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Newsletterausgabe VERBRAUCHERFINANZEN - Frühjahr 2013

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<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Kapitalanlage<br />

Verbraucher werden im Finanzmarkt nicht ausreichend informiert.<br />

Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband<br />

(vzbv) anlässlich des Weltverbrauchertags hin. Der Grund: Banken<br />

und Sparkassen umgehen die Offenlegung von Provisionen<br />

bei Wertpapiergeschäften. Sie verkaufen Wertpapiere in Form<br />

eines Festpreisgeschäfts. So müssen sie ihre Gewinnmargen<br />

nicht nachweisen. Auf diese Weise können Finanzinstitute ihr<br />

eigenes Interesse am Verkauf bestimmter Produkte verschleiern.<br />

Dass sie das tun, zeigt eine Untersuchung der Initiative Finanzmarktwächter:<br />

Banken und Sparkassen lassen sich nur ungern<br />

in die Karten schauen, ein Großteil verweigerte die Teilnahme<br />

an der Befragung komplett. Die Initiative Finanzmarktwächter<br />

der Verbraucherzentralen und des vzbv befragte 126 Kreditinstitute,<br />

ob und wann sie Wertpapiergeschäfte als Festpreis- oder<br />

als Kommissionsgeschäft durchführen und wie sie ihre Kunden<br />

über Margen und Provisionen aufklären. Ungewöhnlich war der<br />

niedrige Rücklauf der Fragebögen. Nur 20 Prozent der angeschriebenen<br />

Banken und Sparkassen beantworteten die gestellten<br />

Fragen, der Rest verweigerte eine Auskunft. Aus den Rückläufen<br />

geht hervor, dass 80 Prozent der Institute Wertpapiere<br />

auch als Festpreisgeschäfte vertreiben. Das gilt besonders beim<br />

Vertrieb von Zertifikaten und Investmentfonds.<br />

Regeln für Festpreisgeschäfte anpassen<br />

Das Problem: Bei Kommissionsgeschäften erhält das Kreditinstitut<br />

üblicherweise die Differenz zwischen dem offiziellen Ausgabe-<br />

und Rücknahmepreis als Provision. Diese Provision muss<br />

Quelle: © Kurhan - Fotolia.com<br />

Banken<br />

umgehen Transparenzpflicht<br />

Initiative Finanzmarktwächter veröffentlicht Untersuchung zum Verkauf von Wertpapieren<br />

sie dem Kunden gegenüber ausweisen. Sobald sie dieselben<br />

Fondsanteile aus ihrem Eigenbestand im Rahmen eines Festpreisgeschäfts<br />

an den Kunden veräußert, enthält der Preis insgeheim<br />

einen Aufschlag. Diese Marge müssen die Kreditinstitute<br />

aber nicht offenlegen, weil es sich formal um keine Provision<br />

handelt. Gerd Billen, Vorstand des vzbv, sagt: „Wenn Banken,<br />

Sparkassen und andere Wertpapierdienstleister Schlupflöcher<br />

nutzen, indem sie Kommissionsgeschäfte formal durch Festpreisgeschäfte<br />

ersetzen, um ihre Eigeninteressen am Vertrieb<br />

nicht auszuweisen, ist das kein gutes Zeichen für einen fairen<br />

Kundenumgang. Der Gesetzgeber muss diese Aufklärungslücken<br />

schließen und die gleichen Regeln für Festpreisgeschäfte<br />

festsetzen. Die Untersuchung zeigt, wie wichtig es ist, den Finanzmarkt<br />

aus der Perspektive der Verbraucher zu prüfen.“<br />

Finanzmarktwächter kann Verbraucher besser schützen<br />

Um Verbraucher besser am Finanzmarkt zu schützen, fordert<br />

Billen die Einführung eines Finanzmarktwächters. Auf Grundlage<br />

der Beschwerden bei den Verbraucherzentralen kann er helfen,<br />

die Erkenntnisse zusammenzuführen und auszuwerten. Erkennen,<br />

informieren, handeln: Mit diesem Grundsatz entstehe<br />

zusammen mit der staatlichen Aufsicht eine wirksame Struktur<br />

aus nichtstaatlicher Marktbeobachtung und staatlicher Kontrolle.<br />

„Das Ziel muss sein, präventiv zu wirken und zu verhindern,<br />

dass Verbrauchern Verluste in Milliardenhöhe entstehen“, so<br />

Billen. www.vzbv.de

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