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Rundbrief bvvp BW 03-13

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Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />

-<strong>BW</strong><br />

Achtung! Ferienzeit: Sie werden voraussichtlich erst Ihren Honorarbescheid zu<br />

Beginn der Schulferien in den Händen halten. Wenn Sie vor Ihrem Urlaub nicht<br />

Widerspruch einlegen können, prüfen Sie, ob die Widerspruchsfrist reicht, um<br />

nach Ihrer Rückkehr den Widerspruch einzureichen.<br />

Ihre Rechtsansprüche können Sie nur offen halten, indem Sie rechtzeitig nach<br />

Erhalt des Honorarbescheides Widerspruch einlegen. Er muss innerhalb eines<br />

Monats bei der KV<strong>BW</strong> eingegangen sein.<br />

Norbert Bowe, <strong>bvvp</strong><strong>BW</strong>-Rechtsressort<br />

Erfolg bei der Klage gegen die Konvergenz<br />

Erinnern Sie sich? Vom ersten Quartal 2009 bis zum zweiten Quartal 2010 befanden sich<br />

die Haus- und Facharztpraxen in einer prekären Notlage aufgrund schwerwiegender<br />

tektonischer Verwerfungen durch den neuen EBM 2009. Die Verwerfungen waren so<br />

gravierend, dass Existenzen bedroht waren. Die Psychotherapiepraxen waren als die<br />

großen Gewinner der EBM-Reform identifiziert worden. So jedenfalls sah es die KV<strong>BW</strong>.<br />

Die Psychotherapiepraxen wurden daraufhin veranlasst, das Abgleiten von Orthopäden<br />

und anderen ins Prekariat zu verhindern. Dazu wurde von der KV<strong>BW</strong> die<br />

Konvergenzregelung ausgedacht, woraufhin die wohlhabenden Psychotherapeuten<br />

Millionen Euro für die notleidenden Praxen zur Verfügung zu stellen hatten.<br />

Gewissermaßen ein verfügtes Notopfer. Dazu nutzte die KV<strong>BW</strong> einen Beschluss des<br />

Bewertungsausschusses, der den KVen die Möglichkeit eröffnete, sog.<br />

Konvergenzregelungen zu treffen, um übermäßige Honorarverluste aufgrund der<br />

Umstellung auf den neuen EBM auszugleichen. Die Konvergenzregelung kappte Gewinne<br />

bzw. glich Verluste aus von mehr als 5% im Vergleich zum Vorjahresquartal. Damit war es<br />

mit der Austauschbarkeit von Probatorik und Therapie im Rahmen des Zeitkontingents<br />

unter finanziellen Gesichtspunkten dahin. Diejenigen unter Ihnen, die sich auf die<br />

Austauschbarkeit ohne Abstaffelung der Vergütung verlassen und mehr Probatorik<br />

angeboten hatten, sahen sich plötzlich mit Konvergenzabzügen konfrontiert.<br />

Nun erwiesen sich die Verwerfungen doch als weniger dramatisch. Keiner verlor deshalb<br />

Haus und Hof, und was vom überbordenden Wohlstand der Psychotherapeuten zu halten<br />

ist, wissen Sie ja selbst. Ausgerechnet den Psychotherapiepraxen, die politisch gewollt<br />

aufgrund der Abschaffung des Punktzahlgrenzvolumens und mit Einführung des<br />

Zeitkontingents tatsächlich etwas mehr Honorar erwirtschaften konnten, wurde, und das<br />

ohne Vorwarnung, das Honorar gekürzt.<br />

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