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Beschluss der Mitgliederversammlung zu mehr Bürgerbeteiligung

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Magdeburg 24. Juli 2013<br />

Antrag an die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung möge beschließen:<br />

Transparente und plausible <strong>Bürgerbeteiligung</strong><br />

in Sachsen-Anhalt stärken<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Beratungen <strong>zu</strong>m Entwurf eines Gesetzes <strong>zu</strong>r Reform des<br />

Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und <strong>zu</strong>r Fortentwicklung sonstiger<br />

kommunalrechtlicher Vorschriften (Kommunalrechtsreformgesetz) wird die Landtagsfraktion von<br />

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt gebeten, sich für klare und plausible<br />

Regelungen <strong>zu</strong>r <strong>Bürgerbeteiligung</strong> ein<strong>zu</strong>setzen.<br />

Erfahrungen aus dem Bürgerbegehren nutzen<br />

Die Erfahrungen beim Magdeburger Bürgerbegehren „Rettet die Domlinden“ zeigen, wie schnell<br />

sich BürgerInnen in den Fallstricke des Verwaltungsdschungel verfangen können. Exemplarisch<br />

steht hierfür die Verwaltung <strong>der</strong> Stadt Magdeburg, welche <strong>zu</strong>sah, wie engagierte<br />

MagdeburgerInnen Unterschriften sammeln, in dem Wissen, dass <strong>der</strong>en ehrenamtliches<br />

Engagement keine juristische Relevanz hat. Mit Verfahrenstricks wird hier die direkte<br />

Demokratie ausgebremst.<br />

Fallstricke für direkte Demokratie beseitigen<br />

Um ein transparentes Verfahrens <strong>zu</strong> garantieren, bitten wir die bündnisgrüne Landtagsfraktion,<br />

sich für eine einheitliche Defnition des Begrifes <strong>der</strong> „ortsüblichen Bekanntgabe“ (§ 25 Absatz 5)<br />

ein<strong>zu</strong>setzen. Der Begrif <strong>der</strong> ortsüblichen Bekanntgabe erschwert es den Bürgerinnen und<br />

Bürgern, die genaue Frist für ein Bürgerbegehren fest <strong>zu</strong> stellen und eröfnet den<br />

Verwaltungsbehörden erhebliche Spielräume, welche unter Umständen Auswirkungen entgegen<br />

den Bestrebungen einer ver<strong>mehr</strong>ten <strong>Bürgerbeteiligung</strong> haben können.<br />

Verständliche demokratische Regelungen schaffen<br />

Zur Stärkung lokaler Demokratie und <strong>mehr</strong> Beteiligung an politischen Prozessen brauchen wir<br />

einfache und verständliche Regelungen sowie klare Leitlinien für die Verwaltung, um politische<br />

Partizipation <strong>zu</strong> erleichtern. In diesem Zusammenhang for<strong>der</strong>n wir die Landesregierung auf,<br />

einen verständlichen Leitfaden für die Durchführung von Bürgerbegehren und<br />

Bürgerentscheiden <strong>zu</strong> erstellen. Es muss auch Nichtjuristinnen und -juristen möglich sein,<br />

demokratische Instrumente <strong>zu</strong> nutzen.<br />

In diesem Zusammenhang begrüßen und unterstützen wir auch das Vorhaben <strong>der</strong><br />

Landtagsfraktion sich für eine Fristverlängerung, des Zeitraumes zwischen <strong>Beschluss</strong> <strong>der</strong><br />

örtlichen Vertretung und Einreichung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Unterschriften, von bisher 6 Wochen auf<br />

drei Monate ein<strong>zu</strong>setzen.<br />

BESCHLUSS: einstimmig (24.07.2013)<br />

AntragsstellerInnen: Stephan Bischoff u.a. Seite 1

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