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Rundbrief bvvp BW 03-13

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Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />

-<strong>BW</strong><br />

Die Mindestquote der nicht ausbudgetierten psychotherapeutischen Leistungen<br />

liegt bei 80 Prozent - Bericht aus der Vertreterversammlung<br />

In der letzten Vertreterversammlung der KV am 3. Juli in Stuttgart präsentierte sich der 1.<br />

Vorsitzende der KV<strong>BW</strong> Herr Dr. Metke als richtig guter KV-Vorstand für uns<br />

Psychotherapeuten und für den Schutz unserer Interessen.<br />

Zunächst äußerte er sich zu unseren Arbeitszeiten: er meinte, dass er jemand sei, der<br />

gerne durch Provokationen aufwecke, und bezog sich damit auf seine vor einiger Zeit<br />

getätigten Äußerung, dass die Psychotherapeuten mit 23 Stunden pro Woche einfach zu<br />

wenig arbeiten würden. Er habe sich in der Zwischenzeit intensiv beschäftigt mit diesem<br />

Thema, mit vielen Impulsen und Anregungen fachkundiger Berater. Hier ist insbesondere<br />

auch ein Gespräch zwischen Herrn Metke, Jürgen Doebert und Birgit Clever zu diesem<br />

Thema zu nennen.<br />

Jedenfalls erläuterte er dann der VV, dass er sich inzwischen habe gut informieren lassen<br />

und mitteilen könne, dass die Arbeitszeit der PT statistisch falsch niedrig“ angegeben wird<br />

in den Statistiken der KV.<br />

Dann erklärte er, dass die Vergütung der in der MGV verbliebenen Restleistungen infolge<br />

der Ausbudgetierung so niedrig wäre und deshalb jegliche Kalkulationssicherheit<br />

vermissen lasse, sodass „ein neues Kapitel der Solidarität“ geschrieben werden müsse:<br />

es müsse eine Stützung der Psychotherapeuten erfolgen. Schließlich würden sich die PT<br />

ja auch aus Solidarität beteiligen an der Finanzierung des Notfalldienstes. Deshalb solle in<br />

den neuen HVM eine Mindestquote für unsere Restleistungen von 80% aufgenommen<br />

werden, geltend ab dem 4. Quartal 20<strong>13</strong>.<br />

Der neue HVM wurde wenig später einstimmig verabschiedet.<br />

Für die ersten 3 Quartale 20<strong>13</strong> gilt diese Mindestquote bereits durch einen<br />

Vorstandsbeschluss, die Leistungen werden also auch in diesen Quartalen sicher mit 80%<br />

vergütet.<br />

Gemessen an der ursprünglichen Forderung nach einer 100% Vergütung ist dies nur die<br />

zweitbeste Lösung. Dennoch stellt sich die Situation des Topfes für die nicht<br />

ausbudgetierten nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen durch die komplizierten<br />

Bereinigungsprozesse ziemlich dramatisch dar. Das Honorar für die in 2012 abgerechnete<br />

Probatorik musste zu 100% aus dem Topf bereinigt, also herausgenommen werden. Laut<br />

Schätzung hätten dann die in diesem Topf verbliebenen Leistungen mit nur 30% vergütet<br />

werden können.<br />

Insofern ist der 80%-Schutz ein gutes Ergebnis und bedeutet nun eine vollständige<br />

Kalkulationssicherheit für unsere Leistungen.<br />

Ulrike Böker, vvpsw<br />

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