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Beitrag Risikomanagementsysteme - arf Gesellschaft für ...

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1.2 Auswirkungen auf Jahresabschluß und Jahresabschlußprüfung<br />

6<br />

Mit Ausnahme der kleinen <strong>Gesellschaft</strong>en haben alle Kapitalgesellschaften im La-<br />

gebericht auch Risiken der künftigen Entwicklung zu beleuchten (§§ 289, 315<br />

HGB). Nach alter Formulierung sollte im Lagebericht die „voraussichtliche Ent-<br />

wicklung der Kapitalgesellschaft“ in Form eines Prognoseberichts skizziert werden.<br />

Dieser Prognosebericht läßt sich vom neu geforderten Risikobericht inhaltlich nicht<br />

sch<strong>arf</strong> trennen. Während im Prognosebericht die erwartete künftige Entwicklung als<br />

„wahrscheinlichstes Szenario“ darzustellen ist, beinhaltet der Risikobericht Informa-<br />

tionen über<br />

- Risiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage spürbar beeinflussen<br />

können und<br />

- Bestandsgefährdende Risiken <strong>für</strong> die künftige Unternehmensentwicklung.<br />

Diese Risiken sind auf Wesentlichkeit und Eintrittswahrscheinlichkeit zu prüfen, um<br />

den Berichtsinteressen der Adressaten gerecht zu werden. Zur Vorbereitung des<br />

Risikoberichts ist eine Risikoinventur zum Bilanzstichtag mit einem Prognosezeit-<br />

raum von 12 Monaten durchzuführen. Dabei ist bei absehbaren und wesentlichen<br />

Risiken auf eingeleitete Gegenmaßnahmen einzugehen.<br />

Die erhöhten Anforderungen des §289 HGB haben nicht zu unterschätzende Aus-<br />

wirkungen auf die Jahresabschlußprüfung von Lageberichten. Der Abschlußprüfer<br />

muß dabei die Darstellung der künftigen Entwicklung und der Risiken auf Informati-<br />

onsgehalt, Realitätsnähe und Widerspruchsfreiheit auf Plausibilität prüfen und bei<br />

börsennotierten Kapitalgesellschaften Methodik und Funktionsfähigkeit des gefor-<br />

derten Risikomanagementsystems bewerten. Die damit verbundene Systemprü-<br />

fung umfaßt folgende Schritte:<br />

- Feststellung des installierten oder beabsichtigten Risikofrüherkennungssystems,<br />

- Beurteilung der Eignung des installierten oder beabsichtigten Systems,<br />

- Prüfung der Einhaltung der installierten Systemrichtlinien.<br />

Auch aus Gründen der Nachprüfbarkeit sollten Einrichtung und Durchführung eines<br />

Risikomanagementsystems in hinreichender Form dokumentiert werden. Da eine

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