Download - Berliner Krebsgesellschaft
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Die E-Zigarette als Alternative?<br />
Die Elektrische Zigarette (E-Zigarette) wird von den Herstellern<br />
und Händlern oft als gesunde und obendrein kostengünstige<br />
Alternative zur Filterzigarette angepriesen. Verlässliche Studien,<br />
die diese Aussagen stützen, liegen jedoch nicht vor. Im Gegenteil,<br />
es mehren sich Hinweise darauf, dass beim Verdampfen<br />
der Liquids krebserregende Substanzen entstehen.<br />
In ihrer Erscheinung ist die E-Zigarette einer Filterzigarette<br />
nachempfunden und simuliert mit technischen Mitteln das<br />
Rauchen. In der E-Zigarette wird eine Flüssigkeit (Liquid) aus<br />
90 Prozent Propylenglykol unter Beimischung von Aromen,<br />
Ethanol, Glycerin und möglicherweise Nikotin vernebelt. Die<br />
Zusammensetzung der Liquids variiert und wird von den<br />
Herstellern häufig nicht genau angegeben.<br />
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) 1<br />
und das Deutsche Krebsforschungszentrum (dkfz) 2 raten vom<br />
Konsum der E-Zigarette aufgrund gesundheitlicher Risiken<br />
ab. Das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt in ihrer<br />
aktuellen Stellungnahme vor dem Gebrauch der E-Zigarette,<br />
da die Dämpfe der Substanzen die Gesundheit der E-Raucher<br />
beeinträchtigen können 3 . Gefahren für Dritte sind nach der -<br />
zeitigem Kenntnisstand ebenfalls nicht auszuschließen. Das<br />
Gemeinsame Giftinformationszentrum Erfurt (GGIZ) hat<br />
bereits 2008 auf die Gefährlichkeit der Kartuschen hinge -<br />
wiesen. Zwei Kartuschen mit 6 mg Inhalt können für Klein -<br />
kinder bereits tödlich wirken.<br />
Ob die E-Zigarette unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt,<br />
wird derzeit diskutiert. Die Bundesregierung vertritt die Auf -<br />
fassung, dass E-Zigaretten grundsätzlich unter das Nicht -<br />
raucherschutzgesetz fallen, weil das Gesetz ein allgemeines<br />
Rauchverbot regelt, ohne das „Rauchen“ hinsichtlich des Kon -<br />
sums bestimmter Produkte weiter differenziert werden muss. 4<br />
Die Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin empfiehlt<br />
daher, solange klare rechtliche Regelungen noch ausstehen,<br />
den Gebrauch von E-Zigaretten über das Hausrecht zu ver -<br />
bieten. Beispielsweise untersagt die Deutsche Bahn in ihren<br />
Beförderungsbedingungen ausdrücklich auch das Rauchen<br />
von E-Zigaretten in ihren Zügen.