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SERVICE - Annaberg-Buchholz

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Ausgabe 04/2012/S. 8 Amtliche Bekanntmachungen<br />

handels bezogen auf die Entwicklung der<br />

Gesamtstadt <strong>Annaberg</strong>- <strong>Buchholz</strong> konkretisiert<br />

und eine Neuordnung zur Entwicklung<br />

der Einzelhandelsflächen bezogen auf<br />

zentrenrelevante Sortimente am Standort<br />

vorgenommen. Der Bestand bleibt von der<br />

Planänderung unberührt. Die aktuellen<br />

Flurstücke sind einzuarbeiten.<br />

Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde bereits im<br />

Februar/März 2011 durchgeführt mit Gelegenheit<br />

der Bürger zur Äußerung und zur<br />

Erörterung der Planänderung. Der Änderungsplanentwurf<br />

mit Begründung, Umweltbericht,<br />

integriertem Grünordnungsplan und<br />

den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen,<br />

bereits vorliegenden umweltbezogenen<br />

Stellungnahmen liegt vom 07.05.<br />

2012 bis einschließlich 15.06.2012 im<br />

Fachbereich Bau der Großen Kreisstadt<br />

<strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong> (<strong>Annaberg</strong>er Rathaus),<br />

Zi. 2.25 während der Dienststunden<br />

Mo. 7.30-15.30 Uhr, Di. 7.30-18.00 Uhr<br />

Mi. 7.30-15.30 Uhr, Do. 7.30-16.00 Uhr<br />

Fr. 7.30-12.00 Uhr zu jedermanns<br />

Einsichtnahme öffentlich aus.<br />

Während dieser Auslegungsfrist können bei<br />

der Großen Kreisstadt <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong><br />

Stellungnahmen Bedenken und Anregungen<br />

schriftlich oder zur Niederschrift gebracht<br />

werden. Dabei wird Gelegenheit zur<br />

Äußerung und Erörterung der Planung<br />

gegeben. Da das Ergebnis der Behandlung<br />

der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die<br />

Angabe der Anschrift des Verfassers zweck-<br />

mäßig. Nicht während der Auslegungsfrist<br />

abgegebene Stellungnahmen können bei<br />

der Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />

zur 1. Änderung „Wohn- und<br />

Mischgebiet an der Bärensteiner Straße“<br />

unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag<br />

nach § 47 VwGO ist unzulässig,<br />

soweit mit ihm Einwendungen geltend<br />

gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />

Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />

geltend gemacht werden, aber hätten<br />

geltend gemacht werden müssen.<br />

<strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong>, den 26.04.2012<br />

Barbara Klepsch,<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Kartenausschnitt des Planbereichs:<br />

Bärensteiner Straße<br />

RHG-Markt<br />

B 95<br />

Stadtanzeiger<br />

Bestandsverzeichnis der Gemeindestraßen: Korrektur<br />

Stadt <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong> <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong>, 28.03.2012<br />

Aktenzeichen: 661403 Telefon: 425163<br />

Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Gemeindestraßen<br />

Genaue Bezeichnung der Straße<br />

Turnergasse<br />

Stadt/Gemeinde Landkreis<br />

<strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong><br />

Erzgebirgskreis<br />

I. Anlass<br />

Korrektur<br />

II. Inhalt der Eintragung:<br />

Anfangspunkt neu: Schulberg<br />

Endpunkt: Lindenstraße<br />

Flurstück 696/1 Gemarkung <strong>Annaberg</strong><br />

Länge: 0,185 km<br />

III. An Verzeichnisführer zur Vollziehung der Eintragung<br />

IV. Nach Eintragung Abdruck der Verfügung und des Wortlautes der Eintragung an:<br />

Gemeinde<br />

Hinweis: Das Bestandsverzeichnis für die oben bezeichnete Straßenklasse liegt in der Zeit<br />

vom 26.04.2012 bis einschließlich 26.05.2012<br />

in der Stadt <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong>, Markt 1, 09456 <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong><br />

während der Dienststunden zur Einsicht aus.<br />

6. Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen die Eintragungsverfügung kann bis einen Monat nach Ende der sechsmonatigen<br />

Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der<br />

Großen Kreisstadt <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong>, Markt 1,<br />

09456 <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong> einzulegen.<br />

gez.:<br />

Klepsch,<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Bestandsverzeichnis der Gemeindestraßen: Korrektur<br />

Stadt <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong> <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong>, 28.03.2012<br />

Aktenzeichen: 661403 Telefon: 425163<br />

Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Gemeindestraßen<br />

Genaue Bezeichnung der Straße<br />

Schulberg<br />

Stadt/Gemeinde Landkreis<br />

<strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong><br />

Erzgebirgskreis<br />

I. Anlass<br />

Korrektur<br />

II. Inhalt der Eintragung:<br />

Anfangspunkt: Kleine Kirchgasse Endpunkt neu: Turnergasse<br />

Flurstücke 696/2, 653 Gemarkung <strong>Annaberg</strong><br />

Länge: 0,090 km<br />

III. An Verzeichnisführer zur Vollziehung der Eintragung<br />

IV. Nach Eintragung Abdruck der Verfügung und des Wortlautes der Eintragung an:<br />

Gemeinde<br />

Hinweis: Das Bestandsverzeichnis für die oben bezeichnete Straßenklasse liegt in der Zeit<br />

vom 26.04.2012 bis einschließlich 26.05.2012<br />

in der Stadt <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong>, Markt 1, 09456 <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong><br />

während der Dienststunden zur Einsicht aus.<br />

6. Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen die Eintragungsverfügung kann bis einen Monat nach Ende der sechsmonatigen<br />

Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur<br />

Niederschrift bei der Großen Kreisstadt <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong>, Markt 1,<br />

09456 <strong>Annaberg</strong>-<strong>Buchholz</strong> Widerspruch einzulegen.<br />

gez.:<br />

Klepsch,<br />

Oberbürgermeisterin

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