29.07.2013 Aufrufe

Newsletterausgabe VERBRAUCHERFINANZEN - Frühjahr 2013

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Geldwerte Tipps die man wissen sollte!<br />

<strong>Newsletterausgabe</strong> <strong>Frühjahr</strong> <strong>2013</strong><br />

Weitere News und Tipps ständig unter:<br />

www.verbraucherfinanzen.de


Tegernseer Finanz-Gespräche<br />

Was Verbraucher hier erwartet?<br />

z.B. mehr Hintergrundwissen zum Euro!<br />

Die wichtigsten und aktuellsten Themen rund um den Euro, Finanzen, Wirtschaft und Politik im deutschsprachigen Raum sind<br />

Gegenstand der mit hochrangigen Politikern, bekannten Wissenschaftlern und Experten, interessanten Unternehmern und Fachjournalisten<br />

besetzten Video-Diskussionsrunden. Moderiert werden die künftig regelmäßig am Tegernsee stattfindenden Video-<br />

Diskussionsrunden von Chefredakteuren und renommierten Fachjournalisten.<br />

Hier sehen Sie einige Beispiel-Videos:<br />

Was ist der Euro noch wert?<br />

Was kann sich Deutschland<br />

noch leisten?<br />

Die liberale Kraft – wohin steuern die freiheitlichen<br />

Parteien in Europa?<br />

Bitte für das VIDEO auf das Bild klicken!<br />

Weitere interessante Diskussionsrunden finden Sie in unserer<br />

Videogalerie.<br />

mehr Informationen unter www.tegernseer-finanzgespraeche.de<br />

Spaltet die EURO-Krise Europa?<br />

TFG<br />

Tegernseer Finanzgespräche


Editorial<br />

Liebe Leserinnen<br />

und Leser,<br />

das Thema Kaufkraftverlust wird in den nächsten Jahren zunehmend an Brisanz gewinnen. Mit vielen der üblichen<br />

Geldanlagen ist es heute bereits schwer, einen positiven Realzins für das Kapital zu bekommen. Allein mit länger laufendendem<br />

Festgeld sind noch Zinsen von 4% in der Spitze möglich, die bei einer Inflationsrate von voraussichtlich<br />

2,0% in 2012 in Deutschland noch den Geldwert erhalten, dies ermittelten verschiedene aktuelle Marktstudien. Sicher<br />

Geld anlegen mit guter Verzinsung? Mit diesem Thema beschäftigt sich das Interview mit den Münchner Anlageexperten<br />

von Investmentgate in dieser Ausgabe. Auch hat das BGH den Versicherten mehr Rechte zugesprochen, was das im<br />

Klartext heißt, dazu mehr in dieser Ausgabe. Wird ihr Auto auch teurer? Vergleichen Sie im neuen Typklassenverzeichnis<br />

<strong>2013</strong> bevor Sie sich für einen Neuwagen entscheiden. Jetzt noch schnell eine Reise buchen? Rabatte bis 80 Prozent<br />

sind drin! Mehr dazu in diesem Newsletter.<br />

Viel Spaß beim Lesen und „sparen“<br />

Ihr Redaktionsteam von www.verbraucherfinanzen.de<br />

EDITORIAL I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />

Täglich aktuelle Informationen, Fachartikel und Video-Interviews<br />

unter www.verbraucherfinanzen.de<br />

3


4<br />

<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Inhaltsverzeichnis<br />

GELD<br />

6 Kein Geld verschenken beim Tagesgeldkonto<br />

6 Bankschließfach: Gute Hausratversicherung zahlt nach Raub<br />

7 Girokonto: Fast jeder kann sparen<br />

7 Börse Online"- Ranking der leistungsstärksten Kreditkarten<br />

VERSICHERUNGEN<br />

8 Mehr Geld durch Bonusheft beim Zahnarzt<br />

8 Private Krankenversicherung: Wie die Beiträge gesenkt werden können<br />

9 Zermürbende Taktik<br />

9 Fragen zum "Pflege-Bahr"<br />

10 Pflegereform – Neuregelungen <strong>2013</strong><br />

10 Private Haftpflicht: Geliehene und gemietete Sachen – wer zahlt für Schäden?<br />

11 Was tun, damit die Versicherung zahlt?<br />

11 ÖKO-TEST Restschuldversicherungen<br />

SPARPLÄNE<br />

12 Marktübersicht: Klimafreundliche Sparanlagen<br />

13 Alte Bausparverträge: Gute Zinsen, miese Tricks<br />

KAPITALANLAGE<br />

13 Anleger als Kreditgeber?<br />

14 Banken umgehen Transparenzpflicht<br />

15 "Capital-Fonds-Kompass <strong>2013</strong>"<br />

KREDITE<br />

16 Geld, das man sich sparen kann<br />

Quelle: © Armando - Fotolia.com


17 KfW-Förderung: Kredite fast geschenkt<br />

17 Immobilienkredite: Banken kassieren nach Kündigung doppelt<br />

18 Arbeitsplatzverlust kann Baufinanzierung gefährden<br />

18 Studie: Ratenkredit Direktbanken<br />

19 Tausende Immobilienbesitzer mit laufenden Krediten können durch Zinstief sparen<br />

RECHT<br />

20 Von echten Namen und falschen Rechnungen<br />

21 Wieder viele Spam-Mails unterwegs<br />

22 Beitragsfreie Versicherungen sind jetzt ebenfalls neu abzurechnen<br />

22 Stärkerer Schutz bedürftiger Ehegatten nach Scheidung von Altehen<br />

24 Mieterhöhung: Was Vermieter dürfen und was nicht<br />

24 Vorsorgevollmacht ersetzt Betreuer<br />

25 Alte Führerscheine bis 2033 gültig<br />

26 Was bei Trennungen und Ehekrisen rechtlich zu beachten ist<br />

26 Notarielle Testamente können auch Kosten sparen<br />

27 Verkehrsunfall: Zeugen müssen als Beteiligte vor Ort bleiben<br />

28 Wie setzt man ein Testament richtig auf?<br />

28 Haftungsrisiko Schrottauto: Beim Verschenken auf Nummer sicher gehen<br />

29 Gesetzgeber bessert Unterhaltsrecht nach<br />

30 Aktuelle Urteile zur Vorsorgevollmacht<br />

31 <strong>2013</strong> – Haushaltspauschale statt GEZ<br />

32 Keine automatische Unterhaltsreduzierung bei Gehaltserhöhung<br />

des Unterhaltsberechtigten<br />

GELDWERTE TIPPS<br />

32 Fünf goldene Regeln zum Umgang mit Vergleichsportalen<br />

33 Neuer intelligenter Safe im Internet<br />

35 Gute Vorsätze zum Energiesparen<br />

FINANZBERATUNG<br />

36 Servicestudie: Beratung Versicherungsvermittler<br />

37 Honorarberatung stärkt Transparenz und Wettbewerb<br />

Inhaltsverzeichnis I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />

Impressum<br />

Verlag und Herausgeber:<br />

wmd Verlag GmbH<br />

Wiesseer Straße 126<br />

83707 Bad Wiessee<br />

Tel: +49 (0)8022 – 187110<br />

Fax: +49 (0)8022 – 1871129<br />

info@wmd-verlag.de<br />

www.wmd-verlag.de<br />

www.verbraucherfinanzen.de<br />

Geschäftsführung:<br />

Friedrich A. Wanschka<br />

Chefredaktion:<br />

Friedrich A. Wanschka<br />

Layout:<br />

Astrid Klee<br />

Fotos: fotolia.com<br />

Titelbild: © tankist276 - fotolia.com<br />

S.5 Bild: © Ssogras - fotolia.com<br />

S.31 Bild: © Fineas - fotolia.com<br />

S.33 Bild: © Jocky - fotolia.com<br />

Handelsregister: HRB 165643<br />

Amtsgericht München<br />

Bankverbindung:<br />

Sparkasse Rosenheim - Bad<br />

Aibling<br />

BLZ 711 500 00, Kto. 24364<br />

Steuer-Nummer: 139/142/50247<br />

Ust.- IdNr. DE 812638572<br />

Technische Umsetzung / Produktion:<br />

wmd Verlag GmbH<br />

Astrid Klee<br />

Wiesseer Straße 126<br />

83707 Bad Wiessee<br />

Tel: +49 (0)8022 – 187110<br />

Fax: +49 (0)8022 – 1871129<br />

info@wmd-verlag.de<br />

Der Verleger übernimmt keine Haftung für unverlangt<br />

eingereichte Manuskripte und Fotos. Mit der<br />

Annahme zur Veröffentlichung überträgt der Autor<br />

dem Verleger das ausschließliche Verlagsrecht für<br />

die Zeit bis zum Ablauf des Urheberrechts. Dieses<br />

Recht bezieht sich insbesondere auch auf das Recht,<br />

das Werk zu gewerblichen Zwecken per Kopie zu<br />

vervielfältigen und/oder in elektronische oder andere<br />

Datenbanken aufzunehmen. Alle veröffentlichten<br />

Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.<br />

Ohne schriftliche Genehmigung des Verlegers ist<br />

eine Verwertung außerhalb der engen Grenzen des<br />

Urheberrechtsgesetzes unzulässig. Aufsätze und Berichte<br />

geben die Meinung des Verfassers wieder. Für<br />

den Inhalt ist der Verlag nicht verantwortlich.<br />

5


T<br />

R<br />

6<br />

<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Geld<br />

Kein Geld verschenken<br />

beim Tagesgeldkonto<br />

Zusätzliches Tagesgeldkonto bei anderer Bank sichert bis zu zwei Prozent Zinsen<br />

Tagesgeldkonten sind eine rundum flexible Geldanlage. Sie<br />

eignen sich für den Notgroschen, an den man jederzeit wieder<br />

heran möchte. Ebenso zum Ansparen von größeren Beträgen<br />

oder als Parkstation, bevor das Geld in andere Anlagen fließen<br />

soll. "Einmal ein gut verzinstes Tagesgeldkonto eröffnet und<br />

sich dann um nichts mehr kümmern müssen – diese Zeiten sind<br />

schon lange vorbei", sagt Andreas Gernt, Finanzexperte der<br />

Verbraucherzentrale Niedersachsen. Statt Traumzinsen von fünf<br />

Prozent pro Jahr zu erzielen, wie zu früheren Zeiten, dümpeln<br />

viele Tagesgeldkonten zum Teil mit weniger als 0,5 Prozent herum.<br />

Wer auf eine noch akzeptable Rendite oberhalb der aktuellen<br />

Inflationsrate von 1,7 Prozent im Januar wert legt, sollte<br />

regelmäßig vergleichen, was die Konkurrenz zu bieten hat. Aktuell<br />

werden von einigen Banken Neukunden noch mit bis zu<br />

zwei Prozent Zinsen pro Jahr umworben, während Bestandskunden<br />

sich mit niedrigeren Zinsen zufrieden geben müssen.<br />

Tipp: Um sich die besseren Konditionen für Neukunden zu sichern,<br />

spricht nichts dagegen, ein zweites oder sogar drittes Tagesgeldkonto<br />

bei einer anderen Bank zu eröffnen. Die Stiftung<br />

Warentest veröffentlicht regelmäßig die besten Tagesgeld- oder<br />

Bankschließfach:<br />

Gute Hausratversicherung zahlt nach Raub<br />

Räumen Diebe die Kundenschließfächer in einer Bank aus, ist<br />

der Inhalt nicht automatisch versichert. Damit Kunden nicht auf<br />

ihrem Schaden sitzen bleiben, ist eine spezielle Bankschließfach-Versicherung<br />

notwendig. Wer allerdings die richtige Hausratversicherung<br />

hat, muss sich nicht sorgen. In leistungsstarken<br />

Tarifen sind Schließfächer mitversichert. Laut einer Erhebung<br />

der Stiftung Warentest haben bestimmte Hausrat-Tarife zum<br />

Beispiel der Anbieter Arag, Axa, Haftpflichtkasse Darmstadt<br />

oder Huk-Coburg das Schließfach bei einer Bank mitversichert.<br />

Veröffentlicht ist die Stichprobe bei test.de/bankschliessfach.<br />

Sie heißen Excellent-, Premium- oder Toptarif: Kunden, die beim<br />

Hausratversicherer eine hochwertige Wohnungseinrichtung<br />

und viele Wertsachen versichern, erhalten oft leistungsstarke<br />

Tarife. In manchen ist explizit ein Kundenschließfach bei einem<br />

Quelle: © cult12 - Fotolia.com<br />

Festgeldangebote in der Zeitschrift "Finanztest", die in allen Beratungsstellen<br />

der Verbraucherzentrale Niedersachsen gekauft<br />

oder auch eingesehen werden können. Internetnutzer können<br />

zur Orientierung auch Vergleichsrechner, beispielsweise unter<br />

www.biallo.de oder www.fmh.de kostenlos nutzen.<br />

www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de<br />

Bankinstitut mitversichert. Die Entschädigungshöhe ist meist<br />

begrenzt, zum Beispiel auf 10.000 Euro oder 50.000 Euro. Die<br />

Haftpflichtkasse Darmstadt entschädigt allerdings im Tarif VarioPlus<br />

für den Fall, dass der Tresor bei der Bank leergeräumt<br />

wird, 100 Prozent der Versicherungssumme. Die Hausratversicherung<br />

springt allerdings erst ein, wenn die Bank nicht haftet<br />

oder kein anderer Versicherungsschutz greift. Kreditinstitute<br />

bieten bei der Vermietung von Bankschließfächern häufig eine<br />

spezielle Schließfach-Versicherung an. Manchmal ist die Versicherung<br />

auch schon im Mietpreis enthalten. Beispielsweise ist<br />

bei der Hamburger Sparkasse der Schließfachinhalt bis zu einer<br />

Summe von 20.000 Euro bei einem Mietpreis von 25,60<br />

Euro im Jahr für ein kleines Fach versichert. Mehr Information<br />

sind unter unter www.test.de/bankschliessfach abrufbar.


Girokonto:<br />

Fast jeder kann sparen<br />

BBankkunden, die zu einem kostenlosen oder günstigen Girokonto<br />

wechseln, können bis zu 100 Euro im Jahr sparen. Das<br />

zeigt ein Vergleich der Stiftung Warentest von 91 Kreditinstituten.<br />

Doch nicht nur das Sparpotenzial sollte bei der Wahl des<br />

Girokontos eine Rolle spielen, heißt es in der Februar-Ausgabe<br />

der Zeitschrift Finanztest. Kostenlose Konten gibt es häufig für<br />

Onlinekunden, die ihre Bankgeschäfte am Computer erledigen.<br />

Aber auch diejenigen, die Filialen vorziehen, können sparen.<br />

Dafür müssen sie oft nicht mal die Bank wechseln, denn<br />

viele Institute bieten mehrere Kontomodelle zu unterschiedlichen<br />

Preisen an. Zum Teil sind Gratiskonten an Bedingungen<br />

geknüpft. Sie erfordern etwa einen bestimmten monatlichen<br />

Bei der Auswahl der für die persönlichen Belange besten Kreditkarte<br />

sollte nicht allein die Höhe der Jahregebühr ausschlaggebend<br />

sein. Dies hat jetzt ein Test von rund 130 Karten-Angeboten<br />

des Anlegermagazins 'Börse Online' (Ausgabe 2/<strong>2013</strong>)<br />

in Kooperation mit dem Verbraucherportal biallo.de ergeben.<br />

Bei der Analyse der Kartenleistungspakete wurden neben den<br />

Fixkosten die Transaktionsgebühren, die Zinsen für die Soll- wie<br />

auch die Haben-Seite sowie enthaltene Extraleistungen wie<br />

beispielsweise eine Reiserücktrittsversicherung berücksichtigt.<br />

Dabei flossen die Fixkosten zu zehn Prozent in die Wertung ein,<br />

die beim Einsatz fälligen Transaktionsgebühren mit 45 Prozent,<br />

die Zinsen mit 20 Prozent und die Zusatzleistungen mit 25 Prozent.<br />

Die beste Kreditkarte aus dem Bereich der Filialbanken<br />

kommt nach der "Börse Online"-Analyse von der Mittelbrandenburgischen<br />

Sparkasse (VisaCard Gold, Mastercard Gold), bei<br />

den Online-Banken von der Netbank (Mastercard Platinum) und<br />

aus dem Sektor der Spezialanbieter von der Lufthansa (Frequent<br />

Traveller Mastercard). "So stark in der Tiefe ist die Leistungskraft<br />

der Kreditkarten-Anbieter noch nie betrachtet worden", erklärt<br />

Peter Weißenberg von biallo.de die Besonderheit der Analyse.<br />

www.boerse-online.de<br />

Geld I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />

Geldeingang oder ein durchschnittliches Guthaben. Finanztest<br />

hat die verschiedenen Angebote unter die Lupe genommen<br />

und sagt, welche Konten kostenlos oder günstig sind und welche<br />

Bedingungen die Kunden dafür erfüllen müssen. Bei der<br />

Wahl der richtigen Bank sollten Kunden auch darauf achten,<br />

dass diese ein sicheres Verfahren für Onlinebanking einsetzt.<br />

Das sind ChipTan (mit einem Kartenlesegerät), FinTS (mit einer<br />

Software) oder MobileTan (mit dem Handy). Das Verfahren iTan<br />

und die einfache Tan-Liste empfiehlt die Stiftung Warentest<br />

nicht mehr. Damit der Preisvorteil eines Gratiskontos nicht verfällt,<br />

ist es auch wichtig, wie viele Geldautomaten kostenlos zur<br />

Verfügung stehen. www.test.de<br />

Börse Online"- Ranking<br />

der leistungsstärksten Kreditkarten:<br />

Die besten Kreditkarten kommen von der Mittelbrandenburgischen Sparkasse,<br />

der Netbank und der Lufthansa<br />

Quelle: © Imaginis - Fotolia.com<br />

7


A<br />

WWem die Beiträge für die Private Krankenversicherung zu hoch<br />

sind, kann seinen Tarif abspecken oder in einen günstigeren Tarif<br />

beim gleichen Versicherer wechseln, um Geld zu sparen. Die Stiftung<br />

Warentest zeigt in der März-Ausgabe von Finanztest, welche<br />

Möglichkeiten es gibt und was beim Wechsel zu beachten<br />

ist. Neben preiswerteren Neuangeboten des gleichen Versicherers<br />

und reduzierten Leistungen kann auch ein Selbstbehalt helfen<br />

den Beitrag zu senken. Aber Vorsicht: Der Versicherte kann<br />

den Selbstbehalt später nicht mehr vermindern, auch wenn er<br />

erkrankt. Die Höhe des Selbstbehalts sollte daher gut überlegt<br />

sein. Möglich ist auch ein Tarifwechsel beim selben Versicherer.<br />

Das Unternehmen muss auf Anfrage des Versicherten entsprechende<br />

Angebote machen. Altkunden können dabei sowohl in<br />

8<br />

<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Versicherungen<br />

Mehr Geld durch Bonusheft beim<br />

Zahnarzt<br />

Zusätzliches Tagesgeldkonto bei anderer Bank sichert bis zu zwei Prozent Zinsen<br />

Aufwendige Versorgung mit Zahnersatz ist teuer. Die Krankenkasse<br />

beteiligt sich mit einem Zuschuss von 60 bzw. 65 Prozent<br />

an den Kosten der Regelversorgung – aber nur, wenn das Bonusheft<br />

lückenlos ist. Das Bonusheft beim Zahnarzt muss unbedingt<br />

lückenlos geführt werden, um einen höheren Zuschuss<br />

zum Zahnersatz zu erhalten. Die dann gewährte Beteiligung der<br />

gesetzlichen Krankenkasse kann, abhängig vom Umfang der<br />

Behandlung, schon mal im dreistelligen Eurobereich liegen. Regelmäßig<br />

kommen Patienten in die Beratung der Verbraucherzentrale,<br />

die von ihrer Krankenkasse keinen höheren Zuschuss<br />

für Zahnersatz erhalten. Grund dafür ist nicht selten eine Lücke<br />

im Bonusheft: Einmal im Jahr muss der Besuch beim Zahnarzt<br />

mit einem Stempel im Bonusheft nachgewiesen werden. Das<br />

sichert nach fünf Jahren eine zusätzliche Leistung der Krankenkasse<br />

von 20 Prozent des Festzuschusses zum Zahnersatz, nach<br />

10 Jahren steigt die zusätzliche Leistung sogar auf dreißig Prozent.<br />

"Wer eine Untersuchung oder auch nur das Abstempeln<br />

einer Untersuchung versäumt, bekommt keinen Zuschuss", so<br />

Dr. Julia Nill, Referentin für Gesundheitsdienstleistungen bei der<br />

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Einige Zahnärzte<br />

erinnern Patienten an den Termin, das ist aber eine freiwillige<br />

Serviceleistung". Um sich den zusätzlichen Bonus zu sichern,<br />

sollten Patienten einmal im Jahr einen Termin für eine Vorsorgeuntersuchung<br />

bei einem Zahnarzt wahrnehmen und sich diesen<br />

auch im Bonusheft durch einen Stempel bestätigen lassen.<br />

www.vz-bawue.de<br />

Private Krankenversicherung:<br />

Wie die Beiträge gesenkt werden können<br />

Quelle: © K.-U. Häßler - Fotolia.com<br />

die alten Bisex- als auch die neuen Unisex-Tarife wechseln. Den<br />

Weg zurück gibt es allerdings nicht: Einmal Unisex, immer Unisex.<br />

Wechselt der Kunde den Tarif, muss die Gesellschaft ihm die für<br />

den bisherigen Tarif angesparte Alterungsrückstellung anrechnen.<br />

Das gilt auch für weitere erworbene Rechte. Zudem darf<br />

es keine erneute Gesundheitsprüfung geben. Anders ist das bei<br />

Mehrleistungen: Hier kann der Versicherer nach einem Gesundheitscheck<br />

einen Leistungsausschluss oder einen Risikozuschlag<br />

verlangen. Das Versicherungsunternehmen komplett zu wechseln,<br />

ist laut Finanztest keine gute Idee. Denn dann verlieren<br />

Kunden, die bereits vor 2009 versichert waren, ihre gesamten<br />

Alterungsrückstellungen. www.test.de


PPrivat Krankenversicherte geraten mit steigendem Lebensalter<br />

immer öfter an die Grenze des finanziell Tragbaren. Dann kann<br />

es sinnvoll sein, bei der angestammten Versicherung in einen<br />

anderen Tarif zu wechseln. Dadurch lassen sich bisweilen mehrere<br />

Hundert Euro pro Monat sparen. Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes<br />

bietet diese Chance. Dabei dürfen<br />

die Versicherten auch ihre Altersrückstellungen in voller Höhe<br />

mitnehmen, betont die "Apotheken Umschau". Diese verliert<br />

man größtenteils, wenn man die Kasse wechselt und der Ver-<br />

Versicherungen I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />

Zermürbende Taktik<br />

Private Krankenversicherungen wehren sich häufig trickreich gegen Tarifwechsel<br />

Fragen zum "Pflege-Bahr"<br />

Verbraucherzentrale Sachsen erläutert Bedingungen<br />

zur geförderten Pflegezusatzversicherung<br />

Bei der Auswahl der für die persönlichen Belange besten<br />

Kreditkarte sollte nicht allein die Höhe der Jahregebühr ausschlaggebend<br />

sein. Dies hat jetzt ein Test von rund 130 Karten-Angeboten<br />

des Anlegermagazins 'Börse Online' (Ausgabe<br />

2/<strong>2013</strong>) in Kooperation mit dem Verbraucherportal biallo.de<br />

ergeben. Bei der Analyse der Kartenleistungspakete wurden<br />

neben den Fixkosten die Transaktionsgebühren, die Zinsen für<br />

die Soll- wie auch die Haben-Seite sowie enthaltene Extraleistungen<br />

wie beispielsweise eine Reiserücktrittsversicherung<br />

berücksichtigt. a Seit Jahresanfang kann jeder Volljährige, der<br />

in der sozialen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung Mitglied<br />

ist, eine ergänzende Pflegegeldversicherung abschließen, die<br />

staatlich gefördert wird. "Über dieses neue Produkt besteht<br />

noch viel Unwissen", weiß Andrea Heyer, Finanzexpertin der<br />

Verbraucherzentrale Sachsen. "Insbesondere Senioren haben<br />

viele Fragen." Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet deshalb<br />

derzeit nicht nur ihre persönliche, sondern verstärkt auch die<br />

telefonische Beratung rund um die nach dem Bundesgesundheitsminister<br />

benannte Versicherung an. Private Pflegeergänzungsversicherungen<br />

gibt es schon lange Zeit. Doch nicht alle<br />

Verbraucher haben auch tatsächlich Versicherungsschutz erhalten.<br />

Das Alter und die Gesundheitsprüfung wurden für sie<br />

zum vorrangigen Ausschlusskriterium. "Das ist bei den staatlich<br />

geförderten Tarifen anders", informiert Andrea Heyer, Finanzexpertin<br />

der Verbraucherzentrale Sachsen. "Hier gibt es<br />

kein Höchsteintrittsalter und auch keine Gesundheitsprüfung.<br />

trag vor 2009 abgeschlossen wurde. "Fast immer lässt sich ein<br />

günstigerer Tarif mit gleichwertigen Leistungen finden", sagt<br />

Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied der Verbraucherorganisation<br />

"Bund der Versicherten". Allerdings muss der Antragsteller<br />

oft mit nachhaltigem Widerstand der Kasse rechnen. Er sollte<br />

sich aber nicht abschrecken lassen - wenn nötig die Hilfe von<br />

Verbraucherschützern oder auch eines freien Versicherungsmaklers<br />

in Anspruch nehmen. Der Tarifwechsel ist schließlich<br />

verbrieftes Recht. www.apotheken-umschau.de<br />

"Somit kann ein solcher Vertrag auch von Senioren und auch<br />

von Personen mit Vorerkrankungen abgeschlossen werden –<br />

nur pflegebedürftig darf man bei Vertragsabschluss noch nicht<br />

sein. Diese Umstände werden sich jedoch für die Zukunft nach<br />

Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen auf die Prämienentwicklung<br />

auswirken. Das bedeutet konkret, dass mit deutlichen<br />

Prämiensteigerungen zu rechnen ist. Die monatlichen 5 € staatliche<br />

Förderung sind da nur ein Tropfen auf den heißen Stein.<br />

"Gleiches gilt für die Leistungen, die man erhält, wenn nur der<br />

geringstmögliche Eigenbetrag aufgebracht wird", sagt Heyer. In<br />

der Pflegestufe 1 – die am häufigsten attestiert wird – muss der<br />

Versicherer wenigstens 120 € pro Monat zahlen. Gute Angebote<br />

sehen etwas mehr vor. Hinsichtlich des Leistungsumfangs gilt<br />

insbesondere für Senioren zu bedenken, dass auch der Förder-<br />

Tarif eine Wartezeit vorsehen darf. Maximal 5 Jahre Wartezeit<br />

erlaubt der Gesetzgeber. www.verbraucherzentrale-sachsen.de<br />

zent. Die beste Kreditkarte aus dem Bereich der Filialbanken<br />

kommt nach der "Börse Online"-Analyse von der Mittelbrandenburgischen<br />

Sparkasse (VisaCard Gold, Mastercard Gold), bei<br />

den Online-Banken von der Netbank (Mastercard Platinum) und<br />

aus dem Sektor der Spezialanbieter von der Lufthansa (Frequent<br />

Traveller Mastercard). "So stark in der Tiefe ist die Leistungskraft<br />

der Kreditkarten-Anbieter noch nie betrachtet worden", erklärt<br />

Peter Weißenberg von biallo.de die Besonderheit der Analyse.<br />

www.boerse-online.de<br />

9


S<br />

KKaffee auf das geliehene Notebook gekippt, beim Umzug des<br />

Freundes den Flachbildschirm fallen gelassen oder die Mikrowelle<br />

in der Ferienwohnung kaputt gemacht. Wer zahlt für den Schaden?<br />

Längst nicht jede Haftpflichtversicherung, hat die Zeitschrift<br />

Finanztest beim Blick in die besten Tarifangebote festgestellt. Ein<br />

guter Grund, sich an einem langen Winterabend einmal seine<br />

Police vorzunehmen, zu überprüfen, welche Schäden abgedeckt<br />

sind, und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln. Denn 18<br />

Haftpflichttarife sind nicht nur „sehr gut“, sie bieten auch mehr<br />

Schutz als andere, und das für nicht einmal mehr Geld. Für hilfsbereite<br />

Menschen kann die Freundschaft schnell einen Knacks<br />

bekommen, wenn sie beim Umzug das Familienporzellan fallen<br />

lassen. „Gefälligkeitshandlungen“ nennt man solche Einsätze,<br />

und die Rechtsprechung wird hierzulande von dem Gedanken<br />

geprägt: Wer andern hilft, soll nicht für Schäden haften müssen,<br />

die er dabei versehentlich verursacht. Wenn der Helfer nicht haf-<br />

10<br />

<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Versicherungen<br />

Pflegereform –<br />

Neuregelungen <strong>2013</strong><br />

Mehr Leistungen für Demenzkranke<br />

Seit dem 1. Januar <strong>2013</strong> sind die Beiträge für die Pflegeversicherung<br />

von 1,95 % auf 2,05 % (Kinderlose 2,2 %) gestiegen.<br />

Das spült <strong>2013</strong> bis 2015 zusätzlich ca. 3,5 Milliarden Euro in<br />

die Pflegekassen. Dafür soll es mehr Hilfe unter anderem für<br />

Demenzkranke geben. Allerdings sollen die Verbraucher auch<br />

in Zukunft selbst privat vorsorgen. "Erstmals werden in der ambulanten<br />

Versorgung Demenzkranker Pflegegeld oder Pflegesachleistungen<br />

in einer so genannten Pflegestufe 0 gezahlt",<br />

informiert Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale<br />

Sachsen. Das heißt, dass zusätzlich zu dem bislang<br />

möglichen 100 oder 200 Euro ein Pflegegeld von 120 Euro für<br />

die Betreuung durch Angehörige oder bis zu 225 Euro monatlich<br />

für den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes möglich<br />

sind. In den Pflegestufen I und II wird der bisherige Betrag aufgestockt,<br />

so dass nunmehr für demenzkranke Pflegebedürftige<br />

665 Euro statt 450 Euro für ambulante Pflegedienste gezahlt<br />

werden. Das Pflegegeld steigt von 235 Euro auf 305 Euro monatlich<br />

in der Pflegestufe 1 und von 440 auf 525 Euro in der<br />

Pflegestufe 2. Mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz wird es<br />

Private Haftpflicht:<br />

Geliehene und gemietete Sachen – wer zahlt für Schäden?<br />

möglich, dass die ambulanten Pflegedienste neben der Grundpflege<br />

und der hauswirtschaftlichen Versorgung speziell auf<br />

demenzkranke Pflegebedürftige zugeschnittene Leistungen<br />

anbieten können. In teilstationären Pflegeeinrichtungen der Tages-<br />

und Nachtpflege können nunmehr zusätzliche Betreuungskräfte<br />

eingesetzt werden. Das betrifft aber nur die ergänzende<br />

Betreuung und Aktivierung von in ihrer Alltagskompetenz erheblich<br />

eingeschränkter Pflegebedürftiger. Die Kosten werden<br />

vollständig von der Pflegeversicherung finanziert werden. Pflegebedürftige<br />

mit ihren Angehörigen können neben den heutigen<br />

verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen auch ein<br />

Zeitkontingent für die Pflege mit dem Pflegedienst vereinbaren.<br />

Dabei kann entschieden werden, welche Leistungen in diesem<br />

Zeitkontingent erbracht werden sollen. Auch unterschiedliche<br />

Betreuungsmöglichkeiten können integriert werden. Neu ist,<br />

dass neben den an Demenz erkrankten Menschen auch alle<br />

Pflegebedürftigen der Pflegestufen I bis III Betreuungsleistungen<br />

der ambulanten Pflegedienste in Anspruch nehmen können.<br />

www.verbraucherzentrale-sachsen.de<br />

Quelle: © dalaprod - Fotolia.com<br />

tet, muss auch der Versicherer nicht zahlen. Viele – aber längst<br />

nicht alle – Versicherer kommen trotzdem für zu Bruch gegangene<br />

Teller auf. Wichtig ist ein Blick in die Police, empfiehlt Finanztest.<br />

Die günstigsten Familienpolicen mit Leistungserweiterungen<br />

für Gefälligkeiten, geliehene und gemietete Sachen und<br />

für Inventar von Ferienwohnungen im Ausland sind die Classic-<br />

Tarife der Huk24 für 64 Euro Jahresbeitrag und der Huk-Coburg<br />

Allgemeine für 67 Euro im Jahr. www.test.de


W<br />

Versicherungen I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />

Was tun,<br />

damit die Versicherung zahlt?<br />

Tipps zur erfolgreichen Schadensregulierung<br />

Von der Regulierung eines Dachschadens wegen Sturm bis hin<br />

zur Übernahme der Kosten für ein kaputtes Brillengestell – in<br />

Zeiten knapper Kassen achten Versicherungen mehr auf Klauseln<br />

als auf Kulanz. Sehen Versicherer Ansatzpunkte im Vertrag,<br />

verweigern sie oftmals die Zahlungen – etwa mit der Begründung,<br />

bei Vertragsabschluss seien falsche Angaben gemacht<br />

worden oder der Versicherungsfall wäre vorsätzlich verursacht.<br />

Wer einen Schadensfall hat, den er von seinem Versicherer reguliert<br />

haben möchte, benötigt deshalb vor allem eines: einen<br />

bestmöglichen, umfassenden Versicherungsschutz, der das tatsächliche<br />

Risiko abdeckt. Für alle Versicherungsfälle – unabhängig<br />

von ihrer Sparte – sollten Versicherte deshalb unter anderem<br />

folgende Punkte bei der Schadensregulierung berücksichtigen:<br />

Die Versicherungsbedingungen in der Police genau lesen und<br />

befolgen, was dort zu "Obliegenheiten im Schadensfall" steht.<br />

Vor allem ältere Verträge regelmäßig überprüfen, ob der bestehende<br />

Versicherungsschutz noch aktuell ist und neue Risiken<br />

ÖKO-TEST<br />

Restschuldversicherungen<br />

Sicher sind nur die Kosten<br />

Wer eine teure Anschaffung in monatlichen Raten abstottern<br />

muss, kommt kaum umhin, eine Restschuldversicherung abzuschließen.<br />

Doch laut einer aktuellen Untersuchung des Verbrauchermagazins<br />

ÖKO-TEST sind bei diesen nicht nur die Zinsen<br />

unverhältnismäßig hoch, die Versicherungsbedingungen machen<br />

zudem die Leistung der Versicherer eher zum Glücksspiel.<br />

Eine Restschuldversicherung soll die Hinterbliebenen beim Tod<br />

des Kreditnehmers absichern und einspringen, wenn wegen<br />

Arbeitslosigkeit oder Krankheit das Geld fehlt, einen Kredit zu<br />

bedienen. Wie teuer diese dem Versicherungsnehmer kommt,<br />

bleibt allerdings im Dunkeln. Denn die Banken müssen die Kosten<br />

nicht in den effektiven Jahreszins für den Kredit einrechnen<br />

– wenn der Abschluss freiwillig ist und die Kreditvergabe<br />

nicht beeinflusst. ÖKO-TEST hat nun aber genau nachgerechnet:<br />

Das Verbrauchermagazin hat eine Kreditfinanzierung für<br />

einen Neuwagen mit und ohne Restschuldversicherung verglichen.<br />

Hier zeigte sich, dass die Restschuldversicherung den ef-<br />

Quelle: © WavebreakMediaMicro - Fotolia.com<br />

absichert. Den Schaden umgehend, am besten schriftlich, dem<br />

Versicherer melden und seinen Anweisungen folgen. Die Schadensanzeige<br />

korrekt und wahrheitsgemäß ausfüllen. Schaden<br />

mit Fotos dokumentieren, nach Möglichkeit Zeugen hinzuziehen.<br />

Beschädigte Gegenstände auf keinen Fall entsorgen bevor<br />

der Versicherer den Schaden reguliert oder die Schadenshöhe<br />

anerkannt hat. Denn der Versicherte muss beweisen, dass und<br />

in welcher Höhe ein Schaden eingetreten ist!<br />

www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de<br />

fektiven Jahreszins für den Kredit durch die Decke gehen lässt.<br />

Wer eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, zahlt bei<br />

der Volkswagen Financial Services beispielsweise 7,04 Prozent<br />

Zinsen. Ohne die Versicherung wird es gleich um 3,14 Prozent<br />

günstiger. Bei der Credit Europe Bank erhöht sich der Zinssatz<br />

um 4,90 auf 11,81 Prozent und bei der Targobank sogar um<br />

6,74 auf 11,73 Prozent. Auch bei anderen Banken ist die Restschuldversicherung<br />

nicht günstig. Im Fall der Fälle kann der<br />

Versicherungsnehmer zudem nicht davon ausgehen, dass überhaupt<br />

alles und sofort gezahlt wird. So gibt es beim Schutz gegen<br />

Arbeitslosigkeit meist eine Wartezeit von 90 Tagen, hinzu<br />

kommt oft eine Karenzzeit von weiteren 90 Tagen, in denen die<br />

Versicherer nicht zahlen. Zudem ist die Leistung bei Jobverlust<br />

meist auf zwölf Monate begrenzt. Auch für den Schutz vor Arbeitsunfähigkeit<br />

gibt es erhebliche Einschränkungen. Nur beim<br />

Tod des Kreditnehmers wird anstandslos gezahlt.<br />

www.oekotest.de<br />

11


S<br />

12<br />

<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Sparpläne<br />

Marktübersicht:<br />

Klimafreundliche Sparanlagen<br />

Großes Einsparpotential an Treibhausgasen bei Zinsen auf Marktniveau<br />

Sie sind selten, aber es gibt sie: Sparanlagen, mit denen man<br />

das Klima schützen kann. Die Verbraucherzentrale Bremen veröffentlicht<br />

heute eine bundesweite Marktübersicht mit allen<br />

Angeboten und Details. Das Ergebnis: Immerhin 49 Banken und<br />

Sparkassen bieten momentan klimafreundliche Sparanlagen an.<br />

Die Marktübersicht basiert auf Recherchen des bundesweiten<br />

Projektes "Klimafreundliche Geldanlage", für das sich die Verbraucherzentralen<br />

Bremen, Hamburg, Baden-Württemberg<br />

und Schleswig-Holstein zusammengeschlossen haben. Die Ergebnisse<br />

stehen Interessierten über das Internet kostenlos zur<br />

Verfügung.<br />

"Für viele Verbraucher ist die Sicherheit das A und O der Anlageentscheidung.<br />

Klimafreundliche Sparanlagen sind sicher, bieten<br />

eine marktgerechte Verzinsung und schützen das Klima", sagt<br />

Irmgard Czarnecki, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale<br />

Bremen. "Die Marktübersicht zeigt, dass Verbrauchern in diesem<br />

Bereich leider nur ein begrenztes Angebot zur Verfügung<br />

steht. Die großen Banken wie die Commerzbank, Deutsche<br />

Bank, ING-DiBa oder Postbank bieten keine klimafreundlichen<br />

Sparanlagen an. "<br />

Großbanken schaffen nicht, was einigen regionalen Volks- und<br />

Raiffeisenbanken, Sparkassen sowie alternativen und kirchlichen<br />

Banken gelingt." Denn einige Sparkassen sowie Volks-<br />

und Raiffeisenbanken bieten klimafreundliche Sparanlagen<br />

an. Hier ist die Mittelvergabe zweckgebunden und die Gelder<br />

fließen zum Beispiel in Erneuerbare Energien oder in die energetische<br />

Gebäudesanierung. Diese Sparanlagen werden in<br />

Form von Tagesgeldern, Sparbüchern, Sparbriefen oder Ratensparverträgen<br />

angeboten. Allerdings sind sie oft regional und<br />

zeitlich begrenzt. Aktuell bieten nur 12 von über 1.000 Volks-<br />

und Raiffeisenbanken und 27 von über 400 Sparkassen klimafreundliche<br />

Sparanlagen an. Irmgard Czarnecki bemerkt zudem:<br />

"Um das Klima zu schützen, sind nicht nur Investitionen in Erneuerbare<br />

Energien oder in Energieeffizienzmaßnahmen nötig.<br />

Damit das Klima nicht weiter angeheizt wird, darf kein Geld<br />

mehr in die Öl- und Kohlebranche fließen."<br />

Bisher schließen nur einige der alternativen und kirchlichen Banken<br />

wie die GLS Gemeinschaftsbank, die KD-Bank, die Triodos<br />

Bank und die Umweltbank Investitionen in diesen Bereichen<br />

klar aus. Generell spielt das private Vermögen der Deutschen –<br />

immerhin fast fünf Billionen Euro – eine wichtige Rolle beim Klimaschutz.<br />

Eine Studie des Politikanalyse-Instituts adelphi zeigt,<br />

dass ein Anleger mit einem klimafreundlichen Sparprodukt im<br />

Vergleich zu einem herkömmlichen 67 Prozent Treibhausgasemissionen<br />

einsparen kann. Dr. Armin Haas, der im Rahmen des<br />

Global Climate Forum über den Zusammenhang von Klimawandel<br />

und Finanzmärkten forscht, ergänzt: "Der Umbau des Weltenergiesystems,<br />

wie auch die deutsche Energiewende, muss im<br />

Wesentlichen von privaten Investoren finanziert werden. Damit<br />

dies gelingt, muss der Finanzsektor entsprechende Investitionsmöglichkeiten<br />

anbieten.<br />

Für einen ernsthaften Umbau der Energiesysteme müssen aber<br />

alle relevanten Akteure zusammenarbeiten: Die Finanz- und<br />

Realwirtschaft mit Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft."<br />

Für die Marktübersicht hat das Projekt "Klimafreundliche Geldanlage"<br />

eine Umfrage bei 1.644 Kreditinstituten durchgeführt.<br />

Weitere umfassende Verbraucherinformationen zu klimafreundlichen<br />

Investmentfonds, Altersvorsorgeprodukten und<br />

Unternehmensbeteiligungen werden folgen.<br />

www.verbraucherzentrale-bremen.de<br />

Quelle: © electriceye - Fotolia.com


DDas Angebot des Finanzvermittlers klingt zunächst verlockend:<br />

Der Privatanleger gibt einer Firma eine Geldsumme als Kredit<br />

und erhält dafür einen festen Zinssatz und eine Gewinnbeteiligung.<br />

Die Firmen sind meist im Bereich der erneuerbaren<br />

Energien tätig und geben beispielsweise an, in Photovoltaik-<br />

Anlagen oder in sonstige Energieanlagen zu investieren. "Für<br />

Anleger ist das ein riskantes Spiel", warnt Sibylle Miller-Trach<br />

von der Verbraucherzentrale Bayern. Die Finanzjuristin erläutert,<br />

dass solche Kredite, die als Partiarische Darlehen oder als<br />

Mezzanine-Darlehen bezeichnet werden, nachrangig sind. Das<br />

bedeutet, dass sie nur dann an den Anleger zurückbezahlt werden<br />

müssen, wenn das die Firma nicht in finanzielle Bedrängnis<br />

bringt. Im Falle der Insolvenz der Firma steht der Anleger<br />

in der Gläubigerliste ganz hinten. "Eine solche Geldanlage ist<br />

also nur empfehlenswert, wenn man sich des Risikos bewusst<br />

ist und eine Firma kennt und gezielt fördern will", betont Sibylle<br />

Miller-Trach. Die Verbraucherzentrale Bayern beobachtet, dass<br />

sich solche Angebote derzeit häufen. "Vermutlich liegt es da-<br />

Sparpläne / Kapitalanlage I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />

Alte Bausparverträge:<br />

Gute Zinsen, miese Tricks<br />

Bausparkassen versuchen mit allen Tricks, Kunden aus gut verzinsten<br />

Verträgen heraus zu drängen. Die oftmals mit 4 bis 5<br />

Prozent verzinsten Altverträge sind heute eine attraktive Geldanlage.<br />

Die Stiftung Warentest rät in der Januar-Ausgabe der<br />

Zeitschrift Finanztest, diese Verträge nicht aus der Hand zu geben<br />

und erklärt, wie man die Tricks der Anbieter abwehrt. Die<br />

sicherste Methode ist laut Finanztest, nur bis zu 85 Prozent der<br />

Bausparsumme anzusparen und weitere Einzahlungen dann zu<br />

stoppen. Dann können für das angesparte Geld noch jahrelang<br />

Zinszahlungen eingehen, ohne dass die Bausparkasse den Vertrag<br />

beenden kann. Denn erst wenn die Bausparsumme überschritten<br />

ist, haben Bausparkassen nach Ansicht von Gerichten<br />

die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Einige Bausparkassen<br />

wie Wüstenrot versuchen, Kunden deutlich früher aus dem<br />

Vertrag zu drängen. Wer nicht aufpasst, verliert nicht nur eine<br />

attraktive Geldanlage, sondern auch die Bonuszinsen und bekommt<br />

Abschlussgebühren nicht zurück. Bei einigen Bauspar-<br />

Anleger als Kreditgeber?<br />

Verbraucherzentrale warnt vor riskanten Geldanlagen<br />

Quelle: © Minerva Studio - Fotolia.com<br />

kassen wie der BHW müssen Kunden explizit auf ein Darlehen<br />

verzichten, um die Bonuszinsen zu erhalten. Dies ist aber nur<br />

möglich, solange die Bausparsumme noch nicht erreicht ist.<br />

BHW-Kunden müssen daher nicht nur den Kontostand im Blick<br />

haben, sondern unbedingt auch eine Verzichtserklärung abgeben.<br />

Der ausführliche Artikel zu den Tricks der Bausparkassen<br />

ist unter www.test.de/thema/bausparen abrufbar. www.test.de<br />

Quelle: © fox17 - Fotolia.com<br />

ran, dass es dafür keine Prospektpflicht des Anbieters gibt, anders<br />

als bei Unternehmensbeteiligungen", sagt Expertin Miller-<br />

Trach. So besteht zum Beispiel bei stillen unternehmerischen<br />

Beteiligungen seit 1. Juli 2005 eine Prospektpflicht. Informationen<br />

und Beratung dazu bietet die Verbraucherzentrale Bayern<br />

in ihrer Rechtsberatung zum sogenannten Grauen Kapitalmarkt<br />

an. Dabei werden Vertragsunterlagen geprüft und die Risiken<br />

und rechtlichen Möglichkeiten erläutert. Informationen zur Terminvereinbarung<br />

und den Kosten sind im Internet unter<br />

www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.<br />

13


S<br />

14<br />

<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Kapitalanlage<br />

Verbraucher werden im Finanzmarkt nicht ausreichend informiert.<br />

Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband<br />

(vzbv) anlässlich des Weltverbrauchertags hin. Der Grund: Banken<br />

und Sparkassen umgehen die Offenlegung von Provisionen<br />

bei Wertpapiergeschäften. Sie verkaufen Wertpapiere in Form<br />

eines Festpreisgeschäfts. So müssen sie ihre Gewinnmargen<br />

nicht nachweisen. Auf diese Weise können Finanzinstitute ihr<br />

eigenes Interesse am Verkauf bestimmter Produkte verschleiern.<br />

Dass sie das tun, zeigt eine Untersuchung der Initiative Finanzmarktwächter:<br />

Banken und Sparkassen lassen sich nur ungern<br />

in die Karten schauen, ein Großteil verweigerte die Teilnahme<br />

an der Befragung komplett. Die Initiative Finanzmarktwächter<br />

der Verbraucherzentralen und des vzbv befragte 126 Kreditinstitute,<br />

ob und wann sie Wertpapiergeschäfte als Festpreis- oder<br />

als Kommissionsgeschäft durchführen und wie sie ihre Kunden<br />

über Margen und Provisionen aufklären. Ungewöhnlich war der<br />

niedrige Rücklauf der Fragebögen. Nur 20 Prozent der angeschriebenen<br />

Banken und Sparkassen beantworteten die gestellten<br />

Fragen, der Rest verweigerte eine Auskunft. Aus den Rückläufen<br />

geht hervor, dass 80 Prozent der Institute Wertpapiere<br />

auch als Festpreisgeschäfte vertreiben. Das gilt besonders beim<br />

Vertrieb von Zertifikaten und Investmentfonds.<br />

Regeln für Festpreisgeschäfte anpassen<br />

Das Problem: Bei Kommissionsgeschäften erhält das Kreditinstitut<br />

üblicherweise die Differenz zwischen dem offiziellen Ausgabe-<br />

und Rücknahmepreis als Provision. Diese Provision muss<br />

Quelle: © Kurhan - Fotolia.com<br />

Banken<br />

umgehen Transparenzpflicht<br />

Initiative Finanzmarktwächter veröffentlicht Untersuchung zum Verkauf von Wertpapieren<br />

sie dem Kunden gegenüber ausweisen. Sobald sie dieselben<br />

Fondsanteile aus ihrem Eigenbestand im Rahmen eines Festpreisgeschäfts<br />

an den Kunden veräußert, enthält der Preis insgeheim<br />

einen Aufschlag. Diese Marge müssen die Kreditinstitute<br />

aber nicht offenlegen, weil es sich formal um keine Provision<br />

handelt. Gerd Billen, Vorstand des vzbv, sagt: „Wenn Banken,<br />

Sparkassen und andere Wertpapierdienstleister Schlupflöcher<br />

nutzen, indem sie Kommissionsgeschäfte formal durch Festpreisgeschäfte<br />

ersetzen, um ihre Eigeninteressen am Vertrieb<br />

nicht auszuweisen, ist das kein gutes Zeichen für einen fairen<br />

Kundenumgang. Der Gesetzgeber muss diese Aufklärungslücken<br />

schließen und die gleichen Regeln für Festpreisgeschäfte<br />

festsetzen. Die Untersuchung zeigt, wie wichtig es ist, den Finanzmarkt<br />

aus der Perspektive der Verbraucher zu prüfen.“<br />

Finanzmarktwächter kann Verbraucher besser schützen<br />

Um Verbraucher besser am Finanzmarkt zu schützen, fordert<br />

Billen die Einführung eines Finanzmarktwächters. Auf Grundlage<br />

der Beschwerden bei den Verbraucherzentralen kann er helfen,<br />

die Erkenntnisse zusammenzuführen und auszuwerten. Erkennen,<br />

informieren, handeln: Mit diesem Grundsatz entstehe<br />

zusammen mit der staatlichen Aufsicht eine wirksame Struktur<br />

aus nichtstaatlicher Marktbeobachtung und staatlicher Kontrolle.<br />

„Das Ziel muss sein, präventiv zu wirken und zu verhindern,<br />

dass Verbrauchern Verluste in Milliardenhöhe entstehen“, so<br />

Billen. www.vzbv.de


Kapitalanlage I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />

"Capital-Fonds-Kompass <strong>2013</strong>"<br />

Zehn Fonds-Anbieter der 100 wichtigsten Gesellschaften erreichen die Höchstnote<br />

Mehr Boutiquen als Universal-Anbieter unter den Top-Gesellschaften<br />

Das Umfeld an den internationalen Finanzmärkten bleibt<br />

schwierig. Als eine Folge horten viele Privatanleger ihr Erspartes<br />

lieber auf Tages- oder Festgeldkonten statt stärker in Investmentfonds<br />

zu investieren. Gerade in einer Zeit hoher Verunsicherung<br />

spielt für Privatanleger bei der Fondswahl Kontinuität,<br />

Kompetenz und der Service von Anbietern mehr denn je eine<br />

entscheidende Rolle. Genau diese Faktoren nimmt das Wirtschaftsmagazin<br />

'Capital' (Ausgabe 3/<strong>2013</strong>, EVT 21. Februar)<br />

zusammen mit dem Fondsanalysehaus Feri EuroRating Services<br />

und den Service-Experten von Tetralog Systems unter die Lupe:<br />

Auf dem Prüfstand stehen die Produktpalette, die Fondsqualität,<br />

das Managementteam und der Service der 100 wichtigsten<br />

Fondsgesellschaften. Ergebnis: Nur zehn der 100 getesteten<br />

Anbieter erhalten die Höchstnote von 5 Sternen. Erstmals in der<br />

Geschichte des 'Capital'-Rankings finden sich darunter mehr<br />

Boutiquen als große Fondshäuser. Die umfassende Analyse, die<br />

mehr als 4.300 Einzelfonds der Anbieter auf den Prüfstand stellt,<br />

führt 'Capital' bereits um elften Mal in zwei Kategorien durch:<br />

Universalisten (Anbieter mit mehr als 25 eigengemanagten<br />

Fonds im Angebot) und Spezialisten (bis zu 25 eigengemanagte<br />

Fonds). Nach dieser Unterscheidung zählten 59 Anbieter<br />

zu den Universalisten und 41 zu den Spezialisten.<br />

Während die Fonds-Ratingagentur Feri EuroRating<br />

Services Fondsqualität, Produktpalette und Fondsmanagement<br />

prüfte, nahm die Unternehmensberatung<br />

Tetralog Systems den Kundenservice und das<br />

Internet-Angebot unter die Lupe. Die Höchstnote<br />

von fünf Sternen als "Beste Fondsgesellschaft"<br />

erhielten von 'Capital' dieses Jahr bei den großen<br />

Gesellschaften Union Investment, Aberdeen Asset<br />

Management, Deka und Schroders. Unter den<br />

kleinen Anbietern kommen Flossbach von Storch,<br />

Carmignac Gestion, Sydinvest, Comgest, Danske<br />

Invest und JO Hambro Investment Management auf<br />

die Bestnote. Im Vergleich zu den Vorjahren konnten<br />

sich die spezialisierten Anbieter in vielen Kriterien deutlich<br />

verbessern, in einigen Kategorien übertreffen sie<br />

sogar die Punktzahlen der Universalisten. "Fünf-Sterne-<br />

Gesellschaften" bieten für viele Anlageklassen Fonds mit<br />

langfristig überdurchschnittlicher Wertentwicklung und einem<br />

erfahrenem Fondsmanagement. Die Fondsqualität als wichtigstes<br />

Kriterium im Test fließt mit 50 Prozent in die Gesamtwertung ein.<br />

Dazu nahm Feri EuroRating Services jedes einzelne Produkt der<br />

Anbieter unter die Lupe und analysierte unter anderem die<br />

Wertentwicklung über ein, drei und fünf Jahre. Die Produktpalette<br />

geht mit zehn Prozent in die Gesamtwertung ein, das<br />

Fondsmanagement mit 15 Prozent. Der Kundenservice, den Tetralog<br />

Systems überprüfte, macht 25 Prozent der Gesamtnote<br />

aus. Dazu testete die Münchener Unternehmensberatung das<br />

Informationsangebot auf den Internetseiten, die Reaktion auf<br />

Kundenanfragen, die per Mail oder telefonisch gestellt wurden,<br />

sowie die Aktivitäten der Anbieter in sozialen Netzwerken und<br />

Diensten wie Twitter. Die höchste Punktzahl erreicht im Service<br />

DWS Investment, gefolgt von Union Investment und Deka.<br />

www.guj.de<br />

Quelle: © Odua Images - Fotolia.com<br />

15


16<br />

<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Kredite<br />

Geld, das man sich sparen kann<br />

Kostenlose SCHUFA-Auskunft nicht teuer über Dritte bestellen<br />

Im Internet bieten Firmen, wie zum Beispiel die Leipziger Progress<br />

Internet GmbH als Dienstleistung an, die an sich kostenfreien<br />

Anträge auf Selbstauskunft an die SCHUFA zu versenden.<br />

Für diese Dienstleistung stellen sie Verbrauchern 3,95 € in<br />

Rechnung. "Diese Geschäftsidee verspricht aus Unternehmenssicht<br />

sicher schnelles und einfach verdientes Geld", sagt Andrea<br />

Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Verbraucher<br />

können auf das Angebot jedoch gut und gerne verzichten."<br />

Da es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt, steht<br />

Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Das Recht auf<br />

kostenlose Selbstauskunft gibt es nun bald drei Jahre. Demnach<br />

können Verbraucher einmal im Jahr von Auskunfteien, wie z. B.<br />

der SCHUFA, eine kostenfreie Information darüber verlangen,<br />

welche Daten zur eigenen Person und bestimmten Vertragsverhältnissen,<br />

wie z. B. zu Girokonten oder Kreditverträgen gespeichert<br />

sind. "Dieses Recht zu nutzen macht Sinn, denn immer<br />

wieder stellt sich heraus, dass falsche Daten gespeichert sind,<br />

und das wirkt sich nicht selten im geschäftlichen Alltag negativ<br />

aus", informiert Heyer. Werden Fehler festgestellt, sollte deshalb<br />

umgehend eine Korrektur eingefordert werden.<br />

Quelle: © dermathias2 - Fotolia.com<br />

Quelle: © FotolEdhar - Fotolia.com<br />

Nicht selten ist jedoch der Weg zur kostenlosen Selbstauskunft<br />

schwierig.<br />

So berichten Verbraucher, dass sie bei Nutzung von Internet-<br />

Suchmaschinen - wie z. B. google - in die Irre geleitet wurden.<br />

Ein Ratsuchender aus Gütersloh landete so beispielsweise auf<br />

der Seite der Leipziger Firma.<br />

Diese hatte offensichtlich Maßnahmen vorgenommen, die<br />

als Suchmaschinenoptimierung bezeichnet werden, um in<br />

der Trefferliste weit oben zu erscheinen. Diese Seiten werden<br />

besonders häufig angeklickt. "Insofern ist es gut, wenn Verbraucher<br />

die richtigen Adressen der Auskunfteien, wie z. B.<br />

www.meineschufa.de, kennen und so direkt eingeben können.<br />

Allerdings muss man auch auf der SCHUFA-Seite leider<br />

nach wie vor aufpassen, nicht an die kostenpflichtige Bonitätsauskunft<br />

zu geraten.<br />

Die kostenfreie Auskunft versteckt sich nämlich im Bereich<br />

"Auskünfte" unter der Bezeichnung "Datenübersicht nach<br />

§ 34 Bundesdatenschutzgesetz". Dort ist dann auch ersichtlich,<br />

dass der Auskunftsantrag vom Antragsteller unterschrieben<br />

sein und mit einer Kopie des Personalausweises an die<br />

Auskunftei zurückgesandt werden muss. Bei den über Dritte<br />

gestellten Anträgen fehlt es mitunter an diesen Punkten, weshalb<br />

die SCHUFA dann keine Bearbeitung vornimmt. "Diese Erfahrung<br />

hat auch der Beschwerdeführer aus Gütersloh gemacht<br />

und wir verstehen seine Verärgerung", sagt Heyer. "Denn sein<br />

Resümee lautet: Außer Spesen nichts gewesen." Sofern seit der<br />

Nutzung des Angebotes noch keine 14 Tage vergangen sind,<br />

können Verbraucher den Vertrag mit der Firma noch widerrufen.<br />

www.verbraucherzentrale-sachsen.de


KfW-Förderung:<br />

Kredite fast geschenkt<br />

Förderkredite von der KfW-Bank sind unschlagbar günstig. Bauherren<br />

und Wohnungskäufer sparen oft tausende Euro, wenn<br />

sie ihre Finanzierung mit einem Kredit der KfW-Bank kombinieren.<br />

Finanztest hat in der Februar-Ausgabe für typische Mischfinanzierungen<br />

die Konditionen von 70 Banken und Vermittlern<br />

verglichen und den Gesamteffektivzins aus Bank- und KfW-<br />

Kredit berechnet. Außerdem zeigt eine Liste, welche Banken<br />

KfW-Kredite ohne zusätzliches Bankdarlehen und schon ab<br />

kleinen Summen vermitteln. Besonders attraktiv ist die Förderbank<br />

für Hauseigentümer, die ihre Häuser von Grund auf<br />

sanieren, zum Beispiel Dach und Fassade dämmen, die alten<br />

Fenster austauschen und die Heizung erneuern. Dafür vergibt<br />

die Staatsbank 75 000 Euro Kredit für einen Zinssatz von nur 1<br />

Prozent im Jahr. Außerdem erhalten Hauseigentümer einen Tilgungszuschuss.<br />

Einige Banken vergeben die KfW-Kredite sogar<br />

Immobilienkredite:<br />

Banken kassieren nach Kündigung doppelt<br />

Ob Arbeitslosigkeit oder Krankheit, die Gründe dafür, dass Immobilienkredite<br />

nicht mehr bedient werden können, die Bank<br />

das Darlehen kündigt und das Eigenheim durch die finanzierende<br />

Bank zwangsversteigert wird, sind vielfältig. Oftmals bleibt<br />

nach der Zwangsversteigerung noch ein stattlicher Schuldenbetrag<br />

übrig. Für die Betroffenen bleibt oft nur der Umzug in<br />

eine Mietwohnung und der Gang zum Insolvenzgericht. Was<br />

viele Verbraucher nicht wissen: Bei der Abrechnung geplatzter<br />

Immobiliendarlehen bedienen sich die Banken noch einmal: Neben<br />

rückständigen Raten und dem Restdarlehen werden stets<br />

auch eine Vorfälligkeitsentschädigung und Verzugszinsen in<br />

Rechnung gestellt. Dabei kommen schnell tausende von Euro<br />

zusätzlich zusammen. Doch nicht alles, was Banken so in Rechnung<br />

stellen, ist auch rechtens. Viele Banken kassieren nach<br />

der Darlehenskündigung doppelt. Denn sowohl Vorfälligkeitsentschädigung<br />

als auch Verzugszinsen sollen den Schaden der<br />

Bank durch die vorzeitige Darlehensrückzahlung ausgleichen.<br />

Doch die Bank kann nach der Darlehenskündigung zusätzlich<br />

zu Zahlungsrückstand und Restschuld nur noch Verzugszinsen<br />

verlangen. Bei Verbraucherkrediten, die mit einer Grundschuld<br />

Kredite I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />

mit zusätzlichem Zinsrabatt. Im Vergleich zu einer Finanzierung<br />

ohne KfW-Kredit sparen Hauseigentümer bis zu 11 000 Euro.<br />

KfW-Kredite aus dem Wohneigentumsprogramm sind dagegen<br />

nur etwas günstiger – manchmal sogar teurer als ein normaler<br />

Bankkredit. Für die meisten Banken lohnt es sich trotzdem ein<br />

KfW-Darlehen in die Finanzierung einzubinden. Für den Kauf<br />

einer Wohnung konnten die günstigsten Banken im Test den Effektivzins<br />

der Finanzierung mithilfe des KfW-Darlehens deutlich<br />

unter 2,5 Prozent drücken.<br />

Einige Regionalbanken schafften das sogar ohne Zinsrabatt für<br />

das KfW-Darlehen. Der ausführliche Bericht erscheint in der<br />

Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 16.01.<strong>2013</strong> am<br />

Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/kfw-kredite abrufbar.<br />

www.test.de<br />

Quelle: © harvepino - Fotolia.com<br />

besichert sind, sind dies nur 2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.<br />

Darauf wies der vorsitzende Richter des für Bankrecht<br />

zuständigen XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs kürzlich in<br />

einer Verhandlung hin. Die Bank erkannte daraufhin den Erstattungsanspruch<br />

der Kläger von rund 17.000 € Vorfälligkeitsentschädigung<br />

(incl. Zinsen) an, offensichtlich um ein Präzedenzurteil<br />

zu verhindern. Wurde auch Ihr Immobiliendarlehen<br />

gekündigt und Ihr Eigenheim von der Bank zwangsversteigert?<br />

Wollen Sie wissen, ob Ihre Bank Ihnen zu viel abgerechnet hat?<br />

Für 50 € (incl. MWSt.) prüfen wir die Abrechnung Ihrer Bank.<br />

www.nittel.co<br />

17


VVerlieren Immobilieneigentümer ihren Job, kann dies auch<br />

ein Risiko für die Finanzierung des Hauses oder der Wohnung<br />

mit sich bringen. Vor allem wenn der Haupt- oder Alleinverdiener<br />

arbeitslos wird, entsteht für die Familie meist schnell<br />

ein großer wirtschaftlicher Engpass. Dann heißt es rasch zu<br />

handeln, damit der Verbleib in den eigenen vier Wänden gesichert<br />

ist. "Eventuell kann schon eine Verringerung der Tilgung<br />

dem Eigentümer helfen, die Raten bis zum Beginn einer<br />

neuen Arbeitsstelle weiterzuleisten", erläutert Stephan<br />

Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals<br />

Baufi24. Viele Baufinanzierungsverträge räumen dem Kreditnehmer<br />

das Recht ein, seine Tilgungshöhe ein Mal oder<br />

mehrmals zu ändern, ein Blick in die Unterlagen gibt hierüber<br />

Aufschluss. Allerdings lohnt sich dies nur, wenn die anfängliche<br />

Tilgungsrate bei mindestens 1,5 Prozent lag, dann<br />

kann eine Herabstufung auf einen Prozent dem Eigentümer<br />

bereits etwas Luft verschaffen. Wie sich eine Veränderung der<br />

Tilgungsrate auswirkt, kann mit einem Baufinanzierungsrechner<br />

(http://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) leicht<br />

nachvollzogen werden. Wer die Rückzahlung nicht variieren<br />

NNiedrige Zinsen, gute Ausstattung, schnelle Abwicklung - es<br />

gibt viele Gründe, einen Ratenkredit bei einer Direktbank abzuschließen.<br />

Doch das Angebot im Internet ist unübersichtlich.<br />

Wie genau die Servicequalität und die Ratenkredit-Konditionen<br />

von neun Direktbanken ausfielen, untersuchte nun das Deutsche<br />

Institut für Service-Qualität im Auftrag des Nachrichtensenders<br />

n-tv. Die getesteten Banken lieferten im Durchschnitt eine gute<br />

Serviceleistung ab. Vor allem beim telefonischen Service zeigten<br />

die Direktbanken, dass sie in der Lage sind, dem Kunden kompetent<br />

Rede und Antwort zu stehen. Allerdings fehlten oft grundlegende<br />

Gesprächsstandards wie der Dank für den Anruf und<br />

die Ansprache mit Namen. Die E-Mail-Beantwortung hingegen<br />

18<br />

<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Kredite<br />

Arbeitsplatzverlust kann<br />

Baufinanzierung gefährden<br />

Studie:<br />

Ratenkredit Direktbanken<br />

Besser telefonisch beraten lassen<br />

- Testsieger ist ING-DiBa vor Comdirect Bank und Netbank<br />

kann, sollte möglichst schnell das Gespräch mit der Bank<br />

suchen. "In Panik braucht der Kunde jedoch nicht verfallen,<br />

denn dem Kreditinstitut dient die Bank als Sicherheit, in der<br />

Regel ist es deshalb auch bereit, mit dem Kreditnehmer eine<br />

Lösung zu finden", erläutert Stephan Scharfenorth. Gegenüber<br />

dem Geldgeber müsse der Betroffene seine Situation offen<br />

darlegen - der Anbieter räume dann, je nach Perspektive, über<br />

welchen Zeitraum die Arbeitslosigkeit voraussichtlich andauern<br />

werde, für einige Monate eine Tilgungsverringerung oder<br />

-aussetzung ein. Je nach Einzelfall sei auch eine Stundung der<br />

Gesamtrate möglich, der Kunde zahlt dann für eine gewisse<br />

Zeit gar keine Raten. Verschaffen die Absprachen mit der Bank<br />

dem Kreditnehmer keinen ausreichenden finanziellen Spielraum,<br />

kann er sich auch an die örtliche Wohngeldstelle wenden<br />

und einen Lastenzuschuss beantragen. Denn ebenso wie<br />

Mieter unterstützt der Staat auch Eigentümer mit selbstgenutztem<br />

Wohneigentum, deren Einkommen zur Deckung der<br />

Wohnkosten nicht ausreicht. Je nach Höhe ihrer Einnahmen<br />

erhalten Betroffene dann einen Zuschuss zu ihren Kreditraten.<br />

www.baufi24.de<br />

fiel nur befriedigend aus. "Es wurden zwar fast alle Anfragen<br />

innerhalb von sieben Tagen beantwortet, davon waren aber weniger<br />

als die Hälfte vollständig und strukturiert", erklärt Markus<br />

Hamer, Geschäftsführer des Instituts. "Zu oft wurden Teilaspekte<br />

nicht beantwortet oder an die Servicehotline oder einen Kooperationspartner<br />

verwiesen." Bei der Produktanalyse zeigten sich<br />

Unterschiede in den Zinssätzen. Je nach Szenario gab es Unterschiede<br />

von 0,91 bis zu 2,5 Prozentpunkten. "Ein Vergleich<br />

lohnt sich immer für den Kunden, denn in der Kreditausstattung<br />

gab es ebenfalls Unterschiede", erklärt Serviceexperte Hamer,<br />

So ermöglichten fünf von sieben Banken Ratenerhöhungen,<br />

Ratensenkungen sowie kostenfreie Sondertilgungen. Testsieger


"Ratenkredit Direktbanken <strong>2013</strong>" wurde ING-DiBa. Ausschlaggebend<br />

für das gute Ergebnis waren vor allem die beste Leistung<br />

bei der Serviceanalyse und die guten Konditionen. Den zweiten<br />

Rang belegte Comdirect Bank mit einer Top-Bewertung der telefonischen<br />

Beratung sowie einer guten Leistung bei der E-Mail-Beantwortung.<br />

In der Produktanalyse punktete die Direktbank mit<br />

einer guten Kreditausstattung. Netbank belegte den dritten Rang<br />

W<br />

Wer im Jahr 2003 oder 2004 einen Immobilienkredit mit zehnjähriger<br />

Zinsbindung aufgenommen hat, kann seinen Kreditzins<br />

durch eine Umschuldung oft um etwa zwei Prozentpunkte senken.<br />

Nach Berechnungen von Interhyp, Deutschlands größtem<br />

Vermittler für private Baufinanzierungen, ergibt sich bei einem<br />

Anschlusskredit in Höhe von 100.000 Euro ein Einsparpotenzial<br />

von rund 15.000 bis 20.000 Euro. "Immobilienkäufer aus<br />

den Jahren 2003 und 2004 zahlen oft 4,5 bis 5 Prozent Zinsen<br />

für ihre Darlehen, deren Zinsbindungsfristen in den nächsten<br />

Wochen und Monaten enden", sagt Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender<br />

der Interhyp AG. "Aktuell liegen die Konditionen<br />

für Anschlusskredite oft bei unter 2,5 Prozent für zehnjährige<br />

Darlehen. Für Immobilienbesitzer eröffnet sich ein enormes Einsparpotenzial,<br />

wenn sie eine Umschuldung vornehmen." Goris<br />

rät, durch die Zinsersparnis nicht die Monatsrate zum Beispiel<br />

um rund 100 bis 150 Euro zu senken. Besser sollte die Kreditrate<br />

beibehalten und dadurch die Tilgungsgeschwindigkeit<br />

erhöht werden. Dies spart Kreditkosten. Ähnlich verhält es<br />

sich laut Interhyp mit Immobilienkäufern und Häuslebauern,<br />

die sich in den Jahren 2008 und 2009 für Kredite mit kurzen<br />

Zinsbindungen entschieden haben. Wer 2008 einen Kredit mit<br />

fünfjähriger Zinsbindung aufgenommen hat, zahlt dafür aktuell<br />

zwischen 4 und 5 Prozent. Wer 2009 gekauft hat, muss<br />

meist zwischen 3 und 4 Prozent zahlen. Auch für diese fünf-<br />

Kredite I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />

der Gesamtwertung, was vor allem auf die günstigen Kreditkonditionen<br />

zurückzuführen war. Insgesamt wurden im Auftrag des<br />

Nachrichtensenders n-tv neun Direktbanken mit breitem Leistungsspektrum<br />

von November 2012 bis Januar <strong>2013</strong> getestet.<br />

Verdeckt wurde die Beratung per Telefon und E-Mail sowie der<br />

Internetauftritt der Finanzinstitute untersucht. Insgesamt flossen<br />

279 Servicekontakte in die Studie ein. www.disq.de<br />

Tausende Immobilienbesitzer<br />

mit laufenden Krediten können<br />

durch Zinstief sparen<br />

Interhyp rät, die Konditionsersparnis in einen schnelleren Schuldenabbau zu investieren<br />

Quelle: © Iakov Kalinin - Fotolia.com<br />

jährigen Darlehen endet in den nächsten Wochen und Monaten<br />

die Zinsfestschreibung, spätestens jedoch im Jahr 2014.<br />

Wichtig zu wissen: Kreditnehmer sollten nicht bis zu dem Zeitpunkt<br />

warten, an dem sich die Zinsbindung tatsächlich ändert.<br />

Viele Institute bieten bereitstellungszinsfreie Zeiten von bis zu<br />

zwölf Monaten an. Auf diese Weise kann schon heute ein Anschlusskredit<br />

für ein Darlehen vorgenommen werden, dessen<br />

Zinsbindungsfrist eigentlich erst im Mai 2014 endet. Wessen<br />

künftige Finanzierung in noch weiterer Ferne liegt, der sollte<br />

laut Interhyp Forward-Darlehen prüfen. Möglich ist dies bis zu<br />

66 Monate im Voraus, bei Zinsaufschlägen zwischen rund 0,02<br />

und 0,04 Prozentpunkten pro Monat, die meist ab dem siebten<br />

Monat zu zahlen sind. Ein Forward-Kredit für April 2016 kostet<br />

demnach oft unter 3 Prozent. Selbst hier ergibt sich gegenüber<br />

dem Erstkredit noch ein Zinsvorteil. www.interhyp.de<br />

19


20<br />

<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Recht<br />

Von echten Namen und<br />

falschen Rechnungen<br />

Spam- und Phishing-E-Mails mit persönlicher Anrede<br />

Lautet die Anrede in E-Mails mit überraschenden Rechnungen<br />

und Mahnungen "Sehr geehrter Kunde…" oder auch "Sehr<br />

geehrter Nutzer…", sind viele Verbraucher mittlerweile derart<br />

sensibilisiert, dass sie die allgemeine Anrede als ein Anzeichen<br />

für Spam erkennen. Kommen dann noch Grammatik- und/<br />

oder Orthographiefehler hinzu, so wandert die E-Mail mit ungeöffnetem<br />

Anhang regelmäßig ohne längeres Zögern in den<br />

virtuellen Papierkorb.<br />

Werden Verbraucher aber mit ihrem richtigen Namen angesprochen<br />

und sieht die E-Mail zudem noch täuschend echt<br />

aus, zeigen sich viele Verbraucher verunsichert. "Auch auf E-<br />

Mails mit einer korrekten Anrede sollte man nicht reagieren,<br />

wenn zugleich weitere sensible Kundendaten per Mail abgefragt<br />

werden oder Verbraucher zur Zahlung von Rechnungen<br />

aufgefordert werden, ohne zuvor die angegebenen Dienste<br />

in Anspruch genommen oder Bestellungen tatsächlich aufgegeben<br />

zu haben", rät Laura Birkenstock von der Verbraucherzentrale<br />

Sachsen. Auch der Aufforderung, einen Anhang mit<br />

Rechnungsdetails zu öffnen, sollte man aufgrund der darin<br />

häufig versteckten Schadsoftware keinesfalls nachkommen.<br />

Selbst wenn solche E-Mails optisch einen seriösen Eindruck<br />

machen, lohnt es sich z. B. die darin angegebenen kostenintensiven<br />

0900-Rufnummern des Kundenservices über das<br />

Internetangebot der Bundesnetzagentur auf ihre Echtheit zu<br />

überprüfen (http://rufnummernsuche-mwd.bundesnetzagentur.de/rufnummer.aspx).<br />

Auch ein Blick in den E-Mail-Header<br />

kann das vermeintliche Unternehmen als Absender der E-Mail<br />

ausschließen.<br />

Auch diese Daten lassen sich allerdings relativ leicht manipulieren,<br />

so dass die tatsächliche Herkunft solcher Spam-E-Mails sich<br />

nur selten überprüfen lässt. Zudem ist es möglich, dass zum<br />

Versenden der E-Mails ein fremder Account ohne das Wissen<br />

des eigentlichen Inhabers genutzt wird. "Daher sollte auch<br />

nicht auf solche E-Mails geantwortet werden, da auch die eigene<br />

E-Mail dadurch im Zweifel zu Spam werden kann", so<br />

Birkenstock. Ist der Verbraucher selbst tatsächlich Kunde des<br />

angegebenen Unternehmens, so sollte er dieses in echten Zweifelsfällen<br />

kontaktieren, ohne dabei aber auf Links oder andere<br />

Daten aus der erhaltenen Mail zurückzugreifen. Auch sollte die<br />

eigene E-Mail-Adresse nicht wahllos weitergegeben werden,<br />

um den Erhalt von Spam-E-Mails insgesamt zu reduzieren. Bei<br />

einer tatsächlichen Spam-Überflutung des eigenen Postfaches<br />

bleibt im schlimmsten Fall nur ein Wechsel der E-Mail-Adresse.<br />

Aktuelle Informationen zu Spam und Phishing sowie weitere<br />

Tipps und Informationen zur Vermeidung von Schaden<br />

sind über die Seiten der Verbraucherzentrale Sachsen unter<br />

www.verbraucherzentrale-sachsen.de abrufbar.<br />

www.verbraucherzentrale-sachsen.de<br />

Quelle: © cristovao31 - Fotolia.com


In diesen Tagen erhalten viele Verbraucher bundesweit wieder<br />

dubiose E-Mails, in deren Anhang sich sogenannte Trojaner und<br />

sonstige Schadsoftware befinden – Programme, die sich auf<br />

dem PC des Empfängers installieren und Daten ausspähen können.<br />

In der Mail wird der Empfänger als Nutzer begrüßt, zur Registrierung<br />

bei ominösen Email-Diensten beglückwünscht oder<br />

zur Mithilfe bei der Ausführung von Updates gebeten. Wer die<br />

angehängte zip-Datei oder einen der angegebenen Links anklickt,<br />

läuft Gefahr sich Schadprogramme einzufangen. Die Verbraucherzentrale<br />

Hessen hat hier nur einen Rat: Die Mail durch<br />

Löschen am besten gleich in den virtuellen Papierkorb schicken,<br />

keine persönlichen Daten preisgeben oder bestätigen und in<br />

keinem Fall auf Links oder Anhänge in solchen Mails klicken.<br />

Weiterhin empfiehlt es sich, Anti-Viren Programm und Internetbrowser<br />

stets auf dem neuesten Stand zu halten.<br />

Die Betreffzeilen und Texte sind vielfältig und zahlreich. Meistens<br />

geht es um angebliche (offene) Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen,<br />

Bestellbestätigungen oder Mahnungen.<br />

Diese Mails werden in der Aufmachung immer professioneller.<br />

Manche imitieren sehr geschickt das Erscheinungsbild des<br />

Unternehmens, das sie vortäuschen zu sein. Andere sind einfach<br />

nur plumpe Spam’s, die allein schon durch die Anzahl der<br />

Rechtschreibfehler unschwer zu erkennen sind. Aktuell sind<br />

auch Kunden von Sparkassen ein Ziel der Phisher. Die Betreffzeilen<br />

der verschiedenen Mails sind unterschiedlich, der Text<br />

Recht I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />

Quelle: © pressmaster - Fotolia.com<br />

Wieder viele Spam-Mails<br />

unterwegs<br />

Verbraucherzentrale Hessen warnt vor Emails mit gefährlichem Anhang<br />

aber identisch. Angeblich sei die Sparkasse – in einigen Mails<br />

interessanterweise als Sparkasse Germany bezeichnet – zusammen<br />

mit anderen Schweizer(!) Banken letztes Jahr Ziel eines<br />

Internetbetrugs gewesen. Daher sei jetzt aus Sicherheitsgründen<br />

ein Update nötig und man müsse seine Daten bestätigen.<br />

Hier stimmt kein Wort. Weitere aktuelle Betreffzeilen lauten:<br />

"Sichern Sie Ihre Online KONTO" und "Ihre Online-Banking"<br />

im Umlauf. Auch diese Mails sollten ungelesen in den virtuellen<br />

Papierkorb befördert werden.<br />

Auch Kunden von Amazon stehen im Fokus der Betrüger. Hier<br />

werden uns derzeit vor allem Mails mit den Betreffzeilen " Bestellung<br />

Storniert" und "Kunden-Service März <strong>2013</strong>" gemeldet.<br />

Weiterhin sind viele E-Mails im Umlauf, die auf Nutzer von<br />

PayPal zielen. Die aktuellen Betreffzeilen lauten unter anderem<br />

"Receipt for your PayPal payment to Vorname Nachname",<br />

"Ihre Mithilfe ist gefragt, Vorname Nachname" oder "Ihr Pay-<br />

Pal Konto ist gesperrt! Ihre Mithilfe ist gefragt". Absender der<br />

Mails sind Onlineshops oder Geschäftsketten, mit denen man<br />

bisher nie geschäftlich zu tun hatte. Es geht dabei um Waren,<br />

die nie bestellt wurden und es werden in diesem Zusammenhang<br />

Mahnkosten für angeblich offene Rechnungen berechnet<br />

oder der Empfänger wird über Änderungen an Verträgen, die<br />

er nie abgeschlossen hat, benachrichtigt. In allen diesen Fällen<br />

sollte man die Mail sofort löschen und weder auf einen Anhang<br />

noch einen Link klicken. www.verbraucher.de<br />

21


N<br />

Z<br />

22<br />

<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Recht<br />

Beitragsfreie Versicherungen sind<br />

jetzt ebenfalls neu abzurechnen<br />

Nachschlag nicht nur für gekündigte Kapitallebens- und private Rentenversicherungen<br />

Nachdem jetzt auch ein Urteil (OLG Stuttgart Az.: 2 U 138/10)<br />

gegen die Allianz Lebensversicherung AG (München) zu den<br />

Klauseln um die Rückkaufswerte und den Stornoabzug rechtskräftig<br />

geworden ist, dreht sich nun alles um die Beitragserstattung.<br />

Im Fokus stehen dabei die in den letzten drei Jahren gekündigten<br />

Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen.<br />

Verbraucher, die solche Verträge stattdessen beitragsfrei gestellt<br />

haben, besitzen aber auch einen Anspruch auf eine Gutschrift.<br />

Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert und berät in diesen<br />

Tagen Versicherungsnehmer schwerpunktmäßig zu diesen<br />

Themen. Eine Kapitallebensversicherung beitragsfrei zu stellen<br />

heißt, dass keine weiteren Einzahlungen erfolgen, der Vertrag<br />

jedoch bestehen bleibt. "Das machen viele Verbraucher, wenn<br />

sie zum Beispiel die monatlichen Prämien nicht mehr aufbringen<br />

können, aber noch nicht so knapp bei Kasse sind, dass sie<br />

auch das eingezahlte Geld dringend benötigen", sagt Andrea<br />

Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Ein anderer<br />

Grund für eine Beitragsfreistellung ist oft die Erkenntnis,<br />

dass der Vertrag doch nicht bedarfsgerecht ist und deshalb etwas<br />

Neues abgeschlossen wird. Doch auch bei einer Beitragsfreistellung<br />

hat der Versicherungsnehmer finanzielle Nachteile.<br />

Im Vertrag bleibt nur der Rückkaufswert stehen. Das ist der<br />

Betrag, der auch bei einer Kündigung nur ausgezahlt würde.<br />

"Allerdings profitiert man, anders als bei einer Kündigung, in<br />

den Folgejahren von den Zuteilungen aus der Überschussbeteiligung",<br />

informiert Heyer über den Unterschied. Nun wurden<br />

Rückkaufswert- und Storno-Klauseln mehrfach für unwirksam<br />

erklärt. Im Ergebnis müssen auch die beitragsfrei gestellten<br />

Verträge neu abgerechnet werden. Das bedeutet konkret, dass<br />

die Verbraucher eine Vertragsgutschrift erhalten. "Diese wird<br />

umso höher ausfallen, je früher der Vertrag ruhig gestellt wurde",<br />

sagt Heyer. Dadurch erhöht sich letztlich die beitragsfreie<br />

Versicherungssumme. Einzelne Versicherer haben diesbezüglich<br />

angekündigt, dass sie von sich aus aktiv werden wollen. Nach<br />

Meinung der Verbraucherzentrale Sachsen ist allerdings nicht<br />

damit zu rechnen, dass sämtliche Unternehmen so verfahren.<br />

Deshalb sollten Betroffene selbst aktiv werden. "Die höchstrichterliche<br />

Rechtsprechung (Az.: IV ZR 201/10; IV ZR 202/10) vom<br />

Sommer vergangenen Jahres und die nunmehr rechtskräftige<br />

Entscheidung des OLG Stuttgart ist für die gesamte Branche<br />

richtungsweisend", sagt Heyer. "Es stünde jedem einzelnen<br />

Versicherer – auch den bisher nicht abgemahnten bzw. verklagten<br />

– gut zu Gesicht, die Erstattungen schnell vorzunehmen."<br />

www.verbraucherzentrale-sachsen.de<br />

Stärkerer Schutz bedürftiger<br />

Ehegatten nach Scheidung von Altehen<br />

Zu dem Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts (Gesetz zur<br />

Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November<br />

2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche<br />

von Kindern und anderen Familienangehörigen<br />

sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen<br />

Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen<br />

Unterhaltsrechts), das heute den Bundesrat passiert hat, erklärt<br />

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Bedürftige<br />

Ehegatten werden nach der Scheidung einer so genannten Altehe<br />

in Zukunft besser geschützt. Es ist gesellschaftliche Realität,<br />

dass die Scheidungsraten jedes Jahr steigen. Das betrifft auch<br />

langjährige Ehen. Ehepartner, die ihre Lebensplanung auf die Ehe<br />

ausgerichtet und auf ihren Beruf verzichtet haben, stehen bei ei-<br />

Quelle: © senk - Fotolia.com<br />

ner Scheidung oftmals finanziell vor dem Nichts. Eine Änderung<br />

im Bürgerlichen Gesetzbuch stellt klar, dass nach einer Scheidung<br />

die Dauer der Ehe maßgeblich mitberücksichtigt werden muss,<br />

wenn Gerichte über den Unterhalt entscheiden. Das ist eine not-


wendige Nachbesserung des Unterhaltsrechts, ohne die Reform<br />

grundsätzlich in Frage zu stellen. Mit demselben Gesetz wird<br />

auch die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen außerhalb der<br />

EU erleichtert. Kinder brauchen die bestmögliche Unterstützung,<br />

um den Unterhalt durchsetzen zu können, der ihnen zusteht. Das<br />

gilt unabhängig davon, ob sich die Kinder im Ausland aufhalten<br />

oder nicht. Wer Unterhalt schuldet, muss ihn zahlen, auch wenn<br />

er nicht mehr im Land seines Kindes lebt. Die Durchsetzbarkeit<br />

der Unterhaltsansprüche darf nicht an Grenzen Halt machen.<br />

Die Neuregelungen zum internationalen Unterhaltsverfahrensrecht<br />

erleichtern die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen<br />

insbesondere von Kindern im Ausland. Das neue Recht erweitert<br />

das bereits bestehende System der effektiven Zusammenarbeit<br />

staatlicher zentraler Behörden. Unterhaltsentscheidungen aus<br />

anderen Vertragsstaaten werden grundsätzlich anerkannt oder<br />

für vollstreckbar erklärt, wenn sich der Schuldner nicht dagegen<br />

wehrt.<br />

Zum Hintergrund:<br />

Mit dem heute beschlossenen Gesetz wird den Härten, die es<br />

nach langer Ehedauer seit der Unterhaltsrechtsreform 2008 gegeben<br />

hat, ein Ende bereitet. Die Neuregelung sorgt dafür, dass<br />

bedürftige Ehegatten nach Scheidung einer langjährigen Ehe<br />

durch die Beschränkung des nachehelichen Unterhalts nicht unverhältnismäßig<br />

stark getroffen werden. Denn solche sogenannten<br />

Altehen waren oft vom klassischen Rollenbild einer Hausfrauen-Ehe<br />

geprägt. Nach Inkrafttreten der Reform haben einige<br />

Gerichte die Unterhaltsansprüche oft rigide beschränkt, ohne die<br />

lange Ehedauer zu berücksichtigen. Insbesondere Frauen, die<br />

etwa vor vielen Jahren geheiratet haben und dem verbreiteten<br />

Gesellschaftsmodell entsprechend nach der Hochzeit ihre Berufstätigkeit<br />

aufgaben, standen nach der Scheidung schnell vor dem<br />

finanziellen Aus. Eine solche „automatische“ Beschränkung der<br />

Unterhaltsansprüche ohne Rücksicht auf die Dauer der Ehe entsprach<br />

nicht dem Zweck der Reform von 2008. Inzwischen hat<br />

der Bundesgerichtshof verdeutlicht, dass eine Befristung oder Begrenzung<br />

eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs bei Ehen von<br />

langer Dauer unzulässig sein kann. (Entscheidung XII ZR 202/08<br />

vom 6. Oktober 2010, FamRZ 2010, 1971).<br />

Mit der jetzt beschlossenen Aufnahme der Ehedauer als einem<br />

weiteren Kriterium bei der Bemessung von Unterhaltsansprüchen<br />

in § 1578b Absatz 1 Satz 2 BGB wird diese neue, sich gerade<br />

erst festigende Rechtsprechung abgebildet. Die Intention des<br />

Gesetzgebers wird so noch einmal ausdrücklich festgelegt. Im<br />

Recht I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />

Übrigen bleibt es aber beim Grundsatz, dass beide Eheleute nach<br />

Scheidung eigenverantwortlich für ihren Unterhalt verantwortlich<br />

sind. Das Haager Übereinkommen vom 23. November 2007<br />

über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche<br />

von Kindern und anderen Familienangehörigen erleichtert so<br />

die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen insbesondere von<br />

Kindern im Nicht-EU-Ausland. Es ergänzt damit die im Bereich<br />

der Europäischen Union geltende EG-Unterhaltsverordnung.<br />

Das verabschiedete Gesetz enthält die für die Durchführung des<br />

Übereinkommens erforderlichen Anpassungen des Auslandsunterhaltsgesetzes.<br />

Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen<br />

außerhalb der EU wird damit erleichtert. Die EG-Unterhaltsverordnung,<br />

die in ihrer Struktur wiederum sehr eng an das Haager<br />

Übereinkommen vom 23. November 2007 geknüpft ist, ist im<br />

Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) durchgeführt worden.<br />

Das vorliegende Gesetz enthält technische Anpassungen des<br />

AUG an das Wirksamwerden des Haager Unterhaltsübereinkommens<br />

vom 23. November 2007. So wird das Bundesamt für Justiz<br />

als zentrale Behörde auch für dieses Übereinkommen bestimmt<br />

und der kostenfreie Bezug von Verfahrenskostenhilfe, wie es bisher<br />

schon nach der EG-Unterhaltsverordnung der Fall war, auf<br />

die Fälle nach dieser Konvention erstreckt. Gerichtliche Entscheidungen<br />

über den Unterhalt aus anderen Vertragsstaaten werden<br />

grundsätzlich anerkannt oder für vollstreckbar erklärt, wenn der<br />

Schuldner nicht dagegen vorgeht. www.bmj.de<br />

Quelle: © quayside - Fotolia.com<br />

23


E"Entmündigt - Wenn Betreuung zum Albtraum wird" war das<br />

Thema der ARD-Talksendung "Menschen bei Maischberger" am<br />

vergangenen Dienstag. "Seitdem steht unser Telefon nicht still"<br />

berichtet Michael Gutfried, Leiter des Zentralen Vorsorgeregisters<br />

bei der Bundesnotarkammer. Vielen Zuschauern ist durch die<br />

Sendung bewusst geworden, wie wichtig es ist, sich mit betreuungsrechtlichen<br />

Fragen auseinanderzusetzen. Jeder kann durch<br />

Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten<br />

nicht mehr selbst regeln zu können. Was passiert<br />

aber, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich<br />

ist? Einer der größten Rechtsirrtümer scheint zu sein, dass der Ehegatte<br />

für seinen Partner handeln kann. Dem ist jedoch nicht so.<br />

Vielmehr ist ab dem 18. Lebensjahr niemand per Gesetz berechtigt<br />

für den anderen zu handeln. Bei Geschäftsunfähigkeit wird<br />

für die betroffene Person dann in der Regel ein Betreuer bestellt,<br />

der in dem vom Gericht bestimmten Umfang für die betreute<br />

Person handeln kann. Der Betreuer ist nicht selten ein Fremder.<br />

Rechtzeitige Vorsorge macht aber eine selbstbestimmte Lebens-<br />

24<br />

<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Recht<br />

Mieterhöhung:<br />

Was Vermieter dürfen und was nicht<br />

Ankündigungen für Mieterhöhungen sind häufig fehlerhaft.<br />

Widerstand kann sich deshalb für den Mieter lohnen. Wann<br />

und wie Vermieter die Miete erhöhen dürfen, zeigt die Stiftung<br />

Warentest in der Februar-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.<br />

Alle 15 Monate darf die Miete von frei finanzierten<br />

Wohnungen steigen. Obergrenze sind 20 Prozent in 3 Jahren.<br />

Das bekommen viele Mieter zu spüren. Doch der Eigentümer<br />

muss sich an bestimmte Regeln halten. So darf die Miete nur<br />

bis zur sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben<br />

werden. Nicht selten unterlaufen dem Vermieter jedoch Fehler.<br />

Im Einzelfall ist die Verteuerung dann sogar unwirksam und in<br />

jedem Fall angreifbar. Finanztest rät Mietern, sich erst beraten<br />

zu lassen, bevor sie auf ein Mieterhöhungsschreiben reagieren<br />

– zum Beispiel vom Mieterverein. Bei Modernisierungen gilt:<br />

Der Vermieter darf 11 Prozent der Kosten auf die Jahresmiete<br />

umlegen. Die Investition muss allerdings die Energieeffizienz<br />

oder den Wohnwert langfristig verbessern. Ausgaben für Renovierung<br />

und Reparaturen zählen nicht dazu. Zudem kann der<br />

Mieter die Modernisierung in Härtefällen stoppen – und damit<br />

Quelle: © VRD - Fotolia.com<br />

die Mieterhöhung. Finanztest zeigt außerdem, welche Fristen<br />

es für eine Erhöhung gibt und welche Bestimmungen für Sozialwohnungen<br />

gelten. Der ausführliche Artikel Mieterhöhung ist<br />

online unter www.test.de/mieterhoehung veröffentlicht.<br />

www.test.de<br />

Vorsorgevollmacht ersetzt Betreuer<br />

führung möglich, auch für die Lebenslagen,<br />

in denen man seine Angelegenheiten nicht<br />

mehr selbst regeln kann. Mit einer Vorsorgevollmacht,<br />

einer Betreuungsverfügung<br />

und einer Patientenverfügung kann jeder<br />

schon in gesunden Tagen vorausschauend<br />

vorbeugen. Diese Vorsorgedokumente<br />

sollten mindestens schriftlich verfasst sein.<br />

Damit auch Grundstücksangelegenheiten<br />

mit der Vorsorgevollmacht erledigt werden können, ist jedoch<br />

die notarielle Form erforderlich. Weitere Vorteile einer notariellen<br />

Vorsorgevollmacht sind deren Beweiskraft, die höhere Akzeptanz<br />

im Rechtsverkehr und die individuelle rechtliche Beratung<br />

durch den Notar, die in den ohnehin anfallenden Notargebühren<br />

enthalten ist. Eine notarielle Vorsorgeurkunde einschließlich Entwurf,<br />

einer oder mehrerer Besprechungen, Beurkundung und<br />

Ausfertigungen der amtlichen Urkunde kostet durchschnittlich<br />

zwischen 80 und 200 EUR, je nach Vermögensverhältnissen des<br />

Quelle: © Stefan Balk - Fotolia.com


Vollmachtgebers. Auf die in der Talksendung angesprochenen<br />

Missbrauchsgefahren einer Vollmacht angesprochen, rät Gutfried:<br />

"Man sollte nur solche Personen bevollmächtigen, denen<br />

man uneingeschränkt vertraut. Ändert sich hieran etwas, so<br />

kann man die Vollmacht jederzeit widerrufen. Besonders missbrauchsanfällige<br />

Geschäfte wie die Übertragung von Immobilien<br />

auf den Bevollmächtigten oder das Herschenken von Vermögen<br />

können vom Vollmachtsumfang auch ausgenommen werden."<br />

Außerdem empfiehlt es sich, die Vollmacht nicht sofort auszuhändigen,<br />

sondern bis zum Vorsorgefall bei seinen Unterlagen<br />

zurückzubehalten. Der Sorge, dass diese im Bedarfsfall nicht<br />

mehr aufgefunden wird, kann dadurch begegnet werden, dass<br />

man den Bevollmächtigten über den Aufbewahrungsort infor-<br />

Zum 19. Januar <strong>2013</strong> wurden neue EU-Führerscheine eingeführt.<br />

Alle Ausweise, die ab diesem Zeitpunk ausgestellt werden,<br />

gelten 15 Jahre lang. Der ADAC weist darauf hin, dass alle<br />

Dokumente, die vor dem 19. Januar <strong>2013</strong> ausgegeben worden<br />

sind, erst mit Wirkung zum 19. Januar 2033 ihre Gültigkeit verlieren<br />

und neu ausgestellt werden müssen. Deshalb ist es nicht<br />

nötig, einen bisher gültigen Führerschein in den nächsten Tagen<br />

kurzfristig noch umzutauschen. Wer dennoch schon jetzt<br />

ein neues Dokument im Scheckkartenformat haben möchte,<br />

hat keinen großen Aufwand: Die Bearbeitungsgebühr in Höhe<br />

von 24 Euro bei der ausstellenden Behörde einzahlen sowie<br />

den alten Führerschein und ein neues Foto vorlegen. Eine ärztliche<br />

Untersuchung ist dabei - anders als in vielen anderen EU-<br />

Staaten - nicht vorgeschrieben. Unerlässlich ist der Umtausch<br />

jedoch dann, wenn wegen einer Fernreise ein internationaler<br />

Führerschein erforderlich ist. Dieser kann nur für Inhaber eines<br />

"neuen" Scheckkartenführerscheins ausgestellt werden. Der<br />

Führerschein im Scheckkartenformat ist die Umsetzung einer<br />

EU-Richtlinie. Zum einen soll durch den Umtausch Führerscheinfälschern<br />

das Handwerk gelegt werden. Zum anderen ist es das<br />

erklärte Ziel der Neuregelung, ein EU-weites Fahrerlaubnisregi-<br />

Recht I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />

miert. Hat man eine notarielle Vollmacht, so kann der beurkundende<br />

Notar angewiesen werden, weitere Ausfertigungen zu<br />

erteilen. In jedem Fall ist zu empfehlen, die Vorsorgedokumente<br />

beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren<br />

zu lassen. Die Betreuungsgerichte haben Zugriff auf das<br />

Register und können so im Ernstfall schnell die bevollmächtigten<br />

Personen ausfindig machen. Auch eine nur vorübergehende<br />

Bestellung eines Betreuers kann damit vermieden werden. Die<br />

Registrierung kostet einmalig 13 EUR. Alle notwendigen Informationen<br />

zur Registrierung der Vorsorgedokumente können unter<br />

www.vorsorgeregister.de nachgelesen werden.<br />

www.vorsorgeregister.de<br />

Alte Führerscheine bis 2033 gültig<br />

ADAC: Umtausch jetzt nicht notwendig<br />

ster zu errichten, um so den sog. "Führerschein-Tourismus" zu<br />

erschweren bzw. unmöglich zu machen. Der ADAC hat zum<br />

neuen Fahrerlaubnisrecht eine Broschüre erstellt, die kostenlos<br />

unter www.adac.de heruntergeladen werden kann.<br />

www.adac.de<br />

Quelle: © M. Schuppich - Fotolia.com<br />

25


26<br />

<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Recht<br />

Was bei Trennungen und Ehekrisen<br />

rechtlich zu beachten ist<br />

Leider scheitert der Traum vom gemeinsamen lebenslangen<br />

Glück allzu oft. Anlässlich mehrerer aktueller prominenter Beispiele<br />

wird derzeit in der Presse auch über mögliche rechtliche<br />

Schritte wie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen<br />

berichtet. "Viele Bürgerinnen und Bürger in ähnlichen Situationen<br />

fragen sich, was es für rechtliche Möglichkeiten gibt, eine<br />

Trennung sowie die oft folgende Scheidung möglichst 'harmonisch'<br />

und kostengünstig zu gestalten." weiß Dr. Andreas<br />

Brandt, Pressesprecher der Bundesnotarkammer. Insbesondere<br />

wenn Kinder im Spiel sind, sollten die sich Trennenden ein Interesse<br />

daran haben ein jahrelanges, meist finanziell und vor<br />

allem auch psychisch sehr belastendes, "Gezerre und Gezanke"<br />

vor Gericht zu vermeiden. Es lohnt sich deshalb in jeder Hinsicht<br />

der Versuch, seine Emotionen in den Griff zu bekommen und<br />

eine Vereinbarung über die Trennungs- und Scheidungsfolgen<br />

anzustreben, mit der beide Seiten leben können.<br />

Auch wenn die Eheleute eine Trennung nur für möglich oder<br />

wahrscheinlich halten, ist bereits der Abschluss eines Ehevertrages<br />

zur Regelung der Folgen einer Trennung und Scheidung<br />

möglich und meist auch sinnvoll. Da ein solcher Vertrag der notariellen<br />

Beurkundung bedarf, empfiehlt es sich von vornherein<br />

die Beratung eines von Amts wegen unabhängigen Notars in<br />

Anspruch zu nehmen. Die Eheleute selbst haben es dann in der<br />

Notarielle Testamente können<br />

auch Kosten sparen<br />

M<br />

Mit seinem jüngsten Urteil bestätigt das OLG Hamm (Urteil vom<br />

01. Oktober 2012 - Az.: I-31 U 55/12) erneut, dass Banken nicht<br />

grundsätzlich die Vorlage eines Erbscheins verlangen können,<br />

sondern der Erbe sich auch durch ein eröffnetes notarielles Testament<br />

legitimieren kann. Mit dem Tode eines Menschen geht<br />

dessen Vermögen auf seine Erben über. Allerdings ist für Außenstehende<br />

nicht ohne weiteres erkennbar, wer Erbe geworden<br />

ist. Denn wer kann schon mit Sicherheit sagen, ob und wie viele<br />

Testamente der Verstorbene hinterlassen hat und wer alles zum<br />

Kreis gesetzlicher Erben zählt? Behörden, Banken und sonstige<br />

Nachlassschuldner verlangen deshalb regelmäßig einen Nach-<br />

Hand, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die Folgen von Trennung<br />

und Scheidung zu regeln und einen fairen Ausgleich zu<br />

finden. Geregelt werden können neben den klassischen Scheidungsfolgen<br />

wie Zugewinn- und Versorgungsausgleich auch<br />

Modalitäten zum Ehegattenunterhalt sowie Vereinbarungen im<br />

Hinblick auf das Sorgerecht und den Unterhalt für gemeinsame<br />

Kinder. Eine beabsichtigte Trennung führt auch oft dazu, dass<br />

bestehende gemeinschaftliche erbrechtliche Verfügungen oder<br />

aber die gesetzliche Erbfolge dem Inhalt nach nicht mehr gewünscht<br />

sind, so dass auch diesbezüglich zeitnaher Regelungsbedarf<br />

besteht. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung erleichtert<br />

das gerichtliche Ehescheidungsverfahren erheblich. Das Familiengericht<br />

kann bei Vorliegen der Scheidungsfolgenvereinbarung<br />

die Ehescheidung in einem Verfahren aussprechen, das<br />

gegenüber dem "normalen" Scheidungsverfahren wesentlich<br />

schneller und kostengünstiger ist. Das Familiengericht kann<br />

eigentlich eine einverständliche Scheidung nur aussprechen,<br />

wenn die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt leben<br />

und beide Ehegatten die Scheidung beantragen bzw. ein Ehegatte<br />

die Scheidung mit Zustimmung des anderen beantragt.<br />

"Die Praxis zeigt immer wieder", so Brandt, "dass ein gemeinsames<br />

Verhandlungsergebnis als Ausdruck gegenseitigen Respekts<br />

angesehen und zudem von den Ehepartnern besser akzeptiert<br />

wird als ein gerichtliches Urteil". www.bnotk.de.<br />

weis der Erbenstellung. Als Nachweismöglichkeit steht in erster<br />

Linie der Erbschein zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um<br />

ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das die Stellung des<br />

Erben als solchen ausweist. Das Verfahren zur Erlangung eines<br />

Erbscheins ist allerdings zeit- und kostenaufwendig. Es verwundert<br />

daher nicht, dass Alternativen zum Erbschein gesucht werden.<br />

"Hier hilft das notarielle Testament weiter", erklärt Dr. Steffen<br />

Breßler, Geschäftsführer von der Notarkammer Koblenz. Als<br />

öffentliche Urkunde genügt es in Verbindung mit dem gerichtlichen<br />

Eröffnungsprotokoll regelmäßig als Erbnachweis gegenüber<br />

Grundbuchämtern, Registern und Behörden und, wie das


Oberlandesgericht Hamm in Anschluss an die Rechtsprechung<br />

des Bundesgerichtshof (Urteil vom 07. Juni 2005 - Az.: XI ZR<br />

311/04) erneut bestätigt hat, auch gegenüber Banken. Das notarielle<br />

Testament ersetzt damit den Erbschein. Für privatschriftliche<br />

(eigenhändige) Testamente gilt dies hingegen nicht. Ein notarielles<br />

Testament kann vor jedem Notar errichtet werden. Dieser<br />

wird zunächst versuchen, in einem Gespräch mit dem Erblasser<br />

dessen individuellen Vorstellungen in Erfahrung zu bringen, um<br />

sie anschließend den Anforderungen des Gesetzes entsprechend<br />

zu formulieren. Ist der Erblasser mit dem Entwurf des Testaments<br />

einverstanden und sind etwaige Rückfragen beantwortet, wird<br />

das Testament dem Erblasser Wort für Wort vorgelesen und von<br />

ihm und dem Notar unterschrieben. Anschließend gibt der No-<br />

Eine kleine Unachtsamkeit im Straßenverkehr und plötzlich<br />

kracht's. "Alle Unfallbeteiligten müssen am Ort bleiben und<br />

ihre Personalien austauschen. Dazu zählen auch Zeugen. Wer<br />

sich unerlaubt entfernt, macht sich strafbar", erklärt TÜV<br />

Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander. Bei einem<br />

Crash mit Verletzten, erheblichem Sachschaden, unklarer<br />

Schuldfrage oder Verdacht einer Straftat wie Alkohol- oder<br />

Drogenmissbrauch immer die Polizei (Notruf 110) oder die<br />

Rettungsleitstelle (Notruf 112) benachrichtigen. Falls kein Mobiltelefon<br />

zur Hand sein sollte: Auf Autobahnen und Bundesstraßen<br />

markieren die Pfeile an den Leitpfosten die Richtung<br />

zur nächstgelegenen Notrufsäule. Hilfreich ist dabei das so<br />

genannte W-Schema: Wer ruft an? Wo ist was geschehen?<br />

Was ist geschehen? Wie viele Personen sind betroffen? Welche<br />

Art der Verletzung liegt vor? Höchste Priorität hat für die<br />

Helfer die eigene Sicherheit: Warnweste anziehen und Unfallstelle<br />

absichern. Warnblinkanlage und nachts das Standlicht<br />

einschalten. Warnwesten sind zwar in Deutschland für Privatpersonen<br />

nicht vorgeschrieben, sollten aber immer griffbereit<br />

im Fahrzeuginnenraum sein. Es gibt sie für 3,20 Euro bei allen<br />

TÜV Rheinland-Prüfstellen. Anschließend sofort die Fahrbahn<br />

Recht I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />

tar das Testament in die amtliche Verwahrung und registriert es<br />

beim Zentralen Testamentsregister (www.testamentsregister.de).<br />

Dadurch wird sichergestellt, dass nach dem Tode auch sämtliche<br />

Verfügungen eröffnet werden. "Im Vergleich zur Beantragung<br />

eines Erbscheins kann die Errichtung eines notariellen Testaments<br />

für den Erblasser sogar günstiger sein", weiß Dr. Breßler. Ein<br />

Testament kostet bei einem Vermögen von 100.000 Euro etwa<br />

207 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen). Für den<br />

Erbscheinsantrag und die Erteilung des Erbscheins werden bei<br />

gleichem Nachlasswert insgesamt zwei Gebühren von jeweils<br />

207 Euro fällig. Somit fallen für den Erbschein fast doppelt so<br />

hohe Gebühren an.<br />

www. notarkammer-koblenz.de<br />

Verkehrsunfall: Zeugen müssen<br />

als Beteiligte vor Ort bleiben<br />

TÜV Rheinland: Zuerst Warnweste anziehen und Unfallstelle sichern<br />

verlassen und an einem sicheren Ort, zum Beispiel hinter einer<br />

Leitplanke, Schutz suchen. Warndreieck und - soweit vorhanden<br />

- Warnleuchte in ausreichender Entfernung aufstellen:<br />

Auf Landstraßen mindestens 100 Meter, auf Autobahnen 200<br />

Meter. Zur Ersten Hilfe ist jeder verpflichtet. Unterlassene Hilfeleistung<br />

ist strafbar. Im Verbandskasten des Autos befinden<br />

sich die wichtigsten Verbandsmaterialien. Bei Bagatellschäden<br />

die Unfallstelle unverzüglich räumen. Vorher jedoch zur Beweissicherung<br />

ein Protokoll und eine Skizze mit den Fahrzeugpositionen<br />

sowie Übersichtsfotos aus mehreren Perspektiven<br />

anfertigen.<br />

"Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, kann zur Durchsetzung<br />

seiner Rechte einen Anwalt einschalten. Bei Fahrzeugschäden<br />

über 1.000 Euro empfiehlt es sich zudem, einen<br />

unabhängigen Sachverständigen - etwa von TÜV Rheinland<br />

- mit einem Unfallgutachten zu beauftragen. Damit wird von<br />

neutraler Seite der genaue Schaden ermittelt. Die Kosten für<br />

Anwalt und Gutachter erstattet die Versicherung des Unfallverursachers",<br />

betont TÜV Rheinland-Fachmann Hans-Ulrich<br />

Sander. www.tuv.com<br />

27


28<br />

<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Recht<br />

Wie setzt man ein Testament<br />

richtig auf?<br />

Kostenfreier Ratgeber der Deutschen Herzstiftung gibt wichtige Tipps<br />

Wie muss man ein Testament korrekt abfassen, damit es auch<br />

tatsächlich gültig ist und sich später alle daran halten müssen?<br />

Diese und viele weitere Fragen bekommt die Deutsche Herzstiftung<br />

immer wieder von Menschen gestellt, die sicherstellen<br />

wollen, dass ihr letzter Wille ohne Missverständnisse für die Erben<br />

und juristisch korrekt geregelt wird. Wird keine Regelung<br />

getroffen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein und damit unter<br />

Umständen eine Verteilung des Nachlass-Vermögens, die nicht<br />

gewünscht war. In dem kostenfreien Experten-Ratgeber "Testament<br />

mit Herz" (http://www.herzstiftung.de/Testament-Ratgeber.html)<br />

informiert die Herzstiftung leicht verständlich über die<br />

Gestaltungsmöglichkeiten, die ein Testament für die Regelung<br />

des letzten Willens bietet. Dank vieler Tipps und Fallbeispiele<br />

lassen sich unnötige Formfehler vermeiden. Immer wieder sind<br />

Testamente aufgrund von Formfehlern ungültig.<br />

Einfach und rechtlich sicher: das eigenhändige Testament<br />

Wer feststellt, dass nach der gesetzlichen Erbfolge Personen,<br />

die man gerne bedenken möchte, ausgeschlossen würden,<br />

sollte ein eigenhändiges Testament verfassen. Dafür gelten nur<br />

wenige Formvorschriften: Das gesamte Testament muss eigenhändig<br />

von Anfang bis Ende mit der Hand geschrieben und am<br />

Ende mit vollem Vor- und Zunamen unterschrieben sein. Orts-<br />

Eine Reparatur lohnt sich nicht mehr, das alte Auto soll weg - am<br />

besten ohne zusätzliche Kosten. Ganz einfach, denkt sich mancher<br />

Besitzer: Warum den Wagen nicht einfach zum Ausschlachten verschenken?<br />

Doch ohne klare schriftliche Regelung kann das teuer<br />

werden. "Stellt der Beschenkte das Fahrzeug anschließend einfach<br />

irgendwo ab, droht dem früheren Besitzer eine Anzeige wegen<br />

und Datumsangabe sollten nicht fehlen. Achtung: Maschinen-<br />

oder computergeschriebene Testamente, die nur handschriftlich<br />

unterschrieben werden, sind nicht rechtswirksam, auch nicht<br />

Aufnahmen mit Diktiergerät oder digitalen Geräten (MP3-<br />

Player, Handy). Auch muss das 18. Lebensjahr vollendet sein<br />

und volle Geschäftsfähigkeit vorliegen. Der 40-seitige Ratgeber<br />

ist eine Fundgrube für jeden, der Fragen zu Themen hat wie<br />

Ehegattenerbrecht, Eigenhändiges/Notarielles Testament, Gemeinschaftliches<br />

Testament, Erbvertrag, Testament für Familien<br />

mit behinderten Familienangehörigen, Vermächtnis und Schenkung.<br />

Der kostenfreie Ratgeber ist erhältlich online unter<br />

www.herzstiftung.de/Testament-Ratgeber.html<br />

Haftungsrisiko Schrottauto:<br />

Beim Verschenken auf Nummer<br />

sicher gehen<br />

Bei Besitzerwechsel immer schriftliche Vereinbarung treffen<br />

- Beschenkter muss den Wagen fachgerecht entsorgen<br />

Quelle: © Eisenhans - Fotolia.com<br />

Quelle: © benjaminnolte - Fotolia.com


umweltgefährdender Abfallentsorgung", warnt Karl Walter, Kfz-<br />

Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Das Problem: Im<br />

Schrottauto befinden sich meist noch Schadstoffe wie Motoröl und<br />

Bremsflüssigkeit. "Wer den Wagen einem Bastler überlässt, muss<br />

daher sicher sein, dass dieser das Auto auch wirklich ordnungsgemäß<br />

entsorgt", betont Walter. Sein Rat an Wagenbesitzer: Der<br />

Beschenkte sollte unterschreiben, dass er das Auto fachgerecht<br />

verwertet und alle Kosten trägt. Wer den neuen Besitzer nicht<br />

kennt, sollte sich zudem den Ausweis des Interessenten zeigen<br />

lassen. Am besten wenden sich Eigentümer von Altautos gleich<br />

an einen anerkannten Fachbetrieb, empfiehlt das R+V-Infocenter.<br />

Diese übernehmen den Altwagen in der Regel kostenlos oder bezahlen<br />

sogar Geld dafür.<br />

Mit der Reform des Unterhaltsrechts im Jahr 2008 wurde auch<br />

der nacheheliche Ehegattenunterhalt neu geregelt. Es galt nun<br />

das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit, wo es nach altem Recht<br />

oft hieß „einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin.“ Damit<br />

wollte der Gesetzgeber das Unterhaltsrecht an die gewandelten<br />

gesellschaftlichen Verhältnisse anpassen, die sich in gestiegenen<br />

Scheidungszahlen, der vermehrten Gründung von Zweitfamilien<br />

und einem geänderten Rollenverteilung innerhalb der<br />

Ehe äußern. Auch wenn langjährige Ehen geschieden wurden,<br />

sah das neue Unterhaltsrecht deshalb die Möglichkeit vor, den<br />

Unterhalt der geschiedenen Ehefrau zeitlich zu begrenzen oder<br />

herabzusetzen, erläutern ARAG Experten den § 1578b BGB.<br />

Befristung des nachehelichen Unterhalts<br />

Das hatte mitunter dramatische Folgen. Die Gerichte begrenzten<br />

nämlich selbst bei Ehen, die lange vor der Reform geschlossen<br />

wurden, den Unterhalt entsprechend der gesetzlichen Regelung<br />

oftmals automatisch auf wenige Jahre. Ehefrauen, die – dem<br />

klassischen Rollenbild der Hausfrauenehe folgend und im Vertrauen<br />

auf die alte Gesetzeslage – ihren Beruf aufgegeben und<br />

sich um Kinder und Haushalt gekümmert hatten, während der<br />

Recht I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:<br />

• Besitzer sollten sich von dem zertifizierten Autoverwerter<br />

einen Verwertungsnachweis geben lassen.<br />

• Wichtig ist, den Wagen bei der Zulassungsstelle<br />

abzumelden. Dazu sollte der Halter den Verwertungsnachweis,<br />

die abgeschraubten Kennzeichen sowie den<br />

Fahrzeugschein und -brief mitnehmen.<br />

• Der Eigentümer kann auch die "Mitteilung über den<br />

Wechsel des Fahrzeughalters" der Zulassungsstelle<br />

vom neuen Besitzer unterschreiben lassen. Am besten<br />

auch die Ausweiskopie des neuen Besitzers mit an die<br />

Zulassungsstelle schicken.<br />

www.ruv.de<br />

Gesetzgeber<br />

bessert Unterhaltsrecht nach<br />

Mann Karriere machte, standen<br />

nach kurzer Zeit finanziell<br />

vor dem Nichts. Das empfanden<br />

nicht nur die Betroffenen,<br />

sondern auch die Familienrichter<br />

zunehmend als ungerecht.<br />

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte deshalb im Oktober 2010,<br />

dass eine Befristung des nachehelichen Unterhalts unzulässig<br />

sein kann, wenn sie im Hinblick auf die vor allem bei langjährigen<br />

Ehen gebotene nacheheliche Solidarität unbillig erscheint<br />

(Az.: XII ZR 202/08).<br />

Neuregelung kommt<br />

Jetzt hat der Gesetzgeber reagiert: Am 13. Dezember 2012<br />

wurde vom Bundestag ein Gesetz verabschiedet, mit dem §<br />

1578b Abs. 1 S. 2 BGB angepasst wurde. Künftig wird danach<br />

vom Familiengericht auch die Ehedauer zu berücksichtigen sein,<br />

wenn es um die Frage geht, inwieweit ein Unterhaltsanspruch<br />

der Ex-Frau herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden kann.<br />

Die Neuregelung gilt seit 1. März <strong>2013</strong>. in Kraft treten.<br />

www.arag.de<br />

Quelle: © markus_dehlzeit - Fotolia.com<br />

29


30<br />

<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Recht<br />

Aktuelle Urteile<br />

zur Vorsorgevollmacht<br />

Das Thema „Vorsorge für den Ernstfall“ und damit die Vorsorgevollmacht<br />

beschäftigt die Menschen – und immer wieder<br />

auch die Gerichte. Die ARAG Experten informieren hier über<br />

den aktuellen Stand der Rechtsprechung rund um Vorsorgevollmachten.<br />

Notarielle Vorsorgevollmacht und Testamentsvollstreckung<br />

In zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) München<br />

aus den Jahren 2011 und 2012 ging es um die Frage, wie<br />

sich notarielle Vorsorgevollmacht und Testamentsvollstreckung<br />

zueinander verhalten. In dem einen Fall (Az.: 34 Wx 288/11)<br />

hatte die Verstorbene ihrem Ehemann eine notarielle Vorsorgevollmacht<br />

erteilt, die explizit auch über den Todesfall hinaus<br />

gelten sollte. Ferner hatte sie per Testament ihren Sohn zum<br />

Erben eingesetzt und Testamentsvollstreckung angeordnet. Ihrem<br />

Ehemann vermachte sie in der letztwilligen Verfügung ein<br />

Grundstück. Als der das Grundstück auf sich selbst übertragen<br />

lassen wollte, verweigerte das zuständige Grundbuchamt die<br />

Umschreibung mit dem Hinweis, er benötige die Zustimmung<br />

der Testamentsvollstrecker. Das sah das OLG anders: Die Vorsorgevollmacht<br />

gelte trotz der angeordneten Testamentsvollstreckung<br />

unbeschränkt weiter. Denn der Bevollmächtigte leite<br />

– so die Richter – seine Rechte auch nach dessen Tod vom Vollmachtgeber<br />

her und könne den Nachlass wirksam vertreten.<br />

Diese Befugnis ende erst mit dem Widerruf der Vollmacht. Das<br />

gilt nach der zweiten Entscheidung des OLG aus dem Jahr 2012<br />

(Az.: 34 Wx 248/12) auch für eine sog. postmortale Vorsorgevollmacht.<br />

Dabei handelt es sich um eine Vollmacht, die erst ab<br />

dem Tod des Vollmachtgebers Geltung erlangt.<br />

Vorsorgevollmacht und gerichtlich angeordnete Betreuung<br />

Um das Verhältnis zwischen Vorsorgevollmacht und gerichtlich<br />

angeordneter Betreuung ging es dagegen in zwei Entscheidungen<br />

des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2011. Im<br />

ersten Fall hatte die Betroffene eine notarielle Vorsorgevollmacht<br />

aufgesetzt, mit der sie ihre drei Söhne bevollmächtigte.<br />

Nach einem Sturz der demenzkranken Mutter konnte sich die<br />

Söhne nicht über deren weitere Pflege einigen: Ein Sohn wollte<br />

die Mutter in einem Pflegeheim betreut wissen, ein anderer<br />

wollte sie auch zukünftig zu Hause betreuen. Weil sie nicht in<br />

ein Pflegeheim wollte, widerrief die Betroffene in Anwesenheit<br />

ihres Notars die Vollmacht des Sohnes, der für ein Heim<br />

gestimmt hatte. Der beantragte daraufhin beim Amtsgericht,<br />

einen sog. Kontrollbetreuer zu bestellen. Ein Kontrollbetreuer<br />

Quelle: © senk - Fotolia.com<br />

ist nach dem Gesetz ein Betreuer, der nur dazu bestellt wird,<br />

die Rechte des Betreuten gegenüber dem Bevollmächtigten geltend<br />

zu machen. Der BGH betonte in seinem Beschluss (Az.: XII<br />

ZB 537/10), dass ein solcher Betreuer nicht schon deshalb bestellt<br />

werden dürfe, weil der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten<br />

wegen seines Zustandes nicht mehr selbst überwachen<br />

könne. Es müsste vielmehr der konkrete Verdacht bestehen,<br />

dass der Bevollmächtigte der Vollmacht und den Interessen des<br />

Vollmachtgebers zuwider handelt. Im konkreten Fall verneinten<br />

die Richter das. Der Hausarzt hatte nämlich bestätigt, dass die<br />

Betroffene auch in ihrer Wohnung gepflegt werden könne. Außerdem<br />

könne der eine bevollmächtigte Sohn auch durch den<br />

anderen hinreichend kontrolliert werden.<br />

In dem anderen entschiedenen Fall (Az.: XII ZB 584/10) bestätigte<br />

der BGH dagegen die Betreuerbestellung. Dort waren<br />

ebenfalls drei Personen bevollmächtigt worden. Zwei von ihnen<br />

wollten die Vollmacht nicht wahrnehmen. Bei der dritten<br />

bestand der Verdacht, dass die Vollmacht missbraucht wurde.<br />

So war es z.B. zu finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen.<br />

Die Karlsruher Richter verwiesen auf das Betreuungsrecht,<br />

nach dem eine Betreuung nicht erforderlich ist, wenn der<br />

Bevollmächtigte die Angelegenheiten genauso gut erledigen<br />

kann. Daran hatten sie hier indes wegen des drohenden Missbrauchs<br />

der Vollmacht Zweifel.<br />

www.arag.de


Wer einen Fernseher besitzt, bekam bisher monatlich von der<br />

Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten<br />

(GEZ) Rundfunkgebühren in Höhe von 17,98 Euro in<br />

Rechnung gestellt. Wer nur ein Radio nutzte, zahlte 5,76 Euro.<br />

Wer weder Radio, noch TV, Internet oder Handy hatte, musste<br />

nichts zahlen. Der GEZ-Mitarbeiter an der Haustür ist jetzt<br />

Vergangenheit. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder sehen<br />

oder hören kann, was er will, ohne dafür zu bezahlen. Seit Januar<br />

<strong>2013</strong> wird pro Haushalt eine Grundpauschale für alle Geräte<br />

berechnet. Was sich wirklich für wen ändert, sagen ARAG<br />

Experten.<br />

Die neue Pauschale<br />

Jeder Haushalt zahlt ab sofort pauschal monatlich 17,98 Euro,<br />

was dem bisherigen Höchstsatz entspricht. Dabei ist es egal,<br />

welche Geräte im Haushalt zur Verfügung stehen und genutzt<br />

werden. Für jede Zweit- oder Ferienwohnung, werden auch<br />

weitere 17,98 Euro fällig. Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften,<br />

Internaten und Kasernen sowie Gartenlauben in Kleingärten,<br />

die nicht zum Wohnen geeignet sind, gehören allerdings<br />

nicht dazu.<br />

Regelungen zur Beitragsbefreiung<br />

Empfänger von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe<br />

oder Grundsicherung, sowie Studentinnen und Studenten<br />

sowie Auszubildende, die BAföG beziehen, können sich von<br />

der Gebühr befreien lassen. Menschen mit Behinderung mit<br />

dem Merkzeichen "RF" zahlen monatlich nur 5,99 Euro. Mit<br />

der Haushaltsabgabe können sich nun auch Schwarzseher nur<br />

noch schwerlich vor der GEZ-Gebühr drücken. Nichtzahlen gilt<br />

als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet<br />

werden.<br />

Recht I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />

<strong>2013</strong> – Haushaltspauschale statt GEZ<br />

Die Vorteile<br />

Bislang mussten beispielsweise erwachsene Kinder, die mit ihren<br />

Eltern zusammen in einem Haushalt leben, ihre eigenen Geräte<br />

voll bezahlen. Ab <strong>2013</strong> wird nur noch die Pauschale für den<br />

gesamten Haushalt erhoben. Auch Wohngemeinschaften profitieren<br />

erheblich von der neuen Haushaltsabgabe: Unabhängig<br />

von der Personenzahl in der Wohngemeinschaft muss nur noch<br />

einmal gezahlt werden. Durch die neue Reform werden dann<br />

auch die überraschenden Besuche der GEZ-Kontrolleure Geschichte<br />

sein – es ist ja ganz gleich, wie viele und welche Geräte<br />

in einem Haushalt vorhanden sind.<br />

Die Nachteile<br />

Jeder muss künftig zahlen – sogar diejenigen, die weder Fernseher<br />

noch Radio besitzen. Dadurch sind diejenigen im Nachteil,<br />

die bisher nur einen internetfähigen PC oder ein Smartphone<br />

nutzten und monatlich nur die Grundgebühr von 5,76 Euro<br />

zahlen mussten. Außerdem kennt die neue Gebühr deutlich<br />

weniger Befreiungen für einen Haushalt.<br />

Unternehmen erhalten ermäßigten Beitrag<br />

Auch für Unternehmen wird sich einiges ändern. Sie profitieren<br />

von der geplanten Neuerung. Statt der bisherigen Abgabe für<br />

jedes einzelne Gerät richtet sich die Größe der neuen Abgabe<br />

nun nach der Zahl der Angestellten und der Standorte. Kleine<br />

Unternehmen mit bis zu acht Mitarbeitern an einem Standort<br />

können sich über einen stark ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro<br />

freuen. Ab neun Mitarbeitern sind es die obligatorischen 17,98<br />

Euro, ab 20 Mitarbeitern 35,96 Euro und so weiter. Der Höchstsatz<br />

liegt laut ARAG Experten bei 3.236,40 Euro für 20.000 Mitarbeitern<br />

oder mehr. www.arag.de<br />

31


32<br />

<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Recht / Geldwerte Tipps<br />

Keine automatische Unterhaltsreduzierung<br />

bei Gehaltserhöhung<br />

des Unterhaltsberechtigten<br />

Wird bei einer Scheidung der konkrete Bedarf des Unterhaltsberechtigten<br />

festgelegt, darf dieser bei einer Gehaltserhöhung<br />

des Berechtigten nicht automatisch gekürzt werden. Der Unterhaltsverpflichtete<br />

(http://www.familienanwaelte-dav.de)muss<br />

nachweisen, dass die Gehaltserhöhung den konkreten Bedarf<br />

in höherem Maße deckt und nicht bloß eine Anpassung an die<br />

gestiegenen Lebenshaltungskosten darstellt. Die Arbeitsgemeinschaft<br />

Familienrecht des Deutschen<br />

Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des<br />

Oberlandesgerichts Köln vom 11. Oktober 2012 (AZ: II-12 UF<br />

130/11). Bei der Scheidung 1998 vereinbarte das Ehepaar, dass<br />

der Mann der Frau nachehelichen Unterhalt zahlt. 2011 beantragte<br />

dieser den Wegfall der Unterhaltspflicht mit der Begründung,<br />

die Frau sei nicht mehr bedürftig, da ihr Einkommen<br />

gestiegen sei. Nach Ansicht des Gerichts bestand jedoch der<br />

Anspruch der Frau weiter, auch wenn ihr Einkommen seit der<br />

Scheidung gestiegen sei. Die 1998 vorgenommene Bedarfs-<br />

Ob Kfz-Versicherung, Strompreis oder Gastarif: Millionen Verbraucher<br />

suchen auf Vergleichsportalen das passende Angebot.<br />

Zugleich stehen die Seiten jedoch in der Diskussion. Medien<br />

hinterfragen die Geschäftsmodelle, fordern Transparenz und<br />

möchten Verbraucher dafür sensibilisieren, die Vergleichsergebnisse<br />

genau zu prüfen. Das Vergleichsportal transparo unterstützt<br />

diesen Ansatz und rät Verbrauchern, bei der Nutzung der<br />

Angebote zentrale Regeln zu beachten:<br />

• Achten Sie auf Prüfsiegel, etwa von TÜV oder weiteren externen<br />

Experten<br />

• Prüfen Sie, ob sich direkt auf der Seite Kundenbewertungen<br />

finden lassen<br />

• Vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch die Leistungspakete<br />

• Vergleichen Sie immer die Suchergebnisse von mindestens<br />

zwei Portalen<br />

• Meiden Sie Seiten, die viele persönliche Daten abfragen,<br />

bevor ein Vergleichsergebnis angezeigt wird<br />

rechnung habe den Bedarf nach den ehelichen Verhältnissen<br />

festgelegt, nicht jedoch eine konkrete Summe benannt. Es sei<br />

somit darum gegangen, ein Leben gemäß den ehelichen Verhältnissen<br />

führen zu können. Der Mann hätte konkret darlegen<br />

müssen, dass durch die Gehaltssteigerungen dieser Bedarf<br />

mehr abdeckt sei als zum Zeitpunkt der Trennung. Gehaltssteigerungen<br />

lediglich im Rahmen der Inflation blieben unberücksichtigt.<br />

www.familienanwaelte-dav.de<br />

Fünf goldene Regeln zum Umgang<br />

mit Vergleichsportalen<br />

Siegel bestätigen Qualität und Datenschutz<br />

Quelle: © Yanik Chauvin - Fotolia.com<br />

Bei Neutralität und Unabhängigkeit sollten klare Vorgaben gelten.<br />

So hat etwa transparo Qualitätsrichtlinien formuliert, die<br />

Forderungen von Verbraucherschützern berücksichtigen. Auch<br />

Siegel von externen Experten unterstreichen die Qualität von<br />

Vergleichsportalen. transparo beispielsweise lässt sich im Kfz-<br />

Bereich regelmäßig unangemeldet vom TÜV-Saarland prüfen,<br />

zudem bestätigt ein Zertifikat der Ratingagentur Assekurata<br />

hohe Datenschutzstandards. Gute Vergleichsportalen platzieren<br />

außerdem Kundenmeinungen prominent auf der Seite. Für<br />

transparo sind die Bewertungen besonders wichtig. Denn die<br />

Seite gehört den Konsortialpartnern HUK, WGV und HDI - klare<br />

Regeln, externe Zertifizierungen und eine strikte operative<br />

Trennung aller Geschäfte garantieren die Eigenständigkeit und<br />

Neutralität des Portals.


Provision ja, Bevorzugung nein<br />

Aber kann ein Portal überhaupt unabhängig sein, wenn es als<br />

Versicherungsmakler für seine Tätigkeit bezahlt wird? Ja, denn<br />

die Höhe der Provision darf das Vergleichsergebnis nicht beeinflussen.<br />

Ein gutes Vergleichsportal verpflichtet sich dazu. Bei<br />

transparo gilt: Die Ergebnisse werden nicht manipuliert, angezeigt<br />

werden ausschließlich Tarife, die zur Suchanfrage passen.<br />

Fakt ist aber auch: Jeder Vermittler von Finanzdienstleistungen<br />

erhält bei Vertragsabschluss eine Provision oder Vermittlungsgebühr<br />

von einer Versicherung oder Bank. Sie bekommen auch<br />

transparo und andere Portale, die Finanzvergleiche inklusive<br />

Vertragsabschluss anbieten. Doch dies ist fair, denn in jedem<br />

Vergleichsrechner stecken Arbeit und Wissen von Programmierern<br />

und Versicherungsexperten. Und für Fragen steht der<br />

Kundenservice zur Verfügung. Diese Arbeit muss natürlich auch<br />

bezahlt werden.<br />

Geldwerte Tipps I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />

Vergleiche vergleichen und auf Preis/Leistung achten<br />

Auch wenn es viele Vergleichsportale gibt, kann doch kein<br />

Anbieter sämtliche Tarife berücksichtigen. Für den Verbraucher<br />

ist daher wichtig zu wissen, welche Tarife am Vergleich<br />

teilnehmen. Bei guten Portalen ist dies sofort einsehbar. transparo<br />

etwa vergleicht im Kfz-Bereich rund 180 Tarife von gut 50<br />

Versicherungen. Diese Liste lässt sich mit einem Klick aufrufen.<br />

Um einen ausgewogenen Blick auf den Markt zu bekommen,<br />

sollten Verbraucher mindestens zwei Portale besuchen und bei<br />

den Ergebnissen Preis und Leistung genau prüfen. Denn nicht<br />

immer ist das billigste Angebot auch das beste.<br />

www.fischerappelt.de<br />

Neuer intelligenter Safe im Internet<br />

Das Thema "Nachlassregelung" ist in den meisten Familien tabu<br />

und im Ernstfall sind die Angehörigen nicht genügend darauf<br />

vorbereitet. Wer dies aktiv und rechtzeitig selbst in die Hand<br />

nehmen möchte, kann mit MyOwnSafe seine persönlichen Dokumente<br />

sicher verwalten und seinen Hinterbliebenen geregelt<br />

zukommen lassen. Das jetzt von MyOwnSafe neu angebotene<br />

virtuelle Schließfach ist der optimale und intelligente digitale<br />

Aufbewahrungsort für alle Dokumente und andere Unterlagen,<br />

die dem Erblasser wichtig sind. Dabei handelt es sich nicht nur<br />

um finanzielle Fragen, sondern auch um zeitkritische emotionale<br />

Angelegenheiten wie beispielsweise die gewünschte Art<br />

der Bestattung. Mit MyOwnSafe ist alles Wichtige jederzeit<br />

greifbar und kann permanent aktualisiert werden. Der Kunde<br />

selbst bestimmt, zu welchem Ereignis welche Person automatisch<br />

informiert wird und den Zugriff auf das Schließfach erhält.<br />

Der Anlass kann beispielsweise das unvorhergesehene Ableben<br />

des Nutzers sein. Jeder beschäftigt sich sein Leben lang mit dem<br />

Thema Vorsorge im Alter - auch für den Fall des Falles sollte<br />

vorgesorgt sein. Dabei ist es für die Hinterbliebenen oft entscheidend,<br />

möglichst schnell korrekt und umfassend informiert<br />

zu sein. "Oft ist man überrascht, wie viele Unterlagen zu Ver-<br />

trägen, Verpflichtungen, Versicherungen und andere Themen<br />

sich im Laufe der Zeit angesammelt haben", erläutert der geschäftsführende<br />

Gesellschafter Dr. Norbert Jaeger. "Wenn man<br />

an seinen Nachlass denkt, sollte man große Sorgfalt walten lassen,<br />

um diese Dokumente auch digital und, fast wichtiger noch,<br />

sie sicher und geschützt aufzubewahren. Gerade beim Thema<br />

Erbschaft gibt es viel Konfliktpotenzial, dem man mit einer für<br />

die Hinterbliebenen nachvollziehbaren persönlichen Regelung<br />

und sicheren Dokumentenablage entgegenwirken kann." Für<br />

die Basisversion von MyOwnSafe gibt es derzeit eine kostenlose<br />

30-Tage-Testphase. Mit der erweiterten Premiumversion ist es<br />

möglich, zusätzlich die Unterlagen zur Darstellung der Vermögensverhältnisse<br />

selbst online abzulegen, zu ordnen und nach<br />

Zeit- bzw. Verkehrswert zu aktualisieren. Darüber hinaus besteht<br />

in der Premiumversion die Möglichkeit, Dateien bis 8 MB<br />

direkt von der eigenen Festplatte auf MyOwnSafe abzulegen<br />

oder an eines der ausgefüllten Formulare anzuhängen - ein sehr<br />

einfaches und effizientes Handling. Hohe Sicherheit ist dabei<br />

durch die Verwendung eines 1024 Bit-Verschlüsselungscodes<br />

gegeben. Die Dateninformationen werden dabei bereits auf<br />

dem PC oder Notebook automatisch verschlüsselt, bevor sie auf<br />

33


34<br />

<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Geldwerte Tipps<br />

den MyOwnSafe-Server gelangen. Niemand außer dem Nutzer<br />

selbst ist somit imstande, diese Daten zu entschlüsseln. My-<br />

OwnSafe ist derzeit das einzige unabhängige Internetportal zur<br />

sicheren und übersichtlichen Aufbewahrung von Nachlass-Informationen<br />

und zur Verwaltung von Vermögensverhältnissen<br />

in Deutschland. Diese Verfahrensweise erleichtert im Ernstfall<br />

die Regelung des Nachlasses, indem wichtige Dokumente sofort<br />

zur Verfügung stehen. Jeder Kunde erhält sein ganz privates<br />

Schließfach, in dem er alle wichtigen Informationen sicher<br />

aufbewahren, ordnen und ablegen kann: Daten zu Testament<br />

und Erbschaft, zu Konten, Versicherungen, finanziellen Verhältnissen,<br />

Immobilien, PINs, Passwörter usw., die er im Fall des<br />

Falles eindeutig festgelegten Personen zugänglich machen will.<br />

Darüber hinaus bietet MyOwnSafe-Premium die Möglichkeit,<br />

die persönlichen finanziellen Verhältnisse selbst zu ordnen, zu<br />

verwalten und zu aktualisieren - an jedem Ort und jederzeit,<br />

ganz einfach online.<br />

www.MyOwnSafe.de<br />

Quelle: © Peter Atkins - Fotolia.com


Gute Vorsätze zum Energiesparen<br />

10 Tipps zum Energiesparen - sich möglichst jeden Tag aufs Neue an die Spar-Vorsätze<br />

erinnern - zu Gunsten der Umwelt und des eigenen Geldbeutels<br />

MMit dem Rauchen aufhören, mehr Sport treiben, abnehmen –<br />

die Liste der Neujahrsvorsätze sieht jedes Jahr meist gleich aus.<br />

Warum nicht einmal einen neuen Vorsatz fassen und jeden Tag<br />

ein wenig Energie sparen? Für einen energieeffizienten und klimafreundlichen<br />

Lebensstil reichen oft schon wenige Veränderungen,<br />

ohne auf den gewohnten Komfort zu verzichten. Die<br />

Verbraucherzentrale des Saarlandes gibt zehn Tipps:<br />

Energieverbrauch checken: Am einfachsten lassen sich die Kosten<br />

senken, wenn man weiß, an welchen Stellen im Haushalt<br />

unnötig Energie verbraucht wird. Notieren Sie regelmäßig den<br />

Stand des Strom-, Gas- und Wasserzählers. Tabellen dazu gibt<br />

es bei der Verbraucherzentrale. Diese bietet außerdem kostengünstige<br />

Energiechecks an, um das Einsparpotenzial im Haushalt<br />

zu ermitteln.<br />

Raumtemperatur absenken: Der größte Teil der im Haushalt verbrauchten<br />

Energie wird für die Heizung gebraucht. Hier lässt sich<br />

auch am meisten sparen. Eine Absenkung der Raumtemperatur<br />

um 1 Grad spart 6 Prozent Heizenergie, eine Nachtabsenkung<br />

spart ebenfalls Energie. In der kalten Jahreszeit sollen die Rollläden<br />

nachts herunter gelassen werden. Und damit die Wärme sich tagsüber<br />

ungehindert im Raum ausbreiten kann, dürfen die Heizkörper<br />

nicht durch Gardinen oder Möbel zugestellt werden. Schließen Sie<br />

die Türen zwischen beheizten und unbeheizten Räumen.<br />

Stoßlüftung statt gekippter Fenster: Dauerlüftung durch gekippte<br />

Fenster vergeudet Energie und fördert Schimmelbildung durch<br />

Auskühlen der Fensterlaibungen. Deshalb mehrmals täglich kurz<br />

aber kräftig mit weit geöffneten Fenstern stoßlüften.<br />

Waschmaschine: Nur waschen, wenn die Maschine voll ist. Vorwäsche<br />

und Kochwäsche sind meist überflüssig. Da die meiste Energie<br />

zum Erwärmen des Wassers benötigt wird, kann man Strom<br />

sparen, indem man die Waschmaschine ans Warmwasser anschließt.<br />

Bei Waschmaschinen ohne Warmwasseranschluss kann<br />

man Warmwasser manuell einfüllen oder über ein Vorschaltgerät.<br />

Duschen statt baden: Beim Baden wird 3 bis 4 Mal mehr warmes<br />

Wasser und folglich auch Energie benötigt als beim Duschen.<br />

Kochen: Der Kochtopf und die Größe der Herdplatte sollten übereinstimmen.<br />

Das Essen mit wenig Wasser im geschlossenen Topf<br />

garen. Die Herdplatte kann man frühzeitig abschalten und die<br />

Nachwärme nutzen. Ein Schnellkochtopf spart Energie und Zeit.<br />

Kühl- und Gefrierschränke regelmäßig abtauen. Bei einer Vereisung<br />

von nur 5 Millimetern steigt der Stromverbrauch erheb-<br />

Geldwerte Tipps I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />

Quelle: © arahan - Fotolia.com<br />

lich. Außerdem die Geräte nur kurz öffnen und keine warmen<br />

Speisen hineinstellen.<br />

Beleuchtung: Schalten Sie das Licht aus, wenn Sie den Raum für<br />

längere Zeit verlassen. Tauschen Sie Glühbirnen gegen Energiesparlampen<br />

aus, diese verbrauchen weniger Strom und haben<br />

eine längere Lebensdauer. Je nach Nutzung haben sich die Investitionen<br />

in 1 bis 2 Jahren amortisiert.<br />

Stand-by: Ältere Geräte der Unterhaltungselektronik verbrauchen<br />

im Stand-by Modus unnötig Strom. Schalten Sie die Geräte<br />

nach der Benutzung aus. Eine Steckerleiste mit Schalter<br />

trennt die Geräte mit einem Klick vollständig vom Netz. Strommessgeräte<br />

zum Aufspüren von Energiefressern im Haushalt<br />

können bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale ausgeliehen<br />

werden.<br />

Verkehr und Konsum: Lassen Sie das Auto öfter mal stehen, fahren<br />

Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad.<br />

Parken Sie 1 bis 2 Kilometer vor der Arbeitsstätte und gehen sie<br />

das letzte Stück zu Fuß, das kommt auch Ihrer Gesundheit zu<br />

Gute. Auch beim Einkaufen kann man Energie sparen: Recyclingpapier<br />

kaufen, Produkte mit aufwändiger Verpackung meiden,<br />

Produkte aus der Region bevorzugen, da diese keine langen<br />

Transportwege haben oder den Fleischkonsum reduzieren<br />

Weitere Tipps zum Energiesparen, auch bei größeren Maßnahmen<br />

wie zum Beispiel einer Heizungserneuerung, einer Wärmedämmung<br />

oder dem Einbau einer Solaranlage sowie Hinweise<br />

zu Fördermitteln, geben die Energieberater der Verbraucherzentrale.<br />

Die unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale<br />

wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft<br />

und Technologie. www.vz-saar.de<br />

35


36<br />

<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Finanzberatung<br />

Servicestudie:<br />

Beratung Versicherungsvermittler<br />

Häufig am Versicherungsbedarf vorbei<br />

- Testsieger ist AachenMünchener/DVAG vor Generali und Ergo<br />

Über 2.100 Euro gibt jeder Deutsche pro Jahr für private Versicherungen<br />

aus. Nicht jede Versicherung macht Sinn. Umso<br />

wichtiger ist es, dass Versicherungsvermittler ihre Kunden umfassend<br />

und passgenau beraten. Doch erfassen die Berater<br />

tatsächlich den individuellen Bedarf der Ratsuchenden? Und<br />

wie gut informieren sie über Produkte und Konditionen? Die<br />

Beratungsqualität von 15 Versicherungsvermittlern untersuchte<br />

nun das Deutsche Institut für Service-Qualität im Auftrag des<br />

Nachrichtensenders n-tv.<br />

Insgesamt zeigte die Branche im Durchschnitt eine gute Beratungsleistung.<br />

In den Gesprächen traten die Berater freundlich<br />

und motiviert auf. Dabei präsentierten sie sich weitgehend<br />

glaubwürdig und kompetent. Nur bei einem der 150 Beratungsgespräche<br />

erhielt der Kunde eine falsche Auskunft. "Ein<br />

Schwachpunkt war allerdings, dass die Vermittler anfallende<br />

Gebühren in 65 Prozent der Gespräche nicht von sich aus transparent<br />

und nachvollziehbar darstellten", kritisiert Markus Hamer,<br />

Geschäftsführer des Marktforschungsinstituts. Angaben<br />

zu möglichen Kosten erhielten die Kunden in diesen Fällen teils<br />

erst auf Nachfrage, teils waren die Ausführungen nur schwer<br />

nachvollziehbar.<br />

Eine sehr schwache Leistung zeigten die Berater vor allem bei<br />

der Ermittlung des individuellen Kundenbedarfs. Mangelhaft<br />

war beispielsweise die Analyse der finanziellen Situation. So<br />

fragte nur jeder dritte Versicherungsvermittler bei Beratungen<br />

zum Thema Risikovorsorge nach dem Einkommen, obwohl dies<br />

eine wesentliche Orientierung für die Höhe einer Risikolebensversicherung<br />

bildet. Ähnlich war das Bild auch in anderen Bereichen.<br />

Das Thema Selbstbehalt etwa wurde im Zusammenhang<br />

mit privater Haftpflicht und Hausratversicherung nur in 30<br />

Prozent der Fälle angesprochen.<br />

Quelle: © Joachim Wendler - Fotolia.com<br />

Quelle: © Mark Matysiak - Fotolia.com<br />

"Der tatsächliche Kundenbedarf wird durch solche Versäumnisse<br />

häufig unzureichend analysiert. Eine individuelle Beratung<br />

ist so nicht möglich", moniert denn auch Serviceexperte Hamer.<br />

Testsieger der Untersuchung "Beratung durch Versicherungsvermittler<br />

<strong>2013</strong>" wurde AachenMünchener/DVAG. Die Berater<br />

der DVAG, die exklusiv die Produkte der AachenMünchener vertreiben,<br />

boten die detaillierteste und umfassendste Analyse des<br />

Kundenbedarfs. Positiv war auch ihr freundliches und kompetentes<br />

Auftreten. Den zweiten Rang belegte Generali und überzeugte<br />

mit glaubwürdigen und vertrauensvollen Beratungen.<br />

Dritter wurde Ergo.<br />

Die motivierten Vermittler punkteten mit einer diskreten Beratungsatmosphäre<br />

und dem transparenten Umgang mit Gebühren.<br />

Insgesamt wurden im Auftrag des Nachrichtensenders n-tv<br />

15 Versicherungsvermittler von Oktober bis Dezember 2012<br />

untersucht. Die Tester besuchten jedes Unternehmen verdeckt<br />

zehn Mal in verschiedenen Städten und Filialen. Somit flossen<br />

150 Beratungsgespräche in die Analyse ein. Die Beratungsgespräche<br />

beinhalteten die Themenbereiche Altersvorsorge, Risikovorsorge<br />

und Sachversicherung.<br />

www.disq.de


Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner setzt sich für eine<br />

Stärkung der Honorarberatung ein, um den Wettbewerb auf<br />

dem Anlagemarkt und die Transparenz für die Verbraucher zu<br />

erhöhen."Indem wir die Kriterien einer Honorarberatung klar definieren,<br />

erschließen wir ein neues Geschäftsfeld. Ich bin davon<br />

überzeugt, dass die Honorarberatung in Deutschland zu einem<br />

Erfolgsmodell wird", sagte Aigner. Nach Einschätzung Aigners<br />

wird die gesetzliche Regelung zur Honorarberatung dazu beitragen,<br />

dass der Wert der Beratung wieder stärker in den Vordergrund<br />

rückt. "Langfristig werden nur diejenigen Anbieter, Berater<br />

und Vermittler den größten Erfolg haben, die konsequent auf<br />

die Wünsche der Kunden und deren Interessen eingehen."<br />

Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Gesetz noch<br />

vor der Sommerpause verabschiedet wird. Am 18. März <strong>2013</strong><br />

findet eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses zum<br />

Honoraranlageberatungsgesetz statt. Die Honorarberatung ist<br />

ein wichtiger Baustein der "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen",<br />

die Aigner vor vier Jahren ins Leben gerufen hatte.<br />

"Wir sind noch nicht am Ziel. Aber vielen Auswüchsen im Finanzsektor<br />

haben wir ein Ende gesetzt", zog Aigner eine erste<br />

Bilanz. "Der Markt ist transparenter, Produkte verständlicher<br />

und die Beratung strenger geregelt." Die Zeiten, in denen nebenher,<br />

ohne Zulassung und ohne Sachkunde Lebensversicherungen<br />

oder geschlossene Fonds vertrieben wurden, sind vorbei.<br />

Einige Maßnahmen, wie die Stärkung der Finanzaufsicht<br />

oder die Neuregelung der Honorarberatung, werden schon<br />

bald zusätzliche Wirkung entfalten.<br />

Finanzberatung I <strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong><br />

Honorarberatung stärkt Transparenz<br />

und Wettbewerb<br />

Aigner: "Kosten einer Geldanlage müssen für Verbraucher offengelegt werden"<br />

Quelle: © Kurhan - Fotolia.com<br />

Damit der Wettbewerb um die beste Beratung funktionieren<br />

kann, müssen die Geschäfte transparent sein. Aigner betonte:<br />

"Mein Ziel ist es, dass jedem Verbraucher vor Abschluss eines<br />

Geschäftes klar ist, wie viel ein Produkt, wie viel aber vor allem<br />

auch die Beratungsleistung kostet. Egal, ob die Kunden ein<br />

Honorar bezahlen oder indirekt eine Provision – für den Kunden<br />

muss sichtbar sein, dass eine Finanz- oder Anlageberatung<br />

nie kostenlos ist." Zudem müsse eine effektive Finanzaufsicht<br />

sicherstellen, dass Fehlverhalten oder ein Verstoß gegen die<br />

Verbraucherrechte nicht ohne Folgen bleiben. "Das Beraterregister,<br />

der neue Verbraucherbeirat und die konsequente Erfassung<br />

der Beschwerden werden für noch mehr Qualität im<br />

Finanzmarkt sorgen", sagte Aigner.<br />

Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen<br />

Die Bundesregierung hat seit der Lehman-Pleite im Herbst<br />

2008 entschlossen gehandelt und mit der "Qualitätsoffensive<br />

Verbraucherfinanzen" beim finanziellen Verbraucherschutz<br />

Maßstäbe gesetzt. Dabei stärken Maßnahmen wie die Einführung<br />

von Produktinformationsblättern und Beratungsprotokollen,<br />

die Stärkung der Finanzaufsicht, die Regelungen zum<br />

Grauen Kapitalmarkt und jetzt zur Honorarberatung den Verbraucherschutz<br />

und die Transparenz. "Geldanlage ist eine Frage<br />

des Vertrauens. Die von uns umgesetzten und eingeleiteten<br />

Maßnahmen stärken die Verbraucher und den Finanzmarkt<br />

gleichermaßen."<br />

www.bmelv.de<br />

37


Lebensfilm<br />

SPUREN HINTERLASSEN!<br />

Ihr Leben als Film und/ oder Buch?<br />

Von absoluten Vollprofis produziert?<br />

FON +49 (0) 171 55 33 008

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!