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Kleines bvvp-Lexikon für psychotherapeutische Laien

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<strong>Kleines</strong> <strong>bvvp</strong>-<strong>Lexikon</strong> <strong>für</strong> <strong>psychotherapeutische</strong><br />

<strong>Laien</strong><br />

Der "Psycho"-Bereich ist <strong>für</strong> Patienten, Redakteure, Ärzte und andere Non-Psycho-<br />

Professionals ein Buch mit sieben Siegeln. Kaum einer kennt den - beträchtlichen -<br />

Unterschied zwischen Psychologe, Psychiater, Psychotherapeut oder<br />

Psychoanalytiker. Und noch weniger Nichtfachleute wissen zwischen Kürzeln wie<br />

GKV, PKV, KBV oder DPV zu differenzieren. Daher möchten wir Ihnen hier kurz die<br />

wichtigsten Begriffe dieses Bereichs erklären, die auch in den Seiten der <strong>bvvp</strong>-<br />

Homepage immer wieder vorkommen.<br />

A<br />

AÄGP: Allgemeine Ärztliche Gesellschaft <strong>für</strong> Psychotherapie, s.a. StäKo.<br />

AGHPT: Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie. Sie wurde im<br />

September 2010 gegründet. Ihr gehören folgende Verbände an: Deutsche<br />

Vereinigung <strong>für</strong> Gestalttherapie (DVG), Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong><br />

Körperpsychotherapie (DGK), Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Transaktionsanalyse<br />

(DGTA), Deutsche Psychologische Gesellschaft <strong>für</strong> Gesprächspsychotherapie<br />

(DPGG), Deutscher Dachverband Gestalttherapie <strong>für</strong> approbierte Psychotherapeuten<br />

(DDGAP), Gesellschaft <strong>für</strong> Logotherapie und Existenzanalyse in Deutschland (GLE-<br />

D), Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Logotherapie und Existenzanalyse (DGLE),<br />

Gesellschaft <strong>für</strong> wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie (GwG), Verband<br />

Psychologischer Psychotherapeut(inn)en im BDP (VPP), Deutscher Fachverband <strong>für</strong><br />

Psychodrama (DFP) und Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> integrative Therapie,<br />

Gestalttherapie und Kreativitätsförderung (DGIK).<br />

Analyse: Kurzform <strong>für</strong> Psychoanalyse, s. dort<br />

Analytiker: Kurzform <strong>für</strong> Psychoanalytiker, s. dort<br />

Analytische Psychotherapie: s. Psychotherapie, analytische<br />

Antrags- und Gutachterverfahren: Das Antragsverfahren ist Voraussetzung <strong>für</strong> die<br />

Einleitung jeder kassenfinanzierten Psychotherapie. Nach den Vorgesprächen<br />

beantragt der Patient - ergänzt durch eine Begründung des Psychotherapeuten - auf<br />

entsprechenden Formularen eine Psychotherapie bei seiner Krankenkasse. Bei<br />

Beantragung von mehr als 25 Stunden wird zusätzlich das Gutachterverfahren<br />

eingeleitet, d.h. ein von der Kasse bestellter Gutachter wird eingeschaltet, der<br />

aufgrund eines anonymisierten Berichts des Therapeuten nach Aktenlage über die<br />

Indikation der beantragten Psychotherapie entscheidet. Das A. garantiert<br />

Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der Behandlung und ist zugleich ein qualitäts-<br />

und wirtschaftlichkeitssicherndes Instrument, das unnötige Ausgaben verhindert.<br />

AP: Analytische Psychotherapie, s. Psychotherapie, analytische<br />

ÄP: Ärztlicher Psychotherapeut, s. dort.


Seite 2<br />

Ärztlicher Psychotherapeut(in): Arzt/Ärztin, der/die eine wissenschaftlich und<br />

gleichzeitig GKV-anerkannte Richtlinienpsychotherapie-Ausbildung nachgewiesen<br />

hat. ÄP wird auch synonym gebraucht <strong>für</strong> psychotherapeutisch tätige Ärzte/innen.<br />

Bei ÄP handelt es sich entweder um eine/n Facharzt/ärztin <strong>für</strong> Psychotherapeutische<br />

Medizin, um eine(n) Facharzt/ärztin <strong>für</strong> Psychiatrie und Psychotherapie, um eine(n)<br />

Facharzt/ärztin <strong>für</strong> Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie oder um<br />

eine(n) Facharzt/ärztin mit Zusatztitel "Psychotherapie" oder "Psychoanalyse".<br />

B<br />

BÄP: Berufsverband der Ärztlichen Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytiker in<br />

der DGPT, s.a. StäKo.<br />

BDP: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen. Im BDP sind<br />

Diplom-Psychologen und solche mit Bachelor und Masterabschluss aller<br />

Tätigkeitsfelder berufspolitisch organisiert. Die <strong>psychotherapeutische</strong> Sektion des B.<br />

ist der VPP. S. dort.<br />

BKJPP: Berufsverband <strong>für</strong> Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie und-psychotherapie,<br />

s.a. StäKo.<br />

BMG: Bundesministerium <strong>für</strong> Gesundheit.<br />

BPM: Berufsverband der Fachärzte/innen <strong>für</strong> Psychotherapeutische Medizin<br />

Deutschlands, s.a. StäKo.<br />

Budget: Festgelegtes maximales Honorarvolumen <strong>für</strong> die Gesamtvergütung<br />

sämtlicher Ärzte/innen und Psychotherapeut(inn)en, <strong>für</strong> eine Fachgruppe (z.B.<br />

Psychotherapeuten) oder eine(n) einzelne(n) Facharzt/ärztin oder<br />

Psychotherapeuten/innen.<br />

Budgetierung: Festlegung einer Arztgruppe (z.B. Psychotherapeuten) im HVM oder<br />

eines einzelnen Arztes oder Psychotherapeuten auf ein maximales Honorarvolumen.<br />

Bundespsychotherapeutenkammer: Arbeitsgemeinschaft der<br />

Landespsychotherapeutenkammern analog der Bundesärztekammer<br />

BVDN: Berufsverband Deutscher Nervenärzte, s.a. StäKo.<br />

<strong>bvvp</strong>: Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten. Der B. ist derzeit<br />

mitgliederstärkster Psychotherapeutenverband niedergelassener<br />

Psychotherapeut(inn)en aller sozialrechtlich zugelassen Grundberufe in Deutschland.<br />

Niedergelassene Richtlinienpsychotherapeuten (Vertragspsychotherapeuten) aller<br />

(ÄP, PP und KJP) und Ausbildungsrichtungen (AP, TP, VT) können Mitglied in<br />

seinen 17 Landesverbänden werden. Der Verband vertritt integrativ und<br />

gleichberechtigt die berufspolitischen Interessen dieser Gruppen. S.a. AGR.<br />

C


Chronifizierte psychische Störung: Lang anhaltender, dauerhafter<br />

Krankheitzustand einer psychischen Störung, der die Aussicht auf Heilung sehr<br />

verringert. Durchschnittlich vergehen 7-9 Jahre, bis Patienten mit psychisch<br />

bedingten Störungen einen Psychotherapeuten aufsuchen, wobei in vielen Fällen<br />

bereits Chronifizierung festgestellt werden muss.<br />

D<br />

DÄVT: Deutsche Ärztliche Gesellschaft <strong>für</strong> Verhaltenstherapie, s.a. Stäko.<br />

Seite 3<br />

Delegationsverfahren: Verfahren, das bis 1999 Diplom-Psychologen und KJP die<br />

Teilnahme an der GKV-Versorgung mit dem Status eines sog. Heilhilfsberufs<br />

erlaubte. Die daran teilnehmenden Psychologen und KJP behandelten formal nicht<br />

eigenverantwortlich und selbstständig, sondern unter der Verantwortung eines<br />

ärztlichen Psychotherapeuten. Das PTG beseitigt ab 1.1.1999 diesen Missstand und<br />

schafft die dem Arzt gleichberechtigten Heilberufe des PP und KJP (s. dort).<br />

Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Ärztliche Hypnose und Autogenes Training, s.a.<br />

StäKo.<br />

DFT: Deutsche Fachgesellschaft <strong>für</strong> Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,<br />

DGAP: Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Analytische Psychologie. Fachverband, der auf C.<br />

G. Jungs Theorien und ihren Weiterentwicklungen fußt. S.a. Gesprächskreis II.<br />

DGAPT: Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Analytische Psychotherapie und<br />

Tiefenpsychologie. Analytischer Fachverband in den neuen Bundesländern. S.a.<br />

Gesprächskreis II<br />

DGIP: Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Individualpsychologie. Fachverband, der auf A.<br />

Adlers Theorien und ihren Weiterentwicklungen fußt. S.a. Gesprächskreis II.<br />

DGPM: Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Psychotherapeutische Medizin, s.a. StäKo.<br />

DGPPN: Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Psychiatrie, Psychotherapie und<br />

Nervenheilkunde, s.a. StäKo.<br />

DGPR: Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Klinische Psychotherapie und Psychosomatische<br />

Rehabilitation, s.a. StäKo.<br />

DGPs: Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Psychologie, s.a. Gesprächskreis II.<br />

DGPT: Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik<br />

und Tiefenpsychologie. Dachverband der vier analytischen Gesellschaften DGAP,<br />

DGIP, DPG und DPV. S.a. Gesprächskreis II.<br />

DGVT: Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Verhaltenstherapie. s.a. Gesprächskreis II.<br />

DKPM: Deutsches Kollegium <strong>für</strong> Psychosomatische Medizin, s.a. StäKo.


DMP: Desease Management Program, DMP sind von den Krankenkassen<br />

aufgelegte Programme zum Management von meist schweren Erkrankungen, die<br />

bisher zu wenig Beachtung fanden. Beispiel: Diabetes.<br />

DPG: Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft. Fachverband, der auf S. Freuds<br />

Theorien und ihren Weiterentwicklungen fußt. S.a. Gesprächskreis II<br />

DPtV: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung. Zusammenschluss der früheren<br />

Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten und des Deutschen<br />

Psychotherapeutenverbandes. Mitgliederstärkster Verband v.a. <strong>für</strong> PP und KJP<br />

DPV: Deutsche Psychoanalytische Vereinigung. Fachverband, der auf S. Freuds<br />

Theorien und ihren Weiterentwicklungen fußt. Zweiggesellschaft der International<br />

Psychoanalytic Association (IPA). S.a. Gesprächskreis II.<br />

DVT: Deutscher Fachverband <strong>für</strong> Verhaltenstherapie, s.a. AGR, StäKo<br />

E<br />

EBM: Einheitlicher Bewertungsmaßstab. Bemessungsgröße ärztlicher und<br />

<strong>psychotherapeutische</strong>r Leistungen in Punktzahlen und Zeitwerten. Der EBM wird<br />

zwischen KBV und Spitzenverbänden der Krankenkassen im Bewertungsausschuß<br />

beschlossen. Dieser ist paritätisch mit Ärzten und Kassenvertretern besetzt.<br />

Seite 4<br />

Erstattungspsychotherapeut/in: Diplom-Psychologe/in, der/die bisher keine<br />

Kassenzulassung hat, dessen Therapierechnungen der/die Patient/in selbst bezahlt<br />

hat, der/die dann versuchen muss, den Betrag von seiner Kasse erstattet zu<br />

bekommen. Die GKV-Kassen haben bis 1999 die Rechnungen insbesondere dann<br />

erstattet, wenn kein(e) Vertragstherapeut/in zur Verfügung stand. Die<br />

Erstattungspsychotherapie sollte durch das PTG weitgehend beseitigt werden, was<br />

nicht geschehen ist. Heute sind Erstattungspsychotherapeut(inn)en ausgebildete<br />

Psychotherapeut(inn)en ohne Kassensitz.<br />

F<br />

Facharzt/ärztin <strong>für</strong> Psychiatrie: Psychiater/in, s. dort. Vgl. Facharzt/ärtin <strong>für</strong><br />

Psychiatrie und Psychotherapie. Der/die F. ohne <strong>psychotherapeutische</strong><br />

Zusatzausbildung behandelt vorwiegend mit Kurzgesprächen und medikamentös mit<br />

Psychopharmaka.<br />

Facharzt/ärztin <strong>für</strong> Psychiatrie und Neurologie: Syn: Nervenarzt/ärztin. Aufgrund<br />

seiner i.d.R. somatisch ausgerichteten Ausbildung hat der F. in vielen Fällen keine<br />

<strong>psychotherapeutische</strong> Vorbildung. Ohne <strong>psychotherapeutische</strong> Zusatzausbildung<br />

behandelt er daher überwiegend mit Kurzgesprächen und medikamentös mit<br />

Psychopharmaka.<br />

Facharzt/ärztin <strong>für</strong> Psychiatrie und Psychotherapie: Neue Berufsbezeichnung <strong>für</strong><br />

Facharzt/ärztin <strong>für</strong> Psychiatrie (Psychiater/in). Der/die neue F. ist aufgrund<br />

seiner/ihrer in der Weiterbildungsordnung geforderten <strong>psychotherapeutische</strong>n


Vorbildung zur Teilnahme an der Richtlinien-Psychotherapie berechtigt (s. dort);<br />

dasselbe gilt <strong>für</strong> die Nervenärzte(innen, die auch psychotherapeutisch i.d.R.<br />

ausgebildet sind.<br />

Seite 5<br />

Facharzt/ärztin <strong>für</strong> Psychotherapeutische Medizin: Alte Bezeichnung des/der seit<br />

1992 bestehenden <strong>psychotherapeutische</strong>n Facharztes/ärztinn. Der/die<br />

Facharzt/ärtin <strong>für</strong> Psychotherapeutische Medizin und der/die Facharzt/ärztin <strong>für</strong><br />

Psychiatrie und Psychotherapie werden zukünftig die Grundlage ambulanter ärztlich<strong>psychotherapeutische</strong>r<br />

Tätigkeit sein, da bei der Niederlassung ein Facharzttitel<br />

verlangt wird und eine vollzeitige <strong>psychotherapeutische</strong> Tätigkeit als Arzt/Ärztin nicht<br />

mehr über den Zusatztitel Psychotherapie möglich sein wird. (s. auch :<br />

fachgebundene Psychotherapie.<br />

Fachgebundene Psychotherapie: Zusatztitel <strong>für</strong> Fach- und Hausärzt(inn)e/n, der<br />

zu einer <strong>psychotherapeutische</strong>n Tätigkeit bei psychischen Störungen mit Bezug auf<br />

das jeweilige Fachgebiet berechtigt.<br />

Fachpsychotherapie: Psychotherapieleistung, die vom Facharzt <strong>für</strong><br />

Psychotherapeutische Medizin, vom Facharzt <strong>für</strong> Psychiatrie und Psychotherapie,<br />

vom ärztlichen Psychotherapeuten mit Zusatztitel, vom Psychologischen<br />

Psychotherapeuten oder vom Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erbracht<br />

wird.<br />

Funktionelle Störung: s. Störung, funktionelle<br />

G<br />

G-BA, s. Gemeinsamer Bundesausschuss<br />

Gemeinsamer Bundesausschuss: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit<br />

seinen jeweiligen Unterausschüssen ist das wichtigste Gremium der<br />

Selbstverwaltung zur Bewertung von Arznei- und Hilfsmitteln sowie der zulässigen<br />

Therapieverfahren. Auch über die Psychotherapierichtlinien wird dort unter<br />

Beteiligung von <strong>psychotherapeutische</strong>n Leistungserbringern und Krankenkassen<br />

entschieden.<br />

Gesprächskreis II: Der Gesprächskreis II ist nach Inkrafttreten des<br />

Psychotherapeutengesetzes zu einer Plattform und einem Abstimmungsgremium der<br />

Verbände der Psychologischen Psychotherapeut(inn)en, der Kinder- und<br />

Jugendlichenpsychotherapeut(inn)en und der sog. gemischten Verbände (die auch<br />

wie der <strong>bvvp</strong> ärztliche Psychotherapeut(inn)en als Mitglieder haben) geworden.<br />

Verbände, die ausschließlich ärztliche Psychotherapeuten als Mitglieder haben, sind<br />

dort nicht vertreten Z.Zt. gehören über 30 Verbände zu diesem Gremium.<br />

GK II s. Gesprächskreis II<br />

GKV: Gesetzliche Krankenversicherung. Krankenversicherungssystem <strong>für</strong><br />

Pflichtversicherte, bestehend aus Primär- und Ersatzkassen. Vgl. PKV.


GNP: Gesellschaft <strong>für</strong> Neuropsychologie,<br />

GPPMP: Gesellschaft <strong>für</strong> Psychotherapie, Psychosomatik und Medizinische<br />

Psychologie, s.a. StäKo.<br />

Gruppentherapie: Unter G. versteht man <strong>psychotherapeutische</strong><br />

Behandlungsverfahren mit mehreren Teilnehmern unter Leitung eines Therapeuten<br />

(vgl. Selbsthilfegruppe, Selbsterfahrungsgruppe). Als GKV-zugelassene Verfahren<br />

gelten verschiedene analytisch begründete und verhaltenstherapeutische Kurzzeit-<br />

und Langzeit-Verfahren (vgl. analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch<br />

fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie).<br />

Gutachterverfahren: s. Antrags- und Gutachterverfahren<br />

GwG: Gesellschaft <strong>für</strong> Gesprächspsychotherapie, s.a. AGPT.<br />

H<br />

Seite 6<br />

Hamsterradeffekt: Effekt, der eintritt, wenn bei einer Honorardeckelung des<br />

Honorarvolumens von einzelnen Praxisinhabern versucht wird, sich einen größeren<br />

Anteil über Mengenausweitung zu sichern (s. dort). Wenn dies die Vertragsärzte<br />

mehrheitlich versuchen, verdienen sie trotz Mengenausweitungen nicht oder kaum<br />

mehr als vorher. Diejenigen, die sich daran nicht beteiligen oder beteiligen können,<br />

verdienen aber weniger. Dies betraf früher v.a. die Psychotherapeuten, die mit ihren<br />

zu 95% zeitlich festgelegten, genehmigungspflichtigen Leistungen kaum ausweiten<br />

können.<br />

Honorardeckelung: Festlegung eines Honorarvolumens <strong>für</strong> einen bestimmten<br />

Zeitraum, das nicht überschritten wird und aus dem sämtliche vertragsärztliche<br />

Leistungen bezahlt werden müssen, was aber wegen des Hamsterradeffekts zu<br />

Punktwertverfall führt.<br />

Honorargerechtigkeit: Aufgabe der KVen ist, durch einen angemessenen HVM <strong>für</strong><br />

H. zu sorgen, so dass das Einkommen in jeder Fachgruppe sich dem ärztlichen<br />

Durchschnitt nähert. Dies wird jedoch u.a. wegen der regional unterschiedlichen<br />

Kräfteverhältnisse in den KV-Vertreterversammlungen oft nicht erreicht. Die<br />

Leidtragenden sind daher Psychotherapeut(inn)en, deren Leistungen durch<br />

Mengenausweitung anderer Gruppen und nachfolgenden Punktwertverfall<br />

unangemessen niedrig bewertet werden, und Psychiater/innen, die sich mehr mit<br />

Gesprächen ihren Patienten widmen. Aber auch die Punktzahlbewertungen <strong>für</strong> eine<br />

Psychotherapiesitzung sowie <strong>für</strong> die Gesprächsziffern in Facharztkapiteln der<br />

Psychiater und der Psychotherapeuten im EBM sind im Vergleich zu anderen<br />

ärztlichen Leistungen immer noch viel zu niedrig angesetzt (s.<br />

Durchschnittseinkommen).<br />

Honorarvolumen: Die Summe, die bundesweit oder regional von den KVen jährlich<br />

<strong>für</strong> ambulante ärztliche Leistungen ausgegeben werden. Seit einigen Jahren ist das<br />

H. gedeckelt, d.h. auf die Vorjahressumme plus einen geringen Zuwachs festgelegt.


HVM: Honorarverteilungsmaßstab. Der H. ist der Maßstab, nach dem - zumeist in<br />

Punktwerten ausgedrückt - die Leistungen der verschiedenen ärztlichen<br />

Fachgruppen bewertet werden.<br />

I<br />

Seite 7<br />

ICD-10: Internationale Klassifikation von Krankheiten (International Classification of<br />

Diseases) in der 10. Fassung. In Deutschland gebräuchliches Diagnosesystem mit<br />

der Auflistung diagnostischer Leitlinien, dessen Anwendung zur Abrechnung von<br />

Leistungen von KVen und Kostenträgern verlangt wird. Für psychische Störungen ist<br />

das Kapitel V (F) relevant.<br />

Integrationsmodell: Im PTG festgelegte gleichberechtigte Integration der PP und<br />

KJP in die kassenärztlichen Strukturen (KVen und KBV).<br />

K<br />

Kassenärztliche Vereinigung: Abkürzung: KV. Regionale Vereinigung der<br />

Vertragsärzte auf Landesebene. Alle KVen sind Körperschaften öffentlichen Rechts<br />

mit Hoheitsaufgaben wie Honorarverteilung, Sicherstellung der Versorgung,<br />

Zulassung neuer Ärzte und Psychotherapeuten, Vereinbarung regionaler<br />

Honorarregelungen im HVM im Benehmen mit den Krankenkassen. Sie handeln<br />

entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag rechtlich unabhängig. Darüber hinaus sind<br />

sie in der KBV zusammengefasst. In die K. wurden die PP und KJP ab 1999<br />

gleichberechtigt integriert (Integrationsmodell). In den Organen der K. und KBV<br />

dürfen die PP und KJP allerdings zusammen nur maximal 10% der Vertreter stellen.<br />

Kassenärztliche Bundesvereinigung: Abkürzung KBV. Dachorganisation aller<br />

regionalen KVen. Die K. ist Verhandlungspartner der Spitzenverbände der<br />

Krankenkassen und der Politik auf Bundesebene.<br />

KBV: Kassenärztliche Bundesvereinigung, s. dort<br />

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut: (Sozial-)Pädagoge oder Diplom-<br />

Psychologe, der <strong>für</strong> seine Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut<br />

eine wissenschaftlich anerkannte, auf Kinder- und Jugendliche spezialisierte<br />

Psychotherapieausbildung nachgewiesen hat. Approbation ist ab 1999 Pflicht und<br />

gesetzliche Grundlage <strong>für</strong> die Berufsausübung nach dem PTG. Geschützte<br />

Berufsbezeichnung.<br />

KJP: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, s. dort.<br />

Kurzzeittherapie (KZT): Unter K. versteht man GKV-anerkannte<br />

Behandlungsverfahren, die beabsichtigen, ein umschriebenes oder fokussierbares<br />

psychisches Problem oder Symptom in maximal 25 Stunden aufzulösen oder auch<br />

die Indikation <strong>für</strong> eine Langzeittherapie zu überprüfen. Die K. kann entweder als<br />

tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder als Verhaltenstherapie<br />

durchgeführt werden (s. dort).


KV: Kassenärztliche Vereinigung, s. dort<br />

KZT: s. Kurzzeittherapie<br />

Seite 8<br />

Leitlinien: L. sind Orientierungshilfen <strong>für</strong> Behandler/innen bei der Behandlung<br />

bestimmter Erkrankungen, die von den relevanten Fachgesellschaften aufgrund der<br />

Berücksichtung der aktuellen Forschungslage entwickelt wurden und weiter<br />

entwickelt werden.<br />

LL: Leitlinien, s. dort<br />

M<br />

Mengenausweitung: Versuch des einzelnen Vertragsbehandlers, sich bei einer<br />

Honorardeckelung des Honorarvolumens durch Ausweiten der Menge der tatsächlich<br />

oder angeblich durchgeführten und dann abgerechneten Leistungen einen größeren<br />

Anteil "am Kuchen" zu sichern. Wegen des sog. Hamsterradeffekts bleibt der erzielte<br />

Honoraranteil im Durchschnitt durch den verursachten Punktwertverfall allerdings<br />

weitgehend gleich (s. dort). Diejenigen, die sich daran nicht beteiligen oder beteiligen<br />

können, verdienen allerdings weniger. Dies betrifft v.a. die Psychotherapeuten, die<br />

mit ihren zu 95% zeitlich festgelegten, genehmigungspflichtigen Leitungen kaum M.<br />

betreiben können, selbst wenn sie wollten.<br />

N<br />

Nervenarzt: Syn: Facharzt <strong>für</strong> Psychiatrie und Neurologie, s. dort.<br />

Neurose: s. Störung, neurotische<br />

P<br />

PKV: Private Krankenversicherung. Eine solche Versicherung steht Versicherten ab<br />

einer bestimmten Einkommenshöhe offen. Vgl. GKV.<br />

PP: Psychologischer Psychotherapeut, s. dort.<br />

Psychiater: s. Facharzt <strong>für</strong> Psychiatrie.<br />

Psychoanalyse: Psychoanalytische (auf Freud zurückgehende) Behandlung, deren<br />

Setting meist die Liegeposition des Patienten auf der Couch vorsieht. Sie wird mit<br />

hoher Wochenstundenfrequenz (3-4 Stunden) durch eine/n ausgebildete/n<br />

Psychoanalytiker/inn durchgeführt. Gegenstand der P. ist v.a. die Aufdeckung,<br />

Bearbeitung und Bewältigung bisher unbewusster Konflikte, die im Zusammenhang<br />

mit der Symptomatik des Patienten stehen, wobei der Therapeut-Patient-Interaktion<br />

eine besondere Rolle zugeschrieben wird. Die P. im engeren Sinne ("klassische<br />

Psychoanalyse") ist zwar Grundlage weiterer GKV-anerkannter psychoanalytischer<br />

Behandlungsformen, sie ist aber selber als dauerhaft 4-stündige Behandlung z.Zt.<br />

keine Kassenleistung (vgl. Psychotherapie, analytische und Psychotherapie,<br />

tiefenpsychologisch fundierte).


Psychoanalytiker: Speziell ausgebildeter Psychotherapeut. Der P. wendet<br />

Psychoanalyse und abgeleitete Verfahren an (tiefenpsychologisch fundierte und<br />

analytische Psychotherapie).<br />

Seite 9<br />

Psychologischer Psychotherapeut: Diplom-Psychologe, der <strong>für</strong> seine Approbation<br />

als Psychotherapeut eine wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieausbildung<br />

nachgewiesen hat. Diese Ausbildung ist im PsychThG und in der vom BMG<br />

herausgegebenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelt. Approbation ist<br />

ab 1999 Pflicht und gesetzliche Grundlage <strong>für</strong> die Berufsausübung nach dem PTG,<br />

berechtigt aber noch nicht zur Behandlung im Rahmen der GKV. Geschützte<br />

Berufsbezeichnung.<br />

Psychopharmakon: Psychopharmarka sind Medikamente zur psychischen<br />

Beeinflussung, die vorwiegend vom Hausarzt oder Psychiater verordnet werden. P.<br />

sind manchmal auch bei der Behandlung von Neurosen vorübergehend nötig, als<br />

Dauerbehandlung aber i.d.R. nur bei schweren psychischen Störungen (Psychosen)<br />

sinnvoll. Bei den meisten neurotischen, narzisstischen und psychosomatischen<br />

Störungen gehören P. nicht zum Behandlungskonzept.<br />

Psychose: Schwere psychische Störung, bei der neben Psychopharmaka-<br />

Behandlung oft auch Psychotherapie sinnvoll ist. Eine ausschließlich<br />

<strong>psychotherapeutische</strong> Behandlung ist selten indiziert.<br />

Psychosomatische Störung: Syn.: Psychosomatose, psychosomatische<br />

Erkrankung. Erkrankung mit organischer Beeinträchtigung bzw. somatischem<br />

Substrat, bei der bei Auslösung und Aufrechterhaltung psychische Faktoren eine<br />

bedeutsame Rolle spielen. Bei der Erkrankung ist neben organmedizinischer<br />

Behandlung meist auch Psychotherapie indiziert. Psychopharmaka sind in der Regel<br />

als Hauptbehandlungsform ungeeignet. Typische Formen sind (Ulkus, Gastritis,<br />

Asthma, Essstörungen .<br />

Psychosomatose: Syn: Psychosomatische Störung oder Erkrankung, s. Störung,<br />

psychosomatische<br />

Psychotherapeut: Kurzbezeichnung <strong>für</strong> PP, KJP und ÄP, wird allerdings<br />

gelegentlich nur <strong>für</strong> PP und KJP gebraucht. Geschützte Berufsbezeichnung ab 1999<br />

<strong>für</strong> die drei genannten Gruppen.<br />

Psychotherapeut, ärztlicher: s. Ärztlicher Psychotherapeut<br />

Psychotherapeutengesetz: Ab 1.1.99 gültiges, jahrzehntelang erkämpftes und<br />

erwartetes Gesetz, das die neuen Heilberufe des PP und KJP schafft, deren<br />

Berufsausübung (berufsrechtlicher Teil) und Kassenzulassung (sozialrechtlicher Teil)<br />

regelt und diese beiden Gruppen den Ärzten gleichstellt.<br />

Psychotherapeutenkammer: Die P. sind regional <strong>für</strong> das jeweilige Bundesland<br />

analog der Ärztekammern <strong>für</strong> das Berufsrecht der Psychologischen und Kinder- und<br />

Jugendlichen-Psychotherapeuten zuständig. Für Bundesbelange ist die<br />

Bundespsychotherapeutenkammer zuständig


Seite 10<br />

Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte: Wissenschaftlich und GKVanerkanntes<br />

Verfahren (Richtlinienverfahren), das aus der Psychoanalyse abgeleitet<br />

worden ist und auf der psychoanalytischen Theorie gründet. Gegenstand der P. ist<br />

wie in den anderen psychoanalytisch begründeten Verfahren v.a. die Aufdeckung,<br />

Bearbeitung und Bewältigung bisher unbewusster Konflikte, die im Zusammenhang<br />

mit der Symptomatik des Patienten stehen, wobei auch hier die Therapeut-Patient-<br />

Interaktion besonders beachtet wird. Die P. wird mit einer Frequenz von 1-2<br />

Wochenstunden im Sitzen durchgeführt und gilt nach der neuen Ausbildungs- und<br />

Prüfungsverordnung <strong>für</strong> PP als eigenständiges Verfahren, <strong>für</strong> das eine eigene<br />

Fachkunde verlangt wird (vgl. Psychoanalyse und Psychotherapie, analytische).<br />

Psychotherapie, analytische: Auf Freud zurückgehendes, von der Psychoanalyse<br />

abgeleitetes, wissenschaftlich und GKV-anerkanntes Behandlungsverfahren<br />

(Richtlinienverfahren). Die P. wird entweder in Liegeposition des Patienten (auf der<br />

Couch) oder auch im Sitzen angewandt. Die P. wird durch einen ausgebildeten<br />

Psychoanalytiker durchgeführt, im Gegensatz zur klassischen Psychoanalyse<br />

allerdings nur mit einer Wochenstundenfrequenz von 2-3 Stunden. Gegenstand der<br />

P. ist wie bei der Psychoanalyse v.a. die Aufdeckung, Bearbeitung und Bewältigung<br />

bisher unbewußter Konflikte, die im Zusammenhang mit der Symptomatik des<br />

Patienten stehen, wobei der Therapeut-Patient-Interaktion eine besondere Rolle<br />

zugeschrieben wird (vgl. Psychoanalyse). Die P. kann bis zu maximal 300 Stunden<br />

auf Kassenkosten durchgeführt werden.<br />

Psychotherapie-Richtlinien: Richtlinien über die in der GKV zugelassenen<br />

Psychotherapieverfahren und ihre Umsetzung. Die Richtlinien werden aufgrund der<br />

Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses "Psychotherapie-Richtlinien"<br />

zwischen KBV und gesetzlichen Kassen vereinbart. Derzeit sind nach den P. drei<br />

Verfahren (psychoanalytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte<br />

Psychotherapie und Verhaltenstherapie) anerkannt als Richtlinienverfahren.<br />

PsychThG: Offizielle juristische Abkürzung <strong>für</strong> Psychotherapeutengesetz, s. dort.<br />

PTG: Eingebürgerte Abkürzung <strong>für</strong> Psychotherapeutengesetz, s. dort.<br />

Punktwert: Der Punktwert ist die Eurocent ausgedrückte aktuelle Bewertung der<br />

zunächst nur mit Punktzahlen bewerteten ärztlichen Leistungen.<br />

Punktzahl: Die Zahl, mit der eine ärztliche oder <strong>psychotherapeutische</strong> Leistung im<br />

EBM bewertet wird.).<br />

Q<br />

QM: Qualitätsmanagement. In der GKV tätige Leistungserbringer sind zu QM in ihrer<br />

Praxis gesetzlich verpflichtet. Der <strong>bvvp</strong> bietet hierzu sein preisgünstiges und einfach<br />

zu handhabendes QM-Konzept „q<strong>bvvp</strong>“ an.<br />

QS: Qualitätssicherung.<br />

QZ: Qualitätszirkel. Kollegial geleitete, regelmäßig tagende Arbeitsgruppe von


Seite 11<br />

Ärzten/ärztinnen, PP und/oder KJP zum Zwecke der Fortbildung und des Austauschs.<br />

R<br />

RCT: Randomized Controlled Trial, dt: randomisierte kontrollierte Studie. Die R. ist<br />

heute Standardverfahren („Goldstandard“) bei wissenschaftlicher Überprüfung und<br />

wissenschaftlichem Nachweis. Es gibt ernstzunehmende Bedenken,<br />

Wirksamkeitsnachweise von Psychotherapie nur auf R. zu stützen, statt auch<br />

zusätzlich naturalistische (Feld-)Studien angemessen zu würdigen.<br />

Regelleistungsvolumen: Das R. beschreibt ein Honorarverteilungsverfahren, das<br />

bei Honorardeckelung <strong>für</strong> einen garantierten Punktwert <strong>für</strong> die Leistungsmenge<br />

innerhalb der RLV-Grenzen sorgen und Mengenausweitungen einschränken soll. Es<br />

wird dabei eine bestimmte reguläre Leistungsmenge (Regelleistung) einer<br />

Arztgruppe definiert, die mit einem angemessenen Punktwert vergütet werden soll.<br />

Darüberhinausgehende Leistungen werden dann nur noch mit gestaffeltem<br />

Abschlag/Restpunktwerten (meist deutlich unter 1 Cent) vergütet, um solche<br />

Ausweitungen unattraktiv zu machen (s. Abstaffelung, Mengenausweitung). Für<br />

Psychotherapeuten gab es früher ein R., heute gibt es stattdessen eine zeitbezogene<br />

Kapazitätsgrenze. S. dort.<br />

Richtlinienpsychotherapeut(in: Ärztliche(r) Psychotherapeut(in, Psychologischer<br />

Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in, der/die nicht<br />

nur eine wissenschaftlich, sondern auch eine GKV-anerkannte<br />

Psychotherapieausbildung entsprechend den Psychotherapie-Richtlinien<br />

nachgewiesen hat. Für PP und KJP ab 1999 Approbation erforderlich.<br />

Richtlinienpsychotherapie: Die R. ist eine nach den Psychotherapie-Richtlinien<br />

durchgeführte Psychotherapie in einem der dort festgelegten Behandlungsverfahren<br />

(Richtlinienverfahren). Dazu gehören z.Zt. tiefenpsychologisch fundierte<br />

Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Verhaltenstherapie in ihren<br />

jeweiligen Varianten.<br />

Richtlinienverfahren: s. Richtlinienpsychotherapie<br />

S<br />

Selbsthilfegruppe: Patientengruppe ohne Leitung eines Psychotherapeuten, die<br />

sich regelmäßig zu Sitzungen trifft. S. sind normalerweise eingebunden in<br />

übergeordnete Gruppenstrukturen oder Organisationen, die den Delegierten der S.<br />

erlauben, miteinander und mit Fachleuten in Kontakt zu treten.<br />

Selbsterfahrungsgruppe: Gruppe unter Leitung eines Psychotherapeuten, an der<br />

psychisch gesunde Teilnehmer teilnehmen, um sich selber besser kennenzulernen.<br />

Daher wird die Teilnahme von den Kassen auch nicht bezahlt.<br />

Selektivvertrag: Vertrag von Leitungserbringern und Krankenkassen neben der<br />

üblichen Vertragsbehandlung. Es gibt ergänzende Selektivverträge (add on) oder<br />

ersetzende Selektivverträge.


Seite 12<br />

StäKo: Ständige Konferenz. Gemeint ist im <strong>psychotherapeutische</strong>n Bereich i.d.R. die<br />

Ständige Konferenz ärztlicher Psychotherapeutischer Verbände (BÄP, BKJPP,<br />

BVDN, DÄVT, Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Ärztliche Hypnose und Autogenes Training,<br />

DGPR, DGPPN, DGPM, DKPM, GPPMP, Sektion Ärzte im DVT, VPK, Vereinigung<br />

leitender Ärzte psychosomatischer Krankenhäuser und Abteilungen). Die S. ist eine<br />

Arbeitsgemeinschaft, die die rein ärztlich-<strong>psychotherapeutische</strong>n Interessen wahren<br />

soll.<br />

Störung, narzisstische: Störung des Selbsterlebens oder Selbstwerts. Eine der<br />

Hauptindikationen <strong>für</strong> Psychotherapie. Psychopharmaka sind in der Regel<br />

ungeeignet. Typische Formen sind Grandiosität, narzisstische Abkapselung,<br />

Beziehungsunfähigkeit, Minderwertigkeitsgefühle.<br />

Störung, neurotische: Syn: Neurose, Psychoneurose. Auf unbewussten infantilen<br />

Konflikten bzw. frühen Lernprozessen beruhende Fehlanpassung mit<br />

Symptomcharakter. Psychische Beeinträchtigung von Krankheitswert, bei der in der<br />

Regel Psychotherapie indiziert ist. Eine rein pharmakologische (medikamentöse)<br />

Behandlung ist selten angemessen, da sie nicht kausal (ursächlich) wirken kann. Die<br />

N. ist die Hauptindikation <strong>für</strong> Psychotherapie. Typische Formen sind Angstneurosen,<br />

Phobien, neurotische Depressionen, Zwangsneurosen.<br />

Störung, psychosomatische: s. psychosomatische Störung<br />

Störung, funktionelle: Krankheit, die sich in körperlichen Funktionsstörungen zeigt,<br />

zumeist und v.a. zu Anfang ohne somatisches Substrat, bei der psychische Faktoren<br />

bei Auslösung und Aufrechterhaltung kausal beteiligt sind. Daher ist meist statt einer<br />

organmedizinischen eine <strong>psychotherapeutische</strong> Behandlung angemessen und<br />

notwendig. Typische Formen sind sexuelle Störungen, Herzneurosen, Magen- und<br />

Darmstörungen, Appetitlosigkeit.<br />

T<br />

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: s. Psychotherapie,<br />

tiefenpsychologisch fundierte.<br />

TP: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, s. Psychotherapie,<br />

tiefenpsychologisch fundierte<br />

U<br />

Übergangsregelungen: Die Übergangsregelungen des PTG sahen vor, dass bereits<br />

im Delegationsverfahren arbeitende PP und KJP ihre Ausbildung nicht nach der<br />

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des PTG nachweisen müssen, sondern<br />

aufgrund von theoretischen Kenntnissen in wissenschaftlich anerkannten Verfahren<br />

und durch Praxistätigkeit nachgewiesen haben. Dies galt sowohl <strong>für</strong><br />

Psycholog(inn)en und KJP, die bereits im Delegationsverfahren tätig waren, als auch<br />

<strong>für</strong> die sog. Erstattungspsycholog(inn)en. Für die Approbation als PP<br />

(berufsrechtlicher Teil des PTG) und die Kassenzulassung (sozialrechtlicher Teil des<br />

PTG) gelten jeweils unterschiedliche Ü. Ziel dieser Ü. ist die Besitzstandswahrung<br />

der bereits niedergelassen arbeitenden PP.


V<br />

VAKJP: Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten.<br />

Fach- und Berufsverband dieser Behandlergruppe.<br />

Vereinigung leitender Ärzte psychosomatischer Krankenhäuser und<br />

Abteilungen, s.a. StäKo.<br />

Seite 13<br />

Vertragspsychotherapeut/in: Ärztlicher Psychotherapeut/in, Psychologischer<br />

Psychotherapeut/inn oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in, der/die nicht<br />

nur eine wissenschaftlich, sondern auch eine GKV-anerkannte<br />

Psychotherapieausbildung entsprechend den Psychotherapie-Richtlinien<br />

nachgewiesen hat, niedergelassen und KV-zugelassen ist. Für PP und KJP ab 1999<br />

Approbation erforderlich. .<br />

Verhaltenstherapie: Wissenschaftlich und GKV-anerkannte Therapieform<br />

(Richtlinienverfahren), die sich an der empirisch-experimentellen Psychologie<br />

orientiert. Nach Auffassung der V. ist menschliches Verhalten erlernt und kann<br />

wieder verlernt werden. Problematisches Verhalten unterliegt denselben<br />

Lernbedingungen wie sog. normales Verhalten. In der V. werden psychische<br />

Störungen durch eine Verhaltens-/Problemanalyse beschrieben und erklärt und<br />

durch gezielte Interventionen modifiziert. Die V. stellt die Fähigkeit des Menschen zur<br />

Selbstregulation in den Mittelpunkt ihrer Bemühungen. Sie verfügt über eine Reihe<br />

wirksamer therapeutischer Techniken, die differenziert an den Patienten angepasst<br />

werden. Der Therapeut-Patient-Beziehung wird in der modernen V. eine wichtige<br />

Funktion beigemessen.<br />

Verhaltenstherapeut: Auf Verhaltenstherapie spezialisierter Psychotherapeut. Er ist<br />

meist Diplom-Psychologe, da Verhaltenstherapie ein v.a. von psychologischen<br />

Wissenschaftlern entwickeltes Verfahren ist.<br />

VIVT: Verband <strong>für</strong> Integrative Verhaltenstherapie. Verhaltenstherapeutischer<br />

Fachverband in den neuen Bundesländern. S. Gesprächkreis II<br />

VPP: Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im<br />

BDP. Sektion im BDP (s. dort, s.a. Gesprächkreis II)<br />

VPK: Vereinigung Psychotherapeutisch Tätiger Kassenärzte, s.a. StäKo.<br />

VT: Verhaltenstherapie, s. dort.<br />

Z<br />

Zeitbezogene Kapazitätsgrenze: Zur Leistungsbegrenzung gilt heute – statt des<br />

früheren RLV – bei Psychotherapie eine zeitbezogene Kapazitätsgrenze aller von<br />

einem Psychotherapeut(inn)en im Quartal zusammen erbrachten<br />

Psychotherapieleistungen. Die zeitbezogene Kapazitätsgrenze wird in Punkten<br />

definiert und muss die BSG-Rechtsprechung berücksichtigen. S. dort.


Zusatztitel: Ärztliche Zusatzbezeichnung, hier "fachgebundene Psychotherapie"<br />

oder "Psychoanalyse", die nach entsprechender <strong>psychotherapeutische</strong>r<br />

Zusatzausbildung, die in Weiterbildungsordnung und -richtlinien geregelt wird,<br />

geführt werden darf.<br />

(Dr. F.R. Deister, <strong>bvvp</strong>, ©<strong>bvvp</strong>)<br />

<strong>bvvp</strong> e.V. Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten<br />

Schwimmbadstr. 22, 79100 Freiburg<br />

Tel. 0761-7910245 Fax: 0761 7910243<br />

Mail: <strong>bvvp</strong>@<strong>bvvp</strong>.de<br />

www.<strong>bvvp</strong>.de<br />

2013_03<br />

Seite 14

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