Dominik Schaeper - GdS
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Diese kaiserliche Aushöhlung der formaljuristischen Bestimmungen<br />
setzte sich in der Rechtspraxis fort. Die mit der Aburteilung von Duellanten<br />
beschäftigten Richter schöpften „nur sehr selten […] den Spielraum<br />
aus, den ihnen das Gesetz einräumte; in der Regel verhängten sie<br />
die Mindeststrafe“ 139 . Darüber hinaus kamen die entsprechenden Landesherren<br />
den Gnadengesuchen häufig nach und reduzierten das<br />
Strafmaß „um die Hälfte bis zwei Drittel“ 140 .<br />
Der Widerspruch zwischen kaiserlicher Weisung und strafgesetzlicher<br />
Regelung verdeutlicht das Spannungsverhältnis, in dem sich das Duell<br />
seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts befand. Die kaiserliche<br />
Verordnung ist ein gutes Beispiel für den Versuch, die ständische Regelordnung,<br />
auch gegen die Konzeption einer allgemeinen staatsbürgerlichen<br />
Ehrvorstellung, zu erhalten. 141 „Das Duell ist also ein tatsächlicher<br />
Überhang aus der ständischen Gesellschaft.“ 142 Ständischmännliche<br />
Ehrvorstellungen konkurrierten mit der staatlichen Gesetzgebung<br />
und dadurch erhielt das Duell als solches für die Gesellschaft<br />
eine symbolische Bedeutung, die über die Auseinandersetzung der<br />
beiden Kontrahenten weit hinausging.<br />
139 Frevert: Ehrenmänner. S. 69.<br />
140 Ebd.: S. 69.<br />
141 Vgl.: Dieners: Das Duell und die Sonderrolle des Militärs. S. 208.<br />
142 Nowosadtko: Ehre in ständischer Gemeinschaft und moderner Gesellschaft. S. 101.<br />
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