Amts - Neustadt in Sachsen
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Amts - Neustadt in Sachsen
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
Öffentliche Ausschreibung zum Verkauf der Flurstücke<br />
236d, 236h, 246a, 325, 553, 555c, 560, 561, 563, 565, 566, 567/1, 567/3,<br />
567b der Gemarkung Berthelsdorf<br />
Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist Eigentümer<strong>in</strong><br />
o. g. Flurstücke und beabsichtigt diese zu vermarkten.<br />
Die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen liegen bei der Stadtverwaltung<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>, Markt 24, Sachgebiet Liegenschaften, Zimmer<br />
6, während folgenden Zeiten<br />
Mo. 09:00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr<br />
Di./Do. 09:00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr<br />
Mi./Fr. 09:00 - 12.00 Uhr<br />
zur E<strong>in</strong>sicht öffentlich aus.<br />
Die Ausschreibung endet am 24. August 2010 um 10:00 Uhr.<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>, den 20.07.2010<br />
<strong>in</strong> Vertretung des Bürgermeisters<br />
Mews<br />
2. Stellvertreter des Bürgermeisters<br />
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge<br />
Landkreis - Landratsamt<br />
Referat Ländliche Entwicklung/Bodenordnung<br />
Obere Flurbere<strong>in</strong>igungsbehörde<br />
Flurbere<strong>in</strong>igung Polenz<br />
Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
Verfahrenskennzahl: 280191<br />
Az.: 353-8461.34<br />
Bekanntmachung und Ladung<br />
Die Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger, <strong>in</strong>sbesondere die Grundstückseigentümer<br />
und Erbbauberechtigten im Flurbere<strong>in</strong>igungsgebiet werden hiermit zu<br />
e<strong>in</strong>er öffentlichen<br />
Teilnehmerversammlung zur Wahl des Vorstandes<br />
am Dienstag, dem 17.08.2010, um 17:30 Uhr,<br />
<strong>in</strong>s Feuerwehrgerätehaus Polenz, Mittelweg 62, 01844 <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong><br />
<strong>Sachsen</strong><br />
e<strong>in</strong>geladen.<br />
Als Tagesordnung ist vorgesehen:<br />
1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft<br />
und des Wahlverfahrens<br />
2. Wahl des Vorstandes der Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft<br />
3. Allgeme<strong>in</strong>e Aussprache<br />
Der zu wählende Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft.<br />
Er soll das Vertrauen der Teilnehmer besitzen, so dass es wünschenswert ist,<br />
dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl beteiligen.<br />
Die Obere Flurbere<strong>in</strong>igungsbehörde hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder<br />
des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je drei festgesetzt.<br />
Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit <strong>in</strong>sgesamt<br />
drei Personen <strong>in</strong> den Vorstand wählen.<br />
Die Teilnehmerversammlung kann auch Nebenbeteiligte oder am Verfahren<br />
überhaupt nicht Beteiligte wählen. Kandidaten für den Vorstand können<br />
auch <strong>in</strong> der Versammlung noch benannt werden. Wahlberechtigt s<strong>in</strong>d<br />
nur Teilnehmer. Die Teilnehmer s<strong>in</strong>d die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet<br />
gehörenden Grundstücke, Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern<br />
gleich (§ 10 Nr. 1 Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetz - FlurbG).<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 15/2010<br />
Amtliches und Informationen aus dem Rathaus<br />
Jeder Teilnehmer hat e<strong>in</strong>e Stimme, geme<strong>in</strong>schaftliche Eigentümer gelten<br />
als e<strong>in</strong> Teilnehmer. E<strong>in</strong>igen sich geme<strong>in</strong>schaftliche Eigentümer nicht über<br />
e<strong>in</strong>e Stimmabgabe, so können sie ihr Wahlrecht nicht ausüben.<br />
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte müssen<br />
sich <strong>in</strong> der Versammlung durch e<strong>in</strong>e schriftliche Vollmacht ausweisen, bei der<br />
die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt ist.<br />
Die amtliche Beglaubigung erteilen die Städte und Geme<strong>in</strong>den gebührenfrei.<br />
Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG jeder Teilnehmer oder<br />
Bevollmächtigte im Wahlterm<strong>in</strong> nur e<strong>in</strong>e Stimme hat, auch wenn er mehrere<br />
Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst <strong>in</strong> der Wahlversammlung anwesend<br />
se<strong>in</strong> können, sollten daher zweckmäßigerweise e<strong>in</strong>e Person bevollmächtigen,<br />
die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.<br />
Vollmachtsformulare, die ausschließlich für den Term<strong>in</strong> zur Vorstandswahl<br />
gelten, liegen <strong>in</strong> der Stadt-verwaltung <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>, Markt 1,<br />
01844 <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> aus.<br />
Kommt die Wahl im Term<strong>in</strong> nicht zustande und verspricht e<strong>in</strong> neuer Wahlterm<strong>in</strong><br />
ke<strong>in</strong>en Erfolg, so kann die Obere Flurbere<strong>in</strong>igungsbehörde nach<br />
Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretungen Mitglieder des Vorstandes<br />
bestellen.<br />
Dippoldiswalde, 7. Juli 2010<br />
Krogoll<br />
Referatsleiter<br />
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge<br />
Landkreis - Landratsamt<br />
Referat Ländliche Entwicklung/Bodenordnung<br />
Obere Flurbere<strong>in</strong>igungsbehörde<br />
Az.: 353-8461.24/280201<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Die zuständige Flurbere<strong>in</strong>igungsbehörde beim Landkreis beabsichtigt für<br />
das <strong>in</strong> anliegender Übersichtskarte dargestellte Gebiet der Gemarkung<br />
Rugiswalde (Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>) e<strong>in</strong> Verfahren nach dem Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetz<br />
(FlurbG) anzuordnen.<br />
Ziel des Verfahrens ist die Lösung von Landnutzungskonflikten (Landwirtschaft,<br />
Wassererosion, Naturschutz, Landschaftspflege, Tourismus)<br />
sowie Regelung der Rechtsverhältnisse <strong>in</strong>sbesondere der Unstimmigkeit<br />
zwischen der vorhandenen örtlichen Nutzung und dem Katasterstand<br />
durch Bodenordnung.<br />
Die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer werden zu e<strong>in</strong>er<br />
Aufklärungsversammlung Flurbere<strong>in</strong>igung Rugiswalde<br />
am Dienstag, 10. August 2010 um 17:00 Uhr im Sportgebäude, Rugiswalde,<br />
Ste<strong>in</strong>weg 3, 01844 <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> e<strong>in</strong>geladen.<br />
In der Versammlung werden die Ziele des geplanten Verfahrens, der zeitliche<br />
und verfahrensmäßige Ablauf und die voraussichtlichen Kosten und<br />
deren F<strong>in</strong>anzierung erläutert und besprochen.<br />
Vertreter der Stadtverwaltung <strong>Neustadt</strong> und der zuständigen Landwirtschaftsverwaltung<br />
s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>geladen.<br />
Dippoldiswalde, 7. Juli 2010<br />
Krogoll<br />
Referatsleiter