komplette Reglement 2013 zum Download! - Kitzbüheler Alpenrallye
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II – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />
Art. 2: Beschreibung der Veranstaltung<br />
Die 26. KITZBÜHELER ALPENRALLYE <strong>2013</strong> wird in zwei<br />
verschiedenen Wertungen durchgeführt:<br />
a) <strong>Alpenrallye</strong>-Sport-Trophy<br />
b) <strong>Alpenrallye</strong>-Classic-Trophy<br />
Die Gesamtlänge ist ca. 500 km. Die <strong>Alpenrallye</strong>-Sport-Wertung mit ca.<br />
20 Wertungs-Prüfungen und die <strong>Alpenrallye</strong>-Classic-Wertung mit ca.<br />
10 Wertungs-Prüfungen (Änderungen aus organisatorischen Gründen<br />
vorbehalten).<br />
Die Veranstaltung ist eingeteilt in Prolog und 4-6 Etappen. Der ideale<br />
Start-Zeitabstand zwischen den Fahrzeugen ist 1 Minute, jedoch für<br />
einen fließenden Ablauf der Rallye kann der Veranstalter diesen Startabstand<br />
auf 30 Sekunden reduzieren.<br />
Die Streckenführung, Zeitkontrollen, Passierkontrollen, Zwangsrasten<br />
etc. werden beschrieben durch die Zeitkarten, das Roadbook und<br />
die ID-Lizenz Karte, welche die Teams als Information erhalten, um<br />
die Gleichmäßigkeitsrallye korrekt durchzuführen und vollenden zu<br />
können.<br />
Während der Rallye ist die offizielle Zeit gültig, die per Funk ausgestrahlt<br />
wird. Eine große digitale Funkuhr mit der Veranstalterzeit steht<br />
während der Veranstaltung im Parc Fermé zur Verfügung.<br />
Art. 3: Zugelassene Fahrzeuge / Equipment<br />
3.1 - Ein Fahrer, der sein Fahrzeug für diese Veranstaltung nennen<br />
möchte, muss sicherstellen, dass sein Fahrzeug am Tag der Abnahme<br />
und für die Dauer der Veranstaltung für den öffentlichen Straßenverkehr<br />
des Landes zugelassen ist, durch das die Rallye führt. Der Veranstalter<br />
kann einen Wagen ablehnen, der dem Geist der Perioden und<br />
dem Aussehen nicht entspricht.<br />
ACHTUNG:<br />
Begrenzte Teilnehmerzahl, rechtzeitig anmelden!<br />
Die Klasseneinteilung (auch Zusammenlegung) ist alleine dem Veranstalter<br />
vorbehalten.<br />
Die Resultate sind für jede Klasse bekannt zu machen.<br />
3.2 - Elektronische Hilfsmittel, Wegstrecken-Anzeigen Freiheit<br />
ist gegeben vom Veranstalter in Übereinstimmung mit den FIA / FIVA<br />
/ OSK-Regularien für historische Rallyes bezüglich Trip-Master und anderer<br />
elektronischer Ausrüstung.<br />
3.3 - Klasseneinteilung (nach Perioden gemäß FIA Anhang K):<br />
<strong>Alpenrallye</strong>-Sport-Trophy: sportliche Rallye mit Gleichmäßigkeits-<br />
Timing und SprintPrüfungen gemessen mit<br />
GPS-Transponder Messsystem, aber auch<br />
mit Lichtschranke oder Luftschlauch.<br />
<strong>Alpenrallye</strong>-Classic-Trophy: klassische touristische Ausfahrt mit<br />
Timing und StprintPrüfungen gemessen<br />
mit Lichtschranke oder Schlauch.<br />
Periode A - D: bis 31.12.1946<br />
Periode E - H2 (I): vom 01.01.1947 bis 31.12.1976<br />
(in Ausnahmefällen bis 31. Dez. 1981)<br />
Klasseneinteilung und Startnummernvergabe wird nach Nennungs-<br />
Schluss vom Veranstalter durchgeführt.<br />
Art. 4: Zugelassene Teams<br />
Ein Team besteht aus 1. Fahrer und 2. Fahrer (Beifahrer) analog zur<br />
Nennung. Der 1. Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins<br />
sein. Fahrerwechsel ist erlaubt, wenn der 2. Fahrer ebenso einen gültigen<br />
Führerschein besitzt (Führerscheinvorlage ist obligatorisch bei der<br />
Abnahme).<br />
Kein Team-Mitglied darf unter 16 Jahren alt sein.<br />
Beide Fahrer müssen eine „Gleichmäßigkeits-Rallye-Fahrer-Erlaubnis“<br />
(ID Card) vom Veranstalter vorweisen können. Weitere Mitfahrer sind<br />
nicht erlaubt. Diese „Gleichmäßigkeits-Rallye-Fahrer-Erlaubnis“ wird<br />
während der administrativen Abnahme der Veranstaltung bestätigt,<br />
wenn die Bezahlung wie unter Art. 6 (Nenngeld) angeführt, erfolgt ist.<br />
Art. 5: Nennformular-Nennungen<br />
5.1 - Jeder der an der 26. <strong>Kitzbüheler</strong> <strong>Alpenrallye</strong> teilnehmen will,<br />
muss ein Nennformular ordnungsgemäß ausgefüllt und vom Fahrer<br />
unterschrieben an das Rallye-Sekretariat senden:<br />
Kitzbühel Promotion GmbH<br />
Wegscheidgasse 2a | 6370 Kitzbühel / Österreich<br />
Tel. +43 (0)5356 72901 | Fax: +43 (0)5356 72901-3<br />
E-Mail: info@alpenrallye.at | Web: www.alpenrallye.at<br />
Das ausgefüllte Nennformular muss beim Veranstalter bis spätestens<br />
5. April <strong>2013</strong>, 24:00 Uhr eingegangen sein.<br />
Details, die die Team-Mitglieder betreffen, können nachgesendet oder<br />
bis zur administrativen Abnahme nachgereicht werden.<br />
Der Austausch eines Fahrers oder eines Fahrzeuges kann nur bis <strong>zum</strong><br />
Beginn der administrativen Abnahme erfolgen und muss vom Organisations-Komitee<br />
genehmigt werden. Beide/alle Team-Mitglieder können<br />
nur in Übereinstimmung mit dem Sportkommissar genehmigt werden.<br />
Passfotos vom 1. und 2. Fahrer sowie ein Farbfoto des<br />
Fahrzeugs muss der Nennung beigefügt werden.<br />
Die Anzahl der Fahrzeuge ist aus organisatorischen Gründen begrenzt.<br />
5.2 - Mannschafts-Nennungen<br />
Fahrzeugmarken und/oder Klubteams, Nationalteams etc. können eine<br />
Mannschaft nennen bis Donnerstag Abend, 6. Juni <strong>2013</strong>, 22:00 Uhr.<br />
Jedes Fahrzeug kann nur für eine Mannschaft genannt werden.<br />
Eine Mannschaft besteht aus minimal 3 bis maximal 4 Fahrzeugen<br />
und kann unter einem frei ausgewählten Mannschaftsnamen genannt<br />
werden. Die besten 3 Teams von 4 kommen in die Team-Wertung.<br />
Mindestens 3 Fahrzeuge einer Mannschaft müssen das Ziel in Wertung<br />
erreichen. Die Wertung erfolgt auf festgelegten Timing-Prüfungen,<br />
welche beide, <strong>Alpenrallye</strong>-Sport-Trophy sowie <strong>Alpenrallye</strong>-Classic-<br />
Trophy-Teams, bestreiten. Die vorgesehenen Prüfungen werden am<br />
Donnerstag per Durchführungsbestimmung bekannt gegeben.<br />
5.3 - Zustimmung<br />
Mit der Unterzeichnung und Abgabe des Nennformulars beim Organisator<br />
unterwerfen sich und akzeptieren alle Teilnehmer die Bestimmungen<br />
des <strong>Reglement</strong>s und die vorliegende Ausschreibung in allen<br />
Punkten.<br />
Art. 6: Nenngeld / Versicherung<br />
6.1 - Das Nenngeld für jeden Wagen ist wie folgt:<br />
a) Einzel Nennung: ab € 2.312,60 inkl. Hotel f. 2 Pers.<br />
€ 1.850,- exkl. Unterbringung<br />
Im Nenngeld inkludiert: bitte siehe beiliegende Rallye-Ausschreibung<br />
b) Team-Wertung: kostenlos<br />
6.2 - Das Nenngeld wird voll zurückerstattet, wenn:<br />
a) Die Nennung des Bewerbers abgelehnt wird,<br />
b) im Falle, dass die Veranstaltung abgesagt wird.<br />
Das Nenngeld wird zu 75% zurückerstattet:<br />
Bei Absage des Teilnehmers bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn,<br />
also dem 8. Mai <strong>2013</strong><br />
Bei Absage der Teilnahme durch den Teilnehmer innerhalb 4 Wochen<br />
vor Veranstaltungsbeginn, also nach dem 8. Mai <strong>2013</strong>, erfolgt keine<br />
Rückerstattung, stattdessen werden 50% des Nenngeldes auf die<br />
27. <strong>Kitzbüheler</strong> <strong>Alpenrallye</strong> 2014 angerechnet.<br />
6.3 - Der Veranstalter schließt folgende Versicherung mit der OSK<br />
(Oberste Sportkommission für Kraftfahrsport in Österreich) ab:<br />
Veranstalter Haftpflicht-Versicherung:<br />
€ 10.000.000,- für Personen- und Sachschäden<br />
Teilnehmer:<br />
€ 10.910,- für Unfalltod<br />
€ 10.910,- für dauernde Invalidität<br />
€ 3.640,- für Behandlungs- und Heilungskosten<br />
3<br />
Art. 7: Ergänzungen zu den Bestimmungen<br />
Die Bestimmungen der vorliegenden <strong>Reglement</strong>s können, wenn notwendig,<br />
geändert werden. FIA 66 / 141<br />
Jede Änderung oder Zusatzbestimmung wird in einer nummerierten<br />
und datierten Durchführungsbestimmung herausgegeben, welche ein<br />
Bestandteil des vorliegenden <strong>Reglement</strong>s ist.<br />
Jede Durchführungsbestimmung, herausgegeben nach Beginn der administrativen<br />
Abnahme, muss vom Sportkommissar unterschrieben sein.<br />
Dieses Bulletin ist im Rallyebüro, auf der offiziellen Aushangtafel veröffentlicht<br />
und/oder kann direkt an die Teilnehmer verteilt werden,<br />
diese müssen das zur Kenntnis nehmen und mit ihrer Unterschrift<br />
bestätigen, außer es ist während des Ablaufes der Veranstaltung nicht<br />
möglich.<br />
Art. 8: Anwendung und Auslegung des <strong>Reglement</strong>s<br />
Der Rallyeleiter ist zur Anwendung der Bestimmungen des vorliegenden<br />
<strong>Reglement</strong>s während des Ablaufes der Veranstaltung verpflichtet.<br />
Jeder unerwartete Fall wird vom Sportkommissar untersucht und entschieden.<br />
In Zweifelsfällen ist allein der DEUTSCHE TEXT des vorliegenden<br />
<strong>Reglement</strong>s maßgebend.<br />
III. VERPFLICHTUNGEN DER TEILNEHMER<br />
Art. 9: Fahrer<br />
9.1 - Nur Fahrer, die in der Nennung genannt sind, werden <strong>zum</strong> Start<br />
zugelassen. Bei Abwesenheit eines Team-Mitglieds oder bei Anwesenheit<br />
einer unerlaubten Person im Fahrzeug während der Wertungsfahrt,<br />
kann der Wagen/Team von der Veranstaltung ausgeschlossen<br />
werden.<br />
9.2 - Eine spezielle „Identitätskarte“, welche die aktuellen Passfotos<br />
und die Unterschrift der Fahrer und alle Einzelheiten über das Fahrzeug<br />
enthält, muss sich während der Dauer der Veranstaltung an Bord des<br />
Fahrzeuges befinden.<br />
Art. 10: Startreihenfolge/Rallyeschilder/Startnummern<br />
10.1 - Der Start erfolgt in der Reihenfolge, die niedrigste Startnummer<br />
startet zuerst. Ausgenommen Prolog: Startzeiten werden bei der<br />
technischen Abnahme bekannt gegeben. Jedes Team das bis zu 15 Min.<br />
verspätet <strong>zum</strong> Start der Veranstaltung, einer Etappe oder einer Sektion<br />
kommt wird mit 1 Sek./Min. Verspätung bestraft.<br />
10.2 - Das Organisationskomitee gibt jedem Team zwei Rallyeschilder<br />
und zwei Startnummern bei der administrativen Abnahme aus.<br />
10.3 - Die Rallyeschilder, welche auch die Startnummern tragen,<br />
müssen vorne und hinten fix am Fahrzeug an einem gut sichtbaren<br />
Platz während der gesamten Rallye angebracht sein. Sie dürfen auf<br />
keinen Fall, auch nicht teilweise, das amtliche Kennzeichen verdecken.<br />
Die Startnummern, ausgegeben vom Veranstalter, müssen dem Art.<br />
6.2 Anhang K des FIA ISC entsprechen und müssen an beiden Seiten<br />
des Fahrzeuges während der gesamten Rallye angebracht sein. Wird<br />
zu einem Zeitpunkt der Veranstaltung festgestellt, dass eine Startnummer<br />
oder ein Rallyeschild fehlt, so wird eine Zeitstrafe auferlegt<br />
(s.Art. 22).<br />
Art. 11: Zeitkarten (= Bordkarten)<br />
11.1 – Bei der Roadbook-Ausgabe und/oder <strong>zum</strong> Start einer Sonderprüfung,<br />
erhält jedes Team die Zeitkarten auf dem die Fahrzeiten zwischen<br />
den Zeitkontrollen (ZKs) angegeben sind. Die Zeit-Entfernungen<br />
zwischen den ZKs sind im Roadbook und auf den Zeitkarten vermerkt.<br />
Die Zeitkarten werden bei der letzten Zeitkontrolle der Sektion einbehalten<br />
und eine neue ist für den Start der nächsten Sektion gültig. Die<br />
Zeitkarten haben unterschiedliche Farben zur besseren Erkennung und<br />
sind abtrennbar eingeheftet am Ende des Roadbooks.<br />
Jedes Team ist für seine Zeitkarten alleine verantwortlich. Die eigene<br />
Startnummer ist selbst in alle Zeitkarten unbedingt einzutragen!<br />
Die Zeitkarten müssen auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden. Besonders<br />
an den Kontrollstellen muss diese an den offiziellen Posten von<br />
einem der Fahrer des Teams für eine Eintragung persönlich vorgelegt<br />
werden.