Rundbrief bvvp BW 03-13
Rundbrief bvvp BW 03-13
Rundbrief bvvp BW 03-13
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Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />
-<strong>BW</strong><br />
<strong>bvvp</strong> <strong>BW</strong> - Blücherstraße 10 - 89547 Gerstetten<br />
24.07.20<strong>13</strong><br />
Rundschreiben (<strong>03</strong>/<strong>13</strong>)<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen!<br />
Bevor die Sommerpause beginnt, gibt es - wie gewohnt – noch<br />
einen <strong>Rundbrief</strong>.<br />
Bitte beachten Sie: Die Widersprüche an die KV sollten erst<br />
nach Erhalt des schriftlichen Honorarbescheides an die KV<br />
verschickt werden. Sie haben nach Erhalt dazu vier<br />
Wochen Zeit!<br />
Diesmal enthält der <strong>Rundbrief</strong> sogar erfreuliche Meldungen: Im<br />
Herbst wird eine Nachzahlung für alle diejenigen erfolgen, die<br />
von der Konvergenzregelung betroffen waren. Näheres dazu im<br />
Artikel von Peter Baumgartner. Weiter erfreulich: Ab dem<br />
Quartal 1/20<strong>13</strong> werden alle nicht-extrabudgetär vergüteten<br />
psychotherapeutischen Leistungen immerhin zu mindestens 80<br />
Prozent vergütet. Wie dies erreicht wurde, schildert Ulrike Böker<br />
in ihrem Artikel.<br />
Wir geben außerdem einige Hinweise für Praxisabgeber und<br />
Praxisübernehmer und weisen auf die Wahlen zur vierten<br />
Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer<br />
hin, die im Herbst stattfinden wird.<br />
Wir wünschen Ihnen eine sonnige und erholsame Sommerzeit!<br />
Vorstand<br />
Vorsitzende:<br />
Dipl. Psych. Marianne Funk<br />
Stellv. Vorsitzende:<br />
Dr. med. Katharina Miller<br />
Schatzmeister:<br />
Dr. med. Reinhold Hildmann<br />
Beisitzer:<br />
Volker Dettling<br />
Birgitt Lackus-Reitter<br />
Martin Klett<br />
<strong>bvvp</strong>-Baden-Württemberg<br />
Geschäftsstelle:<br />
Frau Elisabeth Klink<br />
Blücherstraße 10<br />
89547 Gerstetten<br />
Telefon: 07328-8099898<br />
Fax: 07323-3691<br />
E-mail: <strong>bvvp</strong>-bw@<strong>bvvp</strong>.de<br />
Internet www.<strong>bvvp</strong>-bw.de<br />
Bankverbindung:<br />
VB-Breisgau Süd<br />
Konto: 160 755 23<br />
BLZ: 680 615 05<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Marianne Funk und Katharina Miller<br />
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Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />
-<strong>BW</strong><br />
Themen unseres <strong>Rundbrief</strong>es sind:<br />
- Anmerkungen zum Widerspruch gegen den Honorarbescheid<br />
- Erfolg bei der Klage gegen die Konvergenz<br />
- Mindestquote der extrabudgetären Leistungen bei 80 Prozent<br />
- Umgang mit Widerspruchsbescheidungen<br />
- Praxisbörse – Hinweise für Praxisabgeber bzw. Praxisübernehmer<br />
- Hinweis zur Bedarfsplanung<br />
- Hinweis auf die Wahlen zur vierten Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer<br />
- Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes<br />
Anmerkung zum Widerspruch I/<strong>13</strong><br />
Von den in der Anlage befindlichen zwei Widerspruchsformularen nehmen Sie bitte<br />
nur das für Sie zutreffende Formular:<br />
Entweder den Widerspruchstext:<br />
- für Ärztliche Psychotherapeut(inn)en, KJP, Psychologische Psychotherapeut(inn)en,<br />
Fachärzt(inn)e(n) für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie<br />
oder:<br />
- für Fachärzt(inn)e(n) für Psychiatrie und Psychotherapie, Ki.-Ju.-<br />
Psychiater(innen) und Nervenärzt(inn)e(n), soweit sie mit RLV und QZV abrechnen,<br />
den Widerspruchstext Psychiatrie<br />
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Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />
-<strong>BW</strong><br />
1. Zum Widerspruchstext für Psychotherapeuten:<br />
Nun ist es soweit: Mit dem Honorarbescheid I/20<strong>13</strong> ist honorarpolitisch ein neues Zeitalter<br />
angebrochen: Sowohl die genehmigungspflichtigen Leistungen als auch die<br />
probatorischen Sitzungen werden ab jetzt extrabudgetär, d.h. außerhalb der<br />
morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu 100% zur Euro-Gebührenordnung vergütet.<br />
Worum uns alle anderen Ärzte beneiden, hat leider bei uns wenig Auswirkung auf das,<br />
was jeder von uns mit der Honorarabrechnung auf das Konto überwiesen bekommt. Es ist<br />
für die anderen Arztgruppen unvorstellbar, dass die anspruchsvolle therapeutische Arbeit<br />
mit ihrem intensiven Patientenkontakt unter Qualitätsgesichtspunkten nur eine begrenzte<br />
Auslastung erlaubt und diese weder durch geringe noch durch bessere Bezahlung<br />
wesentlich gesteigert werden kann.<br />
Ein Fortschritt ist die Bezahlung der Probatorik ohne Quotierung. Jedoch wirft die direkte<br />
Bezahlung eines Großteils unserer Leistungen durch die Krankenkassen bereits seit<br />
längerem ihre Schatten voraus: Die Krankenkassen sind in den letzten Monaten äußerst<br />
aktiv geworden in Sachen Psychotherapie. Dabei geht es knapp zusammengefasst<br />
darum, den Psychotherapeuten – trotz anders lautender Ergebnisse der<br />
Versorgungsforschung – anzuhängen, dass sie unnötige Therapieindikationen stellten<br />
und ihre Patienten zu lange behandelten. Es ist immer wieder erstaunlich wie sich<br />
psychotherapeutische Laien dezidierte Urteile über unser Fach erlauben. Die Absichten<br />
dahinter liegen auf der Hand: Mit einer Eindämmung von psychotherapeutischen<br />
Leistungen soll Geld gespart werden, das für die angemessene Bezahlung unserer<br />
Leistungen und für den moderaten Ausbau der Versorgung benötigt würde.<br />
Die Restleistungen im Budget (Grundpauschalen, Gesprächsleistungen der Fachkapitel,<br />
die Leistungen vom Kapitel 35, die nicht genehmigungspflichtig sind und nicht zur<br />
Probatorik gehören, Testverfahren) haben – dank Einsicht des KV-Vorstandes – nun doch<br />
nicht eine Abstaffelung ins Bodenlose erfahren, auch wenn die jetzige Auszahlungsquote<br />
von 80 % noch zu Einbußen um 1% vom Gesamthonorar führt. Gravierender als diese<br />
Einbußen ist der Effekt, dass man nun weiterhin angehalten ist, möglichst diese<br />
Leistungen zu meiden, weil man sonst ein unwirtschaftliches Praxisergebnis ansteuert,<br />
und stattdessen möglichst genehmigungspflichtige Leistungen zu erbringen. Damit wird<br />
ein flexibles Versorgungsangebot für akut und chronisch erkrankte (auch noch nach der<br />
Richtlinientherapie in geringerem Zeitumfang behandlungsbedürftige) Patienten nahezu<br />
verhindert. Dieses ist umso kurioser, als die Krankenkassen – aber auch die KBV -<br />
lautstark fordern, dass Psychotherapeuten mehr Akutversorgung unterhalb der<br />
Richtlinientherapie-Schwelle anbieten sollten. Die Voraussetzung dafür wäre eine<br />
nennenswerte Honorierung dieser Leistungen - was dabei bisher geflissentlich übersehen<br />
wird. Und stattdessen wird alles andere verantwortlich gemacht: z.B. die<br />
Psychotherapierichtlinien, die Psychotherapeuten, angebliche Fehlversorgung etc..<br />
(Unbegründete) Ängste vor Leistungsausweitungen in diesem Bereich behindern bisher in<br />
diesen Honorarfragen einen vernunftgeleiteten Blick auf die Sache.<br />
Wir werden auch unser bundespolitisches Gewicht in die Waagschale werfen, um die<br />
Krankenkassen davon zu überzeugen, dass es Sinn macht, die Gesprächsleistungen der<br />
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Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />
-<strong>BW</strong><br />
Fachkapitel bzw. am besten alle restlichen Leistungen noch auszubudgetieren. Das<br />
würde sich für die Krankenkassen sogar finanziell rechnen.<br />
Unsere Klageverfahren haben weiterhin die wichtige Funktion, in der Selbstverwaltung die<br />
Erkenntnis zu fördern, dass es für alle(s) am besten ist, die berechtigten Interessen der<br />
Psychotherapeuten von vorn herein zu berücksichtigen. In folgenden KVen laufen <strong>bvvp</strong>-<br />
Musterklageverfahren: in Baden-Württemberg, Saarland, Nordrhein, Schleswig-Holstein,<br />
Sachsen und Thüringen und Bayern.<br />
a. Genehmigungspflichtige Leistungen<br />
Der Punktwert der Euro-Gebührenordnung hat eine Steigerung von nur 0,9% erfahren,<br />
von 3,5048 auf 3,5363 Cent. D.h., seit 2010 ist die Vergütung nahezu gleich (niedrig)<br />
geblieben. Die Einzelsitzungen werden mit somit mit 81,87 € vergütet. Statt wie früher<br />
durch den Mindestpunktwert für genehmigungspflichtige Leistungen müssten sich<br />
Honorarverbesserungen entsprechend stattgehabter Einkommenszuwächse der<br />
Vergleichsgruppe (Facharzt-Mix) in einer Erhöhung der EBM-Punktzahlen für<br />
psychotherapeutische Leistungen im EBM widerspiegeln. Es werden aufgrund der<br />
extrabudgetären Vergütung weiterhin die Verhältnisse des Facharzt-Mix auf Bundesebene<br />
maßgeblich sein.<br />
Nach unseren Auswertungen der Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche<br />
Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (ZI-Praxis-Panel-Erhebungen 2010) sind<br />
die GKV-Einnahmen aller Ärzte von 2006 auf 2007 um 3,6% und von 2007 auf 2008 um<br />
3,8% gestiegen, d.h. insgesamt um 7,5%, während die Einnahmen der<br />
Psychotherapeuten im selben Zeitraum nur um 1,7% (bzw. um 0,8% bei den Fachärzten f.<br />
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) zulegen konnten. Noch erheblicher sind<br />
nach diesen Daten die Zuwächse unserer Vergleichsgruppe (Facharzt-Mix) angestiegen,<br />
während deren Betriebsausgaben nicht in gleichem Maß gestiegen sind, d.h. prozentual<br />
sich vermindert hatten. Wir warten immer noch auf eine Neufassung der<br />
Berechnungsformel für die angemessen Vergütung durch den Bewertungsausschuss und<br />
meinen, dass diese Anstiege für uns zu Buche schlagen müssten. Wir empfehlen daher,<br />
mit Ihrem Widerspruch die eigenen Rechtsansprüche zu wahren.<br />
b. Nicht genehmigungspflichtige Leistungen<br />
Wie bereits eingangs ausgeführt werden die probatorischen Sitzungen zu 100% nach der<br />
Euro-Gebührenordnung bezahlt, die Restleistungen zu 80% quotiert. Dieses noch<br />
moderate Ergebnis ist nicht zuletzt unseren Frontleuten zu verdanken, Jürgen Doebert,<br />
Regine Simon und Birgit Clever, die der KV-Spitze verdeutlichen konnten, dass es nicht<br />
am mangelnden Arbeitswillen, sondern an den schlechten Vergütungsverhältnissen liegt,<br />
dass die Psychotherapeuten bei den Quartalsumsätzen so hoffnungslos am unteren Ende<br />
krebsen.<br />
Zusammenfassend empfehlen wir daher, mit dem vorgeschlagenen <strong>bvvp</strong>-<br />
Widerspruchstext gegen den Honorarbescheid und die unzureichende Vergütung der<br />
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Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />
-<strong>BW</strong><br />
genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Leistungen Widerspruch<br />
einzulegen (s. Anlage)<br />
2. Widerspruchstexte der Fachärzte für Kinder- und Jugend-Psychiatrie, für<br />
Psychiatrie und Nervenärzte<br />
a. Für die genehmigungspflichtigen Leistungen gilt dasselbe wie unter 1.a. ausgeführt.<br />
Allein deshalb sollte von allen nervenärztlich und psychiatrisch Tätigen mit<br />
Psychotherapieleistungen Widerspruch eingelegt werden.<br />
b. Bei den Psychiatern hat es eine Änderung gegeben: die bisherige Unterscheidung bei<br />
der Berechnung der Regelleistungsvolumen (RLV) zwischen Psychiatern unter und über<br />
30% Psychotherapie ist weggefallen. Da jetzt auch die Probatorik extrabudgetär, d.h.<br />
nicht mehr im RLV vergütet wird, dürften sich die Auswirkungen für die Psychiater mit<br />
über 30% Psychotherapie in Grenzen halten. Es bleibt aber abzuwarten, ob diese<br />
Regelung, die vom BVDN angeregt worden ist, sich nicht doch nachteilig für die<br />
Psychiater mit weniger als 30% Psychotherapie auswirkt, weil die Psychiater mit über<br />
30% Psychotherapie in der jetzt gebildeten gemeinsamen Arztgruppe die<br />
Fallzahldurchschnitte nach unten drücken könnten. Wir werden diese Effekte beobachten.<br />
Für die psychiatrischen Gesprächsleistungen gilt wie beim Vorquartal, dass es bei<br />
Überschreiten der RLV-Grenzen zu erheblichen Quotierungen kommt und zwar auf<br />
40,01%. Das heißt wieder einmal erhebliche Abschläge bei Überschreiten der RLV-QZV-<br />
Grenzen. Das macht die ohnehin zu niedrig kalkulierten Gesprächsleistungen der<br />
Fachkapitel 14 und 21 im EBM gänzlich unwirtschaftlich. Ein überdurchschnittliches<br />
Aufkommen dieser Leistungen/Fall haben v.a. die Kolleginnen und Kollegen, die viele<br />
chronisch Kranke in ihrer Praxis über lange Strecken therapeutisch begleiten. Jede<br />
Kürzung ist da ein ungerechtfertigter Einschnitt. Die Ergebnisse des neuen Praxis-Panel<br />
des Zentralinstituts (ZiPP) vom Jahr 2011 belegen, dass mit den Psychotherapeuten die<br />
Psychiater am unteren Ende der Einkommensskala liegen. Diese statistischen Daten<br />
belegen die honorarpolitische Ungerechtigkeit.<br />
Wir warten immer noch auf den ersten Verhandlungstermin für die vier Psychiatrie-<br />
Klageverfahren des <strong>bvvp</strong> Baden-Württemberg für die Quartale 2007/2008, für 2009, für<br />
1+2/2010 und für 3+4/2010. Es wird einen langen Atem brauchen bis zum<br />
Bundessozialgericht, um zu einer verbindlichen rechtlichen Klärung zu kommen. Dabei ist<br />
es wichtig, am Ball zu bleiben und sich solidarisch zur Wehr zu setzen.<br />
Um die Rechtsansprüche auf eine angemessene und verteilungsgerechte(re) Vergütung<br />
der genehmigungspflichtigen wie der nicht genehmigungspflichtigen Leistungen des<br />
Facharztkapitels offen zu halten, empfehlen wir, mit dem Widerspruchstext für<br />
psychiatrisch Abrechnende (s. Anhang) Widerspruch einzulegen.<br />
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Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />
-<strong>BW</strong><br />
Achtung! Ferienzeit: Sie werden voraussichtlich erst Ihren Honorarbescheid zu<br />
Beginn der Schulferien in den Händen halten. Wenn Sie vor Ihrem Urlaub nicht<br />
Widerspruch einlegen können, prüfen Sie, ob die Widerspruchsfrist reicht, um<br />
nach Ihrer Rückkehr den Widerspruch einzureichen.<br />
Ihre Rechtsansprüche können Sie nur offen halten, indem Sie rechtzeitig nach<br />
Erhalt des Honorarbescheides Widerspruch einlegen. Er muss innerhalb eines<br />
Monats bei der KV<strong>BW</strong> eingegangen sein.<br />
Norbert Bowe, <strong>bvvp</strong><strong>BW</strong>-Rechtsressort<br />
Erfolg bei der Klage gegen die Konvergenz<br />
Erinnern Sie sich? Vom ersten Quartal 2009 bis zum zweiten Quartal 2010 befanden sich<br />
die Haus- und Facharztpraxen in einer prekären Notlage aufgrund schwerwiegender<br />
tektonischer Verwerfungen durch den neuen EBM 2009. Die Verwerfungen waren so<br />
gravierend, dass Existenzen bedroht waren. Die Psychotherapiepraxen waren als die<br />
großen Gewinner der EBM-Reform identifiziert worden. So jedenfalls sah es die KV<strong>BW</strong>.<br />
Die Psychotherapiepraxen wurden daraufhin veranlasst, das Abgleiten von Orthopäden<br />
und anderen ins Prekariat zu verhindern. Dazu wurde von der KV<strong>BW</strong> die<br />
Konvergenzregelung ausgedacht, woraufhin die wohlhabenden Psychotherapeuten<br />
Millionen Euro für die notleidenden Praxen zur Verfügung zu stellen hatten.<br />
Gewissermaßen ein verfügtes Notopfer. Dazu nutzte die KV<strong>BW</strong> einen Beschluss des<br />
Bewertungsausschusses, der den KVen die Möglichkeit eröffnete, sog.<br />
Konvergenzregelungen zu treffen, um übermäßige Honorarverluste aufgrund der<br />
Umstellung auf den neuen EBM auszugleichen. Die Konvergenzregelung kappte Gewinne<br />
bzw. glich Verluste aus von mehr als 5% im Vergleich zum Vorjahresquartal. Damit war es<br />
mit der Austauschbarkeit von Probatorik und Therapie im Rahmen des Zeitkontingents<br />
unter finanziellen Gesichtspunkten dahin. Diejenigen unter Ihnen, die sich auf die<br />
Austauschbarkeit ohne Abstaffelung der Vergütung verlassen und mehr Probatorik<br />
angeboten hatten, sahen sich plötzlich mit Konvergenzabzügen konfrontiert.<br />
Nun erwiesen sich die Verwerfungen doch als weniger dramatisch. Keiner verlor deshalb<br />
Haus und Hof, und was vom überbordenden Wohlstand der Psychotherapeuten zu halten<br />
ist, wissen Sie ja selbst. Ausgerechnet den Psychotherapiepraxen, die politisch gewollt<br />
aufgrund der Abschaffung des Punktzahlgrenzvolumens und mit Einführung des<br />
Zeitkontingents tatsächlich etwas mehr Honorar erwirtschaften konnten, wurde, und das<br />
ohne Vorwarnung, das Honorar gekürzt.<br />
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Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />
-<strong>BW</strong><br />
Das war nicht hinzunehmen. Der vvps hatte der KV unsere rechtliche Argumentation<br />
mehrfach dargelegt. Dadurch konnte zumindest erreicht werden, dass trotz aller Abzüge<br />
die vom BSG festgelegte Minimalvergütung von 2,56 Cent für die ngpfl. Leistungen<br />
ausbezahlt wurde. Die KV nannte das, was rechtlich mindestens geboten war,<br />
„Härtefallregelung“. Immerhin flossen zeitnah auf diese Weise 3 Mio. Euro zurück in den<br />
Topf der Psychotherapeuten.<br />
Trotz dieser geringfügigen Nachbesserung war die Konvergenzregelung nach unserer<br />
Auffassung weder mit der mit dem EBM 2009 verknüpften politischen Absicht, noch mit<br />
gesetzlichen Vorgaben zur Honorargerechtigkeit vereinbar. Zusammen mit unserem<br />
Musterkläger, Herrn Binder, hatten wir ein Musterverfahren vor dem Sozialgericht (SG)<br />
angestrengt und im Januar 2012 gewonnen. Dies war damals bereits das zweite Urteil<br />
des SG Stuttgarts, das die Konvergenzregelung als unrechtmäßig zurückwies.<br />
Erwartungsgemäß legte die KV<strong>BW</strong> Berufung gegen das von uns erstrittene Urteil ein, wie<br />
sie es auch gegen das Urteil tat, das eine andere Arztgruppe zuvor erstritten hatte. Wir<br />
hatten versucht, dass die beiden anhängigen Verfahren zeitnah weiter bearbeitet werden,<br />
aber leider wurde das Partnerverfahren vorgezogen. Unsere Berufungsklage blieb liegen.<br />
Offensichtlich wollte sich das Gericht Arbeit ersparen und nur ein Verfahren bis zum<br />
Bundessozialgericht (BSG) durchziehen.<br />
Das ist nun am 5. Juni geschehen. Und das höchstrichterliche Urteil des BSG ist<br />
eindeutig: „Weder das SGB V noch die Beschlüsse des erweiterten<br />
Bewertungsausschusses erhielten eine Ermächtigung dafür, die Mittel für den<br />
grundsätzlich zulässigen Ausgleich überproportionaler Honorarverluste ganz überwiegend<br />
aus der Quotierung der Honoraransprüche solcher Praxen zu generieren, deren<br />
Honorarumsätze für Leistungen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung den<br />
Vergleichswert des Vorjahres um mehr als 5% überschritten. … insoweit hätte die KV sich<br />
um eine gleichmäßige Belastung aller ihrer Mitglieder bemühen müssen“.<br />
Kurz und gut: Konvergenzregelungen sind grundsätzlich möglich, aber nicht in der Form<br />
wie von der KV<strong>BW</strong> durchgeführt. Wenn Ausgleich, dann nur über Rückstellungen oder<br />
über Maßnahmen, die alle gleich belasten. Damit waren wir mit unserer Klage erfolgreich,<br />
auch wenn vor dem BSG letzten Endes über eine Parallelklage entschieden worden ist.<br />
Die KV<strong>BW</strong> hat bereits signalisiert, das BSG- Urteil auch für unser Verfahren<br />
anzuerkennen und bei der Konvergenz die Segel zu streichen. Zunächst wird aber noch<br />
die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung des BSG abgewartet und geprüft.<br />
Gleichwohl hat die KV<strong>BW</strong> bereits Rückstellungen gebildet und plant, mit der<br />
Quartalsabrechnung im Oktober die Nachvergütung von 6 Mio. Euro an die<br />
Psychotherapeuten auszubezahlen. Ihre Widersprüche haben sich wieder einmal gelohnt!<br />
Peter Baumgartner, <strong>bvvp</strong>-<strong>BW</strong>-Rechtsressort<br />
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Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />
-<strong>BW</strong><br />
Die Mindestquote der nicht ausbudgetierten psychotherapeutischen Leistungen<br />
liegt bei 80 Prozent - Bericht aus der Vertreterversammlung<br />
In der letzten Vertreterversammlung der KV am 3. Juli in Stuttgart präsentierte sich der 1.<br />
Vorsitzende der KV<strong>BW</strong> Herr Dr. Metke als richtig guter KV-Vorstand für uns<br />
Psychotherapeuten und für den Schutz unserer Interessen.<br />
Zunächst äußerte er sich zu unseren Arbeitszeiten: er meinte, dass er jemand sei, der<br />
gerne durch Provokationen aufwecke, und bezog sich damit auf seine vor einiger Zeit<br />
getätigten Äußerung, dass die Psychotherapeuten mit 23 Stunden pro Woche einfach zu<br />
wenig arbeiten würden. Er habe sich in der Zwischenzeit intensiv beschäftigt mit diesem<br />
Thema, mit vielen Impulsen und Anregungen fachkundiger Berater. Hier ist insbesondere<br />
auch ein Gespräch zwischen Herrn Metke, Jürgen Doebert und Birgit Clever zu diesem<br />
Thema zu nennen.<br />
Jedenfalls erläuterte er dann der VV, dass er sich inzwischen habe gut informieren lassen<br />
und mitteilen könne, dass die Arbeitszeit der PT statistisch falsch niedrig“ angegeben wird<br />
in den Statistiken der KV.<br />
Dann erklärte er, dass die Vergütung der in der MGV verbliebenen Restleistungen infolge<br />
der Ausbudgetierung so niedrig wäre und deshalb jegliche Kalkulationssicherheit<br />
vermissen lasse, sodass „ein neues Kapitel der Solidarität“ geschrieben werden müsse:<br />
es müsse eine Stützung der Psychotherapeuten erfolgen. Schließlich würden sich die PT<br />
ja auch aus Solidarität beteiligen an der Finanzierung des Notfalldienstes. Deshalb solle in<br />
den neuen HVM eine Mindestquote für unsere Restleistungen von 80% aufgenommen<br />
werden, geltend ab dem 4. Quartal 20<strong>13</strong>.<br />
Der neue HVM wurde wenig später einstimmig verabschiedet.<br />
Für die ersten 3 Quartale 20<strong>13</strong> gilt diese Mindestquote bereits durch einen<br />
Vorstandsbeschluss, die Leistungen werden also auch in diesen Quartalen sicher mit 80%<br />
vergütet.<br />
Gemessen an der ursprünglichen Forderung nach einer 100% Vergütung ist dies nur die<br />
zweitbeste Lösung. Dennoch stellt sich die Situation des Topfes für die nicht<br />
ausbudgetierten nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen durch die komplizierten<br />
Bereinigungsprozesse ziemlich dramatisch dar. Das Honorar für die in 2012 abgerechnete<br />
Probatorik musste zu 100% aus dem Topf bereinigt, also herausgenommen werden. Laut<br />
Schätzung hätten dann die in diesem Topf verbliebenen Leistungen mit nur 30% vergütet<br />
werden können.<br />
Insofern ist der 80%-Schutz ein gutes Ergebnis und bedeutet nun eine vollständige<br />
Kalkulationssicherheit für unsere Leistungen.<br />
Ulrike Böker, vvpsw<br />
8
Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />
-<strong>BW</strong><br />
Umgang mit Widerspruchsbescheidungen<br />
In den vergangenen Monaten haben Sie wiederholt Widerspruchsbescheide per<br />
Einwurfeinschreiben durch die KV<strong>BW</strong> zugesandt bekommen. Dies geht auf das erklärte<br />
Ziel der KV zurück, den Berg an Widersprüchen sukzessive abzuarbeiten. Die<br />
Widerspruchsausschüsse der einzelnen Bezirksdirektionen wurden angewiesen, die<br />
Widersprüche zu bescheiden, und zwar unabhängig davon, ob Gerichtsverfahren zu den<br />
widersprochenen Honorarregelungen anhängig sind. So trudeln nun in ganz Baden-<br />
Württemberg, je nach Arbeitstempo der Ausschüsse, die Widerspruchsbescheide ein. Im<br />
Mai haben viele von Ihnen die Bescheide zu 2/2005 bis 4/2008 erhalten, vorausgesetzt<br />
natürlich, Sie hatten Widerspruch für die betreffenden Quartale eingelegt. Sollten Sie noch<br />
nichts erhalten haben, heißt das nur, dass ihre Widersprüche noch in der Bearbeitung<br />
sind.<br />
In den Bescheiden ist zu lesen, dass die Widersprüche zurück gewiesen worden seien.<br />
Es folgt ein umfangreicher Text mit Erläuterungen, wonach nach Auffassung der KV<strong>BW</strong><br />
die Vergütung sowohl der nicht genehmigungspflichtigen Leistungen als auch der<br />
genehmigungspflichtigen Leistungen rechtskonform sei. Das muss Sie aber nicht<br />
irritieren. Wesentlich ist das, was unter dem Punkt „Zusicherung“ am Ende des Bescheids<br />
zu lesen ist. Dort steht: … „Sofern im Rahmen dieses (<strong>bvvp</strong>) Musterverfahrens ein<br />
rechtskräftiges sozialgerichtliches Urteil vorliegen sollte, welches die erfolgte Honorierung<br />
dieser Leistungen wider Erwarten für rechtswidrig befindet, wird diese Entscheidung auch<br />
für die oben genannten Widersprüche berücksichtigt werden. …“ Mit dieser Zusicherung<br />
ist sichergestellt, dass die KV<strong>BW</strong> bei einem Urteil zu unseren Gunsten nachvergüten wird,<br />
trotz des aktuell ablehnenden Bescheids. Mit anderen Worten: Ihre Rechte bleiben<br />
weiterhin gewahrt, Sie brauchen nichts zu unternehmen, d.h. Sie müssen auch nicht<br />
Klage einreichen gegen den Bescheid. Und selbstredend gehen wir davon aus, dass wir<br />
nicht „wider Erwarten“ sondern erwartungsgemäß vor Gericht Erfolg haben werden.<br />
Dass die Handhabung der Widerspruchbescheide auf diese unkomplizierte Weise<br />
erfolgen kann und die KV<strong>BW</strong> zu dieser Zusicherung bereit ist, geht auf eine vom vvps<br />
organisierte solidarische Aktion aus dem Jahr 2006 zurück. Alle Mitglieder, die damals<br />
Klage eingereicht hatten, haben zu diesem Erfolg beigetragen.<br />
Peter Baumgartner, vvps<br />
Praxisbörse – Hinweise für Praxisabgeber und Praxisübernehmer<br />
Am 04.06.20<strong>13</strong> veranstalteten VVPN, VVPSW und VVPNW gemeinsam in den Räumen<br />
der KV-Bezirksdirektion Stuttgart eine Praxisbörse. Eingeladen waren Mitglieder dieser<br />
9
Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />
-<strong>BW</strong><br />
Verbände sowie junge Kolleginnen und Kollegen, die an einer baldigen Praxisübernahme<br />
interessiert sind. Die Veranstaltung – in dieser Form der Kooperation der<br />
Regionalverbände des <strong>bvvp</strong>-<strong>BW</strong> eine Premiere – war gut besucht, es kamen nahezu 70<br />
Leute, vorwiegend Interessenten an einer Praxisübernahme.<br />
Es bestand für alle Teilnehmer die Möglichkeit, sich in Praxisabgeber- bzw.<br />
Praxisübernahmelisten einzuschreiben. Diese Listen sind in der Geschäftsstelle des <strong>bvvp</strong>-<br />
<strong>BW</strong> verfügbar. Wer einen ganzen oder halben Praxissitz abgeben und sich eintragen<br />
lassen möchte, setze sich bitte mit Frau Klink in Verbindung. Bei Fragen können Sie sich<br />
gerne an eine der Unterzeichnerinnen dieses Artikels wenden.<br />
"Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die weiteren Informationen zu diesem Thema nur<br />
unseren Mitgliedern zugänglich machen. Wie Sie Mitglied werden können, finden Sie mit<br />
einem Mausklick hier auf der Homepage!"<br />
Ulrike Böker, vvpsw<br />
Birgitt Lackus-Reitter, vvpn<br />
Katharina Miller, vvpnw<br />
Trudi Raymann, vvpnw<br />
Hinweis zur Bedarfsplanung<br />
Am 25.06.20<strong>13</strong> wurden die aktuellen Bedarfsplanungsrichtlinien der KV<strong>BW</strong> veröffentlicht.<br />
Unter folgendem Link können Sie auf Seite 10 ff. den Versorgungsgrad im Fachgebiet der<br />
Psychotherapie nach Regionen geordnet einsehen:<br />
http://www.kvbawue.de/vertraege_recht/bekanntmachungen/bedarfsplanung/<br />
10
Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />
-<strong>BW</strong><br />
Hinweis auf die Wahlen zur vierten Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer<br />
Der <strong>bvvp</strong>-<strong>BW</strong> wird bei diesen Wahlen wieder zusammen mit der DGPT und der VAKJP im<br />
Psychotherapeutenbündnis Baden-Württemberg (PTB) kandidieren. Seit der Gründung<br />
der Kammer 2001 haben Mitglieder des <strong>bvvp</strong> in verantwortlicher Position den Aufbau und<br />
die weitere Gestaltung der Kammer mit geprägt. Unsere Mitglieder haben in den letzten<br />
vier Jahren im Vorstand, in der Vertreterversammlung und in vielen Ausschüssen die<br />
Kammerarbeit mit gestaltet und dabei mit den Vertretern anderer Verbände gut kooperiert.<br />
Martin Klett wurde zum Vizepräsidenten gewählt und hat die Kammer im Länderrat<br />
vertreten, Birgitt Lackus-Reitter hat im Vorstand als Rechnungsführerin zu einem gut<br />
geführten und soliden Haushalt beigetragen. In den gewählten Ausschüssen arbeiteten<br />
Dieter Horch im Haushaltsausschuss, Peter Baumgartner im Qualitätssicherungsausschusses<br />
Trudi Raymann als Vorsitzende des Berufsordnungsausschusses und<br />
Matthias Fünfgeld als Mitglied dieses Ausschusses, Trudi Raymann als stellvertretende<br />
Vorsitzende des KJP-Ausschusses engagiert mit. Unsere Experten für Fragen des<br />
Sozialrechts sind Jürgen Doebert (KV-<strong>BW</strong> und KBV) und Marianne Funk (KV-<strong>BW</strong>).<br />
Die Wahlen finden zwischen dem 17. 10. 20<strong>13</strong> und dem 18.11.20<strong>13</strong> statt. Bitte beachten<br />
Sie: Sie haben nur eine Stimme. Die Wahl erfolgt nach drei Wahlkörpern getrennt nach<br />
PP, KJP und PIA. Sie können nur innerhalb des Wahlvorschlages Ihrer Kolleginnen und<br />
Kollegen wählen, also als PP eine Kandidatin oder einen Kandidaten des PTB-<strong>BW</strong>, als<br />
KJP eine Kandidatin oder einen Kandidaten des Wahlbündnisses des<br />
Psychotherapeutenbündnisses KJP <strong>BW</strong>. PIA können nur Pia wählen, die freiwillige<br />
Mitglieder in der LPK-<strong>BW</strong> sind.<br />
Damit die bewährte Arbeit der erfahrenen Kolleginnen und Kollegen in der LPK<br />
zusammen mit den neuen engagierten Kolleginnen und Kollegen fortgesetzt werden kann,<br />
bitten wir Sie um Ihre Stimme.<br />
Wählen Sie eine unserer Kandidatinnen oder unserer Kandidaten!<br />
Trudi Raymann, vvpnw<br />
Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes<br />
Bisher gab es in Baden-Württemberg keine einheitlichen Regelungen für den<br />
Notfalldienst. Sowohl die Höhe der Umlage, als auch die Organisation des Notfalldienstes<br />
wurden sehr unterschiedlich in den vier Regionen gehandhabt. Schon immer gab es<br />
einzelne Notfalldienstpraxen oder Fahrdienste, manche kostendeckend, manche kurz vor<br />
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Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />
-<strong>BW</strong><br />
dem Konkurs. Manchmal deckte auch ein einzelner Arzt den gesamten Notfalldienst vor<br />
Ort ab.<br />
Mancherorts wurden Ärztliche Psychotherapeuten zu ihrer grundsätzlichen Verpflichtung,<br />
den NFD zu leisten, aufgerufen und mussten entweder einen Vertreter bezahlen oder sie<br />
waren gezwungen, den Dienst selbst zu übernehmen.<br />
Hingegen waren die PPs und KJPs zwar nicht zum Notfalldienst an sich verpflichtet,<br />
mussten aber schon immer zur Finanzierung des Notfalldienstes beitragen in den<br />
Regionen, in denen eine Umlage erhoben wurde. Dies wurde durch das Sozialgericht<br />
Stuttgart auch bestätigt: Finanzielle Aufwendungen für Maßnahmen der KVen, die der<br />
Gewährleistung und Verbesserung der Notfallversorgung dienen, seien grundsätzlich von<br />
allen Mitgliedern zu tragen. Das Gericht gesteht zu, dass eine Beschränkung der Umlage<br />
auf diejenigen, die am NFD tatsächlich teilnehmen können zulässig sein, aber keinesfalls<br />
zwingend. So erfüllten die PPs und KJPs durch die Mitfinanzierung der Umlage ihren<br />
Anteil am Sicherstellungsauftrag.<br />
Bisher wurde ein Honorarvolumen im Vorwegabzug der morbiditätsbedingten<br />
Gesamtvergütung bereitgestellt für die Vergütung des organisierten Notfalldienstes und<br />
der Notfallbehandlungen durch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende<br />
Ärzte, Institute und Krankenhäuser. Die Höhe dieses Vorwegabzugs war und ist in den<br />
bundesweit einheitlichen Vorgaben zur Trennung der Gesamtvergütung geregelt. Da der<br />
Großteil der Leistungen der Psychotherapeuten bis Ende 2012 ebenfalls im Vorwegabzug<br />
vergütet und ab 20<strong>13</strong> extrabudgetiert wurde, trugen und tragen auch in Zukunft die<br />
Psychotherapeuten nur minimal zu diesem Vorwegabzug bei.<br />
Die Reform des Notfalldienstes, die eine in Baden-Württemberg einheitliche und<br />
flächendeckende Versorgung gewährleisten soll, ist auf alle Fälle zu begrüßen. In der<br />
Reform werden 500 Notfalldienstbereiche zu etwa 60 zusammengefasst. Durch die<br />
Gebietszusammenlegungen fallen allerdings längere Fahrtstrecken an. An der Anhebung<br />
des Wegegeldes für Hausbesuche im organisierten Notfalldienst sind die Krankenkassen<br />
beteiligt. Des Weiteren stellen die Krankenkassen neue Mittel für die Notfallpraxen zur<br />
Verfügung. Außerdem gibt es eine Mindestumsatzgarantie, wodurch die Vertretung<br />
erleichtert und finanzierbar gemacht wird. Ob ein Fahrdienst -Service aus den Geldern der<br />
Umlage bereitgestellt wird oder ob die Ärzte mit dem eigenen Pkw fahren, das kann<br />
jeweils regional entschieden werden.<br />
Für diese strukturellen Veränderungen wird deutlich mehr Geld benötigt: die<br />
Krankenkassen stellen zusätzlich 7 Millionen zur Verfügung, die Mehrkosten für die KV<br />
werden auf etwa 31 Millionen geschätzt. Diese Mehrkosten für neue Strukturen sollen<br />
durch eine landesweit einheitliche Umlageerhebung gewährleistet werden. Diese Umlage<br />
wird von allen Ärzten und Psychotherapeuten erhoben. Es handelt sich hierbei um<br />
Verwaltungskosten, welche die Vertreterversammlung im Rahmen der Aufstellung des<br />
Haushalts für 2014 festlegen und beschließen muss.<br />
Aus dieser Umlage werden die Mindestumsatzgarantie von 50 € in der Stunde, die<br />
Aufwendungen für Struktur und Personal der Notfallpraxen, die Leitstellenvermittlung für<br />
die Organisation der Einsätze und, sofern regional gewünscht, der Fahrservice finanziert<br />
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Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />
-<strong>BW</strong><br />
Die neue Struktur des Notfalldienstes wurde in der Vertreterversammlung bereits<br />
verabschiedet. Ebenso wurden die Grundsätze der Finanzierung beschlossen, nämlich<br />
als ein Mischkonzept von prozentualer Umlage (etwa 0,36 %vom Honorar) und<br />
Kopfpauschale. Die Kopfpauschale ist vor allen Dingen im Hinblick auf die vielen am<br />
Hausarztvertrag teilnehmenden Ärzte wichtig, die nur einen sehr geringen Anteil ihres<br />
Gesamthonorars über die KV abrechnen. Die im Moment angedachte Kopfpauschale von<br />
54 Euro im Monat ist bereits um die Hälfte niedriger als ursprünglich vorgesehen. Die<br />
Bemessungsgrundlage der prozentualen Umlage von 0,36% ist der gesamte erzielte<br />
Umsatz, also auch der im Notfalldienst, gegebenenfalls nach Stützung infolge der<br />
Umsatzgarantie. Das macht die Finanzierung des Notfalldienstes für Fachärzte mit viel<br />
Gerätemedizin und hohen Sachkosten besonders teuer, so dass diese letztlich einen<br />
großen Anteil der gesamten zusätzlichen Kosten der Notfalldienstreform tragen.<br />
Insgesamt ergibt sich mit diesem Konzept ein höherer prozentualer Anteil bei den Praxen<br />
mit niedrigem Umsatz, wenn man die Summe aus der veranschlagten Kopfpauschale von<br />
54 € plus den 0,36% des Gesamtumsatzes betrachtet. Durch die feste Kopfpauschale<br />
werden Praxen mit niedrigem Umsatz besonders getroffen. Für die ärztlichen<br />
Psychotherapeuten, die bislang für die Vertretungen viel Geld bezahlen mussten, wird es<br />
günstiger und auch viel einfacher, eine Vertretung zu finden, denn dies läuft in Zukunft<br />
über eine Online-Dienstplan-Erstellung. Außerdem haben die Vertretungsärzte in Zukunft<br />
eine eigene Abrechnungsnummer, und das Honorar aus den EBM-Umsätzen vergütet die<br />
KV dem Dienstarzt direkt.<br />
Die endgültige Entscheidung, wie die Umlagebeträge aussehen werden, wird in der<br />
Vertreterversammlung im Dezember entschieden. Bis dahin ist es ein wichtiges Ziel, dass<br />
die Kopfpauschale nicht nach oben verschoben wird.<br />
An einer Reform des Notfalldienstes wird übrigens bundesweit in sehr vielen KVen<br />
gearbeitet, um eine sichere und flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Erfüllt<br />
nämlich die KV den Gesetzauftrag der Sicherstellung in sprechstundenfreien Zeiten nicht,<br />
wird auf Vorgabe des Gesetzgebers die Gesamtvergütung der niedergelassenen Ärzte<br />
um den Aufwand eines fremd erbrachten teureren Bereitschaft- bzw. Notfalldienstes<br />
reduziert. In Baden-Württemberg fällt dafür heute Geld im Umfang von etwa 34 Millionen<br />
Euro an. So ist es also letztlich Ziel, Geld einzusparen, indem der Notfalldienst durch an<br />
der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte geleistet wird.<br />
Ulrike Böker, vvpsw<br />
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