Beschluss der Mitgliederversammlung zu mehr Bürgerbeteiligung
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Magdeburg 24. Juli 2013<br />
Antrag an die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung möge beschließen:<br />
Transparente und plausible <strong>Bürgerbeteiligung</strong><br />
in Sachsen-Anhalt stärken<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Beratungen <strong>zu</strong>m Entwurf eines Gesetzes <strong>zu</strong>r Reform des<br />
Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und <strong>zu</strong>r Fortentwicklung sonstiger<br />
kommunalrechtlicher Vorschriften (Kommunalrechtsreformgesetz) wird die Landtagsfraktion von<br />
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt gebeten, sich für klare und plausible<br />
Regelungen <strong>zu</strong>r <strong>Bürgerbeteiligung</strong> ein<strong>zu</strong>setzen.<br />
Erfahrungen aus dem Bürgerbegehren nutzen<br />
Die Erfahrungen beim Magdeburger Bürgerbegehren „Rettet die Domlinden“ zeigen, wie schnell<br />
sich BürgerInnen in den Fallstricke des Verwaltungsdschungel verfangen können. Exemplarisch<br />
steht hierfür die Verwaltung <strong>der</strong> Stadt Magdeburg, welche <strong>zu</strong>sah, wie engagierte<br />
MagdeburgerInnen Unterschriften sammeln, in dem Wissen, dass <strong>der</strong>en ehrenamtliches<br />
Engagement keine juristische Relevanz hat. Mit Verfahrenstricks wird hier die direkte<br />
Demokratie ausgebremst.<br />
Fallstricke für direkte Demokratie beseitigen<br />
Um ein transparentes Verfahrens <strong>zu</strong> garantieren, bitten wir die bündnisgrüne Landtagsfraktion,<br />
sich für eine einheitliche Defnition des Begrifes <strong>der</strong> „ortsüblichen Bekanntgabe“ (§ 25 Absatz 5)<br />
ein<strong>zu</strong>setzen. Der Begrif <strong>der</strong> ortsüblichen Bekanntgabe erschwert es den Bürgerinnen und<br />
Bürgern, die genaue Frist für ein Bürgerbegehren fest <strong>zu</strong> stellen und eröfnet den<br />
Verwaltungsbehörden erhebliche Spielräume, welche unter Umständen Auswirkungen entgegen<br />
den Bestrebungen einer ver<strong>mehr</strong>ten <strong>Bürgerbeteiligung</strong> haben können.<br />
Verständliche demokratische Regelungen schaffen<br />
Zur Stärkung lokaler Demokratie und <strong>mehr</strong> Beteiligung an politischen Prozessen brauchen wir<br />
einfache und verständliche Regelungen sowie klare Leitlinien für die Verwaltung, um politische<br />
Partizipation <strong>zu</strong> erleichtern. In diesem Zusammenhang for<strong>der</strong>n wir die Landesregierung auf,<br />
einen verständlichen Leitfaden für die Durchführung von Bürgerbegehren und<br />
Bürgerentscheiden <strong>zu</strong> erstellen. Es muss auch Nichtjuristinnen und -juristen möglich sein,<br />
demokratische Instrumente <strong>zu</strong> nutzen.<br />
In diesem Zusammenhang begrüßen und unterstützen wir auch das Vorhaben <strong>der</strong><br />
Landtagsfraktion sich für eine Fristverlängerung, des Zeitraumes zwischen <strong>Beschluss</strong> <strong>der</strong><br />
örtlichen Vertretung und Einreichung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Unterschriften, von bisher 6 Wochen auf<br />
drei Monate ein<strong>zu</strong>setzen.<br />
BESCHLUSS: einstimmig (24.07.2013)<br />
AntragsstellerInnen: Stephan Bischoff u.a. Seite 1