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Rundbrief bvvp BW 03-13

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Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg<br />

-<strong>BW</strong><br />

Fachkapitel bzw. am besten alle restlichen Leistungen noch auszubudgetieren. Das<br />

würde sich für die Krankenkassen sogar finanziell rechnen.<br />

Unsere Klageverfahren haben weiterhin die wichtige Funktion, in der Selbstverwaltung die<br />

Erkenntnis zu fördern, dass es für alle(s) am besten ist, die berechtigten Interessen der<br />

Psychotherapeuten von vorn herein zu berücksichtigen. In folgenden KVen laufen <strong>bvvp</strong>-<br />

Musterklageverfahren: in Baden-Württemberg, Saarland, Nordrhein, Schleswig-Holstein,<br />

Sachsen und Thüringen und Bayern.<br />

a. Genehmigungspflichtige Leistungen<br />

Der Punktwert der Euro-Gebührenordnung hat eine Steigerung von nur 0,9% erfahren,<br />

von 3,5048 auf 3,5363 Cent. D.h., seit 2010 ist die Vergütung nahezu gleich (niedrig)<br />

geblieben. Die Einzelsitzungen werden mit somit mit 81,87 € vergütet. Statt wie früher<br />

durch den Mindestpunktwert für genehmigungspflichtige Leistungen müssten sich<br />

Honorarverbesserungen entsprechend stattgehabter Einkommenszuwächse der<br />

Vergleichsgruppe (Facharzt-Mix) in einer Erhöhung der EBM-Punktzahlen für<br />

psychotherapeutische Leistungen im EBM widerspiegeln. Es werden aufgrund der<br />

extrabudgetären Vergütung weiterhin die Verhältnisse des Facharzt-Mix auf Bundesebene<br />

maßgeblich sein.<br />

Nach unseren Auswertungen der Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche<br />

Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (ZI-Praxis-Panel-Erhebungen 2010) sind<br />

die GKV-Einnahmen aller Ärzte von 2006 auf 2007 um 3,6% und von 2007 auf 2008 um<br />

3,8% gestiegen, d.h. insgesamt um 7,5%, während die Einnahmen der<br />

Psychotherapeuten im selben Zeitraum nur um 1,7% (bzw. um 0,8% bei den Fachärzten f.<br />

Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) zulegen konnten. Noch erheblicher sind<br />

nach diesen Daten die Zuwächse unserer Vergleichsgruppe (Facharzt-Mix) angestiegen,<br />

während deren Betriebsausgaben nicht in gleichem Maß gestiegen sind, d.h. prozentual<br />

sich vermindert hatten. Wir warten immer noch auf eine Neufassung der<br />

Berechnungsformel für die angemessen Vergütung durch den Bewertungsausschuss und<br />

meinen, dass diese Anstiege für uns zu Buche schlagen müssten. Wir empfehlen daher,<br />

mit Ihrem Widerspruch die eigenen Rechtsansprüche zu wahren.<br />

b. Nicht genehmigungspflichtige Leistungen<br />

Wie bereits eingangs ausgeführt werden die probatorischen Sitzungen zu 100% nach der<br />

Euro-Gebührenordnung bezahlt, die Restleistungen zu 80% quotiert. Dieses noch<br />

moderate Ergebnis ist nicht zuletzt unseren Frontleuten zu verdanken, Jürgen Doebert,<br />

Regine Simon und Birgit Clever, die der KV-Spitze verdeutlichen konnten, dass es nicht<br />

am mangelnden Arbeitswillen, sondern an den schlechten Vergütungsverhältnissen liegt,<br />

dass die Psychotherapeuten bei den Quartalsumsätzen so hoffnungslos am unteren Ende<br />

krebsen.<br />

Zusammenfassend empfehlen wir daher, mit dem vorgeschlagenen <strong>bvvp</strong>-<br />

Widerspruchstext gegen den Honorarbescheid und die unzureichende Vergütung der<br />

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