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Gliederung im Berufsbildungsbereich BBB - aktionbildung

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<strong>Gliederung</strong> <strong>im</strong> <strong>Berufsbildungsbereich</strong> <strong>BBB</strong><br />

1) Aufnahmeverfahren<br />

Kommt der Fachausschuss oder ein anderer Kostenträger zur Überzeugung, dass das<br />

Angebot der GWW der geeignete Platz für einen Menschen mit Behinderung ist, unterstützen<br />

und beraten die Fachdienste der GWW den Teilnehmer / Angehörige be<strong>im</strong> Aufnahmeverfahren.<br />

(Aufgabe von der Fachkraft für Sozialrecht und Eingliederung – FSE)<br />

2) Eingangsverfahren<br />

(nach SBG IX verbindlich für jeden Teilnehmer vorgeschrieben)<br />

Nach Vorliegen der Kostenzusage des Rehabilitationsträgers beginnt das Eingangsverfahren<br />

Dieses dient dazu:<br />

• In Zweifelsfällen festzustellen, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die<br />

Eingliederung in das Arbeitsleben ist (Runderlass 42/96 der BAA C.2).<br />

• Eine fachlich fundierte Entscheidungsgrundlage für den weiteren Verlauf einer Maßnahme<br />

zu geben und einen Eingliederungsplan mit Schwerpunktzielen zu erstellen<br />

(Siehe dazu: SGB IX § 40).<br />

• Das Eingangsverfahren dauert mindesten 4 Wochen und kann <strong>im</strong> Einzelfall bis zu<br />

12 Wochen verlängert werden.<br />

• Das Eingangsverfahren ist nicht Bestandteil des 1. bzw. 2. <strong>BBB</strong>-Jahres.<br />

• Der Ablauf des Eingangsverfahrens ist standardisiert und in einem Rahmenplan<br />

festgelegt.<br />

Damit die Individualität gewährleistet ist, steht den Fachkräften ein begrenztes Methodenangebot<br />

zur Verfügung.(Link-Rahmenplan z.Zt. in Arbeit)<br />

• Das Eingangsverfahren ist abgeschlossen, wenn gegenüber dem Fachausschuss<br />

bzw. den Kostenträger eine fachlich fundierte Aussage und ein Eingliederungsplan<br />

schriftlich vorgelegt wurden.<br />

3) Berufsbildung (Förderung und Begleitung)<br />

Im Anschluss an das Eingangsverfahren führt die Werkstatt eine ein- bis zweijährige<br />

berufliche Bildung <strong>im</strong> <strong>Berufsbildungsbereich</strong> durch.<br />

Bewilligt wird diese Leistung vom Rehabilitationsträger für jeweils ein Jahr.<br />

Sie gliedert sich:<br />

3.1. Im 1. Jahr in einen Grundkurs zur Berufsfindung/ Orientierungsphase<br />

Im 2. Jahr in einen Aufbaukurs zur individuellen Spezialisierung und Qualifizierung<br />

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3.1. Grundkurs und Orientierungsphase<br />

Bis Ende des ersten <strong>BBB</strong> – Jahres:<br />

• Förderziele individuell entsprechend dem Bildungsplan umsetzen,<br />

z.B. Lernschritte oder Übungsaufgaben mit Arbeiten aus dem Arbeitsbereich üben.<br />

Erprobung / Unterweisung in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen in Theorie und<br />

Praxis. (Link auf Bildungsplan)<br />

• Elemente zur Persönlichkeitsentwicklung aus den Begleitenden Angeboten mit einbeziehen.<br />

• Beratungen erfolgen bei festgelegten Teamgesprächen am Ende des Grundkurses<br />

(entsprechend QMH 09V52 9.3)<br />

• Die Dokumentation erfolgt <strong>im</strong> Rahmen der Förderplanung.<br />

Dabei sind:<br />

• Der Ist – Stand,<br />

• eine mögliche Perspektive <strong>im</strong> Hinblick auf die folgende Spezialisierung und<br />

• Maßnahmen zur Erreichung von Lernzielen zu beschreiben.<br />

Aufbaukurs 2. Jahr (Spezialisierung, Qualifizierung)<br />

Bis Ende des 2. <strong>BBB</strong>-Jahres<br />

Im zweiten Jahr erfolgt die Umsetzung und Konkretisierung der individuellen beruflichen<br />

Ziele.<br />

Hierbei stehen arbeitsplatzrelevante Tätigkeiten oder weitere berufsbildende Maßnahmen<br />

<strong>im</strong> Vordergrund.<br />

Z. B. Ausbauen und Erweitern von Schlüsselqualifikationen, Arbeitstugenden, oder<br />

auch die gezielte Vorbereitung auf einen zukünftigen Arbeitsplatz.<br />

Mit Ende des zweiten <strong>BBB</strong>-Jahres wird ein geeigneter Arbeitsplatz empfohlen oder eine<br />

entsprechende weiterführende Maßnahme vorgeschlagen.<br />

Heranführung zur:<br />

• Qualifizierung für einen Arbeitsbereich oder in eine Produktgruppe eines Bereiches der<br />

GWW.<br />

• Vorbereitung zur Vermittlung in eine Integrationsfirma oder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.<br />

• Weiterbildung (BBW, Lehre).<br />

Der Verlauf der <strong>BBB</strong>-Maßnahme wird in einem Abschlußbericht dokumentiert!<br />

3.1.1 Die Orientierungsphase ist eine Weiterführung des Eingangsverfahrens und<br />

dauert bis zu 12 Wochen. Sie wird genutzt, um die gewonnenen Ergebnisse des Eingangsverfahren,<br />

zu präziseren und zu bewerten.<br />

In der Orientierungsphase werden die Grobziele in Feinziele und in praktische Bildungsund<br />

Qualifizierungsangeboten umgesetzt.<br />

Der Orientierungsphase liegt ein festgelegter Rahmenplan zugrunde, der folgende<br />

Schwerpunkte (3.1.2. – 3.1.4.) enthält..<br />

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3.1.2. Beratungen<br />

In den zwei Jahren finden mindestens vier umfassende Beratungen („Teamgespräch“)<br />

statt:<br />

• Bis spätestens nach 12 Wochen: Orientierung<br />

• Bis spätestens nach 10 Monaten: Verlängerung<br />

• Bis spätestens nach 16 Monaten: Weichenstellung<br />

• Im 24. Monat: Abschluss und Übergabe<br />

Beratungen werden mit Hilfe von Checklisten vorbereitet, die den aktuellen Stand des<br />

Teilnehmers abfragen und wiederspiegeln.<br />

Checklisten: Basisdaten<br />

Selbsteinschätzung (Link)<br />

Fremdeinschätzung (Link)<br />

Kompetenzen/Arbeits und Lernverhalten (Link)<br />

Soziale Fähigkeiten (Link)<br />

Nach Bedarf können zusätzliche Beratungen („Fallgespräch“) einberufen werden:<br />

• Zur Vorbereitung oder Nachbesprechung der Praktika.<br />

• Bei fachlichen Anlässen oder Auffälligkeiten.<br />

• Wenn vom Teilnehmer gewünscht.<br />

3.1.3. Praktika<br />

Während einer regulären Maßnahmezeit von zwei Jahren sind mindestens drei Praktika<br />

(internes, externes, Betriebspraktika) mit unterschiedlichen Anforderungsprofilen durchzuführen.<br />

Ziel ist es, ein breites Erfahrungsspektrum und größtmögliche Selbstständigkeit zu gewinnen.<br />

3.1.3.1. Internes Praktikum<br />

Das erste Praktikum ist in der Regel intern, d. h. findet in der regionalen WfB statt.<br />

3.1.3.2. Externes Praktikum<br />

Extrene Praktika können in Außengruppen der regionalen WfB oder in einer anderen<br />

WfB stattfinden. Ist dies nicht möglich, muss eine Begründung <strong>im</strong> Förderplan vermerkt<br />

werden.<br />

in diesem Fall oder be<strong>im</strong> Scheitern, ist dieses Praktikum durch ein weiteres, internes<br />

Praktikum zu ersetzen.<br />

Firmenpraktikum<br />

Bei erfolgreicher Bewältigung des externen Praktikum, ist ein Firmenpraktikum vorgesehen.<br />

(Fremdfirma oder Integrationsfirma, z. B. Femos)<br />

Über die Dauer von Praktika bzw. weitere zusätzliche Praktika wird bei der Beratung<br />

individuell entschieden.<br />

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3.1.4. Förderplanung<br />

Im Förderplan sind Ziele, Wege, Maßnahmen und Termine, sowie der jeweilige Status<br />

für jeden Teilnehmer beschrieben.<br />

Der Förderplan ist Teil des Ausbildungsvertrags und wird über die gesamte Vertragsdauer<br />

dokumentiert.<br />

Bei der Förderplanung können zusätzlich zu <strong>BBB</strong>-Maßnahmen auch Angebote der berufsbildenden<br />

Fort- und Weiterbildungsstelle und persönlichkeitsfördernde Angebote<br />

(PfA) genutzt werden.<br />

4) Neuorientierung (beruflich, persönlich)<br />

Die Neuorientierung ist ein spezielles Angebot des <strong>BBB</strong> an die WfB.<br />

Der Mitarbeiter –Arbeitsbereich- kann dieses Angebot nutzen bei:<br />

• Problemsituationen <strong>im</strong> Arbeitsalltag,<br />

• zur Vorbereitung oder Neuorientierung auf einen Arbeitsplatzwechsel,<br />

• zur Vorbereitung auf eine Vermittlung auf einen Arbeitsplatz außerhalb der GWW<br />

oder auf eine Wiedereingliederung in die GWW.<br />

Die Phase der Neuorientierung ist Teil der Begleitplanung, wobei sowohl inhaltliche<br />

Ziele als auch Termine vereinbart werden müssen. Der <strong>BBB</strong> wirkt bei der Planung und<br />

Beratung mit, und ist für die Durchführung der vereinbarten Maßnahmen zuständig.<br />

Die Verantwortung für die Person bleibt bei der Fachkraft des jeweiligen Arbeitsbereichs.<br />

5) Arbeitserprobung:<br />

Ist ein Angebot an Menschen, die eine Erfahrung mit praktischer Tätigkeit (Arbeit) machen<br />

möchten.<br />

Sie steht als eigenständige Maßnahme zur Vorbereitung auf Integration/Vermittlung oder<br />

zur individuellen Standortbest<strong>im</strong>mung externen Menschen / Kostenträgern, z. B. FEB, AA,<br />

IFD, zur Verfügung.<br />

Es ist eine Möglichkeit sich mit dem Thema „Arbeit“ (z.B. in den Bereichen Arbeitstugenden,<br />

Ausdauer, Pünktlichkeit, Qualitätsbewusstsein, Teamfähigkeit, ....) auseinander zusetzen.<br />

Ziel ist, den eigenen Kenntnisstand, das fachliche know how zu erkennen und praktische<br />

Erfahrungen <strong>im</strong> Arbeitsalltag zu sammeln.<br />

Die Schwerpunkte müssen zu Beginn der Maßnahme mit dem Kostenträger / Auftraggeber<br />

personenbezogen festgelegt sein.<br />

Durchführung:<br />

• Arbeitserprobungen können in der GWW, WfB oder der Firma Femos durchgeführt<br />

werden.<br />

• Der <strong>BBB</strong> bietet hier eine qualifizierte Begleitung, Bewertung und Beurteilung in Zusammenarbeit<br />

mit den entsprechenden Arbeitsbereichen an.<br />

• Eine Arbeitserprobung kann bei entsprechenden persönlichen Belangen und Zeitdauer<br />

auch als Eingangsverfahren gelten.<br />

• Grundsätzlich ist die Arbeitserprobung individuell und personenbezogen angelegt.<br />

• Der Ablauf und die Durchführung ist in einem verbindlichen Rahmenplan festgelegt<br />

und geregelt.<br />

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6) Betriebspraktika:<br />

Sind ein Angebot des <strong>BBB</strong> an interne oder externe Teilnehmer.<br />

Die vorhandene Praktika- und Firmendatenbank bietet ein breites Spektrum von Arbeitsmöglichkeiten<br />

und Praktikumstellen innerhalb und außerhalb der GWW.<br />

Ein Anforderungs- und Leistungsprofil der jeweiligen Plätze ermöglicht ein passgenaues<br />

zuordnen der geforderten und erwünschten Lerninhalte / Erprobungswünsche von Teilnehmern<br />

/ Trägern.<br />

Das <strong>BBB</strong> übern<strong>im</strong>mt hierbei die Vermittlung.<br />

Bei Bedarf können Praktika-Auswertungen erstellt werden.<br />

7) Kooperation mit Schulen/ anderen Trägern<br />

Der Übergang von der Werkstufe zur Aufnahme in den <strong>BBB</strong> der GWW wird durch die<br />

Zusammenarbeit der jeweiligen Fachkräfte aus <strong>BBB</strong> und Schule oder anderen Trägern<br />

gefördert.<br />

Dazu sind regelmäßige Orientierungsgespräche und das Angebot zu Praktika, für<br />

Schüler der Werkstufe, notwendig.<br />

Eine Abst<strong>im</strong>mung über Inhalte der Angebote <strong>BBB</strong> - GWW und Werkstufe der Sonderschulen<br />

oder anderer Träger ist angestrebt.<br />

Ersteller: Freigebende Organisation: Revisionsstand:<br />

Von: BL-FB<br />

Durch:<br />

Datum: 06.09.2001<br />

Name: R. Röhm<br />

GF<br />

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