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Newsletterausgabe VERBRAUCHERFINANZEN - Frühjahr 2013

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<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Recht<br />

Was bei Trennungen und Ehekrisen<br />

rechtlich zu beachten ist<br />

Leider scheitert der Traum vom gemeinsamen lebenslangen<br />

Glück allzu oft. Anlässlich mehrerer aktueller prominenter Beispiele<br />

wird derzeit in der Presse auch über mögliche rechtliche<br />

Schritte wie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen<br />

berichtet. "Viele Bürgerinnen und Bürger in ähnlichen Situationen<br />

fragen sich, was es für rechtliche Möglichkeiten gibt, eine<br />

Trennung sowie die oft folgende Scheidung möglichst 'harmonisch'<br />

und kostengünstig zu gestalten." weiß Dr. Andreas<br />

Brandt, Pressesprecher der Bundesnotarkammer. Insbesondere<br />

wenn Kinder im Spiel sind, sollten die sich Trennenden ein Interesse<br />

daran haben ein jahrelanges, meist finanziell und vor<br />

allem auch psychisch sehr belastendes, "Gezerre und Gezanke"<br />

vor Gericht zu vermeiden. Es lohnt sich deshalb in jeder Hinsicht<br />

der Versuch, seine Emotionen in den Griff zu bekommen und<br />

eine Vereinbarung über die Trennungs- und Scheidungsfolgen<br />

anzustreben, mit der beide Seiten leben können.<br />

Auch wenn die Eheleute eine Trennung nur für möglich oder<br />

wahrscheinlich halten, ist bereits der Abschluss eines Ehevertrages<br />

zur Regelung der Folgen einer Trennung und Scheidung<br />

möglich und meist auch sinnvoll. Da ein solcher Vertrag der notariellen<br />

Beurkundung bedarf, empfiehlt es sich von vornherein<br />

die Beratung eines von Amts wegen unabhängigen Notars in<br />

Anspruch zu nehmen. Die Eheleute selbst haben es dann in der<br />

Notarielle Testamente können<br />

auch Kosten sparen<br />

M<br />

Mit seinem jüngsten Urteil bestätigt das OLG Hamm (Urteil vom<br />

01. Oktober 2012 - Az.: I-31 U 55/12) erneut, dass Banken nicht<br />

grundsätzlich die Vorlage eines Erbscheins verlangen können,<br />

sondern der Erbe sich auch durch ein eröffnetes notarielles Testament<br />

legitimieren kann. Mit dem Tode eines Menschen geht<br />

dessen Vermögen auf seine Erben über. Allerdings ist für Außenstehende<br />

nicht ohne weiteres erkennbar, wer Erbe geworden<br />

ist. Denn wer kann schon mit Sicherheit sagen, ob und wie viele<br />

Testamente der Verstorbene hinterlassen hat und wer alles zum<br />

Kreis gesetzlicher Erben zählt? Behörden, Banken und sonstige<br />

Nachlassschuldner verlangen deshalb regelmäßig einen Nach-<br />

Hand, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die Folgen von Trennung<br />

und Scheidung zu regeln und einen fairen Ausgleich zu<br />

finden. Geregelt werden können neben den klassischen Scheidungsfolgen<br />

wie Zugewinn- und Versorgungsausgleich auch<br />

Modalitäten zum Ehegattenunterhalt sowie Vereinbarungen im<br />

Hinblick auf das Sorgerecht und den Unterhalt für gemeinsame<br />

Kinder. Eine beabsichtigte Trennung führt auch oft dazu, dass<br />

bestehende gemeinschaftliche erbrechtliche Verfügungen oder<br />

aber die gesetzliche Erbfolge dem Inhalt nach nicht mehr gewünscht<br />

sind, so dass auch diesbezüglich zeitnaher Regelungsbedarf<br />

besteht. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung erleichtert<br />

das gerichtliche Ehescheidungsverfahren erheblich. Das Familiengericht<br />

kann bei Vorliegen der Scheidungsfolgenvereinbarung<br />

die Ehescheidung in einem Verfahren aussprechen, das<br />

gegenüber dem "normalen" Scheidungsverfahren wesentlich<br />

schneller und kostengünstiger ist. Das Familiengericht kann<br />

eigentlich eine einverständliche Scheidung nur aussprechen,<br />

wenn die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt leben<br />

und beide Ehegatten die Scheidung beantragen bzw. ein Ehegatte<br />

die Scheidung mit Zustimmung des anderen beantragt.<br />

"Die Praxis zeigt immer wieder", so Brandt, "dass ein gemeinsames<br />

Verhandlungsergebnis als Ausdruck gegenseitigen Respekts<br />

angesehen und zudem von den Ehepartnern besser akzeptiert<br />

wird als ein gerichtliches Urteil". www.bnotk.de.<br />

weis der Erbenstellung. Als Nachweismöglichkeit steht in erster<br />

Linie der Erbschein zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um<br />

ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das die Stellung des<br />

Erben als solchen ausweist. Das Verfahren zur Erlangung eines<br />

Erbscheins ist allerdings zeit- und kostenaufwendig. Es verwundert<br />

daher nicht, dass Alternativen zum Erbschein gesucht werden.<br />

"Hier hilft das notarielle Testament weiter", erklärt Dr. Steffen<br />

Breßler, Geschäftsführer von der Notarkammer Koblenz. Als<br />

öffentliche Urkunde genügt es in Verbindung mit dem gerichtlichen<br />

Eröffnungsprotokoll regelmäßig als Erbnachweis gegenüber<br />

Grundbuchämtern, Registern und Behörden und, wie das

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