Rundbrief bvvp BW 03-13
Rundbrief bvvp BW 03-13
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Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />
-<strong>BW</strong><br />
Achtung! Ferienzeit: Sie werden voraussichtlich erst Ihren Honorarbescheid zu<br />
Beginn der Schulferien in den Händen halten. Wenn Sie vor Ihrem Urlaub nicht<br />
Widerspruch einlegen können, prüfen Sie, ob die Widerspruchsfrist reicht, um<br />
nach Ihrer Rückkehr den Widerspruch einzureichen.<br />
Ihre Rechtsansprüche können Sie nur offen halten, indem Sie rechtzeitig nach<br />
Erhalt des Honorarbescheides Widerspruch einlegen. Er muss innerhalb eines<br />
Monats bei der KV<strong>BW</strong> eingegangen sein.<br />
Norbert Bowe, <strong>bvvp</strong><strong>BW</strong>-Rechtsressort<br />
Erfolg bei der Klage gegen die Konvergenz<br />
Erinnern Sie sich? Vom ersten Quartal 2009 bis zum zweiten Quartal 2010 befanden sich<br />
die Haus- und Facharztpraxen in einer prekären Notlage aufgrund schwerwiegender<br />
tektonischer Verwerfungen durch den neuen EBM 2009. Die Verwerfungen waren so<br />
gravierend, dass Existenzen bedroht waren. Die Psychotherapiepraxen waren als die<br />
großen Gewinner der EBM-Reform identifiziert worden. So jedenfalls sah es die KV<strong>BW</strong>.<br />
Die Psychotherapiepraxen wurden daraufhin veranlasst, das Abgleiten von Orthopäden<br />
und anderen ins Prekariat zu verhindern. Dazu wurde von der KV<strong>BW</strong> die<br />
Konvergenzregelung ausgedacht, woraufhin die wohlhabenden Psychotherapeuten<br />
Millionen Euro für die notleidenden Praxen zur Verfügung zu stellen hatten.<br />
Gewissermaßen ein verfügtes Notopfer. Dazu nutzte die KV<strong>BW</strong> einen Beschluss des<br />
Bewertungsausschusses, der den KVen die Möglichkeit eröffnete, sog.<br />
Konvergenzregelungen zu treffen, um übermäßige Honorarverluste aufgrund der<br />
Umstellung auf den neuen EBM auszugleichen. Die Konvergenzregelung kappte Gewinne<br />
bzw. glich Verluste aus von mehr als 5% im Vergleich zum Vorjahresquartal. Damit war es<br />
mit der Austauschbarkeit von Probatorik und Therapie im Rahmen des Zeitkontingents<br />
unter finanziellen Gesichtspunkten dahin. Diejenigen unter Ihnen, die sich auf die<br />
Austauschbarkeit ohne Abstaffelung der Vergütung verlassen und mehr Probatorik<br />
angeboten hatten, sahen sich plötzlich mit Konvergenzabzügen konfrontiert.<br />
Nun erwiesen sich die Verwerfungen doch als weniger dramatisch. Keiner verlor deshalb<br />
Haus und Hof, und was vom überbordenden Wohlstand der Psychotherapeuten zu halten<br />
ist, wissen Sie ja selbst. Ausgerechnet den Psychotherapiepraxen, die politisch gewollt<br />
aufgrund der Abschaffung des Punktzahlgrenzvolumens und mit Einführung des<br />
Zeitkontingents tatsächlich etwas mehr Honorar erwirtschaften konnten, wurde, und das<br />
ohne Vorwarnung, das Honorar gekürzt.<br />
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