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LKW GB 2000

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Bericht des Aufsichtsrates<br />

An die Regierung des Fürstentums Liechtenstein,<br />

zu Handen des Hohen Landtages<br />

Aufgrund der uns gemäss Artikel 13 des L<strong>GB</strong>l. Nr. 71 vom 22. Dezember<br />

1976 betreffend die Liechtensteinischen Kraftwerke obliegenden Aufgaben<br />

hat sich der Aufsichtsrat <strong>2000</strong> zu zwei Sitzungen versammelt und erstattet<br />

Ihnen über die Prüfung der Jahresrechnung <strong>2000</strong> wie folgt Bericht:<br />

– Die Bilanz per 31. Dezember <strong>2000</strong> schliesst mit Aktiven und Passiven<br />

von je CHF 61’962’449.36 ab.<br />

– Die Erfolgsrechnung für das Jahr <strong>2000</strong> weist einen Jahresgewinn von<br />

CHF 1’457’869.95 aus; zusammen mit dem Saldovortrag aus dem<br />

Vorjahr von CHF 26’512.26 stehen insgesamt CHF 1’484’382.21<br />

zur Disposition.<br />

Im Sinne von Artikel 13 des Organisationsstatuts der Liechtensteinischen<br />

Kraftwerke erfolgte die externe Revision durch die AREVA, Allgemeine Revisions-<br />

und Treuhand AG, Drescheweg 2, 9490 Vaduz. In ihrem Bericht<br />

vom 24. April 2001 hält die Revisionsgesellschaft fest, dass<br />

– die Bilanz und die Erfolgsrechnung mit der Buchhaltung übereinstimmen,<br />

– die Buchhaltung ordnungsgemäss geführt ist,<br />

– bei der Darstellung der Vermögenslage und des Geschäftsergebnisses<br />

die gesetzlichen und statutarischen Vorschriften eingehalten sind.<br />

Gestützt auf das Ergebnis der Revisionsgesellschaft sowie unserer eigenen<br />

Beurteilung der Sachlage stellen wir fest, dass die gesetzlichen Aufgaben<br />

der Anstalt im Jahre <strong>2000</strong> erfüllt und die Finanzen nach besten kaufmännischen<br />

Grundsätzen verwaltet wurden. Wir schlagen der Fürstlichen Regierung<br />

vor, dem Hohen Landtag im Sinne von Artikel 13 Absatz 6 des Organisationsstatuts<br />

folgende Anträge zu stellen:<br />

a) die Jahresrechnung für <strong>2000</strong> vorbehaltlos zu genehmigen,<br />

b) dem Antrag des Verwaltungsrates über die Gewinnverwendung, d.h.<br />

der Zuweisung von CHF 1’400’000.– an die Energieausgleichsreserve,<br />

zuzustimmen,<br />

c) den verantwortlichen Organen der Liechtensteinischen Kraftwerke, unter<br />

Verdankung der geleisteten Dienste, Entlastung zu erteilen.<br />

Schaan, den 3. Mai 2001<br />

Mit vorzüglicher Hochachtung<br />

DER AUFSICHTSRAT DER LIECHTENSTEINISCHEN KRAFTWERKE<br />

Berthold Nägele, Präsident Daniel Beck Edy Hassler

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