Prospectus Simplifié daté de [Mars] 2005
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Besteuerung Das Vermögen <strong>de</strong>r Baloise Fund Invest (Lux) unterliegt im Grossherzogtum Luxemburg einer<br />
Steuer, <strong>de</strong>r sogenannten „taxe d’abonnement“, die vierteljährlich auf das jeweils am Quartalsen<strong>de</strong><br />
ausgewiesene Netto-Vermögen <strong>de</strong>r Baloise Fund Invest (Lux) zahlbar ist. Zur Zeit beträgt die taxe<br />
d’abonnement im Falle von „R“ Anteilen 0,05 % p.a. und im Falle von „I“ Anteilen nur 0,01 % p.a..<br />
Veröffentlichung <strong>de</strong>s<br />
Nettoinventarwertes<br />
sowie <strong>de</strong>s Ausgabe- und<br />
Rücknahmepreises<br />
Ausgabe, Rücknahme<br />
und Umtausch von<br />
Anteilen<br />
Die Einkünfte aus <strong>de</strong>r Anlage <strong>de</strong>s Vermögens <strong>de</strong>r Baloise Fund Invest (Lux) wer<strong>de</strong>n im<br />
Grossherzogtum Luxemburg nicht besteuert. Allerdings können diese Einkünfte in Län<strong>de</strong>rn, in<br />
<strong>de</strong>nen das Vermögen <strong>de</strong>r Baloise Fund Invest (Lux) angelegt ist, <strong>de</strong>r Quellenbesteuerung<br />
unterworfen wer<strong>de</strong>n. In solchen Fällen sind we<strong>de</strong>r die Depotbank noch die Investmentgesellschaft<br />
zur Einholung von Steuerbescheinigungen verpflichtet. Es wird im Grossherzogtum Luxemburg<br />
keine Quellensteuer auf Ausschüttungen <strong>de</strong>r Baloise Fund Invest (Lux) bzw. ihrer Teilfonds<br />
erhoben.<br />
Anteilinhaber, die nicht im Grossherzogtum Luxemburg ansässig sind, bzw. dort keine<br />
Betriebsstätte unterhalten, müssen auf ihre Anteile o<strong>de</strong>r Erträge aus Anteilen im Grossherzogtum<br />
Luxemburg we<strong>de</strong>r Einkommens-, Erbschafts-, noch Vermögenssteuer entrichten. Für sie gelten die<br />
jeweiligen nationalen Steuervorschriften.<br />
Der Vollständigkeit halber sei jedoch auf die Bestimmungen <strong>de</strong>r EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie<br />
hingewiesen, die grundsätzlich ab 1. Juli <strong>2005</strong> Anwendung fin<strong>de</strong>n.<br />
Interessenten sollten sich über Gesetze und Verordnungen, die auf <strong>de</strong>n Kauf, <strong>de</strong>n Besitz und die<br />
Rücknahme von Anteilen Anwendung fin<strong>de</strong>n, informieren und sich gegebenenfalls beraten lassen.<br />
Der Nettoinventarwert pro Anteil je<strong>de</strong>r Kategorie von Anteilen innerhalb <strong>de</strong>s Teilfonds und <strong>de</strong>ssen<br />
Ausgabepreis und Rücknahmepreis u.s.w. können am Sitz <strong>de</strong>r Baloise Fund Invest (Lux), bei <strong>de</strong>r<br />
Depotbank und allen unten genannten Ansprechpartnern an allen Bankarbeitstagen erfragt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Nettoinventarwerte <strong>de</strong>r Anteile <strong>de</strong>s BFI Activ (CHF) wer<strong>de</strong>n täglich in folgen<strong>de</strong>n Medien<br />
veröffentlicht:<br />
CH: Neue Zürcher Zeitung, Basler Zeitung, Le Temps, Corriere <strong>de</strong>l Ticino (jeweils mit <strong>de</strong>m<br />
Hinweis "exklusive Kommissionen")<br />
B: De Financieel-Economische Tijd<br />
A: Die Presse<br />
Anleger können an je<strong>de</strong>m Bankarbeitstag in Luxemburg Anteile <strong>de</strong>s Teilfonds zeichnen,<br />
zurückgeben o<strong>de</strong>r umtauschen. Entsprechen<strong>de</strong> Anträge können bei <strong>de</strong>r Gesellschaft, <strong>de</strong>r Depotbank,<br />
bei <strong>de</strong>n Zahl- und Vertriebsstellen eingereicht wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Ausgabepreis und <strong>de</strong>r Rücknahmepreis <strong>de</strong>r Anteile entsprechen <strong>de</strong>m Nettoinventarwert, <strong>de</strong>r am<br />
nächsten Bewertungstag nach <strong>de</strong>m Eingang <strong>de</strong>s Zeichnungs- bzw. Rücknahmeantrages berechnet<br />
wird, wenn dieser vor 15.00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) bei <strong>de</strong>r Register- und Transferstelle bzw. bei<br />
<strong>de</strong>r Depotbank eingeht. Anträge, welche nach 15.00 Uhr eingehen, wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s<br />
am darauf folgen<strong>de</strong>n Bankgeschäftstages ermittelten Anteilwertes abgerechnet.<br />
Gleiches gilt für Anträge auf Umtausch von Anteilen <strong>de</strong>s BFI Activ (CHF) in Anteile an<strong>de</strong>rer<br />
Teilfonds <strong>de</strong>r Baloise Fund Invest (Lux), die auf Basis <strong>de</strong>r Nettovermögenswerte <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n<br />
Teilfonds getätigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Anteilkategorien Den Anlegern <strong>de</strong>s BFI Activ (CHF) stehen zum Datum dieses Prospekts zwei Anteilkategorien zur<br />
Verfügung: Anteilkategorie R („R“ Anteile) und Anteilkategorie I („I“ Anteile).<br />
„R“ Anteile können von je<strong>de</strong>m Anleger erworben wer<strong>de</strong>n. Eine Min<strong>de</strong>stanlage besteht nicht.<br />
“I” Anteile können nur von „institutionellen“ Anlegern erworben wer<strong>de</strong>n, wie von <strong>de</strong>r<br />
luxemburgischen Aufsicht <strong>de</strong>finiert. Der Erwerb von „I“ Anteilen setzt eine Min<strong>de</strong>stanlage von<br />
350 000 CHF voraus.<br />
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