SERVICE - Annaberg-Buchholz
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Ausgabe 04/2012/S. 8 Amtliche Bekanntmachungen<br />
handels bezogen auf die Entwicklung der<br />
Gesamtstadt <strong>Annaberg</strong>- <strong>Buchholz</strong> konkretisiert<br />
und eine Neuordnung zur Entwicklung<br />
der Einzelhandelsflächen bezogen auf<br />
zentrenrelevante Sortimente am Standort<br />
vorgenommen. Der Bestand bleibt von der<br />
Planänderung unberührt. Die aktuellen<br />
Flurstücke sind einzuarbeiten.<br />
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde bereits im<br />
Februar/März 2011 durchgeführt mit Gelegenheit<br />
der Bürger zur Äußerung und zur<br />
Erörterung der Planänderung. Der Änderungsplanentwurf<br />
mit Begründung, Umweltbericht,<br />
integriertem Grünordnungsplan und<br />
den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen,<br />
bereits vorliegenden umweltbezogenen<br />
Stellungnahmen liegt vom 07.05.<br />
2012 bis einschließlich 15.06.2012 im<br />
Fachbereich Bau der Großen Kreisstadt<br />
<strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong> (<strong>Annaberg</strong>er Rathaus),<br />
Zi. 2.25 während der Dienststunden<br />
Mo. 7.30-15.30 Uhr, Di. 7.30-18.00 Uhr<br />
Mi. 7.30-15.30 Uhr, Do. 7.30-16.00 Uhr<br />
Fr. 7.30-12.00 Uhr zu jedermanns<br />
Einsichtnahme öffentlich aus.<br />
Während dieser Auslegungsfrist können bei<br />
der Großen Kreisstadt <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong><br />
Stellungnahmen Bedenken und Anregungen<br />
schriftlich oder zur Niederschrift gebracht<br />
werden. Dabei wird Gelegenheit zur<br />
Äußerung und Erörterung der Planung<br />
gegeben. Da das Ergebnis der Behandlung<br />
der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die<br />
Angabe der Anschrift des Verfassers zweck-<br />
mäßig. Nicht während der Auslegungsfrist<br />
abgegebene Stellungnahmen können bei<br />
der Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />
zur 1. Änderung „Wohn- und<br />
Mischgebiet an der Bärensteiner Straße“<br />
unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag<br />
nach § 47 VwGO ist unzulässig,<br />
soweit mit ihm Einwendungen geltend<br />
gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />
geltend gemacht werden, aber hätten<br />
geltend gemacht werden müssen.<br />
<strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong>, den 26.04.2012<br />
Barbara Klepsch,<br />
Oberbürgermeisterin<br />
Kartenausschnitt des Planbereichs:<br />
Bärensteiner Straße<br />
RHG-Markt<br />
B 95<br />
Stadtanzeiger<br />
Bestandsverzeichnis der Gemeindestraßen: Korrektur<br />
Stadt <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong> <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong>, 28.03.2012<br />
Aktenzeichen: 661403 Telefon: 425163<br />
Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Gemeindestraßen<br />
Genaue Bezeichnung der Straße<br />
Turnergasse<br />
Stadt/Gemeinde Landkreis<br />
<strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong><br />
Erzgebirgskreis<br />
I. Anlass<br />
Korrektur<br />
II. Inhalt der Eintragung:<br />
Anfangspunkt neu: Schulberg<br />
Endpunkt: Lindenstraße<br />
Flurstück 696/1 Gemarkung <strong>Annaberg</strong><br />
Länge: 0,185 km<br />
III. An Verzeichnisführer zur Vollziehung der Eintragung<br />
IV. Nach Eintragung Abdruck der Verfügung und des Wortlautes der Eintragung an:<br />
Gemeinde<br />
Hinweis: Das Bestandsverzeichnis für die oben bezeichnete Straßenklasse liegt in der Zeit<br />
vom 26.04.2012 bis einschließlich 26.05.2012<br />
in der Stadt <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong>, Markt 1, 09456 <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong><br />
während der Dienststunden zur Einsicht aus.<br />
6. Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen die Eintragungsverfügung kann bis einen Monat nach Ende der sechsmonatigen<br />
Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden.<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der<br />
Großen Kreisstadt <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong>, Markt 1,<br />
09456 <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong> einzulegen.<br />
gez.:<br />
Klepsch,<br />
Oberbürgermeisterin<br />
Bestandsverzeichnis der Gemeindestraßen: Korrektur<br />
Stadt <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong> <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong>, 28.03.2012<br />
Aktenzeichen: 661403 Telefon: 425163<br />
Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Gemeindestraßen<br />
Genaue Bezeichnung der Straße<br />
Schulberg<br />
Stadt/Gemeinde Landkreis<br />
<strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong><br />
Erzgebirgskreis<br />
I. Anlass<br />
Korrektur<br />
II. Inhalt der Eintragung:<br />
Anfangspunkt: Kleine Kirchgasse Endpunkt neu: Turnergasse<br />
Flurstücke 696/2, 653 Gemarkung <strong>Annaberg</strong><br />
Länge: 0,090 km<br />
III. An Verzeichnisführer zur Vollziehung der Eintragung<br />
IV. Nach Eintragung Abdruck der Verfügung und des Wortlautes der Eintragung an:<br />
Gemeinde<br />
Hinweis: Das Bestandsverzeichnis für die oben bezeichnete Straßenklasse liegt in der Zeit<br />
vom 26.04.2012 bis einschließlich 26.05.2012<br />
in der Stadt <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong>, Markt 1, 09456 <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong><br />
während der Dienststunden zur Einsicht aus.<br />
6. Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen die Eintragungsverfügung kann bis einen Monat nach Ende der sechsmonatigen<br />
Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur<br />
Niederschrift bei der Großen Kreisstadt <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong>, Markt 1,<br />
09456 <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong> Widerspruch einzulegen.<br />
gez.:<br />
Klepsch,<br />
Oberbürgermeisterin