Rundbrief bvvp BW 03-13
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Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />
-<strong>BW</strong><br />
Die Mindestquote der nicht ausbudgetierten psychotherapeutischen Leistungen<br />
liegt bei 80 Prozent - Bericht aus der Vertreterversammlung<br />
In der letzten Vertreterversammlung der KV am 3. Juli in Stuttgart präsentierte sich der 1.<br />
Vorsitzende der KV<strong>BW</strong> Herr Dr. Metke als richtig guter KV-Vorstand für uns<br />
Psychotherapeuten und für den Schutz unserer Interessen.<br />
Zunächst äußerte er sich zu unseren Arbeitszeiten: er meinte, dass er jemand sei, der<br />
gerne durch Provokationen aufwecke, und bezog sich damit auf seine vor einiger Zeit<br />
getätigten Äußerung, dass die Psychotherapeuten mit 23 Stunden pro Woche einfach zu<br />
wenig arbeiten würden. Er habe sich in der Zwischenzeit intensiv beschäftigt mit diesem<br />
Thema, mit vielen Impulsen und Anregungen fachkundiger Berater. Hier ist insbesondere<br />
auch ein Gespräch zwischen Herrn Metke, Jürgen Doebert und Birgit Clever zu diesem<br />
Thema zu nennen.<br />
Jedenfalls erläuterte er dann der VV, dass er sich inzwischen habe gut informieren lassen<br />
und mitteilen könne, dass die Arbeitszeit der PT statistisch falsch niedrig“ angegeben wird<br />
in den Statistiken der KV.<br />
Dann erklärte er, dass die Vergütung der in der MGV verbliebenen Restleistungen infolge<br />
der Ausbudgetierung so niedrig wäre und deshalb jegliche Kalkulationssicherheit<br />
vermissen lasse, sodass „ein neues Kapitel der Solidarität“ geschrieben werden müsse:<br />
es müsse eine Stützung der Psychotherapeuten erfolgen. Schließlich würden sich die PT<br />
ja auch aus Solidarität beteiligen an der Finanzierung des Notfalldienstes. Deshalb solle in<br />
den neuen HVM eine Mindestquote für unsere Restleistungen von 80% aufgenommen<br />
werden, geltend ab dem 4. Quartal 20<strong>13</strong>.<br />
Der neue HVM wurde wenig später einstimmig verabschiedet.<br />
Für die ersten 3 Quartale 20<strong>13</strong> gilt diese Mindestquote bereits durch einen<br />
Vorstandsbeschluss, die Leistungen werden also auch in diesen Quartalen sicher mit 80%<br />
vergütet.<br />
Gemessen an der ursprünglichen Forderung nach einer 100% Vergütung ist dies nur die<br />
zweitbeste Lösung. Dennoch stellt sich die Situation des Topfes für die nicht<br />
ausbudgetierten nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen durch die komplizierten<br />
Bereinigungsprozesse ziemlich dramatisch dar. Das Honorar für die in 2012 abgerechnete<br />
Probatorik musste zu 100% aus dem Topf bereinigt, also herausgenommen werden. Laut<br />
Schätzung hätten dann die in diesem Topf verbliebenen Leistungen mit nur 30% vergütet<br />
werden können.<br />
Insofern ist der 80%-Schutz ein gutes Ergebnis und bedeutet nun eine vollständige<br />
Kalkulationssicherheit für unsere Leistungen.<br />
Ulrike Böker, vvpsw<br />
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