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Dominik Schaeper - GdS

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Der Ehrverlust zog im Normalfall massive persönliche, gesellschaftliche,<br />

wirtschaftliche und juristische Konsequenzen - nicht nur für den<br />

direkt Betroffenen - nach sich und konnte dessen materielle Existenz<br />

durchaus essentiell zerstören (vgl. 3.1, S. 8). 32<br />

Festzustellen bleibt, dass sich Ehre vielfältig wahrnehmen oder untersucht<br />

lässt. Es kann unter anderem zwischen innerer und äußerer, persönlicher<br />

und ständischer, bürgerlicher und adliger, individueller und<br />

kollektiver oder männlicher und weiblicher Ehre unterschieden werden.<br />

Diese Themen werden im weiteren Verlauf der Arbeit in unterschiedlichem<br />

Maße angesprochen werden, wobei das Hauptaugenmerk<br />

auf der ständischen Ehre (vgl. 3.1, S. 6 ff) und ihrer Entwicklung<br />

hin zur allgemeinen staatsbürgerlichen Ehre (vgl. 3.2, S. 9 ff)<br />

sowie der speziell männlichen Ehrkonzeption im wilhelminischen<br />

Kaiserreich (vgl. 4., S 13 ff) und dessen extremster, weil mitunter tödlicher,<br />

Ausprägung, dem Duell (vgl. 4.1, S. 15 ff) liegen wird.<br />

32 Nowosadtko: Ehre in ständischer Gemeinschaft und moderner Gesellschaft. S. 89.<br />

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