Dominik Schaeper - GdS
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Zum Beispiel die Erlangung von Ämtern und die damit einhergehende<br />
Amtsehre nahm eine bedeutende Rolle für das öffentliche Leben während<br />
des Absolutismus ein. 57 Ehrgeizig wurde versucht, immer höhere<br />
Titel und Würden zu erlangen. Wobei der Begriff des „Ehrgeizes“ an<br />
sich schon eine sprachhistorische Untersuchung wert wäre. Die Ehre,<br />
vormals durch Tugendhaftigkeit und Leistungen, z.B. handwerklicher<br />
oder militärischer Art erworben und erhalten, wandelte sich mehr und<br />
mehr in ein abstraktes, geistiges Gut.<br />
Neben dieser inhaltlichen Neubewertung von Ehre, die hier nur am<br />
Rande behandelt werden soll, ist besonders wichtig, dass Ehrbarkeit<br />
immer eng mit bestimmten Rechten bzw. einer konkreten rechtlichen<br />
Stellung verknüpft war (vgl. 3.1, S. 8/9). Auf Grund dessen ist es<br />
maßgeblich erforderlich, zumindest in Grundzügen auf den juristischen<br />
Aspekt der Ehre einzugehen, um den Ehrbegriff im deutschen<br />
Kaiserreich untersuchen zu können.<br />
Ehrlose Personen waren in ihrer rechtlichen Stellung massiv eingeschränkt,<br />
während Adelige als besonders ehrenhafte Personen Privilegien<br />
genossen. Im Falle einer Gerichtsverhandlung wurden Adelige<br />
und ehrbare Bürger, wenn überhaupt deutlich milder bestraft als „das<br />
niedere Volk oder Fremde“ 58 . „Die Ehre einer Person entschied auch<br />
darüber, ob sie überhaupt verurteilt wurde oder wie hart das Urteil<br />
ausfiel.“ 59<br />
57 Vgl.: Ebd.: S. 19 ff.<br />
58 Nowosadtko: Ehre in ständischer Gemeinschaft und moderner Gesellschaft. S. 91.<br />
59 Ebd.: S. 91.<br />
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