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Dominik Schaeper - GdS

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Diese kaiserliche Aushöhlung der formaljuristischen Bestimmungen<br />

setzte sich in der Rechtspraxis fort. Die mit der Aburteilung von Duellanten<br />

beschäftigten Richter schöpften „nur sehr selten […] den Spielraum<br />

aus, den ihnen das Gesetz einräumte; in der Regel verhängten sie<br />

die Mindeststrafe“ 139 . Darüber hinaus kamen die entsprechenden Landesherren<br />

den Gnadengesuchen häufig nach und reduzierten das<br />

Strafmaß „um die Hälfte bis zwei Drittel“ 140 .<br />

Der Widerspruch zwischen kaiserlicher Weisung und strafgesetzlicher<br />

Regelung verdeutlicht das Spannungsverhältnis, in dem sich das Duell<br />

seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts befand. Die kaiserliche<br />

Verordnung ist ein gutes Beispiel für den Versuch, die ständische Regelordnung,<br />

auch gegen die Konzeption einer allgemeinen staatsbürgerlichen<br />

Ehrvorstellung, zu erhalten. 141 „Das Duell ist also ein tatsächlicher<br />

Überhang aus der ständischen Gesellschaft.“ 142 Ständischmännliche<br />

Ehrvorstellungen konkurrierten mit der staatlichen Gesetzgebung<br />

und dadurch erhielt das Duell als solches für die Gesellschaft<br />

eine symbolische Bedeutung, die über die Auseinandersetzung der<br />

beiden Kontrahenten weit hinausging.<br />

139 Frevert: Ehrenmänner. S. 69.<br />

140 Ebd.: S. 69.<br />

141 Vgl.: Dieners: Das Duell und die Sonderrolle des Militärs. S. 208.<br />

142 Nowosadtko: Ehre in ständischer Gemeinschaft und moderner Gesellschaft. S. 101.<br />

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