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Leitfaden_E-Mail-Marketing_2.0_KAP_01_Grundlagen - Krick

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T. Schwarz: <strong>Leitfaden</strong> E-<strong>Mail</strong>-<strong>Marketing</strong> <strong>2.0</strong> / Kap. 1 <strong>Grundlagen</strong><br />

Vierzig Millionen<br />

deutsche<br />

E-<strong>Mail</strong>-Adressen<br />

anmietbar<br />

Absender ist<br />

immer der Eigner<br />

einer Adressliste<br />

Die Adressbeschaffung bei E-<strong>Mail</strong>-Adressen<br />

Im Markt für Adressanmietungen für E-<strong>Mail</strong>ings hingegen gibt es bis heute<br />

noch keinen „Listbroker“, der über alle existierenden E-<strong>Mail</strong>-Adressen verfügt.<br />

Der Markt ist fragmentierter. Listeigner bieten ihre Daten oftmals direkt an<br />

oder kooperieren lose mit verschiedenen Vertriebspartnern, Agenturen und<br />

Direktmarketingdienstleistern. Die verfügbare Menge an vermietbaren E-<strong>Mail</strong>-<br />

Adressen wird in Fachkreisen auf vierzig Millionen geschätzt. Hierbei ist zu<br />

beachten, dass mehrere E-<strong>Mail</strong>-Adressen gegebenenfalls von der gleichen Person<br />

genutzt werden. E-<strong>Mail</strong>-Adressen sind somit nicht so valide wie Postadressen.<br />

Allerdings dürfen E-<strong>Mail</strong>-Adressen nur dann vermietet werden, wenn der<br />

Konsument seine ausdrückliche Zustimmung zur werblichen Verwendung seiner<br />

E-<strong>Mail</strong>-Adresse gegeben hat. Diese explizite Zustimmung spricht somit für eine<br />

höhere Aufmerksamkeit für den Empfang von Werbebotschaften.<br />

Die Nutzungsunterschiede<br />

Sicherlich könnten nachfolgend viele einzelne Nutzungsunterschiede aufgeführt<br />

werden. Jedoch sollen an dieser Stelle nur die wichtigsten Drei erläutert<br />

werden.<br />

Opt-in-Regelung<br />

Der größte Nutzungsunterschied zwischen Post- und E-<strong>Mail</strong>-Adressen liegt<br />

sicherlich darin, dass bei der Anmietung von Postadressen für ein Briefmailing<br />

der Mieter auch der Absender sein kann. Wenn ein E-<strong>Mail</strong>ing versendet wird,<br />

dann ist immer der Listeigner der Absender.<br />

In Deutschland muss der Konsument seine ausdrückliche Erlaubnis für die<br />

Zusendung von E-<strong>Mail</strong>s erteilt haben, also sein „Opt-in“ gegeben haben,<br />

damit ihm Werbemails zugestellt werden können. Das „Opt-in“ gilt nur für<br />

den dedizierten Listeigner. Der Listeigner muß somit der Absender der E-<strong>Mail</strong><br />

sein. Das werbende Unternehmen oder dessen Produkte werden empfohlen.<br />

Somit sind Absender und werbendes Unternehmen fast immer unterschiedlich.<br />

Ein E-<strong>Mail</strong>ing ist immer ein Empfehlungsmailing.<br />

Weiterhin werden die angemieteten Daten für ein E-<strong>Mail</strong>ing weitestgehend direkt<br />

vom Listeigner versendet und nicht an einen Dienstleister weitergegeben. Der<br />

Konsument bekommt in seinem E-<strong>Mail</strong>-Account somit immer Nachrichten/<br />

Werbebotschaften von einem Absender, dem er vertraut und den er kennt.<br />

Messbarkeit von <strong>Mail</strong>ings<br />

Ein weiterer großer Unterschied zwischen Brief- und E-<strong>Mail</strong>ing liegt in der<br />

Messbarkeit des Erfolgs. Bei einem Briefmailing kann lediglich gemessen<br />

werden, wie viele <strong>Mail</strong>ings in Relation zu den angemieteten Adressen tatsächlich<br />

zugestellt wurden und wie viel Adressaten final respondieren. Das E-<strong>Mail</strong>ing<br />

ermöglicht hier aufgrund des digitalen Trackings weitergehende Analysen.<br />

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