Newsletterausgabe VERBRAUCHERFINANZEN - Frühjahr 2013
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<strong>VERBRAUCHERFINANZEN</strong>.DE <strong>2013</strong> I Kapitalanlage<br />
Verbraucher werden im Finanzmarkt nicht ausreichend informiert.<br />
Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband<br />
(vzbv) anlässlich des Weltverbrauchertags hin. Der Grund: Banken<br />
und Sparkassen umgehen die Offenlegung von Provisionen<br />
bei Wertpapiergeschäften. Sie verkaufen Wertpapiere in Form<br />
eines Festpreisgeschäfts. So müssen sie ihre Gewinnmargen<br />
nicht nachweisen. Auf diese Weise können Finanzinstitute ihr<br />
eigenes Interesse am Verkauf bestimmter Produkte verschleiern.<br />
Dass sie das tun, zeigt eine Untersuchung der Initiative Finanzmarktwächter:<br />
Banken und Sparkassen lassen sich nur ungern<br />
in die Karten schauen, ein Großteil verweigerte die Teilnahme<br />
an der Befragung komplett. Die Initiative Finanzmarktwächter<br />
der Verbraucherzentralen und des vzbv befragte 126 Kreditinstitute,<br />
ob und wann sie Wertpapiergeschäfte als Festpreis- oder<br />
als Kommissionsgeschäft durchführen und wie sie ihre Kunden<br />
über Margen und Provisionen aufklären. Ungewöhnlich war der<br />
niedrige Rücklauf der Fragebögen. Nur 20 Prozent der angeschriebenen<br />
Banken und Sparkassen beantworteten die gestellten<br />
Fragen, der Rest verweigerte eine Auskunft. Aus den Rückläufen<br />
geht hervor, dass 80 Prozent der Institute Wertpapiere<br />
auch als Festpreisgeschäfte vertreiben. Das gilt besonders beim<br />
Vertrieb von Zertifikaten und Investmentfonds.<br />
Regeln für Festpreisgeschäfte anpassen<br />
Das Problem: Bei Kommissionsgeschäften erhält das Kreditinstitut<br />
üblicherweise die Differenz zwischen dem offiziellen Ausgabe-<br />
und Rücknahmepreis als Provision. Diese Provision muss<br />
Quelle: © Kurhan - Fotolia.com<br />
Banken<br />
umgehen Transparenzpflicht<br />
Initiative Finanzmarktwächter veröffentlicht Untersuchung zum Verkauf von Wertpapieren<br />
sie dem Kunden gegenüber ausweisen. Sobald sie dieselben<br />
Fondsanteile aus ihrem Eigenbestand im Rahmen eines Festpreisgeschäfts<br />
an den Kunden veräußert, enthält der Preis insgeheim<br />
einen Aufschlag. Diese Marge müssen die Kreditinstitute<br />
aber nicht offenlegen, weil es sich formal um keine Provision<br />
handelt. Gerd Billen, Vorstand des vzbv, sagt: „Wenn Banken,<br />
Sparkassen und andere Wertpapierdienstleister Schlupflöcher<br />
nutzen, indem sie Kommissionsgeschäfte formal durch Festpreisgeschäfte<br />
ersetzen, um ihre Eigeninteressen am Vertrieb<br />
nicht auszuweisen, ist das kein gutes Zeichen für einen fairen<br />
Kundenumgang. Der Gesetzgeber muss diese Aufklärungslücken<br />
schließen und die gleichen Regeln für Festpreisgeschäfte<br />
festsetzen. Die Untersuchung zeigt, wie wichtig es ist, den Finanzmarkt<br />
aus der Perspektive der Verbraucher zu prüfen.“<br />
Finanzmarktwächter kann Verbraucher besser schützen<br />
Um Verbraucher besser am Finanzmarkt zu schützen, fordert<br />
Billen die Einführung eines Finanzmarktwächters. Auf Grundlage<br />
der Beschwerden bei den Verbraucherzentralen kann er helfen,<br />
die Erkenntnisse zusammenzuführen und auszuwerten. Erkennen,<br />
informieren, handeln: Mit diesem Grundsatz entstehe<br />
zusammen mit der staatlichen Aufsicht eine wirksame Struktur<br />
aus nichtstaatlicher Marktbeobachtung und staatlicher Kontrolle.<br />
„Das Ziel muss sein, präventiv zu wirken und zu verhindern,<br />
dass Verbrauchern Verluste in Milliardenhöhe entstehen“, so<br />
Billen. www.vzbv.de