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<strong>Anwalt</strong>sreport Das Magazin für <strong>die</strong> mo<strong>der</strong>ne Kanzlei Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln Tel. 02-21/93-73-86-01, Fax 02-21/93-73-89-61 eMail: kontakt@anwaltsreport.de Internet: www.anwaltsreport.de Chefredakteur: RA Rolf Schrö<strong>der</strong> (verantwortlich) Redaktion: RA Marcus Creutz, Postfach 12 35, 82452 Garmisch-Partenkirchen, Am Brücklesbach 2, 82491 Grainau, Tel.: 0 88 21/9 66-75 55, Fax: 0 88 21/9 66-94 44, E-Mail: racreutz@aol.com Verlag: <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH, Postfach 51 10 26, 50946 Köln Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln Internet: www.anwalt-suchservice.de Satz & Druck: Druckerei Fritz Kriechbaumer, Wettersteinstraße 12, 82024 Taufkirchen, Tel.: 0 89/61 29 79-0, Fax: 0 89/61 29 79-29 Bildnachweise: www.photocase.com Wer nicht hören kann, muss fühlen Jahre lang hatten Parlament und Regierung Zeit, <strong>die</strong> EU-Richtlinien zum Diskriminierungsverbot sauber umzusetzen. In den juristischen Fachzeitschriften und in <strong>der</strong> Tagespresse wurde über das Thema Antidiskriminierung schon weit im Vorfeld <strong>der</strong> endgültigen Gesetzesfassung breit berichtet. Und dann das! Obwohl namhafte Rechtsexperten ausdrücklich davor gewarnt hatten, das Kündigungsschutzgesetz vom Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auszuklammern, schrieb <strong>die</strong> Bundesregierung genau das in § 2 Absatz 4 AGG hinein. Und <strong>die</strong> Parlamentarier nickten das am Ende auch noch ab. Vermutlich werden viele unter ihnen – ähnlich wie bei <strong>der</strong> Gesundheitsreform - gar nicht gewusst haben, worum es eigentlich geht. Für <strong>die</strong>ses vorsätzliche Fehlverhalten hat ihnen jetzt allerdings das Arbeitsgericht Osnabrück eine schallende Ohrfeige verpasst. Die zu Grunde liegende EU-Richtlinie beziehe sich eben auch auf <strong>die</strong> Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die Folge <strong>die</strong>ser extrem schlampigen Regierungs- und Parlamentsarbeit ist nun, dass deutsche Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen bzw. Massenentlassungen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Sozialauswahl wohl keine Altersgruppen mehr bilden dürfen. Bis das Bundesarbeitsgericht rechtskräftig entschieden hat, werden Jahre <strong>der</strong> Rechtsunsicherheit ins Land ziehen. In dem vom Arbeitsgericht Osnabrück entschiedenen Fall hat <strong>der</strong> Gesetzgeber darüber hinaus 618 gekündigte Arbeitnehmer an <strong>der</strong> Nase herumgeführt, indem er ihnen vorgaukelte, dass es bei Kündigungen keinen Diskriminierungsschutz gebe. Dieses und viele an<strong>der</strong>e Beispiele aus <strong>der</strong> jüngeren Zeit machen überdeutlich, dass <strong>die</strong> Frage <strong>der</strong> Staatshaftung bei vorsätzlich rechtswidrigen Gesetzgebungsakten neu überdacht werden muss. Je<strong>der</strong> <strong>Anwalt</strong>, <strong>der</strong> gegen den Rat anerkannter Wissenschaftler und Praktiker einen Vertragspassus verdreht, haftet dafür seinem Mandanten. Wenn sich Parlamentarier dem eindeutigen Expertenrat wi<strong>der</strong>setzen, hat das nichts mehr mit Gewissensfreiheit zu tun. Anzeigendisposition: Anja Fischer Tel.: 02-21/93-73-86-01 Gültig ist <strong>die</strong> Preisliste vom 1.1.2006 ISSN 1433-4453 Bezugspreis: Einzelheft 7,20 €, im Abonnement jährlich 36 €. Alle Preise zzgl. Zustellgebühr bzw. Versandkosten inkl. Umsatzsteuer. Für Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> ist <strong>der</strong> Bezug im Mitgliedspreis enthalten. Erscheinungsweise: 6 mal jährlich Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. 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