29.07.2013 Aufrufe

Newsletterausgabe VERBRAUCHERFINANZEN - Frühjahr 2013

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S<br />

KKaffee auf das geliehene Notebook gekippt, beim Umzug des<br />

Freundes den Flachbildschirm fallen gelassen oder die Mikrowelle<br />

in der Ferienwohnung kaputt gemacht. Wer zahlt für den Schaden?<br />

Längst nicht jede Haftpflichtversicherung, hat die Zeitschrift<br />

Finanztest beim Blick in die besten Tarifangebote festgestellt. Ein<br />

guter Grund, sich an einem langen Winterabend einmal seine<br />

Police vorzunehmen, zu überprüfen, welche Schäden abgedeckt<br />

sind, und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln. Denn 18<br />

Haftpflichttarife sind nicht nur „sehr gut“, sie bieten auch mehr<br />

Schutz als andere, und das für nicht einmal mehr Geld. Für hilfsbereite<br />

Menschen kann die Freundschaft schnell einen Knacks<br />

bekommen, wenn sie beim Umzug das Familienporzellan fallen<br />

lassen. „Gefälligkeitshandlungen“ nennt man solche Einsätze,<br />

und die Rechtsprechung wird hierzulande von dem Gedanken<br />

geprägt: Wer andern hilft, soll nicht für Schäden haften müssen,<br />

die er dabei versehentlich verursacht. Wenn der Helfer nicht haf-<br />

10<br />

<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Versicherungen<br />

Pflegereform –<br />

Neuregelungen <strong>2013</strong><br />

Mehr Leistungen für Demenzkranke<br />

Seit dem 1. Januar <strong>2013</strong> sind die Beiträge für die Pflegeversicherung<br />

von 1,95 % auf 2,05 % (Kinderlose 2,2 %) gestiegen.<br />

Das spült <strong>2013</strong> bis 2015 zusätzlich ca. 3,5 Milliarden Euro in<br />

die Pflegekassen. Dafür soll es mehr Hilfe unter anderem für<br />

Demenzkranke geben. Allerdings sollen die Verbraucher auch<br />

in Zukunft selbst privat vorsorgen. "Erstmals werden in der ambulanten<br />

Versorgung Demenzkranker Pflegegeld oder Pflegesachleistungen<br />

in einer so genannten Pflegestufe 0 gezahlt",<br />

informiert Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale<br />

Sachsen. Das heißt, dass zusätzlich zu dem bislang<br />

möglichen 100 oder 200 Euro ein Pflegegeld von 120 Euro für<br />

die Betreuung durch Angehörige oder bis zu 225 Euro monatlich<br />

für den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes möglich<br />

sind. In den Pflegestufen I und II wird der bisherige Betrag aufgestockt,<br />

so dass nunmehr für demenzkranke Pflegebedürftige<br />

665 Euro statt 450 Euro für ambulante Pflegedienste gezahlt<br />

werden. Das Pflegegeld steigt von 235 Euro auf 305 Euro monatlich<br />

in der Pflegestufe 1 und von 440 auf 525 Euro in der<br />

Pflegestufe 2. Mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz wird es<br />

Private Haftpflicht:<br />

Geliehene und gemietete Sachen – wer zahlt für Schäden?<br />

möglich, dass die ambulanten Pflegedienste neben der Grundpflege<br />

und der hauswirtschaftlichen Versorgung speziell auf<br />

demenzkranke Pflegebedürftige zugeschnittene Leistungen<br />

anbieten können. In teilstationären Pflegeeinrichtungen der Tages-<br />

und Nachtpflege können nunmehr zusätzliche Betreuungskräfte<br />

eingesetzt werden. Das betrifft aber nur die ergänzende<br />

Betreuung und Aktivierung von in ihrer Alltagskompetenz erheblich<br />

eingeschränkter Pflegebedürftiger. Die Kosten werden<br />

vollständig von der Pflegeversicherung finanziert werden. Pflegebedürftige<br />

mit ihren Angehörigen können neben den heutigen<br />

verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen auch ein<br />

Zeitkontingent für die Pflege mit dem Pflegedienst vereinbaren.<br />

Dabei kann entschieden werden, welche Leistungen in diesem<br />

Zeitkontingent erbracht werden sollen. Auch unterschiedliche<br />

Betreuungsmöglichkeiten können integriert werden. Neu ist,<br />

dass neben den an Demenz erkrankten Menschen auch alle<br />

Pflegebedürftigen der Pflegestufen I bis III Betreuungsleistungen<br />

der ambulanten Pflegedienste in Anspruch nehmen können.<br />

www.verbraucherzentrale-sachsen.de<br />

Quelle: © dalaprod - Fotolia.com<br />

tet, muss auch der Versicherer nicht zahlen. Viele – aber längst<br />

nicht alle – Versicherer kommen trotzdem für zu Bruch gegangene<br />

Teller auf. Wichtig ist ein Blick in die Police, empfiehlt Finanztest.<br />

Die günstigsten Familienpolicen mit Leistungserweiterungen<br />

für Gefälligkeiten, geliehene und gemietete Sachen und<br />

für Inventar von Ferienwohnungen im Ausland sind die Classic-<br />

Tarife der Huk24 für 64 Euro Jahresbeitrag und der Huk-Coburg<br />

Allgemeine für 67 Euro im Jahr. www.test.de

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