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komplette Reglement 2013 zum Download! - Kitzbüheler Alpenrallye

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II – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />

Art. 2: Beschreibung der Veranstaltung<br />

Die 26. KITZBÜHELER ALPENRALLYE <strong>2013</strong> wird in zwei<br />

verschiedenen Wertungen durchgeführt:<br />

a) <strong>Alpenrallye</strong>-Sport-Trophy<br />

b) <strong>Alpenrallye</strong>-Classic-Trophy<br />

Die Gesamtlänge ist ca. 500 km. Die <strong>Alpenrallye</strong>-Sport-Wertung mit ca.<br />

20 Wertungs-Prüfungen und die <strong>Alpenrallye</strong>-Classic-Wertung mit ca.<br />

10 Wertungs-Prüfungen (Änderungen aus organisatorischen Gründen<br />

vorbehalten).<br />

Die Veranstaltung ist eingeteilt in Prolog und 4-6 Etappen. Der ideale<br />

Start-Zeitabstand zwischen den Fahrzeugen ist 1 Minute, jedoch für<br />

einen fließenden Ablauf der Rallye kann der Veranstalter diesen Startabstand<br />

auf 30 Sekunden reduzieren.<br />

Die Streckenführung, Zeitkontrollen, Passierkontrollen, Zwangsrasten<br />

etc. werden beschrieben durch die Zeitkarten, das Roadbook und<br />

die ID-Lizenz Karte, welche die Teams als Information erhalten, um<br />

die Gleichmäßigkeitsrallye korrekt durchzuführen und vollenden zu<br />

können.<br />

Während der Rallye ist die offizielle Zeit gültig, die per Funk ausgestrahlt<br />

wird. Eine große digitale Funkuhr mit der Veranstalterzeit steht<br />

während der Veranstaltung im Parc Fermé zur Verfügung.<br />

Art. 3: Zugelassene Fahrzeuge / Equipment<br />

3.1 - Ein Fahrer, der sein Fahrzeug für diese Veranstaltung nennen<br />

möchte, muss sicherstellen, dass sein Fahrzeug am Tag der Abnahme<br />

und für die Dauer der Veranstaltung für den öffentlichen Straßenverkehr<br />

des Landes zugelassen ist, durch das die Rallye führt. Der Veranstalter<br />

kann einen Wagen ablehnen, der dem Geist der Perioden und<br />

dem Aussehen nicht entspricht.<br />

ACHTUNG:<br />

Begrenzte Teilnehmerzahl, rechtzeitig anmelden!<br />

Die Klasseneinteilung (auch Zusammenlegung) ist alleine dem Veranstalter<br />

vorbehalten.<br />

Die Resultate sind für jede Klasse bekannt zu machen.<br />

3.2 - Elektronische Hilfsmittel, Wegstrecken-Anzeigen Freiheit<br />

ist gegeben vom Veranstalter in Übereinstimmung mit den FIA / FIVA<br />

/ OSK-Regularien für historische Rallyes bezüglich Trip-Master und anderer<br />

elektronischer Ausrüstung.<br />

3.3 - Klasseneinteilung (nach Perioden gemäß FIA Anhang K):<br />

<strong>Alpenrallye</strong>-Sport-Trophy: sportliche Rallye mit Gleichmäßigkeits-<br />

Timing und SprintPrüfungen gemessen mit<br />

GPS-Transponder Messsystem, aber auch<br />

mit Lichtschranke oder Luftschlauch.<br />

<strong>Alpenrallye</strong>-Classic-Trophy: klassische touristische Ausfahrt mit<br />

Timing und StprintPrüfungen gemessen<br />

mit Lichtschranke oder Schlauch.<br />

Periode A - D: bis 31.12.1946<br />

Periode E - H2 (I): vom 01.01.1947 bis 31.12.1976<br />

(in Ausnahmefällen bis 31. Dez. 1981)<br />

Klasseneinteilung und Startnummernvergabe wird nach Nennungs-<br />

Schluss vom Veranstalter durchgeführt.<br />

Art. 4: Zugelassene Teams<br />

Ein Team besteht aus 1. Fahrer und 2. Fahrer (Beifahrer) analog zur<br />

Nennung. Der 1. Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins<br />

sein. Fahrerwechsel ist erlaubt, wenn der 2. Fahrer ebenso einen gültigen<br />

Führerschein besitzt (Führerscheinvorlage ist obligatorisch bei der<br />

Abnahme).<br />

Kein Team-Mitglied darf unter 16 Jahren alt sein.<br />

Beide Fahrer müssen eine „Gleichmäßigkeits-Rallye-Fahrer-Erlaubnis“<br />

(ID Card) vom Veranstalter vorweisen können. Weitere Mitfahrer sind<br />

nicht erlaubt. Diese „Gleichmäßigkeits-Rallye-Fahrer-Erlaubnis“ wird<br />

während der administrativen Abnahme der Veranstaltung bestätigt,<br />

wenn die Bezahlung wie unter Art. 6 (Nenngeld) angeführt, erfolgt ist.<br />

Art. 5: Nennformular-Nennungen<br />

5.1 - Jeder der an der 26. <strong>Kitzbüheler</strong> <strong>Alpenrallye</strong> teilnehmen will,<br />

muss ein Nennformular ordnungsgemäß ausgefüllt und vom Fahrer<br />

unterschrieben an das Rallye-Sekretariat senden:<br />

Kitzbühel Promotion GmbH<br />

Wegscheidgasse 2a | 6370 Kitzbühel / Österreich<br />

Tel. +43 (0)5356 72901 | Fax: +43 (0)5356 72901-3<br />

E-Mail: info@alpenrallye.at | Web: www.alpenrallye.at<br />

Das ausgefüllte Nennformular muss beim Veranstalter bis spätestens<br />

5. April <strong>2013</strong>, 24:00 Uhr eingegangen sein.<br />

Details, die die Team-Mitglieder betreffen, können nachgesendet oder<br />

bis zur administrativen Abnahme nachgereicht werden.<br />

Der Austausch eines Fahrers oder eines Fahrzeuges kann nur bis <strong>zum</strong><br />

Beginn der administrativen Abnahme erfolgen und muss vom Organisations-Komitee<br />

genehmigt werden. Beide/alle Team-Mitglieder können<br />

nur in Übereinstimmung mit dem Sportkommissar genehmigt werden.<br />

Passfotos vom 1. und 2. Fahrer sowie ein Farbfoto des<br />

Fahrzeugs muss der Nennung beigefügt werden.<br />

Die Anzahl der Fahrzeuge ist aus organisatorischen Gründen begrenzt.<br />

5.2 - Mannschafts-Nennungen<br />

Fahrzeugmarken und/oder Klubteams, Nationalteams etc. können eine<br />

Mannschaft nennen bis Donnerstag Abend, 6. Juni <strong>2013</strong>, 22:00 Uhr.<br />

Jedes Fahrzeug kann nur für eine Mannschaft genannt werden.<br />

Eine Mannschaft besteht aus minimal 3 bis maximal 4 Fahrzeugen<br />

und kann unter einem frei ausgewählten Mannschaftsnamen genannt<br />

werden. Die besten 3 Teams von 4 kommen in die Team-Wertung.<br />

Mindestens 3 Fahrzeuge einer Mannschaft müssen das Ziel in Wertung<br />

erreichen. Die Wertung erfolgt auf festgelegten Timing-Prüfungen,<br />

welche beide, <strong>Alpenrallye</strong>-Sport-Trophy sowie <strong>Alpenrallye</strong>-Classic-<br />

Trophy-Teams, bestreiten. Die vorgesehenen Prüfungen werden am<br />

Donnerstag per Durchführungsbestimmung bekannt gegeben.<br />

5.3 - Zustimmung<br />

Mit der Unterzeichnung und Abgabe des Nennformulars beim Organisator<br />

unterwerfen sich und akzeptieren alle Teilnehmer die Bestimmungen<br />

des <strong>Reglement</strong>s und die vorliegende Ausschreibung in allen<br />

Punkten.<br />

Art. 6: Nenngeld / Versicherung<br />

6.1 - Das Nenngeld für jeden Wagen ist wie folgt:<br />

a) Einzel Nennung: ab € 2.312,60 inkl. Hotel f. 2 Pers.<br />

€ 1.850,- exkl. Unterbringung<br />

Im Nenngeld inkludiert: bitte siehe beiliegende Rallye-Ausschreibung<br />

b) Team-Wertung: kostenlos<br />

6.2 - Das Nenngeld wird voll zurückerstattet, wenn:<br />

a) Die Nennung des Bewerbers abgelehnt wird,<br />

b) im Falle, dass die Veranstaltung abgesagt wird.<br />

Das Nenngeld wird zu 75% zurückerstattet:<br />

Bei Absage des Teilnehmers bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn,<br />

also dem 8. Mai <strong>2013</strong><br />

Bei Absage der Teilnahme durch den Teilnehmer innerhalb 4 Wochen<br />

vor Veranstaltungsbeginn, also nach dem 8. Mai <strong>2013</strong>, erfolgt keine<br />

Rückerstattung, stattdessen werden 50% des Nenngeldes auf die<br />

27. <strong>Kitzbüheler</strong> <strong>Alpenrallye</strong> 2014 angerechnet.<br />

6.3 - Der Veranstalter schließt folgende Versicherung mit der OSK<br />

(Oberste Sportkommission für Kraftfahrsport in Österreich) ab:<br />

Veranstalter Haftpflicht-Versicherung:<br />

€ 10.000.000,- für Personen- und Sachschäden<br />

Teilnehmer:<br />

€ 10.910,- für Unfalltod<br />

€ 10.910,- für dauernde Invalidität<br />

€ 3.640,- für Behandlungs- und Heilungskosten<br />

3<br />

Art. 7: Ergänzungen zu den Bestimmungen<br />

Die Bestimmungen der vorliegenden <strong>Reglement</strong>s können, wenn notwendig,<br />

geändert werden. FIA 66 / 141<br />

Jede Änderung oder Zusatzbestimmung wird in einer nummerierten<br />

und datierten Durchführungsbestimmung herausgegeben, welche ein<br />

Bestandteil des vorliegenden <strong>Reglement</strong>s ist.<br />

Jede Durchführungsbestimmung, herausgegeben nach Beginn der administrativen<br />

Abnahme, muss vom Sportkommissar unterschrieben sein.<br />

Dieses Bulletin ist im Rallyebüro, auf der offiziellen Aushangtafel veröffentlicht<br />

und/oder kann direkt an die Teilnehmer verteilt werden,<br />

diese müssen das zur Kenntnis nehmen und mit ihrer Unterschrift<br />

bestätigen, außer es ist während des Ablaufes der Veranstaltung nicht<br />

möglich.<br />

Art. 8: Anwendung und Auslegung des <strong>Reglement</strong>s<br />

Der Rallyeleiter ist zur Anwendung der Bestimmungen des vorliegenden<br />

<strong>Reglement</strong>s während des Ablaufes der Veranstaltung verpflichtet.<br />

Jeder unerwartete Fall wird vom Sportkommissar untersucht und entschieden.<br />

In Zweifelsfällen ist allein der DEUTSCHE TEXT des vorliegenden<br />

<strong>Reglement</strong>s maßgebend.<br />

III. VERPFLICHTUNGEN DER TEILNEHMER<br />

Art. 9: Fahrer<br />

9.1 - Nur Fahrer, die in der Nennung genannt sind, werden <strong>zum</strong> Start<br />

zugelassen. Bei Abwesenheit eines Team-Mitglieds oder bei Anwesenheit<br />

einer unerlaubten Person im Fahrzeug während der Wertungsfahrt,<br />

kann der Wagen/Team von der Veranstaltung ausgeschlossen<br />

werden.<br />

9.2 - Eine spezielle „Identitätskarte“, welche die aktuellen Passfotos<br />

und die Unterschrift der Fahrer und alle Einzelheiten über das Fahrzeug<br />

enthält, muss sich während der Dauer der Veranstaltung an Bord des<br />

Fahrzeuges befinden.<br />

Art. 10: Startreihenfolge/Rallyeschilder/Startnummern<br />

10.1 - Der Start erfolgt in der Reihenfolge, die niedrigste Startnummer<br />

startet zuerst. Ausgenommen Prolog: Startzeiten werden bei der<br />

technischen Abnahme bekannt gegeben. Jedes Team das bis zu 15 Min.<br />

verspätet <strong>zum</strong> Start der Veranstaltung, einer Etappe oder einer Sektion<br />

kommt wird mit 1 Sek./Min. Verspätung bestraft.<br />

10.2 - Das Organisationskomitee gibt jedem Team zwei Rallyeschilder<br />

und zwei Startnummern bei der administrativen Abnahme aus.<br />

10.3 - Die Rallyeschilder, welche auch die Startnummern tragen,<br />

müssen vorne und hinten fix am Fahrzeug an einem gut sichtbaren<br />

Platz während der gesamten Rallye angebracht sein. Sie dürfen auf<br />

keinen Fall, auch nicht teilweise, das amtliche Kennzeichen verdecken.<br />

Die Startnummern, ausgegeben vom Veranstalter, müssen dem Art.<br />

6.2 Anhang K des FIA ISC entsprechen und müssen an beiden Seiten<br />

des Fahrzeuges während der gesamten Rallye angebracht sein. Wird<br />

zu einem Zeitpunkt der Veranstaltung festgestellt, dass eine Startnummer<br />

oder ein Rallyeschild fehlt, so wird eine Zeitstrafe auferlegt<br />

(s.Art. 22).<br />

Art. 11: Zeitkarten (= Bordkarten)<br />

11.1 – Bei der Roadbook-Ausgabe und/oder <strong>zum</strong> Start einer Sonderprüfung,<br />

erhält jedes Team die Zeitkarten auf dem die Fahrzeiten zwischen<br />

den Zeitkontrollen (ZKs) angegeben sind. Die Zeit-Entfernungen<br />

zwischen den ZKs sind im Roadbook und auf den Zeitkarten vermerkt.<br />

Die Zeitkarten werden bei der letzten Zeitkontrolle der Sektion einbehalten<br />

und eine neue ist für den Start der nächsten Sektion gültig. Die<br />

Zeitkarten haben unterschiedliche Farben zur besseren Erkennung und<br />

sind abtrennbar eingeheftet am Ende des Roadbooks.<br />

Jedes Team ist für seine Zeitkarten alleine verantwortlich. Die eigene<br />

Startnummer ist selbst in alle Zeitkarten unbedingt einzutragen!<br />

Die Zeitkarten müssen auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden. Besonders<br />

an den Kontrollstellen muss diese an den offiziellen Posten von<br />

einem der Fahrer des Teams für eine Eintragung persönlich vorgelegt<br />

werden.

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