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Amts - Neustadt in Sachsen

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4<br />

Amtliche Bekanntmachung der Stadt<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

Öffentliche Ausschreibung zum Verkauf der Flurstücke<br />

236d, 236h, 246a, 325, 553, 555c, 560, 561, 563, 565, 566, 567/1, 567/3,<br />

567b der Gemarkung Berthelsdorf<br />

Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist Eigentümer<strong>in</strong><br />

o. g. Flurstücke und beabsichtigt diese zu vermarkten.<br />

Die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen liegen bei der Stadtverwaltung<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>, Markt 24, Sachgebiet Liegenschaften, Zimmer<br />

6, während folgenden Zeiten<br />

Mo. 09:00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr<br />

Di./Do. 09:00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr<br />

Mi./Fr. 09:00 - 12.00 Uhr<br />

zur E<strong>in</strong>sicht öffentlich aus.<br />

Die Ausschreibung endet am 24. August 2010 um 10:00 Uhr.<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>, den 20.07.2010<br />

<strong>in</strong> Vertretung des Bürgermeisters<br />

Mews<br />

2. Stellvertreter des Bürgermeisters<br />

Sächsische Schweiz-Osterzgebirge<br />

Landkreis - Landratsamt<br />

Referat Ländliche Entwicklung/Bodenordnung<br />

Obere Flurbere<strong>in</strong>igungsbehörde<br />

Flurbere<strong>in</strong>igung Polenz<br />

Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

Verfahrenskennzahl: 280191<br />

Az.: 353-8461.34<br />

Bekanntmachung und Ladung<br />

Die Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger, <strong>in</strong>sbesondere die Grundstückseigentümer<br />

und Erbbauberechtigten im Flurbere<strong>in</strong>igungsgebiet werden hiermit zu<br />

e<strong>in</strong>er öffentlichen<br />

Teilnehmerversammlung zur Wahl des Vorstandes<br />

am Dienstag, dem 17.08.2010, um 17:30 Uhr,<br />

<strong>in</strong>s Feuerwehrgerätehaus Polenz, Mittelweg 62, 01844 <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>Sachsen</strong><br />

e<strong>in</strong>geladen.<br />

Als Tagesordnung ist vorgesehen:<br />

1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft<br />

und des Wahlverfahrens<br />

2. Wahl des Vorstandes der Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft<br />

3. Allgeme<strong>in</strong>e Aussprache<br />

Der zu wählende Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft.<br />

Er soll das Vertrauen der Teilnehmer besitzen, so dass es wünschenswert ist,<br />

dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl beteiligen.<br />

Die Obere Flurbere<strong>in</strong>igungsbehörde hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder<br />

des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je drei festgesetzt.<br />

Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit <strong>in</strong>sgesamt<br />

drei Personen <strong>in</strong> den Vorstand wählen.<br />

Die Teilnehmerversammlung kann auch Nebenbeteiligte oder am Verfahren<br />

überhaupt nicht Beteiligte wählen. Kandidaten für den Vorstand können<br />

auch <strong>in</strong> der Versammlung noch benannt werden. Wahlberechtigt s<strong>in</strong>d<br />

nur Teilnehmer. Die Teilnehmer s<strong>in</strong>d die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet<br />

gehörenden Grundstücke, Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern<br />

gleich (§ 10 Nr. 1 Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetz - FlurbG).<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 15/2010<br />

Amtliches und Informationen aus dem Rathaus<br />

Jeder Teilnehmer hat e<strong>in</strong>e Stimme, geme<strong>in</strong>schaftliche Eigentümer gelten<br />

als e<strong>in</strong> Teilnehmer. E<strong>in</strong>igen sich geme<strong>in</strong>schaftliche Eigentümer nicht über<br />

e<strong>in</strong>e Stimmabgabe, so können sie ihr Wahlrecht nicht ausüben.<br />

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte müssen<br />

sich <strong>in</strong> der Versammlung durch e<strong>in</strong>e schriftliche Vollmacht ausweisen, bei der<br />

die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt ist.<br />

Die amtliche Beglaubigung erteilen die Städte und Geme<strong>in</strong>den gebührenfrei.<br />

Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG jeder Teilnehmer oder<br />

Bevollmächtigte im Wahlterm<strong>in</strong> nur e<strong>in</strong>e Stimme hat, auch wenn er mehrere<br />

Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst <strong>in</strong> der Wahlversammlung anwesend<br />

se<strong>in</strong> können, sollten daher zweckmäßigerweise e<strong>in</strong>e Person bevollmächtigen,<br />

die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.<br />

Vollmachtsformulare, die ausschließlich für den Term<strong>in</strong> zur Vorstandswahl<br />

gelten, liegen <strong>in</strong> der Stadt-verwaltung <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>, Markt 1,<br />

01844 <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> aus.<br />

Kommt die Wahl im Term<strong>in</strong> nicht zustande und verspricht e<strong>in</strong> neuer Wahlterm<strong>in</strong><br />

ke<strong>in</strong>en Erfolg, so kann die Obere Flurbere<strong>in</strong>igungsbehörde nach<br />

Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretungen Mitglieder des Vorstandes<br />

bestellen.<br />

Dippoldiswalde, 7. Juli 2010<br />

Krogoll<br />

Referatsleiter<br />

Sächsische Schweiz-Osterzgebirge<br />

Landkreis - Landratsamt<br />

Referat Ländliche Entwicklung/Bodenordnung<br />

Obere Flurbere<strong>in</strong>igungsbehörde<br />

Az.: 353-8461.24/280201<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Die zuständige Flurbere<strong>in</strong>igungsbehörde beim Landkreis beabsichtigt für<br />

das <strong>in</strong> anliegender Übersichtskarte dargestellte Gebiet der Gemarkung<br />

Rugiswalde (Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>) e<strong>in</strong> Verfahren nach dem Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetz<br />

(FlurbG) anzuordnen.<br />

Ziel des Verfahrens ist die Lösung von Landnutzungskonflikten (Landwirtschaft,<br />

Wassererosion, Naturschutz, Landschaftspflege, Tourismus)<br />

sowie Regelung der Rechtsverhältnisse <strong>in</strong>sbesondere der Unstimmigkeit<br />

zwischen der vorhandenen örtlichen Nutzung und dem Katasterstand<br />

durch Bodenordnung.<br />

Die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer werden zu e<strong>in</strong>er<br />

Aufklärungsversammlung Flurbere<strong>in</strong>igung Rugiswalde<br />

am Dienstag, 10. August 2010 um 17:00 Uhr im Sportgebäude, Rugiswalde,<br />

Ste<strong>in</strong>weg 3, 01844 <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> e<strong>in</strong>geladen.<br />

In der Versammlung werden die Ziele des geplanten Verfahrens, der zeitliche<br />

und verfahrensmäßige Ablauf und die voraussichtlichen Kosten und<br />

deren F<strong>in</strong>anzierung erläutert und besprochen.<br />

Vertreter der Stadtverwaltung <strong>Neustadt</strong> und der zuständigen Landwirtschaftsverwaltung<br />

s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>geladen.<br />

Dippoldiswalde, 7. Juli 2010<br />

Krogoll<br />

Referatsleiter

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