PDF-Download - Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend ...
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A Europäischer Rechtsrahmen Migration und <strong>Integration</strong><br />
Teil A Der rechtliche Rahmen <strong>für</strong> die Zuwanderung<br />
und <strong>Integration</strong> in Rheinland-Pfalz<br />
Der rechtliche, aber auch der politische Rahmen <strong>für</strong> Zuwanderung und <strong>Integration</strong> wird zunehmend von der<br />
Europäischen Union beeinflusst. Ihre Politik und ihre Maßnahmen werden deshalb zuerst dargestellt. Sodann<br />
folgt das deutsche Recht, von der Bundesebene bis hin zur Landesebene. Im Bundesrecht haben sich insbesondere<br />
durch das „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts<br />
und der <strong>Integration</strong> von Unionsbürgern und Ausländern (ZuwG)“ wesentliche Änderungen ergeben.<br />
Ferner trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Ergänzt wird Teil A durch ein Kapitel zu<br />
höchstrichterlicher Rechtssprechung, die den Rechtsrahmen wesentlich beeinflusst hat.<br />
1 Europäischer Rechtsrahmen Migration und <strong>Integration</strong><br />
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) haben sich darauf geeinigt, eine einheitliche Einwan-<br />
de rungspolitik auf EU-Ebene zu entwickeln. Die umfassende europäische Migrationspolitik baut auf den<br />
Schlussfolgerungen der Europäischen Räte von Tampere im Jahr 1999 sowie Den Haag im Jahr 2004 auf,<br />
auch bekannt unter den Bezeichnungen Tampere-Programm und Haager Programm, sowie auf dem 2005<br />
angenommenen Gesamtansatz zur Migrationsfrage. Sie beruht auf den Prinzipien von Solidarität, gegensei-<br />
tigem Vertrauen und geteilter Verantwortung zwischen der EU und ihren Mitgliedsstaaten. Die europäische<br />
Einwanderungspolitik achtet die Menschenrechte und Grundfreiheiten von Migrantinnen und Migranten,<br />
das Genfer Abkommen und den ordnungsgemäßen Zugang zu Asylverfahren. Um ihre Ziele zu erreichen,<br />
strebt die EU eine enge Partnerschaft mit Drittländern an.<br />
Die EU-Kommission wird durch das Haager Programm aufgefordert, Vorschläge zur legalen Zuwanderung<br />
vorzulegen. Als Reaktion hierauf hat sie eine Reihe legislativer und operativer Maßnahmen vorgeschlagen.<br />
Darüber hinaus sollen die Einreise und der Aufenthalt bestimmter Drittstaatsangehöriger geregelt werden,<br />
wie beispielsweise hoch qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Saisonarbeitskräfte, innerbetrieblich<br />
versetzte Erwerbstätige und bezahlte Auszubildende. In den kommenden Jahren sollen hierzu konkrete<br />
Maßnahmen folgen. Für die Zeit nach der erfolgten legalen Zuwanderung sollen des Weiteren <strong>Integration</strong>sprogramme<br />
bereitgestellt werden, welche dazu beitragen sollen, die Sprachbarriere und das Informations-<br />
defizit der Eingewanderten zu überwinden.<br />
Bereits jetzt wird der <strong>Integration</strong> von Zuwanderinnen und Zuwanderern in vielen Politikbereichen eine große<br />
Bedeutung beigemessen. So trägt die effektive und verantwortliche <strong>Integration</strong> von Zugewanderten in den<br />
Arbeitsmarkt entscheidend zur Realisierung der Ziele der EU bei. Außerdem werden Maßnahmen der Mitgliedsstaaten<br />
in den Bereichen Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit durch die EU-Kommission<br />
gefördert und unterstützt. Sie legen den Schwerpunkt unter anderem auf die Nutzung des Potenzials zugewan<br />
derter Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Nach den neuen integrierten Leitlinien <strong>für</strong> Beschäftigung und<br />
Wachstum sollen die Mitgliedsstaaten und damit in Deutschland auch die Länder Maßnahmen ergreifen, die<br />
die Beschäftigungschancen von Zugewanderten verbessern.<br />
Im Jahr 2005 schuf die EU-Kommission eine neue Struktur <strong>für</strong> das Europäische Migrationsnetz (EMN), welches<br />
der Sammlung, Analyse und Weiterleitung von Daten in den Bereichen Asyl und Migration dient. Das<br />
EMN soll bei diesen Themen den Entscheidungsprozess in der EU vorantreiben. Darüber hinaus wurde ein<br />
Verfahren entwickelt, das einen Informationsaustausch zwischen der Kommission und den Mitgliedsstaaten<br />
über einzelstaatliche Maßnahmen in den Bereichen Asyl und Einwanderung ermöglicht. Die Mitgliedsstaaten<br />
teilen der Kommission und den anderen Mitgliedsstaaten diejenigen Maßnahmen mit, die eventuell Auswirkungen<br />
auf andere Mitgliedsstaaten oder die EU insgesamt haben könnten. Sie tauschen über ein webge-<br />
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