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Über die Zukunft der Fachanwälte - Anwalt-Suchservice

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umfassende Kenntnisse des Gesellschafts-<br />

und Erbrechts verlangt, von<br />

<strong>der</strong> wirtschaftlichen Bedeutung <strong>die</strong>ser<br />

Schnittstellenmaterie einmal ganz abgesehen.<br />

Die deutschen Steuerberater<br />

ihrerseits lassen sich nicht erst zum Jagen<br />

tragen, wenn ihnen fremde Konkurrenz<br />

erwächst. Gerade erst hat <strong>der</strong><br />

DStV dem Vorsitzenden des Finanzausschusses<br />

im Deutschen Bundestag<br />

eine Unterschriftenliste mit 37.000<br />

Steuerberaternamen übergeben. Die<br />

Unterschriften richten sich gegen das<br />

Vorhaben des Bundesfinanzministeriums,<br />

Umsatzsteuer-Voranmeldungen<br />

und <strong>die</strong> Einrichtung <strong>der</strong> Buchführung<br />

auch geprüften Bilanzbuchhaltern zu<br />

erlauben. Die Steuerberaterverbände<br />

und –kammern haben hiergegen<br />

erhebliche Bedenken, weil Bilanzbuchhalter<br />

keine umfassende steuerrechtliche<br />

Ausbildung erhalten und<br />

dadurch beson<strong>der</strong>s in <strong>der</strong> schwierigen<br />

Materie Umsatzsteuerrecht viele zu<br />

beachtende Beson<strong>der</strong>heiten angeblich<br />

nicht erkennen. Geschädigt wären<br />

in erster Linie <strong>die</strong> Mandanten,<br />

<strong>die</strong> entwe<strong>der</strong> zu hohe Steuern zahlen<br />

o<strong>der</strong> mit Nachfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Finanzämter<br />

rechnen müssten, heißt es auf<br />

Seiten des Steuerberaterverbandes.<br />

Mit <strong>der</strong>selben Begründung könnten<br />

<strong>die</strong> <strong>Anwalt</strong>svertreter aber auch gegen<br />

<strong>die</strong> Steuerberater zu Felde ziehen.<br />

Wenn Steuerberatern Fehler bei <strong>der</strong><br />

Vertragsgestaltung unterlaufen, hat<br />

das für <strong>die</strong> Mandanten sogar existenzielle<br />

Konsequenzen.<br />

Fachanwaltstitel noch im<br />

Trend?<br />

18 Fachanwaltstitel gibt es mittlerweile<br />

in Deutschland. Zuletzt wurden<br />

<strong>die</strong> Fachanwaltsbezeichnungen Urheber-<br />

und Me<strong>die</strong>nrecht sowie Informationstechnologierecht<br />

eingeführt. Den<br />

Fachanwalt für Unternehmensnachfolge<br />

sucht man allerdings vergebens.<br />

Diese Materie wird von den <strong>Fachanwälte</strong>n<br />

für Erbrecht, Steuerrecht, Handels-<br />

und Gesellschaftsrecht teilweise<br />

mit abgedeckt. Für den Mandanten<br />

bedeutet das: er muss sich erst mühsam<br />

durchfragen, welcher <strong>der</strong> <strong>Fachanwälte</strong><br />

ihn denn nun beraten kann.<br />

Wenn sein Steuerberater künftig den<br />

Titel „Fachberater für Unternehmensnachfolge“<br />

auf dem Briefkopf führt,<br />

ist klar, wen er beauftragt, wenn <strong>die</strong><br />

Zeit <strong>der</strong> Stabübergabe naht. Müsste<br />

folglich <strong>die</strong> Satzungsversammlung <strong>die</strong><br />

Fachanwaltstitel nicht wesentlich stärker<br />

nutzen, um aktuelle Trends viel<br />

eher aufzugreifen? Warum gibt es zum<br />

Beispiel noch keinen Fachanwalt für<br />

Seniorenrecht, für Umweltrecht, Kapitalmarktrecht<br />

o<strong>der</strong> Biotechnologie?<br />

„Das Aufgreifen von Trends ist immer<br />

problematisch. Wer setzt <strong>die</strong> Trends<br />

und wie lange halten sie sich? Bei <strong>der</strong><br />

Schaffung neuer Fachanwaltschaften<br />

geht es nicht darum, dem (möglicherweise<br />

kurzlebigen) Zeitgeist zu entsprechen,<br />

son<strong>der</strong>n darum, einen wirklich<br />

vorhandenen Bedarf des rechtsuchenden<br />

Publikums zu befriedigen und<br />

„neuen“ <strong>Fachanwälte</strong>n ein verlässliches<br />

Auskommen zu sichern“, erklärt<br />

Rechtsanwältin Dr. Susanne Offermann-Burckart,<br />

Hauptgeschäftsführerin<br />

<strong>der</strong> Rechtsanwaltskammer Düsseldorf<br />

und Autorin des Standardwerks „Fachanwalt<br />

werden und bleiben“ im Gespräch<br />

mit dem <strong>Anwalt</strong>sreport (siehe<br />

auch Seite 9 „Nachgefragt“). Immerhin:<br />

Auf <strong>der</strong> Tagesordnung <strong>der</strong> nächsten<br />

Sitzung <strong>der</strong> Satzungsversammlung<br />

am 11. Juni steht <strong>die</strong> Einführung <strong>der</strong><br />

Fachanwaltschaft für Bankrecht. „Um<br />

auf Ihre Beispiele einzugehen: Das Kapitalmarktrecht<br />

wird, sofern <strong>die</strong> Satzungsversammlung<br />

positiv entscheidet,<br />

vom Bankrecht mit umfasst sein.<br />

Das Umweltrecht wurde anhand des<br />

Kriterienkatalogs geprüft und negativ<br />

bewertet. Hinter den Begriffen „Seniorenrecht“<br />

und „Biotechnologie“ verbergen<br />

sich Querschnittsbereiche, aber<br />

keine eigenständigen Rechtsgebiete im<br />

eigentlichen Sinne“, stellt Offermann-<br />

Burckart fest. Auch weitere Gebiete<br />

seien <strong>der</strong>zeit nicht in <strong>der</strong> Diskussion.<br />

Nicht vom rechten Weg<br />

abkommen<br />

Denkbar wäre daneben, rechtsgebietsübergreifende<br />

Fachanwaltschaften einzuführen,<br />

<strong>die</strong> bestimmte Branchen im<br />

Blick haben – also zum Beispiel den<br />

Fachanwalt für <strong>die</strong> Kfz-Branche, <strong>die</strong><br />

Werbebranche, <strong>die</strong> Chemiebranche<br />

etc. Doch auch davon hält Dr. Susanne<br />

Offermann-Burckart letztlich<br />

nicht viel: „Wir haben <strong>die</strong>se Frage im<br />

Ausschuss 1 <strong>der</strong> Satzungsversammlung<br />

schon diskutiert und im Ergebnis<br />

verneint. So bestechend <strong>die</strong> Idee auf<br />

den ersten Blick sein mag, so wenig<br />

praktikabel und sinnvoll ist sie doch<br />

letztlich in <strong>der</strong> Umsetzung. Denken<br />

wir etwa an einen Fachanwalt, <strong>der</strong> mit<br />

den Fragen „rund ums Auto“ zu tun<br />

hätte. Hier geht es um so ganz unterschiedliche<br />

Bereiche wie das Kaufrecht,<br />

das Leasingrecht, das Werkvertragsrecht,<br />

das Schadensrecht, das<br />

Versicherungsrecht, das Ordnungswidrigkeiten-<br />

und das Strafrecht. Bei<br />

näherem Hinsehen entpuppt sich <strong>die</strong><br />

Klammerwirkung des Oberbegriffs<br />

THEMA<br />

„Auto“ als eher schwach“, so Offermann-Burckart,<br />

<strong>die</strong> von weiteren Experimenten<br />

wenig hält: „Ich meine,<br />

wir haben uns mit dem Kriterienkatalog,<br />

<strong>der</strong> erst seit Beginn <strong>der</strong> dritten<br />

Legislaturperiode <strong>der</strong> Satzungsversammlung<br />

in <strong>der</strong> beschriebenen Art<br />

angewandt wird, auf einen guten und<br />

verlässlichen Weg begeben. Wir sollten<br />

jetzt zunächst <strong>die</strong>sen Weg weitergehen,<br />

ohne uns schon wie<strong>der</strong> nach<br />

neuen Modellen umzusehen“.<br />

Fachanwaltsausbildung in <strong>der</strong><br />

Kritik<br />

Davon unabhängig kritisieren allerdings<br />

immer mehr Anwälte, dass das<br />

Niveau <strong>der</strong> Fachanwaltsausbildung<br />

Kriterienkatalog für ein<br />

neues Fachanwaltsgebiet<br />

Die vier Kriterien, auf <strong>die</strong> sich <strong>die</strong><br />

Satzungsversammlung verständigt hat,<br />

lauten:<br />

1. Ist das Fachgebiet nach seinem Aufgabenspektrum<br />

hinreichend breit, vielfältig<br />

und als eigenständiges Rechtsgebiet<br />

von an<strong>der</strong>en Rechtsgebieten,<br />

insbeson<strong>der</strong>e den bestehenden Fachanwaltschaften,<br />

abgrenzbar?<br />

2. Erfasst das Fachgebiet eine hinreichend<br />

breite Nachfrage potenzieller<br />

Mandanten?<br />

3. Dient <strong>die</strong> Anerkennung des Fachgebiets<br />

<strong>der</strong> Erhaltung o<strong>der</strong> Ausweitung<br />

anwaltlicher Tätigkeitsfel<strong>der</strong> im Wettbewerb<br />

mit Dritten?<br />

4. Erfor<strong>der</strong>t das Fachgebiet aufgrund des<br />

rechtlichen Schwierigkeitsgrades und<br />

wegen <strong>der</strong> Komplexität <strong>der</strong> Lebenssachverhalte,<br />

etwa aufgrund interdisziplinärer<br />

Bearbeitungsnotwendigkeit<br />

o<strong>der</strong> sonstiger „Querschnittsbereiche“,<br />

für eine sachgerechte Bearbeitung und<br />

Vertretung <strong>der</strong> Mandanten den Spezialisten?<br />

Die Kriterien sind entsprechend ihrer Bedeutung<br />

unterschiedlich zu gewichten,<br />

nämlich 1 und 3 mit jeweils 15%, 2 mit<br />

30 % und 4 mit 40 %.<br />

Der für <strong>die</strong> Fachanwaltschaften zuständige<br />

Ausschuss 1 <strong>der</strong> Satzungsversammlung<br />

nimmt ein Rechtsgebiet in <strong>die</strong> engere<br />

Wahl, wenn nach Abstimmung zu den<br />

einzelnen Kriterien und Addition <strong>der</strong> Einzelergebnisse<br />

ein Wert von mehr als 50 %<br />

erreicht ist. Auf <strong>die</strong>se Weise lassen sich<br />

möglichst objektive Ergebnisse erzielen.<br />

Quelle: Rechtsanwältin Dr. Susanne Offermann-Burckart<br />

3 / 2007 anwaltsreport

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