Gliederung im Berufsbildungsbereich BBB - aktionbildung
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<strong>Gliederung</strong> <strong>im</strong> <strong>Berufsbildungsbereich</strong> <strong>BBB</strong><br />
1) Aufnahmeverfahren<br />
Kommt der Fachausschuss oder ein anderer Kostenträger zur Überzeugung, dass das<br />
Angebot der GWW der geeignete Platz für einen Menschen mit Behinderung ist, unterstützen<br />
und beraten die Fachdienste der GWW den Teilnehmer / Angehörige be<strong>im</strong> Aufnahmeverfahren.<br />
(Aufgabe von der Fachkraft für Sozialrecht und Eingliederung – FSE)<br />
2) Eingangsverfahren<br />
(nach SBG IX verbindlich für jeden Teilnehmer vorgeschrieben)<br />
Nach Vorliegen der Kostenzusage des Rehabilitationsträgers beginnt das Eingangsverfahren<br />
Dieses dient dazu:<br />
• In Zweifelsfällen festzustellen, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die<br />
Eingliederung in das Arbeitsleben ist (Runderlass 42/96 der BAA C.2).<br />
• Eine fachlich fundierte Entscheidungsgrundlage für den weiteren Verlauf einer Maßnahme<br />
zu geben und einen Eingliederungsplan mit Schwerpunktzielen zu erstellen<br />
(Siehe dazu: SGB IX § 40).<br />
• Das Eingangsverfahren dauert mindesten 4 Wochen und kann <strong>im</strong> Einzelfall bis zu<br />
12 Wochen verlängert werden.<br />
• Das Eingangsverfahren ist nicht Bestandteil des 1. bzw. 2. <strong>BBB</strong>-Jahres.<br />
• Der Ablauf des Eingangsverfahrens ist standardisiert und in einem Rahmenplan<br />
festgelegt.<br />
Damit die Individualität gewährleistet ist, steht den Fachkräften ein begrenztes Methodenangebot<br />
zur Verfügung.(Link-Rahmenplan z.Zt. in Arbeit)<br />
• Das Eingangsverfahren ist abgeschlossen, wenn gegenüber dem Fachausschuss<br />
bzw. den Kostenträger eine fachlich fundierte Aussage und ein Eingliederungsplan<br />
schriftlich vorgelegt wurden.<br />
3) Berufsbildung (Förderung und Begleitung)<br />
Im Anschluss an das Eingangsverfahren führt die Werkstatt eine ein- bis zweijährige<br />
berufliche Bildung <strong>im</strong> <strong>Berufsbildungsbereich</strong> durch.<br />
Bewilligt wird diese Leistung vom Rehabilitationsträger für jeweils ein Jahr.<br />
Sie gliedert sich:<br />
3.1. Im 1. Jahr in einen Grundkurs zur Berufsfindung/ Orientierungsphase<br />
Im 2. Jahr in einen Aufbaukurs zur individuellen Spezialisierung und Qualifizierung<br />
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3.1. Grundkurs und Orientierungsphase<br />
Bis Ende des ersten <strong>BBB</strong> – Jahres:<br />
• Förderziele individuell entsprechend dem Bildungsplan umsetzen,<br />
z.B. Lernschritte oder Übungsaufgaben mit Arbeiten aus dem Arbeitsbereich üben.<br />
Erprobung / Unterweisung in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen in Theorie und<br />
Praxis. (Link auf Bildungsplan)<br />
• Elemente zur Persönlichkeitsentwicklung aus den Begleitenden Angeboten mit einbeziehen.<br />
• Beratungen erfolgen bei festgelegten Teamgesprächen am Ende des Grundkurses<br />
(entsprechend QMH 09V52 9.3)<br />
• Die Dokumentation erfolgt <strong>im</strong> Rahmen der Förderplanung.<br />
Dabei sind:<br />
• Der Ist – Stand,<br />
• eine mögliche Perspektive <strong>im</strong> Hinblick auf die folgende Spezialisierung und<br />
• Maßnahmen zur Erreichung von Lernzielen zu beschreiben.<br />
Aufbaukurs 2. Jahr (Spezialisierung, Qualifizierung)<br />
Bis Ende des 2. <strong>BBB</strong>-Jahres<br />
Im zweiten Jahr erfolgt die Umsetzung und Konkretisierung der individuellen beruflichen<br />
Ziele.<br />
Hierbei stehen arbeitsplatzrelevante Tätigkeiten oder weitere berufsbildende Maßnahmen<br />
<strong>im</strong> Vordergrund.<br />
Z. B. Ausbauen und Erweitern von Schlüsselqualifikationen, Arbeitstugenden, oder<br />
auch die gezielte Vorbereitung auf einen zukünftigen Arbeitsplatz.<br />
Mit Ende des zweiten <strong>BBB</strong>-Jahres wird ein geeigneter Arbeitsplatz empfohlen oder eine<br />
entsprechende weiterführende Maßnahme vorgeschlagen.<br />
Heranführung zur:<br />
• Qualifizierung für einen Arbeitsbereich oder in eine Produktgruppe eines Bereiches der<br />
GWW.<br />
• Vorbereitung zur Vermittlung in eine Integrationsfirma oder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.<br />
• Weiterbildung (BBW, Lehre).<br />
Der Verlauf der <strong>BBB</strong>-Maßnahme wird in einem Abschlußbericht dokumentiert!<br />
3.1.1 Die Orientierungsphase ist eine Weiterführung des Eingangsverfahrens und<br />
dauert bis zu 12 Wochen. Sie wird genutzt, um die gewonnenen Ergebnisse des Eingangsverfahren,<br />
zu präziseren und zu bewerten.<br />
In der Orientierungsphase werden die Grobziele in Feinziele und in praktische Bildungsund<br />
Qualifizierungsangeboten umgesetzt.<br />
Der Orientierungsphase liegt ein festgelegter Rahmenplan zugrunde, der folgende<br />
Schwerpunkte (3.1.2. – 3.1.4.) enthält..<br />
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3.1.2. Beratungen<br />
In den zwei Jahren finden mindestens vier umfassende Beratungen („Teamgespräch“)<br />
statt:<br />
• Bis spätestens nach 12 Wochen: Orientierung<br />
• Bis spätestens nach 10 Monaten: Verlängerung<br />
• Bis spätestens nach 16 Monaten: Weichenstellung<br />
• Im 24. Monat: Abschluss und Übergabe<br />
Beratungen werden mit Hilfe von Checklisten vorbereitet, die den aktuellen Stand des<br />
Teilnehmers abfragen und wiederspiegeln.<br />
Checklisten: Basisdaten<br />
Selbsteinschätzung (Link)<br />
Fremdeinschätzung (Link)<br />
Kompetenzen/Arbeits und Lernverhalten (Link)<br />
Soziale Fähigkeiten (Link)<br />
Nach Bedarf können zusätzliche Beratungen („Fallgespräch“) einberufen werden:<br />
• Zur Vorbereitung oder Nachbesprechung der Praktika.<br />
• Bei fachlichen Anlässen oder Auffälligkeiten.<br />
• Wenn vom Teilnehmer gewünscht.<br />
3.1.3. Praktika<br />
Während einer regulären Maßnahmezeit von zwei Jahren sind mindestens drei Praktika<br />
(internes, externes, Betriebspraktika) mit unterschiedlichen Anforderungsprofilen durchzuführen.<br />
Ziel ist es, ein breites Erfahrungsspektrum und größtmögliche Selbstständigkeit zu gewinnen.<br />
3.1.3.1. Internes Praktikum<br />
Das erste Praktikum ist in der Regel intern, d. h. findet in der regionalen WfB statt.<br />
3.1.3.2. Externes Praktikum<br />
Extrene Praktika können in Außengruppen der regionalen WfB oder in einer anderen<br />
WfB stattfinden. Ist dies nicht möglich, muss eine Begründung <strong>im</strong> Förderplan vermerkt<br />
werden.<br />
in diesem Fall oder be<strong>im</strong> Scheitern, ist dieses Praktikum durch ein weiteres, internes<br />
Praktikum zu ersetzen.<br />
Firmenpraktikum<br />
Bei erfolgreicher Bewältigung des externen Praktikum, ist ein Firmenpraktikum vorgesehen.<br />
(Fremdfirma oder Integrationsfirma, z. B. Femos)<br />
Über die Dauer von Praktika bzw. weitere zusätzliche Praktika wird bei der Beratung<br />
individuell entschieden.<br />
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3.1.4. Förderplanung<br />
Im Förderplan sind Ziele, Wege, Maßnahmen und Termine, sowie der jeweilige Status<br />
für jeden Teilnehmer beschrieben.<br />
Der Förderplan ist Teil des Ausbildungsvertrags und wird über die gesamte Vertragsdauer<br />
dokumentiert.<br />
Bei der Förderplanung können zusätzlich zu <strong>BBB</strong>-Maßnahmen auch Angebote der berufsbildenden<br />
Fort- und Weiterbildungsstelle und persönlichkeitsfördernde Angebote<br />
(PfA) genutzt werden.<br />
4) Neuorientierung (beruflich, persönlich)<br />
Die Neuorientierung ist ein spezielles Angebot des <strong>BBB</strong> an die WfB.<br />
Der Mitarbeiter –Arbeitsbereich- kann dieses Angebot nutzen bei:<br />
• Problemsituationen <strong>im</strong> Arbeitsalltag,<br />
• zur Vorbereitung oder Neuorientierung auf einen Arbeitsplatzwechsel,<br />
• zur Vorbereitung auf eine Vermittlung auf einen Arbeitsplatz außerhalb der GWW<br />
oder auf eine Wiedereingliederung in die GWW.<br />
Die Phase der Neuorientierung ist Teil der Begleitplanung, wobei sowohl inhaltliche<br />
Ziele als auch Termine vereinbart werden müssen. Der <strong>BBB</strong> wirkt bei der Planung und<br />
Beratung mit, und ist für die Durchführung der vereinbarten Maßnahmen zuständig.<br />
Die Verantwortung für die Person bleibt bei der Fachkraft des jeweiligen Arbeitsbereichs.<br />
5) Arbeitserprobung:<br />
Ist ein Angebot an Menschen, die eine Erfahrung mit praktischer Tätigkeit (Arbeit) machen<br />
möchten.<br />
Sie steht als eigenständige Maßnahme zur Vorbereitung auf Integration/Vermittlung oder<br />
zur individuellen Standortbest<strong>im</strong>mung externen Menschen / Kostenträgern, z. B. FEB, AA,<br />
IFD, zur Verfügung.<br />
Es ist eine Möglichkeit sich mit dem Thema „Arbeit“ (z.B. in den Bereichen Arbeitstugenden,<br />
Ausdauer, Pünktlichkeit, Qualitätsbewusstsein, Teamfähigkeit, ....) auseinander zusetzen.<br />
Ziel ist, den eigenen Kenntnisstand, das fachliche know how zu erkennen und praktische<br />
Erfahrungen <strong>im</strong> Arbeitsalltag zu sammeln.<br />
Die Schwerpunkte müssen zu Beginn der Maßnahme mit dem Kostenträger / Auftraggeber<br />
personenbezogen festgelegt sein.<br />
Durchführung:<br />
• Arbeitserprobungen können in der GWW, WfB oder der Firma Femos durchgeführt<br />
werden.<br />
• Der <strong>BBB</strong> bietet hier eine qualifizierte Begleitung, Bewertung und Beurteilung in Zusammenarbeit<br />
mit den entsprechenden Arbeitsbereichen an.<br />
• Eine Arbeitserprobung kann bei entsprechenden persönlichen Belangen und Zeitdauer<br />
auch als Eingangsverfahren gelten.<br />
• Grundsätzlich ist die Arbeitserprobung individuell und personenbezogen angelegt.<br />
• Der Ablauf und die Durchführung ist in einem verbindlichen Rahmenplan festgelegt<br />
und geregelt.<br />
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6) Betriebspraktika:<br />
Sind ein Angebot des <strong>BBB</strong> an interne oder externe Teilnehmer.<br />
Die vorhandene Praktika- und Firmendatenbank bietet ein breites Spektrum von Arbeitsmöglichkeiten<br />
und Praktikumstellen innerhalb und außerhalb der GWW.<br />
Ein Anforderungs- und Leistungsprofil der jeweiligen Plätze ermöglicht ein passgenaues<br />
zuordnen der geforderten und erwünschten Lerninhalte / Erprobungswünsche von Teilnehmern<br />
/ Trägern.<br />
Das <strong>BBB</strong> übern<strong>im</strong>mt hierbei die Vermittlung.<br />
Bei Bedarf können Praktika-Auswertungen erstellt werden.<br />
7) Kooperation mit Schulen/ anderen Trägern<br />
Der Übergang von der Werkstufe zur Aufnahme in den <strong>BBB</strong> der GWW wird durch die<br />
Zusammenarbeit der jeweiligen Fachkräfte aus <strong>BBB</strong> und Schule oder anderen Trägern<br />
gefördert.<br />
Dazu sind regelmäßige Orientierungsgespräche und das Angebot zu Praktika, für<br />
Schüler der Werkstufe, notwendig.<br />
Eine Abst<strong>im</strong>mung über Inhalte der Angebote <strong>BBB</strong> - GWW und Werkstufe der Sonderschulen<br />
oder anderer Träger ist angestrebt.<br />
Ersteller: Freigebende Organisation: Revisionsstand:<br />
Von: BL-FB<br />
Durch:<br />
Datum: 06.09.2001<br />
Name: R. Röhm<br />
GF<br />
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