Beitrag Risikomanagementsysteme - arf Gesellschaft für ...
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1.2 Auswirkungen auf Jahresabschluß und Jahresabschlußprüfung<br />
6<br />
Mit Ausnahme der kleinen <strong>Gesellschaft</strong>en haben alle Kapitalgesellschaften im La-<br />
gebericht auch Risiken der künftigen Entwicklung zu beleuchten (§§ 289, 315<br />
HGB). Nach alter Formulierung sollte im Lagebericht die „voraussichtliche Ent-<br />
wicklung der Kapitalgesellschaft“ in Form eines Prognoseberichts skizziert werden.<br />
Dieser Prognosebericht läßt sich vom neu geforderten Risikobericht inhaltlich nicht<br />
sch<strong>arf</strong> trennen. Während im Prognosebericht die erwartete künftige Entwicklung als<br />
„wahrscheinlichstes Szenario“ darzustellen ist, beinhaltet der Risikobericht Informa-<br />
tionen über<br />
- Risiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage spürbar beeinflussen<br />
können und<br />
- Bestandsgefährdende Risiken <strong>für</strong> die künftige Unternehmensentwicklung.<br />
Diese Risiken sind auf Wesentlichkeit und Eintrittswahrscheinlichkeit zu prüfen, um<br />
den Berichtsinteressen der Adressaten gerecht zu werden. Zur Vorbereitung des<br />
Risikoberichts ist eine Risikoinventur zum Bilanzstichtag mit einem Prognosezeit-<br />
raum von 12 Monaten durchzuführen. Dabei ist bei absehbaren und wesentlichen<br />
Risiken auf eingeleitete Gegenmaßnahmen einzugehen.<br />
Die erhöhten Anforderungen des §289 HGB haben nicht zu unterschätzende Aus-<br />
wirkungen auf die Jahresabschlußprüfung von Lageberichten. Der Abschlußprüfer<br />
muß dabei die Darstellung der künftigen Entwicklung und der Risiken auf Informati-<br />
onsgehalt, Realitätsnähe und Widerspruchsfreiheit auf Plausibilität prüfen und bei<br />
börsennotierten Kapitalgesellschaften Methodik und Funktionsfähigkeit des gefor-<br />
derten Risikomanagementsystems bewerten. Die damit verbundene Systemprü-<br />
fung umfaßt folgende Schritte:<br />
- Feststellung des installierten oder beabsichtigten Risikofrüherkennungssystems,<br />
- Beurteilung der Eignung des installierten oder beabsichtigten Systems,<br />
- Prüfung der Einhaltung der installierten Systemrichtlinien.<br />
Auch aus Gründen der Nachprüfbarkeit sollten Einrichtung und Durchführung eines<br />
Risikomanagementsystems in hinreichender Form dokumentiert werden. Da eine