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6<br />

Die E-Zigarette als Alternative?<br />

Die Elektrische Zigarette (E-Zigarette) wird von den Herstellern<br />

und Händlern oft als gesunde und obendrein kostengünstige<br />

Alternative zur Filterzigarette angepriesen. Verlässliche Studien,<br />

die diese Aussagen stützen, liegen jedoch nicht vor. Im Gegenteil,<br />

es mehren sich Hinweise darauf, dass beim Verdampfen<br />

der Liquids krebserregende Substanzen entstehen.<br />

In ihrer Erscheinung ist die E-Zigarette einer Filterzigarette<br />

nachempfunden und simuliert mit technischen Mitteln das<br />

Rauchen. In der E-Zigarette wird eine Flüssigkeit (Liquid) aus<br />

90 Prozent Propylenglykol unter Beimischung von Aromen,<br />

Ethanol, Glycerin und möglicherweise Nikotin vernebelt. Die<br />

Zusammensetzung der Liquids variiert und wird von den<br />

Herstellern häufig nicht genau angegeben.<br />

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) 1<br />

und das Deutsche Krebsforschungszentrum (dkfz) 2 raten vom<br />

Konsum der E-Zigarette aufgrund gesundheitlicher Risiken<br />

ab. Das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt in ihrer<br />

aktuellen Stellungnahme vor dem Gebrauch der E-Zigarette,<br />

da die Dämpfe der Substanzen die Gesundheit der E-Raucher<br />

beeinträchtigen können 3 . Gefahren für Dritte sind nach der -<br />

zeitigem Kenntnisstand ebenfalls nicht auszuschließen. Das<br />

Gemeinsame Giftinformationszentrum Erfurt (GGIZ) hat<br />

bereits 2008 auf die Gefährlichkeit der Kartuschen hinge -<br />

wiesen. Zwei Kartuschen mit 6 mg Inhalt können für Klein -<br />

kinder bereits tödlich wirken.<br />

Ob die E-Zigarette unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt,<br />

wird derzeit diskutiert. Die Bundesregierung vertritt die Auf -<br />

fassung, dass E-Zigaretten grundsätzlich unter das Nicht -<br />

raucherschutzgesetz fallen, weil das Gesetz ein allgemeines<br />

Rauchverbot regelt, ohne das „Rauchen“ hinsichtlich des Kon -<br />

sums bestimmter Produkte weiter differenziert werden muss. 4<br />

Die Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin empfiehlt<br />

daher, solange klare rechtliche Regelungen noch ausstehen,<br />

den Gebrauch von E-Zigaretten über das Hausrecht zu ver -<br />

bieten. Beispielsweise untersagt die Deutsche Bahn in ihren<br />

Beförderungsbedingungen ausdrücklich auch das Rauchen<br />

von E-Zigaretten in ihren Zügen.

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