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Rundbrief bvvp BW 03-13

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Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />

-<strong>BW</strong><br />

<strong>bvvp</strong> <strong>BW</strong> - Blücherstraße 10 - 89547 Gerstetten<br />

24.07.20<strong>13</strong><br />

Rundschreiben (<strong>03</strong>/<strong>13</strong>)<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen!<br />

Bevor die Sommerpause beginnt, gibt es - wie gewohnt – noch<br />

einen <strong>Rundbrief</strong>.<br />

Bitte beachten Sie: Die Widersprüche an die KV sollten erst<br />

nach Erhalt des schriftlichen Honorarbescheides an die KV<br />

verschickt werden. Sie haben nach Erhalt dazu vier<br />

Wochen Zeit!<br />

Diesmal enthält der <strong>Rundbrief</strong> sogar erfreuliche Meldungen: Im<br />

Herbst wird eine Nachzahlung für alle diejenigen erfolgen, die<br />

von der Konvergenzregelung betroffen waren. Näheres dazu im<br />

Artikel von Peter Baumgartner. Weiter erfreulich: Ab dem<br />

Quartal 1/20<strong>13</strong> werden alle nicht-extrabudgetär vergüteten<br />

psychotherapeutischen Leistungen immerhin zu mindestens 80<br />

Prozent vergütet. Wie dies erreicht wurde, schildert Ulrike Böker<br />

in ihrem Artikel.<br />

Wir geben außerdem einige Hinweise für Praxisabgeber und<br />

Praxisübernehmer und weisen auf die Wahlen zur vierten<br />

Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer<br />

hin, die im Herbst stattfinden wird.<br />

Wir wünschen Ihnen eine sonnige und erholsame Sommerzeit!<br />

Vorstand<br />

Vorsitzende:<br />

Dipl. Psych. Marianne Funk<br />

Stellv. Vorsitzende:<br />

Dr. med. Katharina Miller<br />

Schatzmeister:<br />

Dr. med. Reinhold Hildmann<br />

Beisitzer:<br />

Volker Dettling<br />

Birgitt Lackus-Reitter<br />

Martin Klett<br />

<strong>bvvp</strong>-Baden-Württemberg<br />

Geschäftsstelle:<br />

Frau Elisabeth Klink<br />

Blücherstraße 10<br />

89547 Gerstetten<br />

Telefon: 07328-8099898<br />

Fax: 07323-3691<br />

E-mail: <strong>bvvp</strong>-bw@<strong>bvvp</strong>.de<br />

Internet www.<strong>bvvp</strong>-bw.de<br />

Bankverbindung:<br />

VB-Breisgau Süd<br />

Konto: 160 755 23<br />

BLZ: 680 615 05<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Marianne Funk und Katharina Miller<br />

1


Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />

-<strong>BW</strong><br />

Themen unseres <strong>Rundbrief</strong>es sind:<br />

- Anmerkungen zum Widerspruch gegen den Honorarbescheid<br />

- Erfolg bei der Klage gegen die Konvergenz<br />

- Mindestquote der extrabudgetären Leistungen bei 80 Prozent<br />

- Umgang mit Widerspruchsbescheidungen<br />

- Praxisbörse – Hinweise für Praxisabgeber bzw. Praxisübernehmer<br />

- Hinweis zur Bedarfsplanung<br />

- Hinweis auf die Wahlen zur vierten Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer<br />

- Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes<br />

Anmerkung zum Widerspruch I/<strong>13</strong><br />

Von den in der Anlage befindlichen zwei Widerspruchsformularen nehmen Sie bitte<br />

nur das für Sie zutreffende Formular:<br />

Entweder den Widerspruchstext:<br />

- für Ärztliche Psychotherapeut(inn)en, KJP, Psychologische Psychotherapeut(inn)en,<br />

Fachärzt(inn)e(n) für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie<br />

oder:<br />

- für Fachärzt(inn)e(n) für Psychiatrie und Psychotherapie, Ki.-Ju.-<br />

Psychiater(innen) und Nervenärzt(inn)e(n), soweit sie mit RLV und QZV abrechnen,<br />

den Widerspruchstext Psychiatrie<br />

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Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />

-<strong>BW</strong><br />

1. Zum Widerspruchstext für Psychotherapeuten:<br />

Nun ist es soweit: Mit dem Honorarbescheid I/20<strong>13</strong> ist honorarpolitisch ein neues Zeitalter<br />

angebrochen: Sowohl die genehmigungspflichtigen Leistungen als auch die<br />

probatorischen Sitzungen werden ab jetzt extrabudgetär, d.h. außerhalb der<br />

morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu 100% zur Euro-Gebührenordnung vergütet.<br />

Worum uns alle anderen Ärzte beneiden, hat leider bei uns wenig Auswirkung auf das,<br />

was jeder von uns mit der Honorarabrechnung auf das Konto überwiesen bekommt. Es ist<br />

für die anderen Arztgruppen unvorstellbar, dass die anspruchsvolle therapeutische Arbeit<br />

mit ihrem intensiven Patientenkontakt unter Qualitätsgesichtspunkten nur eine begrenzte<br />

Auslastung erlaubt und diese weder durch geringe noch durch bessere Bezahlung<br />

wesentlich gesteigert werden kann.<br />

Ein Fortschritt ist die Bezahlung der Probatorik ohne Quotierung. Jedoch wirft die direkte<br />

Bezahlung eines Großteils unserer Leistungen durch die Krankenkassen bereits seit<br />

längerem ihre Schatten voraus: Die Krankenkassen sind in den letzten Monaten äußerst<br />

aktiv geworden in Sachen Psychotherapie. Dabei geht es knapp zusammengefasst<br />

darum, den Psychotherapeuten – trotz anders lautender Ergebnisse der<br />

Versorgungsforschung – anzuhängen, dass sie unnötige Therapieindikationen stellten<br />

und ihre Patienten zu lange behandelten. Es ist immer wieder erstaunlich wie sich<br />

psychotherapeutische Laien dezidierte Urteile über unser Fach erlauben. Die Absichten<br />

dahinter liegen auf der Hand: Mit einer Eindämmung von psychotherapeutischen<br />

Leistungen soll Geld gespart werden, das für die angemessene Bezahlung unserer<br />

Leistungen und für den moderaten Ausbau der Versorgung benötigt würde.<br />

Die Restleistungen im Budget (Grundpauschalen, Gesprächsleistungen der Fachkapitel,<br />

die Leistungen vom Kapitel 35, die nicht genehmigungspflichtig sind und nicht zur<br />

Probatorik gehören, Testverfahren) haben – dank Einsicht des KV-Vorstandes – nun doch<br />

nicht eine Abstaffelung ins Bodenlose erfahren, auch wenn die jetzige Auszahlungsquote<br />

von 80 % noch zu Einbußen um 1% vom Gesamthonorar führt. Gravierender als diese<br />

Einbußen ist der Effekt, dass man nun weiterhin angehalten ist, möglichst diese<br />

Leistungen zu meiden, weil man sonst ein unwirtschaftliches Praxisergebnis ansteuert,<br />

und stattdessen möglichst genehmigungspflichtige Leistungen zu erbringen. Damit wird<br />

ein flexibles Versorgungsangebot für akut und chronisch erkrankte (auch noch nach der<br />

Richtlinientherapie in geringerem Zeitumfang behandlungsbedürftige) Patienten nahezu<br />

verhindert. Dieses ist umso kurioser, als die Krankenkassen – aber auch die KBV -<br />

lautstark fordern, dass Psychotherapeuten mehr Akutversorgung unterhalb der<br />

Richtlinientherapie-Schwelle anbieten sollten. Die Voraussetzung dafür wäre eine<br />

nennenswerte Honorierung dieser Leistungen - was dabei bisher geflissentlich übersehen<br />

wird. Und stattdessen wird alles andere verantwortlich gemacht: z.B. die<br />

Psychotherapierichtlinien, die Psychotherapeuten, angebliche Fehlversorgung etc..<br />

(Unbegründete) Ängste vor Leistungsausweitungen in diesem Bereich behindern bisher in<br />

diesen Honorarfragen einen vernunftgeleiteten Blick auf die Sache.<br />

Wir werden auch unser bundespolitisches Gewicht in die Waagschale werfen, um die<br />

Krankenkassen davon zu überzeugen, dass es Sinn macht, die Gesprächsleistungen der<br />

3


Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />

-<strong>BW</strong><br />

Fachkapitel bzw. am besten alle restlichen Leistungen noch auszubudgetieren. Das<br />

würde sich für die Krankenkassen sogar finanziell rechnen.<br />

Unsere Klageverfahren haben weiterhin die wichtige Funktion, in der Selbstverwaltung die<br />

Erkenntnis zu fördern, dass es für alle(s) am besten ist, die berechtigten Interessen der<br />

Psychotherapeuten von vorn herein zu berücksichtigen. In folgenden KVen laufen <strong>bvvp</strong>-<br />

Musterklageverfahren: in Baden-Württemberg, Saarland, Nordrhein, Schleswig-Holstein,<br />

Sachsen und Thüringen und Bayern.<br />

a. Genehmigungspflichtige Leistungen<br />

Der Punktwert der Euro-Gebührenordnung hat eine Steigerung von nur 0,9% erfahren,<br />

von 3,5048 auf 3,5363 Cent. D.h., seit 2010 ist die Vergütung nahezu gleich (niedrig)<br />

geblieben. Die Einzelsitzungen werden mit somit mit 81,87 € vergütet. Statt wie früher<br />

durch den Mindestpunktwert für genehmigungspflichtige Leistungen müssten sich<br />

Honorarverbesserungen entsprechend stattgehabter Einkommenszuwächse der<br />

Vergleichsgruppe (Facharzt-Mix) in einer Erhöhung der EBM-Punktzahlen für<br />

psychotherapeutische Leistungen im EBM widerspiegeln. Es werden aufgrund der<br />

extrabudgetären Vergütung weiterhin die Verhältnisse des Facharzt-Mix auf Bundesebene<br />

maßgeblich sein.<br />

Nach unseren Auswertungen der Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche<br />

Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (ZI-Praxis-Panel-Erhebungen 2010) sind<br />

die GKV-Einnahmen aller Ärzte von 2006 auf 2007 um 3,6% und von 2007 auf 2008 um<br />

3,8% gestiegen, d.h. insgesamt um 7,5%, während die Einnahmen der<br />

Psychotherapeuten im selben Zeitraum nur um 1,7% (bzw. um 0,8% bei den Fachärzten f.<br />

Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) zulegen konnten. Noch erheblicher sind<br />

nach diesen Daten die Zuwächse unserer Vergleichsgruppe (Facharzt-Mix) angestiegen,<br />

während deren Betriebsausgaben nicht in gleichem Maß gestiegen sind, d.h. prozentual<br />

sich vermindert hatten. Wir warten immer noch auf eine Neufassung der<br />

Berechnungsformel für die angemessen Vergütung durch den Bewertungsausschuss und<br />

meinen, dass diese Anstiege für uns zu Buche schlagen müssten. Wir empfehlen daher,<br />

mit Ihrem Widerspruch die eigenen Rechtsansprüche zu wahren.<br />

b. Nicht genehmigungspflichtige Leistungen<br />

Wie bereits eingangs ausgeführt werden die probatorischen Sitzungen zu 100% nach der<br />

Euro-Gebührenordnung bezahlt, die Restleistungen zu 80% quotiert. Dieses noch<br />

moderate Ergebnis ist nicht zuletzt unseren Frontleuten zu verdanken, Jürgen Doebert,<br />

Regine Simon und Birgit Clever, die der KV-Spitze verdeutlichen konnten, dass es nicht<br />

am mangelnden Arbeitswillen, sondern an den schlechten Vergütungsverhältnissen liegt,<br />

dass die Psychotherapeuten bei den Quartalsumsätzen so hoffnungslos am unteren Ende<br />

krebsen.<br />

Zusammenfassend empfehlen wir daher, mit dem vorgeschlagenen <strong>bvvp</strong>-<br />

Widerspruchstext gegen den Honorarbescheid und die unzureichende Vergütung der<br />

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Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />

-<strong>BW</strong><br />

genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Leistungen Widerspruch<br />

einzulegen (s. Anlage)<br />

2. Widerspruchstexte der Fachärzte für Kinder- und Jugend-Psychiatrie, für<br />

Psychiatrie und Nervenärzte<br />

a. Für die genehmigungspflichtigen Leistungen gilt dasselbe wie unter 1.a. ausgeführt.<br />

Allein deshalb sollte von allen nervenärztlich und psychiatrisch Tätigen mit<br />

Psychotherapieleistungen Widerspruch eingelegt werden.<br />

b. Bei den Psychiatern hat es eine Änderung gegeben: die bisherige Unterscheidung bei<br />

der Berechnung der Regelleistungsvolumen (RLV) zwischen Psychiatern unter und über<br />

30% Psychotherapie ist weggefallen. Da jetzt auch die Probatorik extrabudgetär, d.h.<br />

nicht mehr im RLV vergütet wird, dürften sich die Auswirkungen für die Psychiater mit<br />

über 30% Psychotherapie in Grenzen halten. Es bleibt aber abzuwarten, ob diese<br />

Regelung, die vom BVDN angeregt worden ist, sich nicht doch nachteilig für die<br />

Psychiater mit weniger als 30% Psychotherapie auswirkt, weil die Psychiater mit über<br />

30% Psychotherapie in der jetzt gebildeten gemeinsamen Arztgruppe die<br />

Fallzahldurchschnitte nach unten drücken könnten. Wir werden diese Effekte beobachten.<br />

Für die psychiatrischen Gesprächsleistungen gilt wie beim Vorquartal, dass es bei<br />

Überschreiten der RLV-Grenzen zu erheblichen Quotierungen kommt und zwar auf<br />

40,01%. Das heißt wieder einmal erhebliche Abschläge bei Überschreiten der RLV-QZV-<br />

Grenzen. Das macht die ohnehin zu niedrig kalkulierten Gesprächsleistungen der<br />

Fachkapitel 14 und 21 im EBM gänzlich unwirtschaftlich. Ein überdurchschnittliches<br />

Aufkommen dieser Leistungen/Fall haben v.a. die Kolleginnen und Kollegen, die viele<br />

chronisch Kranke in ihrer Praxis über lange Strecken therapeutisch begleiten. Jede<br />

Kürzung ist da ein ungerechtfertigter Einschnitt. Die Ergebnisse des neuen Praxis-Panel<br />

des Zentralinstituts (ZiPP) vom Jahr 2011 belegen, dass mit den Psychotherapeuten die<br />

Psychiater am unteren Ende der Einkommensskala liegen. Diese statistischen Daten<br />

belegen die honorarpolitische Ungerechtigkeit.<br />

Wir warten immer noch auf den ersten Verhandlungstermin für die vier Psychiatrie-<br />

Klageverfahren des <strong>bvvp</strong> Baden-Württemberg für die Quartale 2007/2008, für 2009, für<br />

1+2/2010 und für 3+4/2010. Es wird einen langen Atem brauchen bis zum<br />

Bundessozialgericht, um zu einer verbindlichen rechtlichen Klärung zu kommen. Dabei ist<br />

es wichtig, am Ball zu bleiben und sich solidarisch zur Wehr zu setzen.<br />

Um die Rechtsansprüche auf eine angemessene und verteilungsgerechte(re) Vergütung<br />

der genehmigungspflichtigen wie der nicht genehmigungspflichtigen Leistungen des<br />

Facharztkapitels offen zu halten, empfehlen wir, mit dem Widerspruchstext für<br />

psychiatrisch Abrechnende (s. Anhang) Widerspruch einzulegen.<br />

5


Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />

-<strong>BW</strong><br />

Achtung! Ferienzeit: Sie werden voraussichtlich erst Ihren Honorarbescheid zu<br />

Beginn der Schulferien in den Händen halten. Wenn Sie vor Ihrem Urlaub nicht<br />

Widerspruch einlegen können, prüfen Sie, ob die Widerspruchsfrist reicht, um<br />

nach Ihrer Rückkehr den Widerspruch einzureichen.<br />

Ihre Rechtsansprüche können Sie nur offen halten, indem Sie rechtzeitig nach<br />

Erhalt des Honorarbescheides Widerspruch einlegen. Er muss innerhalb eines<br />

Monats bei der KV<strong>BW</strong> eingegangen sein.<br />

Norbert Bowe, <strong>bvvp</strong><strong>BW</strong>-Rechtsressort<br />

Erfolg bei der Klage gegen die Konvergenz<br />

Erinnern Sie sich? Vom ersten Quartal 2009 bis zum zweiten Quartal 2010 befanden sich<br />

die Haus- und Facharztpraxen in einer prekären Notlage aufgrund schwerwiegender<br />

tektonischer Verwerfungen durch den neuen EBM 2009. Die Verwerfungen waren so<br />

gravierend, dass Existenzen bedroht waren. Die Psychotherapiepraxen waren als die<br />

großen Gewinner der EBM-Reform identifiziert worden. So jedenfalls sah es die KV<strong>BW</strong>.<br />

Die Psychotherapiepraxen wurden daraufhin veranlasst, das Abgleiten von Orthopäden<br />

und anderen ins Prekariat zu verhindern. Dazu wurde von der KV<strong>BW</strong> die<br />

Konvergenzregelung ausgedacht, woraufhin die wohlhabenden Psychotherapeuten<br />

Millionen Euro für die notleidenden Praxen zur Verfügung zu stellen hatten.<br />

Gewissermaßen ein verfügtes Notopfer. Dazu nutzte die KV<strong>BW</strong> einen Beschluss des<br />

Bewertungsausschusses, der den KVen die Möglichkeit eröffnete, sog.<br />

Konvergenzregelungen zu treffen, um übermäßige Honorarverluste aufgrund der<br />

Umstellung auf den neuen EBM auszugleichen. Die Konvergenzregelung kappte Gewinne<br />

bzw. glich Verluste aus von mehr als 5% im Vergleich zum Vorjahresquartal. Damit war es<br />

mit der Austauschbarkeit von Probatorik und Therapie im Rahmen des Zeitkontingents<br />

unter finanziellen Gesichtspunkten dahin. Diejenigen unter Ihnen, die sich auf die<br />

Austauschbarkeit ohne Abstaffelung der Vergütung verlassen und mehr Probatorik<br />

angeboten hatten, sahen sich plötzlich mit Konvergenzabzügen konfrontiert.<br />

Nun erwiesen sich die Verwerfungen doch als weniger dramatisch. Keiner verlor deshalb<br />

Haus und Hof, und was vom überbordenden Wohlstand der Psychotherapeuten zu halten<br />

ist, wissen Sie ja selbst. Ausgerechnet den Psychotherapiepraxen, die politisch gewollt<br />

aufgrund der Abschaffung des Punktzahlgrenzvolumens und mit Einführung des<br />

Zeitkontingents tatsächlich etwas mehr Honorar erwirtschaften konnten, wurde, und das<br />

ohne Vorwarnung, das Honorar gekürzt.<br />

6


Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />

-<strong>BW</strong><br />

Das war nicht hinzunehmen. Der vvps hatte der KV unsere rechtliche Argumentation<br />

mehrfach dargelegt. Dadurch konnte zumindest erreicht werden, dass trotz aller Abzüge<br />

die vom BSG festgelegte Minimalvergütung von 2,56 Cent für die ngpfl. Leistungen<br />

ausbezahlt wurde. Die KV nannte das, was rechtlich mindestens geboten war,<br />

„Härtefallregelung“. Immerhin flossen zeitnah auf diese Weise 3 Mio. Euro zurück in den<br />

Topf der Psychotherapeuten.<br />

Trotz dieser geringfügigen Nachbesserung war die Konvergenzregelung nach unserer<br />

Auffassung weder mit der mit dem EBM 2009 verknüpften politischen Absicht, noch mit<br />

gesetzlichen Vorgaben zur Honorargerechtigkeit vereinbar. Zusammen mit unserem<br />

Musterkläger, Herrn Binder, hatten wir ein Musterverfahren vor dem Sozialgericht (SG)<br />

angestrengt und im Januar 2012 gewonnen. Dies war damals bereits das zweite Urteil<br />

des SG Stuttgarts, das die Konvergenzregelung als unrechtmäßig zurückwies.<br />

Erwartungsgemäß legte die KV<strong>BW</strong> Berufung gegen das von uns erstrittene Urteil ein, wie<br />

sie es auch gegen das Urteil tat, das eine andere Arztgruppe zuvor erstritten hatte. Wir<br />

hatten versucht, dass die beiden anhängigen Verfahren zeitnah weiter bearbeitet werden,<br />

aber leider wurde das Partnerverfahren vorgezogen. Unsere Berufungsklage blieb liegen.<br />

Offensichtlich wollte sich das Gericht Arbeit ersparen und nur ein Verfahren bis zum<br />

Bundessozialgericht (BSG) durchziehen.<br />

Das ist nun am 5. Juni geschehen. Und das höchstrichterliche Urteil des BSG ist<br />

eindeutig: „Weder das SGB V noch die Beschlüsse des erweiterten<br />

Bewertungsausschusses erhielten eine Ermächtigung dafür, die Mittel für den<br />

grundsätzlich zulässigen Ausgleich überproportionaler Honorarverluste ganz überwiegend<br />

aus der Quotierung der Honoraransprüche solcher Praxen zu generieren, deren<br />

Honorarumsätze für Leistungen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung den<br />

Vergleichswert des Vorjahres um mehr als 5% überschritten. … insoweit hätte die KV sich<br />

um eine gleichmäßige Belastung aller ihrer Mitglieder bemühen müssen“.<br />

Kurz und gut: Konvergenzregelungen sind grundsätzlich möglich, aber nicht in der Form<br />

wie von der KV<strong>BW</strong> durchgeführt. Wenn Ausgleich, dann nur über Rückstellungen oder<br />

über Maßnahmen, die alle gleich belasten. Damit waren wir mit unserer Klage erfolgreich,<br />

auch wenn vor dem BSG letzten Endes über eine Parallelklage entschieden worden ist.<br />

Die KV<strong>BW</strong> hat bereits signalisiert, das BSG- Urteil auch für unser Verfahren<br />

anzuerkennen und bei der Konvergenz die Segel zu streichen. Zunächst wird aber noch<br />

die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung des BSG abgewartet und geprüft.<br />

Gleichwohl hat die KV<strong>BW</strong> bereits Rückstellungen gebildet und plant, mit der<br />

Quartalsabrechnung im Oktober die Nachvergütung von 6 Mio. Euro an die<br />

Psychotherapeuten auszubezahlen. Ihre Widersprüche haben sich wieder einmal gelohnt!<br />

Peter Baumgartner, <strong>bvvp</strong>-<strong>BW</strong>-Rechtsressort<br />

7


Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />

-<strong>BW</strong><br />

Die Mindestquote der nicht ausbudgetierten psychotherapeutischen Leistungen<br />

liegt bei 80 Prozent - Bericht aus der Vertreterversammlung<br />

In der letzten Vertreterversammlung der KV am 3. Juli in Stuttgart präsentierte sich der 1.<br />

Vorsitzende der KV<strong>BW</strong> Herr Dr. Metke als richtig guter KV-Vorstand für uns<br />

Psychotherapeuten und für den Schutz unserer Interessen.<br />

Zunächst äußerte er sich zu unseren Arbeitszeiten: er meinte, dass er jemand sei, der<br />

gerne durch Provokationen aufwecke, und bezog sich damit auf seine vor einiger Zeit<br />

getätigten Äußerung, dass die Psychotherapeuten mit 23 Stunden pro Woche einfach zu<br />

wenig arbeiten würden. Er habe sich in der Zwischenzeit intensiv beschäftigt mit diesem<br />

Thema, mit vielen Impulsen und Anregungen fachkundiger Berater. Hier ist insbesondere<br />

auch ein Gespräch zwischen Herrn Metke, Jürgen Doebert und Birgit Clever zu diesem<br />

Thema zu nennen.<br />

Jedenfalls erläuterte er dann der VV, dass er sich inzwischen habe gut informieren lassen<br />

und mitteilen könne, dass die Arbeitszeit der PT statistisch falsch niedrig“ angegeben wird<br />

in den Statistiken der KV.<br />

Dann erklärte er, dass die Vergütung der in der MGV verbliebenen Restleistungen infolge<br />

der Ausbudgetierung so niedrig wäre und deshalb jegliche Kalkulationssicherheit<br />

vermissen lasse, sodass „ein neues Kapitel der Solidarität“ geschrieben werden müsse:<br />

es müsse eine Stützung der Psychotherapeuten erfolgen. Schließlich würden sich die PT<br />

ja auch aus Solidarität beteiligen an der Finanzierung des Notfalldienstes. Deshalb solle in<br />

den neuen HVM eine Mindestquote für unsere Restleistungen von 80% aufgenommen<br />

werden, geltend ab dem 4. Quartal 20<strong>13</strong>.<br />

Der neue HVM wurde wenig später einstimmig verabschiedet.<br />

Für die ersten 3 Quartale 20<strong>13</strong> gilt diese Mindestquote bereits durch einen<br />

Vorstandsbeschluss, die Leistungen werden also auch in diesen Quartalen sicher mit 80%<br />

vergütet.<br />

Gemessen an der ursprünglichen Forderung nach einer 100% Vergütung ist dies nur die<br />

zweitbeste Lösung. Dennoch stellt sich die Situation des Topfes für die nicht<br />

ausbudgetierten nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen durch die komplizierten<br />

Bereinigungsprozesse ziemlich dramatisch dar. Das Honorar für die in 2012 abgerechnete<br />

Probatorik musste zu 100% aus dem Topf bereinigt, also herausgenommen werden. Laut<br />

Schätzung hätten dann die in diesem Topf verbliebenen Leistungen mit nur 30% vergütet<br />

werden können.<br />

Insofern ist der 80%-Schutz ein gutes Ergebnis und bedeutet nun eine vollständige<br />

Kalkulationssicherheit für unsere Leistungen.<br />

Ulrike Böker, vvpsw<br />

8


Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />

-<strong>BW</strong><br />

Umgang mit Widerspruchsbescheidungen<br />

In den vergangenen Monaten haben Sie wiederholt Widerspruchsbescheide per<br />

Einwurfeinschreiben durch die KV<strong>BW</strong> zugesandt bekommen. Dies geht auf das erklärte<br />

Ziel der KV zurück, den Berg an Widersprüchen sukzessive abzuarbeiten. Die<br />

Widerspruchsausschüsse der einzelnen Bezirksdirektionen wurden angewiesen, die<br />

Widersprüche zu bescheiden, und zwar unabhängig davon, ob Gerichtsverfahren zu den<br />

widersprochenen Honorarregelungen anhängig sind. So trudeln nun in ganz Baden-<br />

Württemberg, je nach Arbeitstempo der Ausschüsse, die Widerspruchsbescheide ein. Im<br />

Mai haben viele von Ihnen die Bescheide zu 2/2005 bis 4/2008 erhalten, vorausgesetzt<br />

natürlich, Sie hatten Widerspruch für die betreffenden Quartale eingelegt. Sollten Sie noch<br />

nichts erhalten haben, heißt das nur, dass ihre Widersprüche noch in der Bearbeitung<br />

sind.<br />

In den Bescheiden ist zu lesen, dass die Widersprüche zurück gewiesen worden seien.<br />

Es folgt ein umfangreicher Text mit Erläuterungen, wonach nach Auffassung der KV<strong>BW</strong><br />

die Vergütung sowohl der nicht genehmigungspflichtigen Leistungen als auch der<br />

genehmigungspflichtigen Leistungen rechtskonform sei. Das muss Sie aber nicht<br />

irritieren. Wesentlich ist das, was unter dem Punkt „Zusicherung“ am Ende des Bescheids<br />

zu lesen ist. Dort steht: … „Sofern im Rahmen dieses (<strong>bvvp</strong>) Musterverfahrens ein<br />

rechtskräftiges sozialgerichtliches Urteil vorliegen sollte, welches die erfolgte Honorierung<br />

dieser Leistungen wider Erwarten für rechtswidrig befindet, wird diese Entscheidung auch<br />

für die oben genannten Widersprüche berücksichtigt werden. …“ Mit dieser Zusicherung<br />

ist sichergestellt, dass die KV<strong>BW</strong> bei einem Urteil zu unseren Gunsten nachvergüten wird,<br />

trotz des aktuell ablehnenden Bescheids. Mit anderen Worten: Ihre Rechte bleiben<br />

weiterhin gewahrt, Sie brauchen nichts zu unternehmen, d.h. Sie müssen auch nicht<br />

Klage einreichen gegen den Bescheid. Und selbstredend gehen wir davon aus, dass wir<br />

nicht „wider Erwarten“ sondern erwartungsgemäß vor Gericht Erfolg haben werden.<br />

Dass die Handhabung der Widerspruchbescheide auf diese unkomplizierte Weise<br />

erfolgen kann und die KV<strong>BW</strong> zu dieser Zusicherung bereit ist, geht auf eine vom vvps<br />

organisierte solidarische Aktion aus dem Jahr 2006 zurück. Alle Mitglieder, die damals<br />

Klage eingereicht hatten, haben zu diesem Erfolg beigetragen.<br />

Peter Baumgartner, vvps<br />

Praxisbörse – Hinweise für Praxisabgeber und Praxisübernehmer<br />

Am 04.06.20<strong>13</strong> veranstalteten VVPN, VVPSW und VVPNW gemeinsam in den Räumen<br />

der KV-Bezirksdirektion Stuttgart eine Praxisbörse. Eingeladen waren Mitglieder dieser<br />

9


Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />

-<strong>BW</strong><br />

Verbände sowie junge Kolleginnen und Kollegen, die an einer baldigen Praxisübernahme<br />

interessiert sind. Die Veranstaltung – in dieser Form der Kooperation der<br />

Regionalverbände des <strong>bvvp</strong>-<strong>BW</strong> eine Premiere – war gut besucht, es kamen nahezu 70<br />

Leute, vorwiegend Interessenten an einer Praxisübernahme.<br />

Es bestand für alle Teilnehmer die Möglichkeit, sich in Praxisabgeber- bzw.<br />

Praxisübernahmelisten einzuschreiben. Diese Listen sind in der Geschäftsstelle des <strong>bvvp</strong>-<br />

<strong>BW</strong> verfügbar. Wer einen ganzen oder halben Praxissitz abgeben und sich eintragen<br />

lassen möchte, setze sich bitte mit Frau Klink in Verbindung. Bei Fragen können Sie sich<br />

gerne an eine der Unterzeichnerinnen dieses Artikels wenden.<br />

"Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die weiteren Informationen zu diesem Thema nur<br />

unseren Mitgliedern zugänglich machen. Wie Sie Mitglied werden können, finden Sie mit<br />

einem Mausklick hier auf der Homepage!"<br />

Ulrike Böker, vvpsw<br />

Birgitt Lackus-Reitter, vvpn<br />

Katharina Miller, vvpnw<br />

Trudi Raymann, vvpnw<br />

Hinweis zur Bedarfsplanung<br />

Am 25.06.20<strong>13</strong> wurden die aktuellen Bedarfsplanungsrichtlinien der KV<strong>BW</strong> veröffentlicht.<br />

Unter folgendem Link können Sie auf Seite 10 ff. den Versorgungsgrad im Fachgebiet der<br />

Psychotherapie nach Regionen geordnet einsehen:<br />

http://www.kvbawue.de/vertraege_recht/bekanntmachungen/bedarfsplanung/<br />

10


Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />

-<strong>BW</strong><br />

Hinweis auf die Wahlen zur vierten Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer<br />

Der <strong>bvvp</strong>-<strong>BW</strong> wird bei diesen Wahlen wieder zusammen mit der DGPT und der VAKJP im<br />

Psychotherapeutenbündnis Baden-Württemberg (PTB) kandidieren. Seit der Gründung<br />

der Kammer 2001 haben Mitglieder des <strong>bvvp</strong> in verantwortlicher Position den Aufbau und<br />

die weitere Gestaltung der Kammer mit geprägt. Unsere Mitglieder haben in den letzten<br />

vier Jahren im Vorstand, in der Vertreterversammlung und in vielen Ausschüssen die<br />

Kammerarbeit mit gestaltet und dabei mit den Vertretern anderer Verbände gut kooperiert.<br />

Martin Klett wurde zum Vizepräsidenten gewählt und hat die Kammer im Länderrat<br />

vertreten, Birgitt Lackus-Reitter hat im Vorstand als Rechnungsführerin zu einem gut<br />

geführten und soliden Haushalt beigetragen. In den gewählten Ausschüssen arbeiteten<br />

Dieter Horch im Haushaltsausschuss, Peter Baumgartner im Qualitätssicherungsausschusses<br />

Trudi Raymann als Vorsitzende des Berufsordnungsausschusses und<br />

Matthias Fünfgeld als Mitglied dieses Ausschusses, Trudi Raymann als stellvertretende<br />

Vorsitzende des KJP-Ausschusses engagiert mit. Unsere Experten für Fragen des<br />

Sozialrechts sind Jürgen Doebert (KV-<strong>BW</strong> und KBV) und Marianne Funk (KV-<strong>BW</strong>).<br />

Die Wahlen finden zwischen dem 17. 10. 20<strong>13</strong> und dem 18.11.20<strong>13</strong> statt. Bitte beachten<br />

Sie: Sie haben nur eine Stimme. Die Wahl erfolgt nach drei Wahlkörpern getrennt nach<br />

PP, KJP und PIA. Sie können nur innerhalb des Wahlvorschlages Ihrer Kolleginnen und<br />

Kollegen wählen, also als PP eine Kandidatin oder einen Kandidaten des PTB-<strong>BW</strong>, als<br />

KJP eine Kandidatin oder einen Kandidaten des Wahlbündnisses des<br />

Psychotherapeutenbündnisses KJP <strong>BW</strong>. PIA können nur Pia wählen, die freiwillige<br />

Mitglieder in der LPK-<strong>BW</strong> sind.<br />

Damit die bewährte Arbeit der erfahrenen Kolleginnen und Kollegen in der LPK<br />

zusammen mit den neuen engagierten Kolleginnen und Kollegen fortgesetzt werden kann,<br />

bitten wir Sie um Ihre Stimme.<br />

Wählen Sie eine unserer Kandidatinnen oder unserer Kandidaten!<br />

Trudi Raymann, vvpnw<br />

Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes<br />

Bisher gab es in Baden-Württemberg keine einheitlichen Regelungen für den<br />

Notfalldienst. Sowohl die Höhe der Umlage, als auch die Organisation des Notfalldienstes<br />

wurden sehr unterschiedlich in den vier Regionen gehandhabt. Schon immer gab es<br />

einzelne Notfalldienstpraxen oder Fahrdienste, manche kostendeckend, manche kurz vor<br />

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Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />

-<strong>BW</strong><br />

dem Konkurs. Manchmal deckte auch ein einzelner Arzt den gesamten Notfalldienst vor<br />

Ort ab.<br />

Mancherorts wurden Ärztliche Psychotherapeuten zu ihrer grundsätzlichen Verpflichtung,<br />

den NFD zu leisten, aufgerufen und mussten entweder einen Vertreter bezahlen oder sie<br />

waren gezwungen, den Dienst selbst zu übernehmen.<br />

Hingegen waren die PPs und KJPs zwar nicht zum Notfalldienst an sich verpflichtet,<br />

mussten aber schon immer zur Finanzierung des Notfalldienstes beitragen in den<br />

Regionen, in denen eine Umlage erhoben wurde. Dies wurde durch das Sozialgericht<br />

Stuttgart auch bestätigt: Finanzielle Aufwendungen für Maßnahmen der KVen, die der<br />

Gewährleistung und Verbesserung der Notfallversorgung dienen, seien grundsätzlich von<br />

allen Mitgliedern zu tragen. Das Gericht gesteht zu, dass eine Beschränkung der Umlage<br />

auf diejenigen, die am NFD tatsächlich teilnehmen können zulässig sein, aber keinesfalls<br />

zwingend. So erfüllten die PPs und KJPs durch die Mitfinanzierung der Umlage ihren<br />

Anteil am Sicherstellungsauftrag.<br />

Bisher wurde ein Honorarvolumen im Vorwegabzug der morbiditätsbedingten<br />

Gesamtvergütung bereitgestellt für die Vergütung des organisierten Notfalldienstes und<br />

der Notfallbehandlungen durch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende<br />

Ärzte, Institute und Krankenhäuser. Die Höhe dieses Vorwegabzugs war und ist in den<br />

bundesweit einheitlichen Vorgaben zur Trennung der Gesamtvergütung geregelt. Da der<br />

Großteil der Leistungen der Psychotherapeuten bis Ende 2012 ebenfalls im Vorwegabzug<br />

vergütet und ab 20<strong>13</strong> extrabudgetiert wurde, trugen und tragen auch in Zukunft die<br />

Psychotherapeuten nur minimal zu diesem Vorwegabzug bei.<br />

Die Reform des Notfalldienstes, die eine in Baden-Württemberg einheitliche und<br />

flächendeckende Versorgung gewährleisten soll, ist auf alle Fälle zu begrüßen. In der<br />

Reform werden 500 Notfalldienstbereiche zu etwa 60 zusammengefasst. Durch die<br />

Gebietszusammenlegungen fallen allerdings längere Fahrtstrecken an. An der Anhebung<br />

des Wegegeldes für Hausbesuche im organisierten Notfalldienst sind die Krankenkassen<br />

beteiligt. Des Weiteren stellen die Krankenkassen neue Mittel für die Notfallpraxen zur<br />

Verfügung. Außerdem gibt es eine Mindestumsatzgarantie, wodurch die Vertretung<br />

erleichtert und finanzierbar gemacht wird. Ob ein Fahrdienst -Service aus den Geldern der<br />

Umlage bereitgestellt wird oder ob die Ärzte mit dem eigenen Pkw fahren, das kann<br />

jeweils regional entschieden werden.<br />

Für diese strukturellen Veränderungen wird deutlich mehr Geld benötigt: die<br />

Krankenkassen stellen zusätzlich 7 Millionen zur Verfügung, die Mehrkosten für die KV<br />

werden auf etwa 31 Millionen geschätzt. Diese Mehrkosten für neue Strukturen sollen<br />

durch eine landesweit einheitliche Umlageerhebung gewährleistet werden. Diese Umlage<br />

wird von allen Ärzten und Psychotherapeuten erhoben. Es handelt sich hierbei um<br />

Verwaltungskosten, welche die Vertreterversammlung im Rahmen der Aufstellung des<br />

Haushalts für 2014 festlegen und beschließen muss.<br />

Aus dieser Umlage werden die Mindestumsatzgarantie von 50 € in der Stunde, die<br />

Aufwendungen für Struktur und Personal der Notfallpraxen, die Leitstellenvermittlung für<br />

die Organisation der Einsätze und, sofern regional gewünscht, der Fahrservice finanziert<br />

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Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />

-<strong>BW</strong><br />

Die neue Struktur des Notfalldienstes wurde in der Vertreterversammlung bereits<br />

verabschiedet. Ebenso wurden die Grundsätze der Finanzierung beschlossen, nämlich<br />

als ein Mischkonzept von prozentualer Umlage (etwa 0,36 %vom Honorar) und<br />

Kopfpauschale. Die Kopfpauschale ist vor allen Dingen im Hinblick auf die vielen am<br />

Hausarztvertrag teilnehmenden Ärzte wichtig, die nur einen sehr geringen Anteil ihres<br />

Gesamthonorars über die KV abrechnen. Die im Moment angedachte Kopfpauschale von<br />

54 Euro im Monat ist bereits um die Hälfte niedriger als ursprünglich vorgesehen. Die<br />

Bemessungsgrundlage der prozentualen Umlage von 0,36% ist der gesamte erzielte<br />

Umsatz, also auch der im Notfalldienst, gegebenenfalls nach Stützung infolge der<br />

Umsatzgarantie. Das macht die Finanzierung des Notfalldienstes für Fachärzte mit viel<br />

Gerätemedizin und hohen Sachkosten besonders teuer, so dass diese letztlich einen<br />

großen Anteil der gesamten zusätzlichen Kosten der Notfalldienstreform tragen.<br />

Insgesamt ergibt sich mit diesem Konzept ein höherer prozentualer Anteil bei den Praxen<br />

mit niedrigem Umsatz, wenn man die Summe aus der veranschlagten Kopfpauschale von<br />

54 € plus den 0,36% des Gesamtumsatzes betrachtet. Durch die feste Kopfpauschale<br />

werden Praxen mit niedrigem Umsatz besonders getroffen. Für die ärztlichen<br />

Psychotherapeuten, die bislang für die Vertretungen viel Geld bezahlen mussten, wird es<br />

günstiger und auch viel einfacher, eine Vertretung zu finden, denn dies läuft in Zukunft<br />

über eine Online-Dienstplan-Erstellung. Außerdem haben die Vertretungsärzte in Zukunft<br />

eine eigene Abrechnungsnummer, und das Honorar aus den EBM-Umsätzen vergütet die<br />

KV dem Dienstarzt direkt.<br />

Die endgültige Entscheidung, wie die Umlagebeträge aussehen werden, wird in der<br />

Vertreterversammlung im Dezember entschieden. Bis dahin ist es ein wichtiges Ziel, dass<br />

die Kopfpauschale nicht nach oben verschoben wird.<br />

An einer Reform des Notfalldienstes wird übrigens bundesweit in sehr vielen KVen<br />

gearbeitet, um eine sichere und flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Erfüllt<br />

nämlich die KV den Gesetzauftrag der Sicherstellung in sprechstundenfreien Zeiten nicht,<br />

wird auf Vorgabe des Gesetzgebers die Gesamtvergütung der niedergelassenen Ärzte<br />

um den Aufwand eines fremd erbrachten teureren Bereitschaft- bzw. Notfalldienstes<br />

reduziert. In Baden-Württemberg fällt dafür heute Geld im Umfang von etwa 34 Millionen<br />

Euro an. So ist es also letztlich Ziel, Geld einzusparen, indem der Notfalldienst durch an<br />

der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte geleistet wird.<br />

Ulrike Böker, vvpsw<br />

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