Verkaufsprospekt
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PineBridge Global Funds<br />
Prospekt
Die Mitglieder des Verwaltungsrats der PineBridge Investments Ireland Limited, deren Namen im Abschnitt „Management<br />
und Verwaltung des Fonds“ im Prospekt genannt sind, sind für die in diesem Prospekt und den Nachträgen enthaltenen<br />
Angaben verantwortlich. Nach bestem Wissen und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene Sorgfalt<br />
haben walten lassen, um dies zu gewährleisten) entsprechen die in diesem Prospekt und seinen Nachträgen enthaltenen<br />
Angaben den Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />
Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
WICHTIGER HINWEIS<br />
Dieser Fonds ist ein Umbrellafonds, der aus verschiedenen Teilfonds besteht, die in Aktien, Schuldverschreibungen und<br />
Derivaten jeweils mit unterschiedlichen Risikoprofilen anlegen.<br />
Einige Teilfonds können in hohem Umfang in Anleihen mit einem Rating unterhalb von "investment grade", strukturierten<br />
Produkten (z. B. forderungs- und hypothekenbesicherten Wertpapieren) oder Derivaten (maximal 100 % des<br />
Nettoinventarwerts eines Teilfonds) anlegen. Solche Anlagen können mit erheblichen Risiken verbunden sein, unter<br />
anderem Kontrahenten-/ Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko und Volatilitätsrisiko, die gegebenenfalls zur Folge haben können,<br />
dass Sie den gesamten Betrag, den Sie in dem bzw. den betreffenden Teilfonds angelegt haben, verlieren.<br />
Teilfonds, die an Schwellenmärkten oder in Wertpapieren mit geringer Kapitalisierung anlegen, können höheren<br />
Liquiditäts- und Volatilitätsrisiken ausgesetzt sein. Teilfonds, die an Schwellenmärkten anlegen, können ferner<br />
zusätzlichen rechtlichen, regulatorischen und politischen Risiken sowie Enteignungs-, Rückführungs- und<br />
Währungsrisiken ausgesetzt sein.<br />
Teilfonds, die an einem einzigen Markt anlegen, können einem höheren Konzentrationsrisiko ausgesetzt sein als<br />
Teilfonds mit einer stärker diversifizierten Anlagepolitik.<br />
Falls Sie Fragen zum Inhalt dieses Prospekts, den mit einer Anlage in dem Fonds verbundenen Risiken oder der<br />
Eignung einer Anlage in dem Fonds für Sie haben, sollten Sie Ihren Wertpapiermakler, Bankfachmann, Anwalt,<br />
Wirtschaftsprüfer oder einen anderen unabhängigen Finanzberater konsultieren.<br />
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PINEBRIDGE GLOBAL FUNDS PROSPEKT<br />
29. März 2011<br />
Der Fonds ist ein offener Investmentfonds in Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der in Irland als Organismus für<br />
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren gemäß den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften betreffend Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren von 2003 (Ausführungsverordnung Nr. 211 von 2003) in der aktuellen Fassung<br />
gegründet und zugelassen wurde.<br />
Dieser Prospekt darf nur mit einem oder mehreren Nachträgen ausgegeben werden, die jeweils Angaben zu einem<br />
bestimmten Teilfonds enthalten. Angaben zu bestimmten Klassen sind gegebenenfalls in dem Nachtrag für den betreffenden<br />
Teilfonds enthalten. Jeder Nachtrag stellt einen Bestandteil dieses Prospekts dar und sollte in Verbindung damit gelesen<br />
werden. Bei Abweichungen zwischen diesem Prospekt und einem Nachtrag hat der betreffende Nachtrag Vorrang.<br />
Die Zulassung aller Klassen bereits ausgegebener und noch auszugebender Anteile des PineBridge Emerging Europe<br />
Equity Fund, des PineBridge Latin America Equity Fund und des PineBridge Latin America Small & Mid Cap Equity Fund,<br />
jeweils Teilfonds des Fonds, zur Notierung im Hauptsegment (Official List) der Irish Stock Exchange wurde beantragt. Wie in<br />
dem betreffenden Nachtrag angegeben, wurden einige der obengenannten Notierten Anteile des Fonds am 16. Dezember<br />
2008 zur Notierung im Hauptsegment der Irish Stock Exchange zugelassen. Die übrigen Notierten Anteile werden<br />
voraussichtlich ab dem Zeitpunkt ihrer Börsenzulassung zur Notierung im Hauptsegment der Irish Stock Exchange<br />
zugelassen. Weder für die Notierten Anteile noch für irgendwelche anderen Anteile des Fonds wurde die Zulassung zu<br />
irgendeiner anderen Wertpapierbörse beantragt. Der Verwaltungsrat rechnet nicht damit, dass sich in den Notierten Anteilen<br />
ein aktiver Sekundärmarkt entwickeln wird. Weder die Zulassung der Notierten Anteile zur Notierung im Hauptsegment<br />
(Official List), noch ihr Handel am Main Securities Market der Irish Stock Exchange, noch die Billigung der<br />
Börsenzulassungsdokumente des Fonds gemäß den Zulassungsvorschriften der Irish Stock Exchange stellen eine<br />
Gewährleistung oder Zusicherung der Irish Stock Exchange bezüglich der Kompetenz der Personen, die für den Fonds<br />
Dienstleistungen erbringen, oder anderer mit dem Fonds verbundener Personen, die Angemessenheit der in diesem<br />
Dokument enthaltenen Angaben oder die Eignung des Fonds für Anlagezwecke dar.<br />
Die Verteilung dieses Prospekts und der Nachträge in einem Hoheitsgebiet ist nur zulässig, wenn ihm ein Exemplar des<br />
letzten Jahresberichts des Fonds und, falls nach diesem Jahresbericht veröffentlicht, ein Exemplar des letzten<br />
Halbjahresberichts beiliegt. Diese Berichte sind Bestandteil dieses Prospekts.<br />
Manager<br />
PineBridge Investments Ireland Limited<br />
30 North Wall Quay, IFSC, Dublin 1, Irland<br />
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WICHTIGE INFORMATIONEN<br />
In diesem Prospekt verwendete, nicht definierte Begriffe<br />
sind im Abschnitt „Definitionen“ oder in den Anhängen zum<br />
Prospekt definiert.<br />
Der Fonds ist von der Zentralbank zugelassen und steht<br />
unter ihrer Aufsicht.<br />
Die Genehmigung des Fonds und seiner Teilfonds<br />
stellt keine Empfehlung oder Garantie des Fonds oder<br />
seiner Teilfonds durch die Zentralbank dar und die<br />
Zentralbank ist nicht für den Inhalt dieses Prospekts<br />
und seiner Nachträge verantwortlich. Die<br />
Genehmigung des Fonds und seiner Teilfonds durch<br />
die Zentralbank stellt keine Gewährleistung für die<br />
Wertentwicklung des Fonds oder seiner Teilfonds dar,<br />
und die Zentralbank haftet nicht für die<br />
Wertentwicklung oder einen Ausfall des Fonds oder<br />
seiner Teilfonds.<br />
Dieser Prospekt stellt kein Angebot und keine Aufforderung<br />
zur Abgabe eines Angebots gegenüber einer Person in<br />
einer Rechtsordnung dar, in dem ein solches Angebot oder<br />
eine solche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots<br />
unzulässig ist, oder gegenüber einer Person, gegenüber<br />
der die Abgabe eines solchen Angebots oder eine solche<br />
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots rechtswidrig ist.<br />
Niemand darf diesen Prospekt als Aufforderung zum Kauf<br />
betrachten, es sei denn, dass eine solche Aufforderung in<br />
der betreffenden Rechtsordnung rechtmäßig an eine<br />
solche Person gerichtet werden darf und alle geltenden<br />
Registrierungs- oder sonstigen Rechtsvorschriften erfüllt<br />
wurden. Jede Person, die auf Grundlage dieses Prospekts<br />
einen Antrag stellen möchte, ist dafür verantwortlich, sich<br />
davon zu überzeugen, dass die hierfür geltenden Gesetze<br />
der betreffenden Rechtsordnung vollständig eingehalten<br />
werden, einschließlich der Einholung staatlicher oder<br />
anderer Zustimmungen, die eventuell erforderlich sind,<br />
oder der Einhaltung anderer vorgeschriebener Formalitäten<br />
oder der Zahlung von Übertragungs- oder anderen<br />
Steuern, die in dieser Rechtsordnung gegebenenfalls zu<br />
zahlen sind.<br />
Die Angaben in diesem Prospekt gründen sich auf<br />
gegenwärtig in Irland geltendes Recht und herrschende<br />
Praxis und sind Änderungen dieses Rechts und dieser<br />
Praxis unterworfen.<br />
Die Anteile sind nicht gemäß dem Securities Act von 1933<br />
der Vereinigten Staaten in der aktuellen Fassung oder dem<br />
Investment Company Act von 1940 der Vereinigten<br />
Staaten in der aktuellen Fassung (das „Gesetz von 1940“)<br />
registriert und dürfen weder in den Vereinigten Staaten<br />
noch US-Personen oder für deren Rechnung angeboten,<br />
verkauft oder geliefert werden.<br />
Ungeachtet des Vorstehenden kann der Verwaltungsrat<br />
nach anwaltlicher Beratung den Verkauf von Anteilen an<br />
eine oder mehrere US-Personen unter Umständen<br />
genehmigen, in denen vernünftigerweise davon<br />
auszugehen ist, dass dieser Verkauf keine nachteiligen<br />
Folgen für den Fonds oder seine Teilfonds hat. Der Fonds<br />
und seine Teilfonds wurden jedoch nicht zum Zwecke der<br />
Anlage durch US-Personen gegründet. Jeder solche<br />
Anleger sollte seine eigenen Rechts-, Steuer- und anderen<br />
Berater konsultieren, um festzustellen, ob eine Anlage in<br />
dem Fonds oder seinen Teilfonds für den Anleger oder die<br />
mit ihm verbundenen Personen und Unternehmen<br />
nachteilige Folgen haben könnte. Für alle US-Personen<br />
ergeben sich aus einer Anlage in dem Fonds oder einem<br />
seiner Teilfonds entsprechende Folgen bezüglich der US-<br />
Besteuerung. Außerdem können sich für US-Personen,<br />
die mit ausländischen, in dem Fonds oder seinen<br />
Teilfonds anlegenden Personen verbunden sind,<br />
entsprechende Folgen bezüglich der US-Besteuerung<br />
ergeben. Diesen US-Personen und mit ihnen verbundenen<br />
ausländischen Anlegern in dem Fonds oder seinen<br />
Teilfonds wird empfohlen, ihre US-Steuerberater zu<br />
konsultieren.<br />
Die Politik des Fonds untersagt auch den Verkauf von<br />
Anteilen an Anleger, denen gegenüber ein solcher Verkauf<br />
in den Vereinigten Staaten rechtswidrig wäre. Der Fonds<br />
hat das Recht, die Rücknahme von Anteilen zu erzwingen,<br />
die unter Verstoß gegen die in diesem Prospekt<br />
beschriebenen Verbote verkauft wurden, und beabsichtigt,<br />
dieses Recht auszuüben. Darüber hinaus hat der Fonds<br />
das Recht, die Anteile eines Anlegers jederzeit<br />
zwangsweise zurückzunehmen, wenn eine solche<br />
Rücknahme nach alleinigem Ermessen des Fonds dazu<br />
geeignet ist, den Fonds vor nachteiligen steuerlichen<br />
Folgen oder davor zu schützen, sich als<br />
Investmentgesellschaft gemäß dem Gesetz von 1940<br />
registrieren lassen zu müssen, und er genießt bei der<br />
Ausübung dieses Rechts vollständigen Schutz.<br />
Antragsteller auf Ausgabe von Anteilen und<br />
Übertragungsempfänger müssen bestätigen, dass sie<br />
keine US-Personen sind, denen der Kauf von Anteilen<br />
untersagt ist.<br />
Der Fonds ist von der Hong Kong Securities and Futures<br />
Commission nach Section 104 der Securities and Futures<br />
Ordinance von Hongkong zugelassen. Die Hong Kong<br />
Securities and Futures Commission übernimmt keine<br />
Verantwortung für den Inhalt dieses Prospekts und seiner<br />
Nachträge, für die solide Finanzlage des Fonds oder<br />
seiner Teilfonds oder für die Richtigkeit von Angaben oder<br />
Meinungen in diesem Prospekt und seinen Nachträgen.<br />
Die Zulassung durch die Hong Kong Securities and<br />
Futures Commission stellt keine Empfehlung oder<br />
Unterstützung des Fonds und seiner Teilfonds dar, ist<br />
keine Garantie für die kommerziellen Vorzüge oder die<br />
Wertentwicklung des Fonds und seiner Teilfonds, bedeutet<br />
nicht, dass der Fonds und seine Teilfonds für alle Anleger<br />
geeignet sind, und stellt keine Aussage über deren<br />
Eignung für einen bestimmten Anleger oder eine<br />
bestimmte Klasse von Anlegern dar.<br />
Anleger sollten beachten, dass Anlagen in<br />
Wertpapieren volatil sein können und ihr Wert sowohl<br />
fallen als auch steigen kann, weshalb nicht<br />
zugesichert werden kann, dass der Fonds oder einer<br />
seiner Teilfonds in der Lage sein wird, sein Ziel zu<br />
erreichen, oder dass Anteile bei der Rücknahme mehr<br />
wert sein werden als beim Kauf. Der Preis der Anteile<br />
und die Erträge aus ihnen können zur Abbildung der<br />
Veränderungen des Nettoinventarwerts jedes<br />
Teilfonds sowohl fallen als auch steigen. Der Manager<br />
kann eine Rücknahmegebühr von bis zu 3 %<br />
berechnen. Die jeweils bestehende Differenz zwischen<br />
dem Zeichnungs- und dem Rücknahmepreis von<br />
Anteilen bedeutet, dass eine Anlage als mittel- bis<br />
langfristig angesehen werden sollte. Eine Anlage<br />
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sollte nur von Personen getätigt werden, die einen<br />
Verlust aus ihrer Anlage verkraften könnten.<br />
Die Hauptrisikofaktoren, die mit einer Anlage in dem Fonds<br />
und jedem seiner Teilfonds verbunden sind, sind im<br />
Abschnitt „Risikofaktoren" im Prospekt und<br />
erforderlichenfalls in dem Nachtrag für den betreffenden<br />
Teilfonds dargelegt.<br />
Bedingung bei der Zeichnung des Fonds und jedes<br />
Teilfonds ist, dass weder der Manager noch einer der<br />
Anlageverwalter gegenüber den Anlegern (oder anderen<br />
Personen) für Beurteilungsfehler bei der Auswahl der<br />
Anlagen des Fonds oder der einzelnen Teilfonds haften.<br />
Weder die Aushändigung dieses Prospekts noch das<br />
Angebot, die Ausgabe oder der Verkauf von Anteilen des<br />
Fonds oder seiner Teilfonds stellen unter irgendwelchen<br />
Umständen eine Zusicherung dar, dass die in diesem<br />
Prospekt enthaltenen Angaben zu irgendeinem Zeitpunkt<br />
nach dem Datum dieses Prospekts noch korrekt sind.<br />
Dieser Prospekt wird vom Manager aktualisiert werden, um<br />
wesentliche Änderungen zu berücksichtigen; alle diese<br />
Änderungen werden der Zentralbank und gegebenenfalls<br />
einer oder mehreren ausländischen Aufsichtsbehörden im<br />
Voraus angezeigt. Alle diese Änderungen werden den<br />
Anteilinhabern in den nächsten periodischen Berichten des<br />
Fonds mitgeteilt.<br />
Vom Manager bestellte Verkäufer oder Vertreter sind nicht<br />
befugt, den Manager bezüglich Erklärungen zu vertreten,<br />
die den Bestimmungen dieses Prospekts widersprechen,<br />
und alle nicht in diesem Prospekt enthaltenen Angaben<br />
oder Darstellungen, die von Händlern, Verkäufern oder<br />
anderen Personen gemacht werden, sind als nicht<br />
autorisiert zu betrachten, und es darf sich folglich nicht auf<br />
diese verlassen werden.<br />
Dieser Prospekt kann in andere Sprachen übersetzt<br />
werden, wobei jedoch jede solche Übersetzung<br />
ausschließlich dieselben Angaben enthalten darf und<br />
dieselbe Bedeutung haben muss wie der<br />
englischsprachige Prospekt.<br />
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ANSCHRIFTENVERZEICHNIS<br />
Verwaltungsrat des Managers<br />
Regina Harrington<br />
JJ O'Mahony<br />
Bernadette Sexton<br />
Harold Singleton III<br />
Romain Paulus<br />
Laura Hancock<br />
Pauline Frayne<br />
George Hornig<br />
Promoter, Manager und weltweite<br />
Vertriebsgesellschaft<br />
PineBridge Investments Ireland Limited<br />
30 North Wall Quay<br />
IFSC<br />
Dublin 1<br />
Irland<br />
Treuhänder<br />
State Street Custodial Services (Ireland) Limited<br />
78 Sir John Rogerson’s Quay<br />
Dublin 2<br />
Irland<br />
Verwaltungsstelle<br />
State Street Fund Services (Ireland) Limited<br />
78 Sir John Rogerson’s Quay<br />
Dublin 2<br />
Irland<br />
Vertriebsgesellschaft<br />
PineBridge Investments Europe Ltd.<br />
Plantation Place South, 60 Great Tower Street,<br />
London EC3R 5AZ,<br />
England<br />
Repräsentant in Hongkong<br />
PineBridge Investments Hong Kong Ltd.<br />
Level 28 (Geschäftsadresse Level 31)<br />
Three Pacific Place<br />
1 Queen’s Road East<br />
Hongkong<br />
Rechtsberater<br />
Dillon Eustace<br />
Solicitors<br />
33 Sir John Rogerson's Quay<br />
Dublin 2<br />
Irland<br />
Abschlussprüfer<br />
PricewaterhouseCoopers<br />
One Spencer Dock<br />
North Wall Quay<br />
Dublin 1<br />
Irland<br />
Börsenzulassungsbeauftragter (Listing Sponsor)<br />
Dillon Eustace<br />
33 Sir John Rogerson's Quay<br />
Dublin 2<br />
Irland<br />
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INHALT<br />
2 WICHTIGE INFORMATIONEN<br />
4 ANSCHRIFTENVERZEICHNIS<br />
6 DEFINITIONEN<br />
11 DER FONDS<br />
12 ANLAGE DES FONDSVERMÖGENS<br />
12 Die Anlageverwalter<br />
12 Die Anlageziele<br />
12 Anlagepolitik<br />
12 Anlage über Tochtergesellschaften<br />
12 Anlagebeschränkungen<br />
12 Allgemeines<br />
15 Beschränkungen für Kreditaufnahme,<br />
Kreditgewährung und Handel<br />
15 Geschäfte in DFI<br />
17 Aktien und aktienbezogene Instrumente<br />
18 Gemeinsame Verwaltung von Vermögenswerten<br />
19 RISIKOFAKTOREN<br />
19 Risiko in Verbindung mit Rechnungslegungsstandards<br />
19 Gemeinsame Verwaltung von Vermögenswerten<br />
19 Kontrahentenrisiko<br />
19 Ausfall der Gegenpartei: Fehlende Regulierung<br />
19 Kreditrisiko<br />
20 Währungsrisiko<br />
20 Risiko aus Derivaten und Techniken und<br />
Instrumenten<br />
22 Risiko der vorzeitigen Auflösung<br />
22 Schwellenmarktrisiko<br />
22 Wechselkursrisiko<br />
23 Globale Finanzmarktkrise und staatliche Eingriffe<br />
23 Zinsrisiko<br />
23 Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren<br />
24 Anlagerendite<br />
24 Rechtliche Infrastruktur<br />
24 Liquiditätsrisiko<br />
24 Marktstörungen<br />
24 Marktrisiko<br />
24 Nichtkonvertierbarkeit von Währungen<br />
24 Politische und / oder aufsichtsrechtliche Risiken<br />
24 Rückgaberisiko<br />
24 Rückgabebeschränkungen<br />
24 Registrierungsrisiko<br />
25 Verlässlichkeit von Bonitätsratings<br />
25 Verlässlichkeit von Informationen<br />
25 Überweisung von Kapital und Anlageerträgen<br />
25 Abrechnungsrisiko<br />
25 Risiko aus Wertpapierleihe<br />
25 Unterdepotbankrisiko<br />
25 Aussetzung des Handels<br />
26 Anteilswährungsrisiko<br />
26 Bewertungsrisiko<br />
26 Interessenkonflikte<br />
27 GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DES FONDS<br />
27 Beschreibung der Anteile<br />
27 Zeichnung von Anteilen<br />
28 Beschränkungen für das Eigentum an Anteilen<br />
und Vorschriften zur Verhinderung von<br />
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung<br />
28 Antragsverfahren<br />
29 Zeichnungen über ein Clearingsystem<br />
29 Handelspraktiken<br />
29 Rücknahme von Anteilen - Rücknahmeverfahren<br />
30 Rücknahmebeschränkungen<br />
31 Übertragung von Anteilen<br />
31 Umschichtung von Anteilen<br />
31 Steuerpflicht des Fonds<br />
31 Berechnung des Nettoinventarwerts der Anteile<br />
33 Verwässerungsschutzabgabe<br />
34 Vorübergehende Aussetzung der Ermittlung des<br />
Wertes eines Teilfonds und der Ausgabe und<br />
Rücknahme von Anteilen<br />
35 AUSSCHÜTTUNGEN<br />
36 MANAGEMENT- UND FONDSGEBÜHREN<br />
37 Verrechnungsprovisionen<br />
38 MANAGEMENT UND VERWALTUNG DES<br />
FONDS<br />
38 Promoter, Manager und weltweite<br />
Vertriebsgesellschaft<br />
39 Interessen von Verwaltungsratsmitgliedern<br />
39 Der Treuhänder<br />
40 Die Verwaltungsstelle<br />
40 Anlageverwalter<br />
40 Vertriebsstellen<br />
41 Repräsentant in Hongkong<br />
41 Zahlstellen<br />
42 BESTEUERUNG<br />
42 Allgemeines<br />
42 Republik Irland<br />
42 Der Fonds<br />
42 Besteuerung der Anteilinhaber<br />
44 Kapitalerwerbsteuer<br />
45 Finance Act 2010<br />
45 EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie<br />
46 ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />
46 Veröffentlichung des Anteilspreises<br />
46 Mitteilungen an Anteilinhaber<br />
46 Versammlungen<br />
46 Abschlüsse und Zustellung von Dokumenten<br />
46 Wesentliche Verträge<br />
47 Einsehbare Dokumente<br />
47 Abwicklung<br />
48 Verschiedenes<br />
49 ANHANG I<br />
49 Liste anerkannter Börsen<br />
51 NACHTRÄGE FÜR TEILFONDS<br />
268 ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR<br />
ANLEGER IN DER BUNDESREPUBLIK<br />
DEUTSCHLAND<br />
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DEFINITIONEN<br />
In diesem Prospekt gilt Folgendes:<br />
Alle Bezugnahmen auf „US-Dollar“ oder „USD“ sind<br />
Bezugnahmen auf die Währung der Vereinigten Staaten<br />
von Amerika.<br />
Alle Bezugnahmen auf „Euro“, „EUR“ oder „€“ sind<br />
Bezugnahmen auf die Währung der Mitgliedstaaten, die an<br />
der europäischen Einheitswährung teilnehmen.<br />
Alle Bezugnahmen auf „Yen“, „JPY“ oder „¥“ sind<br />
Bezugnahmen auf die Währung Japans.<br />
Alle Bezugnahmen auf „Sterling“ oder „STG“ sind<br />
Bezugnahmen auf die Währung des Vereinigten<br />
Königreichs.<br />
Alle Bezugnahmen auf „Hongkong-Dollar“ oder „HKD“<br />
sind Bezugnahmen auf die Währung von Hongkong.<br />
Alle Bezugnahmen auf „Singapur-Dollar“ oder „SGD“ sind<br />
Bezugnahmen auf die Währung von Singapur.<br />
Alle Bezugnahmen auf „australischer Dollar“ oder „AUD“<br />
sind Bezugnahmen auf die Währung von Australien.<br />
Alle Bezugnahmen auf eine bestimmte Uhrzeit sind, sofern<br />
nicht anders angegeben, Bezugnahmen auf irische Zeit.<br />
„Abgaben und Gebühren“<br />
bedeutet alle Stempel- und sonstigen Abgaben, Steuern,<br />
staatlichen Abgaben, Bewertungsgebühren, Gebühren von<br />
Vertretern, Maklerprovisionen, Bankgebühren,<br />
Transfergebühren, Eintragungsgebühren und sonstigen<br />
Kosten, die für oder vor oder anlässlich von Transaktionen,<br />
Geschäften oder Bewertungen möglicherweise oder<br />
tatsächlich zahlbar werden, bedeutet aber nicht<br />
Provisionen, die vom Anteilinhaber bei der Ausgabe von<br />
Anteilen an Vertreter oder Makler zahlbar sind.<br />
„PineBridge“<br />
bedeutet die American International Group, Inc.<br />
„anerkannte Börse“<br />
bedeutet in Bezug auf Anlagen eine Wertpapierbörse,<br />
einen OTC-Markt oder einen anderen Wertpapiermarkt, die<br />
bzw. der gemäß den Bestimmungen der Zentralbank, die<br />
selbst keine Liste der genehmigten Märkte herausgibt, in<br />
Anhang I genannt ist.<br />
„anerkanntes Clearingsystem“<br />
bedeutet Bank One NA, Depositary and Clearing Centre,<br />
Clearstream Banking AG, Clearstream Banking SA,<br />
CREST, Depositary Trust Company of New York,<br />
Euroclear, National Securities Clearing System, Sicovam<br />
SA, SIS Sega Intersettle AG oder ein anderes System für<br />
das Clearing von Anteilen, das für die Zwecke von Chapter<br />
1A in Part 27 des Taxes Act von der irischen<br />
Steuerbehörde als anerkanntes Clearingsystem bezeichnet<br />
wird.<br />
„Anlageverwalter“<br />
bedeutet den oder die Anlageverwalter, die zur Verwaltung<br />
des Vermögens eines Teilfonds bestellt wurden.<br />
„Anlageverwaltungsvertrag“<br />
bedeutet den Vertrag für jeden Teilfonds zwischen dem<br />
Manager und dem Anlageverwalter jedes Teilfonds, nach<br />
dem letzterer zum Anlageverwalter des jeweiligen<br />
Teilfonds bestellt wurde.<br />
„Anteil“<br />
bedeutet einen gewinnberechtigten Anteil oder den<br />
Bruchteil eines Anteils an einem Teilfonds, der in<br />
verschiedene Anteilsklassen unterteilt sein kann.<br />
„Anteilinhaber“<br />
bedeutet eine Person, die einen Anteil eines Teilfonds<br />
hält.<br />
„Basiswährung“<br />
ist die in dem jeweiligen Nachtrag genannte Währung.<br />
„Bekanntmachungen der Zentralbank“<br />
bedeutet die von der Zentralbank in Bezug auf einen<br />
OGAW gemäß den OGAW-Vorschriften jeweils<br />
herausgegebenen Bekanntmachungen (Notices).<br />
„Bilanzstichtag“<br />
bedeutet den 31. Dezember jedes Jahres oder den<br />
anderen Tag, den der Verwaltungsrat jeweils bestimmt<br />
und den Anteilinhabern mitteilt.<br />
„Bridge Partners“<br />
bedeutet Bridge Partners L.P.<br />
„Clearingsystem“<br />
bedeutet ein vom Manager genehmigtes Clearingsystem.<br />
„DFIs“<br />
bedeutet derivative Finanzinstrumente<br />
„EU“<br />
bedeutet die Europäische Union.<br />
„Fonds“<br />
bedeutet PineBridge Global Funds.<br />
„Geldmarktinstrumente“<br />
bedeutet üblicherweise am Geldmarkt gehandelte<br />
Instrumente, die liquide sind und deren Wert jederzeit<br />
genau ermittelt werden kann.<br />
„Geschäftstag“<br />
bedeutet, soweit im Nachtrag für den betreffenden<br />
Teilfonds nichts anderes angegeben ist, jeden Tag (außer<br />
Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in<br />
Irland), der in Irland ein Bankgeschäftstag ist, und / oder<br />
diejenigen anderen Tage, die der Manager (nach<br />
Rücksprache und Vereinbarung mit der<br />
Verwaltungsstelle) jeweils bestimmt und den<br />
Anteilinhabern im Voraus mitteilt.<br />
„Handelstag“<br />
bedeutet, soweit im Nachtrag für den betreffenden<br />
Teilfonds nichts anderes angegeben ist, jeden<br />
Geschäftstag, wobei es in jedem Monat mindestens zwei<br />
Handelstage geben muss.<br />
Zentralbank<br />
„In Irland ansässige Person“<br />
bedeutet<br />
● im Falle einer natürlichen Person eine natürliche<br />
Person, die für Steuerzwecke in Irland ansässig ist;<br />
● im Falle eines Trusts einen Trust, der für Steuerzwecke<br />
in Irland ansässig ist;<br />
● im Falle einer Gesellschaft eine Gesellschaft, die für<br />
Steuerzwecke in Irland ansässig ist.<br />
| 6
Eine natürliche Person gilt in einem zwölfmonatigen<br />
Steuerjahr als in Irland ansässig, wenn sie wie folgt in<br />
Irland anwesend ist: 1) in diesem zwölfmonatigen<br />
Steuerjahr für einen Zeitraum von mindestens 183 Tagen<br />
oder 2) für einen Zeitraum von insgesamt mindestens 280<br />
Tagen in zwei aufeinanderfolgenden Steuerjahren, sofern<br />
die natürliche Person in jedem Zwölfmonatszeitraum<br />
mindestens 31 Tage in Irland ansässig ist. Bei der<br />
Ermittlung der Tage, an denen eine natürliche Person in<br />
Irland anwesend ist, gilt eine Person als anwesend, wenn<br />
sie sich zu irgendeinem Zeitpunkt während des Tages in<br />
Irland aufhält. Dieser neue Test gilt ab 1. Januar 2009 (bis<br />
dahin galt bei der Ermittlung der Tage der Anwesenheit<br />
einer natürlichen Person in Irland eine Person als<br />
anwesend, wenn sie sich am Ende des Tages (Mitternacht)<br />
in Irland aufhielt).<br />
Ein Trust ist grundsätzlich in Irland ansässig, wenn der<br />
Treuhänder oder (wenn es mehr als einen Treuhänder gibt)<br />
die Mehrzahl der Treuhänder in Irland ansässig ist.<br />
Eine Gesellschaft ist unabhängig vom Ort ihrer Gründung<br />
in Irland ansässig, wenn sich ihre zentrale Verwaltung und<br />
Kontrolle in Irland befinden. Eine Gesellschaft, deren<br />
zentrale Verwaltung und Kontrolle sich nicht in Irland<br />
befinden, die aber in Irland gegründet wurde, ist in Irland<br />
ansässig, es sei denn<br />
- die Gesellschaft oder eine der mit ihr<br />
verbundenen Gesellschaften betreibt in Irland ein<br />
Gewerbe und wird entweder letztlich von<br />
Personen beherrscht, die in EU-Mitgliedstaaten<br />
oder in Ländern ansässig sind, mit denen Irland<br />
ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen<br />
hat, oder die Gesellschaft oder eine mit ihr<br />
verbundene Gesellschaft ist an einer anerkannten<br />
Börse in der EU oder in einem Land, mit dem<br />
Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen<br />
abgeschlossen hat, notiert,<br />
oder<br />
- die Gesellschaft gilt nach einem<br />
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland<br />
und einem anderen Land als nicht in Irland<br />
ansässig.<br />
Es sollte beachtet werden, dass die Bestimmung der<br />
Ansässigkeit einer Gesellschaft für Steuerzwecke in<br />
bestimmten Fällen schwierig sein kann; potenzielle Anleger<br />
werden auf die konkreten gesetzlichen Bestimmungen in<br />
Section 23A des Taxes Act verwiesen.<br />
„In Irland gewöhnlich ansässige Person“<br />
bedeutet<br />
● im Falle einer natürlichen Person eine natürliche<br />
Person, die für Steuerzwecke in Irland gewöhnlich<br />
ansässig ist;<br />
● im Falle eines Trusts einen Trust, der für Steuerzwecke<br />
in Irland gewöhnlich ansässig ist.<br />
Eine natürliche Person gilt in einem bestimmten Steuerjahr<br />
als gewöhnlich ansässig, wenn sie während drei<br />
vorhergehenden Steuerjahren in Folge in Irland ansässig<br />
gewesen ist (d. h. sie wird mit Beginn des vierten<br />
Steuerjahrs gewöhnlich ansässig). Eine natürliche Person<br />
bleibt in Irland gewöhnlich ansässig, bis sie drei<br />
Steuerjahre in Folge nicht in Irland ansässig gewesen ist.<br />
Somit bleibt eine natürliche Person, die im Steuerjahr vom<br />
1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 in Irland<br />
ansässig und gewöhnlich ansässig ist und Irland in<br />
diesem Steuerjahr verlässt, bis zum Ende des<br />
Steuerjahres vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember<br />
2013 dort gewöhnlich ansässig.<br />
Das Konzept der gewöhnlichen Ansässigkeit eines Trusts<br />
ist etwas schwer verständlich und hängt mit dessen<br />
Steuersitz zusammen.<br />
„Irland“<br />
bedeutet die Republik Irland.<br />
„Klasse“ oder „Anteilsklasse“<br />
bedeutet eine Klasse von Anteilen in einem Teilfonds.<br />
„Klassenwährung“<br />
bedeutet die Währung, auf die die einzelnen Klasse von<br />
Anteilen jedes Teilfonds lauten.<br />
„Länderspezifischer Nachtrag“<br />
bedeutet einen Nachtrag zu diesem Prospekt, der speziell<br />
für das Angebot von Anteilen eines Teilfonds in einem<br />
bestimmten Land verwendet wird, wie nach den<br />
Rechtsvorschriften des betreffenden Landes<br />
vorgeschrieben.<br />
„Main Securities Market“<br />
bedeutet der Hauptmarkt der Irish Stock Exchange, an<br />
der Wertpapiere notieren und gehandelt werden. Dabei<br />
handelt es sich um einen ‚geregelten Markt‘ gemäß<br />
Definition in den irischen Bestimmungen.<br />
„Manager“<br />
bedeutet die PineBridge Investments Ireland Limited.<br />
„maßgebliche Erklärung“<br />
bedeutet die für den Anteilinhaber maßgebliche Erklärung<br />
nach Anhang 2B des Taxes Act.<br />
„maßgeblicher Zeitraum“<br />
bedeutet einen Zeitraum von 8 Jahren ab dem Erwerb<br />
eines Anteils durch einen Anteilinhaber und jeder<br />
darauffolgende Zeitraum von 8 Jahren, der unmittelbar ab<br />
dem Ende des vorhergehenden Zeitraums beginnt.<br />
„Mindestbestand“<br />
bedeutet die Mindestanzahl oder den Mindestwert an<br />
Anteilen, die bzw. der von Anteilinhabern gehalten<br />
werden muss und im Prospekt angegeben ist.<br />
„Mindesterstzeichnung“<br />
bedeutet die im Prospekt angegebene<br />
Mindesterstzeichnung von Anteilen nach Anzahl oder<br />
Wert.<br />
„Mindestfolgezeichnung“<br />
bedeutet die im Prospekt angegebene<br />
Mindestfolgezeichnung von Anteilen nach Anzahl oder<br />
Wert.<br />
„Mindestrücknahme“<br />
bedeutet die im Prospekt angegebene Mindestrücknahme<br />
von Anteilen nach Anzahl oder Wert.<br />
„Mitgliedstaat“<br />
bedeutet jeden Staat, der zum jeweiligen Zeitpunkt<br />
Mitglied der Europäischen Union ist.<br />
„Nettoinventarwert“<br />
| 7
hat die diesem Ausdruck im Abschnitt „Berechnung des<br />
Nettoinventarwerts der Anteile“ im Prospekt<br />
zugeschriebene Bedeutung.<br />
„OECD“<br />
bedeutet die Organisation für Wirtschaftliche<br />
Zusammenarbeit und Entwicklung, der derzeit die<br />
folgenden Staaten angehören:<br />
Australien<br />
Belgien<br />
Dänemark<br />
Deutschland<br />
Finnland<br />
Frankreich<br />
Griechenland<br />
Irland<br />
Island<br />
Italien<br />
Japan<br />
Kanada<br />
Luxemburg<br />
Mexiko<br />
Neuseeland<br />
Niederlande<br />
Norwegen<br />
Österreich<br />
Polen<br />
Portugal<br />
Schweden<br />
Schweiz<br />
Slowakische Republik<br />
Spanien<br />
Südkorea<br />
Tschechische Republik<br />
Türkei<br />
Ungarn<br />
Vereinigtes Königreich<br />
Vereinigte Staaten.<br />
Änderungen dieser Liste sind vorbehalten.<br />
„OGAW“<br />
bedeutet einen Organismus für gemeinsame Anlagen in<br />
Wertpapieren,<br />
- dessen ausschließlicher Zweck es ist, beim Publikum<br />
beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach<br />
dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren<br />
und / oder anderen in Vorschrift 45 der OGAW-<br />
Vorschriften genannten liquiden Finanzanlagen zu<br />
investieren, und<br />
- dessen Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber<br />
unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens<br />
des Organismus zurückgenommen oder ausgezahlt<br />
werden.<br />
„OGAW-Vorschriften“<br />
bedeutet die Vorschriften der Europäischen<br />
Gemeinschaften betreffend Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen in Wertpapieren von 2003<br />
(Ausführungsverordnung Nr. 211 von 2003) in der<br />
aktuellen Fassung und deren jeweils geltende Änderungen<br />
und alle Bekanntmachungen, die von der Zentralbank<br />
hierzu jeweils herausgegeben werden.<br />
„OTC“<br />
bedeutet „over the counter“, d. h. außerbörslich<br />
gehandelt.<br />
„PCG“<br />
bedeutet Pacific Century Gruppe.<br />
„Rechnungszeitraum“<br />
bedeutet einen Zeitraum, der an einem Bilanzstichtag<br />
endet und am ersten Tag beginnt, der unmittelbar auf den<br />
Bilanzstichtag des Vorjahres folgt.<br />
„Richtlinien der Zentralbank“<br />
bedeutet die von der Zentralbank in Bezug auf einen<br />
OGAW jeweils herausgegebenen Richtlinien (Guidance<br />
Notes).<br />
„Schwellenländer Europas“<br />
bedeutet Weißrussland, Bulgarien, die Tschechische<br />
Republik, Estland, Georgien, Ungarn, Lettland, Litauen,<br />
Polen, Rumänien, die Slowakische Republik, Slowenien<br />
und die Ukraine. Diese Liste unterliegt Änderungen.<br />
„Selective Default“<br />
ist ein Rating von Standard & Poor’s, das dann erteilt<br />
wird, wenn Standard & Poor’s die Meinung vertritt, dass<br />
der Schuldner lediglich bei einer Emission oder bei einer<br />
bestimmten Kategorie von Verbindlichkeiten ausgefallen<br />
ist, die Zahlungen aber bei anderen Emissionen oder<br />
Kategorien von Verbindlichkeiten fristgerecht fortsetzt.<br />
„steuerbefreiter irischer Anleger“<br />
bedeutet<br />
● eine Pensionseinrichtung, bei der es sich um<br />
eine steuerbefreite zugelassene Einrichtung im<br />
Sinne von Section 774 des Taxes Act handelt,<br />
oder einen Rentenversicherungsvertrag oder<br />
eine Treuhandeinrichtung, für den bzw. die<br />
Section 784 oder 785 des Taxes Act gilt;<br />
● eine Gesellschaft, die das<br />
Lebensversicherungsgeschäft im Sinne von<br />
Section 706 des Taxes Act betreibt;<br />
● einen Anlageorganismus im Sinne von<br />
●<br />
Section 739(B)(1) des Taxes Act;<br />
eine besondere Anlageeinrichtung im Sinne von<br />
Section 737 des Taxes Act;<br />
● eine in Section 739D(6)(f)(i) des Taxes Act<br />
bezeichnete gemeinnützige Einrichtung;<br />
● einen Investmentfonds in Form eines Unit<br />
Trusts, für den Section 731(5)(a) des Taxes Act<br />
gilt;<br />
● eine qualifizierte Managementgesellschaft im<br />
Sinne von Section 739B des Taxes Act<br />
● einen qualifizierten Fondsverwalter im Sinne von<br />
Section 784A(1)(a) des Taxes Act, wenn es sich<br />
bei den gehaltenen Anteilen um<br />
Vermögenswerte eines zugelassenen<br />
Rentenfonds oder eines zugelassenen<br />
●<br />
Mindestrentenfonds handelt;<br />
einen qualifizierten Spareinlagenverwalter im<br />
Sinne von Section 848B des Taxes Act für<br />
Anteile, bei denen es sich um Vermögenswerte<br />
eines speziellen Sparanreizkontos im Sinne von<br />
Section 848C des Taxes Act handelt;<br />
● einen Verwalter eines privaten<br />
Pensionssparplans (Personal Retirement<br />
Savings Account, „PRSA“), der für eine nach<br />
| 8
●<br />
Section 787I des Taxes Act auf Befreiung von der<br />
Einkommensteuer und der Kapitalgewinnsteuer<br />
anspruchsberechtigte Person handelt, wenn die<br />
Anteile Vermögenswerte eines PRSA sind;<br />
eine Kreditgenossenschaft im Sinne von Section 2<br />
des Credit Union Act von 1997;<br />
● die National Pensions Reserve Fund Commission;<br />
● ein Unternehmen, das nach Section 110(2) des<br />
Taxes Act mit Zahlungen, die es vom Fonds<br />
erhält, der Körperschaftsteuer unterliegt; oder<br />
● jede andere in Irland ansässige oder gewöhnlich<br />
ansässige Person, die gegebenenfalls gemäß der<br />
Steuergesetzgebung oder aufgrund der<br />
schriftlichen Praxis oder Genehmigung der<br />
irischen Steuerbehörde Anteile als Eigentümer<br />
halten darf, ohne dass dem Fonds hierdurch eine<br />
Steuerbelastung entsteht oder mit dem Fonds<br />
verbundene Steuerbefreiungen so gefährdet<br />
werden, dass dem Fonds dadurch eine<br />
Steuerbelastung entsteht;<br />
sofern sie die maßgebliche Erklärung korrekt ausgefüllt<br />
haben.<br />
„Taxes Act“<br />
bedeutet den irischen Taxes Consolidation Act von 1997 in<br />
der gültigen Fassung.<br />
„Teilfonds“<br />
bedeutet die vom Manager mit der vorherigen<br />
Genehmigung der Zentralbank jeweils aufgelegten<br />
Teilfonds.<br />
„Treuhandurkunde“<br />
bedeutet die Treuhandurkunde vom 4. März 2005,<br />
geändert durch die Erste Ergänzung zur Treuhandurkunde<br />
vom 6. Juli 2005, die Zweite Ergänzung zur<br />
Treuhandurkunde vom 13. Dezember 2005, die Dritte<br />
Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 7. Februar 2006, die<br />
Vierte Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 3. Juli 2007,<br />
die Fünfte Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 2.<br />
November 2007, die Sechste Ergänzung zur<br />
Treuhandurkunde vom 27. März 2009, die Siebte<br />
Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 7. April 2010 und die<br />
achte Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 29. März<br />
2011<br />
„Treuhänder“<br />
bedeutet die State Street Custodial Services (Ireland)<br />
Limited.<br />
„US-Person“<br />
bedeutet eine der folgenden Personen:<br />
(a) einen Bürger der Vereinigten Staaten;<br />
(b) eine in den Vereinigten Staaten ansässige<br />
natürliche Person;<br />
(c) einen in den Vereinigten Staaten ansässigen<br />
Ausländer gemäß Definition in Section 7701(b)<br />
des Internal Revenue Code von 1986 der<br />
Vereinigten Staaten in der aktuellen Fassung (das<br />
"Steuergesetz");<br />
(d) eine Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft<br />
oder ein anderes Rechtssubjekt, die bzw. das in<br />
den Vereinigten Staaten oder nach deren Recht<br />
geschaffen, gegründet oder errichtet wurde oder<br />
besteht oder deren bzw. dessen<br />
(e)<br />
Hauptgeschäftssitz sich in den Vereinigten<br />
Staaten befindet;<br />
einen Nachlass oder Trust<br />
(i) dessen Einkünfte unabhängig von ihrer<br />
Quelle der US-Einkommensteuer<br />
unterliegen oder dessen Einkünfte aus<br />
Quellen außerhalb der Vereinigten<br />
Staaten (die mit einer<br />
Geschäftstätigkeit in den Vereinigten<br />
Staaten nicht tatsächlich<br />
zusammenhängen) für die Zwecke der<br />
US-Bundeseinkommensteuer in die<br />
Bruttoeinkünfte<br />
oder<br />
einzubeziehen sind<br />
(ii) bei dem ein Verwalter oder Treuhänder<br />
eine US-Person ist (mit Ausnahme A)<br />
eines ausländischem Recht<br />
unterliegenden Nachlasses mit einem<br />
Verwalter, der nicht eine US-Person ist<br />
und der die alleinige oder gemeinsame<br />
Anlagedispositionsbefugnis über die<br />
Vermögenswerte des Nachlasses<br />
besitzt, oder B) eines Trust mit einem<br />
Treuhänder, der nicht eine US-Person<br />
ist und der die alleinige oder<br />
gemeinsame<br />
Anlagedispositionsbefugnis über die<br />
Vermögenswerte des Trust besitzt, und<br />
ohne US-Person als Begünstigtem<br />
(oder, im Fall eines widerrufbaren<br />
Trust, Treugeber));<br />
(f) ein Rechtssubjekt, das hauptsächlich für passive<br />
Anlagen gegründet wurde, wie z. B. ein<br />
Commodity Pool (Warenterminfonds), eine<br />
Investmentgesellschaft oder ein anderes<br />
ähnliches Rechtssubjekt (einschließlich eines<br />
Pensionsplans für die Arbeitnehmer, leitenden<br />
Angestellten oder Leiter eines Rechtssubjekts,<br />
das in den Vereinigten Staaten oder nach deren<br />
Recht geschaffen oder gegründet wurde oder<br />
besteht oder seinen Hauptgeschäftssitz in den<br />
Vereinigten Staaten hat oder dort einer<br />
Geschäftstätigkeit nachgeht, jedoch<br />
ausschließlich eines Pensionsplans für die<br />
Arbeitnehmer, leitenden Angestellten oder Leiter<br />
eines Rechtssubjekts, das in einer<br />
ausländischen Rechtsordnung oder nach deren<br />
Recht geschaffen oder gegründet wurde oder<br />
besteht und seinen Hauptgeschäftssitz<br />
außerhalb der Vereinigten Staaten hat und nach<br />
dem Recht und entsprechend den Usancen und<br />
Dokumentationsvorschriften eines anderen<br />
Landes als der Vereinigten Staaten errichtet<br />
wurde und verwaltet wird),<br />
(i) an dem US-Personen<br />
Beteiligungsanteile in Höhe von<br />
insgesamt mindestens 10 % der<br />
wirtschaftlichen Rechte an dem<br />
Rechtssubjekt halten oder<br />
| 9
(ii) dessen Hauptzweck darin besteht, US-<br />
Personen die Anlage in einem<br />
Commodity Pool zu erleichtern, dessen<br />
Betreiber aufgrund der Tatsache, dass<br />
die daran Beteiligten nicht US-Personen<br />
sind, von bestimmten Erfordernissen<br />
nach Teil 4 der Vorschriften der United<br />
States Commodity Futures Trading<br />
Commission befreit ist;<br />
(g) eine in den Vereinigten Staaten gelegene<br />
Vertretung oder Niederlassung eines<br />
ausländischen Rechtssubjekts;<br />
(h) ein Konto ohne Dispositionsbefugnis oder<br />
ähnliches Konto (außer einem Nachlass oder<br />
Trust), das von einem Händler oder sonstigen<br />
Treuhänder zu Gunsten oder für Rechnung einer<br />
US-Person geführt wird;<br />
(i) ein Konto mit Dispositionsbefugnis oder ähnliches<br />
Konto (außer einem Nachlass oder Trust), das<br />
von einem Händler oder sonstigen Treuhänder<br />
geführt wird, der in den Vereinigten Staaten<br />
geschaffen, gegründet oder errichtet wurde oder<br />
besteht oder (im Fall einer natürlichen Person)<br />
ansässig ist, sofern es nicht von einem Händler<br />
oder sonstigen professionellen Treuhänder zu<br />
Gunsten oder für Rechnung einer Person geführt<br />
wird, bei der es sich nicht um eine US-Person<br />
handelt, und<br />
(j) eine Personengesellschaft, eine<br />
Kapitalgesellschaft oder ein anderes<br />
Rechtssubjekt, die bzw. das nach dem Recht<br />
einer ausländischen Rechtsordnung geschaffen,<br />
gegründet oder errichtet wurde oder besteht und<br />
von einer US-Person hauptsächlich zu dem<br />
Zweck gegründet wurde, in Wertpapieren<br />
anzulegen, die nicht nach dem Securities Act von<br />
1933 der Vereinigten Staaten in der aktuellen<br />
Fassung registriert sind.<br />
Für die Zwecke der Buchstaben (a) bis (j) gilt ein<br />
Anteilinhaber, der nicht anderweitig eine US-Person ist, als<br />
US-Person, wenn infolge des Eigentums dieses<br />
Anteilinhabers an Anteilen eine andere Person, die eine<br />
"US-Person" im Sinne von Section 7701(a)(3) des<br />
Steuergesetzes ist, unter irgendwelchen Umständen die<br />
Eigentumserfordernisse i) von Section 1298(a) des<br />
Steuergesetzes (bezüglich indirekten Eigentums über<br />
passive ausländische Investmentgesellschaften, zu 50 %<br />
im Eigentum stehende Kapitalgesellschaften,<br />
Personengesellschaften, Nachlässe, Trusts oder Optionen<br />
oder auf anderem, im Steuergesetz bestimmtem Wege)<br />
oder ii) der Bestimmungen zur Bekanntmachung von<br />
Informationen in Section 551(c) des Steuergesetzes (die<br />
ein unmittelbares, mittelbares oder als unmittelbar<br />
bewertetes mittelbares Eigentum in Höhe von 5 %<br />
verlangen), von Section 6035 des Steuergesetzes (die ein<br />
unmittelbares, mittelbares oder als unmittelbar bewertetes<br />
mittelbares Eigentum in Höhe von mindestens 10 %<br />
verlangen), von Section 6038 des Steuergesetzes (die ein<br />
unmittelbares, mittelbares oder als unmittelbar bewertetes<br />
mittelbares Eigentum in Höhe von mehr als 50 %<br />
verlangen) oder von Section 6046 des Steuergesetzes (die<br />
ein unmittelbares, mittelbares oder als unmittelbar<br />
bewertetes mittelbares Eigentum in Höhe von mindestens<br />
10 % verlangen) bezüglich des Fonds erfüllen könnte.<br />
„Vereinigte Staaten“<br />
bedeutet die Vereinigten Staaten von Amerika, deren<br />
Einzelstaaten, Territorien oder Besitzungen, alle ihrer<br />
Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete, den District of<br />
Columbia und jede Enklave der Regierung der<br />
Vereinigten<br />
Institutionen.<br />
„Vermittler“<br />
Staaten oder ihrer Behörden oder<br />
bedeutet eine Person, die:<br />
(a) ein Geschäft betreibt, das in der<br />
(b)<br />
Entgegennahme von Zahlungen von einem<br />
Anlageorganismus für Dritte besteht oder dies<br />
einschließt, oder<br />
Anteile an einem Anlageorganismus im Namen<br />
Dritter hält.<br />
„Vertriebsstelle“<br />
bedeutet eine oder mehrere Personen oder<br />
Gesellschaften oder den jeweiligen Rechtsnachfolger, die<br />
bzw. der vom Manager für den Vertrieb von Anteilen des<br />
Fonds bestellt ist/sind.<br />
„Vertriebsvertrag“<br />
bedeutet den Vertrag vom 2. Mai 2007, geändert durch<br />
den Ergänzungsvertriebsvertrag vom 7. April 2010<br />
zwischen dem Manager und der PineBridge Investments<br />
Europe Ltd., nach dem letztere zur Vertriebsstelle des<br />
Fonds bestellt wird.<br />
„Verwaltungsrat“<br />
bedeutet den Verwaltungsrat des Managers.<br />
„Verwaltungsstelle“<br />
bedeutet die State Street Fund Services (Ireland) Limited.<br />
„Verwaltungsvertrag“<br />
bedeutet den Vertrag vom 4. März 2005, geändert durch<br />
Ergänzungsverwaltungsvertrag vom 2. November 2007<br />
und dem Zweiten Ergänzungsverwaltungsvertrag vom<br />
7. April 2010, zwischen dem Manager und der<br />
Verwaltungsstelle, nach dem letztere zur<br />
Verwaltungsstelle des Fonds bestellt wird.<br />
„weltweite Vertriebsgesellschaft“<br />
bedeutet PineBridge Investments Ireland Limited.<br />
„Wert des Teilfonds“<br />
bedeutet den Wert der Vermögenswerte eines Teilfonds<br />
abzüglich aller Verbindlichkeiten des Teilfonds mit<br />
Ausnahme ausstehender Management- und<br />
Teilfondsgebühren.<br />
„Zahlstelle“<br />
bedeutet eine oder mehrere Zahlstellen, die jeweils vom<br />
Manager in bestimmten Hoheitsgebieten bestellt werden,<br />
wie in einem oder mehreren länderspezifischen<br />
Nachträgen angegeben.<br />
„Zahlstellenvertrag“<br />
bedeutet einen oder mehrere Zahlstellenverträge<br />
zwischen dem Manager und einer oder mehreren<br />
Zahlstellen, die jeweils vom Manager bestellt werden, wie<br />
in einem oder mehreren länderspezifischen Nachträgen<br />
angegeben.<br />
„Zentralbank“<br />
bedeutet die Central Bank of Ireland<br />
| 10
DER FONDS<br />
Der Fonds wurde am 4. März 2005 als offener<br />
Investmentfonds in Form eines Unit Trust mit Umbrella-<br />
Struktur gegründet und in Irland als Organismus für<br />
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren gemäß den OGAW-<br />
Vorschriften zugelassen.<br />
Die Basiswährung jedes Teilfonds ist in dem betreffenden<br />
Nachtrag angegeben.<br />
Die Treuhandurkunde begründet den Fonds, der aus den<br />
Teilfonds besteht. Zeichnungen von Anteilen werden nur in<br />
der Klassenwährung des betreffenden Teilfonds akzeptiert,<br />
sofern mit dem Manager zuvor nicht etwas anderes<br />
vereinbart wurde. Zeichnungsgelder in einer anderen<br />
Währung als der Klassenwährung des betreffenden<br />
Teilfonds werden von der Verwaltungsstelle zu dem nach<br />
Ansicht der Verwaltungsstelle geltenden Wechselkurs auf<br />
Kosten und Gefahr des Anteilinhabers in die<br />
Klassenwährung des betreffenden Teilfonds umgerechnet.<br />
Mit der vorherigen Genehmigung der Zentralbank und des<br />
Treuhänders können vom Manager weitere Teilfonds<br />
hinzugefügt werden. Der Name jedes weiteren Teilfonds,<br />
die Bedingungen der Erstausgabe seiner Anteile,<br />
Einzelheiten zu seinem Anlageziel und seiner<br />
Anlagepolitik, seine Basiswährung und die jeweiligen<br />
Gebühren und Kosten werden in einem Nachtrag zu<br />
diesem Prospekt genannt. Der Manager kann mit der<br />
vorherigen Genehmigung des Treuhänders bestehende<br />
Teilfonds schließen, indem er dies den Anteilinhabern<br />
dieses Teilfonds mit einer Frist von mindestens drei<br />
Monaten anzeigt und die Zentralbank um Aufhebung der<br />
Zulassung dieses Teilfonds ersucht. Eine Anlage im Fonds<br />
besteht im Kauf von Anteilen eines oder mehrerer<br />
Teilfonds. Der Teilfonds akkumuliert das Vermögen für die<br />
Anteilinhaber. Ein Anteil eines Teilfonds stellt das<br />
wirtschaftliche Eigentum an einem ungeteilten Anteil am<br />
Vermögen des betreffenden Teilfonds dar, der sich auf die<br />
betreffende Anteilsart bezieht.<br />
Der Erlös aus der Ausgabe von Anteilen eines Teilfonds<br />
wird in den Unterlagen und Büchern des Fonds dem<br />
betreffenden Teilfonds zugerechnet, und die einem<br />
Teilfonds zuzurechnenden Aktiva und Passiva und<br />
Aufwendungen und Erträge werden nach Maßgabe der<br />
Bestimmungen der Treuhandurkunde dem betreffenden<br />
Teilfonds zugerechnet. Das Vermögen eines Teilfonds wird<br />
entsprechend dem Anlageziel und der Anlagepolitik dieses<br />
Teilfonds, die in einem Nachtrag zu diesem Prospekt<br />
dargelegt sind, gesondert angelegt. Wenn Teilfonds zum<br />
Fonds hinzukommen oder geschlossen werden, können<br />
Nachträge zum Prospekt hinzugefügt bzw. aus ihm<br />
gelöscht werden.<br />
Bei jedem Teilfonds wird davon ausgegangen, dass er<br />
seine eigenen Verbindlichkeiten trägt, die nach dem<br />
Ermessen des Treuhänders ermittelt werden und denen<br />
der Manager zustimmt; falls der Treuhänder jedoch der<br />
Ansicht ist, dass eine bestimmte Verbindlichkeit nicht<br />
einem oder mehreren bestimmten Teilfonds zugerechnet<br />
werden kann, wird diese Verbindlichkeit von allen Teilfonds<br />
gemeinsam im Verhältnis ihrer jeweiligen<br />
Nettoinventarwerte zu dem Zeitpunkt, zu dem die<br />
Verbindlichkeit aufläuft, getragen.<br />
Der Fonds insgesamt ist nicht haftbar, da das Vermögen<br />
jedes Teilfonds ausschließlich dem betreffenden<br />
Teilfonds gehört, vom Vermögen der anderen Teilfonds<br />
getrennt gehalten wird, nicht unmittelbar oder mittelbar<br />
zur Begleichung von Verbindlichkeiten anderer Teilfonds<br />
oder gegen diese vorgebrachten Forderungen verwendet<br />
werden darf und für diese Zwecke nicht zur Verfügung<br />
steht.<br />
Die Anteile jedes Teilfonds können als verschiedene<br />
Klassen bezeichnet werden, für die unterschiedliche<br />
Rechte oder Vorzüge gelten. Vor deren Ausgabe wird der<br />
Verwaltungsrat die Klasse bezeichnen, aus der diese<br />
Anteile ausgegeben werden. Für eine Anteilsklasse<br />
innerhalb eines Teilfonds wird kein gesondertes<br />
Portefeuille von Vermögenswerten unterhalten. Die<br />
Schaffung solcher Klassen ist der Zentralbank im Voraus<br />
mitzuteilen und von ihr zu genehmigen.<br />
Die Teilfonds zum Datum dieses Prospekts sind<br />
nachstehend aufgeführt. Diese Liste kann von Zeit zu Zeit<br />
aktualisiert werden:<br />
PineBridge American Equity Fund<br />
PineBridge Asia Balanced Fund<br />
PineBridge BRIC Bond Fund<br />
PineBridge Global Balanced Fund<br />
PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />
PineBridge Global Emerging Markets Bond Fund<br />
PineBridge Global Emerging Markets Corporate Bond<br />
Fund<br />
PineBridge Global Emerging Markets Local Currency<br />
Bond Fund<br />
PineBridge Europe Focus Equity Fund<br />
PineBridge Europe Equity Fund<br />
PineBridge Europe Large Cap Research Enhanced Fund<br />
PineBridge Europe Small & Mid Cap Equity Fund<br />
PineBridge Europe Small Cap Equity Fund<br />
PineBridge Global Bond Fund<br />
PineBridge Global Emerging Markets Equity Fund<br />
PineBridge Global Focus Value Equity Fund<br />
PineBridge Global Focus Equity Fund<br />
PineBridge Greater China Equity Fund<br />
PineBridge India Equity Fund<br />
PineBridge Japan Focus Equity Fund<br />
PineBridge Japan New Horizon Equity Fund<br />
PineBridge Japan Small Cap Equity Fund<br />
PineBridge Japan Small & Mid Cap Equity Fund<br />
PineBridge Latin America Equity Fund<br />
PineBridge Latin America Small & Mid Cap Equity Fund<br />
PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />
PineBridge Asia Equity Opportunities Fund<br />
PineBridge Southeast Asia Equity Fund<br />
PineBridge Southeast Asia Small & Mid Cap Fund<br />
PineBridge Southeast Asia Small Cap Equity Fund<br />
PineBridge Strategic Bond Fund<br />
PineBridge US Focus Equity Fund<br />
PineBridge US Large Cap Research Enhanced Fund<br />
PineBridge US Small Cap Growth Fund<br />
| 11
ANLAGE DES FONDSVERMÖGENS<br />
Die Anlageverwalter<br />
Der Manager hat für die einzelnen Teilfonds die unten<br />
genannten Anlageverwalter gemäß einer Reihe von<br />
Anlageverwaltungsverträgen bestellt, die in den einzelnen<br />
Nachträgen zu diesem Prospekt beschrieben sind.<br />
Jeder Anlageverwaltungsvertrag sieht vor, dass der bzw.<br />
die Anlageverwalter jedes Teilfonds das Portefeuille jedes<br />
Teilfonds in Übereinstimmung mit den Anlagezielen und der<br />
Anlagepolitik jedes Teilfonds, die in dem betreffenden<br />
Nachtrag angegeben sind, und den in diesem Prospekt<br />
aufgeführten Anlagebeschränkungen verwalten.<br />
Jedem Anlageverwalter steht es frei,<br />
Anlageverwaltungsdienstleistungen gegenüber Dritten zu<br />
erbringen und sonstige Tätigkeiten auszuüben. Die<br />
Gebühren jedes Anlageverwalters werden vom Manager<br />
gezahlt.<br />
Anlageverwalter können in Übereinstimmung mit den<br />
Anforderungen der Zentralbank und mit vorheriger<br />
Zustimmung des Managers einzelne oder alle ihre<br />
Aufgaben bei der Verwaltung des Vermögens eines oder<br />
mehrerer Teilfonds auf einen oder mehrere<br />
Unteranlageverwalter übertragen. Die Gebühren eines für<br />
einen Teilfonds bestellten Unteranlageverwalters werden<br />
von dem jeweiligen Anlageverwalter getragen und nicht<br />
dem betreffenden Teilfonds belastet. Einzelheiten zu den<br />
für einen bestimmten Teilfonds bestellten<br />
Unteranlageverwaltern sind in dem Nachtrag für den<br />
betreffenden Teilfonds enthalten und werden in den<br />
periodischen Berichten des Fonds angegeben.<br />
Die Anlageziele<br />
Das Anlageziel und die Anlagepolitik jedes Teilfonds<br />
werden vom Manager in Absprache mit dem<br />
Anlageverwalter bei der Auflegung des betreffenden<br />
Teilfonds formuliert. Das Anlageziel und die Anlagepolitik<br />
der Teilfonds sind in den Nachträgen zu diesem Prospekt<br />
dargelegt. Das Vermögen eines Teilfonds wird<br />
entsprechend seinem Anlageziel und seiner Anlagepolitik<br />
gesondert angelegt.<br />
Das Anlageziel der einzelnen Teilfonds darf nur mit<br />
vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit der auf<br />
einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />
betreffenden Teilfonds abgegebenen Stimmen geändert<br />
werden, und im Falle einer solchen Änderung wird sie den<br />
Anteilinhabern mit angemessener Frist angekündigt, um<br />
ihnen die Rückgabe ihrer Anteile vor der Wirksamkeit der<br />
Änderungen zu ermöglichen.<br />
Anlagepolitik<br />
Die Anlagepolitik jedes Teilfonds ist in dem betreffenden<br />
Nachtrag angegeben.<br />
Wesentliche Änderungen der Anlagepolitik der einzelnen<br />
Teilfonds erfolgen nur mit vorheriger schriftlicher<br />
Zustimmung der Mehrheit der auf einer Hauptversammlung<br />
der Anteilinhaber des betreffenden Teilfonds abgegebenen<br />
Stimmen, und im Falle einer solchen Änderung wird sie den<br />
Anteilinhabern mit angemessener Frist angekündigt, um<br />
ihnen die Rückgabe ihrer Anteile vor der Wirksamkeit der<br />
Änderungen zu ermöglichen.<br />
Anlage über Tochtergesellschaften<br />
Der Manager kann für die Zwecke der effizienten<br />
Portfolioverwaltung mit vorheriger Zustimmung der<br />
irischen Zentralbank von Zeit zu Zeit Anlagen über<br />
hundertprozentige Tochtergesellschaften, die in<br />
maßgeblichen Hoheitsgebieten gegründet sind, tätigen,<br />
um die Auswirkungen von Devisenkontrollen zu mindern<br />
und / oder um von anwendbaren Besteuerungsabkommen<br />
zu profitieren. In dem Verwaltungsrat jeder<br />
Tochtergesellschaft, über die ein Teilfonds anlegen kann,<br />
werden die Verwaltungsratsmitglieder stets mehrheitlich<br />
vertreten sein. Das Anlageziel und die Anlagepolitik des<br />
betreffenden Teilfonds findet nicht nur auf den Teilfonds,<br />
sondern auch auf die Tochtergesellschaft Anwendung und<br />
die Anlagen der Tochtergesellschaft werden so<br />
angesehen, als ob sie von dem Teilfonds gehalten<br />
würden. Die Vermögenswerte und Anteile einer<br />
Tochtergesellschaft werden von dem Treuhänder oder<br />
einer bestellten Unterdepotbank gehalten.<br />
Anlagebeschränkungen<br />
Die zulässigen Anlagen und für jeden Teilfonds geltenden<br />
Anlagebeschränkungen gemäß den Einschränkungen und<br />
Ausnahmen in den OGAW-Vorschriften und den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich<br />
nachstehend. Der Manager kann jeweils diejenigen<br />
weiteren Anlagebeschränkungen festlegen, die mit den<br />
Interessen der Anteilinhaber vereinbar sind oder in deren<br />
Interesse liegen, um die Gesetze und Vorschriften der<br />
Länder einzuhalten, in denen Anteile des Fonds platziert<br />
werden.<br />
Solange Teilfonds von der Hong Kong Securities and<br />
Futures Commission (die "SFC") zum Vertrieb in<br />
Hongkong zugelassen sind, werden Anteilinhaber von<br />
allen Änderungen der Anlagebeschränkungen mit einer<br />
Frist von mindestens einem Monat in Kenntnis gesetzt,<br />
sofern mit der Zentralbank und der SFC nicht zuvor<br />
anderweitig vereinbart. Diese weiteren Beschränkungen<br />
müssen den Anforderungen der Zentralbank entsprechen:<br />
Allgemeines<br />
1. Zulässige Anlagen<br />
Die Anlagen jedes Teilfonds sind beschränkt auf:<br />
1.1 Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die<br />
entweder an einer Wertpapierbörse eines<br />
Mitgliedstaates oder eines Nicht-Mitgliedstaats<br />
amtlich notiert oder an einem geregelten Markt<br />
eines Mitgliedstaates oder Nicht-Mitgliedstaats,<br />
der anerkannt, für das Publikum offen und<br />
dessen Funktionsweise ordnungsgemäß ist,<br />
gehandelt werden.<br />
1.2 Wertpapiere aus Neuemissionen, deren<br />
Zulassung zur amtlichen Notierung an einer<br />
Wertpapierbörse oder einem anderen Markt (wie<br />
vorstehend beschrieben) innerhalb eines Jahres<br />
erfolgt.<br />
1.3 Geldmarktinstrumente gemäß der Definition in<br />
den Bekanntmachungen der Zentralbank, die<br />
nicht an einem geregelten Markt gehandelt<br />
werden.<br />
1.4 Anteile von OGAW.<br />
| 12
1.5 Anteile von Nicht-OGAW gemäß der Zentralbank-<br />
Richtlinie 2/03<br />
1.6 Einlagen bei Kreditinstituten nach Maßgabe der<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank.<br />
1.7 DFIs nach Maßgabe der Bekanntmachungen der<br />
Zentralbank.<br />
2. Anlagebeschränkungen<br />
2.1 Jeder Teilfonds darf höchstens 10 % seines<br />
Nettoinventarwertes in anderen als den in Ziffer 1<br />
genannten Wertpapieren und<br />
Geldmarktinstrumenten anlegen.<br />
2.2 Jeder Teilfonds darf höchstens 10 % seines<br />
Nettoinventarwertes in Wertpapieren aus<br />
Neuemissionen anlegen, deren Zulassung zur<br />
amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse<br />
oder einem anderen Markt (wie in Ziffer 1.2<br />
beschrieben) innerhalb eines Jahres erlangt wird.<br />
Diese Beschränkung gilt nicht für Anlagen eines<br />
Teilfonds in bestimmten US-Wertpapieren, die als<br />
"Rule-144A-Wertpapiere" bekannt sind, sofern:<br />
- die Wertpapiere mit der Verpflichtung<br />
emittiert werden, sie spätestens vor Ablauf<br />
eines Jahres nach der Emission bei der US<br />
Securities and Exchanges Commission zu<br />
registrieren, und<br />
- die Wertpapiere nicht illiquide Wertpapiere<br />
sind, d. h. vom betreffenden Teilfonds<br />
innerhalb von sieben Tagen zu dem Kurs<br />
oder ungefähr zu dem Kurs, mit dem sie vom<br />
betreffenden Teilfonds bewertet worden sind,<br />
realisiert werden können.<br />
2.3 Jeder Teilfonds darf höchstens 10 % seines<br />
Nettoinventarwertes in Wertpapieren und<br />
Geldmarktinstrumenten anlegen, die von ein und<br />
derselben Einrichtung begeben wurden, sofern<br />
der Gesamtwert der Wertpapiere und<br />
Geldmarktinstrumente der Emittenten, bei denen<br />
er jeweils mehr als 5 % anlegt, weniger als 40 %<br />
beträgt.<br />
2.4 Die in Ziffer 2.3 genannte Grenze von 10 %<br />
erhöht sich vorbehaltlich der vorherigen<br />
Genehmigung der Zentralbank auf 25 % für<br />
Schuldverschreibungen, die von einem<br />
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat<br />
begeben werden, das aufgrund gesetzlicher<br />
Vorschriften zum Schutz der Inhaber dieser<br />
Schuldverschreibungen einer besonderen<br />
öffentlichen Aufsicht unterliegt. Legt einer der<br />
Teilfonds mehr als 5 % seines<br />
Nettoinventarwertes in derartigen<br />
Schuldverschreibungen an, die von ein und<br />
demselben Emittenten begeben werden, so darf<br />
der Gesamtwert dieser Anlagen 80 % des<br />
Nettoinventarwertswertes des betreffenden<br />
Teilfonds nicht übersteigen.<br />
2.5 Die unter Ziffer 2.3 genannte Grenze von 10 %<br />
erhöht sich auf 35 %, wenn die Wertpapiere oder<br />
Geldmarktinstrumente von einem Mitgliedstaat<br />
oder seinen Gebietskörperschaften, von einem<br />
Nicht-Mitgliedstaat oder von einer internationalen<br />
Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der<br />
mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben<br />
oder garantiert werden.<br />
2.6 Die unter Ziffer 2.4 und 2.5 genannten<br />
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente werden<br />
bei der Anwendung der unter Ziffer 2.3<br />
genannten Anlagegrenze von 40 % nicht<br />
berücksichtigt.<br />
2.7 Kein Teilfonds darf mehr als 20 % seines<br />
Nettoinventarwerts in Einlagen bei ein und<br />
demselben Kreditinstitut anlegen.<br />
Einlagen, die als ergänzende liquide Mittel bei<br />
einem anderen Kreditinstitut gehalten werden als<br />
Kreditinstituten, die im EWR oder in einem<br />
Unterzeichnerstaat des Basler<br />
Kapitalkonvergenzabkommens vom Juli 1988,<br />
der nicht Mitglied des EWR ist (die Schweiz,<br />
Kanada, Japan, Vereinigte Staaten), zugelassen<br />
sind, oder einem in Jersey, Guernsey, der Isle of<br />
Man, Australien oder Neuseeland zugelassenen<br />
Kreditinstitut dürfen 10 % des Nettovermögens<br />
nicht übersteigen.<br />
Diese Grenze kann für Einlagen beim<br />
Treuhänder auf 20 % angehoben werden.<br />
2.8 Das Ausfallrisiko eines Teilfonds bei<br />
außerbörslichen (OTC) Derivaten darf 5 % des<br />
Nettoinventarwerts des betreffenden Teilfonds<br />
nicht übersteigen.<br />
Diese Grenze erhöht sich auf 10 % bei einem<br />
Kreditinstitut, das im EWR oder in einem<br />
Unterzeichnerstaat des Basler<br />
Kapitalkonvergenzabkommens vom Juli 1988<br />
(Schweiz, Kanada, Japan, Vereinigte Staaten),<br />
der nicht Mitglied des EWR ist, oder in Jersey,<br />
Guernsey, der Insel Man, Australien oder<br />
Neuseeland zugelassen ist.<br />
2.9 Ungeachtet der Ziffern 2.3, 2.7 und 2.8 darf eine<br />
Kombination aus zwei oder mehr der Folgenden<br />
20 % des Nettoinventarwerts nicht übersteigen:<br />
- von ein und derselben Einrichtung<br />
begebene Wertpapiere oder<br />
Geldmarktinstrumente,<br />
- Einlagen bei dieser Einrichtung und /<br />
oder<br />
- Kontrahentenrisiken aus von dieser<br />
Einrichtung erworbenen OTC-<br />
Derivaten.<br />
2.10 Die in den Ziffern 2.3, 2.4, 2.5, 2.7, 2.8 und 2.9<br />
genannten Grenzen dürfen nicht kumuliert<br />
werden, und daher darf das Engagement in ein<br />
und derselben Einrichtung 35 % des<br />
Nettoinventarwerts nicht übersteigen.<br />
2.11 Gesellschaften einer Unternehmensgruppe<br />
gelten für die Zwecke der Ziffern 2.3, 2.4, 2.5,<br />
2.7, 2.8 und 2.9 als ein einziger Emittent. Jedoch<br />
kann für Anlagen in Wertpapieren und<br />
Geldmarktinstrumenten innerhalb ein und<br />
derselben Unternehmensgruppe eine Grenze<br />
von 20 % des Nettoinventarwerts gelten.<br />
| 13
2.12 Jeder Teilfonds darf bis zu 100 % seines<br />
Nettoinventarwerts in verschiedenen<br />
Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten<br />
anlegen, die von einem Mitgliedstaat oder dessen<br />
Gebietskörperschaften, einem Nicht-Mitgliedstaat<br />
oder einer internationalen Einrichtung öffentlichrechtlichen<br />
Charakters, der mindestens ein<br />
Mitgliedstaat angehört, einem OECD-<br />
Mitgliedsland, der Europäischen Investitionsbank,<br />
der Europäischen Bank für Wiederaufbau und<br />
Entwicklung, der International Finance<br />
Corporation, dem Internationalen Währungsfonds,<br />
Euratom, der Asiatischen Entwicklungsbank, der<br />
Europäischen Zentralbank, dem Europäischen<br />
Rat, der Eurofima, der Afrikanischen<br />
Entwicklungsbank, der Internationalen Bank für<br />
Wiederaufbau und Entwicklung (die Weltbank),<br />
der Interamerikanischen Entwicklungsbank, der<br />
Europäischen Union, der U.S. Federal National<br />
Mortgage Association (Fannie Mae), der Federal<br />
Home Loan Mortgage Corporation (Freddie<br />
Mach), der Government National Mortgage<br />
Association (Ginnie Mae), der Student Loan<br />
Marketing Association (Sallie Mae), der Federal<br />
Home Loan Bank, der Federal Farm Credit Bank<br />
und der Tennessee Valley Authority begeben oder<br />
garantiert werden. Jeder Teilfonds muss jedoch<br />
mindestens sechs verschiedene Emissionen<br />
halten, wobei Wertpapiere aus ein und derselben<br />
Emission 30 % des Nettoinventarwerts des<br />
betreffenden Teilfonds nicht übersteigen dürfen.<br />
3. Anlage in Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen („OGA“)<br />
3.1 Jeder Teilfonds darf höchstens 20 % seines<br />
Nettoinventarwerts in ein und demselben OGA<br />
anlegen.<br />
3.2 Anlagen in Nicht-OGAW dürfen insgesamt 30 %<br />
des Nettoinventarwerts nicht übersteigen.<br />
3.3 Anlagen in einen OGA, der seinerseits mehr als<br />
10 % seines Nettoinventarwerts in anderen OGA<br />
anlegen kann, sind untersagt.<br />
3.4 Jeder Teilfonds kann in anderen Teilfonds des<br />
Fonds anlegen (vorausgesetzt, dass der<br />
Teilfonds, in dem angelegt wird, nicht seinerseits<br />
Anteile anderer Teilfonds des Fonds hält, und<br />
vorbehaltlich der nachfolgend unter 3.5 genannten<br />
Bedingungen).<br />
3.5 Legt ein Teilfonds in Anteilen anderer OGA an,<br />
die unmittelbar oder mittelbar vom Manager<br />
(einschließlich anderer Teilfonds des Fonds) oder<br />
von einer anderen Gesellschaft verwaltet werden,<br />
mit der der Manager durch eine gemeinsame<br />
Verwaltung oder Beherrschung oder eine<br />
wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung<br />
(d. h. Besitz von mehr als 10 % des Kapitals oder<br />
der Stimmrechte) verbunden ist, so darf der<br />
Manager oder die verbundene Gesellschaft in<br />
Verbindung mit den Anlagen des Teilfonds in den<br />
Anteilen dieser anderen OGA keine Zeichnungs-,<br />
Umschichtungs- oder Rücknahmegebühren oder<br />
Managementgebühren berechnen.<br />
3.6 Wenn der Manager oder der Anlageverwalter<br />
eines Teilfonds aufgrund einer Anlage in den<br />
Anteilen eines anderen OGA eine Provision<br />
(einschließlich einer rückvergüteten Provision)<br />
erhält, ist diese Provision dem Vermögen des<br />
betreffenden Teilfonds zuzuführen.<br />
4. Allgemeine Bestimmungen<br />
4.1 Keiner der Teilfonds und auch nicht der<br />
Manager, der im Zusammenhang mit allen von<br />
ihm gemanagten OGA handelt, dürfen<br />
Wertpapiere erwerben, die mit einem<br />
Stimmrecht ausgestattet sind, das es ihm<br />
ermöglicht, einen nennenswerten Einfluss auf<br />
die Geschäftsführung eines Emittenten<br />
auszuüben.<br />
4.2 Jeder der Teilfonds darf höchstens erwerben:<br />
(i) 10 % der stimmrechtslosen Aktien ein und<br />
desselben Emittenten,<br />
(ii) 10 % der Schuldverschreibungen ein und<br />
desselben Emittenten,<br />
(iii) 25 % der Anteile ein und desselben OGA<br />
und<br />
(iv) 10 % der Geldmarktinstrumente ein und<br />
desselben Emittenten.<br />
ACHTUNG: Die unter den Ziffern (ii), (iii) und (iv)<br />
vorgesehenen Anlagegrenzen brauchen beim<br />
Erwerb nicht eingehalten zu werden, wenn sich<br />
der Bruttobetrag der Schuldverschreibungen<br />
oder der Geldmarktinstrumente oder der<br />
Nettobetrag ausgegebener Wertpapiere zum<br />
Zeitpunkt des Erwerbs nicht berechnen lässt.<br />
4.3 Die Ziffern 4.1 und 4.2 sind nicht anzuwenden:<br />
(i) auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente,<br />
die von einem Mitgliedstaat oder seinen<br />
Gebietskörperschaften begeben oder<br />
garantiert werden;<br />
(ii) auf von einem Nicht-Mitgliedstaat begebene<br />
oder garantierte Wertpapiere und<br />
Geldmarktinstrumente;<br />
(iii) auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente,<br />
die von internationalen Organismen<br />
öffentlich-rechtlichen Charakters begeben<br />
werden, denen ein oder mehrere<br />
Mitgliedstaaten angehören;<br />
(iv) auf Aktien, die ein Teilfonds an dem Kapital<br />
einer Gesellschaft eines Nicht-Mitgliedstaats<br />
besitzt, die ihr Vermögen im Wesentlichen<br />
in Wertpapieren von Emittenten anlegt, die<br />
in diesem Staat ansässig sind, wenn eine<br />
derartige Beteiligung für den betreffenden<br />
Teilfonds aufgrund der Rechtsvorschriften<br />
dieses Staates die einzige Möglichkeit<br />
darstellt, Anlagen in Wertpapieren von<br />
Emittenten dieses Staates zu tätigen. Diese<br />
Ausnahmeregelung gilt jedoch nur unter der<br />
Voraussetzung, dass die Gesellschaft des<br />
Nicht-Mitgliedstaats in ihrer Anlagepolitik die<br />
in den Ziffern 2.3 bis 2.11, 3.1, 3.2, 4.1, 4.2,<br />
4.4, 4.5 und 4.6 festgelegten Grenzen nicht<br />
überschreitet und, sofern diese Grenzen<br />
überschritten werden, die Ziffern 4.5 und 4.6<br />
| 14
eingehalten werden;<br />
(v) auf von einer Investmentgesellschaft oder<br />
von mehreren Investmentgesellschaften<br />
gehaltene Anteile am Kapital von<br />
Tochtergesellschaften, die im<br />
Niederlassungsstaat der Tochtergesellschaft<br />
lediglich und ausschließlich für diese<br />
Investmentgesellschaft oder<br />
-gesellschaften bestimmte Verwaltungs-,<br />
Beratungs- oder Vertriebstätigkeiten im<br />
Hinblick auf den Rückkauf von Anteilen auf<br />
Wunsch der Anteilinhaber ausüben.<br />
4.4 Keiner der Teilfonds braucht die hierin<br />
vorgesehenen Anlagegrenzen bei der Ausübung<br />
von Bezugsrechten, die an Wertpapiere oder<br />
Geldmarktinstrumente geknüpft sind, die Teil<br />
seines Vermögens sind, einzuhalten.<br />
4.5 Die Zentralbank kann neu zugelassenen OGAW<br />
gestatten, während eines Zeitraums von sechs<br />
Monaten nach ihrer Zulassung von den<br />
Bestimmungen der Ziffern 2.3 bis 2.12, 3.1 und<br />
3.2 abzuweichen, sofern sie den Grundsatz der<br />
Risikostreuung einhalten.<br />
4.6 Werden die hierin genannten Grenzen von einem<br />
Teilfonds unbeabsichtigt oder infolge der<br />
Ausübung von Bezugsrechten überschritten, so<br />
hat der betreffende Teilfonds bei seinen<br />
Verkäufen als vorrangiges Ziel die Normalisierung<br />
dieser Lage unter Berücksichtigung der<br />
Interessen der Anteilinhaber anzustreben.<br />
4.7 Weder die Teilfonds noch der Manager oder der<br />
Treuhänder dürfen Leerverkäufe tätigen von:<br />
- Wertpapieren,<br />
- Geldmarktinstrumenten,<br />
- Anteilen von OGA oder<br />
- DFI.<br />
4.8 Jeder Teilfonds darf ergänzend Barmittel halten.<br />
4.9 Keiner der Teilfonds darf Edelmetalle oder<br />
Zertifikate, mit denen Edelmetalle verbrieft<br />
werden, erwerben. Dies bedeutet nicht, dass ein<br />
Teilfonds nicht in Wertpapiere oder<br />
Geldmarktinstrumente investieren darf, die von<br />
einem Unternehmen emittiert werden, dessen<br />
Hauptgeschäftstätigkeit mit Edelmetallen<br />
zusammenhängt.<br />
5. DFI („Derivate")<br />
5.1 Das Gesamtrisiko jedes Teilfonds aus Derivaten<br />
darf (wie in den Bekanntmachungen der<br />
Zentralbank vorgeschrieben) seinen<br />
Gesamtnettoinventarwert nicht übersteigen.<br />
5.2 Das Engagement in den Basiswerten von<br />
Derivaten einschließlich Derivaten, die in<br />
Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten<br />
eingebettet sind, darf bei der Kumulierung mit den<br />
sich aus etwaigen direkten Anlagen ergebenden<br />
Positionen die in den Bekanntmachungen der<br />
Zentralbank festgelegten Anlagegrenzen nicht<br />
übersteigen. (Diese Bestimmung ist bei<br />
indexbasierten Derivaten nicht anzuwenden,<br />
sofern der zugrunde liegende Index die in den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank<br />
festgelegten Kriterien erfüllt.)<br />
5.3 Jeder Teilfonds darf in Derivaten anlegen, die im<br />
Freiverkehr gehandelt werden, sofern die<br />
Gegenparteien der im Freiverkehr gehandelten<br />
Derivate Institutionen sind, die einer<br />
ordnungsgemäßen Aufsicht unterliegen und<br />
einer von der Zentralbank genehmigten<br />
Kategorie angehören.<br />
5.4 Für die Anlage in Derivaten gelten die von der<br />
Zentralbank festgelegten Bedingungen und<br />
Grenzen.<br />
Beschränkungen für Kreditaufnahme,<br />
Kreditgewährung und Handel<br />
(1) Weder der Manager noch der Treuhänder dürfen<br />
im Namen des Fonds oder eines Teilfonds<br />
desselben Kredite aufnehmen. Jeder Teilfonds<br />
kann jedoch, ausschließlich auf<br />
vorübergehender Basis, einen Betrag<br />
aufnehmen, der insgesamt 10 Prozent<br />
Nettoinventarwertes nicht übersteigt. Der<br />
Treuhänder darf die Vermögenswerte eines<br />
Teilfonds als Sicherheit für Kreditaufnahmen<br />
dieses Teilfonds belasten. Guthabensalden<br />
(z. B. Barmittel) dürfen bei der Ermittlung des<br />
Prozentsatzes der ausstehenden Kredite nicht<br />
mit Krediten verrechnet werden.<br />
(2) Jeder Teilfonds darf Fremdwährung durch einen<br />
Gegenkredit erwerben. Auf diese Weise<br />
erworbene Fremdwährung gilt im Sinne der in<br />
den OGAW-Vorschriften und im vorstehenden<br />
Absatz 1 enthaltenen<br />
Kreditaufnahmebeschränkungen nicht als<br />
Kreditaufnahme, sofern die Gegeneinlage:<br />
(i) auf die Basiswährung des betreffenden<br />
Teilfonds lautet und<br />
(ii) dem Wert des offenen<br />
Fremdwährungskredits entspricht oder<br />
diesen übersteigt.<br />
Wenn die aufgenommenen<br />
Fremdwährungskredite jedoch den Wert der<br />
Gegeneinlage übersteigen, gilt der Mehrbetrag<br />
im Sinne der Vorschrift 70 der OGAW-<br />
Vorschriften und des vorstehenden Absatzes 1<br />
als Kreditaufnahme.<br />
(3) Außer nach den Bestimmungen im<br />
vorstehenden Absatz 1 darf keiner der Teilfonds<br />
im Eigentum dieses Teilfonds stehende oder von<br />
ihm gehaltene Wertpapiere belasten, beleihen<br />
oder in irgendeiner Weise als Sicherheit für<br />
Verbindlichkeiten übertragen, wobei jedoch der<br />
Kauf oder Verkauf von Wertpapieren per<br />
Erscheinen oder mit verzögerter Belieferung und<br />
Einschusszahlungen beim Verkauf von Optionen<br />
oder dem Kauf oder Verkauf von<br />
Termingeschäften oder Terminkontrakten nicht<br />
als Verpfändung der Vermögenswerte gelten.<br />
(4) Unbeschadet der Befugnisse der einzelnen<br />
| 15
Teilfonds, in nicht vollständig eingezahlte<br />
Schuldtitel, Wertpapiere, Geldmarktinstrumente,<br />
OGA oder DFIs zu investieren, darf der<br />
Treuhänder im Namen des Fonds oder eines<br />
Teilfonds keine Ausleihungen an Dritte tätigen<br />
und nicht als Bürge für Dritte fungieren.<br />
(5) Jeder Teilfonds kann zur Erwirtschaftung<br />
zusätzlichen Kapitals oder zusätzlicher Erträge<br />
Aktienleihgeschäfte gemäß den von der<br />
Zentralbank festgelegten Richtlinien tätigen.<br />
Geschäfte in DFI<br />
Ein Teilfonds kann DFIs zu Anlage- und<br />
Absicherungszwecken sowie für Zwecke des effizienten<br />
Portfoliomanagements einsetzen. Zu den Zwecken des<br />
effizienten Portfoliomanagements zählen:DFI (a)<br />
Risikominderung; (b) Kostensenkung ohne oder mit nur<br />
minimaler Steigerung des Risikos; oder (c) Erwirtschaftung<br />
zusätzlichen Kapitals oder zusätzlicher Erträge ohne oder<br />
mit einem annehmbar niedrigen Risiko (im Verhältnis zu<br />
der erwarteten Rendite).<br />
Ein Teilfonds kann vorbehaltlich der von der Zentralbank<br />
festgelegten Bedingungen und innerhalb der von der<br />
Zentralbank gezogenen Grenzen im Zusammenhang mit<br />
der Steuerung seines Vermögens und seiner<br />
Verbindlichkeiten DFIs einsetzen, die dazu gedacht sind,<br />
Schutz gegen Wechselkursrisiken zu bieten. Dabei kann<br />
ein Teilfonds (i) Freiverkehrskontrakte einsetzen; (ii)<br />
Währungsoptionen einsetzen; oder (iii) das Engagement in<br />
einer Währung durch den Abschluss von<br />
Devisentermingeschäften in einer nahestehenden<br />
Währung wegen der erwarteten künftigen Korrelation<br />
zwischen den beiden Währungen absichern.<br />
Die Anlageverwalter können zu der Ansicht gelangen, dass<br />
es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles eines<br />
Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig oder<br />
wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />
nachzubilden und sind daher berechtigt, die<br />
Währungsrisikomerkmale bestimmter im betreffenden<br />
Teilfonds gehaltener Vermögenswerte mittels<br />
Devisentermingeschäften und Währungsterminkontrakten<br />
so zu verändern, dass die Portefeuillezusammensetzung<br />
zwar ihre eigene Festlegung widerspiegelt, aber<br />
gleichzeitig das Währungsrisiko des Index nachbilden<br />
kann.<br />
Eine Beschreibung der wichtigsten DFI, die eingesetzt<br />
werden können, und die Zwecke für ihren Einsatz werden<br />
nachstehend dargelegt:<br />
Devisentermingeschäfte und Währungsoptionen<br />
Devisentermingeschäfte und Währungsoptionen können<br />
nach dem Ermessen der Anlageverwaltungsgesellschaften<br />
dazu eingesetzt werden, ganz oder teilweise das<br />
Währungsrisiko abzusichern, das sich aus der<br />
Schwankung zwischen der Währung, in der der<br />
Nettoinventarwert pro Anteil berechnet wird und den<br />
Währungen, auf die die Anlagen des einzelnen Teilfonds<br />
lauten, ergibt. Daneben können Devisentermingeschäfte<br />
und Währungsoptionen dazu benutzt werden, den Wert der<br />
Währung jeder Klasse vor den nachteiligen Bewegungen<br />
anderer Währungen zu schützen.<br />
Optionsscheine und Wandelschuldverschreibungen<br />
Ein Teilfonds kann Optionsscheine und<br />
Wandelschuldverschreibungen kaufen, um einen<br />
effizienten, liquiden Mechanismus für das Eingehen einer<br />
Position in Wertpapieren zu erhalten ohne die<br />
Notwendigkeit, das Wertpapier zu kaufen und zu halten.<br />
Andere DFI<br />
Zur Absicherung des Risikos aus einem Engagement in<br />
einem Markt, einer Branche oder einer Region können<br />
andere DFIDFI wie Optionen, Terminkontrakte und<br />
Swaps eingesetzt werden.<br />
Ein Teilfonds kann Terminkontrakte auf Wertpapiere,<br />
Währungen oder Zinssätze verkaufen, um eine effiziente,<br />
liquide und wirkungsvolle Methode für die Steuerung von<br />
Risiken durch die „Festschreibung“ von Gewinnen und /<br />
oder den Schutz vor künftigen Wertrückgängen zu<br />
erhalten. Ein Teilfonds kann auch Terminkontrakte auf<br />
Wertpapiere, Währungen und Zinssätze kaufen, um einen<br />
kostengünstigen und effizienten Mechanismus für das<br />
Eingehen eine Position in Wertpapieren zu erhalten.<br />
Ein Teilfonds kann Optionen einsetzen (unter anderem<br />
Aktienindexoptionen, Optionen auf Terminkontrakte und<br />
Optionen auf Swaps), um seine laufende Rendite durch<br />
das Schreiben von gedeckten Kaufoptionen auf<br />
Wertpapiere aus seinem Bestand und von gedeckten<br />
Verkaufsoptionen auf Wertpapiere, in denen er anlegen<br />
darf, sowie auf Währungen zu steigern.<br />
Ein Teilfonds kann Swapvereinbarungen (einschließlich<br />
Total-Return-Swaps) in Bezug auf Währungen, Zinssätze<br />
und Wertpapiere abschließen. Ein Teilfonds kann diese<br />
Techniken einsetzen, um sich vor Veränderungen von<br />
Zinssätzen und Wechselkursen zu schützen. In Bezug auf<br />
Währungen kann ein Teilfonds von<br />
Währungsswapverträgen Gebrauch machen, durch die<br />
der Teilfonds Währungen mit festem Wechselkurs gegen<br />
Währungen mit variablem Wechselkurs oder Währungen<br />
mit variablem Wechselkurs gegen Währungen mit festem<br />
Wechselkurs tauscht. In Bezug auf Zinssätze kann ein<br />
Teilfonds von Zinsswapverträgen Gebrauch machen,<br />
durch die der Teilfonds Geldströme mit variablem<br />
Zinssatz gegen Geldströme mit festem Zinssatz oder<br />
Geldströme mit festem Zinssatz gegen Geldströme mit<br />
variablem Zinssatz tauscht.<br />
Ein Teilfonds kann Differenzkontrakte eingehen. Diese<br />
ähneln Futures-Kontrakten, jedoch erfolgt die Abrechnung<br />
in bar, und da es sich um einen OTC-Kontrakt handelt,<br />
können die Konditionen in Hinblick auf den Umfang des<br />
Referenzwertes, den der Kontrakt repräsentiert, Fälligkeit,<br />
Abrechnung und weitere Konditionen individuell gestaltet<br />
werden.<br />
Ein Teilfonds kann Collateralised Debt Obligations<br />
(„CDO“) einsetzen. Eine CDO ist ein Wertpapier, das<br />
durch einen Pool aus Anleihen, Darlehen und sonstigen<br />
Vermögenswerten besichert ist. CDOs sind nicht auf<br />
bestimmte Arten von Schuldtiteln spezialisiert und können<br />
daher durch Unternehmensanleihen, gewerbliche Kredite,<br />
mit Forderungen unterlegte Wertpapiere, mit<br />
Wohnhypotheken unterlegte Wertpapiere, mit<br />
gewerblichen Hypotheken unterlegte Wertpapiere und<br />
Schuldtitel aus Schwellenmärkten besichert sein. Die<br />
| 16
CDO-Emission wird üblicherweise in verschiedene Klassen<br />
bzw. Anleihetranchen unterteilt, die verschiedene<br />
Ratingstufen oder<br />
–grenzen aufweisen. Die meisten CDO-Emissionen sind so<br />
strukturiert, dass die Senior Bond- und Mezzanine-Klassen<br />
ein "investment grade"-Rating erhalten können und das<br />
Kreditrisiko auf die nachrangigeren Klassen verschoben<br />
wird. Falls bei den Vermögenswerten, durch die ein CDO<br />
besichert ist, ein Ausfall eintritt, werden Tilgungs- und<br />
Zinszahlungen zuerst auf die Senior Bond-Klassen<br />
geleistet, dann auf die Mezzanine-Klassen und an letzter<br />
Stelle auf die Klasse, die das niedrigste Rating (oder kein<br />
Rating) besitzt, die auch als "Equity Tranche" bezeichnet<br />
wird.<br />
Ein Teilfonds kann Kreditausfallswaps (Credit Default<br />
Swaps = „CDS“) einsetzen, die DFI darstellen, die eine<br />
Minderung des Kreditrisikos bewirken. Im Rahmen einer<br />
CDS-Vereinbarung kauft eine Partei, die als Käufer des<br />
Schutzes bezeichnet wird, Schutz von der anderen Partei,<br />
die als Verkäufer des Schutzes bezeichnet wird, wobei der<br />
Gegenstand des Geschäfts Verluste sind, die in Folge<br />
eines Ausfall- oder anderen Kreditereignisses bezüglich<br />
eines zugrunde liegenden Wertpapiers eintreten könnten.<br />
Der Käufer des Schutzes zahlt für den Schutz eine Prämie,<br />
und der Verkäufer des Schutzes verpflichtet sich, eine<br />
Zahlung zu leisten, die den Käufer des Schutzes für<br />
Verluste entschädigt, die bei Eintritt eines aus einer Reihe<br />
möglicher spezifizierter Kreditereignisse, die in der CDS-<br />
Vereinbarung aufgeführt werden, eingetreten sind.<br />
Ein Teilfonds kann Credit Linked Notes („CLN“) einsetzen.<br />
Eine CLN ist ein Wertpapier, das während seiner Laufzeit<br />
fest oder variabel verzinst wird (die Verzinsung ist an die<br />
Wertentwicklung eines Referenzwerts, in der Regel<br />
Anleihen, gekoppelt) und dem Emittenten gestattet, ein<br />
spezifisches Kreditrisiko auf einen Investor zu übertragen.<br />
Bei Fälligkeit erhält der Investor den Nominalwert des<br />
zugrundeliegenden Wertpapiers, es sei denn, bei der<br />
Referenzforderung tritt ein Ausfall oder Konkurs ein, in<br />
welchem Fall der Investor einen Betrag in Höhe der<br />
Wiedereinbringungsquote (Recovery Rate) erhält.<br />
In Bezug auf Wertpapiere und Wertpapierindizes kann ein<br />
Teilfonds Total-Return-Swap-Verträge einsetzen, durch die<br />
der Teilfonds Geldströme mit variablem Zinssatz gegen<br />
feste Geldströme, die auf der Gesamtrendite eines Aktien-<br />
oder Renteninstruments oder eines Wertpapierindex<br />
basieren, oder einen festen Geldstrom, der auf der<br />
Gesamtrendite eines Aktien- oder Renteninstruments oder<br />
eines Wertpapierindex basiert, gegen Geldströme mit<br />
variablem Zinssatz tauscht. Diese Verträge ermöglichen es<br />
einem Teilfonds, seine Risiken aus einem Engagement in<br />
bestimmten Wertpapieren oder Wertpapierindizes zu<br />
steuern. Für diese Instrumente basiert die Rendite des<br />
Teilfonds auf der Bewegung von Zinssätzen gegenüber der<br />
Rendite aus dem betreffenden Wertpapier oder Index.<br />
Wertpapierleihe und Pensionsgeschäfte<br />
Ein Teilfonds kann vorbehaltlich der in den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank festgelegten<br />
Bedingungen und Grenzen Wertpapierleihgeschäfte<br />
tätigen. Bei einem solchen Geschäft überträgt der jeweilige<br />
Teilfonds seine Wertpapiere vorübergehend an einen<br />
Entleiher, wobei sich der Entleiher verpflichtet,<br />
gleichwertige Wertpapiere an den Teilfonds<br />
zurückzuliefern. Durch den Abschluss dieser Geschäfte<br />
strebt der jeweilige Teilfonds an, durch Vereinnahmung<br />
einer Gebühr für das Verleihen seiner Wertpapiere an<br />
den Entleiher die Rendite seines Wertpapierbestands zu<br />
steigern. Wegen näherer Angaben zu den mit diesen<br />
Praktiken verbundenen Risiken wird auf das Risiko aus<br />
Wertpapierleihgeschäften im Abschnitt „Risikofaktoren“ im<br />
Prospekt verwiesen.<br />
Durch den Verleih seiner Wertpapiere erzielen der Fonds<br />
und seine Teilfonds Erträge, während sie gleichzeitig das<br />
Kapitalzuwachspotenzial der Wertpapiere behalten. Der<br />
Vorteil solcher Leihgeschäfte liegt darin, dass der Fonds<br />
und seine Teilfonds weiterhin die Zinsen und Dividenden<br />
aus den verliehenen Wertpapieren erhalten, während sie<br />
gleichzeitig Einkünfte aus dem Verleih dieser Wertpapiere<br />
erzielen.<br />
Ein Teilfonds kann vorbehaltlich der in den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank festgelegten<br />
Bedingungen und Grenzen Pensionsgeschäfte und<br />
umgekehrte Pensionsgeschäfte tätigen. Ein solches<br />
Geschäft stellt eine Vereinbarung dar, durch die eine<br />
Partei der anderen ein Wertpapier zu einem festgelegten<br />
Preis mit der Verpflichtung verkauft, das Wertpapier<br />
später zu einem anderen festgelegten Preis<br />
zurückzukaufen. Der jeweilige Teilfonds kann solche<br />
Vereinbarungen wie folgt abschließen: (a) wenn der<br />
Teilfonds kurzfristige Gelder anzulegen hat, dann stellt<br />
die Differenz zwischen dem für das Wertpapier gezahlten<br />
Verkaufs- und Rückkaufspreis eine Rendite für den<br />
Teilfonds dar, die einem Darlehenszins ähnlich ist, oder<br />
(b) wenn der Teilfonds für kurze Zeit Nutzen aus einem<br />
bestimmten Wertpapier zu ziehen wünscht.<br />
Ungeachtet der oben stehenden Ausführungen hat der<br />
Manager festgelegt, dass der Fonds und seine Teilfonds<br />
keine Pensions-, umgekehrten Pensions- oder<br />
Wertpapierleihgeschäfte tätigen. Sollte sich diese<br />
Vorgehensweise ändern, wird der Manager die<br />
Anteilinhaber vorab informieren und der Prospekt wird<br />
entsprechend aktualisiert.<br />
Einsatz derivativer Finanzinstrumente für Anlagezwecke<br />
Wenn dies in dem betreffenden Nachtrag angegeben ist,<br />
kann ein Teilfonds auch in DFI einschließlich<br />
gleichwertiger Instrumente mit Barausgleich, die an einer<br />
anerkannten Börse gehandelt werden, und / oder in OTC-<br />
Derivaten anlegen, und zwar jeweils nach den<br />
Bedingungen und Vorschriften der Zentralbank. Die DFI,<br />
in denen ein Teilfonds anlegen darf, und die erwartete<br />
Auswirkung der Anlage in diesen DFI auf das Risikoprofil<br />
eines Teilfonds wird in dem betreffenden Nachtrag<br />
angegeben.<br />
Risikosteuerungsverfahren<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
DFI verbundenen Risiken genau zu messen zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Anlageverwalter wird<br />
von DFI, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn ein<br />
überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
| 17
Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />
ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />
Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />
angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger jüngster<br />
Entwicklungen bei den Risiko- und Renditemerkmalen der<br />
Hauptanlagekategorien.<br />
Aktien und aktienbezogene Instrumente<br />
Low Exercise Price Options<br />
Low Exercise Price Options (LEPOs) sind Optionen, deren<br />
Ausübungspreis nahezu Null beträgt. LEPOs werden auf<br />
Marge gehandelt. Bei Abschluss der Option ist eine<br />
anfängliche Sicherheitsleistung (Initial Margin) – in der<br />
Regel in liquiden Mitteln – bereitzustellen. LEPOs<br />
ermöglichen es Anlegern, von Kursentwicklungen des<br />
Basiswerts zu profitieren. Der Kauf einer LEPO ähnelt<br />
einem Terminkauf von Aktien, während der Verkauf einer<br />
LEPO einem Terminverkauf von Aktien ähnelt. LEPOs<br />
werden auf der Basis ihrer notierten Abrechnungspreise<br />
bewertet. Von einem Teilfonds gehaltene LEPOs können<br />
Barausgleich vorsehen, an einer anerkannten Börse im<br />
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) (Europäische Union,<br />
Norwegen, Island, Liechtenstein), in der Schweiz, in<br />
Australien, Kanada, Japan, Neuseeland oder den<br />
Vereinigten Staaten notiert sein und müssen während der<br />
Laufzeit der Optionen jederzeit ausübbar sein. Außerdem<br />
muss die einer Option mit niedrigem Ausübungspreis<br />
zugrunde liegende Anlage eine Anlage sein, in der der<br />
jeweilige Teilfonds nach seinem Anlageziel und seiner<br />
Anlagepolitik direkt anlegen könnte.<br />
Optimised Portfolios as Listed Securities<br />
Optimised Portfolios as Listed Securities (OPALS) sind<br />
Instrumente, die aus einem Aktienportfolio bestehen und<br />
verwendet werden, um einen Aktienindex genau<br />
nachzubilden, ohne alle in diesem Index enthaltenen<br />
Aktien kaufen zu müssen. Das optimierte Portfolio soll<br />
einen Aktienindex mit einer geringeren als der tatsächlich<br />
im Index enthaltenen Anzahl von Emissionen nachbilden<br />
und wird an anerkannten Börsen notiert.<br />
Performance Linked to Equity Securities<br />
Performance Linked to Equity Securities (PERLES) sind<br />
Instrumente, deren Basiswert ein Aktienindex, ein<br />
bestimmter Aktienkorb oder eine Investmentstrategie ist.<br />
Die Anlage in den PERLES bietet praktisch die gleichen<br />
Gewinn- und Verlustchancen wie eine vergleichbare<br />
Direktanlage in Aktien. Wenn die Kurse am<br />
zugrundeliegenden Aktienmarkt steigen, steigt der Wert<br />
der PERLES entsprechend, und wenn die Kurse an diesem<br />
Markt sinken, sinkt der Wert der PERLES entsprechend.<br />
Obwohl Anleger daher den typischen Risiken einer<br />
Direktanlage ausgesetzt sind, werden die Auswirkungen<br />
dieser Risiken verringert, da sie sich auf viele verschiedene<br />
Aktien verteilen.<br />
Gemeinsame Verwaltung von Vermögenswerten<br />
Der Manager kann für die Zwecke der effizienten<br />
Portfolioverwaltung in Absprache mit dem Anlageverwalter<br />
beschließen, die Vermögenswerte bestimmter Teilfonds<br />
gemeinsam mit den Vermögenswerten anderer Teilfonds<br />
des Fonds zu verwalten. Die gemeinsam verwalteten<br />
Vermögenswerte werden als Pool (nachstehend der<br />
"Pool") bezeichnet, der die Anlagen von allen Teilfonds<br />
enthält, die an dem Pool teilnehmen ("teilnehmende<br />
Teilfonds").<br />
Möglichkeiten zu einem solchen Pooling ergeben sich in<br />
der Regel, wenn die Anlageziele und Anlagepolitik von<br />
Teilfonds in ausreichendem Maße ähnlich sind, so dass<br />
die Vermögenswerte eines Teilfonds von demselben<br />
Anlageverwalter gemeinsam mit den Vermögenswerten<br />
anderer Teilfonds des Pools verwaltet werden können.<br />
Ein solches Pooling stellt eine verwaltungsmäßige<br />
Maßnahme dar, um die Betriebs- und anderen Kosten zu<br />
senken; die gesetzlichen Rechte und Pflichten der<br />
Anteilinhaber werden hierdurch nicht verändert. Die Pools<br />
stellen keine eigenständigen rechtlichen Einheiten dar<br />
und sind für Anleger oder Gläubiger nicht direkt<br />
zugänglich. Jeder der teilnehmenden Teilfonds behält<br />
seinen Anspruch auf die ihm zuzurechnenden<br />
Vermögenswerte.<br />
Wenn Vermögenswerte von mehr als einem<br />
teilnehmendem Teilfonds gepoolt werden, werden die<br />
jedem teilnehmendem Teilfonds zuzurechnenden<br />
Vermögenswerte anfangs auf der Basis seiner<br />
anfänglichen Zuweisung von Vermögen in den Pool<br />
bestimmt und ändern sich mit jeder späteren Zuweisung<br />
oder Entnahme. Die Ansprüche jedes teilnehmenden<br />
Teilfonds an den gemeinsam verwalteten<br />
Vermögenswerten gelten für jede einzelne Anlage in dem<br />
Pool. Weitere Anlagen, die für die teilnehmenden<br />
Teilfonds getätigt werden, werden diesen teilnehmenden<br />
Teilfonds entsprechend ihrem jeweiligen Anspruch<br />
zugerechnet, während Verkäufe von Anlagen von den<br />
Vermögenswerten, die auf den jeweiligen teilnehmenden<br />
Teilfonds entfallen, abgerechnet werden.<br />
Anleger sollten beachten, dass das Pooling dazu führen<br />
kann, dass sich die Zusammensetzung des Vermögens<br />
eines teilnehmenden Teilfonds ändert, und zwar aufgrund<br />
von Zeichnungen und Rücknahmen in einem anderen<br />
teilnehmenden Teilfonds, die zur Folge haben, dass der<br />
Anlageverwalter Vermögenswerte für den Pool veräußert<br />
oder erwirbt oder den Betrag ergänzender liquider Mittel,<br />
die von ihm gehalten werden, erhöht.<br />
Der Pool als Ganzes ist nicht haftbar, da die<br />
Vermögenswerte jedes teilnehmenden Teilfonds<br />
ausschließlich diesem teilnehmenden Teilfonds gehören,<br />
von den anderen teilnehmenden Teilfonds getrennt sind,<br />
nicht dafür verwendet werden dürfen, die<br />
Verbindlichkeiten eines anderen Teilfonds oder gegen<br />
einen anderen Teilfonds geltend gemachte Ansprüche zu<br />
befriedigen und nicht für einen solchen Zweck zur<br />
Verfügung stehen.<br />
Der Manager kann jederzeit beschließen, das Pooling<br />
durch Mitteilung an den Anlageverwalter, die<br />
Verwaltungsstelle und den Treuhänder zu beenden, und<br />
wird sicherstellen, dass jegliche derartige gemeinsam<br />
verwalteten Vermögenswerte in angemessener Weise<br />
den betreffenden Teilfonds zugewiesen werden.<br />
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RISIKOFAKTOREN<br />
Potenzielle Anleger sollten vor einer Anlage in einem der<br />
Teilfonds die folgenden Risiken und die in dem jeweiligen<br />
Nachtrag enthaltenen zusätzlichen Risiken eines<br />
bestimmten Teilfonds in Betracht ziehen.<br />
Anleger sollten beachten, dass eine Anlage in einem<br />
Teilfonds an Wert verlieren kann, und sollten in der Lage<br />
sein, auch einen Totalverlust ihrer Anlage in einem<br />
Teilfonds zu verkraften. Eine Anlage in einem Teilfonds<br />
unterscheidet sich von einer Einlage auf einem Bankkonto<br />
und profitiert von keiner Garantie einer Regierung,<br />
staatlichen Stelle oder anderen Sicherungseinrichtung, die<br />
für den Inhaber eines Einlagenkontos bei einer Bank<br />
verfügbar sein könnte. Weder der Manager noch einer der<br />
von dem Manager für einen Teilfonds bestellten<br />
Anlageverwalter, Unteranlageverwalter, Anlageberater<br />
oder Unteranlageberater (wie im jeweiligen Nachtrag<br />
definiert) noch ihre jeweiligen Tochtergesellschaften,<br />
verbundenen oder assoziierten Unternehmen, Vertreter<br />
oder Beauftragten übernehmen eine Garantie für die<br />
Wertentwicklung oder einen zukünftigen Ertrag eines<br />
Teilfonds.<br />
Es besteht keine Gewähr, dass das Anlageziel eines<br />
Teilfonds erreicht wird. Die Wertentwicklung in der<br />
Vergangenheit ist kein Indikator für die zukünftige<br />
Wertentwicklung und Anlagen sollten als mittel- bis<br />
langfristig angesehen werden. Die Anlage in einem<br />
Teilfonds sollte nicht der einzige oder wesentliche<br />
Bestandteil eines Anlageportfolios sein.<br />
Risiko in Verbindung mit Rechnungslegungsstandards<br />
Die Rechnungslegungsstandards in einigen der Länder, in<br />
denen ein Teilfonds anlegen darf, entsprechen nicht<br />
internationalen Rechnungslegungsstandards. Außerdem<br />
unterscheiden sich die Vorschriften und Grundsätze für die<br />
Abschlussprüfung von den an den internationalen<br />
Kapitalmärkten allgemein anerkannten. Folglich ist es<br />
möglich, dass einem Teilfonds über seine Anlagen und<br />
andere Anlagen weniger zuverlässige Finanzinformationen<br />
zur Verfügung stehen, als dies normalerweise bei weiter<br />
entwickelten Märkten der Fall wäre.<br />
Gemeinsame Verwaltung von Vermögenswerten<br />
Anleger sollten beachten, dass die gemeinsame<br />
Verwaltung von Vermögenswerten dazu führen kann, dass<br />
sich die Zusammensetzung des Vermögens eines am<br />
Pooling teilnehmenden Teilfonds ändert, und zwar<br />
aufgrund von Zeichnungen und Rücknahmen in einem<br />
anderen teilnehmenden Teilfonds, die zur Folge haben,<br />
dass der Anlageverwalter Vermögenswerte für den Pool<br />
veräußert oder erwirbt oder den Betrag ergänzender<br />
liquider Mittel, die von ihm gehalten werden, erhöht.<br />
Kontrahentenrisiko<br />
Jeder Teilfonds kann aufgrund von Positionen in Swaps,<br />
Pensionsgeschäften, Forward Exchange Rate Agreements<br />
und anderen Finanz- oder Derivatkontrakten, die vom<br />
jeweiligen Teilfonds gehalten werden, einem Kreditrisiko in<br />
Bezug auf Gegenparteien ausgesetzt sein. Falls eine<br />
Gegenpartei ihre Verpflichtungen nicht erfüllt und der<br />
Teilfonds seine Rechte in Bezug auf die Anlagen in seinem<br />
Portfolio nur mit Verzögerung oder nicht ausüben kann,<br />
könnte der Teilfonds einen Wertverlust in den von ihm<br />
gehaltenen Positionen erleiden, Erträge verlieren und<br />
Kosten in Verbindung mit der Durchsetzung seiner<br />
Ansprüche zu tragen haben.<br />
Jeder Teilfonds kann außerdem einem Kreditrisiko in<br />
Bezug auf Parteien, mit denen er Wertpapiergeschäfte<br />
tätigt, ausgesetzt sein und auch einem Erfüllungsrisiko<br />
unterliegen, insbesondere in Verbindung mit Schuldtiteln<br />
wie Anleihen, Schuldverschreibungen und ähnlichen<br />
Verbindlichkeiten oder Instrumenten.<br />
Ausfall der Gegenpartei: Fehlende Regulierung<br />
In der Regel unterliegen Geschäfte an den OTC-Märkten<br />
(an denen normalerweise Devisen, Kassa- und<br />
Optionskontrakte, bestimmte Optionen auf Devisen und<br />
Swaps gehandelt werden) in geringerem Maße staatlicher<br />
Regulierung und Aufsicht als Geschäfte an anerkannten<br />
Börsen. Ferner könnten viele der Schutzmaßnahmen, die<br />
manche anerkannte Börsen ihren Teilnehmern bieten, wie<br />
z. B. die Leistungsgarantie einer Börsenclearingstelle, für<br />
OTC-Geschäfte nicht zur Verfügung stehen. OTC-<br />
Optionen unterliegen keiner Regulierung. OTC-Optionen<br />
sind nicht börsengehandelte Optionsverträge, die auf die<br />
Bedürfnisse eines einzelnen Investors zugeschnitten sind.<br />
Diese Optionen ermöglichen es dem Nutzer, das Datum,<br />
das Kursniveau und den Umfang einer bestimmten<br />
Position genau zu strukturieren. Da die Gegenpartei<br />
solcher Verträge keine anerkannte Börse, sondern das<br />
spezifische Unternehmen, mit dem die Transaktion<br />
abgeschlossen wird, ist, könnten die Insolvenz oder der<br />
Ausfall einer Gegenpartei, mit der ein Teilfonds Geschäfte<br />
in OTC-Optionen tätigt, für den jeweiligen Teilfonds<br />
erhebliche Verluste zur Folge haben. Ferner könnte eine<br />
Gegenpartei ein Geschäft nicht bedingungsgemäß<br />
erfüllen, weil der Vertrag rechtlich nicht durchsetzbar ist<br />
oder die Absicht der Parteien nicht genau wiedergegeben<br />
ist oder (in gutem Glauben oder nicht) Uneinigkeit über<br />
die Vertragsbestimmungen besteht oder ein Bonitäts-<br />
oder Liquiditätsproblem eintritt, wodurch dem jeweiligen<br />
Teilfonds Verluste entstehen. Falls eine Gegenpartei ihre<br />
Verpflichtungen nicht erfüllt und ein Teilfonds in Bezug<br />
auf die Anlagen in seinem Portfolio seine Ansprüche nur<br />
mit Verzögerung oder nicht durchsetzen kann, könnte der<br />
Teilfonds einen Wertverlust in den von ihm gehaltenen<br />
Positionen erleiden, Erträge verlieren und Kosten in<br />
Verbindung mit der Durchsetzung seiner Ansprüche zu<br />
tragen haben. Das eingegangene Kontrahentenrisiko wird<br />
den Anlagebeschränkungen des jeweiligen Teilfonds<br />
entsprechen. Unabhängig von den Maßnahmen, die ein<br />
Teilfonds zur Verringerung des Kontrahentenrisikos trifft,<br />
kann nicht garantiert werden, dass kein Ausfall einer<br />
Gegenpartei eintritt oder dass dem jeweiligen Teilfonds<br />
infolgedessen keine Verluste aus Geschäften entstehen.<br />
Kreditrisiko<br />
Es kann nicht garantiert werden, dass die Emittenten von<br />
Wertpapieren oder anderen Instrumenten, in denen ein<br />
Teilfonds anlegen kann, keine Bonitätsprobleme haben,<br />
die entweder zu einer Herabstufung des Ratings dieser<br />
Wertpapiere oder Instrumente oder zu einem Teil- oder<br />
Totalverlust der in diese Wertpapiere oder Instrumente<br />
investierten Kapitalbeträge oder der auf solche<br />
Wertpapiere oder Instrumente zu leistenden Zahlungen<br />
führen. Teilfonds können außerdem in Bezug auf<br />
| 19
Gegenparteien, mit denen sie Geschäfte in DFI tätigen<br />
oder bei denen sie Margin- oder Sicherheitsleistungen<br />
hinterlegen, einem Kreditrisiko ausgesetzt sein und das<br />
Risiko eines Ausfalls der Gegenpartei tragen. Wenn ein<br />
Teilfonds in einem Wertpapier oder anderen Instrument<br />
anlegt, das von einer Bank oder einem anderen<br />
Finanzinstitut garantiert ist, besteht keine Gewähr, dass<br />
nicht der Garant selbst Bonitätsprobleme hat, die zu einer<br />
Herabstufung des Ratings dieser Wertpapiere oder<br />
Instrumente oder zu einem Teil- oder Totalverlust der in<br />
diese Wertpapiere oder Instrumente investierten<br />
Kapitalbeträge oder der auf solche Wertpapiere oder<br />
Instrumente zu leistenden Zahlungen führen.<br />
Währungsrisiko<br />
Der Nettoinventarwert pro Anteil wird in der<br />
Klassenwährung berechnet, während die Anlagen des<br />
Teilfonds in einer großen Anzahl Währungen erworben<br />
werden können, von denen einige möglicherweise nicht frei<br />
konvertierbar sind. Es ist könnte nicht möglich oder<br />
praktikabel sein, sich gegen das daraus resultierende<br />
Währungsrisiko abzusichern, und in bestimmten Fällen<br />
kann es der Anlageverwalter nicht als wünschenswert<br />
erachten, dieses Risiko abzusichern. Der Manager und der<br />
Anlageverwalter werden Absicherungsgeschäfte nach<br />
ihrem Ermessen und ausschließlich für Zwecke der<br />
Absicherung des Währungsrisikos entsprechend den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank und den von der<br />
Zentralbank festgelegten Richtlinien abschließen, und die<br />
Anlageverwalter können den Abschluss solcher Geschäfte<br />
empfehlen.<br />
Außerdem kann eine Anteilsklasse auf eine andere<br />
Währung als die Basiswährung eines Teilfonds lauten, was<br />
zu einem Anteilswährungsrisiko führen kann, das<br />
nachfolgend beschrieben wird.<br />
Risiko aus Derivaten und Techniken und Instrumenten<br />
Allgemein<br />
Die Kurse von Derivaten, einschließlich Futures- und<br />
Optionskontrakten, sind hochvolatil. Die Kursbewegungen<br />
von Forward-Kontrakten, Futures-Kontrakten und anderen<br />
derivativen Kontrakten werden unter anderem durch<br />
Zinssätze, Änderungen im Verhältnis von Angebot und<br />
Nachfrage, Handels-, Steuer-, Währungs- und Devisenkontrollprogramme<br />
und –grundsätze von Regierungen<br />
sowie nationale und internationale politische und<br />
wirtschaftliche Ereignisse und Politik beeinflusst. Ferner<br />
greifen Regierungen von Zeit zu Zeit direkt oder über<br />
Vorschriften in bestimmte Märkten ein, insbesondere<br />
Devisenmärkte und Märkte für auf Zinsen bezogene<br />
Futures- und Optionskontrakte. Ein solcher Eingriff hat<br />
häufig eine direkte Beeinflussung der Kurse zum Ziel und<br />
kann zusammen mit anderen Faktoren zur Folge haben,<br />
dass sich alle diese Märkte schnell in dieselbe Richtung<br />
bewegen, unter anderem aufgrund von Zinsschwankungen.<br />
Die Verwendung von Techniken und Instrumenten<br />
beinhaltet außerdem bestimmte besondere Risiken, unter<br />
anderem: (1) Abhängigkeit von der Fähigkeit, die<br />
Kursentwicklung von Wertpapieren, die abgesichert<br />
werden, und die Zinsentwicklung vorherzusagen, (2)<br />
unvollständige Korrelation zwischen den<br />
Absicherungsinstrumenten und den Wertpapieren oder<br />
Marktsektoren, die abgesichert werden, (3) die Tatsache,<br />
dass für die Verwendung solcher Instrumente andere<br />
Fähigkeiten erforderlich sind als für die Auswahl der Wertpapiere<br />
des jeweiligen Teilfonds, (4) das mögliche Nichtvorhandensein<br />
eines liquiden Marktes für ein bestimmtes<br />
Instrument zu einem bestimmten Zeitpunkt, (5) mögliche<br />
Hindernisse für eine effektive Vermögensverwaltung oder<br />
die Fähigkeit, Rücknahmen vorzunehmen, (6) mögliche<br />
rechtliche Risiken in Verbindung mit der Dokumentation<br />
der Derivate, insbesondere in Verbindung mit der<br />
Durchsetzbarkeit von Verträgen und diesbezüglichen<br />
Beschränkungen, (7) das Abrechnungsrisiko, da die<br />
Haftung des Teilfonds bei Geschäften mit Futures-<br />
Kontrakten, Terminkontrakten, Swaps und<br />
Differenzkontrakten möglicherweise unbegrenzt ist, bis<br />
die Position glattgestellt ist, und (8) das<br />
Kontrahentenrisiko, da der Teilfonds beim Einsatz von<br />
OTC-Derivaten wie Futures-Kontrakten,<br />
Terminkontrakten, Swaps und Differenzkontrakten einem<br />
Kreditrisiko in Bezug auf die Gegenpartei ausgesetzt ist.<br />
Ein Teilfonds kann in bestimmten Derivaten anlegen, die<br />
die Übernahme von Verpflichtungen, Rechten und<br />
Vermögenswerten beinhalten können. Vermögenswerte,<br />
die als Sicherheitsleistung bei Maklern hinterlegt werden,<br />
werden von den Maklern möglicherweise nicht in<br />
gesonderten Depots verwahrt, was zur Folge haben kann,<br />
dass Gläubiger solcher Makler im Fall von deren<br />
Insolvenz oder Konkurs darauf Zugriff haben.<br />
Ein Teilfonds kann von Zeit zu Zeit im Rahmen seiner<br />
Anlagepolitik und zu Absicherungszwecken sowohl<br />
börsengehandelte als auch außerbörsliche Kreditderivate<br />
einsetzen. Diese Instrumente können volatil sein,<br />
bestimmte besondere Risiken beinhalten und Anleger<br />
einem hohen Verlustrisiko aussetzen. Wenn sie für<br />
Absicherungszwecke eingesetzt werden, kann eine<br />
unvollständige Korrelation zwischen diesen Instrumenten<br />
und den zugrundeliegenden Anlagen oder Marktsektoren,<br />
die abgesichert werden, bestehen. Geschäfte in OTC-<br />
Derivaten wie Kreditderivaten können mit zusätzlichen<br />
Risiken verbunden sein, da kein Börsenmarkt vorhanden<br />
ist, an dem eine offene Position glattgestellt werden<br />
könnte.<br />
Korrelationsrisiko<br />
Die Kurse von Derivaten können – z. B. aufgrund von<br />
Transaktionskosten und Zinsschwankungen – eine<br />
unvollständige Korrelation zu den Kursen der<br />
zugrundeliegenden Wertpapiere aufweisen. Die Kurse<br />
von börsengehandelten Derivaten können sich außerdem<br />
aufgrund von Angebots- und Nachfragefaktoren ändern.<br />
Opportunitätskosten<br />
Der Einsatz von Derivaten zur Absicherung gegen bzw.<br />
zum Schutz vor Marktrisiken oder zur Generierung<br />
zusätzlicher Erträge durch Schreiben von gedeckten<br />
Kaufoptionen kann die Möglichkeit verringern, von<br />
günstigen Marktentwicklungen zu profitieren.<br />
Kreditrisiko in Bezug auf die Gegenpartei und rechtliches<br />
Risiko<br />
Der Einsatz von OTC-Derivaten wie Forward-Kontrakten,<br />
Swap-Vereinbarungen und Differenzkontrakten setzt die<br />
jeweiligen Teilfonds einem Kreditrisiko in Bezug auf die<br />
beteiligte Gegenpartei und dem Risiko, dass die<br />
rechtliche Dokumentation des Kontrakts die Absicht der<br />
| 20
Parteien nicht genau wiedergibt, aus.<br />
Bei OTC-Derivaten halten sich die Anlageverwalter in der<br />
Regel an die Standards, die die International Securities<br />
Dealers Association (ISDA) in ihren Derivate-<br />
Rahmenverträgen setzt. Swap-Bestätigungen der ISDA<br />
werden verfolgt und manuell geprüft, um zu bestätigen,<br />
dass die Konditionen der Transaktionen vollständig und<br />
korrekt dokumentiert sind.<br />
Bei börsengehandelten Futures werden in den Verträgen<br />
der Anlageverwalter mit Brokern generell Standard-<br />
Marktbedingungen angewandt.<br />
Die Anlageverwalter nehmen externe und interne<br />
Rechtsanwälte mit umfassender Fachkenntnis im Einsatz<br />
und der Dokumentation von Derivaten in Anspruch, wenn<br />
sie die Rahmenverträge für Derivate aushandeln, und alle<br />
rechtlichen und dokumentarischen Fragen werden nach<br />
geschäftsüblichen Verfahren behandelt und überwacht,<br />
insbesondere Fragen hinsichtlich der Durchsetzbarkeit von<br />
Kontrakten und diesbezüglichen Beschränkungen.<br />
Ungeachtet der oben genannten Verfahren besteht ein<br />
Risiko, dass ein Kontrahent eine Transaktion nicht gemäß<br />
ihren Konditionen abrechnet, weil der Kontrakt rechtlich<br />
nicht durchsetzbar ist oder die Absichten der Parteien nicht<br />
exakt wiedergibt oder weil eine Streitigkeit bezüglich der<br />
Konditionen des Kontraktes (in gutem Glauben oder nicht)<br />
vorliegt, so dass einem Teilfonds ein Verlust entstehen<br />
kann.<br />
Einige der Gesetze, denen DFIs-Vertragsbeziehungen in<br />
bestimmten Ländern unterliegen, sind neu und noch<br />
weitgehend unerprobt. Infolgedessen kann ein Teilfonds<br />
einer Reihe von außergewöhnlichen Risiken unterliegen,<br />
wie z. B. dem Risiko eines unzureichenden<br />
Anlegerschutzes, widersprüchlicher Gesetzgebung,<br />
unvollständiger, unklarer und sich verändernder Gesetze,<br />
des Risikos von Verletzungen von Bestimmungen seitens<br />
anderer Marktteilnehmer, eines Mangels an etablierten<br />
bzw. effektiven Rechtswegen für die Einlegung von<br />
Rechtsmitteln, eines Mangels an Standardverfahren und<br />
Vertraulichkeitsgepflogenheiten, wie sie in den<br />
entwickelten Märkten üblich sind, sowie einer<br />
mangelhaften Durchsetzung bestehender Bestimmungen.<br />
Darüber hinaus kann es in bestimmten Ländern, in denen<br />
Kontrahenten ansässig sind, schwierig sein, Gerichtsurteile<br />
zu erwirken und zu vollstrecken. Es kann nicht<br />
gewährleistet werden, dass diese Schwierigkeiten beim<br />
Schutz und der Durchsetzung von Rechten keine<br />
wesentlichen nachteiligen Auswirkungen für einen<br />
Teilfonds und seinen Betrieb haben werden.<br />
Abrechnungsrisiko<br />
Da einige der Derivate, in denen ein Teilfonds anlegen<br />
kann, an Märkten gehandelt werden können, an denen der<br />
Handels-, Abrechnungs- und Depotsysteme nicht<br />
vollständig entwickelt sind, können die Derivate eines<br />
Teilfonds, die an solchen Märkten gehandelt werden und in<br />
die Verwahrung von Unterdepotbanken an solchen<br />
Märkten gegeben wurden, Risiken ausgesetzt sein, für die<br />
die Depotbank nicht haftet.<br />
Liquiditätsrisiko<br />
Futures-Positionen können aufgrund von Limits der<br />
betreffenden Börse für tägliche Kursschwankungen illiquide<br />
oder schwer glattzustellen sein. OTC-Positionen sind<br />
definitionsgemäß illiquide, doch wird der Anlageverwalter<br />
OTC-Geschäfte nur mit Gegenparteien abschließen, die<br />
vertraglich verpflichtet sind, eine Position auf Verlangen<br />
glattzustellen.<br />
Marktrisiko<br />
Wenn ein Teilfonds ein Wertpapier oder eine Option<br />
kauft, ist das Risiko des Teilfonds auf den Verlust des von<br />
ihm investierten Betrages begrenzt. Im Fall eines<br />
Geschäfts mit Futures-Kontrakten, Forward-Kontrakten,<br />
Swaps, Differenzkontrakten oder des Schreibens von<br />
Optionen ist die Verbindlichkeit, die dem jeweiligen<br />
Teilfonds bis zur Glattstellung der Position entstehen<br />
kann, potenziell unbegrenzt.<br />
Margin<br />
Ein Teilfonds kann verpflichtet sein, in Verbindung mit<br />
Futures- und Optionskontrakten, die für den jeweiligen<br />
Teilfonds abgeschlossen werden, Sicherheitsleistungen<br />
(Margin) und Optionsprämien an Makler zu zahlen. Auch<br />
wenn börsengehandelte Kontrakte in der Regel durch die<br />
betreffende Börse garantiert sind, ist der betreffende<br />
Teilfonds dennoch dem Risiko des Betrugs oder der<br />
Insolvenz des Maklers, über den das Geschäft ausgeführt<br />
wird, ausgesetzt. Der jeweilige Teilfonds wird versuchen,<br />
dieses Risiko dadurch zu minimieren, dass er Geschäfte<br />
nur über namhafte Makler ausführt.<br />
Liquidität von Futures-Kontrakten<br />
Futures-Positionen können illiquide sein, weil bestimmte<br />
Warenterminbörsen die Kursschwankungen bestimmter<br />
Futures-Kontrakte während eines Tages durch<br />
sogenannte „tägliche Kursschwankungslimits“ bzw.<br />
„Tageslimits“ begrenzen. Dies bedeutet, dass während<br />
eines Handelstages keine Geschäfte zu Kursen unterhalb<br />
des Tageslimits ausgeführt werden dürfen. Sobald der<br />
Kurs eines bestimmten Futures-Kontrakts um einen<br />
Betrag in Höhe des Tageslimits gestiegen oder gesunken<br />
ist, können in diesem Futures-Kontrakt weder Positionen<br />
eingegangen noch Positionen aufgelöst werden, solange<br />
keine Händler bereit sind, die Geschäfte zum Limit oder<br />
im Rahmen des Limits auszuführen. Dies könnte einen<br />
Teilfonds daran hindern, ungünstige Positionen<br />
aufzulösen.<br />
Handel in Forward-Kontrakten<br />
Forward-Kontrakte und Optionen auf diese werden im<br />
Unterschied zu Futures-Kontrakten nicht an Börsen<br />
gehandelt und sind nicht standardisiert. Vielmehr treten<br />
an diesen Märkten Banken und Händler im eigenen<br />
Namen auf und handeln jedes Geschäft individuell aus.<br />
Forward- und „Cash“-Geschäfte unterliegen im<br />
Wesentlichen keiner Regulierung; es gibt keine Limits für<br />
tägliche Kursschwankungen oder Begrenzungen<br />
spekulativer Positionen. Die Personen, die an den<br />
Forward-Märkten in eigenem Namen handeln, sind nicht<br />
verpflichtet, als Market Maker für die von ihnen<br />
gehandelten Währungen oder Waren bzw. Rohstoffe zu<br />
fungieren und diese Märkte können für bestimmte,<br />
mitunter erhebliche Zeit illiquide sein. Die Illiquidität von<br />
Märkten oder Marktstörungen können für einen Teilfonds<br />
zu beträchtlichen Verlusten führen.<br />
Risiko in Verbindung mit Credit Default Swaps<br />
Wenn ein Teilfonds der Käufer eines Credit Default Swap<br />
ist, ist er bei Eintritt bestimmer Kreditereignisse in Bezug<br />
auf das betreffende Referenzunternehmen zum Erhalt<br />
des festgelegten Wertes (oder des Nominalwertes) einer<br />
Referenzforderung von der Swap-Gegenpartei berechtigt.<br />
Als Gegenleistung zahlt der jeweilige Teilfonds der<br />
Gegenpartei während der Laufzeit des Swap periodische<br />
feste Zahlungen und falls kein Kreditereignis eintritt,<br />
entstehen dem Teilfonds aus dem Swap keine Vorteile.<br />
Falls der Teilfonds nicht Inhaber der Schuldtitel ist, die im<br />
Rahmen eines Credit Default Swap zu liefern sind,<br />
unterliegt er dem Risiko, dass lieferbare Wertpapiere am<br />
Markt nicht oder nur zu ungünstigen Preisen erhältlich<br />
sind. In bestimmten Fällen eines Ausfalls eines<br />
| 21
Emittenten oder Restrukturierungen war es bisher gemäß<br />
den branchenüblichen Vertragsdokumentationen für Credit<br />
Default Swaps unklar, ob ein Kreditereignis, durch das die<br />
Zahlungsverpflichtung des Verkäufers ausgelöst wird,<br />
eingetreten ist oder nicht. In jedem dieser Fälle wäre der<br />
Teilfonds nicht in der Lage, bei einem Ausfall des<br />
Referenzunternehmens den vollen Wert des Credit Default<br />
Swap zu realisieren. Als Verkäufer eines Credit Default<br />
Swap unterliegt der Teilfonds einem Kreditrisiko in Bezug<br />
auf das Referenzunternehmen und in vielen Fällen den<br />
gleichen Risiken wie wenn er die von dem<br />
Referenzunternehmen begebenen Schuldtitel selbst halten<br />
würde. Jedoch besitzt der Teilfonds keine rechtliche<br />
Rückgriffsmöglichkeit auf das Referenzunternehmen oder<br />
auf Sicherheiten, mit denen die Schuldtitel des<br />
Referenzunternehmens besichert sind.<br />
Risiken aus Devisentermingeschäften<br />
Jeder Teilfonds kann jeweils Devisentermingeschäfte<br />
tätigen, indem er für die Zwecke der Absicherung des<br />
Währungsrisikos Devisenterminkontrakte kauft.<br />
Jeder Teilfonds darf Termingeschäfte abschließen, um sich<br />
gegen Schwankungen der Wechselkurse abzusichern, die<br />
zu einer Wertminderung der bestehenden Anlagen führen<br />
würden, die auf eine andere Währung als die<br />
Basiswährung dieses Teilfonds lauten oder hauptsächlich<br />
in einer anderen Währung als der Basiswährung dieses<br />
Teilfonds gehandelt werden. Hierzu würde der jeweilige<br />
Teilfonds ein Termingeschäft über den Verkauf der<br />
Währung, auf die die Anlage lautet oder in der sie<br />
hauptsächlich gehandelt wird, gegen die Basiswährung des<br />
jeweiligen Teilfonds abschließen. Obwohl diese<br />
Transaktionen das Verlustrisiko infolge eines Wertverlusts<br />
der abgesicherten Währung minimieren sollen, vermindern<br />
sie gleichzeitig potentielle Gewinne, die sich im Falle einer<br />
Wertsteigerung der abgesicherten Währung realisieren<br />
ließen. Die genaue Abstimmung der Beträge der<br />
Termingeschäfte mit dem Wert der betreffenden<br />
Wertpapiere ist im Allgemeinen nicht möglich, weil sich der<br />
künftige Wert dieser Wertpapiere infolge von<br />
Schwankungen des Wertes dieser Wertpapiere zwischen<br />
dem Datum, an dem das Termingeschäft abgeschlossen<br />
wird, und dem Fälligkeitsdatum verändern wird. Die<br />
erfolgreiche Umsetzung einer Absicherungsstrategie, die<br />
exakt auf das Profil der Anlagen eines Teilfonds<br />
abgestimmt ist, kann nicht zugesichert werden.<br />
Handel in Futures und Optionen ist spekulativ und volatil<br />
Mit dem Handel in Futures-, Forward- und<br />
Optionskontrakten und verschiedenen anderen<br />
Instrumenten, in denen die jeweiligen Teilfonds anlegen<br />
können, sind erhebliche Risiken verbunden. Bestimmte<br />
Instrumente, in denen die jeweiligen Teilfonds anlegen<br />
können, reagieren sensibel auf Zins- und<br />
Wechselkursveränderungen, d. h. ihr Wert und folglich der<br />
Nettoinventarwert schwankt entsprechend den<br />
Schwankungen der Zinssätze und / oder Wechselkurse.<br />
Die Wertentwicklung eines Teilfonds hängt deshalb<br />
teilweise von seiner Fähigkeit ab, solche Schwankungen<br />
der Marktzinsen vorauszusehen und entsprechend darauf<br />
zu reagieren und geeignete Strategien einzusetzen, um die<br />
Rendite des jeweiligen Teilfonds zu maximieren, und<br />
gleichzeitig zu versuchen, die damit verbundenen Risiken<br />
für sein Anlagekapital zu minimieren. Abweichungen des<br />
Umfangs der Marktvolatilität von den Prognosen eines<br />
Teilfonds können für diesen Teilfonds zu beträchtlichen<br />
Verlusten führen.<br />
Risiko der vorzeitigen Auflösung<br />
Im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Fonds und / oder<br />
seiner Teilfonds müssen der Fonds und / oder seine<br />
Teilfonds möglicherweise die verbleibenden<br />
Vermögenswerte des Fonds und / oder seiner Teilfonds<br />
verkaufen und gleichrangig unter den betroffenen<br />
Anteilinhaber des jeweiligen Teilfonds aufteilen. Es ist<br />
möglich, dass zum Zeitpunkt eines solchen Verkaufs bzw.<br />
einer solchen Verteilung bestimmte vom Fonds und / oder<br />
seinen Teilfonds gehaltene Anlagen weniger wert sind als<br />
ihre ursprünglichen Anschaffungskosten oder ihr<br />
Buchwert, was einen beträchtlichen Verlust für die<br />
betroffenen Anteilinhaber zur Folge haben kann. Ferner<br />
können zu diesem Zeitpunkt noch nicht getilgte<br />
Gründungskosten oder Aufwendungen für den Fonds und<br />
/ oder seine Teilfonds dem Kapital des Fonds und / oder<br />
des jeweiligen Teilfonds belastet werden.<br />
Die Umstände, unter denen ein Fonds und / oder seine<br />
Teilfonds aufgelöst werden können, sind im Abschnitt<br />
„Abwicklung“ im Prospekt dargelegt.<br />
Schwellenmarktrisiko<br />
Bestimmte Teilfonds können in Aktien oder Schuldtiteln<br />
von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
anlegen. Solche Wertpapiere können mit<br />
hochgradigen Risiken behaftet sein und als spekulativ<br />
angesehen werden. Zu den Risiken zählen (i) ein höheres<br />
Risiko der Enteignung, konfiskatorischen Besteuerung,<br />
Verstaatlichung und der sozialen, politischen und<br />
wirtschaftlichen Instabilität; (ii) die derzeit geringe Größe<br />
der Märkte für Wertpapiere von Emittenten aus<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern und das derzeit<br />
geringe oder fehlende Handelsvolumen, das einen<br />
Liquiditätsmangel und Kursvolatilität zur Folge hat; (iii)<br />
eine bestimmte staatliche Politik, die die<br />
Anlagemöglichkeiten eines Teilfonds beschränken kann,<br />
einschließlich Beschränkungen für die Anlage in<br />
Emittenten oder Branchen, mit denen bestimmte<br />
nationale Interessen verbunden sind; (iv) das Fehlen<br />
entwickelter Rechtsstrukturen für private oder<br />
ausländische Anlagen und Privateigentum, (v) die<br />
rechtliche Infrastruktur und die Rechnungslegungs-,<br />
Abschlussprüfungs- und Berichtsstandards in<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern bieten<br />
möglicherweise nicht dasselbe Maß an Anlegerschutz<br />
oder Anlegerinformationen wie im Allgemeinen<br />
international üblich; (vi) ein möglicherweise höheres<br />
Risiko in Verbindung mit dem Besitz und der Verwahrung<br />
von Wertpapieren, d. h., in manchen Ländern wird<br />
Anteilsbestand durch Einträge in den Büchern einer<br />
Gesellschaft oder ihrer Registerstelle nachgewiesen; in<br />
solchen Fällen werden vom Treuhänder oder seinen<br />
lokalen Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />
Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten, die<br />
den Anteilsbestand an den Gesellschaften nachweisen;<br />
und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-länder können<br />
einer erheblichen nachteiligen wirtschaftlichen<br />
Entwicklung unterliegen, zu der unter anderem ein Verfall<br />
von Wechselkursen oder nicht gleichbleibende<br />
Wechselkursschwankungen, höhere Zinsen oder<br />
geringeres Wirtschaftswachstum als bei Anlagen in<br />
Wertpapieren von Emittenten in entwickelten Ländern<br />
gehören können.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder<br />
„Entwicklungs“-ländern, in denen ein Teilfonds anlegen<br />
kann, können sich positiv oder negativ von den<br />
Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder<br />
„Entwicklungs“-ländern sind in der Regel stark vom<br />
internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />
bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />
Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />
Steuerung von Wechselkursen und andere<br />
protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern, mit<br />
denen sie Handel treiben, erlassen oder ausgehandelt<br />
werden, beeinträchtigt werden. Anlagen in „Schwellen“-<br />
| 22
oder „Entwicklungs“-ländern sind mit Risiken verbunden,<br />
zu denen unter anderem die Möglichkeit politischer und<br />
sozialer Instabilität, nachteiliger Änderungen in Anlage-<br />
oder Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />
Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus werden<br />
solche Wertpapiere möglicherweise mit einer geringeren<br />
Umschlagshäufigkeit und in einem geringeren Volumen<br />
gehandelt als Wertpapiere von Unternehmen und<br />
Regierungen entwickelter, stabiler Länder. Ferner besteht<br />
die Möglichkeit, dass sich die Rücknahme von Anteilen<br />
nach einem Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden<br />
Natur solcher Anlagen verzögern kann.<br />
Wechselkursrisiko<br />
Im Allgemeinen werden die Kurse für die Wertpapiere<br />
jedes Teilfonds in der lokalen Währung notiert. Die<br />
Basiswährung jedes Teilfonds ist in dem Nachtrag für den<br />
betreffenden Teilfonds angegeben und die Ausschüttungen<br />
jedes Teilfonds erfolgen in der Klassenwährung der<br />
betreffenden Anteilsklasse jedes Teilfonds. Deshalb<br />
werden sich Schwankungen des Wechselkurses zwischen<br />
der Basiswährung oder Klassenwährung und den<br />
verschiedenen lokalen Währungen auf den<br />
Nettoinventarwert des jeweiligen Teilfonds und somit die<br />
möglichen Kapitalgewinne jedes Teilfonds auswirken.<br />
Während die asiatischen Währungen in der Vergangenheit<br />
gegenüber dem US-Dollar nicht schwankungsanfällig<br />
waren und im Allgemeinen ganz oder teilweise an den US-<br />
Dollar gekoppelt sind, könnten bestimmte wirtschaftliche<br />
und politische Ereignisse in den einzelnen asiatischen<br />
Volkswirtschaften einschließlich einer Änderung der<br />
Wechselkurspolitik und der gegenwärtigen<br />
Bilanzpositionen zu einer größeren Wechselkursvolatilität<br />
führen.<br />
Globale Finanzmarktkrise und staatliche Eingriffe<br />
An den weltweiten Finanzmärkten bestehen derzeit<br />
tiefgreifende und fundamentale Störungen und starke<br />
Instabilität. Es steht zwar noch nicht fest, in welchem<br />
Umfang die zugrundeliegenden Ursachen der Instabilität<br />
die gesamten weltweiten Finanzmärkte betreffen und<br />
weitere Instabilität auslösen können, doch die<br />
zugrundeliegenden Ursachen haben bereits zu<br />
umfangreichen und beispiellosen staatlichen Eingriffen<br />
geführt. Die Aufsichtsbehörden vieler Länder haben eine<br />
Reihe weitreichender regulatorischer Notmaßnahmen<br />
ergriffen oder beabsichtigen, diese zu ergreifen, unter<br />
anderem Beschränkungen des Leerverkaufs von<br />
Finanztiteln und anderen Aktien in vielen Ländern. Solche<br />
Eingriffe sind in manchen Fällen notfallmäßig erfolgt, ohne<br />
längerfristig oder überhaupt angekündigt worden zu sein,<br />
was zur Folge hatte, dass einige Marktteilnehmer plötzlich<br />
und / oder weitgehend nicht mehr in der Lage waren,<br />
bestimmte Strategien weiter zu verfolgen oder das Risiko<br />
ihrer offenen Positionen zu managen. Ferner kann<br />
aufgrund der unsicheren Stabilität der weltweiten<br />
Finanzinstitute unabhängig von den Bedingungen einer<br />
Vereinbarung mit einem Finanzinstitut die Sicherheit von<br />
Vermögenswerten, die von einem Finanzinstitut verwahrt<br />
werden, nicht gewährleistet werden. Aufgrund der<br />
Komplexität der weltweiten Finanzmärkte und der knappen<br />
Zeit, die den Regierungen für diese Maßnahmen zur<br />
Verfügung stand, war der Geltungs- und<br />
Anwendungsbereich dieser Eingriffe mitunter unklar, was<br />
zu Verwirrung und Unsicherheit führte, wodurch wiederum<br />
das effiziente Funktionieren der betreffenden Märkte und<br />
bisher erfolgreiche Anlagestrategien erheblich<br />
beeinträchtigt wurden. Es kann nicht sicher vorhergesagt<br />
werden, welche weiteren vorübergehenden oder<br />
dauerhaften staatlichen Beschränkungen für die Märkte<br />
erlassen werden und / oder welche Auswirkungen solche<br />
Beschränkungen auf die Fähigkeit eines Teilfonds zur<br />
Erreichung seines Anlageziels bzw. seiner Anlagepolitik<br />
haben werden. Der Manager ist jedoch der Ansicht, dass<br />
eine stärkere Regulierung der weltweiten Finanzmärkte<br />
wahrscheinlich ist. Diese stärkere Regulierung könnte die<br />
Wertentwicklung der Teilfonds erheblich beeinträchtigen.<br />
Zinsrisiko<br />
Die festverzinslichen Wertpapiere, in denen die<br />
betreffenden Teilfonds anlegen können, sind<br />
zinssensibel, d. h. ihr Wert und folglich der<br />
Nettoinventarwert des betreffenden Teilfonds schwankt<br />
mit den Schwankungen der Zinssätze. Ein Anstieg der<br />
Zinsen wird im Allgemeinen den Wert der<br />
festverzinslichen Wertpapiere vermindern. Die<br />
Wertentwicklung des betreffenden Teilfonds hängt<br />
deshalb teilweise von seiner Fähigkeit ab, solche<br />
Schwankungen der Marktzinsen vorauszusehen und<br />
entsprechend zu reagieren und geeignete Strategien<br />
einzusetzen, um die Rendite des Teilfonds zu<br />
maximieren, und gleichzeitig zu versuchen, die damit<br />
verbundenen Risiken für sein Anlagekapital zu<br />
minimieren.<br />
Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren<br />
Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren sind mit Zins-,<br />
Sektor-, Wertpapier- und Kreditrisiken verbunden.<br />
Wertpapiere mit einem schlechteren Rating bieten als<br />
Ausgleich für die niedrigere Bonität und das höhere<br />
Ausfallrisiko, das mit diesen Wertpapieren verbunden ist,<br />
in der Regel höhere Renditen als Wertpapiere mit einem<br />
besseren Rating. Wertpapiere mit einem schlechteren<br />
Rating reagieren in der Regel stärker auf kurzfristige<br />
Veränderungen im Unternehmen und am Markt als<br />
Wertpapiere mit einem besseren Rating, die vorwiegend<br />
auf Schwankungen im allgemeinem Zinsniveau reagieren.<br />
In Wertpapiere mit einem schlechteren Rating legen<br />
weniger Investoren an und es kann schwieriger sein,<br />
solche Wertpapiere zum optimalen Zeitpunkt zu kaufen<br />
und zu verkaufen.<br />
Das Transaktionsvolumen an bestimmten internationalen<br />
Anleihemärkten kann erheblich geringer sein als das an<br />
den größten Märkten der Welt wie den Vereinigten<br />
Staaten. Daher kann die Anlage eines Teilfonds an<br />
solchen Märkten weniger liquide sein und die Kurse<br />
solcher Anlagen können volatiler sein als die<br />
vergleichbarer Anlagen in Wertpapieren, die an Märkten<br />
mit höherem Handelsvolumen gehandelt werden. Ferner<br />
kann die Abwicklungsdauer an bestimmten Märkten<br />
länger sein als an anderen, was die Liquidität des<br />
Portfolios beeinträchtigen kann.<br />
Wertpapiere mit „investment grade“-Rating können dem<br />
Risiko einer Herabstufung unter „investment grade“<br />
unterliegen.<br />
Anteilinhaber sollten beachten, dass bei einer<br />
Herabstufung von Wertpapieren mit „investment grade“-<br />
Rating unter „investment grade“ nach deren Erwerb keine<br />
besondere Anforderung besteht, diese Wertpapiere zu<br />
verkaufen, es sei denn, in der Anlagepolitik des jeweiligen<br />
Teilfonds ist etwas anderes festgelegt. Im Falle einer<br />
solchen Herabstufung analysieren der Manager oder<br />
seine Beauftragten unverzüglich diese Wertpapiere und<br />
die finanziellen Kennzahlen des Emittenten dieser<br />
Wertpapiere, um festzustellen, welche Maßnahmen<br />
erforderlich sind (halten, reduzieren oder kaufen).<br />
Viele festverzinsliche Wertpapiere, insbesondere solche,<br />
die mit einem hohen Zinssatz ausgegeben werden, sehen<br />
vor, dass der Emittent sie vorzeitig zurückzahlen kann.<br />
Emittenten üben dieses Recht oft aus, wenn die<br />
Zinssätze sinken. Inhaber von Wertpapieren, die vorzeitig<br />
zurückgezahlt werden, profitieren daher nicht in vollem<br />
Umfang von der Wertsteigerung, die andere<br />
festverzinsliche Wertpapiere bei einem Zinsrückgang<br />
| 23
erfahren. In einem solchen Szenario kann der Teilfonds<br />
außerdem den Erlös aus der vorzeitigen Rückzahlung nur<br />
zu den dann aktuellen Renditen wieder anlegen, die<br />
niedriger als die Rendite sein werden, die das vorzeitig<br />
zurückgezahlte Wertpapier gezahlt hat. Vorzeitige<br />
Rückzahlungen können bei Wertpapieren, die mit Aufgeld<br />
erworben wurden, zu Verlusten führen, und unplanmäßige<br />
vorzeitige Rückzahlungen, die zu pari erfolgen, führen<br />
dazu, dass der Teilfonds einen Verlust in Höhe des<br />
gegebenenfalls noch nicht getilgten Aufgelds erleidet.<br />
Eine Anlage in Staatsanleihen, u. a. auch in Staatsanleihen<br />
von Ländern der Eurozone, kann Kredit- und / oder<br />
Ausfallrisiken unterliegen. Unter anderem können hohe<br />
(oder wachsende) Haushaltsdefizite und / oder hohe<br />
Staatsschulden die Bonitätseinstufung solcher<br />
Staatsanleihen beeinträchtigten und den Markt<br />
veranlassen, von einem höheren Ausfallrisiko auszugehen.<br />
In dem unwahrscheinlichen Fall einer Herabstufung oder<br />
eines Ausfalls kann der Wert solcher Wertpapiere<br />
beeinträchtigt werden, was zum Verlust eines Teils oder<br />
aller in diese Wertpapiere investierten Gelder führen kann.<br />
Anlagerendite<br />
Angaben über die Wertentwicklung der Anlagen lassen<br />
nicht unbedingt auf die künftigen Ergebnisse der einzelnen<br />
Teilfonds schließen. Die wirtschaftliche und finanzielle<br />
Entwicklung und die Steuer- und Geldpolitik bestimmter<br />
Länder haben in den letzten fünf Jahren ein positives<br />
Wachstum und Stabilität erfahren. Es gibt jedoch keine<br />
Garantie dafür, dass das Wirtschaftswachstum und die<br />
Stabilität weiterhin derart hoch sein werden. Deshalb wird<br />
die Wertentwicklung eines Teilfonds in der Zukunft<br />
möglicherweise nicht die bisherige Wertentwicklung<br />
ähnlicher Arten von Anlagen, die von dem jeweiligen<br />
Anlageverwalter verwaltet werden, abbilden.<br />
Rechtliche Infrastruktur<br />
Das Gesellschaftsrecht in einigen Zielländern steckt noch<br />
in den Kinderschuhen. Bei seiner Fortentwicklung könnten<br />
bestimmte neue Gesetze nachteilige Auswirkungen auf<br />
den Wert einer Anlage haben, die sich zum Zeitpunkt der<br />
Anlage noch nicht vorhersehen lassen. Da die Wirksamkeit<br />
dieser Gesetze bisher noch nicht gesichert ist, lässt sich<br />
keine Zusage darüber geben, in welchem Umfang sich die<br />
Rechte ausländischer Anteilinhaber schützen lassen.<br />
Außerdem gibt es in einigen Hoheitsgebieten<br />
möglicherweise zu wenige qualifizierte richterliche und<br />
juristische Fachkräfte, die jüngst erlassene<br />
Rechtsvorschriften auslegen oder eine Beratung hierzu<br />
erteilen können.<br />
Liquiditätsrisiko<br />
Jeder Teilfonds ist bestrebt, nur solche Finanzinstrumente<br />
zu erwerben, für die ein liquider Markt besteht. Jedoch<br />
werden möglicherweise nicht alle Wertpapiere, in denen<br />
ein Teilfonds anlegt, an einer Börse notiert oder bewertet,<br />
weshalb ihre Liquidität möglicherweise gering ist.<br />
Außerdem können der Aufbau und die Veräußerung von<br />
Beständen an einigen Anlagen zeitaufwändig sein und<br />
müssen möglicherweise zu ungünstigen Preisen<br />
vorgenommen werden. Weiterhin kann jeder Teilfonds bei<br />
der Veräußerung von Vermögenswerten zum<br />
angemessenen Marktpreis aufgrund nachteiliger<br />
Marktbedingungen, die zu einer eingeschränkten Liquidität<br />
führen, auf Schwierigkeiten stoßen.<br />
Marktstörungen<br />
Einem Teilfonds können im Fall von Marktstörungen und<br />
anderen außergewöhnlichen Ereignissen, die die Märkte in<br />
einer Weise, die nicht den historischen Preisbeziehungen<br />
entspricht, beeinflussen, hohe Verluste entstehen. Das<br />
Verlustrisiko aufgrund einer fehlenden Korrelation zu<br />
historischen Preisen wird dadurch verstärkt, dass an<br />
Märkten, an denen eine Störung eingetreten ist, viele<br />
Positionen illiquide werden und es schwierig oder<br />
unmöglich ist, Positionen, entgegen denen sich die<br />
Märkte bewegen, glattzustellen. In Märkten, an denen<br />
eine Störung eingetreten ist, wird ein Teilfonds von seinen<br />
Banken, Händlern und anderen Gegenparteien in der<br />
Regel in geringerem Umfang Fremdfinanzierung erhalten.<br />
Diese Verringerung kann für diesen Teilfonds zu<br />
erheblichen Verlusten führen. Plötzliche Beschränkungen<br />
der Kreditvergabe durch die Händler haben in der<br />
Vergangenheit bei einer Reihe von Investmentfonds und<br />
anderen Vehikeln zu Zwangsliquidationen und hohen<br />
Verlusten geführt. Da Marktstörungen und Verluste in<br />
einem Sektor sich wellenartig auf andere Sektoren<br />
ausbreiten können, haben viele Investmentfonds und<br />
andere Vehikel beträchtliche Verluste erlitten, auch wenn<br />
sie nicht unbedingt in großem Umfang in<br />
Kreditmarktinstrumenten angelegt hatten. Eine<br />
Finanzbörse kann von Zeit zu Zeit den Handel aussetzen<br />
oder beschränken. Eine solche Aussetzung könnte es für<br />
einen Teilfonds schwierig oder unmöglich machen,<br />
betroffene Positionen glattzustellen, wodurch den<br />
Teilfonds Verluste entstehen könnten. Es besteht<br />
außerdem keine Gewähr, dass außerbörsliche Märkte<br />
über ausreichende Liquidität verfügen werden, damit die<br />
Teilfonds Positionen glattstellen können.<br />
Marktrisiko<br />
Einige der Märkte oder Börsen, an denen ein Teilfonds<br />
Anlagen tätigen darf, können sich zeitweilig als illiquide<br />
oder in hohem Maße schwankungsanfällig erweisen, was<br />
sich auf den Preis auswirken kann, zu dem ein Teilfonds<br />
Positionen auflösen kann, um Rücknahmeanträge oder<br />
andere Finanzierungserfordernisse zu erfüllen.<br />
Nichtkonvertierbarkeit von Währungen<br />
Es ist nicht sicher, dass zum Zeitpunkt der Überweisung<br />
von Erträgen und Kapitalgewinnen Liquidität vorhanden<br />
sein wird. Außerdem können die örtlichen Behörden<br />
bestimmte Devisenvorschriften erlassen, die insgesamt<br />
oder teilweise die Konvertierbarkeit der lokalen Währung<br />
in die Basiswährung eines Teilfonds oder die<br />
Klassenwährung eines Anteils beeinflussen könnten.<br />
Politische und / oder aufsichtsrechtliche Risiken<br />
Der Wert des Vermögens jedes Teilfonds kann durch<br />
Unsicherheiten in den Ländern, in denen Anlagen getätigt<br />
werden dürfen, wie internationale politische<br />
Entwicklungen, Änderungen der Regierungspolitik, der<br />
Besteuerung und der Beschränkungen für ausländische<br />
Anlagen und die Rückführung von Devisen,<br />
Wechselkursschwankungen und andere Entwicklungen<br />
im rechtlichen, aufsichtsrechtlichen und politischen<br />
Bereich, die gegebenenfalls ohne Vorankündigung<br />
eintreten können, beeinträchtigt werden. Diese<br />
Änderungen oder Entwicklungen können sich auf den<br />
Wert und die Marktgängigkeit der Anlagen des jeweiligen<br />
Teilfonds auswirken. Ferner sollte beachtet werden, dass<br />
die rechtliche Infrastruktur und die Richtlinien für die<br />
Rechnungslegung, Abschlussprüfung und<br />
Berichterstattung in bestimmten Ländern, in denen<br />
Anlagen getätigt werden können, nicht dasselbe Maß an<br />
Anlegerschutz oder Information bieten, das im<br />
Allgemeinen in weiterentwickelten Ländern geboten wird.<br />
Rückgaberisiko<br />
Eine hohe Anzahl an Rückgaben von Anteilen könnte<br />
einen Teilfonds dazu zwingen, Positionen schneller<br />
aufzulösen als dies ansonsten wünschenswert wäre, was<br />
die Geschäftsergebnisse des jeweiligen Teilfonds<br />
| 24
eeinträchtigen und sogar zur Liquidation des jeweiligen<br />
Teilfonds führen könnte. Unter diesen und anderen<br />
außergewöhnlichen Umständen kann der Manager die<br />
Rückgabe von Anteilen beschränken, wie nachstehend<br />
näher beschrieben.<br />
Rückgabebeschränkungen<br />
In bestimmten Situationen kann der Manager die<br />
Rückgabe von Anteilen eines bestimmten Teilfonds oder<br />
des Fonds insgesamt beschränken. In solchen Situationen<br />
erhält der Anteilinhaber seinen Erlös aus der Rückgabe<br />
entweder erst, nachdem Anlagen in einem Umfang<br />
verkauft wurden, die zur Erfüllung der Rückgabeaufträge<br />
ausreichen, oder darf seinen Anteilsbestand erst einen<br />
oder mehrere Handelstage nach dem Handelstag, auf den<br />
sich sein Rückgabeauftrag bezog, zurückgeben, oder<br />
erhält in Erfüllung seines Rückgabeauftrags<br />
Vermögenswerte des betreffenden Teilfonds in natura.<br />
Registrierungsrisiko<br />
In einigen Schwellenländern wird der Nachweis des<br />
rechtlichen Eigentums an Anteilen rein buchmäßig geführt.<br />
Um als eingetragener Inhaber der Anteile einer<br />
Gesellschaft anerkannt zu werden, muss ein Käufer oder<br />
dessen Vertreter persönlich eine Registerstelle aufsuchen<br />
und dort ein Depot eröffnen (wofür in bestimmten Fällen<br />
Depoteröffnungsgebühren zu entrichten sind). Danach<br />
muss der Vertreter des Käufers jedes Mal, wenn weitere<br />
Anteile der Gesellschaft gekauft werden, der Registerstelle<br />
Vollmachten vom Käufer und Verkäufer dieser Anteile<br />
sowie Nachweise über den Kauf vorlegen, woraufhin die<br />
Registerstelle die gekauften Anteile aus dem im Register<br />
geführten Depot des Verkäufers ausbucht und dem im<br />
Register geführten Depot des Käufers gutschreibt.<br />
Die Rolle der Registerstelle ist bei diesen Verwahr- und<br />
Registrierungsverfahren entscheidend. Registerstellen<br />
unterliegen möglicherweise keiner effektiven staatlichen<br />
Aufsicht und ein Teilfonds könnte seine Registrierung<br />
durch Betrug, Fahrlässigkeit oder bloßes Versehen der<br />
Registerstelle verlieren. Ferner sind Gesellschaften in<br />
bestimmten Schwellenländern zwar gegebenenfalls<br />
verpflichtet, unabhängige Registerstellen, die bestimmte<br />
gesetzliche Kriterien erfüllen, zu beauftragen, doch kann in<br />
der Praxis nicht garantiert werden, dass diese Vorschrift<br />
konsequent durchgesetzt wird. Aufgrund dieser möglicherweise<br />
fehlenden Unabhängigkeit kann das Management<br />
von Gesellschaften in diesen Schwellenländern möglicherweise<br />
erheblichen Einfluss auf den Anteilsbesitz an diesen<br />
Gesellschaften ausüben. Eine Vernichtung oder<br />
Beschädigung des Gesellschaftsregisters könnte erhebliche<br />
nachteilige Auswirkungen auf den Anteilsbesitz des<br />
betreffenden Teilfonds an einer Gesellschaft haben und in<br />
bestimmten Fällen könnte dieser Anteilsbesitz nicht mehr<br />
anerkannt werden. Registerstellen schließen häufig keine<br />
Versicherungen für solche Fälle ab und verfügen<br />
voraussichtlich nicht über ausreichendes Vermögen, um<br />
die Anteilseigner zu entschädigen. Auch wenn die<br />
Registerstelle und die Gesellschaft gegebenenfalls zu<br />
Schadensersatz verpflichtet sind, ist nicht garantiert, dass<br />
ein betroffener Teilfonds in der Lage wäre, einen solchen<br />
Schadensersatzanspruch durchzusetzen. Ferner könnte<br />
sich die Registerstelle der betreffenden Gesellschaft<br />
aufgrund der Vernichtung des Gesellschaftsregisters<br />
vorsätzlich weigern, den Fonds oder einen Teilfonds als<br />
registrierten Inhaber der Anteile, die vorher von einem<br />
Teilfonds oder für diesen gekauft wurden, anzuerkennen.<br />
Verlässlichkeit von Bonitätsratings<br />
Einem Teilfonds ist es gemäß seiner Anlagepolitik<br />
möglicherweise nur gestattet, in Wertpapiere/Anlagen mit<br />
einem bestimmten Bonitätsrating zu investieren.<br />
Bonitätsratings sind jedoch nicht immer eine genaue oder<br />
verlässliche Kennzahl für die Finanzkraft der<br />
Wertpapiere/Anlagen, in die investiert wird. Wenn sich<br />
solche Ratings als ungenau oder nicht verlässlich<br />
herausstellen, können einem Teilfonds, der in die<br />
betreffenden Wertpapiere/Anlagen investiert hat, Verluste<br />
entstehen.<br />
Verlässlichkeit von Informationen<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass die<br />
Informationsquellen bezüglich der Zielländer in vollem<br />
Umfang verlässlich sind. Die offiziellen Statistiken werden<br />
möglicherweise auf einer anderen Grundlage erstellt als<br />
in entwickelten Ländern. Angaben zu einigen der<br />
Zielländer sind deshalb wegen der zweifelhaften<br />
Verlässlichkeit der verfügbaren offiziellen und öffentlichen<br />
Informationen nicht ganz sicher.<br />
Überweisung von Kapital und Anlageerträgen<br />
Die Überweisung von Gewinnen, die von ausländischen<br />
Anlegern in bestimmten Ländern erzielt wurden, und die<br />
Rückführung von deren Anlagen unterliegen den<br />
jeweiligen örtlichen Vorschriften. Nach diesen<br />
Vorschriften kann für die Überweisung des Kapitals und<br />
der Anlageerträge aus den Anlagen sowie anderer<br />
Beträge die Genehmigung der jeweiligen<br />
Devisenkontrollbehörden erforderlich sein. Es ist nicht<br />
sicher, dass diese Genehmigungen zu jeder Zeit erlangt<br />
werden können.<br />
Abrechnungsrisiko<br />
Die Handels- und Abrechnungspraktiken und die<br />
Verlässlichkeit der Handels- und Abrechnungssysteme<br />
entsprechen an einigen der Märkte oder Börsen, an<br />
denen ein Teilfonds Anlagen tätigen darf, möglicherweise<br />
nicht denjenigen weiter entwickelter Märkte, was das<br />
Abrechnungsrisiko erhöhen und / oder zu Verzögerungen<br />
beim Erwerb oder der Veräußerung von Anlagen durch<br />
einen Teilfonds führen kann.<br />
Risiko aus Wertpapierleihe<br />
Den Anteilinhabern sollte bewusst sein, dass im Falle des<br />
Abschlusses von Wertpapierleihvereinbarungen durch<br />
einen Teilfonds wie bei allen Kreditgewährungen<br />
Verzugs- und Rückzahlungsrisiken bestehen. Sollte der<br />
Entleiher der Wertpapiere finanziell ausfallen, werden die<br />
empfangenen Sicherheiten in Anspruch genommen. Der<br />
Wert der empfangenen Sicherheiten wird jederzeit dem<br />
Wert der verliehenen Wertpapiere entsprechen oder<br />
diesen übersteigen. Bei einem plötzlichen<br />
Kursaufschwung am Markt besteht das Risiko, dass der<br />
Wert der Sicherheit unter den Wert der übertragenen<br />
Wertpapiere fällt.<br />
Unterdepotbankrisiko<br />
Da ein Teilfonds an Märkten anlegen kann, deren<br />
Verwahr- und / oder Abrechnungssysteme nicht voll<br />
entwickelt sind, können die Vermögenswerte eines<br />
Teilfonds, die an diesen Märkten gehandelt werden und<br />
Unterdepotbanken anvertraut wurden, wenn die<br />
Einschaltung solcher Unterdepotbanken erforderlich ist,<br />
unter bestimmten Umständen, unter denen der<br />
Treuhänder nicht haftet, Risiken ausgesetzt sein. Zu den<br />
Märkten, deren Verwahr-und / oder Abrechnungssysteme<br />
nach Ansicht des Managers noch nicht voll entwickelt<br />
sind, gehört Russland.<br />
Aussetzung des Handels<br />
In bestimmten Situationen kann der Manager mit<br />
Zustimmung des Treuhänders die Ermittlung des<br />
Nettoinventarwerts eines Teilfonds vorübergehend<br />
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aussetzen. Eine solche Aussetzung hätte zur Folge, dass<br />
die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des<br />
betreffenden Teilfonds an bzw. von seinen Anteilinhabern<br />
für den Zeitraum der Aussetzung ausgesetzt wird.<br />
Anteilswährungsrisiko<br />
Eine Klasse von Anteilen eines Teilfonds kann auf eine<br />
andere Währung als die Basiswährung dieses Teilfonds<br />
lauten. Schwankungen des Wechselkurses zwischen der<br />
Basiswährung und der Währung, auf die diese Klasse<br />
lautet, können zu einem Wertverlust dieser Anteile in der<br />
Währung, auf die die Klasse lautet, führen. Der<br />
Anlageverwalter kann versuchen, dieses Risiko zu<br />
vermindern, indem er DFI einschließlich Währungsoptionen<br />
und Devisentermingeschäften im Rahmen der von der<br />
Zentralbank festgelegten Bedingungen und Grenzen<br />
einsetzt, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Eine<br />
Anteilsklasse darf infolge des Einsatzes solcher Techniken<br />
und Instrumente, der höchstens 105 % des der jeweiligen<br />
Anteilsklasse zuzurechnenden Nettoinventarwerts<br />
betragen darf, nicht fremdfinanziert sein. Anleger sollten<br />
beachten, dass diese Strategie die Gewinne der<br />
Anteilinhaber der betreffenden Anteilsklasse erheblich<br />
vermindern kann, wenn die Währung, auf die die<br />
Anteilsklasse lautet, gegenüber der Basiswährung fällt.<br />
Unter diesen Umständen können die Anteilinhaber der<br />
Anteilsklasse dieses Teilfonds Schwankungen des<br />
Nettoinventarwerts pro Anteil ausgesetzt sein, die die<br />
Gewinne bzw. Verluste aus den jeweiligen<br />
Finanzinstrumenten und deren Kosten widerspiegeln.<br />
Bei einer nicht abgesicherten Anteilsklasse erfolgt bei<br />
Zeichnungen, Rücknahmen, einem Umtausch und<br />
Ausschüttungen eine Währungsumrechnung zum<br />
geltenden Wechselkurs.<br />
Auch wenn die Absicherungsstrategien nicht unbedingt<br />
bezüglich jeder Anteilsklasse innerhalb eines Teilfonds<br />
eingesetzt werden, sind die bei der Umsetzung dieser<br />
Strategien eingesetzten Finanzinstrumente<br />
Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten dieses Teilfonds<br />
insgesamt. Die Gewinne bzw. Verluste aus den jeweiligen<br />
Finanzinstrumenten und deren Kosten werden dagegen<br />
ausschließlich der betreffenden Anteilsklasse dieses<br />
Teilfonds zufallen. Währungsrisiken dieser Anteilsklasse<br />
dürfen nicht mit den Währungsrisiken einer anderen<br />
Anteilsklasse dieses Teilfonds kumuliert oder gegen diese<br />
aufgerechnet werden. Die Währungsrisiken der<br />
Vermögenswerte dieses Teilfonds werden nicht<br />
gesonderten Anteilsklassen zugerechnet.<br />
Bewertungsrisiko<br />
Der Anlageverwalter kann bezüglich der Bewertung<br />
bestimmter Anlagen konsultiert werden. Zwischen der<br />
Beteiligung des Anlageverwalters an der Ermittlung des<br />
Bewertungskurses der Anlagen eines Teilfonds und den<br />
übrigen Aufgaben und Pflichten des Anlageverwalters<br />
gegenüber diesem Teilfonds besteht ein natürlicher<br />
Interessenkonflikt.<br />
Interessenkonflikte<br />
Bridge Partners und die mit ihr verbundenen Unternehmen<br />
gehen einem breiten Spektrum von Tätigkeiten nach. Im<br />
Rahmen ihrer üblichen Geschäfte können Bridge Partners<br />
und die mit ihr verbundenen Unternehmen Tätigkeiten<br />
ausüben, bei denen ihre Interessen oder die Interessen<br />
ihrer Kunden im Konflikt zu den Interessen des Fonds und<br />
seiner einzelnen Teilfonds stehen.<br />
Der Manager, der Anlageverwalter und die mit ihnen<br />
verbundenen Unternehmen können Anlageverwaltungs-<br />
und andere Dienstleistungen gegenüber anderen Kunden<br />
(einschließlich Investmentgesellschaften) erbringen<br />
einschließlich Kunden, die in den Wertpapieren anlegen<br />
dürfen, in denen der Fonds und jeder Teilfonds anlegen<br />
dürfen, und können bei der Erbringung dieser<br />
Dienstleistungen Informationen nutzen, die vom Manager<br />
und / oder dem Anlageverwalter oder den mit ihnen<br />
verbundenen Unternehmen eingeholt wurden und die bei<br />
der Verwaltung der Anlagen des Fonds und jedes seiner<br />
Teilfonds verwendet werden. Falls ein Interessenkonflikt<br />
entsteht, werden der Manager oder der Anlageverwalter<br />
oder die mit ihnen verbundenen Unternehmen<br />
sicherstellen, dass er im besten Interesse der<br />
Anteilinhaber fair gelöst wird und Anlagemöglichkeiten<br />
ihren jeweiligen Kunden gerecht zugeteilt werden.<br />
Der Manager, der Treuhänder, die Verwaltungsstelle und<br />
/ oder der Anlageverwalter (zusammen die "Parteien“)<br />
können an anderen Finanz-, Anlage- und professionellen<br />
Aktivitäten beteiligt sein, die unter Umständen zu einem<br />
Interessenkonflikt mit dem Fonds führen können, unter<br />
anderem bei der Bewertung nicht börsennotierter<br />
Wertpapiere (in Fällen, in denen die Gebühren, die an die<br />
Partei zu zahlen sind, die diese Wertpapiere bewertet, mit<br />
dem Wert der Vermögenswerte steigen), und die Parteien<br />
können mit dem Fonds und jedem Teilfonds<br />
Transaktionen tätigen, bei denen die Parteien, die mit<br />
ihnen verbundenen Unternehmen oder andere Parteien,<br />
die ein Interesse an dem Fonds oder einem seiner<br />
Teilfonds haben, oder die mit ihnen verbundenen<br />
Unternehmen als Makler, Vermittler, Auftraggeber oder<br />
Gegenpartei fungieren, sofern diese Transaktionen zu<br />
Bedingungen getätigt werden, die denjenigen<br />
entsprechen, die bei einer gleichartigen Transaktion<br />
zwischen nicht mit den Parteien verbundenen Parteien<br />
gelten würden, und diese Transaktionen zu marktüblichen<br />
Bedingungen getätigt werden, die einem Drittvergleich<br />
standhalten, und im besten Interesse der Anteilinhaber<br />
liegen, und<br />
(i) die Bewertung von einer Person bestätigt wird,<br />
die vom Treuhänder (oder, bei einer Transaktion<br />
unter Beteiligung des Treuhänders, vom<br />
Manager) als unabhängig und kompetent<br />
anerkannt wurde, oder<br />
(ii) diese Transaktion zu den besten Bedingungen<br />
ausgeführt wird, die an einer organisierten<br />
Anlagebörse oder einem anderen geregelten<br />
Markt nach deren Regeln vernünftigerweise<br />
verfügbar sind, oder<br />
(iii) dann, wenn (i) und (ii) nicht realisierbar sind,<br />
diese Transaktionen zu Bedingungen ausgeführt<br />
werden, von denen der Treuhänder (oder, bei<br />
einer Transaktion unter Beteiligung des<br />
Treuhänders, der Manager) überzeugt ist, dass<br />
sie dem Grundsatz entsprechen, dass die<br />
Transaktion so ausgeführt wird, als ob sie zu<br />
marktüblichen Bedingungen ausgeführt würde,<br />
um sicherzustellen, dass die Transaktionen<br />
Bedingungen ausgehandelt werden, die einem<br />
Drittvergleich standhalten, und im besten<br />
Interesse der Anteilinhaber liegen.<br />
Unter diesen Umständen, oder wenn nicht notierte<br />
Wertpapiere von einer kompetenten Person bewertet<br />
werden, werden Konflikte, die aufgrund dessen<br />
entstehen, dass die kompetente Person eine mit dem<br />
Fonds oder einem seiner Teilfonds verbundene Partei ist,<br />
fair und im besten Interesse der Anteilinhaber gelöst.<br />
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GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DES FONDS<br />
Beschreibung der Anteile<br />
Der Verwaltungsrat ist berechtigt, die Anteile jedes<br />
Teilfonds in Klassen einzuteilen und zwischen diesen<br />
Klassen zu differenzieren, wie er es für angebracht hält.<br />
Diese Unterschiede werden in dem betreffenden Nachtrag<br />
für jeden Teilfonds dargelegt.<br />
Nähere Angaben zur Höhe der Managementgebühr finden<br />
sich im Abschnitt „Management- und Fondsgebühren" im<br />
Prospekt und in den jeweiligen Nachträgen.<br />
Nähere Angaben zu den Beträgen der<br />
Mindesterstzeichnung, des Mindestbestands, der<br />
Mindestfolgezeichnung und der Mindestrücknahme für jede<br />
Anteilsklasse jedes Teilfonds finden sich in den jeweiligen<br />
Nachträgen.<br />
Der Manager behält sich das Recht vor, von Fall zu Fall<br />
nach seinem Ermessen auf Anforderungen bezüglich der<br />
Mindesterstzeichnung, des Mindestbestands, der<br />
Mindestfolgezeichnung und der Mindestrücknahme zu<br />
verzichten.<br />
Wenn ein Teilfonds in Betrieb ist und der Manager Anteile<br />
einer Klasse des betreffenden Teilfonds ausgeben möchte,<br />
deren ausgegebene Anteile zuvor alle zurückgenommen<br />
wurden, gilt als Erstausgabepreis je Anteil dieser Klasse<br />
sowie als Erstausgabefrist für diese Klasse nach Ermessen<br />
des Managers oder seines Beauftragten der<br />
Erstausgabepreis bzw. die Erstausgabefrist, die im<br />
jeweiligen Nachtrag genannt sind.<br />
Eine Anteilsklasse eines Teilfonds, die auf eine andere<br />
Währung als die Basiswährung lautet, kann gegen die<br />
Risiken von Wechselkursschwankungen zwischen der<br />
Währung, auf die die Anteilsklasse lautet, und der<br />
Basiswährung, auf die die Vermögenswerte des jeweiligen<br />
Teilfonds lauten, abgesichert werden.<br />
Der jeweilige Anlageverwalter kann versuchen, das Risiko<br />
eines Wertverlusts zu vermindern, indem er DFI<br />
einschließlich Währungsoptionen und<br />
Devisentermingeschäften im Rahmen der von der<br />
Zentralbank festgelegten Bedingungen und Grenzen<br />
einsetzt.<br />
Es ist nicht beabsichtigt, dass eine Anteilsklasse durch den<br />
Einsatz solcher Techniken und Instrumente einer<br />
Hebelwirkung zur Steigerung des Investitionsgrades<br />
(Leverage) ausgesetzt wird. Jedoch kann aufgrund von<br />
Marktschwankungen der Einsatz von<br />
Absicherungsinstrumenten und<br />
–techniken dazu führen, dass eine abgesicherte<br />
Anteilsklasse über- oder untersichert ist und dass die<br />
Leverage, die durch den Einsatz solcher Techniken und<br />
Instrumente entsteht, bis zu (jedoch in keinem Fall mehr<br />
als) 105 % des Nettoinventarwerts beträgt, der auf die<br />
betreffende abgesicherte Anteilsklasse entfällt.<br />
Abgesicherte Positionen werden überwacht, um<br />
sicherzustellen, dass übersicherte Positionen 105 % des<br />
Nettoinventarwerts, der auf die betreffende abgesicherte<br />
Anteilsklasse entfällt, nicht überschreiten. Diese<br />
Überprüfung beinhaltet auch ein Verfahren zur<br />
Sicherstellung, dass Positionen, die aufgrund von<br />
Marktbewegungen 100 % des Nettoinventarwerts<br />
überschreiten, der auf die betreffende abgesicherte<br />
Anteilsklasse entfällt, nicht von Monat zu Monat<br />
vorgetragen werden.<br />
Anleger sollten beachten, dass Absicherungsgeschäfte,<br />
obwohl sie das Risiko eines Verlustes aufgrund eines<br />
Wertrückgangs der abgesicherten Anteilsklasse<br />
verringern sollen, gleichzeitig zur Folge haben, dass<br />
Anteilinhaber der abgesicherten Anteilsklasse nicht davon<br />
profitieren können, wenn die Klassenwährung gegenüber<br />
der Basiswährung und / oder den Währungen, auf die die<br />
Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds lauten, fällt.<br />
Unter diesen Umständen können die Anteilinhaber der<br />
Anteilsklasse des jeweiligen Teilfonds Schwankungen<br />
des Nettoinventarwerts pro Anteil ausgesetzt sein, die die<br />
Gewinne bzw. Verluste aus den jeweiligen<br />
Finanzinstrumenten und deren Kosten widerspiegeln. Die<br />
periodischen Berichte werden angeben, wie<br />
Absicherungsgeschäfte eingesetzt wurden.<br />
Weil Absicherungsstrategien in Bezug auf jede<br />
Anteilsklasse innerhalb eines Teilfonds eingesetzt werden<br />
können, sind die bei der Umsetzung dieser Strategien<br />
eingesetzten Finanzinstrumente Vermögenswerte bzw.<br />
Verbindlichkeiten jedes Teilfonds als Ganzem. Die<br />
Gewinne bzw. Verluste aus den jeweiligen<br />
Finanzinstrumenten und deren Kosten werden dagegen<br />
ausschließlich der betreffenden Anteilsklasse jedes<br />
Teilfonds zufallen. Währungsrisiken einer Anteilsklasse<br />
dürfen nicht mit den Währungsrisiken einer anderen<br />
Anteilsklasse der einzelnen Teilfonds kumuliert oder<br />
gegen diese aufgerechnet werden. Die Währungsrisiken<br />
der Vermögenswerte eines Teilfonds werden nicht<br />
gesondert Anteilsklassen zugerechnet.<br />
Da innerhalb jedes Teilfonds verschiedene Anteilsklassen<br />
bestehen, kann sich deren Nettoinventarwert pro Anteil<br />
unterscheiden und damit die Tatsache widerspiegeln,<br />
dass die Gebühren und Kosten unterschiedlich hoch sind<br />
oder sie auf unterschiedliche Währungen lauten oder<br />
dass ihnen die Gewinne bzw. Verluste aus und die<br />
Kosten von unterschiedlichen Finanzinstrumenten<br />
zugerechnet werden, die zur Währungsabsicherung<br />
zwischen der Basiswährung und der Währung, auf die die<br />
Anteilsklasse lautet, eingesetzt werden. Sofern in diesem<br />
Prospekt nicht anders bestimmt, sind alle Anteile der<br />
einzelnen Klassen innerhalb jedes Teilfonds gleichrangig.<br />
Die von jedem Teilfonds ausgegebenen Anteile sind<br />
vorbehaltlich der Genehmigung des Managers oder<br />
seines Beauftragten frei übertragbar (außer an US-<br />
Personen). Die Anteile, die nennwertlos sind und bei ihrer<br />
Ausgabe voll eingezahlt sein müssen, sind nicht mit<br />
Vorzugs- oder Vorkaufsrechten ausgestattet.<br />
Wenn mit Zeichnungsgeldern nicht eine genaue Anzahl<br />
Anteile erworben werden kann, kann ein Bruchteil eines<br />
Anteils ausgegeben werden. Bruchteile von Anteilen sind<br />
nicht mit Stimmrechten ausgestattet.<br />
Zeichnung von Anteilen<br />
Anteile werden an jedem Handelstag zum<br />
Nettoinventarwert pro Anteil ausgegeben, der in der auf<br />
im Abschnitt „Berechnung des Nettoinventarwerts der<br />
Anteile“ im Prospekt beschriebenen Weise berechnet<br />
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wird.<br />
Der Manager oder sein Beauftragter kann für jede<br />
Anteilsklasse eines Teilfonds eine Verkaufsgebühr von<br />
höchstens 6 % des Nettoinventarwerts pro Anteil erheben,<br />
wobei der Manager nach seinem Ermessen auf diese<br />
Gebühr verzichten oder bezüglich ihrer Höhe innerhalb der<br />
zulässigen Grenzen zwischen den Anlegern differenzieren<br />
kann.<br />
Der Manager ist nach der Treuhandurkunde berechtigt, die<br />
Häufigkeit der Handelstage zu ändern, vorausgesetzt dass<br />
es in jedem Monat immer mindestens zwei Handelstage<br />
gibt. Nimmt der Manager diese Ermessensfreiheit wahr, so<br />
wird dies jedem Anteilinhaber mit angemessener Frist<br />
mitgeteilt.<br />
Die Verwaltungsstelle führt für alle Anteilinhaber ein<br />
Anteilinhaberregister. Die Anteilinhaber erhalten eine<br />
schriftliche Bestätigung des Eintrags im<br />
Anteilinhaberregister. Die Anteile werden normalerweise in<br />
nicht zertifizierter Form als Namensanteile ausgegeben.<br />
Anleger und Bridge Partners-Konzernunternehmen können<br />
Anteile jedes Teilfonds zeichnen, indem sie Barmittel oder<br />
Anlagen in der in der Treuhandurkunde genannten Weise<br />
wie nachfolgend beschrieben einbringen. Die von<br />
Portefeuilles oder anderen Einrichtungen für gemeinsame<br />
Anlagen auf den betreffenden Teilfonds zu übertragenden<br />
Anlagen müssen ihrer Art nach die Voraussetzungen für<br />
Anlagen des Teilfonds gemäß den Anlagezielen, der<br />
Anlagepolitik und den Anlagebeschränkungen des<br />
Teilfonds erfüllen und werden in derselben Weise bewertet<br />
wie die Anlagen des Teilfonds. Es ist die Anzahl Anteile<br />
auszugeben, die gegen Zahlung eines Barbetrags zum<br />
aktuellen Kurs ausgegeben worden wäre, der dem Wert<br />
der übertragenen Anlagen entspricht zuzüglich des<br />
Betrags, der nach Auffassung des Managers eine<br />
angemessene Rückstellung für Steueraufwendungen und<br />
Erwerbsgebühren darstellt, die beim Erwerb der Anlagen<br />
durch Barkauf anfallen würden, aber abzüglich des<br />
Betrags, der nach Auffassung des Managers die<br />
vorgenannten Steueraufwendungen oder anderen<br />
Aufwendungen darstellt, die in Verbindung mit der<br />
Übertragung der Anlagen aus dem Vermögen des<br />
jeweiligen Teilfonds zu zahlen sind. Die auf jeden Teilfonds<br />
zu übertragenden Anlagen werden auf der vom Manager<br />
bestimmen Grundlage bewertet und ihr Wert wird nicht den<br />
Höchstbetrag übersteigen, der bei Anwendungen der im<br />
Abschnitt „Berechnung des Nettoinventarwerts der Anteile“<br />
im Prospekt dargelegten Methode zur Ermittlung des<br />
Wertes der Anlagen am Tag des Tausches erzielt werden<br />
würde. Der Treuhänder muss davon überzeugt sein, dass<br />
die Bedingungen des Tausches nicht derart sind, dass sie<br />
wahrscheinlich zu einem Nachteil für die bestehenden<br />
Anteilinhaber führen. Anteile dürfen erst ausgegeben<br />
werden, wenn die Anlagen zur Zufriedenheit des<br />
Treuhänders auf diesen übergegangen sind.<br />
Beschränkungen für das Eigentum an Anteilen und<br />
Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und<br />
Terrorismusfinanzierung<br />
Der Manager kann das Eigentum von Personen, Firmen<br />
oder Körperschaften an Anteilen beschränken oder<br />
untersagen. Insbesondere dürfen US-Personen gemäß der<br />
Definition im Abschnitt „Definitionen“ im Prospekt Anteile<br />
eines Teilfonds nur nach den Bestimmungen im Abschnitt<br />
„Wichtige Informationen“ im Prospekt kaufen. Wenn einer<br />
Person bekannt wird, dass sie Anteile unter Verletzung der<br />
Beschränkungen im Abschnitt „Wichtige Informationen“ im<br />
Prospekt hält, muss sie ihre Anteile unverzüglich<br />
zurückgeben oder an eine zum Besitz der Anteile<br />
ordnungsgemäß berechtigte Person verkaufen.<br />
Personen, die mit ihrem Bestand gegen die Gesetze und<br />
Vorschriften eines zuständigen Hoheitsgebiets verstoßen<br />
und deren Bestand nach Ansicht des Managers zu<br />
finanziellen oder steuerlichen Nachteilen für den Fonds<br />
oder einen Teilfonds führen könnte, müssen den Fonds<br />
und jeden Teilfonds, den Manager, den Treuhänder, die<br />
Verwaltungsstelle und die Anteilinhaber für jeglichen<br />
Verlust entschädigen, der ihnen dadurch entsteht, dass<br />
diese Personen Anteile an einem der Teilfonds erwerben<br />
oder besitzen. Der Manager ist nach der<br />
Treuhandurkunde befugt, Anteile zwangsweise<br />
zurückzunehmen, die unter Verletzung der<br />
Beschränkungen im Abschnitt „Wichtige Informationen“<br />
im Prospekt gehalten werden.<br />
Maßnahmen innerhalb des Hoheitsgebiets des Managers,<br />
die auf die Verhinderung von Geldwäsche und<br />
Terrorismusfinanzierung abzielen, können eine<br />
eingehende Feststellung der Identität des Antragstellers<br />
erfordern. Der Criminal Justice (Money Laundering and<br />
Terrorist Financing) Act, 2010 schreibt die<br />
Implementierung von risikobasierten und angemessenen<br />
Maßnahmen vor, mit denen die Identität aller<br />
Anteilinhaber und wirtschaftlichen Eigentümer, für die ein<br />
Anteilinhaber Anteile hält, geprüft wird. Die Anwendung<br />
dieses risikobasierten Ansatzes setzt voraus, dass unter<br />
bestimmten Umständen der Manager oder sein<br />
Beauftragter bei bestimmten Anlegertypen eine<br />
umfassendere Due Diligence durchführt.<br />
Dementsprechend behalten sich der Manager und die<br />
Verwaltungsstelle das Recht vor, bei Zeichnung von<br />
Anteilen, sowie jederzeit im Laufe des Anteilsbesitzes des<br />
Anteilinhabers und auch zum Zeitpunkt der Rücknahme<br />
der betreffenden Anteile die Informationen anzufordern,<br />
die sie für erforderlich erachten, um die Identität des<br />
Anteilinhabers und etwaiger wirtschaftlicher Eigentümer,<br />
für die die Anteile gehalten werden, zu prüfen.<br />
So kann zum Beispiel von einer natürlichen Person<br />
verlangt werden, eine Kopie des Reisepasses oder<br />
Personalausweises zusammen mit zwei Nachweisen ihrer<br />
Anschrift, wie zum Beispiel der Rechnung eines<br />
Versorgungsunternehmens oder einem<br />
Bankkontoauszug, vorzulegen. Bei Antragstellern, die<br />
juristische Personen sind, kann (unter anderem) die<br />
Vorlage einer beglaubigten Abschrift der<br />
Gründungsbescheinigung (und der Urkunde über eine<br />
etwaige Änderung der Firma), der Gründungsurkunde<br />
und der Satzung (oder eines gleichartigen Dokuments)<br />
sowie einer Liste der Namen, Berufe, Geburtsdaten,<br />
Wohn- und Geschäftsanschriften aller<br />
Verwaltungsratsmitglieder verlangt werden.<br />
Der Manager und die Verwaltungsstelle behalten sich<br />
beide das Recht vor, Informationen dieser Art<br />
anzufordern, wenn dies nötig ist, um die Identität und die<br />
Adresse eines Antragstellers zu prüfen und die laufende<br />
Due Diligence bezüglich der Geschäftsbeziehung<br />
durchzuführen. Falls der Manager oder die<br />
Verwaltungsstelle von einem Antragsteller weitere<br />
Identitätsnachweise benötigt, kontaktiert sie den<br />
Antragsteller nach Erhalt der Zeichnungsinstruktionen.<br />
Falls der Antragsteller die angeforderten Informationen<br />
verspätet oder gar nicht vorlegt, kann der Manager bzw.<br />
die Verwaltungsstelle die Zeichnung und die<br />
Entgegennahme der Zeichnungsgelder ablehnen.<br />
Antragsverfahren<br />
Erstanträge auf Ausgabe von Anteilen sind schriftlich oder<br />
per Fax an die Verwaltungsstelle zu stellen, indem das<br />
Antragsformular, das beim Manager oder auf der<br />
Webseite www.pinebridge.com erhältlich ist, ausgefüllt<br />
und zusammen mit den Nachweisdokumenten für<br />
Überprüfungen zur Verhinderung von Geldwäsche, die<br />
unverzüglich bei der Verwaltungsstelle eingehen müssen,<br />
an die folgende Anschrift gesendet wird:<br />
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PineBridge Global Funds - [Name des betreffenden Teilfonds<br />
einfügen]<br />
c/o State Street Fund Services (Ireland) Limited<br />
78 Sir John Rogerson’s Quay<br />
Dublin 2<br />
Irland.<br />
Folgeanträge auf Ausgabe von Anteilen können per Fax,<br />
per Post, durch elektronische Übermittlung oder telefonisch<br />
übermittelt werden, sofern bei der Verwaltungsstelle das<br />
anfängliche Antragsformular bereits im Original<br />
eingegangen ist.<br />
Anträge auf Ausgabe von Anteilen sollten an dem<br />
betreffenden Handelstag spätestens um 12:00 Uhr (irischer<br />
Zeit) bei der Verwaltungsstelle eingehen, soweit im<br />
Nachtrag für den betreffenden Teilfonds oder dem<br />
jeweiligen länderspezifischen Nachtrag nichts anderes<br />
angegeben ist.<br />
An einem Handelstag nach diesem Zeitpunkt eingehende<br />
Anträge werden am nächstfolgenden Handelstag<br />
bearbeitet. Allerdings kann der Manager nach seinem<br />
alleinigem Ermessen auch nach diesem Zeitpunkt<br />
eingehende Anträge annehmen, sofern sie vor der<br />
Berechnung des Nettoinventarwerts des betreffenden<br />
Teilfonds eingehen.<br />
Der Manager und / oder die Verwaltungsstelle können den<br />
Anlegern künftige Ernennungen von Untertransferstellen,<br />
unabhängigen Vermittlern, Zahlstellen oder Vertriebsstellen<br />
sowie das entsprechende Antragsverfahren für die<br />
Ausgabe von Anteilen über diese Stellen durch eine<br />
Ergänzung zum Nachtrag für den jeweiligen Teilfonds<br />
mitteilen.<br />
Nach Eingang vollständiger Angaben und Bearbeitung des<br />
Antrags durch die Verwaltungsstelle wird dem<br />
Anteilinhaber eine Ausführungsanzeige unter Angabe<br />
seiner Depotnummer ausgestellt. Diese Depotnummer ist<br />
vom Anteilinhaber bei jeder weiteren Kommunikation mit<br />
der Verwaltungsstelle oder dem Manager, auch bei<br />
Zeichnungen und Rücknahmen, anzugeben.<br />
Eine Gutschrift in frei verfügbaren Mitteln muss bei dem<br />
betreffenden Teilfonds spätestens am dritten Geschäftstag<br />
nach dem Handelstag, an dem der Antrag ausgeführt<br />
wurde, eingehen, soweit im Nachtrag für den betreffenden<br />
Teilfonds oder dem jeweiligen länderspezifischen Nachtrag<br />
nichts anderes angegeben ist. Der Manager behält sich<br />
das Recht vor, den Abwicklungszeitraum zu verlängern<br />
oder zu verkürzen, wenn dies von der Marktpraxis<br />
gefordert wird. Falls an dem letzten Tag des<br />
Abwicklungszeitraums Banken in dem Land der<br />
Referenzwährung der betreffenden Anteilsklasse eines<br />
Teilfonds nicht für den Geschäftsbetrieb geöffnet haben,<br />
wird die Zahlung am nächsten Geschäftstag, an dem diese<br />
Banken geöffnet haben, erfolgen.<br />
Der Manager behält sich das Recht vor, Anträge nach<br />
seinem Ermessen insgesamt oder teilweise abzulehnen.<br />
Wenn ein Anteilinhaber für Anteile fällige Beträge an dem<br />
für die Zahlung festgesetzten Tag nicht zahlt, kann der<br />
Manager entweder die Zuteilung dieser Anteile stornieren<br />
oder dem Anteilinhaber eine Mitteilung zustellen, in der die<br />
Zahlung des ausstehenden Betrags zuzüglich<br />
aufgelaufener Zinsen und der dem Fonds oder einem<br />
Teilfonds durch die Nichtzahlung entstandenen Kosten<br />
verlangt wird. Wenn der Manager die Ausgabe von<br />
Anteilen storniert, werden eingegangene Gelder, abzüglich<br />
eines Betrages zur Deckung der dem Fonds oder einem<br />
Teilfonds entstandenen Kosten, auf Gefahr des<br />
Antragstellers an diesen zurückgegeben. Der Manager<br />
behält sich vor, die Ausgabe von Anteilen nach seinem<br />
Ermessen bis zum Eingang frei verfügbarer Mittel<br />
aufzuschieben.<br />
Zeichnungen über ein Clearingsystem<br />
Erst- oder Folgezeichnungen von Anteilen können auch<br />
über ein Clearingsystem zur Weiterleitung an die<br />
Verwaltungsstelle erfolgen. Das Clearingsystem kann<br />
Anlegern, die Anteile über das Clearingsystem kaufen,<br />
einen Nominee-Service anbieten, bei dem der Nominee<br />
die Anteile in eigenem Namen für Rechnung und im<br />
Auftrag der Anleger hält. Ungeachtet des Vorstehenden<br />
haben die Anleger weiterhin die Möglichkeit, direkt in die<br />
Teilfonds anzulegen, ohne von dem Nominee-Service<br />
Gebrauch zu machen. Anteile können an ein von bzw. im<br />
Namen von einem Anleger ernanntes Clearingsystem<br />
(oder seinen Nominee) oder einen Drittanbieter eines<br />
Nominee-Service ausgegeben und auf dessen Namen<br />
registriert werden, soweit diese vom Manager oder der<br />
Verwaltungsstelle anerkannt und akzeptiert worden sind.<br />
Für Kontoinhaber können Gebühren anfallen, die<br />
normalerweise für die Führung und den Betrieb von<br />
Konten in einem solchen Clearingsystem (oder durch<br />
einen solchen Nominee) erhoben werden.<br />
Falls Anträge auf Ausgabe von Anteilen über ein<br />
Clearingsystem gestellt werden, können andere<br />
Zeichnungsverfahren und –fristen gelten, obwohl der<br />
endgültige Annahmeschluss bei der Verwaltungsstelle<br />
unverändert bleibt. Vollständige Zahlungsanweisungen<br />
für Zeichnungen sind über das Clearingsystem erhältlich.<br />
Anleger sollten beachten, dass ein Kauf von Anteilen über<br />
ein Clearingsystem oder die Rückgabe von Anteilen, die<br />
sie über ein Clearingsystem gezeichnet haben,<br />
möglicherweise an Tagen ausgeschlossen ist, an denen<br />
das Clearingsystem nicht geöffnet ist.<br />
Handelspraktiken<br />
Der Manager empfiehlt den Anteilinhabern generell, in<br />
dem Fonds oder einem seiner Teilfonds im Rahmen einer<br />
langfristigen Anlagestrategie anzulegen.<br />
Der Manager bemüht sich im Namen des Fonds,<br />
bestimmte Handelspraktiken, wie übermäßig kurzfristiger<br />
Handel, der manchmal auch als „Markttiming” bezeichnet<br />
wird, die sich nachteilig auf die Teilfonds und ihre<br />
Anteilinhaber auswirken könnten, zu verhindern. Sofern<br />
es zu einer Verzögerung zwischen einer Veränderung<br />
des Wertes der Anlagen eines Teilfonds und dem<br />
Zeitpunkt kommt, zu dem sich diese Veränderung im<br />
Nettoinventarwert der Anteile des Teilfonds widerspiegelt,<br />
besteht für den jeweiligen Teilfonds das Risiko, dass<br />
Anleger versuchen könnten, diese Verzögerung<br />
auszunutzen, um Anteile zu einem Nettoinventarwert zu<br />
kaufen oder zu verkaufen, der nicht dem jeweiligen<br />
angemessenen Kurs entspricht. Der Manager versucht,<br />
dieses Vorgehen zu unterbinden, das manchmal als<br />
"Stale Price Arbitrage" bezeichnet wird.<br />
Der Manager versucht, die Depottätigkeit von<br />
Anteilinhabern zu überwachen, um exzessive und<br />
hinderliche Handelspraktiken zu entdecken und zu<br />
unterbinden. Der Manager behält sich vor, Zeichnungen<br />
oder Umschichtungen zu beschränken oder abzulehnen,<br />
wenn sich das Geschäft nach seiner Ansicht nachteilig<br />
auf die Interessen eines Teilfonds oder dessen<br />
Anteilinhaber auswirken könnte. Wird ein Antrag<br />
abgelehnt, wird die Verwaltungsstelle die<br />
Zeichnungsgelder oder deren Restbetrag innerhalb von<br />
fünf Geschäftstagen nach der Ablehnung auf Kosten und<br />
Gefahr des Antragstellers zinslos per Überweisung auf<br />
das Konto erstatten, von dem sie gezahlt wurden.<br />
Rücknahme von Anteilen – Rücknahmeverfahren<br />
| 29
Ein Anteilinhaber kann an jedem Handelstag die<br />
Rücknahme seines Anteilbestands zum geltenden<br />
Nettoinventarwert pro Anteil verlangen. Der Manager oder<br />
sein Beauftragter kann für jede Anteilsklasse eines<br />
Teilfonds eine Rücknahmegebühr von bis zu 3% des<br />
Nettoinventarwerts pro Anteil erheben, wobei der Manager<br />
nach seinem Ermessen innerhalb der zulässigen Grenzen<br />
auf diese Gebühr verzichten oder bezüglich ihrer Höhe<br />
zwischen den Anlegern differenzieren kann. Die Anzahl der<br />
Anteile, die zu einem gegebenen Zeitpunkt<br />
zurückgenommen werden können, hängt von der<br />
Mindestrücknahme und vom Mindestbestand für die<br />
betreffende Anteilsklasse ab. Der Manager ist befugt, die<br />
Anteile an jedem Handelstag zwangsweise<br />
zurückzunehmen, an dem der Nettoinventarwert aller von<br />
einem Anteilinhaber gehaltenen Anteile geringer wäre als<br />
der Mindestbestand, der zum gegebenen Zeitpunkt vom<br />
Manager gemäß den Bestimmungen der Treuhandurkunde<br />
ermittelt wird.<br />
Anteile können zurückgegeben werden, indem ein<br />
vollständig ausgefüllter Rücknahmeantrag schriftlich, per<br />
Fax, durch elektronische Übermittlung oder telefonisch<br />
abgegeben wird.<br />
Zahlungen auf einen per Fax, per Post, durch elektronische<br />
Übermittlung oder telefonisch eingegangenen<br />
Rücknahmeantrag erfolgen erst, wenn das Original-<br />
Antragsformular für die Erstzeichnung von Anteilen<br />
ausgefüllt und alle erforderlichen Überprüfungen zur<br />
Verhinderung von Geldwäsche durchgeführt worden sind.<br />
Ferner werden Rücknahmeerlöse nur auf das verzeichnete<br />
Konto überwiesen, das im eingereichten Original-<br />
Antragsformular angegeben ist, und alle Änderungen der<br />
eingetragenen Angaben und Zahlungsanweisungen der<br />
Anleger können erst nach Erhalt der Dokumente im<br />
Original vorgenommen werden.<br />
Die Rücknahmeanträge sind an folgende Anschrift zu<br />
richten:<br />
PineBridge Global Funds - [Name des jeweiligen Teilfonds<br />
einfügen]<br />
c/o State Street Fund Services (Ireland) Limited<br />
78 Sir John Rogerson’s Quay<br />
Dublin 2<br />
Irland.<br />
Der Rücknahmeantrag sollte an dem betreffenden<br />
Handelstag spätestens um 12:00 Uhr (irischer Zeit) bei der<br />
Verwaltungsstelle eingehen, soweit im Nachtrag für den<br />
betreffenden Teilfonds oder dem jeweiligen<br />
länderspezifischen Nachtrag nichts anderes angegeben ist.<br />
An einem Handelstag nach diesem Zeitpunkt eingehende<br />
Rücknahmeanträge werden am nächsten Handelstag oder<br />
den nächsten Handelstagen bearbeitet, die auf diese<br />
Anträge folgen. Allerdings kann der Manager nach seinem<br />
alleinigem Ermessen auch nach diesem Zeitpunkt<br />
eingehende Rücknahmeanträge annehmen, sofern sie vor<br />
der Berechnung des Nettoinventarwerts des betreffenden<br />
Teilfonds eingehen.<br />
Rücknahmeerlöse werden spätestens am fünften<br />
Geschäftstag nach dem Handelstag auf Kosten des<br />
Anteilinhabers durch elektronische Überweisung in der<br />
Währung der betreffenden Klasse oder, nach vorheriger<br />
Vereinbarung mit der Verwaltungsstelle und auf Kosten<br />
des Anteilinhabers, in einer anderen Währung auf ein vom<br />
Anteilinhaber geführtes Konto gezahlt, soweit im Nachtrag<br />
für den betreffenden Teilfonds oder dem jeweiligen<br />
länderspezifischen Nachtrag nichts anderes angegeben ist.<br />
Der Manager behält sich das Recht vor, den<br />
Abwicklungszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen,<br />
wenn dies von der Marktpraxis gefordert wird.<br />
Falls an dem letzten Tag des Abwicklungszeitraums in<br />
dem Land der Referenzwährung des betreffenden<br />
Teilfonds Banken nicht für den Geschäftsbetrieb geöffnet<br />
haben, wird die Zahlung am nächsten Geschäftstag, an<br />
dem diese Banken geöffnet haben, erfolgen. Unter<br />
bestimmten Umständen können die Rücknahmeerlöse<br />
nach vorheriger Vereinbarung mit der Verwaltungsstelle<br />
mittels Scheck gezahlt werden, der auf Kosten und<br />
Gefahr des Anteilinhabers per Post an diesen geschickt<br />
wird.<br />
Ein Anteilinhaber kann seinen Rücknahmeantrag nur bei<br />
einer Aussetzung der Ausgabe und Rücknahme von<br />
Anteilen an bzw. von Anteilinhabern widerrufen (siehe<br />
unten); in diesem Falle ist ein Widerruf nur wirksam, wenn<br />
eine schriftliche Mitteilung vor dem Ende der Aussetzung<br />
bei der Verwaltungsstelle eingeht. Wenn der Antrag nicht<br />
auf diese Weise zurückgezogen wird, erfolgt die<br />
Rücknahme an dem Handelstag, der als nächster auf das<br />
Ende der Aussetzung folgt.<br />
Es können andere Rücknahmeverfahren und ein anderer<br />
Annahmeschluss gelten, wenn Rücknahmeanträge über<br />
ein Clearingsystem gestellt werden, obwohl der<br />
endgültige Annahmeschluss bei der Verwaltungsstelle<br />
und die in diesem Prospekt genannten Verfahren<br />
unverändert bleiben. Personen, die die Rücknahme von<br />
Anteilen beantragen wollen, können Informationen über<br />
das Rücknahmeverfahren direkt von dem Clearingsystem<br />
erhalten.<br />
Rücknahmebeschränkungen<br />
Wenn der Nettobetrag der Rücknahmeanträge (d. h. der<br />
Betrag der Rücknahmeanträge abzüglich des Betrags der<br />
Zeichnungsanträge, die beim Manager für einen<br />
bestimmten Handelstag eingehen), die von (i) einem<br />
Anteilinhaber oder (ii) allen Anteilinhabern eines Teilfonds<br />
eingehen, an einem Handelstag 5 % bzw. 10 % des<br />
Nettoinventarwerts dieses Teilfonds übersteigt, können<br />
die an den betreffenden Anteilinhaber bzw. alle<br />
Anteilinhaber zu zahlenden Rücknahmeerlöse ermittelt<br />
werden, nachdem genügend Anlagen verkauft wurden,<br />
um diese Rücknahmeanträge zu erledigen, und der bzw.<br />
die betreffende(n) Anteilinhaber erhalten die Zahlung<br />
eines Rücknahmebetrages, der gemäß den<br />
Bewertungsvorschriften des Fonds für den maßgeblichen<br />
Handelstag berechnet wird, auf anteiliger Basis nach<br />
Durchführung des Verkaufs der betreffenden Anlagen<br />
innerhalb von 14 Tagen nach dem maßgeblichen<br />
Handelstag.<br />
Wenn die Zahl der an einem Handelstag zur Rücknahme<br />
anfallenden Anteile mindestens einem Zehntel des<br />
Nettoinventarwerts eines Teilfonds an jenem Tag<br />
entspricht, kann der Manager nach seinem Ermessen die<br />
Rücknahme von Anteilen ablehnen, die über ein Zehntel<br />
des Nettoinventarwerts des jeweiligen Teilfonds wie zuvor<br />
erwähnt hinausgehen, und im Fall einer solchen<br />
Ablehnung werden nach Mitteilung an die betreffenden<br />
Anteilinhaber die Rücknahmeanträge an diesem<br />
Handelstag anteilig reduziert, und die Anteile, auf die sich<br />
jeder Antrag bezieht und die aufgrund dieser Ablehnung<br />
nicht zurückgenommen werden, werden so behandelt, als<br />
ob ein Rücknahmeantrag für den jeweils folgenden<br />
Handelstag gestellt worden wäre, bis alle Anteile, auf die<br />
sich der ursprüngliche Antrag bezogen hat,<br />
zurückgenommen worden sind. Rücknahmeanträge, die<br />
von einem früheren Handelstag vorgetragen wurden,<br />
werden (stets vorbehaltlich der vorgenannten Grenzen)<br />
vorrangig vor späteren Anträgen ausgeführt.<br />
Wenn die Anzahl der an einem Handelstag zur<br />
Rücknahme anfallenden Anteile mindestens einem<br />
| 30
Zehntel des Nettoinventarwerts eines Teilfonds entspricht,<br />
kann der Manager mit Zustimmung des betreffenden<br />
Anteilinhabers Anträge auf Rücknahme von Anteilen<br />
befriedigen, indem er diesen Anteilinhabern<br />
Vermögenswerte des betreffenden Teilfonds in natura<br />
überträgt, vorausgesetzt, dass die betreffenden<br />
Anteilinhaber berechtigt sind, den Verkauf der auf diese<br />
Weise zu verteilenden Vermögenswerte und die<br />
Auszahlung des Barerlöses aus einem solchen Verkauf zu<br />
verlangen und diese Übertragung in natura die Interessen<br />
der übrigen Anteilinhaber nicht wesentlich beeinträchtigt.<br />
Die Treuhandurkunde sieht vor, dass ein Teilfonds jedem<br />
Anteilinhaber den Teil der Vermögenswerte des jeweiligen<br />
Teilfonds überträgt, der zu diesem Zeitpunkt dem Wert des<br />
Anteilbestands der Anteilinhaber entspricht, die zu diesem<br />
Zeitpunkt die Rücknahme ihrer Anteile verlangen, wobei<br />
die Art der zu übertragenden Vermögenswerte vom<br />
Manager nach seinem alleinigen Ermessen, vorbehaltlich<br />
der Zustimmung des Treuhänders und ohne den<br />
Interessen der verbleibenden Anteilinhaber zu schaden,<br />
festgelegt wird; zu diesem Zweck wird der Wert der<br />
Vermögenswerte auf derselben Grundlage ermittelt, die<br />
auch bei der Berechnung des Nettoinventarwerts der auf<br />
diese Weise zurückgenommenen Anteile herangezogen<br />
wird.<br />
Übertragung von Anteilen<br />
Eine Übertragung von Anteilen wird erst dann bearbeitet,<br />
wenn der Übertragungsempfänger, sofern er nicht schon<br />
Anteilinhaber ist, ein Antragsformular ausgefüllt und alle<br />
erforderlichen Nachweise zur Zufriedenheit des Managers<br />
oder seines Beauftragten eingereicht hat. Außerdem<br />
behalten sich der Manager und die Verwaltungsstelle vor,<br />
diejenigen Angaben zu verlangen, die erforderlich sind, um<br />
die Identität des Übertragungsempfängers nachzuprüfen,<br />
und diejenigen Zusicherungen und Gewährleistungen zu<br />
verlangen, die dem Manager bzw. der Verwaltungsstelle<br />
angemessen erscheinen. Außerdem wird nach dem<br />
Ermessen des Managers, unbeschadet der<br />
Allgemeingültigkeit des Vorstehenden, keine Übertragung<br />
des gesamten Bestands an diesen Anteilen oder eines<br />
Teils davon so eingetragen, wenn entweder der<br />
Übertragende oder der Übertragungsempfänger in Folge<br />
dieser Übertragung einen Bestand an Anteilen halten<br />
würde, der geringer als der Mindestbestand wäre, oder<br />
wenn noch Steuern zu entrichten sind.<br />
Jede Übertragungsurkunde ist von dem Übertragenden zu<br />
unterschreiben, und der Übertragende gilt so lange weiter<br />
als Inhaber der Anteile, deren Übertragung beabsichtigt ist,<br />
bis der Name des Übertragungsempfängers hierfür in dem<br />
betreffenden Verzeichnis eingetragen ist. Der Übertragungsurkunde<br />
sind diejenigen Bescheinigungen<br />
hinsichtlich der Qualifikation des Übertragungsempfängers<br />
beizufügen, die der Manager bzw. die Verwaltungsstelle<br />
verlangt.<br />
Der Manager kann die Eintragung einer Übertragung von<br />
Anteilen ablehnen, wenn:<br />
(i) die Übertragung in Verletzung von<br />
Eigentumsbeschränkungen erfolgt, die vom<br />
Manager erlassen worden sind, oder zu<br />
gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen, finanziellen,<br />
steuerlichen oder wesentlichen<br />
verwaltungsmäßigen Nachteilen für einen<br />
Teilfonds oder seiner Anteilinhaber führen könnte;<br />
oder<br />
(ii) der Übertragende oder der<br />
Übertragungsempfänger in Folge der Übertragung<br />
eine Anzahl Anteile halten würde, die geringer als<br />
der in dem Prospekt jeweils angegebene<br />
Mindestbestand wäre; oder<br />
(iii) in Bezug auf das Übertragungsinstrument nicht<br />
alle anwendbaren Steuern und / oder<br />
Stempelabgaben entrichtet worden sind; oder<br />
(iv) die Übertragungsurkunde dem Manager oder<br />
seinem Beauftragten nicht zusammen mit<br />
denjenigen Nachweisen, die der Manager<br />
angemessenerweise zum Nachweis des Rechts<br />
des Übertragenden zur Vornahme der<br />
Übertragung verlangt, und denjenigen sonstigen<br />
Angaben, die der Manager angemessenerweise<br />
von dem Übertragungsempfänger verlangt,<br />
eingereicht wird.<br />
Umschichtung von Anteilen<br />
Anteilinhaber können nach dem Ermessen des Managers<br />
ihre Anteile an einem oder mehreren der Teilfonds<br />
(„ursprüngliche Anteile“) vollständig oder teilweise in<br />
Anteile anderer Teilfonds umschichten („neue Anteile“).<br />
Ein Umschichtungsantrag kann per Fax, per Post, durch<br />
elektronische Übermittlung oder per Telefon gestellt<br />
werden, sofern der Antrag der Erstzeichnung von Anteilen<br />
im Original vorgelegt und alle erforderlichen<br />
Überprüfungen zur Verhinderung von Geldwäsche<br />
abgeschlossen wurden. In dem Antrag sollten<br />
vollständige Angaben zur Eintragung enthalten sein.<br />
An einem Handelstag bis 12:00 Uhr (irischer Zeit)<br />
eingehende Umschichtungsanträge werden an diesem<br />
Handelstag bearbeitet, soweit im Nachtrag für den<br />
betreffenden Teilfonds oder dem jeweiligen<br />
länderspezifischen Nachtrag nichts anderes angegeben<br />
ist.<br />
Nach diesem Zeitpunkt eingehende<br />
Umschichtungsanträge werden an dem nächsten<br />
Handelstag oder den nächsten Handelstagen ausgeführt,<br />
die auf den Eingang der Anträge folgen. Der Manager<br />
kann jedoch nach seinem alleinigen Ermessen<br />
Umschichtungsanträge auch nach diesem Zeitpunkt noch<br />
annehmen, sofern sie vor der Berechnung des<br />
Nettoinventarwerts eingehen. Die umzutauschenden<br />
Anteile werden an dem betreffenden Handelstag<br />
automatisch in die entsprechende Anzahl neuer Anteile<br />
umgetauscht.<br />
Die ursprünglichen Anteile haben an dem betreffenden<br />
Handelstag denselben Wert (der „umgeschichtete<br />
Betrag"), den sie gehabt hätten, wenn der Manager sie<br />
von dem Anteilinhaber zurückgenommen hätte. Die<br />
jeweilige Anzahl neuer Anteile entspricht der Anzahl der<br />
Anteile eines oder mehrerer Teilfonds, die an diesem<br />
Handelstag ausgegeben worden wäre, wenn der<br />
umgeschichtete Betrag in diesem oder diesen Teilfonds<br />
angelegt worden wäre. Der Manager kann nach seinem<br />
Ermessen eine Umschichtungsgebühr von bis zu 3 % des<br />
Nettoinventarwerts der umgeschichteten Anteile<br />
berechnen.<br />
Steuerpflicht des Fonds<br />
Falls der Fonds oder einer seiner Teilfonds, der Manager<br />
oder der Treuhänder in Irland oder einem anderen<br />
Hoheitsgebiet in dem Falle steuerpflichtig wird, dass ein<br />
Anteilinhaber oder wirtschaftlicher Eigentümer eines<br />
Anteils eine Ausschüttung in Bezug auf seine Anteile<br />
erhalten oder seine Anteile in irgendeiner Weise<br />
veräußern sollte (oder angenommen wird, dass er sie<br />
veräußert hat) ("steuerlich relevantes Ereignis"), ist der<br />
Manager berechtigt, von der bei einem steuerlich<br />
relevanten Ereignis entstehenden Zahlung einen Betrag<br />
in Höhe der entsprechenden Steuer abzuziehen und /<br />
| 31
oder gegebenenfalls die Anzahl der von dem Anteilinhaber<br />
oder diesem wirtschaftlichen Eigentümer gehaltenen<br />
Anteilen einzuziehen, zu stornieren oder zwangsweise<br />
zurückzukaufen, die zur Begleichung des Steuerbetrages<br />
erforderlich ist.<br />
Der betreffende Anteilinhaber muss den Fonds und jeden<br />
seiner Teilfonds, den Manager und den Treuhänder für<br />
Verluste entschädigen, die dem Fonds, jedem seiner<br />
Teilfonds, dem Manager oder Treuhänder dadurch<br />
entstehen, dass der Fonds, der Manager oder der<br />
Treuhänder bei Eintritt eines steuerlich relevanten<br />
Ereignisses in Irland oder einem anderen Hoheitsgebiet<br />
steuerpflichtig wird, wenn ein solcher Abzug, eine solche<br />
Einziehung, Stornierung oder ein solcher zwangsweiser<br />
Rückkauf nicht erfolgt ist oder nicht erfolgen konnte.<br />
Berechnung des Nettoinventarwerts der Anteile<br />
Der Nettoinventarwert pro Anteil wird in der<br />
Klassenwährung des jeweiligen Teilfonds als Betrag pro<br />
Anteil ausgedrückt.<br />
Er wird für jeden Handelstag berechnet, indem der Wert<br />
des Vermögens des betreffenden Teilfonds abzüglich<br />
seiner Verbindlichkeiten, die nach dem Ermessen des<br />
Managers eine Rückstellung für Abgaben und Gebühren<br />
gemäß der nachstehenden Definition einschließen, durch<br />
die Anzahl der zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Anteile<br />
geteilt wird.<br />
Zur Ermittlung des Nettoinventarwerts der Anteile wird der<br />
Wert des Vermögens des betreffenden Teilfonds<br />
entsprechend den nachstehend in (1) bis (10) genannten<br />
Bestimmungen berechnet.<br />
Der Wert wird unter Ausnahme der Managementgebühren,<br />
der Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühren<br />
sowie anderer klassenspezifischer Kosten um<br />
aufgelaufene Erträge und Verbindlichkeiten berichtigt.<br />
Dieser Wert wird dann auf die verschiedenen Klassen auf<br />
Grundlage ihres anteiligen Nettoinventarwerts am<br />
vorangegangenen Handelstag umgelegt. Dann werden<br />
jeder Klasse die Managementgebühr, gegebenenfalls<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr sowie<br />
andere klassenspezifische Kosten belastet.<br />
Der Nettoinventarwert jeder Klasse des betreffenden<br />
Teilfonds wird in der Basiswährung dieses Teilfonds<br />
berechnet. Bei den Klassen, die auf eine andere Währung<br />
als die Basiswährung lauten, wird der Nettoinventarwert in<br />
die betreffende Währung umgerechnet. Dieser Betrag wird<br />
dann durch die Anzahl der jeder Anteilsklasse<br />
zuzurechnenden umlaufenden Anteile geteilt, woraus sich<br />
der Nettoinventarwert jeder Anteilsart ergibt.<br />
Wenn in einem Teilfonds mehr als eine Klasse von<br />
Anteilen in Umlauf ist, kann der Nettoinventarwert pro<br />
Anteil dieser Klassen angepasst werden, um die<br />
Aufwendungen, Verbindlichkeiten oder Vermögenswerte,<br />
die diesen Arten oder Klassen von Anteilen zuzurechnen<br />
sind (einschließlich der Gewinne/Verluste aus<br />
Finanzinstrumenten und deren Kosten, die für die<br />
Währungssicherung zwischen der Basiswährung und einer<br />
bestimmten Währung eingesetzt werden) zu<br />
berücksichtigen.<br />
Bei der Ermittlung des Wertes des Vermögens jedes<br />
Teilfonds werden Anlagen oder andere Vermögenswerte<br />
mit dem letzten bekannten Kurs an dem betreffenden<br />
Markt am maßgeblichen Handelstag wie folgt bewertet:<br />
(1) Wertpapiere, die zur amtlichen Notierung an einer<br />
anerkannten Börse zugelassen sind oder an<br />
einem anderen geregelten Markt gehandelt<br />
werden, dessen Funktionsweise ordnungsgemäß<br />
ist und der anerkannt und für das Publikum offen<br />
ist, werden auf Grundlage des letzten<br />
Handelskurses oder dann, wenn der letzte<br />
Handelskurs nicht verfügbar ist, des letzten für<br />
diese Wertpapiere notierten Geldkurses<br />
bewertet; wenn jedoch bei einem bestimmten<br />
Wertpapier der letzte Handelskurs oder der<br />
zuletzt notierte Geldkurs nicht verfügbar ist oder<br />
nach Ansicht des Managers oder seines<br />
Beauftragten nicht seinem angemessenen Wert<br />
entspricht, ist sein Wert stets der<br />
wahrscheinliche Realisierungswert, der vom<br />
Manager oder von einer vom Manager bestellten<br />
und vom Treuhänder für diesen Zweck<br />
genehmigten kompetenten Person mit Sorgfalt<br />
und nach Treu und Glauben oder auf eine<br />
andere Weise geschätzt wird, sofern der Wert<br />
vom Treuhänder genehmigt wird.<br />
(2) Wenn ein Wertpapier an mehreren Börsen<br />
notiert ist, ist der maßgebliche Markt der<br />
Hauptmarkt oder der Markt, der nach<br />
Feststellung des Managers die angemessensten<br />
Bewertungskriterien für die Anlagen oder<br />
anderen Vermögenswerte aufweist. Der Wert<br />
von Anlagen, die an einer Börse notiert werden,<br />
aber außerhalb der jeweiligen Börse mit einem<br />
Aufschlag oder Abschlag erworben oder<br />
gehandelt werden, kann mit der Genehmigung<br />
des Treuhänders unter Berücksichtigung der<br />
Höhe des Aufschlags oder Abschlages am<br />
Datum der Bewertung der Anlage bewertet<br />
werden. Der Treuhänder muss sicherstellen,<br />
dass die Anwendung dieses Verfahrens im<br />
Zusammenhang mit der Ermittlung des<br />
wahrscheinlichen Realisierungswerts des<br />
Wertpapiers gerechtfertigt ist. Dieser Aufschlag<br />
oder Abschlag wird von einem unabhängigen<br />
Makler oder Marktpfleger oder dann, wenn diese<br />
Preise nicht verfügbar sind, vom<br />
Anlageverwalter gestellt.<br />
(3) Der Wert eines Vermögenswerts kann vom<br />
Manager berichtigt werden, wenn diese<br />
Berichtigung als notwendig erachtet wird, um<br />
unter Berücksichtigung von Währung,<br />
Marktgängigkeit, Handelskosten und / oder<br />
anderen als relevant erachteten Aspekten den<br />
angemessenen Wert darzustellen.<br />
(4) Nicht börsennotierte Wertpapiere werden vom<br />
Manager oder von einer kompetenten Person,<br />
die vom Manager bestellt und für diesen Zweck<br />
vom Treuhänder genehmigt wurde, mit Sorgfalt<br />
und nach Treu und Glauben auf Grundlage ihres<br />
wahrscheinlichen Realisierungswerts, der vom<br />
Treuhänder genehmigt werden muss, oder auf<br />
anderer Grundlage bewertet, sofern der Wert<br />
vom Treuhänder genehmigt wird. Falls die<br />
kompetente Person möglicherweise eine mit<br />
dem Fonds oder dem betreffenden Teilfonds<br />
oder dem Manager verbundene Partei ist, wird<br />
jeder gegebenenfalls entstehende Konflikt fair<br />
und im besten Interesse der Anteilinhaber<br />
gelöst.<br />
(5) Barmittel und andere liquide Vermögenswerte<br />
werden mit ihrem Nennwert zuzüglich<br />
aufgelaufener Zinsen bewertet.<br />
(6) An einem Markt gehandelte Derivatkontrakte<br />
werden mit dem vom Markt ermittelten<br />
Abrechnungskurs bewertet. Wenn der<br />
Abrechnungskurs nicht verfügbar ist, ist der Wert<br />
der wahrscheinliche Realisierungswert, der mit<br />
Sorgfalt und nach Treu und Glauben vom<br />
Manager oder einer kompetenten Person, die<br />
| 32
vom Manager bestellt und für diesen Zweck vom<br />
Treuhänder genehmigt wurde, geschätzt wird.<br />
Derivatkontrakte, die nicht an einem Markt<br />
gehandelt werden (wie z. B. Swap-<br />
Vereinbarungen), werden (mindestens täglich) auf<br />
der Grundlage eines von einer Gegenpartei<br />
gestellten Kurses bewertet. Dieser Wert wird von<br />
einer von der Gegenpartei unabhängigen Partei,<br />
die für diesen Zweck vom Treuhänder genehmigt<br />
wurde, mindestens wöchentlich überprüft.<br />
(7) Devisentermingeschäfte werden in derselben<br />
Weise wie nicht an einem geregelten Markt<br />
gehandelte Derivatkontrakte oder unter<br />
Bezugnahme auf den Preis bewertet, zu dem ein<br />
neues Termingeschäft mit derselben Größe und<br />
Laufzeit abgeschlossen werden könnte.<br />
(8) Anteile an Einrichtungen für gemeinsame<br />
Anlagen, die nicht gemäß Ziffer 1 und 2 bewertet<br />
werden, werden mit dem letzten verfügbaren<br />
Rücknahmepreis oder mit dem letzten<br />
Nettoinventarwert der Anteile der betreffenden<br />
Einrichtung für gemeinsame Anlagen bewertet.<br />
(9) Der Manager oder sein Beauftragter können<br />
Wertpapiere mit einer Restlaufzeit von höchstens<br />
sechs Monaten mit der Bewertungsmethode des<br />
fortgeführten Anschaffungswerts bewerten.<br />
(10) Bei jedem Teilfonds, der ein Geldmarktfonds ist<br />
(nachstehend ein „Geldmarkt-Teilfonds“) muss die<br />
Verwaltungsstelle den Nettoinventarwert jedes<br />
Teilfonds an jedem Handelstag um 16.30 Uhr<br />
(irischer Zeit) ermitteln. Bei der Ermittlung des<br />
Nettoinventarwerts sind dem Vermögen<br />
aufgelaufene, aber noch nicht vereinnahmte<br />
Zinsen und zur Ausschüttung verfügbare Beträge,<br />
für die noch keine Ausschüttung erfolgt ist,<br />
hinzuzurechnen und sind vom Vermögen alle<br />
aufgelaufenen Verbindlichkeiten einschließlich<br />
festgesetzter Dividenden abzuziehen. Der<br />
Nettoinventarwert pro Anteil einer Anteilsklasse ist<br />
an jedem Handelstag in der Weise zu berechnen,<br />
dass derjenige Teil des Nettoinventarwerts des<br />
betreffenden Teilfonds, der dieser Anteilsklasse<br />
zuzurechnen ist, ermittelt und der sich ergebende<br />
Betrag durch die Anzahl Anteile geteilt wird, die<br />
sich an dem betreffenden Handelstag von dieser<br />
Klasse im Umlauf befindet.<br />
Jeder Geldmarkt-Teilfonds wird nach der Methode<br />
des fortgeführten Anschaffungswerts bewertet.<br />
Dabei wird ein Instrument zu seinen<br />
Anschaffungskosten bewertet, und danach wird<br />
unabhängig von der Auswirkung schwankender<br />
Zinssätze auf den Marktwert des Instruments eine<br />
gleichmäßige Abschreibung eines etwaigen Ab-<br />
oder Aufgelds bis zur Fälligkeit angenommen.<br />
Diese Methode kann zu Zeiträumen führen,<br />
während derer nach den fortgeführten<br />
Anschaffungskosten ermittelte Werte höher oder<br />
niedriger als der Kurs sind, den der Geldmarkt-<br />
Teilfonds erzielen würde, wenn er das Instrument<br />
verkaufte. Es ist nämlich zu erwarten, dass der<br />
Wert von Wertpapieren in dem Geldmarkt-<br />
Teilfonds mit Veränderungen der geltenden<br />
Zinssätze schwankt. Diese Methode kann nur bei<br />
einem Geldmarkt-Teilfonds benutzt werden, der<br />
hauptsächlich in Geldmarktinstrumenten anlegt.<br />
Jeder Geldmarkt-Teilfonds wird eine gewichtete<br />
durchschnittliche Laufzeit aufrecht erhalten, die<br />
dem Ziel des Geldmarkt-Teilfonds angemessen<br />
ist, einen stabilen Nettoinventarwert für<br />
ausschüttende Anteile der Klasse „Y“ zu wahren.<br />
Dabei wird der Geldmarkt-Teilfonds kein<br />
Wertpapier mit einer Restlaufzeit von mehr als<br />
397 Tagen (dreizehn Monaten) und keine<br />
variabel verzinslichen Schuldtitel mit einer<br />
Restlaufzeit von mehr als 2 Jahren kaufen und<br />
keine gewichtete durchschnittliche Laufzeit von<br />
über 60 Tagen aufrecht erhalten. Variabel<br />
verzinsliche Schuldtitel müssen einen Marktwert<br />
haben, der dem Wert nach der Methode des<br />
fortgeführten Anschaffungswerts nahe kommt,<br />
und ihr Zinssatz muss mindestens einmal<br />
jährlich neu festgesetzt werden. Der Manager<br />
hat sich auch verpflichtet, angemessen<br />
konzipierte Verfahren unter Berücksichtigung der<br />
jeweiligen Marktlage und des Anlageziels des<br />
Geldmarkt-Teilfonds festzulegen, um den<br />
Nettoinventarwert pro ausschüttenden „Y“-Anteil<br />
jedes Geldmarkt-Teilfonds für die Zwecke von<br />
Käufen und Rückgaben bei USD 1 (oder einer<br />
anderen ausländischen Währungseinheit, die der<br />
Manager nach seinem Ermessen für geeignet<br />
hält) zu stabilisieren. Zu diesen Verfahren gehört<br />
unter anderem die Überprüfung durch die<br />
Verwaltungsstelle auf wöchentlicher Basis<br />
zwecks Feststellung, inwieweit der anhand<br />
verfügbarer Marktnotierungen berechnete<br />
Nettoinventarwert pro ausschüttenden „Y“-Anteil<br />
des Geldmarkt-Teilfonds gegebenenfalls von<br />
USD 1 pro Anteil (bzw. der anderen<br />
ausländischen Währungseinheit) abweicht. Im<br />
Falle einer Abweichung um mehr als 0,3 % wird<br />
eine tägliche Überprüfung stattfinden. Falls diese<br />
Abweichung 0,5 % übersteigt, muss der<br />
Manager unverzüglich überlegen, welche<br />
Maßnahme gegebenenfalls eingeleitet werden<br />
sollte, wenn der nach der Methode des<br />
fortgeführten Anschaffungswerts ermittelte Preis<br />
pro Anteil zu einer wesentlichen Verwässerung<br />
oder zu anderen ungerechten Ergebnissen für<br />
neue oder bestehende Anleger führen kann, und<br />
diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die er für<br />
geeignet hält, um eine solche etwaige<br />
Verwässerung oder solche etwaigen<br />
ungerechten Ergebnisse, so weit wie<br />
vernünftigerweise durchführbar, zu beseitigen<br />
oder zu vermindern. Diese Maßnahmen können<br />
den Verkauf von Instrumenten aus dem Bestand<br />
vor ihrer Fälligkeit, die Verkürzung der<br />
gewichteten durchschnittlichen Laufzeit, die<br />
Zurückhaltung oder Herabsetzung von<br />
Dividenden, die Verminderung der Anzahl der<br />
umlaufenden Anteile des jeweiligen Teilfonds<br />
ohne Gelddividenden oder die Benutzung eines<br />
Nettoinventarwerts pro Anteil, der durch<br />
Feststellung des vom Manager oder von einer<br />
sachkundigen Person, die vom Manager bestellt<br />
und vom Treuhänder für den Zweck genehmigt<br />
worden ist, sorgfältig und nach Treu und<br />
Glauben geschätzten wahrscheinlichen<br />
Realisierungswerts ermittelt wird, umfassen. Alle<br />
vorstehenden Überprüfungen und Verfahren sind<br />
eindeutig zu dokumentieren.<br />
Falls es unmöglich ist oder unrichtig wäre, einen<br />
bestimmten Vermögenswert nach den in den<br />
vorstehenden Ziffern (1) - (10) genannten<br />
Bewertungsregeln zu bewerten, ist die Verwaltungsstelle<br />
berechtigt, andere allgemein anerkannte<br />
Bewertungsmethoden anzuwenden, um zu einer<br />
angemessenen Bewertung des betreffenden<br />
Vermögenswerts zu gelangen, sofern die alternative<br />
Bewertungsmethode vom Treuhänder genehmigt wird.<br />
Der Wert jedes Teilfonds kann bei extremen<br />
Kursschwankungen am Aktienmarkt ohne vorherige<br />
| 33
Ankündigung neu berechnet werden, wenn der Manager,<br />
mit Zustimmung des Treuhänders, der Ansicht ist, dass<br />
eine solche Neuberechnung den Wert jedes Teilfonds<br />
besser darstellt.<br />
Verwässerungsschutzabgabe<br />
Bei der Berechnung des Nettoinventarwerts pro Anteil zum<br />
Zweck der Zeichnung kann der Manager von der<br />
Verwaltungsstelle verlangen, die Bewertungsgrundlage für<br />
den Nettoinventarwert pro Anteil zu berichtigen, um den<br />
Wert der Anlagen des betreffenden Teilfonds darzustellen,<br />
indem die Anlagen unter Verwendung des niedrigsten<br />
Briefkurses an dem betreffenden Markt zum maßgeblichen<br />
Zeitpunkt bewertet werden, um im Falle beträchtlicher oder<br />
wiederholter Nettozeichnungen von Anteilen den Wert der<br />
Anteilbestände der bestehenden Anteilinhaber zu<br />
schützen.<br />
Bei der Berechnung des Nettoinventarwerts pro Anteil zum<br />
Zweck von Rücknahmen kann der Manager von der<br />
Verwaltungsstelle verlangen, die Bewertungsgrundlage für<br />
den Nettoinventarwert pro Anteil zu berichtigen, um den<br />
Wert der Anlagen des betreffenden Teilfonds darzustellen,<br />
indem die Anlagen unter Verwendung des Geldkurses an<br />
dem betreffenden Markt zum maßgeblichen Zeitpunkt<br />
bewertet werden, um im Falle beträchtlicher oder<br />
wiederholter Nettorückgaben von Anteilen den Wert der<br />
Anteilbestände der bestehenden Anteilinhaber zu<br />
schützen.<br />
| 34
Vorübergehende Aussetzung der Ermittlung des<br />
Wertes eines Teilfonds und der Ausgabe und<br />
Rücknahme von Anteilen<br />
Der Manager kann mit Zustimmung des Treuhänders die<br />
Ermittlung des Nettoinventarwerts eines Teilfonds und die<br />
Ausgabe und Rücknahme der Anteile des betreffenden<br />
Teilfonds an bzw. von Anteilinhabern vorübergehend<br />
aussetzen:<br />
- während Zeiträumen (mit Ausnahme<br />
gewöhnlicher Feiertage oder der üblichen<br />
Schließung an Wochenenden), in denen ein Markt<br />
oder eine anerkannte Börse geschlossen ist,<br />
der/die den Hauptmarkt bzw. die wichtigste<br />
anerkannte Börse für einen wesentlichen Teil der<br />
Anlagen des Fonds darstellt, oder in denen der<br />
dortige Handel eingeschränkt oder ausgesetzt ist,<br />
oder<br />
- während Zeiträumen, in denen ein politischer,<br />
wirtschaftlicher, militärischer, geldpolitischer oder<br />
sonstiger Notstand herrscht, in dessen Folge die<br />
Veräußerung von Anlagen, die einen<br />
wesentlichen Teil der Vermögenswerte des<br />
jeweiligen Teilfonds darstellen, durch den<br />
Teilfonds undurchführbar ist oder es nicht möglich<br />
ist, Gelder in Verbindung mit dem Erwerb oder der<br />
Veräußerung von Anlagen zu normalen<br />
Wechselkursen zu überweisen, oder es der<br />
Verwaltungsstelle praktisch nicht möglich ist, den<br />
Wert von Vermögenswerten des Teilfonds<br />
angemessen zu ermitteln, oder<br />
- während Zeiträumen, in denen aus irgendeinem<br />
Grund der Wert eines erheblichen Teils der<br />
Anlagen im Eigentum des jeweiligen Teilfonds<br />
nicht angemessen, unverzüglich oder korrekt<br />
festgestellt werden kann, oder<br />
- während Zeiträumen, in denen der jeweilige<br />
Teilfonds oder der Manager nicht in der Lage ist,<br />
Gelder zurückzuholen, um Zahlungen auf<br />
Rückgaben von Anteilen durch Anteilinhaber zu<br />
leisten, oder Übertragungen von Geldern in<br />
Verbindung mit der Realisierung oder dem Erwerb<br />
von Anlagen auszuführen, oder wenn auf eine<br />
Rückgabe von Anteilen durch Anteilinhaber fällige<br />
Zahlungen nach vernünftiger Ansicht des<br />
Managers zu normalen Wechselkursen nicht<br />
geleistet werden können; oder<br />
- während Zeiträumen, in denen die<br />
Kommunikationsmittel zusammengebrochen sind,<br />
die normalerweise bei der Ermittlung des Preises<br />
der Anlagen oder von aktuellen Kursen an einem<br />
Markt oder einer anerkannten Börse benutzt<br />
werden, oder<br />
- während Zeiträumen, in denen diese Aussetzung<br />
von der Zentralbank im Interesse der<br />
Anteilinhaber und / oder der Öffentlichkeit verlangt<br />
wird.<br />
Jede solche Aussetzung ist der Zentralbank und der Irish<br />
Stock Exchange (bei an der Irish Stock Exchange<br />
notierten Teilfonds) unverzüglich und in jedem Fall an<br />
demselben Geschäftstag, an dem die Aussetzung erfolgt,<br />
anzuzeigen und wird den wahrscheinlich davon<br />
betroffenen Personen in der Weise mitgeteilt, die der<br />
Manager für geeignet hält, wenn die Aussetzung nach<br />
Ansicht des Managers wahrscheinlich länger als vierzehn<br />
(14) Geschäftstage dauern wird, und wird Anlegern, die<br />
die Ausgabe von Anteilen beantragen oder deren<br />
Rücknahme verlangen, von der Verwaltungsstelle zum<br />
Zeitpunkt des Antrags oder des Eingangs des<br />
schriftlichen Rücknahmeantrags mitgeteilt.<br />
In Zeiträumen einer Aussetzung werden keine Anteile<br />
ausgegeben oder zurückgenommen; es werden jedoch<br />
alle angemessenen Maßnahmen ergriffen, um die<br />
Aussetzung so schnell wie möglich zu beenden.<br />
| 35
AUSSCHÜTTUNGEN<br />
Soweit im Nachtrag für den betreffenden Teilfonds nichts<br />
anderes angegeben ist, kann der Manager einmal jährlich<br />
aus den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />
(ob in Form von Dividenden, Zinsen oder in anderer Form)<br />
und aus den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste sowie aus den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />
Ausschüttung festsetzen. Der Manager kann auf derselben<br />
Grundlage auch Zwischenausschüttungen festsetzen.<br />
Soweit im Nachtrag für den betreffenden Teilfonds nichts<br />
anderes angegeben ist, werden Jahresausschüttungen<br />
(sofern festgesetzt) spätestens am 30. Juni jedes Jahres<br />
festgesetzt und gezahlt.<br />
Soweit im Nachtrag für den betreffenden Teilfonds nichts<br />
anderes angegeben ist, können Anteilinhaber bei einem<br />
Antrag auf Ausgabe von Anteilen wählen, Ausschüttungen<br />
bezüglich eines Teilfonds entweder in bar zu erhalten oder<br />
den Ausschüttungsbetrag in weiteren Anteilen dieses<br />
Teilfonds wiederanzulegen. Wenn der Anteilinhaber diese<br />
Wahl nicht trifft, wird der Manager den<br />
Ausschüttungsbetrag auf diese Weise solange in Anteilen<br />
wiederanlegen, bis er von dem Anteilinhaber schriftlich<br />
anderweitig angewiesen wird. Wenn Ausschüttungen in bar<br />
gezahlt werden sollen, erfolgt die Zahlung normalerweise<br />
durch elektronische Überweisung auf Kosten und Gefahr<br />
des Anteilinhabers.<br />
Wenn ein Anteilinhaber gewählt hat, Ausschüttungen als<br />
Barzahlungen zu erhalten, und der an einen einzelnen<br />
Anteilinhaber zu zahlende Ausschüttungsbetrag geringer<br />
als USD 50 (oder deren Gegenwert in einer anderen<br />
Währung) ist, kann der Manager nach seinem alleinigem<br />
Ermessen wählen, diese Zahlung nicht zu leisten, sondern<br />
stattdessen die Anzahl Anteile an einem Teilfonds<br />
auszugeben und dem Depot des betreffenden<br />
Anteilinhabers gutzuschreiben, die dem betreffenden USD-<br />
Betrag (oder dessen Gegenwert in einer anderen<br />
Währung) entspricht und mit dem Nettoinventarwert pro<br />
Anteil berechnet wurde, der an dem maßgeblichen<br />
Ausschüttungstag gilt.<br />
Alle Anteile sind vom Beginn des Tages, an dem sie<br />
ausgegeben wurden, ausschüttungsberechtigt.<br />
Alle nach sechs Jahren noch nicht abgeforderten<br />
Dividenden verfallen und fallen an den betreffenden<br />
Teilfonds zurück.<br />
Der Manager kann bei der britischen Finanzverwaltung in<br />
jedem Rechnungszeitraum die Bescheinigung beantragen,<br />
dass bestimmte Anteilsklassen bestimmter Teilfonds<br />
Anteilsklassen eines ‚Reporting Fund‘ gemäß den<br />
Bestimmungen der britischen Finanzverwaltung sind. In<br />
diesem Fall wird der Manager alle durchführbaren Schritte<br />
unternehmen, die mit anwendbaren Gesetzen,<br />
aufsichtsrechtlichen Vorschriften und den Anlagezielen und<br />
der Anlagepolitik der betreffenden Anteilsklassen<br />
übereinstimmen, um den Erhalt der Bescheinigung als<br />
‚Reporting Fund‘ für die Anteilsklassen dieser Teilfonds zu<br />
erleichtern.Die genauen Bedingungen, die zur Erlangung<br />
der Bescheinigung zu erfüllen sind werden durch<br />
Änderungen der Praxis der britischen Finanzverwaltung<br />
und durch Änderungen der Bestimmungen der<br />
einschlägigen Gesetzgebung beeinflusst.<br />
| 36
MANAGEMENT- UND FONDSGEBÜHREN<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die an<br />
jedem Handelstag aufläuft und monatlich nachträglich aus<br />
jedem Teilfonds als Prozentsatz des Nettoinventarwerts<br />
jeder Anteilsklasse eines Teilfonds in der im Nachtrag für<br />
den betreffenden Teilfonds genannten Höhe zu zahlen ist.<br />
Für diese Gebühr gilt ein jährlicher Mindestbetrag von<br />
USD 25.000 pro Teilfonds. Sie wird (sofern in dem<br />
Nachtrag für den betreffenden Teilfonds nichts anderes<br />
angegeben ist) von jeder Anteilsklasse jedes Teilfonds<br />
anteilig auf der Grundlage des Nettoinventarwertes jeder<br />
Anteilsklasse jedes Teilfonds getragen.<br />
Dafür zahlt der Manager die Gebühren des bzw. der<br />
Anlageverwalter(s). Der bzw. die Anlageverwalter erhalten<br />
keine direkte Vergütung von einem Teilfonds. Der Manager<br />
zahlt die Gebühren jeder Vertriebsgesellschaft aus den<br />
Gebühren des Managers und nicht direkt aus dem<br />
Vermögen des Fonds oder seiner Teilfonds.<br />
Neben dieser Vergütung hat der Manager Anspruch auf<br />
Erstattung aller seiner Auslagen, zu denen unter anderem<br />
auch die Auslagen des Anlageverwalters und der<br />
Verwaltungsstelle (zzgl. etwaiger Mehrwertsteuer) zählen.<br />
Neben diesen Gebühren kann eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr von<br />
bis zu 1 % per annum des Nettoinventarwerts der<br />
betreffenden Klasse von Anteilen eines Teilfonds (oder zu<br />
demjenigen anderen Satz, der im Nachtrag für den<br />
betreffenden Teilfonds angegeben ist), die an jedem<br />
Handelstag aufläuft und monatlich nachträglich an den<br />
Manager zu zahlen ist, aus dem Vermögen des<br />
betreffenden Teilfonds zahlbar sein.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klasse X, der Klasse X1, der<br />
Klasse X2 oder der Klasse X3 werden nur von Anlegern<br />
angenommen, die eine gesonderte Vereinbarung<br />
(rechtswirksamer Vertrag) mit dem Manager oder seinem<br />
Beauftragten geschlossen haben.<br />
Die Verwaltungsstelle erhält von jedem Teilfonds eine<br />
Gebühr auf Grundlage des Nettoinventarwerts des<br />
jeweiligen Teilfonds, wobei die Gebühr maximal 0,3 % pro<br />
Jahr beträgt und mindestens in einer zwischen dem<br />
Manager und der Verwaltungsstelle zu vereinbarenden<br />
jährlichen Höhe (jeweils zzgl. etwaiger Mehrwertsteuer) zu<br />
zahlen ist. Die Gebühr läuft an jedem Handelstag auf und<br />
wird monatlich nachträglich gezahlt.<br />
Die Verwaltungsstelle hat außerdem Anspruch auf<br />
Erstattung aller ihrer Auslagen.<br />
Alle diese Gebühren und Auslagen werden vom Manager<br />
im Namen des Fonds oder des betreffenden Teilfonds<br />
gezahlt.<br />
Die Jahresvergütung des Treuhänders, die aus jedem<br />
Teilfonds zu zahlen ist, basiert auf dem Nettoinventarwert<br />
des jeweiligen Teilfonds, wobei eine Maximalgebühr von<br />
0,3 % pro Jahr und eine zwischen dem Manager und dem<br />
Treuhänder zu vereinbarende jährliche Mindestgebühr<br />
(zzgl. etwaiger Mehrwertsteuer) fällig ist, und wird vom<br />
Treuhänder aus dem jeweiligen Teilfonds einbehalten.<br />
Die Gebühr läuft an jedem Handelstag auf und ist<br />
monatlich nachträglich zahlbar.<br />
Neben dieser Vergütung hat der Treuhänder Anspruch<br />
auf Erstattung aller seiner Auslagen, zu denen die<br />
Gebühren und Aufwendungen von Unterdepotbanken (zu<br />
marktüblichen Sätzen) zählen, die vom Treuhänder aus<br />
dem betreffenden Teilfonds einbehalten werden, und der<br />
vom Treuhänder erhobenen Transaktionsgebühren<br />
(ebenfalls zu marktüblichen Sätzen).<br />
Der Manager zahlt aus dem Vermögen des Fonds oder<br />
eines Teilfonds die Gebühren und gegebenenfalls die<br />
Barauslagen jeder Zahlstelle bzw. Korrespondenzbank,<br />
die zu marktüblichen Sätzen berechnet werden. Diese<br />
Zahlstellen bzw. Korrespondenzbanken haben außerdem<br />
Anspruch auf Erstattung von Transaktionsgebühren zu<br />
marktüblichen Sätzen durch den Manager.<br />
Die Kosten und Aufwendungen für die Gründung des<br />
Fonds und seiner anfänglichen Teilfonds sowie die<br />
Kosten der Erstausgabe von Anteilen einschließlich der<br />
Kosten in Verbindung mit der Erstellung und<br />
Veröffentlichung des Prospekts und aller Rechts- und<br />
Druckkosten wurden vom Manager getragen.<br />
Die Kosten und Aufwendungen für die Errichtung weiterer<br />
Teilfonds sowie die Kosten der Erstausgabe von Anteilen<br />
einschließlich der Kosten in Verbindung mit der Erstellung<br />
und Veröffentlichung von Nachträgen und aller Rechts-,<br />
Druck- und Registrierungskosten werden von dem<br />
betreffenden Teilfonds getragen und über einen Zeitraum<br />
abgeschrieben bzw. getilgt, der in dem Nachtrag für den<br />
betreffenden Teilfonds angegeben ist.<br />
Der Manager ist für die Aufwendungen verantwortlich, die<br />
ihm in Verbindung mit tatsächlichen oder<br />
voraussichtlichen Rechtsstreitigkeiten entstehen. Gemäß<br />
den Bestimmungen der Treuhandurkunde muss der<br />
Manager den Treuhänder für bestimmte Kosten und<br />
Aufwendungen entschädigen einschließlich Kosten und<br />
Aufwendungen, die ihm bei Rechtsstreitigkeiten<br />
entstehen, die vom Fonds oder einem seiner Teilfonds<br />
oder in dessen oder deren Namen geführt werden. Der<br />
Manager ist berechtigt, vom Fonds oder einem seiner<br />
Teilfonds die Kosten und Aufwendungen erstattet zu<br />
bekommen, die ihm durch Rechtsstreitigkeiten entstehen,<br />
die vom Fonds oder einem seiner Teilfonds oder in<br />
dessen oder deren Namen geführt werden.<br />
Der Manager trägt mit Zustimmung des Treuhänders alle<br />
seine Aufwendungen.<br />
Zu den Aufwendungen, die von dem Fonds (oder einer<br />
hundertprozentigen Tochtergesellschaft, die von dem<br />
Manager gegründet wird) getragen werden, zählen unter<br />
anderem: Maklerprovisionen, Anwalts- und<br />
Gerichtskosten, Prüfungs-, Übersetzungs- und<br />
Rechnungslegungskosten, Zinsen auf aufgenommene<br />
Kredite, Steuern und staatliche Abgaben; Kosten der<br />
Erstellung, des Drucks und der Verteilung von Berichten<br />
und Bekanntmachungen, Kosten der periodischen<br />
Aktualisierung des Prospekts; Verwahr- und<br />
Übertragungskosten, Gebühren für etwaige<br />
| 37
Börsennotierungen; alle Aufwendungen für Eintragungen,<br />
einschließlich Übersetzungskosten, und den Vertrieb in<br />
verschiedenen Hoheitsgebieten; Kosten von<br />
Anteilinhaberversammlungen, Versicherungsprämien,<br />
Kosten der Veröffentlichung und Bekanntgabe des<br />
Nettoinventarwerts einschließlich der Bürokosten der<br />
Ausgabe und Rücknahme von Anteilen und alle anderen<br />
Aufwendungen. Alle diese Aufwendungen können vom<br />
Fonds entsprechend den üblichen<br />
Rechnungslegungsstandards nach dem Ermessen des<br />
Managers aufgeschoben und abgeschrieben werden.<br />
Verrechnungsprovisionen<br />
Der Manager und der Anlageverwalter können Makler<br />
einschalten, mit denen Vereinbarungen über<br />
Verrechnungsprovisionen bestehen. Ein Bericht hierüber<br />
wird in den Jahres- und Halbjahresbericht des Fonds<br />
enthalten sein, sofern Maklerprovisionen des Fonds zur<br />
Erfüllung von Verpflichtungen aus Vereinbarungen über<br />
Verrechnungsprovisionen genutzt werden. Diese<br />
Vereinbarungen werden die bestmögliche Ausführung<br />
vorsehen, die Güter und Dienstleistungen werden den<br />
Anteilinhabern nachweislich zugute kommen und die<br />
Provisionssätze werden die üblichen Sätze für vollen<br />
Service für institutionelle Kunden nicht übersteigen. Die<br />
gemäß der Vereinbarung vorgesehenen Vorteile werden<br />
bei der Erbringung von Anlagedienstleistungen gegenüber<br />
dem Fonds hilfreich sein. Weder der Manager noch die<br />
Anlageverwalter oder die mit ihnen verbundenen Personen<br />
werden Barnachlässe einbehalten.<br />
| 38
MANAGEMENT UND VERWALTUNG DES FONDS<br />
Promoter, Manager und weltweite<br />
Vertriebsgesellschaft<br />
Der Promoter, Manager und die weltweite<br />
Vertriebsgesellschaft des Fonds, die PineBridge<br />
Investments Ireland Limited, ist eine hundertprozentige<br />
Tochtergesellschaft von Bridge Partners L.P., eine<br />
Exempted Limited Partnership im Eigentum der Pacific<br />
Century Group. PCG ist eine in Asien angesiedelte private<br />
Investment-Gruppe, die 1993 von Herrn Richard Li Tzar<br />
Kai gegründet wurde. PCG hat Beteiligungen an<br />
Infrastruktur-, Grundstücks- und anderen Anlagen<br />
hauptsächlich in der asiatisch-pazifischen Region<br />
einschließlich Singapur, Hongkong und Japan.<br />
Pine Bridge Investments Ireland Limited ist eine Limited<br />
Liability Company, die am 25. Mai 1989 in Irland gegründet<br />
wurde. Sie hat ein authorisiertes, ausgegebenes und voll<br />
eingezahltes Aktienkapital von USD°1.000.000, von denen<br />
USD°368.513 aufgeteilt wurden in 368.513 Stammaktien<br />
zu je USD°1.<br />
PineBridge Investments Ireland Limited ist dazu bestellt<br />
worden, den Fonds und jeden Teilfonds gemäß der<br />
Treuhandurkunde zu verwalten; er hat die Aufgaben der<br />
Eintragung, der Bewertung und der Verwaltung des Fonds<br />
und jedes Teilfonds auf die Verwaltungsstelle delegiert.<br />
Nähere Angaben zu der Verwaltungsstelle finden sich<br />
nachfolgend unter der Überschrift „Die Verwaltungsstelle“.<br />
Der Gesellschaftssekretär des Managers ist die Tudor<br />
Trust Limited.<br />
Die Mitglieder des Verwaltungsrats des Managers sind:<br />
Regina Harrington<br />
JJ O'Mahony<br />
Bernadette Sexton<br />
Harold Singleton III<br />
Romain Paulus<br />
Laura Hancock<br />
Pauline Frayne<br />
George Hornig<br />
Regina Harrington<br />
Regina Harrington kam 1992 zum Unternehmen und sie ist<br />
seit 2006 Managing Director für die Fondsdienstleistungen<br />
aller in Irland angesiedelten Fonds. Frau Harrington ist<br />
auch für die Performance-Messung und die<br />
Geschäftsabläufe bei den Produktentwicklungsfunktionen<br />
für diese Fonds verantwortlich. Zuvor war sie ein Fund<br />
Administration Manager und für alle Bereiche der<br />
Fondsverwaltung und der Rechnungslegung für die Fonds<br />
verantwortlich. Bevor sie zum Unternehmen kann, war<br />
Frau Harrington fünf Jahre bei Goodbody Stockbrokers und<br />
Allied Irish Securities als institutionelle Händlerin für<br />
britische Staatspapiere und Anlageberaterin für<br />
Privatkunden tätig. Davor war sie bei der Irish Life plc in<br />
verschiedenen Positionen in der Anlage- und<br />
Finanzbuchhaltung beschäftigt. Sie ist Mitglied der Association<br />
of Chartered Certified Accountants in Irland.<br />
JJ O'Mahony<br />
Herr O'Mahony ist Mitglied im Verwaltungsrat des<br />
Managers. Er kam im Februar 1998 zu dem Unternehmen<br />
und ist für den täglichen Business Support, die<br />
Fondsverwaltung und Transferstellenfunktionen für von<br />
dem Unternehmen verwaltete Fonds verantwortlich. Nach<br />
seiner Rückkehr nach Irland im Jahr 1992 kam er zu<br />
Bankers Trust in Dublin, nachdem er in den zwei Jahren<br />
zuvor in dem Büro von Bankers Trust in Sydney<br />
gearbeitet hatte. Vor Beginn seiner Tätigkeit bei Bankers<br />
Trust hatte er verschiedene Positionen inne, unter<br />
anderem im Workers Compensation Board von New<br />
South Wales und fünf Jahre in einem privaten<br />
Accounting-Unternehmen in seiner Heimatstadt Cork. JJ<br />
O'Mahony besitzt einen MBA-Abschluss der Michael<br />
Smurfit Graduate School of Business.<br />
Bernadette Sexton<br />
Frau Sexton ist Managing Director und Regional Head of<br />
Human Resources – EMEA bei PineBridge Investments.<br />
Sie ist verantwortlich für ein breites Beratungs- und<br />
Support-Angebot für Führungskräfte und Mitarbeiter in<br />
Bezug auf innerbetriebliche Beziehungen, Rekrutierung,<br />
Auswahl und Mitarbeiterbindung, Vergütung und Boni,<br />
Restrukturierungen, Talentmanagement,<br />
Führungsentwicklung und Nachfolgeplanung. Frau<br />
Sexton ist seit 1998 für PineBridge Investments tätig. Sie<br />
ist außerdem Verwaltungsratsmitglied bei PineBridge<br />
Investment Services Limited. Bevor Frau Sexton zu<br />
PineBridge Investment Services Limited kam, war sie HR<br />
Officer bei Scottish Amicable International. Sie hat ein<br />
National Diploma in Personnel Management vom Dublin<br />
Institute of Technology und ist Chartered Member des<br />
Chartered Institute of Personnel and Development.<br />
Harold Singleton III<br />
Herr Singleton ist Global Head of Retail & Intermediary<br />
Sales bei PineBridge Investments. Herr Singleton kam<br />
2007 als Mitglied des Global Equity Team zu PineBridge<br />
Investments. Zuvor war er Small Cap Value Co-Manager<br />
und Senior Investment Analyst bei UBS Global Asset<br />
Management. Davor war Herr Singleton Mitglied des<br />
Large Cap Investment Team und Small Cap Value<br />
Portfolio Manager bei Metropolitan West Capital<br />
Management, LLC und davor Small Cap Senior<br />
Investment Analyst bei Brinson Partners, Inc. Bevor er zu<br />
Brinson Partners kam, hatte Herr Singleton verschiedene<br />
Postionen als Investment Analyst und Portfolio Manager<br />
bei der Fifth Third Bank und bei Zaske, Sarafa and<br />
Associates inne. Herr Singleton hat einen BSc in<br />
chemischer Verfahrenstechnik vom Illinois Institute of<br />
Technology und einen MBA in Finanzwirtschaft von der<br />
University of Chicago. Herr Singleton ist darüber hinaus<br />
Chartered Financial Analyst.<br />
Romain Paulus<br />
Herr Paulus kam 2001 zu PineBridge Investments und ist<br />
als Vice President verantwortlich für die Entwicklung des<br />
Privatkunden- und Vermittlergeschäfts in Europa. Bevor<br />
er zu PineBridge Investments kam, war Herr Paulus 12<br />
Jahre bei ING in Luxemburg tätig, davon 7 Jahre als<br />
Head of Treasury and Trading und 2 Jahre als Financial<br />
Controller und Euro Conversion Project Manager. Davor<br />
war Herr Paulus bei einer großen<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Luxemburg tätig.<br />
| 39
Laura Hancock<br />
Frau Hancock kam 2005 zu PineBridge Investments und ist<br />
als Managing Director for Global Product Management &<br />
Support Services verantwortlich für die effiziente<br />
Entwicklung und Verwaltung von Investment-Produkten,<br />
Kundenberichterstattung, Performance-Messung und das<br />
Fondsmanagement für die Investment-Kunden von<br />
PineBridge in Dublin. Bevor sie zu PineBridge Investments<br />
kam, war Frau Hancock von 2000 bis 2005 Head of<br />
Product Management and Development bei Victory Capital<br />
Management in Ohio. Davor hatte Frau Hancock<br />
verschiedene Positionen in den Bereichen Product<br />
Management, Product Development und Business<br />
Management bei der Deutsche Asset Management und<br />
JPMorgan Investment Management in den USA und<br />
Belgien inne. Frau Hancock ist Certified Product<br />
Management Professional und hat einen BA von der Duke<br />
University und einen MBA von der New York University.<br />
Pauline Frayne<br />
Frau Frayne kam 1993 zu PineBridge und ist Managing<br />
Director mit der Funktion des Global Business Lead im<br />
Outsourcing-Projekt für die globalen Schlüsselfunktionen<br />
im Middle und Back Office, wie<br />
Transaktionsbestätigung/Abrechnung, Abstimmung von<br />
Bar-/Asset-Transaktionen, Aufzeichnungen, Bearbeitung<br />
von Kapitalmaßnahmen und Performance-Messung. Sie<br />
leitet ein vielfältiges Projektteam aus eigenen Mitarbeitern<br />
und Beratern in den operativen Zentren in Dublin, New<br />
York, Houston, Hongkong und Tokio. Davor war Frau<br />
Frayne Vice President und Leiterin des Specialist Services<br />
Department sowie Senior Manager bei Middle Office<br />
Operations.<br />
George Hornig<br />
Mr. Hornig ist Senior Managing Director und Chief Operating<br />
Officer bei PineBridge Investments. Er ist verantwortlich<br />
für die Entwicklung der Geschäftsstrategien von<br />
PineBridge Investments und das tägliche Management der<br />
globalen Support-Funktionen, die für den Betrieb von<br />
PineBridge Investment essenziell sind. Bevor er im<br />
November 2010 zu PineBridge kam, war Herr Hornig 11<br />
Jahre bei Credit Suisse Asset Management tätig, zuletzt<br />
als Co-Global Chief Operating Officer. Davor war er<br />
Executive Vice President und Chief Operating Officer,<br />
Americas, bei der Deutschen Bank. Er war ferner<br />
Mitbegründer und Chief Operating Officer von Wasserstein<br />
Perella & Company und zuvor in der M&A-Gruppe bei The<br />
First Boston Corp tätig. Zu Beginn seiner Karriere war Herr<br />
Hornig mehrere Jahre als Rechtsanwalt bei Skadden, Arps<br />
tätig. Herr Hornig hat einen AB, MBA und JD von der<br />
Harvard University.<br />
Neben dem Fonds verwaltet der Manager auch die<br />
folgenden Fonds:<br />
PineBridge International Money Market Funds plc<br />
PineBridge Multistrategy Investments plc<br />
PineBridge Global Select Funds<br />
Der Verwaltungsrat hat sich davon überzeugt, dass durch<br />
die Verwaltung der vorgenannten Fonds durch den<br />
Manager keine tatsächlichen oder möglichen<br />
Interessenkonflikte entstehen. Falls jedoch ein<br />
Interessenkonflikt entstehen sollte, wird der Manager<br />
sicherstellen, dass er im Interesse der Anteilinhaber fair<br />
beigelegt wird.<br />
Keines der Verwaltungsratsmitglieder des Managers (i) hat<br />
nicht getilgte Vorstrafen aufgrund irgendwelcher Straftaten;<br />
oder (ii) befand oder befindet sich in einer Insolvenz oder<br />
hat einen außergerichtlichen Vergleich mit seinen<br />
Gläubigern geschlossen, und für keinen<br />
Vermögensgegenstand eines solchen<br />
Verwaltungsratsmitglieds wurde ein Zwangsverwalter<br />
bestellt; oder (iii) ist oder war Verwaltungsratsmitglied<br />
einer Gesellschaft, für die während seiner Amtszeit als<br />
geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied oder<br />
innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende seiner<br />
Amtszeit als geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied<br />
ein Zwangsverwalter bestellt wurde oder die während<br />
dieser Zeit Gegenstand einer zwangsweisen Liquidation,<br />
einer freiwilligen Liquidation zugunsten von Gläubigern,<br />
eines Administration-Verfahrens, einer außergerichtlichen<br />
Vergleichsvereinbarung mit ihren Gläubigern, eines<br />
Vergleichs oder einer allgemeinen Schuldenregelung mit<br />
ihren Gläubigern oder einer Gruppe ihrer Gläubiger war;<br />
oder (iv) ist oder war Gesellschafter einer<br />
Personengesellschaft, die während seiner Zeit als<br />
Gesellschafter oder innerhalb von 12 Monaten nach dem<br />
Ende seiner Zeit als Gesellschafter Gegenstand einer<br />
zwangsweisen Liquidation, eines Administration-<br />
Verfahrens oder einer außergerichtlichen<br />
Vergleichsvereinbarung mit ihren Gläubigern war, oder<br />
bei der während dieser Zeit für einen ihrer<br />
Vermögensgegenstände ein Zwangsverwalter bestellt<br />
wurde; (v) wurde von staatlichen oder Aufsichtsbehörden<br />
(einschließlich anerkannten Berufsverbänden) öffentlich<br />
gerügt; oder (vi) wurde von einem Gericht für nicht<br />
geeignet erklärt, als Verwaltungsratsmitglied einer<br />
Gesellschaft zu fungieren oder im Management oder in<br />
der Führung der Geschäfte einer Gesellschaft tätig zu<br />
sein.<br />
Für die Zwecke dieses Dokuments ist die Anschrift jedes<br />
Verwaltungsratsmitglieds der Sitz des Managers.<br />
Interessen von Verwaltungsratsmitgliedern<br />
(a) Kein Verwaltungsratsmitglied des Managers hat<br />
oder hatte bis zum Datum dieses Prospekts ein<br />
direktes Interesse an der Förderung des<br />
Vertriebs des Fonds oder an einer von dem<br />
Fonds durchgeführten Transaktion, das seiner<br />
Natur oder seinen Umständen nach<br />
ungewöhnlich oder für die Geschäftstätigkeit des<br />
Fonds wesentlich wäre, oder an zum Datum<br />
dieses Dokuments bestehenden Verträgen oder<br />
Vereinbarungen des Fonds.<br />
(b) Kein gegenwärtiges Verwaltungsratsmitglied des<br />
Managers oder eine mit einem<br />
Verwaltungsratsmitglied des Managers<br />
verbundene Person besitzt wirtschaftliche oder<br />
nicht wirtschaftliche Interessen an den Notierten<br />
Anteilen.<br />
Der Manager ist befugt, nach schriftlicher Kündigung mit<br />
einer Frist von drei (3) Monaten gegenüber dem<br />
Treuhänder zugunsten einer anderen Gesellschaft<br />
auszuscheiden, die vom Treuhänder und der Zentralbank<br />
sowie mit Sonderbeschluss der Anteilinhaber genehmigt<br />
wurde. Das Ausscheiden und die Bestellung eines neuen<br />
Managers zum Nachfolger sind von der Zentralbank zu<br />
genehmigen.<br />
Der Manager handelt für den Fonds als weltweite<br />
Vertriebsgesellschaft für Anteile und erbringt für<br />
Anteilinhaber Betreuungsdienstleistungen.<br />
Der Manager kann in seiner Eigenschaft als weltweite<br />
Vertriebsgesellschaft von Zeit zu Zeit in Übereinstimmung<br />
mit den Anforderungen der Zentralbank<br />
Untervertriebsstellen bestellen.<br />
Der Treuhänder<br />
Die State Street Custodial Services (Ireland) Limited ist<br />
zum Treuhänder des Fonds bestellt worden.<br />
| 40
Die Haupttätigkeit des Treuhänders besteht in der Funktion<br />
als Treuhänder/Depotbank für die Vermögenswerte von<br />
Einrichtungen für gemeinsame Anlagen. Der Treuhänder<br />
wird von der Zentralbank beaufsichtigt. Zum 31. Dezember<br />
2010 hatte der Treuhänder Vermögen im Wert von über<br />
USD 309 Mrd. unter Verwahrung.<br />
Der Treuhänder ist eine Gesellschaft mit beschränkter<br />
Haftung (private limited company), die am 22. Mai 1991 in<br />
Irland gegründet wurde. Der Treuhänder ist letztlich eine<br />
Tochtergesellschaft der State Street Corporation. Sein<br />
genehmigtes Anteilskapital beträgt STG 5.000.000 und<br />
sein ausgegebenes und eingezahltes Kapital beträgt<br />
STG 200.000.<br />
Die State Street Corporation ist ein führender, weltweit<br />
tätiger Spezialist für Anlagedienstleistungen und<br />
Anlageverwaltung für erfahrene globale Anleger. Der<br />
Hauptsitz von State Street befindet sich in Boston,<br />
Massachusetts, USA; sie wird an der New Yorker Börse<br />
unter dem Symbol „STT“ gehandelt.<br />
Der Treuhänder darf erst aus dem Amt ausscheiden oder<br />
abberufen werden, wenn an seiner Stelle ein neuer, von<br />
der Zentralbank genehmigter Treuhänder bestellt worden<br />
ist. Wenn innerhalb von drei Monaten ab dem Tag, an dem<br />
der Treuhänder dem Manager seine Absicht, aus dem Amt<br />
auszuscheiden, mitgeteilt hat, oder ab dem Tag, an dem<br />
der Manager dem Treuhänder seinen Wunsch, dessen<br />
Bestellung zu beenden, mitgeteilt hat, kein Treuhänder<br />
bestellt worden ist, wird der Manager alle zu jenem<br />
Zeitpunkt umlaufenden Anteile zurückkaufen. Der Fonds<br />
wird beendet und der Manager wird bei der Zentralbank um<br />
die Aufhebung der Zulassung des Fonds ersuchen. In<br />
diesem Falle darf der Treuhänder erst aus dem Amt<br />
ausscheiden, wenn die Zulassung des Fonds von der<br />
Zentralbank aufgehoben wurde.<br />
Gemäß den Bestimmungen der Treuhandurkunde wird der<br />
Treuhänder unter bestimmten Umständen aus dem<br />
Vermögen des Fonds freigestellt, wobei jedoch Fälle der<br />
ungerechtfertigten Nichterfüllung oder der unkorrekten<br />
Erfüllung seiner Pflichten ausgenommen sind.<br />
Der Treuhänder ist befugt, seine Aufgaben als<br />
Verwahrstelle ganz oder teilweise zu delegieren, wobei<br />
jedoch die Tatsache, dass er die von ihm verwahrten<br />
Vermögenswerte teilweise oder vollständig einem Dritten<br />
anvertraut hat, seine Haftung nicht berührt. Um seinen<br />
Verpflichtungen gegenüber Dritten nachzukommen, muss<br />
der Treuhänder bei der Auswahl und Bestellung einer<br />
Drittpartei zur Verwahrstelle Sorgfalt walten lassen, um<br />
sicherzustellen, dass diese Drittpartei über die<br />
entsprechende Sachkenntnis, Kompetenz und das<br />
Ansehen verfügt und diese beibehält, um die betreffenden<br />
Aufgaben zu erfüllen; weiterhin muss er mit der<br />
Verwahrung Beauftragte in angemessenem Umfang<br />
überwachen und jeweils entsprechende Erkundigungen<br />
einholen, um sich zu vergewissern, dass die<br />
Verpflichtungen des Beauftragten weiterhin in kompetenter<br />
Weise erfüllt werden. Der Treuhänder darf seine<br />
treuhänderischen Aufgaben nicht delegieren.<br />
Die Verwaltungsstelle<br />
Der Manager hat die State Street Fund Services (Ireland)<br />
Limited zur Verwaltungsstelle des Fonds und jedes<br />
Teilfonds bestellt.<br />
Die Haupttätigkeit der Verwaltungsstelle besteht in der<br />
Funktion als Verwalter für Einrichtungen für gemeinsame<br />
Anlagen. Die Verwaltungsstelle wird von der Zentralbank<br />
beaufsichtigt.<br />
Die Verwaltungsstelle ist für die tägliche Verwaltung des<br />
Fonds und die Fondsbuchhaltung, einschließlich der<br />
Berechnung des Nettoinventarwertes und des<br />
Nettoinventarwerts pro Anteil einer Klasse, sowie für die<br />
Erbringung von Registrierungs-, Transferstellen- und<br />
damit verbundener Dienstleistungen für den Fonds<br />
verantwortlich.<br />
Die Verwaltungsstelle ist eine Gesellschaft mit<br />
beschränkter Haftung (private limited company), die am<br />
23. März 1992 in Irland gegründet wurde und letztlich<br />
eine Tochtergesellschaft der State Street Corporation ist.<br />
Das genehmigte Anteilskapital der Verwaltungsstelle<br />
beträgt STG 5.000.000 und ihr ausgegebenes und<br />
eingezahltes Anteilskapital beträgt STG 350.000.<br />
Nach dem Verwaltungsvertrag haftet die<br />
Verwaltungsstelle nicht für Verluste jeglicher Art, die die<br />
Anteilinhaber, der Fonds oder seine Teilfonds oder der<br />
Manager oder eine Person in Verbindung mit der<br />
Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des<br />
Verwaltungsvertrages erleiden, es sei denn, dass dieser<br />
Verlust unmittelbar auf Betrug, Fahrlässigkeit, bewusster<br />
Nichterfüllung oder Leichtfertigkeit seitens der<br />
Verwaltungsstelle bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und<br />
Pflichten im Rahmen des Verwaltungsvertrages beruht.<br />
Die Verwaltungsstelle haftet nicht für indirekte Schäden,<br />
besondere Schäden oder Folgeschäden.<br />
Anlageverwalter<br />
Der Manager kann in Übereinstimmung mit den<br />
Anforderungen der Zentralbank einen oder mehrere<br />
Anlageverwalter zur Verwaltung des Vermögens eines<br />
oder mehrerer Teilfonds bestellen. Jeder so bestellte<br />
Anlageverwalter erhält eine Ermessensvollmacht zur<br />
Verwaltung des betreffenden Teilfonds entsprechend des<br />
Anlageziels und der Anlagepolitik und aller<br />
Anlagebeschränkungen, die für diesen Teilfonds gelten.<br />
Biographische Angaben zu dem Anlageverwalter, der für<br />
einen bestimmten Teilfonds bestellt wird, sind in dem<br />
Nachtrag für den betreffenden Teilfonds enthalten.<br />
Vertriebsstellen<br />
PineBridge Investments Ireland Limited fungiert als<br />
weltweite Vertriebsgesellschaft und kann eine oder<br />
mehrere Vertriebsstellen bestellen, die für sie Anteile<br />
einer oder mehrerer Klassen eines oder mehrerer<br />
Teilfonds vertreiben.<br />
PineBridge Investments Ireland Limited hat in ihrer<br />
Eigenschaft als weltweite Vertriebsgesellschaft die<br />
PineBridge Investments Europe Ltd. gemäß einer<br />
Vertriebsvereinbarung vom 2. Mai 2007, geändert durch<br />
Ergänzungsvertriebsvereinbarung vom 7. April 2010, zur<br />
Vertriebsstelle für die Anteile und für die Erbringung von<br />
Serviceleistungen für die Anteilinhaber bestellt. Die<br />
weltweite Vertriebsgesellschaft zahlt aus ihrer Gebühr als<br />
weltweite Vertriebsgesellschaft und nicht direkt aus dem<br />
Vermögen des Fonds oder seiner Teilfonds eine jährliche<br />
| 41
Gebühr an die Vertriebsstelle, die zwischen der weltweiten<br />
Vertriebsgesellschaft und der PineBridge Investments<br />
Europe Ltd. zu vereinbaren ist.<br />
Die Vereinbarung mit der PineBridge Investments Europe<br />
Ltd. bleibt solange in Kraft, bis (i) eine der beiden Parteien<br />
die Vereinbarung gegenüber der anderen schriftlich mit<br />
einer Frist von 90 Tagen kündigt, oder (ii) unter den in der<br />
Vereinbarung angegebenen Umständen.<br />
Die weltweite Vertriebsgesellschaft muss die PineBridge<br />
Investments Europe Ltd. für jeglichen Verlust oder<br />
Schaden entschädigen und schadlos halten, der dem<br />
Unternehmen aus gleich welchem Grunde entstehen sollte<br />
und auf die Fahrlässigkeit und / oder Nichterfüllung, einen<br />
Betrug oder Vertragsbruch seitens der weltweiten<br />
Vertriebsgesellschaft oder einzelner oder aller ihrer<br />
Beauftragten zurückgeht.<br />
Die Vertriebsstellen können von Zeit zu Zeit<br />
Untervertriebsstellen bestellen.<br />
Repräsentant in Hongkong<br />
Für die in Hongkong registrierten Teilfonds hat der<br />
Manager im Namen des Fonds die PineBridge Investments<br />
Hong Kong Ltd. gemäß einem Vertrag über den<br />
Repräsentanten in Hongkong vom 4. März 2005, geändert<br />
durch Ergänzungsvertrag über den Repräsentanten in<br />
Hongkong vom 7. April 2010, zum Repräsentanten in<br />
Hongkong bestellt.<br />
Der Vertrag mit dem Repräsentanten in Hongkong bleibt in<br />
Kraft bis i) eine der Parteien der anderen unter Einhaltung<br />
einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigt oder ii) die im<br />
Vertrag genannten Umstände eintreten.<br />
Jede der Parteien stimmt zu, die jeweils andere von allen<br />
Ansprüchen, Klagen, Forderungen, Schäden, Kosten und<br />
Verlusten (einschließlich Anwaltsgebühren) freizustellen,<br />
die aufgrund dessen oder in Verbindung damit entstehen,<br />
dass diese Partei ihren Pflichten nachkommt, mit<br />
Ausnahme von Verlusten, die aus Fahrlässigkeit,<br />
bewusster Schlechtausführung, Bösgläubigkeit oder grober<br />
Missachtung ihrer Aufgaben oder Pflichten nach dem<br />
Vertrag entstehen.<br />
Die Vergütung des Repräsentanten in Hongkong ist aus<br />
dem Vermögen jedes Teilfonds zu zahlen und wird 0,05 %<br />
pro Jahr des Wertes des betreffenden Teilfonds, der<br />
Anlegern aus Hongkong zuzurechnen ist, die vom<br />
Repräsentanten in Hongkong in diesen Teilfonds<br />
eingeführt wurden, nicht übersteigen. Diese Vergütung fällt<br />
täglich an und ist monatlich nachträglich zahlbar.<br />
Der Repräsentant in Hongkong hat weiterhin Anspruch auf<br />
einen Ausgabeaufschlag von bis zu 6 % des<br />
Ausgabepreises jedes Anteils.<br />
Zahlstellen<br />
Die nationalen Gesetze / Vorschriften von EWR-<br />
Mitgliedstaaten können die Bestellung von Zahlstellen /<br />
Repräsentanten / Vertriebsstellen /<br />
Korrespondenzbanken und die Führung von Konten<br />
durch solche Zahlstellen, über die Zeichnungs- und<br />
Rücknahmegelder oder Ausschüttungen gezahlt werden<br />
können, vorschreiben. Anteilinhaber, die nach den<br />
Vorschriften des jeweiligen Landes wählen oder<br />
verpflichtet sind, Zeichnung- oder Rücknahmegelder oder<br />
Ausschüttungen über eine Zwischenstelle (z. B. eine<br />
Zahlstelle in dem betreffenden Land) anstatt direkt an die<br />
bzw. von der Verwaltungsstelle zu zahlen bzw. zu<br />
erhalten, gehen ein Kreditrisiko in Bezug auf diese<br />
Zwischenstelle ein, und zwar im Hinblick auf (a)<br />
Zeichnungsgelder vor der Überweisung solcher Gelder an<br />
die Verwaltungsstelle für die Rechnung des Trust bzw.<br />
des betreffenden Fonds und (b) Rücknahmegelder, die<br />
von einer solchen Zwischenstelle an den betreffenden<br />
Anteilinhaber zu zahlen sind. Gebühren und<br />
Aufwendungen von Zahlstellen, die von dem Manager für<br />
den Fonds oder einen Teilfonds bestellt werden, werden<br />
eine marktübliche Höhe haben und werden von dem<br />
Fonds bzw. dem jeweiligen Teilfonds getragen, für den<br />
die Zahlstelle bestellt wurde.<br />
| 42
BESTEUERUNG<br />
Allgemeines<br />
Im Folgenden werden bestimmte Aspekte der irischen<br />
Steuergesetze und -praxis, die für die in diesem Prospekt<br />
vorgesehenen Transaktionen maßgeblich sind, kurz<br />
zusammengefasst. Diese Zusammenfassung beruht auf<br />
dem derzeit geltenden Recht und der herrschenden Praxis<br />
sowie der offiziellen Auslegung, die sich jeweils ändern<br />
können.<br />
Die hier enthaltenen Informationen sind nicht erschöpfend<br />
und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar.<br />
Potenzielle Anleger sollten bezüglich der Auswirkungen der<br />
Zeichnung, des Kaufs, Besitzes, der Umschichtung oder<br />
Veräußerung von Anteilen nach den Rechtsvorschriften der<br />
Hoheitsgebiete, in denen sie gegebenenfalls steuerpflichtig<br />
sind, ihre eigenen Fachberater befragen.<br />
Auf Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne, die der Fonds<br />
oder einer seiner Teilfonds gegebenenfalls aus ihren<br />
Anlagen (mit Ausnahme von Wertpapieren irischer<br />
Emittenten) erzielen, können in den Ländern, in denen die<br />
Emittenten der Anlagen ihren Sitz haben, Steuern,<br />
einschließlich Quellensteuern, fällig sein. Der Fonds wird<br />
voraussichtlich nicht in der Lage sein, von ermäßigten<br />
Quellensteuersätzen nach Doppelbesteuerungsabkommen<br />
zwischen Irland und diesen Ländern zu profitieren. Wenn<br />
sich diese Situation in Zukunft ändert und die Anwendung<br />
eines ermäßigten Satzes zu einer Rückzahlung an den<br />
Fonds führt, wird der Nettoinventarwert nicht neu<br />
festgesetzt, sondern die Vergünstigung den zum Zeitpunkt<br />
der Rückzahlung bestehenden Anteilinhabern anteilig<br />
zugeteilt.<br />
Republik Irland<br />
Der Manager hat die Auskunft erhalten, dass sich die<br />
steuerliche Behandlung des Fonds und der Anteilinhaber,<br />
unter der Voraussetzung, dass der Fonds und seine<br />
Teilfonds steuerrechtlich in Irland ansässig sind, wie folgt<br />
darstellt:<br />
Der Fonds<br />
Der Fonds gilt im steuerlichen Sinn als in Irland ansässig,<br />
wenn der Treuhänder des Fonds im steuerlichen Sinn als<br />
in Irland ansässig gilt. Der Manager beabsichtigt, die<br />
Geschäfte des Fonds so zu führen, dass sichergestellt ist,<br />
dass er im steuerlichen Sinn in Irland ansässig ist.<br />
Der Manager hat die Auskunft erhalten, dass sich der<br />
Fonds als Anlageorganismus gemäß Section 739B (1) des<br />
Taxes Act qualifiziert. Nach der geltenden irischen<br />
Rechtslage und Praxis ist der Fonds mit seinen Erträgen<br />
und Gewinnen in Irland nicht steuerpflichtig.<br />
Steuern können jedoch bei Eintritt eines „steuerlich<br />
relevanten Ereignisses" im Fonds anfallen. Als steuerlich<br />
relevantes Ereignis zählen Ausschüttungen an<br />
Anteilinhaber oder eine Einlösung, Rücknahme,<br />
Stornierung, Übertragung oder angenommene<br />
Veräußerung (eine angenommene Veräußerung tritt bei<br />
Ablauf des maßgeblichen Zeitraums ein) von Anteilen oder<br />
die Übernahme oder Annullierung von Anteilen eines<br />
Anteilinhabers durch den Fonds mit dem Zweck, für die auf<br />
einen aus einer Übertragung resultierenden Gewinn<br />
zahlbaren Steuern aufzukommen. Dem Fonds entstehen<br />
keine Steuern für steuerlich relevante Ereignisse bezüglich<br />
eines Anteilinhabers, der zum Zeitpunkt des steuerlich<br />
relevanten Ereignisses in Irland weder ansässig noch<br />
gewöhnlich ansässig ist, sofern eine maßgebliche<br />
Erklärung vorliegt und dem Fonds keine Informationen<br />
vorliegen, die vernünftigerweise vermuten ließen, dass die<br />
darin enthaltenen Angaben im Wesentlichen nicht mehr<br />
richtig sind. Liegt keine maßgebliche Erklärung vor und<br />
hat der Fonds die neuen gemäß Finance Act 2010<br />
vorgeschriebenen Maßnahmen erfüllt (siehe<br />
nachstehenden Abschnitt „Finance Act 2010 (der „Act“),<br />
wird angenommen, dass der Anleger in Irland ansässig<br />
oder gewöhnlich ansässig ist.<br />
Als steuerlich relevantes Ereignis zählen nicht:<br />
ein Tausch von Anteilen des Fonds in andere<br />
Anteile des Fonds durch einen Anteilinhaber, der<br />
durch ein Geschäft zu marktüblichen<br />
Bedingungen erfolgt, bei dem keine Zahlung an<br />
den Anteilinhaber geleistet wird;<br />
Transaktionen (die anderenfalls ein steuerlich<br />
relevantes Ereignis sein könnten) in Bezug auf<br />
Anteile, die in einem durch Verfügung der<br />
irischen Steuerbehörde bezeichneten,<br />
anerkannten Clearing-System gehalten werden;<br />
unter bestimmten Bedingungen die Übertragung<br />
eines Anspruchs auf einen Anteil durch einen<br />
Anteilinhaber, wenn die Übertragung zwischen<br />
Ehegatten und früheren Ehegatten erfolgt; oder<br />
ein Tausch von Anteilen im Rahmen einer<br />
qualifizierten Verschmelzung oder<br />
Umstrukturierung (im Sinne von Section 739H<br />
des Taxes Act) des Fonds mit einem anderen<br />
Anlageorganismus.<br />
Wenn der Fonds bei Eintritt eines steuerlich relevanten<br />
Ereignisses steuerpflichtig wird, ist der Fonds berechtigt,<br />
von der das steuerlich relevante Ereignis auslösenden<br />
Zahlung einen Betrag in Höhe der angemessenen Steuer<br />
abzuziehen und / oder gegebenenfalls die Anzahl der von<br />
dem Anteilinhaber oder wirtschaftlichen Eigentümer<br />
gehaltenen Anteile einzuziehen oder zu stornieren, die<br />
zur Begleichung des Steuerbetrags erforderlich ist. Der<br />
betreffende Anteilinhaber stellt den Fonds von Verlusten<br />
frei, die dem Fonds dadurch entstehen, dass der Fonds<br />
bei Eintritt eines steuerlich relevanten Ereignisses<br />
steuerpflichtig ist, wenn ein solcher Abzug oder eine<br />
solche Einziehung oder Stornierung nicht erfolgt ist.<br />
Von dem Fonds vereinnahmte Dividenden aus Anlagen in<br />
irischen Aktien können einer irischen Quellensteuer auf<br />
Dividenden zum üblichen Einkommensteuersatz<br />
(gegenwärtig 20 %) unterliegen. Der Fonds kann jedoch<br />
gegenüber dem Auszahlenden eine Erklärung abgeben,<br />
dass er ein Organismus für gemeinsame Anlagen mit<br />
wirtschaftlichem Anspruch auf die Dividenden ist,<br />
wodurch der Fonds berechtigt ist, die Dividenden ohne<br />
Abzug der irischen Quellensteuer auf Dividenden zu<br />
erhalten.<br />
In Irland ist in Bezug auf die Ausgabe, Übertragung, den<br />
Rückkauf oder die Rücknahme von Anteilen des Fonds<br />
keine Stempelsteuer fällig. Wird eine Zeichnung oder<br />
Rücknahme von Anteilen durch die Übertragung von<br />
Wertpapieren, Sachvermögen oder sonstigen Werten in<br />
natura beglichen, kann auf die Übertragung dieser Werte<br />
irische Stempelsteuer fällig werden.<br />
Keine irische Stempelsteuer ist vom Fonds auf die<br />
Übereignung oder Übertragung von Aktien oder<br />
marktfähigen Wertpapieren zu zahlen, sofern die<br />
betreffenden Aktien oder marktfähigen Wertpapiere nicht<br />
von einer in Irland eingetragenen Gesellschaft emittiert<br />
wurden und sich die Übereignung oder Übertragung nicht<br />
auf in Irland belegenes Immobiliarvermögen oder Rechte<br />
über oder an solchen Vermögenswerten oder auf Aktien<br />
oder marktfähige Wertpapiere einer Gesellschaft bezieht<br />
(mit Ausnahme eines Anlageorganismus im Sinne von<br />
Section 739B (1) des Taxes Act), die in Irland eingetragen<br />
ist.<br />
| 43
Besteuerung der Anteilinhaber<br />
Zahlungen an einen Anteilinhaber oder eine Einlösung,<br />
Rückgabe, Entwertung oder Übertragung von Anteilen, die<br />
in einem anerkannten Clearingsystem gehalten werden,<br />
lösen kein steuerlich relevantes Ereignis in dem Fonds aus<br />
(in den gesetzlichen Vorschriften ist jedoch nicht eindeutig,<br />
ob die in diesem Absatz beschriebenen Bestimmungen<br />
bezüglich Anteilen, die in einem anerkannten<br />
Clearingsystem gehalten werden, auch im Fall von<br />
steuerlich relevanten Ereignissen anwendbar sind, die<br />
durch eine angenommene Veräußerung (wie vorstehend<br />
beschrieben) ausgelöst werden. In dieser Frage sollten<br />
sich Anteilinhaber daher an ihre eigenen Steuerberater<br />
wenden). Daher ist der Fonds zu keinem Abzug von<br />
irischen Steuern von solchen Zahlungen verpflichtet,<br />
unabhängig davon, ob die betreffenden Anteile von<br />
Anteilinhabern gehalten werden, die in Irland ansässig oder<br />
gewöhnlich ansässig sind, oder ob ein nicht in Irland<br />
ansässiger Anteilinhaber eine maßgebliche Erklärung<br />
abgegeben hat. Jedoch unterliegen Anteilinhaber, die in<br />
Irland ansässig oder gewöhnlich ansässig sind oder die in<br />
Irland weder ansässig noch gewöhnlich ansässig sind,<br />
aber deren Anteile einer Niederlassung oder Vertretung in<br />
Irland zugeordnet werden können, möglicherweise mit<br />
Zahlungen bei Ausschüttungen oder Einlösungen,<br />
Rückgaben oder Übertragungen ihrer Anteile der irischen<br />
Steuer.<br />
Soweit Anteile zum Zeitpunkt eines steuerlich relevanten<br />
Ereignisses nicht in einem anerkannten Clearingsystem<br />
gehalten werden (und vorbehaltlich der Ausführungen in<br />
vorstehendem Absatz bezüglich eines steuerlich<br />
relevanten Ereignisses, das durch eine angenommene<br />
Veräußerung ausgelöst wird), ergeben sich bei Eintritt<br />
eines steuerlich relevanten Ereignisses die folgenden<br />
steuerlichen Folgen.<br />
(i) Anteilinhaber, die in Irland weder ansässig<br />
noch gewöhnlich ansässig sind<br />
Der Fonds muss bei einem steuerlich relevanten Ereignis<br />
in Bezug auf einen Anteilinhaber keine abziehen, wenn<br />
a) der Anteilinhaber in Irland weder ansässig noch<br />
gewöhnlich ansässig ist, b) der Anteilinhaber zum<br />
Zeitpunkt oder um den Zeitpunkt, zu dem die Anteile durch<br />
den Anteilinhaber gezeichnet oder erworben wurden, eine<br />
maßgebliche Erklärung abgegeben hat und c) dem Fonds<br />
keine Informationen vorliegen, die vernünftigerweise<br />
vermuten ließen, dass die darin enthaltenen Angaben im<br />
Wesentlichen nicht mehr richtig sind. Bei Nichtvorliegen<br />
einer maßgeblichen Erklärung fallen bei Eintritt eines<br />
steuerlich relevanten Ereignisses im Fonds Steuern an,<br />
auch wenn ein Anteilinhaber in Irland weder ansässig noch<br />
gewöhnlich ansässig ist. Der entsprechende Steuerbetrag,<br />
der abgezogen wird, ist nachstehend beschrieben.<br />
Sofern ein Anteilinhaber als Vermittler für Personen<br />
handelt, die in Irland weder ansässig noch gewöhnlich<br />
ansässig sind, brauchen vom Fonds bei einem steuerlich<br />
relevanten Ereignis Steuern nicht einbehalten zu werden,<br />
sofern der Vermittler eine maßgebliche Erklärung<br />
abgegeben hat, dass er im Namen dieser Personen<br />
handelt, und dem Fonds keine Informationen vorliegen, die<br />
vernünftigerweise vermuten ließen, dass die darin<br />
enthaltenen Angaben im Wesentlichen nicht mehr richtig<br />
sind.<br />
Anteilinhaber, die in Irland weder ansässig noch<br />
gewöhnlich ansässig sind und die eine maßgebliche<br />
Erklärung abgegeben haben, bezüglich derer dem Fonds<br />
keine Informationen vorliegen, die vernünftigerweise<br />
vermuten ließen, dass die darin enthaltenen Angaben im<br />
Wesentlichen nicht mehr richtig sind, sind mit ihren<br />
Einkünften aus ihren Anteilen und den bei der<br />
Veräußerung ihrer Anteile erzielten Erträgen in Irland<br />
nicht steuerpflichtig. Jedoch sind Anteilinhaber, bei denen<br />
es sich um juristische Personen handelt, die nicht in<br />
Irland ansässig sind und Anteile unmittelbar oder<br />
mittelbar über oder für eine Handelsniederlassung oder<br />
Vertretung in Irland halten, mit Einkünften aus ihren<br />
Anteilen oder bei einer Veräußerung der Anteile erzielten<br />
Gewinnen in Irland steuerpflichtig.<br />
Wenn der Fonds auf der Grundlage Steuern einbehält,<br />
dass der Anteilinhaber dem Fonds keine maßgebliche<br />
Erklärung vorgelegt hat, sieht die irische Gesetzgebung<br />
eine Steuerrückerstattung nur an in Irland<br />
körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen, an bestimmte<br />
erwerbsunfähige Personen und unter bestimmten<br />
anderen begrenzten Umständen vor.<br />
(ii) Anteilinhaber, die in Irland ansässig oder<br />
gewöhnlich ansässig sind<br />
Außer wenn es sich bei einem Anteilinhaber um einen<br />
steuerbefreiten irischen Anleger handelt, der hierüber<br />
eine maßgebliche Erklärung abgibt, und dem Fonds keine<br />
Informationen vorliegen, die vernünftigerweise vermuten<br />
ließen, dass die darin enthaltenen Angaben im<br />
Wesentlichen nicht mehr richtig sind, und außer wenn die<br />
Anteile vom Courts Service erworben werden, muss der<br />
Fonds von einer Ausschüttung (bei der Zahlungen<br />
mindestens jährlich geleistet werden) an einen<br />
Anteilinhaber, der in Irland ansässig oder gewöhnlich<br />
ansässig ist, Steuern in Höhe von 25 % abziehen.<br />
Entsprechend sind vom Fonds von anderen<br />
Ausschüttungen oder Gewinnen, die dem Anteilinhaber<br />
(bei dem es sich nicht um einen steuerbefreiten irischen<br />
Anleger handelt, der eine maßgebliche Erklärung<br />
abgegeben hat) bei einer Einlösung, Rückgabe,<br />
Entwertung, Übertragung oder angenommenen<br />
Veräußerung (siehe nachstehend) von Anteilen durch<br />
einen Anteilinhaber entstehen, der in Irland ansässig oder<br />
gewöhnlich ansässig ist, Steuern in Höhe von 28 %<br />
abzuziehen.<br />
Ferner wurden durch den Finance Act von 2006 (später<br />
durch den Finance Act von 2008 geänderte) Regelungen<br />
über eine automatische Ausstiegssteuer (Exit Tax) auf<br />
Anteile des Fonds eingeführt, die von Anteilinhabern, die<br />
in Irland ansässig oder gewöhnlich ansässig sind, am<br />
Ende eines maßgeblichen Zeitraums gehalten werden.<br />
Dabei wird angenommen, dass diese Anteilinhaber<br />
(sowohl Gesellschaften als auch natürliche Personen)<br />
ihre Anteile bei Ablauf des maßgeblichen Zeitraums<br />
veräußert haben ("angenommene Veräußerung" (deemed<br />
disposal)), und die Anteilinhaber unterliegen mit dem<br />
angenommenen Gewinn (berechnet ohne Vergünstigung<br />
durch Indexierung (indexation)), der ihnen aufgrund einer<br />
Wertsteigerung der Anteile seit dem Zeitpunkt des<br />
Erwerbs oder, falls später, der letzten Anwendung der<br />
Ausstiegssteuer gegebenenfalls entstanden ist, der<br />
Besteuerung zum Standardsatz der Einkommensteuer<br />
zuzüglich 6 % (d. h. 26 %).<br />
Um zu berechnen, ob eine weitere Steuer bei einem<br />
nachfolgenden steuerlich relevanten Ereignis (mit<br />
Ausnahme von steuerlich relevanten Ereignissen<br />
aufgrund des Ablaufs eines nachfolgenden maßgeblichen<br />
Zeitraums oder Zahlungen, die jährlich oder in kürzeren<br />
Abständen erfolgen) anfällt, wird die vorhergehende<br />
angenommene Veräußerung zunächst außer Acht<br />
gelassen und die entsprechende Steuer normal<br />
berechnet. Sofort nach Berechnung dieser Steuer wird<br />
auf sie jede Steuer gutgeschrieben, die aufgrund der<br />
vorhergehenden angenommenen Veräußerung gezahlt<br />
wurde. Wenn die Steuer, die bei einem nachfolgenden<br />
steuerlich relevanten Ereignis anfällt, höher ist als<br />
diejenige, die bei der vorhergehenden angenommenen<br />
| 44
Veräußerung angefallen ist, muss der Fonds den<br />
Differenzbetrag einbehalten. Wenn die Steuer, die bei<br />
einem nachfolgenden steuerlich relevanten Ereignis anfällt,<br />
niedriger ist als diejenige, die bei der vorhergehenden<br />
angenommenen Veräußerung angefallen ist, wird der<br />
Fonds dem Anteilinhaber den Differenzbetrag erstatten<br />
(vorbehaltlich des nachstehenden Absatzes mit der<br />
Überschrift „15 %-Grenze“).<br />
10 %-Grenze<br />
Der Fonds muss in Bezug auf diese angenommene<br />
Veräußerung keine Steuer („Exit Tax“) abziehen, wenn der<br />
Wert der zu besteuernden Anteile (d. h. derjenigen von<br />
Anteilinhabern gehaltenen Anteile, für die die<br />
Erklärungsverfahren nicht anwendbar sind) des Fonds<br />
bzw. des jeweiligen Teilfonds unter 10 % des Wertes der<br />
Gesamtzahl der Anteile des Fonds bzw. des jeweiligen<br />
Teilfonds liegt und der Fonds dafür optiert hat, in jedem<br />
Jahr, in dem die Geringfügigkeitsgrenze anzuwenden ist,<br />
bestimmte Angaben zu jedem betroffenen Anteilinhaber<br />
(der „betroffene Anteilinhaber) an das Finanzamt zu<br />
melden. In dieser Situation ist der Anteilinhaber selbst<br />
dafür verantwortlich, die auf einen Gewinn aus einer<br />
angenommenen Veräußerung anfallende Steuer auf Basis<br />
einer Selbstveranlagung („selbstveranlagende Anleger“)<br />
anzumelden (anstatt ansonsten der Fonds oder die von<br />
ihm beauftragten Dienstleister). Es wird davon<br />
ausgegangen, dass der Fonds diese Option gewählt hat,<br />
sobald er die betroffenen Anteilinhaber schriftlich informiert<br />
hat, dass er die erforderliche Meldung machen wird.<br />
15 %-Grenze<br />
Wie bereits erwähnt, erstattet der Fonds dem Anteilinhaber<br />
den Überschuss, wenn die sich aus dem folgenden<br />
steuerlich relevanten Ereignis ergebene Steuer niedriger ist<br />
als die, die sich aus der vorangegangenen angenommenen<br />
Veräußerung ergeben hat (z. B. aufgrund eines späteren<br />
Verlusts aus einer tatsächlichen Veräußerung). Liegt<br />
jedoch unmittelbar vor dem nächsten steuerlich relevanten<br />
Ereignis der Wert der zu besteuernden Anteile des Fonds<br />
bzw. des jeweiligen Teilfonds nicht über 15 % des Wertes<br />
aller Anteile, kann der Fonds bzw. der Teilfonds dafür<br />
optieren, dass das Finanzamt überschüssige Steuern<br />
direkt dem Anteilinhaber erstattet. Es wird davon<br />
ausgegangen, dass der Fonds diese Option gewählt hat,<br />
sobald er den Anteilinhaber schriftlich informiert hat, dass<br />
fällige Erstattungen direkt auf Antrag des Anteilinhabers<br />
vom Finanzamt geleistet werden.<br />
Sonstiges<br />
Um zu vermeiden, dass es, wenn mehrere Anteile gehalten<br />
werden, zu einer mehrfachen angenommenen<br />
Veräußerung kommt, kann der Fonds sich nach Section<br />
739D(5B) unwiderruflich dafür entscheiden, vor der<br />
angenommenen Veräußerung die Anteile, die zum 30. Juni<br />
oder 31. Dezember jedes Jahres gehalten werden, zu<br />
bewerten. Auch wenn die gesetzlichen Vorschriften nicht<br />
eindeutig sind, ist es nach allgemeinem Verständnis<br />
beabsichtigt, einem Fonds zu ermöglichen, Anteile in<br />
Sechsmonatspaketen zusammenzufassen und damit die<br />
Berechnung der Ausstiegssteuer zu erleichtern, da<br />
ansonsten an verschiedenen Tagen des Jahres<br />
Wertermittlungen erforderlich wären, was mit einem hohen<br />
Verwaltungsaufwand verbunden wäre.<br />
Die irische Steuerbehörde hat kürzlich aktualisierte<br />
Richtlinien für Anlageorganismen herausgegeben, die die<br />
praktische Umsetzung der obengenannten<br />
Berechnungen/Ziele behandeln.<br />
Anteilinhaber, die in Irland ansässig oder gewöhnlich<br />
ansässig sind, können (ja nach ihrem jeweiligen<br />
Steuerstatus) dennoch verpflichtet sein, bei einer<br />
Ausschüttung oder einem Gewinn aus einer Einlösung,<br />
Rückgabe, Stornierung, Übertragung oder<br />
angenommenen Veräußerung ihrer Anteile Steuern oder<br />
weitere Steuern zu zahlen. Andererseits können sie<br />
Anspruch auf Rückzahlung eines Teils oder aller der vom<br />
Fonds bei einem steuerlich relevanten Ereignis<br />
einbehaltenen Steuern haben.<br />
Personal Portfolio Investment Undertaking („PPIU“)<br />
Durch den Finance Act 2007 sind neue Vorschriften für<br />
die Besteuerung von natürlichen Personen, die in Irland<br />
ansässig oder gewöhnlich ansässig sind und Anteile an<br />
Anlageorganismen halten, erlassen worden. Diese<br />
Bestimmungen haben das Konzept eines „personal<br />
portfolio investment undertaking“ („PPIU“) eingeführt. Im<br />
Wesentlichen wird ein Anlageorganismus in Bezug auf<br />
einen bestimmten Anleger dann als PPIU angesehen,<br />
wenn dieser Anleger die Auswahl einzelner oder aller<br />
Anlagen des Anlageorganismus beeinflussen kann. Je<br />
nach den individuellen Verhältnissen kann ein<br />
Anlageorganismus in Bezug auf einzelne, keine oder alle<br />
Anleger, die natürliche Personen sind, als PPIU<br />
angesehen werden, d. h., er ist nur in Bezug auf<br />
diejenigen Anleger, die auf die Anlagenauswahl „Einfluss<br />
nehmen“ können, ein PPIU. Gewinne, die durch ein<br />
steuerlich relevantes Ereignis hinsichtlich eines<br />
Anlageorganismus, der in Bezug auf eine Person, die das<br />
steuerlich relevante Ereignis begründet hat, ein PPIU ist,<br />
entstanden sind, werden, sofern das steuerlich relevante<br />
Ereignis ab dem 20. Februar 2007 eingetreten ist, zum<br />
Standardsatz zuzüglich 28 % (d. h. derzeit 48 %)<br />
besteuert. Bestimmte Ausnahmen gelten dann, wenn die<br />
Anlagen auf breiter Basis vermarktet werden und<br />
öffentlich zugänglich sind oder wenn es sich bei den<br />
Anlagen nicht um Immobilien handelt. Weitere<br />
Beschränkungen können im Falle von Anlagen in<br />
Grundstücken oder nicht notierten Aktien, die ihren Wert<br />
aus Grundstücken erzielen, erforderlich sein.<br />
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die obigen<br />
PPIU-Bestimmungen nicht relevant sind für Anteilinhaber,<br />
die (i) weder in Irland ansässig sind noch gewöhnlich<br />
ansässig sind oder (ii) steuerbefreite irische Anleger sind,<br />
in beiden Fällen vorausgesetzt, dass eine maßgebliche<br />
Erklärung vorliegt und dass dem Fonds keine<br />
Informationen vorliegen, die vernünftigerweise vermuten<br />
lassen, dass die in dieser Erklärung enthaltenen Angaben<br />
im Wesentlichen nicht mehr richtig sind.<br />
Kapitalerwerbsteuer<br />
Die Veräußerung von Anteilen kann der irischen<br />
Schenkung- oder Erbschaftsteuer (Kapitalerwerbsteuer)<br />
unterliegen. Sofern der Fonds jedoch unter die Definition<br />
eines Anlageorganismus (im Sinne von Section 739B des<br />
Taxes Act) fällt, unterliegt die Veräußerung von Anteilen<br />
durch einen Anteilinhaber nicht der Kapitalerwerbsteuer,<br />
sofern (a) der Schenkungsempfänger oder Erbe am Tag<br />
der Schenkung oder Erbschaft in Irland weder sein<br />
Domizil hat noch gewöhnlich ansässig ist; (b) am Tag der<br />
Veräußerung der die Anteile veräußernde Anteilinhaber<br />
(der „Veräußerer“) in Irland weder sein Domizil hat noch<br />
gewöhnlich ansässig ist, und (c) die Anteile am Tag der<br />
Schenkung oder der Erbschaft und am Bewertungstag<br />
Bestandteil der Schenkung oder der Erbschaft sind.<br />
Bezüglich der steuerlichen Ansässigkeit in Irland gelten<br />
für die Zwecke der Kapitalerwerbsteuer besondere<br />
Vorschriften für Personen, die ihr Domizil nicht in Irland<br />
haben. Ein Schenkungsempfänger oder Veräußerer, der<br />
sein Domizil nicht in Irland hat, gilt zum maßgeblichen<br />
Datum nur dann als in Irland ansässig oder gewöhnlich<br />
| 45
ansässig, wenn:<br />
i) diese Person während der fünf Veranlagungsjahre, die<br />
dem Veranlagungsjahr, in das das maßgebliche Datum<br />
fällt, unmittelbar vorhergehen, in Irland ansässig war; und<br />
ii) diese Person zu diesem Datum in Irland ansässig oder<br />
gewöhnlich ansässig ist.<br />
| 46
Finance Act 2010 (der „Act”)<br />
Der Act hat neue Maßnahmen eingeführt, die die<br />
Regelungen bezüglich der maßgeblichen Erklärungen<br />
ergänzen. Nach dem Stand vor der Einführung des Act<br />
entstand keine Steuerpflicht für einen Anlageorganismus<br />
bei steuerlich relevanten Ereignissen in Bezug auf einen<br />
Anteilinhaber, der zum Zeitpunkt des steuerlich relevanten<br />
Ereignisses weder in Irland ansässig noch gewöhnlich in<br />
Irland ansässig war, wenn eine maßgebliche Erklärung<br />
vorlag und der Anlageorganismus nicht im Besitz von<br />
Informationen war, die vernünftigerweise vermuten ließen,<br />
dass die in dieser Erklärung enthaltenen Angaben im<br />
Wesentlichen nicht mehr richtig waren. Bei Nichtvorliegen<br />
einer maßgeblichen Erklärung wurde davon ausgegangen,<br />
dass der Anleger eine in Irland ansässige oder gewöhnlich<br />
ansässige Person war. Der Act enthält jedoch<br />
Maßnahmen, die die Anwendung der oben beschriebenen<br />
Befreiung für Anteilinhaber erlauben, die keine in Irland<br />
ansässige oder gewöhnlich ansässige Personen sind,<br />
wenn der Anlageorganismus geeignete äquivalente<br />
Maßnahmen trifft, mit denen sichergestellt wird, dass die<br />
Anteilinhaber keine in Irland ansässigen oder gewöhnlich<br />
ansässigen Personen sind, und der Anlageorganismus<br />
diesbezüglich eine Genehmigung bei der Steuerbehörde<br />
eingeholt hat.<br />
EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie<br />
Von dem Fonds vorgenommene Dividenden- und sonstige<br />
Ausschüttungen und die Zahlung des Erlöses aus einem<br />
Verkauf und / oder der Rücknahme von Anteilen des Fonds<br />
können künftig je nach dem Anlageportefeuille des Fonds<br />
und dem Sitz der Zahlstelle (die Zahlstelle im Sinne der<br />
Zinsrichtlinie entspricht nicht unbedingt der Person, die<br />
rechtlich als Zahlstelle gilt) dem<br />
Informationsaustauschsystem oder der Quellensteuer nach<br />
Richtlinie 2003/48/EG des Rates der Europäischen Union<br />
vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von<br />
Zinserträgen unterliegen. Erhält ein Anteilinhaber, bei dem<br />
es sich um eine in einem Mitgliedstaat der Europäischen<br />
Union ansässige natürliche Person handelt (oder um eine<br />
in einem Mitgliedstaat gegründete „sonstige Einrichtung“),<br />
eine Zahlung von einer Zahlstelle, die in einem anderen<br />
Mitgliedstaat (oder unter bestimmten Umständen<br />
demselben Mitgliedstaat wie der Anteilinhaber) ansässig<br />
ist, kann die Richtlinie anwendbar sein. Die Richtlinie gilt<br />
für Zahlungen von „Zinserträgen“ (die auch<br />
Ausschüttungen oder Rücknahmezahlungen durch<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen beinhalten können)<br />
oder ähnlichen Erträgen, die ab dem 1. Juli 2005<br />
vorgenommen werden. Von Antragstellern auf Ausgabe<br />
von Anteilen des Fonds wird verlangt, bestimmte in der<br />
Richtlinie vorgeschriebene Angaben zu machen. Bitte<br />
beachten Sie, dass der Informationsaustausch und / oder<br />
die Erhebung von Quellensteuern in Bezug auf Zahlungen,<br />
die an bestimmte natürliche Personen und sonstige<br />
Einrichtungen geleistet werden, die in einem EU-<br />
Mitgliedstaat ansässig sind, auch für diejenigen gilt, die in<br />
einem der folgenden Länder ansässig oder gelegen sind:<br />
Anguilla, Aruba, den Britischen Jungferninseln, den<br />
Kaimaninseln, Guernsey, der Isle of Man, Jersey,<br />
Montserrat, den Niederländischen Antillen und den Turks<br />
and Caicos Islands.<br />
Im Sinne der Richtlinie schließen Zinserträge<br />
Ertragsausschüttungen bestimmter Investmentfonds ein<br />
(im Falle von Fonds mit Domizil in der EU gilt die<br />
Richtlinie derzeit nur für OGAW), wenn ein Fonds mehr<br />
als 15 % seiner Vermögenswerte direkt oder indirekt in<br />
verzinsliche Wertpapiere investiert hat, sowie Erträge aus<br />
Verkauf, Erstattung oder Rücknahme von Fondsanteilen,<br />
sofern der Fonds 40 % seiner Vermögenswerte direkt<br />
oder indirekt in verzinsliche Wertpapiere investiert hat.<br />
Folgende Länder nehmen nicht am System der<br />
automatischen Auskunftserteilung teil: Andorra,<br />
Liechtenstein, Monaco, San Marino und die Schweiz.<br />
Sofern sie Auskünfte erteilen, wird dies nur auf Anfrage<br />
erfolgen. Ihre Beteiligung beschränkt sich auf die<br />
Erhebung einer Quellensteuer.<br />
Am 13. November 2008 beschloss die Europäische<br />
Kommission einen Ergänzungsvorschlag zu der<br />
Richtlinie. Wird dieser Vorschlag umgesetzt, würden unter<br />
anderem (i) der Geltungsbereich der EU-<br />
Zinsbesteuerungsrichtlinie auf Zahlungen erweitert<br />
werden, die über bestimmte (in einem Mitgliedsstaat oder<br />
außerhalb eingerichtete) Zwischenstrukturen geleistet<br />
werden und letztlich wirtschaftlich einer in der EU<br />
ansässigen Person zugutekommen, und (ii) würde die<br />
Definition von Zinsen, die der EU-<br />
Zinsbesteuerungsrichtlinie unterliegen, erweitert. Bei<br />
Herausgabe dieses Prospekts ist nicht bekannt, ob und<br />
wenn ja, wann, der Ergänzungsvorschlag Gesetz wird.<br />
| 47
ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />
Veröffentlichung des Anteilspreises<br />
Wenn die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen nicht<br />
unter den im Abschnitt „Vorübergehende Aussetzung der<br />
Ermittlung des Wertes eines Teilfonds und der Ausgabe<br />
und Rücknahme von Anteilen“ beschriebenen Umständen<br />
ausgesetzt sind, wird der Nettoinventarwert pro Anteil<br />
jedes Teilfonds an der Anschrift der Verwaltungsstelle<br />
bekannt gegeben und an jedem Handelstag im Internet<br />
unter www.pinebridge.com sowie in den anderen Quellen<br />
veröffentlicht, die der Verwaltungsrat für angemessen hält.<br />
Der Nettoinventarwert pro Anteil der Notierten Anteile wird<br />
der Irish Stock Exchange unmittelbar nach Berechnung<br />
mitgeteilt.<br />
Mitteilungen an Anteilinhaber<br />
Alle an Anteilinhaber zu sendenden Mitteilungen können<br />
entweder per Post an die Anschrift jedes Anteilinhabers<br />
oder des im jeweiligen Anteilinhaberregister erstgenannten<br />
von gemeinsamen Anteilinhabern oder an die letzte<br />
verfügbare Faxnummer eines solchen Anteilinhabers oder<br />
per E-Mail gesandt werden.<br />
Versammlungen<br />
Der Treuhänder oder der Manager kann jederzeit eine<br />
Versammlung der Anteilinhaber eines Teilfonds einberufen.<br />
Der Manager muss eine solche Versammlung einberufen,<br />
wenn dies von den Inhabern von insgesamt mindestens<br />
fünfundsiebzig Prozent (75 %) der umlaufenden Anteile<br />
(unter Nichtberücksichtigung der vom Manager gehaltenen<br />
Anteile) des betreffenden Teilfonds verlangt wird.<br />
Auf einer ordnungsgemäß einberufenen und abgehaltenen<br />
Versammlung der Anteilinhaber werden alle Geschäfte<br />
durch Sonderbeschluss erledigt, sofern in der<br />
Einberufungsbekanntmachung nicht anderweitig bestimmt.<br />
Jede Versammlung muss den Anteilinhabern mindestens<br />
einundzwanzig (21) Tage im Voraus bekannt gemacht<br />
werden. In der Bekanntmachung sind Ort, Tag und Uhrzeit<br />
der Versammlung sowie die Bestimmungen des<br />
einzubringenden Antrags anzugeben. Eine Kopie der<br />
Bekanntmachung ist dem Treuhänder per Post<br />
zuzusenden, sofern die Versammlung nicht vom<br />
Treuhänder einberufen wird. Eine Kopie der<br />
Bekanntmachung ist dem Manager per Post zuzusenden,<br />
sofern die Versammlung nicht vom Manager einberufen<br />
wird. Die versehentlich nicht erfolgte Bekanntmachung<br />
gegenüber einem Anteilinhaber oder der Nichterhalt einer<br />
Bekanntmachung durch einen Anteilinhaber macht das<br />
Verfahren auf einer Versammlung nicht ungültig.<br />
Eine Versammlung ist beschlussfähig, wenn Anteilinhaber<br />
persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter vertreten sind,<br />
die mindestens ein Zehntel der Anzahl der zu diesem<br />
Zeitpunkt umlaufenden Anteile des jeweiligen Teilfonds<br />
halten oder vertreten. Geschäfte dürfen auf einer<br />
Versammlung nur erledigt werden, wenn zu Beginn der<br />
Erledigung der Geschäfte die erforderliche<br />
Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />
Auf einer Versammlung hat (a) bei einer Abstimmung<br />
durch Handaufheben jeder persönlich oder durch<br />
Stimmrechtsvertreter vertretene Anteilinhaber eine Stimme<br />
und (b) bei einer Abstimmung durch Stimmzettel jeder<br />
persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter vertretene<br />
Anteilinhaber eine Stimme für jeden von ihm gehaltenen<br />
Anteil.<br />
Für die jeweiligen Rechte der Anteilinhaber an den<br />
verschiedenen Teilfonds gelten die vorstehenden<br />
Bestimmungen vorbehaltlich folgender Änderungen:<br />
(a) ein Beschluss, der nach Ansicht des Managers<br />
nur einen Teilfonds betrifft, gilt als<br />
ordnungsgemäß gefasst, wenn er auf einer<br />
gesonderten Versammlung der Anteilinhaber<br />
dieses Teilfonds gefasst wird;<br />
(b) ein Beschluss, der nach Ansicht des Managers<br />
mehr als einen Teilfonds betrifft, aber nicht zu<br />
einem Interessenkonflikt zwischen den<br />
Anteilinhabern der jeweiligen Teilfonds führt, gilt<br />
als ordnungsgemäß gefasst, wenn er auf einer<br />
gemeinsamen Versammlung der Anteilinhaber<br />
dieser Teilfonds gefasst wird;<br />
(c) ein Beschluss, der nach Ansicht des Managers<br />
mehr als einen Teilfonds betrifft und zu einem<br />
Interessenkonflikt zwischen den Anteilinhabern<br />
der jeweiligen Teilfonds führt oder führen könnte,<br />
gilt nur dann als ordnungsgemäß gefasst, wenn<br />
er nicht auf einer gemeinsamen Versammlung<br />
der Anteilinhaber dieser Teilfonds, sondern auf<br />
gesonderten Versammlungen der Anteilinhaber<br />
dieser Teilfonds gefasst wird.<br />
Abschlüsse und Zustellung von Dokumenten<br />
Das Rechnungsjahr des Fonds und jedes Teilfonds endet<br />
am 31. Dezember jedes Jahres, Ein Jahresbericht des<br />
Fonds und jedes Teilfonds wird spätestens vier Monate<br />
nach dem Ende des Zeitraums, auf den er sich bezieht,<br />
erstellt. Außerdem wird ein Halbjahresbericht des Fonds<br />
und jedes Teilfonds spätestens 2 Monate nach dem Ende<br />
des Zeitraums, auf den er sich bezieht (und bei dem es<br />
sich um die sechs Monate bis zum 30. Juni jedes Jahres<br />
handelt), Der Jahresbericht wird ein geprüfter Bericht und<br />
der Halbjahresbericht ein ungeprüfter Bericht sein. Der<br />
jüngste Jahresbericht und Halbjahresbericht kann von<br />
allen Anteilinhabern beim Manager oder der<br />
Verwaltungsstelle in gedruckter oder elektronischer Form<br />
angefordert werden und wird durch den Manager oder die<br />
Verwaltungsstelle an die Zentralbank und die Irish Stock<br />
Exchange versandt. Potenzielle Anleger erhalten den<br />
jüngsten Jahresbericht auf Anfrage. Die Verteilung dieses<br />
Prospekts und seiner Nachträge ist in allen<br />
Hoheitsgebieten nur in Verbindung mit einem Exemplar<br />
des jeweils letzten Jahresberichts des Fonds und, sofern<br />
dieser danach veröffentlicht wurde, des letzten<br />
Halbjahresberichts zugelassen. Diese Berichte sind<br />
Bestandteil dieses Prospekts.<br />
Wesentliche Verträge<br />
Die folgenden Verträge, bei denen es sich nicht um<br />
Verträge handelt, die im Rahmen des üblichen<br />
Geschäftsverlaufs geschlossen wurden, wurden<br />
abgeschlossen und sind wesentlicher Natur oder können<br />
wesentlicher Natur sein:<br />
(i) Die Treuhandurkunde vom 4. März 2005<br />
| 48
zwischen dem Manager und der State Street Custodial<br />
Services (Ireland) Limited, geändert durch die Erste<br />
Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 6. Juli 2005, die<br />
Zweite Ergänzung zur Treuhandurkunde vom<br />
13. Dezember 2005, die Dritte Ergänzung zur<br />
Treuhandurkunde vom 7. Februar 2006, die Vierte<br />
Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 3. Juli 2007, die<br />
Fünfte Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 2. November<br />
2007, die Sechste Ergänzung zur Treuhandurkunde vom<br />
27. März 2009, die Siebte Ergänzung zur<br />
Treuhandurkunde vom 7. April 2010 und die Achte<br />
Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 29. März 2011<br />
2011.<br />
(ii) Der Verwaltungsvertrag vom 4. März 2005<br />
zwischen dem Manager und der State Street<br />
Fund Services (Ireland) Limited, geändert durch<br />
Ergänzungsverwaltungsvertrag vom 2. November<br />
2007 und dem Zweiten<br />
Ergänzungsverwaltungsvertrag vom 7. April 2010,<br />
nach dem letztere zur Regis-<br />
ter-, Transfer-, Bewertungs- und<br />
Verwaltungsstelle des Fonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
(iii) Der Vertriebsvertrag vom 2. Mai 2007 zwischen<br />
der weltweiten Vertriebsgesellschaft und der<br />
PineBridge Investments Europe Ltd., geändert<br />
durch den Ergänzungsvertriebsvertrag vom<br />
7. April 2010, nach dem letztere zur<br />
Vertriebsstelle des Fonds bestellt wurde. Dieser<br />
Vertrag kann von jeder der Parteien mit einer Frist<br />
von 90 Tagen schriftlich gekündigt werden.<br />
(iv) Der Vertrag über den Repräsentanten in<br />
Hongkong vom 4. März 2005 zwischen dem<br />
Manager und der PineBridge Investments Hong<br />
Kong Ltd., geändert durch Ergänzungsvertrag<br />
über den Repräsentanten in Hongkong vom<br />
7. April 2010, nach dem letztere zum<br />
Repräsentanten des Fonds in Hongkong bestellt<br />
wurde. Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien<br />
mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
Nähere Angaben zum Anlageverwaltungsvertrag zwischen<br />
dem Manager und den jeweiligen Anlageverwaltern jedes<br />
der Teilfonds finden sich in den jeweiligen Nachträgen zu<br />
diesem Prospekt.<br />
Nähere Angaben zu weiteren wesentlichen Verträgen, die<br />
sich auf einen oder mehrere bestimmte Teilfonds beziehen,<br />
finden sich in den jeweiligen Nachträgen.<br />
Einsehbare Dokumente<br />
Exemplare der folgenden Dokumente können am Sitz des<br />
Managers an jedem Geschäftstag eingesehen werden:<br />
(a) Jahresberichte einschließlich der geprüften<br />
Finanzausweise und Halbjahresberichte<br />
einschließlich der ungeprüften Finanzausweise<br />
sobald veröffentlicht;<br />
(b) die vorstehend und in dem betreffenden Nachtrag<br />
genannten wesentlichen Verträge;<br />
(c) die OGAW-Vorschriften und die Zentralbank-<br />
Richtlinien;<br />
(d) eine Liste der Funktionen jedes der<br />
Verwaltungsratsmitglieder als<br />
Verwaltungsratsmitglied und Gesellschafter<br />
während der letzten fünf Jahre unter Angabe<br />
derjenigen, die gegenwärtig bestehen.<br />
Exemplare der vorgenannten Dokumente sind auf<br />
Anfrage beim Manager erhältlich; im Falle der<br />
Buchstaben (b) und (c) ist die Gebühr fällig, die der<br />
Manager für angemessen hält, mit Ausnahme der<br />
Treuhandurkunde, die kostenlos erhältlich ist. Kopien der<br />
Dokumente (a) bis (d) werden während eines Zeitraums<br />
von 14 Tagen nach dem Datum dieses Dokuments bei<br />
den Niederlassungen des Börsennotierungsbeauftragten<br />
bereitgehalten.<br />
Abwicklung<br />
Der Fonds und jeder Teilfonds können unter den<br />
folgenden Umständen geschlossen werden:<br />
(a) vom Treuhänder, wenn sich zeigt, dass<br />
(i) der Manager in Liquidation geht (mit<br />
Ausnahme einer freiwilligen Liquidation zum<br />
Zwecke der Umstrukturierung oder<br />
Verschmelzung unter Bedingungen, denen der<br />
Treuhänder zuvor schriftlich zugestimmt hat),<br />
seine Geschäftstätigkeit einstellt oder (nach<br />
vernünftiger Einschätzung des Treuhänders)<br />
de facto unter die Kontrolle eines<br />
Unternehmens oder einer Person gerät, die der<br />
Treuhänder begründeterweise nicht billigt, oder<br />
wenn über Vermögenswerte des Managers ein<br />
Verwalter bestellt wird oder für den Manager<br />
ein Prüfer gemäß dem Companies<br />
(Amendment) Act von 1990 in der aktuellen<br />
Fassung bestellt wird oder wenn der Manager<br />
die Geschäftstätigkeit eingestellt hat;<br />
(ii) der Manager oder seine Beauftragten nach<br />
begründeter Ansicht des Treuhänders nicht in<br />
der Lage sind, ihre Aufgaben zufriedenstellend<br />
zu erfüllen, oder ihre Aufgaben tatsächlich<br />
nicht zufriedenstellend erfüllen oder irgendeine<br />
andere Handlung unternehmen, die nach<br />
begründeter Ansicht des Treuhänders zum Ziel<br />
hat, den Ruf des Fonds zu schädigen, oder<br />
den Interessen der Anteilinhaber schadet, und<br />
kein Ersatzmanager bestellt wird;<br />
(iii) ein Gesetz verabschiedet wird, durch das eine<br />
Fortführung des Fonds oder eines seiner<br />
Teilfonds nach begründeter Ansicht des<br />
Treuhänders rechtswidrig, nicht praktikabel<br />
oder nicht ratsam wird; oder<br />
(iv) der Manager innerhalb von drei Monaten ab<br />
dem Tag, an dem der Treuhänder dem<br />
Manager seinen Wunsch, aus dem Amt zu<br />
scheiden, schriftlich mitgeteilt hat, keinen<br />
neuen Treuhänder bestellt hat;<br />
(b) vom Manager, wenn sich zeigt, dass<br />
(i) der Wert eines Teilfonds auf unter<br />
USD 50.000.000 gefallen ist;<br />
(ii) der Treuhänder in Liquidation geht (mit<br />
Ausnahme einer freiwilligen Liquidation zum<br />
Zwecke der Umstrukturierung oder<br />
Verschmelzung unter Bedingungen, denen der<br />
Manager zuvor schriftlich zugestimmt hat),<br />
seine Geschäftstätigkeit einstellt oder (nach<br />
vernünftiger Ansicht des Managers) de facto<br />
unter die Kontrolle eines Unternehmens oder<br />
einer Person gerät, die der Manager<br />
begründeterweise nicht billigt, oder wenn über<br />
Vermögenswerte des Treuhänders ein<br />
| 49
Verwalter bestellt wird oder für den Treuhänder<br />
ein Prüfer gemäß dem Companies<br />
(Amendment) Act von 1990 in der aktuellen<br />
Fassung bestellt wird;<br />
(iii) der Fonds und jeder Teilfonds kein genehmigter<br />
OGAW mehr ist;<br />
(iv) ein Gesetz verabschiedet wird, durch das eine<br />
Fortführung des Fonds oder eines seiner<br />
Teilfonds nach begründeter Ansicht des<br />
Managers rechtswidrig, nicht praktikabel oder<br />
nicht ratsam wird; oder<br />
(v) der Treuhänder innerhalb von drei Monaten ab<br />
dem Tag, an dem der Manager dem Treuhänder<br />
seinen Wunsch, aus dem Amt zu scheiden,<br />
schriftlich mitgeteilt hat, keinen neuen Manager<br />
bestellt hat;<br />
(c) von den Anteilinhabern durch Beschluss auf einer<br />
außerordentlichen Hauptversammlung.<br />
Falls der Treuhänder und der Manager den Fonds oder<br />
einen Teilfonds schließen, müssen sie dies den<br />
Anteilinhabern wenn möglich mit einer Frist von drei<br />
Monaten anzeigen. Falls eine Frist von drei Monaten nicht<br />
eingehalten werden kann, werden der Treuhänder und der<br />
Manager die Schließung so bald wie möglich anzeigen.<br />
Bei Beendigung des Fonds oder eines oder mehrerer<br />
Teilfonds wird der Manager zu dem- bzw. denjenigen<br />
Zeitpunkt(en), die er für angebracht hält, und nach seinem<br />
alleinigen Ermessen die Ausschüttung des gesamten<br />
Nettobarerlöses aus der Veräußerung der Anlagen des<br />
betreffenden Teilfonds und aller zu diesem Zeitpunkt zu<br />
dem betreffenden Teilfonds gehörenden liquiden Mittel,<br />
soweit diese für eine solche Ausschüttung verfügbar sind,<br />
an die Anteilinhaber im anteiligen Verhältnis zu der Anzahl<br />
und Klasse der von ihnen jeweils gehaltenen Anteile jedes<br />
Teilfonds veranlassen.<br />
Vorbehaltlich der OGAW-Vorschriften und entsprechend<br />
den Anforderungen der Zentralbank kann der Fonds oder<br />
einer seiner Teilfonds mit Billigung durch einen<br />
Sonderbeschluss der Anteilinhaber, der entweder dem<br />
Manager eine allgemeine Vollmacht oder eine Vollmacht<br />
für eine bestimmte Vereinbarung erteilt, und der<br />
einstimmigen Zustimmung des Managers mit einem<br />
anderen OGAW (der "aufnehmende Fonds“) verschmelzen<br />
oder die Gesamtheit oder einen Teil des Vermögens des<br />
Fonds oder eines seiner Teilfonds zu der Bedingung auf<br />
den aufnehmenden Fonds übertragen, dass die<br />
Anteilinhaber vom aufnehmenden Fonds als Ausgleich<br />
Anteile in dem Wert erhalten, der dem Wert ihres<br />
Anteilsbestands am Fonds oder einem seiner Teilfonds<br />
entspricht.<br />
Verschiedenes<br />
Weder der Fonds noch einer seiner Teilfonds sind in<br />
Gerichts- oder Schiedsverfahren verwickelt, und dem<br />
Manager sind anhängige oder angedrohte Verfahren oder<br />
Klagen gegen den Fonds oder einen seiner Teilfonds nicht<br />
bekannt.<br />
Zum Datum dieses Prospekts wurden keine Anteile mit<br />
oder ohne Vorbehalt veroptioniert.<br />
Kein Verwaltungsratsmitglied des Managers hat oder<br />
hatte bis zum Datum dieses Prospekts ein direktes<br />
Interesse an der Förderung des Vertriebs des Fonds oder<br />
an einer von dem Fonds durchgeführten Transaktion, das<br />
seiner Natur oder seinen Umständen nach ungewöhnlich<br />
oder für die Geschäftstätigkeit des Fonds wesentlich<br />
wäre, oder an zum Datum dieses Dokuments<br />
bestehenden Verträgen oder Vereinbarungen des Fonds.<br />
Kein gegenwärtiges Verwaltungsratsmitglied des<br />
Managers oder eine mit einem Verwaltungsratsmitglied<br />
des Managers verbundene Person besitzt wirtschaftliche<br />
oder nicht wirtschaftliche Interessen an den Notierten<br />
Anteilen.<br />
| 50
ANHANG<br />
LISTE ANERKANNTER BÖRSEN<br />
In der folgenden Liste sind die geregelten<br />
Wertpapierbörsen und Märkte genannt, an denen das<br />
Vermögen des Fonds jeweils angelegt werden darf; sie ist<br />
gemäß den Vorschriften der Zentralbank aufgestellt. Mit<br />
Ausnahme der zulässigen Anlagen in nicht notierten<br />
Wertpapieren oder Anteilen von Einrichtungen für<br />
gemeinsame Anlagen des offenen Typs sind die Anlagen<br />
auf die im Folgenden genannten Wertpapierbörsen und<br />
Märkte beschränkt. Die Zentralbank gibt keine Liste<br />
genehmigter Wertpapierbörsen oder Märkte heraus.<br />
(i) Alle Börsen in einem EU-Mitgliedstaat, Australien, der<br />
Schweiz, Norwegen, Neuseeland, den Vereinigten<br />
Staaten von Amerika, Kanada und Japan;<br />
(ii) Argentinien - Bolsa de Comercio de Buenos Aires<br />
(BCBA)<br />
Argentinien - Mercado Abierto Electrónico (MAE)<br />
Bahrain - Bahrain Stock Exchange<br />
Bangladesch - Dhaka Stock Exchange<br />
Bangladesch - Chittagong Stock Exchange<br />
Benin - Bourse Régionale des Valeurs Mobilières<br />
(BRVM)<br />
Bermuda - Bermuda Stock Exchange<br />
Bolivien - Bolsa Boliviana de Valores<br />
Botswana - Botswana Stock Exchange<br />
Brasilien - Bolsa Brasileira de Futuros<br />
Brasilien - Bolsa de Mercadorias e Futuros (BM&F)<br />
Brasilien - Bolsa de Valores de São Paulo<br />
(BOVESPA)<br />
Brasilien - Sociedade Operadora de Mercado de<br />
Ativos (SOMA)<br />
Burkina Faso - Bourse Régionale des Valeurs<br />
Mobilières (BRVM)<br />
Kaimaninseln - Cayman Islands Stock Exchange<br />
Chile - Bolsa de Comercio de Santiago<br />
Chile - Bolsa de Valparaiso<br />
Chile - Bolsa Electrónica de Chile<br />
Volksrep. China - Shanghai Stock Exchange<br />
Volksrep. China - Shenzhen Stock Exchange<br />
Kolumbien - Bolsa de Valores de Columbia<br />
Costa Rica - Bolsa Nacional de Valores<br />
Kroatien - Varazdin Stock Exchange<br />
Kroatien - Zagreb Stock Exchange<br />
Ekuador – Bolsa de Valores de Guayaquil<br />
Ekuador - Bolsa de Valores de Quito CC<br />
Ägypten - Alexandria Stock Exchange<br />
Ägypten - Cairo Stock Exchange<br />
Ghana - Ghana Stock Exchange<br />
Guinea-Bissau - Bourse Régionale des Valeurs Mobilières<br />
(BRVM)<br />
Hongkong - Hong Kong Exchanges and Clearing<br />
Ltd.(HKEx)<br />
Hongkong - Hong Kong Futures Exchange<br />
Hongkong - HK Growth Enterprise Market<br />
Hongkong - Stock Exchange of Hong Kong (SEHK)<br />
Island - Iceland Stock Exchange<br />
Indien - BSE, The Bombay (Mumbai) Stock Exchange<br />
Indien - National Stock Exchange of India<br />
Indonesien - Jakarta Stock Exchange<br />
Indonesien - Surabaya Stock Exchange<br />
Israel - Tel-Aviv Stock Exchange<br />
Elfenbeinküste - Bourse Régionale des Valeurs Mobilières<br />
(BRVM)<br />
Jamaika - Jamaican Stock Exchange<br />
Jordanien - Amman Stock Exchange<br />
Kasachstan (Rep.) - Kazakhstan Stock Exchange<br />
Kenia - Nairobi Stock Exchange<br />
Libanon - Beirut Stock Exchange<br />
Malaysia - Bursa Malaysia Berhad<br />
Malaysia – Bursa Malaysia Derivatives Berhad / Malaysian<br />
Derivatives Exchange (MDEX)<br />
Malaysia - Kuala Lumpur Second Board<br />
Malaysia - Malaysian Exchange of Securities Dealing<br />
& Automated Quotation Bhd (MESDAQ)<br />
Mali - Bourse Régionale des Valeurs Mobilières<br />
(BRVM)<br />
Mauritius - Stock Exchange of Mauritius<br />
Mexiko - Bolsa Mexicana de Valores<br />
Mexiko - Mercada Mexicana de Derivados<br />
Marokko - Société de la Bourse des Valeurs de<br />
Casablanca / Bourse de Casablanca<br />
Namibia - Namibian Stock Exchange<br />
Neuseeland - New Zealand Futures and Options Exchange<br />
Ltd.<br />
Neuseeland - New Zealand Stock Exchange<br />
Ltd.(NZX)<br />
Niger - Bourse Régionale des Valeurs Mobilières<br />
(BRVM)<br />
Nigeria - Nigerian Stock Exchange<br />
Oman - Muscat Securities Market<br />
Pakistan - Islamabad Stock Exchange<br />
Pakistan - Karachi Stock Exchange<br />
Pakistan - Lahore Stock Exchange<br />
Palästina - Palestine Securities Exchange<br />
Panama - Bolsa de Valores de Panamá (BVP)<br />
Peru - Bolsa de Valores de Lima<br />
Peru - Bolsa de Productos de Lima<br />
Philippinen - Philippine Stock Exchange<br />
Philippinen - Philippine Dealing and Exchange Corp<br />
(PDEX)<br />
Qatar - Doha Securities Exchange<br />
Russland - Moscow Interbank Currency Exchange<br />
(MIC Ex)<br />
Russland - RTS1<br />
Russland - RTS2<br />
Saudiarabien - Tadawul - Saudi Arabian Monetary Authority<br />
Serbien - Belgrade Stock Exchange<br />
Senegal - Bourse Régionale des Valeurs Mobilières<br />
(BRVM)<br />
Singapur - Central Limit Order Book International<br />
(CLOB)<br />
Singapur - Singapore Exchange (SGX)<br />
Singapur - Stock Exchange of Singapore Dealing and<br />
Automated Quotation System (SESDAQ)<br />
Südafrika - Alternative Exchange (Alt-X)<br />
Südafrika - Bond Exchange of South Africa (BESA)<br />
Südafrika - Equity Options Market (EOM), a division<br />
of JSE<br />
Südafrika - South Africa Futures Exchange (SAFEX),<br />
a division of JSE<br />
Südafrika - JSE Securities Exchange South Africa<br />
Südkorea - Korea Futures Exchange (KOFEX)<br />
| 51
Südkorea - Korea Stock Exchange (KSX)<br />
Südkorea - Korean Securities Dealers Association Automated<br />
Quotation (KOSDAQ)<br />
Sri Lanka - Colombo Stock Exchange<br />
Swaziland - Swaziland Stock Exchange<br />
Taiwan (Republik China) - GreTai Securities Market<br />
(GTSM)<br />
Taiwan (Republik China) - Taiwan Stock Exchange<br />
Thailand - Market for Alternative Investments<br />
Thailand - Stock Exchange of Thailand<br />
Togo - Bourse Régionale des Valeurs Mobilières<br />
(BRVM)<br />
Trinidad & Tobago - Trinidad & Tobago Stock Exchange<br />
Tunesien - Bourse des Valeurs Mobilières de Tunis<br />
Türkei - Istanbul Stock Exchange<br />
Uganda - Uganda Stock Exchange<br />
Ukraine - Crimea Stock Exchange<br />
Ukraine - Donetsk Stock Exchange<br />
Ukraine - Persha Fondova Torgovelna Systema<br />
(PFTS)<br />
Ukraine - Kiev Stock Exchange<br />
Ukraine - Ukrainian Stock Exchange<br />
Ukraine - Ukrainian Interbank Currency Exchange<br />
(UICE)<br />
Vereinigte Arabische Emirate - Dubai Financial<br />
Market<br />
Uruguay - Bolsa de Valores de Montevideo (BVM)<br />
Venezuela - Bolsa de Valores de Caracas<br />
Vietnam - Securities Trading Center (STC), Ho Chi<br />
Minh City<br />
Sambia - Lusaka Stock Exchange (LuSE);<br />
die vorgenannten Märkte und Börsen wurden<br />
entsprechend den Vorschriften der Zentralbank<br />
aufgeführt, die selbst keine Liste genehmigter Märkte<br />
herausgibt;<br />
(iii) die folgenden Märkte:<br />
MICEX (nur Aktienwerte, die auf Level 1 oder Level 2<br />
gehandelt werden);<br />
RTS1 (nur Aktienwerte, die auf Level 1 oder Level 2<br />
gehandelt werden);<br />
RTS2 (nur Aktienwerte, die auf Level 1 oder Level 2<br />
gehandelt werden);<br />
der von der International Capital Market Association<br />
organisierte Markt;<br />
der Markt, der von den „notierten Geldmarktinstituten“<br />
(listed money market institutions) betrieben wird, die in<br />
der Publikation der Financial Services Authority „The<br />
Investment Business Interim Prudential Sourcebook“<br />
(mit dem das „Grey Paper" ersetzt wird) in der jeweils<br />
aktuellen Fassung genannt sind;<br />
AIM – der von der London Stock Exchange<br />
beaufsichtigte und betriebene Alternative Investment<br />
Market im Vereinigten Königreich;<br />
der OTC-Markt in Japan, der von der Securities<br />
Dealers Association of Japan beaufsichtigt wird;<br />
NASDAQ in den Vereinigten Staaten;<br />
der Markt in US-Staatstiteln, der von Primärhändlern<br />
betrieben wird, die von der Federal Reserve Bank of<br />
New York beaufsichtigt werden;<br />
der von der National Association of Securities Dealers<br />
Inc. beaufsichtigte OTC-Markt in den Vereinigten<br />
Staaten (auch genannt der von Primär- und<br />
Sekundärhändlern, die von der Securities and<br />
Exchange Commission und von der National<br />
Association of Securities Dealers beaufsichtigt<br />
werden, (und von Bankinstituten, die vom US<br />
Comptroller of the Currency, dem Federal Reserve<br />
System oder der Federal Deposit Insurance<br />
Corporation beaufsichtigt werden) betriebene OTC-<br />
Markt in den Vereinigten Staaten);<br />
der französische Markt für "Titres de Créances<br />
Négociables" (OTC-Markt in marktfähigen<br />
Schuldtiteln);<br />
NASDAQ Europe; dies ist ein kürzlich geschaffener<br />
Markt, dessen allgemeines Liquiditätsniveau<br />
möglicherweise nicht dem etablierterer Börsen<br />
entspricht;<br />
der OTC-Markt für kanadische Staatsanleihen, der<br />
von der Investment Dealers Association of Canada<br />
beaufsichtigt wird.<br />
SESDAQ (das zweite Level der Singapore Stock<br />
Exchange);<br />
alle Derivatebörsen, an denen zulässige DFIs notiert<br />
oder gehandelt werden können:<br />
- in einem Mitgliedstaat<br />
- in einem der Mitgliedstaaten des Europäischen<br />
Wirtschaftsraums (EWR) (EU-Mitgliedstaaten,<br />
Norwegen, Island und Liechtenstein);<br />
- in den Vereinigten Staaten von Amerika an der Chicago<br />
Board of Trade, der Chicago Board Options<br />
Exchange; der Chicago Mercantile Exchange; der<br />
Eurex US; der New York Futures Exchange; der<br />
New York Board of Trade; der New York Mercantile<br />
Exchange;<br />
- in China an der Shanghai Futures Exchange;<br />
- in Hongkong an der Hong Kong Futures Exchange;<br />
- in Japan an der Osaka Securities Exchange; der<br />
Tokyo International Financial Futures Exchange; der<br />
Tokyo Stock Exchange;<br />
- in Neuseeland an der New Zealand Futures and Options<br />
Exchange;<br />
- in Singapur an der Singapore International Monetary<br />
Exchange; der Singapore Commodity Exchange.<br />
Lediglich für die Zwecke der Ermittlung des Wertes der<br />
Vermögenswerte des Fonds soll der Begriff „anerkannte<br />
Börse“ bei allen Termin- oder Optionskontrakten, die vom<br />
Fonds zur effizienten Vermögensverwaltung oder zum<br />
Schutz gegen Wechselkursrisiken eingesetzt werden, alle<br />
organisierten Börsen oder Märkte einschließen, an denen<br />
diese Termin- oder Optionskontrakte regelmäßig<br />
gehandelt werden.<br />
| 52
NACHTRAG 1<br />
PineBridge American Equity Fund<br />
Nachtrag 1 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />
PineBridge Global Funds<br />
Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />
den PineBridge American Equity Fund (der „Teilfonds“),<br />
einen Teilfonds von PineBridge Global Funds (der<br />
„Fonds“), einem offenen Investmentfonds in Form eines<br />
Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von der<br />
Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />
zugelassen wurde.<br />
Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />
29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />
dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />
Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />
allgemeinen Beschreibung<br />
- des Fonds und seines Managements und seiner<br />
Verwaltung,<br />
- seiner Anlagebeschränkungen und<br />
Kreditaufnahmebefugnisse,<br />
- seiner allgemeinen Management- und<br />
Fondsgebühren,<br />
- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />
Anteilinhaber,<br />
- seiner Risikofaktoren, und<br />
- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />
gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />
Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />
Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />
Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />
Verantwortung für die im Prospekt und in diesem<br />
Nachtrag enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen<br />
und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle<br />
angemessene Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />
gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />
Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />
dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />
Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />
Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />
Eine Anlage im Teilfonds sollte keinen wesentlichen<br />
Teil eines Anlageportefeuilles ausmachen und ist<br />
möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet.<br />
1. Anlageverwalter<br />
Der Manager hat die PineBridge Investments LLC, c/o<br />
CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400,<br />
Wilmington, DE 19808, USA (registrierte Anschrift) und<br />
399 Park Avenue, 4 th Floor, New York, NY 10022, USA<br />
(Geschäftsanschrift) zum Anlageverwalter des Teilfonds<br />
bestellt. Der Anlageverwalter trägt die Verantwortung<br />
für die Verwaltung des Vermögens des Teilfonds im<br />
Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />
Der Anlageverwalter ist ein in den USA ansässiger und<br />
den Vorschriften der Securities and Exchange<br />
Commission unterliegender Investmentmanager und<br />
eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der<br />
BridePartners, L.P. Zum 31. Dezember 2010 hatte<br />
dieser Vermögenswerte in Höhe von USD 44 Mrd. unter<br />
Verwaltung.<br />
PineBridge American Equity Fund<br />
Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />
der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />
bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />
Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />
an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />
Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />
tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />
Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />
Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />
Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />
Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />
festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />
Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />
eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />
Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
2. Anlageziel<br />
Das Anlageziel des Teilfonds ist langfristiger<br />
Kapitalzuwachs mittels eines diversifizierten<br />
Portefeuilles durch Anlage in Aktien und<br />
aktienbezogenen Wertpapieren von Unternehmen, von<br />
denen mindestens 90 % Vermögenswerte, Produkte<br />
oder Geschäfte haben, die in den USA angesiedelt sind<br />
oder die im Russell 1000 Index enthalten sind. Bis zu<br />
10 % des Wertes des Teilfonds können in anderen<br />
Unternehmen angelegt werden, die an einer US-<br />
Wertpapierbörse notiert werden.<br />
Der Russell 1000 Index wird von der Russell<br />
Investment Group zusammengestellt, um ein<br />
umfassendes und unvoreingenommenes Barometer für<br />
das Segment der Unternehmen mit hoher<br />
Marktkapitalisierung innerhalb der Gesamtheit des US-<br />
Aktienmarkts zu schaffen, und wird jährlich vollständig<br />
neu zusammengestellt, um zu gewährleisten, dass<br />
neue und wachsende Unternehmen widergespiegelt<br />
werden.<br />
3. Anlagepolitik<br />
Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />
Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />
Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />
Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />
Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />
Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />
Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />
Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />
weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />
erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />
erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />
ist.<br />
Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />
Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />
Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />
Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />
des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />
Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />
künftiger Aussichten führt.<br />
Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />
Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />
folgt klassifiziert:<br />
1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />
(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />
Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />
erfahren).<br />
2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />
3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />
| 53
4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />
stabile Situation, (b) zyklische Situation und (c)<br />
Trendwende-Situation unterteilt werden.<br />
Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />
Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />
qualitative Kriterien verwendet.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />
Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />
wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />
Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />
ausgestattet sind, anlegen.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />
Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem<br />
LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil des<br />
Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />
und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />
Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />
Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />
werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />
mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />
notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />
darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />
Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />
Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />
Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />
zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />
Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />
Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />
zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />
zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />
Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />
Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />
Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />
Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />
gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />
Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />
Barausgleich erfüllt werden.<br />
Der Teilfonds kann in American Depository Receipts,<br />
International Depository Receipts und Global<br />
Depository Receipts (ADRs/IDRs/GDRs) anlegen, die<br />
an einer anerkannten Börse gemäß Anhang I zum<br />
Prospekt notiert werden. Solche Anlagen müssen mit<br />
dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />
Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />
Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />
gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />
(REITs) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />
Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt.<br />
Solche Einrichtungen müssen die Kriterien der<br />
Guidance Note 2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITs im<br />
Sekundärmarkt zu handeln, kann stärker begrenzt sein<br />
als bei anderen Aktien.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />
ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />
Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />
an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />
gehandelt werden), die von einer internationalen<br />
Rating-Agentur als „investment grade“ eingestuft sind.<br />
Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />
PineBridge American Equity Fund<br />
anderem kurzfristige Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen<br />
(wie Commercial Paper mit festem oder variablem<br />
Zinssatz), Schuldtitel von Banken oder anderen<br />
Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />
Einlagenzertifikate und Bankakzepte), von<br />
supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />
Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />
Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />
besicherte Wertpapiere gehören.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />
halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />
vorgeschrieben sind.<br />
Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />
Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />
Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />
abschließen, um das Währungsrisiko der<br />
zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />
Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />
den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />
Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />
Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />
absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />
Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />
gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />
Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />
erheblich beeinflusst werden.<br />
Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />
sich durch den Abschluss von<br />
Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />
Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />
Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />
Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />
Teilfonds wird am Standard & Poor’s 500 Total Return<br />
Index (der „Index“) gemessen. Der Index ist ein<br />
marktgewichteter Total-Return-Index, der den<br />
gesamten Marktwert von 500 an der New York Stock<br />
Exchange gehandelten Stammaktien repräsentiert.<br />
Der Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen,<br />
dass es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles<br />
des Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig<br />
oder wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />
nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />
Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />
gehaltener Vermögenswerte mittels<br />
Devisentermingeschäften und<br />
Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />
Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />
Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />
Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />
Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />
jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />
außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />
einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />
Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />
dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />
betreffende Engagement geworden ist. Die<br />
Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />
nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />
in Kenntnis gesetzt.<br />
Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />
wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />
| 54
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />
der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />
Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />
werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />
Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />
Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />
der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />
angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />
ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />
Änderung zurückgeben können.<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />
in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />
höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />
investiert ist.<br />
Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />
unter der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />
Prospekt aufgeführten Anlagebeschränkungen.<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />
des Teilfonds erreicht wird.<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />
ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Der Manager wird Anteilinhabern auf Anfrage<br />
zusätzliche Informationen zu den angewandten<br />
Verfahren zur Risikosteuerung zukommen lassen,<br />
einschließlich der Höhe der geltenden Grenzen und der<br />
jüngsten Entwicklungen bei der Risiko- und<br />
Ertragscharakteristik der Hautpanlagekategorien.<br />
Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFI zu<br />
Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />
ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />
entsprechend zu ändern.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />
Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />
Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />
Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />
des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />
wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />
Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />
heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />
börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />
im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />
Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />
Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
nachstehendem Abschnitt 5 aufgeführt und umfassen:<br />
Volatilitätsrisiko. Diese Risikofaktoren stellen<br />
möglicherweise keine vollständige Aufzählung aller<br />
Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in dem<br />
Teilfonds verbunden sind.<br />
4. Anlagebeschränkungen<br />
Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />
entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />
Hauptteil des Prospekts.<br />
Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />
Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />
PineBridge American Equity Fund<br />
Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />
es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />
Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />
ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />
Anlagebeschränkungen:<br />
● Der Teilfonds darf keine ungedeckten Verkäufe<br />
von Derivaten vornehmen.<br />
● Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen des<br />
Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />
übersteigen; der Gesamtwert der offenen Short-<br />
Positionen in Derivaten darf den Gesamtmarktwert<br />
der entsprechenden Wertpapiere, die von dem<br />
Teilfonds gehalten werden müssen, nicht<br />
übersteigen.<br />
● Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />
seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />
möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />
Finanzaufsichtskommission (Financial Supervisory<br />
Commission) einholen.<br />
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />
Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />
gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />
Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />
Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />
Zentralbank entspricht.<br />
5. Zusätzlicher Risikofaktor<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Daneben gilt der folgende<br />
zusätzliche Risikofaktor für den Teilfonds. Die<br />
Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />
Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />
können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />
sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />
„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />
geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />
Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
und des derzeit geringen oder fehlenden<br />
Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />
Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />
bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />
anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />
gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />
Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />
erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />
denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />
sein.<br />
6. Beantragung von Anteilen<br />
Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />
derzeit angeboten werden:<br />
Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A1 in Euro<br />
Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse C1 in Euro<br />
Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />
| 55
Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />
Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />
Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse X1 in Euro<br />
Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A und der Klasse Y sind derzeit im<br />
Umlauf und können zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />
der betreffenden Klasse gezeichnet werden.<br />
Anteile der Klasse A1, Klasse A2 und Klasse A3<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu Euro 12,50, STG 12,50 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />
C3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />
12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />
30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse Y1, Klasse Y2 und Klasse Y3<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu Euro 100, STG 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />
X3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />
100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />
X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />
gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />
dem Manager oder seinem Beauftragten<br />
abgeschlossen haben.<br />
Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />
sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />
Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />
seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />
Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />
Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />
der betreffenden Klasse auszugeben.<br />
7. Anforderungen bezüglich<br />
Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />
Mindestfolgezeichnung und<br />
Mindestrücknahme<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
PineBridge American Equity Fund<br />
folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />
Mindestbestände:<br />
Anteile der Klasse A USD 1.000<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse C USD 1.000<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse H USD 1.000<br />
Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />
Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />
Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gilt<br />
folgende Mindestfolgezeichnung und<br />
Mindestrücknahme:<br />
Anteile der Klasse A USD 250<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse A2 STG 250<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse C USD 250<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse C2 STG 250<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse H USD 250<br />
Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />
Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />
Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />
Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />
8. Handelstag<br />
Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />
9. Management- und Fondsgebühren<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />
an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />
nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />
Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />
nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />
Anteile der Klasse A 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A1 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A2 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A3 1,30 %<br />
Anteile der Klasse C 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C1 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />
| 56
Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />
Anteile der Klasse H 4,00 %<br />
Anteile der Klasse Y 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y1 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y2 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y3 1,00 %<br />
Anteile der Klasse YD 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y1D 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y3D 1,00 %<br />
Anteile der Klasse X 0 %<br />
Anteile der Klasse X1 0 %<br />
Anteile der Klasse X2 0 %<br />
Anteile der Klasse X3 0 %<br />
Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />
Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und<br />
unterliegen einer höheren Managementgebühr als<br />
andere Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die<br />
für lateinamerikanische Länder gelten.<br />
Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2 und<br />
Klasse A3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />
der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />
eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />
dem Ermessen des Managers eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />
zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />
aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
10. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />
und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />
Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />
jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />
Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />
des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />
den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />
PineBridge American Equity Fund<br />
(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />
Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />
kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />
festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />
festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />
Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
11. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />
12. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments LLC, geändert durch<br />
eine Ergänzungsvereinbarung vom 13.<br />
Dezember 2005 sowie einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom<br />
7. April 2010, nach dem letztere zum<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
29. März 2011<br />
| 57
SUPPLEMENT 2<br />
PineBridge Asia Balanced Fund<br />
Supplement 2 to the Prospectus dated 29 March, 2011<br />
for PineBridge Global Funds<br />
This Supplement contains specific information in relation to<br />
PineBridge Asia Balanced Fund (the "Sub-Fund"), a subfund<br />
of PineBridge Global Funds (the "Fund") an openended<br />
umbrella unit trust authorised by the Central Bank<br />
pursuant to the Regulations.<br />
This Supplement forms part of and should be read in<br />
conjunction with the Prospectus for the Fund dated 29<br />
March, 2011 and any Supplements thereto, which contains<br />
the general description of:<br />
- the Fund and its management and administration;<br />
- its investment restrictions and borrowing powers;<br />
- its general management and Fund charges;<br />
- the taxation of the Fund and of its Unitholders;<br />
- its risk factors; and<br />
- names of all other sub-funds of the Fund<br />
which is available from the Manager at 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Ireland.<br />
PineBridge Investments Ireland Limited is the Manager of<br />
the Fund. The Directors of the Manager are set out in the<br />
main body of the Prospectus.<br />
The Directors of the Manager accept responsibility for the<br />
information contained in the Prospectus and this Supplement.<br />
To the best of the knowledge and belief of the Directors<br />
(who have taken all reasonable care to ensure that<br />
such is the case) such information is in accordance with<br />
the facts and does not omit anything likely to affect the<br />
import of such information. The Directors accept responsibility<br />
accordingly.<br />
The audited financial information for the Fund will be sent<br />
on request to any Unitholder.<br />
An investment in the Sub-Fund should not constitute a<br />
substantial proportion of an investment portfolio and<br />
may not be appropriate for all investors.<br />
The Sub-Fund may invest in FDI for investment purposes<br />
as specified in this Supplement.<br />
Definitions<br />
"Asian Region" includes Bangladesh, Hong Kong, India,<br />
Indonesia, South Korea, Malaysia, Pakistan, The People's<br />
Republic of China, The Philippines, Singapore, Sri Lanka,<br />
Taiwan and Thailand.<br />
1. The Investment Manager<br />
The Manager has appointed PineBridge Investments Asia<br />
Limited, Clarendon House,2 Church Street, Hamilton HM<br />
11, Bermuda (registered address) and Level 31, Three<br />
Pacific Place, 1 Queen’s Road East, Hong Kong (business<br />
address) to act as investment manager to the Sub-Fund.<br />
The Investment Manager has the responsibility for the<br />
PineBridge Asia Balanced Fund<br />
investment management, on a discretionary basis, of the<br />
assets of the Sub-Fund.<br />
The Investment Manager is incorporated in Bermuda and<br />
based in Hong Kong, manages investment portfolios in<br />
Hong Kong, Singapore, Malaysia, Thailand, Taiwan, South<br />
Korea, the Philippines, Indonesia, India and Australia.<br />
There are investment professionals of PineBridge Investments<br />
companies in all of these locations except Indonesia.<br />
As at 31 December, 2010 the Investment Manager<br />
had USD 10.48 billion assets under management.<br />
The Investment Manager is a wholly owned subsidiary of<br />
Bridge Partners and is also a member company of Pine-<br />
Bridge Investments. PineBridge Investments provides<br />
investment advice and markets asset management products<br />
and services to its clients around the world. It operates<br />
as a multi-strategy investment manager in 32 countries<br />
and jurisdictions, with USD 82.1 billion in assets under<br />
management as of 31 December, 2010. PineBridge<br />
Investments is a leading asset manager with long-term<br />
track records across listed equity, fixed income and alternative<br />
investments strategies, and a rich heritage managing<br />
assets for one of the world’s largest insurance and<br />
financial services companies.<br />
2. Investment Objective<br />
The Sub-Fund will be managed to provide investors with<br />
income and long-term capital appreciation through investment<br />
in equities, equity-related securities and debt securities<br />
of Asian issuers in the Asian Region.<br />
3. Investment Policy<br />
The Sub-Fund will, under normal market conditions, invest<br />
the majority of its total assets in a broad range of equity<br />
and equity-related securities of Asian companies i.e. companies<br />
whose assets, products or operations are in Asia<br />
and debt securities of Asian issuers, including commercial<br />
paper, bonds or other debt instruments issued or guaranteed<br />
by Asian corporations or entities, obligations of supranational<br />
community, regional or world institutions or organisations<br />
issued or guaranteed by Asian government or<br />
governmental subdivisions, certificates of deposit, bankers<br />
acceptances issued or supported by the credit of Asian<br />
banks.<br />
The Sub-Fund will invest in fixed and / or floating rate debt<br />
securities of varying maturities. The percentage of debt<br />
securities with a credit rating of less than BBB by Standard<br />
and Poor's Corporation, or equivalent by Moody's or other<br />
rating agency will be similar to that of the HSBC Asian US<br />
Dollar Bond Total Return Index. Where no rating is available,<br />
the Manager, with the advice of the Investment Manager,<br />
may assign its own rating, which must be deemed to<br />
be the equivalent of the previously mentioned Standard<br />
and Poor's, Moody's or other agency rating.<br />
A major proportion of the Sub-Fund's assets will be invested<br />
in large, well established companies with the remainder<br />
being invested in smaller companies.<br />
The Investment Manager believes that the performance of<br />
equities over longer periods of time is driven by the pro-<br />
| 58
gression of earnings. The Sub-Fund will strive to add value<br />
by identifying stocks with superior sustainable earnings<br />
performance. The stock selection will also be influenced by<br />
valuation levels, but only to the extent that factors have<br />
been identified which are expected to drive valuation potential<br />
to be realised in terms of earnings progression.<br />
On a regional basis, the investment universe is categorised<br />
according to growth potential. This classification<br />
process incorporates the background of each company's<br />
historical growth patterns, resulting in an informed assessment<br />
of future prospects.<br />
Companies in the investment universe will be classified as<br />
follows:<br />
1. Exceptional growth prospects (normally, relatively<br />
new companies or companies going through radical transformation).<br />
2. High and stable growth.<br />
3. High but cyclical growth.<br />
4. Low or no growth, which are sub-divided into (a)<br />
stable, (b) cyclical and (c) turn-around situation.<br />
Distinct quantitative and qualitative criteria are set forth for<br />
buy and sell decisions.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />
Bank, invest in equity and equity-related securities<br />
including but not limited to common stock, preferred stock<br />
and securities which are convertible into or exchangeable<br />
for such equity securities, or which carry warrants to purchase<br />
such equity securities.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />
Bank, purchase and sell equity index and equityrelated<br />
instruments including but not limited to LEPOs,<br />
OPALS, PERLES (as outlined in the main body of the<br />
Prospectus), participatory receipts / participatory certificates<br />
and share index notes, each of which may assist in<br />
achieving the investment objective of the Sub-Fund.<br />
Where utilised, LEPOs, OPALS and PERLES will be listed<br />
or traded on one or more of the stock exchanges or recognised<br />
markets on which the Sub-Fund is permitted to invest,<br />
as set out in Appendix I to the Prospectus. These<br />
instruments shall in each case comprise transferable securities<br />
of the issuer, notwithstanding that their value is linked<br />
to an underlying equity or equity index. In practice, the<br />
Sub-Fund will purchase such instruments from an issuer<br />
and the instrument will track the underlying equity or equity<br />
index. It should be noted that the Sub-Fund's exposure in<br />
relation to these instruments will be to the issuer of the<br />
instruments. However, the Sub-Fund will also have an<br />
economic exposure to the underlying securities themselves.<br />
Any LEPOs purchased or sold by the Sub-Fund will<br />
be exercisable at any time over the duration of its life and<br />
may be settled on a cash basis.<br />
The Sub-Fund may invest in American, International, and<br />
Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) which<br />
are listed on a Recognised Exchange as set out in Appendix<br />
I to the Prospectus. Such investments must be in accordance<br />
with the investment objective, investment policy<br />
and investment restrictions of the Sub-Fund.<br />
PineBridge Asia Balanced Fund<br />
The Sub-Fund may invest up to 10% of its Net Asset Value<br />
in regulated collective investment schemes, including real<br />
estate investment trusts (REITs), where the investment<br />
policies of these schemes are consistent with that of the<br />
Sub-Fund and such schemes meet the criteria set out in<br />
Guidance Note 2/03. The ability to trade REITs in the<br />
secondary market can be more limited than other stocks.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />
Bank, hold cash and / or ancillary liquid assets and<br />
may invest in money market instruments (as defined in the<br />
Central Bank's Notices and which may or may not be dealt<br />
on a regulated market), which are rated investment grade<br />
by an international rating agency. Such money market<br />
instruments may include but are not limited to nongovernment<br />
short term obligations (such as fixed or floating<br />
rate commercial paper), obligations of banks or other<br />
depository institutions (such as certificates of deposit and<br />
bankers acceptances), securities issued or otherwise<br />
backed by supranational organisations or by sovereign<br />
governments, their agencies, their instrumentalities and<br />
political sub divisions.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />
Bank, hold deposits with credit institutions as prescribed<br />
in the Central Bank’s Notices.<br />
Where considered appropriate, the Sub-Fund may utilise<br />
collateralised debt obligations ("CDO"), credit default<br />
swaps ("CDS"), or credit linked notes ("CLN") for investment<br />
purposes or for hedging purposes, including protection<br />
against credit or default risks, subject to the conditions<br />
and within the limits laid down by the Central Bank. Such<br />
investments must be in accordance with the investment<br />
objectives, investment policy and investment restrictions of<br />
the Sub-Fund.<br />
A CDO is a security backed by a pool of bonds, loans and<br />
other assets. CDOs do not specialize in one type of debt<br />
and accordingly, a CDO may own corporate bonds, commercial<br />
loans, asset-backed securities, residential mortgage-backed<br />
securities, commercial mortgage-backed<br />
securities, and emerging market debt. The CDO's securities<br />
are typically divided into several classes, or bond<br />
tranches, that have differing levels of investment grade or<br />
credit tolerances. Most CDO issues are structured in a way<br />
that enables the senior bond classes and mezzanine<br />
classes to receive investment-grade credit ratings; credit<br />
risk is shifted to the most junior class of securities. If any<br />
defaults occur in the assets backing a CDO, the senior<br />
bond classes are first in line to receive principal and interest<br />
payments, followed by the mezzanine classes and<br />
finally by the lowest rated (or non-rated) class, which is<br />
known as the equity tranche. The Sub-Fund will invest in<br />
the rated or equity tranches of CDOs and will not be leveraged<br />
as result of such investments.<br />
A CDS is a FDI which operates to mitigate credit risk. The<br />
protection buyer purchases protection from the protection<br />
seller for losses that might be incurred as a result of a<br />
default or other credit event in relation to an underlying<br />
security. The protection buyer pays a premium for the<br />
protection and the protection seller agrees to make a payment<br />
to compensate the protection buyer for losses incurred<br />
upon the occurrence of any one of a number of<br />
| 59
possible specified credit events, as set out in the CDS<br />
agreement. In relation to the use of CDSs the Sub-Fund<br />
may be a protection buyer and / or a protection seller.<br />
A CLN is a security that pays a fixed or floating coupon<br />
during the life of the note (the coupon is linked to the performance<br />
of a reference asset, typically bonds) and which<br />
allows the issuer to transfer a specific credit risk to an<br />
investor. At maturity, the investor receives the par value of<br />
the underlying security unless the referenced credit defaults<br />
or declares bankruptcy, in which case the investor<br />
receives an amount equal to the recovery rate.<br />
The Sub-Fund may also engage in forward foreign exchange<br />
contracts, including non-deliverable forwards, for<br />
investment purposes or for hedging purposes, to alter the<br />
currency exposure of the underlying assets, in accordance<br />
with the limits set out by the Central Bank. The Sub-Fund<br />
may also hedge currency exchange risk by entering into<br />
forward, futures and currency swap contracts and purchasing<br />
and selling put or call options on foreign currency and<br />
on foreign currency futures contracts within the limits set<br />
out by the Central Bank. Because currency positions held<br />
by the Sub-Fund may not correspond with the asset position<br />
held, the performance may be strongly influenced by<br />
movements in the FX rates.<br />
The Sub-Fund may for investment purposes or for hedging<br />
purposes purchase and write call and put options (including<br />
straddles) on securities, securities indices (with reference<br />
to bonds) and currencies and enter into equity and<br />
bond index futures contracts and use options (including<br />
straddles) on such futures contracts.<br />
The performance of the Sub-Fund’s portfolio of investments<br />
will be measured against a blended index of 70% of<br />
the MSCI AC (All Country) Asia ex-Japan Daily Total Return<br />
Index and 30% of the HSBC Asian US Dollar Bond<br />
Total Return Index (the "Indices"). The MSCI AC (All<br />
Country) Asia ex-Japan Daily Total Return Index is a free<br />
float-adjusted market capitalisation index that is designed<br />
to measure equity market performance in Asia, excluding<br />
Japan. The HSBC Asian US Dollar Bond Total Return<br />
Index is a benchmark tracking the return of an Asian bond<br />
portfolio. It consists mainly of US dollar-denominated fixed<br />
rate straight bonds. The Investment Manager may consider<br />
that, where the Sub-Fund's portfolio make up is different<br />
to that of the Indices, it is necessary or desirable to<br />
replicate the currency exposure of the Indices and therefore<br />
the Investment Manager is entitled to alter the currency<br />
exposure characteristics of certain of the assets held<br />
within the Sub-Fund through the use of forward and futures<br />
currency contracts so that, whilst its own determination of<br />
portfolio make up may be reflected in the actual portfolio<br />
make up, the currency exposure can reflect that of the<br />
Indices.<br />
The Investment Manager is, however, entitled at any time<br />
to change the Indices where, for reasons outside the Investment<br />
Manager's control, the Indices have been replaced<br />
by another index or where another index may reasonably<br />
be considered by the Investment Manager to have<br />
become the industry standard for the relevant exposure.<br />
Unitholders will be advised of any change in the Indices in<br />
the next annual or half-yearly report of the Fund.<br />
PineBridge Asia Balanced Fund<br />
Any changes to the investment objective of the Sub-Fund<br />
and any material changes to the investment policy may not<br />
be made without the prior written approval on the basis of<br />
a majority of votes cast at a general meeting of Unitholders<br />
of the Sub-Fund. Any such changes may not be made<br />
without the approval of the Central Bank. In the event of a<br />
change in investment objective and / or a change to the<br />
investment policy, a reasonable notification period will be<br />
provided by the Manager to enable Unitholders to redeem<br />
their Units prior to implementation of such change.<br />
The Sub-Fund will be managed so as to be fully invested,<br />
other than during periods where the Investment Manager<br />
believes that a larger cash position is warranted.<br />
The Sub-Fund’s investments are subject to the investment<br />
restrictions as set out in the section of the Prospectus<br />
headed "Investment Restrictions".<br />
No assurance can be given that the Sub-Fund's investment<br />
objective will be achieved.<br />
The use of FDI may create an exposure risk, however, any<br />
exposure arising as a result of the use of FDI's will not<br />
exceed the Net Asset Value of the Sub-Fund (i.e. the Sub-<br />
Fund will not be leveraged in excess of 100% of its Net<br />
Asset Value).<br />
The Manager will employ a risk management process<br />
which will enable it to accurately measure, monitor and<br />
manage the risks attached to financial derivative positions<br />
and details of this process have been provided to the Central<br />
Bank. The Manager will not utilise FDI which have not<br />
been included in the risk management process until such<br />
time as a revised risk management process has been filed<br />
with the Central Bank.<br />
The Manager will, on request, provide supplementary<br />
information to Unitholders relating to the risk management<br />
methods employed, including the quantitative limits that<br />
are applied and any recent developments in the risk and<br />
yield characteristics of the main categories of investments.<br />
An investment in the Sub-Fund should not constitute a<br />
substantial proportion of an investment portfolio and may<br />
not be appropriate for all investors.<br />
A list of the stock exchanges and markets in which the<br />
Sub-Fund is permitted to invest, in accordance with the<br />
requirements of the Central Bank, is contained in Appendix<br />
I to the Prospectus and should be read in conjunction with,<br />
and subject to, the Sub-Fund's investment objective and<br />
investment policy, as detailed above. The Central Bank<br />
does not issue a list of approved markets. With the exception<br />
of permitted investments in unlisted securities, investment<br />
will be restricted to those stock exchanges and markets<br />
listed in Appendix I to the Prospectus.<br />
The risk factors specific to the Sub-Fund are set out in<br />
section 4 below and include Credit Risk, Emerging Markets<br />
Risk, FDI Risk, Fixed Income Securities, Below Investment<br />
Grade Debt Securities, Credit Default Swaps and Volatility<br />
Risk. These risk factors may not be a complete list of all<br />
risk factors associated with an investment in the Sub-Fund.<br />
| 60
4. Additional Risk Factors<br />
The general risk factors set out in the "Risk Factors" section<br />
of the Prospectus apply to the Sub-Fund. In addition,<br />
the following risk factors apply to the Sub-Fund. These risk<br />
factors may not be a complete list of all risk factors associated<br />
with an investment in the Sub-Fund:<br />
Credit Risk: There can be no assurance that the issuers<br />
of securities or other instruments in which a Sub-Fund may<br />
invest will not be subject to credit difficulties, leading to<br />
either the downgrading of such securities or instruments,<br />
or to the loss of some or all of the sums invested in such<br />
securities or instruments or payments due on such securities<br />
or instruments. Sub-Funds may also be exposed to a<br />
credit risk in relation to the counterparties with whom they<br />
transact or place margin or collateral in respect of transactions<br />
in FDI and may bear the risk of counterparty default.<br />
When a Sub-Fund invests in an security or other instrument<br />
which is guaranteed by a bank or other type of financial<br />
institution there can be no assurance that such guarantor<br />
will not itself be subject to credit difficulties, which<br />
may lead to the downgrading of such securities or instruments,<br />
or to the loss of some or all of the sums invested in<br />
such securities or instruments, or payments due on such<br />
securities or instruments.<br />
Emerging Markets Risk: Investment in the securities of<br />
companies in 'emerging' or 'developing' countries, or investment<br />
in certain securities markets in 'emerging' or<br />
'developing' markets may involve a high degree of risk and<br />
may be considered speculative. Risks include (i) greater<br />
risk of expropriation, confiscatory taxation, nationalization,<br />
and social, political and economic instability; (ii) the small<br />
current size of the markets for securities of 'emerging' or<br />
'developing' market issuers and the currently low or nonexistent<br />
volume of trading, resulting in lack of liquidity and<br />
in price volatility; (iii) certain national policies which may<br />
restrict the Sub-Fund's investment opportunities including<br />
restrictions on investing in issuers or industries deemed<br />
sensitive to relevant national interests; (iv) the absence of<br />
developed legal structures governing private or foreign<br />
investment and private property; (v) the legal infrastructure<br />
and accounting, auditing and reporting standards in<br />
'emerging' or 'developing' markets may not provide the<br />
same degree of shareholder protection or information to<br />
investors as would generally apply internationally; (vi)<br />
potentially a greater risk regarding the ownership and<br />
custody of securities i.e. in certain countries, ownership is<br />
evidenced by entries in the books of a company or its<br />
registrar. In such instances, no certificates representing<br />
ownership of companies will be held by the Trustee or any<br />
of its local correspondents or in an effective central depository<br />
system; and (vii) 'emerging' or 'developing' markets<br />
may experience significant adverse economic developments,<br />
including substantial depreciation in currency exchange<br />
rates or unstable currency fluctuations, increased<br />
interest rates, or reduced economic growth rates than<br />
investments in securities of issuers based in developed<br />
countries.<br />
The economies of 'emerging' or 'developing’ markets, in<br />
which the Sub-Fund may invest, may differ favourably or<br />
PineBridge Asia Balanced Fund<br />
unfavourably from the economies of industrialised countries.<br />
The economies of 'emerging' or 'developing' countries<br />
are generally heavily dependent on international trade<br />
and have been and may continue to be adversely affected<br />
by trade barriers, exchange controls, managed adjustments<br />
in relative currency values and other protectionist<br />
measures imposed or negotiated by the countries with<br />
which they trade. Investments in 'emerging' or 'developing'<br />
markets entail risks which include the possibility of political<br />
or social instability, adverse changes in investment or<br />
exchange control regulations, expropriation and withholding<br />
of dividends at source. In addition, such securities may<br />
trade with less frequency and volume than securities of<br />
companies and governments of developed, stable nations<br />
and there is also a possibility that redemption of Units<br />
following a redemption request may be delayed due to the<br />
illiquid nature of such investments.<br />
Financial Derivative Instruments: The prices of FDI,<br />
including futures and options, are highly volatile. Price<br />
movements of forward contracts, futures contracts and<br />
other derivative contracts are influenced by, among other<br />
things, interest rates, changing supply and demand relationships,<br />
trade, fiscal, monetary and exchange control<br />
programs and policies of governments, and national and<br />
international political and economic events and policies. In<br />
addition, governments from time to time intervene, directly<br />
and by regulation, in certain markets, particularly markets<br />
in currencies and interest rate related futures and options.<br />
Such intervention is often intended directly to influence<br />
prices and may, together with other factors, cause all of<br />
such markets to move rapidly in the same direction because<br />
of, among other things, interest rate fluctuations.<br />
The use of FDI also involves certain special risks, including:<br />
(1) dependence on the ability to predict movements in<br />
the prices of securities being hedged and movements in<br />
interest rates, (2) imperfect correlation between the price<br />
movements of the derivatives and price movements of<br />
related investments, (3) the fact that skills needed to use<br />
these instruments are different from those needed to select<br />
the Sub-Fund’s securities, (4) the possible absence of a<br />
liquid market for any particular instrument at any particular<br />
time, (5) possible impediments to effective portfolio management<br />
or the ability to meet redemptions, (6) possible<br />
legal risks arising in relation to derivative contract documentation,<br />
particularly issues arising relating to enforceability<br />
of contracts and limitations thereto, (7) settlement<br />
risk as when dealing with futures, forwards, swaps, contracts<br />
for differences the Sub-Fund’s liability may be potentially<br />
unlimited until the position is closed, and (8) counterparty<br />
risk as the use of OTC derivatives, such as futures,<br />
forward contracts, swap agreements and contracts for<br />
differences will expose the Sub-Fund to credit risk with<br />
respect to the counterparty involved.<br />
The Sub-Fund may invest in certain derivative instruments,<br />
which may involve the assumption of obligations as well as<br />
rights and assets. Assets deposited as margin with brokers<br />
may not be held in segregated accounts by the brokers<br />
and may therefore become available to the creditors of<br />
such brokers in the event of their insolvency or bankruptcy.<br />
The Sub-Fund may from time to time utilise both exchange-traded<br />
and OTC credit derivatives as part of its<br />
| 61
investment policy and for hedging purposes. These instruments<br />
may be volatile, involve certain special risks and<br />
expose investors to a high risk of loss. When used for<br />
hedging purposes there may be an imperfect correlation<br />
between these instruments and the underlying investments<br />
or market sectors being hedged. Transactions in OTC<br />
derivatives, such as credit derivatives, may involve additional<br />
risk as there is no exchange market on which to<br />
close out an open position.<br />
Fixed Income Securities: Investment in fixed income<br />
securities is subject to interest rate, sector, security and<br />
credit risks. Lower-rated securities will usually offer higher<br />
yields than higher-rated securities to compensate for the<br />
reduced creditworthiness and increased risk of default that<br />
these securities carry. Lower-rated securities generally<br />
tend to reflect short-term corporate and market developments<br />
to a greater extent than higher-rated securities<br />
which respond primarily to fluctuations in the general level<br />
of interest rates. There are fewer investors in lower-rated<br />
securities and it may be harder to buy and sell such securities<br />
at an optimum time.<br />
The volume of transactions effected in certain international<br />
bond markets may be appreciably below that of the world’s<br />
largest markets, such as the United States. Accordingly,<br />
the Sub-Fund’s investment in such markets may be less<br />
liquid and their prices may be more volatile than comparable<br />
investments in securities trading in markets with larger<br />
trading volumes. Moreover, the settlement periods in certain<br />
markets may be longer than in others which may affect<br />
portfolio liquidity.<br />
Investment grade securities may be subject to the risk of<br />
being downgraded to a rating that is below investment<br />
grade.<br />
Unitholders should note that where investment grade securities<br />
are downgraded to a rating that is below investment<br />
grade after acquisition, there is no specific requirement to<br />
sell such securities unless otherwise stated in the investment<br />
policy outlined above in this Supplement. In the event<br />
of such downgrading, the Manager or its delegates will<br />
promptly analyse such securities and the financials of the<br />
issuer of such securities to determine the action to be<br />
taken (i.e. hold, reduce or buy).<br />
Many fixed income securities especially those issued at<br />
high interest rates provide that the issuer may repay them<br />
early. Issuers often exercise this right when interest rates<br />
decline. Accordingly, holders of securities that are pre-paid<br />
may not benefit fully from the increase in value that other<br />
fixed income securities experience when rates decline.<br />
Furthermore, in such a scenario the Sub-Fund may reinvest<br />
the proceeds of the pay-off at the then current<br />
yields, which will be lower than those paid by the security<br />
that was paid off. Pre-payments may cause losses on<br />
securities purchased at a premium, and unscheduled prepayments,<br />
which will be made at par, will cause the Sub-<br />
Fund to experience loss equal to any unamortized premium.<br />
An investment in sovereign debt securities may be subject<br />
to credit and / or default risks. Particularly high (or increasing)<br />
levels of government fiscal deficit and / or high levels<br />
PineBridge Asia Balanced Fund<br />
of government debts, amongst other factors, may adversely<br />
affect the credit rating of such sovereign debt securities<br />
and may lead to market concerns of higher default<br />
risk. In the unlikely event of downgrading or default, the<br />
value of such securities may be adversely affected resulting<br />
in the loss of some or all of the sums invested in such<br />
securities.<br />
Below Investment Grade Debt Securities: An investment<br />
in high yield securities, or below investment grade<br />
debt securities, meaning securities rated below Baa3 by<br />
Moody’s or below BBB- by Standard and Poor’s, sometimes<br />
referred to as "junk bonds", or low credit quality<br />
securities involves a higher degree of risk than investment<br />
in investment grade debt securities. Issuers of these securities<br />
are often highly leveraged, so that their ability to<br />
service debt obligations during an economic downturn may<br />
be impaired. The lower ratings of securities reflect a<br />
greater possibility of adverse changes in the financial condition<br />
of the issuer, which may impair the ability of the<br />
issuer to make payments of interest and principal. The risk<br />
of loss due to default in payment of interest or principal by<br />
such issuers is significantly greater than in the case of<br />
investment grade securities because such securities frequently<br />
are subordinated to the prior payment of senior<br />
indebtedness. In the case of default or winding up of an<br />
issuer of below investment grade securities, there is a<br />
greater risk that the capital / assets of the issuer will be<br />
insufficient to meet all of its liabilities and the holders of<br />
below investment grade securities, (who rank as unsecured<br />
creditors) could in such circumstances lose their<br />
entire investment. An economic downturn or a period of<br />
rising interest rates could adversely affect the market for<br />
these securities and reduce the Sub-Fund’s ability to sell<br />
these securities.<br />
The market for below investment grade rated securities<br />
may be thinner and less active than that for higher quality<br />
securities which can adversely affect the price at which<br />
securities can be sold. To the extent that there is no regular<br />
secondary market trading for certain lower rated securities,<br />
the investment manager may experience difficulty in<br />
valuing such securities and in turn the Sub-Fund’s assets.<br />
Credit Default Swaps: When the Sub-Fund is the buyer of<br />
a credit default swap, it would be entitled to receive the<br />
agreed-upon value (or par) of a referenced debt obligation<br />
from the counterparty to the swap on the occurrence of<br />
certain credit events in relation to the relevant reference<br />
entity. As consideration, the Sub-Fund would pay to the<br />
counterparty a periodic stream of fixed payments during<br />
the life of the swap if no credit event has occurred, in<br />
which case the Sub-Fund would receive no benefits under<br />
the swap. In circumstances in which the Sub-Fund does<br />
not own the debt securities that are deliverable under a<br />
credit default swap, the Sub-Fund is exposed to the risk<br />
that deliverable securities will not be available in the market,<br />
or will be available only at unfavourable prices. In<br />
certain instances of issuer defaults or restructurings, it has<br />
been unclear under the standard industry documentation<br />
for credit default swaps whether or not a "credit event"<br />
triggering the seller's payment obligation had occurred. In<br />
either of these cases, the Sub-Fund would not be able to<br />
realize the full value of the credit default swap upon a<br />
default by the reference entity. As a seller of credit default<br />
| 62
swaps, the Sub-Fund incurs exposure to the credit of the<br />
reference entity and is subject to many of the same risks it<br />
would incur if it were holding debt securities issued by the<br />
reference entity. However, the Sub-Fund will not have any<br />
legal recourse against the reference entity and will not<br />
benefit from any collateral securing the reference entity's<br />
debt obligations.<br />
Volatility Risk: All markets are subject to volatility based<br />
on prevailing economic conditions. Securities in 'emerging'<br />
or 'developing' markets may involve a higher degree of risk<br />
due to the small current size of the markets for securities<br />
of 'emerging' or 'developing' market issuers and the currently<br />
low or non-existent volume of trading, which could<br />
result in price volatility. Certain economic and political<br />
events in 'emerging' or 'developing' economies, including<br />
changes in foreign exchange policies and current account<br />
positions, could also cause greater volatility in exchange<br />
rates. As stated previously, some of the markets or exchanges<br />
on which a Sub-Fund may invest may prove to be<br />
highly volatile from time to time.<br />
5. Application for Units<br />
The following classes of Unit are currently, or may be,<br />
offered:<br />
Class A Units denominated in US Dollars<br />
Class A1 Units denominated in Euro<br />
Class A2 Units denominated in Sterling<br />
Class A3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class C Units denominated in US Dollars<br />
Class C1 Units denominated in Euro<br />
Class C2 Units denominated in Sterling<br />
Class C3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class H Units denominated in US Dollars<br />
Class Y Units denominated in US Dollars<br />
Class Y1 Units denominated in Euro<br />
Class Y2 Units denominated in Sterling<br />
Class Y3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class YD Units denominated in US Dollars<br />
Class Y1D Units denominated in Euro<br />
Class Y3D Units denominated in Japanese Yen<br />
Class X Units denominated in US Dollars<br />
Class X1 Units denominated in Euro<br />
Class X2 Units denominated in Sterling<br />
Class X3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class L Units denominated in US Dollars<br />
Class L Units are currently in issue and are available for<br />
subscription at the Net Asset Value.<br />
Class A, Class A1, Class A2 and Class A3 Units are being<br />
offered to investors at USD12.50, Euro12.50, STG12.50<br />
and JPY 1,500 respectively during the Initial Offer Period<br />
which has commenced and will close on 30 June, 2011 at<br />
noon (Irish time).<br />
Class C, Class C1, Class C2 and Class C3 Units are being<br />
PineBridge Asia Balanced Fund<br />
offered to investors at USD12.50, Euro12.50, STG12.50<br />
and JPY 1,500 respectively during the Initial Offer Period<br />
which has commenced and will close on 30 June, 2011 at<br />
noon (Irish time).<br />
Class H Units are being offered to investors at USD12.50<br />
during the Initial Offer Period which has commenced and<br />
will close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />
Class Y, Class Y1, Class Y2 and Class Y3 Units are being<br />
offered to investors at USD100, Euro100, STG100 and<br />
JPY 1,500 respectively during the Initial Offer Period which<br />
has commenced and will close on 30 June, 2011 at noon<br />
(Irish time).<br />
Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units are being offered<br />
to investors at USD100, Euro100 and JPY1,500<br />
respectively during the Initial Offer Period which has commenced<br />
and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />
time).<br />
Class X, Class X1, Class X2 and Class X3 Units are being<br />
offered to investors at USD100, Euro100, STG100 and<br />
JPY 1,500 respectively during the Initial Offer Period which<br />
has commenced and will close on 30 June, 2011 at noon<br />
(Irish time).<br />
Subscriptions for Class X, Class X1, Class X2 or Class X3<br />
Units will only be accepted from investors who have entered<br />
into a separate arrangement (legal agreement) with<br />
the Manager or its delegate.<br />
All Classes of Units which have not already been issued<br />
may be offered to the investors on such other dates as the<br />
Manager may at its discretion, and with the consent of the<br />
Trustee, determine and notify to the Central Bank. Thereafter,<br />
Units shall be issued at the Net Asset Value per Unit<br />
of the relevant Class.<br />
6. Minimum Initial Subscription, Minimum Holding,<br />
Minimum Subsequent Subscription and<br />
Minimum Redemption Requirements<br />
The Minimum Initial Subscription and Minimum Holding<br />
applicable to each Class of Unit in the Sub-Fund are as<br />
follows:<br />
Class A Units USD 1,000<br />
Class A1 Units Euro 1,000<br />
Class A2 Units STG 1,000<br />
Class A3 Units JPY 125,000<br />
Class C Units USD 1,000<br />
Class C1 Units Euro 1,000<br />
Class C2 Units STG 1,000<br />
Class C3 Units JPY 125,000<br />
Class H Units USD 1,000<br />
Class Y Units USD 1,000,000<br />
Class Y1 Units Euro 1,000,000<br />
Class Y2 Units STG 1,000,000<br />
Class Y3 Units JPY 125,000,000<br />
Class YD Units USD 1,000,000<br />
| 63
Class Y1D Units Euro 1,000,000<br />
Class Y3D Units JPY 125,000,000<br />
The Minimum Initial Subscription for Class X, Class X1,<br />
Class X2, Class X3 Units is as follows:<br />
Class X Units USD 10,000,000<br />
Class X1 Units Euro 10,000,000<br />
Class X2 Units STG 10,000,000<br />
Class X3 Units JPY 1,250,000,000<br />
There is no Minimum Holding for Class X, Class X1, Class<br />
X2 or Class X3 Units.<br />
There is no Minimum Initial Subscription or Minimum Holding<br />
for Class L Units.<br />
The Minimum Subsequent Subscription and Minimum<br />
Redemption applicable to each Class of Unit in the Sub-<br />
Fund are as follows:<br />
Class A Units USD 250<br />
Class A1 Units Euro 250<br />
Class A2 Units STG 250<br />
Class A3 Units JPY 30,000<br />
Class C Units USD 250<br />
Class C1 Units Euro 250<br />
Class C2 Units STG 250<br />
Class C3 Units JPY 30,000<br />
Class H Units USD 250<br />
There are no Minimum Subsequent Subscription or Minimum<br />
Redemption amounts for the Class Y, Class Y1,<br />
Class Y2, Class Y3, Class YD, Class Y1D, Class Y3D,<br />
Class X, Class X1, Class X2, Class X3 or Class L Units.<br />
7. Management and Fund Charges<br />
The Manager is entitled to receive an annual fee accrued<br />
at each Dealing Day and payable monthly in arrears out of<br />
the Sub-Fund as a percentage of the Net Asset Value of<br />
each Class of Unit in the Sub-Fund at the rates stated<br />
below:<br />
Class A Units 1.30%<br />
Class A1 Units 1.30%<br />
Class A2 Units 1.30%<br />
Class A3 Units 1.30%<br />
Class C Units 2.25%<br />
Class C1 Units 2.25%<br />
Class C2 Units 2.25%<br />
Class C3 Units 2.25%<br />
Class H Units 4.00%<br />
Class Y Units 1.00%<br />
Class Y1 Units 1.00%<br />
Class Y2 Units 1.00%<br />
Class Y3 Units 1.00%<br />
Class YD Units 1.00%<br />
Class Y1D Units 1.00%<br />
PineBridge Asia Balanced Fund<br />
Class Y3D Units 1.00%<br />
Class X Units 0%<br />
Class X1 Units 0%<br />
Class X2 Units 0%<br />
Class X3 Units 0%<br />
Class L Units 1.25%<br />
Class H Units are available for subscription by Latin<br />
American investors only and are subject to a higher management<br />
fee than other Unit Classes, this is due to market<br />
factors applicable to Latin American countries.<br />
With respect to Class A, Class A1, Class A2 and Class<br />
A3 Units, a Unitholder servicing and maintenance fee will<br />
be payable out of the assets of the Sub-Fund to the Manager<br />
at a rate of up to 0.50% of the Net Asset Value of<br />
the Sub-Fund attributable to these Classes of Units. With<br />
respect to Class X, Class X1, Class X2 and Class X3<br />
Units, a Unitholder servicing and maintenance fee will be<br />
payable out of the assets of the Sub-Fund to the Manager<br />
at a rate of up to 0.10% of the Net Asset Value of the<br />
Sub-Fund attributable to these Classes of Units. The<br />
Unitholder servicing and maintenance fee is accrued at<br />
each Dealing Day and is payable monthly in arrears.<br />
For all other classes of Units a Unitholder servicing and<br />
maintenance fee not exceeding 1% per annum accrued at<br />
each Dealing Day and payable monthly in arrears may, at<br />
the discretion of the Manager, be payable out of the Net<br />
Asset Value of the Sub-Fund attributable to the relevant<br />
class of Units.<br />
Details of any other fees and charges relating to the Sub-<br />
Fund are contained in the section headed "Management<br />
and Fund Charges" in the main body of the Prospectus.<br />
8. Distributions<br />
In relation to Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units,<br />
the Manager intends to declare a distribution on the last<br />
Business Day of May and November of each year. Distributions<br />
shall generally be declared out of the net income<br />
(whether in the form of dividends, interest or otherwise)<br />
available for distribution by the Sub-Fund and the realised<br />
profits less realised losses and unrealised profits less<br />
unrealised losses.<br />
In respect of all other Unit Classes of the Sub-Fund the<br />
Manager may declare a distribution once a year out of the<br />
net income (whether in the form of dividends, interest or<br />
otherwise) available for distribution by the Sub-Fund and<br />
the realised profits less realised losses and unrealised<br />
profits less unrealised losses. The Manager may also<br />
declare interim distributions on the same basis. Annual<br />
distributions (if declared) will be declared and paid on or<br />
before 30 June in each year.<br />
9. Dealing Day<br />
The Dealing Day for the Sub-Fund is each Business Day.<br />
10. Currency of the Sub-Fund<br />
| 64
The Base Currency of the Sub-Fund is US Dollars.<br />
11. Material Contracts<br />
(i) Investment Management Agreement dated 4<br />
March, 2005, between the Manager and Pine-<br />
Bridge Investments Asia Limited, as amended by a<br />
Supplemental Investment Management Agreement<br />
dated 7 April, 2010, pursuant to which the latter<br />
was appointed as investment manager to the Sub-<br />
Fund. This agreement may be terminated by either<br />
party on 90 days written notice.<br />
Dated: 29 March, 2011<br />
PineBridge Asia Balanced Fund<br />
| 65
SUPPLEMENT 3<br />
PineBridge Global Balanced Fund<br />
Supplement 3 to the Prospectus dated 29 March,<br />
2011 for PineBridge Global Funds<br />
This Supplement contains specific information in relation<br />
to PineBridge Global Balanced Fund (the "Sub-<br />
Fund"), a sub-fund of PineBridge Global Funds (the<br />
"Fund") an open-ended umbrella unit trust authorised<br />
by the Central Bank pursuant to the Regulations.<br />
This Supplement forms part of and should be read<br />
in conjunction with the Prospectus for the Fund<br />
dated 29 March, 2011 and any Supplements thereto,<br />
which contains the general description of:<br />
- the Fund and its management and administration;<br />
- its investment restrictions and borrowing powers;<br />
- its general management and Fund charges;<br />
- the taxation of the Fund and of its Unitholders;<br />
- its risk factors; and<br />
- names of all other sub-funds of the Fund<br />
which is available from the Manager at 30 North<br />
Wall Quay, IFSC, Dublin 1, Ireland.<br />
PineBridge Investments Ireland Limited is the Manager<br />
of the Fund. The Directors of the Manager are set out in<br />
the main body of the Prospectus.<br />
The Directors of the Manager accept responsibility for<br />
the information contained in the Prospectus and this<br />
Supplement. To the best of the knowledge and belief of<br />
the Directors (who have taken all reasonable care to<br />
ensure that such is the case) such information is in<br />
accordance with the facts and does not omit anything<br />
likely to affect the import of such information. The Directors<br />
accept responsibility accordingly.<br />
The audited financial information for the Fund will be<br />
sent on request to any Unitholder.<br />
An investment in the Sub-Fund should not constitute<br />
a substantial proportion of an investment portfolio<br />
and may not be appropriate for all investors.<br />
The Sub-Fund may invest in FDI for investment<br />
purposes as specified in this Supplement.<br />
1. Investment Managers<br />
The Manager has appointed PineBridge Investments<br />
LLC, c/o CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400,<br />
Wilmington, DE 19808, USA (registered address) and<br />
399 Park Avenue, 4 th Floor, New York, NY 10022, USA<br />
(business address) and PineBridge Investments Europe<br />
Ltd., Plantation Place South, 60 Great Tower Street,<br />
London EC3R 5AZ, England, to act as investment<br />
managers to the Sub-Fund. The Investment Managers<br />
have the responsibility for the investment management,<br />
on a discretionary basis of the assets of the Sub-Fund<br />
which shall be allocated between the Investment Managers<br />
in such proportions as may be agreed between<br />
the Manager and each Investment Manager from time<br />
to time. Unitholders in the Sub-Fund shall have no<br />
influence over the allocation of assets of the Sub-Fund<br />
by the Manager between each Investment Manager.<br />
PineBridge Investments LLC is a US based investment<br />
PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />
manager regulated by the Securities and Exchange<br />
Commission and is a wholly owned subsidiary of Bridge<br />
Partners. As at 31 December, 2010 it had USD 44<br />
billion assets under management.<br />
PineBridge Investments Europe Ltd. is authorised and<br />
regulated by the United Kingdom Financial Services<br />
Authority in the conduct of its investment business.<br />
PineBridge Investments Europe Ltd. is a London based<br />
investment management company and is a wholly<br />
owned subsidiary of Bridge Partners. As at 31 December,<br />
2010 it had responsibility for the investment of<br />
assets of STG 5.28 billion. Its executive officers have<br />
managed portfolios of fixed income securities and<br />
European equities for more than 10 years.<br />
Each Investment Manager is also a member company<br />
of PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />
provides investment advice and markets asset management<br />
products and services to its clients around the<br />
world. It operates as a multi-strategy investment manager<br />
in 32 countries and jurisdictions, with USD 82.1<br />
billion in assets under management as of 31 December,<br />
2010. PineBridge Investments is a leading asset manager<br />
with long-term track records across listed equity,<br />
fixed income and alternative investments strategies,<br />
and a rich heritage managing assets for one of the<br />
world’s largest insurance and financial services companies.<br />
2. Investment Objective<br />
The Sub-Fund seeks long-term capital appreciation by<br />
identifying new and changing worldwide economic and<br />
investment trends and investing in assets globally to<br />
benefit therefrom.<br />
3. Investment Policy<br />
The Sub-Fund will select equity, equity-related, debt<br />
and short term securities of companies and debt securities<br />
of governments throughout the world, which are<br />
expected by the Investment Managers to benefit from<br />
such trends. The Sub-Fund will invest in investment<br />
grade, sovereign, supranational and corporate bond<br />
issues of fixed and / or floating rate with a rating of no<br />
less than BBB- by Standard and Poor’s Corporation, or<br />
equivalent by Moody’s or other rating agency. Where no<br />
rating is available, the Manager, with the advice of the<br />
Investment Managers, may assign its own rating, which<br />
must be deemed the equivalent of the previously mentioned<br />
Standard and Poor’s rating, or equivalent by<br />
Moody’s or other rating agency.<br />
In allocating the Sub-Fund's investments, the Investment<br />
Managers will continually assess major economic<br />
and business conditions while trying to identify underlying<br />
trends. These conditions will include economic<br />
growth rates, business prospects for particular industries<br />
and companies, securities prices, interest rates,<br />
currency exchange rates and trade and payment balances,<br />
as well as political developments, including<br />
changes in government fiscal, monetary, regulatory and<br />
labour policies, in the leading countries of the world.<br />
The Investment Managers will analyse, value and select<br />
securities which it expects to profit from such trends.<br />
Since the Sub-Fund aims to identify major trends<br />
worldwide, its overall investment strategy will be flexible.<br />
Thus, the percentage of the Sub-Fund's assets<br />
| 66
invested in securities of companies and governments<br />
located in particular geographic regions of the world will<br />
change from time to time depending upon the investment<br />
outlook for each as counselled by the Investment<br />
Managers.<br />
While the Sub-Fund seeks investment opportunities in<br />
the world's major stock and bond markets, the Sub-<br />
Fund's policy normally is to invest in securities in North<br />
America, Europe, Asia, Australasia and Japan.<br />
The Sub-Fund may invest in locally listed Russian<br />
shares, although no more than 20% of Net Asset Value<br />
will be invested in locally listed Russian shares at any<br />
one time and investment will only be made in equity<br />
securities that are listed / traded on level 1 or level 2 of<br />
the RTS stock exchange and MICEX. Such an investment<br />
will not form the principal focus of the Sub-Fund.<br />
The Investment Managers believe that performance of<br />
equities over longer periods of time is driven by the<br />
progression of earnings. The Sub-Fund will strive to add<br />
value by identifying stocks with superior sustainable<br />
earnings performance. The stock selection will also be<br />
influenced by valuation levels, but only to the extent that<br />
factors have been identified which are expected to drive<br />
valuation potential to be realised in terms of earnings<br />
progression.<br />
On a regional basis, the investment universe is categorised<br />
according to growth potential. This classification<br />
process incorporates the background of each company's<br />
historical growth patterns, resulting in an informed<br />
assessment of future prospects.<br />
Companies in the investment universe will be classified<br />
as follows:<br />
1. Exceptional growth prospects (normally, relatively<br />
new companies or companies going through radical<br />
transformation).<br />
2. High and stable growth.<br />
3. High but cyclical growth.<br />
4. Low or no growth, which are sub-divided into (a)<br />
stable, (b) cyclical and (c) turn-around situation.<br />
Distinct quantitative and qualitative criteria are set forth<br />
for buy and sell decisions.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the<br />
Central Bank, invest in equity and equity-related securities<br />
including but not limited to common stock, preferred<br />
stock and securities which are convertible into or exchangeable<br />
for such equity securities, or which carry<br />
warrants to purchase such equity securities.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the<br />
Central Bank, purchase and sell equity index and equity<br />
related instruments including but not limited to LEPOs,<br />
OPALS, PERLES(as outlined in the main body of the<br />
Prospectus), participatory receipts / participatory certificates<br />
and share index notes, each of which may assist<br />
in achieving the investment objective of the Sub-Fund.<br />
Where utilised, LEPOs, OPALS and PERLES will be<br />
listed or traded on one or more of the stock exchanges<br />
or recognised markets on which the Sub-Fund is permitted<br />
to invest, as set out in Appendix I to the Prospectus.<br />
These instruments shall in each case comprise<br />
transferable securities of the issuer, notwithstanding<br />
that their value is linked to an underlying equity or eq-<br />
PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />
uity index. In practice, the Sub-Fund will purchase such<br />
instruments from an issuer and the instrument will track<br />
the underlying equity or equity index. It should be noted<br />
that the Sub-Fund's exposure in relation to these instruments<br />
will be to the issuer of the instruments. However,<br />
the Sub-Fund will also have an economic exposure<br />
to the underlying securities themselves. Any LE-<br />
POs purchased or sold by the Sub-Fund will be exercisable<br />
at any time over the duration of its life and may<br />
be settled on a cash basis.<br />
The Sub-Fund may invest in American, International,<br />
and Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs)<br />
which are listed on a Recognised Exchange as set out<br />
in Appendix I to the Prospectus. Such investments must<br />
be in accordance with the investment objective, investment<br />
policy and investment restrictions of the Sub-<br />
Fund.<br />
The Sub-Fund may invest up to 10% in aggregate of its<br />
Net Asset Value in regulated or unregulated collective<br />
investment schemes, including relevant real estate<br />
investment trusts (REITs), which investment meets<br />
UCITS eligible assets requirements and where the<br />
investment objectives and policies of these schemes<br />
are consistent with that of the Sub-Fund. Regulated<br />
collective investment schemes must meet the criteria<br />
set out in Guidance Note 2/03. The ability to trade<br />
REITs in the secondary market can be more limited<br />
than other stocks.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the<br />
Central Bank, hold cash and / or ancillary liquid assets<br />
and may invest in money market instruments (as defined<br />
in the Central Bank’s Notices and which may or<br />
may not be dealt on a regulated market), which are<br />
rated investment grade by an international rating<br />
agency. Such money market instruments may include<br />
but are not limited to non-government short term obligations<br />
(such as fixed or floating rate commercial paper),<br />
obligations of banks or other depository institutions<br />
(such as certificates of deposit and bankers acceptances),<br />
securities issued or otherwise backed by supranational<br />
organisations or by sovereign governments,<br />
their agencies, their instrumentalities and political sub<br />
divisions.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the<br />
Central Bank, hold deposits with credit institutions as<br />
prescribed in the Central Bank’s Notices.<br />
Where considered appropriate, the Sub-Fund may<br />
utilise collateralised debt obligations ("CDO"), credit<br />
default swaps ("CDS"), or credit linked notes ("CLN") for<br />
investment purposes or for hedging purposes, including<br />
protection against credit or default risks, subject to the<br />
conditions and within the limits laid down by the Central<br />
Bank. Such investments must be in accordance with the<br />
investment objectives, investment policy and investment<br />
restrictions of the Sub-Fund.<br />
A CDO is a security backed by a pool of bonds, loans<br />
and other assets. CDOs do not specialize in one type of<br />
debt and accordingly, a CDO may own corporate<br />
bonds, commercial loans, asset-backed securities,<br />
residential mortgage-backed securities, commercial<br />
mortgage-backed securities, and emerging market debt.<br />
The CDO's securities are typically divided into several<br />
classes, or bond tranches, that have differing levels of<br />
investment grade or credit tolerances. Most CDO issues<br />
| 67
are structured in a way that enables the senior bond<br />
classes and mezzanine classes to receive investmentgrade<br />
credit ratings; credit risk is shifted to the most<br />
junior class of securities. If any defaults occur in the<br />
assets backing a CDO, the senior bond classes are first<br />
in line to receive principal and interest payments, followed<br />
by the mezzanine classes and finally by the lowest<br />
rated (or non-rated) class, which is known as the<br />
equity tranche. The Sub-Fund will invest in the rated or<br />
equity tranches of CDOs and will not be leveraged as<br />
result of such investments.<br />
A CDS is a FDI which operates to mitigate credit risk.<br />
The protection buyer purchases protection from the<br />
protection seller for losses that might be incurred as a<br />
result of a default or other credit event in relation to an<br />
underlying security. The protection buyer pays a premium<br />
for the protection and the protection seller agrees<br />
to make a payment to compensate the protection buyer<br />
for losses incurred upon the occurrence of any one of a<br />
number of possible specified credit events, as set out in<br />
the CDS agreement. In relation to the use of CDSs the<br />
Sub-Fund may be a protection buyer and / or a protection<br />
seller.<br />
A CLN is a security that pays a fixed or floating coupon<br />
during the life of the note (the coupon is linked to the<br />
performance of a reference asset, typically bonds) and<br />
which allows the issuer to transfer a specific credit risk<br />
to an investor. At maturity, the investor receives the par<br />
value of the underlying security unless the referenced<br />
credit defaults or declares bankruptcy, in which case<br />
the investor receives an amount equal to the recovery<br />
rate.<br />
The Fund may also engage in forward foreign exchange<br />
contracts for hedging purposes, to alter the currency<br />
exposure of the underlying assets, in accordance with<br />
the limits set out by the Central Bank. The Sub-Fund<br />
may also hedge currency exchange risk by entering into<br />
forward, futures and currency swap contracts and purchasing<br />
and selling put or call options on foreign currency<br />
and on foreign currency futures contracts within<br />
the limits set out by the Central Bank. Because currency<br />
positions held by the Sub-Fund may not correspond<br />
with the asset position held, the performance<br />
may be strongly influenced by movements in the FX<br />
rates.<br />
It is expected that any leverage that arises as a result of<br />
engaging in forward foreign exchange contracts, forward,<br />
futures and swap currency contracts, call options<br />
on foreign currency or foreign currency futures contracts<br />
for hedging purposes will be minimal.<br />
The performance of the Sub-Fund’s portfolio of investments<br />
will be measured against a blended index of 60%<br />
of the MSCI World Daily Total Return Net Index (the<br />
"MSCI Index") and 40% of the Citigroup World Broad<br />
Investment Grade (non-MBS) Index (the "Citigroup<br />
Index"). The MSCI Index is a free float-adjusted market<br />
capitalisation index that is designed to measure global<br />
developed market equity performance. As of 27 May,<br />
2010 the MSCI Index consisted of the following 24<br />
developed market country indices: Australia, Austria,<br />
Belgium, Canada, Denmark, Finland, France, Germany,<br />
Greece, Hong Kong, Ireland, Israel, Italy, Japan, Netherlands,<br />
New Zealand, Norway, Portugal, Singapore,<br />
Spain, Sweden, Switzerland, the United Kingdom, and<br />
the United States. The Citigroup Index is a market-<br />
PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />
capitalisation-weighted benchmark that tracks the performance<br />
of government or government-sponsored and<br />
corporate investment-grade debt. The index is composed<br />
of debt with fixed-rate, no zero coupons and<br />
maturities of one year or longer excluding any mortgage-backed<br />
asset class.<br />
The Investment Managers may consider that, where the<br />
Sub-Fund's portfolio make up is different to that of the<br />
referenced index, it is necessary or desirable to replicate<br />
the currency exposure of the index and therefore<br />
the Investment Managers are entitled to alter the currency<br />
exposure characteristics of certain of the assets<br />
held within the Sub-Fund through the use of forward<br />
and futures currency contracts so that, whilst its own<br />
determination of portfolio make up may be reflected in<br />
the actual portfolio make up, the currency exposure can<br />
reflect that of the index.<br />
The Investment Managers are however, entitled at any<br />
time to change one or both of the indices where, for<br />
reasons outside the Investment Managers’ control, the<br />
index has been replaced by another index or where<br />
another index may reasonably be considered by the<br />
Investment Managers to have become the industry<br />
standard for the relevant exposure. Unitholders will be<br />
advised of any change in the indices in the next annual<br />
or half-yearly report of the Sub-Fund.<br />
Any changes to the investment objective of the Sub-<br />
Fund and any material changes to the investment policy<br />
may not be made without the prior written approval on<br />
the basis of a majority of votes cast at a general meeting<br />
of Unitholders of the Sub-Fund. Any such changes<br />
may not be made without the approval of the Central<br />
Bank. In the event of a change in investment objective<br />
and / or a change to the investment policy, a reasonable<br />
notification period will be provided by the Manager<br />
to enable Unitholders to redeem their Units prior to<br />
implementation of such change.<br />
The Sub-Fund will be managed so as to be fully invested,<br />
other than during periods where the Investment<br />
Managers believe that a larger cash position is warranted.<br />
The Sub-Fund’s investments are subject to the investment<br />
restrictions as set out in the section of the Prospectus<br />
headed "Investment Restrictions".<br />
No assurance can be given that the Sub-Fund's investment<br />
objective will be achieved.<br />
The use of FDI may create an exposure risk, however,<br />
any exposure arising as a result of the use of FDI's will<br />
not exceed the Net Asset Value of the Sub-Fund (i.e.<br />
the Sub-Fund will not be leveraged in excess of 100%<br />
of its Net Asset Value).<br />
The Manager will employ a risk management process<br />
which will enable it to accurately measure, monitor and<br />
manage the risks attached to financial derivative positions<br />
and details of this process have been provided to<br />
the Central Bank. The Manager will not utilise FDI<br />
which have not been included in the risk management<br />
process until such time as a revised risk management<br />
process has been filed with the Central Bank.<br />
The Manager will, on request, provide supplementary<br />
information to Unitholders relating to the risk manage-<br />
| 68
ment methods employed, including the quantitative<br />
limits that are applied and any recent developments in<br />
the risk and yield characteristics of the main categories<br />
of investments.<br />
A list of the stock exchanges and markets in which the<br />
Sub-Fund is permitted to invest, in accordance with the<br />
requirements of the Central Bank, is contained in Appendix<br />
I to the Prospectus and should be read in conjunction<br />
with, and subject to, the Sub-Fund's investment<br />
objective and investment policy, as detailed above. The<br />
Central Bank does not issue a list of approved markets.<br />
With the exception of permitted investments in unlisted<br />
securities, investment will be restricted to those stock<br />
exchanges and markets listed in Appendix I to the Prospectus.<br />
The risk factors specific to the Sub-Fund are set out in<br />
section 6 below and include Political & Economic Risk:<br />
Russia, Emerging Markets Risk, FDI, Fixed Income<br />
Securities, Credit Default Swaps and Volatility Risk.<br />
These risk factors may not be a complete list of all risk<br />
factors associated with an investment in the Sub-Fund.<br />
4. Investment Restrictions<br />
The investment restrictions applying to the Sub-Fund, in<br />
accordance with the Regulations and the Central Bank<br />
Notices, are set out in the main body of the Prospectus.<br />
In addition, during such period as the Sub-Fund is registered<br />
in Taiwan the following investment restriction<br />
shall also apply:<br />
The Sub-Fund shall not carry out uncovered<br />
sales of derivatives;<br />
The total value of the Sub-Fund’s open long<br />
positions in derivatives may not exceed 40%<br />
of the net asset value of the Sub-Fund; the total<br />
value of the Sub-Fund’s open short positions<br />
in derivatives may not exceed the total<br />
market value in corresponding securities required<br />
to be held by the Sub-Fund;<br />
If the Sub-Fund intends to hold a higher percentage<br />
of its Net Asset Value in derivatives,<br />
approval must be obtained in advance from<br />
the Financial Supervisory Commission.<br />
For the avoidance of doubt, at all times the Sub-Fund<br />
shall be managed so as to ensure that the contract<br />
value of total investments in derivatives by the Sub-<br />
Fund will be in accordance with the Regulations and the<br />
Central Bank Notices.<br />
5. Additional Risk Factors<br />
The general risk factors set out in the "Risk Factors"<br />
section of the Prospectus apply to the Sub-Fund. In<br />
addition, the following risk factors apply to the Sub-<br />
Fund. These risk factors may not be a complete list of<br />
all risk factors associated with an investment in the<br />
Sub-Fund:<br />
Political and Economic Risk, Russia: Investments in<br />
companies organised in or who principally do business<br />
in the independent states that were once part of the<br />
Soviet Union, including the Russian Federation pose<br />
special risks, including economic and political unrest<br />
and may lack a transparent and reliable legal system for<br />
enforcing the rights of creditors and Unitholders of the<br />
Sub-Fund. The standard of corporate governance and<br />
PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />
investor protection in Russia may not be equivalent to<br />
those provided in more regulated jurisdictions. While<br />
the Russian Federation has returned to positive growth,<br />
is generating fiscal and current account surpluses, and<br />
is current on its obligations to bondholders, uncertainty<br />
remains with regard to structural reforms (e.g. banking<br />
sector, land reform and property rights), the economy's<br />
heavy reliance on oil, unfavourable political developments<br />
and / or government policies, and other economic<br />
issues. Whilst the Sub-Fund may invest to a<br />
limited extent in Russian equities traded on the MICEX<br />
and RTS Stock Exchange, the exposure to Russian<br />
traded equities is not expected to be greater than 20%<br />
of the Net Asset Value of the Sub-Fund.<br />
Evidence of legal title to shares in a Russian company<br />
is maintained in book entry form. In order to register an<br />
interest of the company’s shares an individual must<br />
travel to the company’s registrar and open an account<br />
with the registrar. The individual will be provided with an<br />
extract of the share register detailing his interests but<br />
the only document recognised as conclusive evidence<br />
of title is the register itself. Registrars are not subject to<br />
effective government supervision. There is a possibility<br />
that the Sub-Fund could lose its registration through<br />
fraud, negligence, oversight or catastrophe such as a<br />
fire. Registrars are not required to maintain insurance<br />
against these occurrences and are unlikely to have<br />
sufficient assets to compensate the Sub-Fund in the<br />
event of loss.<br />
Emerging Markets Risk: Investment in the securities<br />
of companies in 'emerging' or 'developing' countries, or<br />
investment in certain securities markets in 'emerging' or<br />
'developing' markets may involve a high degree of risk<br />
and may be considered speculative. Risks include (i)<br />
greater risk of expropriation, confiscatory taxation, nationalization,<br />
and social, political and economic instability;<br />
(ii) the small current size of the markets for securities<br />
of 'emerging' or 'developing' market issuers and the<br />
currently low or non-existent volume of trading, resulting<br />
in lack of liquidity and in price volatility; (iii) certain national<br />
policies which may restrict the Sub-Fund's investment<br />
opportunities including restrictions on investing<br />
in issuers or industries deemed sensitive to relevant<br />
national interests; (iv) the absence of developed legal<br />
structures governing private or foreign investment and<br />
private property; (v) the legal infrastructure and accounting,<br />
auditing and reporting standards in 'emerging'<br />
or 'developing' markets may not provide the same degree<br />
of shareholder protection or information to investors<br />
as would generally apply internationally; (vi) potentially<br />
a greater risk regarding the ownership and custody<br />
of securities i.e. in certain countries, ownership is evidenced<br />
by entries in the books of a company or its<br />
registrar. In such instances, no certificates representing<br />
ownership of companies will be held by the Trustee or<br />
any of its local correspondents or in an effective central<br />
depository system; and (vii) 'emerging' or 'developing'<br />
markets may experience significant adverse economic<br />
developments, including substantial depreciation in<br />
currency exchange rates or unstable currency fluctuations,<br />
increased interest rates, or reduced economic<br />
growth rates than investments in securities of issuers<br />
based in developed countries.<br />
The economies of 'emerging' or 'developing’ markets in<br />
which the Sub-Fund may invest, may differ favourably<br />
or unfavourably from the economies of industrialised<br />
countries. The economies of 'emerging' or 'developing'<br />
| 69
countries are generally heavily dependent on international<br />
trade and have been and may continue to be<br />
adversely affected by trade barriers, exchange controls,<br />
managed adjustments in relative currency values and<br />
other protectionist measures imposed or negotiated by<br />
the countries with which they trade. Investments in<br />
'emerging' or 'developing' markets entail risks which<br />
include the possibility of political or social instability,<br />
adverse changes in investment or exchange control<br />
regulations, expropriation and withholding of dividends<br />
at source. In addition, such securities may trade with<br />
less frequency and volume than securities of companies<br />
and governments of developed, stable nations and<br />
there is also a possibility that redemption of Units following<br />
a redemption request may be delayed due to the<br />
illiquid nature of such investments.<br />
Financial Derivative Instruments: The prices of derivative<br />
instruments, including futures and options, are<br />
highly volatile. Price movements of forward contracts,<br />
futures contracts and other derivative contracts are<br />
influenced by, among other things, interest rates,<br />
changing supply and demand relationships, trade, fiscal,<br />
monetary and exchange control programs and<br />
policies of governments, and national and international<br />
political and economic events and policies. In addition,<br />
governments from time to time intervene, directly and<br />
by regulation, in certain markets, particularly markets in<br />
currencies and interest rate related futures and options.<br />
Such intervention is often intended directly to influence<br />
prices and may, together with other factors, cause all of<br />
such markets to move rapidly in the same direction<br />
because of, among other things, interest rate fluctuations.<br />
The use of FDI also involves certain special risks, including:<br />
(1) dependence on the ability to predict movements<br />
in the prices of securities being hedged and<br />
movements in interest rates, (2) imperfect correlation<br />
between the price movements of the derivatives and<br />
price movements of related investments, (3) the fact<br />
that skills needed to use these instruments are different<br />
from those needed to select the Sub-Fund’s securities,<br />
(4) the possible absence of a liquid market for any particular<br />
instrument at any particular time, (5) possible<br />
impediments to effective portfolio management or the<br />
ability to meet redemptions, (6) possible legal risks<br />
arising in relation to derivative contract documentation,<br />
particularly issues arising relating to enforceability of<br />
contracts and limitations thereto, (7) settlement risk as<br />
when dealing with futures, forwards, swaps, contracts<br />
for differences the Sub-Fund’s liability may be potentially<br />
unlimited until the position is closed, and (8) counterparty<br />
risk as the use of OTC derivatives, such as<br />
futures, forward contracts, swap agreements and contracts<br />
for differences will expose the Sub-Fund to credit<br />
risk with respect to the counterparty involved.<br />
The Sub-Fund may invest in certain derivative instruments,<br />
which may involve the assumption of obligations<br />
as well as rights and assets. Assets deposited as margin<br />
with brokers may not be held in segregated accounts<br />
by the brokers and may therefore become available<br />
to the creditors of such brokers in the event of their<br />
insolvency or bankruptcy.<br />
The Sub-Fund may from time to time utilise both exchange-traded<br />
and OTC credit derivatives as part of its<br />
investment policy and for hedging purposes. These<br />
instruments may be volatile, involve certain special risks<br />
PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />
and expose investors to a high risk of loss. When used<br />
for hedging purposes there may be an imperfect correlation<br />
between these instruments and the underlying<br />
investments or market sectors being hedged. Transactions<br />
in OTC derivatives, such as credit derivatives,<br />
may involve additional risk as there is no exchange<br />
market on which to close out an open position.<br />
Fixed Income Securities: Investment in fixed income<br />
securities is subject to interest rate, sector, security and<br />
credit risks. Lower-rated securities will usually offer<br />
higher yields than higher-rated securities to compensate<br />
for the reduced creditworthiness and increased risk<br />
of default that these securities carry. Lower-rated securities<br />
generally tend to reflect short-term corporate and<br />
market developments to a greater extent than higherrated<br />
securities which respond primarily to fluctuations<br />
in the general level of interest rates. There are fewer<br />
investors in lower-rated securities and it may be harder<br />
to buy and sell such securities at an optimum time.<br />
The volume of transactions effected in certain international<br />
bond markets may be appreciably below that of<br />
the world’s largest markets, such as the United States.<br />
Accordingly, the Sub-Fund’s investment in such markets<br />
may be less liquid and their prices may be more<br />
volatile than comparable investments in securities trading<br />
in markets with larger trading volumes. Moreover,<br />
the settlement periods in certain markets may be longer<br />
than in others which may affect portfolio liquidity.<br />
Investment grade securities may be subject to the risk<br />
of being downgraded to a rating that is below investment<br />
grade.<br />
Unitholders should note that where investment grade<br />
securities are downgraded to a rating that is below<br />
investment grade after acquisition, there is no specific<br />
requirement to sell such securities unless otherwise<br />
stated in the investment policy outlined above in this<br />
Supplement. In the event of such downgrading, the<br />
Manager or its delegates will promptly analyse such<br />
securities and the financials of the issuer of such securities<br />
to determine the action to be taken (i.e. hold, reduce<br />
or buy).<br />
Many fixed income securities especially those issued at<br />
high interest rates provide that the issuer may repay<br />
them early. Issuers often exercise this right when interest<br />
rates decline. Accordingly, holders of securities that<br />
are pre-paid may not benefit fully from the increase in<br />
value that other fixed income securities experience<br />
when rates decline. Furthermore, in such a scenario the<br />
Sub-Fund may re-invest the proceeds of the pay-off at<br />
the then current yields, which will be lower than those<br />
paid by the security that was paid off. Pre-payments<br />
may cause losses on securities purchased at a premium,<br />
and unscheduled pre-payments, which will be<br />
made at par, will cause the Sub-Fund to experience<br />
loss equal to any unamortized premium.<br />
An investment in sovereign debt securities, including,<br />
but not limited to, those issued by sovereign / government<br />
bodies of countries in the Eurozone, may be subject<br />
to credit and / or default risks. Particularly high (or<br />
increasing) levels of government fiscal deficit and / or<br />
high levels of government debts, amongst other factors,<br />
may adversely affect the credit rating of such sovereign<br />
debt securities and may lead to market concerns of<br />
higher default risk. In the unlikely event of downgrading<br />
| 70
or default, the value of such securities may be adversely<br />
affected resulting in the loss of some or all of<br />
the sums invested in such securities.<br />
Credit Default Swaps: When the Sub-Fund is the<br />
buyer of a credit default swap, it would be entitled to<br />
receive the agreed-upon value (or par) of a referenced<br />
debt obligation from the counterparty to the swap on the<br />
occurrence of certain credit events in relation to the<br />
relevant reference entity. As consideration, the Sub-<br />
Fund would pay to the counterparty a periodic stream of<br />
fixed payments during the life of the swap if no credit<br />
event has occurred, in which case the Sub-Fund would<br />
receive no benefits under the swap. In circumstances in<br />
which the Sub-Fund does not own the debt securities<br />
that are deliverable under a credit default swap, the<br />
Sub-Fund is exposed to the risk that deliverable securities<br />
will not be available in the market, or will be available<br />
only at unfavourable prices. In certain instances of<br />
issuer defaults or restructurings, it has been unclear<br />
under the standard industry documentation for credit<br />
default swaps whether or not a "credit event" triggering<br />
the seller's payment obligation had occurred. In either<br />
of these cases, the Sub-Fund would not be able to<br />
realize the full value of the credit default swap upon a<br />
default by the reference entity. As a seller of credit<br />
default swaps, the Sub-Fund incurs exposure to the<br />
credit of the reference entity and is subject to many of<br />
the same risks it would incur if it were holding debt<br />
securities issued by the reference entity. However, the<br />
Sub-Fund will not have any legal recourse against the<br />
reference entity and will not benefit from any collateral<br />
securing the reference entity's debt obligations.<br />
Volatility Risk: All markets are subject to volatility<br />
based on prevailing economic conditions. Securities in<br />
'emerging' or 'developing' markets may involve a higher<br />
degree of risk due to the small current size of the markets<br />
for securities of 'emerging' or 'developing' market<br />
issuers and the currently low or non-existent volume of<br />
trading, which could result in price volatility. Certain<br />
economic and political events in 'emerging' or 'developing'<br />
economies, including changes in foreign exchange<br />
policies and current account positions, could also cause<br />
greater volatility in exchange rates. As stated previously,<br />
some of the markets or exchanges on which a<br />
Sub-Fund may invest may prove to be highly volatile<br />
from time to time.<br />
6. Application for Units<br />
The following classes of Unit are currently, or may be,<br />
offered:<br />
Class A Units denominated in US Dollars<br />
Class A1 Units denominated in Euro<br />
Class A2 Units denominated in Sterling<br />
Class A3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class C Units denominated in US Dollars<br />
Class C1 Units denominated in Euro<br />
Class C2 Units denominated in Sterling<br />
Class C3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class H Units denominated in US Dollars<br />
Class Y Units denominated in US Dollars<br />
Class Y1 Units denominated in Euro<br />
Class Y2 Units denominated in Sterling<br />
Class Y3 Units denominated in Japanese Yen<br />
PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />
Class YD Units denominated in US Dollars<br />
Class Y1D Units denominated in Euro<br />
Class Y3D Units denominated in Japanese Yen<br />
Class X Units denominated in US Dollars<br />
Class X1 Units denominated in Euro<br />
Class X2 Units denominated in Sterling<br />
Class X3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class A and Class Y Units are currently in issue and<br />
are available for subscription at the Net Asset Value.<br />
Thereafter, classes of Units will be offered at the Net<br />
Asset Value per Unit.<br />
Class A1, Class A2 and Class A3 Units are being offered<br />
to the investors at Euro12.50, STG12.50 and JPY<br />
1,500 respectively during the Initial Offer Period which<br />
has commenced and will close on 30 June, 2011 at<br />
noon (Irish time).<br />
Class C, Class C1, Class C2 and Class C3 Units are<br />
being offered to the investors at USD12.50, Euro12.50,<br />
STG12.50 and JPY 1,500 respectively during the Initial<br />
Offer Period which has commenced and will close on<br />
30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />
Class H Units are being offered to investors at<br />
USD12.50 during the Initial Offer Period which has<br />
commenced and will close on 30 June, 2011 at noon<br />
(Irish time).<br />
Class Y1, Class Y2 and Class Y3 Units are being offered<br />
to the investors at Euro100, STG100 and JPY<br />
1,500 respectively during the Initial Offer Period which<br />
has commenced and will close on 30 June, 2011 at<br />
noon (Irish time).<br />
Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units are being<br />
offered to investors at USD100, Euro100 and JPY1,500<br />
respectively during the Initial Offer Period which will has<br />
commenced and will close on 30 June, 2011 at noon<br />
(Irish time).<br />
Class X, Class X1, Class X2 and Class X3 Units are<br />
being offered to the investors at USD100, Euro100,<br />
STG 100 and JPY 1,500 respectively during the Initial<br />
Offer Period which has commenced and will close on<br />
30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />
Subscriptions for Class X, Class X1, Class X2 or Class<br />
X3 Units will only be accepted from investors who have<br />
entered into a separate arrangement (legal agreement)<br />
with the Manager or its delegate.<br />
All Classes of Units which have not already been issued<br />
may be offered to the investors on such other dates as<br />
the Manager may at its discretion, and with the consent<br />
of the Trustee, determine and notify to the Central<br />
Bank. Thereafter, Units shall be issued at the Net Asset<br />
Value per Unit of the relevant Class.<br />
7. Minimum Initial Subscription, Minimum<br />
Holding, Minimum Subsequent Subscription<br />
and Minimum Redemption Requirements<br />
The Minimum Initial Subscription and Minimum Holding<br />
applicable to each Class of Unit in the Sub-Fund are as<br />
follows:<br />
| 71
Class A Units USD 1,000<br />
Class A1 Units Euro 1,000<br />
Class A2 Units STG 1,000<br />
Class A3 Units JPY 125,000<br />
Class C Units USD 1,000<br />
Class C1 Units Euro 1,000<br />
Class C2 Units STG 1,000<br />
Class C3 Units JPY 125,000<br />
Class H Units USD 1,000<br />
Class Y Units USD 1,000,000<br />
Class Y1 Units Euro 1,000,000<br />
Class Y2 Units STG 1,000,000<br />
Class Y3 Units JPY 125,000,000<br />
Class YD Units USD 1,000,000<br />
Class Y1D Units Euro 1,000,000<br />
Class Y3D Units JPY 125,000,000<br />
The Minimum Initial Subscription for Class X, Class X1,<br />
Class X2, Class X3 Units is as follows:<br />
Class X Units USD 10,000,000<br />
Class X1 Units Euro 10,000,000<br />
Class X2 Units STG 10,000,000<br />
Class X3 Units JPY 1,250,000,000<br />
There is no Minimum Holding for Class X, Class X1,<br />
Class X2 or Class X3 Units.<br />
The Minimum Subsequent Subscription and Minimum<br />
Redemption applicable to each Class of Unit in the Sub-<br />
Fund are as follows:<br />
Class A Units USD 250<br />
Class A1 Units Euro 250<br />
Class A2 Units STG 250<br />
Class A3 Units JPY 30,000<br />
Class C Units USD 250<br />
Class C1 Units Euro 250<br />
Class C2 Units STG 250<br />
Class C3 Units JPY 30,000<br />
Class H Units USD 250<br />
There are no Minimum Subsequent Subscription or<br />
Minimum Redemption amounts for the Class Y, Class<br />
Y1, Class Y2, Class Y3, Class YD, Class Y1D, Class<br />
Y3D, Class X, Class X1, Class X2, or Class X3 Units.<br />
8. Dealing Day<br />
The Dealing Day for the Sub-Fund is each Business<br />
Day.<br />
9. Management and Fund Charges<br />
The Manager is entitled to receive an annual fee accrued<br />
at each Dealing Day and payable monthly in<br />
arrears out of the Sub-Fund as a percentage of the Net<br />
Asset Value of each Class of Unit in the Sub-Fund at<br />
the rates stated below:<br />
Class A Units 1.30%<br />
Class A1 Units 1.30%<br />
Class A2 Units 1.30%<br />
PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />
Class A3 Units 1.30%<br />
Class C Units 2.25%<br />
Class C1 Units 2.25%<br />
Class C2 Units 2.25%<br />
Class C3 Units 2.25%<br />
Class H Units 4.00%<br />
Class Y Units 1.00%<br />
Class Y1 Units 1.00%<br />
Class Y2 Units 1.00%<br />
Class Y3 Units 1.00%<br />
Class YD Units 1.00%<br />
Class Y1D Units 1.00%<br />
Class Y3D Units 1.00%<br />
Class X Units 0%<br />
Class X1 Units 0%<br />
Class X2 Units 0%<br />
Class X3 Units 0%<br />
Class H Units are available for subscription by Latin<br />
American investors only and are subject to a higher<br />
management fee than other Unit Classes, this is due to<br />
market factors applicable to Latin American countries.<br />
With respect to Class A, Class A1, Class A2 and Class<br />
A3 Units, a Unitholder servicing and maintenance fee<br />
will be payable out of the assets of the Sub-Fund to<br />
the Manager at a rate of up to 0.50% of the Net Asset<br />
Value of the Sub-Fund attributable to these Classes of<br />
Units. With respect to Class X, Class X1, Class X2 and<br />
Class X3 Units, a Unitholder servicing and maintenance<br />
fee will be payable out of the assets of the Sub-<br />
Fund to the Manager at a rate of up to 0.10% of the<br />
Net Asset Value of the Sub-Fund attributable to these<br />
Classes of Units. The Unitholder servicing and maintenance<br />
fee is accrued at each Dealing Day and is<br />
payable monthly in arrears.<br />
For all other classes of Units a Unitholder servicing and<br />
maintenance fee not exceeding 1% per annum accrued<br />
at each Dealing Day and payable monthly in arrears<br />
may, at the discretion of the Manager, be payable out of<br />
the Net Asset Value of the Sub-Fund attributable to the<br />
relevant class of Units.<br />
Details of any other fees and charges relating to the<br />
Sub-Fund are contained in the section headed "Management<br />
and Fund Charges" in the main body of the<br />
Prospectus.<br />
10. Distributions<br />
In relation to Class YD, Class Y1D and Class Y3D<br />
Units, the Manager intends to declare a distribution on<br />
the last Business Day of May and November of each<br />
year. Distributions shall generally be declared out of the<br />
net income (whether in the form of dividends, interest or<br />
otherwise) available for distribution by the Sub-Fund<br />
and realised profits less realised losses and unrealised<br />
profits less unrealised losses.<br />
In respect of all other Unit Classes of the Sub-Fund the<br />
Manager may declare a distribution once a year out of<br />
the net income (whether in the form of dividends, interest<br />
or otherwise) available for distribution by the Sub-<br />
Fund and realised profits less realised losses and unre-<br />
| 72
alised profits less unrealised losses. The Manager may<br />
also declare interim distributions on the same basis.<br />
Annual distributions (if declared) will be declared and<br />
paid on or before 30 June in each year.<br />
11. Currency of the Sub-Fund<br />
The Base Currency of the Sub-Fund is US Dollars.<br />
12. Material Contracts<br />
(i) Investment Management Agreement dated 4<br />
March, 2005, between the Manager and Pine-<br />
Bridge Investments LLC, as amended by a side<br />
letter dated 13 December, 2005, and a Supplemental<br />
Investment Management Agreement<br />
dated 7 April, 2010, pursuant to which the latter<br />
was appointed as an investment manager to the<br />
Sub-Fund. This agreement may be terminated<br />
by either party on 90 days written notice.<br />
(ii) Investment Management Agreement dated 4<br />
March, 2005, between the Manager and Pine-<br />
Bridge Investments Europe Ltd., as amended by<br />
a side letter dated 13 December, 2005, and a<br />
Supplemental Investment Management Agreement<br />
dated 7 April, 2010, pursuant to which the<br />
latter was appointed as an investment manager<br />
to the Sub-Fund. This agreement may be terminated<br />
by either party on 90 days written notice.<br />
Dated: 29 March, 2011<br />
PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />
| 73
NACHTRAG 4<br />
PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />
Nachtrag 4 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />
PineBridge Global Funds<br />
Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />
den PineBridge Emerging Europe Equity Fund (der<br />
„Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />
Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />
Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />
der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />
zugelassen wurde.<br />
Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />
29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />
dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />
Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />
allgemeinen Beschreibung:<br />
des Fonds und seines Managements und seiner<br />
Verwaltung,<br />
seiner Anlagebeschränkungen und<br />
Kreditaufnahmebefugnisse,<br />
seiner allgemeinen Management- und<br />
Fondsgebühren,<br />
der Besteuerung des Fonds und seiner<br />
Anteilinhaber,<br />
seiner Risikofaktoren, und<br />
der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />
gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />
Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />
Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />
Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />
Verantwortung für die im Prospekt enthaltenen<br />
Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />
Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />
Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />
gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />
Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />
dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />
Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />
Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />
Die Zulassung aller Klassen bereits ausgegebener und<br />
noch auszugebender Anteile des PineBridge Emerging<br />
Europe Equity Fund zur Notierung im Hauptsegment<br />
(Official List) der Irish Stock Exchange wurde beantragt.<br />
Die Anteile der Klasse A, der Klasse Y und der Klasse<br />
Y3 wurden am 16. Dezember 2008 zur Notierung im<br />
Hauptsegment der Irish Stock Exchange zugelassen.<br />
Die übrigen Notierten Anteile werden voraussichtlich ab<br />
dem Zeitpunkt ihrer Börsenzulassung zur Notierung im<br />
Hauptsegment der Irish Stock Exchange zugelassen.<br />
Die Auflegung und Notierung verschiedener Klassen<br />
kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Daher<br />
kann zum Zeitpunkt der Auflegung einer bestimmten<br />
Klasse der Handel in dem Vermögensbestand, auf den<br />
sich eine bestimmte Klasse bezieht, bereits<br />
aufgenommen worden sein.<br />
Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />
wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />
darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />
Anleger geeignet.<br />
1. Definitionen<br />
„Schwellenländer Europas“<br />
bedeutet Weißrussland, Bulgarien, die Tschechische<br />
Republik, Estland, Georgien, Ungarn, Lettland, Litauen,<br />
PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />
Polen, Rumänien, die Slowakische Republik, Slowenien<br />
und die Ukraine.<br />
2. Anlageverwalter<br />
Der Manager hat die PineBridge Investments LLC, c/o<br />
CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400,<br />
Wilmington, DE 19808, USA (registrierte Anschrift) und<br />
399 Park Avenue, 4th Floor, New York, NY 10022, USA<br />
(Geschäftsanschrift) und die PineBridge Investments<br />
Europe Ltd., Plantation Place South, 60 Great Tower<br />
Street, London EC3R 5AZ, England, zu den<br />
Anlageverwaltern des Teilfonds bestellt. Die<br />
Anlageverwalter tragen die Verantwortung für die für<br />
Verwaltung des Vermögens des Teilfonds im Rahmen<br />
einer Verwaltungsvollmacht. Das Vermögen des<br />
Teilfonds wird zwischen den Anlageverwaltern in dem<br />
Verhältnis aufgeteilt, auf das sich der Manager und<br />
jeder Anlageverwalter jeweils einigen. Anteilinhaber des<br />
Teilfonds haben keinen Einfluss auf die Aufteilung des<br />
Vermögens des Teilfonds auf die einzelnen<br />
Anlageverwalter durch den Manager.<br />
Die PineBridge Investments Europe Ltd. ist von der<br />
britischen Financial Services Authority genehmigt und<br />
wird in Bezug auf den Betrieb seines Anlagegeschäft<br />
von dieser beaufsichtigt. Die PineBridge Investments<br />
Europe Ltd. ist eine in London ansässige<br />
Vermögensverwaltungsgesellschaft und<br />
hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bridge<br />
Partners L.P. Zum 31. Dezember 2010 war sie für die<br />
Anlage von Vermögenswerten in Höhe von mehr als<br />
STG 5.28 Mrd. verantwortlich. Ihre leitenden<br />
Angestellten verwalten seit über 10 Jahren Portefeuilles<br />
aus festverzinslichen Wertpapieren und europäischen<br />
Beteiligungspapieren.<br />
PineBridge Investments LLC, ein in den USA<br />
ansässiger und den Vorschriften der Securities and<br />
Exchange Commission unterliegender<br />
Investmentmanager, ist eine hundertprozentige<br />
Tochtergesellschaft von Bridge Partners. Zum 31.<br />
Dezember 2010 hatte er Vermögenswerte in Höhe von<br />
USD 44 Mrd. unter Verwaltung.<br />
Die Anlageverwalter sind auch Mitgliedsunternehmen<br />
der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />
bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />
Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />
an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />
Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />
tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />
Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />
Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />
Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />
Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />
festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />
Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />
eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />
Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
3. Anlageziel<br />
Der Teilfonds strebt eine überdurchschnittliche<br />
Gesamtrendite an, indem er in Aktien und<br />
aktienbezogene Wertpapieren mit<br />
überdurchschnittlichem Wachstumspotenzial<br />
hauptsächlich in den europäischen Schwellenländern<br />
anlegt. Nähere Angaben über diese Märkte finden sich<br />
nachstehend unter „Anlagepolitik“.<br />
Die Anlageverwalter sind der Meinung, dass<br />
europäische Schwellenländer für Anlagen besonders<br />
attraktiv sind, da in vielen dieser Volkswirtschaften<br />
beachtliche Umstrukturierungen stattgefunden haben<br />
| 74
und davon auszugehen ist, dass sich dieser Prozess an<br />
allen diesen Märkten fortsetzt und noch ausweitet.<br />
Der Teilfonds ist darauf ausgelegt, dass er es Anlegern<br />
ermöglicht, an dem starken Wachstum zu partizipieren,<br />
das durch diese Ereignisse in Gang gebracht wird.<br />
4. Anlagepolitik<br />
Der Teilfonds wird mindestens zwei Drittel seines<br />
Gesamtvermögens in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren (mit Ausnahme von Wandel- und<br />
Optionsanleihen) von Emittenten anlegen, die ihren<br />
Hauptsitz in der Tschechischen Republik, in Ungarn,<br />
Polen, Russland und der Türkei haben oder dort den<br />
überwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit ausüben.<br />
Das restliche Drittel seines Gesamtvermögens kann der<br />
Teilfonds in Wertpapieren anlegen, die die<br />
obengenannten Anforderungen nicht erfüllen, unter<br />
anderem in anderen Schwellenländern Europas, unter<br />
anderem den Mitgliedstaaten der Europäischen Bank<br />
für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD).<br />
Der Teilfonds kann in lokal notierten russischen Aktien<br />
anlegen, wenngleich jeweils höchstens 20 % des<br />
Nettoinventarwerts in lokal notierten russischen Aktien<br />
angelegt werden und Anlagen nur in<br />
Beteiligungspapieren erfolgen, die auf der Ebene 1 oder<br />
der Ebene 2 der RTS-Wertpapierbörse und der MICEX<br />
notiert/gehandelt werden. Eine solche Anlage wird nicht<br />
die Hauptausrichtung des Teilfonds darstellen.<br />
Die Anlageverwalter sind der Ansicht, dass die<br />
Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />
Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />
Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />
Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />
Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />
Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />
Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />
weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />
erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />
erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />
ist.<br />
Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />
Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />
Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />
Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />
des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />
Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />
künftiger Aussichten führt.<br />
Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />
Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />
folgt klassifiziert:<br />
1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />
(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />
Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />
erfahren).<br />
2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />
3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />
4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a) stabile<br />
Situationen, (b) zyklische Situationen und (c)<br />
Trendwende-Situationen unterteilt werden.<br />
Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />
Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />
qualitative Kriterien verwendet.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />
gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />
Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />
wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />
Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />
ausgestattet sind, anlegen.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />
Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem unter<br />
anderem LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil<br />
des Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />
und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />
Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />
Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />
werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />
mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />
notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />
darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt.<br />
Diese Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />
Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />
Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />
zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />
Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />
Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />
zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />
zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />
Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />
Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />
Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />
Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />
gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />
Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />
Barausgleich erfüllt werden.<br />
Der Teilfonds kann in American Depository Receipts,<br />
International Depository Receipts und Global<br />
Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) anlegen,<br />
die an einer anerkannten Börse gemäß Anhang I zum<br />
Prospekt notiert werden. Solche Anlagen müssen mit<br />
dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />
Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />
Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />
gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />
(REITs) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />
Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />
diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />
2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITs im Sekundärmarkt<br />
zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />
Aktien.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />
ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />
Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />
an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />
gehandelt werden), die von einer internationalen<br />
Rating-Agentur als „investment grade“ eingestuft sind.<br />
Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />
anderem kurzfristige Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen<br />
(wie Commercial Paper mit festem oder variablem<br />
Zinssatz), Schuldtitel von Banken oder anderen<br />
Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />
Einlagenzertifikate und Bankakzepte), von<br />
supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />
Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />
Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />
| 75
esicherte Wertpapiere gehören.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />
halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />
vorgeschrieben sind.<br />
Die Auswahl der Anlagen erfolgt auf Grundlage des<br />
Gesamtertrags, wobei sowohl das<br />
Kapitalzuwachspotential als auch die Rendite jeder<br />
Emission berücksichtigt werden, wenngleich das<br />
Kapitalzuwachspotential hierbei überwiegt.<br />
Die Wertentwicklung des Portefeuilles des Teilfonds<br />
wird am MSCI Emerging Markets Europe 10/40 Equity<br />
Daily Total Return Net Index (der „Index“) gemessen.<br />
Der Index ist ein am Streubesitz orientierter<br />
Marktkapitalisierungsindex, der die Wertentwicklung der<br />
Aktienmärkte in den Schwellenländern Europas messen<br />
soll. Der Index ist eine patentierte Indexmethodik, die<br />
eine ständige Übereinstimmung mit der OGAW-<br />
Richtlinie gewährleisten soll, die vorschreibt, dass die<br />
maximale Gewichtung von Wertpapieren ein und<br />
desselben Emittenten 10 % des Marktwerts eines<br />
Fonds nicht übersteigen darf und dass die gesamte<br />
Gewichtung aller Emittenten, die mehr als 5 % des<br />
Marktwerts eines Fonds repräsentieren, zusammen 40<br />
% nicht übersteigen darf. Die Anlageverwalter können<br />
zu der Ansicht gelangen, dass es, wenn die<br />
Zusammensetzung des Portefeuilles des Teilfonds von<br />
der des Index abweicht, notwendig oder<br />
wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />
nachzubilden und sind daher berechtigt, die<br />
Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />
gehaltener Vermögenswerte mittels<br />
Devisentermingeschäften und<br />
Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />
Portefeuillezusammensetzung zwar ihre eigene<br />
Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />
Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />
Die Anlageverwalter sind jedoch befugt, den Index<br />
jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />
außerhalb der Kontrolle der Anlageverwalter durch<br />
einen anderen Index ersetzt worden ist oder die<br />
Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht sind,<br />
dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />
betreffende Engagement geworden ist. Die<br />
Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />
nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />
in Kenntnis gesetzt.<br />
Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />
Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />
Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />
abschließen, um das Währungsrisiko der<br />
zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />
Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />
den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />
Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />
Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />
absichern.<br />
Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />
sich durch den Abschluss von<br />
Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />
Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />
Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />
PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />
Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />
wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />
der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />
Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />
werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />
Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />
Änderung des Anlageziels und/oder einer Änderung der<br />
Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />
angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />
ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />
Änderung zurückgeben können.<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />
in denen die Anlageverwalter der Meinung sind, dass<br />
ein höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />
investiert ist.<br />
Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />
mit der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />
Prospekt angegebenen Anlagebeschränkungen.<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />
des Teilfonds erreicht wird.<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />
ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />
ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />
Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />
angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger<br />
jüngster Entwicklungen bei den Risiko- und<br />
Renditemerkmalen der Hauptanlagekategorien.<br />
Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFIs zu<br />
Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />
ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />
entsprechend zu ändern.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />
Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />
Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />
Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />
des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />
wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />
Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />
heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />
börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />
im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />
Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />
Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
nachstehendem Abschnitt 6 aufgeführt und umfassen:<br />
Politisches und wirtschaftliches Risiko: Russland,<br />
Schwellenmarktrisiko und Volatilitätsrisiko. Diese<br />
Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />
5. Anlagebeschränkungen<br />
Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />
entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />
| 76
Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />
Hauptteil des Prospekts.<br />
Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />
Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />
Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />
es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />
Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />
ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />
Anlagebeschränkungen:<br />
Der Teilfonds darf keine ungedeckten<br />
Verkäufe von Derivaten vornehmen.<br />
Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen<br />
des Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />
übersteigen; der Gesamtwert der offenen<br />
Short-Positionen in Derivaten darf den<br />
Gesamtmarktwert der entsprechenden<br />
Wertpapiere, die von dem Teilfonds gehalten<br />
werden müssen, nicht übersteigen.<br />
Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />
seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />
möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />
Finanzaufsichtskommission (Financial<br />
Supervisory Commission) einholen.<br />
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />
Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />
gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />
Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />
Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />
Zentralbank entspricht.<br />
6. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />
folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />
Diese Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />
Politisches und wirtschaftliches Risiko: Russland:<br />
Anlagen in Unternehmen, die in den unabhängigen<br />
Staaten gegründet wurden, die früher Teil der<br />
Sowjetunion waren, einschließlich der Russischen<br />
Föderation, oder hauptsächlich dort geschäftlich tätig<br />
sind, bergen besondere Risiken, einschließlich<br />
wirtschaftlicher und politischer Unruhen, und verfügen<br />
möglicherweise nicht über ein transparentes und<br />
verlässliches Rechtssystem zur Durchsetzung der<br />
Rechte von Gläubigern und Anteilinhabern des<br />
Teilfonds. Die Standards für die Unternehmensführung<br />
und -kontrolle und den Anlegerschutz entsprechen in<br />
Russland möglicherweise nicht den in stärker<br />
beaufsichtigten Ländern herrschenden Standards.<br />
Obwohl die Russische Föderation wieder positive<br />
Wachstumszahlen vorweisen kann, einen Haushalts-<br />
und Leistungsbilanzüberschuss erzielt und mit ihren<br />
Verpflichtungen gegenüber Anleihegläubigern nicht in<br />
Verzug ist, bestehen weiterhin Unsicherheiten<br />
bezüglich der strukturellen Reformen (z. B.<br />
Bankenbranche, Landreform, Eigentumsrecht), der<br />
großen Abhängigkeit der Wirtschaft vom Öl, der<br />
unvorteilhaften politischen Entwicklungen und der<br />
Regierungspolitik sowie anderer Fragen. Obwohl der<br />
Teilfonds in begrenztem Umfang in russischen Aktien<br />
anlegen kann, die an der MICEX und an der RTS-<br />
Wertpapierbörse gehandelt werden, wird das<br />
Engagement in Aktien, die in Russland gehandelt<br />
werden, voraussichtlich 20 % des Nettoinventarwerts<br />
PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />
des Teilfonds nicht übersteigen.<br />
Der Nachweis des Rechtsanspruchs auf Aktien an einer<br />
russischen Gesellschaft erfolgt durch Bucheintrag. Zur<br />
Eintragung einer Beteiligung an den Aktien der<br />
Gesellschaft muss eine natürliche Person zur<br />
Registerstelle der Gesellschaft reisen und dort ein<br />
Depot eröffnen. Die Person erhält einen Auszug aus<br />
dem Aktienregister, worin die Beteiligung angegeben<br />
ist, jedoch stellt das Register selbst das einzige<br />
Dokument dar, das als schlüssiger Eigentumsnachweis<br />
anerkannt ist. Die Registerstellen unterliegen keiner<br />
effektiven staatlichen Überwachung. Es besteht die<br />
Möglichkeit, dass der Teilfonds seine Eintragung durch<br />
Betrug, Fahrlässigkeit, Versehen oder ein Unglück, wie<br />
zum Beispiel einen Brand, verlieren könnte.<br />
Registerstellen sind nicht verpflichtet, sich gegen diese<br />
Fälle zu versichern und verfügen wahrscheinlich nicht<br />
über ausreichende Vermögenswerte zur Entschädigung<br />
des Teilfonds im Verlustfall.<br />
Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />
von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
oder Anlagen an bestimmten<br />
Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />
und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />
zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />
konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />
sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />
die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />
von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
und das derzeit geringe oder fehlende<br />
Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />
Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />
staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />
Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />
Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />
Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />
verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />
Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />
und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />
die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />
Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />
Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />
Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />
möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />
Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h., in<br />
manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />
in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />
Registerstelle nachgewiesen; In solchen Fällen werden<br />
vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />
Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />
Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />
die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />
nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />
können einer erheblichen nachteiligen<br />
wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />
anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />
gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />
Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />
Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />
Ländern gehören können.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />
in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />
können sich positiv oder negativ von den<br />
Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
sind in der Regel stark vom<br />
internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />
bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />
Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />
Steuerung von Wechselkursen und andere<br />
protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />
mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />
ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />
| 77
in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />
Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />
Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />
nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />
Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />
Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />
werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />
geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />
geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />
Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />
Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />
Rücknahme von Anteilen nach einem<br />
Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />
Anlagen verzögern kann.<br />
Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />
können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />
sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />
„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />
geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />
Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
und des derzeit geringen oder fehlenden<br />
Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />
Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />
bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />
anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />
gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />
Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />
erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />
denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />
sein.<br />
7. Beantragung von Anteilen<br />
Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />
derzeit angeboten werden:<br />
Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A1 in Euro<br />
Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />
Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />
Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse X1 in Euro<br />
Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A, Klasse Y und Klasse Y3 sind<br />
derzeit im Umlauf und können zum Nettoinventarwert<br />
pro Anteil der betreffenden Klasse gezeichnet werden.<br />
Anteile der Klasse A1, Klasse A2 und Klasse A3<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu Euro 12,50, STG 12,50 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse C, Klasse C2 und Klasse C3 werden<br />
Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />
begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 12,50, STG 12,50 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />
USD 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse Y1 und Klasse Y2 werden Anlegern<br />
während des Erstausgabezeitraums, der begonnen hat<br />
und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit)<br />
endet, zu Euro 100 bzw. STG 100 angeboten.<br />
Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />
X3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />
100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />
X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />
gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />
dem Manager oder seinem Beauftragten<br />
abgeschlossen haben.<br />
Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />
sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />
Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />
seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />
Treuhänders bestimmt und der IFSRA anzeigt. Danach<br />
sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil der<br />
betreffenden Klasse auszugeben.<br />
8. Anforderungen bezüglich<br />
Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />
Mindestfolgezeichnung und<br />
Mindestrücknahme<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />
Mindestbestände:<br />
Anteile der Klasse A USD 1.000<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse C USD 1.000<br />
Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse H USD 1.000<br />
Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />
Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />
Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />
Mindestrücknahmen:<br />
Anteile der Klasse A USD 250<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse A2 STG 250<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />
| 78
Anteile der Klasse C USD 250<br />
Anteile der Klasse C2 STG 250<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse H USD 250<br />
Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />
Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />
Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />
Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />
9. Handelstag<br />
Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />
10. Management- und Fondsgebühren<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />
an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />
nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />
Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />
nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />
Anteile der Klasse A 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A1 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A2 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A3 1,30 %<br />
Anteile der Klasse C 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />
Anteile der Klasse H 4,00 %<br />
Anteile der Klasse Y 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y1 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y2 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y3 1,00 %<br />
Anteile der Klasse YD 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y1D 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y3D 1,00 %<br />
Anteile der Klasse X 0 %<br />
Anteile der Klasse X1 0 %<br />
Anteile der Klasse X2 0 %<br />
Anteile der Klasse X3 0 %<br />
Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />
Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und<br />
unterliegen einer höheren Managementgebühr als<br />
andere Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die<br />
für lateinamerikanische Länder gelten.<br />
Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2 und<br />
Klasse A3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />
der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />
eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />
PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />
dem Ermessen des Managers eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />
zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />
aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
11. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />
und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />
Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />
jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />
Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />
des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />
den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />
(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />
Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />
kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />
festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />
festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />
Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
12. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />
13. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments Europe Ltd., geändert<br />
durch eine Ergänzungsvereinbarung vom 13.<br />
Dezember 2005 sowie durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, nach dem letztere zum<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
(ii) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments LLC, geändert durch<br />
eine Ergänzungsvereinbarung vom 13.<br />
Dezember 2005 sowie durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, nach dem letztere zum<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
29. März 2011<br />
| 79
NACHTRAG 5<br />
PineBridge Global Emerging Markets Bond Fund<br />
Nachtrag 5 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />
PineBridge Global Funds<br />
Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />
den PineBridge Global Emerging Markets Bond Fund (der<br />
„Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global Funds<br />
(der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in Form<br />
eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von der<br />
Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften zugelassen<br />
wurde.<br />
Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom 29.<br />
März 2011 für den Fonds mit allen dazugehörigen<br />
Nachträgen und sollte in Verbindung damit und mit<br />
der darin enthaltenen allgemeinen Beschreibung<br />
- des Fonds und seines Managements und seiner<br />
Verwaltung,<br />
- seiner Anlagebeschränkungen und<br />
Kreditaufnahmebefugnisse,<br />
- seiner allgemeinen Management- und<br />
Fondsgebühren,<br />
- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />
Anteilinhaber,<br />
- seiner Risikofaktoren, und<br />
- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />
gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Manager des Fonds ist die PineBridge Investments Ireland<br />
Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des Managers<br />
sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />
Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />
Verantwortung für die im Prospekt und in diesem Nachtrag<br />
enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen<br />
der Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />
Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu gewährleisten)<br />
entsprechen diese Angaben den Tatsachen und lassen<br />
nichts aus, was die Bedeutung dieser Angaben<br />
wahrscheinlich berühren würde. Der Verwaltungsrat<br />
übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />
Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />
Eine Anlage im Teilfonds sollte keinen wesentlichen<br />
Teil eines Anlageportefeuilles ausmachen und ist<br />
möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet.<br />
Der Teilfonds kann DFIs für die in diesem Nachtrag<br />
genannten Anlagezwecke einsetzen.<br />
1. Anlageverwalter<br />
Der Manager hat die PineBridge Investments Europe Ltd.,<br />
Plantation Place South, 60 Great Tower Street, London<br />
EC3R 5AZ, England, zum Anlageverwalter des Teilfonds<br />
bestellt. Der Anlageverwalter trägt die Verantwortung für<br />
die für Verwaltung des Vermögens des Teilfonds im<br />
Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />
Der Anlageverwalter ist von der britischen Financial<br />
Services Authority genehmigt und wird in Bezug auf den<br />
Betrieb seines Anlagegeschäft von dieser beaufsichtigt.<br />
Der Anlageverwalter ist eine in London ansässige<br />
Vermögensverwaltungsgesellschaft und eine<br />
Tochtergesellschaft der Bridge Partners L.P. Zum 31.<br />
Dezember 2010 war sie für die Anlage von<br />
Vermögenswerten in Höhe von mehr als rund<br />
STG 5.28 Mrd. verantwortlich. Ihre leitenden Angestellten<br />
PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />
verwalten seit über 10 Jahren Portefeuilles aus<br />
festverzinslichen Wertpapieren und europäischen<br />
Beteiligungspapieren.<br />
Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />
der PineBridge Investments. PineBridge Investments bietet<br />
seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />
Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen an.<br />
PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />
Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten tätig<br />
und hatte zum 31. Dezember 2010 Vermögenswerte in<br />
Höhe von USD 82,1 Mrd. unter Verwaltung. PineBridge<br />
Investments ist ein führender Vermögensverwalter mit<br />
einer langfristigen Erfolgshistorie in Strategien mit<br />
börsennotierten Aktien, festverzinslichen Wertpapieren<br />
und Alternative Investments sowie in der<br />
Vermögensverwaltung für eines der weltweit größten<br />
Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
2. Anlageziel<br />
Der Teilfonds strebt langfristigen Kapitalzuwachs durch<br />
Anlage in Anleiheemissionen an, die von Regierungen,<br />
ihren Behörden, Gebietskörperschaften und staatlichen<br />
Institutionen sowie Unternehmen mit Sitz in<br />
Schwellenländern in Europa, Lateinamerika, Asien, dem<br />
Mittleren Osten und Afrika ausgegeben sind. Die<br />
betreffenden Wertpapiere können auf die lokale Währung<br />
eines der OECD-Mitgliedsländer oder die lokale Währung<br />
der Schwellenländer lauten, in denen der Teilfonds nach<br />
den Anlagerichtlinien anlegen darf.<br />
3. Anlagepolitik<br />
Der Teilfonds wird mindestens zwei Drittel seines<br />
Gesamtvermögens in Anleiheemissionen von Emittenten<br />
anlegen, die ihren Hauptsitz in Schwellenländern weltweit<br />
haben oder dort den überwiegenden Teil ihrer<br />
Geschäftstätigkeit ausüben, unter anderem in den<br />
Schwellenländern Europas, des Mittleren Ostens, Asiens,<br />
Lateinamerikas und Afrikas. Bis zu einem Drittel des<br />
Gesamtvermögens kann in Geldmarktinstrumenten wie z.<br />
B. Termineinlagen, Wandelanleihen oder fest- oder<br />
variabel verzinslichen Commercial Paper, bis zu 25 % in<br />
Wandel- und Optionsanleihen und bis zu 10 % in Aktien<br />
und aktienbezogenen Wertpapieren (mit Ausnahme von<br />
Wandel- und Optionsanleihen) angelegt werden, sofern<br />
diese Anlagen zusammen ein Drittel des<br />
Gesamtvermögens des Teilfonds nicht übersteigen.<br />
Das Vermögen des Teilfonds wird vorwiegend in fest- und<br />
/ oder variabel verzinslichen Anleiheemissionen von<br />
Staaten und / oder von Unternehmen angelegt, die über<br />
eine Bonitätseinstufung für kurzfristige Schuldtitel (Laufzeit<br />
unter einem Jahr) von C durch Standard and Poor’s oder<br />
eine gleichwertige Bonitätseinstufung durch Moody’s oder<br />
eine andere Ratingagentur sowie über eine<br />
Bonitätseinstufung für langfristige Schuldtitel von<br />
mindestens C durch Standard and Poor’s oder eine<br />
gleichwertige Bonitätseinstufung durch Moody’s oder eine<br />
andere Ratingagentur verfügen. Wenn keine Einstufung<br />
vorliegt, kann der Manager in Abstimmung mit dem<br />
Anlageverwalter eine eigene Einstufung vornehmen, die<br />
der Einstufung von C oder besser durch Standard and<br />
Poor’s oder einer gleichwertigen Einstufung durch Moody’s<br />
oder eine andere Ratingagentur als gleichwertig<br />
angesehen werden muss. Der Anlageverwalter kann in<br />
Wertpapieren anlegen, die durch Standard and Poor’s als<br />
„selective default“ (Wertpapiere, deren Emittenten den<br />
betreffenden Zahlungsverpflichtungen teilweise nicht<br />
nachkommen) eingestuft sind oder von einer anderen<br />
Ratingagentur eine gleichwertige Einstufung erhalten<br />
haben.<br />
Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines Nettoinventarwerts<br />
| 80
in geregelten Einrichtungen für gemeinsame Anlagen<br />
einschließlich Immobilienfonds (REITss) anlegen, sofern<br />
die Anlagepolitik dieser Einrichtungen mit der des<br />
Teilfonds übereinstimmt und diese Einrichtungen die<br />
Kriterien der Guidance Note 2/03 erfüllen. Die Möglichkeit,<br />
REITs im Sekundärmarkt zu handeln, kann stärker<br />
begrenzt sein als bei anderen Aktien.<br />
Wenn es für angezeigt gehalten wird, kann der Teilfonds<br />
im Rahmen der von der Zentralbank festgelegten<br />
Bedingungen und Grenzen zu Anlage- oder<br />
Absicherungszwecken Collateralised Debt Obligations<br />
("CDO"), Credit Default Swaps ("CDS") oder Credit Linked<br />
Notes ("CLN") einsetzen, unter anderem zur Absicherung<br />
gegen Kredit- oder Ausfallrisiken. Solche Anlagen müssen<br />
den Anlagezielen, der Anlagepolitik und den<br />
Anlagebeschränkungen des Teilfonds entsprechen.<br />
Eine CDO ist ein Wertpapier, das durch einen Pool aus<br />
Anleihen, Darlehen und sonstigen Vermögenswerten<br />
besichert ist. CDOs sind nicht auf bestimmte Arten von<br />
Schuldtiteln spezialisiert und können daher durch<br />
Unternehmensanleihen, gewerbliche Kredite, mit<br />
Forderungen unterlegte Wertpapiere, mit Wohnhypotheken<br />
unterlegte Wertpapiere, mit gewerblichen Hypotheken<br />
unterlegte Wertpapiere und Schuldtitel aus<br />
Schwellenmärkten besichert sein. Die CDO-Emission wird<br />
üblicherweise in verschiedene Klassen bzw.<br />
Anleihetranchen unterteilt, die verschiedene Ratingstufen<br />
oder -grenzen aufweisen. Die meisten CDO-Emissionen<br />
sind so strukturiert, dass die Senior Bond- und Mezzanine-<br />
Klassen ein "investment grade"-Rating erhalten können<br />
und das Kreditrisiko auf die nachrangigeren Klassen<br />
verschoben wird. Falls bei den Vermögenswerten, durch<br />
die ein CDO besichert ist, ein Ausfall eintritt, werden<br />
Tilgungs- und Zinszahlungen zuerst auf die Senior Bond-<br />
Klassen geleistet, dann auf die Mezzanine-Klassen und an<br />
letzter Stelle auf die Klasse, die das niedrigste Rating<br />
(oder kein Rating) besitzt, die auch als "Equity Tranche"<br />
bezeichnet wird. Der Teilfonds wird in die gerateten<br />
Tranchen oder die Equity Tranchen von CDOs anlegen<br />
und wird sich durch solche Anlagen keiner Hebelwirkung<br />
zur Steigerung seines Investitionsgrades (Leverage)<br />
aussetzen.<br />
Ein CDS ist ein DFI, das eine Minderung des Kreditrisikos<br />
bewirkt. Der Sicherungskäufer kauft vom<br />
Sicherungsverkäufer eine Absicherung vor Verlusten, die<br />
ihm in Folge eines Ausfall- oder anderen Kreditereignisses<br />
bezüglich eines zugrundeliegenden Wertpapiers entstehen<br />
können. Der Sicherungskäufer zahlt für die Absicherung<br />
eine Prämie, und der Sicherungsverkäufer verpflichtet<br />
sich, eine Zahlung zu leisten, die den Sicherungskäufer für<br />
Verluste entschädigt, die ihm bei Eintritt eines aus einer<br />
Reihe möglicher festgelegter Kreditereignisse, die in der<br />
CDS-Vereinbarung aufgeführt sind, entstehen. Beim<br />
Einsatz von CDS kann der Teilfonds als Sicherungskäufer<br />
und / oder Sicherungsverkäufer auftreten.<br />
Eine CLN ist ein Wertpapier, das während seiner Laufzeit<br />
fest oder variabel verzinst wird (die Verzinsung ist an die<br />
Wertentwicklung eines Referenzwerts, in der Regel<br />
Anleihen, gekoppelt) und dem Emittenten gestattet, ein<br />
spezifisches Kreditrisiko auf einen Investor zu übertragen.<br />
Bei Fälligkeit erhält der Investor den Nominalwert des<br />
zugrundeliegenden Wertpapiers, es sei denn, bei der<br />
Referenzforderung tritt ein Ausfall oder Konkurs ein, in<br />
welchem Fall der Investor einen Betrag in Höhe der<br />
Wiedereinbringungsquote (Recovery Rate) erhält.<br />
abschließen, um das Währungsrisiko der<br />
zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />
Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch den<br />
Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />
Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />
Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf Währungen<br />
und auf Währungsterminkontrakte absichern. Da vom<br />
Teilfonds gehaltene Währungspositionen möglicherweise<br />
nicht der gehaltenen Vermögensposition entsprechen,<br />
kann die Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />
erheblich beeinflusst werden.<br />
Der Teilfonds kann zu Anlage- oder Absicherungszwecken<br />
Kauf- und Verkaufsoptionen (einschließlich Straddles) auf<br />
Wertpapiere, (auf Anleihen bezogene) Wertpapierindizes<br />
und Währungen kaufen und verkaufen, Terminkontrakte<br />
auf Aktien- und Rentenindizes abschließen und Optionen<br />
(einschließlich Straddles) auf solche Terminkontrakte<br />
einsetzen.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />
ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />
Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die an<br />
einem geregelten Markt gehandelt oder nicht gehandelt<br />
werden), die von einer internationalen Ratingagentur als<br />
„investment grade“ eingestuft sind. Zu diesen<br />
Geldmarktinstrumenten können unter anderem kurzfristige<br />
Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen (wie Commercial Paper<br />
mit festem oder variablem Zinssatz), Schuldtitel von<br />
Banken oder anderen Einlagen annehmenden Instituten<br />
(wie Einlagenzertifikate und Bankakzepte), von<br />
supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />
Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />
Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />
besicherte Wertpapiere gehören.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten halten,<br />
die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />
vorgeschrieben sind.<br />
Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des Teilfonds<br />
wird am JP Morgan Emerging Markets Bond Index Plus<br />
(EMBI+) (der „Index“) gemessen, der tägliche<br />
Gesamtrenditen für börsengehandelte externe<br />
Schuldinstrumente in Schwellenländern abbildet. Zu<br />
diesen Instrumenten gehören auf externe Währung<br />
lautende Brady-Bonds, Anleihen und Eurobonds sowie auf<br />
US-Dollar lautende Instrumente der lokalen Märkte. Der<br />
Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen, dass es,<br />
wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles des<br />
Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig oder<br />
wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />
nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />
Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />
gehaltener Vermögenswerte mittels<br />
Devisentermingeschäften und Währungsterminkontrakten<br />
so zu verändern, dass die Portefeuillezusammensetzung<br />
zwar seine eigene Festlegung widerspiegelt, aber<br />
gleichzeitig das Währungsrisiko des Index nachbilden<br />
kann.<br />
Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index jederzeit<br />
zu wechseln, wenn der Index aus Gründen außerhalb der<br />
Kontrolle des Anlageverwalters durch einen anderen Index<br />
ersetzt worden ist oder der Anlageverwalter<br />
begründetermaßen der Ansicht ist, dass ein anderer Index<br />
zum Branchenstandard für das betreffende Engagement<br />
geworden ist. Die Anteilinhaber werden von jeder<br />
Der Teilfonds kann ferner innerhalb der von der<br />
Zentralbank gezogenen Grenzen zu Anlage- oder<br />
Änderung des Index im nächsten Jahres- oder<br />
Halbjahresbericht des Teilfonds in Kenntnis gesetzt.<br />
Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte,<br />
einschließlich Termingeschäften mit Barausgleich, Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />
PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />
| 81
wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur mit<br />
vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit der auf<br />
einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des Teilfonds<br />
abgegebenen Stimmen vorgenommen werden. Derartige<br />
Änderungen bedürfen außerdem der Zustimmung durch<br />
die Zentralbank. Im Falle einer Änderung des Anlageziels<br />
und / oder einer Änderung der Anlagepolitik wird der<br />
Manager diese mit einer angemessenen Frist ankündigen,<br />
damit Anteilinhaber ihre Anteile vor Durchführung der<br />
betreffenden Änderung zurückgeben können.<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten, in<br />
denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />
höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll investiert<br />
ist.<br />
Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />
unter der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im Prospekt<br />
aufgeführten Anlagebeschränkungen.<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />
des Teilfonds erreicht wird.<br />
Der Einsatz von Derivaten kann ein Ausfallrisiko<br />
beinhalten, doch darf das Risiko, das dem Teilfonds durch<br />
den Einsatz von Derivaten entsteht, den Nettoinventarwert<br />
des Teilfonds nicht überschreiten, d. h. die Steigerung<br />
seines Investitionsgrades (Leverage) darf nicht höher sein<br />
als 100 % seines Nettoinventarwerts.<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn ein<br />
überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />
ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />
Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />
angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger jüngster<br />
Entwicklungen bei den Risiko- und Renditemerkmalen der<br />
Hauptanlagekategorien.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der Teilfonds<br />
in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Zentralbank<br />
anlegen darf, findet sich in Anhang I zum Prospekt; sie<br />
sollte zusammen mit und in Anbetracht des Anlageziels<br />
und der Anlagepolitik des Teilfonds, wie vorstehend<br />
angegeben, gelesen werden. Die Zentralbank gibt keine<br />
Liste der genehmigten Märkte heraus. Mit Ausnahme<br />
gestatteter Anlagen in nicht börsennotierten Wertpapieren<br />
werden Anlagen auf die im Anhang I zum Prospekt<br />
aufgeführten Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />
Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
nachstehendem Abschnitt 6 aufgeführt und umfassen:<br />
Schwellenmarktrisiko, Anleihen mit niedriger Bonität,<br />
Kreditrisiko, DFI, Festverzinsliche Wertpapiere, Credit<br />
Default Swaps, Risiko in Verbindung mit<br />
Geldmarktinstrumenten und Volatilitätsrisiko. Diese<br />
Risikofaktoren stellen möglicherweise keine vollständige<br />
Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in<br />
dem Teilfonds verbunden sind.<br />
PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />
4. Anlagebeschränkungen<br />
Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />
entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />
Hauptteil des Prospekts. Daneben gelten die folgenden<br />
Anlagebeschränkungen, solange der Teilfonds in Taiwan<br />
registriert ist:<br />
● Der Teilfonds darf keine ungedeckten Verkäufe von<br />
Derivaten vornehmen.<br />
● Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen des<br />
Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht übersteigen;<br />
der Gesamtwert der offenen Short-Positionen in<br />
Derivaten darf den Gesamtmarktwert der<br />
entsprechenden Wertpapiere, die von dem Teilfonds<br />
gehalten werden müssen, nicht übersteigen.<br />
● Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz seines<br />
Nettoinventarwerts in Derivaten halten möchte, muss<br />
er vorher die Genehmigung der<br />
Finanzaufsichtskommission (Financial Supervisory<br />
Commission) einholen.<br />
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />
Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />
gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />
Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />
Vorschriften und den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />
entspricht.<br />
5. Anteilsklassenwährungsabsicherung<br />
Nur in Bezug auf Anteile der Klasse A1H, Klasse A5H,<br />
Klasse A6H, Klasse Y1H, Klasse Y5H und der Klasse Y6H<br />
beabsichtigt der Manager oder sein Beauftragter, das<br />
Wechselkursrisiko zwischen der jeweiligen Währung, auf<br />
die die Anteile der Klasse A1H Klasse A5H, Klasse A6H,<br />
Klasse Y1H, Klasse Y5H und der Klasse Y6H lauten, und<br />
dem US-Dollar (der Basiswährung des Teilfonds)<br />
abzusichern. Der Manager oder sein Beauftragter wird<br />
versuchen, eine solche Absicherung durch den Einsatz<br />
von DFI, unter anderem Währungsoptionen und<br />
Devisentermingeschäften, wie angegeben und innerhalb<br />
der von der Zentralbank vorgegebenen Bedingungen und<br />
Grenzen, zu erreichen. Die Voraussetzungen für den<br />
Einsatz dieser Absicherungsstrategien sind im Abschnitt<br />
"Geschäftstätigkeit des Fonds – Beschreibung der Anteile"<br />
im Prospekt beschrieben. Anleger werden außerdem auf<br />
die mit den Absicherungsstrategien hinsichtlich der<br />
Anteilsklassenwährung verbundenen Risiken hingewiesen,<br />
die im dem Abschnitt "Anteilswährungsrisiko" im Prospekt<br />
beschrieben sind.<br />
6. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen Risikofaktoren,<br />
die im Abschnitt „Risikofaktoren" des Prospekts aufgeführt<br />
sind. Daneben gelten die folgenden zusätzlichen<br />
Risikofaktoren für den Teilfonds. Die Risikofaktoren stellen<br />
möglicherweise keine vollständige Aufzählung aller<br />
Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in dem Teilfonds<br />
verbunden sind:<br />
Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren von<br />
Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
oder Anlagen an bestimmten Wertpapiermärkten<br />
| 82
in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern können mit<br />
hochgradigen Risiken behaftet sein und als spekulativ<br />
angesehen werden. Zu den Risiken zählen (i) ein höheres<br />
Risiko der Enteignung, konfiskatorischen Besteuerung,<br />
Verstaatlichung und der sozialen, politischen und<br />
wirtschaftlichen Instabilität; (ii) die derzeit geringe Größe<br />
der Märkte für Wertpapiere von Emittenten aus<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern und das derzeit<br />
geringe oder fehlende Handelsvolumen, das einen<br />
Liquiditätsmangel und Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine<br />
bestimmte staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten<br />
des Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />
Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />
Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />
verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />
Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />
und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und die<br />
Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />
Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />
Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />
Allgemeinen international üblich; (vi) ein möglicherweise<br />
höheres Risiko in Verbindung mit dem Besitz und der<br />
Verwahrung von Wertpapieren, d. h., in manchen Ländern<br />
wird Anteilsbestand durch Einträge in den Büchern einer<br />
Gesellschaft oder ihrer Registerstelle nachgewiesen; in<br />
solchen Fällen werden vom Treuhänder oder seinen<br />
lokalen Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />
Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten, die<br />
den Anteilsbestand an den Gesellschaften nachweisen;<br />
und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-länder können<br />
einer erheblichen nachteiligen wirtschaftlichen Entwicklung<br />
unterliegen, zu der unter anderem ein Verfall von<br />
Wechselkursen oder nicht gleichbleibende<br />
Wechselkursschwankungen, höhere Zinsen oder<br />
geringeres Wirtschaftswachstum als bei Anlagen in<br />
Wertpapieren von Emittenten in entwickelten Ländern<br />
gehören können.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />
in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />
können sich positiv oder negativ von den Volkswirtschaften<br />
von Industrieländern unterscheiden. Die Volkswirtschaften<br />
von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind in der<br />
Regel stark vom internationalen Handel abhängig und<br />
können – wie dies bereits in der Vergangenheit der Fall<br />
war – durch Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung,<br />
gezielte Steuerung von Wechselkursen und andere<br />
protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern, mit<br />
denen sie Handel treiben, erlassen oder ausgehandelt<br />
werden, beeinträchtigt werden. Anlagen in „Schwellen“-<br />
oder „Entwicklungs“-ländern sind mit Risiken verbunden,<br />
zu denen unter anderem die Möglichkeit politischer und<br />
sozialer Instabilität, nachteiliger Änderungen in Anlage-<br />
oder Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />
Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus werden<br />
solche Wertpapiere möglicherweise mit einer geringeren<br />
Umschlagshäufigkeit und in einem geringeren Volumen<br />
gehandelt als Wertpapiere von Unternehmen und<br />
Regierungen entwickelter, stabiler Länder. Ferner besteht<br />
die Möglichkeit, dass sich die Rücknahme von Anteilen<br />
nach einem Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden<br />
Natur solcher Anlagen verzögern kann.<br />
Anleihen mit niedriger Bonität: Eine Anlage in High<br />
Yield-Wertpapieren oder Wertpapieren mit einem Rating<br />
unterhalb von „investment grade“, d. h. Wertpapieren, die<br />
von Moody’s schlechter als mit Baa3 oder von Standard<br />
and Poor’s schlechter als mit BBB- eingestuft sind und<br />
manchmal auch als „Schrottanleihen“ bezeichnet werden,<br />
oder in Wertpapieren niedriger Bonität ist mit einem<br />
höheren Risiko verbunden als eine Anlage in Anleihen mit<br />
einem „investment grade“-Rating. Die Emittenten dieser<br />
Wertpapiere sind häufig hoch verschuldet, so dass ihre<br />
Fähigkeit zur Bedienung von Schuldverpflichtungen<br />
PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />
während eines Konjunkturrückgangs beeinträchtigt werden<br />
kann. Die niedrigeren Bonitätseinstufungen von<br />
Wertpapieren spiegeln eine größere Wahrscheinlichkeit<br />
wider, dass nachteilige Veränderungen der Finanzlage des<br />
Emittenten eintreten, die seine Fähigkeit zur Leistung von<br />
Zinszahlungen und Kapitalrückzahlungen beeinträchtigen<br />
können. Das Risiko des Verlusts auf Grund der<br />
Nichtleistung von Zinszahlungen oder<br />
Kapitalrückzahlungen durch solche Emittenten ist<br />
wesentlich höher als bei Wertpapieren mit einem<br />
„investment grade“-Rating, weil solche Wertpapiere häufig<br />
der vorherigen Erfüllung vorrangiger Verbindlichkeiten im<br />
Rang nachgehen. Bei Zahlungseinstellung oder<br />
Abwicklung eines Emittenten von Wertpapieren mit einem<br />
Rating unterhalb von „investment grade“ besteht ein<br />
höheres Risiko, dass das Kapital/Vermögen des<br />
Emittenten nicht ausreicht, um alle seine Verbindlichkeiten<br />
zu erfüllen, und die Inhaber von Wertpapieren mit einem<br />
Rating unterhalb von „investment grade“ (die den Rang<br />
von unbesicherten Gläubigern haben) könnten unter<br />
solchen Umständen ihre gesamte Anlage verlieren. Ein<br />
Konjunkturrückgang oder eine Periode steigender<br />
Zinssätze könnte sich nachteilig auf den Markt für diese<br />
Wertpapiere auswirken und die Fähigkeit des Teilfonds<br />
vermindern, diese Wertpapiere zu verkaufen.<br />
Der Markt für Wertpapiere mit einem Rating unterhalb von<br />
„investment grade“ kann enger und weniger aktiv als der<br />
für Wertpapiere höherer Qualität sein, was sich nachteilig<br />
auf den Kurs auswirken kann, zu dem diese Wertpapiere<br />
verkauft werden können. Soweit für bestimmte<br />
Wertpapiere mit einem niedrigeren Rating kein<br />
regelmäßiger Handel am Sekundärmarkt stattfindet, kann<br />
es für den Anlageverwalter schwierig sein, solche<br />
Wertpapiere und somit das Vermögen des Teilfonds zu<br />
bewerten.<br />
Kreditrisiko: Es kann nicht garantiert werden, dass die<br />
Emittenten von Wertpapieren oder anderen Instrumenten,<br />
in denen ein Teilfonds anlegen kann, keine<br />
Bonitätsprobleme haben, die entweder zu einer<br />
Herabstufung des Ratings dieser Wertpapiere oder<br />
Instrumente oder zu einem Teil- oder Totalverlust der in<br />
diese Wertpapiere oder Instrumente investierten<br />
Kapitalbeträge oder der auf solche Wertpapiere oder<br />
Instrumente zu leistenden Zahlungen führen. Teilfonds<br />
können außerdem in Bezug auf Gegenparteien, mit denen<br />
sie Geschäfte in DFI tätigen oder Margin- oder<br />
Sicherheitsleistungen hinterlegen, einem Kreditrisiko<br />
ausgesetzt sein und das Risiko eines Ausfalls der<br />
Gegenpartei tragen. Wenn ein Teilfonds in einem<br />
Wertpapier oder anderen Instrument anlegt, das von einer<br />
Bank oder einem anderen Finanzinstitut garantiert ist,<br />
besteht keine Gewähr, dass nicht der Garant selbst<br />
Bonitätsproblem hat, die zu einer Herabstufung des<br />
Ratings dieser Wertpapiere oder Instrumente oder zu<br />
einem Teil- oder Totalverlust der in diese Wertpapiere oder<br />
Instrumente investierten Kapitalbeträge oder der auf<br />
solche Wertpapiere oder Instrumente zu leistenden<br />
Zahlungen führen.<br />
DFI: Die Kurse von Derivaten, einschließlich Futures- und<br />
Optionskontrakten, sind hochvolatil. Die Kursbewegungen<br />
von Terminkontrakten, Futures-Kontrakten und anderen<br />
derivativen Kontrakten werden unter anderem durch<br />
Zinssätze, Änderungen im Verhältnis von Angebot und<br />
Nachfrage, Handels-, Steuer-, Währungs- und<br />
Devisenkontrollprogramme und -grundsätze von<br />
Regierungen sowie nationale und internationale politische<br />
und wirtschaftliche Ereignisse und Politik beeinflusst.<br />
Ferner greifen Regierungen von Zeit zu Zeit direkt oder<br />
über Vorschriften in bestimmte Märkten ein, insbesondere<br />
Devisenmärkte und Märkte für auf Zinsen bezogene<br />
Futures- und Optionskontrakte. Ein solcher Eingriff hat<br />
häufig eine direkte Beeinflussung der Kurse zum Ziel und<br />
| 83
kann zusammen mit anderen Faktoren zur Folge haben,<br />
dass sich alle diese Märkte schnell in dieselbe Richtung<br />
bewegen, unter anderem aufgrund von<br />
Zinsschwankungen.<br />
Die Verwendung von DFI beinhaltet außerdem bestimmte<br />
besondere Risiken, unter anderem: (1) Abhängigkeit von<br />
der Fähigkeit, die Kursentwicklung von Wertpapieren, die<br />
abgesichert werden, und die Zinsentwicklung<br />
vorherzusagen, (2) unvollständige Korrelation zwischen<br />
den Kursbewegungen der Derivate und den<br />
Kursbewegungen damit verbundener Anlagen, (3) die<br />
Tatsache, dass für die Verwendung solcher Instrumente<br />
andere Fähigkeiten erforderlich sind als für die Auswahl<br />
der Wertpapiere des Teilfonds, (4) das mögliche<br />
Nichtvorhandensein eines liquiden Marktes für ein<br />
bestimmtes Instrument zu einem bestimmten Zeitpunkt, (5)<br />
mögliche Hindernisse für eine effektive<br />
Vermögensverwaltung oder die Fähigkeit, Rücknahmen<br />
vorzunehmen, (6) mögliche rechtliche Risiken in<br />
Verbindung mit der Dokumentation der Derivate,<br />
insbesondere in Verbindung mit der Durchsetzbarkeit von<br />
Verträgen und diesbezüglichen Beschränkungen, (7) das<br />
Abrechnungsrisiko, da die Haftung des Teilfonds bei<br />
Geschäften mit Futures-Kontrakten, Terminkontrakten,<br />
Swaps und Differenzkontrakten möglicherweise<br />
unbegrenzt ist, bis die Position glattgestellt ist, und (8) das<br />
Kontrahentenrisiko, da der Teilfonds beim Einsatz von<br />
OTC-Derivaten wie Futures-Kontrakten, Terminkontrakten,<br />
Swaps und Differenzkontrakten einem Kreditrisiko in<br />
Bezug auf die Gegenpartei ausgesetzt ist.<br />
Der Teilfonds kann in bestimmte Derivate anlegen, die die<br />
Übernahme von Verpflichtungen, Rechten und<br />
Vermögenswerten beinhalten können. Vermögenswerte,<br />
die als Sicherheitsleistung bei Maklern hinterlegt werden,<br />
werden von den Maklern möglicherweise nicht in<br />
gesonderten Depots verwahrt, was zur Folge haben kann,<br />
dass Gläubiger solcher Makler im Fall von deren Insolvenz<br />
oder Konkurs darauf Zugriff haben.<br />
Der Teilfonds kann von Zeit zu Zeit im Rahmen seiner<br />
Anlagepolitik und zu Absicherungszwecken sowohl<br />
börsengehandelte als auch außerbörsliche Kreditderivate<br />
einsetzen. Diese Instrumente können volatil sein,<br />
bestimmte besondere Risiken beinhalten und Anleger<br />
einem hohen Verlustrisiko aussetzen. Wenn sie für<br />
Absicherungszwecke eingesetzt werden, kann eine<br />
unvollständige Korrelation zwischen diesen Instrumenten<br />
und den zugrundeliegenden Anlagen oder Marktsektoren,<br />
die abgesichert werden, bestehen. Geschäfte in OTC-<br />
Derivaten wie Kreditderivaten können mit zusätzlichen<br />
Risiken verbunden sein, da kein Börsenmarkt vorhanden<br />
ist, an dem eine offene Position glattgestellt werden<br />
könnte.<br />
Festverzinsliche Wertpapiere: Anlagen in<br />
festverzinslichen Wertpapieren sind mit Zins-, Sektor-,<br />
Wertpapier- und Kreditrisiken verbunden. Wertpapiere mit<br />
einem schlechteren Rating bieten als Ausgleich für die<br />
niedrigere Bonität und das höhere Ausfallrisiko, das mit<br />
diesen Wertpapieren verbunden ist, in der Regel höhere<br />
Renditen als Wertpapiere mit einem besseren Rating.<br />
Wertpapiere mit einem schlechteren Rating reagieren in<br />
der Regel stärker auf kurzfristige Veränderungen im<br />
Unternehmen und am Markt als Wertpapiere mit einem<br />
besseren Rating, die vorwiegend auf Schwankungen im<br />
allgemeinem Zinsniveau reagieren. In Wertpapiere mit<br />
einem schlechteren Rating legen weniger Investoren an<br />
und es kann schwieriger sein, solche Wertpapiere zum<br />
optimalen Zeitpunkt zu kaufen und zu verkaufen.<br />
Das Transaktionsvolumen an bestimmten internationalen<br />
Anleihemärkten kann erheblich geringer sein als das an<br />
den größten Märkten der Welt wie den Vereinigten<br />
PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />
Staaten. Daher kann die Anlage eines Teilfonds an<br />
solchen Märkten weniger liquide sein und die Kurse<br />
solcher Anlagen können volatiler sein als die<br />
vergleichbarer Anlagen in Wertpapieren, die an Märkten<br />
mit höherem Handelsvolumen gehandelt werden. Ferner<br />
kann die Abwicklungsdauer an bestimmten Märkten länger<br />
sein als an anderen, was die Liquidität des Portfolios<br />
beeinträchtigen kann.<br />
Wertpapiere mit „investment grade“-Rating können dem<br />
Risiko einer Herabstufung unter „investment grade“<br />
unterliegen.<br />
Anteilinhaber sollten beachten, dass bei einer<br />
Herabstufung von Wertpapieren mit „investment grade“-<br />
Rating unter „investment grade“ nach deren Erwerb keine<br />
besondere Anforderung besteht, diese Wertpapiere zu<br />
verkaufen, es sei denn, in der vorstehend in diesem<br />
Nachtrag beschriebenen Anlagepolitik ist etwas anderes<br />
festgelegt. Im Falle einer solchen Herabstufung<br />
analysieren der Manager oder seine Beauftragten<br />
unverzüglich diese Wertpapiere und die finanziellen<br />
Kennzahlen des Emittenten dieser Wertpapiere, um<br />
festzustellen, welche Maßnahmen erforderlich sind (halten,<br />
reduzieren oder kaufen).<br />
Viele festverzinsliche Wertpapiere, insbesondere solche,<br />
die mit einem hohen Zinssatz ausgegeben werden, sehen<br />
vor, dass der Emittent sie vorzeitig zurückzahlen kann.<br />
Emittenten üben dieses Recht oft aus, wenn die Zinssätze<br />
sinken. Inhaber von Wertpapieren, die vorzeitig<br />
zurückgezahlt werden, profitieren daher nicht in vollem<br />
Umfang von der Wertsteigerung, die andere<br />
festverzinsliche Wertpapiere bei einem Zinsrückgang<br />
erfahren. In einem solchen Szenario kann der Teilfonds<br />
außerdem den Erlös aus der vorzeitigen Rückzahlung nur<br />
zu den dann aktuellen Renditen wieder anlegen, die<br />
niedriger als die Rendite sein werden, die das vorzeitig<br />
zurückgezahlte Wertpapier gezahlt hat. Vorzeitige<br />
Rückzahlungen können bei Wertpapieren, die mit Aufgeld<br />
erworben wurden, zu Verlusten führen, und unplanmäßige<br />
vorzeitige Rückzahlungen, die zu pari erfolgen, führen<br />
dazu, dass der Teilfonds einen Verlust in Höhe des<br />
gegebenenfalls noch nicht getilgten Aufgelds erleidet.<br />
Eine Anlage in Staatsanleihen, u. a. auch in<br />
Staatsanleihen von Ländern der Eurozone, kann Kredit-<br />
und / oder Ausfallrisiken unterliegen. Unter anderem<br />
können hohe (oder wachsende) Haushaltsdefizite und /<br />
oder hohe Staatsschulden die Bonitätseinstufung solcher<br />
Staatsanleihen beeinträchtigten und den Markt<br />
veranlassen, von einem höheren Ausfallrisiko auszugehen.<br />
In dem unwahrscheinlichen Fall einer Herabstufung oder<br />
eines Ausfalls kann der Wert solcher Wertpapiere<br />
beeinträchtigt werden, was zum Verlust eines Teils oder<br />
aller in diese Wertpapiere investierten Gelder führen kann.<br />
Credit Default Swaps: Wenn der Teilfonds der Käufer<br />
eines Credit Default Swap ist, ist er bei Eintritt bestimmer<br />
Kreditereignisse in Bezug auf das betreffende<br />
Referenzunternehmen zu Erhalt des festgelegten Wertes<br />
(oder des Nominalwertes) einer Referenzforderung von<br />
der Swap-Gegenpartei berechtigt. Als Gegenleistung zahlt<br />
er der Gegenpartei während der Laufzeit des Swap<br />
periodische feste Zahlungen und falls kein Kreditereignis<br />
eintritt, entstehen dem Teilfonds aus dem Swap keine<br />
Vorteile. Falls der Teilfonds nicht Inhaber der Schuldtitel<br />
ist, die im Rahmen eines Credit Default Swap zu liefern<br />
sind, unterliegt er dem Risiko, dass lieferbare Wertpapiere<br />
am Markt nicht oder nur zu ungünstigen Preisen erhältlich<br />
sind. In bestimmten Fällen eines Ausfalls eines Emittenten<br />
oder Restrukturierungen war es bisher gemäß den<br />
branchenüblichen Vertragsdokumentationen für Credit<br />
Default Swaps unklar, ob ein Kreditereignis, durch das die<br />
Zahlungsverpflichtung des Verkäufers ausgelöst wird,<br />
eingetreten ist oder nicht. Daher wäre der Teilfonds nicht<br />
| 84
in der Lage, bei einem Ausfall des Referenzunternehmens<br />
den vollen Wert des Credit Default Swap zu realisieren.<br />
Als Verkäufer eines Credit Default Swap unterliegt der<br />
Teilfonds einem Kreditrisiko in Bezug auf das<br />
Referenzunternehmen und in vielen Fällen den gleichen<br />
Risiken wie wenn er die von dem Referenzunternehmen<br />
begebenen Schuldtitel selbst halten würde. Jedoch besitzt<br />
der Teilfonds keine rechtliche Rückgriffsmöglichkeit auf<br />
das Referenzunternehmen oder auf Sicherheiten, mit<br />
denen die Schuldtitel des Referenzunternehmens<br />
besichert sind.<br />
Risiko in Verbindung mit Geldmarktinstrumenten:<br />
Anleger sollten den Unterschied zwischen dem Charakter<br />
einer Einlage und dem Charakter einer Anlage in dem<br />
Teilfonds beachten, insbesondere das Risiko, dass der in<br />
den Teilfonds investierte Kapitalbetrag Schwankungen<br />
unterliegen kann und Anteilinhaber daher möglicherweise<br />
bei einer Rückgabe von Anteilen ihr Kapital nicht in voller<br />
Höhe zurückerhalten. Ferner ist eine Anlage in dem<br />
Teilfonds nicht durch eine Einlagensicherungseinrichtung<br />
geschützt, die für Einlagen bei einer Bank zur Verfügung<br />
stehen könnte.<br />
Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />
können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt sein. Bei<br />
Wertpapieren in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
kann aufgrund der derzeit geringen Größe der Märkte für<br />
Wertpapiere von Emittenten in „Schwellen“- oder<br />
„Entwicklungs“-ländern und des derzeit geringen oder<br />
fehlenden Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />
Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />
bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter anderem<br />
Änderungen der Devisenpolitik und der gegenwärtigen<br />
Bilanzpositionen, zu einer höheren Volatilität der<br />
Wechselkurse führen. Wie vorstehend erwähnt, können<br />
einige der Märkte oder Börsen, an denen ein Teilfonds<br />
anlegen kann, mitunter hochvolatil sein.<br />
7. Beantragung von Anteilen<br />
Die folgenden Anteilsklassen werden oder können derzeit<br />
angeboten werden:<br />
Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A1 in Euro<br />
Anteile der Klasse A1H in Euro<br />
Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A4 in Hongkong-Dollar<br />
Anteile der Klasse A5H in Singapur-Dollar<br />
Anteile der Klasse A6H in australischen Dollar<br />
Anteile der Klasse AD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse C1 in Euro<br />
Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse JD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse J3D in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />
Anteile der Klasse Y1H in Euro<br />
Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />
PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />
Anteile der Klasse Y4 in Hongkong-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y5H in Singapur-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y6H in australischen Dollar<br />
Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />
Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse X1 in Euro<br />
Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A, Klasse Y und Klasse AD sind derzeit<br />
im Umlauf und können zum Nettoinventarwert gezeichnet<br />
werden.<br />
Anteile der Klasse A1, Klasse A1H, Klasse A2, Klasse A3,<br />
Klasse A4, Klasse A5H und Klasse A6H werden Anlegern<br />
während des Erstausgabezeitraums, der begonnen hat<br />
und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet,<br />
zu Euro 12,50, Euro 12.50 STG 12,50, JPY 1.500,<br />
HKD 12,50, SGD 12,50 bwz. AUD 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse C3<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />
begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 12,50, Euro 12,50, STG<br />
12,50 bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30. Juni<br />
2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD 12,50<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse JD und Klasse J3D werden Anlegern<br />
während des Erstausgabezeitraums, der begonnen hat<br />
und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet,<br />
zu USD 100 bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse Y1, Klasse Y1H, Klasse Y2, Klasse Y3,<br />
Klasse Y4, Klasse Y5H und Klasse Y6H werden Anlegern<br />
während des Erstausgabezeitraums, der begonnen hat<br />
und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet,<br />
zu Euro 100, Euro 100, STG 100, JPY 1.500, HKD 100,<br />
SGD 100 bwz. AUD 100angeboten.<br />
Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />
begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />
begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100, STG 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klasse JD und der Klasse<br />
J3D werden nur von Anlegern angenommen, die<br />
japanische Investmenttrusts in Form von Dachfonds sind,<br />
die nach dem japanischen Gesetz über Investmenttrusts<br />
und Investmentgesellschaften gegründet wurden und die<br />
von dem Anlageverwalter oder anderen<br />
Investmenttrustgesellschaften, die nach dem japanischen<br />
Finanzinstrumente- und Börsengesetz registriert sind,<br />
verwaltet werden.<br />
| 85
Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und X3<br />
werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />
gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />
dem Manager oder seinem Beauftragten abgeschlossen<br />
haben.<br />
Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />
sind, können den Anlegern an denjenigen anderen Daten<br />
angeboten werden, die der Manager nach seinem<br />
Ermessen und mit Zustimmung des Treuhänders bestimmt<br />
und der Zentralbank anzeigt. Danach sind Anteile zum<br />
Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse<br />
auszugeben.<br />
8. Anforderungen bezüglich<br />
Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />
Mindestfolgezeichnung und<br />
Mindestrücknahme<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />
Mindestbestände:<br />
Anteile der Klasse A USD 1.000<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse A1H Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse A4 HKD 10.000<br />
Anteile der Klasse A5H SGD 1.000<br />
Anteile der Klasse A6H AUD 1.000<br />
Anteile der Klasse AD USD 1.000<br />
Anteile der Klasse C USD 1.000<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse H USD 1.000<br />
Anteile der Klasse JD USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse J3D JPY 125.000.000<br />
Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1H Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />
Anteile der Klasse Y4 HKD 10.000.000<br />
Anteile der Klasse Y5H SGD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y6H AUD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />
X3 gelten folgende Mindesterstzeichnungen:<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gilt<br />
folgende Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme:<br />
Anteile der Klasse A USD 250<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse A1H Euro 250<br />
Anteile der Klasse A2 STG 250<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse A4 HKD 1.000<br />
Anteile der Klasse A5H SGD 250<br />
Anteile der Klasse A6H AUD 250<br />
Anteile der Klasse AD USD 250<br />
Anteile der Klasse C USD 250<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse C2 STG 250<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse H USD 250<br />
Für Anteile der Klasse JD, Klasse J3D, Klasse Y, Klasse<br />
Y1, Klasse Y1H, Klasse Y2, Klasse Y3, Klasse Y4, Klasse<br />
Y5H, Klasse Y6H, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D,<br />
Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />
Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />
9. Handelstag<br />
Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />
10. Management- und Fondsgebühren<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die an<br />
jedem Handelstag aufläuft und monatlich nachträglich aus<br />
dem Teilfonds als Prozentsatz des Nettoinventarwerts<br />
jeder Anteilsklasse des Teilfonds in nachstehender Höhe<br />
zu zahlen ist:<br />
Anteile der Klasse A 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A1 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A1H 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A2 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A3 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A4 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A5H 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A6H 1,30 %<br />
Anteile der Klasse AD 1,30 %<br />
Anteile der Klasse C 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C1 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />
Anteile der Klasse H 4,00 %<br />
Anteile der Klasse JD 0,50 %<br />
Anteile der Klasse J3D 0,50 %<br />
Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />
X3 gilt kein Mindestbestand.<br />
Anteile der Klasse Y<br />
Anteile der Klasse Y1<br />
Anteile der Klasse Y1H<br />
Anteile der Klasse Y2<br />
Anteile der Klasse Y3<br />
Anteile der Klasse Y4<br />
Anteile der Klasse Y5H<br />
0,75 %<br />
0,75 %<br />
0,75 %<br />
0,75 %<br />
0,75 %<br />
1,00 %<br />
1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y6H 1,00 %<br />
PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />
| 86
Anteile der Klasse YD 0,75 %<br />
Anteile der Klasse Y1D 0,75 %<br />
Anteile der Klasse Y3D 0,75 %<br />
Anteile der Klasse X 0 %<br />
Anteile der Klasse X1 0 %<br />
Anteile der Klasse X2 0 %<br />
Anteile der Klasse X3 0 %<br />
Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />
Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />
einer höheren Managementgebühr als andere<br />
Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />
lateinamerikanische Länder gelten.<br />
Für Anteile der Klasse A, Klasse A1H, Klasse A1, Klasse<br />
A2, Klasse A3, Klasse A4, Klasse A5H, Klasse A6H und<br />
Klasse AD ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen des<br />
Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile der<br />
Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr in<br />
Höhe von bis zu 0,10 % des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der diesen Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus<br />
dem Vermögen des Teilfonds an den Manager zu zahlen.<br />
Die Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach dem<br />
Ermessen des Managers eine Anteilinhaberbetreuungs-<br />
und Depotführungsgebühr von bis zu 1 % p. a. des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der der betreffenden<br />
Anteilsklasse zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem<br />
Handelstag aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts angegeben.<br />
11. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />
12. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse AD beabsichtigt der<br />
Manager, am letzten Geschäftstag jedes Monats eine<br />
Ausschüttung festzusetzen. Ausschüttungen werden<br />
grundsätzlich aus den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen<br />
des Teilfonds (ob in Form von Zinsen, Dividenden oder<br />
anderer Form) und den realisierten Gewinnen abzüglich<br />
der realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse JD, Klasse J3D,<br />
Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D beabsichtigt der<br />
Manager, am letzten Geschäftstag der Monate Februar<br />
und August eines jeden Jahres eine Ausschüttung<br />
festzusetzen. Ausschüttungen werden grundsätzlich aus<br />
den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form) und<br />
den realisierten Gewinnen abzüglich der realisierten<br />
Verluste und den nicht realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
nicht realisierten Verluste festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen des<br />
Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob in<br />
Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form) und den<br />
realisierten Gewinnen abzüglich der realisierten Verluste<br />
und den nicht realisierten Gewinnen abzüglich der nicht<br />
realisierten Verluste eine Ausschüttung festsetzen. Auf<br />
derselben Grundlage kann der Manager außerdem<br />
Zwischenausschüttungen festsetzen. Jährliche<br />
Ausschüttungen (sofern festgesetzt) werden bis zum<br />
30. Juni eines jeden Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
13. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März 2005<br />
zwischen dem Manager und der PineBridge<br />
Investments Europe Ltd., geändert durch eine<br />
Ergänzungsvereinbarung vom 13. Dezember 2005<br />
sowie durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7. April<br />
2010, nach dem letztere zum Anlageverwalter des<br />
Teilfonds bestellt wurde. Dieser Vertrag kann von<br />
jeder der Parteien mit einer Frist von 90 Tagen<br />
schriftlich gekündigt werden.<br />
29. März 2011<br />
| 87
SUPPLEMENT 6<br />
PineBridge Global Emerging Markets Local Currency<br />
Bond Fund<br />
Supplement 6 to the Prospectus dated 29 March, 2011<br />
for PineBridge Global Funds<br />
This Supplement contains specific information in relation to<br />
PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond<br />
Fund (the "Sub-Fund"), a sub-fund of PineBridge Global<br />
Funds (the "Fund") an open-ended umbrella unit trust<br />
authorised by the Central Bank pursuant to the Regulations.<br />
This Supplement forms part of and should be read in<br />
conjunction with the Prospectus for the Fund dated 29<br />
March, 2011 and any supplements thereto, which contains<br />
the general description of:<br />
- the Fund and its management and administration;<br />
- its investment restrictions and borrowing powers;<br />
- its general management and Fund charges;<br />
- the taxation of the Fund and of its Unitholders;<br />
- its risk factors; and<br />
- names of all other sub-funds of the Fund<br />
which is available from the Manager at 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Ireland.<br />
PineBridge Investments Ireland Limited is the Manager of<br />
the Fund. The Directors of the Manager are set out in the<br />
main body of the Prospectus.<br />
The Directors of the Manager accept responsibility for the<br />
information contained in the Prospectus and this Supplement.<br />
To the best of the knowledge and belief of the Directors<br />
(who have taken all reasonable care to ensure that<br />
such is the case) such information is in accordance with<br />
the facts and does not omit anything likely to affect the<br />
import of such information. The Directors accept responsibility<br />
accordingly.<br />
The audited financial information for the Fund will be sent<br />
on request to any Unitholder.<br />
An investment in the Sub-Fund should not constitute a<br />
substantial proportion of an investment portfolio and<br />
may not be appropriate for all investors.<br />
The Sub-Fund may invest in FDI for investment purposes<br />
as specified in this Supplement.<br />
1. The Investment Manager<br />
The Manager has appointed PineBridge Investments<br />
Europe Ltd., Plantation Place South, 60 Great Tower<br />
Street, London EC3R 5AZ, England, to act as investment<br />
manager to the Sub-Fund. The Investment Manager has<br />
the responsibility for the investment management on a<br />
discretionary basis of the assets of the Sub-Fund.<br />
ager is a London based investment management company<br />
and is a wholly owned subsidiary of Bridge Partners. As at<br />
31 December, 2010 it had responsibility for the investment<br />
of assets of STG 5.28 billion. Its executive officers have<br />
managed portfolios of fixed income securities and European<br />
equities for more than 10 years.<br />
The Investment Manager is also a member company of<br />
PineBridge Investments. PineBridge Investments provides<br />
investment advice and markets asset management products<br />
and services to its clients around the world. It operates<br />
as a multi-strategy investment manager in 32 countries<br />
and jurisdictions, with USD 82.1 billion in assets under<br />
management as of 31 December, 2010. PineBridge<br />
Investments is a leading asset manager with long-term<br />
track records across listed equity, fixed income and alternative<br />
investments strategies, and a rich heritage managing<br />
assets for one of the world’s largest insurance and<br />
financial services companies.<br />
2. Investment Objective<br />
The Sub-Fund’s investment objective is to seek a high<br />
level of total return and fixed income consistent with conservation<br />
of capital through investment of not less than two<br />
thirds of the Sub-Fund’s total net assets in local currency<br />
fixed income instruments issued by sovereign or quasisovereign<br />
or corporate entities located in regions including,<br />
but not limited to, Latin America, Emerging Europe, Asia,<br />
Middle East, Africa and Russia.<br />
3. Investment Policy<br />
Under normal circumstances, the Sub-Fund will invest at<br />
least 80% of its assets in fixed income instruments, such<br />
as bonds which are denominated in local emerging markets<br />
currencies, credit linked notes or directly in emerging<br />
market currencies.<br />
The Sub-Fund's assets will be predominantly invested in<br />
sovereign or quasi-sovereign and / or corporate entities<br />
fixed and / or floating rate bond issues which have a short<br />
term (maturity of less than one year) debt rating of C by<br />
Standard and Poor's, or equivalent by Moody's or other<br />
rating agency and a minimum long-term debt rating of C by<br />
Standard and Poor's, or equivalent by Moody's or other<br />
rating agency. Where no rating is available, the Manager,<br />
with the advice of the Investment Manager, may assign its<br />
own rating, which must be deemed the equivalent of C or<br />
better as rated by Standard and Poor's, or equivalent by<br />
Moody's or other rating agency. The Investment Manager<br />
may invest in securities rated Selective Default by Standard<br />
and Poor's, or equivalent by another rating agency.<br />
Under normal market conditions, the Sub-Fund will maintain<br />
exposure to at least six emerging markets for diversification<br />
purposes. The Sub-Fund may invest no more than<br />
20% of its net assets in a single emerging market as at the<br />
time of purchase.<br />
The Sub-Fund may invest in locally listed Russian bonds<br />
although no more than 20% of Net Asset Value will be<br />
The Investment Manager is authorised and regulated by invested in locally listed Russian bonds at any one time<br />
the United Kingdom Financial Services Authority in the and investment will only be made in bonds that are listed /<br />
conduct of its investment business. The Investment Man- traded on level 1 or level 2 of the RTS stock exchange and<br />
PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />
| 88
MICEX. Such an investment will not form the principal<br />
focus of the Sub-Fund.<br />
In general, the Sub-Fund will not hedge its exposure to<br />
movements in exchange rates between the base currency<br />
and the local currencies of the invested assets. However,<br />
for USD denominated Unit classes, the Sub-Fund’s investments<br />
may be hedged back into USD for example, in<br />
circumstances where there is market volatility or where the<br />
Investment Manager considers that it is prudent to hedge<br />
against currency risk<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />
Bank, hold cash and / or ancillary liquid assets and<br />
may invest in money market instruments (as defined in the<br />
Central Bank's Notices and which may or may not be dealt<br />
on a regulated market), which are rated investment grade<br />
by an international rating agency. Such money market<br />
instruments may include but are not limited to nongovernment<br />
short term obligations (such as fixed or floating<br />
rate commercial paper), obligations of banks or other<br />
depository institutions (such as certificates of deposit and<br />
bankers acceptances), securities issued or otherwise<br />
backed by supranational organisations or by sovereign<br />
governments, their agencies, their instrumentalities and<br />
political sub divisions.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />
Bank, hold deposits with credit institutions as prescribed<br />
in the Central Bank's Notices.<br />
The Sub-Fund may invest up to 10% of its Net Asset Value<br />
in regulated collective investment schemes, including real<br />
estate investment trusts (REITs), where the investment<br />
policies of these schemes are consistent with that of the<br />
Sub-Fund and such schemes meet the criteria set out in<br />
Guidance Note 2/03. The ability to trade REITs in the<br />
secondary market can be more limited than other stocks.<br />
Where considered appropriate, the Sub-Fund may utilise<br />
collateralised debt obligations ("CDO"), credit default<br />
swaps ("CDS"), or credit linked notes ("CLN") for investment<br />
purposes or for hedging purposes, including protection<br />
against credit or default risks, subject to the conditions<br />
and within the limits laid down by the Central Bank. Such<br />
investments must be in accordance with the investment<br />
objectives, investment policy and investment restrictions of<br />
the Sub-Fund.<br />
A CDO is a security backed by a pool of bonds, loans and<br />
other assets. CDOs do not specialize in one type of debt<br />
and accordingly, a CDO may own corporate bonds, commercial<br />
loans, asset-backed securities, residential mortgage-backed<br />
securities, commercial mortgage-backed<br />
securities, and emerging market debt. The CDO's securities<br />
are typically divided into several classes, or bond<br />
tranches, that have differing levels of investment grade or<br />
credit tolerances. Most CDO issues are structured in a way<br />
that enables the senior bond classes and mezzanine<br />
classes to receive investment-grade credit ratings; credit<br />
risk is shifted to the most junior class of securities. If any<br />
defaults occur in the assets backing a CDO, the senior<br />
bond classes are first in line to receive principal and interest<br />
payments, followed by the mezzanine classes and<br />
finally by the lowest rated (or non-rated) class, which is<br />
PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />
known as the equity tranche. The Sub-Fund will invest in<br />
the rated or equity tranches of CDOs and will not be leveraged<br />
as result of such investments.<br />
A CDS is a FDI which operates to mitigate credit risk. The<br />
protection buyer purchases protection from the protection<br />
seller for losses that might be incurred as a result of a<br />
default or other credit event in relation to an underlying<br />
security. The protection buyer pays a premium for the<br />
protection and the protection seller agrees to make a payment<br />
to compensate the protection buyer for losses incurred<br />
upon the occurrence of any one of a number of<br />
possible specified credit events, as set out in the CDS<br />
agreement. In relation to the use of CDSs the Sub-Fund<br />
may be a protection buyer and / or a protection seller.<br />
A CLN is a security that pays a fixed or floating coupon<br />
during the life of the note (the coupon is linked to the performance<br />
of a reference asset, typically bonds) and which<br />
allows the issuer to transfer a specific credit risk to an<br />
investor. At maturity, the investor receives the par value of<br />
the underlying security unless the referenced credit defaults<br />
or declares bankruptcy, in which case the investor<br />
receives an amount equal to the recovery rate.<br />
The Sub-Fund may also engage in forward foreign exchange<br />
contracts, including non deliverable forwards, for<br />
investment purposes or for hedging purposes, to alter the<br />
currency exposure of the underlying assets, in accordance<br />
with the limits set out by the Central Bank. The Sub-Fund<br />
may also hedge currency exchange risk by entering into<br />
forward, futures and currency swap contracts and purchasing<br />
and selling put or call options on foreign currency and<br />
on foreign currency futures contracts within the limits set<br />
out by the Central Bank. Because currency positions held<br />
by the Sub-Fund may not correspond with the asset position<br />
held, the performance may be strongly influenced by<br />
movements in the FX rates.<br />
The Sub-Fund may for investment purposes or for hedging<br />
purposes purchase and write call and put options (including<br />
straddles) on securities, securities indices (with reference<br />
to bonds) and currencies and enter into equity and<br />
bond index futures contracts and use options (including<br />
straddles) on such futures contracts.<br />
The performance of the Sub-Fund will be measured<br />
against the JP Morgan Government Bond Index Emerging<br />
Markets (GBI-EM) Diversified Index (the "Index"). The<br />
Index is a local emerging markets debt benchmark that<br />
tracks local currency government bonds issued by emerging<br />
markets. The Investment Manager may consider that,<br />
where the Sub-Fund's portfolio make up is different to that<br />
of the Index, it is necessary or desirable to replicate the<br />
currency exposure of the Index and therefore the Investment<br />
Manager is entitled to alter the currency exposure<br />
characteristics of certain of the assets held within the Sub-<br />
Fund through the use of forward and futures currency<br />
contracts so that, whilst its own determination of portfolio<br />
make up may be reflected in the actual portfolio make up,<br />
the currency exposure can reflect that of the Index.<br />
The Investment Manager is, however, entitled at any time<br />
to change the Index where, for reasons outside the Investment<br />
Manager's control, the Index has been replaced<br />
| 89
y another index or where another index may reasonably<br />
be considered by the Investment Manager to have become<br />
the industry standard for the relevant exposure. Unitholders<br />
will be advised of any change in the Index in the next<br />
annual or half-yearly report of the Sub-Fund.<br />
Any changes to the investment objective of the Sub-Fund<br />
and any material changes to the investment policy may not<br />
be made without the prior written approval on the basis of<br />
a majority of votes cast at a general meeting of Unitholders<br />
of the Sub-Fund. Any such changes may not be made<br />
without the approval of the Central Bank. In the event of a<br />
change in investment objective and / or a change to the<br />
investment policy, a reasonable notification period will be<br />
provided by the Manager to enable Unitholders to redeem<br />
their Units prior to implementation of such change.<br />
The Sub-Fund will be managed so as to be fully invested,<br />
other than during periods where the Investment Manager<br />
believes that a larger cash position is warranted.<br />
The Sub-Fund’s investments are subject to the investment<br />
restrictions as set out in the section of the Prospectus<br />
headed "Investment Restrictions".<br />
No assurance can be given that the Sub-Fund's investment<br />
objective will be achieved.<br />
The use of FDI may create an exposure risk, however, any<br />
exposure arising as a result of the use of derivatives will<br />
not exceed the Net Asset Value of the Sub-Fund (i.e. the<br />
Sub-Fund will not be leveraged in excess of 100% of its<br />
Net Asset Value).<br />
The Manager will employ a risk management process<br />
which will enable it to accurately measure, monitor and<br />
manage the risks attached to financial derivative positions<br />
and details of this process have been provided to the Central<br />
Bank. The Manager will not utilise FDI which have not<br />
been included in the risk management process until such<br />
time as a revised risk management process has been filed<br />
with the Central Bank.<br />
The Manager will, on request, provide supplementary<br />
information to Unitholders relating to the risk management<br />
methods employed, including the quantitative limits that<br />
are applied and any recent developments in the risk and<br />
yield characteristics of the main categories of investments.<br />
A list of the stock exchanges and markets in which the<br />
Sub-Fund is permitted to invest, in accordance with the<br />
requirements of the Central Bank, is contained in Appendix<br />
I to the Prospectus and should be read in conjunction with,<br />
and subject to, the Sub-Fund's investment objective and<br />
investment policy, as detailed above. The Central Bank<br />
does not issue a list of approved markets. With the exception<br />
of permitted investments in unlisted securities, investment<br />
will be restricted to those stock exchanges and markets<br />
listed in Appendix I to the Prospectus.<br />
ated with an investment in the Sub-Fund.<br />
4. Investment Restrictions<br />
The investment restrictions applying to the Sub-Fund, in<br />
accordance with the Regulations and the Central Bank<br />
Notices, are set out in the main body of the Prospectus. In<br />
addition, during such period as the Sub-Fund is registered<br />
in Taiwan the following investment restriction shall also<br />
apply:<br />
The Sub-Fund shall not carry out uncovered<br />
sales of derivatives;<br />
The total value of the Sub-Fund’s open long positions<br />
in derivatives may not exceed 40% of the<br />
net asset value of the Sub-Fund; the total value<br />
of the Sub-Fund’s open short positions in derivatives<br />
may not exceed the total market value in<br />
corresponding securities required to be held by<br />
the Sub-Fund;<br />
If the Sub-Fund intends to hold a higher percentage<br />
of its Net Asset Value in derivatives, approval<br />
must be obtained in advance from the Financial<br />
Supervisory Commission.<br />
For the avoidance of doubt, at all times the Sub-Fund shall<br />
be managed so as to ensure that the contract value of total<br />
investments in derivatives by the Sub-Fund will be in accordance<br />
with the Regulations and the Central Bank Notices.<br />
5. Unit Class Currency Hedging<br />
In relation to Class A5H, Class A6H, Class Y5H and Class<br />
Y6H Units only, it is the intention of the Manager or its<br />
delegate to hedge the currency exposure between the<br />
respective denominated currencies of Class A5H, Class<br />
A6H, Class Y5H and Class Y6H Units, and US Dollars (the<br />
Base Currency of the Sub-Fund). The Manager or its delegate<br />
will seek to achieve this hedging by using FDI, including<br />
but not limited to currency options and forward currency<br />
exchange contracts as set out, and within the conditions<br />
and limits imposed, by the Central Bank. The conditions<br />
in relation to the use of such hedging strategies are<br />
described in the section of the Prospectus entitled "Operation<br />
of the Fund – Description of Units". Investors’ attention<br />
is also drawn to the risks relating to the adoption of unit<br />
class currency hedging strategies, which are described in<br />
the section of the Prospectus entitled "Risk Factors – Unit<br />
Currency Designation Risk".<br />
6. Additional Risk Factors<br />
The general risk factors set out in the "Risk Factors" section<br />
of the Prospectus apply to the Sub-Fund. In addition,<br />
the following risk factors apply to the Sub-Fund. These risk<br />
factors may not be a complete list of all risk factors associated<br />
with an investment in the Sub-Fund:<br />
Emerging Markets Risk: Investment in the securities of<br />
The risk factors specific to the Sub-Fund are set out in<br />
section 5 below and include Emerging Markets Risk, FDI,<br />
Fixed Income Securities, Credit Default Swaps, Political &<br />
Economic Risk: Russia and Volatility Risk. These risk<br />
factors may not be a complete list of all risk factors associ-<br />
companies in 'emerging' or 'developing' countries, or investment<br />
in certain securities markets in 'emerging' or<br />
'developing' markets may involve a high degree of risk and<br />
may be considered speculative. Risks include (i) greater<br />
risk of expropriation, confiscatory taxation, nationalization,<br />
PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />
| 90
and social, political and economic instability; (ii) the small<br />
current size of the markets for securities of 'emerging' or<br />
'developing' market issuers and the currently low or nonexistent<br />
volume of trading, resulting in lack of liquidity and<br />
in price volatility; (iii) certain national policies which may<br />
restrict the Sub-Fund's investment opportunities including<br />
restrictions on investing in issuers or industries deemed<br />
sensitive to relevant national interests; (iv) the absence of<br />
developed legal structures governing private or foreign<br />
investment and private property; (v) the legal infrastructure<br />
and accounting, auditing and reporting standards in<br />
'emerging' or 'developing' markets may not provide the<br />
same degree of shareholder protection or information to<br />
investors as would generally apply internationally; (vi)<br />
potentially a greater risk regarding the ownership and<br />
custody of securities i.e. in certain countries, ownership is<br />
evidenced by entries in the books of a company or its<br />
registrar. In such instances, no certificates representing<br />
ownership of companies will be held by the Trustee or any<br />
of its local correspondents or in an effective central depository<br />
system; and (vii) 'emerging' or 'developing' markets<br />
may experience significant adverse economic developments,<br />
including substantial depreciation in currency exchange<br />
rates or unstable currency fluctuations, increased<br />
interest rates, or reduced economic growth rates than<br />
investments in securities of issuers based in developed<br />
countries.<br />
The economies of 'emerging' or 'developing’ markets in<br />
which the Sub-Fund may invest may differ favourably or<br />
unfavourably from the economies of industrialised countries.<br />
The economies of 'emerging' or 'developing' countries<br />
are generally heavily dependent on international trade<br />
and have been and may continue to be adversely affected<br />
by trade barriers, exchange controls, managed adjustments<br />
in relative currency values and other protectionist<br />
measures imposed or negotiated by the countries with<br />
which they trade. Investments in 'emerging' or 'developing'<br />
markets entail risks which include the possibility of political<br />
or social instability, adverse changes in investment or<br />
exchange control regulations, expropriation and withholding<br />
of dividends at source. In addition, such securities may<br />
trade with less frequency and volume than securities of<br />
companies and governments of developed, stable nations<br />
and there is also a possibility that redemption of Units<br />
following a redemption request may be delayed due to the<br />
illiquid nature of such investments.<br />
Financial Derivative Instruments: The prices of derivative<br />
instruments, including futures and options, are highly<br />
volatile. Price movements of forward contracts, futures<br />
contracts and other derivative contracts are influenced by,<br />
among other things, interest rates, changing supply and<br />
demand relationships, trade, fiscal, monetary and exchange<br />
control programs and policies of governments, and<br />
national and international political and economic events<br />
and policies. In addition, governments from time to time<br />
intervene, directly and by regulation, in certain markets,<br />
particularly markets in currencies and interest rate related<br />
futures and options. Such intervention is often intended<br />
directly to influence prices and may, together with other<br />
factors, cause all of such markets to move rapidly in the<br />
same direction because of, among other things, interest<br />
rate fluctuations.<br />
PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />
The use of FDI also involves certain special risks, including:<br />
(1) dependence on the ability to predict movements in<br />
the prices of securities being hedged and movements in<br />
interest rates, (2) imperfect correlation between the price<br />
movements of the derivatives and price movements of<br />
related investments, (3) the fact that skills needed to use<br />
these instruments are different from those needed to select<br />
the Sub-Fund’s securities, (4) the possible absence of a<br />
liquid market for any particular instrument at any particular<br />
time, (5) possible impediments to effective portfolio management<br />
or the ability to meet redemptions, (6) possible<br />
legal risks arising in relation to derivative contract documentation,<br />
particularly issues arising relating to enforceability<br />
of contracts and limitations thereto, (7) settlement<br />
risk as when dealing with futures, forwards, swaps, contracts<br />
for differences the Sub-Fund’s liability may be potentially<br />
unlimited until the position is closed, and (8) counterparty<br />
risk as the use of OTC derivatives, such as futures,<br />
forward contracts, swap agreements and contracts for<br />
differences will expose the Sub-Fund to credit risk with<br />
respect to the counterparty involved.<br />
The Sub-Fund may invest in certain derivative instruments,<br />
which may involve the assumption of obligations as well as<br />
rights and assets. Assets deposited as margin with brokers<br />
may not be held in segregated accounts by the brokers<br />
and may therefore become available to the creditors of<br />
such brokers in the event of their insolvency or bankruptcy.<br />
The Sub-Fund may from time to time utilise both exchange-traded<br />
and OTC credit derivatives as part of its<br />
investment policy and for hedging purposes. These instruments<br />
may be volatile, involve certain special risks and<br />
expose investors to a high risk of loss. When used for<br />
hedging purposes there may be an imperfect correlation<br />
between these instruments and the underlying investments<br />
or market sectors being hedged. Transactions in OTC<br />
derivatives, such as credit derivatives, may involve additional<br />
risk as there is no exchange market on which to<br />
close out an open position.<br />
Fixed Income Securities: Investment in fixed income<br />
securities is subject to interest rate, sector, security and<br />
credit risks. Lower-rated securities will usually offer higher<br />
yields than higher-rated securities to compensate for the<br />
reduced creditworthiness and increased risk of default that<br />
these securities carry. Lower-rated securities generally<br />
tend to reflect short-term corporate and market developments<br />
to a greater extent than higher-rated securities<br />
which respond primarily to fluctuations in the general level<br />
of interest rates. There are fewer investors in lower-rated<br />
securities and it may be harder to buy and sell such securities<br />
at an optimum time.<br />
The volume of transactions effected in certain international<br />
bond markets may be appreciably below that of the world’s<br />
largest markets, such as the United States. Accordingly,<br />
the Sub-Fund’s investment in such markets may be less<br />
liquid and their prices may be more volatile than comparable<br />
investments in securities trading in markets with larger<br />
trading volumes. Moreover, the settlement periods in certain<br />
markets may be longer than in others which may affect<br />
portfolio liquidity.<br />
| 91
Investment grade securities may be subject to the risk of<br />
being downgraded to a rating that is below investment<br />
grade.<br />
Unitholders should note that where investment grade securities<br />
are downgraded to a rating that is below investment<br />
grade after acquisition, there is no specific requirement to<br />
sell such securities unless otherwise stated in the investment<br />
policy outlined above in this Supplement. In the event<br />
of such downgrading, the Manager or its delegates will<br />
promptly analyse such securities and the financials of the<br />
issuer of such securities to determine the action to be<br />
taken (i.e. hold, reduce or buy).<br />
Many fixed income securities especially those issued at<br />
high interest rates provide that the issuer may repay them<br />
early. Issuers often exercise this right when interest rates<br />
decline. Accordingly, holders of securities that are pre-paid<br />
may not benefit fully from the increase in value that other<br />
fixed income securities experience when rates decline.<br />
Furthermore, in such a scenario the Sub-Fund may reinvest<br />
the proceeds of the pay-off at the then current<br />
yields, which will be lower than those paid by the security<br />
that was paid off. Pre-payments may cause losses on<br />
securities purchased at a premium, and unscheduled prepayments,<br />
which will be made at par, will cause the Sub-<br />
Fund to experience loss equal to any unamortized premium.<br />
An investment in sovereign debt securities, including, but<br />
not limited to, those issued by sovereign / government<br />
bodies of countries in the Eurozone, may be subject to<br />
credit and / or default risks. Particularly high (or increasing)<br />
levels of government fiscal deficit and / or high levels of<br />
government debts, amongst other factors, may adversely<br />
affect the credit rating of such sovereign debt securities<br />
and may lead to market concerns of higher default risk. In<br />
the unlikely event of downgrading or default, the value of<br />
such securities may be adversely affected resulting in the<br />
loss of some or all of the sums invested in such securities.<br />
Below Investment Grade Debt Securities: An investment<br />
in high yield securities, or below investment grade<br />
debt securities, meaning securities rated below Baa3 by<br />
Moody’s or below BBB- by Standard and Poor’s, sometimes<br />
referred to as “junk bonds”, or low credit quality<br />
securities, involves a higher degree of risk than investment<br />
in investment grade debt securities. Issuers of these securities<br />
are often highly leveraged, so that their ability to<br />
service debt obligations during an economic downturn may<br />
be impaired. The lower ratings of securities reflect a<br />
greater possibility of adverse changes in the financial condition<br />
of the issuer, which may impair the ability of the<br />
issuer to make payments of interest and principal. The risk<br />
of loss due to default in payment of interest or principal by<br />
such issuers is significantly greater than in the case of<br />
investment grade securities because such securities frequently<br />
are subordinated to the prior payment of senior<br />
indebtedness. In the case of default or winding up of an<br />
issuer of below investment grade securities, there is a<br />
greater risk that the capital / assets of the issuer will be<br />
insufficient to meet all of its liabilities and the holders of<br />
below investment grade securities, (who rank as unsecured<br />
creditors) could in such circumstances lose their<br />
entire investment. An economic downturn or a period of<br />
PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />
rising interest rates could adversely affect the market for<br />
these securities and reduce the Sub-Fund’s ability to sell<br />
these securities.<br />
The market for below investment grade rated securities<br />
may be thinner and less active than that for higher quality<br />
securities which can adversely affect the price at which<br />
securities can be sold. To the extent that there is no regular<br />
secondary market trading for certain lower rated securities,<br />
the investment manager may experience difficulty in<br />
valuing such securities and in turn the Sub-Fund’s assets.<br />
Credit Default Swaps: When the Sub-Fund is the buyer of<br />
a credit default swap, it would be entitled to receive the<br />
agreed-upon value (or par) of a referenced debt obligation<br />
from the counterparty to the swap on the occurrence of<br />
certain credit events in relation to the relevant reference<br />
entity. As consideration, the Sub-Fund would pay to the<br />
counterparty a periodic stream of fixed payments during<br />
the life of the swap if no credit event has occurred, in<br />
which case the Sub-Fund would receive no benefits under<br />
the swap. In circumstances in which the Sub-Fund does<br />
not own the debt securities that are deliverable under a<br />
credit default swap, the Sub-Fund is exposed to the risk<br />
that deliverable securities will not be available in the market,<br />
or will be available only at unfavourable prices. In<br />
certain instances of issuer defaults or restructurings, it has<br />
been unclear under the standard industry documentation<br />
for credit default swaps whether or not a "credit event"<br />
triggering the seller's payment obligation had occurred. In<br />
either of these cases, the Sub-Fund would not be able to<br />
realize the full value of the credit default swap upon a<br />
default by the reference entity. As a seller of credit default<br />
swaps, the Sub-Fund incurs exposure to the credit of the<br />
reference entity and is subject to many of the same risks it<br />
would incur if it were holding debt securities issued by the<br />
reference entity. However, the Sub-Fund will not have any<br />
legal recourse against the reference entity and will not<br />
benefit from any collateral securing the reference entity's<br />
debt obligations.<br />
Political and Economic Risk: Russia: There are significant<br />
risks inherent in investing in Russia. There is no history<br />
of stability in the Russian market and no guarantee of<br />
future stability. The economic infrastructure of Russia is<br />
poor and the country maintains a high level of external and<br />
internal debt. Tax regulations are ambiguous and unclear<br />
and there is a risk of imposition of arbitrary or onerous<br />
taxes. Banks and other financial systems are not well<br />
developed or regulated and as a result tend to be untested<br />
and have low credit ratings. Bankruptcy and insolvency are<br />
a commonplace feature of the business environment.<br />
Foreign investment is affected by restrictions in terms of<br />
repatriation and convertibility of currency. Regulations<br />
governing securities investment may not exist or may be<br />
applied in an arbitrary and inconsistent manner. Foreign<br />
investors cannot be guaranteed redress in a court of law<br />
for breach of local laws, regulations or contracts.<br />
Volatility Risk: All markets are subject to volatility based<br />
on prevailing economic conditions. Securities in 'emerging'<br />
or 'developing' markets may involve a higher degree of risk<br />
due to the small current size of the markets for securities<br />
of 'emerging' or 'developing' market issuers and the currently<br />
low or non-existent volume of trading, which could<br />
| 92
esult in price volatility. Certain economic and political<br />
events in 'emerging' or 'developing' economies, including<br />
changes in foreign exchange policies and current account<br />
positions, could also cause greater volatility in exchange<br />
rates. As stated previously, some of the markets or exchanges<br />
on which a Sub-Fund may invest may prove to be<br />
highly volatile from time to time.<br />
7. Application for Units<br />
The following classes of Units currently are or may be<br />
offered:<br />
Class A Units denominated in US Dollars<br />
Class A1 Units denominated in Euro<br />
Class A2 Units denominated in Sterling<br />
Class A3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class A4 Units denominated in Hong Kong Dollars<br />
Class A5H Units denominated in Singapore Dollars<br />
Class A6H Units denominated in Australian Dollars<br />
Class AD Units denominated in US Dollars<br />
Class C Units denominated in US Dollars<br />
Class C1 Units denominated in Euro<br />
Class C2 Units denominated in Sterling<br />
Class C3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class JD Units denominated in US Dollars<br />
Class J3D Units denominated in Japanese Yen<br />
Class Y Units denominated in US Dollars<br />
Class Y1 Units denominated in Euro<br />
Class Y2 Units denominated in Sterling<br />
Class Y3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class Y4 Units denominated in Hong Kong Dollars<br />
Class Y5H Units denominated in Singapore Dollars<br />
Class Y6H Units denominated in Australian Dollars<br />
Class YD Units denominated in US Dollars<br />
Class Y3D Units denominated in Japanese Yen<br />
Class X Units denominated in US Dollars<br />
Class X1 Units denominated in Euro<br />
Class X2 Units denominated in Sterling<br />
Class X3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class A, Class AD, Class Y, Class Y3D and Class JD are<br />
currently in issue and are available for subscription at the<br />
Net Asset Value per Unit of the relevant Class.<br />
Class A1, Class A2, Class A3, Class A4, Class A5H and<br />
Class A6H Units are being offered to the investors at Euro<br />
12.50, STG 12.50, JPY 1,500, HKD 12.50, SGD 12.50 and<br />
AUD 12.50 respectively during the Initial Offer Period<br />
which has commenced and will close on 30 June, 2011 at<br />
noon (Irish time).<br />
Class C, Class C1, Class C2 and Class C3 Units are being<br />
offered to the investors at USD12.50, Euro 12.50, STG<br />
12.50 and JPY 1,500 respectively during the Initial Offer<br />
Period which has commenced and will close on 30 June,<br />
2011 at noon (Irish time).<br />
Class Y1, Class Y2, Class Y3, Class Y4, Class Y5H, Class<br />
Y6H and Class YD Units are being offered to the investors<br />
at Euro100, STG100, JPY 1,500, HKD 100, SGD 100,<br />
PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />
AUD 100 and USD 100 respectively during the Initial Offer<br />
Period which has commenced and will close on 30 June,<br />
2011 at noon (Irish time).<br />
Class J3D Units are being offered to investors at USD 100<br />
during the Initial Offer Period which has commenced and<br />
will close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />
Class X, Class X1, Class X2 and Class X3 Units are being<br />
offered to the investors at USD100, Euro100, STG100 and<br />
JPY 1,500 respectively during the Initial Offer Period which<br />
has commenced and will close on 30 June, 2011 at noon<br />
(Irish time).<br />
Subscriptions for Class X, Class X1, Class X2 or Class X3<br />
Units will only be accepted from investors who have entered<br />
into a separate arrangement (legal agreement) with<br />
the Manager or its delegate.<br />
All Classes of Units which have not already been issued<br />
may be offered to the investors on such other dates as the<br />
Manager may determine and notify to the Central Bank.<br />
Thereafter, Units shall be issued at the Net Asset Value<br />
per Unit of the relevant Class.<br />
Subscriptions for Class JD and J3D Units will only be accepted<br />
for investors who are fund of funds type Japanese<br />
investment trusts organised under the Law Concerning<br />
Investment Trusts and Investments Corporations of Japan<br />
which are managed by the Investment Manager or other<br />
investment trust companies registered under the Financial<br />
Instruments and Exchange Act of Japan.<br />
8. Minimum Initial Subscription, Minimum Holding,<br />
Minimum Subsequent Subscription and<br />
Minimum Redemption Requirements<br />
The Minimum Initial Subscription applicable to each Class<br />
of Unit in the Sub-Fund are as follows:<br />
Class A Units USD 1,000<br />
Class A1 Units Euro 1,000<br />
Class A2 Units STG 1,000<br />
Class A3 Units JPY 125,000<br />
Class A4 Units HKD 10,000<br />
Class A5H Units SGD 1,000<br />
Class A6H Units AUD 1,000<br />
Class AD Units USD 1,000<br />
Class C Units USD 1,000<br />
Class C1 Units Euro 1,000<br />
Class C2 Units STG 1,000<br />
Class C3 Units JPY 125,000<br />
Class JD Units USD 1,000,000<br />
Class J3D Units JPY 125,000,000<br />
Class Y Units USD 1,000,000<br />
Class Y1 Units Euro 1,000,000<br />
Class Y2 Units STG 1,000,000<br />
Class Y3 Units JPY 125,000,000<br />
Class Y4 Units HKD 10,000,000<br />
Class Y5H Units SGD 1,000,000<br />
Class Y6H Units AUD 1,000,000<br />
Class YD Units USD 1,000,000<br />
| 93
Class Y3D Units JPY 125,000,000<br />
Class X Units USD 10,000,000<br />
Class X1 Units Euro 10,000,000<br />
Class X2 Units STG 10,000,000<br />
Class X3 Units JPY 1,250,000,000<br />
The Minimum Holding applicable to each Class of Unit in<br />
the Sub-Fund is as follows:<br />
Class A Units USD 1,000<br />
Class A1 Units Euro 1,000<br />
Class A2 Units STG 1,000<br />
Class A3 Units JPY 125,000<br />
Class A4 Units HKD 10,000<br />
Class A5H Units SGD 1,000<br />
Class A6H Units AUD 1,000<br />
Class AD Units USD 1,000<br />
Class C Units USD 1,000<br />
Class C1 Units Euro 1,000<br />
Class C2 Units STG 1,000<br />
Class C3 Units JPY 125,000<br />
Class JD Units USD 1,000,000<br />
Class J3D Units JPY 125, 000,000<br />
Class Y Units USD 1,000,000<br />
Class Y1 Units Euro 1,000,000<br />
Class Y2 Units STG 1,000,000<br />
Class Y3 Units JPY 125,000,000<br />
Class Y4 Units HKD 10,000,000<br />
Class Y5H Units SGD 1,000,000<br />
Class Y6H Units AUD 1,000,000<br />
Class YD Units USD 1,000,000<br />
Class Y3D Units JPY 125,000,000<br />
There is no Minimum Holding for Class X, Class X1, Class<br />
X2 or Class X3 Units.<br />
The Minimum Subsequent Subscription and Minimum<br />
Redemption applicable to each Class of Unit in the Sub-<br />
Fund are as follows:<br />
Class A Units USD 250<br />
Class A1 Units Euro 250<br />
Class A2 Units STG 250<br />
Class A3 Units JPY 30,000<br />
Class A4 Units HKD 1,000<br />
Class A5H Units SGD 250<br />
Class A6H Units AUD 250<br />
Class AD Units USD 250<br />
Class C Units USD 250<br />
Class C1 Units Euro 250<br />
Class C2 Units STG 250<br />
Class C3 Units JPY 30,000<br />
There are no Minimum Subsequent Subscription or Minimum<br />
Redemption amounts for the Class Y, Class Y1,<br />
Class Y2, Class Y3, Class Y4, Class Y5H, Class Y6H,<br />
Class YD, Class Y3D, Class JD, Class J3D, Class X,<br />
Class X1, Class X2 or Class X3.<br />
9. Management and Fund Charges<br />
10. Distributions<br />
PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />
The Manager is entitled to receive an annual fee accrued<br />
at each Dealing Day and payable monthly in arrears out of<br />
the Sub-Fund as a percentage of the Net Asset Value of<br />
each Class of Unit in the Sub-Fund at the rates stated<br />
below:<br />
Class A Units 1.50%<br />
Class A1 Units 1.50%<br />
Class A2 Units 1.50%<br />
Class A3 Units 1.50%<br />
Class A4 Units 1.50%<br />
Class A5H Units 1.50%<br />
Class A6H Units 1.50%<br />
Class AD Units 1.50%<br />
Class C Units 2.25%<br />
Class C1 Units 2.25%<br />
Class C2 Units 2.25%<br />
Class C3 Units 2.25%<br />
Class JD Units 0.50%<br />
Class J3D Units 0.50%<br />
Class Y Units 1.00%<br />
Class Y1 Units 1.00%<br />
Class Y2 Units 1.00%<br />
Class Y3 Units 1.00%<br />
Class Y4 Units 1.00%<br />
Class Y5H Units 1.00%<br />
Class Y6H Units 1.00%<br />
Class YD Units 1.00%<br />
Class Y3D Units 1.00%<br />
Class X Units 0%<br />
Class X1 Units 0%<br />
Class X2 Units 0%<br />
Class X3 Units 0%<br />
With respect to Class A, Class A1, Class A2, Class A3,<br />
Class A4, Class A5H, Class A6H and Class AD Units, a<br />
Unitholder servicing and maintenance fee will be payable<br />
out of the assets of the Sub-Fund to the Manager at a<br />
rate of up to 0.50% of the Net Asset Value of the Sub-<br />
Fund attributable to these Classes of Units. With respect<br />
to Class X, Class X1, Class X2 and Class X3 Units, a<br />
Unitholder servicing and maintenance fee will be payable<br />
out of the assets of the Sub-Fund to the Manager at a<br />
rate of up to 0.10% of the Net Asset Value of the Sub-<br />
Fund attributable to these Classes of Units. The Unitholder<br />
servicing and maintenance fee is accrued at each<br />
Dealing Day and is payable monthly in arrears.<br />
For all other classes of Units a Unitholder servicing and<br />
maintenance fee not exceeding 1% per annum accrued at<br />
each Dealing Day and payable monthly in arrears may, at<br />
the discretion of the Manager, be payable out of the Net<br />
Asset Value of the Sub-Fund attributable to the relevant<br />
class of Units.<br />
Details of any other fees and charges relating to the Sub-<br />
Fund are contained in the section headed "Management<br />
and Fund Charges" in the main body of the Prospectus.<br />
| 94
In relation to the Class JD, J3D, YD and Y3D Units, the<br />
Manager intends to declare a distribution on the last day of<br />
February, May, August and November of each year. Distributions<br />
shall generally be declared out of the net income<br />
(whether in the form of dividend, interest or otherwise)<br />
available for distribution by the Sub-Fund and realised<br />
profits less realised losses and unrealised profits less<br />
unrealised losses.<br />
In relation to Class AD Units, the Manager intends to declare<br />
a distribution on the last Business Day of each<br />
month. Distributions shall generally be declared out of the<br />
net income (whether in the form of dividends, interest or<br />
otherwise) available for distribution by the Sub-Fund and<br />
realised profits less realised losses and unrealised profits<br />
less unrealised losses.<br />
In respect all other Unit Classes of the Sub-Fund, the<br />
Manager may declare a distribution once a year out of the<br />
net income (whether in the form of dividends, interest or<br />
otherwise) available for distribution by the Sub-Fund and<br />
realised profits less realised losses and unrealised profits<br />
less unrealised losses. The Manager may also declare<br />
interim distributions on the same basis. Annual distributions<br />
(if declared) will be declared and paid on or before 30<br />
June in each year.<br />
11. Dealing Day<br />
The Dealing Day for the Sub-Fund is each Business Day.<br />
12. Currency of the Sub-Fund<br />
The Base Currency of the Sub-Fund is US Dollars.<br />
13. Material Contracts<br />
(i) Investment Management Agreement dated 4<br />
March, 2005 between the Manager and PineBridge<br />
Investments Europe Ltd. as amended by side letter<br />
dated 27 November, 2006, and a Supplemental Investment<br />
Management Agreement dated 7 April,<br />
2010, pursuant to which the latter was appointed<br />
as investment manager to the Sub-Fund. This<br />
agreement may be terminated by either party on 90<br />
days written notice.<br />
Dated: 29 March, 2011<br />
PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />
| 95
NACHTRAG 7<br />
PineBridge Europe Focus Equity Fund<br />
Nachtrag 7 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />
PineBridge Global Funds<br />
Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />
den PineBridge Europe Focus Equity Fund (der<br />
„Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />
Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />
Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />
der Zentralbank am 4. März 2005 gemäß den OGAW-<br />
Vorschriften zugelassen wurde.<br />
Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />
29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />
dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />
Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />
allgemeinen Beschreibung:<br />
- des Fonds und seines Managements und seiner<br />
Verwaltung,<br />
- seiner Anlagebeschränkungen und<br />
Kreditaufnahmebefugnisse,<br />
- seiner allgemeinen Management- und<br />
Fondsgebühren,<br />
- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />
Anteilinhaber,<br />
- seiner Risikofaktoren, und<br />
- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />
gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />
Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />
Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />
Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />
Verantwortung für die im Prospekt und in diesem<br />
Nachtrag enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen<br />
und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle<br />
angemessene Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />
gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />
Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />
dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />
Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />
Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />
Eine Anlage im Teilfonds sollte keinen wesentlichen<br />
Teil eines Anlageportefeuilles ausmachen und ist<br />
möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet.<br />
1. Anlageverwalter<br />
Der Manager hat die PineBridge Investments Europe<br />
Ltd, Plantation Place South, 60 Great Tower Street,<br />
London EC3R 5AZ, England, zum Anlageverwalter des<br />
Teilfonds bestellt. Der Anlageverwalter trägt die<br />
Verantwortung für die Verwaltung des Vermögens des<br />
Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />
Der Anlageverwalter ist von der britischen Financial<br />
Services Authority genehmigt und wird in Bezug auf<br />
den Betrieb seines Anlagegeschäft von dieser<br />
beaufsichtigt. Der Anlageverwalter ist eine in London<br />
ansässige Vermögensverwaltungsgesellschaft und eine<br />
hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bridge<br />
Partners L.P. Zum 31. Dezember 2010 war sie für die<br />
Anlage von Vermögenswerten in Höhe von mehr als<br />
STG 5.28 Mrd. verantwortlich. Ihre leitenden<br />
PineBridge Europe Focus Equity Fund<br />
Angestellten verwalten seit über 10 Jahren Portefeuilles<br />
aus festverzinslichen Wertpapieren und europäischen<br />
Beteiligungspapieren.<br />
Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />
der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />
bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />
Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />
an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />
Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />
tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />
Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />
Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />
Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />
Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />
festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />
Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />
eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />
Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
2. Anlageziel<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er Anlegern durch<br />
Anlage in einem konzentrierten Portefeuille aus Aktien<br />
und aktienbezogenen Wertpapieren mit hoher<br />
Überzeugung (Beteiligungspapieren, bei denen der<br />
Anlageverwalter überzeugt ist, dass sie attraktiv<br />
bewertet sind und ihr Wert steigen wird) europäischer<br />
Unternehmen, d. h. in Europa errichteter Unternehmen<br />
oder Unternehmen, die vorwiegend in Europa<br />
Vermögenswerte, Produkte oder Betriebsstätten<br />
besitzen, langfristigen Kapitalzuwachs verschafft. Bis zu<br />
10 % des Wertes des Teilfonds können in anderen<br />
Unternehmen angelegt werden, die an einer<br />
anerkannten europäischen Börse notiert werden.<br />
3. Anlagepolitik<br />
Die Anlagen des Teilfonds in europäischen<br />
Aktienwerten und aktienbezogenen Wertpapieren<br />
werden hauptsächlich aus Wertpapieren bestehen, die<br />
an anerkannten Börsen notiert werden.<br />
Bei normaler Marktlage wird das Nettovermögen des<br />
Teilfonds hauptsächlich in Aktienwerten und<br />
aktienbezogenen Wertpapieren von Unternehmen<br />
angelegt, deren Aktien an anerkannten Börsen in EU-<br />
Mitgliedstaaten notiert werden, während der Rest im<br />
Allgemeinen in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren angelegt wird, die an anderen im Anhang<br />
I aufgeführten anerkannten Börsen und Märkten in<br />
Europa gehandelt werden.<br />
Die Anlagen des Teilfonds können über jegliche der<br />
europäischen Aktienmärkte gestreut werden<br />
(einschließlich der Aktienmärkte europäischer<br />
Schwellenländer, bei denen es sich in erster Linie um<br />
Russland und den Beitrittsländern zur Europäischen<br />
Union handelt).<br />
Der Teilfonds kann in lokal notierten russischen Aktien<br />
anlegen, wenngleich jeweils nicht mehr als 20 % des<br />
Nettoinventarwerts in lokal notierten russischen Aktien<br />
angelegt werden und Anlagen nur in Wertpapieren<br />
vorgenommen werden, die am Level 1 oder Level 2 der<br />
RTS-Wertpapierbörse und am MICEX notiert bzw.<br />
gehandelt werden. Der Teilfonds wird nicht im<br />
Wesentlichen auf eine solche Anlage ausgerichtet sein.<br />
Unter bestimmten Umständen wie beispielsweise<br />
Verschmelzung, Erwerb oder Aktientausch, an denen<br />
ein europäisches Unternehmen beteiligt ist, kann der<br />
Fonds die Beteiligungspapiere nicht-europäischer<br />
Unternehmen halten.<br />
| 96
Der Teilfonds wird sich einer Anlagestrategie bedienen,<br />
die flexibel ist, um sich auf schnelle Veränderungen der<br />
Marktlage und des Anlageumfelds einzustellen. Der<br />
Teilfonds wird nicht den Handel mit Wertpapieren zur<br />
Erzielung kurzfristiger Kapitalgewinne betreiben. Solche<br />
kurzfristigen Gewinne können jedoch als Folge von<br />
Veränderungen der Wirtschafts- und Marktlage sowie<br />
Veränderungen fundamentaler Unternehmensdaten<br />
eintreten.<br />
Das Vermögen des Teilfonds wird in einem<br />
konzentrierten Portefeuille aus Aktien und<br />
aktienbezogenen Wertpapieren börsennotierter<br />
Unternehmen jeglichen Kapitalisierungsgrades<br />
angelegt, von denen der Anlageverwalter in hohem<br />
Maße überzeugt ist. Es ist zu erwarten, dass der<br />
überwiegende Teil des Vermögens des Teilfonds in<br />
Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren großer, seit<br />
langem bestehender Unternehmen angelegt wird,<br />
während der Rest in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren kleinerer Unternehmen angelegt wird, die<br />
im Sinne des Kapitalzuwachses als attraktiv angesehen<br />
werden.<br />
Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />
Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />
Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />
Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />
Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />
Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />
Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />
Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />
weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />
erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />
erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />
ist.<br />
Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />
Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />
Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />
Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />
des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />
Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />
künftiger Aussichten führt.<br />
Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />
Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />
folgt klassifiziert:<br />
1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />
(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />
Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />
erfahren).<br />
2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />
3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />
4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />
stabile Situationen, (b) zyklische Situationen<br />
und (c) Trendwende-Situationen unterteilt<br />
werden.<br />
Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />
Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />
qualitative Kriterien verwendet.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />
Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />
wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />
Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />
ausgestattet sind, anlegen.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />
Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem unter<br />
anderem LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil<br />
des Prospekts beschrieben) und Partizipationsscheine/-<br />
PineBridge Europe Focus Equity Fund<br />
zertifikate. Jedes dieser Instrumente kann dazu<br />
beitragen, das Anlageziel des Teilfonds zu erreichen.<br />
Soweit diese eingesetzt werden, werden LEPOs,<br />
OPALS und PERLES an einer oder mehreren<br />
Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten notiert<br />
oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen darf,<br />
wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />
Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />
Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />
Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />
zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />
Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />
Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />
zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />
zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />
Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />
Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />
Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />
Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />
gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />
Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />
Barausgleich erfüllt werden.<br />
Der Teilfonds kann in American, International und<br />
Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs)<br />
anlegen, die an einer anerkannten Börse gemäß<br />
Anhang I zum Prospekt notiert werden. Solche Anlagen<br />
müssen mit dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />
Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />
Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />
gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />
(REITS) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />
Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />
diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />
2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITS im Sekundärmarkt<br />
zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />
Aktien.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ergänzend Barmittel und / oder<br />
andere flüssige Vermögenswerte halten und kann in<br />
Geldmarktinstrumenten (wie in den Bekanntmachungen<br />
der Zentralbank definiert und die an einem geregelten<br />
Markt gehandelt werden, aber nicht gehandelt zu<br />
werden brauchen) anlegen, die von einer<br />
internationalen Ratingagentur als „investment grade“<br />
eingestuft sind. Zu diesen Geldmarktinstrumenten<br />
können unter anderem kurzfristige Verpflichtungen<br />
nicht-staatlicher Emittenten (wie beispielsweise fest-<br />
oder variabel verzinsliches Commercial Paper),<br />
Verpflichtungen von Banken oder anderen Einlagen<br />
annehmenden Instituten (wie beispielsweise<br />
Einlagenzertifikate und Bankakzepte), und Wertpapiere<br />
gehören, die von supranationalen Organisationen oder<br />
von den Regierungen selbstständiger Staaten, deren<br />
Behörden, Institutionen und Gebietskörperschaften<br />
ausgegeben oder anderweitig abgesichert sind. Unter<br />
bestimmten Marktbedingungen kann der Teilfonds nach<br />
Ermessen des Anlageverwalters bis zu 35 % seines<br />
Nettovermögens in liquiden Mitteln wie Treasury Bills,<br />
Commercial Paper oder Einlagenzertifikaten halten.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten, wie<br />
in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />
vorgeschrieben, halten.<br />
Der Teilfonds kann zum Zweck des<br />
Liquiditätsmanagements bzw. zur Anlage<br />
überschüssiger Liquidität oder als Alternative zum<br />
Erwerb der zugrundeliegenden Wertpapiere in<br />
| 97
Aktienindex-Futures, Terminkontrakten, Optionen,<br />
Swaps oder Differenzkontrakten anlegen, wenn der<br />
Anlageverwalter der Ansicht ist, dass eine solche<br />
Anlage durch den Einsatz von Derivaten effizienter und<br />
kostensparender ist. Terminkontrakte, Optionen und<br />
Swaps, in denen der Teilfonds anlegt, müssen auf<br />
einen Aktienindex bezogen sein. Die Anlage in DFIs<br />
kann dazu dienen, Marktpositionen über einen kurzen<br />
Zeitraum (in der Regel weniger als einen Monat, jedoch<br />
in keinem Fall länger als sechs Monate) zu halten oder<br />
zu managen, während der Anlageverwalter geeignete<br />
Aktien und aktienbezogene Wertpapiere mit sehr guten<br />
Wachstumsaussichten für die Anlage ausfindig macht,<br />
oder um ein-und ausgehende Zahlungsströme aus<br />
Zeichnungen und Rücknahmen in dem Teilfonds<br />
effizienter zu managen als durch den Kauf und Verkauf<br />
von Wertpapieren. Der Teilfonds wird sich durch die<br />
Anlage in eines dieser derivativen Finanzinstrumente<br />
keiner Hebelwirkung zur Steigerung seines<br />
Investitionsgrades (Leverage) aussetzen.<br />
Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />
Teilfonds wird am MSCI Europe Daily Total Return Net<br />
Index (der „Index“) gemessen. Der Index ist ein am<br />
Streubesitz orientierter Marktkapitalisierungsindex, der<br />
die Wertentwicklung der Aktienmärkte in entwickelten<br />
europäischen Ländern messen soll. Der<br />
Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen, dass<br />
es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles des<br />
Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig oder<br />
wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />
nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />
Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />
gehaltener Vermögenswerte mittels<br />
Devisentermingeschäften und<br />
Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />
Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />
Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />
Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />
Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />
jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />
außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />
einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />
Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />
dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />
betreffende Engagement geworden ist. Die<br />
Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />
nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />
in Kenntnis gesetzt.<br />
Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />
Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />
Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />
abschließen, um das Währungsrisiko der<br />
zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />
Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />
den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />
Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />
Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />
absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />
Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />
gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />
Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />
erheblich beeinflusst werden.<br />
Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />
sich durch den Abschluss von<br />
Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />
Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />
Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />
Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />
PineBridge Europe Focus Equity Fund<br />
wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />
der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />
Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />
werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />
Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />
Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />
der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />
angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />
ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />
Änderung zurückgeben können.<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />
in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />
höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />
investiert ist.<br />
Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />
mit der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />
Prospekt angegebenen Anlagebeschränkungen.<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />
des Teilfonds erreicht wird.<br />
Der Einsatz von DFIs kann ein Ausfallrisiko beinhalten,<br />
doch darf das Risiko, das dem Teilfonds durch den<br />
Einsatz von DFIs entsteht, den Nettoinventarwert des<br />
Teilfonds nicht überschreiten, d. h. die Steigerung<br />
seines Investitionsgrades (Leverage) darf nicht höher<br />
sein als 100 % seines Nettoinventarwerts.<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />
ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />
ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />
Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />
angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger<br />
jüngster Entwicklungen bei den Risiko- und<br />
Renditemerkmalen der Hauptanlagekategorien.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />
Teilfonds gemäß den Vorschriften der Zentralbank<br />
anlegen darf, enthält der Anhang I zum Prospekt, der<br />
zusammen mit und unter Berücksichtigung des<br />
Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds, wie<br />
vorstehend dargelegt, gelesen werden sollte. Die<br />
Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />
heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nichtbörsennotierten<br />
Wertpapieren ist die Anlage auf die im<br />
Anhang I zum Prospekt aufgeführten Wertpapierbörsen<br />
und Märkte beschränkt.<br />
Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
nachstehendem Abschnitt 4 aufgeführt und umfassen:<br />
Schwellenmarktrisiko, DFIs, politisches und<br />
wirtschaftliches Risiko: Russland und Volatilitätsrisiko.<br />
Diese Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />
4. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
| 98
Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />
folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />
Diese Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />
Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />
von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
oder Anlagen an bestimmten<br />
Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />
und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />
zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />
konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />
sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />
die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />
von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
und das derzeit geringe oder fehlende<br />
Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />
Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />
staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />
Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />
Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />
Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />
verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />
Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />
und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />
die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />
Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />
Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />
Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />
möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />
Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h., in<br />
manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />
in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />
Registerstelle nachgewiesen. In solchen Fällen werden<br />
vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />
Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />
Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />
die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />
nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />
können einer erheblichen nachteiligen<br />
wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />
anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />
gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />
Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />
Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />
Ländern gehören können.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />
in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />
können sich positiv oder negativ von den<br />
Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
sind in der Regel stark vom<br />
internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />
bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />
Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />
Steuerung von Wechselkursen und andere<br />
protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />
mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />
ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />
in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />
Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />
Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />
nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />
Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />
Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />
werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />
geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />
geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />
Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />
Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />
Rücknahme von Anteilen nach einem<br />
Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />
Anlagen verzögern kann.<br />
PineBridge Europe Focus Equity Fund<br />
Derivative Finanzinstrumente: Die Kurse von<br />
Derivaten, einschließlich Futures- und<br />
Optionskontrakten, sind hochvolatil. Die<br />
Kursbewegungen von Terminkontrakten, Futures-<br />
Kontrakten und anderen derivativen Kontrakten werden<br />
unter anderem durch Zinssätze, Änderungen im<br />
Verhältnis von Angebot und Nachfrage, Handels-,<br />
Steuer-, Währungs- und Devisenkontrollprogramme<br />
und –grundsätze von Regierungen sowie nationale und<br />
internationale politische und wirtschaftliche Ereignisse<br />
und Politik beeinflusst. Ferner greifen Regierungen von<br />
Zeit zu Zeit direkt oder über Vorschriften in bestimmte<br />
Märkten ein, insbesondere Devisenmärkte und Märkte<br />
für auf Zinsen bezogene Futures- und<br />
Optionskontrakte. Ein solcher Eingriff hat häufig eine<br />
direkte Beeinflussung der Kurse zum Ziel und kann<br />
zusammen mit anderen Faktoren zur Folge haben,<br />
dass sich alle diese Märkte schnell in dieselbe Richtung<br />
bewegen, unter anderem aufgrund von<br />
Zinsschwankungen.<br />
Die Verwendung von DFIs beinhaltet außerdem<br />
bestimmte besondere Risiken, unter anderem: (1)<br />
Abhängigkeit von der Fähigkeit, die Kursentwicklung<br />
von Wertpapieren, die abgesichert werden, und die<br />
Zinsentwicklung vorherzusagen, (2) unvollständige<br />
Korrelation zwischen den Kursbewegungen der<br />
Derivate und den Kursbewegungen damit verbundener<br />
Anlagen, (3) die Tatsache, dass für die Verwendung<br />
solcher Instrumente andere Fähigkeiten erforderlich<br />
sind als für die Auswahl der Wertpapiere des Teilfonds,<br />
(4) das mögliche Nichtvorhandensein eines liquiden<br />
Marktes für ein bestimmtes Instrument zu einem<br />
bestimmten Zeitpunkt, (5) mögliche Hindernisse für eine<br />
effektive Vermögensverwaltung oder die Fähigkeit,<br />
Rücknahmen vorzunehmen, (6) mögliche rechtliche<br />
Risiken in Verbindung mit der Dokumentation der<br />
Derivate, insbesondere in Verbindung mit der<br />
Durchsetzbarkeit von Verträgen und diesbezüglichen<br />
Beschränkungen, (7) das Abrechnungsrisiko, da die<br />
Haftung des Teilfonds bei Geschäften mit Futures-<br />
Kontrakten, Terminkontrakten, Swaps und<br />
Differenzkontrakten möglicherweise unbegrenzt ist, bis<br />
die Position glattgestellt ist, und (8) das<br />
Kontrahentenrisiko, da der Teilfonds beim Einsatz von<br />
OTC-Derivaten wie Futures-Kontrakten,<br />
Terminkontrakten, Swaps und Differenzkontrakten<br />
einem Kreditrisiko in Bezug auf die Gegenpartei<br />
ausgesetzt ist.<br />
Der Teilfonds kann in bestimmte Derivate anlegen, die<br />
die Übernahme von Verpflichtungen, Rechten und<br />
Vermögenswerten beinhalten können.<br />
Vermögenswerte, die als Sicherheitsleistung bei<br />
Maklern hinterlegt werden, werden von den Maklern<br />
möglicherweise nicht in gesonderten Depots verwahrt,<br />
was zur Folge haben kann, dass Gläubiger solcher<br />
Makler im Fall von deren Insolvenz oder Konkurs darauf<br />
Zugriff haben.<br />
Der Teilfonds kann von Zeit zu Zeit im Rahmen seiner<br />
Anlagepolitik und zu Absicherungszwecken sowohl<br />
börsengehandelte als auch außerbörsliche<br />
Kreditderivate einsetzen. Diese Instrumente können<br />
volatil sein, bestimmte besondere Risiken beinhalten<br />
und Anleger einem hohen Verlustrisiko aussetzen.<br />
Wenn sie für Absicherungszwecke eingesetzt werden,<br />
kann eine unvollständige Korrelation zwischen diesen<br />
Instrumenten und den zugrundeliegenden Anlagen oder<br />
Marktsektoren, die abgesichert werden, bestehen.<br />
Geschäfte in OTC-Derivaten wie Kreditderivaten<br />
können mit zusätzlichen Risiken verbunden sein, da<br />
kein Börsenmarkt vorhanden ist, an dem eine offene<br />
Position glattgestellt werden könnte.<br />
Politisches und wirtschaftliches Risiko: Russland:<br />
Anlagen in Unternehmen, die in den unabhängigen<br />
Staaten gegründet wurden, die früher Teil der<br />
Sowjetunion waren, einschließlich der Russischen<br />
Föderation, oder hauptsächlich dort geschäftlich tätig<br />
| 99
sind, bergen besondere Risiken, einschließlich<br />
wirtschaftlicher und politischer Unruhen, und verfügen<br />
möglicherweise nicht über ein transparentes und<br />
verlässliches Rechtssystem zur Durchsetzung der<br />
Rechte von Gläubigern und Anteilinhabern des<br />
Teilfonds. Die Standards für die Unternehmensführung<br />
und -kontrolle und den Anlegerschutz entsprechen in<br />
Russland möglicherweise nicht den in stärker<br />
beaufsichtigten Ländern herrschenden Standards.<br />
Obwohl die Russische Föderation wieder positive<br />
Wachstumszahlen vorweisen kann, einen Haushalts-<br />
und Leistungsbilanzüberschuss erzielt und mit ihren<br />
Verpflichtungen gegenüber Anleihegläubigern nicht in<br />
Verzug ist, bestehen weiterhin Unsicherheiten<br />
bezüglich der strukturellen Reformen (z. B.<br />
Bankenbranche, Landreform, Eigentumsrecht), der<br />
großen Abhängigkeit der Wirtschaft vom Öl, der<br />
unvorteilhaften politischen Entwicklungen und der<br />
Regierungspolitik sowie anderer Fragen. Obwohl der<br />
Teilfonds in begrenztem Umfang in russischen Aktien<br />
anlegen kann, die an der MICEX und an der RTS-<br />
Wertpapierbörse gehandelt werden, wird das<br />
Engagement in Aktien, die in Russland gehandelt<br />
werden, voraussichtlich 20 % des Nettoinventarwerts<br />
des Teilfonds nicht übersteigen.<br />
Der Nachweis des Rechtsanspruchs auf Aktien an einer<br />
russischen Gesellschaft erfolgt durch Bucheintrag. Zur<br />
Eintragung einer Beteiligung an den Aktien der<br />
Gesellschaft muss eine natürliche Person zur<br />
Registerstelle der Gesellschaft reisen und dort ein<br />
Depot eröffnen. Die Person erhält einen Auszug aus<br />
dem Aktienregister, worin die Beteiligung angegeben<br />
ist, jedoch stellt das Register selbst das einzige<br />
Dokument dar, das als schlüssiger Eigentumsnachweis<br />
anerkannt ist. Die Registerstellen unterliegen keiner<br />
effektiven staatlichen Überwachung. Es besteht die<br />
Möglichkeit, dass der Teilfonds seine Eintragung durch<br />
Betrug, Fahrlässigkeit, Versehen oder ein Unglück, wie<br />
zum Beispiel einen Brand, verlieren könnte.<br />
Registerstellen sind nicht verpflichtet, sich gegen diese<br />
Fälle zu versichern und verfügen wahrscheinlich nicht<br />
über ausreichende Vermögenswerte zur Entschädigung<br />
des Teilfonds im Verlustfall.<br />
Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />
können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />
sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />
„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />
geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />
Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
und des derzeit geringen oder fehlenden<br />
Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />
Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />
bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />
anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />
gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />
Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />
erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />
denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />
sein.<br />
5. Beantragung von Anteilen<br />
Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />
derzeit angeboten werden:<br />
Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A1 in Euro<br />
Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse C1 in Euro<br />
Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />
PineBridge Europe Focus Equity Fund<br />
Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />
Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />
Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse X1 in Euro<br />
Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse Y1 sind derzeit im Umlauf und<br />
können zum Nettoinventarwert pro Anteil der<br />
betreffenden Klasse gezeichnet werden.<br />
Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2 und Klasse<br />
A3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />
C3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />
30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse Y, Klasse Y2 und Klasse Y3 werden<br />
Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />
begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, STG 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />
X3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />
X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />
gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />
dem Manager oder seinem Beauftragten<br />
abgeschlossen haben.<br />
Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />
sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />
Daten angeboten werden, die der Manager bestimmt<br />
und der Zentralbank anzeigt. Danach sind Anteile zum<br />
Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse<br />
auszugeben.<br />
6. Anforderungen bezüglich<br />
Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />
Mindestfolgezeichnung und<br />
Mindestrücknahme<br />
| 100
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />
Mindestbestände:<br />
Anteile der Klasse A USD 1.000<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse C USD 1.000<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse H USD 1.000<br />
Anteile der Klasse Y USD 100.000<br />
Anteile der Klasse Y1 Euro 100.000<br />
Anteile der Klasse Y2 STG 100.000<br />
Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />
Anteile der Klasse YD USD 100.000<br />
Anteile der Klasse Y1D Euro 100.000<br />
Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />
Anteile der Klasse X USD 10,000,000<br />
Anteile der Klasse X1 Euro 10,000,000<br />
Anteile der Klasse X2 STG 10,000,000<br />
Anteile der Klasse X3 JPY 1.250,000,000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />
Mindestrücknahmen:<br />
Anteile der Klasse A USD 250<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse A2 STG 250<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse C USD 250<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse C2 STG 250<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse H USD 250<br />
Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />
Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />
Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />
Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />
7. Management- und Fondsgebühren<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />
an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />
nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />
Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />
nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />
Anteile der Klasse A 1,80%<br />
Anteile der Klasse A1 1,80%<br />
Anteile der Klasse A2 1,80%<br />
Anteile der Klasse A3 1,80%<br />
Anteile der Klasse C 2,25%<br />
Anteile der Klasse C1 2,25%<br />
Anteile der Klasse C2 2,25%<br />
Anteile der Klasse C3 2,25%<br />
PineBridge Europe Focus Equity Fund<br />
Anteile der Klasse H 4,00%<br />
Anteile der Klasse Y 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y1 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y2 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y3 1,00%<br />
Anteile der Klasse YD 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y1D 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y3D 1,00%<br />
Anteile der Klasse X 0%<br />
Anteile der Klasse X1 0%<br />
Anteile der Klasse X2 0%<br />
Anteile der Klasse X3 0%<br />
Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />
Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />
einer höheren Managementgebühr als andere<br />
Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />
lateinamerikanische Länder gelten.<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />
dem Ermessen des Managers eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />
zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />
aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
8. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />
und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />
Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />
jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />
Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />
des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />
den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />
(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />
Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />
kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />
festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />
| 101
festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />
Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
9. Handelstag<br />
Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />
10. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist Euro.<br />
11. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments Europe Ltd., geändert<br />
durch eine Ergänzungsvereinbarung vom 11.<br />
Dezember 2007 sowie durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, nach dem letztere zum<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
29. März 2011<br />
PineBridge Europe Focus Equity Fund<br />
| 102
NACHTRAG 8<br />
PineBridge Europe Equity Fund<br />
Nachtrag 8 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />
PineBridge Global Funds<br />
Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />
den PineBridge Europe Equity Fund (der „Teilfonds“),<br />
einen Teilfonds von PineBridge Global Funds (der<br />
„Fonds“), einem offenen Investmentfonds in Form eines<br />
Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von der<br />
Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />
zugelassen wurde.<br />
Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />
29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />
dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />
Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />
allgemeinen Beschreibung:<br />
- des Fonds und seines Managements und seiner<br />
Verwaltung,<br />
- seiner Anlagebeschränkungen und<br />
Kreditaufnahmebefugnisse,<br />
- seiner allgemeinen Management- und<br />
Fondsgebühren,<br />
- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />
Anteilinhaber,<br />
- seiner Risikofaktoren, und<br />
- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />
gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />
Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />
Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />
Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />
Verantwortung für die im Prospekt enthaltenen<br />
Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />
Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />
Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />
gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />
Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />
dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />
Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />
Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />
Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />
wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />
darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />
Anleger geeignet.<br />
1. Anlageverwalter<br />
Der Manager hat die PineBridge Investments Europe<br />
Ltd., Plantation Place South, 60 Great Tower Street,<br />
London EC3R 5AZ, England, zum Anlageverwalter des<br />
Teilfonds bestellt. Der Anlageverwalter trägt die<br />
Verantwortung für die Verwaltung des Vermögens des<br />
Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />
Der Anlageverwalter ist von der britischen Financial<br />
Services Authority genehmigt und wird in Bezug auf<br />
den Betrieb seines Anlagegeschäft von dieser<br />
beaufsichtigt. Der Anlageverwalter ist eine in London<br />
ansässige Vermögensverwaltungsgesellschaft und<br />
hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bridge<br />
Partners L.P. Zum 31. Dezember 2010 war sie für die<br />
Anlage von Vermögenswerten in Höhe von mehr als<br />
PineBridge Europe Equity Fund<br />
STG 5.28 Mrd. verantwortlich. Ihre leitenden<br />
Angestellten verwalten seit über 10 Jahren Portefeuilles<br />
aus festverzinslichen Wertpapieren und europäischen<br />
Beteiligungspapieren.<br />
Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />
der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />
bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />
Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />
an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />
Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />
tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />
Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />
Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />
Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />
Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />
festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />
Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />
eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />
Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
2. Anlageziel<br />
Der Teilfonds strebt eine überdurchschnittliche Rendite<br />
an, indem er Aktien- und aktienbezogene Anlagen in<br />
Unternehmen tätigt, deren Vermögenswerte, Produkte<br />
oder Geschäfte in Europa angesiedelt sind. Bis zu 10 %<br />
des Werts des Teilfonds können in anderen<br />
Unternehmen angelegt werden, die an einer<br />
anerkannten Börse in Europa notiert sind.<br />
3. Anlagepolitik<br />
Die Anlagen des Teilfonds werden auf europäische<br />
Aktienmärkte, jedoch hauptsächlich auf die<br />
Aktienmärkte des Vereinigten Königreichs,<br />
Deutschlands, Frankreichs, der Schweiz, der<br />
Niederlande, Italiens, Schwedens, Norwegens,<br />
Finnlands, Dänemarks, Spaniens und anderer Länder<br />
(einschließlich Aktienmärkte europäischer<br />
Schwellenländern, vor allem Russlands und<br />
europäischen Beitrittsstaaten) verteilt.<br />
Der Teilfonds kann in lokal notierten russischen Aktien<br />
anlegen, wenngleich jeweils höchstens 20 % des<br />
Nettoinventarwerts in lokal notierten russischen Aktien<br />
angelegt werden und Anlagen nur in<br />
Beteiligungspapieren erfolgen, die auf der Ebene 1 oder<br />
der Ebene 2 der RTS-Wertpapierbörse und der MICEX<br />
notiert/gehandelt werden. Eine solche Anlage wird nicht<br />
die Hauptausrichtung des Teilfonds darstellen.<br />
Zur Erleichterung von Veränderungen der Länder- und<br />
Branchengewichtung wird die Mehrheit der Anlagen des<br />
Teilfonds in großen, etablierten Unternehmen getätigt<br />
werden. Die übrigen Vermögenswerte des Teilfonds<br />
werden in kleineren Unternehmen angelegt werden, die<br />
nach Ansicht des Anlageverwalters Aussicht auf<br />
überdurchschnittliches langfristiges Wachstum bieten.<br />
Der Teilfonds wird aktiv verwaltet mit einem<br />
Anlagehorizont von ungefähr einem Jahr. Anlagen<br />
werden unter Berücksichtigung sowohl des Potenzials<br />
für Kapitalzuwachs als auch des laufenden Ertrags<br />
ausgewählt. Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er<br />
außer in Zeiten, in denen der Anlageverwalter der<br />
Meinung ist, dass ein höherer Barmittelbestand<br />
gerechtfertigt ist, voll investiert ist.<br />
Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />
Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />
Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />
Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />
| 103
Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />
Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />
Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />
Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />
weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />
erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />
erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />
ist.<br />
Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />
Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />
Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />
Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />
des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />
Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />
künftiger Aussichten führt.<br />
Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />
Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />
folgt klassifiziert:<br />
1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />
(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />
Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />
erfahren).<br />
2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />
3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />
4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />
stabile Situation, (b) zyklische Situation und (c)<br />
Trendwende-Situation unterteilt werden.<br />
Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />
Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />
qualitative Kriterien verwendet.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />
Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />
wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />
Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />
ausgestattet sind, anlegen.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />
Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem<br />
LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil des<br />
Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />
und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />
Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />
Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />
werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />
mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />
notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />
darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />
Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />
Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />
Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />
zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />
Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />
Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />
zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />
zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />
Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />
Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />
Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />
Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />
gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />
Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />
Barausgleich erfüllt werden.<br />
Der Teilfonds kann in American Depository Receipts,<br />
International Depository Receipts und Global<br />
Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) anlegen,<br />
die an einer anerkannten Börse gemäß Anhang I zum<br />
Prospekt notiert werden. Solche Anlagen müssen mit<br />
dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />
PineBridge Europe Equity Fund<br />
Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />
Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />
gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />
(REITs) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />
Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />
diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />
2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITs im Sekundärmarkt<br />
zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />
Aktien.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />
ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />
Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />
an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />
gehandelt werden), die von einer internationalen<br />
Rating-Agentur als „investment grade“ eingestuft sind.<br />
Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />
anderem kurzfristige Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen<br />
(wie Commercial Paper mit festem oder variablem<br />
Zinssatz), Schuldtitel von Banken oder anderen<br />
Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />
Einlagenzertifikate und Bankakzepte), von<br />
supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />
Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />
Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />
besicherte Wertpapiere gehören.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />
halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />
vorgeschrieben sind.<br />
Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />
Teilfonds wird am MSCI Europe Daily Total Return Net<br />
Index (der „Index“) gemessen. Der Index ist ein am<br />
Streubesitz orientierter Marktkapitalisierungsindex, der<br />
die Wertentwicklung der Aktienmärkte in entwickelten<br />
europäischen Ländern messen soll. Der<br />
Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen, dass<br />
es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles des<br />
Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig oder<br />
wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />
nachzubilden, und ist daher berechtigt, die<br />
Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />
gehaltener Vermögenswerte mittels<br />
Devisentermingeschäften und<br />
Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />
Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />
Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />
Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />
Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />
jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />
außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />
einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />
Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />
dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />
betreffende Engagement geworden ist. Die<br />
Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />
nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />
in Kenntnis gesetzt.<br />
Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />
Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />
Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />
abschließen, um das Währungsrisiko der<br />
zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />
Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />
den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />
Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />
Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />
absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />
Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />
gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />
Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />
erheblich beeinflusst werden.<br />
| 104
Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />
sich durch den Abschluss von<br />
Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />
Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />
Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />
Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />
wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />
der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />
Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />
werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />
Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />
Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />
der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />
angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />
ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />
Änderung zurückgeben können.<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />
in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />
höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />
investiert ist.<br />
Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />
mit der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />
Prospekt angegebenen Anlagebeschränkungen.<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />
des Teilfonds erreicht wird.<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />
ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />
ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />
Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />
angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger<br />
jüngster Entwicklungen bei den Risiko- und<br />
Renditemerkmalen der Hauptanlagekategorien.<br />
Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFIs zu<br />
Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />
ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />
entsprechend zu ändern.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />
Teilfonds gemäß den Vorschriften der Zentralbank<br />
anlegen darf, enthält der Anhang I zum Prospekt, der<br />
zusammen mit und unter Berücksichtigung des<br />
Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds, wie<br />
vorstehend dargelegt, gelesen werden sollte. Die<br />
Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />
heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nichtbörsennotierten<br />
Wertpapieren ist die Anlage auf die im<br />
Anhang I zum Prospekt aufgeführten Wertpapierbörsen<br />
und Märkte beschränkt.<br />
Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
nachstehendem Abschnitt 6 aufgeführt und umfassen:<br />
Schwellenmarktrisiko, Politisches und wirtschaftliches<br />
Risiko: Russland und Volatilitätsrisiko. Diese<br />
Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
PineBridge Europe Equity Fund<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />
4. Anlagebeschränkungen<br />
Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />
entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />
Hauptteil des Prospekts.<br />
Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />
Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />
Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />
es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />
Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />
ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />
Anlagebeschränkungen:<br />
Der Teilfonds darf keine ungedeckten<br />
Verkäufe von Derivaten vornehmen.<br />
Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen<br />
des Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />
übersteigen; der Gesamtwert der offenen<br />
Short-Positionen in Derivaten darf den<br />
Gesamtmarktwert der entsprechenden<br />
Wertpapiere, die von dem Teilfonds gehalten<br />
werden müssen, nicht übersteigen.<br />
Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />
seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />
möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />
Finanzaufsichtskommission (Financial<br />
Supervisory Commission) einholen.<br />
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />
Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />
gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />
Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />
Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />
Zentralbank entspricht.<br />
5. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />
folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />
Diese Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />
Politisches und wirtschaftliches Risiko: Russland:<br />
Anlagen in Unternehmen, die in den unabhängigen<br />
Staaten gegründet wurden, die früher Teil der<br />
Sowjetunion waren, einschließlich der Russischen<br />
Föderation, oder hauptsächlich dort geschäftlich tätig<br />
sind, bergen besondere Risiken, einschließlich<br />
wirtschaftlicher und politischer Unruhen, und verfügen<br />
möglicherweise nicht über ein transparentes und<br />
verlässliches Rechtssystem zur Durchsetzung der<br />
Rechte von Gläubigern und Anteilinhabern des<br />
Teilfonds. Die Standards für die Unternehmensführung<br />
und -kontrolle und den Anlegerschutz entsprechen in<br />
Russland möglicherweise nicht den in stärker<br />
beaufsichtigten Ländern herrschenden Standards.<br />
Obwohl die Russische Föderation wieder positive<br />
Wachstumszahlen vorweisen kann, einen Haushalts-<br />
und Leistungsbilanzüberschuss erzielt und mit ihren<br />
Verpflichtungen gegenüber Anleihegläubigern nicht in<br />
Verzug ist, bestehen weiterhin Unsicherheiten<br />
bezüglich der strukturellen Reformen (z. B.<br />
Bankenbranche, Landreform, Eigentumsrecht), der<br />
großen Abhängigkeit der Wirtschaft vom Öl, der<br />
unvorteilhaften politischen Entwicklungen und der<br />
Regierungspolitik sowie anderer Fragen. Obwohl der<br />
Teilfonds in begrenztem Umfang in russischen Aktien<br />
anlegen kann, die an der MICEX und an der RTS-<br />
| 105
Wertpapierbörse gehandelt werden, wird das<br />
Engagement in Aktien, die in Russland gehandelt<br />
werden, voraussichtlich 20 % des Nettoinventarwerts<br />
des Teilfonds nicht übersteigen.<br />
Der Nachweis des Rechtsanspruchs auf Aktien an einer<br />
russischen Gesellschaft erfolgt durch Bucheintrag. Zur<br />
Eintragung einer Beteiligung an den Aktien der<br />
Gesellschaft muss eine natürliche Person zur<br />
Registerstelle der Gesellschaft reisen und dort ein<br />
Depot eröffnen. Die Person erhält einen Auszug aus<br />
dem Aktienregister, worin die Beteiligung angegeben<br />
ist, jedoch stellt das Register selbst das einzige<br />
Dokument dar, das als schlüssiger Eigentumsnachweis<br />
anerkannt ist. Die Registerstellen unterliegen keiner<br />
effektiven staatlichen Überwachung. Es besteht die<br />
Möglichkeit, dass der Teilfonds seine Eintragung durch<br />
Betrug, Fahrlässigkeit, Versehen oder ein Unglück, wie<br />
zum Beispiel einen Brand, verlieren könnte.<br />
Registerstellen sind nicht verpflichtet, sich gegen diese<br />
Fälle zu versichern und verfügen wahrscheinlich nicht<br />
über ausreichende Vermögenswerte zur Entschädigung<br />
des Teilfonds im Verlustfall.<br />
Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />
von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
oder Anlagen an bestimmten<br />
Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />
und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />
zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />
konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />
sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />
die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />
von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
und das derzeit geringe oder fehlende<br />
Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />
Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />
staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />
Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />
Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />
Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />
verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />
Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />
und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />
die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />
Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />
Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />
Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />
möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />
Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />
manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />
in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />
Registerstelle nachgewiesen; In solchen Fällen werden<br />
vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />
Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />
Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />
die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />
nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />
können einer erheblichen nachteiligen<br />
wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />
anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />
gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />
Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />
Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />
Ländern gehören können.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />
in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />
PineBridge Europe Equity Fund<br />
können sich positiv oder negativ von den<br />
Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
sind in der Regel stark vom<br />
internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />
bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />
Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />
Steuerung von Wechselkursen und andere<br />
protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />
mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />
ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />
in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />
Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />
Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />
nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />
Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />
Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />
werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />
geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />
geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />
Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />
Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />
Rücknahme von Anteilen nach einem<br />
Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />
Anlagen verzögern kann.<br />
Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />
können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />
sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />
„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />
geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />
Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
und des derzeit geringen oder fehlenden<br />
Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />
Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />
bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />
anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />
gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />
Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />
erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />
denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />
sein.<br />
6. Beantragung von Anteilen<br />
Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />
derzeit angeboten werden:<br />
Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A1 in Euro<br />
Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A5 in Singapur-Dollar<br />
Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse C1 in Euro<br />
Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />
Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse Y5 in Singapur-Dollar<br />
Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />
Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />
| 106
Anteile der Klasse X1 in Euro<br />
Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse L in US-Dollar.<br />
Anteile der Klasse A, Klasse L und Klasse Y sind<br />
derzeit im Umlauf und können zum Nettoinventarwert<br />
gezeichnet werden.<br />
Anteile der Klasse A1, Klasse A2, Klasse A3 und<br />
Klasse A5 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu Euro<br />
12,50, STG 12,50, JPY 1.500 bzw. SGD 12,50<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />
C3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />
30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse Y3 und<br />
Klasse Y5 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
EUR 100, STG 100, JPY 1.500 bzw. SGD 100<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />
X3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />
X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />
gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />
dem Manager oder seinem Beauftragten<br />
abgeschlossen haben.<br />
Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />
sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />
Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />
seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />
Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />
Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />
der betreffenden Klasse auszugeben.<br />
7. Anforderungen bezüglich<br />
Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />
Mindestfolgezeichnung und<br />
Mindestrücknahme<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />
Mindestbestände:<br />
Anteile der Klasse A USD 1.000<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />
PineBridge Europe Equity Fund<br />
Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse A5 SGD 1.000<br />
Anteile der Klasse C USD 1.000<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse H USD 1.000<br />
Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />
Anteile der Klasse Y5 SGD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />
Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />
Für Anteile der Klasse L gilt keine<br />
Mindesterstzeichnung und kein Mindestbestand.<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />
Mindestrücknahmen:<br />
Anteile der Klasse A USD 250<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse A2 STG 250<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse A5 SGD 250<br />
Anteile der Klasse C USD 250<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse C2 STG 250<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse H USD<br />
Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />
Y3, Klasse Y5, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D,<br />
Klasse X, Klasse X1, Klasse X2, Klasse X3 und Klasse<br />
L gilt keine Mindestfolgezeichnung und<br />
Mindestrücknahme.<br />
8. Management- und Fondsgebühren<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />
an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />
nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />
Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />
nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />
Anteile der Klasse A 1,30%<br />
Anteile der Klasse A1 1,30%<br />
Anteile der Klasse A2 1,30%<br />
Anteile der Klasse A3 1,30%<br />
Anteile der Klasse A5 1,30%<br />
Anteile der Klasse C 2,25%<br />
Anteile der Klasse C1 2,25%<br />
Anteile der Klasse C2 2,25%<br />
Anteile der Klasse C3 2,25%<br />
| 107
Anteile der Klasse H 4,00%<br />
Anteile der Klasse Y 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y1 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y2 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y3 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y5 1,00%<br />
Anteile der Klasse YD 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y1D 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y3D 1,00%<br />
Anteile der Klasse X 0%<br />
Anteile der Klasse X1 0%<br />
Anteile der Klasse X2 0%<br />
Anteile der Klasse X3 0%<br />
Anteile der Klasse L 1,25%<br />
Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />
Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />
einer höheren Managementgebühr als andere<br />
Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />
lateinamerikanische Länder gelten.<br />
Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2,<br />
Klasse A3 und Klasse A5 ist eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr in<br />
Höhe von bis zu 0,50 % des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der diesen Anteilsklassen zuzurechnen ist,<br />
aus dem Vermögen des Teilfonds an den Manager zu<br />
zahlen. Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse<br />
X2 und Klasse X3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs-<br />
und Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 %<br />
des Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />
dem Ermessen des Managers eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />
zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />
aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind<br />
im Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
9. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />
und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />
Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />
jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />
Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />
des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />
den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />
PineBridge Europe Equity Fund<br />
(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />
Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />
kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />
festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />
festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />
Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
10. Handelstag<br />
Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />
11. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />
12. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments Europe Ltd., geändert<br />
durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, nach dem der Anlageverwalter zum<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der beteiligten<br />
Parteien mit einer Frist von 90 Tagen schriftlich<br />
gekündigt werden.<br />
29. März 2011<br />
| 108
SUPPLEMENT 9<br />
PineBridge Europe Large Cap Research Enhanced<br />
Fund<br />
Supplement 9 to the Prospectus dated 29 March, 2011<br />
for PineBridge Global Funds<br />
This Supplement contains specific information in relation to<br />
PineBridge Europe Large Cap Research Enhanced Fund<br />
(the "Sub-Fund"), a sub-fund of PineBridge Global Funds<br />
(the "Fund") an open-ended umbrella unit trust authorised<br />
by the Central Bank on 4 March, 2005, pursuant to the<br />
Regulations.<br />
This Supplement forms part of and should be read in<br />
conjunction with the Prospectus for the Fund dated 29<br />
March, 2011 and any supplements thereto, which contains<br />
the general description of:<br />
- the Fund and its management and administration;<br />
- its investment restrictions and borrowing powers;<br />
- its general management and Fund charges;<br />
- the taxation of the Fund and of its Unitholders;<br />
- its risk factors; and<br />
- names of all other sub-funds of the Fund<br />
which is available from the Manager at 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Ireland.<br />
PineBridge Investments Ireland Limited is the Manager of<br />
the Fund. The Directors of the Manager are set out in the<br />
main body of the Prospectus.<br />
The Directors of the Manager accept responsibility for the<br />
information contained in the Prospectus and this Supplement.<br />
To the best of the knowledge and belief of the Directors<br />
(who have taken all reasonable care to ensure that<br />
such is the case) such information is in accordance with<br />
the facts and does not omit anything likely to affect the<br />
import of such information. The Directors accept responsibility<br />
accordingly.<br />
The audited financial information for the Fund will be sent<br />
on request to any Unitholder.<br />
An investment in the Sub-Fund should not constitute a<br />
substantial proportion of an investment portfolio and<br />
may not be appropriate for all investors.<br />
1. Investment Manager<br />
The Manager has appointed PineBridge Investments LLC,<br />
c/o CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400, Wilmington,<br />
DE 19808, USA (registered address) and 399 Park<br />
Avenue, 4 th Floor, New York, NY 10022, USA (business<br />
address), to act as investment manager to the Sub-Fund.<br />
The Investment Manager has the responsibility for the<br />
investment management, on a discretionary basis, of the<br />
assets of the Sub-Fund.<br />
The Investment Manager is a US based investment manager<br />
regulated by the Securities and Exchange Commission<br />
and is a wholly owned subsidiary of Bridge Partners.<br />
As at 31 December, 2010 the Investment Manager had<br />
USD 44 billion assets under management.<br />
PineBridge Europe Large Cap Research Enhanced Fund<br />
The Investment Manager is also a member company of<br />
PineBridge Investments. PineBridge Investments provides<br />
investment advice and markets asset management products<br />
and services to its clients around the world. It operates<br />
as a multi-strategy investment manager in 32 countries<br />
and jurisdictions, with USD 82.1 billion in assets under<br />
management as of 31 December, 2010. PineBridge<br />
Investments is a leading asset manager with long-term<br />
track records across listed equity, fixed income and alternative<br />
investments strategies, and a rich heritage managing<br />
assets for one of the world’s largest insurance and<br />
financial services companies.<br />
2. Investment Objective<br />
The investment objective of the Sub-Fund is to attain long<br />
term growth of capital by means of a diversified portfolio<br />
through investment in equity and equity-related securities<br />
of companies, at least 90% of which have assets, products<br />
or operations based in Europe or are included in the MSCI<br />
Europe Index. Up to 10% of the value of the Sub-Fund<br />
may be invested in other companies which have a European<br />
Recognised Exchange listing.<br />
3. Investment Policy<br />
The assets of the Sub-Fund will primarily be invested in<br />
equities and equity-related securities of issuers included in<br />
the MSCI Europe Index or domiciled in or exercising the<br />
predominant part of their commercial activities in Europe.<br />
The Sub-Fund may also invest in other transferable securities<br />
such as equities and equity-related securities. Such<br />
investments must be in accordance with the investment<br />
objective, investment policy and investment restrictions of<br />
the Sub-Fund.<br />
Portfolio selection will adhere to an optimisation process<br />
that favours stocks ranked highly through the Investment<br />
Manager's growth categorisation process and then<br />
configures those into a portfolio in a manner to very tightly<br />
control the portfolio’s tracking error to the MSCI Europe<br />
Index.<br />
The MSCI Europe Index is a capitalisation weighted index<br />
of companies listed in Austria, Belgium, Denmark, Finland,<br />
France, Germany, Greece, Ireland, Italy, Netherlands,<br />
Norway, Portugal, Spain, Sweden, Switzerland and United<br />
Kingdom and is designed to broadly and fairly represent<br />
the full diversity of business activities in those markets with<br />
an aim to capture 85% of the free float adjusted market<br />
capitalisation in each industry group and in each country.<br />
The Investment Manager believes that the performance of<br />
equities over longer periods of time is driven by the<br />
progression of earnings. The Sub-Fund will strive to add<br />
value by identifying stocks with superior sustainable<br />
earnings performance. The stock selection will also be<br />
influenced by valuation levels, but only to the extent that<br />
factors have been identified which are expected to drive<br />
valuation potential to be realised in terms of earnings<br />
progression.<br />
On a regional basis, the investment universe is<br />
| 109
categorised according to growth potential. This<br />
classification process incorporates the background of each<br />
company's historical growth patterns, resulting in an<br />
informed assessment of future prospects.<br />
Companies in the investment universe will be classified as<br />
follows:<br />
1. Exceptional growth prospects (normally, relatively<br />
new companies or companies going through<br />
radical transformation).<br />
2. High and stable growth.<br />
3. High but cyclical growth.<br />
4. Low or no growth, which are sub-divided into (a)<br />
stable, (b) cyclical and (c) turn-around situation.<br />
Distinct quantitative criteria are used for buy and sell<br />
decisions depending upon the growth classification.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the<br />
Central Bank, purchase and sell equity index- and equityrelated<br />
instruments including but not limited to LEPOs,<br />
OPALS, PERLES (as outlined in the main body of the<br />
Prospectus), share index notes and participation receipts /<br />
participation certificates, each of which may assist in<br />
achieving the investment objective of the Sub-Fund.<br />
Where utilised, LEPOs, OPALS and PERLES will be listed<br />
or traded on one or more of the stock exchanges or<br />
markets in which the Sub-Fund is permitted to invest, as<br />
set out in Appendix I of the Prospectus. These instruments<br />
shall in each case comprise transferable securities of the<br />
issuer, notwithstanding that their value is linked to an<br />
underlying equity or equity index. In practice, the Sub-Fund<br />
will purchase such instruments from an issuer and the<br />
instrument will track the underlying equity or equity index.<br />
It should be noted that the Sub-Fund's exposure in relation<br />
to these instruments will be to the issuer of the<br />
instruments, however it will also have an economic<br />
exposure to the underlying securities themselves. Any<br />
LEPOs purchased or sold by the Sub-Fund will be<br />
exercisable at any time over the duration of its life and may<br />
be settled on a cash basis.<br />
The Sub Fund intends to invest in FDI including futures,<br />
equity index futures, forwards, swaps, options and<br />
contracts for difference in accordance with the conditions<br />
and requirements imposed by the Central Bank and in<br />
accordance with the risk management process as filed with<br />
the Central Bank.<br />
The Sub-Fund may also invest in American, International<br />
and Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs)<br />
which are listed on a Recognised Exchange. Such<br />
investments must be in accordance with the investment<br />
objective, investment policy and investment restrictions of<br />
the Sub-Fund.<br />
The Sub-Fund may invest up to 10% of its Net Asset Value<br />
in regulated collective investment schemes, including real<br />
estate investment trusts (REITs), where the investment<br />
policies of these schemes are consistent with that of the<br />
Sub-Fund and such schemes meet the criteria set out in<br />
Guidance Note 2/03. The ability to trade REITs in the<br />
secondary market can be more limited than other stocks.<br />
PineBridge Europe Large Cap Research Enhanced Fund<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the<br />
Central Bank, hold cash and / or ancillary liquid assets and<br />
may invest in money market instruments (as defined in the<br />
Central Bank's Notices and which may or may not be dealt<br />
on a regulated market), which are rated investment grade<br />
by an international rating agency. Such money market<br />
instruments may include but are not limited to nongovernment<br />
short term obligations (such as fixed or<br />
floating rate commercial paper), obligations of banks or<br />
other depository institutions (such as certificates of deposit<br />
and bankers acceptances), securities issued or otherwise<br />
backed by supranational organisations or by sovereign<br />
governments, their agencies, their instrumentalities and<br />
political sub divisions.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the<br />
Central Bank, hold deposits with credit institutions as<br />
prescribed in the Central Bank's Notices.<br />
The performance of the Sub-Fund’s portfolio of<br />
investments will be measured against the MSCI Europe<br />
Daily Total Return Net Index (the "Index"). The Index is a<br />
free float-adjusted market capitalisation weighted index<br />
that is designed to measure developed market equity<br />
performance in Europe. As of June 2007, the Index<br />
consisted of the following 16 developed market country<br />
indices: Austria, Belgium, Denmark, Finland, France,<br />
Germany, Greece, Ireland, Italy, the Netherlands, Norway,<br />
Portugal, Spain, Sweden, Switzerland and the United<br />
Kingdom.<br />
The Investment Manager may consider that, where the<br />
Sub-Fund's portfolio make up is different to that of the<br />
Index, it is necessary or desirable to replicate the currency<br />
exposure of the Index and therefore the Investment<br />
Manager is entitled to alter the currency exposure<br />
characteristics of certain of the assets held within the Sub-<br />
Fund through the use of forward and futures currency<br />
contracts so that, whilst its own determination of portfolio<br />
make up may be reflected in the actual portfolio make up,<br />
the currency exposure can reflect that of the Index.<br />
The Investment Manager is, however, entitled at any time<br />
to change the Index where, for reasons outside the<br />
Investment Manager's control, the Index has been<br />
replaced by another index or where another index may<br />
reasonably be considered by the Investment Manager to<br />
have become the industry standard for the relevant<br />
exposure. Unitholders will be advised of any change in the<br />
Index in the next annual or half-yearly report of the Sub-<br />
Fund.<br />
The Sub-Fund may also engage in forward foreign exchange<br />
contracts for hedging purposes, to alter the currency<br />
exposure of the underlying assets, in accordance<br />
with the limits set out by the Central Bank. The Sub-Fund<br />
may also hedge currency exchange risk by entering into<br />
forward, futures and swap currency contracts and purchasing<br />
and selling put or call options on foreign currency and<br />
on foreign currency futures contracts within the limits set<br />
out by the Central Bank. Because currency positions held<br />
by the Sub-Fund may not correspond with the asset position<br />
held, the performance may be strongly influenced by<br />
movements in the FX rates.<br />
| 110
It is expected that any leverage that arises as a result of<br />
engaging in forward foreign exchange contracts, forward,<br />
futures and swap currency contracts, call options on foreign<br />
currency or foreign currency futures contracts for<br />
hedging purposes will be minimal.<br />
Any changes to the investment objective of the Sub-Fund<br />
and any material changes to the investment policy may not<br />
be made without the prior written approval on the basis of<br />
a majority of votes cast at a general meeting of Unitholders<br />
of the Sub-Fund. Any such changes may not be made<br />
without the approval of the Central Bank. In the event of a<br />
change in investment objective and / or a change to the<br />
investment policy, a reasonable notification period will be<br />
provided by the Manager to enable Unitholders to redeem<br />
their Units prior to implementation of such change.<br />
The Sub-Fund will be managed so as to be fully invested,<br />
other than during periods where the Investment Manager<br />
believes that a larger cash position is warranted.<br />
The Sub-Fund’s investments are subject to the investment<br />
restrictions as set out in the section of the Prospectus<br />
headed "Investment Restrictions".<br />
No assurance can be given that the Sub-Fund's<br />
investment objective will be achieved.<br />
The use of FDI may create an exposure risk, however, any<br />
exposure arising as a result of the use of FDI's will not<br />
exceed the Net Asset Value of the Sub-Fund (i.e. the Sub-<br />
Fund will not be leveraged in excess of 100% of its Net<br />
Asset Value).<br />
The Manager will employ a risk management process<br />
which will enable it to accurately measure, monitor and<br />
manage the risks attached to financial derivative positions<br />
and details of this process have been provided to the Central<br />
Bank. The Manager will not utilise FDI which have not<br />
been included in the risk management process until such<br />
time as a revised risk management process has been filed<br />
with the Central Bank.<br />
The Manager will, on request, provide supplementary<br />
information to Unitholders relating to the risk management<br />
methods employed, including the quantitative limits that<br />
are applied and any recent developments in the risk and<br />
yield characteristics of the main categories of investments.<br />
A list of the stock exchanges and markets in which the<br />
Sub-Fund is permitted to invest, in accordance with the<br />
requirements of the Central Bank, is contained in Appendix<br />
I of the Prospectus and should be read in conjunction with,<br />
and subject to, the Sub-Fund’s investment objective and<br />
investment policy as detailed above. The Central Bank<br />
does not issue a list of approved markets. With the exception<br />
of permitted investment in unlisted securities investments<br />
will be restricted to those stock exchanges and<br />
markets listed in Appendix I of the Prospectus.<br />
The risk factors specific to the Sub-Fund are set out in<br />
section 4 below and includes Volatility Risk. These risk<br />
factors may not be a complete list of all risk factors associated<br />
with an investment in the Sub-Fund.<br />
PineBridge Europe Large Cap Research Enhanced Fund<br />
4. Additional Risk Factor<br />
The general risk factors set out in the "Risk Factors" section<br />
of the Prospectus apply to the Sub-Fund. In addition,<br />
the following risk factor applies to the Sub-Fund. These<br />
risk factors may not be a complete list of all risk factors<br />
associated with an investment in the Sub-Fund.<br />
Volatility Risk: All markets are subject to volatility based<br />
on prevailing economic conditions. Securities in 'emerging'<br />
or 'developing' markets may involve a higher degree of risk<br />
due to the small current size of the markets for securities<br />
of 'emerging' or 'developing' market issuers and the currently<br />
low or non-existent volume of trading, which could<br />
result in price volatility. Certain economic and political<br />
events in 'emerging' or 'developing' economies, including<br />
changes in foreign exchange policies and current account<br />
positions, could also cause greater volatility in exchange<br />
rates. As stated previously, some of the markets or exchanges<br />
on which a Sub-Fund may invest may prove to be<br />
highly volatile from time to time.<br />
5. Application for Units<br />
The following classes will be offered during the Initial Offer<br />
Period.<br />
Class A Units denominated in US Dollars<br />
Class A1 Units denominated in Euro<br />
Class A2 Units denominated in Sterling<br />
Class A3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class C Units denominated in US Dollars<br />
Class C1 Units denominated in Euro<br />
Class C2 Units denominated in Sterling<br />
Class C3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class H Units denominated in US Dollars<br />
Class Y Units denominated in US Dollars<br />
Class Y1 Units denominated in Euro<br />
Class Y2 Units denominated in Sterling<br />
Class Y3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class YD Units denominated in US Dollars<br />
Class Y1D Units denominated in Euro<br />
Class Y3D Units denominated in Japanese Yen<br />
Class X Units denominated in US Dollars<br />
Class X1 Units denominated in Euro<br />
Class X2 Units denominated in Sterling<br />
Class X3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class Y1 Units are currently in issue and are available for<br />
subscription at the Net Asset Value.<br />
Class A, Class A1, Class A2 and Class A3 Units are being<br />
offered to the investors at USD12.50, Euro12.50,<br />
STG12.50 and JPY1,500 respectively during the Initial<br />
Offer Period which has commenced and will close on 30<br />
June, 2011 at noon (Irish time).<br />
Class C, Class C1, Class C2 and Class C3 Units are being<br />
offered to the investors at USD12.50, Euro12.50,<br />
STG12.50 and JPY1,500 respectively during the Initial<br />
Offer Period which has commenced and will close on 30<br />
| 111
June, 2011 at noon (Irish time).<br />
Class H Units are being offered to investors at USD12.50<br />
during the Initial Offer Period which has commenced and<br />
will close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />
Class Y, Class Y2 and Class Y3 Units are being offered to<br />
the investors at USD100, STG100 and JPY1,500 respectively<br />
during the Initial Offer Period which has commenced<br />
and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />
Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units are being offered<br />
to the investors at USD100, Euro100 and JPY1,500<br />
respectively during the Initial Offer Period which has commenced<br />
and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />
time).<br />
Class X, Class X1, Class X2 and Class X3 Units are being<br />
offered to the investors at USD100, Euro100, STG100 and<br />
JPY 1,500 respectively during the Initial Offer Period which<br />
has commenced and will close on 30 June, 2011 at noon<br />
(Irish time).<br />
Subscriptions for Class X, Class X1, Class X2 or Class X3<br />
Units will only be accepted from investors who have entered<br />
into a separate arrangement (legal agreement) with<br />
the Manager or its delegate.<br />
All Classes of Units which have not already been issued<br />
may be offered to the investors on such other dates as the<br />
Manager may determine and notify to the Central Bank.<br />
Thereafter, Units shall be issued at the Net Asset Value<br />
per Unit of the relevant Class.<br />
6. Minimum Initial Subscription, Minimum Holding,<br />
Minimum Subsequent Subscription and<br />
Minimum Redemption Requirements<br />
The Minimum Initial Subscription and Minimum Holding<br />
applicable to each Class of Unit in each Sub-Fund are as<br />
follows:<br />
Class A Units USD 1,000<br />
Class A1 Units Euro 1,000<br />
Class A2 Units STG 1,000<br />
Class A3 Units JPY 125,000<br />
Class C Units USD 1,000<br />
Class C1 Units Euro 1,000<br />
Class C2 Units STG 1,000<br />
Class C3 Units JPY 125,000<br />
Class H Units USD 1,000<br />
Class Y Units USD 1,000,000<br />
Class Y1 Units Euro 1,000,000<br />
Class Y2 Units STG 1,000,000<br />
Class Y3 Units JPY 125,000,000<br />
Class YD Units USD 1,000,000<br />
Class Y1D Units Euro 1,000,000<br />
Class Y3D Units JPY 125,000,000<br />
The Minimum Initial Subscription for Class X, Class X1,<br />
Class X2, or Class X3 Units is as follows:<br />
PineBridge Europe Large Cap Research Enhanced Fund<br />
Class X Units USD 10,000,000<br />
Class X1 Units Euro 10,000,000<br />
Class X2 Units STG 10,000,000<br />
Class X3 Units JPY 1,250,000,000<br />
There is no Minimum Holding for Class X, Class X1, Class<br />
X2, or Class X3 Units.<br />
The Minimum Subsequent Subscription and Minimum<br />
Redemption applicable to each Class of Unit in each Sub-<br />
Fund are as follows:<br />
Class A Units USD 250<br />
Class A1 Units Euro 250<br />
Class A2 Units STG 250<br />
Class A3 Units JPY 30,000<br />
Class C Units USD 250<br />
Class C1 Units Euro 250<br />
Class C2 Units STG 250<br />
Class C3 Units JPY 30,000<br />
Class H Units USD250<br />
There are no Minimum Subsequent Subscription or Minimum<br />
Redemption amounts for the Class Y, Class Y1,<br />
Class Y2, Class Y3, Class YD, Class Y1D, Class Y3D,<br />
Class X, Class X1, Class X2 or Class X3.<br />
7. Management and Fund Charges<br />
The Manager is entitled to receive an annual fee accrued<br />
at each Dealing Day and payable monthly in arrears out of<br />
the Sub-Fund as a percentage of the Net Asset Value of<br />
each Class of Unit in the Sub-Fund at the rates stated<br />
below.<br />
Class A Units 1.10%<br />
Class A1 Units 1.10%<br />
Class A2 Units 1.10%<br />
Class A3 Units 1.10%<br />
Class C Units 2.25%<br />
Class C1 Units 2.25%<br />
Class C2 Units 2.25%<br />
Class C3 Units 2.25%<br />
Class H Units 4.00%<br />
Class Y Units 0.50%<br />
Class Y1 Units 0.50%<br />
Class Y2 Units 0.50%<br />
Class Y3 Units 0.50%<br />
Class YD Units 0.50%<br />
Class Y1D Units 0.50%<br />
Class Y3D Units 0.50%<br />
Class X Units 0%<br />
Class X1 Units 0%<br />
Class X2 Units 0%<br />
Class X3 Units 0%<br />
| 112
Class H Units are available for subscription by Latin<br />
American investors only and are subject to a higher management<br />
fee than other Unit Classes, this is due to market<br />
factors applicable to Latin American countries.<br />
With respect to Class X, Class X1, Class X2 and Class X3<br />
Units, a Unitholder servicing and maintenance fee will be<br />
payable out of the assets of the Sub-Fund to the Manager<br />
at a rate of up to 0.10% of the Net Asset Value of the Sub-<br />
Fund attributable to these Classes of Units. The Unitholder<br />
servicing and maintenance fee is accrued at each Dealing<br />
Day and is payable monthly in arrears.<br />
For all other classes of Units a Unitholder servicing and<br />
maintenance fee not exceeding 1% per annum accrued at<br />
each Dealing Day and payable monthly in arrears may, at<br />
the discretion of the Manager, be payable out of the Net<br />
Asset Value of the Sub-Fund attributable to the relevant<br />
class of Units.<br />
Details of any other fees and charges relating to the Sub-<br />
Fund are contained in the section headed "Management<br />
and Fund Charges" in the main body of the Prospectus.<br />
8. Distributions<br />
In relation to Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units,<br />
the Manager intends to declare a distribution on the last<br />
Business Day of May and November of each year. Distributions<br />
shall generally be declared out of the net income<br />
(whether in the form of dividends, interest or otherwise)<br />
available for distribution by the Sub-Fund and realised<br />
profits less realised losses and unrealised profits less<br />
unrealised losses.<br />
In respect of all other Unit Classes of the Sub-Fund, the<br />
Manager may declare a distribution once a year out of the<br />
net income (whether in the form of dividends, interest or<br />
otherwise) available for distribution by the Sub-Fund and<br />
the realised profits less realised losses and unrealised<br />
profits less unrealised losses. The Manager may also<br />
declare interim distributions on the same basis. Annual<br />
distributions (if declared) will be declared and paid on or<br />
before 30 June in each year.<br />
9. Dealing Day<br />
The Dealing Day for the Sub-Fund is each Business Day.<br />
10. Currency of the Sub-Fund<br />
The Base Currency of the Sub-Fund is Euro.<br />
11. Material Contracts<br />
(i) Investment Management Agreement dated 4<br />
March, 2005, between the Manager and Pine-<br />
Bridge Investments LLC, as amended by a side letter<br />
dated 11 December, 2007, and a Supplemental<br />
Investment Management Agreement dated 7 April,<br />
2010, pursuant to which the latter was appointed<br />
as investment manager to the Sub-Fund. This<br />
agreement may be terminated by either party on 90<br />
days written notice.<br />
PineBridge Europe Large Cap Research Enhanced Fund<br />
Dated: 29 March, 2011<br />
| 113
NACHTRAG 10<br />
PineBridge Europe Small & Mid Cap Equity Fund<br />
Nachtrag 10 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />
PineBridge Global Funds<br />
Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />
den PineBridge Europe Small & Mid Cap Equity Fund<br />
(der „Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />
Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />
Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, von der<br />
Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />
zugelassen wurde.<br />
Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />
29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />
dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />
Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />
allgemeinen Beschreibung<br />
- des Fonds und seines Managements und seiner<br />
Verwaltung,<br />
- seiner Anlagebeschränkungen und<br />
Kreditaufnahmebefugnisse,<br />
- seiner allgemeinen Management- und<br />
Fondsgebühren,<br />
- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />
Anteilinhaber,<br />
- seiner Risikofaktoren, und<br />
- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />
gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />
Ireland Limited.<br />
Die Mitglieder des Verwaltungsrats des Managers sind<br />
im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />
Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />
Verantwortung für die im Prospekt und in diesem<br />
Nachtrag enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen<br />
und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle<br />
angemessene Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />
gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />
Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />
dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />
Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />
Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />
Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />
wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />
darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />
Anleger geeignet.<br />
1. Anlageverwalter<br />
Der Manager hat die PineBridge Investments Europe<br />
Ltd., Plantation Place South, 60 Great Tower Street,<br />
London EC3R 5AZ, England, zum Anlageverwalter des<br />
Teilfonds bestellt. Der Anlageverwalter trägt die<br />
Verantwortung für die für Verwaltung des Vermögens<br />
des Teilfonds im Rahmen einer uneingeschränkten<br />
Dispositionsbefugnis.<br />
Der Anlageverwalter ist von der britischen Financial<br />
Services Authority genehmigt und wird in Bezug auf<br />
den Betrieb seines Anlagegeschäft von dieser<br />
beaufsichtigt. Der Anlageverwalter ist eine in London<br />
ansässige Vermögensverwaltungsgesellschaft und<br />
hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bridge<br />
PineBridge Europe Small & Mid Cap Equity Fund<br />
Partners L.P. Zum31. Dezember 2010 war sie für die<br />
Anlage von Vermögenswerten in Höhe von mehr als<br />
STG 5.28 Mrd. verantwortlich. Ihre leitenden<br />
Angestellten verwalten seit über 10 Jahren Portefeuilles<br />
aus festverzinslichen Wertpapieren und europäischen<br />
Beteiligungspapieren.<br />
Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />
der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />
bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />
Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />
an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />
Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />
tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />
Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />
Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />
Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />
Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />
festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />
Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />
eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />
Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
2. Anlageziel<br />
Der Teilfonds strebt langfristigen Kapitalzuwachs durch<br />
Anlage in Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren<br />
kleiner bis mittelgroßer Unternehmen an, deren<br />
Vermögenswerte, Produkte oder Betriebe in Europa<br />
angesiedelt sind.<br />
3. Anlagepolitik<br />
Der Teilfonds wird mindestens zwei Drittel seines<br />
Gesamtvermögens in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren (mit Ausnahme von Wandel- und<br />
Optionsanleihen) von Unternehmen anlegen, die ihren<br />
Hauptsitz in Europa haben oder dort den<br />
überwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit ausüben<br />
und zum Zeitpunkt des Erwerbs über eine<br />
Marktkapitalisierung verfügen, die zwischen EUR<br />
1 Milliarde und EUR 5 Milliarden (bzw. den Gegenwert)<br />
beträgt. Das restliche Drittel seines Gesamtvermögens<br />
kann der Teilfonds in Wertpapieren anlegen, die die<br />
obengenannten Anforderungen nicht erfüllen.<br />
Der Rest des Gesamtvermögens des Teilfonds kann in<br />
Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren von<br />
Emittenten weltweit unabhängig von der Höhe ihrer<br />
Marktkapitalisierung angelegt werden.<br />
Die Anlagepolitik des Teilfonds benötigt eine gewisse<br />
Flexibilität, da beispielsweise Unternehmen, die in<br />
einem Land nach ihrer Marktkapitalisierung als klein bis<br />
mittelgroß angesehen werden, in anderen Ländern<br />
möglicherweise als wesentlich bedeutender angesehen<br />
werden. Die Einschätzung durch den Markt und eine<br />
Veränderung der Höhe der Bewertung würde auch eine<br />
absolute Definition eines kleineren oder mittelgroßen<br />
Unternehmens ändern, aber an einer relativen<br />
Definition nichts ändern.<br />
Die Anlagepolitik beinhaltet zwei primäre Elemente:<br />
erstens das Bestreben, davon zu profitieren, was nach<br />
Ansicht des Anlageverwalters die nachhaltige<br />
Attraktivität Europas für Aktienanlagen ausmacht, und<br />
zweitens das Bestreben, dies dadurch noch zu<br />
verstärken, dass die größeren Wachstumschancen und<br />
die Flexibilität kleiner und mittelgroßer Unternehmen<br />
genutzt werden.<br />
Der Teilfonds kann in lokal notierten russischen Aktien<br />
anlegen, wenngleich jeweils höchstens 20 % des<br />
| 114
Nettoinventarwerts in lokal notierten russischen Aktien<br />
angelegt werden und Anlagen nur in<br />
Beteiligungspapieren erfolgen, die auf der Ebene 1 oder<br />
der Ebene 2 der RTS-Wertpapierbörse und der MICEX<br />
notiert/gehandelt werden. Eine solche Anlage wird nicht<br />
die Hauptausrichtung des Teilfonds darstellen.<br />
Der Teilfonds wird nicht mehr als insgesamt 25 %<br />
seines Nettoinventarwerts in Wertpapieren anlegen, die<br />
an anerkannten Börsen in Schwellenländern notiert<br />
werden.<br />
Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />
Wertentwicklung von Beteiligungspapieren längerfristig<br />
auf der Ertragsentwicklung beruht. Der Teilfonds strebt<br />
an, durch das Erkennen von Aktien mit<br />
überdurchschnittlicher nachhaltiger Ertragsentwicklung<br />
eine Wertsteigerung zu erzielen. Die Aktienauswahl<br />
wird auch durch das jeweilige Bewertungsniveau<br />
beeinflusst werden, aber nur in so weit, als Faktoren<br />
festgestellt worden sind, von denen erwartet wird, dass<br />
sie das Bewertungspotenzial steigern, das durch die<br />
Ertragssteigerung zu realisieren ist.<br />
Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />
Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />
Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />
Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />
des Wachstumsmusters der Vergangenheit für jede<br />
Gesellschaft, was zu einer fundierten Beurteilung<br />
künftiger Aussichten führt.<br />
Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />
Verfügung stehenden Gesellschaften werden diese wie<br />
folgt klassifiziert:<br />
1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />
(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />
Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />
erfahren).<br />
2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />
3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />
4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />
stabile Situation, (b) zyklische Situation und (c)<br />
Trendwende-Situation unterteilt werden.<br />
Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />
Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />
qualitative Kriterien verwendet.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen in Aktien und aktienähnlichen<br />
Wertpapieren anlegen, unter anderem in Stammaktien,<br />
Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche<br />
Beteiligungspapiere wandel- oder umtauschbar sind<br />
oder die mit Optionsscheinen zum Kauf solcher<br />
Beteiligungspapiere ausgestattet sind.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienähnliche<br />
Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem<br />
LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil des<br />
Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />
und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />
Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />
Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />
werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />
mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />
notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />
darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />
Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />
Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />
Wert an ein zugrundeliegendes Wertpapier oder einen<br />
zugrundeliegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />
Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />
Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />
zugrundeliegende Beteiligungspapier oder den<br />
zugrundeliegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass das Obligo des Teilfonds bei<br />
diesen Instrumenten gegenüber dem Emittenten der<br />
Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der Fonds jedoch<br />
PineBridge Europe Small & Mid Cap Equity Fund<br />
wirtschaftlich in den zugrundeliegenden Wertpapieren<br />
selbst engagiert. Alle vom Teilfonds gekauften oder<br />
verkauften LEPOs sind während ihrer Laufzeit jederzeit<br />
ausübbar und können durch Barausgleich erfüllt<br />
werden.<br />
Der Teilfonds kann in American, International und<br />
Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs)<br />
anlegen, die an einer anerkannten Börse gemäß<br />
Anhang I zum Prospekt notiert werden. Solche Anlagen<br />
müssen dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />
Anlagebeschränkungen des Teilfonds entsprechen.<br />
Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />
gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />
(REITs) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />
Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />
diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />
2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITs im Sekundärmarkt<br />
zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />
Aktien.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ergänzend Barmittel und / oder<br />
andere flüssige Vermögenswerte halten und kann in<br />
vollbesicherten Pensionsgeschäften oder<br />
Geldmarktinstrumenten (wie in den Bekanntmachungen<br />
der Zentralbank definiert; diese können, aber müssen<br />
nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden)<br />
anlegen, die von einer internationalen Ratingagentur<br />
ein Investment Grade-Rating erhalten haben. Zu diesen<br />
Geldmarktinstrumenten können unter anderem<br />
kurzfristige Verpflichtungen nicht-staatlicher Emittenten<br />
(wie beispielsweise fest- oder variabel verzinsliches<br />
Commercial Paper), Verpflichtungen von Banken oder<br />
anderen Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />
beispielsweise Einlagenzertifikate und Bankakzepte),<br />
und Wertpapiere gehören, die von supranationalen<br />
Organisationen oder von den Regierungen<br />
selbstständiger Staaten, deren Behörden, Institutionen<br />
und Gebietskörperschaften ausgegeben oder<br />
anderweitig abgesichert sind.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten, wie<br />
in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />
vorgeschrieben, halten.<br />
Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />
Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />
Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />
abschließen, um das Währungsrisiko der<br />
zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />
Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />
den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />
Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />
Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />
absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />
Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />
gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />
Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />
erheblich beeinflusst werden.<br />
Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />
sich durch den Abschluss von<br />
Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />
Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />
Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />
Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />
Teilfonds wird am MSCI Europe Small & Mid Cap Index<br />
(der „Index“) gemessen. Der Index ist ein am<br />
Streubesitz orientierter Marktkapitalisierungsindex, der<br />
die Wertentwicklung von Aktien mit geringer und<br />
mittlerer Marktkapitalisierung in entwickelten<br />
europäischen Ländern messen soll. Der<br />
Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen, dass<br />
es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles des<br />
| 115
Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig oder<br />
wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />
nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />
Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />
gehaltener Vermögenswerte mittels<br />
Devisentermingeschäften und<br />
Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />
Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />
Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />
Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />
Der Anlageverwalter ist jedoch berechtigt, den Index<br />
jederzeit zu wechseln, wenn der Index, ohne dass der<br />
Anlageverwalter darauf Einfluss nehmen konnte, durch<br />
einen anderen Index ersetzt worden ist oder wenn ein<br />
anderer Index nach reiflicher Überlegung des<br />
Anlageverwalters zur Branchennorm für das<br />
betreffende Risiko geworden ist. Die Anteilinhaber<br />
werden von einem etwaigen Wechsel der Indizes im<br />
nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />
unterrichtet.<br />
Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />
wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />
der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />
Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />
werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />
Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />
Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />
der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />
angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />
ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />
Änderung zurückgeben können.<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />
in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />
höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />
investiert ist.<br />
Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den<br />
Anlagebeschränkungen, die im Abschnitt unter der<br />
Überschrift „Anlagebeschränkungen“ angegeben im<br />
Prospekt sind.<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />
des Teilfonds erreicht wird.<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />
ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Der Manager wird Anteilinhabern auf Anfrage<br />
zusätzliche Informationen zu den angewandten<br />
Verfahren zur Risikosteuerung zukommen lassen,<br />
einschließlich der Höhe der geltenden Grenzen und der<br />
jüngsten Entwicklungen bei der Risiko- und<br />
Ertragscharakteristik Hauptanlagekategorien.<br />
Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFI zu<br />
Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />
ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />
entsprechend zu ändern.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />
Teilfonds gemäß den Vorschriften der Zentralbank<br />
anlegen darf, enthält der Anhang I zum Prospekt, der<br />
zusammen mit und unter Berücksichtigung des<br />
Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds, wie<br />
vorstehend dargelegt, gelesen werden sollte. Die<br />
Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />
heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nichtbörsennotierten<br />
Wertpapieren ist die Anlage auf die im<br />
Anhang I zum Prospekt aufgeführten Wertpapierbörsen<br />
und Märkte beschränkt.<br />
PineBridge Europe Small & Mid Cap Equity Fund<br />
Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
nachstehendem Abschnitt 5 aufgeführt und umfassen:<br />
Schwellenmarktrisiko, Politisches und wirtschaftliches<br />
Risiko: Russland, Risiko in Verbindung mit<br />
Unternehmen mit geringer Kapitalisierung und<br />
Volatilitätsrisiko. Diese Risikofaktoren stellen<br />
möglicherweise keine vollständige Aufzählung aller<br />
Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in dem<br />
Teilfonds verbunden sind.<br />
4. Anlagebeschränkungen<br />
Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />
entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />
Hauptteil des Prospekts.<br />
Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />
Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />
Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />
es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />
Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />
ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />
Anlagebeschränkungen:<br />
● Der Teilfonds darf keine ungedeckten Verkäufe<br />
von Derivaten vornehmen.<br />
● Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen des<br />
Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />
übersteigen; der Gesamtwert der offenen Short-<br />
Positionen in Derivaten darf den Gesamtmarktwert<br />
der entsprechenden Wertpapiere, die von dem<br />
Teilfonds gehalten werden müssen, nicht<br />
übersteigen.<br />
● Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />
seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />
möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />
Finanzaufsichtskommission (Financial Supervisory<br />
Commission) einholen.<br />
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />
Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />
gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />
Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />
Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />
Zentralbank entspricht.<br />
5. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />
Prospekts aufgeführt sind.<br />
Daneben gelten die folgenden Risikofaktoren für den<br />
Teilfonds. Diese stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />
Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />
von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
oder Anlagen an bestimmten<br />
Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />
und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />
zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />
konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />
sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />
die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />
von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
und das derzeit geringe oder fehlende<br />
Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />
Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />
staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />
Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />
Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />
Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />
verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />
Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />
und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />
die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />
| 116
Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />
Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />
Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />
möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />
Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />
manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />
in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />
Registerstelle nachgewiesen; in solchen Fällen werden<br />
vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />
Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />
Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />
die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />
nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />
können einer erheblichen nachteiligen<br />
wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />
anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />
gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />
Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />
Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />
Ländern gehören können.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />
in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />
können sich positiv oder negativ von den<br />
Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
sind in der Regel stark vom<br />
internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />
bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />
Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />
Steuerung von Wechselkursen und andere<br />
protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />
mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />
ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />
in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />
Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />
Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />
nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />
Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />
Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />
werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />
geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />
geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />
Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />
Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />
Rücknahme von Anteilen nach einem<br />
Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />
Anlagen verzögern kann.<br />
Politisches und wirtschaftliches Risiko: Russland:<br />
Anlagen in Unternehmen, die in den unabhängigen<br />
Staaten gegründet wurden, die früher Teil der<br />
Sowjetunion waren, einschließlich der Russischen<br />
Föderation, oder hauptsächlich dort geschäftlich tätig<br />
sind, bergen besondere Risiken, einschließlich<br />
wirtschaftlicher und politischer Unruhen, und verfügen<br />
möglicherweise nicht über ein transparentes und<br />
verlässliches Rechtssystem zur Durchsetzung der<br />
Rechte von Gläubigern und Anteilinhabern des<br />
Teilfonds. Die Standards für die Unternehmensführung<br />
und -kontrolle und den Anlegerschutz entsprechen in<br />
Russland möglicherweise nicht den in stärker<br />
beaufsichtigten Ländern herrschenden Standards.<br />
Obwohl die Russische Föderation wieder positive<br />
Wachstumszahlen vorweisen kann, einen Haushalts-<br />
und Leistungsbilanzüberschuss erzielt und mit ihren<br />
Verpflichtungen gegenüber Anleihegläubigern nicht in<br />
Verzug ist, bestehen weiterhin Unsicherheiten<br />
bezüglich der strukturellen Reformen (z. B.<br />
Bankenbranche, Landreform, Eigentumsrecht), der<br />
großen Abhängigkeit der Wirtschaft vom Öl, der<br />
unvorteilhaften politischen Entwicklungen und der<br />
Regierungspolitik sowie anderer Fragen. Obwohl der<br />
Teilfonds in begrenztem Umfang in russischen Aktien<br />
anlegen kann, die an der MICEX und an der RTS-<br />
Wertpapierbörse gehandelt werden, wird das<br />
PineBridge Europe Small & Mid Cap Equity Fund<br />
Engagement in Aktien, die in Russland gehandelt<br />
werden, voraussichtlich 20 % des Nettoinventarwerts<br />
des Teilfonds nicht übersteigen.<br />
Der Nachweis des Rechtsanspruchs auf Aktien an einer<br />
russischen Gesellschaft erfolgt durch Bucheintrag. Zur<br />
Eintragung einer Beteiligung an den Aktien der<br />
Gesellschaft muss eine natürliche Person zur<br />
Registerstelle der Gesellschaft reisen und dort ein<br />
Depot eröffnen. Die Person erhält einen Auszug aus<br />
dem Aktienregister, worin die Beteiligung angegeben<br />
ist, jedoch stellt das Register selbst das einzige<br />
Dokument dar, das als schlüssiger Eigentumsnachweis<br />
anerkannt ist. Die Registerstellen unterliegen keiner<br />
effektiven staatlichen Überwachung. Es besteht die<br />
Möglichkeit, dass der Teilfonds seine Eintragung durch<br />
Betrug, Fahrlässigkeit, Versehen oder ein Unglück, wie<br />
zum Beispiel einen Brand, verlieren könnte.<br />
Registerstellen sind nicht verpflichtet, sich gegen diese<br />
Fälle zu versichern und verfügen wahrscheinlich nicht<br />
über ausreichende Vermögenswerte zur Entschädigung<br />
des Teilfonds im Verlustfall.<br />
Risiko in Verbindung mit Unternehmen mit geringer<br />
Kapitalisierung: Anlagen in Unternehmen mit geringer<br />
Kapitalisierung können mit einem höheren Risiko<br />
verbunden sein als das, welches in der Regel mit<br />
Anlagen in größeren, etablierteren Unternehmen<br />
verbunden ist. Die Wertpapiere von kleinen oder<br />
mittleren Unternehmen werden häufig außerbörslich<br />
gehandelt und möglicherweise nicht in einem Volumen,<br />
das beim Handel mit Wertpapieren an einer nationalen<br />
Wertpapierbörse üblich ist. Daher kann eine Anlage in<br />
Wertpapieren von Unternehmen mit geringerer<br />
Kapitalisierung illiquider sein als eine Anlage in Aktien<br />
mit höherer Kapitalisierung und volatiler als eine Anlage<br />
in Wertpapieren größerer, etablierterer Unternehmen.<br />
Darüber hinaus sind die Qualität, die Verlässlichkeit und<br />
die Verfügbarkeit von Informationen bei kleinen bis<br />
mittleren Unternehmen möglicherweise nicht so<br />
aufschlussreich und weniger transparent als es Anleger<br />
in der Regel bei Unternehmen mit höherer<br />
Kapitalisierung erwarten würden. Die Richtlinien zur<br />
Corporate Governance sind möglicherweise nicht so<br />
weit entwickelt oder weniger streng als diejenigen,<br />
denen Unternehmen mit hoher Kapitalisierung<br />
unterliegen, wodurch ein höheres Anlagerisiko<br />
bestehen kann und Anlegern nur ein geringer Schutz<br />
geboten wird.<br />
Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />
können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />
sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
kann aufgrund der derzeit geringen<br />
Größe der Märkte für Wertpapiere von Emittenten in<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern und des<br />
derzeit geringen oder fehlenden Handelsvolumens ein<br />
höheres Risiko einer Kursvolatilität bestehen. Darüber<br />
hinaus könnten bestimmte wirtschaftliche und politische<br />
Ereignisse in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />
unter anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />
gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />
Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />
erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />
denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />
sein.<br />
6. Beantragung von Anteilen<br />
Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />
derzeit angeboten werden:<br />
Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A1 in Euro<br />
Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />
| 117
Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />
Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />
Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse X1 in Euro<br />
Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse Y und Klasse<br />
Y1 sind derzeit im Umlauf und können zum<br />
Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse<br />
gezeichnet werden.<br />
Anteile der Klasse A2 und Klasse A3 werden Anlegern<br />
während des Erstausgabezeitraums, der begonnen hat<br />
und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit)<br />
endet, zu STG 12,50 bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse C, Klasse C2 und Klasse C3 werden<br />
Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />
begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 12,50, STG 12,50 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, um 12.00<br />
Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse Y2 und Klasse Y3 werden Anlegern<br />
während des Erstausgabezeitraums, der begonnen hat<br />
und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit)<br />
endet, zu STG 100 bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />
X3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />
X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />
gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />
dem Manager oder seinem Beauftragten<br />
abgeschlossen haben.<br />
Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />
sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />
Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />
seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />
Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />
Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />
der betreffenden Klasse auszugeben.<br />
7. Anforderungen bezüglich<br />
Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />
Mindestfolgezeichnung und<br />
Mindestrücknahme<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
PineBridge Europe Small & Mid Cap Equity Fund<br />
folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />
Mindestbestände:<br />
Anteile der Klasse A USD 1.000<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse C USD 1.000<br />
Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse H USD 1.000<br />
Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />
Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />
Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />
Mindestrücknahmen:<br />
Anteile der Klasse A USD 250<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse A2 STG 250<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse C USD 250<br />
Anteile der Klasse C2 STG 250<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse H USD 250<br />
Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />
Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />
Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />
Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />
8. Handelstag<br />
Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />
9. Management- und Fondsgebühren<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />
an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />
nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />
Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />
nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />
Anteile der Klasse A 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A1 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A2 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A3 1,30 %<br />
| 118
Anteile der Klasse C 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />
Anteile der Klasse H 4,00 %<br />
Anteile der Klasse Y 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y1 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y2 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y3 1,00 %<br />
Anteile der Klasse YD 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y1D 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y3D 1,00 %<br />
Anteile der Klasse X 0 %<br />
Anteile der Klasse X1 0 %<br />
Anteile der Klasse X2 0 %<br />
Anteile der Klasse X3 0 %<br />
Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />
Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />
einer höheren Managementgebühr als andere<br />
Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />
lateinamerikanische Länder gelten.<br />
Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2 und<br />
Klasse A3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />
der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />
eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />
dem Ermessen des Managers eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />
zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />
aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
10. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />
und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />
Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />
jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />
Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
PineBridge Europe Small & Mid Cap Equity Fund<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />
des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />
den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />
(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />
Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />
kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />
festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />
festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />
Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
11. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist Euro.<br />
12. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments Europe Ltd., geändert<br />
durch eine Ergänzungsvereinbarung vom<br />
21. Juli 2006 sowie einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, nach dem letztere zu einem<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der beteiligten<br />
Parteien mit einer Frist von 90 Tagen<br />
schriftlich gekündigt werden.<br />
29. März 2011<br />
| 119
NACHTRAG 11<br />
PineBridge Europe Small Cap Equity Fund<br />
Nachtrag 11 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />
PineBridge Global Funds<br />
Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />
den PineBridge Europe Small Cap Equity Fund (der<br />
„Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />
Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />
Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />
der Zentralbank gemäß OGAW-Vorschriften<br />
zugelassen wurde.<br />
Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />
29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />
dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />
Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />
allgemeinen Beschreibung<br />
- des Fonds und seines Managements und seiner<br />
Verwaltung,<br />
- seiner Anlagebeschränkungen und<br />
Kreditaufnahmebefugnisse,<br />
- seiner allgemeinen Management- und<br />
Fondsgebühren,<br />
- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />
Anteilinhaber,<br />
- seiner Risikofaktoren, und<br />
- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />
gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />
Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />
Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />
Der Verwaltungsrat und der Manager übernehmen die<br />
Verantwortung für die im Prospekt und in diesem<br />
Nachtrag enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen<br />
und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle<br />
angemessene Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />
gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />
Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />
dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />
Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />
Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />
Eine Anlage im Teilfonds sollte keinen wesentlichen<br />
Teil eines Anlageportefeuilles ausmachen und ist<br />
möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet.<br />
1. Anlageverwalter<br />
Der Manager hat die PineBridge Investments Europe<br />
Ltd., Plantation Place South, 60 Great Tower Street,<br />
London EC3R 5AZ, England, zum Anlageverwalter des<br />
Teilfonds bestellt. Der Anlageverwalter trägt die<br />
Verantwortung für die für Verwaltung des Vermögens<br />
des Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />
Der Anlageverwalter ist von der britischen Financial<br />
Services Authority genehmigt und wird in Bezug auf<br />
den Betrieb seines Anlagegeschäft von dieser<br />
beaufsichtigt. Der Anlageverwalter ist eine in London<br />
ansässige Vermögensverwaltungsgesellschaft und<br />
hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bridge<br />
Partners L.P. Zum 31. Dezember 2010 war sie für die<br />
Anlage von Vermögenswerten in Höhe von mehr als<br />
STG 5.28 Mrd. verantwortlich. Ihre leitenden<br />
PineBridge Europe Small Cap Equity Fund<br />
Angestellten verwalten seit über 10 Jahren Portefeuilles<br />
aus festverzinslichen Wertpapieren und europäischen<br />
Beteiligungspapieren.<br />
Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />
der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />
bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />
Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />
an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />
Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />
tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />
Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />
Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />
Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />
Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />
festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />
Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />
eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />
Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
2. Anlageziel<br />
Der Teilfonds strebt eine hohe Gesamtrendite durch<br />
Anlage in Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren<br />
kleiner Unternehmen an, deren Vermögenswerte,<br />
Produkte oder Geschäfte in Europa angesiedelt sind.<br />
3. Anlagepolitik<br />
Der Teilfonds wird mindestens zwei Drittel seines<br />
Gesamtvermögens in kleinen Unternehmen anlegen,<br />
deren Vermögenswerte, Produkte oder Geschäfte in<br />
Europa angesiedelt sind und deren Marktkapitalisierung<br />
zum Zeitpunkt des Erwerbs weniger als EUR 2<br />
Milliarden beträgt.<br />
Die Anlagepolitik des Teilfonds benötigt eine gewisse<br />
Flexibilität, da beispielsweise Unternehmen, die in<br />
einem Land nach ihrer Marktkapitalisierung als klein<br />
angesehen werden, in anderen Ländern<br />
möglicherweise als wesentlich bedeutender angesehen<br />
werden. Die Einschätzung durch den Markt und eine<br />
Veränderung der Höhe der Bewertung würde auch eine<br />
absolute Definition eines kleineren Unternehmens<br />
ändern, aber an einer relativen Definition nichts ändern.<br />
Die Anlagepolitik beinhaltet zwei primäre Elemente:<br />
erstens das Bestreben, davon zu profitieren, was nach<br />
Ansicht des Anlageverwalters die nachhaltige<br />
Attraktivität Europas für Aktienanlagen ausmacht, und<br />
zweitens das Bestreben, dies dadurch noch zu<br />
verstärken, dass die größeren Wachstumschancen und<br />
die Flexibilität kleinerer Unternehmen genutzt werden.<br />
Der Teilfonds kann in lokal notierten russischen Aktien<br />
anlegen, wenngleich jeweils höchstens 20 % des<br />
Nettoinventarwerts in lokal notierten russischen Aktien<br />
angelegt werden und Anlagen nur in<br />
Beteiligungspapieren erfolgen, die auf der Ebene 1 oder<br />
der Ebene 2 der RTS-Wertpapierbörse und der MICEX<br />
notiert/gehandelt werden. Eine solche Anlage wird nicht<br />
die Hauptausrichtung des Teilfonds darstellen.<br />
Der Teilfonds wird nicht mehr als insgesamt 25 %<br />
seines Nettoinventarwerts in Wertpapieren anlegen, die<br />
an anerkannten Börsen in Schwellenländern notiert<br />
werden.<br />
Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />
Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />
Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />
Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />
Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />
| 120
Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />
Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />
Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />
weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />
erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />
erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />
ist.<br />
Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />
Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />
Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />
Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />
des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />
Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />
künftiger Aussichten führt.<br />
Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />
Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />
folgt klassifiziert:<br />
1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />
(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />
Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />
erfahren).<br />
2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />
3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />
4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />
stabile Situationen, (b) zyklische Situationen<br />
und (c) Trendwende-Situationen unterteilt<br />
werden.<br />
Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />
Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />
qualitative Kriterien verwendet.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />
Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />
wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />
Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />
ausgestattet sind, anlegen.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />
Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem unter<br />
anderem LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil<br />
des Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />
und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />
Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />
Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />
werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />
mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />
notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />
darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />
Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />
Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />
Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />
zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />
Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />
Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />
zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />
zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />
Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />
Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />
Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />
Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />
gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />
Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />
Barausgleich erfüllt werden.<br />
Der Teilfonds kann in American Depository Receipts,<br />
International Depository Receipts und Global<br />
Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) anlegen,<br />
die an einer anerkannten Börse gemäß Anhang I zum<br />
Prospekt notiert werden. Solche Anlagen müssen mit<br />
dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />
Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />
PineBridge Europe Small Cap Equity Fund<br />
Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />
gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />
(REITs) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />
Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />
diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />
2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITs im Sekundärmarkt<br />
zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />
Aktien.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />
ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />
Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />
an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />
gehandelt werden), die von einer internationalen<br />
Rating-Agentur als „investment grade“ eingestuft sind.<br />
Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />
anderem kurzfristige Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen<br />
(wie Commercial Paper mit festem oder variablem<br />
Zinssatz), Schuldtitel von Banken oder anderen<br />
Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />
Einlagenzertifikate und Bankakzepte), von<br />
supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />
Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />
Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />
besicherte Wertpapiere gehören.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />
halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />
vorgeschrieben sind.<br />
Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />
Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />
Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />
abschließen, um das Währungsrisiko der<br />
zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />
Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />
den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />
Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />
Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />
absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />
Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />
gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />
Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />
erheblich beeinflusst werden.<br />
Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />
sich durch den Abschluss von<br />
Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />
Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />
Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />
Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />
Teilfonds wird am HSBC Smaller Europe (inc UK) Index<br />
(der „Index“) gemessen. Der Index besteht aus<br />
Unternehmen mit geringer Kapitalisierung, deren Aktien<br />
an europäischen Wertpapierbörsen einschließlich des<br />
Vereinigten Königreichs notiert werden. Der<br />
Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen, dass<br />
es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles des<br />
Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig oder<br />
wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />
nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />
Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />
gehaltener Vermögenswerte mittels<br />
Devisentermingeschäften und<br />
Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />
Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />
Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />
Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />
Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />
| 121
jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />
außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />
einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />
Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />
dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />
betreffende Engagement geworden ist. Die<br />
Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />
nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />
in Kenntnis gesetzt.<br />
Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />
wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />
der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />
Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />
werden.<br />
. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />
Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />
Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />
der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />
angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />
ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />
Änderung zurückgeben können.<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />
in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />
höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />
investiert ist.<br />
Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />
unter der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />
Prospekt aufgeführten Anlagebeschränkungen.<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />
ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Der Manager wird Anteilinhabern auf Anfrage<br />
zusätzliche Informationen zu den angewandten<br />
Verfahren zur Risikosteuerung zukommen lassen,<br />
einschließlich der Höhe der geltenden Grenzen und der<br />
jüngsten Entwicklungen bei der Risiko- und<br />
Ertragscharakteristik der Hauptanlagekategorien.<br />
Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFI zu<br />
Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />
ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />
entsprechend zu ändern.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />
Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />
Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />
Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />
des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />
wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />
Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />
heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />
börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />
im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />
Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />
Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
nachstehendem Abschnitt 6 aufgeführt und umfassen:<br />
Schwellenmarktrisiko, Politisches und wirtschaftliches<br />
Risiko: Russland, Risiko in Verbindung mit<br />
Unternehmen mit geringer Kapitalisierung und<br />
Volatilitätsrisiko. Diese Risikofaktoren stellen<br />
möglicherweise keine vollständige Aufzählung aller<br />
Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in dem<br />
Teilfonds verbunden sind.<br />
PineBridge Europe Small Cap Equity Fund<br />
4. Anlagebeschränkungen<br />
Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />
entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />
Hauptteil des Prospekts.<br />
Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />
Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />
Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />
es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />
Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />
ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />
Anlagebeschränkungen:<br />
• Der Teilfonds darf keine ungedeckten Verkäufe<br />
von Derivaten vornehmen.<br />
● Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen des<br />
Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />
übersteigen; der Gesamtwert der offenen Short-<br />
Positionen in Derivaten darf den Gesamtmarktwert<br />
der entsprechenden Wertpapiere, die von dem<br />
Teilfonds gehalten werden müssen, nicht<br />
übersteigen.<br />
● Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />
seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />
möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />
Finanzaufsichtskommission (Financial Supervisory<br />
Commission) einholen.<br />
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />
Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />
gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />
Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />
Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />
Zentralbank entspricht.<br />
5. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />
folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />
Die Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />
Politisches und wirtschaftliches Risiko: Russland:<br />
Anlagen in Unternehmen, die in den unabhängigen<br />
Staaten gegründet wurden, die früher Teil der<br />
Sowjetunion waren, einschließlich der Russischen<br />
Föderation, oder hauptsächlich dort geschäftlich tätig<br />
sind, bergen besondere Risiken, einschließlich<br />
wirtschaftlicher und politischer Unruhen, und verfügen<br />
möglicherweise nicht über ein transparentes und<br />
verlässliches Rechtssystem zur Durchsetzung der<br />
Rechte von Gläubigern und Anteilinhabern des<br />
Teilfonds. Die Standards für die Unternehmensführung<br />
und -kontrolle und den Anlegerschutz entsprechen in<br />
Russland möglicherweise nicht den in stärker<br />
beaufsichtigten Ländern herrschenden Standards.<br />
Obwohl die Russische Föderation wieder positive<br />
Wachstumszahlen vorweisen kann, einen Haushalts-<br />
und Leistungsbilanzüberschuss erzielt und mit ihren<br />
Verpflichtungen gegenüber Anleihegläubigern nicht in<br />
Verzug ist, bestehen weiterhin Unsicherheiten<br />
bezüglich der strukturellen Reformen (z. B.<br />
Bankenbranche, Landreform, Eigentumsrecht), der<br />
großen Abhängigkeit der Wirtschaft vom Öl, der<br />
unvorteilhaften politischen Entwicklungen und der<br />
Regierungspolitik sowie anderer Fragen. Obwohl der<br />
| 122
Teilfonds in begrenztem Umfang in russischen Aktien<br />
anlegen kann, die an der MICEX und an der RTS-<br />
Wertpapierbörse gehandelt werden, wird das<br />
Engagement in Aktien, die in Russland gehandelt<br />
werden, voraussichtlich 20 % des Nettoinventarwerts<br />
des Teilfonds nicht übersteigen.<br />
Der Nachweis des Rechtsanspruchs auf Aktien an einer<br />
russischen Gesellschaft erfolgt durch Bucheintrag. Zur<br />
Eintragung einer Beteiligung an den Aktien der<br />
Gesellschaft muss eine natürliche Person zur<br />
Registerstelle der Gesellschaft reisen und dort ein<br />
Depot eröffnen. Die Person erhält einen Auszug aus<br />
dem Aktienregister, worin die Beteiligung angegeben<br />
ist, jedoch stellt das Register selbst das einzige<br />
Dokument dar, das als schlüssiger Eigentumsnachweis<br />
anerkannt ist. Die Registerstellen unterliegen keiner<br />
effektiven staatlichen Überwachung. Es besteht die<br />
Möglichkeit, dass der Teilfonds seine Eintragung durch<br />
Betrug, Fahrlässigkeit, Versehen oder ein Unglück, wie<br />
zum Beispiel einen Brand, verlieren könnte.<br />
Registerstellen sind nicht verpflichtet, sich gegen diese<br />
Fälle zu versichern und verfügen wahrscheinlich nicht<br />
über ausreichende Vermögenswerte zur Entschädigung<br />
des Teilfonds im Verlustfall.<br />
Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />
von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
oder Anlagen an bestimmten<br />
Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />
und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />
zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />
konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />
sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />
die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />
von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs “ländern<br />
und das derzeit geringe oder fehlende<br />
Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />
Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />
staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />
Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />
Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />
Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />
verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />
Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />
und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />
die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />
Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />
Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />
Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />
möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />
Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />
manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />
in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />
Registerstelle nachgewiesen; in solchen Fällen werden<br />
vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />
Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />
Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />
die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />
nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />
können einer erheblichen nachteiligen<br />
wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />
anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />
gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />
Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />
Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />
Ländern gehören können.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />
in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />
können sich positiv oder negativ von den<br />
Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
sind in der Regel stark vom<br />
internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />
PineBridge Europe Small Cap Equity Fund<br />
bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />
Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />
Steuerung von Wechselkursen und andere<br />
protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />
mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />
ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />
in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />
Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />
Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />
nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />
Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />
Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />
werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />
geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />
geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />
Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />
Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />
Rücknahme von Anteilen nach einem<br />
Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />
Anlagen verzögern kann.<br />
Risiko in Verbindung mit Unternehmen mit geringer<br />
Kapitalisierung: Anlagen in Unternehmen mit geringer<br />
Kapitalisierung können mit einem höheren Risiko<br />
verbunden sein als das, welches in der Regel mit<br />
Anlagen in größeren, etablierteren Unternehmen<br />
verbunden ist. Die Wertpapiere von kleinen oder<br />
mittleren Unternehmen werden häufig außerbörslich<br />
gehandelt und möglicherweise nicht in einem Volumen,<br />
das beim Handel mit Wertpapieren an einer nationalen<br />
Wertpapierbörse üblich ist. Daher kann eine Anlage in<br />
Wertpapieren von Unternehmen mit geringerer<br />
Kapitalisierung illiquider sein als eine Anlage in Aktien<br />
mit höherer Kapitalisierung und volatiler als eine Anlage<br />
in Wertpapieren größerer, etablierterer Unternehmen.<br />
Darüber hinaus sind die Qualität, die Verlässlichkeit und<br />
die Verfügbarkeit von Informationen bei kleinen bis<br />
mittleren Unternehmen möglicherweise nicht so<br />
aufschlussreich und weniger transparent als es Anleger<br />
in der Regel bei Unternehmen mit höherer<br />
Kapitalisierung erwarten würden. Die Richtlinien zur<br />
Corporate Governance sind möglicherweise nicht so<br />
weit entwickelt oder weniger streng als diejenigen,<br />
denen Unternehmen mit hoher Kapitalisierung<br />
unterliegen, wodurch ein höheres Anlagerisiko<br />
bestehen kann und Anlegern nur ein geringer Schutz<br />
geboten wird.<br />
Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />
können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />
sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />
„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />
geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />
Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
und des derzeit geringen oder fehlenden<br />
Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />
Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />
bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />
anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />
gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />
Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />
erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />
denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />
sein.<br />
6. Beantragung von Anteilen<br />
Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />
derzeit angeboten werden:<br />
Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A1 in Euro<br />
Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />
| 123
Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />
Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />
Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse X1 in Euro<br />
Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A1, Klasse Y, Klasse Y1 und Klasse<br />
Y3 sind derzeit im Umlauf und können zum<br />
Nettoinventarwert gezeichnet werden.<br />
Anteile der Klasse A, Klasse A2 und Klasse A3 werden<br />
Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />
begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 12,50, STG 12,50 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse C, Klasse C2 und Klasse C3 werden<br />
Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />
begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 12,50, STG 12,50 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />
30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse Y2 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />
30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
STG 100 angeboten.<br />
Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />
X3 sind derzeit im Umlauf und können zum<br />
Nettoinventarwert gezeichnet werden.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />
X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />
gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />
dem Manager oder seinem Beauftragten<br />
abgeschlossen haben.<br />
Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />
sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />
Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />
seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />
Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />
Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />
der betreffenden Klasse auszugeben.<br />
7. Anforderungen bezüglich<br />
Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />
Mindestfolgezeichnung und<br />
Mindestrücknahme<br />
PineBridge Europe Small Cap Equity Fund<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />
Mindestbestände:<br />
Anteile der Klasse A USD 1.000<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse C USD 1.000<br />
Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse H USD 1.000<br />
Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />
Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />
Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />
Mindestrücknahmen:<br />
Anteile der Klasse A USD 250<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse A2 STG 250<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse C USD 250<br />
Anteile der Klasse C2 STG 250<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse H USD 250<br />
Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />
Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />
Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />
Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />
8. Handelstag<br />
Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />
9. Management- und Fondsgebühren<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />
an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />
nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />
Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />
nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />
Anteile der Klasse A 1,30 %<br />
| 124
Anteile der Klasse A1 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A2 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A3 1,30 %<br />
Anteile der Klasse C 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />
Anteile der Klasse H 4,00 %<br />
Anteile der Klasse Y 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y1 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y2 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y3 1,00 %<br />
Anteile der Klasse YD 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y1D 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y3D 1,00 %<br />
Anteile der Klasse X 0 %<br />
Anteile der Klasse X1 0 %<br />
Anteile der Klasse X2 0 %<br />
Anteile der Klasse X3 0 %<br />
Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />
Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und<br />
unterliegen einer höheren Managementgebühr als<br />
andere Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die<br />
für lateinamerikanische Länder gelten.<br />
Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2 und<br />
Klasse A3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />
der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />
eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />
dem Ermessen des Managers eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />
zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />
aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
10. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />
und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />
Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />
jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />
Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
PineBridge Europe Small Cap Equity Fund<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />
des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />
den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />
(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />
Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />
kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />
festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />
festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />
Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
11. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />
12. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments Europe Ltd., geändert<br />
durch eine Ergänzungsvereinbarung vom 13.<br />
Dezember 2005 sowie durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, nach dem letztere zum<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
29. März 2011<br />
| 125
NACHTRAG 12<br />
PineBridge Global Bond Fund<br />
Nachtrag 12 zum Prospekt vom 29. März 2011<br />
für PineBridge Global Funds<br />
Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />
den PineBridge Global Bond Fund (der „Teilfonds“),<br />
einen Teilfonds von PineBridge Global Funds (der<br />
„Fonds“), einem offenen Investmentfonds in Form eines<br />
Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von der<br />
Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />
zugelassen wurde.<br />
Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />
29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />
dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />
Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />
allgemeinen Beschreibung<br />
- des Fonds und seines Managements und seiner<br />
Verwaltung,<br />
- seiner Anlagebeschränkungen und<br />
Kreditaufnahmebefugnisse,<br />
- seiner allgemeinen Management- und<br />
Fondsgebühren,<br />
- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />
Anteilinhaber,<br />
- seiner Risikofaktoren, und<br />
- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />
gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />
Ireland Limited.<br />
Die Mitglieder des Verwaltungsrats des Managers sind<br />
im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />
Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />
Verantwortung für die im Prospekt und in diesem<br />
Nachtrag enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen<br />
und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle<br />
angemessene Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />
gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />
Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />
dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />
Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />
Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />
Eine Anlage im Teilfonds sollte keinen wesentlichen<br />
Teil eines Anlageportefeuilles ausmachen und ist<br />
möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet.<br />
Der Teilfonds kann DFIs für die in diesem Nachtrag<br />
genannten Anlagezwecke einsetzen.<br />
1. Anlageverwalter<br />
Der Manager hat die PineBridge Investments Europe<br />
Ltd., Plantation Place South, 60 Great Tower Street,<br />
London EC3R 5AZ, England, zum Anlageverwalter des<br />
Teilfonds bestellt. Der Anlageverwalter trägt die<br />
Verantwortung für die für Verwaltung des Vermögens<br />
des Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />
Der Anlageverwalter ist von der britischen Financial<br />
Services Authority genehmigt und wird in Bezug auf<br />
den Betrieb seines Anlagegeschäft von dieser<br />
beaufsichtigt. Der Anlageverwalter ist eine in London<br />
ansässige Vermögensverwaltungsgesellschaft und<br />
hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bridge<br />
Partners L.P. Zum31. Dezember 2010 war sie für die<br />
Anlage von Vermögenswerten in Höhe von mehr als<br />
STG 5.28 Mrd. verantwortlich. Ihre leitenden<br />
Angestellten verwalten seit über 10 Jahren Portefeuilles<br />
aus festverzinslichen Wertpapieren und europäischen<br />
Beteiligungspapieren.<br />
PineBridge Global Bond Fund<br />
Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />
der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />
bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />
Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />
an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />
Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />
tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />
Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />
Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />
Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />
Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />
festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />
Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />
eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />
Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
2. Anlageziel<br />
Der Teilfonds strebt eine hohe Rendite aus einer<br />
Kombination aus laufenden Erträgen und<br />
Kapitalwachstum an, indem er in einem Portefeuille aus<br />
Schuldtiteln anlegt, die auf den US-Dollar und eine<br />
Reihe anderer Währungen einschließlich des Euro, des<br />
australischen Dollars, des neuseeländischen Dollars,<br />
des kanadischen Dollars, des Schweizer Franken, der<br />
dänischen Krone, der schwedischen Krone, der<br />
norwegischen Krone, des britischen Pfunds, des<br />
japanischen Yen, des polnischen Zloty, des<br />
ungarischen Forint, des südafrikanischen Rand, des<br />
Singapur-Dollars, der slowakischen Krone und des<br />
mexikanischen Peso lauten.<br />
3. Anlagepolitik<br />
Der Teilfonds wird mindestens zwei Drittel seines<br />
Gesamtvermögens in Anleiheemissionen an weltweiten<br />
Märkten anlegen. Bis zu einem Drittel des<br />
Gesamtvermögens kann in Geldmarktinstrumenten wie<br />
z. B. Termineinlagen, Wandelanleihen oder fest- oder<br />
variabel verzinslichen Commercial Paper, bis zu 25 %<br />
in Wandel- und Optionsanleihen und bis zu 10 % in<br />
Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren (mit<br />
Ausnahme von Wandel- und Optionsanleihen) angelegt<br />
werden, sofern diese Anlagen zusammen ein Drittel des<br />
Gesamtvermögens des Teilfonds nicht übersteigen.<br />
Diese Anlagen werden ebenfalls weltweit über die<br />
Märkte verteilt.<br />
Der größte Teil des Teilfonds wird in fest- und / oder<br />
variabel verzinslichen Staats-, supranationalen und<br />
Unternehmensanleihen mit Anlagequalität angelegt<br />
sein, die über eine Bonitätseinstufung von mindestens<br />
BBB- durch Standard and Poor’s oder eine<br />
gleichwertige Einstufung durch Moody’s oder eine<br />
andere Rating-Agentur verfügen. Wenn keine<br />
Bonitätseinstufung vorliegt, kann der Manager nach<br />
Beratung mit dem Anlageverwalter eine eigene<br />
Einstufung vornehmen, die mit der vorgenannten<br />
Einstufung durch Standard and Poor’s, oder einer<br />
gleichwertigen Einstufung durch Moody’s oder eine<br />
andere Agentur gleichwertig oder BBB- oder besser<br />
sein muss<br />
Der überwiegende Teil der Anlagen des Teilfonds wird<br />
in den im Citigroup World Government Bond<br />
(Unhedged) Index (der „Index“) enthaltenen Ländern<br />
getätigt werden.<br />
Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />
Teilfonds wird am Index gemessen. Der Index ist ein<br />
nach der Marktkapitalisierung gewichteter Index, der<br />
zum März 2005 die Wertentwicklung der<br />
Staatsanleihenmärkte Australiens, Österreichs,<br />
Belgiens, Kanadas, Dänemarks, Finnlands,<br />
Frankreichs, Deutschlands, Ungarns, Irlands, Italiens,<br />
| 126
Japans, der Niederlande, Norwegens, Portugals,<br />
Spaniens, Schwedens, der Schweiz, des Vereinigten<br />
Königreichs, der Vereinigten Staaten und<br />
Griechenlands abbildete. Der Anlageverwalter kann zu<br />
der Ansicht gelangen, dass es, wenn die<br />
Zusammensetzung des Portefeuilles des Teilfonds von<br />
der des Index abweicht, notwendig oder<br />
wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />
nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />
Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />
gehaltener Vermögenswerte mittels<br />
Devisentermingeschäften und<br />
Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />
Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />
Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />
Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />
Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />
jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />
außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />
einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />
Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />
dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />
betreffende Engagement geworden ist. Die<br />
Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />
nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />
in Kenntnis gesetzt.<br />
Der Teilfonds kann insgesamt bis zu 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts in geregelten oder ungeregelten<br />
Einrichtungen für gemeinsame Anlagen einschließlich<br />
relevanter Immobilienfonds (REITS) anlegen, die die<br />
Anforderungen an OGAW-konforme Anlagen erfüllen,<br />
sofern die Anlageziele und die Anlagepolitik dieser<br />
Einrichtungen mit denen des Teilfonds übereinstimmen.<br />
Geregelte Einrichtungen für gemeinsame Anlagen<br />
müssen die Kriterien der Guidance Note 2/03 erfüllen.<br />
Die Möglichkeit, REITS im Sekundärmarkt zu handeln,<br />
kann stärker begrenzt sein als bei anderen Aktien..<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />
ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />
Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />
an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />
gehandelt werden), die von einer internationalen<br />
Rating-Agentur als „investment grade“ eingestuft sind.<br />
Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />
anderem kurzfristige Verpflichtungen nicht-staatlicher<br />
Emittenten (wie beispielsweise fest- oder variabel<br />
verzinsliches Commercial Paper), Verpflichtungen von<br />
Banken oder anderen Einlagen annehmenden Instituten<br />
(wie beispielsweise Einlagenzertifikate und<br />
Bankakzepte), und Wertpapiere gehören, die von<br />
supranationalen Organisationen oder von den<br />
Regierungen selbstständiger Staaten, deren Behörden,<br />
Institutionen und Gebietskörperschaften ausgegeben<br />
oder anderweitig abgesichert sind.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />
halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />
vorgeschrieben sind.<br />
Wenn es für angezeigt gehalten wird, kann der<br />
Teilfonds im Rahmen der von der Zentralbank<br />
festgelegten Bedingungen und Grenzen zu Anlage-<br />
oder Absicherungszwecken Collateralised Debt<br />
Obligations ("CDO"), Credit Default Swaps ("CDS")<br />
oder Credit Linked Notes ("CLN") einsetzen, unter<br />
anderem zur Absicherung gegen Kredit- oder<br />
Ausfallrisiken. Solche Anlagen müssen den<br />
Anlagezielen, der Anlagepolitik und den<br />
Anlagebeschränkungen des Teilfonds entsprechen.<br />
Eine CDO ist ein Wertpapier, das durch einen Pool aus<br />
Anleihen, Darlehen und sonstigen Vermögenswerten<br />
PineBridge Global Bond Fund<br />
besichert ist. CDOs sind nicht auf bestimmte Arten von<br />
Schuldtiteln spezialisiert und können daher durch<br />
Unternehmensanleihen, gewerbliche Kredite, mit<br />
Forderungen unterlegte Wertpapiere, mit<br />
Wohnhypotheken unterlegte Wertpapiere, mit<br />
gewerblichen Hypotheken unterlegte Wertpapiere und<br />
Schuldtitel aus Schwellenmärkten besichert sein. Die<br />
CDO-Emission wird üblicherweise in verschiedene<br />
Klassen bzw. Anleihetranchen unterteilt, die<br />
verschiedene Ratingstufen oder –grenzen aufweisen.<br />
Die meisten CDO-Emissionen sind so strukturiert, dass<br />
die Senior Bond- und Mezzanine-Klassen ein<br />
"investment grade"-Rating erhalten können und das<br />
Kreditrisiko auf die nachrangigeren Klassen verschoben<br />
wird. Falls bei den Vermögenswerten, durch die ein<br />
CDO besichert ist, ein Ausfall eintritt, werden Tilgungs-<br />
und Zinszahlungen zuerst auf die Senior Bond-Klassen<br />
geleistet, dann auf die Mezzanine-Klassen und an<br />
letzter Stelle auf die Klasse, die das niedrigste Rating<br />
(oder kein Rating) besitzt, die auch als "Equity Tranche"<br />
bezeichnet wird. Der Teilfonds wird in die gerateten<br />
Tranchen oder die Equity Tranchen von CDOs anlegen<br />
und wird sich durch solche Anlagen keiner<br />
Hebelwirkung zur Steigerung seines Investitionsgrades<br />
(Leverage) aussetzen.<br />
Ein CDS ist ein DFI, das eine Minderung des<br />
Kreditrisikos bewirkt. Der Sicherungskäufer kauft vom<br />
Sicherungsverkäufer eine Absicherung vor Verlusten,<br />
die ihm in Folge eines Ausfall- oder anderen<br />
Kreditereignisses bezüglich eines zugrundeliegenden<br />
Wertpapiers entstehen können. Der Sicherungskäufer<br />
zahlt für die Absicherung eine Prämie, und der<br />
Sicherungsverkäufer verpflichtet sich, eine Zahlung zu<br />
leisten, die den Sicherungskäufer für Verluste<br />
entschädigt, die ihm bei Eintritt eines aus einer Reihe<br />
möglicher festgelegter Kreditereignisse, die in der CDS-<br />
Vereinbarung aufgeführt sind, entstehen. Beim Einsatz<br />
von CDS kann der Teilfonds als Sicherungskäufer und /<br />
oder Sicherungsverkäufer auftreten.<br />
Eine CLN ist ein Wertpapier, das während seiner<br />
Laufzeit fest oder variabel verzinst wird (die Verzinsung<br />
ist an die Wertentwicklung eines Referenzwerts, in der<br />
Regel Anleihen, gekoppelt) und dem Emittenten<br />
gestattet, ein spezifisches Kreditrisiko auf einen<br />
Investor zu übertragen. Bei Fälligkeit erhält der Investor<br />
den Nominalwert des zugrundeliegenden Wertpapiers,<br />
es sei denn, bei der Referenzforderung tritt ein Ausfall<br />
oder Konkurs ein, in welchem Fall der Investor einen<br />
Betrag in Höhe der Wiedereinbringungsquote<br />
(Recovery Rate) erhält.<br />
Der Teilfonds kann ferner innerhalb der von der<br />
Zentralbank gezogenen Grenzen zu Anlage- oder<br />
Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte,<br />
einschließlich Termingeschäften mit Barausgleich,<br />
abschließen, um das Währungsrisiko der<br />
zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />
Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />
den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />
Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />
Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />
absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />
Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />
gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />
Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />
erheblich beeinflusst werden.<br />
Der Teilfonds kann zu Anlage- oder<br />
Absicherungszwecken Kauf- und Verkaufsoptionen<br />
(einschließlich Straddles) auf Wertpapiere, (auf<br />
Anleihen bezogene) Wertpapierindizes und Währungen<br />
kaufen und verkaufen, Terminkontrakte auf Aktien- und<br />
Rentenindizes abschließen und Optionen<br />
(einschließlich Straddles) auf solche Terminkontrakte<br />
einsetzen.<br />
| 127
Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />
wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />
der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />
Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />
werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />
Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />
Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />
der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />
angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />
ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />
Änderung zurückgeben können.Derartige Änderungen<br />
bedürfen außerdem der Zustimmung durch die<br />
Zentralbank. Im Falle einer Änderung des Anlageziels<br />
und / oder einer Änderung der Anlagepolitik wird der<br />
Manager diese mit einer angemessenen Frist<br />
ankündigen, damit Anteilinhaber ihre Anteile vor<br />
Durchführung der betreffenden Änderung zurückgeben<br />
können.<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />
in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />
höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />
investiert ist.<br />
Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />
unter der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />
Prospekt aufgeführten Anlagebeschränkungen.<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />
des Teilfonds erreicht wird.<br />
Der Einsatz von DFIs kann ein Ausfallrisiko beinhalten,<br />
doch darf das Risiko, das dem Teilfonds durch den<br />
Einsatz von Derivaten entsteht, den Nettoinventarwert<br />
des Teilfonds nicht überschreiten, d. h. die Steigerung<br />
seines Investitionsgrades (Leverage) darf nicht höher<br />
sein als 100 % seines Nettoinventarwerts.<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />
ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />
ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />
Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />
angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger<br />
jüngster Entwicklungen bei den Risiko- und<br />
Renditemerkmalen der Hauptanlagekategorien.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />
Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />
Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />
Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />
des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />
wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />
Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />
heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />
börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />
im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />
Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />
Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
nachstehendem Abschnitt 6 aufgeführt und umfassen:<br />
DFI, Festverzinsliche Wertpapiere, Credit Default<br />
Swaps, Risiko in Verbindung mit<br />
Geldmarktinstrumenten und Volatilitätsrisiko. Diese<br />
Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />
4. Anlagebeschränkungen<br />
Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />
entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />
PineBridge Global Bond Fund<br />
Hauptteil des Prospekts. Daneben gelten die folgenden<br />
Anlagebeschränkungen, solange der Teilfonds in<br />
Taiwan registriert ist:<br />
● Der Teilfonds darf keine ungedeckten Verkäufe<br />
von Derivaten vornehmen.<br />
● Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen des<br />
Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />
übersteigen; der Gesamtwert der offenen Short-<br />
Positionen in Derivaten darf den Gesamtmarktwert<br />
der entsprechenden Wertpapiere, die von dem<br />
Teilfonds gehalten werden müssen, nicht<br />
übersteigen.<br />
● Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />
seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />
möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />
Finanzaufsichtskommission (Financial Supervisory<br />
Commission) einholen.<br />
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />
Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />
gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />
Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />
Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />
Zentralbank entspricht.<br />
5. Anteilsklassenwährungsabsicherung<br />
Nur in Bezug auf Anteile der Klasse A5H, Klasse Y5H<br />
und der Klasse Y6H beabsichtigt der Manager oder<br />
sein Beauftragter, das Wechselkursrisiko zwischen der<br />
jeweiligen Währung, auf die die Anteile der Klasse A5H,<br />
Klasse A6H und Klasse Y6H lauten, und dem US-Dollar<br />
(der Basiswährung des Teilfonds) abzusichern. Der<br />
Manager wird versuchen, eine solche Absicherung<br />
durch den Einsatz von DFIs, unter anderem<br />
Währungsoptionen und Devisentermingeschäften, wie<br />
angegeben und innerhalb der von der Zentralbank<br />
vorgegebenen Bedingungen und Grenzen, zu<br />
erreichen. Die Voraussetzungen für den Einsatz dieser<br />
Absicherungsstrategien sind im Abschnitt<br />
„„Geschäftstätigkeit des Fonds – Beschreibung der<br />
Anteile" im Prospekt beschrieben. Anleger werden<br />
außerdem auf die mit den Absicherungsstrategien<br />
hinsichtlich der Anteilsklassenwährung verbundenen<br />
Risiken hingewiesen, die im dem Abschnitt<br />
„Risikofaktoren – Anteilswährungsrisiko" im Prospekt<br />
beschrieben sind.<br />
6. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />
folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />
Die Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />
DFI: Die Kurse von Derivaten, einschließlich Futures-<br />
und Optionskontrakten, sind hochvolatil. Die<br />
Kursbewegungen von Terminkontrakten, Futures-<br />
Kontrakten und anderen derivativen Kontrakten werden<br />
unter anderem durch Zinssätze, Änderungen im<br />
Verhältnis von Angebot und Nachfrage, Handels-,<br />
Steuer-, Währungs- und Devisenkontrollprogramme<br />
und –grundsätze von Regierungen sowie nationale und<br />
internationale politische und wirtschaftliche Ereignisse<br />
und Politik beeinflusst. Ferner greifen Regierungen von<br />
Zeit zu Zeit direkt oder über Vorschriften in bestimmte<br />
Märkten ein, insbesondere Devisenmärkte und Märkte<br />
für auf Zinsen bezogene Futures- und<br />
Optionskontrakte. Ein solcher Eingriff hat häufig eine<br />
direkte Beeinflussung der Kurse zum Ziel und kann<br />
zusammen mit anderen Faktoren zur Folge haben,<br />
dass sich alle diese Märkte schnell in dieselbe Richtung<br />
bewegen, unter anderem aufgrund von<br />
Zinsschwankungen.<br />
Die Verwendung von DFI beinhaltet außerdem<br />
| 128
estimmte besondere Risiken, unter anderem: (1)<br />
Abhängigkeit von der Fähigkeit, die Kursentwicklung<br />
von Wertpapieren, die abgesichert werden, und die<br />
Zinsentwicklung vorherzusagen, (2) unvollständige<br />
Korrelation zwischen den Kursbewegungen der<br />
Derivate und den Kursbewegungen damit verbundener<br />
Anlagen, (3) die Tatsache, dass für die Verwendung<br />
solcher Instrumente andere Fähigkeiten erforderlich<br />
sind als für die Auswahl der Wertpapiere des Teilfonds,<br />
(4) das mögliche Nichtvorhandensein eines liquiden<br />
Marktes für ein bestimmtes Instrument zu einem<br />
bestimmten Zeitpunkt, (5) mögliche Hindernisse für eine<br />
effektive Vermögensverwaltung oder die Fähigkeit,<br />
Rücknahmen vorzunehmen, (6) mögliche rechtliche<br />
Risiken in Verbindung mit der Dokumentation der<br />
Derivate, insbesondere in Verbindung mit der<br />
Durchsetzbarkeit von Verträgen und diesbezüglichen<br />
Beschränkungen, (7) das Abrechnungsrisiko, da die<br />
Haftung des Teilfonds bei Geschäften mit Futures-<br />
Kontrakten, Terminkontrakten, Swaps und<br />
Differenzkontrakten möglicherweise unbegrenzt ist, bis<br />
die Position glattgestellt ist, und (8) das<br />
Kontrahentenrisiko, da der Teilfonds beim Einsatz von<br />
OTC-Derivaten wie Futures-Kontrakten,<br />
Terminkontrakten, Swaps und Differenzkontrakten<br />
einem Kreditrisiko in Bezug auf die Gegenpartei<br />
ausgesetzt ist.<br />
Der Teilfonds kann in bestimmte Derivate anlegen, die<br />
die Übernahme von Verpflichtungen, Rechten und<br />
Vermögenswerten beinhalten können.<br />
Vermögenswerte, die als Sicherheitsleistung bei<br />
Maklern hinterlegt werden, werden von den Maklern<br />
möglicherweise nicht in gesonderten Depots verwahrt,<br />
was zur Folge haben kann, dass Gläubiger solcher<br />
Makler im Fall von deren Insolvenz oder Konkurs darauf<br />
Zugriff haben.<br />
Der Teilfonds kann von Zeit zu Zeit im Rahmen seiner<br />
Anlagepolitik und zu Absicherungszwecken sowohl<br />
börsengehandelte als auch außerbörsliche<br />
Kreditderivate einsetzen. Diese Instrumente können<br />
volatil sein, bestimmte besondere Risiken beinhalten<br />
und Anleger einem hohen Verlustrisiko aussetzen.<br />
Wenn sie für Absicherungszwecke eingesetzt werden,<br />
kann eine unvollständige Korrelation zwischen diesen<br />
Instrumenten und den zugrundeliegenden Anlagen oder<br />
Marktsektoren, die abgesichert werden, bestehen.<br />
Geschäfte in OTC-Derivaten wie Kreditderivaten<br />
können mit zusätzlichen Risiken verbunden sein, da<br />
kein Börsenmarkt vorhanden ist, an dem eine offene<br />
Position glattgestellt werden könnte.<br />
Festverzinsliche Wertpapiere: Anlagen in<br />
festverzinslichen Wertpapieren sind mit Zins-, Sektor-,<br />
Wertpapier- und Kreditrisiken verbunden. Wertpapiere<br />
mit einem schlechteren Rating bieten als Ausgleich für<br />
die niedrigere Bonität und das höhere Ausfallrisiko, das<br />
mit diesen Wertpapieren verbunden ist, in der Regel<br />
höhere Renditen als Wertpapiere mit einem besseren<br />
Rating. Wertpapiere mit einem schlechteren Rating<br />
reagieren in der Regel stärker auf kurzfristige<br />
Veränderungen im Unternehmen und am Markt als<br />
Wertpapiere mit einem besseren Rating, die<br />
vorwiegend auf Schwankungen im allgemeinem<br />
Zinsniveau reagieren. In Wertpapiere mit einem<br />
schlechteren Rating legen weniger Investoren an und<br />
es kann schwieriger sein, solche Wertpapiere zum<br />
optimalen Zeitpunkt zu kaufen und zu verkaufen.<br />
Das Transaktionsvolumen an bestimmten<br />
internationalen Anleihemärkten kann erheblich geringer<br />
sein als das an den größten Märkten der Welt wie den<br />
PineBridge Global Bond Fund<br />
Vereinigten Staaten. Daher kann die Anlage eines<br />
Teilfonds an solchen Märkten weniger liquide sein und<br />
die Kurse solcher Anlagen können volatiler sein als die<br />
vergleichbarer Anlagen in Wertpapieren, die an Märkten<br />
mit höherem Handelsvolumen gehandelt werden.<br />
Ferner kann die Abwicklungsdauer an bestimmten<br />
Märkten länger sein als an anderen, was die Liquidität<br />
des Portfolios beeinträchtigen kann.<br />
Wertpapiere mit „investment grade“-Rating können dem<br />
Risiko einer Herabstufung unter „investment grade“<br />
unterliegen.<br />
Anteilinhaber sollten beachten, dass bei einer<br />
Herabstufung von Wertpapieren mit „investment grade“-<br />
Rating unter „investment grade“ nach deren Erwerb<br />
keine besondere Anforderung besteht, diese<br />
Wertpapiere zu verkaufen, es sei denn, in der<br />
vorstehend in diesem Nachtrag beschriebenen<br />
Anlagepolitik ist etwas anderes festgelegt. Im Falle<br />
einer solchen Herabstufung analysieren der Manager<br />
oder seine Beauftragten unverzüglich diese<br />
Wertpapiere und die finanziellen Kennzahlen des<br />
Emittenten dieser Wertpapiere, um festzustellen,<br />
welche Maßnahmen erforderlich sind (halten,<br />
reduzieren oder kaufen).<br />
Viele festverzinsliche Wertpapiere, insbesondere<br />
solche, die mit einem hohen Zinssatz ausgegeben<br />
werden, sehen vor, dass der Emittent sie vorzeitig<br />
zurückzahlen kann. Emittenten üben dieses Recht oft<br />
aus, wenn die Zinssätze sinken. Inhaber von<br />
Wertpapieren, die vorzeitig zurückgezahlt werden,<br />
profitieren daher nicht in vollem Umfang von der<br />
Wertsteigerung, die andere festverzinsliche<br />
Wertpapiere bei einem Zinsrückgang erfahren. In einem<br />
solchen Szenario kann der Teilfonds außerdem den<br />
Erlös aus der vorzeitigen Rückzahlung nur zu den dann<br />
aktuellen Renditen wieder anlegen, die niedriger als die<br />
Rendite sein werden, die das vorzeitig zurückgezahlte<br />
Wertpapier gezahlt hat. Vorzeitige Rückzahlungen<br />
können bei Wertpapieren, die mit Aufgeld erworben<br />
wurden, zu Verlusten führen, und unplanmäßige<br />
vorzeitige Rückzahlungen, die zu pari erfolgen, führen<br />
dazu, dass der Teilfonds einen Verlust in Höhe des<br />
gegebenenfalls noch nicht getilgten Aufgelds erleidet.<br />
Eine Anlage in Staatsanleihen, u. a. auch in<br />
Staatsanleihen von Ländern der Eurozone, kann Kredit-<br />
und / oder Ausfallrisiken unterliegen. Unter anderem<br />
können hohe (oder wachsende) Haushaltsdefizite und /<br />
oder hohe Staatsschulden die Bonitätseinstufung<br />
solcher Staatsanleihen beeinträchtigten und den Markt<br />
veranlassen, von einem höheren Ausfallrisiko<br />
auszugehen. In dem unwahrscheinlichen Fall einer<br />
Herabstufung oder eines Ausfalls kann der Wert solcher<br />
Wertpapiere beeinträchtigt werden, was zum Verlust<br />
eines Teils oder aller in diese Wertpapiere investierten<br />
Gelder führen kann.<br />
Credit Default Swaps: Wenn der Teilfonds der Käufer<br />
eines Credit Default Swap ist, ist er bei Eintritt<br />
bestimmer Kreditereignisse in Bezug auf das<br />
betreffende Referenzunternehmen zu Erhalt des<br />
festgelegten Wertes (oder des Nominalwertes) einer<br />
Referenzforderung von der Swap-Gegenpartei<br />
berechtigt. Als Gegenleistung zahlt er der Gegenpartei<br />
während der Laufzeit des Swap periodische feste<br />
Zahlungen und falls kein Kreditereignis eintritt,<br />
entstehen dem Teilfonds aus dem Swap keine Vorteile.<br />
Falls der Teilfonds nicht Inhaber der Schuldtitel ist, die<br />
| 129
im Rahmen eines Credit Default Swap zu liefern sind,<br />
unterliegt er dem Risiko, dass lieferbare Wertpapiere<br />
am Markt nicht oder nur zu ungünstigen Preisen<br />
erhältlich sind. In bestimmten Fällen eines Ausfalls<br />
eines Emittenten oder Restrukturierungen war es bisher<br />
gemäß den branchenüblichen<br />
Vertragsdokumentationen für Credit Default Swaps<br />
unklar, ob ein Kreditereignis, durch das die<br />
Zahlungsverpflichtung des Verkäufers ausgelöst wird,<br />
eingetreten ist oder nicht. Daher wäre der Teilfonds<br />
nicht in der Lage, bei einem Ausfall des<br />
Referenzunternehmens den vollen Wert des Credit<br />
Default Swap zu realisieren. Als Verkäufer eines Credit<br />
Default Swap unterliegt der Teilfonds einem Kreditrisiko<br />
in Bezug auf das Referenzunternehmen und in vielen<br />
Fällen den gleichen Risiken wie wenn er die von dem<br />
Referenzunternehmen begebenen Schuldtitel selbst<br />
halten würde. Jedoch besitzt der Teilfonds keine<br />
rechtliche Rückgriffsmöglichkeit auf das<br />
Referenzunternehmen oder auf Sicherheiten, mit denen<br />
die Schuldtitel des Referenzunternehmens besichert<br />
sind.<br />
Risiko in Verbindung mit Geldmarktinstrumenten:<br />
Anleger sollten den Unterschied zwischen dem<br />
Charakter einer Einlage und dem Charakter einer<br />
Anlage in dem Teilfonds beachten, insbesondere das<br />
Risiko, dass der in den Teilfonds investierte<br />
Kapitalbetrag Schwankungen unterliegen kann und<br />
Anteilinhaber daher möglicherweise bei einer Rückgabe<br />
von Anteilen ihr Kapital nicht in voller Höhe<br />
zurückerhalten. Ferner ist eine Anlage in dem Teilfonds<br />
nicht durch eine Einlagensicherungseinrichtung<br />
geschützt, die für Einlagen bei einer Bank zur<br />
Verfügung stehen könnte.<br />
Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />
können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />
sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />
„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />
geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />
Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
und des derzeit geringen oder fehlenden<br />
Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />
Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />
bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />
anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />
gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />
Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />
erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />
denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />
sein.<br />
7. Beantragung von Anteilen<br />
Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />
derzeit angeboten werden:<br />
Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A1 in Euro<br />
Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A4 in Hongkong-Dollar<br />
Anteile der Klasse A5 in Singapur-Dollar<br />
Anteile der Klasse A5H in Singapur-Dollar<br />
Anteile der Klasse A6H in australischen Dollar<br />
Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse C1 in Euro<br />
PineBridge Global Bond Fund<br />
Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse JD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse J3D in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />
Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse Y4 in Hongkong-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y5 in Singapur-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y5H in Singapur-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y6H in australischen Dollar<br />
Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />
Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse X1 in Euro<br />
Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A und der Klasse Y sind derzeit im<br />
Umlauf und können zum Nettoinventarwert gezeichnet<br />
werden.<br />
Anteile der Klasse A1, Klasse A2, Klasse A3, Klasse<br />
A4, Klasse A5, Klasse A5H und Klasse A6H werden<br />
Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />
begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu Euro 12,50, STG 12,50,<br />
JPY 1.500, HKD 12,50, SGD 12,50, SGD 12,50 bzw.<br />
AUD 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />
C3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />
12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />
30. Juni 2011um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse JD und der Klasse J3D werden<br />
Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />
begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse Y3, Klasse<br />
Y4, Klasse Y5, Klasse Y5H bzw. Klasse Y6H werden<br />
Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />
begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu Euro 100, STG 100,<br />
JPY 1.500, HKD 100, SGD 100, SGD 100 bzw.<br />
AUD 100 angeboten.<br />
Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
| 130
Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />
X3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klasse JD und der<br />
Klasse J3D werden nur von Anlegern angenommen, die<br />
japanische Investmenttrusts in Form von Dachfonds<br />
sind, die nach dem japanischen Gesetz über<br />
Investmenttrusts und Investmentgesellschaften<br />
gegründet wurden und die von dem Anlageverwalter<br />
oder anderen Investmenttrustgesellschaften, die nach<br />
dem japanischen Finanzinstrumente- und Börsengesetz<br />
registriert sind, verwaltet werden.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />
X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />
gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />
dem Manager oder seinem Beauftragten<br />
abgeschlossen haben.<br />
Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />
sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />
Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />
seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />
Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />
Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />
der betreffenden Klasse auszugeben.<br />
8. Anforderungen bezüglich<br />
Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />
Mindestfolgezeichnung und<br />
Mindestrücknahme<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />
Mindestbestände:<br />
Anteile der Klasse A USD 1.000<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse A4 HKD 10.000<br />
Anteile der Klasse A5 SGD 1.000<br />
Anteile der Klasse A5H SGD 1.000<br />
Anteile der Klasse A6H AUD 1.000<br />
Anteile der Klasse C USD 1.000<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse H USD 1.000<br />
Anteile der Klasse JD USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse J3D JPY 125.000.000<br />
Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />
Anteile der Klasse Y4 HKD 10.000.000<br />
Anteile der Klasse Y5 SGD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y5H SGD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y6H AUD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />
PineBridge Global Bond Fund<br />
Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />
Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />
Mindestrücknahmen:<br />
Anteile der Klasse A USD 250<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse A2 STG 250<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse A4 HKD 1.000<br />
Anteile der Klasse A5 SGD 250<br />
Anteile der Klasse A5H SGD 250<br />
Anteile der Klasse A6H AUD 250<br />
Anteile der Klasse C USD 250<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse C2 STG 250<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse H USD 250<br />
Für Anteile der Klasse JD, Klasse J3D, Klasse Y,<br />
Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse Y3, Klasse Y4, Klasse<br />
Y5, Klasse Y5H, Klasse Y6H, Klasse YD, Klasse Y1D,<br />
Klasse Y3D, Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und der<br />
Klasse X3 gilt keine Mindestfolgezeichnung und<br />
Mindestrücknahme.<br />
9. Management- und Fondsgebühren<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />
an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />
nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />
Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />
nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />
Anteile der Klasse A 1,10 %<br />
Anteile der Klasse A1 1,10 %<br />
Anteile der Klasse A2 1,10 %<br />
Anteile der Klasse A3 1,10 %<br />
Anteile der Klasse A4 1,10 %<br />
Anteile der Klasse A5 1,10 %<br />
Anteile der Klasse A5H 1,10 %<br />
Anteile der Klasse A6H 1,10 %<br />
Anteile der Klasse C 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C1 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />
Anteile der Klasse H 4,00 %<br />
Anteile der Klasse JD 0,50 %<br />
Anteile der Klasse J3D 0,50 %<br />
Anteile der Klasse Y 0,60 %<br />
Anteile der Klasse Y1 0,60 %<br />
Anteile der Klasse Y2 0,60 %<br />
| 131
Anteile der Klasse Y3 0,60 %<br />
Anteile der Klasse Y4 0,60 %<br />
Anteile der Klasse Y5 0,60 %<br />
Anteile der Klasse Y5H 0,60 %<br />
Anteile der Klasse Y6H 0,60 %<br />
Anteile der Klasse YD 0,60 %<br />
Anteile der Klasse Y1D 0,60 %<br />
Anteile der Klasse Y3D 0,60 %<br />
Anteile der Klasse X 0 %<br />
Anteile der Klasse X1 0 %<br />
Anteile der Klasse X2 0 %<br />
Anteile der Klasse X3 0 %<br />
Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />
Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und<br />
unterliegen einer höheren Managementgebühr als<br />
andere Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die<br />
für lateinamerikanische Länder gelten.<br />
Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2, Klasse<br />
A3, Klasse A4, Klasse A5, Klasse A5H und Klasse A6H<br />
ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />
der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />
eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />
dem Ermessen des Managers eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />
zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />
aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
10. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse JD, Klasse J3D,<br />
Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D beabsichtigt<br />
der Manager, am letzten Geschäftstag der Monate<br />
Februar und August eines jeden Jahres eine<br />
Ausschüttung festzusetzen. Ausschüttungen werden<br />
grundsätzlich aus den ausschüttungsfähigen<br />
Nettoerträgen des Teilfonds (ob in Form von Zinsen,<br />
Dividenden oder anderer Form) und den realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der realisierten Verluste und den<br />
nicht realisierten Gewinnen abzüglich der nicht<br />
realisierten Verluste festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />
des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />
den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />
(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
PineBridge Global Bond Fund<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />
Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />
kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />
festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />
festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />
Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
11. Handelstag<br />
Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />
12. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />
13. Wesentliche Verträge<br />
29. März 2011<br />
Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments Europe Ltd., geändert<br />
durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, nach dem letztere zum<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
| 132
NACHTRAG 13<br />
PineBridge Global Emerging Markets Equity Fund<br />
Nachtrag 13 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />
PineBridge Global Funds<br />
Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />
den PineBridge Global Emerging Markets Equity Fund<br />
(der „Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />
Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />
Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />
der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />
zugelassen wurde.<br />
Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />
29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />
dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />
Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />
allgemeinen Beschreibung<br />
- des Fonds und seines Managements und seiner<br />
Verwaltung,<br />
- seiner Anlagebeschränkungen und<br />
Kreditaufnahmebefugnisse,<br />
- seiner allgemeinen Management- und<br />
Fondsgebühren,<br />
- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />
Anteilinhaber,<br />
- seiner Risikofaktoren, und<br />
- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />
gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />
Ireland Limited.<br />
Die Mitglieder des Verwaltungsrats des Managers sind<br />
im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />
Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />
Verantwortung für die im Prospekt enthaltenen<br />
Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />
Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />
Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />
gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />
Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />
dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />
Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />
Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />
Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />
wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles darstellen<br />
und ist möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet.<br />
1. Anlageverwalter<br />
Der Manager hat die PineBridge Investments LLC, c/o<br />
CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400,<br />
Wilmington, DE 19808, USA (registrierte Anschrift) und<br />
399 Park Avenue, 4th Floor, New York, NY 10022, USA<br />
(Geschäftsanschrift) zum Anlageverwalter des Teilfonds<br />
bestellt. Der Anlageverwalter trägt die Verantwortung<br />
für die Verwaltung des Vermögens des Teilfonds im<br />
Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />
Der Anlageverwalter, ein in den USA ansässiger und<br />
den Vorschriften der Securities and Exchange<br />
Commission unterliegender Investmentmanager, ist<br />
eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Bridge<br />
Partners. Zum 31. Dezember 2010 hatte der<br />
Anlageverwalter Vermögenswerte in Höhe von USD 44<br />
PineBridge Global Emerging Markets Equity Fund<br />
Mrd. unter Verwaltung.<br />
Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />
der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />
bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />
Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />
an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />
Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />
tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />
Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />
Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />
Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />
Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />
festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />
Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />
eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />
Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
2. Anlageziel<br />
Der Teilfonds strebt langfristig eine verhältnismäßig<br />
hohe Wachstumsrate durch die sorgfältige Auswahl von<br />
Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren in den<br />
weltweiten Schwellenländern und gleichzeitig den<br />
Schutz des Teilfonds vor potenziellen Kursverlusten an.<br />
3. Anlagepolitik<br />
Der Teilfonds wird mindestens zwei Drittel seines<br />
Gesamtvermögens in Wertpapieren von Emittenten<br />
anlegen, die ihren Hauptsitz in Schwellenländern<br />
weltweit haben oder dort den überwiegenden Teil ihrer<br />
Geschäftstätigkeit ausüben, unter anderem in den<br />
Schwellenländern Europas, des Mittleren Ostens,<br />
Südostasiens, Lateinamerikas und Afrikas.<br />
Der Teilfonds kann in lokal notierten russischen Aktien<br />
anlegen, wenngleich jeweils höchstens 20 % des<br />
Nettoinventarwerts in lokal notierten russischen Aktien<br />
angelegt werden und Anlagen nur in<br />
Beteiligungspapieren erfolgen, die auf der Ebene 1 oder<br />
der Ebene 2 der RTS-Wertpapierbörse und der MICEX<br />
notiert/gehandelt werden. Eine solche Anlage wird nicht<br />
die Hauptausrichtung des Teilfonds darstellen.<br />
Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />
Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />
Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />
Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />
Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />
Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />
Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />
Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />
weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />
erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />
erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />
ist.<br />
Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />
Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />
Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />
Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />
des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />
Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />
künftiger Aussichten führt.<br />
Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />
Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />
folgt klassifiziert:<br />
1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />
(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />
Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />
erfahren).<br />
| 133
2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />
3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />
4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />
stabile Situationen, (b) zyklische Situationen<br />
und (c) Trendwende-Situationen unterteilt<br />
werden.<br />
Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />
Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />
qualitative Kriterien verwendet.<br />
Der Anlageverwalter ist der Meinung, dass die meisten<br />
dieser Länder, obgleich das Wachstum dieser globalen<br />
Schwellenmärkte durch Krisenzeiten und<br />
vorübergehende Rückschläge unterbrochen wird, auf<br />
Grund einer marktorientierten Wirtschaftspolitik, eines<br />
stetigen Technologietransfers und hoher<br />
Investitionsaufwendungen einen steigenden<br />
Lebensstandard erreichen werden. Der internationale<br />
Anleger dürfte von diesem Wachstum profitieren.<br />
Makroökonomisches Research unter Nutzung der<br />
umfassenden lokalen Präsenz der von PineBridge<br />
Investments und lokaler Expertise wird auch eine<br />
entscheidende Rolle spielen. Entscheidungen zur<br />
Vermögensstrukturierung werden sowohl auf regionaler<br />
als auch auf globaler Basis getroffen.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />
Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />
wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />
Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />
ausgestattet sind, anlegen.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />
Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem unter<br />
anderem LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil<br />
des Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />
und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />
Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />
Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />
werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />
mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />
notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />
darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />
Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />
Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />
Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />
zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />
Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />
Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />
zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />
zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />
Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />
Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />
Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />
Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />
gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />
Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />
Barausgleich erfüllt werden.<br />
Der Teilfonds kann in American Depository Receipts,<br />
International Depository Receipts und Global<br />
Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) anlegen,<br />
die an einer anerkannten Börse gemäß Anhang I zum<br />
Prospekt notiert werden. Solche Anlagen müssen mit<br />
dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />
Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />
PineBridge Global Emerging Markets Equity Fund<br />
Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />
gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />
(REITs) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />
Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />
diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />
2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITs im Sekundärmarkt<br />
zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />
Aktien.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />
ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />
Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />
an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />
gehandelt werden), die von einer internationalen<br />
Ratingagentur als „investment grade“ eingestuft sind.<br />
Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />
anderem kurzfristige Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen<br />
(wie Commercial Paper mit festem oder variablem<br />
Zinssatz), Schuldtitel von Banken oder anderen<br />
Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />
Einlagenzertifikate und Bankakzepte), von<br />
supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />
Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />
Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />
besicherte Wertpapiere gehören.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />
halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />
vorgeschrieben sind.<br />
Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />
Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />
Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />
abschließen, um das Währungsrisiko der<br />
zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />
Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />
den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />
Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />
Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />
absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />
Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />
gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />
Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />
erheblich beeinflusst werden.<br />
Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />
sich durch den Abschluss von<br />
Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />
Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />
Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />
Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />
Teilfonds wird am MSCI Emerging Markets Daily Total<br />
Return Net Index (der „Index“) gemessen.<br />
Der Index ist ein am Streubesitz orientierter<br />
Marktkapitalisierungsindex, der die Wertentwicklung der<br />
Aktienmärkte in den Schwellenländern der ganzen Welt<br />
messen soll. Der Anlageverwalter kann zu der Ansicht<br />
gelangen, dass es, wenn die Zusammensetzung des<br />
Portefeuilles des Teilfonds von der des Index abweicht,<br />
notwendig oder wünschenswert ist, das Währungsrisiko<br />
des Index nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />
Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />
gehaltener Vermögenswerte mittels<br />
| 134
Devisentermingeschäften und<br />
Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />
Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />
Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />
Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />
Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />
jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />
außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />
einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />
Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />
dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />
betreffende Engagement geworden ist. Die<br />
Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />
nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />
in Kenntnis gesetzt.<br />
Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />
wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />
der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />
Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />
werden.<br />
Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />
Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />
Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />
der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />
angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />
ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />
Änderung zurückgeben können.<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />
in denen die Anlageverwalter der Meinung sind, dass<br />
ein höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />
investiert ist.<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />
in denen die Anlageverwalter der Meinung sind, dass<br />
ein höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />
investiert ist.<br />
Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />
unter der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />
Prospekt aufgeführten Anlagebeschränkungen.<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />
des Teilfonds erreicht wird.<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />
ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Der Manager wird Anteilinhabern auf Anfrage<br />
zusätzliche Informationen zu den angewandten<br />
Verfahren zur Risikosteuerung zukommen lassen,<br />
einschließlich der Höhe der geltenden Grenzen und der<br />
jüngsten Entwicklungen bei der Risiko- und<br />
Ertragscharakteristik der Hauptanlagekategorien.<br />
Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFI zu<br />
Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />
ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />
entsprechend zu ändern.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />
Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />
Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />
PineBridge Global Emerging Markets Equity Fund<br />
Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />
des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />
wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />
Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />
heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />
börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />
im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />
Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />
Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
nachstehendem Abschnitt 4 aufgeführt und umfassen:<br />
Schwellenmarktrisiko, politisches und wirtschaftliches<br />
Risiko: Russland und Volatilitätsrisiko. Diese<br />
Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />
4. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />
folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />
Diese Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind<br />
Politisches und wirtschaftliches Risiko: Russland:<br />
Anlagen in Unternehmen, die in den unabhängigen<br />
Staaten gegründet wurden, die früher Teil der<br />
Sowjetunion waren, einschließlich der Russischen<br />
Föderation, oder hauptsächlich dort geschäftlich tätig<br />
sind, bergen besondere Risiken, einschließlich<br />
wirtschaftlicher und politischer Unruhen, und verfügen<br />
möglicherweise nicht über ein transparentes und<br />
verlässliches Rechtssystem zur Durchsetzung der<br />
Rechte von Gläubigern und Anteilinhabern des<br />
Teilfonds. Die Standards für die Unternehmensführung<br />
und -kontrolle und den Anlegerschutz entsprechen in<br />
Russland möglicherweise nicht den in stärker<br />
beaufsichtigten Ländern herrschenden Standards.<br />
Obwohl die Russische Föderation wieder positive<br />
Wachstumszahlen vorweisen kann, einen Haushalts-<br />
und Leistungsbilanzüberschuss erzielt und mit ihren<br />
Verpflichtungen gegenüber Anleihegläubigern nicht in<br />
Verzug ist, bestehen weiterhin Unsicherheiten<br />
bezüglich der strukturellen Reformen (z. B.<br />
Bankenbranche, Landreform, Eigentumsrecht), der<br />
großen Abhängigkeit der Wirtschaft vom Öl, der<br />
unvorteilhaften politischen Entwicklungen und der<br />
Regierungspolitik sowie anderer Fragen. Obwohl der<br />
Teilfonds in begrenztem Umfang in russischen Aktien<br />
anlegen kann, die an der MICEX und an der RTS-<br />
Wertpapierbörse gehandelt werden, wird das<br />
Engagement in Aktien, die in Russland gehandelt<br />
werden, voraussichtlich 20 % des Nettoinventarwerts<br />
des Teilfonds nicht übersteigen.<br />
Der Nachweis des Rechtsanspruchs auf Aktien an einer<br />
russischen Gesellschaft erfolgt durch Bucheintrag. Zur<br />
Eintragung einer Beteiligung an den Aktien der<br />
Gesellschaft muss eine natürliche Person zur<br />
Registerstelle der Gesellschaft reisen und dort ein<br />
Depot eröffnen. Die Person erhält einen Auszug aus<br />
dem Aktienregister, worin die Beteiligung angegeben<br />
ist, jedoch stellt das Register selbst das einzige<br />
Dokument dar, das als schlüssiger Eigentumsnachweis<br />
anerkannt ist. Die Registerstellen unterliegen keiner<br />
effektiven staatlichen Überwachung. Es besteht die<br />
Möglichkeit, dass der Teilfonds seine Eintragung durch<br />
Betrug, Fahrlässigkeit, Versehen oder ein Unglück, wie<br />
| 135
zum Beispiel einen Brand, verlieren könnte.<br />
Registerstellen sind nicht verpflichtet, sich gegen diese<br />
Fälle zu versichern und verfügen wahrscheinlich nicht<br />
über ausreichende Vermögenswerte zur Entschädigung<br />
des Teilfonds im Verlustfall.<br />
Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />
von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
oder Anlagen an bestimmten<br />
Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />
und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />
zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />
konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />
sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />
die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />
von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
und das derzeit geringe oder fehlende<br />
Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />
Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />
staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />
Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />
Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />
Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />
verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />
Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />
und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />
die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />
Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />
Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />
Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />
möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />
Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />
manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />
in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />
Registerstelle nachgewiesen. In solchen Fällen werden<br />
vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />
Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />
Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />
die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />
nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />
können einer erheblichen nachteiligen<br />
wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />
anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />
gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />
Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />
Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />
Ländern gehören können.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />
in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />
können sich positiv oder negativ von den<br />
Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
sind in der Regel stark vom<br />
internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />
bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />
Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />
Steuerung von Wechselkursen und andere<br />
protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />
mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />
ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />
in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />
Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />
Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />
nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />
Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />
Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />
werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />
geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />
geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />
Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />
Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />
Rücknahme von Anteilen nach einem<br />
PineBridge Global Emerging Markets Equity Fund<br />
Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />
Anlagen verzögern kann.<br />
Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />
können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />
sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />
„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />
geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />
Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
und des derzeit geringen oder fehlenden<br />
Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />
Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />
bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />
anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />
gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />
Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />
erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />
denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />
sein.<br />
5. Beantragung von Anteilen<br />
Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />
derzeit angeboten werden:<br />
Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A1 in Euro<br />
Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A5 in Singapur-Dollar<br />
Anteile der Klasse C1 in Euro<br />
Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />
Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse Y5 in Singapur-Dollar<br />
Anteile der Klasse YJ in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />
Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse X1 in Euro<br />
Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A, Klasse Y und Klasse Y1 sind<br />
derzeit im Umlauf und können zum Nettoinventarwert<br />
pro Anteil der betreffenden Klasse gezeichnet werden.<br />
Anteile der Klasse A1, Klasse A2, Klasse A3 und<br />
Klasse A5 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu Euro<br />
12,50, STG 12,50, JPY 1.500 bzw. SGD 12,50<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse C1, Klasse C2 und Klasse C3<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu Euro 12,50, STG 12,50 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
| 136
Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />
30. Juni 2011um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse Y2, Klasse Y3 und Klasse Y5<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu STG 100, JPY 1.500 bzw. SGD<br />
100 angeboten.<br />
Anteile der Klasse YJ werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
JPY 1.500 angeboten<br />
Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />
X3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klasse YJ werden nur<br />
von Anlegern angenommen, die japanische<br />
Investmenttrusts in Form von Dachfonds sind, die nach<br />
dem japanischen Gesetz über Investmenttrusts und<br />
Investmentgesellschaften gegründet wurden und die<br />
von dem Anlageverwalter oder anderen<br />
Investmenttrustgesellschaften, die nach dem<br />
japanischen Finanzinstrumente- und Börsengesetz<br />
registriert sind, verwaltet werden.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />
X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />
gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />
dem Manager oder seinem Beauftragten<br />
abgeschlossen haben.<br />
Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />
sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />
Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />
seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />
Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />
Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />
der betreffenden Klasse auszugeben.<br />
6. Anforderungen bezüglich<br />
Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />
Mindestfolgezeichnung und<br />
Mindestrücknahme<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />
Mindestbestände:<br />
Anteile der Klasse A USD 1.000<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse A5 SGD 1.000<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />
PineBridge Global Emerging Markets Equity Fund<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse H USD 1.000<br />
Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />
Anteile der Klasse Y5 SGD 1.000.000Anteile<br />
Anteile der Klasse YJ JPY 125.000.000<br />
Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />
Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />
Mindestrücknahmen:<br />
Anteile der Klasse A USD 250<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse A2 STG 250<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse A5 SGD 250<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse C2 STG 250<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse H USD 250<br />
Anteile der Klasse YJ JPY 12.500.000<br />
Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />
Y3, Klasse Y5, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D,<br />
Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt<br />
keine Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />
7. Handelstag<br />
Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />
8. Management- und Fondsgebühren<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />
an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />
nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />
Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />
nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />
Anteile der Klasse A 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A1 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A2 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A3 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A5 1,30 %<br />
Anteile der Klasse C1 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />
| 137
Anteile der Klasse H 4,00 %<br />
Anteile der Klasse Y 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y1 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y2 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y3 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y5 1,00 %<br />
Anteile der Klasse YJ 0,70 %<br />
Anteile der Klasse YD 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y1D 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y3D 1,00 %<br />
Anteile der Klasse X 0 %<br />
Anteile der Klasse X1 0 %<br />
Anteile der Klasse X2 0 %<br />
Anteile der Klasse X3 0 %<br />
Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />
Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und<br />
unterliegen einer höheren Managementgebühr als<br />
andere Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die<br />
für lateinamerikanische Länder gelten.<br />
Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2, Klasse<br />
A3 und Klasse A5 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />
der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />
eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />
dem Ermessen des Managers eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />
zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />
aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
9. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />
und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />
Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />
jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />
Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />
des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />
PineBridge Global Emerging Markets Equity Fund<br />
den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />
(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />
Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />
kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />
festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />
festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />
Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
10. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />
11. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments LLC, geändert durch<br />
eine Ergänzungsvereinbarung vom 13.<br />
Dezember 2005 sowie durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, nach dem letztere zum<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
29. März 2011<br />
| 138
NACHTRAG 14<br />
PineBridge Global Focus Value Equity Fund<br />
Nachtrag 14 zum Prospekt vom 29. März 2011<br />
für PineBridge Global Funds<br />
Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />
den PineBridge Global Focus Value Equity Fund (der<br />
„Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />
Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />
Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />
der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />
zugelassen wurde.<br />
Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />
29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />
dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />
Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />
allgemeinen Beschreibung:<br />
- des Fonds und seines Managements und seiner<br />
Verwaltung,<br />
- seiner Anlagebeschränkungen und<br />
Kreditaufnahmebefugnisse,<br />
- seiner allgemeinen Management- und<br />
Fondsgebühren,<br />
- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />
Anteilinhaber,<br />
- seiner Risikofaktoren, und<br />
- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />
gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />
Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />
Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />
Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />
Verantwortung für die im Prospekt enthaltenen<br />
Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />
Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />
Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />
gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />
Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />
dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />
Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />
Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />
Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />
wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />
darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />
Anleger geeignet.<br />
1. Anlageverwalter<br />
Der Manager hat die PineBridge Investments LLC, c/o<br />
CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400,<br />
Wilmington, DE 19808, USA (registrierte Anschrift) und<br />
399 Park Avenue, 4th Floor, New York, NY 10022, USA<br />
(Geschäftsanschrift) zum Anlageverwalter des Teilfonds<br />
bestellt. Der Anlageverwalter trägt die Verantwortung<br />
für die Verwaltung des Vermögens des Teilfonds im<br />
Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />
Der Anlageverwalter, ein in den USA ansässiger und<br />
den Vorschriften der Securities and Exchange<br />
Commission unterliegender Investmentmanager, ist<br />
eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Bridge<br />
Partners. Zum 31. Dezember 2010 hatte der<br />
Anlageverwalter Vermögenswerte in Höhe von USD 44<br />
PineBridge Global Focus Value Equity Fund<br />
Mrd. unter Verwaltung.<br />
Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />
der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />
bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />
Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />
an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />
Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />
tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />
Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />
Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />
Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />
Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />
festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />
Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />
eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />
Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
2. Anlageziel<br />
Das Anlageziel des Teilfonds ist es, langfristigen<br />
Kapitalzuwachs hauptsächlich durch Anlage in globalen<br />
Aktienwerten von Emittenten zu erzielen, deren<br />
Kapitalisierung am Aktienmarkt zum Zeitpunkt des<br />
Erwerbs USD 1 Mrd. übersteigt. Mindestens zwei Drittel<br />
der Anlagen des Teilfonds werden in solchen<br />
Beteiligungspapieren vorgenommen.<br />
3. Anlagepolitik<br />
Für den Teilfonds gelten keine besonderen<br />
Anforderungen hinsichtlich der geografischen<br />
Diversifizierung. Er wird weltweit anlegen. Zu den<br />
Ländern, in denen der Teilfonds anlegen kann, zählen<br />
unter anderem die Vereinigten Staaten und die Länder<br />
Westeuropas, Nord- und Südamerikas, Afrikas und<br />
Asiens sowie Australien.<br />
Der Ansatz der Anlageverwalter bei der Auswahl der<br />
Anlagen für den Teilfonds ist auf individuelle<br />
Aktienauswahl ausgerichtet und ist wertorientiert, wie<br />
nachfolgend beschrieben.<br />
Höchstens 20 % des Gesamtwerts des Vermögens des<br />
Teilfonds zum Zeitpunkt des Erwerbs dürfen in<br />
Wertpapieren von Unternehmen angelegt werden, die<br />
in Schwellenländern auf der ganzen Welt ansässig sind.<br />
Der Ansatz der Anlageverwalter bei der Auswahl der<br />
Anlagen für den Teilfonds ist auf individuelle<br />
Aktienauswahl ausgerichtet und ist wertorientiert. Die<br />
Anlageverwalter haben sich verpflichtet, den<br />
Wertanlageansatz nach Graham und Dodd zu<br />
verfolgen, der in dem Klassiker „Security Analysis“<br />
vorgestellt wurde. Nach dieser Philosophie betrachtet<br />
der Anlageverwalter Aktien als kleine Teile von<br />
Unternehmen, die zum Verkauf stehen. Der<br />
Anlageverwalter versucht, eine diversifizierte Gruppe<br />
dieser Unternehmen als Aktien zu kaufen, deren<br />
aktueller Kurs nach seiner Ansicht deutlich unter ihrem<br />
Substanzwert liegt und bei denen er der Ansicht ist,<br />
dass sie nicht nur eine mögliche Sicherheitsmarge<br />
gegen Kursverluste, sondern darüber hinaus attraktive<br />
Gewinnmöglichkeiten über den Geschäftszyklus bieten.<br />
Bei der Analyse des tatsächlichen langfristigen Wertes<br />
eines Unternehmens konzentrieren sich die<br />
Anlageverwalter auf dessen fundamentale Merkmale,<br />
wozu unter anderem der Buchwert, der Cashflow, die<br />
Ertrags- und Kapitalstruktur sowie die bisherige<br />
Leistung des Managements und branchenweite<br />
Themen zählen. Wurde der Substanzwert eines<br />
Unternehmens geschätzt, dann wird er mit dem<br />
| 139
aktuellen Kurs der Aktie verglichen. Liegt der Kurs<br />
deutlich unter dem Substanzwert, kann die Aktie<br />
gekauft werden.<br />
Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass der Abstand<br />
zwischen dem aktuellen Kurs und dem Substanzwert<br />
der Aktien eines Unternehmens eine Sicherheitsmarge<br />
gegen Kursrückgänge bieten dürfte. Der<br />
Anlageverwalter ist außerdem der Ansicht, dass die<br />
Märkte über einen Geschäftszyklus von drei bis fünf<br />
Jahren allmählich den Wert des Unternehmens<br />
erkennen und seinen Kurs auf seinen Substanzwert<br />
hinauftreiben sollten. Wenngleich der Teilfonds nicht<br />
zum Zwecke kurzfristiger Käufe und Verkäufe in Aktien<br />
anlegen wird, können solche Wertpapiere von Zeit zu<br />
Zeit ungeachtet der Dauer, während derer diese<br />
Papiere gehalten worden sind, verkauft werden.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />
Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />
wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />
Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />
ausgestattet sind, anlegen.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />
Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem unter<br />
anderem LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil<br />
des Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />
und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />
Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />
Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />
werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />
mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />
notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />
darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />
Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />
Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />
Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />
zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />
Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />
Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />
zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />
zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />
Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />
Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />
Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />
Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />
gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />
Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />
Barausgleich erfüllt werden.<br />
Der Teilfonds kann in American, International und<br />
Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs)<br />
anlegen, die an einer anerkannten Börse gemäß<br />
Anhang I zum Prospekt notiert werden. Solche Anlagen<br />
müssen mit dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />
Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />
Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />
gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />
(REITS) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />
Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />
diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />
2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITS im Sekundärmarkt<br />
zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />
Aktien.<br />
PineBridge Global Focus Value Equity Fund<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ergänzend Barmittel und / oder<br />
andere flüssige Vermögenswerte halten und kann in<br />
Geldmarktinstrumenten (wie in den Bekanntmachungen<br />
der Zentralbank definiert und die an einem geregelten<br />
Markt gehandelt werden, aber nicht gehandelt zu<br />
werden brauchen) anlegen, die von einer<br />
internationalen Ratingagentur als „investment grade“<br />
eingestuft sind. Zu diesen Geldmarktinstrumenten<br />
können unter anderem kurzfristige Verpflichtungen<br />
nicht-staatlicher Emittenten (wie beispielsweise fest-<br />
oder variabel verzinsliches Commercial Paper),<br />
Verpflichtungen von Banken oder anderen Einlagen<br />
annehmenden Instituten (wie beispielsweise<br />
Einlagenzertifikate und Bankakzepte), und Wertpapiere<br />
gehören, die von supranationalen Organisationen oder<br />
von den Regierungen selbstständiger Staaten, deren<br />
Behörden, Institutionen und Gebietskörperschaften<br />
ausgegeben oder anderweitig abgesichert sind.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten, wie<br />
in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />
vorgeschrieben, halten.<br />
Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />
Teilfonds wird am MSCI World Value Index (der<br />
„Index“) gemessen. Der Index ist ein am Streubesitz<br />
orientierter Marktkapitalisierungsindex, der die<br />
Wertentwicklung von als Wert-Titeln geltenden<br />
Wertpapieren in entwickelten Ländern messen soll. Der<br />
Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen, dass<br />
es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles des<br />
Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig oder<br />
wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />
nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />
Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />
gehaltener Vermögenswerte mittels<br />
Devisentermingeschäften und<br />
Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />
Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />
Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />
Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />
Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />
jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />
außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />
einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />
Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />
dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />
betreffende Engagement geworden ist. Die<br />
Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />
nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />
in Kenntnis gesetzt.<br />
Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />
Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />
Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />
abschließen, um das Währungsrisiko der<br />
zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />
Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />
den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />
Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />
Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />
absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />
Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />
gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />
Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />
erheblich beeinflusst werden.<br />
| 140
Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />
sich durch den Abschluss von<br />
Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />
Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />
Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />
Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />
wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />
der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />
Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />
werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />
Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />
Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />
der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />
angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />
ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />
Änderung zurückgeben können.<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />
in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />
höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />
investiert ist.<br />
Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />
mit der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />
Prospekt angegebenen Anlagebeschränkungen.<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />
des Teilfonds erreicht wird.<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />
ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />
ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />
Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />
angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger<br />
jüngster Entwicklungen bei den Risiko- und<br />
Renditemerkmalen der Hauptanlagekategorien.<br />
Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFIs zu<br />
Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />
ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />
entsprechend zu ändern.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />
Teilfonds gemäß den Vorschriften der Zentralbank<br />
anlegen darf, enthält der Anhang I zum Prospekt, der<br />
zusammen mit und unter Berücksichtigung des<br />
Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds, wie<br />
vorstehend dargelegt, gelesen werden sollte. Die<br />
Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />
heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nichtbörsennotierten<br />
Wertpapieren ist die Anlage auf die im<br />
Anhang I zum Prospekt aufgeführten Wertpapierbörsen<br />
und Märkte beschränkt.<br />
Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
nachstehendem Abschnitt 5 aufgeführt und umfassen:<br />
PineBridge Global Focus Value Equity Fund<br />
Schwellenmarktrisiko und Volatilitätsrisiko. Diese<br />
Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />
4. Anlagebeschränkungen<br />
Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />
entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />
Hauptteil des Prospekts.<br />
Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />
Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />
Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />
es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />
Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />
ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />
Anlagebeschränkungen:<br />
Der Teilfonds darf keine ungedeckten<br />
Verkäufe von Derivaten vornehmen.<br />
Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen<br />
des Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />
übersteigen; der Gesamtwert der offenen<br />
Short-Positionen in Derivaten darf den<br />
Gesamtmarktwert der entsprechenden<br />
Wertpapiere, die von dem Teilfonds gehalten<br />
werden müssen, nicht übersteigen.<br />
Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />
seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />
möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />
Finanzaufsichtskommission (Financial<br />
Supervisory Commission) einholen.<br />
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />
Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />
gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />
Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />
Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />
Zentralbank entspricht.<br />
5. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />
folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />
Diese Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />
Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />
von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
oder Anlagen an bestimmten<br />
Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />
und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />
zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />
konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />
sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />
die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />
von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
und das derzeit geringe oder fehlende<br />
Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />
Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />
staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />
Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />
Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />
Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />
verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />
| 141
Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />
und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />
die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />
Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />
Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />
Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />
möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />
Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />
manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />
in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />
Registerstelle nachgewiesen; In solchen Fällen werden<br />
vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />
Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />
Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />
die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />
nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />
können einer erheblichen nachteiligen<br />
wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />
anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />
gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />
Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />
Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />
Ländern gehören können.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />
in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />
können sich positiv oder negativ von den<br />
Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
sind in der Regel stark vom<br />
internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />
bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />
Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />
Steuerung von Wechselkursen und andere<br />
protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />
mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />
ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />
in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />
Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />
Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />
nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />
Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />
Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />
werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />
geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />
geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />
Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />
Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />
Rücknahme von Anteilen nach einem<br />
Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />
Anlagen verzögern kann.<br />
Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />
können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />
sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />
„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />
geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />
Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
und des derzeit geringen oder fehlenden<br />
Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />
Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />
bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />
anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />
gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />
Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />
erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />
denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />
sein.<br />
PineBridge Global Focus Value Equity Fund<br />
6. Beantragung von Anteilen<br />
Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />
derzeit angeboten werden:<br />
Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A1 in Euro<br />
Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse C1 in Euro<br />
Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />
Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />
Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse X1 in Euro<br />
Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse L in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A, Klasse L und Klasse Y sind<br />
derzeit im Umlauf und können zum Nettoinventarwert<br />
gezeichnet werden.<br />
Anteile der Klasse A1, Klasse A2 und Klasse A3<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu Euro 12,50, STG 12,50 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />
C3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />
30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse Y, Klasse Y2 und Klasse Y3 werden<br />
Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />
begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu EUR 100, STG 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />
X3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
| 142
Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />
X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />
gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />
dem Manager oder seinem Beauftragten<br />
abgeschlossen haben.<br />
Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />
sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />
Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />
seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />
Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />
Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />
der betreffenden Klasse auszugeben.<br />
7. Anforderungen bezüglich<br />
Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />
Mindestfolgezeichnung und<br />
Mindestrücknahme<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />
Mindestbestände:<br />
Anteile der Klasse A USD 1.000<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse C USD 1.000<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse H USD 1.000<br />
Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />
Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />
Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />
Für Anteile der Klasse L gilt keine<br />
Mindesterstzeichnung und kein Mindestbestand.<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />
Mindestrücknahmen:<br />
Anteile der Klasse A USD 250<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse A2 STG 250<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse C USD 250<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse C2 STG 250<br />
PineBridge Global Focus Value Equity Fund<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse H USD 250<br />
Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />
Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />
Klasse X1, Klasse X2, Klasse X3 und Klasse L gilt<br />
keine Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />
8. Management- und Fondsgebühren<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />
an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />
nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />
Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />
nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />
Anteile der Klasse A 1,30%<br />
Anteile der Klasse A1 1,30%<br />
Anteile der Klasse A2 1,30%<br />
Anteile der Klasse A3 1,30%<br />
Anteile der Klasse C 2,25%<br />
Anteile der Klasse C1 2,25%<br />
Anteile der Klasse C2 2,25%<br />
Anteile der Klasse C3 2,25%<br />
Anteile der Klasse H 4,00%<br />
Anteile der Klasse Y 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y1 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y2 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y3 1,00%<br />
Anteile der Klasse YD 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y1D 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y3D 1,00%<br />
Anteile der Klasse X 0%<br />
Anteile der Klasse X1 0%<br />
Anteile der Klasse X2 0%<br />
Anteile der Klasse X3 0%<br />
Anteile der Klasse L 1, 25%<br />
Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />
Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />
einer höheren Managementgebühr als andere<br />
Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />
lateinamerikanische Länder gelten.<br />
Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2 und<br />
Klasse A3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />
der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />
eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />
dem Ermessen des Managers eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />
| 143
Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />
zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />
aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
9. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />
und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />
Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />
jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />
Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />
des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />
den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />
(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />
Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />
kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />
festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />
festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />
Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
10. Handelstag<br />
Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />
11. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />
12. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments LLC, geändert durch<br />
einen Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag<br />
vom 7. April 2010, nach dem Letzterezum<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
29. März 2011<br />
PineBridge Global Focus Value Equity Fund<br />
| 144
SUPPLEMENT 15<br />
PineBridge Global Focus Equity Fund<br />
Supplement 15 to the Prospectus dated 29 March,<br />
2011 for PineBridge Global Funds<br />
This Supplement contains specific information in relation to<br />
PineBridge Global Focus Equity Fund (the "Sub-Fund"), a<br />
sub-fund of PineBridge Global Funds (the "Fund") an<br />
open-ended umbrella unit trust authorised by the Central<br />
Bank pursuant to the Regulations.<br />
This Supplement forms part of and should be read in<br />
conjunction with the Prospectus for the Fund dated 29<br />
March, 2011 and any Supplements thereto, which contains<br />
the general description of:<br />
- the Fund and its management and administration;<br />
- its investment restrictions and borrowing powers;<br />
- its general management and Fund charges;<br />
- the taxation of the Fund and of its Unitholders;<br />
- its risk factors; and<br />
- names of all other sub-funds of the Fund<br />
which is available from the Manager at 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Ireland.<br />
PineBridge Investments Ireland Limited is the Manager of<br />
the Fund. The Directors of the Manager are set out in the<br />
main body of the Prospectus.<br />
The Directors of the Manager accept responsibility for the<br />
information contained in the Prospectus and this Supplement.<br />
To the best of the knowledge and belief of the Directors<br />
(who have taken all reasonable care to ensure that<br />
such is the case) such information is in accordance with<br />
the facts and does not omit anything likely to affect the<br />
import of such information. The Directors accept responsibility<br />
accordingly.<br />
The audited financial information for the Fund will be sent<br />
on request to any Unitholder.<br />
An investment in the Sub-Fund should not constitute a<br />
substantial proportion of an investment portfolio and<br />
may not be appropriate for all investors.<br />
1. The Investment Manager<br />
The Manager has appointed PineBridge Investments LLC,<br />
c/o CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400, Wilmington,<br />
DE 19808, USA (registered address) and 399 Park<br />
Avenue, 4 th Floor, New York, NY 10022, USA (business<br />
address), to act as investment manager to the Sub-Fund.<br />
The Investment Manager has the responsibility for the<br />
investment management, on a discretionary basis, of the<br />
assets of the Sub-Fund.<br />
The Investment Manager is a US based investment manager<br />
regulated by the Securities and Exchange Commission<br />
and is a wholly owned subsidiary of Bridge Partners.<br />
As at 31 December, 2010 the Investment Manager had<br />
USD 44 billion assets under management.<br />
The Investment Manager is also a member company of<br />
PineBridge Global Focus Equity Fund<br />
PineBridge Investments. PineBridge Investments provides<br />
investment advice and markets asset management products<br />
and services to its clients around the world. It operates<br />
as a multi-strategy investment manager in 32 countries<br />
and jurisdictions, with USD 82.1 billion in assets under<br />
management as of 31 December, 2010. PineBridge<br />
Investments is a leading asset manager with long-term<br />
track records across listed equity, fixed income and alternative<br />
investments strategies, and a rich heritage managing<br />
assets for one of the world’s largest insurance and<br />
financial services companies.<br />
2. Investment Objective<br />
The Sub-Fund seeks to achieve growth at a reasonable<br />
price (meaning securities that have a growth potential and<br />
are reasonably priced as determined by conventional<br />
measures, such as priced earnings or by comparison to<br />
other securities in the same market and the same industry)<br />
by making equity and equity-related investments in global<br />
markets with a focus on superior and sustainable earnings<br />
performance.<br />
3. Investment Policy<br />
The Sub-Fund's investments will be allocated across<br />
global markets.<br />
The Sub-Fund may invest in locally listed Russian shares,<br />
although no more than 20% of Net Asset Value will be<br />
invested in locally listed Russian shares at any one time<br />
and investment will only be made in equity securities that<br />
are listed / traded on level 1 or level 2 of the RTS stock<br />
exchange and MICEX. Such an investment will not form<br />
the principal focus of the Sub-Fund.<br />
The Investment Manager believes that the performance of<br />
equities over longer periods of time is driven by the progression<br />
of earnings. The Sub-Fund will strive to add value<br />
by identifying stocks with superior sustainable earnings<br />
performance. The stock selection will also be influenced by<br />
valuation levels, but only to the extent that factors have<br />
been identified which are expected to drive valuation potential<br />
to be realised in terms of earnings progression.<br />
On a regional basis, the investment universe is categorised<br />
according to growth potential. This classification<br />
process incorporates the background of each company's<br />
historical growth patterns, resulting in an informed assessment<br />
of future prospects.<br />
Companies in the investment universe will be classified as<br />
follows:<br />
1. Exceptional growth prospects (normally, relatively<br />
new companies or companies going through radical transformation).<br />
2. High and stable growth.<br />
3. High but cyclical growth.<br />
4. Low or no growth, which are sub-divided into (a)<br />
stable, (b) cyclical and (c) turn-around situation.<br />
Distinct quantitative and qualitative criteria are set forth for<br />
buy and sell decisions.<br />
| 145
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />
Bank, invest in equity and equity-related securities<br />
including but not limited to common stock, preferred stock<br />
and securities which are convertible into or exchangeable<br />
for such equity securities, or which carry warrants to purchase<br />
such equity securities.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />
Bank, purchase and sell equity index and equityrelated<br />
instruments including but not limited to LEPOs,<br />
OPALS, PERLES (as outlined in the main body of the<br />
Prospectus), participatory receipts / participatory certificates<br />
and share index notes, each of which may assist in<br />
achieving the investment objective of the Sub-Fund.<br />
Where utilised, LEPOs, OPALS and PERLES will be listed<br />
or traded on one or more of the stock exchanges or recognised<br />
markets on which the Sub-Fund is permitted to invest,<br />
as set out in Appendix I to the Prospectus. These<br />
instruments shall in each case comprise transferable securities<br />
of the issuer, notwithstanding that their value is linked<br />
to an underlying equity or equity index. In practice, the<br />
Sub-Fund will purchase such instruments from an issuer<br />
and the instrument will track the underlying equity or equity<br />
index. It should be noted that the Sub-Fund's exposure in<br />
relation to these instruments will be to the issuer of the<br />
instruments. However, the Sub-Fund will also have an<br />
economic exposure to the underlying securities themselves.<br />
Any LEPOs purchased or sold by the Sub-Fund will<br />
be exercisable at any time over the duration of its life and<br />
may be settled on a cash basis.<br />
The Sub-Fund may invest in American, International, and<br />
Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) which<br />
are listed on a Recognised Exchange as set out in Appendix<br />
I to the Prospectus. Such investments must be in accordance<br />
with the investment objective, investment policy<br />
and investment restrictions of the Sub-Fund.<br />
The Sub-Fund may invest up to 10% of its Net Asset Value<br />
in regulated collective investment schemes, including real<br />
estate investment trusts (REITs), where the investment<br />
policies of these schemes are consistent with that of the<br />
Sub-Fund and such schemes meet the criteria set out in<br />
Guidance Note 2/03. The ability to trade REITs in the<br />
secondary market can be more limited than other stocks.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />
Bank, hold cash and / or ancillary liquid assets and<br />
may invest in money market instruments (as defined in the<br />
Central Bank's Notices and which may or may not be dealt<br />
on a regulated market), which are rated investment grade<br />
by an international rating agency. Such money market<br />
instruments may include but are not limited to nongovernment<br />
short term obligations (such as fixed or floating<br />
rate commercial paper), obligations of banks or other<br />
depository institutions (such as certificates of deposit and<br />
bankers acceptances), securities issued or otherwise<br />
backed by supranational organisations or by sovereign<br />
governments, their agencies, their instrumentalities and<br />
political sub divisions.<br />
Investments will be selected on a total return basis, considering<br />
both the potential capital appreciation and yield of<br />
each issue, although capital appreciation considerations<br />
will dominate.<br />
PineBridge Global Focus Equity Fund<br />
The performance of the Sub-Fund’s portfolio of investments<br />
will be measured against MSCI World Index (the<br />
"Index"). The Index is a free float-adjusted market capitalisation<br />
weighted index that is designed to measure the<br />
equity market performance of developed markets. The<br />
Investment Manager may consider that, where the Sub-<br />
Fund's portfolio make up is different to that of the referenced<br />
Index, it is necessary or desirable to replicate the<br />
currency exposure of the Index and therefore the Investment<br />
Manager is entitled to alter the currency exposure<br />
characteristics of certain of the assets held within the Sub-<br />
Fund through the use of forward and futures currency<br />
contracts so that, whilst its own determination of portfolio<br />
make up may be reflected in the actual portfolio make up,<br />
the currency exposure can reflect that of the Index.<br />
The Investment Manager is, however, entitled at any time<br />
to change the Index where, for reasons outside the Investment<br />
Manager's control, the Index has been replaced<br />
by another index or where another index may reasonably<br />
be considered by the Investment Manager to have become<br />
the industry standard for the relevant exposure. Unitholders<br />
will be advised of any change in the Index in the next<br />
annual or half-yearly report of the Sub-Fund.<br />
The Sub-Fund may also engage in forward foreign exchange<br />
contracts for hedging purposes, to alter the currency<br />
exposure of the underlying assets, in accordance<br />
with the limits set out by the Central Bank. The Sub-Fund<br />
may also hedge currency exchange risk by entering into<br />
forward, futures and currency swap contracts and purchasing<br />
and selling put or call options on foreign currency and<br />
on foreign currency futures contracts within the limits set<br />
out by the Central Bank. Because currency positions held<br />
by the Sub-Fund may not correspond with the asset position<br />
held, the performance may be strongly influenced by<br />
movements in the FX rates.<br />
It is expected that any leverage that arises as a result of<br />
engaging in forward foreign exchange contracts, forward,<br />
futures and swap currency contracts, call options on foreign<br />
currency or foreign currency futures contracts for<br />
hedging purposes will be minimal.<br />
Any changes to the investment objective of the Sub-Fund<br />
and any material changes to the investment policy may not<br />
be made without the prior written approval on the basis of<br />
a majority of votes cast at a general meeting of Unitholders<br />
of the Sub-Fund. Any such changes may not be made<br />
without the approval of the Central Bank. In the event of a<br />
change in investment objective and / or a change to the<br />
investment policy, a reasonable notification period will be<br />
provided by the Manager to enable Unitholders to redeem<br />
their Units prior to implementation of such change.<br />
The Sub-Fund will be managed so as to be fully invested,<br />
other than during periods where the Investment Manager<br />
believes that a larger cash position is warranted.<br />
The Sub-Fund’s investments are subject to the investment<br />
restrictions as set out in the section of the Prospectus<br />
headed "Investment Restrictions".<br />
No assurance can be given that the Sub-Fund's invest-<br />
| 146
ment objective will be achieved.<br />
The Manager will employ a risk management process<br />
which will enable it to accurately measure, monitor and<br />
manage the risks attached to financial derivative positions<br />
and details of this process have been provided to the Central<br />
Bank. The Manager will not utilise FDI which have not<br />
been included in the risk management process until such<br />
time as a revised risk management process has been filed<br />
with the Central Bank.<br />
The Manager will, on request, provide supplementary<br />
information to Unitholders relating to the risk management<br />
methods employed, including the quantitative limits that<br />
are applied and any recent developments in the risk and<br />
yield characteristics of the main categories of investments.<br />
It is not the current intention of the Sub-Fund to use FDI for<br />
investment purposes. Should this intention change the<br />
Prospectus and this Supplement shall be amended accordingly.<br />
A list of the stock exchanges and markets in which the<br />
Sub-Fund is permitted to invest, in accordance with the<br />
requirements of the Central Bank, is contained in Appendix<br />
I to the Prospectus and should be read in conjunction with,<br />
and subject to, the Sub-Fund's investment objective and<br />
investment policy, as detailed above. The Central Bank<br />
does not issue a list of approved markets. With the exception<br />
of permitted investments in unlisted securities, investment<br />
will be restricted to those stock exchanges and markets<br />
listed in Appendix I to the Prospectus.<br />
The risk factors specific to the Sub-Fund are set out in<br />
section 5 below and include Emerging Markets Risk, Political<br />
& Economic Risk: Russia and Volatility Risk. These risk<br />
factors may not be a complete list of all risk factors associated<br />
with an investment in the Sub-Fund.<br />
4. Investment Restrictions<br />
The investment restrictions applying to the Sub-Fund, in<br />
accordance with the Regulations and the Central Bank<br />
Notices, are set out in the main body of the Prospectus.<br />
It is not the current intention of the Sub-Fund to invest in<br />
derivatives. If the Sub-Fund’s investment policy is subsequently<br />
amended to permit the use of derivatives for investment<br />
purposes during such period as the Sub-Fund is<br />
registered in Taiwan, the following investment restrictions<br />
shall also apply:<br />
The Sub-Fund shall not carry out uncovered sales<br />
of derivatives.<br />
The total value of the Sub-Fund’s open long positions<br />
in derivatives may not exceed 40 percent of<br />
the net asset value of the Sub-Fund; the total<br />
value of the Sub-Fund’s open short positions in<br />
derivatives may not exceed the total market value<br />
of the corresponding securities required to be<br />
held by the Sub-Fund;<br />
If the Sub-Fund intends to hold a higher percentage<br />
of its Net Asset Value in derivatives, approval<br />
must be obtained in advance from the Financial<br />
Supervisory Commission.<br />
PineBridge Global Focus Equity Fund<br />
For the avoidance of doubt, at all times the Sub-Fund shall<br />
be managed so as to ensure that the contract value of total<br />
investments in derivatives by the Sub-Fund will be in accordance<br />
with the Regulations and the Central Bank Notices.<br />
5. Additional Risk Factors<br />
The general risk factors set out in the "Risk Factors" section<br />
of the Prospectus apply to the Sub-Fund. In addition,<br />
the following risk factors apply to the Sub-Fund. These risk<br />
factors may not be a complete list of all risk factors associated<br />
with an investment in the Sub-Fund.<br />
Emerging Markets Risk: Investment in the securities of<br />
companies in 'emerging' or 'developing' countries, or investment<br />
in certain securities markets in 'emerging' or<br />
'developing' markets may involve a high degree of risk and<br />
may be considered speculative. Risks include (i) greater<br />
risk of expropriation, confiscatory taxation, nationalization,<br />
and social, political and economic instability; (ii) the small<br />
current size of the markets for securities of 'emerging' or<br />
'developing' market issuers and the currently low or nonexistent<br />
volume of trading, resulting in lack of liquidity and<br />
in price volatility; (iii) certain national policies which may<br />
restrict the Sub-Fund's investment opportunities including<br />
restrictions on investing in issuers or industries deemed<br />
sensitive to relevant national interests; (iv) the absence of<br />
developed legal structures governing private or foreign<br />
investment and private property; (v) the legal infrastructure<br />
and accounting, auditing and reporting standards in<br />
'emerging' or 'developing' markets may not provide the<br />
same degree of shareholder protection or information to<br />
investors as would generally apply internationally; (vi)<br />
potentially a greater risk regarding the ownership and<br />
custody of securities i.e. in certain countries, ownership is<br />
evidenced by entries in the books of a company or its<br />
registrar. In such instances, no certificates representing<br />
ownership of companies will be held by the Trustee or any<br />
of its local correspondents or in an effective central depository<br />
system; and (vii) 'emerging' or 'developing' markets<br />
may experience significant adverse economic developments,<br />
including substantial depreciation in currency exchange<br />
rates or unstable currency fluctuations, increased<br />
interest rates, or reduced economic growth rates than<br />
investments in securities of issuers based in developed<br />
countries.<br />
The economies of 'emerging' or 'developing’ markets in<br />
which the Sub-Fund may invest may differ favourably or<br />
unfavourably from the economies of industrialised countries.<br />
The economies of 'emerging' or 'developing' countries<br />
are generally heavily dependent on international trade<br />
and have been and may continue to be adversely affected<br />
by trade barriers, exchange controls, managed adjustments<br />
in relative currency values and other protectionist<br />
measures imposed or negotiated by the countries with<br />
which they trade. Investments in 'emerging' or 'developing'<br />
markets entail risks which include the possibility of political<br />
or social instability, adverse changes in investment or<br />
exchange control regulations, expropriation and withholding<br />
of dividends at source. In addition, such securities may<br />
trade with less frequency and volume than securities of<br />
companies and governments of developed, stable nations<br />
| 147
and there is also a possibility that redemption of Units<br />
following a redemption request may be delayed due to the<br />
illiquid nature of such investments.<br />
Political and Economic Risk: Russia: Investments in<br />
companies organised in or who principally do business in<br />
the independent states that were once part of the Soviet<br />
Union, including the Russian Federation pose special<br />
risks, including economic and political unrest and may lack<br />
a transparent and reliable legal system for enforcing the<br />
rights of creditors and Unitholders of the Sub-Fund. The<br />
standard of corporate governance and investor protection<br />
in Russia may not be equivalent to those provided in more<br />
regulated jurisdictions. While the Russian Federation has<br />
returned to positive growth, is generating fiscal and current<br />
account surpluses, and is current on its obligations to<br />
bondholders, uncertainty remains with regard to structural<br />
reforms (e.g. banking sector, land reform, property rights),<br />
the economy's heavy reliance on oil, unfavourable political<br />
developments and / or government policies, and other<br />
economic issues. Whilst the Sub-Fund may invest to a<br />
limited extent in Russian equities traded on the MICEX and<br />
RTS Stock Exchange, the exposure to Russian traded<br />
equities is not expected to be greater than 20% of the Net<br />
Asset Value of the Sub-Fund.<br />
Evidence of legal title to shares in a Russian company is<br />
maintained in book entry form. In order to register an interest<br />
of the company’s shares an individual must travel to<br />
the company’s registrar and open an account with the<br />
registrar. The individual will be provided with an extract of<br />
the share register detailing his interests but the only document<br />
recognised as conclusive evidence of title is the<br />
register itself. Registrars are not subject to effective government<br />
supervision. There is a possibility that the Sub-<br />
Fund could lose its registration through fraud, negligence,<br />
oversight or catastrophe such as a fire. Registrars are not<br />
required to maintain insurance against these occurrences<br />
and are unlikely to have sufficient assets to compensate<br />
the Sub-Fund in the event of loss.<br />
Volatility Risk: All markets are subject to volatility based<br />
on prevailing economic conditions. Securities in 'emerging'<br />
or 'developing' markets may involve a higher degree of risk<br />
due to the small current size of the markets for securities<br />
of 'emerging' or 'developing' market issuers and the currently<br />
low or non-existent volume of trading, which could<br />
result in price volatility. Certain economic and political<br />
events in 'emerging' or 'developing' economies, including<br />
changes in foreign exchange policies and current account<br />
positions, could also cause greater volatility in exchange<br />
rates. As stated previously, some of the markets or exchanges<br />
on which a Sub-Fund may invest may prove to be<br />
highly volatile from time to time.<br />
6. Application for Units<br />
The following classes of Unit are currently, or may be,<br />
offered:<br />
Class A Units denominated in US Dollars<br />
Class A1 Units denominated in Euro<br />
Class A2 Units denominated in Sterling<br />
Class A3 Units denominated in Japanese Yen<br />
PineBridge Global Focus Equity Fund<br />
Class C Units denominated in US Dollars<br />
Class C1 Units denominated in Euro<br />
Class C2 Units denominated in Sterling<br />
Class C3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class H Units denominated in US Dollars<br />
Class Y Units denominated in US Dollars<br />
Class Y1 Units denominated in Euro<br />
Class Y2 Units denominated in Sterling<br />
Class Y3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class YD Units denominated in US Dollars<br />
Class Y1D Units denominated in Euro<br />
Class Y3D Units denominated in Japanese Yen<br />
Class X Units denominated in US Dollars<br />
Class X1 Units denominated in Euro<br />
Class X2 Units denominated in Sterling<br />
Class X3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class L Units denominated in US Dollars<br />
Class A, Class L and Class Y Units are currently in issue<br />
and are available for subscription at the Net Asset Value.<br />
Class A1, Class A2, and Class A3 Units are being offered<br />
to the investors at Euro12.50, STG12.50 and JPY1,500<br />
respectively during the Initial Offer Period which has commenced<br />
and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />
time).<br />
Class C, Class C1, Class C2 and Class C3 Units are being<br />
offered to the investors at USD12.50, Euro12.50,<br />
STG12.50 and JPY1,500 respectively during the Initial<br />
Offer Period which has commenced and will close on 30<br />
June, 2011 at noon (Irish time).<br />
Class H Units are being offered to investors at USD12.50<br />
during the Initial Offer Period which has commenced and<br />
will close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />
Class Y1, Class Y2 and Class Y3 Units are being offered<br />
to the investors at Euro100, STG100 and JPY1,500 respectively<br />
during the Initial Offer Period which has commenced<br />
and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />
time).<br />
Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units are being offered<br />
to investors at USD100, Euro100 and JPY1,500<br />
respectively during the Initial Offer Period which has commenced<br />
and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />
time).<br />
Class X, Class X1, Class X2 and Class X3 Units are being<br />
offered to the investors at USD100, Euro100, STG100 and<br />
JPY 1,500 respectively during the Initial Offer Period which<br />
has commenced and will close on 30 June, 2011 at noon<br />
(Irish time).<br />
Subscriptions for Class X, Class X1, Class X2 or Class X3<br />
Units will only be accepted from investors who have entered<br />
into a separate arrangement (legal agreement) with<br />
the Manager or its delegate.<br />
| 148
All Classes of Units which have not already been issued<br />
may be offered to the investors on such other dates as the<br />
Manager may at its discretion, and with the consent of the<br />
Trustee, determine and notify to the Central Bank. Thereafter,<br />
Units shall be issued at the Net Asset Value per Unit<br />
of the relevant Class.<br />
7. Minimum Initial Subscription, Minimum Holding,<br />
Minimum Subsequent Subscription and<br />
Minimum Redemption Requirements<br />
The Minimum Initial Subscription and Minimum Holding<br />
applicable to each Class of Unit in the Sub-Fund are as<br />
follows:<br />
Class A Units USD 1,000<br />
Class A1 Units Euro 1,000<br />
Class A2 Units STG 1,000<br />
Class A3 Units JPY 125,000<br />
Class C Units USD 1,000<br />
Class C1 Units Euro 1,000<br />
Class C2 Units STG 1,000<br />
Class C3 Units JPY 125,000<br />
Class H Units USD 1,000<br />
Class Y Units USD 1,000,000<br />
Class Y1 Units Euro 1,000,000<br />
Class Y2 Units STG 1,000,000<br />
Class Y3 Units JPY 125,000,000<br />
Class YD Units USD 1,000,000<br />
Class Y1D Units Euro 1,000,000<br />
Class Y3D Units JPY 125,000,000<br />
The Minimum Initial Subscription for Class X, Class X1,<br />
Class X2, Class X3 Units is as follows:<br />
Class X Units USD 10,000,000<br />
Class X1 Units Euro 10,000,000<br />
Class X2 Units STG 10,000,000<br />
Class X3 Units JPY 1,250,000,000<br />
There is no Minimum Holding for Class X, Class X1, Class<br />
X2 or Class X3 Units.<br />
There is no Minimum Initial Subscription or Minimum Holding<br />
for Class L Units.<br />
The Minimum Subsequent Subscription and Minimum<br />
Redemption applicable to each Class of Unit in the Sub-<br />
Fund are as follows:<br />
Class A Units USD 250<br />
Class A1 Units Euro 250<br />
Class A2 Units STG 250<br />
Class A3 Units JPY 30,000<br />
Class C Units USD 250<br />
Class C1 Units Euro 250<br />
Class C2 Units STG 250<br />
Class C3 Units JPY 30,000<br />
Class H Units USD 250<br />
PineBridge Global Focus Equity Fund<br />
There are no Minimum Subsequent Subscription or Minimum<br />
Redemption amounts for the Class Y, Class Y1,<br />
Class Y2, Class Y3, Class YD, Class Y1D, Class Y3D,<br />
Class X, Class X1, Class X2, Class X3 or Class L Units.<br />
8. Management and Fund Charges<br />
The Manager is entitled to receive an annual fee accrued<br />
at each Dealing Day and payable monthly in arrears out of<br />
the Sub-Fund as a percentage of the Net Asset Value of<br />
each Class of Unit in the Sub-Fund at the rates stated<br />
below:<br />
Class A Units 1.30%<br />
Class A1 Units 1.30%<br />
Class A2 Units 1.30%<br />
Class A3 Units 1.30%<br />
Class C Units 2.25%<br />
Class C1 Units 2.25%<br />
Class C2 Units 2.25%<br />
Class C3 Units 2.25%<br />
Class H Units 4.00%<br />
Class Y Units 1.00%<br />
Class Y1 Units 1.00%<br />
Class Y2 Units 1.00%<br />
Class Y3 Units 1.00%<br />
Class YD Units 1.00%<br />
Class Y1D Units 1.00%<br />
Class Y3D Units 1.00%<br />
Class X Units 0%<br />
Class X1 Units 0%<br />
Class X2 Units 0%<br />
Class X3 Units 0%<br />
Class L Units 1.25%<br />
Class H Units are available for subscription by Latin<br />
American investors only and are subject to a higher management<br />
fee than other Unit Classes, this is due to market<br />
factors applicable to Latin American countries.<br />
With respect to Class A, Class A1, Class A2 and Class<br />
A3 Units, a Unitholder servicing and maintenance fee will<br />
be payable out of the assets of the Sub-Fund to the Manager<br />
at a rate of up to 0.50% of the Net Asset Value of<br />
the Sub-Fund attributable to these Classes of Units. With<br />
respect to Class X, Class X1, Class X2 and Class X3<br />
Units, a Unitholder servicing and maintenance fee will be<br />
payable out of the assets of the Sub-Fund to the Manager<br />
at a rate of up to 0.10% of the Net Asset Value of the<br />
Sub-Fund attributable to these Classes of Units. The<br />
Unitholder servicing and maintenance fee is accrued at<br />
each Dealing Day and is payable monthly in arrears.<br />
For all other classes of Units a Unitholder servicing and<br />
maintenance fee not exceeding 1% per annum accrued at<br />
each Dealing Day and payable monthly in arrears may, at<br />
the discretion of the Manager, be payable out of the Net<br />
Asset Value of the Sub-Fund attributable to the relevant<br />
| 149
class of Units.<br />
Details of any other fees and charges relating to the Sub-<br />
Fund are contained in the section headed "Management<br />
and Fund Charges" in the main body of the Prospectus.<br />
9. Distributions<br />
In relation to Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units,<br />
the Manager intends to declare a distribution on the last<br />
Business Day of May and November of each year. Distributions<br />
shall generally be declared out of the net income<br />
(whether in the form of dividends, interest or otherwise)<br />
available for distribution by the Sub-Fund and the realised<br />
profits less realised losses and unrealised profits less<br />
unrealised losses.<br />
In respect of all other Unit Classes of the Sub-Fund the<br />
Manager may declare a distribution once a year out of the<br />
net income (whether in the form of dividends, interest or<br />
otherwise) available for distribution by the Sub-Fund and<br />
the realised profits less realised losses and unrealised<br />
profits less unrealised losses. The Manager may also<br />
declare interim distributions on the same basis. Annual<br />
distributions (if declared) will be declared and paid on or<br />
before 30 June in each year.<br />
10. Dealing Day<br />
The Dealing Day for the Sub-Fund is each Business Day.<br />
11. Currency of the Sub-Fund<br />
The Base Currency of the Sub-Fund is US Dollars.<br />
12. Material Contracts<br />
(i) Investment Management Agreement dated 4<br />
March, 2005, between the Manager and Pine-<br />
Bridge Investments LLC, as amended by a Supplemental<br />
Investment Management Agreement<br />
dated 7 April, 2010, pursuant to which the latter<br />
was appointed as investment manager to the Sub-<br />
Fund. This agreement may be terminated by either<br />
party on 90 days written notice.<br />
Dated: 29 March, 2011<br />
PineBridge Global Focus Equity Fund<br />
| 150
NACHTRAG 16<br />
PineBridge Greater China Equity Fund<br />
Nachtrag 16 zum Prospekt vom 29. März 2011<br />
für PineBridge Global Funds<br />
Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />
den PineBridge Greater China Equity Fund (der<br />
„Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />
Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />
Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />
der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />
zugelassen wurde.<br />
Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />
29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />
dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />
Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />
allgemeinen Beschreibung:<br />
- des Fonds und seines Managements und seiner<br />
Verwaltung,<br />
- seiner Anlagebeschränkungen und<br />
Kreditaufnahmebefugnisse,<br />
- seiner allgemeinen Management- und<br />
Fondsgebühren,<br />
- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />
Anteilinhaber,<br />
- seiner Risikofaktoren, und<br />
- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />
gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />
Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />
Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />
Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />
Verantwortung für die im Prospekt enthaltenen Angaben.<br />
Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />
Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />
Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu gewährleisten)<br />
entsprechen diese Angaben den Tatsachen und lassen<br />
nichts aus, was die Bedeutung dieser Angaben<br />
wahrscheinlich berühren würde. Der Verwaltungsrat<br />
übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />
Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />
Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />
wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />
darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />
Anleger geeignet.<br />
Definitionen<br />
„Großraum China“ bedeutet die Volksrepublik China,<br />
Hongkong und Taiwan.<br />
1. Anlageverwalter<br />
Der Manager hat PineBridge Investments Asia Limited,<br />
Clarendon House, 2 Church Street, Hamilton HM 11,<br />
Bermuda (registrierte Anschrift) und Level 31, Three<br />
Pacific Place, 1 Queen’s Road East, Hong Kong<br />
(Geschäftsanschrift) zum Anlageverwalter für den<br />
Teilfonds bestellt. Der Anlageverwalter trägt die<br />
Verantwortung für die Verwaltung des Vermögens des<br />
Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />
Der Anlageverwalter, der auf Bermuda errichtet ist und<br />
seine Hauptniederlassung in Hongkong hat, ist eine<br />
PineBridge Greater China Equity Fund<br />
hundertprozentige Tochtergesellschaft von Bridge<br />
Partners und verwaltet Anlageportefeuilles in<br />
Hongkong, Singapur, Malaysia, Thailand, Taiwan,<br />
Südkorea, den Philippinen, Indonesien, Indien und<br />
Australien. Mit Ausnahme von Indonesien befinden sich<br />
in allen diesen Ländern Anlageexperten von PineBridge<br />
Investments-Gesellschaften. Zum 31. Dezember 2010<br />
hatte der Anlageverwalter Vermögenswerte in Höhe<br />
von USD 10,48 Mrd. unter Verwaltung.<br />
Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />
der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />
bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />
Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />
an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />
Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />
tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />
Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />
Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />
Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />
Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />
festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />
Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />
eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />
Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
2. Anlageziel<br />
Der Teilfonds strebt langfristiges Kapitalwachstum<br />
durch Anlage in Beteiligungspapieren und<br />
aktienbezogenen Wertpapieren von Unternehmen an,<br />
deren Vermögenswerte, Produkte oder Geschäfte im<br />
Großraum China angesiedelt sind.<br />
3. Anlagepolitik<br />
Der Teilfonds wird mindestens zwei Drittel seines<br />
Gesamtvermögens in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren (mit Ausnahme von Wandel- und<br />
Optionsanleihen) von Emittenten anlegen, die ihren<br />
Hauptsitz im Großraum China haben oder dort den<br />
überwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit ausüben.<br />
Das restliche Drittel seines Gesamtvermögens kann der<br />
Teilfonds in Wertpapieren anlegen, die die<br />
obengenannten Anforderungen nicht erfüllen.<br />
Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />
Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />
Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />
Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />
Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />
Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />
Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />
Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />
weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />
erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />
erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />
ist.<br />
Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />
Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />
Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />
Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />
des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />
Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />
künftiger Aussichten führt.<br />
Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />
Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />
folgt klassifiziert:<br />
1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />
| 151
(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />
Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />
erfahren).<br />
2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />
3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />
4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />
stabile Situationen, (b) zyklische Situationen<br />
und (c) Trendwende-Situationen unterteilt<br />
werden.<br />
Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />
Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />
qualitative Kriterien verwendet.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />
Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />
wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />
Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />
ausgestattet sind, anlegen.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />
Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem<br />
LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil des<br />
Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />
und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />
Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />
Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />
werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />
mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />
notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />
darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />
Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />
Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />
Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />
zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />
Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />
Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />
zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />
zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />
Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />
Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />
Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />
Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />
gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />
Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />
Barausgleich erfüllt werden.<br />
Der Teilfonds kann in American Depository Receipts,<br />
International Depository Receipts und Global<br />
Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) anlegen,<br />
die an einer anerkannten Börse gemäß Anhang I zum<br />
Prospekt notiert werden. Solche Anlagen müssen mit<br />
dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />
Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />
Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />
gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />
(REITs) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />
Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />
diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />
2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITs im Sekundärmarkt<br />
zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />
Aktien.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />
ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />
Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />
an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />
gehandelt werden), die von einer internationalen<br />
Rating-Agentur als „investment grade“ eingestuft sind.<br />
Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />
anderem kurzfristige Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen<br />
(wie Commercial Paper mit festem oder variablem<br />
PineBridge Greater China Equity Fund<br />
Zinssatz), Schuldtitel von Banken oder anderen<br />
Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />
Einlagenzertifikate und Bankakzepte), von<br />
supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />
Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />
Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />
besicherte Wertpapiere gehören.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />
halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />
vorgeschrieben sind.<br />
Die Auswahl der Anlagen erfolgt auf Grundlage des<br />
Gesamtertrags, wobei sowohl das<br />
Kapitalzuwachspotential als auch die Rendite jeder<br />
Emission berücksichtigt werden, wenngleich das<br />
Kapitalzuwachspotential hierbei überwiegt.<br />
Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />
Teilfonds wird am MSCI Golden Dragon Daily Total<br />
Return Net Index (der „Index“) gemessen. Der Index ist<br />
ein am Streubesitz orientierter, nach<br />
Marktkapitalisierung gewichteter Index, der die<br />
Wertentwicklung der Aktienmärkte China, Hongkong<br />
und Taiwan messen soll. Der Anlageverwalter kann zu<br />
der Ansicht gelangen, dass es, wenn die<br />
Zusammensetzung des Portefeuilles des Teilfonds von<br />
der des Index abweicht, notwendig oder<br />
wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />
nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />
Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />
gehaltener Vermögenswerte mittels<br />
Devisentermingeschäften und<br />
Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />
Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />
Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />
Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />
Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />
jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />
außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />
einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />
Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />
dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />
betreffende Engagement geworden ist. Die<br />
Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />
nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />
in Kenntnis gesetzt.<br />
Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />
Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />
Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />
abschließen, um das Währungsrisiko der<br />
zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />
Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />
den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />
Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />
Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />
absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />
Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />
gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />
Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />
erheblich beeinflusst werden.<br />
Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />
sich durch den Abschluss von<br />
Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />
Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />
Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />
Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />
wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />
der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />
Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />
werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />
Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />
| 152
Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />
der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />
angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />
ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />
Änderung zurückgeben können.<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />
in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />
höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />
investiert ist.<br />
Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />
unter der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ des<br />
Prospekts aufgeführten Anlagebeschränkungen.<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />
des Teilfonds erreicht wird.<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />
ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Der Manager wird Anteilinhabern auf Anfrage<br />
zusätzliche Informationen zu den angewandten<br />
Verfahren zur Risikosteuerung zukommen lassen,<br />
einschließlich der Höhe der geltenden Grenzen und der<br />
jüngsten Entwicklungen bei der Risiko- und<br />
Ertragscharakteristik der Hauptanlagekategorien.<br />
Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFI zu<br />
Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />
ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />
entsprechend zu ändern.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />
Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />
Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />
Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />
des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />
wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />
Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />
heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />
börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />
im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />
Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />
Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
nachstehendem Abschnitt 4 aufgeführt und umfassen:<br />
Schwellenmarktrisiko, Volatilitätsrisiko und Besteuerung<br />
– Volksrepublik China. Diese Risikofaktoren stellen<br />
möglicherweise keine vollständige Aufzählung aller<br />
Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in dem<br />
Teilfonds verbunden sind.<br />
4. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />
folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />
Die Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />
Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />
von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
oder Anlagen an bestimmten<br />
Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />
und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />
zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />
konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />
sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />
die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />
von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
und das derzeit geringe oder fehlende<br />
PineBridge Greater China Equity Fund<br />
Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />
Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />
staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />
Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />
Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />
Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />
verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />
Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />
und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />
die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />
Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />
Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />
Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />
möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />
Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />
manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />
in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />
Registerstelle nachgewiesen; in solchen Fällen werden<br />
vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />
Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />
Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />
die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />
nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />
können einer erheblichen nachteiligen<br />
wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />
anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />
gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />
Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />
Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />
Ländern gehören können.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />
in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />
können sich positiv oder negativ von den<br />
Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
sind in der Regel stark vom<br />
internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />
bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />
Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />
Steuerung von Wechselkursen und andere<br />
protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />
mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />
ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />
in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />
Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />
Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />
nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />
Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />
Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />
werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />
geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />
geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />
Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />
Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />
Rücknahme von Anteilen nach einem<br />
Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />
Anlagen verzögern kann.<br />
Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />
können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />
sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />
„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />
geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />
Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
und des derzeit geringen oder fehlenden<br />
Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />
Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />
bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />
anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />
gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />
Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />
erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />
denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />
sein.<br />
Besteuerung – Volksrepublik China: Aus der<br />
Veräußerung von H-Aktien von Unternehmen in der VR<br />
China erzielte Kapitalerträge sowie Dividenden, die von<br />
| 153
Emittenten solcher H-Aktien zahlbar waren und von<br />
einem ausländischen Unternehmen ohne<br />
Niederlassung in der Volksrepublick China („VRC“)<br />
vereinnahmt wurden, waren gemäß dem von der<br />
Steuerbehörde im Juli 1993 herausgegebenen Circular<br />
Guoshuifa [1993] Nr. 45 ausdrücklich von der<br />
Quellensteuer ausgenommen. Das Foreign Enterprise<br />
Income Tax Law (“FEIT-Gesetz”) wurde jedoch durch<br />
das Corporate Income Tax Law (“CIT-Gesetz”) mit<br />
Wirkung vom 1. Januar 2008 aufgehoben und<br />
dementsprechend das Circular Guoshuifa [1993] No.45<br />
automatisch außer Kraft gesetzt.<br />
Als das CIT-Gesetz am 1. Januar 2008 in Kraft trat, war<br />
theoretisch auf die o. g. Kapitalerträge aus der<br />
Veräußerung von H-Aktien von VRC-Unternehmen eine<br />
Quellensteuer in Höhe von 10 % anwendbar. Allerdings<br />
ist unklar, ob die oben erwähnten Ausnahmen und<br />
Vorzugsbehandlungen von Kapitalerträgen aus der<br />
Veräußerung von H-Aktien auch nach Inkrafttreten des<br />
CIT-Gesetzes noch wirksam sind, und sie stehen unter<br />
dem Vorbehalt der weiteren Auslegung durch den<br />
chinesischen Staatsrat.<br />
Im Guoshuihan [2008] Nr. 897 („Circular 897”) wird die<br />
Steuerpflichtigkeit von Dividenden erörtert, die von<br />
ausländischen Unternehmen als Inhaber von H-Aktien<br />
chinesischer Unternehmen vereinnahmt werden. Laut<br />
Circular 897 müssen in China notierte Unternehmen,<br />
die H-Aktien emittieren, auf Dividendenausschüttungen<br />
an ausländische Unternehmensanleger von H-Aktien ab<br />
dem Jahr 2008 Quellensteuern in Höhe von 10 %<br />
einbehalten. Hat der ausländische<br />
Unternehmensanleger Anspruch auf einen niedrigeren<br />
Satz aufgrund eines Besteuerungsabkommens, kann er<br />
die Erstattung der überzahlten Quellensteuer<br />
beantragen.<br />
Die geltenden Bestimmungen zur Geschäftssteuer<br />
(„Geschäftssteuerbestimmungen“) enthalten keine<br />
Aussagen zur Steuerpflichtigkeit des Handels mit H-<br />
Aktien von Unternehmen in der VRC. Obwohl die<br />
Steuerbehörden der VRC die Transaktionen mit H-<br />
Aktien nicht mit einer Geschäftssteuer belegt haben, ist<br />
es ungewiss, ob ausländische Anleger in Zukunft<br />
rückwirkend die Geschäftssteuer für Transaktionen mit<br />
H-Aktien zahlen müssen.<br />
Durch Anlagen in H-Aktien von Unternehmen der VRC<br />
kann der Teilfonds in China erhobenen Quellensteuern<br />
und anderen Steuern auf Kapitalerträge unterliegen.<br />
Angesichts der Unsicherheit, wie Gewinne oder<br />
Kapitalerträge, die aus Anlagen des Teilfonds in China<br />
erzielt werden, besteuert werden, behält sich der<br />
Teilfonds das Recht vor, den Teilfonds mit<br />
Quellensteuern auf solche Gewinne oder Kapitalerträge<br />
zu belasten. Entsprechend können der<br />
Nettoinventarwert und die Rentabilität des Teilfonds<br />
beeinträchtigt werden.<br />
Die Steuerbestimmungen in der VRC können sich<br />
ändern, möglicherweise auch rückwirkend. Änderungen<br />
der Steuerbestimmungen in der VRC können<br />
erheblichen negative Auswirkungen für den Teilfonds<br />
und seine Anlagen haben. Unter anderem können sie<br />
die Rendite schmälern, den Wert der Anlagen des<br />
Teilfonds reduzieren und möglicherweise das durch den<br />
Teilfonds investierte Kapital mindern.<br />
5. Beantragung von Anteilen<br />
PineBridge Greater China Equity Fund<br />
Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />
derzeit angeboten werden:<br />
Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A1 in Euro<br />
Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A5 in Singapur-Dollar<br />
Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse C1 in Euro<br />
Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />
Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse Y5 in Singapur-Dollar<br />
Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />
Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse X1 in Euro<br />
Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A und Klasse Y sind derzeit im<br />
Umlauf und können zum Nettoinventarwert gezeichnet<br />
werden.<br />
Anteile der Klasse A1, Klasse A2. Klasse A3 und<br />
Klasse A5 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu Euro<br />
12,50, STG 12,50, JPY 1.500 bzw. SGD 12,50<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />
C3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />
12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />
30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse Y3 und<br />
Klasse Y5 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu Euro<br />
100, . JPY 1.500 bzw. SGD 100 angeboten.<br />
Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100, STG 100<br />
bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />
X3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />
| 154
100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />
X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />
gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />
dem Manager oder seinem Beauftragten<br />
abgeschlossen haben.<br />
Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />
sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />
Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />
seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />
Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />
Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />
der betreffenden Klasse auszugeben.<br />
6. Anforderungen bezüglich<br />
Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />
Mindestfolgezeichnung und<br />
Mindestrücknahme<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />
Mindestbestände:<br />
Anteile der Klasse A USD 1.000<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse A5 SGD 1.000<br />
Anteile der Klasse C USD 1.000<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse H USD 1.000<br />
Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />
Anteile der Klasse Y5 SGD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />
Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />
Mindestrücknahmen:<br />
Anteile der Klasse A USD 250<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse A2 STG 250<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse A5 SGD 250<br />
Anteile der Klasse C USD 250<br />
PineBridge Greater China Equity Fund<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse C2 STG 250<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse H USD 250<br />
Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />
Y3, Klasse Y5, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D,<br />
Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt<br />
keine Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />
7. Management- und Fondsgebühren<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />
an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />
nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />
Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />
nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />
Anteile der Klasse A 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A1 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A2 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A3 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A5 1,30 %<br />
Anteile der Klasse C 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C1 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />
Anteile der Klasse H 4,00 %<br />
Anteile der Klasse Y 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y1 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y2 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y3 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y5 1,00 %<br />
Anteile der Klasse YD 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y1D 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y3D 1,00 %<br />
Anteile der Klasse X 0 %<br />
Anteile der Klasse X1 0 %<br />
Anteile der Klasse X2 0 %<br />
Anteile der Klasse X3 0 %<br />
Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />
Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und<br />
unterliegen einer höheren Managementgebühr als<br />
andere Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die<br />
für lateinamerikanische Länder gelten.<br />
Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2,Klasse<br />
A3 und Klasse A5 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />
der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />
eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />
| 155
dem Ermessen des Managers eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />
zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />
aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
8. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />
und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />
Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />
jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />
Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />
des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />
den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />
(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />
Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />
kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />
festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />
festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />
Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
9. Handelstag<br />
Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />
10. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />
11. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments Asia Limited, geändert<br />
durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, nach dem letztere zum<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
29. März 2011<br />
PineBridge Greater China Equity Fund<br />
| 156
NACHTRAG 17<br />
PineBridge India Equity Fund<br />
Nachtrag 17 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />
PineBridge Global Funds<br />
Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />
den PineBridge India Equity Fund (der „Teilfonds“),<br />
einen Teilfonds von PineBridge Global Funds (der<br />
„Fonds“), einem offenen Investmentfonds in Form eines<br />
Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von der<br />
Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />
zugelassen wurde.<br />
Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />
29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />
dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />
Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />
allgemeinen Beschreibung<br />
- des Fonds und seines Managements und seiner<br />
Verwaltung,<br />
- seiner Anlagebeschränkungen und<br />
Kreditaufnahmebefugnisse,<br />
- seiner allgemeinen Management- und<br />
Fondsgebühren,<br />
- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />
Anteilinhaber,<br />
- seiner Risikofaktoren, und<br />
- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />
gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />
Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />
Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />
Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />
Verantwortung für die im Prospekt und in diesem<br />
Nachtrag enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen<br />
und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle<br />
angemessene Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />
gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />
Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />
dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />
Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />
Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />
Eine Anlage im Teilfonds sollte keinen wesentlichen<br />
Teil eines Anlageportefeuilles ausmachen und ist<br />
möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet.<br />
In Indien ansässige Personen im Sinne der<br />
indischen Steuervorschriften dürfen nicht in dem<br />
Teilfonds anlegen. Potenzielle Anleger, die sich<br />
über ihren Status oder den Status einer Person, in<br />
deren Namen sie die Anlage tätigen wollen, gemäß<br />
diesen Vorschriften im Unklaren sind, sollten sich<br />
bezüglich einer Anlage in dem Teilfonds an ihre<br />
professionellen Berater wenden.<br />
1. Der Anlageverwalter<br />
Der Manager hat die PineBridge Investments Asia<br />
Limited, Clarendon House,2 Church Street, Hamilton<br />
HM 11, Bermuda (registrierte Anschrift) und Level 31,<br />
Three Pacific Place, 1 Queen’s Road East, Hongkong<br />
(Geschäftsanschrift), zum Anlageverwalter für den<br />
Teilfonds bestellt. Der Anlageverwalter trägt die<br />
Verantwortung für die Verwaltung der Anlagen des<br />
PineBridge India Equity Fund<br />
Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />
Der Anlageverwalter, der auf Bermuda errichtet ist und<br />
seine Hauptniederlassung in Hongkong hat, ist eine<br />
hundertprozentige Tochtergesellschaft von Bridge<br />
Partners und verwaltet Anlageportefeuilles in<br />
Hongkong, Singapur, Malaysia, Thailand, Taiwan,<br />
Südkorea, den Philippinen, Indonesien, Indien und<br />
Australien. In allen diesen Ländern, außer in<br />
Indonesien, befinden sich Anlageexperten von<br />
PineBridge Investments-Gesellschaften. Zum 31.<br />
Dezember 2010 hatte der Anlageverwalter<br />
Vermögenswerte in Höhe von USD 10,48 Mrd. unter<br />
Verwaltung.<br />
Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />
der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />
bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />
Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />
an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />
Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />
tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />
Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />
Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />
Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />
Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />
festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />
Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />
eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />
Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
2. Anlageberater<br />
Der Anlageverwalter hat die PineBridge Global Asset<br />
Management Company (India) Private Ltd., eine nach<br />
dem indischen Companies Act von 1956 in Indien<br />
gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung und<br />
Sitz in 604, 6th Floor, Peninsula Tower, Peninsula ,<br />
Peninsula Corporate Park, G.K. Marg, Lower Parel,<br />
Mumbai, 400 013 – Indien, zum Anlageberater des<br />
Anlageverwalters bestellt, um für den Anlageverwalter<br />
unverbindliche Beratungsleistungen bezüglich der<br />
Anlage des Vermögens des Teilfonds zu erbringen.<br />
Zum 31. Dezember 2010 verwaltete der Anlageberater<br />
Vermögen in Höhe von USD 195,87 Mio.<br />
3. Mauritische Tochtergesellschaft<br />
Der Teilfonds kann für die Zwecke der effizienten<br />
Portfolioverwaltung über eine mauritische Gesellschaft,<br />
die PineBridge Investments GF Mauritius Ltd., anlegen,<br />
die am 20. November 2008 vom Manager im Namen<br />
des Fonds als hundertprozentige Tochtergesellschaft<br />
(die „mauritische Tochtergesellschaft“) erworben wurde.<br />
Falls der Teilfonds über die mauritische<br />
Tochtergesellschaft anlegt, werden die<br />
Vermögensgegenstände und Anteile der mauritischen<br />
Tochtergesellschaft vom Treuhänder gehalten.<br />
4. Anlageziel<br />
Der Teilfonds strebt langfristigen Kapitalzuwachs durch<br />
Anlage in Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren<br />
von Unternehmen an, die an Wertpapierbörsen in<br />
Indien notiert werden oder eng mit der wirtschaftlichen<br />
Entwicklung und dem Wirtschaftswachstums Indiens<br />
verbunden sind.<br />
5. Anlagepolitik<br />
Der Teilfonds wird (entweder direkt oder für die Zwecke<br />
der effizienten Portfolioverwaltung über die mauritische<br />
Tochtergesellschaft) mindestens zwei Drittel seines<br />
| 157
Gesamtvermögens in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren (mit Ausnahme von Wandel- und<br />
Optionsanleihen) von Emittenten anlegen, die ihren<br />
Hauptsitz in Indien haben oder dort den überwiegenden<br />
Teil ihrer Geschäftstätigkeit ausüben. Das restliche<br />
Drittel seines Gesamtvermögens kann der Teilfonds in<br />
Wertpapieren anlegen, die die obengenannten<br />
Anforderungen nicht erfüllen.<br />
Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />
Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />
Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />
Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />
Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />
Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />
Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />
Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />
weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />
erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />
erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />
ist.<br />
Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />
Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />
Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />
Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />
des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />
Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />
künftiger Aussichten führt.<br />
Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />
Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />
folgt klassifiziert:<br />
1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />
(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />
Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />
erfahren).<br />
2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />
3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />
4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />
stabile Situationen, (b) zyklische Situationen<br />
und (c) Trendwende-Situationen unterteilt<br />
werden.<br />
Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />
Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />
qualitative Kriterien verwendet.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />
Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />
wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />
Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />
ausgestattet sind, anlegen.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />
Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem<br />
LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil des<br />
Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />
und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />
Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />
Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />
werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />
mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />
notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />
darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />
Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />
Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />
Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />
PineBridge India Equity Fund<br />
zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />
Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />
Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />
zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />
zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />
Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />
Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />
Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />
Wertpapieren selbst engagiert.Alle vom Teilfonds<br />
gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />
Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />
Barausgleich erfüllt werden.<br />
Der Teilfonds kann insgesamt bis zu 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts in geregelten oder ungeregelten<br />
Einrichtungen für gemeinsame Anlagen einschließlich<br />
relevanter Immobilienfonds (REITS) anlegen, die die<br />
Anforderungen an OGAW-konforme Anlagen erfüllen,<br />
sofern die Anlageziele und die Anlagepolitik dieser<br />
Einrichtungen mit denen des Teilfonds übereinstimmen.<br />
Geregelte Einrichtungen für gemeinsame Anlagen<br />
müssen die Kriterien der Guidance Note 2/03 erfüllen.<br />
Die Möglichkeit, REITs im Sekundärmarkt zu handeln,<br />
kann stärker begrenzt sein als bei anderen Aktien.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />
ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />
Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />
an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />
gehandelt werden), die von einer internationalen<br />
Rating-Agentur als „investment grade“ eingestuft sind.<br />
Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />
anderem kurzfristige Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen<br />
(wie Commercial Paper mit festem oder variablem<br />
Zinssatz), Schuldtitel von Banken oder anderen<br />
Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />
Einlagenzertifikate und Bankakzepte), von<br />
supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />
Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />
Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />
besicherte Wertpapiere gehören.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />
halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />
vorgeschrieben sind.<br />
Der Teilfonds kann in American Depository Receipts,<br />
International Depository Receipts und Global<br />
Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) anlegen,<br />
die an einer anerkannten Börse gemäß Anhang I zum<br />
Prospekt notiert werden. Solche Anlagen müssen mit<br />
dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />
Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />
in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />
höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />
investiert ist.<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />
des Teilfonds erreicht wird.<br />
Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />
wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />
der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />
Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />
werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />
| 158
Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />
Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />
der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />
angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />
ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />
Änderung zurückgeben können.<br />
Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />
Teilfonds wird am MSCI India Daily Total Return Net<br />
Index (der „Index“) gemessen. Der Index ist ein Indien<br />
gewidmeter Index, der aus indischen Aktien mit<br />
angemessenen Gewichtungen für einzelne Werte auf<br />
der Basis ihrer Liquidität besteht.<br />
Der Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen,<br />
dass es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles<br />
des Teilfonds von der der Indizes abweicht, notwendig<br />
oder wünschenswert ist, das Währungsrisiko der<br />
Indizes nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />
Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />
gehaltener Vermögenswerte mittels<br />
Devisentermingeschäften und<br />
Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />
Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />
Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />
Währungsrisiko der Indizes nachbilden kann.<br />
Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, die Indizes<br />
jederzeit zu wechseln, wenn die Indizes aus Gründen<br />
außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />
einen anderen Index ersetzt worden sind oder der<br />
Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />
dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />
betreffende Engagement geworden ist. Die<br />
Anteilinhaber werden von jeder Änderung der Indizes<br />
im nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des<br />
Teilfonds in Kenntnis gesetzt.<br />
Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />
Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />
Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />
abschließen, um das Währungsrisiko der<br />
zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />
Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />
den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />
Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />
Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />
absichern.<br />
Da vom Teilfonds gehaltene Währungspositionen<br />
möglicherweise nicht der gehaltenen<br />
Vermögensposition entsprechen, kann die<br />
Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />
erheblich beeinflusst werden.<br />
Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />
sich durch den Abschluss von<br />
Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />
Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />
Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />
ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Der Manager wird Anteilinhabern auf Anfrage<br />
zusätzliche Informationen zu den angewandten<br />
Verfahren zur Risikosteuerung zukommen lassen,<br />
einschließlich der Höhe der geltenden Grenzen und der<br />
jüngsten Entwicklungen bei der Risiko- und<br />
Ertragscharakteristik der Hauptanlagenkategorien.<br />
PineBridge India Equity Fund<br />
Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFI zu<br />
Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />
ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />
entsprechend zu ändern.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />
Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />
Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />
Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />
des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />
wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />
Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />
heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />
börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />
im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />
Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />
Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
nachstehendem Abschnitt 8 aufgeführt und umfassen:<br />
Schwellenmarktrisiko, Offenlegungs-, Rechnungslegungs-<br />
und Aufsichtsstandards, Besteuerung, Indische<br />
Devisenbewirtschaftung, Konzentrationsrisiko und<br />
Volatilitätsrisiko. Diese Risikofaktoren stellen<br />
möglicherweise keine vollständige Aufzählung aller<br />
Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in dem<br />
Teilfonds verbunden sind.<br />
6. Anlagebeschränkungen<br />
Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />
entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />
Hauptteil des Prospekts.<br />
Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />
Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />
Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />
es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />
Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />
ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />
Anlagebeschränkungen:<br />
● Der Teilfonds darf keine ungedeckten Verkäufe<br />
von Derivaten vornehmen.<br />
● Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen des<br />
Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />
übersteigen; der Gesamtwert der offenen Short-<br />
Positionen in Derivaten darf den Gesamtmarktwert<br />
der entsprechenden Wertpapiere, die von dem<br />
Teilfonds gehalten werden müssen, nicht<br />
übersteigen.<br />
● Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />
seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />
möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />
Finanzaufsichtskommission (Financial Supervisory<br />
Commission) einholen.<br />
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />
Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />
gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />
Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />
Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />
Zentralbank entspricht.<br />
7. Management und Verwaltung der<br />
mauritischen Tochtergesellschaft<br />
Die Verwaltungsstelle wird als Verwalter und der<br />
Treuhänder wird als Depotbank der mauritischen<br />
Tochtergesellschaft fungieren. Nähere Angaben zur<br />
Bestellung der Verwaltungsstelle und des Treuhänders<br />
sind in nachstehendem Abschnitt „Wesentliche<br />
Verträge“ enthalten.<br />
Die mauritische Tochtergesellschaft hat Intercontinental<br />
Trust, Level 3, Alexander House, 35 Cybercity, Ebene,<br />
Mauritius, dazu bestellt, für sie allgemeine<br />
Verwaltungs-, Registrierungs- und<br />
| 159
Gesellschaftssekretariatsleistungen zu erbringen.<br />
8. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Anlagen in Indien sind neben<br />
den typischen Risiken von Wertpapieranlagen mit<br />
bestimmten zusätzlichen Risikofaktoren verbunden.<br />
Neben den im Prospekt beschriebenen Risikofaktoren<br />
sollten potenzielle Anleger die folgenden Risiken<br />
beachten:<br />
Schwellenmarktrisiko:Anlagen in den Wertpapieren<br />
von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
oder Anlagen an bestimmten<br />
Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />
und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />
zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />
konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />
sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />
die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />
von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
und das derzeit geringe oder fehlende<br />
Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />
Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />
staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />
Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />
Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />
Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />
verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />
Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />
und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />
die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />
Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />
Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />
Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />
möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />
Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />
manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />
in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />
Registerstelle nachgewiesen; in solchen Fällen werden<br />
vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />
Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />
Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />
die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />
nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />
können einer erheblichen nachteiligen<br />
wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />
anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />
gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />
Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />
Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />
Ländern gehören können.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />
in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />
können sich positiv oder negativ von den<br />
Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
sind in der Regel stark vom<br />
internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />
bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />
Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />
Steuerung von Wechselkursen und andere<br />
protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />
mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />
ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />
in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />
Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />
Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />
nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />
Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />
Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />
werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />
geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />
geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />
Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />
PineBridge India Equity Fund<br />
Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />
Rücknahme von Anteilen nach einem<br />
Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />
Anlagen verzögern kann.<br />
Offenlegungs-, Rechnungslegungs- und<br />
Aufsichtsstandards: Die indischen Offenlegungs- und<br />
Aufsichtsstandards sind in vielerlei Hinsicht weniger<br />
streng als die Standards bestimmter OECD-Staaten.<br />
Über indische Unternehmen können weniger öffentlich<br />
zugängliche Informationen zur Verfügung stehen als in<br />
der Regel von oder über Unternehmen in diesen<br />
anderen Ländern veröffentlicht werden. Ein schwieriger<br />
Zugang zu solchen Informationen kann zur Folge<br />
haben, dass der Teilfonds Schwierigkeiten hat,<br />
verlässliche Informationen über gesellschaftsrechtliche<br />
Maßnahmen und Dividenden von Unternehmen, in<br />
denen er oder die mauritische Tochtergesellschaft<br />
angelegt hat, zu erhalten, was wiederum zur Folge<br />
haben kann, dass die Ermittlung des Nettoinventarwerts<br />
des Teilfonds mit der gleichen Genauigkeit, die bei<br />
Anlagen an etablierteren Märkten zu erwarten wäre,<br />
erschwert wird. Darüber hinaus unterscheiden sich die<br />
indischen Rechnungslegungsstandards und<br />
Vorschriften erheblich von denjenigen, die für<br />
Unternehmen in vielen OECD-Staaten gelten.<br />
Besteuerung: Die mauritische Tochtergesellschaft wird<br />
bei der Steuerbehörde von Mauritius eine<br />
Bescheinigung über die steuerliche Gebietsansässigkeit<br />
in Mauritius beantragen. Die mauritische<br />
Tochtergesellschaft wird für die Zwecke des Financial<br />
Services Act 2007 eine Category 1 Global Business<br />
Licence besitzen und daher unter der Aufsicht der<br />
Mauritius Financial Services Commission stehen.<br />
Als in Mauritius gebietsansässige Gesellschaft wird die<br />
mauritische Tochtergesellschaft nach dem Income Tax<br />
Act 1995 einer Steuer von 15 % unterliegen. Jedoch hat<br />
die mauritische Tochtergesellschaft Anspruch darauf,<br />
dass ausländische Steuern, die auf ihre außerhalb von<br />
Mauritius erzielten Einkünfte erhoben werden, auf<br />
mauritische Steuern, die auf dieselben Einkünfte<br />
erhoben werden, angerechnet werden. Falls der<br />
Steuerbehörde von Mauritius kein schriftlicher<br />
Nachweis über den Betrag der ausländischen Steuern,<br />
die auf außerhalb von Mauritius erzielte Einkünfte der<br />
mauritischen Tochtergesellschaft erhoben werden,<br />
zugeht, wird abschließend unterstellt, dass der Betrag<br />
der ausländischen Steuern 80 % des Betrags der<br />
mauritischen Steuern auf diese Einkünfte entspricht,<br />
wodurch sich der Steuersatz effektiv auf 3 % verringern<br />
würde. Sollte der Satz der ausländischen Steuern höher<br />
als 12 % sein, könnte der effektive Steuersatz unter<br />
bestimmten Bedingungen noch niedriger sein. Darüber<br />
hinaus fallen auf Veräußerungsgewinne aus dem<br />
Verkauf von Wertpapieren, die von der mauritischen<br />
Tochtergesellschaft gehalten werden, in Mauritius keine<br />
Steuern an.<br />
Anleger sollten beachten, dass die mauritische Tochtergesellschaft<br />
die Bestimmungen des<br />
Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Indien und<br />
Mauritius (das „Besteuerungsabkommen“) in Anspruch<br />
nehmen wird, um die von der mauritischen<br />
Tochtergesellschaft zu zahlenden Steuern soweit wie<br />
möglich zu verringern. Es kann jedoch nicht garantiert<br />
werden, dass die Bestimmungen des<br />
Besteuerungsabkommens nicht in Zukunft neu<br />
verhandelt oder neu ausgelegt werden und jede<br />
Änderung dieser Bestimmungen könnte erhebliche<br />
nachteilige Auswirkungen auf die Erträge der<br />
mauritischen Tochtergesellschaft haben. Es ist somit<br />
nicht garantiert, dass das Besteuerungsabkommen für<br />
die gesamte Dauer des Bestehens der mauritischen<br />
Tochtergesellschaft uneingeschränkt in Kraft bleibt und<br />
die Gesellschaft davon profitieren kann.<br />
Sofern die mauritische Tochtergesellschaft an ihre<br />
| 160
Anteilseigner Dividenden ausschüttet, unterliegen diese<br />
nach mauritischem Recht keiner Quellensteuer.<br />
Derartige Dividenden, die der Manager für den<br />
Teilfonds vereinnahmt, sind daher in Mauritius nicht zu<br />
versteuern. Eine Darstellung der Besteuerung von<br />
Anlegern in dem Fonds ist im Abschnitt „Besteuerung“<br />
im Hauptteil des Prospekts enthalten.<br />
Indische Devisenbewirtschaftung: Die Führung des<br />
Bankkontos der mauritischen Tochtergesellschaft in<br />
Indien untersteht gemäß den indischen<br />
Devisenvorschriften der Aufsicht der Reserve Bank of<br />
India. Die indische Unterdepotbank, die auch als<br />
überweisende Bank fungiert, ist zum<br />
Währungsumtausch und zur Überweisung von Kapital<br />
und Erträgen im Namen der mauritischen<br />
Tochtergesellschaft bevollmächtigt. Es kann nicht<br />
garantiert werden, dass die indische Regierung in<br />
Zukunft nicht bestimmte Beschränkungen für<br />
Devisentransaktionen erlässt.<br />
Konzentrationsrisiko: Der Teilfonds konzentriert seine<br />
Anlagen auf Aktien und aktienbezogene Wertpapiere<br />
von Unternehmen, die an Wertpapierbörsen in Indien<br />
notiert werden oder eng mit der wirtschaftlichen<br />
Entwicklung und dem Wirtschaftswachstums Indiens<br />
verbunden sind. Eine konzentrierte Anlagestrategie<br />
kann volatiler und höheren Risiken ausgesetzt sein als<br />
ein über verschiedene geographische Regionen<br />
gestreutes Portfolio.<br />
Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />
können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />
sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />
„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />
geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />
Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
und des derzeit geringen oder fehlenden<br />
Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />
Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />
bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />
anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />
gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />
Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />
erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />
denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />
sein.<br />
9. Beantragung von Anteilen<br />
Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />
derzeit angeboten werden:<br />
Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A1 in Euro<br />
Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A5 in Singapur-Dollar<br />
Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse C1 in Euro<br />
Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />
Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />
PineBridge India Equity Fund<br />
Anteile der Klasse Y5 in Singapur-Dollar<br />
Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />
Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse X1 in Euro<br />
Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A, Klasse Y und Klasse Y3 sind<br />
derzeit im Umlauf und können zum Nettoinventarwert<br />
gezeichnet werden.<br />
Anteile der Klasse A1, Klasse A2, Klasse A3 und<br />
Klasse A5 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu Euro<br />
12,50, STG 12,50, JPY 1.500 bzw. SGD 12,50<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />
C3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />
12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />
30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse Y1, Klasse Y2 und Klasse Y5<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu Euro 100, STG 100 bzw.<br />
SGD 100 angeboten.<br />
Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />
X3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />
X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />
gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />
dem Manager oder seinem Beauftragten<br />
abgeschlossen haben.<br />
Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />
sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />
Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />
seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />
Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />
Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />
der betreffenden Klasse auszugeben.<br />
10. Anforderungen bezüglich<br />
Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />
Mindestfolgezeichnung und<br />
Mindestrücknahme<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />
Mindestbestände:<br />
| 161
Anteile der Klasse A USD 1.000<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse A5 SGD 1.000<br />
Anteile der Klasse C USD 1.000<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse H USD 1.000<br />
Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />
Anteile der Klasse Y5 SGD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />
Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />
Mindestrücknahmen:<br />
Anteile der Klasse A USD 250<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse A2 STG 250<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse A5 SGD 250<br />
Anteile der Klasse C USD 250<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse C2 STG 250<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse H USD 250<br />
Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />
Y3, Klasse Y5, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D,<br />
Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt<br />
keine Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />
11. Management- und Fondsgebühren<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />
an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />
nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />
Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />
nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />
Anteile der Klasse A 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A1 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A2 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A3 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A5 1,30 %<br />
PineBridge India Equity Fund<br />
Anteile der Klasse C 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C1 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />
Anteile der Klasse H 4,00 %<br />
Anteile der Klasse Y 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y1 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y2 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y3 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y5 1,00 %<br />
Anteile der Klasse YD 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y1D 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y3D 1,00 %<br />
Anteile der Klasse X 0 %<br />
Anteile der Klasse X1 0 %<br />
Anteile der Klasse X2 0 %<br />
Anteile der Klasse X3 0 %<br />
Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />
Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und<br />
unterliegen einer höheren Managementgebühr als<br />
andere Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die<br />
für lateinamerikanische Länder gelten.<br />
Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2, Klasse<br />
A3 und Klasse A5 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />
der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />
eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />
dem Ermessen des Managers eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />
zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />
aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
Die Rechts- und Verwaltungskosten in Verbindung mit<br />
dem Erwerb der mauritischen Tochtergesellschaft, die<br />
auf maximal USD 100.000 geschätzt werden, werden<br />
von dem Teilfonds getragen.<br />
Der Teilfonds wird an Intercontinental Trust für die<br />
Erbringung von allgemeinen Verwaltungs-,<br />
Registrierungs- und Gesellschaftssekretariatsleistungen<br />
in Bezug auf die mauritische Tochtergesellschaft eine<br />
Gebühr zahlen.<br />
Trotz der für die mauritische Tochtergesellschaft<br />
erbrachten zusätzlichen Leistungen werden die dem<br />
Teilfonds belasteten Verwaltungs- und Depotgebühren<br />
nicht höher sein als die im Hauptteil des Prospekts<br />
angegebenen Sätze.<br />
| 162
Darüber hinaus wird der Teilfonds alle Betriebskosten,<br />
die sich auf die mauritische Tochtergesellschaft<br />
beziehen, tragen, unter anderem Maklerprovisionen,<br />
Rechts-, Abschlussprüfungs-, Übersetzungs- und<br />
Buchführungskosten, Steuern und staatliche Gebühren,<br />
Kosten der Erstellung, des Drucks und der Verteilung<br />
von Berichten und Bekanntmachungen,<br />
Versicherungsprämien und andere Gebühren, wie von<br />
Zeit zu Zeit mit der Zustimmung des Treuhänders<br />
vereinbart.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
12. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />
und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />
Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />
jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />
Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />
des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />
den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />
(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />
Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />
kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />
festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />
festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />
Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
13. Handelstag<br />
Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />
14. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />
15. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments Asia Limited, geändert<br />
durch eine Ergänzungsvereinbarung vom<br />
30. Juni 2005 sowie durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, nach dem letztere zum<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
(ii) Der Anlageberatungsvertrag vom 1. August<br />
2007 zwischen dem Anlageverwalter und der<br />
AIG Global Asset Management Company (India)<br />
Private Ltd., geändert durch einen<br />
Ergänzungsanlageberatungsvertrag vom 7.<br />
PineBridge India Equity Fund<br />
April 2010, nach dem die letztere zum<br />
Anlageberater des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
(iii) Der Verwaltungsvertrag vom 27. März 2009<br />
zwischen dem Manager, der Verwaltungsstelle<br />
und der mauritischen Tochtergesellschaft,<br />
geändert durch einen<br />
Ergänzungsverwaltungsvertrag vom 7. April<br />
2010, nach dem der Manager die<br />
Verwaltungsstelle zum Verwalter der<br />
mauritischen Tochtergesellschaft bestellt hat.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
(iv) Der Depotbankvertrag vom 27. März 2009<br />
zwischen dem Manager, dem Treuhänder und<br />
der mauritischen Tochtergesellschaft, geändert<br />
durch einen Ergänzungsdepotbankvertrag vom<br />
7. April 2010, nach dem der Manager den<br />
Treuhänder zur Depotbank der mauritischen<br />
Tochtergesellschaft bestellt hat. Dieser Vertrag<br />
kann von jeder der Parteien mit einer Frist von<br />
90 Tagen schriftlich gekündigt werden.<br />
(v) Der Anlageverwaltungsvertrag für die<br />
Tochtergesellschaft vom 27. März 2009<br />
zwischen dem Manager, dem Anlageverwalter<br />
und der mauritischen Tochtergesellschaft,<br />
geändert durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag für die<br />
Tochtergesellschaft vom 7. April 2010, nach<br />
dem der Anlageverwalter zum Anlageverwalter<br />
der mauritischen Tochtergesellschaft bestellt<br />
wurde. Dieser Vertrag kann von jeder der<br />
Parteien mit einer Frist von 90 Tagen schriftlich<br />
gekündigt werden<br />
29. März 2011<br />
| 163
NACHTRAG 18<br />
PineBridge Japan Focus Equity Fund<br />
Nachtrag 18 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />
PineBridge Global Funds<br />
BITTE BEACHTEN: DER PINEBRIDGE JAPAN<br />
FOCUS EQUITY FUND IST VOLLSTÄNDIG<br />
ZURÜCKGENOMMEN WORDEN UND FÜR WEITERE<br />
ZEICHNUNGEN GESCHLOSSEN.<br />
Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />
den PineBridge Japan Focus Equity Fund (der<br />
„Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />
Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />
Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />
der Zentralbank am 4. März 2005 gemäß den OGAW-<br />
Vorschriften zugelassen wurde.<br />
Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />
29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />
dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />
Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />
allgemeinen Beschreibung<br />
- des Fonds und seines Managements und seiner<br />
Verwaltung,<br />
- seiner Anlagebeschränkungen und<br />
Kreditaufnahmebefugnisse,<br />
- seiner allgemeinen Management- und<br />
Fondsgebühren,<br />
- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />
Anteilinhaber,<br />
- seiner Risikofaktoren, und<br />
- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />
gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />
Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />
Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />
Der Verwaltungsrat des Manager übernimmt die<br />
Verantwortung für die im Prospekt und diesem Nachtrag<br />
enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen und<br />
Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle<br />
angemessene Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />
gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />
Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />
dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />
Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />
Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt..<br />
Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />
wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />
darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />
Anleger geeignet.<br />
1. Anlageverwalter<br />
Der Manager hat die PineBridge Investments Japan Co.<br />
Ltd., JA Building, 3-1 Otemachi 1-chome, Chiyoda-ku,<br />
Tokio 100-6813, Japan, zum Anlageverwalter des<br />
Teilfonds bestellt Der Anlageverwalter trägt die<br />
Verantwortung für die Verwaltung des Vermögens des<br />
Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />
Der Anlageverwalter ist eine am 17. November 1986<br />
nach dem Recht Japans errichtete Kapitalgesellschaft.<br />
Zum 31. Dezember 2010 hatte der Anlageverwalter<br />
PineBridge Japan Focus Equity Fund<br />
Vermögenswerte in Höhe von JPY 2.511,7 Mrd. unter<br />
Verwaltung.<br />
Der Anlageverwalter ist eine hundertprozentige<br />
Tochtergesellschaft von Bridge Partners und ein<br />
Mitgliedsunternehmen von PineBridge Investments.<br />
PineBridge Investments bietet seinen Kunden weltweit<br />
Anlageberatung und Vermögensverwaltungsprodukte<br />
und -dienstleistungen an. PineBridge Investments ist als<br />
Multi-Strategy-Anlageverwalter in 32 Ländern und<br />
Hoheitsgebieten tätig und hatte zum 31. Dezember<br />
2010 Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd.<br />
unter Verwaltung. PineBridge Investments ist ein<br />
führender Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />
Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />
festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />
Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />
eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />
Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
2. Anlageziel<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er Anlegern durch<br />
Anlage in einem konzentrierten Portefeuille aus Aktien<br />
und aktienbezogenen Wertpapieren mit hoher<br />
Überzeugung (Beteiligungspapieren, bei denen der<br />
Anlageverwalter überzeugt ist, dass sie attraktiv<br />
bewertet sind und ihr Wert steigen wird) japanischer<br />
Unternehmen, d. h. in Japan errichteter Unternehmen<br />
oder Unternehmen, die in Japan Vermögenswerte,<br />
Produkte oder Betriebsstätten besitzen, langfristigen<br />
Kapitalzuwachs verschafft.<br />
3. Anlagepolitik<br />
Der überwiegende Teil der Anlagen des Teilfonds<br />
geschieht in japanischen Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren von Unternehmen, deren Aktien an der<br />
Tokyo Stock Exchange („TSE“) notiert werden, während<br />
der Rest im Allgemeinen in Aktien und<br />
aktienbezogenen Wertpapieren angelegt wird, die an<br />
anderen im Anhang I aufgeführten anerkannten Börsen<br />
und Märkten in Japan gehandelt werden. Unter<br />
bestimmten Umständen wie beispielsweise<br />
Verschmelzung, Erwerb oder Aktientausch, an denen<br />
ein japanisches Unternehmen beteiligt ist, kann der<br />
Fonds die Beteiligungspapiere nicht-japanischer<br />
Unternehmen halten.<br />
Der Teilfonds wird sich einer Anlagestrategie bedienen,<br />
die flexibel ist, um sich auf schnelle Veränderungen der<br />
Marktlage und des Anlageumfelds einzustellen. Der<br />
Teilfonds wird nicht den Handel mit Wertpapieren zur<br />
Erzielung kurzfristiger Kapitalgewinne betreiben. Solche<br />
kurzfristigen Gewinne können jedoch als Folge von<br />
Veränderungen der Wirtschafts- und Marktlage sowie<br />
Veränderungen fundamentaler Unternehmensdaten<br />
eintreten.<br />
Das Vermögen des Teilfonds wird in einem<br />
konzentrierten Portefeuille aus Aktien und<br />
aktienbezogenen Wertpapieren börsennotierter<br />
Unternehmen jeglichen Kapitalisierungsgrades<br />
angelegt, von denen der Anlageverwalter in hohem<br />
Maße überzeugt ist. Es ist zu erwarten, dass der<br />
überwiegende Teil des Vermögens des Teilfonds in<br />
Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren großer, seit<br />
langem bestehender Unternehmen angelegt wird,<br />
während der Rest in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren kleinerer Unternehmen angelegt wird, die<br />
im Sinne des Kapitalzuwachses als attraktiv angesehen<br />
werden.<br />
| 164
Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />
Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />
Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />
Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />
Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />
Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />
Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />
Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />
weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />
erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />
erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />
ist.<br />
Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />
Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />
Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />
Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />
des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />
Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />
künftiger Aussichten führt.<br />
Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />
Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />
folgt klassifiziert:<br />
1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />
(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />
Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />
erfahren).<br />
2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />
3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />
4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a) stabile<br />
Situationen, (b) zyklische Situationen und (c)<br />
Trendwende-Situationen unterteilt werden.<br />
Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />
Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />
qualitative Kriterien verwendet.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />
Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />
wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />
Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />
ausgestattet sind, anlegen.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />
Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem<br />
LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil des<br />
Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />
und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />
Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />
Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />
werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />
mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />
notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />
darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />
Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />
Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />
Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />
zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />
Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />
Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />
zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />
zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />
Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />
Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />
Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />
Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />
gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />
Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />
Barausgleich erfüllt werden.<br />
Der Teilfonds kann in American Depository Receipts,<br />
International Depository Receipts und Global<br />
PineBridge Japan Focus Equity Fund<br />
Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) anlegen,<br />
die an einer anerkannten Börse gemäß Anhang I zum<br />
Prospekt notiert werden. Solche Anlagen müssen mit<br />
dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />
Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />
Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts in börsengehandelten Fonds und in<br />
geregelten Einrichtungen für gemeinsame Anlagen<br />
anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser Fonds oder<br />
Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />
diese Fonds bzw. Einrichtungen einer ähnlichen<br />
Aufsichtsregelung wie der unterliegen, die von der<br />
Zentralbank in Irland domizilierten Einrichtungen für<br />
gemeinsame Anlagen auferlegt wird. Der Teilfonds<br />
kann innerhalb der obengenannten 10 %-Grenze<br />
außerdem in nicht geregelten Einrichtungen für<br />
gemeinsame Anlagen anlegen, sofern die Anlage in<br />
solchen Einrichtungen die für OGAW geltenden<br />
Eignungskriterien erfüllt.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />
ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />
Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />
an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />
gehandelt werden), die von einer internationalen<br />
Rating-Agentur als „investment grade“ eingestuft sind.<br />
Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />
anderem kurzfristige Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen<br />
(wie Commercial Paper mit festem oder variablem<br />
Zinssatz), Schuldtitel von Banken oder anderen<br />
Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />
Einlagenzertifikate und Bankakzepte), von<br />
supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />
Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />
Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />
besicherte Wertpapiere gehören. Während bestimmter<br />
Marktlagen kann der Teilfonds, soweit dies der<br />
Anlageverwalter für angezeigt hält, bis zu 25 % seines<br />
Nettovermögens in flüssigen Mitteln und geldnahen<br />
Instrumenten wie Schatzwechseln, Commercial Papier<br />
oder Einlagezertifikaten halten.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />
halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />
vorgeschrieben sind.<br />
Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />
Teilfonds wird am TOPIX Total Return Index (der<br />
„Index“) gemessen. Der Index ist ein am Streubesitz<br />
orientierter Marktkapitalisierungsindex aller in der First<br />
Section der Tokyo Stock Exchange notierter<br />
Unternehmen, der die allgemeine Wertentwicklung<br />
japanischer Aktien messen soll.<br />
Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />
jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />
außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />
einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />
Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />
dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />
betreffende Engagement geworden ist. Die<br />
Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />
nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />
in Kenntnis gesetzt.<br />
Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />
Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />
Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />
abschließen, um das Währungsrisiko der<br />
zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />
Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />
den Abschluss von Devisentermingeschäften,<br />
Währungsterminkontrakten und<br />
Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />
Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />
| 165
Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />
absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />
Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />
gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />
Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />
erheblich beeinflusst werden.<br />
Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />
sich durch den Abschluss von<br />
Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />
Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />
Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />
Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />
wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />
der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />
Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />
werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />
Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />
Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />
der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />
angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />
ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />
Änderung zurückgeben können.<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />
in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />
höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />
investiert ist.<br />
Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />
unter der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />
Prospekt aufgeführten Anlagebeschränkungen.<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />
des Teilfonds erreicht wird.<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />
ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Der Manager wird Anteilinhabern auf Anfrage<br />
zusätzliche Informationen zu den angewandten<br />
Verfahren zur Risikosteuerung zukommen lassen,<br />
einschließlich der Höhe der geltenden Grenzen und der<br />
jüngsten Entwicklungen bei der Risiko- und<br />
Ertragscharakteristik der Hauptanalagekategorien.<br />
Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFIs zu<br />
Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />
ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />
entsprechend zu ändern.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />
Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />
Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />
Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />
des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />
wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />
Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />
heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />
börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />
im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />
Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />
Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
nachstehendem Abschnitt 4 aufgeführt und umfassen:<br />
Risiko in Verbindung mit japanischen Märkten, Risiko in<br />
Verbindung mit Unternehmen mit geringer<br />
PineBridge Japan Focus Equity Fund<br />
Kapitalisierung und Volatilitätsrisiko. Diese<br />
Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />
4. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren“ des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten für den<br />
Fonds die folgenden zusätzlichen Risikofaktoren. Die<br />
Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />
Risiko in Verbindung mit japanischen Märkten: Bitte<br />
beachten Sie, dass die Zulassungsvorschriften für die<br />
zweite Sektion der Wertpapierbörsen von Tokio, Osaka<br />
und Nagoya, die aufstrebenden Märkte wie MOTHERS,<br />
HERCULES und JASDAQ und die regionalen Märkte<br />
weniger streng sind als die für die erste Sektion der drei<br />
größten Wertpapierbörsen. An den aufstrebenden<br />
Märkten gehandelte oder an einer zweiten Sektion oder<br />
regionalen Märkten notierte Unternehmen verfügen<br />
häufig über eine kürzere dokumentierte<br />
Unternehmensgeschichte als die an einer ersten<br />
Sektion notierten Unternehmen. Auch die<br />
veröffentlichten Informationen der Unternehmen sind<br />
wahrscheinlich weniger ausführlich, und die von diesen<br />
Unternehmen gemeldeten Gewinne weisen oft stärkere<br />
Schwankungen auf.<br />
Aktien, die an einer zweiten Sektion der drei größten<br />
Wertpapierbörsen, an aufstrebenden Märkten und an<br />
regionalen Märkten gehandelt werden, können illiquide<br />
werden. Illiquide Aktien können im Allgemeinen unter<br />
einer höheren Kursvolatilität leiden und weisen für<br />
gewöhnlich hohe Margen zwischen Geld- und Briefkurs<br />
auf.<br />
Risiko in Verbindung mit Unternehmen mit geringer<br />
Kapitalisierung: Anlagen in Unternehmen mit geringer<br />
Kapitalisierung können mit einem höheren Risiko<br />
verbunden sein als das, welches in der Regel mit<br />
Anlagen in größeren, etablierteren Unternehmen<br />
verbunden ist. Die Wertpapiere von kleinen oder<br />
mittleren Unternehmen werden häufig außerbörslich<br />
gehandelt und möglicherweise nicht in einem Volumen,<br />
das beim Handel mit Wertpapieren an einer nationalen<br />
Wertpapierbörse üblich ist. Daher kann eine Anlage in<br />
Wertpapieren von Unternehmen mit geringerer<br />
Kapitalisierung illiquider sein als eine Anlage in Aktien<br />
mit höherer Kapitalisierung und volatiler als eine Anlage<br />
in Wertpapieren größerer, etablierterer Unternehmen.<br />
Darüber hinaus sind die Qualität, die Verlässlichkeit und<br />
die Verfügbarkeit von Informationen bei kleinen bis<br />
mittleren Unternehmen möglicherweise nicht so<br />
aufschlussreich und weniger transparent als es Anleger<br />
in der Regel bei Unternehmen mit höherer<br />
Kapitalisierung erwarten würden. Die Richtlinien zur<br />
Corporate Governance sind möglicherweise nicht so<br />
weit entwickelt oder weniger streng als diejenigen,<br />
denen Unternehmen mit hoher Kapitalisierung<br />
unterliegen, wodurch ein höheres Anlagerisiko<br />
bestehen kann und Anlegern nur ein geringer Schutz<br />
geboten wird.<br />
Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />
können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />
sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />
„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />
geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />
Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
und des derzeit geringen oder fehlenden<br />
Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />
Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />
bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />
anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />
| 166
gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />
Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />
erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />
denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />
sein.<br />
5. Beantragung von Anteilen<br />
Die folgenden Anteilsklassen werden derzeit angeboten<br />
oder können derzeit angeboten werden:<br />
Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A1 in Euro<br />
Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse C1 in Euro<br />
Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />
Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />
Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse X1 in Euro<br />
Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A3 und Klasse Y3 sind derzeit im<br />
Umlauf und können zum Nettoinventarwert gezeichnet<br />
werden.<br />
Anteile der Klasse A, Klasse A1 und Klasse A2 werden<br />
Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />
begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 12,50, Euro 12,50 bzw.<br />
STG 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />
C3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />
12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />
30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse Y, Klasse Y1 und Klasse Y2 werden<br />
Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />
begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw. STG<br />
100 angeboten.<br />
Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
PineBridge Japan Focus Equity Fund<br />
Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />
X3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />
100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />
X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />
gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />
dem Manager oder seinem Beauftragten<br />
abgeschlossen haben.<br />
Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />
sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />
Daten angeboten werden, die der Manager bestimmt<br />
und der Zentralbank anzeigt. Danach sind Anteile zum<br />
Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse<br />
auszugeben.<br />
6. Anforderungen bezüglich<br />
Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />
Mindestfolgezeichnung und<br />
Mindestrücknahme<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />
Mindestbestände:<br />
Anteile der Klasse A USD 1.000<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse C USD 1.000<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse H USD 1.000<br />
Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />
Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />
Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />
Mindestrücknahmen:<br />
Anteile der Klasse A USD 250<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse A2 STG 250<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse C USD 250<br />
| 167
Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse C2 STG 250<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse H USD 250<br />
Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />
Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />
Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />
Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />
7. Management- und Fondsgebühren<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />
an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />
nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />
Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />
nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />
Anteile der Klasse A 1,80 %<br />
Anteile der Klasse A1 1,80 %<br />
Anteile der Klasse A2 1,80 %<br />
Anteile der Klasse A3 1,80 %<br />
Anteile der Klasse C 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C1 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />
Anteile der Klasse H 4,00 %<br />
Anteile der Klasse Y 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y1 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y2 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y3 1,00 %<br />
Anteile der Klasse YD 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y1D 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y3D 1,00 %<br />
Anteile der Klasse X 0 %<br />
Anteile der Klasse X1 0 %<br />
Anteile der Klasse X2 0 %<br />
Anteile der Klasse X3 0 %<br />
Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />
Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />
einer höheren Managementgebühr als andere<br />
Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />
lateinamerikanische Länder gelten.<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />
dem Ermessen des Managers eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />
zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />
aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
PineBridge Japan Focus Equity Fund<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
8. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />
und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />
Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />
jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />
Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />
des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />
den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />
(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />
Ausschüttung festsetzen. Der Manager kann auf der<br />
gleichen Basis auch Zwischenausschüttungen<br />
festsetzen. Die etwaigen jährlichen Ausschüttungen<br />
werden spätestens am 30. Juni jedes Jahres<br />
festgesetzt und gezahlt.<br />
9. Handelstag<br />
Der Handelstag für den Teilfonds ist jeder<br />
Geschäftstag.<br />
10. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist Japanische Yen.<br />
11. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments Japan Co. Ltd.,<br />
geändert durch eine Ergänzungsvereinbarung<br />
vom 11. Dezember 2007 sowie durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, nach dem letztere zum<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
29. März 2011<br />
| 168
NACHTRAG 19<br />
PineBridge Japan New Horizon Equity Fund<br />
Nachtrag 19 zum Prospekt vom 29. März 2011<br />
für PineBridge Global Funds<br />
Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />
den PineBridge Japan New Horizon Equity Fund (der<br />
„Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />
Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />
Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />
der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />
zugelassen wurde.<br />
Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />
29. 2011 für den Fonds mit allen dazugehörigen<br />
Nachträgen und sollte in Verbindung damit und mit<br />
der darin enthaltenen allgemeinen Beschreibung<br />
- des Fonds und seines Managements und seiner<br />
Verwaltung,<br />
- seiner Anlagebeschränkungen und<br />
Kreditaufnahmebefugnisse,<br />
- seiner allgemeinen Management- und<br />
Fondsgebühren,<br />
- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />
Anteilinhaber,<br />
- seiner Risikofaktoren, und<br />
- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />
gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />
Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />
Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />
Der Verwaltungsrat des Manager übernimmt die<br />
Verantwortung für die im Prospekt und diesem<br />
Nachtrag enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen<br />
und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle<br />
angemessene Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />
gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />
Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />
dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />
Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />
Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />
Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />
wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />
darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />
Anleger geeignet<br />
1. Anlageverwalter<br />
Der Manager hat die PineBridge Investments Japan Co.<br />
Ltd., JA Building, 3-1 Otemachi 1-chome, Chiyoda-ku,<br />
Tokio 100-6813, Japan, zum Anlageverwalter des<br />
Teilfonds bestellt Der Anlageverwalter trägt die<br />
Verantwortung für die Verwaltung des Vermögens des<br />
Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />
Der Anlageverwalter ist eine am 17. November 1986<br />
nach dem Recht Japans errichtete Kapitalgesellschaft.<br />
Zum 31. Dezember 2010 hatte der Anlageverwalter<br />
Vermögenswerte in Höhe von JPY 2.511,7 Mrd. unter<br />
Verwaltung.<br />
Der Anlageverwalter ist eine hundertprozentige<br />
Tochtergesellschaft von Bridge Partners und ein<br />
Mitgliedsunternehmen von PineBridge Investments.<br />
PineBridge Investments bietet seinen Kunden weltweit<br />
Anlageberatung und Vermögensverwaltungsprodukte<br />
und -dienstleistungen an. PineBridge Investments ist<br />
als Multi-Strategy-Anlageverwalter in 32 Ländern und<br />
Hoheitsgebieten tätig und hatte zum 31. Dezember<br />
2010 Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd.<br />
unter Verwaltung. PineBridge Investments ist ein<br />
führender Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />
PineBridge Japan New Horizon Equity Fund<br />
Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />
festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />
Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />
eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />
Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
2. Anlageziel<br />
Der Teilfonds wird mit dem Ziel verwaltet, Anlegern<br />
langfristigen Kapitalzuwachs zu bieten, indem er in<br />
Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren japanischer<br />
Unternehmen anlegt, d. h. in Japan errichteten<br />
Unternehmen oder Unternehmen, deren<br />
Vermögenswerte, Produkte oder Geschäfte in Japan<br />
angesiedelt sind.<br />
3. Anlagepolitik<br />
Die Anlagen des Teilfonds in japanischen Aktien und<br />
aktienbezogenen Wertpapieren werden hauptsächlich<br />
aus Wertpapieren bestehen, die an der Tokyo Stock<br />
Exchange („TSE") notiert sind. Unter normalen<br />
Marktbedingungen werden mindestens 65 % des<br />
Gesamtvermögens des Teilfonds in Aktien und<br />
aktienbezogenen Wertpapieren von Unternehmen<br />
angelegt sein, die an der TSE notiert sind, und der Rest<br />
in der Regel in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren, die an anderen anerkannten Börsen und<br />
Märkten in Japan, wie im Anhang I angegeben,<br />
gehandelt werden.<br />
Der Teilfonds wird eine flexible Anlagestrategie<br />
verfolgen, um auf die Veränderungen der<br />
Marktbedingungen und des Anlageumfeldes schnell<br />
reagieren zu können. Der Teilfonds wird keine<br />
Wertpapiergeschäfte abschließen, um kurzfristige<br />
Kapitalgewinne zu erzielen. Solche kurzfristigen<br />
Gewinne können jedoch infolge veränderter<br />
Wirtschafts- und Marktbedingungen sowie veränderter<br />
Fundamentaldaten von Unternehmen entstehen.<br />
Ein großer Teil des Vermögens des Teilfonds wird<br />
voraussichtlich in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren großer, etablierter Unternehmen und der<br />
Rest in Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren<br />
kleinerer Unternehmen, deren Chancen auf<br />
Wertzuwachs als attraktiv angesehen werden, angelegt.<br />
Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />
Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />
Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />
Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />
Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />
Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />
Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />
Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />
weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />
erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />
erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />
ist.<br />
Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />
Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />
Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />
Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />
des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />
Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />
künftiger Aussichten führt.<br />
Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />
Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />
folgt klassifiziert:<br />
1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />
(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />
Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />
erfahren).<br />
2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />
3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />
4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />
stabile Situationen, (b) zyklische Situationen<br />
| 169
und (c) Trendwende-Situationen unterteilt werden.<br />
Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />
Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />
qualitative Kriterien verwendet.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />
Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />
wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />
Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />
ausgestattet sind, anlegen.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />
Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem unter<br />
anderem LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil<br />
des Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />
und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />
Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />
Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />
werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />
mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />
notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />
darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />
Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />
Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />
Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />
zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />
Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />
Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />
zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />
zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />
Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />
Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />
Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />
Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />
gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />
Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />
Barausgleich erfüllt werden.<br />
Der Teilfonds kann in American, International und<br />
Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs)<br />
anlegen, die an einer anerkannten Börse gemäß<br />
Anhang I zum Prospekt notiert werden. Solche Anlagen<br />
müssen mit dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />
Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />
Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />
gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />
(REITS) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />
Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />
diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />
2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITS im Sekundärmarkt<br />
zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />
Aktien.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ergänzend Barmittel und / oder<br />
andere flüssige Vermögenswerte halten und kann in<br />
Geldmarktinstrumenten (wie in den Bekanntmachungen<br />
der Zentralbank definiert und die an einem geregelten<br />
Markt gehandelt werden, aber nicht gehandelt zu<br />
werden brauchen) anlegen, die von einer<br />
internationalen Ratingagentur als „investment grade“<br />
eingestuft sind. Zu diesen Geldmarktinstrumenten<br />
können unter anderem kurzfristige Verpflichtungen<br />
PineBridge Japan New Horizon Equity Fund<br />
nicht-staatlicher Emittenten (wie beispielsweise fest-<br />
oder variabel verzinsliches Commercial Paper),<br />
Verpflichtungen von Banken oder anderen Einlagen<br />
annehmenden Instituten (wie beispielsweise<br />
Einlagenzertifikate und Bankakzepte), und Wertpapiere<br />
gehören, die von supranationalen Organisationen oder<br />
von den Regierungen selbstständiger Staaten, deren<br />
Behörden, Institutionen und Gebietskörperschaften<br />
ausgegeben oder anderweitig abgesichert sind.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten, wie<br />
in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />
vorgeschrieben, halten.<br />
Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />
Teilfonds wird am MSCI Japan Daily Total Return Net<br />
Index (der „Index“) gemessen. Der Index ist ein am<br />
Streubesitz orientierter Marktkapitalisierungsindex, der<br />
die Wertentwicklung der entwickelten Märkte für<br />
börsennotierte Aktien in Japan messen soll. Der<br />
Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen, dass<br />
es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles des<br />
Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig oder<br />
wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />
nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />
Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />
gehaltener Vermögenswerte mittels<br />
Devisentermingeschäften und<br />
Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />
Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />
Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />
Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />
Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />
jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />
außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />
einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />
Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />
dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />
betreffende Engagement geworden ist. Die<br />
Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />
nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />
in Kenntnis gesetzt.<br />
Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />
Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />
Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />
abschließen, um das Währungsrisiko der<br />
zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />
Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />
den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />
Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />
Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />
absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />
Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />
gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />
Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />
erheblich beeinflusst werden.<br />
Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />
sich durch den Abschluss von<br />
Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />
Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />
Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />
Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />
wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />
| 170
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />
der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />
Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />
werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />
Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />
Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />
der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />
angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />
ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />
Änderung zurückgeben können.<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />
in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />
höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />
investiert ist.<br />
Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />
mit der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />
Prospekt angegebenen Anlagebeschränkungen.<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />
des Teilfonds erreicht wird.<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />
ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />
ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />
Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />
angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger<br />
jüngster Entwicklungen bei den Risiko- und<br />
Renditemerkmalen der Hauptanlagekategorien.<br />
Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFIs zu<br />
Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />
ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />
entsprechend zu ändern.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />
Teilfonds gemäß den Vorschriften der Zentralbank<br />
anlegen darf, enthält der Anhang I zum Prospekt, der<br />
zusammen mit und unter Berücksichtigung des<br />
Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds, wie<br />
vorstehend dargelegt, gelesen werden sollte. Die<br />
Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />
heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nichtbörsennotierten<br />
Wertpapieren ist die Anlage auf die im<br />
Anhang I zum Prospekt aufgeführten Wertpapierbörsen<br />
und Märkte beschränkt.<br />
Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
nachstehendem Abschnitt 5 aufgeführt und umfassen:<br />
Risiko in Verbindung mit japanischen Märkten, Risiko in<br />
Verbindung mit Unternehmen mit geringer<br />
Kapitalisierung und Volatilitätsrisiko. Diese<br />
Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />
4. Anlagebeschränkungen<br />
Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />
entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />
PineBridge Japan New Horizon Equity Fund<br />
Hauptteil des Prospekts.<br />
Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />
Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />
Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />
es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />
Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />
ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />
Anlagebeschränkungen:<br />
Der Teilfonds darf keine ungedeckten Verkäufe von<br />
Derivaten vornehmen.<br />
Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen des<br />
Teilfonds in Derivaten darf 40 % des Nettoinventarwerts<br />
des Teilfonds nicht übersteigen; der Gesamtwert der<br />
offenen Short-Positionen in Derivaten darf den<br />
Gesamtmarktwert der entsprechenden Wertpapiere, die<br />
von dem Teilfonds gehalten werden müssen, nicht<br />
übersteigen.<br />
Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz seines<br />
Nettoinventarwerts in Derivaten halten möchte, muss er<br />
vorher die Genehmigung der<br />
Finanzaufsichtskommission (Financial Supervisory<br />
Commission) einholen.<br />
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />
Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />
gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />
Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />
Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />
Zentralbank entspricht.<br />
5. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Daneben gilt der folgende<br />
zusätzliche Risikofaktor für den Teilfonds. Die<br />
Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />
Risiko in Verbindung mit japanischen Märkten: Bitte<br />
beachten Sie, dass die Zulassungsvorschriften für die<br />
zweite Sektion der Wertpapierbörsen von Tokio, Osaka<br />
und Nagoya, die aufstrebenden Märkte wie MOTHERS,<br />
HERCULES und JASDAQ und die regionalen Märkte<br />
weniger streng sind als die für die erste Sektion der drei<br />
größten Wertpapierbörsen. An den aufstrebenden<br />
Märkten gehandelte oder an einer zweiten Sektion oder<br />
regionalen Märkten notierte Unternehmen verfügen<br />
häufig über eine kürzere dokumentierte<br />
Unternehmensgeschichte als die an einer ersten<br />
Sektion notierten Unternehmen. Auch die<br />
veröffentlichten Informationen der Unternehmen sind<br />
wahrscheinlich weniger ausführlich, und die von diesen<br />
Unternehmen gemeldeten Gewinne weisen oft stärkere<br />
Schwankungen auf.<br />
Aktien, die an einer zweiten Sektion der drei größten<br />
Wertpapierbörsen, an aufstrebenden Märkten und an<br />
regionalen Märkten gehandelt werden, können illiquide<br />
werden. Illiquide Aktien können im Allgemeinen unter<br />
einer höheren Kursvolatilität leiden und weisen für<br />
gewöhnlich hohe Margen zwischen Geld- und Briefkurs<br />
auf.<br />
Risiko in Verbindung mit Unternehmen mit geringer<br />
Kapitalisierung: Anlagen in Unternehmen mit geringer<br />
Kapitalisierung können mit einem höheren Risiko<br />
verbunden sein als das, welches in der Regel mit<br />
Anlagen in größeren, etablierteren Unternehmen<br />
| 171
verbunden ist. Anlagen in Wertpapieren von<br />
Unternehmen mit geringerer Kapitalisierung können<br />
illiquider sein als eine Anlage in Aktien mit höherer<br />
Kapitalisierung und volatiler als eine Anlage in<br />
Wertpapieren größerer, etablierterer Unternehmen.<br />
Darüber hinaus sind die Qualität, die Verlässlichkeit und<br />
die Verfügbarkeit von Informationen bei kleinen bis<br />
mittleren Unternehmen möglicherweise nicht so<br />
aufschlussreich und weniger transparent als es Anleger<br />
in der Regel bei Unternehmen mit höherer<br />
Kapitalisierung erwarten würden. Die Richtlinien zur<br />
Corporate Governance sind möglicherweise nicht so<br />
weit entwickelt oder weniger streng als diejenigen,<br />
denen Unternehmen mit hoher Kapitalisierung<br />
unterliegen, wodurch ein höheres Anlagerisiko<br />
bestehen kann und Anlegern nur ein geringer Schutz<br />
geboten wird.<br />
Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />
können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />
sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />
„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />
geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />
Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
und des derzeit geringen oder fehlenden<br />
Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />
Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />
bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />
anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />
gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />
Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />
erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />
denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />
sein.<br />
6. Beantragung von Anteilen<br />
Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />
derzeit angeboten werden:<br />
Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A1 in Euro<br />
Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A5 in Singapur-Dollar<br />
Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse C1 in Euro<br />
Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />
Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse Y5 in Singapur-Dollar<br />
Anteile der Klasse YJ in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />
Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse X1 in Euro<br />
Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A, Klasse A3, Klasse Y, Klasse Y3<br />
und Klasse YJ sind derzeit im Umlauf und können zum<br />
Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse<br />
gezeichnet werden.<br />
PineBridge Japan New Horizon Equity Fund<br />
Anteile der Klasse A1, Klasse A2 und Klasse A5<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu Euro 12,50, STG 12,50 bzw.<br />
SGD 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />
C3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />
30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse Y1, Klasse Y2 und Klasse Y5<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu EUR 100, STG 100 bzw.<br />
SGD 100 angeboten.<br />
Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />
X3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />
X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />
gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />
dem Manager oder seinem Beauftragten<br />
abgeschlossen haben.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klasse YJ werden nur<br />
von Anlegern angenommen, die japanische<br />
Investmenttrusts in Form von Dachfonds sind, die nach<br />
dem japanischen Gesetz über Investmenttrusts und<br />
Investmentgesellschaften gegründet wurden und die<br />
von dem Anlageverwalter oder anderen<br />
Investmenttrustgesellschaften, die nach dem<br />
japanischen Finanzinstrumente- und Börsengesetz<br />
registriert sind, verwaltet werden.<br />
Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />
sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />
Daten angeboten werden, die der Manager bestimmt<br />
und der Zentralbank anzeigt. Danach sind Anteile zum<br />
Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse<br />
auszugeben.<br />
7. Anforderungen bezüglich<br />
Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />
Mindestfolgezeichnung und<br />
Mindestrücknahme<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />
Mindestbestände:<br />
| 172
Anteile der Klasse A USD 1.000<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse A5 SGD 1.000<br />
Anteile der Klasse C USD 1.000<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse H USD 1.000<br />
Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />
Anteile der Klasse Y5 SGD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse YJ JPY125.000.000<br />
Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />
Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />
Mindestrücknahmen:<br />
Anteile der Klasse A USD 250<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse A2 STG 250<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse A5 SGD 250<br />
Anteile der Klasse C USD 250<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse C2 STG 250<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse H USD 250<br />
Anteile der Klasse YJ JPY12.500.000<br />
Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />
Y3, Klasse Y5, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D,<br />
Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt<br />
keine Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />
8. Management- und Fondsgebühren<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />
an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />
nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />
Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />
nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />
Anteile der Klasse A 1,30%<br />
Anteile der Klasse A1 1,30%<br />
Anteile der Klasse A2 1,30%<br />
PineBridge Japan New Horizon Equity Fund<br />
Anteile der Klasse A3 1,30%<br />
Anteile der Klasse A5 1,30%<br />
Anteile der Klasse C 2,25%<br />
Anteile der Klasse C1 2,25%<br />
Anteile der Klasse C2 2,25%<br />
Anteile der Klasse C3 2,25%<br />
Anteile der Klasse H 4,00%<br />
Anteile der Klasse Y 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y1 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y2 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y3 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y5 1,00%<br />
Anteile der Klasse YJ 1,00%<br />
Anteile der Klasse YD 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y1D 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y3D 1,00%<br />
Anteile der Klasse X 0%<br />
Anteile der Klasse X1 0%<br />
Anteile der Klasse X2 0%<br />
Anteile der Klasse X3 0%<br />
Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />
Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />
einer höheren Managementgebühr als andere<br />
Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />
lateinamerikanische Länder gelten.<br />
Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2,<br />
Klasse A3 und Klasse A5 ist eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr in<br />
Höhe von bis zu 0,50 % des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der diesen Anteilsklassen zuzurechnen ist,<br />
aus dem Vermögen des Teilfonds an den Manager zu<br />
zahlen. Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse<br />
X2 und Klasse X3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs-<br />
und Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 %<br />
des Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />
dem Ermessen des Managers eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />
zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />
aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
9. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />
und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />
Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />
jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />
Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
| 173
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />
des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />
den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />
(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />
Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />
kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />
festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />
festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />
Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
10. Handelstag<br />
Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />
11. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />
12. Wesentliche Verträge<br />
29. März 2011<br />
Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments Japan Co., Ltd.,<br />
geändert durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, nach dem Letztere zum<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
PineBridge Japan New Horizon Equity Fund<br />
| 174
NACHTRAG 20<br />
PineBridge Japan Small Cap Equity Fund<br />
Nachtrag 20 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />
PineBridge Global Funds<br />
Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />
den PineBridge Japan Small Cap Equity Fund (der<br />
„Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />
Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />
Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />
der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />
zugelassen wurde.<br />
Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />
29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />
dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />
Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />
allgemeinen Beschreibung:<br />
- des Fonds und seines Managements und seiner<br />
Verwaltung,<br />
- seiner Anlagebeschränkungen und<br />
Kreditaufnahmebefugnisse,<br />
- seiner allgemeinen Management- und<br />
Fondsgebühren,<br />
- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />
Anteilinhaber,<br />
- seiner Risikofaktoren, und<br />
- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />
gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />
Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />
Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />
Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />
Verantwortung für die im Prospekt enthaltenen<br />
Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />
Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />
Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />
gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />
Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />
dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />
Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />
Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />
Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />
wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />
darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />
Anleger geeignet.<br />
1. Anlageverwalter<br />
Der Manager hat die PineBridge Investments Japan Co.<br />
Ltd., JA Building, 3-1 Otemachi 1-chome, Chiyoda-ku,<br />
Tokio 100-6813, Japan, zum Anlageverwalter des<br />
Teilfonds bestellt. Der Anlageverwalter trägt die<br />
Verantwortung für die Verwaltung des Vermögens des<br />
Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />
Der Anlageverwalter ist eine am 17. November 1986<br />
nach dem Recht Japans errichtete Kapitalgesellschaft.<br />
Zum 31. Dezember 2010 hatte der Anlageverwalter<br />
Vermögenswerte in Höhe von JPY 2.511,7 Mrd. unter<br />
Verwaltung.<br />
Der Anlageverwalter ist eine hundertprozentige<br />
Tochtergesellschaft von Bridge Partners und ein<br />
PineBridge Japan Small Cap Equity Fund<br />
Mitgliedsunternehmen von PineBridge Investments.<br />
PineBridge Investments bietet seinen Kunden weltweit<br />
Anlageberatung und Vermögensverwaltungsprodukte<br />
und -dienstleistungen an. PineBridge Investments ist<br />
als Multi-Strategy-Anlageverwalter in 32 Ländern und<br />
Hoheitsgebieten tätig und hatte zum 31. Dezember<br />
2010 Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd.<br />
unter Verwaltung. PineBridge Investments ist ein<br />
führender Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />
Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />
festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />
Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />
eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />
Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
2. Anlageziel<br />
Der Teilfonds strebt langfristigen Kapitalzuwachs durch<br />
Anlage von mindestens zwei Dritteln seiner<br />
Gesamtanlagen in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren kleiner japanischer Unternehmen an, das<br />
heißt, in Japan errichteter Unternehmen oder<br />
Unternehmen, deren Vermögenswerte, Produkte oder<br />
Geschäfte in Japan angesiedelt sind.<br />
3. Anlagepolitik<br />
Mindestens 50 % der Anlagen des Teilfonds werden in<br />
Unternehmen angelegt, deren Kapitalisierung zum<br />
Kaufzeitpunkt unter JPY 400 Mrd. (bzw. dem<br />
entsprechenden Gegenwert in Fremdwährung) liegt.<br />
Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />
Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />
Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />
Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />
Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />
Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />
Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />
Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />
weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />
erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />
erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />
ist.<br />
Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />
Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />
Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />
Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />
des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />
Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />
künftiger Aussichten führt.<br />
Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />
Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />
folgt klassifiziert:<br />
1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />
(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />
Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />
erfahren).<br />
2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />
3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />
4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />
stabile Situationen, (b) zyklische Situationen<br />
und (c) Trendwende-Situationen unterteilt<br />
werden.<br />
Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />
Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />
qualitative Kriterien verwendet.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />
| 175
Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />
Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />
wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />
Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />
ausgestattet sind, anlegen.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />
Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem<br />
LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil des<br />
Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />
und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />
Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />
Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />
werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />
mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />
notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />
darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />
Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />
Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />
Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />
zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />
Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />
Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />
zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />
zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />
Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />
Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />
Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />
Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />
gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />
Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />
Barausgleich erfüllt werden.<br />
Der Teilfonds kann in American Depository Receipts,<br />
International Depository Receipts und Global<br />
Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) anlegen,<br />
die an einer anerkannten Börse gemäß Anhang I zum<br />
Prospekt notiert werden. Solche Anlagen müssen mit<br />
dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />
Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />
Der Teilfonds kann insgesamt bis zu 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts in geregelten oder ungeregelten<br />
Einrichtungen für gemeinsame Anlagen einschließlich<br />
relevanter Immobilienfonds (REITS) anlegen, die die<br />
Anforderungen an OGAW-konforme Anlagen erfüllen,<br />
sofern die Anlageziele und die Anlagepolitik dieser<br />
Einrichtungen mit denen des Teilfonds übereinstimmen.<br />
Geregelte Einrichtungen für gemeinsame Anlagen<br />
müssen die Kriterien der Guidance Note 2/03 erfüllen.<br />
Die Möglichkeit, REITs im Sekundärmarkt zu handeln,<br />
kann stärker begrenzt sein als bei anderen Aktien.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />
ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />
Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />
an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />
gehandelt werden), die von einer internationalen<br />
Ratingagentur als „investment grade“ eingestuft sind.<br />
Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />
anderem kurzfristige Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen<br />
(wie Commercial Paper mit festem oder variablem<br />
Zinssatz), Schuldtitel von Banken oder anderen<br />
Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />
Einlagenzertifikate und Bankakzepte), von<br />
supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />
Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />
Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />
besicherte Wertpapiere gehören.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />
halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />
vorgeschrieben sind.<br />
Der Teilfonds darf höchstens 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts in Optionsscheinen anlegen.<br />
PineBridge Japan Small Cap Equity Fund<br />
Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />
Teilfonds wird am Japan Small Cap Daily Total Return<br />
Net Index (der „Index“) gemessen. Der Index ist ein am<br />
Streubesitz orientierter, nach Marktkapitalisierung<br />
gewichteter Index, der die Wertentwicklung der Aktien<br />
von kleinen japanischen Unternehmen messen soll. Der<br />
Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen, dass<br />
es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles des<br />
Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig oder<br />
wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />
nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />
Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />
gehaltener Vermögenswerte mittels<br />
Devisentermingeschäften und<br />
Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />
Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />
Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />
Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />
Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />
jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />
außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />
einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />
Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />
dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />
betreffende Engagement geworden ist. Die<br />
Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />
nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />
in Kenntnis gesetzt.<br />
Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />
Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />
Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />
abschließen, um das Währungsrisiko der<br />
zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />
Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />
den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />
Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />
Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />
absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />
Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />
gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />
Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />
erheblich beeinflusst werden.<br />
Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />
sich durch den Abschluss von<br />
Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />
Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />
Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />
Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />
wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />
der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />
Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />
werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />
Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />
Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />
der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />
angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />
ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />
Änderung zurückgeben können.<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />
in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />
höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />
investiert ist.<br />
Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />
unter der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />
Prospekt aufgeführten Anlagebeschränkungen.<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />
des Teilfonds erreicht wird.<br />
| 176
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />
ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Der Manager wird Anteilinhabern auf Anfrage<br />
zusätzliche Informationen zu den angewandten<br />
Verfahren zur Risikosteuerung zukommen lassen,<br />
einschließlich der Höhe der geltenden Grenzen und der<br />
jüngsten Entwicklungen bei der Risiko- und<br />
Ertragscharakteristik der Hauptanlagekategorien.<br />
Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFI zu<br />
Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />
ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />
entsprechend zu ändern.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />
Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />
Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />
Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />
des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />
wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />
Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />
heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />
börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />
im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />
Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />
Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
nachstehendem Abschnitt 5 aufgeführt und umfassen:<br />
Risiko in Verbindung mit japanischen Märkten, Risiko in<br />
Verbindung mit Unternehmen mit geringer<br />
Kapitalisierung und Volatilitätsrisiko. Diese<br />
Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />
4. Anlagebeschränkungen<br />
Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />
entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />
Hauptteil des Prospekts.<br />
Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />
Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />
Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />
es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />
Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />
ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />
Anlagebeschränkungen:<br />
● Der Teilfonds darf keine ungedeckten Verkäufe<br />
von Derivaten vornehmen.<br />
● Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen des<br />
Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />
übersteigen; der Gesamtwert der offenen Short-<br />
Positionen in Derivaten darf den Gesamtmarktwert<br />
der entsprechenden Wertpapiere, die von dem<br />
Teilfonds gehalten werden müssen, nicht<br />
●<br />
übersteigen.<br />
Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />
seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />
möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />
Finanzaufsichtskommission (Financial Supervisory<br />
PineBridge Japan Small Cap Equity Fund<br />
Commission) einholen.<br />
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />
Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />
gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />
Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />
Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />
Zentralbank entspricht.<br />
5. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />
folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />
Die Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />
Risiko in Verbindung mit japanischen Märkten: Bitte<br />
beachten Sie, dass die Zulassungsvorschriften für die<br />
zweite Sektion der Wertpapierbörsen von Tokio, Osaka<br />
und Nagoya, die aufstrebenden Märkte wie MOTHERS,<br />
HERCULES und JASDAQ und die regionalen Märkte<br />
weniger streng sind als die für die erste Sektion der drei<br />
größten Wertpapierbörsen. An den aufstrebenden<br />
Märkten gehandelte oder an einer zweiten Sektion der<br />
drei größten Wertpapierbörsen oder regionalen Märkten<br />
notierte Unternehmen verfügen häufig über eine<br />
kürzere dokumentierte Unternehmensgeschichte als die<br />
an einer ersten Sektion notierten Unternehmen. Auch<br />
die veröffentlichten Informationen der Unternehmen<br />
sind wahrscheinlich weniger ausführlich, und die von<br />
diesen Unternehmen gemeldeten Gewinne weisen oft<br />
stärkere Schwankungen auf. Aktien, die an einer<br />
zweiten Sektion der drei größten Wertpapierbörsen, an<br />
aufstrebenden Märkten und an regionalen Märkten<br />
gehandelt werden, können illiquide werden. Illiquide<br />
Aktien können im Allgemeinen unter einer höheren<br />
Kursvolatilität leiden und weisen für gewöhnlich hohe<br />
Margen zwischen Geld- und Briefkurs auf.<br />
Risiko in Verbindung mit Unternehmen mit geringer<br />
Kapitalisierung: Anlagen in Unternehmen mit geringer<br />
Kapitalisierung können mit einem höheren Risiko<br />
verbunden sein als das, welches in der Regel mit<br />
Anlagen in größeren, etablierteren Unternehmen<br />
verbunden ist. Die Wertpapiere von kleinen oder<br />
mittleren Unternehmen werden häufig außerbörslich<br />
gehandelt und möglicherweise nicht in einem Volumen,<br />
das beim Handel mit Wertpapieren an einer nationalen<br />
Wertpapierbörse üblich ist. Daher kann eine Anlage in<br />
Wertpapieren von Unternehmen mit geringerer<br />
Kapitalisierung illiquider sein als eine Anlage in Aktien<br />
mit höherer Kapitalisierung und volatiler als eine Anlage<br />
in Wertpapieren größerer, etablierterer Unternehmen.<br />
Darüber hinaus sind die Qualität, die Verlässlichkeit und<br />
die Verfügbarkeit von Informationen bei kleinen bis<br />
mittleren Unternehmen möglicherweise nicht so<br />
aufschlussreich und weniger transparent als es Anleger<br />
in der Regel bei Unternehmen mit höherer<br />
Kapitalisierung erwarten würden. Die Richtlinien zur<br />
Corporate Governance sind möglicherweise nicht so<br />
weit entwickelt oder weniger streng als diejenigen,<br />
denen Unternehmen mit hoher Kapitalisierung<br />
unterliegen, wodurch ein höheres Anlagerisiko<br />
bestehen kann und Anlegern nur ein geringer Schutz<br />
geboten wird.<br />
Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />
können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />
sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />
| 177
„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />
geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />
Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
und des derzeit geringen oder fehlenden<br />
Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />
Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />
bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />
anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />
gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />
Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />
erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />
denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />
sein.<br />
6. Beantragung von Anteilen<br />
Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />
derzeit angeboten werden:<br />
Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A1 in Euro<br />
Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse C1 in Euro<br />
Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />
Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />
Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse X1 in Euro<br />
Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A3, Klasse Y und Klasse Y3 sind<br />
derzeit im Umlauf und können zum Nettoinventarwert<br />
gezeichnet werden.<br />
Anteile der Klasse A, Klasse A1 und Klasse A2 werden<br />
Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />
begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 12,50, Euro 12,50 bzw.<br />
STG 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />
C3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />
30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse Y1 und Klasse Y2 werden Anlegern<br />
während des Erstausgabezeitraums, der begonnen hat<br />
und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit)<br />
endet, zu Euro 100 bzw. STG 100 angeboten.<br />
Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
PineBridge Japan Small Cap Equity Fund<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />
X3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />
100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />
X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />
gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />
dem Manager oder seinem Beauftragten<br />
abgeschlossen haben.<br />
Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />
sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />
Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />
seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />
Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />
Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />
der betreffenden Klasse auszugeben.<br />
7. Anforderungen bezüglich<br />
Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />
Mindestfolgezeichnung und<br />
Mindestrücknahme<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />
Mindestbestände:<br />
Anteile der Klasse A USD 1.000<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse C USD 1.000<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse H USD 1.000<br />
Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />
Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />
Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />
Mindestrücknahmen:<br />
Anteile der Klasse A USD 250<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse A2 STG 250<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse C USD 250<br />
| 178
Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse C2 STG 250<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse H USD 250<br />
Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />
Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />
Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />
Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />
8. Handelstag<br />
Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />
9. Management- und Fondsgebühren<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />
an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />
nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />
Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />
nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />
Anteile der Klasse A 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A1 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A2 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A3 1,30 %<br />
Anteile der Klasse C 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C1 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />
Anteile der Klasse H 4,00 %<br />
Anteile der Klasse Y 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y1 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y2 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y3 1,00 %<br />
Anteile der Klasse YD 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y1D 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y3D 1,00 %<br />
Anteile der Klasse X 0 %<br />
Anteile der Klasse X1 0 %<br />
Anteile der Klasse X2 0 %<br />
Anteile der Klasse X3 0 %<br />
Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />
Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und<br />
unterliegen einer höheren Managementgebühr als<br />
andere Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die<br />
für lateinamerikanische Länder gelten.<br />
Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2 und<br />
Klasse A3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />
der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />
eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
PineBridge Japan Small Cap Equity Fund<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />
dem Ermessen des Managers eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />
zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />
aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
10. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />
und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />
Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />
jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />
Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />
des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />
den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />
(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />
Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />
kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />
festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />
festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />
Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
11. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />
12. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments Japan Co. Ltd.,<br />
geändert durch eine Ergänzungsvereinbarung<br />
vom 13. Dezember 2005 sowie durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, nach dem letztere zum<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
29. März 2011<br />
| 179
NACHTRAG 21<br />
PineBridge Japan Small & Mid Cap Equity Fund<br />
Nachtrag 21 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />
PineBridge Global Funds<br />
Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />
den PineBridge Japan Smaller Companies Plus Fund<br />
(der „Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />
Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />
Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />
der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />
zugelassen wurde.<br />
Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />
29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />
dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />
Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />
allgemeinen Beschreibung<br />
- des Fonds und seines Managements und seiner<br />
Verwaltung,<br />
- seiner Anlagebeschränkungen und<br />
Kreditaufnahmebefugnisse,<br />
- seiner allgemeinen Management- und<br />
Fondsgebühren,<br />
- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />
Anteilinhaber,<br />
- seiner Risikofaktoren, und<br />
- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />
gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />
Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />
Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />
Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />
Verantwortung für die im Prospekt enthaltenen<br />
Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />
Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />
Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu gewährleisten)<br />
entsprechen diese Angaben den Tatsachen und lassen<br />
nichts aus, was die Bedeutung dieser Angaben<br />
wahrscheinlich berühren würde. Der Verwaltungsrat<br />
übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />
Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />
Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />
wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />
darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />
Anleger geeignet.<br />
1. Anlageverwalter<br />
Der Manager hat die PineBridge Investments Japan Co.<br />
Ltd., JA Building, 3-1 Otemachi 1-chome, Chiyoda-ku,<br />
Tokio 100-6813, Japan, zum Anlageverwalter des<br />
Teilfonds bestellt. Der Anlageverwalter trägt die<br />
Verantwortung für die Verwaltung des Vermögens des<br />
Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />
Der Anlageverwalter ist eine am 17. November 1986<br />
nach dem Recht Japans errichtete Kapitalgesellschaft.<br />
Zum 31. Dezember 2010 hatte der Anlageverwalter<br />
Vermögenswerte in Höhe von JPY 2.511,7 Mrd. unter<br />
Verwaltung.<br />
Der Anlageverwalter ist eine hundertprozentige<br />
Tochtergesellschaft von Bridge Partners und ein<br />
PineBridge Japan Small & Mid Cap Equity Fund<br />
Mitgliedsunternehmen von PineBridge Investments.<br />
PineBridge Investments bietet seinen Kunden weltweit<br />
Anlageberatung und Vermögensverwaltungsprodukte<br />
und -dienstleistungen an. PineBridge Investments ist<br />
als Multi-Strategy-Anlageverwalter in 32 Ländern und<br />
Hoheitsgebieten tätig und hatte zum 31. Dezember<br />
2010 Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd.<br />
unter Verwaltung. PineBridge Investments ist ein<br />
führender Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />
Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />
festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />
Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />
eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />
Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
2. Anlageziel<br />
Der Teilfonds verfolgt das Ziel, langfristigen<br />
Kapitalzuwachs zu erreichen, indem er mindestens<br />
zwei Drittel seines Gesamtvermögens in Aktien und<br />
aktienbezogenen Wertpapieren kleiner und mittelgroßer<br />
japanischer Unternehmen anlegt, d. h. in Japan<br />
errichteten Unternehmen oder Unternehmen, deren<br />
Vermögenswerte, Produkte oder Geschäfte in Japan<br />
angesiedelt sind.<br />
3. Anlagepolitik<br />
Der Teilfonds wird mindestens zwei Drittel seines<br />
Gesamtvermögens in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren (mit Ausnahme von Wandel- und<br />
Optionsanleihen) von Emittenten anlegen, deren<br />
Marktkapitalisierungen zum Zeitpunkt des Kaufs den<br />
Kriterien des Referenzindex des Teilfonds entsprechen<br />
und die ihren Hauptsitz in Japan haben oder dort den<br />
überwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit ausüben.<br />
Das restliche Drittel seines Gesamtvermögens kann der<br />
Teilfonds in Wertpapieren anlegen, die die<br />
obengenannten Anforderungen nicht erfüllen.<br />
Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />
Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />
Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />
Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />
Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />
Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />
Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />
Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />
weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />
erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />
erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />
ist.<br />
Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />
Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />
Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />
Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />
des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />
Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />
künftiger Aussichten führt.<br />
Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />
Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />
folgt klassifiziert:<br />
1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />
(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />
Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />
erfahren).<br />
2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />
3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />
| 180
4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />
stabile Situationen, (b) zyklische Situationen<br />
und (c) Trendwende-Situationen unterteilt<br />
werden.<br />
Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />
Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />
qualitative Kriterien verwendet.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />
Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />
wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />
Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />
ausgestattet sind, anlegen.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />
Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem unter<br />
anderem LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil<br />
des Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />
und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />
Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />
Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />
werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />
mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />
notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />
darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />
Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />
Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />
Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />
zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />
Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />
Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />
zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />
zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />
Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />
Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />
Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />
Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />
gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />
Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />
Barausgleich erfüllt werden.<br />
Der Teilfonds kann in American, International und<br />
Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs)<br />
anlegen, die an einer anerkannten Börse gemäß<br />
Anhang I zum Prospekt notiert werden. Solche Anlagen<br />
müssen mit dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />
Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />
Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />
gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />
(REITS) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />
Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />
diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />
2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITS im Sekundärmarkt<br />
zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />
Aktien.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ergänzend Barmittel und / oder<br />
andere flüssige Vermögenswerte halten und kann in<br />
Geldmarktinstrumenten (wie in den Bekanntmachungen<br />
der Zentralbank definiert und die an einem geregelten<br />
Markt gehandelt werden, aber nicht gehandelt zu<br />
werden brauchen) anlegen, die von einer<br />
internationalen Ratingagentur als „investment grade“<br />
PineBridge Japan Small & Mid Cap Equity Fund<br />
eingestuft sind. Zu diesen Geldmarktinstrumenten<br />
können unter anderem kurzfristige Verpflichtungen<br />
nicht-staatlicher Emittenten (wie beispielsweise fest-<br />
oder variabel verzinsliches Commercial Paper),<br />
Verpflichtungen von Banken oder anderen Einlagen<br />
annehmenden Instituten (wie beispielsweise<br />
Einlagenzertifikate und Bankakzepte), und Wertpapiere<br />
gehören, die von supranationalen Organisationen oder<br />
von den Regierungen selbstständiger Staaten, deren<br />
Behörden, Institutionen und Gebietskörperschaften<br />
ausgegeben oder anderweitig abgesichert sind.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten, wie<br />
in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />
vorgeschrieben, halten.<br />
Der Teilfonds darf nicht mehr als 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts in Optionsscheinen anlegen.<br />
Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />
Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />
Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />
abschließen, um das Währungsrisiko der<br />
zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />
Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />
den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />
Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />
Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />
absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />
Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />
gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />
Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />
erheblich beeinflusst werden.<br />
Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />
sich durch den Abschluss von<br />
Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />
Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />
Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />
Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />
Teilfonds wird am MSCI Japan SMID Daily Total Return<br />
Net Index (der „Index“) gemessen. Der Index ist ein am<br />
Streubesitz orientierter, nach Marktkapitalisierung<br />
gewichteter Index, der die Wertentwicklung der Aktien<br />
japanischer Unternehmen mit kleiner und mittlerer<br />
Kapitalisierung messen soll. Der Anlageverwalter kann<br />
zu der Ansicht gelangen, dass es, wenn die<br />
Zusammensetzung des Portefeuilles des Teilfonds von<br />
der des Index abweicht, notwendig oder<br />
wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />
nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />
Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />
gehaltener Vermögenswerte mittels<br />
Devisentermingeschäften und<br />
Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />
Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />
Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />
Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />
Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />
jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />
außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />
einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />
Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />
dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />
betreffende Engagement geworden ist. Die<br />
Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />
nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />
in Kenntnis gesetzt.<br />
Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />
| 181
wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />
der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />
Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />
werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />
Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />
Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />
der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />
angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />
ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />
Änderung zurückgeben können.<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />
in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />
höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />
investiert ist.<br />
Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />
mit der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />
Prospekt angegebenen Anlagebeschränkungen.<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />
des Teilfonds erreicht wird.<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />
ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />
ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />
Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />
angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger<br />
jüngster Entwicklungen bei den Risiko- und<br />
Renditemerkmalen der Hauptanlagekategorien.<br />
Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFIs zu<br />
Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />
ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />
entsprechend zu ändern.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />
Teilfonds gemäß den Vorschriften der Zentralbank<br />
anlegen darf, enthält der Anhang I zum Prospekt, der<br />
zusammen mit und unter Berücksichtigung des<br />
Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds, wie<br />
vorstehend dargelegt, gelesen werden sollte. Die<br />
Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />
heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nichtbörsennotierten<br />
Wertpapieren ist die Anlage auf die im<br />
Anhang I zum Prospekt aufgeführten Wertpapierbörsen<br />
und Märkte beschränkt.<br />
Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
nachstehendem Abschnitt 5 aufgeführt und umfassen:<br />
Risiko in Verbindung mit japanischen Märkten, Risiko in<br />
Verbindung mit Unternehmen mit geringer<br />
Kapitalisierung und Volatilitätsrisiko. Diese<br />
Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />
4. Anlagebeschränkungen<br />
PineBridge Japan Small & Mid Cap Equity Fund<br />
Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />
entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />
Hauptteil des Prospekts.<br />
Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />
Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />
Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />
es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />
Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />
ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />
Anlagebeschränkungen:<br />
Der Teilfonds darf keine ungedeckten<br />
Verkäufe von Derivaten vornehmen.<br />
Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen<br />
des Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />
übersteigen; der Gesamtwert der offenen<br />
Short-Positionen in Derivaten darf den<br />
Gesamtmarktwert der entsprechenden<br />
Wertpapiere, die von dem Teilfonds gehalten<br />
werden müssen, nicht übersteigen.<br />
Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />
seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />
möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />
Finanzaufsichtskommission (Financial<br />
Supervisory Commission) einholen.<br />
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />
Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />
gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />
Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />
Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />
Zentralbank entspricht.<br />
5. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />
folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />
Diese Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />
Risiko in Verbindung mit japanischen Märkten: Bitte<br />
beachten Sie, dass die Zulassungsvorschriften für die<br />
zweite Sektion der Wertpapierbörsen von Tokio, Osaka<br />
und Nagoya, die aufstrebenden Märkte wie MOTHERS,<br />
HERCULES und JASDAQ und die regionalen Märkte<br />
weniger streng sind als die für die erste Sektion der drei<br />
größten Wertpapierbörsen. An den aufstrebenden<br />
Märkten gehandelte oder an einer zweiten Sektion der<br />
drei größten Wertpapierbörsen oder regionalen Märkten<br />
notierte Unternehmen verfügen häufig über eine<br />
kürzere dokumentierte Unternehmensgeschichte als die<br />
an einer ersten Sektion notierten Unternehmen. Auch<br />
die veröffentlichten Informationen der Unternehmen<br />
sind wahrscheinlich weniger ausführlich, und die von<br />
diesen Unternehmen gemeldeten Gewinne weisen oft<br />
stärkere Schwankungen auf. Aktien, die an einer<br />
zweiten Sektion der drei größten Wertpapierbörsen, an<br />
aufstrebenden Märkten und an regionalen Märkten<br />
gehandelt werden, können illiquide werden. Illiquide<br />
Aktien können im Allgemeinen unter einer höheren<br />
Kursvolatilität leiden und weisen für gewöhnlich hohe<br />
Margen zwischen Geld- und Briefkurs auf.<br />
Risiko in Verbindung mit Unternehmen mit geringer<br />
Kapitalisierung: Anlagen in Unternehmen mit geringer<br />
Kapitalisierung können mit einem höheren Risiko<br />
| 182
verbunden sein als das, welches in der Regel mit<br />
Anlagen in größeren, etablierteren Unternehmen<br />
verbunden ist. Anlagen in Wertpapieren von<br />
Unternehmen mit geringerer Kapitalisierung können<br />
illiquider sein als eine Anlage in Aktien mit höherer<br />
Kapitalisierung und volatiler als eine Anlage in<br />
Wertpapieren größerer, etablierterer Unternehmen.<br />
Darüber hinaus sind die Qualität, die Verlässlichkeit und<br />
die Verfügbarkeit von Informationen bei kleinen bis<br />
mittleren Unternehmen möglicherweise nicht so<br />
aufschlussreich und weniger transparent als es Anleger<br />
in der Regel bei Unternehmen mit höherer<br />
Kapitalisierung erwarten würden. Die Richtlinien zur<br />
Corporate Governance sind möglicherweise nicht so<br />
weit entwickelt oder weniger streng als diejenigen,<br />
denen Unternehmen mit hoher Kapitalisierung<br />
unterliegen, wodurch ein höheres Anlagerisiko<br />
bestehen kann und Anlegern nur ein geringer Schutz<br />
geboten wird.<br />
Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />
können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />
sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />
„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />
geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />
Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
und des derzeit geringen oder fehlenden<br />
Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />
Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />
bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />
anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />
gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />
Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />
erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />
denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />
sein.<br />
6. Beantragung von Anteilen<br />
Die folgenden Anteilsklassen werden angeboten:<br />
Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A1 in Euro<br />
Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse C1 in Euro<br />
Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />
Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />
Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse X1 in Euro<br />
Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A, Klasse C3, Klasse Y und Klasse<br />
Y3 sind derzeit im Umlauf und können zum<br />
Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse<br />
gezeichnet werden.<br />
Anteile der Klasse A1, Klasse A2 und Klasse A3<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
PineBridge Japan Small & Mid Cap Equity Fund<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu Euro 12,50, STG 12,50 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse C, Klasse C1 und Klasse C2 werden<br />
Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />
begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 12,50, Euro 12,50 bzw.<br />
STG 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />
30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse Y1 und Klasse Y2 werden Anlegern<br />
während des Erstausgabezeitraums, der begonnen hat<br />
und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit)<br />
endet, zu Euro 100 bzw. STG 100 angeboten.<br />
Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />
X3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />
X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />
gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />
dem Manager oder seinem Beauftragten<br />
abgeschlossen haben.<br />
Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />
sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />
Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />
seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />
Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />
Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />
der betreffenden Klasse auszugeben.<br />
7. Anforderungen bezüglich<br />
Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />
Mindestfolgezeichnung und<br />
Mindestrücknahme<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />
Mindestbestände:<br />
Anteile der Klasse A USD 1.000<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse C USD 1.000<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse H USD 1.000<br />
Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />
Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />
| 183
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />
Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />
Mindestrücknahmen:<br />
Anteile der Klasse A USD 250<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse A2 STG 250<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse C USD 250<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse C2 STG 250<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse H USD 250<br />
Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />
Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />
Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />
Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />
8. Handelstag<br />
Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />
9. Management- und Fondsgebühren<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />
an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />
nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />
Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />
nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />
Anteile der Klasse A 1,30%<br />
Anteile der Klasse A1 1,30%<br />
Anteile der Klasse A2 1,30%<br />
Anteile der Klasse A3 1,30%<br />
Anteile der Klasse C 2,25%<br />
Anteile der Klasse C1 2,25%<br />
Anteile der Klasse C2 2,25%<br />
Anteile der Klasse C3 2,25%<br />
Anteile der Klasse H 4,00%<br />
Anteile der Klasse Y 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y1 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y2 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y3 1,00%<br />
Anteile der Klasse YD 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y1D 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y3D 1,00%<br />
Anteile der Klasse X 0%<br />
Anteile der Klasse X1 0%<br />
Anteile der Klasse X2 0%<br />
Anteile der Klasse X3 0%<br />
Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />
Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />
einer höheren Managementgebühr als andere<br />
Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />
lateinamerikanische Länder gelten.<br />
Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2 und<br />
Klasse A3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
PineBridge Japan Small & Mid Cap Equity Fund<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />
der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />
eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />
dem Ermessen des Managers eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />
zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />
aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
10. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />
und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />
Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />
jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />
Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />
des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />
den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />
(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />
Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />
kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />
festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />
festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />
Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
11. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />
12. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments Japan Co., Ltd.,<br />
geändert durch eine Ergänzungsvereinbarung<br />
vom 13. Dezember 2005 sowie durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, nach dem letztere zum<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
29. März 2011<br />
| 184
NACHTRAG 22<br />
PineBridge Latin America Equity Fund<br />
Nachtrag 22 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />
PineBridge Global Funds<br />
Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />
den PineBridge Latin America Equity Fund (der<br />
„Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />
Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />
Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />
der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />
zugelassen wurde.<br />
Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />
29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />
dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />
Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />
allgemeinen Beschreibung:<br />
- des Fonds und seines Managements und seiner<br />
Verwaltung,<br />
- seiner Anlagebeschränkungen und<br />
Kreditaufnahmebefugnisse,<br />
- seiner allgemeinen Management- und<br />
Fondsgebühren,<br />
- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />
Anteilinhaber,<br />
- seiner Risikofaktoren, und<br />
- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />
gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />
Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />
Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />
Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />
Verantwortung für die im Prospekt enthaltenen<br />
Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />
Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />
Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />
gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />
Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />
dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />
Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />
Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />
Die Zulassung aller Klassen bereits ausgegebener und<br />
noch auszugebender Anteile des PineBridge Latin<br />
America Equity Fund zur Notierung im Hauptsegment<br />
(Official List) der Irish Stock Exchange wurde beantragt.<br />
Die Anteile der Klasse A, der Klasse Y und der Klasse<br />
Y3 wurden am 16. Dezember 2008 zur Notierung im<br />
Hauptsegment der Irish Stock Exchange zugelassen.<br />
Die übrigen Notierten Anteile werden voraussichtlich ab<br />
dem Zeitpunkt ihrer Börsenzulassung zur Notierung im<br />
Hauptsegment der Irish Stock Exchange zugelassen.<br />
Die Auflegung und Notierung verschiedener Klassen<br />
kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Daher<br />
kann zum Zeitpunkt der Auflegung einer bestimmten<br />
Klasse der Handel in dem Vermögensbestand, auf den<br />
sich eine bestimmte Klasse bezieht, bereits<br />
aufgenommen worden sein.<br />
Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />
wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />
darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />
Anleger geeignet.<br />
PineBridge Latin America Equity Fund<br />
1. Anlageverwalter<br />
Der Manager hat die PineBridge Investments LLC, c/o<br />
CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400,<br />
Wilmington, DE 19808, USA (registrierte Anschrift) und<br />
399 Park Avenue, 4th Floor, New York, NY 10022, USA<br />
(Geschäftsanschrift) zum Anlageverwalter des Teilfonds<br />
bestellt. Der Anlageverwalter trägt die Verantwortung<br />
für die Verwaltung des Vermögens des Teilfonds im<br />
Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />
Der Anlageverwalter, ein in den USA ansässiger und<br />
den Vorschriften der Securities and Exchange<br />
Commission unterliegender Investmentmanager, ist<br />
eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Bridge<br />
Partners. Zum 31. Dezember 2010 hatte der<br />
Anlageverwalter Vermögenswerte in Höhe von USD 44<br />
Mrd. unter Verwaltung.<br />
Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />
der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />
bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />
Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />
an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />
Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />
tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />
Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />
Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />
Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />
Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />
festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />
Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />
eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />
Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
2. Unteranlageberater<br />
Der Manager und der Anlageverwalter haben die<br />
PineBridge Investments Latin America S.A. zum<br />
Unteranlageberater (der „Unteranlageberater“) für den<br />
Teilfonds bestellt.<br />
Zum 31. Dezember 2010 hatte der Unteranlageberater<br />
Vermögenswerte in Höhe von USD 778,58 Mio. unter<br />
Verwaltung. Seine leitenden Angestellten verwalten seit<br />
über 10 Jahren Portefeuilles aus lateinamerikanischen<br />
Beteiligungspapieren.<br />
3. Anlageziel<br />
Der Teilfonds strebt eine überdurchschnittliche<br />
Gesamtrendite durch Anlage in Beteiligungspapieren<br />
und aktienbezogenen Wertpapieren von Unternehmen<br />
an, die in den Volkswirtschaften Lateinamerikas tätig<br />
sind.<br />
4. Anlagepolitik<br />
Der Teilfonds wird mindestens zwei Drittel seines<br />
Gesamtvermögens in Wertpapieren von Emittenten<br />
anlegen, die ihren Hauptsitz in Brasilien, Mexiko, Chile,<br />
Argentinien, Peru, Venezuela und Kolumbien haben<br />
oder dort den überwiegenden Teil ihrer<br />
Geschäftstätigkeit ausüben. Das restliche Drittel seines<br />
Gesamtvermögens kann der Teilfonds in Wertpapieren<br />
anlegen, die die obengenannten Anforderungen nicht<br />
erfüllen, unter anderem in anderen<br />
lateinamerikanischen Ländern.<br />
Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />
Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />
Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />
| 185
Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />
Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />
Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />
Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />
Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />
weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />
erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />
erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />
ist.<br />
Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />
Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />
Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />
Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />
des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />
Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />
künftiger Aussichten führt.<br />
Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />
Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />
folgt klassifiziert:<br />
1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />
(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />
Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />
erfahren).<br />
2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />
3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />
4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />
stabile Situationen, (b) zyklische Situationen<br />
und (c) Trendwende-Situationen unterteilt<br />
werden.<br />
Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />
Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />
qualitative Kriterien verwendet.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />
Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />
wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />
Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />
ausgestattet sind, anlegen.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />
Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem<br />
LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil des<br />
Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />
und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />
Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />
Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />
werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />
mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />
notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />
darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />
Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />
Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />
Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />
zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />
Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />
Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />
zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />
zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />
Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />
Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />
Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />
Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />
gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />
Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />
Barausgleich erfüllt werden.<br />
Der Teilfonds kann in American Depository Receipts,<br />
International Depository Receipts und Global<br />
Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) anlegen,<br />
PineBridge Latin America Equity Fund<br />
die an einer anerkannten Börse gemäß Anhang I zum<br />
Prospekt notiert werden. Solche Anlagen müssen mit<br />
dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />
Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />
Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />
gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />
(REITs) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />
Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />
diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />
2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITs im Sekundärmarkt<br />
zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />
Aktien.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />
ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />
Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />
an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />
gehandelt werden), die von einer internationalen<br />
Rating-Agentur als „investment grade“ eingestuft sind.<br />
Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />
anderem kurzfristige Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen<br />
(wie Commercial Paper mit festem oder variablem<br />
Zinssatz), Schuldtitel von Banken oder anderen<br />
Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />
Einlagenzertifikate und Bankakzepte), von<br />
supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />
Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />
Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />
besicherte Wertpapiere gehören.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />
halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />
vorgeschrieben sind.<br />
Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />
Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />
Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />
abschließen, um das Währungsrisiko der<br />
zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />
Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />
den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />
Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />
Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />
absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />
Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />
gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />
Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />
erheblich beeinflusst werden.<br />
Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />
sich durch den Abschluss von<br />
Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />
Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />
Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />
Die Wertentwicklung des Portefeuilles des Teilfonds<br />
wird am MSCI Emerging Markets Latin America 10/40<br />
Equity Daily Total Return Net Index (der „Index“)<br />
gemessen. Der Index ist ein am Streubesitz orientierter<br />
Marktkapitalisierungsindex, der die<br />
Aktienmarktentwicklung von OGAW-Fonds in<br />
Lateinamerika messen soll. Der Anlageverwalter kann<br />
zu der Ansicht gelangen, dass es, wenn die<br />
Zusammensetzung des Portefeuilles des Teilfonds von<br />
der des Index abweicht, notwendig oder<br />
wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />
nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />
Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />
gehaltener Vermögenswerte mittels<br />
Devisentermingeschäften und<br />
| 186
Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />
Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />
Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />
Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />
Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />
jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />
außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />
einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />
Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />
dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />
betreffende Engagement geworden ist. Die<br />
Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />
nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />
in Kenntnis gesetzt.<br />
Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />
wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />
der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />
Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />
werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />
Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />
Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />
der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />
angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />
ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />
Änderung zurückgeben können.<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />
in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />
höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />
investiert ist.<br />
Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />
unter der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />
Prospekt aufgeführten Anlagebeschränkungen.<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />
des Teilfonds erreicht wird.<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />
ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Der Manager wird Anteilinhabern auf Anfrage<br />
zusätzliche Informationen zu den angewandten<br />
Verfahren zur Risikosteuerung zukommen lassen,<br />
einschließlich der Höhe der geltenden Grenzen und der<br />
jüngsten Entwicklungen bei der Risiko- und<br />
Ertragscharakteristik der Hauptanlagekategorien.<br />
Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFI zu<br />
Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />
ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />
entsprechend zu ändern.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />
Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />
Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />
Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />
des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />
wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />
Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />
heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />
börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />
im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />
Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />
Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
PineBridge Latin America Equity Fund<br />
nachstehendem Abschnitt 6 aufgeführt und umfassen:<br />
Schwellenmarktrisiko und Volatilitätsrisiko. Diese<br />
Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />
5. Anlagebeschränkungen<br />
Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />
entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />
Hauptteil des Prospekts.<br />
Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />
Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />
Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />
es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />
Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />
ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />
Anlagebeschränkungen:<br />
Der Teilfonds darf keine ungedeckten<br />
Verkäufe von Derivaten vornehmen.<br />
Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen<br />
des Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />
übersteigen; der Gesamtwert der offenen<br />
Short-Positionen in Derivaten darf den<br />
Gesamtmarktwert der entsprechenden<br />
Wertpapiere, die von dem Teilfonds gehalten<br />
werden müssen, nicht übersteigen.<br />
Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />
seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />
möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />
Finanzaufsichtskommission (Financial<br />
Supervisory Commission) einholen.<br />
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />
Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />
gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />
Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />
Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />
Zentralbank entspricht.<br />
6. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />
folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />
Diese Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />
Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />
von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
oder Anlagen an bestimmten<br />
Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />
und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />
zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />
konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />
sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />
die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />
von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
und das derzeit geringe oder fehlende<br />
Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />
Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />
staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />
Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />
Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />
Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />
verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />
Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />
und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />
die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />
| 187
Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />
Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />
Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />
möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />
Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />
manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />
in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />
Registerstelle nachgewiesen; In solchen Fällen werden<br />
vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />
Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />
Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />
die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />
nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />
können einer erheblichen nachteiligen<br />
wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />
anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />
gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />
Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />
Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />
Ländern gehören können.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />
in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />
können sich positiv oder negativ von den<br />
Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
sind in der Regel stark vom<br />
internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />
bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />
Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />
Steuerung von Wechselkursen und andere<br />
protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />
mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />
ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />
in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />
Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />
Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />
nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />
Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />
Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />
werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />
geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />
geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />
Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />
Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />
Rücknahme von Anteilen nach einem<br />
Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />
Anlagen verzögern kann.<br />
Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />
können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />
sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />
„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />
geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />
Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
und des derzeit geringen oder fehlenden<br />
Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />
Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />
bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />
anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />
gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />
Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />
erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />
denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />
sein.<br />
7. Beantragung von Anteilen<br />
Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />
derzeit angeboten werden:<br />
PineBridge Latin America Equity Fund<br />
Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A1 in Euro<br />
Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse C1 in Euro<br />
Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />
Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />
Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse X1 in Euro<br />
Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A, Klasse Y und Klasse Y3 sind<br />
derzeit im Umlauf und können zum Nettoinventarwert<br />
pro Anteil der betreffenden Klasse gezeichnet werden.<br />
Anteile der Klasse A1, Klasse A2 und Klasse A3<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu Euro 12,50, STG 12,50 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />
C3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />
30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse Y1 und Klasse Y2 werden Anlegern<br />
während des Erstausgabezeitraums, der begonnen hat<br />
und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit)<br />
endet, zu Euro 100 bzw. STG 100 angeboten.<br />
Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />
X3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />
X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />
gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />
| 188
dem Manager oder seinem Beauftragten<br />
abgeschlossen haben.<br />
Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />
sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />
Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />
seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />
Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />
Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />
der betreffenden Klasse auszugeben.<br />
8. Anforderungen bezüglich<br />
Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />
Mindestfolgezeichnung und<br />
Mindestrücknahme<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />
Mindestbestände:<br />
Anteile der Klasse A USD 1.000<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse C USD 1.000<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse H USD 1.000<br />
Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />
Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />
Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />
Mindestrücknahmen:<br />
Anteile der Klasse A USD 250<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse A2 STG 250<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse C USD 250<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse C2 STG 250<br />
Anteile der Klasse C3 JPY30.000<br />
Anteile der Klasse H USD 250<br />
Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />
Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />
PineBridge Latin America Equity Fund<br />
Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />
Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />
9. Handelstag<br />
Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />
10. Management- und Fondsgebühren<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />
an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />
nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />
Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />
nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />
Anteile der Klasse A 1,30%<br />
Anteile der Klasse A1 1,30%<br />
Anteile der Klasse A2 1,30%<br />
Anteile der Klasse A3 1,30%<br />
Anteile der Klasse C 2,25%<br />
Anteile der Klasse C1 2,25%<br />
Anteile der Klasse C2 2,25%<br />
Anteile der Klasse C3 2,25%<br />
Anteile der Klasse H 4,00%<br />
Anteile der Klasse Y 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y1 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y2 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y3 1,00%<br />
Anteile der Klasse YD 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y1D 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y3D 1,00%<br />
Anteile der Klasse X 0%<br />
Anteile der Klasse X1 0%<br />
Anteile der Klasse X2 0%<br />
Anteile der Klasse X3 0%<br />
Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />
Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />
einer höheren Managementgebühr als andere<br />
Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />
lateinamerikanische Länder gelten.<br />
Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2 und<br />
Klasse A3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />
der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />
eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />
dem Ermessen des Managers eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />
zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />
aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
| 189
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
11. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />
und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />
Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />
jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />
Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />
des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />
den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />
(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />
Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />
kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />
festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />
festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />
Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
12. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />
13. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments LLC, geändert durch<br />
eine Ergänzungsvereinbarung vom<br />
13. Dezember 2005 sowie durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, nach dem Letztere zum<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
(ii) Der Anlageverwaltungsvertrag vom<br />
14. November 2005 zwischen dem Manager,<br />
dem Anlageverwalter und der PineBridge<br />
Investments Latin America S.A., geändert durch<br />
einen Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag<br />
vom 7. April 2010, nach dem Letztere zum<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
29. März 2011<br />
PineBridge Latin America Equity Fund<br />
| 190
NACHTRAG 23<br />
PineBridge Latin America Small & Mid Cap Equity<br />
Fund<br />
Nachtrag 23 zum Prospekt vom 23. März 2011 für<br />
PineBridge Global Funds<br />
Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />
den PineBridge Latin America Small & Mid Cap Equity<br />
Fund (der "Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge<br />
Global Funds (der "Fonds“), einem offenen<br />
Investmentfonds in Form eines Unit Trust mit Umbrella-<br />
Struktur, der von der Zentralbank gemäß den<br />
Bestimmungen der Vorschriften der Europäischen<br />
Gemeinschaften betreffend Organismen für<br />
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren von 2003 in der<br />
aktuellen Fassung zugelassen wurde.<br />
Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />
23. März 2011 für den Fonds mit allen<br />
dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />
Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />
allgemeinen Beschreibung<br />
- des Fonds und seines Managements und seiner<br />
Verwaltung,<br />
- seiner Anlagebeschränkungen und<br />
Kreditaufnahmebefugnisse,<br />
- seiner allgemeinen Management- und<br />
Fondsgebühren,<br />
- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />
Anteilinhaber,<br />
- seiner Risikofaktoren, und<br />
- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />
gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />
Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />
Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />
Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />
Verantwortung für die im Prospekt und in diesem<br />
Nachtrag enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen<br />
und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle<br />
angemessene Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />
gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />
Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />
dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />
Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />
Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />
Die Zulassung aller Klassen bereits ausgegebener und<br />
noch auszugebender Anteile des PineBridge Latin<br />
America Small & Mid Cap Equity Fund zur Notierung im<br />
Hauptsegment (Official List) der Irish Stock Exchange<br />
wurde beantragt. Die Anteile der Klasse A und der<br />
Klasse Y wurden am 16. Dezember 2008 zur Notierung<br />
im Hauptsegment der Irish Stock Exchange<br />
zugelassen. Die übrigen Notierten Anteile werden<br />
voraussichtlich ab dem Zeitpunkt ihrer Börsenzulassung<br />
zur Notierung im Hauptsegment der Irish Stock<br />
Exchange zugelassen.<br />
Die Auflegung und Notierung verschiedener Klassen<br />
kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Daher<br />
kann zum Zeitpunkt der Auflegung einer bestimmten<br />
Klasse der Handel in dem Vermögensbestand, auf den<br />
sich eine bestimmte Klasse bezieht, bereits<br />
aufgenommen worden sein.<br />
PineBridge Latin America Small & Mid Cap Equity Fund<br />
Eine Anlage im Teilfonds sollte keinen wesentlichen<br />
Teil eines Anlageportefeuilles ausmachen und ist<br />
möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet.<br />
Der Teilfonds kann zu Anlagezwecken in DFIs<br />
anlegen, wie in diesem Nachtrag angegeben.<br />
1. Anlageverwalter<br />
Der Manager hat die PineBridge Investments LLC, c/o<br />
CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400,<br />
Wilmington, DE 19808, USA (registrierte Anschrift) and<br />
399 Park Avenue, 4 th Floor, New York, NY 10022, USA<br />
(Geschäftsanschrift) zum Anlageverwalter des Teilfonds<br />
bestellt. Der Anlageverwalter trägt die Verantwortung<br />
für die Verwaltung des Vermögens des Teilfonds im<br />
Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />
Der Anlageverwalter, ein in den USA ansässiger und<br />
den Vorschriften der Securities and Exchange<br />
Commission unterliegender Investmentmanager, ist<br />
eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft<br />
der Bridge Partners, L.P. Zum 31. Dezember 2010<br />
hatte der Anlageverwalter Vermögenswerte in Höhe<br />
von USD 44 Mrd. unter Verwaltung.<br />
Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />
der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />
bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />
Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />
an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />
Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />
tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />
Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />
Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />
Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />
Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />
festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />
Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />
eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />
Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
2. Unteranlageberater<br />
Der Manager und der Anlageverwalter haben die<br />
PineBridge Investments Latin America S.A. (der<br />
„Unteranlageberater“) zum Unteranlageberater für den<br />
Teilfonds bestellt.<br />
Zum 31. Dezember 2010 hatte der Unteranlageberater<br />
Vermögenswerte in Höhe von USD 776,58 Mio. unter<br />
Verwaltung. Seine leitenden Angestellten verwalten seit<br />
über zehn Jahren Portefeuilles aus<br />
lateinamerikanischen Beteiligungspapieren.<br />
3. Anlageziel<br />
Der Teilfonds strebt die Erzielung eines langfristigen<br />
Kapitalzuwachses an, indem er in Aktien und<br />
aktienbezogenen Instrumenten kleinerer bis mittlerer<br />
Unternehmen anlegt, die in den Volkswirtschaften<br />
Lateinamerikas tätig sind, d. h. die entweder in<br />
Lateinamerika gegründet sind oder deren<br />
Vermögenswerte, Produkte oder Geschäfte in<br />
Lateinamerika angesiedelt sind.<br />
4. Anlagepolitik<br />
Die Anlagen des Teilfonds werden auf<br />
lateinamerikanische Länder verteilt, unter anderem<br />
Brasilien, Mexiko, Chile, Argentinien, Peru, Venezuela,<br />
Panama, Costa Rica, Dominikanische Republik und<br />
Kolumbien, sowie andere lateinamerikanische Länder.<br />
| 191
Der Teilfonds wird mindestens zwei Drittel seines<br />
Gesamtvermögens in Aktien und aktienbezogenen<br />
Instrumenten (mit Ausnahme von Wandel- und<br />
Optionsanleihen) kleinerer bis mittlerer Unternehmen<br />
anlegen, die in den Volkswirtschaften Lateinamerikas<br />
tätig sind und deren Marktkapitalisierung zum Zeitpunkt<br />
des Erwerbs weniger als USD 2 Mrd. (bzw. den<br />
Gegenwert) beträgt. Das restliche Drittel des<br />
Gesamtvermögens kann in Wertpapieren angelegt<br />
werden, die die obengenannten Anforderungen an die<br />
Marktkapitalisierung nicht erfüllen.<br />
Die Anlagepolitik des Teilfonds benötigt eine gewisse<br />
Flexibilität, da beispielsweise Unternehmen, die in<br />
einem Land nach ihrer Marktkapitalisierung als kleine<br />
bis mittelgroß angesehen werden, in anderen Ländern<br />
möglicherweise als wesentlich bedeutender angesehen<br />
werden. Die Einschätzung durch den Markt und eine<br />
Veränderung der Höhe der Bewertung würde auch eine<br />
absolute Definition eines kleineren oder mittleren<br />
Unternehmens ändern, aber an einer relativen<br />
Definition nichts ändern.<br />
Die Anlagepolitik beinhaltet zwei primäre Elemente:<br />
erstens das Bestreben, davon zu profitieren, was nach<br />
Ansicht des Anlageverwalters die nachhaltige<br />
Attraktivität Lateinamerikas für Aktienanlagen<br />
ausmacht, und zweitens das Bestreben, dies dadurch<br />
noch zu verstärken, dass die größeren<br />
Wachstumschancen und die Flexibilität kleinerer und<br />
mittlerer Unternehmen genutzt werden.<br />
Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />
Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />
Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />
Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />
Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />
Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />
Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />
Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />
weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />
erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />
erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />
ist.<br />
Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />
Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />
Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />
Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />
des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />
Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />
künftiger Aussichten führt.<br />
Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />
Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />
folgt klassifiziert:<br />
1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />
(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />
Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />
erfahren).<br />
2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />
3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />
4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />
stabile Situationen, (b) zyklische Situationen<br />
und (c) Trendwende-Situationen unterteilt<br />
werden.<br />
Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen werden<br />
bestimmte quantitative und qualitative Kriterien<br />
verwendet.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />
Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />
wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />
Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />
ausgestattet sind, anlegen.<br />
Der Teilfonds kann von Zeit zu Zeit Aktien oder<br />
PineBridge Latin America Small & Mid Cap Equity Fund<br />
aktienbezogene Wertpapiere erwerben, die die gleichen<br />
Merkmale wie Schuldtitel haben, aber wegen ihrer<br />
rechtlichen Struktur als Beteiligungspapiere klassifiziert<br />
werden, wie zum Beispiel Vorzugsaktien und mit einem<br />
Wandlungsrecht ausgestattete Vorzugsaktien. Der<br />
Teilfonds kann Beteiligungspapiere auch als Folge der<br />
Restrukturierung von Schuldtiteln halten.<br />
Um sein Anlageziel zu erreichen, kann der Teilfonds<br />
aktiven und häufigen Handel mit Portefeuille-<br />
Wertpapieren betreiben<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />
Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem<br />
LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil des<br />
Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />
und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />
Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />
Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />
werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />
mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />
notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />
darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />
Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />
Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />
Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />
zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />
Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />
Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />
zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />
zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />
Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />
Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />
Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />
Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />
gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />
Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />
Barausgleich erfüllt werden.<br />
Der Teilfonds kann in American Depository Receipts,<br />
International Depository Receipts und Global<br />
Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) anlegen,<br />
die an einer anerkannten Börse gemäß Anhang I zum<br />
Prospekt notiert werden.<br />
Solche Anlagen müssen mit dem Anlageziel, der<br />
Anlagepolitik und den Anlagebeschränkungen des<br />
Teilfonds übereinstimmen.<br />
Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />
gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />
(REITs) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />
Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />
diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />
2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITs im Sekundärmarkt<br />
zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />
Aktien.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />
ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />
Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />
an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />
gehandelt werden), die von einer internationalen<br />
Ratingagentur mit "investment grade“ eingestuft sind.<br />
Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />
anderem kurzfristige Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen<br />
(wie Commercial Paper mit festem oder variablem<br />
Zinssatz), Schuldtitel von Banken oder anderen<br />
Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />
Einlagenzertifikate und Bankakzepte) und von<br />
supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />
Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />
Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />
besicherte Wertpapiere gehören.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
| 192
gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />
halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />
vorgeschrieben sind.<br />
Der Teilfonds darf nicht mehr als 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts in Optionsscheinen anlegen.<br />
Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />
Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />
Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />
abschließen, um das Währungsrisiko der<br />
zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />
Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />
den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />
Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />
Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />
absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />
Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />
gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />
Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />
erheblich beeinflusst werden.<br />
Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />
sich durch den Abschluss von<br />
Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />
Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />
Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />
Wenn es für angezeigt gehalten wird, kann der<br />
Teilfonds im Rahmen der von der Zentralbank<br />
festgelegten Bedingungen und Grenzen zu Anlage-<br />
oder Absicherungszwecken Collateralised Debt<br />
Obligations ("CDO"), Credit Default Swaps ("CDS")<br />
oder Credit Linked Notes ("CLN") einsetzen, unter<br />
anderem zur Absicherung gegen Kredit- oder<br />
Ausfallrisiken. Solche Anlagen müssen den<br />
Anlagezielen, der Anlagepolitik und den<br />
Anlagebeschränkungen des Teilfonds entsprechen.<br />
Eine CDO ist ein Wertpapier, das durch einen Pool aus<br />
Anleihen, Darlehen und sonstigen Vermögenswerten<br />
besichert ist. CDOs sind nicht auf bestimmte Arten von<br />
Schuldtiteln spezialisiert und können daher durch<br />
Unternehmensanleihen, gewerbliche Kredite, mit<br />
Forderungen unterlegte Wertpapiere, mit<br />
Wohnhypotheken unterlegte Wertpapiere, mit<br />
gewerblichen Hypotheken unterlegte Wertpapiere und<br />
Schuldtitel aus Schwellenmärkten besichert sein. Die<br />
CDO-Emission wird üblicherweise in verschiedene<br />
Klassen bzw. Anleihetranchen unterteilt, die<br />
verschiedene Ratingstufen oder -grenzen aufweisen.<br />
Die meisten CDO-Emissionen sind so strukturiert, dass<br />
die Senior Bond- und Mezzanine-Klassen ein<br />
"investment grade"-Rating erhalten können und das<br />
Kreditrisiko auf die nachrangigeren Klassen verschoben<br />
wird. Falls bei den Vermögenswerten, durch die ein<br />
CDO besichert ist, ein Ausfall eintritt, werden Tilgungs-<br />
und Zinszahlungen zuerst auf die Senior Bond-Klassen<br />
geleistet, dann auf die Mezzanine-Klassen und an<br />
letzter Stelle auf die Klasse, die das niedrigste Rating<br />
(oder kein Rating) besitzt, die auch als "Equity Tranche"<br />
bezeichnet wird. Der Teilfonds wird in die gerateten<br />
Tranchen oder die Equity Tranchen von CDOs anlegen<br />
und wird sich durch solche Anlagen keiner<br />
Hebelwirkung zur Steigerung seines Investitionsgrades<br />
(Leverage) aussetzen.<br />
Ein CDS ist ein DFI, das eine Minderung des<br />
Kreditrisikos bewirkt. Der Sicherungskäufer kauft vom<br />
Sicherungsverkäufer eine Absicherung vor Verlusten,<br />
die ihm in Folge eines Ausfall- oder anderen<br />
Kreditereignisses bezüglich eines zugrundeliegenden<br />
Wertpapiers entstehen können. Der Sicherungskäufer<br />
zahlt für die Absicherung eine Prämie, und der<br />
Sicherungsverkäufer verpflichtet sich, eine Zahlung zu<br />
leisten, die den Sicherungskäufer für Verluste<br />
entschädigt, die ihm bei Eintritt eines aus einer Reihe<br />
PineBridge Latin America Small & Mid Cap Equity Fund<br />
möglicher festgelegter Kreditereignisse, die in der CDS-<br />
Vereinbarung aufgeführt sind, entstehen. Beim Einsatz<br />
von CDS kann der Teilfonds als Sicherungskäufer und /<br />
oder Sicherungsverkäufer auftreten. Die Anlage in CDS<br />
kann mit höheren Risiken verbunden sein als die<br />
Anlage in andere Instrumente.<br />
Eine CLN ist ein Wertpapier, das während seiner<br />
Laufzeit fest oder variabel verzinst wird (die Verzinsung<br />
ist an die Wertentwicklung eines Referenzwerts, in der<br />
Regel Anleihen, gekoppelt) und dem Emittenten<br />
gestattet, ein spezifisches Kreditrisiko auf einen<br />
Investor zu übertragen. Bei Fälligkeit erhält der Investor<br />
den Nominalwert des zugrundeliegenden Wertpapiers,<br />
es sei denn, bei der Referenzforderung tritt ein Ausfall<br />
oder Konkurs ein, in welchem Fall der Investor einen<br />
Betrag in Höhe der Wiedereinbringungsquote<br />
(Recovery Rate) erhält.<br />
Der Teilfonds kann zu Anlage- oder<br />
Absicherungszwecken Kauf- und Verkaufsoptionen<br />
(einschließlich Straddles) auf Wertpapiere , (auf<br />
Anleihen bezogene) Wertpapierindizes und Währungen<br />
kaufen und verkaufen, Terminkontrakte auf Aktien- und<br />
Rentenindizes abschließen und Optionen<br />
(einschließlich Straddles) auf solche Terminkontrakte<br />
(einschließlich Straddles) einsetzen.<br />
Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />
Teilfonds wird am MSCI Emerging Markets Latin<br />
America Small Cap Daily Total Return Net Index (der<br />
„Index“) gemessen. Der Index ist ein am Streubesitz<br />
orientierter, nach Marktkapitalisierung gewichteter, der<br />
die Wertentwicklung der Aktien kleinerer Unternehmen<br />
in Schwellenländern Lateinamerikas messen soll. Im<br />
Juni 2007 bestand die MSCI EM Latin America<br />
Indexserie (die alle Marktkapitalisierungsniveaus in<br />
dieser Region umfasst) aus folgenden sechs<br />
Schwellenlandindizes: Argentinien, Brasilien, Chile,<br />
Kolumbien, Mexiko und Peru.<br />
Die MSCI Global Small Cap Indizes bilden das<br />
betreffende Größensegment umfassend ab, indem sie<br />
Unternehmen auswählen, die an einem bestimmten<br />
Markt in dem Investable Market Index, jedoch nicht in<br />
dem Standard Index enthalten sind. Die Indizes<br />
umfassen 48 Industrie- und Schwellenländer und<br />
Indizes, die auf dem Global Industry Classification<br />
Standard (GICS®) basieren.<br />
Der Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen,<br />
dass es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles<br />
des Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig<br />
oder wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />
nachzubilden, und ist daher berechtigt, die<br />
Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />
gehaltener Vermögenswerte mittels<br />
Devisentermingeschäften und<br />
Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />
Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />
Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />
Währungsrisiko des betreffenden Index nachbilden<br />
kann.<br />
Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />
jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />
außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />
einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />
Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />
dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />
betreffende Engagement geworden ist. Die<br />
Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />
nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />
in Kenntnis gesetzt.<br />
Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />
| 193
wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />
der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />
Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />
werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />
Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />
Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />
der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />
angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />
ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />
Änderung zurückgeben können.<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />
in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />
höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />
investiert ist.<br />
Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />
unter der Überschrift "Anlagebeschränkungen“ im<br />
Prospekt aufgeführten Anlagebeschränkungen.<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />
des Teilfonds erreicht wird.<br />
Der Einsatz von DFIs kann ein Ausfallrisiko beinhalten,<br />
doch darf das Risiko, das dem Teilfonds durch den<br />
Einsatz von DFIs entsteht, den Nettoinventarwert des<br />
Teilfonds nicht überschreiten, d. h. die Steigerung<br />
seines Investitionsgrades (Leverage) darf nicht höher<br />
sein als 100 % seines Nettoinventarwerts.<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />
ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />
ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />
Risikosteuerungsmethoden machen, einschließlich der<br />
angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger<br />
jüngster Entwicklungen bei den Risiko- und<br />
Renditemerkmalen der Hauptanlagekategorien.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />
Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />
Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />
Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />
des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />
wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />
Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />
heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />
börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />
im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />
Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />
Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
nachstehendem Abschnitt 5 aufgeführt und umfassen:<br />
DFIs, Schwellenmarktrisiko, Credit Default Swaps,<br />
Risiko in Verbindung mit Unternehmen mit geringer<br />
Kapitalisierung und Volatilitätsrisiko. Diese<br />
Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />
5. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt "Risikofaktoren" des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />
folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />
Die Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />
Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />
von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-<br />
PineBridge Latin America Small & Mid Cap Equity Fund<br />
ländern oder Anlagen an bestimmten<br />
Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />
und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />
zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />
konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />
sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />
die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />
von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
und das derzeit geringe oder fehlende<br />
Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />
Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />
staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />
Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />
Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />
Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />
verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />
Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />
und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />
die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />
Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />
Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />
Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />
möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />
Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />
manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />
in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />
Registerstelle nachgewiesen; in solchen Fällen werden<br />
vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />
Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />
Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />
die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />
nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />
können einer erheblichen nachteiligen<br />
wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />
anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />
gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />
Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />
Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />
Ländern gehören können.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />
in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />
können sich positiv oder negativ von den<br />
Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
sind in der Regel stark vom<br />
internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />
bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />
Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />
Steuerung von Wechselkursen und andere<br />
protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />
mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />
ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />
in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />
Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />
Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />
nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />
Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />
Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />
werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />
geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />
geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />
Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />
Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />
Rücknahme von Anteilen nach einem<br />
Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />
Anlagen verzögern kann.<br />
DFI: Die Kurse von Derivaten, einschließlich Futures-<br />
und Optionskontrakten, sind hochvolatil. Die<br />
Kursbewegungen von Terminkontrakten, Futures-<br />
Kontrakten und anderen derivativen Kontrakten werden<br />
unter anderem durch Zinssätze, Änderungen im<br />
Verhältnis von Angebot und Nachfrage, Handels-,<br />
Steuer-, Währungs- und Devisenkontrollprogramme<br />
und -grundsätze von Regierungen sowie nationale und<br />
internationale politische und wirtschaftliche Ereignisse<br />
und Politik beeinflusst. Ferner greifen Regierungen von<br />
Zeit zu Zeit direkt oder über Vorschriften in bestimmte<br />
| 194
Märkten ein, insbesondere Devisenmärkte und Märkte<br />
für auf Zinsen bezogene Futures- und<br />
Optionskontrakte. Ein solcher Eingriff hat häufig eine<br />
direkte Beeinflussung der Kurse zum Ziel und kann<br />
zusammen mit anderen Faktoren zur Folge haben,<br />
dass sich alle diese Märkte schnell in dieselbe Richtung<br />
bewegen, unter anderem aufgrund von<br />
Zinsschwankungen.<br />
Die Verwendung von DFIs beinhaltet außerdem<br />
bestimmte besondere Risiken, unter anderem: (1)<br />
Abhängigkeit von der Fähigkeit, die Kursentwicklung<br />
von Wertpapieren, die abgesichert werden, und die<br />
Zinsentwicklung vorherzusagen, (2) unvollständige<br />
Korrelation zwischen den Kursbewegungen der<br />
Derivate und den Kursbewegungen damit verbundener<br />
Anlagen, (3) die Tatsache, dass für die Verwendung<br />
solcher Instrumente andere Fähigkeiten erforderlich<br />
sind als für die Auswahl der Wertpapiere des Teilfonds,<br />
(4) das mögliche Nichtvorhandensein eines liquiden<br />
Marktes für ein bestimmtes Instrument zu einem<br />
bestimmten Zeitpunkt, (5) mögliche Hindernisse für eine<br />
effektive Vermögensverwaltung oder die Fähigkeit,<br />
Rücknahmen vorzunehmen, (6) mögliche rechtliche<br />
Risiken in Verbindung mit der Dokumentation der<br />
Derivate, insbesondere in Verbindung mit der<br />
Durchsetzbarkeit von Verträgen und diesbezüglichen<br />
Beschränkungen, (7) das Abrechnungsrisiko, da die<br />
Haftung des Teilfonds bei Geschäften mit Futures-<br />
Kontrakten, Terminkontrakten, Swaps und<br />
Differenzkontrakten möglicherweise unbegrenzt ist, bis<br />
die Position glattgestellt ist, und (8) das<br />
Kontrahentenrisiko, da der Teilfonds beim Einsatz von<br />
OTC-Derivaten wie Futures-Kontrakten,<br />
Terminkontrakten, Swaps und Differenzkontrakten<br />
einem Kreditrisiko in Bezug auf die Gegenpartei<br />
ausgesetzt ist.<br />
Der Teilfonds kann in bestimmte Derivate anlegen, die<br />
die Übernahme von Verpflichtungen, Rechten und<br />
Vermögenswerten beinhalten können.<br />
Vermögenswerte, die als Sicherheitsleistung bei<br />
Maklern hinterlegt werden, werden von den Maklern<br />
möglicherweise nicht in gesonderten Depots verwahrt,<br />
was zur Folge haben kann, dass Gläubiger solcher<br />
Makler im Fall von deren Insolvenz oder Konkurs darauf<br />
Zugriff haben.<br />
Der Teilfonds kann von Zeit zu Zeit im Rahmen seiner<br />
Anlagepolitik und zu Absicherungszwecken sowohl<br />
börsengehandelte als auch außerbörsliche<br />
Kreditderivate einsetzen. Diese Instrumente können<br />
volatil sein, bestimmte besondere Risiken beinhalten<br />
und Anleger einem hohen Verlustrisiko aussetzen.<br />
Wenn sie für Absicherungszwecke eingesetzt werden,<br />
kann eine unvollständige Korrelation zwischen diesen<br />
Instrumenten und den zugrundeliegenden Anlagen oder<br />
Marktsektoren, die abgesichert werden, bestehen.<br />
Geschäfte in OTC-Derivaten wie Kreditderivaten<br />
können mit zusätzlichen Risiken verbunden sein, da<br />
kein Börsenmarkt vorhanden ist, an dem eine offene<br />
Position glattgestellt werden könnte.<br />
Credit Default Swaps: Wenn der Teilfonds der Käufer<br />
eines Credit Default Swap ist, ist er bei Eintritt<br />
bestimmer Kreditereignisse in Bezug auf das<br />
betreffende Referenzunternehmen zum Erhalt des<br />
festgelegten Wertes (oder des Nominalwertes) einer<br />
Referenzforderung von der Swap-Gegenpartei<br />
berechtigt. Als Gegenleistung zahlt er der Gegenpartei<br />
während der Laufzeit des Swap periodische feste<br />
Zahlungen und falls kein Kreditereignis eintritt,<br />
entstehen dem Teilfonds aus dem Swap keine Vorteile.<br />
Falls der Teilfonds nicht Inhaber der Schuldtitel ist, die<br />
im Rahmen eines Credit Default Swap zu liefern sind,<br />
unterliegt er dem Risiko, dass lieferbare Wertpapiere<br />
am Markt nicht oder nur zu ungünstigen Preisen<br />
erhältlich sind. In bestimmten Fällen eines Ausfalls<br />
eines Emittenten oder Restrukturierungen war es bisher<br />
gemäß den branchenüblichen<br />
PineBridge Latin America Small & Mid Cap Equity Fund<br />
Vertragsdokumentationen für Credit Default Swaps<br />
unklar, ob ein Kreditereignis, durch das die<br />
Zahlungsverpflichtung des Verkäufers ausgelöst wird,<br />
eingetreten ist oder nicht. Daher wäre der Teilfonds<br />
nicht in der Lage, bei einem Ausfall des<br />
Referenzunternehmens den vollen Wert des Credit<br />
Default Swap zu realisieren. Als Verkäufer eines Credit<br />
Default Swap unterliegt der Teilfonds einem Kreditrisiko<br />
in Bezug auf das Referenzunternehmen und in vielen<br />
Fällen den gleichen Risiken wie wenn er die von dem<br />
Referenzunternehmen begebenen Schuldtitel selbst<br />
halten würde. Jedoch besitzt der Teilfonds keine<br />
rechtliche Rückgriffsmöglichkeit auf das<br />
Referenzunternehmen oder auf Sicherheiten, mit denen<br />
die Schuldtitel des Referenzunternehmens besichert<br />
sind.<br />
Risiko in Verbindung mit Unternehmen mit geringer<br />
Kapitalisierung: Anlagen in Unternehmen mit geringer<br />
Kapitalisierung können mit einem höheren Risiko<br />
verbunden sein als das, welches in der Regel mit<br />
Anlagen in größeren, etablierteren Unternehmen<br />
verbunden ist. Die Wertpapiere von kleinen oder<br />
mittleren Unternehmen werden häufig außerbörslich<br />
gehandelt und möglicherweise nicht in einem Volumen,<br />
das beim Handel mit Wertpapieren an einer nationalen<br />
Wertpapierbörse üblich ist. Daher kann eine Anlage in<br />
Wertpapieren von Unternehmen mit geringerer<br />
Kapitalisierung illiquider sein als eine Anlage in Aktien<br />
mit höherer Kapitalisierung und volatiler als eine Anlage<br />
in Wertpapieren größerer, etablierterer Unternehmen.<br />
Darüber hinaus sind die Qualität, die Verlässlichkeit und<br />
die Verfügbarkeit von Informationen bei kleinen bis<br />
mittleren Unternehmen möglicherweise nicht so<br />
aufschlussreich und weniger transparent als es Anleger<br />
in der Regel bei Unternehmen mit höherer<br />
Kapitalisierung erwarten würden. Die Richtlinien zur<br />
Corporate Governance sind möglicherweise nicht so<br />
weit entwickelt oder weniger streng als diejenigen,<br />
denen Unternehmen mit hoher Kapitalisierung<br />
unterliegen, wodurch ein höheres Anlagerisiko<br />
bestehen kann und Anlegern nur ein geringer Schutz<br />
geboten wird.<br />
Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />
können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />
sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />
„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />
geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />
Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
und des derzeit geringen oder fehlenden<br />
Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />
Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />
bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />
anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />
gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />
Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />
erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />
denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />
sein.<br />
6. Beantragung von Anteilen<br />
Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />
derzeit angeboten werden:<br />
Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A1 in Euro<br />
Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse C1 in Euro<br />
Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />
| 195
Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />
Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />
Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse X1 in Euro<br />
Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A und Klasse Y sind derzeit im<br />
Umlauf und können zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />
der betreffenden Klasse gezeichnet werden.<br />
Anteile der Klasse A1, Klasse A2 und Klasse A3<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu Euro 12,50, STG 12,50 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />
C3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />
30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse Y1, Klasse Y2 und Klasse Y3<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu Euro 100, STG 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />
X3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />
X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />
gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />
dem Manager oder seinem Beauftragten<br />
abgeschlossen haben.<br />
Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />
sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />
Daten angeboten werden, die der Manager bestimmt<br />
und der Zentralbank anzeigt. Danach sind Anteile zum<br />
Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse<br />
auszugeben.<br />
7. Anforderungen bezüglich<br />
Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />
PineBridge Latin America Small & Mid Cap Equity Fund<br />
Mindestfolgezeichnung und<br />
Mindestrücknahme<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />
Mindestbestände:<br />
Anteile der Klasse A USD 1.000<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse C USD 1.000<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse H USD 1.000<br />
Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />
Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />
Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />
Mindestrücknahmen:<br />
Anteile der Klasse A USD 250<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse A2 STG 250<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse C USD 250<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse C2 STG 250<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse H USD 250<br />
Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />
Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />
Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />
Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 oder<br />
X3 werden nur von Anlegern angenommen, die einen<br />
Anlageverwaltungsvertrag mit Verfügungsbefugnis mit<br />
dem Anlageverwalter abgeschlossen haben.<br />
Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />
sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />
Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />
seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />
Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />
| 196
Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />
der betreffenden Klasse auszugeben.<br />
8. Management- und Fondsgebühren<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />
an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />
nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />
Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />
nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />
Anteile der Klasse A 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A1 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A2 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A3 1,30 %<br />
Anteile der Klasse C 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C1 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />
Anteile der Klasse H 4,00 %<br />
Anteile der Klasse Y 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y1 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y2 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y3 1,00 %<br />
Anteile der Klasse YD 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y1D 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y3D 1,00 %<br />
Anteile der Klasse X 0 %<br />
Anteile der Klasse X1 0 %<br />
Anteile der Klasse X2 0 %<br />
Anteile der Klasse X3 0 %<br />
Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />
Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />
einer höheren Managementgebühr als andere<br />
Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />
lateinamerikanische Länder gelten.<br />
Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2 und<br />
Klasse A3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />
der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />
eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />
dem Ermessen des Managers eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />
zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />
aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
PineBridge Latin America Small & Mid Cap Equity Fund<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
9. Handelstag<br />
Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />
10. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />
und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />
Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />
jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />
Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />
des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />
den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />
(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />
Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />
kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />
festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />
festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />
Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
11. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />
12. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments LLC, geändert durch<br />
eine Ergänzungsvereinbarung vom 22.<br />
Dezember 2006 sowie durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, nach dem die letztere zum<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
(ii) Der Unteranlageberatungsvertrag vom<br />
14. November 2005 zwischen dem Manager,<br />
dem Anlageverwalter und der PineBridge<br />
Investments Latin America S.A., geändert durch<br />
eine Ergänzungsvereinbarung vom 22. Dezember<br />
2006 sowie durch einen<br />
Ergänzungsunteranlageberatungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, nach dem die letztere zum<br />
Unteranlageberater des Teilfonds bestellt<br />
wurde. Dieser Vertrag kann von jeder der<br />
Parteien mit einer Frist von 90 Tagen schriftlich<br />
gekündigt werden.<br />
29. März 2011<br />
| 197
SUPPLEMENT 24<br />
PineBridge Asia Equity Opportunities Fund<br />
Supplement 24 to the Prospectus dated 29 March,<br />
2011 for PineBridge Global Funds<br />
This Supplement contains specific information in relation to<br />
PineBridge Asia Equity Opportunities Fund (the "Sub-<br />
Fund"), a sub-fund of PineBridge Global Funds (the<br />
"Fund") an open-ended umbrella unit trust authorised by<br />
the Central Bank pursuant to the Regulations.<br />
This Supplement forms part of and should be read in<br />
conjunction with the Prospectus for the Fund dated 29<br />
March, 2011 and any Supplements thereto, which contains<br />
the general description of:<br />
- the Fund and its management and administration;<br />
- its investment restrictions and borrowing powers;<br />
- its general management and Fund charges;<br />
- the taxation of the Fund and of its Unitholders;<br />
- its risk factors; and<br />
- names of all other sub-funds of the Fund<br />
which is available from the Manager 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Ireland.<br />
PineBridge Investments Ireland Limited is the Manager of<br />
the Fund. The Directors of the Manager are set out in the<br />
main body of the Prospectus.<br />
The Directors of the Manager accept responsibility for the<br />
information contained in the Prospectus and this Supplement.<br />
To the best of the knowledge and belief of the Directors<br />
(who have taken all reasonable care to ensure that<br />
such is the case) such information is in accordance with<br />
the facts and does not omit anything likely to affect the<br />
import of such information. The Directors accept responsibility<br />
accordingly.<br />
The audited financial information for the Fund will be sent<br />
on request to any Unitholder.<br />
An investment in the Sub-Fund should not constitute a<br />
substantial proportion of an investment portfolio and<br />
may not be appropriate for all investors.<br />
Definitions<br />
"Asian Region" includes Bangladesh, Hong Kong, India,<br />
Indonesia, South Korea, Malaysia, Pakistan, The People's<br />
Republic of China, The Philippines, Singapore, Sri Lanka,<br />
Taiwan and Thailand.<br />
1. Investment Manager<br />
The Manager has appointed PineBridge Investments Singapore<br />
Limited, 1 Robinson Road, # 12-02 AIA Tower,<br />
Singapore 048542, Singapore to act as investment manager<br />
in relation to the Sub-Fund. The Investment Manager<br />
has the responsibility for the investment management, on<br />
a discretionary basis, of the assets of the Sub-Fund.<br />
The Investment Manager was incorporated in 1996 to<br />
undertake investment activities in this region, covering<br />
PineBridge Asia Equity Opportunities Fund<br />
developed and emerging market equities and bonds, private<br />
equity and direct investments. As at 31 December,<br />
2010 the Investment Manager had SGD 10.8 billion assets<br />
under management.<br />
The Investment Manager is a wholly owned subsidiary of<br />
Bridge Partners and also a member company of Pine-<br />
Bridge Investments. PineBridge Investments provides<br />
investment advice and markets asset management products<br />
and services to its clients around the world. It operates<br />
as a multi-strategy investment manager in 32 countries<br />
and jurisdictions, with USD 82.1 billion in assets under<br />
management as of 31 December, 2010. PineBridge<br />
Investments is a leading asset manager with long-term<br />
track records across listed equity, fixed income and alternative<br />
investments strategies, and a rich heritage managing<br />
assets for one of the world’s largest insurance and<br />
financial services companies.<br />
2. Investment Objective<br />
The Sub-Fund seeks to achieve long-term capital appreciation<br />
by investing in equity and equity-related securities<br />
of companies whose assets, products or operations are in<br />
the Asian Region. The Sub-Fund may also invest in Vietnam.<br />
3. Investment Policy<br />
A major proportion of the Sub-Fund's assets will be invested<br />
in larger companies with the remainder invested in<br />
smaller companies with superior earnings potential.<br />
The Investment Manager believes that performance of<br />
equities over longer periods of time is driven by the progression<br />
of earnings. The Sub-Fund will strive to add value<br />
by identifying stocks with superior sustainable earnings<br />
performance. The stock selection will also be influenced by<br />
valuation levels, but only to the extent that factors have<br />
been identified which are expected to drive valuation potential<br />
to be realised in terms of earnings progression.<br />
On a regional basis, the investment universe is categorised<br />
according to growth potential. This classification<br />
process incorporates the background of each company's<br />
historical growth patterns, resulting in an informed assessment<br />
of future prospects.<br />
Companies in the investment universe will be classified as<br />
follows:<br />
1. Exceptional growth prospects (normally, relatively<br />
new companies or companies going through radical transformation).<br />
2. High and stable growth.<br />
3. High but cyclical growth.<br />
4. Low or no growth, which are sub-divided into (a)<br />
stable, (b) cyclical and (c) turn-around situation.<br />
Distinct quantitative and qualitative criteria are set forth for<br />
buy and sell decisions.<br />
Investments will be selected on a total return basis, considering<br />
both the potential capital appreciation and yield of<br />
each issue although capital appreciation considerations<br />
| 198
will dominate.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />
Bank, invest in equity and equity-related securities<br />
including but not limited to common stock, preferred stock<br />
and securities which are convertible into or exchangeable<br />
for such equity securities, or which carry warrants to purchase<br />
such equity securities.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />
Bank, purchase and sell equity index and equityrelated<br />
instruments including but not limited to LEPOs,<br />
OPALS, PERLES (as outlined in the main body of the<br />
Prospectus), participatory receipts / participatory certificates<br />
and share index notes, each of which may assist in<br />
achieving the investment objective of the Sub-Fund.<br />
Where utilised, LEPOs, OPALS and PERLES will be listed<br />
or traded on one or more of the stock exchanges or recognised<br />
markets on which the Sub-Fund is permitted to invest,<br />
as set out in Appendix I to the Prospectus. These<br />
instruments shall in each case comprise transferable securities<br />
of the issuer, notwithstanding that their value is linked<br />
to an underlying equity or equity index. In practice, the<br />
Sub-Fund will purchase such instruments from an issuer<br />
and the instrument will track the underlying equity or equity<br />
index. It should be noted that the Sub-Fund's exposure in<br />
relation to these instruments will be to the issuer of the<br />
instruments. However, the Sub-Fund will also have an<br />
economic exposure to the underlying securities themselves.<br />
Any LEPOs purchased or sold by the Sub-Fund will<br />
be exercisable at any time over the duration of its life and<br />
may be settled on a cash basis.<br />
The Sub-Fund may invest in American, International, and<br />
Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) which<br />
are listed on a Recognised Exchange as set out in Appendix<br />
I to the Prospectus. Such investments must be in accordance<br />
with the investment objective, investment policy<br />
and investment restrictions of the Sub-Fund.<br />
The Sub-Fund may invest up to 10% of its Net Asset Value<br />
in regulated collective investment schemes, including real<br />
estate investment trusts (REITs), where the investment<br />
policies of these schemes are consistent with that of the<br />
Sub-Fund and such schemes meet the criteria set out in<br />
Guidance Note 2/03. The ability to trade REITs in the<br />
secondary market can be more limited than other stocks.<br />
The performance of the Sub-Fund’s portfolio of investments<br />
will be measured against the MSCI All Country Far<br />
East ex-Japan Daily Total Return Net Index (the "Index").<br />
The Index is a free float-adjusted market capitalisation<br />
index that is designed to measure equity market performance<br />
in developed and emerging markets in the Far East,<br />
excluding Japan. The Investment Manager may consider<br />
that, where the Sub-Fund's portfolio make up is different to<br />
that of the Index, it is necessary or desirable to replicate<br />
the currency exposure of the Index and therefore the Investment<br />
Manager is entitled to alter the currency exposure<br />
characteristics of certain of the assets held within the<br />
Sub-Fund through the use of forward and futures currency<br />
contracts so that, whilst its own determination of portfolio<br />
make up may be reflected in the actual portfolio make up,<br />
the currency exposure can reflect that of the Index.<br />
PineBridge Asia Equity Opportunities Fund<br />
The Investment Manager is, however, entitled at any time<br />
to change the Index where, for reasons outside the Investment<br />
Manager's control, the Index has been replaced<br />
by another index or where another index may reasonably<br />
be considered by the Investment Manager to have become<br />
the industry standard for the relevant exposure. Unitholders<br />
will be advised of any change in the Index in the next<br />
annual or half-yearly report of the Sub-Fund.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />
Bank, hold cash and / or ancillary liquid assets and<br />
may invest in money market instruments (as defined in the<br />
Central Bank's Notices and which may or may not be dealt<br />
on a regulated market), which are rated investment grade<br />
by an international rating agency. Such money market<br />
instruments may include but are not limited to nongovernment<br />
short term obligations (such as fixed or floating<br />
rate commercial paper), obligations of banks or other<br />
depository institutions (such as certificates of deposit and<br />
bankers acceptances), securities issued or otherwise<br />
backed by supranational organisations or by sovereign<br />
governments, their agencies, their instrumentalities and<br />
political sub divisions.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />
Bank, hold deposits with credit institutions as prescribed<br />
in the Central Bank's Notices.<br />
The Sub-Fund may also engage in forward foreign exchange<br />
contracts for hedging purposes, to alter the currency<br />
exposure of the underlying assets, in accordance<br />
with the limits set out by the Central Bank. The Sub-Fund<br />
may also hedge currency exchange risk by entering into<br />
forward, futures and currency swap contracts and purchasing<br />
and selling put or call options on foreign currency and<br />
on foreign currency futures contracts within the limits set<br />
out by the Central Bank. Because currency positions held<br />
by the Sub-Fund may not correspond with the asset position<br />
held, the performance may be strongly influenced by<br />
movements in the FX rates.<br />
It is expected that any leverage that arises as a result of<br />
engaging in forward foreign exchange contracts, forward,<br />
futures and swap currency contracts, call options on foreign<br />
currency or foreign currency futures contracts for<br />
hedging purposes will be minimal.<br />
Any changes to the investment objective of the Sub-Fund<br />
and any material changes to the investment policy may not<br />
be made without the prior written approval on the basis of<br />
a majority of votes cast at a general meeting of Unitholders<br />
of the Sub-Fund. Any such changes may not be made<br />
without the approval of the Central Bank. In the event of a<br />
change in investment objective and / or a change to the<br />
investment policy, a reasonable notification period will be<br />
provided by the Manager to enable Unitholders to redeem<br />
their Units prior to implementation of such change.<br />
The Sub-Fund will be managed so as to be fully invested,<br />
other than during periods where the Investment Manager<br />
believes that a larger cash position is warranted.<br />
The Sub-Fund’s investments are subject to the investment<br />
restrictions as set out in the section of the Prospectus<br />
headed "Investment Restrictions".<br />
| 199
No assurance can be given that the Sub-Fund's investment<br />
objective will be achieved.<br />
The Manager will employ a risk management process<br />
which will enable it to accurately measure, monitor and<br />
manage the risks attached to financial derivative positions<br />
and details of this process have been provided to the Central<br />
Bank. The Manager will not utilise FDI which have not<br />
been included in the risk management process until such<br />
time as a revised risk management process has been filed<br />
with the Central Bank.<br />
The Manager will, on request, provide supplementary<br />
information to Unitholders relating to the risk management<br />
methods employed, including the quantitative limits that<br />
are applied and any recent developments in the risk and<br />
yield characteristics of the main categories of investments.<br />
It is not the current intention of the Sub-Fund to use FDI for<br />
investment purposes. Should this intention change the<br />
Prospectus and this Supplement shall be amended accordingly.<br />
A list of the stock exchanges and markets in which the<br />
Sub-Fund is permitted to invest, in accordance with the<br />
requirements of the Central Bank, is contained in Appendix<br />
I to the Prospectus and should be read in conjunction with,<br />
and subject to, the Sub-Fund's investment objective and<br />
investment policy, as detailed above. The Central Bank<br />
does not issue a list of approved markets. With the exception<br />
of permitted investments in unlisted securities, investment<br />
will be restricted to those stock exchanges and markets<br />
listed in Appendix I to the Prospectus.<br />
The risk factors specific to the Sub-Fund are set out in<br />
section 5 below and includes Emerging Markets Risk and<br />
Volatility Risk. These risk factors may not be a complete<br />
list of all risk factors associated with an investment in the<br />
Sub-Fund.<br />
5. Additional Risk Factors<br />
The general risk factors set out in the "Risk Factors" section<br />
of the Prospectus apply to the Sub-Fund. In addition,<br />
the following risk factors apply to the Sub-Fund. These risk<br />
factors may not be a complete list of all risk factors associated<br />
with an investment in the Sub-Fund.<br />
Emerging Markets Risk: Investment in the securities of<br />
companies in 'emerging' or 'developing' countries, or investment<br />
in certain securities markets in 'emerging' or<br />
'developing' markets may involve a high degree of risk and<br />
may be considered speculative. Risks include (i) greater<br />
risk of expropriation, confiscatory taxation, nationalization,<br />
and social, political and economic instability; (ii) the small<br />
current size of the markets for securities of 'emerging' or<br />
'developing' market issuers and the currently low or nonexistent<br />
volume of trading, resulting in lack of liquidity and<br />
in price volatility; (iii) certain national policies which may<br />
restrict the Sub-Fund's investment opportunities including<br />
restrictions on investing in issuers or industries deemed<br />
sensitive to relevant national interests; (iv) the absence of<br />
developed legal structures governing private or foreign<br />
investment and private property; (v) the legal infrastructure<br />
PineBridge Asia Equity Opportunities Fund<br />
and accounting, auditing and reporting standards in<br />
'emerging' or 'developing' markets may not provide the<br />
same degree of shareholder protection or information to<br />
investors as would generally apply internationally; (vi)<br />
potentially a greater risk regarding the ownership and<br />
custody of securities i.e. in certain countries, ownership is<br />
evidenced by entries in the books of a company or its<br />
registrar. In such instances, no certificates representing<br />
ownership of companies will be held by the Trustee or any<br />
of its local correspondents or in an effective central depository<br />
system; and (vii) 'emerging' or 'developing' markets<br />
may experience significant adverse economic developments,<br />
including substantial depreciation in currency exchange<br />
rates or unstable currency fluctuations, increased<br />
interest rates, or reduced economic growth rates than<br />
investments in securities of issuers based in developed<br />
countries.<br />
The economies of 'emerging' or 'developing’ markets in<br />
which the Sub-Fund may invest may differ favourably or<br />
unfavourably from the economies of industrialised countries.<br />
The economies of 'emerging' or 'developing' countries<br />
are generally heavily dependent on international trade<br />
and have been and may continue to be adversely affected<br />
by trade barriers, exchange controls, managed adjustments<br />
in relative currency values and other protectionist<br />
measures imposed or negotiated by the countries with<br />
which they trade. Investments in 'emerging' or 'developing'<br />
markets entail risks which include the possibility of political<br />
or social instability, adverse changes in investment or<br />
exchange control regulations, expropriation and withholding<br />
of dividends at source. In addition, such securities may<br />
trade with less frequency and volume than securities of<br />
companies and governments of developed, stable nations<br />
and there is also a possibility that redemption of Units<br />
following a redemption request may be delayed due to the<br />
illiquid nature of such investments.<br />
Volatility Risk: All markets are subject to volatility based<br />
on prevailing economic conditions. Securities in 'emerging'<br />
or 'developing' markets may involve a higher degree of risk<br />
due to the small current size of the markets for securities<br />
of 'emerging' or 'developing' market issuers and the currently<br />
low or non-existent volume of trading, which could<br />
result in price volatility. Certain economic and political<br />
events in 'emerging' or 'developing' economies, including<br />
changes in foreign exchange policies and current account<br />
positions, could also cause greater volatility in exchange<br />
rates. As stated previously, some of the markets or exchanges<br />
on which a Sub-Fund may invest may prove to be<br />
highly volatile from time to time.<br />
6. Application for Units<br />
The following classes of Unit are currently, or may be,<br />
offered:<br />
Class A Units denominated in US Dollars<br />
Class A1 Units denominated in Euro<br />
Class A2 Units denominated in Sterling<br />
Class A3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class C Units denominated in US Dollars<br />
Class C1 Units denominated in Euro<br />
Class C2 Units denominated in Sterling<br />
| 200
Class C3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class H Units denominated in US Dollars<br />
Class Y Units denominated in US Dollars<br />
Class Y1 Units denominated in Euro<br />
Class Y2 Units denominated in Sterling<br />
Class Y3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class YD Units denominated in US Dollars<br />
Class Y1D Units denominated in Euro<br />
Class Y3D Units denominated in Japanese Yen<br />
Class X Units denominated in US Dollars<br />
Class X1 Units denominated in Euro<br />
Class X2 Units denominated in Sterling<br />
Class X3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class A and Class Y Units are currently in issue and are<br />
available for subscription at the Net Asset Value per Unit of<br />
the relevant Class.<br />
Class A1, Class A2 and Class A3 Units are being offered<br />
to the investors at Euro12.50, STG12.50 and JPY 1,500<br />
respectively during the Initial Offer Period which has commenced<br />
and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />
time).<br />
Class C, Class C1, Class C2 and Class C3 Units are being<br />
offered to the investors at USD12.50, Euro12.50,<br />
STG12.50 and JPY 1,500 respectively during the Initial<br />
Offer Period which has commenced and will close on 30<br />
June, 2011 at noon (Irish time).<br />
Class H Units are being offered to investors at USD12.50<br />
during the Initial Offer Period which has commenced and<br />
will close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />
Class Y1, Class Y2 and Class Y3 Units are being offered<br />
to the investors at Euro100, STG100 and JPY 1,500 respectively<br />
during the Initial Offer Period which has commenced<br />
and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />
time).<br />
Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units are being offered<br />
to investors at USD100, Euro100 and JPY1,500<br />
respectively during the Initial Offer Period which has commenced<br />
and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />
time).<br />
Class X, Class X1, Class X2 and Class X3 Units are being<br />
offered to the investors at USD100, Euro100, STG100 and<br />
JPY 1,500 respectively during the Initial Offer Period which<br />
has commenced and will close on 30 June, 2011 at noon<br />
(Irish time).<br />
Subscriptions for Class X, Class X1, Class X2 or Class X3<br />
Units will only be accepted from investors who have entered<br />
into a separate arrangement (legal agreement) with<br />
the Manager or its delegate.<br />
All Classes of Units which have not already been issued<br />
may be offered to the investors on such other dates as the<br />
Manager may at its discretion, and with the consent of the<br />
Trustee, determine and notify to the Central Bank. There-<br />
PineBridge Asia Equity Opportunities Fund<br />
after, Units shall be issued at the Net Asset Value per Unit<br />
of the relevant Class.<br />
7. Minimum Initial Subscription, Minimum Holding,<br />
Minimum Subsequent Subscription and<br />
Minimum Redemption Requirements<br />
The Minimum Initial Subscription and Minimum Holding<br />
applicable to each Class of Unit in the Sub-Fund are as<br />
follows:<br />
Class A Units USD 1,000<br />
Class A1 Units Euro 1,000<br />
Class A2 Units STG 1,000<br />
Class A3 Units JPY 125,000<br />
Class C Units USD 1,000<br />
Class C1 Units Euro 1,000<br />
Class C2 Units STG 1,000<br />
Class C3 Units JPY 125,000<br />
Class H Units USD 1,000<br />
Class Y Units USD 1,000,000<br />
Class Y1 Units Euro 1,000,000<br />
Class Y2 Units STG 1,000,000<br />
Class Y3 Units JPY 125,000,000<br />
Class YD Units USD 1,000,000<br />
Class Y1D Units Euro 1,000,000<br />
Class Y3D Units JPY 125,000,000<br />
The Minimum Initial Subscription for Class X, Class X1,<br />
Class X2, Class X3 Units is as follows:<br />
Class X Units USD 10,000,000<br />
Class X1 Units Euro 10,000,000<br />
Class X2 Units STG 10,000,000<br />
Class X3 Units JPY 1,250,000,000<br />
There is Minimum Holding for Class X, Class X1, Class X2<br />
or Class X3 Units.<br />
The Minimum Subsequent Subscription and Minimum<br />
Redemption applicable to each Class of Unit in the Sub-<br />
Fund are as follows:<br />
Class A Units USD 250<br />
Class A1 Units Euro 250<br />
Class A2 Units STG 250<br />
Class A3 Units JPY 30,000<br />
Class C Units USD 250<br />
Class C1 Units Euro 250<br />
Class C2 Units STG 250<br />
Class C3 Units JPY 30,000<br />
Class H Units USD 250<br />
There are no Minimum Subsequent Subscription or Minimum<br />
Redemption amounts for the Class Y, Class Y1,<br />
Class Y2, Class Y3, Class YD, Class Y1D, Class Y3D,<br />
Class X, Class X1, Class X2, or Class X3 Units.<br />
8. Dealing Day<br />
| 201
The Dealing Day for the Sub-Fund is each Business Day.<br />
9. Management and Fund Charges<br />
The Manager is entitled to receive an annual fee accrued<br />
at each Dealing Day and payable monthly in arrears out of<br />
the Sub-Fund as a percentage of the Net Asset Value of<br />
each Class of Unit in the Sub-Fund at the rates stated<br />
below:<br />
Class A Units 1.30%<br />
Class A1 Units 1.30%<br />
Class A2 Units 1.30%<br />
Class A3 Units 1.30%<br />
Class C Units 2.25%<br />
Class C1 Units 2.25%<br />
Class C2 Units 2.25%<br />
Class C3 Units 2.25%<br />
Class H Units 4.00%<br />
Class Y Units 1.00%<br />
Class Y1 Units 1.00%<br />
Class Y2 Units 1.00%<br />
Class Y3 Units 1.00%<br />
Class YD Units 1.00%<br />
Class Y1D Units 1.00%<br />
Class Y3D Units 1.00%<br />
Class X Units 0%<br />
Class X1 Units 0%<br />
Class X2 Units 0%<br />
Class X3 Units 0%<br />
Class H Units are available for subscription by Latin<br />
American investors only and are subject to a higher management<br />
fee than other Unit Classes, this is due to market<br />
factors applicable to Latin American countries.<br />
With respect to Class A, Class A1, Class A2 and Class<br />
A3 Units, a Unitholder servicing and maintenance fee will<br />
be payable out of the assets of the Sub-Fund to the Manager<br />
at a rate of up to 0.50% of the Net Asset Value of<br />
the Sub-Fund attributable to these Classes of Units. With<br />
respect to Class X, Class X1, Class X2 and Class X3<br />
Units, a Unitholder servicing and maintenance fee will be<br />
payable out of the assets of the Sub-Fund to the Manager<br />
at a rate of up to 0.10% of the Net Asset Value of the<br />
Sub-Fund attributable to these Classes of Units. The<br />
Unitholder servicing and maintenance fee is accrued at<br />
each Dealing Day and is payable monthly in arrears.<br />
For all other classes of Units a Unitholder servicing and<br />
maintenance fee not exceeding 1% per annum accrued at<br />
each Dealing Day and payable monthly in arrears may, at<br />
the discretion of the Manager, be payable out of the Net<br />
Asset Value of the Sub-Fund attributable to the relevant<br />
class of Units.<br />
Details of any other fees and charges relating to the Sub-<br />
Fund are contained in the section headed "Management<br />
and Fund Charges" in the main body of the Prospectus.<br />
PineBridge Asia Equity Opportunities Fund<br />
10. Distributions<br />
In relation to Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units,<br />
the Manager intends to declare a distribution on the last<br />
Business Day of May and November of each year. Distributions<br />
shall generally be declared out of the net income<br />
(whether in the form of dividends, interest or otherwise)<br />
available for distribution by the Sub-Fund and realised<br />
profits less realised losses and unrealised profits less<br />
unrealised losses.<br />
In respect of all other Unit Classes of the Sub-Fund the<br />
Manager may declare a distribution once a year out of the<br />
net income (whether in the form of dividends, interest or<br />
otherwise) available for distribution by the Sub-Fund and<br />
realised profits less realised losses and unrealised profits<br />
less unrealised losses. The Manager may also declare<br />
interim distributions on the same basis. Annual distributions<br />
(if declared) will be declared and paid on or before 30<br />
June in each year.<br />
11. Currency of the Sub-Fund<br />
The Base Currency of the Sub-Fund is US Dollars.<br />
12. Material Contracts<br />
(i) Investment Management Agreement dated 13<br />
December, 2005, between the Manager and Pine-<br />
Bridge Investments Singapore Limited, as<br />
amended by a Supplemental Investment Management<br />
Agreement dated 7 April, 2010, pursuant to<br />
which the latter was appointed as investment manager<br />
to the Sub-Fund. This agreement may be terminated<br />
by either party on 90 days written notice.<br />
Dated: 29 March, 2011<br />
| 202
NACHTRAG 25<br />
PineBridge Southeast Asia Equity Fund<br />
Nachtrag 25 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />
PineBridge Global Funds<br />
Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />
den PineBridge Southeast Asia Equity Fund (der<br />
„Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />
Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />
Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />
der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />
zugelassen wurde.<br />
Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />
29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />
dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />
Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />
allgemeinen Beschreibung:<br />
- des Fonds und seines Managements und seiner<br />
Verwaltung,<br />
- seiner Anlagebeschränkungen und<br />
Kreditaufnahmebefugnisse,<br />
- seiner allgemeinen Management- und<br />
Fondsgebühren,<br />
- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />
Anteilinhaber,<br />
- seiner Risikofaktoren, und<br />
- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />
gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />
Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />
Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />
Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />
Verantwortung für die im Prospekt enthaltenen<br />
Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />
Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />
Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />
gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />
Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />
dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />
Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />
Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />
Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />
wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />
darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />
Anleger geeignet.<br />
Definitionen<br />
Die „südostasiatische Region“ umfasst Bangladesch,<br />
Hongkong, Indien, Indonesien, Südkorea, Malaysia,<br />
Pakistan, die Philippinen, Singapur, Sri Lanka, Taiwan,<br />
Thailand und die Volksrepublik China.<br />
1. Anlageverwalter<br />
Der Manager hat PineBridge Investments Asia Limited,<br />
Clarendon House, 2 Church Street, Hamilton HM 11,<br />
Bermuda (registrierte Anschrift) und Level 31, Three<br />
Pacific Place, 1 Queen’s Road East, Hong Kong<br />
(Geschäftsanschrift) zum Anlageverwalter für den<br />
Teilfonds bestellt. Der Anlageverwalter trägt die<br />
Verantwortung für die Verwaltung des Vermögens des<br />
Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />
Der Anlageverwalter, der auf Bermuda errichtet ist und<br />
seine Hauptniederlassung in Hongkong hat, ist eine<br />
hundertprozentige Tochtergesellschaft von PineBridge<br />
PineBridge Southeast Asia Equity Fund<br />
Investments und verwaltet Anlageportefeuilles in<br />
Hongkong, Singapur, Malaysia, Thailand, Taiwan,<br />
Südkorea, den Philippinen, Indonesien, Indien und<br />
Australien. In allen diesen Ländern, außer in<br />
Indonesien, befinden sich Anlageexperten von<br />
PineBridge Investments-Gesellschaften. Zum 31.<br />
Dezember 2010 hatte der Anlageverwalter<br />
Vermögenswerte in Höhe von USD 10,48 Mrd. unter<br />
Verwaltung.<br />
Der Anlageverwalter ist eine hundertprozentige<br />
Tochtergesellschaft von Bridge Partners und ein<br />
Mitgliedsunternehmen von PineBridge Investments.<br />
PineBridge Investments bietet seinen Kunden weltweit<br />
Anlageberatung und Vermögensverwaltungsprodukte<br />
und -dienstleistungen an. PineBridge Investments ist<br />
als Multi-Strategy-Anlageverwalter in 32 Ländern und<br />
Hoheitsgebieten tätig und hatte zum 31. Dezember<br />
2010 Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd.<br />
unter Verwaltung. PineBridge Investments ist ein<br />
führender Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />
Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />
festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />
Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />
eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />
Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
2. Anlageziel<br />
Der Teilfonds strebt langfristigen Kapitalzuwachs an,<br />
indem er in Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren<br />
von Unternehmen anlegt, deren Vermögenswerte,<br />
Produkte oder Geschäfte im südostasiatischen Raum<br />
angesiedelt sind. Der Teilfonds kann in geringerem<br />
Umfang auch in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren von Unternehmen anlegen, deren<br />
Vermögenswerte, Produkte oder Geschäfte in<br />
Australien und Neuseeland angesiedelt sind.<br />
3. Anlagepolitik<br />
Ein Großteil des Vermögens des Teilfonds wird in<br />
großen, etablierten Unternehmen angelegt, während<br />
der Rest in kleineren Unternehmen investiert wird.<br />
Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />
Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />
Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />
Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />
Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />
Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />
Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />
Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />
weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />
erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />
erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />
ist.<br />
Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />
Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />
Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />
Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />
des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />
Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />
künftiger Aussichten führt.<br />
Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />
Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />
folgt klassifiziert:<br />
1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />
(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />
Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />
erfahren).<br />
2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />
3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />
4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />
| 203
stabile Situationen, (b) zyklische Situationen<br />
und (c) Trendwende-Situationen unterteilt<br />
werden.<br />
Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />
Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />
qualitative Kriterien verwendet.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />
Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />
wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />
Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />
ausgestattet sind, anlegen.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />
Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem unter<br />
anderem LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil<br />
des Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />
und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />
Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />
Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />
werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />
mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />
notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />
darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />
Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />
Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />
Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />
zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />
Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />
Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />
zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />
zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />
Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />
Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />
Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />
Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />
gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />
Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />
Barausgleich erfüllt werden.<br />
Der Teilfonds kann in American, International und<br />
Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs)<br />
anlegen, die an einer anerkannten Börse gemäß<br />
Anhang I zum Prospekt notiert werden. Solche Anlagen<br />
müssen mit dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />
Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />
Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />
gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />
(REITS) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />
Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />
diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />
2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITS im Sekundärmarkt<br />
zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />
Aktien.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ergänzend Barmittel und/oder<br />
andere flüssige Vermögenswerte halten und kann in<br />
Geldmarktinstrumenten (wie in den Bekanntmachungen<br />
der Zentralbank definiert und die an einem geregelten<br />
Markt gehandelt werden, aber nicht gehandelt zu<br />
werden brauchen) anlegen, die von einer<br />
internationalen Ratingagentur als „investment grade“<br />
eingestuft sind. Zu diesen Geldmarktinstrumenten<br />
PineBridge Southeast Asia Equity Fund<br />
können unter anderem kurzfristige Verpflichtungen<br />
nicht-staatlicher Emittenten (wie beispielsweise fest-<br />
oder variabel verzinsliches Commercial Paper),<br />
Verpflichtungen von Banken oder anderen Einlagen<br />
annehmenden Instituten (wie beispielsweise<br />
Einlagenzertifikate und Bankakzepte), und Wertpapiere<br />
gehören, die von supranationalen Organisationen oder<br />
von den Regierungen selbstständiger Staaten, deren<br />
Behörden, Institutionen und Gebietskörperschaften<br />
ausgegeben oder anderweitig abgesichert sind.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten, wie<br />
in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />
vorgeschrieben, halten.<br />
Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />
Teilfonds wird am MSCI All Country Far East ex-Japan<br />
Daily Total Return Net Index (der „Index“) gemessen.<br />
Der Index ist ein am Streubesitz orientierter<br />
Marktkapitalisierungsindex, der die Wertentwicklung der<br />
Aktienmärkte in entwickelten Ländern und<br />
Schwellenländern mit Ausnahme Japans messen soll.<br />
Der Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen,<br />
dass es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles<br />
des Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig<br />
oder wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />
nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />
Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />
gehaltener Vermögenswerte mittels<br />
Devisentermingeschäften und<br />
Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />
Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />
Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />
Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />
Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />
jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />
außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />
einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />
Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />
dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />
betreffende Engagement geworden ist. Die<br />
Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />
nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />
in Kenntnis gesetzt.<br />
Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />
Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />
Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />
abschließen, um das Währungsrisiko der<br />
zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />
Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />
den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />
Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />
Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />
absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />
Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />
gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />
Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />
erheblich beeinflusst werden.<br />
Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />
sich durch den Abschluss von<br />
Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />
Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />
Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />
Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />
wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />
der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />
| 204
Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />
werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />
Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />
Änderung des Anlageziels und/oder einer Änderung der<br />
Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />
angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />
ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />
Änderung zurückgeben können.<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />
in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />
höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />
investiert ist.<br />
Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />
mit der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />
Prospekt angegebenen Anlagebeschränkungen.<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />
des Teilfonds erreicht wird.<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />
ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />
ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />
Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />
angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger<br />
jüngster Entwicklungen bei den Risiko- und<br />
Renditemerkmalen der Hauptanlagekategorien.<br />
Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFIs zu<br />
Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />
ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />
entsprechend zu ändern.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />
Teilfonds gemäß den Vorschriften der Zentralbank<br />
anlegen darf, enthält der Anhang I zum Prospekt, der<br />
zusammen mit und unter Berücksichtigung des<br />
Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds, wie<br />
vorstehend dargelegt, gelesen werden sollte. Die<br />
Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />
heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nichtbörsennotierten<br />
Wertpapieren ist die Anlage auf die im<br />
Anhang I zum Prospekt aufgeführten Wertpapierbörsen<br />
und Märkte beschränkt.<br />
Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
nachstehendem Abschnitt 4 aufgeführt und umfassen:<br />
Schwellenmarktrisiko und Volatilitätsrisiko. Diese<br />
Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />
4. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />
folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />
Die Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />
PineBridge Southeast Asia Equity Fund<br />
Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />
von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
oder Anlagen an bestimmten<br />
Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />
und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />
zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />
konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />
sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />
die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />
von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
und das derzeit geringe oder fehlende<br />
Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />
Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />
staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />
Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />
Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />
Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />
verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />
Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />
und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />
die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />
Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />
Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />
Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />
möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />
Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />
manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />
in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />
Registerstelle nachgewiesen;In solchen Fällen werden<br />
vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />
Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />
Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />
die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />
nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />
können einer erheblichen nachteiligen<br />
wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />
anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />
gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />
Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />
Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />
Ländern gehören können.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />
in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />
können sich positiv oder negativ von den<br />
Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
sind in der Regel stark vom<br />
internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />
bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />
Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />
Steuerung von Wechselkursen und andere<br />
protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />
mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />
ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />
in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />
Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />
Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />
nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />
Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />
Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />
werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />
geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />
geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />
Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />
Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />
Rücknahme von Anteilen nach einem<br />
Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />
Anlagen verzögern kann.<br />
Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />
können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />
sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />
„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />
geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />
Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
und des derzeit geringen oder fehlenden<br />
| 205
Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />
Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />
bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />
anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />
gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />
Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />
erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />
denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />
sein.<br />
5. Beantragung von Anteilen<br />
Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />
derzeit angeboten werden:<br />
Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A1 in Euro<br />
Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A5 in Singapur-Dollar<br />
Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse C1 in Euro<br />
Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />
Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse Y5 in Singapur-Dollar<br />
Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />
Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse X1 in Euro<br />
Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse L in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A, Klasse L und Klasse Y sind<br />
derzeit im Umlauf und können zum Nettoinventarwert<br />
gezeichnet werden.<br />
Anteile der Klasse A1, Klasse A2, Klasse A3 und<br />
Klasse A5 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu Euro<br />
12,50, STG 12,50, JPY 1.500 bzw. SGD 12,50<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />
C3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />
30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse Y3 und<br />
Klasse Y5 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
EUR 100, STG 100, JPY 1.500 bzw. SGD 100<br />
angeboten.<br />
PineBridge Southeast Asia Equity Fund<br />
Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />
X3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />
X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />
gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />
dem Manager oder seinem Beauftragten<br />
abgeschlossen haben.<br />
Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />
sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />
Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />
seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />
Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />
Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />
der betreffenden Klasse auszugeben.<br />
6. Anforderungen bezüglich<br />
Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />
Mindestfolgezeichnung und<br />
Mindestrücknahme<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />
Mindestbestände:<br />
Anteile der Klasse A USD 1.000<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse A5 SGD 1.000<br />
Anteile der Klasse C USD 1.000<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse H USD 1.000<br />
Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />
Anteile der Klasse Y5 SGD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3D JPY 1.250.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />
Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />
Für Anteile der Klasse L gilt keine<br />
Mindesterstzeichnung und kein Mindestbestand.<br />
| 206
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />
Mindestrücknahmen:<br />
Anteile der Klasse A USD 250<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse A2 STG 250<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse A5 SGD 250<br />
Anteile der Klasse C USD 250<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse C2 STG 250<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse H USD 250<br />
Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />
Y3, Klasse Y5, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D,<br />
Klasse X, Klasse X1, Klasse X2, Klasse X3 und Klasse<br />
L gelten keine Mindestfolgezeichnungen und<br />
Mindestrücknahmen.<br />
7. Management- und Fondsgebühren<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />
an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />
nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />
Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />
nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />
Anteile der Klasse A 1,30%<br />
Anteile der Klasse A1 1,30%<br />
Anteile der Klasse A2 1,30%<br />
Anteile der Klasse A3 1,30%<br />
Anteile der Klasse A5 1,30%<br />
Anteile der Klasse C 2,25%<br />
Anteile der Klasse C1 2,25%<br />
Anteile der Klasse C2 2,25%<br />
Anteile der Klasse C3 2,25%<br />
Anteile der Klasse H 4,00%<br />
Anteile der Klasse Y 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y1 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y2 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y3 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y5 1,00%<br />
Anteile der Klasse YD 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y1D 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y3D 1,00%<br />
Anteile der Klasse X 0%<br />
Anteile der Klasse X1 0%<br />
Anteile der Klasse X2 0%<br />
Anteile der Klasse X3 0%<br />
Anteile der Klasse L 1,25%<br />
Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />
Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />
einer höheren Managementgebühr als andere<br />
Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />
lateinamerikanische Länder gelten.<br />
Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2,<br />
Klasse A3 und Klasse A5 ist eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr in<br />
Höhe von bis zu 0,50 % des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der diesen Anteilsklassen zuzurechnen ist,<br />
aus dem Vermögen des Teilfonds an den Manager zu<br />
zahlen. Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse<br />
X2 und Klasse X3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs-<br />
und Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 %<br />
des Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
PineBridge Southeast Asia Equity Fund<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />
dem Ermessen des Managers eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />
zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />
aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
8. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />
und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />
Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />
jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />
Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />
des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />
den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />
(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />
Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />
kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />
festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />
festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />
Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
9. Handelstag<br />
Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />
10. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />
11. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments Asia Limited, geändert<br />
durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, nach dem Letzterezum<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
29. März 2011<br />
| 207
SUPPLEMENT 26<br />
PineBridge Southeast Asia Small & Mid Cap Fund<br />
Supplement 26 to the Prospectus dated 29 March,<br />
2011 for PineBridge Global Funds<br />
NOTE: PINEBRIDGE SOUTHEAST ASIA SMALL & MID<br />
CAP FUND IS FULLY REDEEMED AND CLOSED FOR<br />
THE PURPOSE OF FURTHER SUBSCRIPTIONS.<br />
This Supplement contains specific information in relation to<br />
PineBridge Southeast Asia Small & Mid Cap Fund (the<br />
"Sub-Fund"), a sub-fund of PineBridge Global Funds (the<br />
"Fund") an open-ended umbrella unit trust authorised by<br />
the Central Bank on 4 March, 2005, pursuant to the Regulations.<br />
This Supplement forms part of and should be read in<br />
conjunction with the Prospectus for the Fund dated 29<br />
March, 2011 and any supplements thereto, which contains<br />
the general description of:<br />
- the Fund and its management and administration;<br />
- its investment restrictions and borrowing powers;<br />
- its general management and Fund charges;<br />
- the taxation of the Fund and of its Unitholders;<br />
- its risk factors; and<br />
- names of all other sub-funds of the Fund<br />
which is available from the Manager at 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Ireland.<br />
PineBridge Investments Ireland Limited is the Manager of<br />
the Fund. The Directors of the Manager are set out in the<br />
main body of the Prospectus.<br />
The Directors of the Manager accept responsibility for the<br />
information contained in the Prospectus and this Supplement.<br />
To the best of the knowledge and belief of the Directors<br />
(who have taken all reasonable care to ensure that<br />
such is the case) such information is in accordance with<br />
the facts and does not omit anything likely to affect the<br />
import of such information. The Directors accept responsibility<br />
accordingly.<br />
The audited financial information for the Fund will be sent<br />
on request to any Unitholder.<br />
An investment in the Sub-Fund should not constitute a<br />
substantial proportion of an investment portfolio and<br />
may not be appropriate for all investors.<br />
1. Definitions<br />
"Minimum Redemption"<br />
means the minimum redemption for Units as specified in<br />
this Supplement.<br />
"Southeast Asian Region"<br />
includes Bangladesh, Hong Kong, India, Indonesia, South<br />
Korea, Malaysia, Pakistan, The People's Republic of<br />
China, The Philippines, Singapore, Sri Lanka, Taiwan,<br />
Thailand and Vietnam.<br />
2. Investment Manager<br />
PineBridge Southeast Asia Small & Mid Cap Fund<br />
The Manager has appointed PineBridge Investments Asia<br />
Limited, Clarendon House,2 Church Street, Hamilton HM<br />
11, Bermuda (registered address) and Level 31, Three<br />
Pacific Place, 1 Queen’s Road East, Hong Kong (business<br />
address) to act as investment manager to the Sub-Fund.<br />
The Investment Manager has the responsibility for the<br />
investment management, on a discretionary basis, of the<br />
assets of the Sub-Fund.<br />
The Investment Manager, which is a member company of<br />
PineBridge Investments, is incorporated in Bermuda and<br />
based in Hong Kong, manages investment portfolios in<br />
Hong Kong, Singapore, Malaysia, Thailand, Taiwan, South<br />
Korea, the Philippines, Indonesia, India and Australia.<br />
There are investment professionals of PineBridge Investments<br />
companies in all of these locations except Indonesia.<br />
As at 31 December, 2010 the Investment Manager<br />
had USD 10.48 billion assets under management.<br />
The Investment Manager is a wholly owned subsidiary of<br />
Bridge Partners and is also a member company of Pine-<br />
Bridge Investments. PineBridge Investments provides<br />
investment advice and markets asset management products<br />
and services to its clients around the world. It operates<br />
as a multi-strategy investment manager in 32 countries<br />
and jurisdictions, with USD 82.1 billion in assets under<br />
management as of 31 December, 2010. PineBridge<br />
Investments is a leading asset manager with long-term<br />
track records across listed equity, fixed income and alternative<br />
investments strategies, and a rich heritage managing<br />
assets for one of the world’s largest insurance and<br />
financial services companies.<br />
3. Investment Objective<br />
The Sub-Fund seeks long term capital appreciation by<br />
making equity and equity-related investments in<br />
smaller and medium-sized companies whose assets,<br />
products or operations are in the Southeast Asian Region.<br />
In practice, at least two-thirds of the Sub-Fund's investment<br />
will be in companies whose market capitalisation at<br />
the time of purchase is less than USD5 billion (or equivalent).<br />
4. Investment Policy<br />
At least two-thirds of the Sub-Fund’s total assets will be<br />
invested in equities and equity-related securities (excluding<br />
convertibles and bonds with warrants attached) of issuers<br />
with a market capitalisation at the time of purchase of less<br />
than USD5 billion (or equivalent) domiciled in or exercising<br />
the predominant part of their commercial activities in the<br />
Southeast Asian Region.<br />
Within the remaining one-third, the Sub-Fund may invest in<br />
transferable securities not meeting the above requirements,<br />
including equity-related securities of issuers domiciled<br />
in Australia and New Zealand or fixed income securities<br />
such as commercial paper, debentures, asset backed<br />
securities, or sovereign, international and supranational<br />
debt (to include securities issued or guaranteed by OECD<br />
member States their sub-divisions, agencies or instrumen-<br />
| 208
talities). The fixed income securities in which the Sub-Fund<br />
invests will be of investment grade.<br />
In addition, the Sub-Fund intends to position itself to benefit<br />
from the emerging economy of Laos. There are currently<br />
no recognised exchanges in Laos. As the Sub-Fund may<br />
not invest more than 10% of its assets in unlisted securities,<br />
the Sub-Fund's total holding of securities in Laos,<br />
together with any other unlisted securities which the Sub-<br />
Fund holds may not exceed 10% of the Sub-Fund's assets.<br />
The Sub-Fund's investment policy will require some flexibility<br />
as, for example, companies which may be regarded<br />
as smaller to medium sized, as determined by market<br />
capitalisation in one country, may be considered as much<br />
more significant in other countries. Market appreciation<br />
and change in the level of valuation would also alter any<br />
absolute definition of a smaller or medium sized company<br />
but would not change any relative definition.<br />
The Investment Manager believes that performance of<br />
equities over longer periods of time is driven by the progression<br />
of earnings. The Sub-Fund will strive to add value<br />
by identifying stocks with superior sustainable earnings<br />
performance. The stock selection will also be influenced by<br />
valuation levels, but only to the extent that factors have<br />
been identified which are expected to drive valuation potential<br />
to be realised in terms of earnings progression.<br />
On a regional basis, the investment universe is categorised<br />
according to growth potential. This classification<br />
process incorporates the background of each company's<br />
historical growth patterns, resulting in an informed assessment<br />
of future prospects.<br />
Companies in the investment universe will be classified as<br />
follows:<br />
1. Exceptional growth prospects (normally, relatively<br />
new companies or companies going through radical transformation).<br />
2. High and stable growth.<br />
3. High but cyclical growth.<br />
4. Low or no growth, which are sub-divided into (a)<br />
stable, (b) cyclical and (c) turn-around situation.<br />
Distinct quantitative and qualitative criteria are set forth for<br />
buy and sell decisions.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />
Bank, invest in equity and equity-related securities<br />
including but not limited to common stock, preferred stock<br />
and securities which are convertible into or exchangeable<br />
for such equity securities, or which carry warrants to purchase<br />
such equity securities.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />
Bank, purchase and sell equity index- and equityrelated<br />
instruments including but not limited to LEPOs,<br />
OPALS, PERLES (as outlined in the main body of the<br />
Prospectus), participatory receipts / participatory certificates<br />
and share index notes, each of which may assist in<br />
achieving the investment objective of the Sub-Fund.<br />
Where utilised, LEPOs, OPALS and PERLES will be listed<br />
or traded on one or more of the stock exchanges or recog-<br />
PineBridge Southeast Asia Small & Mid Cap Fund<br />
nised markets on which the Sub-Fund is permitted to invest,<br />
as set out in Appendix I to the Prospectus. These<br />
instruments shall in each case comprise transferable securities<br />
of the issuer, notwithstanding that their value is linked<br />
to an underlying equity or equity index. In practice, the<br />
Sub-Fund will purchase such instruments from an issuer<br />
and the instrument will track the underlying equity or equity<br />
index. It should be noted that the Sub-Fund's exposure in<br />
relation to these instruments will be to the issuer of the<br />
instruments. However, the Sub-Fund will also have an<br />
economic exposure to the underlying securities themselves.<br />
Any LEPOs purchased or sold by the Sub-Fund will<br />
be exercisable at any time over the duration of its life and<br />
may be settled on a cash basis.<br />
The Sub-Fund may invest in American, International, and<br />
Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) which<br />
are listed on a Recognised Exchange as set out in Appendix<br />
I to the Prospectus. Such investments must be in accordance<br />
with the investment objective, investment policy<br />
and investment restrictions of the Sub-Fund.<br />
The Sub-Fund may invest up to 10% of its Net Asset Value<br />
in regulated collective investment schemes, including real<br />
estate investment trusts (REITs), where the investment<br />
policies of these schemes are consistent with that of the<br />
Sub-Fund and such schemes meet the criteria set out in<br />
Guidance Note 2/03. The ability to trade REITs in the<br />
secondary market can be more limited than other stocks.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />
Bank, hold cash and / or ancillary liquid assets and<br />
may invest in money market instruments (as defined in the<br />
Central Bank’s Notices and which may or may not be dealt<br />
on a regulated market), which are rated investment grade<br />
by an international rating agency. Such money market<br />
instruments may include but are not limited to nongovernment<br />
short term obligations (such as fixed or floating<br />
rate commercial paper), obligations of banks or other<br />
depository institutions (such as certificates of deposit and<br />
bankers acceptances), securities issued or otherwise<br />
backed by supranational organisations or by sovereign<br />
governments, their agencies, their instrumentalities and<br />
political sub divisions.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />
Bank, hold deposits with credit institutions as prescribed<br />
in the Central Bank's Notices.<br />
The Sub-Fund may not invest more than 10% of its Net<br />
Asset Value in warrants.<br />
The Sub-Fund may also engage in forward foreign exchange<br />
contracts for hedging purposes, to alter the currency<br />
exposure of the underlying assets, in accordance<br />
with the limits set out by the Central Bank. The Sub-Fund<br />
may also hedge currency exchange risk by entering into<br />
forward, futures and currency swap contracts and purchasing<br />
and selling put or call options on foreign currency and<br />
on foreign currency futures contracts within the limits set<br />
out by the Central Bank. Because currency positions held<br />
by the Sub-Fund may not correspond with the asset position<br />
held, the performance may be strongly influenced by<br />
movements in the FX rates.<br />
| 209
It is expected that any leverage that arises as a result of<br />
engaging in forward foreign exchange contracts, forward,<br />
futures and swap currency contracts, call options on foreign<br />
currency or foreign currency futures contracts for<br />
hedging purposes will be minimal.<br />
The performance of the Sub-Fund’s portfolio of investments<br />
will be measured against the MSCI All Country Asia<br />
Pacific ex Japan Small Cap Index (the "Index"). The Index<br />
is a free float-adjusted market capitalisation weighted<br />
index that is designed to measure the equity market performance<br />
of the developed and emerging markets in the<br />
Asia Pacific region. As of June 2007, the Index consisted<br />
of the following 13 developed and emerging market countries:<br />
Australia, China, Hong Kong, Indonesia, India, South<br />
Korea, Malaysia, New Zealand, Pakistan, Philippines,<br />
Singapore, Taiwan, and Thailand.<br />
The Investment Manager may consider that, where the<br />
Sub-Fund's portfolio make up is different to that of the<br />
Index, it is necessary or desirable to replicate the currency<br />
exposure of the Index and therefore the Investment Manager<br />
is entitled to alter the currency exposure characteristics<br />
of certain of the assets held within the Sub-Fund<br />
through the use of forward and futures currency contracts<br />
so that, whilst its own determination of portfolio make up<br />
may be reflected in the actual portfolio make up, the currency<br />
exposure can reflect that of the Index.<br />
The Investment Manager is, however, entitled at any time<br />
to change the Index where, for reasons outside the Investment<br />
Manager's control, the Index has been replaced<br />
by another index or where another index may reasonably<br />
be considered by the Investment Manager to have become<br />
the industry standard for the relevant exposure. Unitholders<br />
will be advised of any change in the Index in the next<br />
annual or half-yearly report of the Sub-Fund.<br />
Any changes to the investment objective of the Sub-Fund<br />
and any material changes to the investment policy may not<br />
be made without the prior written approval on the basis of<br />
a majority of votes cast at a general meeting of Unitholders<br />
of the Sub-Fund. Any such changes may not be made<br />
without the approval of the Central Bank. In the event of a<br />
change in investment objective and / or a change to the<br />
investment policy, a reasonable notification period will be<br />
provided by the Manager to enable Unitholders to redeem<br />
their Units prior to implementation of such change.<br />
The Sub-Fund will be managed so as to be fully invested,<br />
other than during periods where the Investment Manager<br />
believes that a larger cash position is warranted.<br />
The Sub-Fund’s investments are subject to the investment<br />
restrictions as set out in the section of the Prospectus<br />
headed "Investment Restrictions".<br />
No assurance can be given that the Sub-Fund's investment<br />
objective will be achieved.<br />
The Manager will employ a risk management process<br />
which will enable it to accurately measure, monitor and<br />
manage the risks attached to financial derivative positions<br />
and details of this process have been provided to the Central<br />
Bank. The Manager will not utilise FDI which have not<br />
PineBridge Southeast Asia Small & Mid Cap Fund<br />
been included in the risk management process until such<br />
time as a revised risk management process has been filed<br />
with the Central Bank.<br />
The Manager will, on request, provide supplementary<br />
information to Unitholders relating to the risk management<br />
methods employed, including the quantitative limits that<br />
are applied and any recent developments in the risk and<br />
yield characteristics of the main categories of investments.<br />
It is not the current intention of the Sub-Fund to use FDIs<br />
for investment purposes. Should this intention change the<br />
Prospectus and this Supplement shall be amended accordingly.<br />
A list of the stock exchanges and markets in which the<br />
Sub-Fund is permitted to invest, in accordance with the<br />
requirements of the Central Bank, is contained in Appendix<br />
I to the Prospectus and should be read in conjunction with,<br />
and subject to, the Sub-Fund's investment objective and<br />
investment policy, as detailed above. The Central Bank<br />
does not issue a list of approved markets. With the exception<br />
of permitted investments in unlisted securities, investment<br />
will be restricted to those stock exchanges and markets<br />
listed in Appendix I to the Prospectus.<br />
The risk factors specific to the Sub-Fund are set out in<br />
section 5 below and includes Emerging Markets Risk,<br />
Fixed Income Securities, Small Capitalised Companies<br />
Risk and Volatility Risk. These risk factors may not be a<br />
complete list of all risk factors associated with an investment<br />
in the Sub-Fund.<br />
5. Additional Risk Factors<br />
The general risk factors set out in the "Risk Factors" section<br />
of the Prospectus apply to the Sub-Fund. In addition,<br />
the following risk factors apply to the Sub-Fund. These risk<br />
factors may not be a complete list of all risk factors associated<br />
with an investment in the Sub-Fund.<br />
Emerging Markets Risk: Investment in the securities of<br />
companies in 'emerging' or 'developing' countries, or investment<br />
in certain securities markets in 'emerging' or<br />
'developing' markets may involve a high degree of risk and<br />
may be considered speculative. Risks include (i) greater<br />
risk of expropriation, confiscatory taxation, nationalization,<br />
and social, political and economic instability; (ii) the small<br />
current size of the markets for securities of 'emerging' or<br />
'developing' market issuers and the currently low or nonexistent<br />
volume of trading, resulting in lack of liquidity and<br />
in price volatility; (iii) certain national policies which may<br />
restrict the Sub-Fund's investment opportunities including<br />
restrictions on investing in issuers or industries deemed<br />
sensitive to relevant national interests; (iv) the absence of<br />
developed legal structures governing private or foreign<br />
investment and private property; (v) the legal infrastructure<br />
and accounting, auditing and reporting standards in<br />
'emerging' or 'developing' markets may not provide the<br />
same degree of shareholder protection or information to<br />
investors as would generally apply internationally; (vi)<br />
potentially a greater risk regarding the ownership and<br />
custody of securities i.e. in certain countries, ownership is<br />
evidenced by entries in the books of a company or its<br />
registrar. In such instances, no certificates representing<br />
| 210
ownership of companies will be held by the Trustee or any<br />
of its local correspondents or in an effective central depository<br />
system; and (vii) 'emerging' or 'developing' markets<br />
may experience significant adverse economic developments,<br />
including substantial depreciation in currency exchange<br />
rates or unstable currency fluctuations, increased<br />
interest rates, or reduced economic growth rates than<br />
investments in securities of issuers based in developed<br />
countries.<br />
The economies of 'emerging' or 'developing’ markets in<br />
which the Sub-Fund may invest may differ favourably or<br />
unfavourably from the economies of industrialised countries.<br />
The economies of 'emerging' or 'developing' countries<br />
are generally heavily dependent on international trade<br />
and have been and may continue to be adversely affected<br />
by trade barriers, exchange controls, managed adjustments<br />
in relative currency values and other protectionist<br />
measures imposed or negotiated by the countries with<br />
which they trade. Investments in 'emerging' or 'developing'<br />
markets entail risks which include the possibility of political<br />
or social instability, adverse changes in investment or<br />
exchange control regulations, expropriation and withholding<br />
of dividends at source. In addition, such securities may<br />
trade with less frequency and volume than securities of<br />
companies and governments of developed, stable nations<br />
and there is also a possibility that redemption of Units<br />
following a redemption request may be delayed due to the<br />
illiquid nature of such investments.<br />
Fixed Income Securities: Investment in fixed income<br />
securities is subject to interest rate, sector, security and<br />
credit risks. Lower-rated securities will usually offer higher<br />
yields than higher-rated securities to compensate for the<br />
reduced creditworthiness and increased risk of default that<br />
these securities carry. Lower-rated securities generally<br />
tend to reflect short-term corporate and market developments<br />
to a greater extent than higher-rated securities<br />
which respond primarily to fluctuations in the general level<br />
of interest rates. There are fewer investors in lower-rated<br />
securities and it may be harder to buy and sell such securities<br />
at an optimum time.<br />
The volume of transactions effected in certain international<br />
bond markets may be appreciably below that of the world’s<br />
largest markets, such as the United States. Accordingly,<br />
the Sub-Fund’s investment in such markets may be less<br />
liquid and their prices may be more volatile than comparable<br />
investments in securities trading in markets with larger<br />
trading volumes. Moreover, the settlement periods in certain<br />
markets may be longer than in others which may affect<br />
portfolio liquidity.<br />
Investment grade securities may be subject to the risk of<br />
being downgraded to a rating that is below investment<br />
grade.<br />
Unitholders should note that where investment grade securities<br />
are downgraded to a rating that is below investment<br />
grade after acquisition, there is no specific requirement to<br />
sell such securities unless otherwise stated in the investment<br />
policy outlined above in this Supplement. In the event<br />
of such downgrading, the Manager or its delegates will<br />
promptly analyse such securities and the financials of the<br />
PineBridge Southeast Asia Small & Mid Cap Fund<br />
issuer of such securities to determine the action to be<br />
taken (i.e. hold, reduce or buy).<br />
Many fixed income securities especially those issued at<br />
high interest rates provide that the issuer may repay them<br />
early. Issuers often exercise this right when interest rates<br />
decline. Accordingly, holders of securities that are pre-paid<br />
may not benefit fully from the increase in value that other<br />
fixed income securities experience when rates decline.<br />
Furthermore, in such a scenario the Sub-Fund may reinvest<br />
the proceeds of the pay-off at the then current<br />
yields, which will be lower than those paid by the security<br />
that was paid off. Pre-payments may cause losses on<br />
securities purchased at a premium, and unscheduled prepayments,<br />
which will be made at par, will cause the Sub-<br />
Fund to experience loss equal to any unamortized premium.<br />
An investment in sovereign debt securities may be subject<br />
to credit and / or default risks. Particularly high (or increasing)<br />
levels of government fiscal deficit and / or high levels<br />
of government debts, amongst other factors, may adversely<br />
affect the credit rating of such sovereign debt securities<br />
and may lead to market concerns of higher default<br />
risk. In the unlikely event of downgrading or default, the<br />
value of such securities may be adversely affected resulting<br />
in the loss of some or all of the sums invested in such<br />
securities.<br />
Small Capitalised Companies Risk: Investments in small<br />
capitalised companies may involve greater risk than is<br />
customarily associated with larger, more established companies.<br />
The securities of small or medium-sized companies<br />
are often traded over-the-counter, and may not be<br />
traded in volumes typical of securities traded on a national<br />
securities exchange. Consequently, an investment in securities<br />
of smaller capitalised companies may be more illiquid<br />
than that of larger capitalisation stocks and may be subject<br />
to more volatility than securities of larger, more established<br />
companies. In addition, the quality, reliability, and availability<br />
of information for smaller to mid capitalisation companies<br />
may not provide the same degree of information and<br />
may be less transparent than investors would generally<br />
expect from large capitalisation companies. Rules regulating<br />
corporate governance may be underdeveloped or less<br />
stringent than regulations applicable to large capitalisation<br />
companies which may increase investment risk and offer<br />
little protection to investors.<br />
Volatility Risk: All markets are subject to volatility based<br />
on prevailing economic conditions. Securities in 'emerging'<br />
or 'developing' markets may involve a higher degree of risk<br />
due to the small current size of the markets for securities<br />
of 'emerging' or 'developing' market issuers and the currently<br />
low or non-existent volume of trading, which could<br />
result in price volatility. Certain economic and political<br />
events in 'emerging' or 'developing' economies, including<br />
changes in foreign exchange policies and current account<br />
positions, could also cause greater volatility in exchange<br />
rates. As stated previously, some of the markets or exchanges<br />
on which a Sub-Fund may invest may prove to be<br />
highly volatile from time to time.<br />
6. Application for Units<br />
| 211
The following classes will be offered during the Initial Offer<br />
Period.<br />
Class A Units denominated in US Dollars<br />
Class A1 Units denominated in Euro<br />
Class A2 Units denominated in Sterling<br />
Class A3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class C Units denominated in US Dollars<br />
Class C1 Units denominated in Euro<br />
Class C2 Units denominated in Sterling<br />
Class C3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class H Units denominated in US Dollars<br />
Class Y Units denominated in US Dollars<br />
Class Y1 Units denominated in Euro<br />
Class Y2 Units denominated in Sterling<br />
Class Y3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class YD Units denominated in US Dollars<br />
Class Y1D Units denominated in Euro<br />
Class Y3D Units denominated in Japanese Yen<br />
Class X Units denominated in US Dollars<br />
Class X1 Units denominated in Euro<br />
Class X2 Units denominated in Sterling<br />
Class X3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class A and Class Y Units are currently in issue and are<br />
available for subscription at the Net Asset Value per Unit of<br />
the relevant Class.<br />
Class A1, Class A2 and Class A3 Units are being offered<br />
to the investors at Euro12.50, STG12.50 and JPY1,500<br />
respectively during the Initial Offer Period which has commenced<br />
and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />
time).<br />
Class C, Class C1, Class C2 and Class C3 Units are being<br />
offered to the investors at USD12.50, Euro12.50,<br />
STG12.50 and JPY1,500 respectively during the Initial<br />
Offer Period which has commenced and will close on 30<br />
June, 2011 at noon (Irish time).<br />
Class H Units are being offered to investors at USD12.50<br />
during the Initial Offer Period which has commenced and<br />
will close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />
Class Y1, Class Y2 and Class Y3 Units are being offered<br />
to the investors at Euro100, STG100 and JPY1,500 respectively<br />
during the Initial Offer Period which has commenced<br />
and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />
time).<br />
Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units are being offered<br />
to investors at USD100, Euro100 and JPY1,500<br />
respectively during the Initial Offer Period which has commenced<br />
and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />
time).<br />
Class X, Class X1, Class X2 and Class X3 Units are being<br />
offered to the investors at USD100, Euro100, STG100 and<br />
JPY 1,500 respectively during the Initial Offer Period which<br />
PineBridge Southeast Asia Small & Mid Cap Fund<br />
has commenced and will close on 30 June, 2011 at noon<br />
(Irish time).<br />
The Initial Offer Period of the classes of Units referred to<br />
above may be extended or reduced by the Manager in<br />
accordance with the requirements of the Central Bank.<br />
Classes of Units which have already been issued will be<br />
offered to investors at the Net Asset Value per Unit.<br />
Subscriptions for Class X, Class X1, Class X2 or Class X3<br />
Units will only be accepted from investors who have entered<br />
into a separate arrangement (legal agreement) with<br />
the Manager or its delegate.<br />
7. Minimum Initial Subscription, Minimum Holding,<br />
Minimum Subsequent Subscription and<br />
Minimum Redemption Requirements<br />
The Minimum Initial Subscription and Minimum Holding<br />
applicable to each Class of Unit in each Sub-Fund are as<br />
follows:<br />
Class A Units USD 1,000<br />
Class A1 Units Euro 1,000<br />
Class A2 Units STG 1,000<br />
Class A3 Units JPY 125,000<br />
Class C Units USD 1,000<br />
Class C1 Units Euro 1,000<br />
Class C2 Units STG 1,000<br />
Class C3 Units JPY 125,000<br />
Class H Units USD 1,000<br />
Class Y Units USD 1,000,000<br />
Class Y1 Units Euro 1,000,000<br />
Class Y2 Units STG 1,000,000<br />
Class Y3 Units JPY 125,000,000<br />
Class YD Units USD 1,000,000<br />
Class Y1D Units Euro 1,000,000<br />
Class Y3D Units JPY 125,000,000<br />
The Minimum Initial Subscription for Class X, Class X1,<br />
Class X2, or Class X3 Units is as follows:<br />
Class X Units USD 10,000,000<br />
Class X1 Units Euro 10,000,000<br />
Class X2 Units STG 10,000,000<br />
Class X3 Units JPY 1,250,000,000<br />
There is no Minimum Holding for Class X, Class X1, Class<br />
X2, or Class X3 Units.<br />
The Minimum Subsequent Subscription and Minimum<br />
Redemption applicable to each Class of Unit in each Sub-<br />
Fund are as follows:<br />
Class A Units USD 250<br />
Class A1 Units Euro 250<br />
Class A2 Units STG 250<br />
Class A3 Units JPY 30,000<br />
Class C Units USD 250<br />
Class C1 Units Euro 250<br />
| 212
Class C2 Units STG 250<br />
Class C3 Units JPY 30,000<br />
Class H Units USD250<br />
There are no Minimum Subsequent Subscription or Minimum<br />
Redemption amounts for the Class Y, Class Y1,<br />
Class Y2, Class Y3, Class YD, Class Y1D, Class Y3D,<br />
Class X, Class X1, Class X2 or Class X3.<br />
8. Management and Fund Charges<br />
The Manager is entitled to receive an annual fee accrued<br />
at each Dealing Day and payable monthly in arrears out of<br />
the Sub-Fund as a percentage of the Net Asset Value of<br />
each Class of Unit in the Sub-Fund at the rates stated<br />
below.<br />
Class A Units 1.80%<br />
Class A1 Units 1.80%<br />
Class A2 Units 1.80%<br />
Class A3 Units 1.80%<br />
Class C Units 2.25%<br />
Class C1 Units 2.25%<br />
Class C2 Units 2.25%<br />
Class C3 Units 2.25%<br />
Class H Units 4.00%<br />
Class Y Units 1.00%<br />
Class Y1 Units 1.00%<br />
Class Y2 Units 1.00%<br />
Class Y3 Units 1.00%<br />
Class YD Units 1.00%<br />
Class Y1D Units 1.00%<br />
Class Y3D Units 1.00%<br />
Class X Units 0%<br />
Class X1 Units 0%<br />
Class X2 Units 0%<br />
Class X3 Units 0%<br />
Class H Units are available for subscription by Latin<br />
American investors only and are subject to a higher management<br />
fee than other Unit Classes, this is due to market<br />
factors applicable to Latin American countries.<br />
Details of any other fees and charges relating to the Sub-<br />
Fund are contained in the section headed "Management<br />
and Fund Charges" in the main body of the Prospectus.<br />
With respect to Class X, Class X1, Class X2 and Class<br />
X3 Units, a Unitholder servicing and maintenance fee will<br />
be payable out of the assets of the Sub-Fund to the Manager<br />
at a rate of up to 0.10% of the Net Asset Value of<br />
the Sub-Fund attributable to these Classes of Units. The<br />
Unitholder servicing and maintenance fee is accrued at<br />
each Dealing Day and is payable monthly in arrears.<br />
For all other classes of Units a Unitholder servicing and<br />
maintenance fee not exceeding 1% per annum accrued at<br />
each Dealing Day and payable monthly in arrears may, at<br />
the discretion of the Manager, be payable out of the Net<br />
PineBridge Southeast Asia Small & Mid Cap Fund<br />
Asset Value of the Sub-Fund attributable to the relevant<br />
class of Units.<br />
The costs and expenses of establishing the Sub-Fund and<br />
the expenses associated with the issue of Units, including<br />
the costs incurred in connection with the preparation and<br />
publication of this Supplement and all legal and printing<br />
costs, which are estimated to amount to approximately<br />
Euro 10,000, will be paid out of the assets of the Sub-<br />
Fund. These costs and expenses will be amortised over a<br />
twelve-month period in accordance with standard accounting<br />
practice.<br />
9. Distributions<br />
In relation to Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units,<br />
the Manager intends to declare a distribution on the last<br />
Business Day of February and August of each year. Distributions<br />
shall be declared out of the net income (whether in<br />
the form of interest, dividends or otherwise) received by<br />
the Sub-Fund and realised and unrealised profits less<br />
realised and unrealised losses.<br />
For all other Classes of Units the Manager may declare a<br />
distribution once a year out of the net income (whether in<br />
the form of dividends, interest or otherwise) available for<br />
distribution by the Sub-Fund and realised profits less<br />
realised losses and unrealised profits less unrealised<br />
losses. The Manager may also declare interim distributions<br />
on the same basis. Annual distributions (if declared) will be<br />
declared and paid on or before 30 June in each year.<br />
10. Dealing Day<br />
The Dealing Day for the Sub-Fund is each Business Day.<br />
11. Currency of the Sub-Fund<br />
The Base Currency of the Sub-Fund is US Dollars.<br />
12. Material Contracts<br />
(i) Investment Management Agreement dated 4<br />
March, 2005, between the Manager and Pine-<br />
Bridge Investments Asia Limited, as amended by a<br />
side letter dated 2 November, 2007, and a Supplemental<br />
Investment Management Agreement<br />
dated 7 April, 2010, pursuant to which the latter<br />
was appointed as investment manager to the Sub-<br />
Fund. This agreement may be terminated by either<br />
party on 90 days written notice.<br />
Dated: 29 March, 2011<br />
| 213
NACHTRAG 27<br />
PineBridge Southeast Asia Small Cap Equity Fund<br />
Nachtrag 27 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />
PineBridge Global Funds<br />
Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />
den PineBridge Southeast Asia Small Cap Equity Fund<br />
(der „Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />
Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />
Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />
der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />
zugelassen wurde.<br />
Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />
29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />
dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />
Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />
allgemeinen Beschreibung<br />
- des Fonds und seines Managements und seiner<br />
Verwaltung,<br />
- seiner Anlagebeschränkungen und<br />
Kreditaufnahmebefugnisse,<br />
- seiner allgemeinen Management- und<br />
Fondsgebühren,<br />
- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />
Anteilinhaber,<br />
- seiner Risikofaktoren, und<br />
- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />
gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />
Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />
Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />
Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />
Verantwortung für die im Prospekt enthaltenen<br />
Angaben.<br />
Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />
Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />
Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />
gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />
Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />
dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />
Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />
Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />
Eine Anlage im Teilfonds sollte keinen wesentlichen<br />
Teil eines Anlageportefeuilles ausmachen und ist<br />
möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet.<br />
Definitionen<br />
Die „südostasiatische Region“ umfasst Bangladesh,<br />
Hongkong, Indien, Indonesien, Malaysia, Pakistan, die<br />
Volksrepublik China, die Philippinen, Singapur, Sri<br />
Lanka, Südkorea, Taiwan und Thailand.<br />
1. Der Anlageverwalter<br />
Der Manager hat die PineBridge Investments Asia<br />
Limited, Clarendon House, 2 Church Street, Hamilton<br />
HM 11, Bermuda (registrierte Anschrift) und Level 31,<br />
Three Pacific Place, 1 Queen’s Road East, Hongkong<br />
(Geschäftsanschrift), zum Anlageverwalter für den<br />
Teilfonds bestellt. Der Anlageverwalter trägt die<br />
Verantwortung für die Verwaltung der Anlagen des<br />
Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />
PineBridge Southeast Asia Small Cap Equity Fund<br />
Der Anlageverwalter, der auf Bermuda errichtet ist und<br />
seine Hauptniederlassung in Hongkong hat, ist ein<br />
Mitgliedsunternehmen von PineBridge Investments und<br />
verwaltet Anlageportefeuilles in Hongkong, Singapur,<br />
Malaysia, Thailand, Taiwan, Südkorea, den Philippinen,<br />
Indonesien, Indien und Australien. In allen diesen<br />
Ländern, außer in Indonesien, befinden sich<br />
Anlageexperten von PineBridge Investments-<br />
Gesellschaften. Zum 31. Dezember 2010 hatte der<br />
Anlageverwalter Vermögenswerte in Höhe von<br />
USD 10,48 Mrd.. unter Verwaltung.<br />
Der Anlageverwalter ist eine hundertprozentige<br />
Tochtergesellschaft von Bridge Partners und ein<br />
Mitgliedsunternehmen von PineBridge Investments.<br />
PineBridge Investments bietet seinen Kunden weltweit<br />
Anlageberatung und Vermögensverwaltungsprodukte<br />
und -dienstleistungen an. PineBridge Investments ist<br />
als Multi-Strategy-Anlageverwalter in 32 Ländern und<br />
Hoheitsgebieten tätig und hatte zum 31. Dezember<br />
2010 Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd.<br />
unter Verwaltung. PineBridge Investments ist ein<br />
führender Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />
Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />
festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />
Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />
eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />
Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
2. Anlageziel<br />
Der Teilfonds strebt langfristigen Kapitalzuwachs durch<br />
Anlage in kleineren bis mittelgroßen Unternehmen in<br />
der südostasiatischen Region an, d. h. Unternehmen,<br />
deren Vermögenswerte, Produkte oder Geschäfte in<br />
der südostasiatischen Region angesiedelt sind. In der<br />
Praxis erfolgen 50 % der Anlagen des Teilfonds in<br />
Unternehmen, deren Marktkapitalisierung zum<br />
Zeitpunkt des Erwerbs weniger als USD 1,5 Milliarden<br />
beträgt.<br />
3. Anlagepolitik<br />
Der Teilfonds wird unter normalen Marktbedingungen<br />
den Großteil seines Gesamtvermögens in Aktien und<br />
aktienbezogenen Wertpapieren von Unternehmen<br />
anlegen, deren Vermögenswerte, Produkte oder<br />
Geschäfte in der südostasiatischen Region angesiedelt<br />
sind. Der Teilfonds kann auch in Australien und<br />
Neuseeland anlegen.<br />
Außerdem beabsichtigt der Teilfonds, sich so zu<br />
positionieren, dass er von der aufstrebenden<br />
Volkswirtschaft von Laos profitiert. Zur Zeit gibt es in<br />
Laos keine anerkannten Börsen. Da der Teilfonds nicht<br />
mehr als 10 % seines Vermögens in nichtbörsennotierten<br />
Wertpapieren anlegen darf, darf der<br />
gesamte Besitz des Teilfonds an Wertpapieren in Laos<br />
zusammen mit anderen nicht-börsennotierten<br />
Wertpapieren, die der Teilfonds hält, 10 % des<br />
Vermögens des Teilfonds nicht übersteigen.<br />
Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />
Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />
Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />
Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />
Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />
Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />
Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />
Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />
weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />
erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />
| 214
erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />
ist.<br />
Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />
Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />
Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />
Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />
des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />
Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />
künftiger Aussichten führt.<br />
Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />
Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />
folgt klassifiziert:<br />
1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />
(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />
Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />
erfahren).<br />
2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />
3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />
4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />
stabile Situationen, (b) zyklische Situationen<br />
und (c) Trendwende-Situationen unterteilt<br />
werden.<br />
Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />
Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />
qualitative Kriterien verwendet.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />
Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />
wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />
Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />
ausgestattet sind, anlegen.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />
Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem<br />
LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil des<br />
Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />
und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />
Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />
Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />
werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />
mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />
notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />
darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />
Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />
Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />
Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />
zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />
Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />
Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />
zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />
zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />
Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />
Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />
Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />
Wertpapieren selbst engagiert.<br />
Alle vom Teilfonds gekauften oder verkauften LEPOs<br />
sind während ihrer Laufzeit jederzeit ausübbar und<br />
können durch Barausgleich erfüllt werden.<br />
Der Teilfonds kann in American Depository Receipts,<br />
International Depository Receipts und Global<br />
Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) anlegen,<br />
die an einer anerkannten Börse gemäß Anhang I zum<br />
Prospekt notiert werden. Solche Anlagen müssen mit<br />
dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />
Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />
Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />
gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />
(REITs) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />
Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />
PineBridge Southeast Asia Small Cap Equity Fund<br />
diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />
2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITs im Sekundärmarkt<br />
zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />
Aktien.<br />
Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />
Teilfonds wird am S&P Pan Asia Ex-Japan under<br />
USD1.5 Billion Index (der „Index“) gemessen. Der Index<br />
ist ein am Streubesitz orientierter<br />
Marktkapitalisierungsindex, der die Wertentwicklung der<br />
Aktien von Unternehmen in der panasiatischen Region<br />
(mit Ausnahme Japans) messen soll. Im April 2008<br />
umfasste der Index folgende entwickelte Länder und<br />
Schwellenländer: Australien, China, Hongkong,<br />
Indonesien, Indien, Malaysia, Neuseeland, Pakistan,<br />
Philippinen, Singapur, Südkorea, Taiwan und Thailand.<br />
Der Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen,<br />
dass es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles<br />
des Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig<br />
oder wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />
nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />
Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />
gehaltener Vermögenswerte mittels<br />
Devisentermingeschäften und<br />
Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />
Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />
Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />
Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />
Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, die Indizes<br />
jederzeit zu wechseln, wenn die Indizes aus Gründen<br />
außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />
einen anderen Index ersetzt worden sind oder der<br />
Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />
dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />
betreffende Engagement geworden ist.<br />
Die Anteilinhaber werden von jeder Änderung der<br />
Indizes im nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des<br />
Teilfonds in Kenntnis gesetzt.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />
ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />
Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />
an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />
gehandelt werden), die von einer internationalen<br />
Ratingagentur als „investment grade“ eingestuft sind.<br />
Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />
anderem kurzfristige Verpflichtungen nicht-staatlicher<br />
Emittenten (wie beispielsweise fest- oder variabel<br />
verzinsliches Commercial Paper), Verpflichtungen von<br />
Banken oder anderen Einlagen annehmenden Instituten<br />
(wie beispielsweise Einlagenzertifikate und<br />
Bankakzepte), und Wertpapiere gehören, die von<br />
supranationalen Organisationen oder von den<br />
Regierungen selbstständiger Staaten, deren Behörden,<br />
Institutionen und Gebietskörperschaften ausgegeben<br />
oder anderweitig abgesichert sind.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />
halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />
vorgeschrieben sind.<br />
Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />
Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />
Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />
abschließen, um das Währungsrisiko der<br />
zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />
Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />
den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />
Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />
Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />
absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />
Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />
gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />
| 215
Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />
erheblich beeinflusst werden.<br />
Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />
sich durch den Abschluss von<br />
Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />
Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />
Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />
Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />
wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />
der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />
Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />
werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />
Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />
Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />
der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />
angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />
ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />
Änderung zurückgeben können.<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />
in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />
höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />
investiert ist.<br />
Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />
mit der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />
Prospekt angegebenen Anlagebeschränkungen.<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />
des Teilfonds erreicht wird.<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />
ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFIs zu<br />
Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />
ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />
entsprechend zu ändern.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />
Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />
Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />
Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />
des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />
wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />
Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />
heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />
börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />
im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />
Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />
Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
nachstehendem Abschnitt 4 aufgeführt und umfassen:<br />
Schwellenmarktrisiko, Risiko in Verbindung mit<br />
Unternehmen mit geringer Kapitalisierung und<br />
Volatilitätsrisiko. Diese Risikofaktoren stellen<br />
möglicherweise keine vollständige Aufzählung aller<br />
Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in dem<br />
Teilfonds verbunden sind.<br />
4. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />
folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />
Die Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />
PineBridge Southeast Asia Small Cap Equity Fund<br />
Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />
von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
oder Anlagen an bestimmten<br />
Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />
und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />
zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />
konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />
sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />
die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />
von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
und das derzeit geringe oder fehlende<br />
Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />
Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />
staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />
Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />
Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />
Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />
verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />
Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />
und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />
die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />
Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />
Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />
Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />
möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />
Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />
manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />
in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />
Registerstelle nachgewiesen; in solchen Fällen werden<br />
vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />
Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />
Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />
die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />
nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />
können einer erheblichen nachteiligen<br />
wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />
anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />
gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />
Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />
Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />
Ländern gehören können.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />
in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />
können sich positiv oder negativ von den<br />
Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
sind in der Regel stark vom<br />
internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />
bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />
Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />
Steuerung von Wechselkursen und andere<br />
protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />
mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />
ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />
in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />
Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />
Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />
nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />
Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />
Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />
werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />
geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />
geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />
Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />
Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />
Rücknahme von Anteilen nach einem<br />
Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />
Anlagen verzögern kann.<br />
Risiko in Verbindung mit Unternehmen mit geringer<br />
Kapitalisierung: Anlagen in Unternehmen mit geringer<br />
Kapitalisierung können mit einem höheren Risiko<br />
verbunden sein als das, welches in der Regel mit<br />
Anlagen in größeren, etablierteren Unternehmen<br />
verbunden ist. Die Wertpapiere von kleinen oder<br />
mittleren Unternehmen werden häufig außerbörslich<br />
| 216
gehandelt und möglicherweise nicht in einem Volumen,<br />
das beim Handel mit Wertpapieren an einer nationalen<br />
Wertpapierbörse üblich ist. Daher kann eine Anlage in<br />
Wertpapieren von Unternehmen mit geringerer<br />
Kapitalisierung illiquider sein als eine Anlage in Aktien<br />
mit höherer Kapitalisierung und volatiler als eine Anlage<br />
in Wertpapieren größerer, etablierterer Unternehmen.<br />
Darüber hinaus sind die Qualität, die Verlässlichkeit und<br />
die Verfügbarkeit von Informationen bei kleinen bis<br />
mittleren Unternehmen möglicherweise nicht so<br />
aufschlussreich und weniger transparent als es Anleger<br />
in der Regel bei Unternehmen mit höherer<br />
Kapitalisierung erwarten würden. Die Richtlinien zur<br />
Corporate Governance sind möglicherweise nicht so<br />
weit entwickelt oder weniger streng als diejenigen,<br />
denen Unternehmen mit hoher Kapitalisierung<br />
unterliegen, wodurch ein höheres Anlagerisiko<br />
bestehen kann und Anlegern nur ein geringer Schutz<br />
geboten wird.<br />
Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />
können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />
sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />
„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />
geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />
Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
und des derzeit geringen oder fehlenden<br />
Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />
Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />
bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />
anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />
gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />
Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />
erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />
denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />
sein.<br />
5. Beantragung von Anteilen<br />
Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />
derzeit angeboten werden:<br />
Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A1 in Euro<br />
Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse C1 in Euro<br />
Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />
Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />
Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse X1 in Euro<br />
Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A, Klasse Y und Klasse Y3 sind<br />
derzeit im Umlauf und können zum Nettoinventarwert<br />
pro Anteil der betreffenden Klasse gezeichnet werden.<br />
Anteile der Klasse A1, Klasse A2 und Klasse A3<br />
PineBridge Southeast Asia Small Cap Equity Fund<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu Euro 12,50, STG 12,50 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />
C3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />
30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse Y1 und Klasse Y2 werden Anlegern<br />
während des Erstausgabezeitraums, der begonnen hat<br />
und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit)<br />
endet, zu Euro 100 bzw. STG 100 angeboten.<br />
Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />
X3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />
X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />
gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />
dem Manager oder seinem Beauftragten<br />
abgeschlossen haben.<br />
Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />
sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />
Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />
seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />
Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />
Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />
der betreffenden Klasse auszugeben.<br />
6. Anforderungen bezüglich<br />
Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />
Mindestfolgezeichnung und<br />
Mindestrücknahme<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />
Mindestbestände:<br />
Anteile der Klasse A USD 1.000<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse C USD 1.000<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse H USD 1.000<br />
Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />
| 217
Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />
Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />
Mindestrücknahmen:<br />
Anteile der Klasse A USD 250<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse A2 STG 250<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse C USD 250<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse C2 STG 250<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse H USD 250<br />
Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />
Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />
Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />
Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />
7. Handelstag<br />
Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />
8. Management- und Fondsgebühren<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />
an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />
nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />
Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />
nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />
Anteile der Klasse A 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A1 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A2 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A3 1,30 %<br />
Anteile der Klasse C 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C1 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />
Anteile der Klasse H 4,00 %<br />
Anteile der Klasse Y 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y1 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y2 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y3 1,00 %<br />
Anteile der Klasse YD 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y1D 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y3D 1,00 %<br />
PineBridge Southeast Asia Small Cap Equity Fund<br />
Anteile der Klasse X 0 %<br />
Anteile der Klasse X1 0 %<br />
Anteile der Klasse X2 0 %<br />
Anteile der Klasse X3 0 %<br />
Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />
Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und<br />
unterliegen einer höheren Managementgebühr als<br />
andere Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die<br />
für lateinamerikanische Länder gelten.<br />
Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2 und<br />
Klasse A3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />
der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />
eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />
dem Ermessen des Managers eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />
zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />
aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
9. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />
und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />
Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />
jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />
Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />
des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />
den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />
(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />
Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />
kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />
festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />
festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />
Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
10. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />
| 218
11. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments Asia Limited, geändert<br />
durch eine Ergänzungsvereinbarung vom 13.<br />
Dezember 2005 sowie durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, nach dem letztere zum<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
29. März 2010<br />
PineBridge Southeast Asia Small Cap Equity Fund<br />
| 219
NACHTRAG 28<br />
PineBridge Strategic Bond Fund<br />
Nachtrag 28 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />
PineBridge Global Funds<br />
Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />
den PineBridge Strategic Bond Fund (der „Teilfonds“),<br />
einen Teilfonds von PineBridge Global Funds (der<br />
„Fonds“), einem offenen Investmentfonds in Form eines<br />
Unit Trust mit Umbrella-Struktur, von der Zentralbank<br />
gemäß den OGAW-Vorschriften zugelassen wurde.<br />
Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />
29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />
dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />
Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />
allgemeinen Beschreibung<br />
- des Fonds und seines Managements und seiner<br />
Verwaltung,<br />
- seiner Anlagebeschränkungen und<br />
Kreditaufnahmebefugnisse,<br />
- seiner allgemeinen Management- und<br />
Fondsgebühren,<br />
- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />
Anteilinhaber,<br />
- seiner Risikofaktoren, und<br />
- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />
gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />
Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />
Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />
Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />
Verantwortung für die im Prospekt und in diesem<br />
Nachtrag enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen<br />
und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle<br />
angemessene Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />
gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />
Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />
dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />
Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />
Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />
Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />
wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />
darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />
Anleger geeignet.<br />
Der Teilfonds kann DFIs für die in diesem Nachtrag<br />
genannten Anlagezwecke einsetzen.<br />
1. Anlageverwalter<br />
Der Manager hat die PineBridge Investments LLC, c/o<br />
CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400,<br />
Wilmington, DE 19808, USA (registrierte Anschrift) und<br />
399 Park Avenue, 4th Floor, New York, NY 10022,<br />
USA, (Geschäftsanschrift] und die PineBridge<br />
Investments Europe Ltd., Plantation Place South, 60<br />
Great Tower Street, London EC3R 5AZ, England, zu<br />
Anlageverwaltern des Teilfonds bestellt. Die<br />
Anlageverwalter tragen die Verantwortung für die<br />
Verwaltung des Vermögens des Teilfonds im Rahmen<br />
einer Verwaltungsvollmacht. Das Vermögen des<br />
Teilfonds wird zwischen den Anlageverwaltern in dem<br />
Verhältnis aufgeteilt, auf das sich der Manager und<br />
PineBridge Strategic Bond Fund<br />
jeder Anlageverwalter jeweils einigen. Anteilinhaber des<br />
Teilfonds haben keinen Einfluss auf die Aufteilung des<br />
Vermögens des Teilfonds auf die einzelnen<br />
Anlageverwalter durch den Manager.<br />
Die PineBridge Investments LLC, ein in den USA<br />
ansässiger und den Vorschriften der Securities and<br />
Exchange Commission unterliegender<br />
Investmentmanager, ist eine hundertprozentige<br />
Tochtergesellschaft der Bridge Partners, L.P. Zum 31.<br />
Dezember 2010 hatte der Anlageverwalter<br />
Vermögenswerte in Höhe von USD 44 Mrd. unter<br />
Verwaltung.<br />
Die PineBridge Investments Europe Ltd. ist von der<br />
britischen Financial Services Authority genehmigt und<br />
wird in Bezug auf den Betrieb seines Anlagegeschäft<br />
von dieser beaufsichtigt. Die PineBridge Investments<br />
Europe Ltd. ist eine in London ansässige<br />
Vermögensverwaltungsgesellschaft und<br />
hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bridge<br />
Partners, L.P. Zum 31. Dezember 2010 war sie für die<br />
Anlage von Vermögenswerten in Höhe von mehr als<br />
rund STG 5,28 Mrd. verantwortlich. Ihre leitenden<br />
Angestellten verwalten seit über 10 Jahren Portefeuilles<br />
aus festverzinslichen Wertpapieren und europäischen<br />
Beteiligungspapieren.<br />
Die Anlageverwalter sind auch Mitgliedsunternehmen<br />
der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />
bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />
Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />
an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />
Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />
tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />
Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />
Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />
Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />
Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />
festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />
Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />
eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />
Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
2. Anlageziel<br />
Der Teilfonds strebt, soweit mit dem Kapitalerhalt<br />
vereinbar, eine hohe Gesamtrendite und hohe Erträge<br />
durch Anlage in ein diversifiziertes Portefeuille von<br />
ertragsstarken Schuldtiteln an.<br />
3. Anlagepolitik<br />
Der Teilfonds wird 80 % seines Nettoinventarwerts in<br />
ein breites Spektrum von Wertpapieren anlegen,<br />
einschließlich:<br />
Investment Grade-Unternehmensanleihen und<br />
andere Unternehmensschuldtitel (wobei<br />
„Investment Grade“ bedeutet, dass die<br />
betreffenden Wertpapiere von Moody's mit Baa3<br />
oder besser oder von Standard & Poor's („S&P")<br />
mit BBB- oder besser eingestuft werden);<br />
Schuldtitel der US-Regierung und ihrer Behörden;<br />
durch Forderungen und durch Hypotheken<br />
unterlegte Wertpapiere;<br />
Anleihen aus Schwellenmärkten und andere<br />
Schuldtitel von Unternehmen, Staaten oder<br />
Behörden aus Schwellenländern;<br />
nicht auf USD lautende Anleihen und andere<br />
Schuldtitel von anderen Staaten als der Regierung<br />
der Vereinigten Staaten;<br />
auf USD lautende US-High-Yield-Anleihen und<br />
| 220
andere Unternehmensschuldtitel, die von Moody’s<br />
schlechter als mit Baa3 oder von S&P schlechter<br />
als mit BBB- eingestuft werden („High-Yield-<br />
Anleihen“).<br />
Sofern kein Rating von Moody's oder S&P vorliegt,<br />
kann der Manager nach Beratung mit den<br />
Anlageverwaltern unter solchen Umständen, jedoch<br />
stets vorbehaltlich der Bestimmungen des folgenden<br />
Absatzes, eine eigene Einstufung vornehmen.<br />
Der Teilfonds kann bis zu 70 % seines Vermögens in<br />
Wertpapieren mit einem Rating unterhalb Investment<br />
Grade anlegen, d. h. Wertpapieren, die von Moody's<br />
schlechter als mit Baa3 oder von S&P schlechter als mit<br />
BBB- eingestuft werden. Der Teilfonds darf zwar in<br />
Wertpapiere anlegen, die von Moody’s schlechter als<br />
mit Ca3 oder durch S&P schlechter als mit CC-<br />
eingestuft werden, doch darf der Manager für solche<br />
Wertpapiere keine eigene Einstufung vornehmen.<br />
Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts zum Zeitpunkt des Erwerbs in<br />
variabel verzinsliche Schuldverschreibungen (Floating<br />
Rate Notes bzw. FRNs) anlegen, die zum Zeitpunkt des<br />
Erwerbs von Moody's mit B3 oder besser oder von S&P<br />
mit B- oder besser eingestuft sein müssen. Falls kein<br />
Rating zur Verfügung steht, kann der Manager nach<br />
Beratung mit den Anlageverwaltern eine eigene<br />
Einstufung vornehmen, die einer Einstufung mit B- oder<br />
besser von S&P oder B3 oder besser von Moody's oder<br />
einer anderen Ratingagentur entsprechend muss.<br />
Der Teilfonds kann Vorzugsaktien, wandelbare<br />
Wertpapiere und Optionsscheine erwerben und<br />
außerdem normale Beteiligungspapiere halten, die er<br />
aus einer Wandlung, Restrukturierung, Reorganisation,<br />
Rekapitalisierung oder einem ähnlichen Ereignis erhält,<br />
(nachstehend die "aktienbezogenen Wertpapiere"). Der<br />
Teilfonds darf jederzeit höchstens 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts in aktienbezogenen Wertpapieren<br />
halten.<br />
Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />
gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />
(REITs) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />
Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />
diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />
2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITs am<br />
Sekundärmarkt zu handeln, kann stärker begrenzt als<br />
bei anderen Aktien sein.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ergänzend Barmittel und / oder<br />
andere flüssige Vermögenswerte halten und kann in<br />
vollbesicherten Pensionsgeschäften oder<br />
Geldmarktinstrumenten (wie in den Bekanntmachungen<br />
der Zentralbank definiert; diese können, aber müssen<br />
nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden)<br />
anlegen, die von einer internationalen Ratingagentur<br />
ein Investment Grade-Rating erhalten haben. Zu diesen<br />
Geldmarktinstrumenten können unter anderem<br />
kurzfristige Schuldtitel nicht-staatlicher Emittenten (wie<br />
beispielsweise fest- oder variabel verzinsliche<br />
Commercial Paper), Schuldtitel von Banken oder<br />
anderen Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />
beispielsweise Einlagenzertifikate und Bankakzepte)<br />
und Wertpapiere gehören, die von supranationalen<br />
Organisationen oder von Regierungen, deren<br />
Behörden, Institutionen und Gebietskörperschaften<br />
ausgegeben oder anderweitig abgesichert sind.<br />
PineBridge Strategic Bond Fund<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten, wie<br />
in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />
vorgeschrieben, halten.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Schuldtitel aus Neuemissionen<br />
erwerben, einschließlich sogenannten „Rule 144A"-<br />
Wertpapieren, deren Zulassung zur amtlichen<br />
Notierung an einer Wertpapierbörse oder einem<br />
anderen Markt innerhalb eines Jahres erlangt wird.<br />
Wenn es für angezeigt gehalten wird, kann der<br />
Teilfonds im Rahmen der von der Zentralbank<br />
festgelegten Bedingungen und Grenzen zu Anlage-<br />
oder Absicherungszwecken Collateralised Debt<br />
Obligations ("CDO"), Credit Default Swaps ("CDS")<br />
oder Credit Linked Notes ("CLN") einsetzen, unter<br />
anderem zur Absicherung gegen Kredit- oder<br />
Ausfallrisiken. Solche Anlagen müssen den<br />
Anlagezielen, der Anlagepolitik und den<br />
Anlagebeschränkungen des Teilfonds entsprechen.<br />
Eine CDO ist ein Wertpapier, das durch einen Pool aus<br />
Anleihen, Darlehen und sonstigen Vermögenswerten<br />
besichert ist. CDOs sind nicht auf bestimmte Arten von<br />
Schuldtiteln spezialisiert und können daher durch<br />
Unternehmensanleihen, gewerbliche Kredite, mit<br />
Forderungen unterlegte Wertpapiere, mit<br />
Wohnhypotheken unterlegte Wertpapiere, mit<br />
gewerblichen Hypotheken unterlegte Wertpapiere und<br />
Schuldtitel aus Schwellenmärkten besichert sein. Die<br />
CDO-Emission wird üblicherweise in verschiedene<br />
Klassen bzw. Anleihetranchen unterteilt, die<br />
verschiedene Ratingstufen oder –grenzen aufweisen.<br />
Die meisten CDO-Emissionen sind so strukturiert, dass<br />
die Senior Bond- und Mezzanine-Klassen ein<br />
"investment grade"-Rating erhalten können und das<br />
Kreditrisiko auf die nachrangigeren Klassen verschoben<br />
wird. Falls bei den Vermögenswerten, durch die ein<br />
CDO besichert ist, ein Ausfall eintritt, werden Tilgungs-<br />
und Zinszahlungen zuerst auf die Senior Bond-Klassen<br />
geleistet, dann auf die Mezzanine-Klassen und an<br />
letzter Stelle auf die Klasse, die das niedrigste Rating<br />
(oder kein Rating) besitzt, die auch als "Equity Tranche"<br />
bezeichnet wird. Der Teilfonds wird in die gerateten<br />
Tranchen oder die Equity Tranchen von CDOs anlegen<br />
und wird sich durch solche Anlagen keiner<br />
Hebelwirkung zur Steigerung seines Investitionsgrades<br />
(Leverage) aussetzen.<br />
Ein CDS ist ein DFI, das eine Minderung des<br />
Kreditrisikos bewirkt. Der Sicherungskäufer kauft vom<br />
Sicherungsverkäufer eine Absicherung vor Verlusten,<br />
die ihm in Folge eines Ausfall- oder anderen<br />
Kreditereignisses bezüglich eines zugrundeliegenden<br />
Wertpapiers entstehen können. Der Sicherungskäufer<br />
zahlt für die Absicherung eine Prämie, und der<br />
Sicherungsverkäufer verpflichtet sich, eine Zahlung zu<br />
leisten, die den Sicherungskäufer für Verluste<br />
entschädigt, die ihm bei Eintritt eines aus einer Reihe<br />
möglicher festgelegter Kreditereignisse, die in der CDS-<br />
Vereinbarung aufgeführt sind, entstehen. Beim Einsatz<br />
von CDS kann der Teilfonds als Sicherungskäufer und /<br />
oder Sicherungsverkäufer auftreten. Die Anlage in CDS<br />
kann ein größeres Risiko beinhalten als eine Anlage in<br />
andere Instrumente.<br />
Eine CLN ist ein Wertpapier, das während seiner<br />
Laufzeit fest oder variabel verzinst wird (die Verzinsung<br />
ist an die Wertentwicklung eines Referenzwerts, in der<br />
| 221
Regel Anleihen, gekoppelt) und dem Emittenten<br />
gestattet, ein spezifisches Kreditrisiko auf einen<br />
Investor zu übertragen. Bei Fälligkeit erhält der Investor<br />
den Nominalwert des zugrundeliegenden Wertpapiers,<br />
es sei denn, bei der Referenzforderung tritt ein Ausfall<br />
oder Konkurs ein, in welchem Fall der Investor einen<br />
Betrag in Höhe der Wiedereinbringungsquote<br />
(Recovery Rate) erhält.<br />
Der Teilfonds kann Devisentermingeschäfte tätigen,<br />
indem er für die Zwecke der Absicherung des<br />
Währungsrisikos Devisenterminkontrakte kauft. Es wird<br />
erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die sich<br />
durch den Abschluss von Devisentermingeschäften,<br />
Währungsterminkontrakten, Währungsswapgeschäften<br />
oder Kaufoptionen auf Währungen oder auf<br />
Währungsterminkontrakte für Absicherungszwecke<br />
ergibt, minimal sein wird.<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />
in denen die Anlageverwalter der Meinung sind, dass<br />
ein höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />
investiert ist.<br />
Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />
Teilfonds wird an einer Indexmischung gemessen, die<br />
sich wie folgt zusammensetzt: 10% Citigroup Non-USD<br />
World Government Bond Index (Unhedged), 35%<br />
Barclays Capital US Corporate High Yield 2% Issuer<br />
Capped Index, 20% JPMorgan EMBI+ Index und 35%<br />
Barclays Capital US Aggregate Bond Index (die<br />
„Indizes“). Der Citigroup Non-USD World Government<br />
Bond Index (Unhedged) ist ein nach<br />
Marktkapitalisierung gwichteter Index, in dem alle<br />
Länder des WGBI außer den Vereinigten Staaten<br />
vertreten sind. Die Indexwährung ist der US-Dollar. Der<br />
Barclays Capital US Corporate High Yield 2% Issuer<br />
Capped Index ist eine Version des US Corporate High-<br />
Yield Index mit einer Begrenzung je Emittenten, in dem<br />
USD lautende, festverzinsliche, steuerpflichtige<br />
Anleihen mit „non-investment grade“-Rating vertreten<br />
sind. Der Barclays Capital US Corporate High Yield 2%<br />
Issuer Capped Index wendet dieselben Regeln der<br />
Indexzusammenstellung wie der Uncapped Index,<br />
begrenzt aber das Gewicht der einzelnen Emittenten<br />
auf 2%. Der darüber hinausgehende Marktwert wird<br />
proportional auf den Index verteilt. Der JP Morgan<br />
EMBI+ Index ist ein nach Marktkapitalisierung<br />
gewichteter Index, der die Renditen aktiv gehandelter<br />
Auslandsschuldtitel von Schwellenmärkten abbildet.<br />
Der Index segmentiert das in den breiteren Indizes<br />
EMBI Global und EMBI Global Diversified definierte<br />
Universum der Schwellenländer weiter, indem er für die<br />
Aufnahme strikte Liquiditätsanforderungen stellt. Im<br />
EMBI+ enthalten sind auf US-Dollar lautende Brady<br />
Bonds, Eurobonds und börsengehandelte Schuldtitel<br />
staatlicher Emittenten. Der Barclays Capital US<br />
Aggregate Bond Index repräsentiert bei der SEC<br />
registrierte, steuerpflichtige und auf Dollar lautende<br />
Wertpapiere. Der Index deckt den US-Markt<br />
festverzinslicher „investment-grade“-Anleihen ab und<br />
setzt sich zusammen aus Staats- und<br />
Unternehmensanleihen, durch Forderungen aus<br />
Hypothekendarlehen unterlegte Wertpapiere (Mortgage<br />
Passthrough Securities) und ABS-Anleihen. Der<br />
Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen, dass<br />
es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles des<br />
Teilfonds von der Zusammensetzung der Indizes<br />
abweicht, notwendig oder wünschenswert ist, das<br />
Währungsrisiko der Indizes nachzubilden und ist daher<br />
berechtigt, die Währungsrisikomerkmale bestimmter im<br />
Teilfonds gehaltener Vermögenswerte mittels<br />
Devisentermingeschäften und<br />
Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />
Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />
Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />
Währungsrisiko der Indizes nachbilden kann.<br />
Die Anlageverwalter sind jedoch befugt, die Indizes<br />
jederzeit zu wechseln, wenn die Indizes aus Gründen<br />
außerhalb der Kontrolle der Anlageverwalter durch<br />
PineBridge Strategic Bond Fund<br />
andere Indizes ersetzt worden sind oder die<br />
Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht sind,<br />
dass andere Indizes zum Branchenstandard für das<br />
betreffende Engagement geworden ist. Die<br />
Anteilinhaber werden von jeder Änderung der Indizes<br />
im nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des<br />
Teilfonds in Kenntnis gesetzt.<br />
Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />
wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />
mit Zustimmung der Mehrheit der auf einer<br />
Hauptversammlung der Anteilinhaber des Teilfonds<br />
abgegebenen Stimmen vorgenommen werden.<br />
Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />
Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />
Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />
der Anlagepolitik wird der Manager dies mit einer<br />
angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />
ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />
Änderung zurückgeben können.<br />
Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />
mit der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />
Prospekt angegebenen Anlagebeschränkungen.<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />
des Teilfonds erreicht wird.<br />
Der Einsatz von DFI kann ein Ausfallrisiko beinhalten,<br />
doch darf das Risiko, das dem Teilfonds durch den<br />
Einsatz von DFI entsteht, den Nettoinventarwert des<br />
Teilfonds nicht überschreiten, d. h. die Steigerung<br />
seines Investitionsgrades (Leverage) darf nicht höher<br />
sein als 100 % seines Nettoinventarwerts.<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />
ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />
ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />
Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />
angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger<br />
jüngster Entwicklungen bei den Risiko- und<br />
Renditemerkmalen der Hauptanlagekategorien.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />
Teilfonds gemäß den Vorschriften der Zentralbank<br />
anlegen darf, enthält der Anhang I zum Prospekt, der<br />
zusammen mit und unter Berücksichtigung des<br />
Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds, wie<br />
vorstehend dargelegt, gelesen werden sollte. Die<br />
Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />
heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nichtbörsennotierten<br />
Wertpapieren ist die Anlage auf die im<br />
Anhang I zum Prospekt aufgeführten Wertpapierbörsen<br />
und Märkte beschränkt.<br />
Der Manager und die Anlageverwalter sollen<br />
Anlagerichtlinien für den Teilfonds schriftlich<br />
vereinbaren. Durch diese Anlagerichtlinien können<br />
engere Anlagebeschränkungen auferlegt werden als<br />
durch die im Prospekt des Fonds und / oder diesem<br />
Nachtrag enthaltenen. Etwaige Anlagerichtlinien<br />
werden als Anhang zu den Anlageverwaltungsverträgen<br />
aufgeführt. Diese Verträge mit den etwaigen<br />
Anlagerichtlinien stehen den Anteilinhabern auf Wunsch<br />
zur Verfügung und können in Übereinstimmung mit den<br />
Anforderungen der Zentralbank von Zeit zu Zeit durch<br />
schriftliche Vereinbarung der Parteien geändert werden,<br />
sofern sie zu jeder Zeit mit dem Prospekt des Fonds<br />
und dem Nachtrag übereinstimmen.<br />
| 222
Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
nachstehendem Abschnitt 7 aufgeführt und umfassen:<br />
Schwellenmarktrisiko, Anleihen mit niedriger Bonität,<br />
Mit Hypotheken und anderen Forderungen unterlegte<br />
Wertpapiere, Unternehmensschuldverschreibungen,<br />
DFIs, Festverzinsliche Wertpapiere, Credit Default<br />
Swaps und Volatilitätsrisiko. Diese Risikofaktoren<br />
stellen möglicherweise keine vollständige Aufzählung<br />
aller Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in dem<br />
Teilfonds verbunden sind.<br />
4. Anlagebeschränkungen<br />
Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />
entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />
Hauptteil des Prospekts. Daneben gelten die folgenden<br />
Anlagebeschränkungen, solange der Teilfonds in<br />
Taiwan registriert ist:<br />
● Der Teilfonds darf keine ungedeckten Verkäufe<br />
von Derivaten vornehmen.<br />
● Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen des<br />
Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />
übersteigen; der Gesamtwert der offenen Short-<br />
Positionen in Derivaten darf den Gesamtmarktwert<br />
der entsprechenden Wertpapiere, die von dem<br />
Teilfonds gehalten werden müssen, nicht<br />
übersteigen.<br />
● Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />
seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />
möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />
Finanzaufsichtskommission (Financial Supervisory<br />
Commission) einholen.<br />
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />
Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />
gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />
Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />
Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />
Zentralbank entspricht.<br />
5. Diversifizierungsvorschriften<br />
Der Teilfonds wird die folgenden<br />
Diversifizierungsvorschriften, die nur zum Zeitpunkt<br />
des Erwerbs gelten, einhalten:<br />
Maximal 5 % des Nettoinventarwerts des Teilfonds<br />
dürfen in Wertpapieren ein und desselben<br />
Emittenten angelegt sein (mit Ausnahme von<br />
Wertpapieren, die von der US-Regierung oder<br />
ihren Behörden bzw. Institutionen begeben sind).<br />
Maximal 25 % des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds dürfen in Wertpapieren aus ein und<br />
derselben Branche angelegt sein (zur Klarstellung<br />
gelten die US-Regierung oder ihre Behörden bzw.<br />
Institutionen nicht als eine Branche für diese<br />
Zwecke).<br />
Maximal 50 % des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds dürfen in Anleihen aus Schwellenmärkten<br />
oder anderen Schuldtiteln, die unter Punkt 3 oben<br />
in Bezug genommen werden, angelegt sein.<br />
Maximal 50 % des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds dürfen in nicht auf USD lautenden<br />
Anleihen oder anderen Schuldtiteln, die unter<br />
Punkt 3 oben in Bezug genommen werden,<br />
angelegt sein.<br />
Maximal 50 % des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds dürfen in auf USD lautenden US-High-<br />
Yield-Anleihen oder anderen Schuldtiteln, die unter<br />
Punkt 3 oben in Bezug genommen werden,<br />
angelegt sein.<br />
Vorbehaltlich der Grenze von maximal 50 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds für Anlagen in auf<br />
USD lautenden US-High-Yield-Anleihen oder<br />
anderen Schuldtiteln, die unter Punkt 3 oben in<br />
Bezug genommen werden, dürfen maximal 70 %<br />
PineBridge Strategic Bond Fund<br />
des Nettoinventarwerts des Teilfonds in<br />
Wertpapiere mit einem Rating unterhalb von<br />
Investment Grade angelegt sein.<br />
Maximal 70 % des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds dürfen in US-Unternehmensanleihen mit<br />
Investment Grade-Rating oder anderen<br />
Schuldtiteln, die unter Punkt 3 in Bezug genommen<br />
werden, Schuldtiteln der US-Regierung und ihrer<br />
Behörden, mit Hypotheken unterlegten<br />
Wertpapieren und mit Forderungen unterlegten<br />
Wertpapieren angelegt sein.<br />
6. Anteilsklassenwährungsabsicherung<br />
Nur in Bezug auf Anteile der Klasse A1H, Klasse A5H,<br />
Klasse A6H, Klasse Y1H, Klasse Y5H und der Klasse<br />
Y6H beabsichtigt der Manager oder sein Beauftragter,<br />
das Wechselkursrisiko zwischen der jeweiligen<br />
Währung, auf die die Anteile der Klasse A1H, Klasse<br />
A5H, Klasse A6H, Klasse Y1H, Klasse Y5H und der<br />
Klasse Y1H lauten, und dem US-Dollar (der<br />
Basiswährung des Teilfonds) abzusichern. Der<br />
Manager wird versuchen, eine solche Absicherung<br />
durch den Einsatz von DFIs, unter anderem<br />
Währungsoptionen und Devisentermingeschäften, wie<br />
von der Zentralbank angegeben und innerhalb der von<br />
der Zentralbank vorgegebenen Bedingungen und<br />
Grenzen, zu erreichen. Die Voraussetzungen für den<br />
Einsatz dieser Absicherungsstrategien sind im<br />
Abschnitt "Betrieb des Fonds – Beschreibung der<br />
Anteile" im Prospekt beschrieben. Anleger werden<br />
außerdem auf die mit den Absicherungsstrategien<br />
hinsichtlich der Anteilsklassenwährung verbundenen<br />
Risiken hingewiesen, die im dem Abschnitt<br />
"Anteilswährungsrisiko" im Prospekt beschrieben sind.<br />
7. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />
folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />
Die Risikofaktoren stellen keine vollständige Aufzählung<br />
aller Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in den<br />
Teilfonds verbunden sind:<br />
Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />
von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
oder Anlagen an bestimmten<br />
Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />
und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />
zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />
konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />
sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />
die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />
von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
und das derzeit geringe oder fehlende<br />
Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />
Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />
staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />
Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />
Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />
Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />
verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />
Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />
und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />
die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />
Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />
Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />
Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />
möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />
Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />
manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />
in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />
Registerstelle nachgewiesen; in solchen Fällen werden<br />
vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />
Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />
| 223
Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />
die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />
nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />
können einer erheblichen nachteiligen<br />
wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />
anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />
gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />
Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />
Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />
Ländern gehören können.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />
in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />
können sich positiv oder negativ von den<br />
Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
sind in der Regel stark vom<br />
internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />
bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />
Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />
Steuerung von Wechselkursen und andere<br />
protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />
mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />
ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />
in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />
Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />
Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />
nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />
Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />
Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />
werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />
geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />
geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />
Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />
Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />
Rücknahme von Anteilen nach einem<br />
Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />
Anlagen verzögern kann.<br />
Anleihen mit niedriger Bonität: Eine Anlage in High<br />
Yield-Wertpapieren oder Wertpapieren mit einem<br />
Rating unterhalb von „investment grade“, d. h.<br />
Wertpapieren, die von Moody’s schlechter als mit Baa3<br />
oder von S&P schlechter als mit BBB- eingestuft sind<br />
und manchmal auch als „Schrottanleihen“ bezeichnet<br />
werden, oder in Wertpapieren niedriger Bonität ist mit<br />
einem höheren Risiko verbunden als eine Anlage in<br />
Anleihen mit einem „investment grade“-Rating. Die<br />
Emittenten dieser Wertpapiere sind häufig hoch<br />
verschuldet, so dass ihre Fähigkeit zur Bedienung von<br />
Schuldverpflichtungen während eines<br />
Konjunkturrückgangs beeinträchtigt werden kann. Die<br />
niedrigeren Bonitätseinstufungen von Wertpapieren<br />
spiegeln eine größere Wahrscheinlichkeit wider, dass<br />
nachteilige Veränderungen der Finanzlage des<br />
Emittenten eintreten, die seine Fähigkeit zur Leistung<br />
von Zinszahlungen und Kapitalrückzahlungen<br />
beeinträchtigen können. Das Risiko des Verlusts auf<br />
Grund der Nichtleistung von Zinszahlungen oder<br />
Kapitalrückzahlungen durch solche Emittenten ist<br />
wesentlich höher als bei Wertpapieren mit einem<br />
„investment grade“-Rating, weil solche Wertpapiere<br />
häufig der vorherigen Erfüllung vorrangiger<br />
Verbindlichkeiten im Rang nachgehen. Bei Zahlungseinstellung<br />
oder Abwicklung eines Emittenten von<br />
Wertpapieren mit einem Rating unterhalb von<br />
„investment grade“ besteht ein höheres Risiko, dass<br />
das Kapital/Vermögen des Emittenten nicht ausreicht,<br />
um alle seine Verbindlichkeiten zu erfüllen, und die<br />
Inhaber von Wertpapieren mit einem Rating unterhalb<br />
von „investment grade“ (die den Rang von<br />
unbesicherten Gläubigern haben) könnten unter<br />
solchen Umständen ihre gesamte Anlage verlieren. Ein<br />
Konjunkturrückgang oder eine Periode steigender<br />
Zinssätze könnte sich nachteilig auf den Markt für diese<br />
Wertpapiere auswirken und die Fähigkeit des Teilfonds<br />
vermindern, diese Wertpapiere zu verkaufen.<br />
Der Markt für Wertpapiere mit einem Rating unterhalb<br />
von „investment grade“ kann enger und weniger aktiv<br />
als der für Wertpapiere höherer Qualität sein, was sich<br />
PineBridge Strategic Bond Fund<br />
nachteilig auf den Kurs auswirken kann, zu dem diese<br />
Wertpapiere verkauft werden können. Soweit für<br />
bestimmte Wertpapiere mit einem niedrigeren Rating<br />
kein regelmäßiger Handel am Sekundärmarkt<br />
stattfindet, kann es für den Anlageverwalter schwierig<br />
sein, solche Wertpapiere und somit das Vermögen des<br />
Teilfonds zu bewerten.<br />
Mit Hypotheken und anderen Forderungen<br />
unterlegte Wertpapiere: Der Teilfonds kann in mit<br />
Hypotheken und anderen Forderungen unterlegten<br />
Wertpapieren anlegen und ist Zins-, Branchen-,<br />
Wertpapier- und Kreditrisiken ausgesetzt. Der Wert<br />
bestimmter mit Hypotheken und anderen Forderungen<br />
unterlegter Wertpapiere kann auf Schwankungen in den<br />
herrschenden Zinssätzen besonders anfällig reagieren.<br />
Die vorzeitige Rückzahlung bestimmter mit Hypotheken<br />
unterlegter Wertpapiere kann zur Folge haben, dass<br />
der Teilfonds das Kapital nur zu niedrigeren Renditen<br />
wieder anlegen kann. Wenn die Zinsen steige, nimmt<br />
der Wert eines mit Hypotheken unterlegten Wertpapiers<br />
in der Regel ab; wenn die Zinsen sinken, steigt jedoch<br />
der Wert eines mit Hypotheken unterlegten<br />
Wertpapiers, dessen Bedingungen eine vorzeitige<br />
Rückzahlung vorsehen, möglicherweise nicht im<br />
gleichen Maß wie der Wert anderer festverzinslicher<br />
Wertpapiere. Der Umfang der vorzeitigen<br />
Rückzahlungen von zugrundeliegenden Hypotheken<br />
wirkt sich auf den Kurs und die Volatilität eines mit<br />
Hypotheken unterlegten Wertpapiers aus und kann<br />
dessen effektive Laufzeit über die zum Zeitpunkt des<br />
Erwerbs erwartete Laufzeit verlängern. Sollte sich die<br />
effektive Laufzeit eines mit Hypotheken unterlegten<br />
Wertpapiers aufgrund eines unerwartet hohen Umfangs<br />
an vorzeitigen Rückzahlungen von zugrundeliegenden<br />
Hypotheken verlängern, wird das Wertpapier<br />
voraussichtlich einer höheren Volatilität ausgesetzt<br />
sein. Der Wert solcher Wertpapiere kann entsprechend<br />
der Einschätzung der Bonität der jeweiligen Emittenten<br />
durch den Markt schwanken. Darüber hinaus sind<br />
Hypothekendarlehen und mit Hypotheken unterlegte<br />
Wertpapiere zwar normalerweise durch irgendeine<br />
staatliche oder private Garantie und / oder<br />
Versicherung abgesichert, doch ist nicht gewährleistet,<br />
dass die privaten Garantiegeber oder<br />
Versicherungsunternehmen ihre Verpflichtungen<br />
erfüllen.<br />
Jüngste Entwicklung am Markt für mit Forderungen<br />
unterlegte Wertpapiere (Asset Backed Securities)<br />
In jüngster Zeit war der Markt für<br />
Wohnhypothekendarlehen in den Vereinigten Staaten<br />
einer Reihe von Problemen und veränderten<br />
wirtschaftlichen Bedingungen ausgesetzt, die die<br />
Wertentwicklung und den Marktwert von mit<br />
Forderungen unterlegten Wertpapieren beeinträchtigen<br />
können. Zahlungsrückstände und -ausfälle bei<br />
Wohnhypothekendarlehen haben in den letzten<br />
Monaten generell zugenommen und können noch<br />
weiter zunehmen, insbesondere im Sub-Prime-Sektor.<br />
Darüber hinaus sind in den letzten Monaten die<br />
Immobilienpreise und Schätzwerte in vielen US-<br />
Bundesstaaten gesunken bzw. stagniert. Ein weiterer<br />
Rückgang oder eine längere Stagnation dieser Werte<br />
kann zu weiteren Zahlungsrückständen und -ausfällen<br />
bei mit Forderungen unterlegten Wertpapieren im<br />
Allgemeinen führen, insbesondere in Bereich von<br />
Zweitimmobilien und Immobilien zum Zweck der<br />
Kapitalanlage und in Bezug auf<br />
Wohnhypothekendarlehen, bei denen der gesamte<br />
Darlehensbetrag (einschließlich nachrangiger<br />
Pfandrechte) beinahe ihrem Verkehrswert entspricht<br />
oder darüber liegt.<br />
Unternehmensschuldverschreibungen: Durch<br />
Anlage in Schuldverschreibungen, die von<br />
Unternehmen und anderen Rechtspersonen<br />
ausgegeben sind, ist der Teilfonds dem Risiko<br />
ausgesetzt, dass ein bestimmter Emittent seine<br />
| 224
Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen aus diesen<br />
Schuldverschreibungen nicht erfüllt. Außerdem kann<br />
ein Emittent eine nachteilige Veränderung seiner<br />
Finanzlage erleiden, die wiederum zu einer<br />
Herabsetzung der Bonitätseinstufung, die diesem<br />
Emittenten und seinen Schuldverschreibungen von<br />
einer Internationally Recognised Statistical Ratings<br />
Organisation (IRSO) erteilt wird, möglicherweise auf<br />
unterhalb Investment Grade, führen kann. Diese<br />
nachteilige Veränderung der Finanzlage oder diese<br />
Herabsetzung der Bonitätseinstufung kann zu erhöhter<br />
Volatilität des Kurses der Schuldverschreibungen eines<br />
Emittenten führen und sich nachteilig auf die Liquidität<br />
auswirken, was es schwieriger macht, diese<br />
Schuldverschreibungen zu verkaufen.<br />
DFIs: Die Kurse von Derivaten, einschließlich Futures-<br />
und Optionskontrakten, sind hochvolatil. Die<br />
Kursbewegungen von Terminkontrakten, Futures-<br />
Kontrakten und anderen derivativen Kontrakten werden<br />
unter anderem durch Zinssätze, Änderungen im<br />
Verhältnis von Angebot und Nachfrage, Handels-,<br />
Steuer-, Währungs- und Devisenkontrollprogramme<br />
und -grundsätze von Regierungen sowie nationale und<br />
internationale politische und wirtschaftliche Ereignisse<br />
und Politik beeinflusst. Ferner greifen Regierungen von<br />
Zeit zu Zeit direkt oder über Vorschriften in bestimmte<br />
Märkten ein, insbesondere Devisenmärkte und Märkte<br />
für auf Zinsen bezogene Futures- und<br />
Optionskontrakte. Ein solcher Eingriff hat häufig eine<br />
direkte Beeinflussung der Kurse zum Ziel und kann<br />
zusammen mit anderen Faktoren zur Folge haben,<br />
dass sich alle diese Märkte schnell in dieselbe Richtung<br />
bewegen, unter anderem aufgrund von<br />
Zinsschwankungen.<br />
Die Verwendung von DFIs beinhaltet außerdem<br />
bestimmte besondere Risiken, unter anderem: (1)<br />
Abhängigkeit von der Fähigkeit, die Kursentwicklung<br />
von Wertpapieren, die abgesichert werden, und die<br />
Zinsentwicklung vorherzusagen, (2) unvollständige<br />
Korrelation zwischen den Kursbewegungen der<br />
Derivate und den Kursbewegungen damit verbundener<br />
Anlagen, (3) die Tatsache, dass für die Verwendung<br />
solcher Instrumente andere Fähigkeiten erforderlich<br />
sind als für die Auswahl der Wertpapiere des Teilfonds,<br />
(4) das mögliche Nichtvorhandensein eines liquiden<br />
Marktes für ein bestimmtes Instrument zu einem<br />
bestimmten Zeitpunkt, (5) mögliche Hindernisse für eine<br />
effektive Vermögensverwaltung oder die Fähigkeit,<br />
Rücknahmen vorzunehmen, (6) mögliche Rechtsrisiken<br />
aus der Dokumentation des Derivategeschäfts,<br />
insbesondere im Hinblick auf die Durchsetzbarkeit von<br />
Verträgen und diesbezügliche Beschränkungen, (7) das<br />
Abrechnungsrisiko, da die Haftung des Teilfonds bei<br />
Geschäften mit Futures-Kontrakten, Terminkontrakten,<br />
Swaps und Differenzkontrakten möglicherweise<br />
unbegrenzt ist, bis die Position glattgestellt ist, und (8)<br />
das Kontrahentenrisiko, da der Teilfonds beim Einsatz<br />
von OTC-Derivaten wie Futures-Kontrakten,<br />
Terminkontrakten, Swaps und Differenzkontrakten<br />
einem Kreditrisiko in Bezug auf die Gegenpartei<br />
ausgesetzt ist.<br />
Der Teilfonds kann in bestimmte Derivate anlegen, die<br />
die Übernahme von Verpflichtungen, Rechten und<br />
Vermögenswerten beinhalten können.<br />
Vermögenswerte, die als Sicherheitsleistung bei<br />
Maklern hinterlegt werden, werden von den Maklern<br />
möglicherweise nicht in gesonderten Depots verwahrt,<br />
was zur Folge haben kann, dass Gläubiger solcher<br />
Makler im Fall von deren Insolvenz oder Konkurs darauf<br />
Zugriff haben.<br />
Der Teilfonds kann von Zeit zu Zeit im Rahmen seiner<br />
Anlagepolitik und zu Absicherungszwecken sowohl<br />
börsengehandelte als auch außerbörsliche<br />
Kreditderivate einsetzen. Diese Instrumente können<br />
volatil sein, bestimmte besondere Risiken beinhalten<br />
und Anleger einem hohen Verlustrisiko aussetzen.<br />
Wenn sie für Absicherungszwecke eingesetzt werden,<br />
PineBridge Strategic Bond Fund<br />
kann eine unvollständige Korrelation zwischen diesen<br />
Instrumenten und den zugrundeliegenden Anlagen oder<br />
Marktsektoren, die abgesichert werden, bestehen.<br />
Geschäfte in OTC-Derivaten wie Kreditderivaten<br />
können mit zusätzlichen Risiken verbunden sein, da<br />
kein Börsenmarkt vorhanden ist, an dem eine offene<br />
Position glattgestellt werden könnte.<br />
Festverzinsliche Wertpapiere: Anlagen in<br />
festverzinslichen Wertpapieren sind mit Zins-, Sektor-,<br />
Wertpapier- und Kreditrisiken verbunden. Wertpapiere<br />
mit einem schlechteren Rating bieten als Ausgleich für<br />
die niedrigere Bonität und das höhere Ausfallrisiko, das<br />
mit diesen Wertpapieren verbunden ist, in der Regel<br />
höhere Renditen als Wertpapiere mit einem besseren<br />
Rating. Wertpapiere mit einem schlechteren Rating<br />
reagieren in der Regel stärker auf kurzfristige<br />
Veränderungen im Unternehmen und am Markt als<br />
Wertpapiere mit einem besseren Rating, die<br />
vorwiegend auf Schwankungen im allgemeinem<br />
Zinsniveau reagieren. In Wertpapiere mit einem<br />
schlechteren Rating legen weniger Investoren an und<br />
es kann schwieriger sein, solche Wertpapiere zum<br />
optimalen Zeitpunkt zu kaufen und zu verkaufen.<br />
Das Transaktionsvolumen an bestimmten<br />
internationalen Anleihemärkten kann erheblich geringer<br />
sein als das an den größten Märkten der Welt wie den<br />
Vereinigten Staaten. Daher kann die Anlage eines<br />
Teilfonds an solchen Märkten weniger liquide sein und<br />
die Kurse solcher Anlagen können volatiler sein als die<br />
vergleichbarer Anlagen in Wertpapieren, die an Märkten<br />
mit höherem Handelsvolumen gehandelt werden.<br />
Ferner kann die Abwicklungsdauer an bestimmten<br />
Märkten länger sein als an anderen, was die Liquidität<br />
des Portfolios beeinträchtigen kann.<br />
Wertpapiere mit „investment grade“-Rating können dem<br />
Risiko einer Herabstufung unter „investment grade“<br />
unterliegen.<br />
Anteilinhaber sollten beachten, dass bei einer<br />
Herabstufung von Wertpapieren mit „investment grade“-<br />
Rating unter „investment grade“ nach deren Erwerb<br />
keine besondere Anforderung besteht, diese<br />
Wertpapiere zu verkaufen, es sei denn, in der<br />
vorstehend in diesem Nachtrag beschriebenen<br />
Anlagepolitik ist etwas anderes festgelegt. Im Falle<br />
einer solchen Herabstufung analysieren der Manager<br />
oder seine Beauftragten unverzüglich diese<br />
Wertpapiere und die finanziellen Kennzahlen des<br />
Emittenten dieser Wertpapiere, um festzustellen,<br />
welche Maßnahmen erforderlich sind (halten,<br />
reduzieren oder kaufen).<br />
Viele festverzinsliche Wertpapiere, insbesondere<br />
solche, die mit einem hohen Zinssatz ausgegeben<br />
werden, sehen vor, dass der Emittent sie vorzeitig<br />
zurückzahlen kann. Emittenten üben dieses Recht oft<br />
aus, wenn die Zinssätze sinken. Inhaber von<br />
Wertpapieren, die vorzeitig zurückgezahlt werden,<br />
profitieren daher nicht in vollem Umfang von der<br />
Wertsteigerung, die andere festverzinsliche<br />
Wertpapiere bei einem Zinsrückgang erfahren. In einem<br />
solchen Szenario kann der Teilfonds außerdem den<br />
Erlös aus der vorzeitigen Rückzahlung nur zu den dann<br />
aktuellen Renditen wieder anlegen, die niedriger als die<br />
Rendite sein werden, die das vorzeitig zurückgezahlte<br />
Wertpapier gezahlt hat. Vorzeitige Rückzahlungen<br />
können bei Wertpapieren, die mit Aufgeld erworben<br />
wurden, zu Verlusten führen, und unplanmäßige<br />
vorzeitige Rückzahlungen, die zu pari erfolgen, führen<br />
dazu, dass der Teilfonds einen Verlust in Höhe des<br />
gegebenenfalls noch nicht getilgten Aufgelds erleidet.<br />
Eine Anlage in Staatsanleihen, u. a. auch in<br />
Staatsanleihen von Ländern der Eurozone, kann Kredit-<br />
und/oder Ausfallrisiken unterliegen. Unter anderem<br />
können hohe (oder wachsende) Haushaltsdefizite<br />
und/oder hohe Staatsschulden die Bonitätseinstufung<br />
solcher Staatsanleihen beeinträchtigten und den Markt<br />
veranlassen, von einem höheren Ausfallrisiko<br />
| 225
auszugehen. In dem unwahrscheinlichen Fall einer<br />
Herabstufung oder eines Ausfalls kann der Wert solcher<br />
Wertpapiere beeinträchtigt werden, was zum Verlust<br />
eines Teils oder aller in diese Wertpapiere investierten<br />
Gelder führen kann.<br />
Credit Default Swaps: Wenn der Teilfonds der Käufer<br />
eines Credit Default Swap ist, ist er bei Eintritt<br />
bestimmer Kreditereignisse in Bezug auf das<br />
betreffende Referenzunternehmen zum Erhalt des<br />
festgelegten Wertes (oder des Nominalwertes) einer<br />
Referenzforderung von der Swap-Gegenpartei<br />
berechtigt. Als Gegenleistung zahlt er der Gegenpartei<br />
während der Laufzeit des Swap periodische feste<br />
Zahlungen und falls kein Kreditereignis eintritt,<br />
entstehen dem Teilfonds aus dem Swap keine Vorteile.<br />
Falls der Teilfonds nicht Inhaber der Schuldtitel ist, die<br />
im Rahmen eines Credit Default Swap zu liefern sind,<br />
unterliegt er dem Risiko, dass lieferbare Wertpapiere<br />
am Markt nicht oder nur zu ungünstigen Preisen<br />
erhältlich sind. In bestimmten Fällen eines Ausfalls<br />
eines Emittenten oder Restrukturierungen war es bisher<br />
gemäß den branchenüblichen<br />
Vertragsdokumentationen für Credit Default Swaps<br />
unklar, ob ein Kreditereignis, durch das die<br />
Zahlungsverpflichtung des Verkäufers ausgelöst wird,<br />
eingetreten ist oder nicht. In jedem dieser Fälle wäre<br />
der Teilfonds nicht in der Lage, bei einem Ausfall des<br />
Referenzunternehmens den vollen Wert des Credit<br />
Default Swap zu realisieren. Als Verkäufer eines Credit<br />
Default Swap unterliegt der Teilfonds einem Kreditrisiko<br />
in Bezug auf das Referenzunternehmen und in vielen<br />
Fällen den gleichen Risiken wie wenn er die von dem<br />
Referenzunternehmen begebenen Schuldtitel selbst<br />
halten würde. Jedoch besitzt der Teilfonds keine<br />
rechtliche Rückgriffsmöglichkeit auf das<br />
Referenzunternehmen oder auf Sicherheiten, mit denen<br />
die Schuldtitel des Referenzunternehmens besichert<br />
sind.<br />
Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />
können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />
sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
kann aufgrund der derzeit geringen<br />
Größe der Märkte für Wertpapiere von Emittenten in<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern und des<br />
derzeit geringen oder fehlenden Handelsvolumens ein<br />
höheres Risiko einer Kursvolatilität bestehen. Darüber<br />
hinaus könnten bestimmte wirtschaftliche und politische<br />
Ereignisse in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />
unter anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />
gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />
Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />
erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />
denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />
sein.<br />
8. Beantragung von Anteilen<br />
Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />
derzeit angeboten werden:<br />
Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A1 in Euro<br />
Anteile der Klasse A1H in Euro<br />
Anteile der Klasse A4 in Hongkong-Dollar<br />
Anteile der Klasse A5H in Singapur-Dollar<br />
Anteile der Klasse A6H in australischen Dollar<br />
Anteile der Klasse AD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse J1 in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse J2 in US-Dollar<br />
PineBridge Strategic Bond Fund<br />
Anteile der Klasse JD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />
Anteile der Klasse Y1H in Euro<br />
Anteile der Klasse Y4 in Hongkong-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y5H in Singapur-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y6H in australischen Dollar<br />
Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse X1 in Euro<br />
Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A, Klasse D, der Klasse J1 und der<br />
Klasse YD sind derzeit im Umlauf und können zum<br />
Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse<br />
gezeichnet werden.<br />
Anteile der Klasse A1, Klasse A1H, Klasse A4, Klasse<br />
A5 und Klasse A6H werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
Euro 12,50, Euro 12,50, HKD 12,50, SGD 12,50 bzw.<br />
AUD12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse J2 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />
30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 100 angeboten.<br />
Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y1H, Klasse<br />
Y4, Klasse Y5H und der Klasse Y6H werden Anlegern<br />
während der Erstaugabezeitraums, der begonnen hat<br />
und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit)<br />
endet, zu Euro 100, Euro 100, HKD 100, SGD 100 bzw.<br />
AUD 100 angeboten.<br />
Anteile der Klasse JD werden Anlegern während des<br />
Erstaugabezeitraum, der begonnen hat und am 30. Juni<br />
2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD 100<br />
angeboten.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klasse J1 und der<br />
Klasse J2 sind beschränkt auf Zeichnungen von Feeder<br />
Fonds, deren Anlageziel es ist, in den Teilfonds<br />
anzulegen.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klasse JD werden nur für<br />
Anleger angenommen, die japanische Investmenttrusts<br />
in Form von Dachfonds sind, die nach dem japanischen<br />
Gesetz über Investmenttrusts und<br />
Investmentgesellschaften gegründet wurden und die<br />
von dem Anlageverwalter oder anderen nach dem<br />
Financial Instruments and Exchange Act of Japan<br />
registrierten Investmenttrustgesellschaften verwaltet<br />
werden.<br />
Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />
X3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />
100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />
X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />
gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />
dem Manager oder seinem Beauftragten<br />
abgeschlossen haben.<br />
9. Anforderungen bezüglich<br />
Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />
Mindestfolgezeichnung und<br />
| 226
Mindestrücknahme<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />
Mindestbestände:<br />
Anteile der Klasse A USD 1.000<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse A1H Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse A4 HKD 10.000<br />
Anteile der Klasse A5H SGD 1.000<br />
Anteile der Klasse A6H AUD 1.000<br />
Anteile der Klasse AD USD 1.000<br />
Anteile der Klasse J1 USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse J2 USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse JD USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1 EUR 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1H EUR 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y4 HKD 10.000.000<br />
Anteile der Klasse Y5H SGD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y6H AUD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />
Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />
Mindestrücknahmen:<br />
Anteile der Klasse A USD 250<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse A1H Euro 250<br />
Anteile der Klasse A4 HKD 1.000<br />
Anteile der Klasse A5H SGD 250<br />
Anteile der Klasse A6H AUD 250<br />
Anteile der Klasse AD USD 250<br />
Anteile der Klasse J1 USD 100.000<br />
Anteile der Klasse J2 USD 100.000<br />
Für Anteile der Klasse JD, Klasse Y, Klasse Y1, Klasse<br />
Y1H, Klasse Y4, Klasse Y5H, Klasse Y6H, Klasse YD,<br />
Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt<br />
keine Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />
Der Manager behält sich vor, von Zeit zu Zeit auf<br />
Anforderungen bezüglich der Mindesterstzeichnung,<br />
des Mindestbestandes und der Mindestfolgezeichnung<br />
zu verzichten, wenn und soweit er dies nach billigem<br />
Ermessen beschließt.<br />
10. Handelstag<br />
Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />
11. Management- und Fondsgebühren<br />
PineBridge Strategic Bond Fund<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />
an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />
nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />
Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />
nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />
Anteile der Klasse A 1,25 %<br />
Anteile der Klasse A1 1,25 %<br />
Anteile der Klasse A1H 1,25 %<br />
Anteile der Klasse A4 1,25 %<br />
Anteile der Klasse A5H 1,25 %<br />
Anteile der Klasse A6H 1,25 %<br />
Anteile der Klasse AD 1,25 %<br />
Anteile der Klasse J1 0 %<br />
Anteile der Klasse J2 0 %<br />
Anteile der Klasse JD 0,50 %<br />
Anteile der Klasse Y 0,90 %<br />
Anteile der Klasse Y1 0,90 %<br />
Anteile der Klasse Y1H 0,90 %<br />
Anteile der Klasse Y4 0,90 %<br />
Anteile der Klasse Y5H 0,90 %<br />
Anteile der Klasse Y6H 0,90 %<br />
Anteile der Klasse YD 0,90 %<br />
Anteile der Klasse X 0 %<br />
Anteile der Klasse X1 0 %<br />
Anteile der Klasse X2 0 %<br />
Anteile der Klasse X3 0 %<br />
Die für den Teilfonds geltenden Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />
dem Ermessen des Managers eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />
zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />
aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
12. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse J1, Klasse JD, und<br />
Klasse YD beabsichtigt der Manager, am letzten Tag<br />
der Monate Februar und August eines jeden Jahres<br />
eine Ausschüttung festzusetzen.<br />
Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse AD beabsichtigt der<br />
| 227
Manager, am letzten Geschäftstag jedes Monats eine<br />
Ausschüttung festzusetzen. Ausschüttungen werden<br />
grundsätzlich aus den ausschüttungsfähigen<br />
Nettoerträgen des Teilfonds (ob in Form von Zinsen,<br />
Dividenden oder anderer Form) und den realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der realisierten Verluste und den<br />
nicht realisierten Gewinnen abzüglich der nicht<br />
realisierten Verluste festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse A, Klasse A1,<br />
Klasse A1H, Klasse A4, Klasse A5H, Klasse A6H,<br />
Klasse J2, Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y1H, Klasse<br />
Y4, Klasse Y5H und Klasse Y6H kann der Manager<br />
einmal jährlich aus den ausschüttungsfähigen<br />
Nettoerträgen des Teilfonds (ob in Form von Zinsen,<br />
Dividenden oder anderer Form) und den realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der realisierten Verluste und den<br />
nicht realisierten Gewinnen abzüglich der nicht<br />
realisierten Verluste eine Ausschüttung festsetzen. Auf<br />
derselben Grundlage kann der Manager außerdem<br />
Zwischenausschüttungen festsetzen. Jährliche<br />
Ausschüttungen (sofern festgesetzt) werden bis zum<br />
30. Juni eines jeden Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
13. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist der US-Dollar.<br />
14. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments LLC, geändert durch<br />
Ergänzungsvereinbarungen vom 19. Mai 2006<br />
und 29. März 2010 sowie durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, nach dem letztere zu einem<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
(ii) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments Europe Ltd., geändert<br />
durch eine Ergänzungsvereinbarung vom 19.<br />
Mai 2006 sowie durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, nach dem letztere zu einem<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der beteiligten<br />
Parteien mit einer Frist von 90 Tagen schriftlich<br />
gekündigt werden.<br />
29. März 2011<br />
PineBridge Strategic Bond Fund<br />
| 228
NACHTRAG 29<br />
PineBridge US Focus Equity Fund<br />
Nachtrag 29 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />
PineBridge Global Funds<br />
Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />
den PineBridge US Focus Equity Fund (der „Teilfonds“),<br />
einen Teilfonds von PineBridge Global Funds (der<br />
„Fonds“), einem offenen Investmentfonds in Form eines<br />
Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von der<br />
Zentralbank am 4. März 2005 gemäß den OGAW-<br />
Vorschriften zugelassen wurde.<br />
Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />
29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />
dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />
Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />
allgemeinen Beschreibung:<br />
- des Fonds und seines Managements und seiner<br />
Verwaltung,<br />
- seiner Anlagebeschränkungen und<br />
Kreditaufnahmebefugnisse,<br />
- seiner allgemeinen Management- und<br />
Fondsgebühren,<br />
- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />
Anteilinhaber,<br />
- seiner Risikofaktoren, und<br />
- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />
gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />
Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />
Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />
Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />
Verantwortung für die im Prospekt und in diesem<br />
Nachtrag enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen<br />
und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle<br />
angemessene Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />
gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />
Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />
dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />
Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />
Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />
Eine Anlage im Teilfonds sollte keinen wesentlichen<br />
Teil eines Anlageportefeuilles ausmachen und ist<br />
möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet.<br />
1. Anlageverwalter<br />
Der Manager hat die PineBridge Investments LLC, c/o<br />
CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400,<br />
Wilmington, DE 19808, USA (registrierte Anschrift) und<br />
399 Park Avenue, 4 th Floor, New York, NY 10022, USA,<br />
zum Anlageverwalter des Teilfonds bestellt. Der<br />
Anlageverwalter trägt die Verantwortung für die<br />
Verwaltung des Vermögens des Teilfonds im Rahmen<br />
einer Verwaltungsvollmacht.<br />
Der Anlageverwalter, ein in den USA ansässiger und<br />
den Vorschriften der Securities and Exchange<br />
Commission unterliegender Investmentmanager, ist<br />
eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bridge<br />
Partners, L.P. Zum 31. Dezember 2010 hatte der<br />
Anlageverwalter Vermögenswerte in Höhe von<br />
USD 44 Mrd. unter Verwaltung.<br />
PineBridge U.S. Focus Equity Fund<br />
Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />
der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />
bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />
Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />
an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />
Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />
tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />
Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />
Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />
Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />
Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />
festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />
Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />
eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />
Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
2. Anlageziel<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er Anlegern durch<br />
Anlage in einem konzentrierten Portefeuille aus Aktien<br />
und aktienbezogenen Wertpapieren mit hoher<br />
Überzeugung (Beteiligungspapieren, bei denen der<br />
Anlageverwalter überzeugt ist, dass sie attraktiv<br />
bewertet sind und ihr Wert steigen wird) USamerikanischer<br />
Unternehmen, d. h. in den USA<br />
errichteter Unternehmen oder Unternehmen, die<br />
vorwiegend in den USA Vermögenswerte, Produkte<br />
oder Betriebsstätten besitzen, langfristigen<br />
Kapitalzuwachs verschafft.<br />
3. Anlagepolitik<br />
Die Anlagen des Teilfonds in US-amerikanischen<br />
Aktienwerten und aktienbezogenen Wertpapieren<br />
werden hauptsächlich aus Wertpapieren bestehen, die<br />
an anerkannten Börsen notiert werden.<br />
Bei normaler Marktlage wird das Nettovermögen des<br />
Teilfonds hauptsächlich in Aktienwerten und<br />
aktienbezogenen Wertpapieren von Unternehmen<br />
angelegt, deren Aktien an einer US-amerikanischen<br />
Wertpapierbörse notiert werden, während der Rest im<br />
Allgemeinen in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren angelegt wird, die an anderen im Anhang<br />
I aufgeführten anerkannten Börsen und Märkten<br />
gehandelt werden.<br />
Unter bestimmten Umständen wie beispielsweise<br />
Verschmelzung, Erwerb oder Aktientausch, an denen<br />
ein US-amerikanisches Unternehmen beteiligt ist, kann<br />
der Fonds die Beteiligungspapiere nicht-USamerikanischer<br />
Unternehmen halten.<br />
Der Teilfonds wird sich einer Anlagestrategie bedienen,<br />
die flexibel ist, um sich auf schnelle Veränderungen der<br />
Marktlage und des Anlageumfelds einzustellen. Der<br />
Teilfonds wird nicht den Handel mit Wertpapieren zur<br />
Erzielung kurzfristiger Kapitalgewinne betreiben. Solche<br />
kurzfristigen Gewinne können jedoch als Folge von<br />
Veränderungen der Wirtschafts- und Marktlage sowie<br />
Veränderungen fundamentaler Unternehmensdaten<br />
eintreten.<br />
Das Vermögen des Teilfonds wird in einem<br />
konzentrierten Portefeuille aus Aktien und<br />
aktienbezogenen Wertpapieren börsennotierter<br />
Unternehmen jeglichen Kapitalisierungsgrades<br />
angelegt, von denen der Anlageverwalter in hohem<br />
Maße überzeugt ist. Es ist zu erwarten, dass der<br />
überwiegende Teil des Vermögens des Teilfonds in<br />
Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren großer, seit<br />
langem bestehender Unternehmen angelegt wird,<br />
während der Rest in Aktien und aktienbezogenen<br />
| 229
Wertpapieren kleinerer Unternehmen angelegt wird, die<br />
im Sinne des Kapitalzuwachses als attraktiv angesehen<br />
werden.<br />
Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />
Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />
Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />
Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />
Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />
Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />
Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />
Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />
weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />
erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />
erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />
ist.<br />
Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />
Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />
Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />
Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />
des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />
Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />
künftiger Aussichten führt.<br />
Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />
Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />
folgt klassifiziert:<br />
1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />
(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />
Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />
erfahren).<br />
2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />
3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />
4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a) stabile<br />
Situationen, (b) zyklische Situationen und (c)<br />
Trendwende-Situationen unterteilt werden.<br />
Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />
Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />
qualitative Kriterien verwendet.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />
Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />
wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />
Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />
ausgestattet sind, anlegen.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />
Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem<br />
LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil des<br />
Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />
und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />
Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />
Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />
werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />
mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />
notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />
darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />
Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />
Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />
Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />
zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />
Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />
Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />
zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />
zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />
Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />
Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />
Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />
Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />
gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />
Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />
Barausgleich erfüllt werden.<br />
PineBridge U.S. Focus Equity Fund<br />
Der Teilfonds kann in American Depository Receipts,<br />
International Depository Receipts und Global<br />
Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) anlegen,<br />
die an einer anerkannten Börse gemäß Anhang I zum<br />
Prospekt notiert werden. Solche Anlagen müssen mit<br />
dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />
Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />
Der Teilfonds kann insgesamt bis zu 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts in geregelten oder ungeregelten<br />
Einrichtungen für gemeinsame Anlagen einschließlich<br />
relevanter Immobilienfonds (REITS) anlegen, die die<br />
Anforderungen an OGAW-konforme Anlagen erfüllen,<br />
sofern die Anlageziele und die Anlagepolitik dieser<br />
Einrichtungen mit denen des Teilfonds übereinstimmen.<br />
Geregelte Einrichtungen für gemeinsame Anlagen<br />
müssen die Kriterien der Guidance Note 2/03 erfüllen.<br />
Die Möglichkeit, REITs im Sekundärmarkt zu handeln,<br />
kann stärker begrenzt sein als bei anderen Aktien.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />
ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />
Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />
an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />
gehandelt werden), die von einer internationalen<br />
Rating-Agentur als „investment grade“ eingestuft sind.<br />
Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />
anderem kurzfristige Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen<br />
(wie Commercial Paper mit festem oder variablem<br />
Zinssatz), Schuldtitel von Banken oder anderen<br />
Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />
Einlagenzertifikate und Bankakzepte), von<br />
supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />
Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />
Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />
besicherte Wertpapiere gehören. Während bestimmter<br />
Marktlagen kann der Teilfonds, soweit dies der<br />
Anlageverwalter für angezeigt hält, bis zu 35 % seines<br />
Nettovermögens in flüssigen Mitteln und geldnahen<br />
Instrumenten wie Schatzwechseln, Commercial Papier<br />
oder Einlagezertifikaten halten.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />
halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />
vorgeschrieben sind.<br />
Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />
Teilfonds wird am Standard & Poor’s 500 Total Return<br />
Index (der „Index“) gemessen. Der Index ist ein<br />
marktgewichteter Total Return-Index, der den gesamten<br />
Marktwert von 500 an der New York Stock Exchange<br />
gehandelten Stammaktien repräsentiert.<br />
Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />
jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />
außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />
einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />
Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />
dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />
betreffende Engagement geworden ist. Die<br />
Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />
nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />
in Kenntnis gesetzt.<br />
Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />
Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />
Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />
abschließen, um das Währungsrisiko der<br />
zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />
Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />
den Abschluss von Devisentermingeschäften,<br />
Währungsterminkontrakten und<br />
Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />
Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />
absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />
| 230
Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />
gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />
Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />
erheblich beeinflusst werden.<br />
Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />
sich durch den Abschluss von<br />
Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />
Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />
Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />
Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />
wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />
der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />
Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />
werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />
Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />
Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />
der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />
angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />
ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />
Änderung zurückgeben können.<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />
in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />
höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />
investiert ist.<br />
Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />
unter der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />
Prospekt aufgeführten Anlagebeschränkungen.<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />
des Teilfonds erreicht wird.<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />
ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Der Manager wird Anteilinhabern auf Anfrage<br />
zusätzliche Informationen zu den angewandten<br />
Verfahren zur Risikosteuerung zukommen lassen,<br />
einschließlich der Höhe der geltenden Grenzen und der<br />
jüngsten Entwicklungen bei der Risiko- und<br />
Ertragscharakteristik der Hauptanlagekategorien.<br />
Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFIs zu<br />
Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />
ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />
entsprechend zu ändern.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />
Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />
Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />
Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />
des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />
wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />
Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />
heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />
börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />
im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />
Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />
PineBridge U.S. Focus Equity Fund<br />
Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
nachstehendem Abschnitt 4 aufgeführt und umfassen:<br />
Volatilitätsrisiko. Diese Risikofaktoren stellen<br />
möglicherweise keine vollständige Aufzählung aller<br />
Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in dem<br />
Teilfonds verbunden sind.<br />
4. Zusätzlicher Risikofaktor<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren“ des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Daneben gilt der folgende<br />
zusätzliche Risikofaktor für den Teilfonds. Die<br />
Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />
Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />
können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />
sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />
„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />
geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />
Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
und des derzeit geringen oder fehlenden<br />
Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />
Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />
bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />
anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />
gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />
Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />
erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />
denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />
sein.<br />
5. Beantragung von Anteilen<br />
Die folgenden Anteilsklassen werden derzeit angeboten<br />
oder können derzeit angeboten werden:<br />
Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A1 in Euro<br />
Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse C1 in Euro<br />
Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />
Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />
Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse X1 in Euro<br />
Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A und der Klasse Y sind derzeit im<br />
Umlauf und können zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />
der betreffenden Klasse gezeichnet werden.<br />
| 231
Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2 und Klasse<br />
A3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu Euro<br />
12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />
C3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />
12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />
30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse Y1, Klasse Y2 und Klasse Y3<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu Euro 100, STG 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />
X3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />
100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />
X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />
gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />
dem Manager oder seinem Beauftragten<br />
abgeschlossen haben.<br />
Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />
sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />
Daten angeboten werden, die der Manager bestimmt<br />
und der Zentralbank anzeigt. Danach sind Anteile zum<br />
Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse<br />
auszugeben.<br />
6. Anforderungen bezüglich<br />
Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />
Mindestfolgezeichnung und<br />
Mindestrücknahme<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />
Mindestbestände:<br />
Anteile der Klasse A USD 1.000<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse C USD 1.000<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse H USD 1.000<br />
PineBridge U.S. Focus Equity Fund<br />
Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />
Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />
Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />
Mindestrücknahmen:<br />
Anteile der Klasse A USD 250<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse A2 STG 250<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse C USD 250<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse C2 STG 250<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse H USD 250<br />
Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />
Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />
Klasse X1, Klasse X2 oder Klasse X3 gilt keine<br />
Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />
7. Management- und Fondsgebühren<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />
an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />
nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />
Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />
nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />
Anteile der Klasse A 1,80 %<br />
Anteile der Klasse A1 1,80 %<br />
Anteile der Klasse A2 1,80 %<br />
Anteile der Klasse A3 1,80 %<br />
Anteile der Klasse C 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C1 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />
Anteile der Klasse H 4,00 %<br />
Anteile der Klasse Y 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y1 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y2 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y3 1,00 %<br />
Anteile der Klasse YD 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y1D 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y3D 1,00 %<br />
Anteile der Klasse X 0 %<br />
| 232
Anteile der Klasse X1 0 %<br />
Anteile der Klasse X2 0 %<br />
Anteile der Klasse X3 0 %<br />
Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />
Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />
einer höheren Managementgebühr als andere<br />
Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />
lateinamerikanische Länder gelten.<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />
dem Ermessen des Managers eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />
zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />
aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
8. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />
und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />
Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />
jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />
Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />
des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />
den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />
(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />
Ausschüttung festsetzen. Der Manager kann auf der<br />
gleichen Basis auch Zwischenausschüttungen<br />
festsetzen. Die etwaigen jährlichen Ausschüttungen<br />
werden spätestens am 30. Juni jedes Jahres<br />
festgesetzt und gezahlt.<br />
9. Handelstag<br />
Der Handelstag für den Teilfonds ist jeder<br />
Geschäftstag.<br />
10. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />
PineBridge U.S. Focus Equity Fund<br />
11. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und PineBridge<br />
Investments LLC, geändert durch eine<br />
Ergänzungsvereinbarung vom 11. Dezember<br />
2007 sowie durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, wonach die letztere zum<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt worden<br />
ist. Diese Vereinbarung kann von jeder der<br />
beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von 90<br />
Tagen gekündigt werden.<br />
29. März 2011<br />
| 233
NACHTRAG 30<br />
PineBridge US Large Cap Research Enhanced Fund<br />
Nachtrag 30 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />
PineBridge Global Funds<br />
Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />
den PineBridge US Large Cap Research Enhanced Fund<br />
(der „Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />
Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />
Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von der<br />
Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften zugelassen<br />
wurde.<br />
Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom 29.<br />
März 2011 für den Fonds mit allen dazugehörigen<br />
Nachträgen und sollte in Verbindung damit und mit<br />
der darin enthaltenen allgemeinen Beschreibung:<br />
- des Fonds und seines Managements und seiner<br />
Verwaltung,<br />
- seiner Anlagebeschränkungen und Kreditaufnahmebefugnisse,<br />
- seiner allgemeinen Management- und<br />
Fondsgebühren,<br />
- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />
Anteilinhaber,<br />
- seiner Risikofaktoren, und<br />
- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />
gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall Quay,<br />
IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Manager des Fonds ist die PineBridge Investments Ireland<br />
Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des Managers<br />
sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />
Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />
Verantwortung für die im Prospekt enthaltenen Angaben.<br />
Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />
Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene Sorgfalt<br />
haben walten lassen, um dies zu gewährleisten)<br />
entsprechen diese Angaben den Tatsachen und lassen<br />
nichts aus, was die Bedeutung dieser Angaben<br />
wahrscheinlich berühren würde. Der Verwaltungsrat<br />
übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />
Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />
Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen wesentlichen<br />
Teil eines Anlageportefeuilles darstellen und ist<br />
möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet.<br />
1. Anlageverwalter<br />
Der Manager hat die PineBridge Investments LLC, c/o<br />
CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400, Wilmington,<br />
DE 19808, USA (registrierte Anschrift) und 399 Park<br />
Avenue, 4th Floor, New York, NY 10022, USA<br />
(Geschنftsanschrift) zum Anlageverwalter des Teilfonds<br />
bestellt. Der Anlageverwalter trägt die Verantwortung für<br />
die Verwaltung des Vermögens des Teilfonds im Rahmen<br />
einer Verwaltungsvollmacht.<br />
PineBridge US Large Cap Research Enhanced Fund<br />
Der Anlageverwalter, ein in den USA ansässiger und den<br />
Vorschriften der Securities and Exchange Commission<br />
unterliegender Investmentmanager, ist eine<br />
hundertprozentige Tochtergesellschaft von Bridge<br />
Partners. Zum 31. Dezember 2010 hatte der<br />
Anlageverwalter Vermögenswerte in Höhe von USD 44<br />
Mrd. unter Verwaltung.<br />
Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />
der PineBridge Investments. PineBridge Investments bietet<br />
seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />
Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen an.<br />
PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />
Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten tätig<br />
und hatte zum 31. Dezember 2010 Vermögenswerte in<br />
Höhe von USD 82,1 Mrd. unter Verwaltung. PineBridge<br />
Investments ist ein führender Vermögensverwalter mit<br />
einer langfristigen Erfolgshistorie in Strategien mit<br />
börsennotieren Aktien, festverzinslichen Wertpapieren und<br />
Alternative Investments sowie in der<br />
Vermögensverwaltung für eines der weltweit größten<br />
Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
2. Anlageziel<br />
Das Anlageziel des Teilfonds ist langfristiger<br />
Kapitalzuwachs mittels eines diversifizierten Portefeuilles<br />
durch Anlage in Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren<br />
von Unternehmen, von denen mindestens 90 %<br />
Vermögenswerte, Produkte oder Geschäfte haben, die in<br />
den USA angesiedelt sind oder die im Russell 1000 Index<br />
enthalten sind. Bis zu 10 % des Wertes des Teilfonds<br />
können in anderen Unternehmen angelegt werden, die an<br />
einer US-Wertpapierbörse notiert werden.<br />
Der Russell 1000 Index wird von der Russell Investment<br />
Group zusammengestellt, um ein umfassendes und<br />
unvoreingenommenes Barometer für das Segment der<br />
Unternehmen mit hoher Marktkapitalisierung innerhalb der<br />
Gesamtheit des US-Aktienmarkts zu schaffen, und wird<br />
jährlich vollständig neu zusammengestellt, um zu<br />
gewährleisten, dass neue und wachsende Unternehmen<br />
widergespiegelt werden.<br />
3. Anlagepolitik<br />
Der Teilfonds wird mindestens zwei Drittel seines<br />
Gesamtvermögens in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren (mit Ausnahme von Wandel- und<br />
Optionsanleihen) von Emittenten anlegen, die im Russell<br />
1000 Index enthalten sind und in den Vereinigten Staaten<br />
ihren Hauptsitz haben oder dort den überwiegenden Teil<br />
ihrer Geschäftstätigkeit ausüben. Das restliche Drittel<br />
seines Gesamtvermögens kann der Teilfonds in<br />
Wertpapieren anlegen, die die obengenannten<br />
Anforderungen nicht erfüllen. Das restliche Drittel seines<br />
Gesamtvermögens kann der Teilfonds in Wertpapieren<br />
anlegen, die die obengenannten Anforderungen nicht<br />
erfüllen.<br />
Der „Research Enhanced“-Ansatz umfasst subjektive<br />
Analystenkriterien und quantitative Kriterien. Sowohl die<br />
qualitativen als auch die quantitativen Kriterien basieren<br />
auf dem Global Equity-Prozess der PineBridge<br />
Investments, durch den Aktien geeigneten<br />
| 234
Wachstumskategorien zugeordnet werden und dann<br />
Anlagekriterien angewendet werden, die speziell auf die<br />
jeweilige Wachstumskategorie zugeschnitten sind.<br />
Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />
Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />
Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />
Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />
Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />
Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen. Die<br />
Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />
Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so weit,<br />
als Faktoren festgestellt worden sind, von denen erwartet<br />
wird, dass sie das Bewertungspotenzial erhöhen, das<br />
durch die Ertragssteigerung zu realisieren ist.<br />
Die Portefeuilleauswahl wird einem Optimierungsverfahren<br />
folgen, das Aktien mit einer hohen Einstufung im<br />
Wachstumskategorisierungsverfahren des<br />
Anlageverwalters begünstigt und diese dann in einer<br />
Weise in ein Portefeuille konfiguriert, die die Abweichung<br />
des Portefeuilles von der Wertentwicklung des Standard &<br />
Poor’s 500 Index in sehr engen Grenzen steuert.<br />
Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />
Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />
Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />
Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund des<br />
bisherigen Wachstumsmusters für jedes Unternehmen,<br />
was zu einer fundierten Beurteilung künftiger Aussichten<br />
führt.<br />
Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur Verfügung<br />
stehenden Unternehmen werden diese wie folgt<br />
klassifiziert:<br />
1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />
(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />
Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />
erfahren).<br />
2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />
3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />
4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a) stabile<br />
Situationen, (b) zyklische Situationen und (c)<br />
Trendwende-Situationen unterteilt werden.<br />
Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />
Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />
qualitative Kriterien verwendet.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />
Wertpapieren, unter anderem Stammaktien, Vorzugsaktien<br />
und Wertpapieren, die in solche Aktien wandel- oder<br />
umtauschbar sind oder mit Optionsscheinen für den Kauf<br />
solcher Aktien ausgestattet sind, anlegen.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />
Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem unter<br />
anderem LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil des<br />
Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/-zertifikate<br />
und Aktienindexscheine. Jedes dieser Instrumente kann<br />
dazu beitragen, das Anlageziel des Teilfonds zu erreichen.<br />
Soweit diese eingesetzt werden, werden LEPOs, OPALS<br />
PineBridge US Large Cap Research Enhanced Fund<br />
und PERLES an einer oder mehreren Wertpapierbörsen<br />
oder Märkten notiert oder gehandelt, an denen der<br />
Teilfonds anlegen darf, wie im Anhang I zum Prospekt<br />
aufgeführt. Diese Instrumente müssen in jedem Falle<br />
übertragbare Wertpapiere des Emittenten umfassen,<br />
wenngleich ihr Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier<br />
oder einen zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist.<br />
In der Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von<br />
einem Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />
zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den zugrunde<br />
liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird darauf<br />
hingewiesen, dass das Engagement des Teilfonds bei<br />
diesen Instrumenten gegenüber dem Emittenten der<br />
Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der Fonds jedoch<br />
wirtschaftlich in den zugrunde liegenden Wertpapieren<br />
selbst engagiert. Alle vom Teilfonds gekauften oder<br />
verkauften LEPOs sind während ihrer Laufzeit jederzeit<br />
ausübbar und können durch Barausgleich erfüllt werden.<br />
Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines Nettoinventarwerts<br />
in geregelten Einrichtungen für gemeinsame Anlagen<br />
einschließlich Immobilienfonds (REITs) anlegen, sofern die<br />
Anlagepolitik dieser Einrichtungen mit der des Teilfonds<br />
übereinstimmt. Solche Einrichtungen müssen die Kriterien<br />
der Guidance Note 2/03 erfüllen Die Möglichkeit, REITs<br />
im Sekundärmarkt zu handeln, kann stärker begrenzt sein<br />
als bei anderen Aktien.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ergänzend Barmittel und/oder andere<br />
flüssige Vermögenswerte halten und kann in<br />
Geldmarktinstrumenten (wie in den Bekanntmachungen<br />
der Zentralbank definiert und die an einem geregelten<br />
Markt gehandelt werden, aber nicht gehandelt zu werden<br />
brauchen) anlegen, die von einer internationalen<br />
Ratingagentur als „investment grade“ eingestuft sind. Zu<br />
diesen Geldmarktinstrumenten können unter anderem<br />
kurzfristige Verpflichtungen nicht-staatlicher Emittenten<br />
(wie beispielsweise fest- oder variabel verzinsliches<br />
Commercial Paper), Verpflichtungen von Banken oder<br />
anderen Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />
beispielsweise Einlagenzertifikate und Bankakzepte), und<br />
Wertpapiere gehören, die von supranationalen<br />
Organisationen oder von den Regierungen selbständiger<br />
Staaten, deren Behörden, Institutionen und<br />
Gebietskörperschaften ausgegeben oder anderweitig<br />
abgesichert sind.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten, wie in<br />
den Bekanntmachungen der Zentralbank vorgeschrieben,<br />
halten.<br />
Der Teilfonds kann in American, International und Global<br />
Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) anlegen, die<br />
an einer anerkannten Börse notiert werden. Solche<br />
Anlagen müssen mit dem Anlageziel, der Anlagepolitik und<br />
den Anlagebeschränkungen des Teilfonds<br />
übereinstimmen.<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten, in<br />
denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />
höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll investiert<br />
ist.<br />
| 235
Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />
des Teilfonds erreicht wird.<br />
Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />
wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur mit<br />
vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit der auf<br />
einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des Teilfonds<br />
abgegebenen Stimmen vorgenommen werden. Derartige<br />
Änderungen bedürfen außerdem der Zustimmung durch<br />
die Zentralbank. Im Falle einer Änderung des Anlageziels<br />
und/oder einer Änderung der Anlagepolitik wird der<br />
Manager diese mit einer angemessenen Frist ankündigen,<br />
damit Anteilinhaber ihre Anteile vor Durchführung der<br />
betreffenden Änderung zurückgeben können.<br />
Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des Teilfonds<br />
wird am Standard & Poor’s 500 Total Return Index (der<br />
„Index“) gemessen. Der Index ist ein marktgewichteter<br />
Total-Return-Index, der den gesamten Marktwert von 500<br />
an der New York Stock Exchange gehandelten<br />
Stammaktien repräsentiert.<br />
Der Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen, dass<br />
es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles des<br />
Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig oder<br />
wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />
nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />
Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />
gehaltener Vermögenswerte mittels<br />
Devisentermingeschäften und Währungsterminkontrakten<br />
so zu verändern, dass die Portefeuillezusammensetzung<br />
zwar seine eigene Festlegung widerspiegelt, aber<br />
gleichzeitig das Währungsrisiko des Index nachbilden<br />
kann.<br />
Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index jederzeit<br />
zu wechseln, wenn der Index aus Gründen außerhalb der<br />
Kontrolle des Anlageverwalters durch einen anderen Index<br />
ersetzt worden ist oder der Anlageverwalter<br />
begründetermaßen der Ansicht ist, dass ein anderer Index<br />
zum Branchenstandard für das betreffende Engagement<br />
geworden ist. Die Anteilinhaber werden von jeder<br />
Änderung des Index im nächsten Jahres- oder<br />
Halbjahresbericht des Teilfonds in Kenntnis gesetzt.<br />
Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen zu Absicherungszwecken<br />
Devisentermingeschäfte abschließen, um das<br />
Währungsrisiko der zugrundeliegenden Vermögenswerte<br />
zu verändern. Der Teilfonds kann innerhalb der von der<br />
Zentralbank gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch<br />
durch den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />
Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />
Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf Währungen<br />
und auf Währungsterminkontrakte absichern.<br />
Da vom Teilfonds gehaltene Währungspositionen<br />
möglicherweise nicht der gehaltenen Vermögensposition<br />
entsprechen, kann die Wertentwicklung durch<br />
Wechselkursbewegungen erheblich beeinflusst werden.<br />
Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />
sich durch den Abschluss von Devisentermingeschäften,<br />
Währungsterminkontrakten, Währungsswapgeschäften<br />
oder Kaufoptionen auf Währungen oder auf<br />
PineBridge US Large Cap Research Enhanced Fund<br />
Währungsterminkontrakte für Absicherungszwecke ergibt,<br />
minimal sein wird.<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken zu<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn ein<br />
überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />
ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />
Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />
angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger jüngster<br />
Entwicklungen bei den Risiko- und Renditemerkmalen der<br />
Hauptanlagekategorien.<br />
Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFIs zu<br />
Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />
ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />
entsprechend zu ändern.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der Teilfonds<br />
gemäß den Vorschriften der Zentralbank anlegen darf,<br />
enthält der Anhang I zum Prospekt, der zusammen mit und<br />
unter Berücksichtigung des Anlageziels und der<br />
Anlagepolitik des Teilfonds, wie vorstehend dargelegt,<br />
gelesen werden sollte. Die Zentralbank gibt keine Liste der<br />
genehmigten Märkte heraus. Mit Ausnahme gestatteter<br />
Anlagen in nicht börsennotierten Wertpapieren werden<br />
Anlagen auf die im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />
Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />
Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
nachstehendem Abschnitt 5 aufgeführt und umfassen:<br />
Volatilitätsrisiko. Diese Risikofaktoren stellen<br />
möglicherweise keine vollständige Aufzählung aller<br />
Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in dem Teilfonds<br />
verbunden sind.<br />
4. Anlagebeschränkungen<br />
Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />
entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />
Hauptteil des Prospekts.<br />
Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in Derivaten<br />
anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des Teilfonds künftig<br />
dahingehend geändert werden, dass es dem Teilfonds<br />
gestattet ist, zu Anlagezwecken Derivate einzusetzen,<br />
solange er in Taiwan registriert ist, gelten zusätzlich die<br />
folgenden Anlagebeschränkungen:<br />
Der Teilfonds darf keine ungedeckten Verkäufe<br />
von Derivaten vornehmen.<br />
Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen des<br />
Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />
übersteigen; der Gesamtwert der offenen Short-<br />
Positionen in Derivaten darf den<br />
| 236
Gesamtmarktwert der entsprechenden<br />
Wertpapiere, die von dem Teilfonds gehalten<br />
werden müssen, nicht übersteigen.<br />
Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />
seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />
möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />
Finanzaufsichtskommission (Financial<br />
Supervisory Commission) einholen.<br />
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />
Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />
gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />
Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />
Vorschriften und den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />
entspricht.<br />
5. Zusätzlicher Risikofaktor<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen Risikofaktoren,<br />
die im Abschnitt „Risikofaktoren" des Prospekts aufgeführt<br />
sind. Daneben gilt der folgende zusätzliche Risikofaktor für<br />
den Teilfonds. Diese Risikofaktoren stellen möglicherweise<br />
keine vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die<br />
mit einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />
Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />
können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt sein. Bei<br />
Wertpapieren in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
kann aufgrund der derzeit geringen Größe der Märkte für<br />
Wertpapiere von Emittenten in „Schwellen“- oder<br />
„Entwicklungs“-ländern und des derzeit geringen oder<br />
fehlenden Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />
Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />
bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter anderem<br />
Änderungen der Devisenpolitik und der gegenwärtigen<br />
Bilanzpositionen, zu einer höheren Volatilität der<br />
Wechselkurse führen. Wie vorstehend erwähnt, können<br />
einige der Märkte oder Börsen, an denen ein Teilfonds<br />
anlegen kann, mitunter hochvolatil sein.<br />
6. Beantragung von Anteilen<br />
Die folgenden Anteilsklassen werden oder können derzeit<br />
angeboten werden:<br />
Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A1 in Euro<br />
Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A5 in Singapur-Dollar<br />
Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse C1 in Euro<br />
Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />
Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />
PineBridge US Large Cap Research Enhanced Fund<br />
Anteile der Klasse Y5 in Singapur-Dollar<br />
Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />
Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse X1 in Euro<br />
Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A und Klasse Y sind derzeit im Umlauf<br />
und können zum Nettoinventarwert gezeichnet werden.<br />
Anteile der Klasse A1, Klasse A2, Klasse A3 und Klasse<br />
A5 werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu Euro 12,50, STG 12,50, JPY 1.500<br />
bzw. SGD 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse C3<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />
begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 12,50, Euro 12,50, STG<br />
12,50 bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30. Juni<br />
2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD 12,50<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse S werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30. Juni<br />
2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD 100<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse Y3 und Klasse<br />
Y5 werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu EUR 100, STG 100, JPY 1.500<br />
bzw. SGD 100 angeboten.<br />
Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />
begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />
begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100, STG 100 bzw.<br />
JPY 1.500 angeboten.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und X3<br />
werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />
gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />
dem Manager oder seinem Beauftragten abgeschlossen<br />
haben.<br />
Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />
sind, können den Anlegern an denjenigen anderen Daten<br />
angeboten werden, die der Manager nach seinem<br />
Ermessen und mit Zustimmung des Treuhänders bestimmt<br />
und der Zentralbank anzeigt. Danach sind Anteile zum<br />
| 237
Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse<br />
auszugeben.<br />
7. Anforderungen bezüglich<br />
Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />
Mindestfolgezeichnung und<br />
Mindestrücknahme<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />
Mindestbestände:<br />
Anteile der Klasse A USD 1.000<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse A5 SGD 1.000<br />
Anteile der Klasse C USD 1.000<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse H USD 1.000<br />
Anteile der Klasse S USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />
Anteile der Klasse Y5 SGD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />
X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />
Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />
X3 gilt kein Mindestbestand.<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />
Mindestrücknahmen:<br />
Anteile der Klasse A USD 250<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse A2 STG 250<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse A5 SGD 250<br />
Anteile der Klasse C USD 250<br />
Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse C2 STG 250<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse H USD 250<br />
PineBridge US Large Cap Research Enhanced Fund<br />
Für Anteile der Klasse S, Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2,<br />
Klasse Y3, Klasse Y5, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse<br />
Y3D, Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt<br />
keine Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />
8. Management- und Fondsgebühren<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die an<br />
jedem Handelstag aufläuft und monatlich nachträglich aus<br />
dem Teilfonds als Prozentsatz des Nettoinventarwerts<br />
jeder Anteilsklasse des Teilfonds in nachstehender Höhe<br />
zu zahlen ist:<br />
Anteile der Klasse A 1,00%<br />
Anteile der Klasse A1 1,00%<br />
Anteile der Klasse A2 1,00%<br />
Anteile der Klasse A3 1,00%<br />
Anteile der Klasse A5 1,00%<br />
Anteile der Klasse C 2,25%<br />
Anteile der Klasse C1 2,25%<br />
Anteile der Klasse C2 2,25%<br />
Anteile der Klasse C3 2,25%<br />
Anteile der Klasse H 4,00%<br />
Anteile der Klasse S 0,40%<br />
Anteile der Klasse Y 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y1 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y2 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y3 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y5 1,00%<br />
Anteile der Klasse YD 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y1D 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y3D 1,00%<br />
Anteile der Klasse X 0%<br />
Anteile der Klasse X1 0%<br />
Anteile der Klasse X2 0%<br />
Anteile der Klasse X3 0%<br />
Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />
Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />
einer höheren Managementgebühr als andere<br />
Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />
lateinamerikanische Länder gelten.<br />
Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2, Klasse<br />
A3 und Klasse A5 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen des<br />
Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile der<br />
Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr in<br />
Höhe von bis zu 0,10 % des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der diesen Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus<br />
dem Vermögen des Teilfonds an den Manager zu zahlen.<br />
Die Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach dem<br />
| 238
Ermessen des Managers eine Anteilinhaberbetreuungs-<br />
und Depotführungsgebühr von bis zu 1 % p.a. des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der der betreffenden<br />
Anteilsklasse zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem<br />
Handelstag aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts angegeben.<br />
9. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und<br />
Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />
Geschäftstag der Monate Mai und November eines jeden<br />
Jahres eine Ausschüttung festzusetzen. Ausschüttungen<br />
werden grundsätzlich aus den ausschüttungsfähigen<br />
Nettoerträgen des Teilfonds (ob in Form von Zinsen,<br />
Dividenden oder anderer Form) und den realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der realisierten Verluste und den nicht<br />
realisierten Gewinnen abzüglich der nicht realisierten<br />
Verluste festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen des<br />
Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob in<br />
Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form) und den<br />
realisierten Gewinnen abzüglich der realisierten Verluste<br />
und den nicht realisierten Gewinnen abzüglich der nicht<br />
realisierten Verluste eine Ausschüttung festsetzen. Auf<br />
derselben Grundlage kann der Manager außerdem<br />
Zwischenausschüttungen festsetzen. Jährliche<br />
Ausschüttungen (sofern festgesetzt) werden bis zum<br />
30. Juni eines jeden Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
10. Handelstag<br />
Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />
11. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />
12. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März 2005<br />
zwischen dem Manager und der PineBridge<br />
Investments LLC, geändert durch eine<br />
Ergänzungsvereinbarung vom 30. Juni 2005 sowie<br />
durch einen Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag<br />
vom 7. April 2010, nach dem Letztere zum<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
29. März 2011<br />
PineBridge US Large Cap Research Enhanced Fund<br />
| 239
SUPPLEMENT 31<br />
PineBridge US Small Cap Growth Fund<br />
Supplement 31 to the Prospectus dated 29 March,<br />
2011 for PineBridge Global Funds<br />
NOTE: PINEBRIDGE US SMALL CAP GROWTH FUND<br />
IS FULLY REDEEMED AND CLOSED FOR THE PUR-<br />
POSE OF FURTHER SUBSCRIPTIONS.<br />
This Supplement contains specific information in relation to<br />
PineBridge US Small Cap Growth Fund (the "Sub-Fund"),<br />
a sub-fund of PineBridge Global Funds (the "Fund") an<br />
open-ended umbrella unit trust authorised by the Central<br />
Bank pursuant to the Regulations.<br />
This Supplement forms part of and should be read in<br />
conjunction with the Prospectus for the Fund dated 29<br />
March, 2011 and any Supplements thereto, which contains<br />
the general description of:<br />
- the Fund and its management and administration;<br />
- its investment restrictions and borrowing powers;<br />
- its general management and Fund charges;<br />
- the taxation of the Fund and of its Unitholders;<br />
- its risk factors; and<br />
- names of all other sub-funds of the Fund<br />
which is available from the Manager at 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Ireland.<br />
PineBridge Investments Ireland Limited is the Manager of<br />
the Fund. The Directors of the Manager are set out in the<br />
main body of the Prospectus.<br />
The Directors of the Manager accept responsibility for the<br />
information contained in the Prospectus and this Supplement.<br />
To the best of the knowledge and belief of the Directors<br />
(who have taken all reasonable care to ensure that<br />
such is the case) such information is in accordance with<br />
the facts and does not omit anything likely to affect the<br />
import of such information. The Directors accept responsibility<br />
accordingly.<br />
The audited financial information for the Fund will be sent<br />
on request to any Unitholder.<br />
The Sub-Fund may invest in FDI for investment purposes<br />
as specified in this Supplement.<br />
1. The Investment Manager<br />
The Manager has appointed PineBridge Investments LLC,<br />
c/o CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400, Wilmington,<br />
DE 19808, USA (registered address) and 399 Park<br />
Avenue, 4 th Floor, New York, NY 10022, USA (business<br />
address) to act as investment manager to the Sub-Fund.<br />
The Investment Manager has the responsibility for the<br />
investment management, on a discretionary basis, of the<br />
assets of the Sub-Fund.<br />
The Investment Manager is a US based investment manager<br />
regulated by the Securities and Exchange Commission<br />
and is a wholly owned subsidiary of Bridge Partners.<br />
PineBridge US Small Cap Growth Fund<br />
As at 31 December, 2010 the Investment Manager had<br />
USD 44 billion assets under management.<br />
The Investment Manager is also a member company of<br />
PineBridge Investments. PineBridge Investments provides<br />
investment advice and markets asset management products<br />
and services to its clients around the world. It operates<br />
as a multi-strategy investment manager in 32 countries<br />
and jurisdictions, with USD 82.1 billion in assets under<br />
management as of 31 December, 2010. PineBridge<br />
Investments is a leading asset manager with long-term<br />
track records across listed equity, fixed income and alternative<br />
investments strategies, and a rich heritage managing<br />
assets for one of the world’s largest insurance and<br />
financial services companies.<br />
2. Investment Objective<br />
The Sub-Fund seeks to achieve long term capital growth<br />
through investments in US small capitalisation stocks.<br />
3. Investment Policy<br />
The Sub-Fund will invest not less than two-thirds of the<br />
Sub-Funds total assets in equities and equity-related securities<br />
of companies domiciled in or exercising the predominant<br />
part of their commercial activities in the US and having<br />
a market capitalisation at the time of acquisition of<br />
USD200 million to USD2.5 billion. Up to 30% of the value<br />
of the Sub-Fund may be invested in other companies<br />
which have a US Stock Exchange listing.<br />
The Investment Manager believes that the performance of<br />
equities over longer periods of time is driven by the progression<br />
of earnings. The Sub-Fund will strive to add value<br />
by identifying stocks with superior sustainable earnings<br />
performance. The stock selection will also be influenced by<br />
valuation levels, but only to the extent that factors have<br />
been identified which are expected to drive valuation potential<br />
to be realised in terms of earnings progression.<br />
Distinct quantitative and qualitative criteria are set forth for<br />
buy and sell decisions.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />
Bank, invest in equity and equity-related securities<br />
including but not limited to common stock, preferred stock<br />
and securities which are convertible into or exchangeable<br />
for such equity securities, or which carry warrants to purchase<br />
such equity securities.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />
Bank, purchase and sell equity index and equityrelated<br />
instruments including but not limited to LEPOs,<br />
OPALS, PERLES (as outlined in the main body of the<br />
Prospectus), participatory receipts / participatory certificates<br />
and share index notes, each of which may assist in<br />
achieving the investment objective of the Sub-Fund.<br />
Where utilised, LEPOs, OPALS and PERLES will be listed<br />
or traded on one or more of the stock exchanges or recognised<br />
markets on which the Sub-Fund is permitted to invest,<br />
as set out in Appendix I to the Prospectus. These<br />
instruments shall in each case comprise transferable securities<br />
of the issuer, notwithstanding that their value is linked<br />
to an underlying equity or equity index. In practice, the<br />
| 240
Sub-Fund will purchase such instruments from an issuer<br />
and the instrument will track the underlying equity or equity<br />
index. It should be noted that the Sub-Fund's exposure in<br />
relation to these instruments will be to the issuer of the<br />
instruments. However, the Sub-Fund will also have an<br />
economic exposure to the underlying securities themselves.<br />
Any LEPOs purchased or sold by the Sub-Fund will<br />
be exercisable at any time over the duration of its life and<br />
may be settled on a cash basis.<br />
The Sub-Fund may invest in American, International, and<br />
Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) which<br />
are listed on a Recognised Exchange as set out in Appendix<br />
I to the Prospectus. Such investments must be in accordance<br />
with the investment objective, investment policy<br />
and investment restrictions of the Sub-Fund.<br />
The Sub-Fund may invest up to 10% of its Net Asset Value<br />
in regulated collective investment schemes, including real<br />
estate investment trusts (REITs), where the investment<br />
policies of these schemes are consistent with that of the<br />
Sub-Fund and such schemes meet the criteria set out in<br />
Guidance Note 2/03. The ability to trade REITs in the<br />
secondary market can be more limited than other stocks.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />
Bank, hold cash and / or ancillary liquid assets and<br />
may invest in money market instruments (as defined in the<br />
Central Bank's Notices and which may or may not be dealt<br />
on a regulated market), which are rated investment grade<br />
by an international rating agency. Such money market<br />
instruments may include but are not limited to nongovernment<br />
short term obligations (such as fixed or floating<br />
rate commercial paper), obligations of banks or other<br />
depository institutions (such as certificates of deposit and<br />
bankers acceptances), securities issued or otherwise<br />
backed by supranational organisations or by sovereign<br />
governments, their agencies, their instrumentalities and<br />
political sub divisions.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />
Bank, hold deposits with credit institutions as prescribed<br />
in the Central Bank's Notices.<br />
The Sub-Fund may also engage in forward foreign exchange<br />
contracts for investment purposes or for hedging<br />
purposes, to alter the currency exposure of the underlying<br />
assets, in accordance with the limits set out by the Central<br />
Bank. The Sub-Fund may also hedge currency exchange<br />
risk by entering into forward, futures and currency swap<br />
contracts and purchasing and selling put or call options on<br />
foreign currency and on foreign currency futures contracts<br />
within the limits set out by the Central Bank. Because<br />
currency positions held by the Sub-Fund may not correspond<br />
with the asset position held, the performance may<br />
be strongly influenced by movements in the FX rates.<br />
The Sub-Fund may for investment purposes or for hedging<br />
purposes purchase and write call and put options (including<br />
straddles) on securities, securities indices (with reference<br />
to bonds) and currencies and enter into equity and<br />
bond index futures contracts and use options (including<br />
straddles) on such futures contracts.<br />
The performance of the Sub-Fund’s portfolio of<br />
PineBridge US Small Cap Growth Fund<br />
investments will be measured against the Russell 2000<br />
Growth Index (the "Index"). The Index measures the<br />
performance of those Russell 2000 companies with higher<br />
price-to-book ratios and higher forecasted growth values.<br />
The Investment Manager may consider that, where the<br />
Sub-Fund's portfolio make up is different to that of the<br />
Index, it is necessary or desirable to replicate the currency<br />
exposure of the Index and therefore the Investment Manager<br />
is entitled to alter the currency exposure characteristics<br />
of certain of the assets held within the Sub-Fund<br />
through the use of forward and futures currency contracts<br />
so that, whilst its own determination of portfolio make up<br />
may be reflected in the actual portfolio make up, the currency<br />
exposure can reflect that of the Index.<br />
The Investment Manager is, however, entitled at any time<br />
to change the Index where, for reasons outside the Investment<br />
Manager's control, the Index has been replaced<br />
by another index or where another index may reasonably<br />
be considered by the Investment Manager to have become<br />
the industry standard for the relevant exposure. Unitholders<br />
will be advised of any change in the Index in the next<br />
annual or half-yearly report of the Sub-Fund.<br />
Any changes to the investment objective of the Sub-Fund<br />
and any material changes to the investment policy may not<br />
be made without the prior written approval on the basis of<br />
a majority of votes cast at a general meeting of Unitholders<br />
of the Sub-Fund. Any such changes may not be made<br />
without the approval of the Central Bank. In the event of a<br />
change in investment objective and / or a change to the<br />
investment policy, a reasonable notification period will be<br />
provided by the Manager to enable Unitholders to redeem<br />
their Units prior to implementation of such change.<br />
The Sub-Fund will be managed so as to be fully invested,<br />
other than during periods where the Investment Manager<br />
believes that a larger cash position is warranted.<br />
The Sub-Fund’s investments are subject to the investment<br />
restrictions as set out in the section of the Prospectus<br />
headed "Investment Restrictions".<br />
No assurance can be given that the Sub-Fund's investment<br />
objective will be achieved.<br />
The use of FDI may create an exposure risk, however, any<br />
exposure arising as a result of the use of FDI's will not<br />
exceed the Net Asset Value of the Sub-Fund (i.e. the Sub-<br />
Fund will not be leveraged in excess of 100% of its Net<br />
Asset Value).<br />
The Manager will employ a risk management process<br />
which will enable it to accurately measure, monitor and<br />
manage the risks attached to financial derivative positions<br />
and details of this process have been provided to the Central<br />
Bank. The Manager will not utilise FDI which have not<br />
been included in the risk management process until such<br />
time as a revised risk management process has been filed<br />
with the Central Bank.<br />
The Manager will, on request, provide supplementary<br />
information to Unitholders relating to the risk management<br />
methods employed, including the quantitative limits that<br />
| 241
are applied and any recent developments in the risk and<br />
yield characteristics of the main categories of investments.<br />
A list of the stock exchanges and markets in which the<br />
Sub-Fund is permitted to invest, in accordance with the<br />
requirements of the Central Bank, is contained in Appendix<br />
I to the Prospectus and should be read in conjunction with,<br />
and subject to, the Sub-Fund's investment objective and<br />
investment policy, as detailed above. The Central Bank<br />
does not issue a list of approved markets. With the exception<br />
of permitted investments in unlisted securities, investment<br />
will be restricted to those stock exchanges and markets<br />
listed in Appendix I to the Prospectus.<br />
The risk factors specific to the Sub-Fund are set out in<br />
section 4 below and includes FDI, Small Capitalised Companies<br />
Risk and Volatility Risk. These risk factors may not<br />
be a complete list of all risk factors associated with an<br />
investment in the Sub-Fund.<br />
4. Additional Risk Factors<br />
The general risk factors set out in the "Risk Factors" section<br />
of the Prospectus apply to the Sub-Fund. In addition,<br />
the following additional risk factors apply to the Sub-Fund.<br />
The risk factors may not be a complete list of all risk factors<br />
associated with an investment in the Sub-Fund:<br />
Financial Derivative Instruments: The prices of derivative<br />
instruments, including futures and options prices, are<br />
highly volatile. Price movements of forward contracts,<br />
futures contracts and other derivative contracts are influenced<br />
by, among other things, interest rates, changing<br />
supply and demand relationships, trade, fiscal, monetary<br />
and exchange control programs and policies of governments,<br />
and national and international political and economic<br />
events and policies. In addition, governments from<br />
time to time intervene, directly and by regulation, in certain<br />
markets, particularly markets in currencies and interest<br />
rate related futures and options. Such intervention is often<br />
intended directly to influence prices and may, together with<br />
other factors, cause all of such markets to move rapidly in<br />
the same direction because of, among other things, interest<br />
rate fluctuations.<br />
The use of FDI also involves certain special risks, including:<br />
(1) dependence on the ability to predict movements in<br />
the prices of securities being hedged and movements in<br />
interest rates, (2) imperfect correlation between the price<br />
movements of the derivatives and price movements of<br />
related investments, (3) the fact that skills needed to use<br />
these instruments are different from those needed to select<br />
the Sub-Fund’s securities, (4) the possible absence of a<br />
liquid market for any particular instrument at any particular<br />
time, (5) possible impediments to effective portfolio management<br />
or the ability to meet redemptions, (6) possible<br />
legal risks arising in relation to derivative contract documentation,<br />
particularly issues arising relating to enforceability<br />
of contracts and limitations thereto, (7) settlement<br />
risk as when dealing with futures, forwards, swaps, contracts<br />
for differences the Sub-Fund’s liability may be potentially<br />
unlimited until the position is closed, and (8) counterparty<br />
risk as the use of OTC derivatives, such as futures,<br />
forward contracts, swap agreements and contracts for<br />
differences will expose the Sub-Fund to credit risk with<br />
PineBridge US Small Cap Growth Fund<br />
respect to the counterparty involved.<br />
The Sub-Fund may invest in certain derivative instruments,<br />
which may involve the assumption of obligations as well as<br />
rights and assets. Assets deposited as margin with brokers<br />
may not be held in segregated accounts by the brokers<br />
and may therefore become available to the creditors of<br />
such brokers in the event of their insolvency or bankruptcy.<br />
Small Capitalised Companies Risk: Investments in small<br />
capitalised companies may involve greater risk than is<br />
customarily associated with larger, more established companies.<br />
The securities of small or medium-sized companies<br />
are often traded over-the-counter, and may not be<br />
traded in volumes typical of securities traded on a national<br />
securities exchange. Consequently, an investment in securities<br />
of smaller capitalised companies may be more illiquid<br />
than that of larger capitalisation stocks and may be subject<br />
to more volatility than securities of larger, more established<br />
companies. In addition, the quality, reliability, and availability<br />
of information for smaller to mid capitalisation companies<br />
may not provide the same degree of information and<br />
may be less transparent than investors would generally<br />
expect from large capitalisation companies. Rules regulating<br />
corporate governance may be underdeveloped or less<br />
stringent than regulations applicable to large capitalisation<br />
companies which may increase investment risk and offer<br />
little protection to investors.<br />
Volatility Risk: All markets are subject to volatility based<br />
on prevailing economic conditions. Securities in 'emerging'<br />
or 'developing' markets may involve a higher degree of risk<br />
due to the small current size of the markets for securities<br />
of 'emerging' or 'developing' market issuers and the currently<br />
low or non-existent volume of trading, which could<br />
result in price volatility. Certain economic and political<br />
events in 'emerging' or 'developing' economies, including<br />
changes in foreign exchange policies and current account<br />
positions, could also cause greater volatility in exchange<br />
rates. As stated previously, some of the markets or exchanges<br />
on which a Sub-Fund may invest may prove to be<br />
highly volatile from time to time.<br />
5. Application for Units<br />
The following classes of Unit are currently, or may be,<br />
offered:<br />
Class A Units denominated in US Dollars<br />
Class A1 Units denominated in Euro<br />
Class A2 Units denominated in Sterling<br />
Class A3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class C Units denominated in US Dollars<br />
Class C1 Units denominated in Euro<br />
Class C2 Units denominated in Sterling<br />
Class C3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class H Units denominated in US Dollars<br />
Class Y Units denominated in US Dollars<br />
Class Y1 Units denominated in Euro<br />
Class Y2 Units denominated in Sterling<br />
Class Y3 Units denominated in Japanese Yen<br />
| 242
Class YD Units denominated in US Dollars<br />
Class Y1D Units denominated in Euro<br />
Class Y3D Units denominated in Japanese Yen<br />
Class X Units denominated in US Dollars<br />
Class X1 Units denominated in Euro<br />
Class X2 Units denominated in Sterling<br />
Class X3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class Y3 Units are currently in issue and are available for<br />
subscription at the Net Asset Value per Unit of the relevant<br />
Class.<br />
Class A, Class A1, Class A2 and Class A3 Units are being<br />
offered to the investors at USD12.50, Euro12.50 and<br />
STG12.50 and JPY 1,500 respectively during the Initial<br />
Offer Period which has commenced and will close on 30<br />
June, 2011 at noon (Irish time).<br />
Class C, Class C1, Class C2 and Class C3 Units are being<br />
offered to the investors at USD12.50, Euro12.50,<br />
STG12.50 and JPY1,500 respectively during the Initial<br />
Offer Period which has commenced and will close on 30<br />
June, 2011 at noon (Irish time).<br />
Class H Units are being offered to investors at USD12.50<br />
during the Initial Offer Period which has commenced and<br />
will close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />
Class Y, Class Y1 and Class Y2 are being offered to the<br />
investors at USD 100, Euro100 and STG100 respectively<br />
during the Initial Offer Period which has commenced and<br />
will close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />
Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units are being offered<br />
to investors at USD100, Euro100 and JPY1,500<br />
respectively during the Initial Offer Period which has commenced<br />
and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />
time).<br />
Class X, Class X1, Class X2 and Class X3 Units are being<br />
offered to the investors at USD100, Euro100, STG100 and<br />
JPY 1,500 respectively during the Initial Offer Period which<br />
has commenced and will close on 30 June, 2011 at noon<br />
(Irish time).<br />
Subscriptions for Class X, Class X1, Class X2 or Class X3<br />
Units will only be accepted from investors who have entered<br />
into a separate arrangement (legal agreement) with<br />
the Manager or its delegate.<br />
All Classes of Units which have not already been issued<br />
may be offered to the investors on such other dates as the<br />
Manager may determine and notify to the Central Bank.<br />
Thereafter, Units shall be issued at the Net Asset Value<br />
per Unit of the relevant Class.<br />
6. Minimum Initial Subscription, Minimum Holding,<br />
Minimum Subsequent Subscription and<br />
Minimum Redemption Requirements<br />
PineBridge US Small Cap Growth Fund<br />
The Minimum Initial Subscription and Minimum Holding<br />
applicable to each Class of Unit in the Sub-Fund are as<br />
follows:<br />
Class A Units USD 1,000<br />
Class A1 Units Euro 1,000<br />
Class A2 Units STG 1,000<br />
Class A3 Units JPY 125,000<br />
Class C Units USD 1,000<br />
Class C1 Units Euro 1,000<br />
Class C2 Units STG 1,000<br />
Class C3 Units JPY 125,000<br />
Class H Units USD 1,000<br />
Class Y Units USD1,000,000<br />
Class Y1 Units Euro 1,000,000<br />
Class Y2 Units STG 1,000,000<br />
Class Y3 Units JPY 125,000,000<br />
Class YD Units USD 1,000,000<br />
Class Y1D Units Euro 1,000,000<br />
Class Y3D Units JPY 125,000,000<br />
The Minimum Initial Subscription for Class X, Class X1,<br />
Class X2, Class X3 Units is as follows:<br />
Class X Units USD 10,000,000<br />
Class X1 Units Euro 10,000,000<br />
Class X2 Units STG 10,000,000<br />
Class X3 Units JPY 1,250,000,000<br />
There is no Minimum Holding for Class X, Class X1, Class<br />
X2 or Class X3 Units.<br />
The Minimum Subsequent Subscription and Minimum<br />
Redemption applicable to each Class of Unit in the Sub-<br />
Fund are as follows:<br />
Class A Units USD 250<br />
Class A1 Units Euro 250<br />
Class A2 Units STG 250<br />
Class A3 Units JPY 30,000<br />
Class C Units USD 250<br />
Class C1 Units Euro 250<br />
Class C2 Units STG 250<br />
Class C3 Units JPY 30,000<br />
Class H Units USD 250<br />
There are no Minimum Subsequent Subscription or Minimum<br />
Redemption amounts for the Class Y, Class Y1,<br />
Class Y2, Class Y3, Class YD, Class Y1D, Class Y3D,<br />
Class X, Class X1, Class X2, or Class X3 Units.<br />
7. Management and Fund Charges<br />
The Manager is entitled to receive an annual fee accrued<br />
at each Dealing Day and payable monthly in arrears out of<br />
the Sub-Fund as a percentage of the Net Asset Value of<br />
each Class of Unit in the Sub-Fund at the rates stated<br />
below:<br />
| 243
Class A Units 1.30%<br />
Class A1 Units 1.30%<br />
Class A2 Units 1.30%<br />
Class A3 Units 1.30%<br />
Class C Units 2.25%<br />
Class C1 Units 2.25%<br />
Class C2 Units 2.25%<br />
Class C3 Units 2.25%<br />
Class H Units 4.00%<br />
Class Y Units 1.00%<br />
Class Y1 Units 1.00%<br />
Class Y2 Units 1.00%<br />
Class Y3 Units 1.00%<br />
Class YD Units 1.00%<br />
Class Y1D Units 1.00%<br />
Class Y3D Units 1.00%<br />
Class X Units 0%<br />
Class X1 Units 0%<br />
Class X2 Units 0%<br />
Class X3 Units 0%<br />
Class H Units are available for subscription by Latin<br />
American investors only and are subject to a higher management<br />
fee than other Unit Classes, this is due to market<br />
factors applicable to Latin American countries.<br />
With respect to Class A, Class A1, Class A2 and Class<br />
A3 Units, a Unitholder servicing and maintenance fee will<br />
be payable out of the assets of the Sub-Fund to the Manager<br />
at a rate of up to 0.50% of the Net Asset Value of<br />
the Sub-Fund attributable to these Classes of Units. With<br />
respect to Class X, Class X1, Class X2 and Class X3<br />
Units, a Unitholder servicing and maintenance fee will be<br />
payable out of the assets of the Sub-Fund to the Manager<br />
at a rate of up to 0.10% of the Net Asset Value of the<br />
Sub-Fund attributable to these Classes of Units. The<br />
Unitholder servicing and maintenance fee is accrued at<br />
each Dealing Day and is payable monthly in arrears.<br />
For all other classes of Units a Unitholder servicing and<br />
maintenance fee not exceeding 1% per annum accrued at<br />
each Dealing Day and payable monthly in arrears may, at<br />
the discretion of the Manager, be payable out of the Net<br />
Asset Value of the Sub-Fund attributable to the relevant<br />
class of Units.<br />
Details of any other fees and charges relating to the Sub-<br />
Fund are contained in the section headed "Management<br />
and Fund Charges" in the main body of the Prospectus.<br />
8. Dealing Day<br />
The Dealing Day for the Sub-Fund is each Business Day.<br />
9. Distributions<br />
In relation to Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units,<br />
the Manager intends to declare a distribution on the last<br />
Business Day of May and November of each year. Distributions<br />
shall generally be declared out of the net income<br />
PineBridge US Small Cap Growth Fund<br />
(whether in the form of dividends, interest or otherwise)<br />
available for distribution by the Sub-Fund and realised<br />
profits less realised losses and unrealised profits less<br />
unrealised losses.<br />
In respect of all other Unit Classes of the Sub-Fund the<br />
Manager may declare a distribution once a year out of the<br />
net income (whether in the form of dividends, interest or<br />
otherwise) available for distribution by the Sub-Fund and<br />
realised profits less realised losses and unrealised profits<br />
less unrealised losses. The Manager may also declare<br />
interim distributions on the same basis. Annual distributions<br />
(if declared) will be declared and paid on or before 30<br />
June in each year.<br />
10. Currency of the Sub-Fund<br />
The Base Currency of the Sub-Fund is US Dollars.<br />
11. Material Contracts<br />
(i) Investment Management Agreement dated 4<br />
March, 2005, between the Manager and Pine-<br />
Bridge Investments LLC, as amended by a side letter<br />
dated 22 September, 2006 and a Supplemental<br />
Investment Management Agreement, dated 7 April,<br />
2010, pursuant to which the latter was appointed<br />
as investment manager to the Sub-Fund. This<br />
agreement may be terminated by either party on 90<br />
days written notice.<br />
Dated: 29 March, 2011<br />
| 244
SUPPLEMENT 32<br />
PineBridge Global Emerging Markets Corporate Bond<br />
Fund<br />
Supplement 32 to the Prospectus dated 29 March,<br />
2011 for PineBridge Global Funds<br />
This Supplement contains specific information in relation to<br />
PineBridge Global Emerging Markets Corporate Bond<br />
Fund (the "Sub-Fund"), a sub-fund of PineBridge Global<br />
Funds (the "Fund") an open-ended umbrella unit trust<br />
authorised by the Central Bank pursuant to the Regulations.<br />
This Supplement forms part of and should be read in<br />
conjunction with the Prospectus for the Fund dated 29<br />
March, 2011 and any Supplements thereto, which contains<br />
the general description of:-<br />
- the Fund and its management and administration;<br />
- its investment restrictions and borrowing powers;<br />
- its general management and Fund charges;<br />
- the taxation of the Fund and of its Unitholders;<br />
- its risk factors; and<br />
- names of all other sub-funds of the Fund<br />
which is available from the Manager at 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Ireland.<br />
PineBridge Investments Ireland Limited is the Manager of<br />
the Fund. The Directors of the Manager are set out in the<br />
main body of the Prospectus.<br />
The Directors of the Manager accept responsibility for the<br />
information contained in the Prospectus and this Supplement.<br />
To the best of the knowledge and belief of the Directors<br />
(who have taken all reasonable care to ensure that<br />
such is the case) such information is in accordance with<br />
the facts and does not omit anything likely to affect the<br />
import of such information. The Directors accept responsibility<br />
accordingly.<br />
The audited financial information for the Fund will be sent<br />
on request to any Unitholder.<br />
An investment in the Sub-Fund should not constitute a<br />
substantial proportion of an investment portfolio and<br />
may not be appropriate for all investors.<br />
The Sub-Fund may invest in FDI for investment purposes<br />
as specified in this Supplement.<br />
1. Investment Manager<br />
The Manager has appointed PineBridge Investments<br />
Europe Ltd., Plantation Place South, 60 Great Tower<br />
Street, London EC3R 5AZ, England to act as investment<br />
manager to the Sub-Fund. The Investment Manager has<br />
the responsibility for the investment management, on a<br />
discretionary basis, of the assets of the Sub-Fund.<br />
The Investment Manager is authorised and regulated by<br />
the United Kingdom Financial Services Authority in the<br />
conduct of its investment business. The Investment Man-<br />
PineBridge Global Emerging Markets Corporate Bond Fund<br />
ager is a London based investment management company<br />
which is a wholly owned subsidiary of Bridge Partners. As<br />
at 31 December, 2010 it had responsibility for the investment<br />
of assets of STG 5.28 billion. Its executive officers<br />
have managed portfolios of fixed income securities and<br />
European equities for more than 10 years.<br />
The Investment Manager is also a member company of<br />
PineBridge Investments. PineBridge Investments provides<br />
investment advice and markets asset management products<br />
and services to its clients around the world. It operates<br />
as a multi-strategy investment manager in 32 countries<br />
and jurisdictions, with USD 82.1 billion in assets under<br />
management as of 31 December, 2010. PineBridge<br />
Investments is a leading asset manager with long-term<br />
track records across listed equity, fixed income and alternative<br />
investments strategies, and a rich heritage managing<br />
assets for one of the world’s largest insurance and<br />
financial services companies.<br />
2. Investment Objective<br />
The Sub-Fund seeks to achieve long-term, capital appreciation<br />
through investment in bonds issued primarily by<br />
corporate entities and financial institutions located in<br />
emerging markets in Europe, Latin America, Asia, the<br />
Middle East and Africa. Such securities may be denominated<br />
in the local currency of any of the OECD member<br />
countries or the local currency of the emerging<br />
countries in which the Sub-Fund is permitted to<br />
invest as per investment guidelines.<br />
3. Investment Policy<br />
The Sub-Fund will invest not less than two-thirds of the<br />
Sub-Fund’s total assets in bond issues of issuers domiciled<br />
in or exercising the predominant part of their economic<br />
activities in global emerging markets, including<br />
but not limited to, markets located in<br />
Emerging Europe, Russia, the Middle East,<br />
Asia, Latin America and Africa. Investment in Russia<br />
will not constitute a significant portion of the Sub-<br />
Fund’s investment exposure. Of its total assets the Sub-<br />
Fund may invest up to one-third in money market instruments<br />
such as time deposits, convertible bonds, or fixed or<br />
floating rate commercial paper, 25% in convertibles and<br />
bonds with warrants attached and 10% in equity and equity-related<br />
securities (such as American, International,<br />
and Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs)<br />
excluding convertibles and bonds with warrants attached),<br />
provided that these investments in aggregate do not exceed<br />
one-third of the Sub-Fund’s total assets.<br />
The Sub-Fund's assets will be predominantly invested in<br />
fixed and/or floating rate bonds issued by corporations or<br />
financial institutions which have a minimum long term debt<br />
rating of C by Standard and Poor’s, or equivalent by<br />
Moody’s or other rating agency at the time of purchase.<br />
Where no rating is available, the Manager, with the advice<br />
of the Investment Manager, may assign its own rating,<br />
which must be deemed the equivalent of C or better as<br />
rated by Standard and Poor’s, or equivalent by Moody’s or<br />
| 245
other rating agency at the time of purchase. The Investment<br />
Manager may invest in securities rated Selective<br />
Default by Standard and Poor’s, or equivalent by another<br />
rating agency.<br />
The Sub-Fund may invest up to 10% in aggregate of its<br />
Net Asset Value in regulated or unregulated collective<br />
investment schemes, which investment meets UCITS<br />
eligible assets requirements and where the investment<br />
objectives and policies of these schemes are consistent<br />
with that of the Sub-Fund. Regulated collective investment<br />
schemes must meet the criteria set out in Guidance Note<br />
2/03.<br />
Where considered appropriate, the Sub-Fund may utilise<br />
credit default swaps ("CDS"), or credit linked notes ("CLN")<br />
for investment purposes or for hedging purposes, including<br />
protection against credit or default risks, subject to the<br />
conditions and within the limits laid down by the Central<br />
Bank. Such investments must be in accordance with the<br />
investment objectives, investment policy and investment<br />
restrictions of the Sub-Fund.<br />
A CDS is an FDI which operates to mitigate credit risk. The<br />
protection buyer purchases protection from the protection<br />
seller for losses that might be incurred as a result of a<br />
default or other credit event in relation to an underlying<br />
security, typically a bond. The protection buyer pays a<br />
premium for the protection and the protection seller agrees<br />
to make a payment to compensate the protection buyer for<br />
losses incurred upon the occurrence of any one of a number<br />
of possible specified credit events, as set out in the<br />
CDS agreement. In relation to the use of CDSs the Sub-<br />
Fund may be a protection buyer and/or a protection seller.<br />
A CLN is a security that pays a fixed or floating coupon<br />
during the life of the note (the coupon is linked to the performance<br />
of a reference asset, typically bonds) and which<br />
allows the issuer to transfer a specific credit risk to an<br />
investor. At maturity, the investor receives the par value of<br />
the underlying security unless the referenced credit defaults<br />
or declares bankruptcy, in which case the investor<br />
receives an amount equal to the recovery rate.<br />
The Sub-Fund may also engage in forward foreign exchange<br />
contracts, including non-deliverable forwards, for<br />
investment purposes or for hedging purposes, to alter the<br />
currency exposure of the underlying assets, in accordance<br />
with the limits set out by the Central Bank. The Sub-Fund<br />
may also hedge currency exchange risk by entering into<br />
forward, futures and currency swap contracts and purchasing<br />
and selling put or call options on foreign currency and<br />
on foreign currency futures contracts within the limits set<br />
out by the Central Bank. Because currency positions held<br />
by the Sub-Fund may not correspond with the asset position<br />
held, the performance may be strongly influenced by<br />
movements in the FX rates.<br />
The Sub-Fund may for investment purposes or for hedging<br />
purposes purchase and write call and put options (including<br />
straddles) on securities, securities indices (with reference<br />
to bonds) and currencies (including, but not limited<br />
to, the Brazilian real and Russian rouble) and enter into<br />
equity and bond index futures contracts and use options<br />
(including straddles) on such futures contracts.<br />
PineBridge Global Emerging Markets Corporate Bond Fund<br />
FDI referred to herein are further described in the Prospectus<br />
under the heading “Transactions in Financial Derivative<br />
Instruments”.<br />
The use of derivatives will create an exposure risk, however,<br />
any leverage arising as a result of the use of derivatives<br />
will not exceed the Net Asset Value of the Sub-Fund<br />
(i.e. the Sub-Fund will not be leveraged in excess of 100%<br />
of its net assets).<br />
The Manager will employ a risk management process<br />
which will enable it to accurately measure, monitor and<br />
manage the risks attached to financial derivative positions<br />
and details of this process have been provided to the Central<br />
Bank. The Manager will not utilise FDI which have not<br />
been included in the risk management process until such<br />
time as a revised risk management process has been filed<br />
with the Central Bank.<br />
The Manager will, on request, provide supplementary<br />
information to Unitholders relating to the risk management<br />
methods employed, including the quantitative limits that<br />
are applied and any recent developments in the risk and<br />
yield characteristics of the main categories of investments.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />
Bank, hold cash and/or ancillary liquid assets and may<br />
invest in money market instruments (as defined in the<br />
Central Bank's Notices) which may or may not be dealt on<br />
a regulated market and which are rated investment grade<br />
by an international rating agency. Such money market<br />
instruments may include but are not limited to nongovernment<br />
short term obligations (such as fixed or floating<br />
rate commercial paper), obligations of banks or other<br />
depository institutions (such as certificates of deposit and<br />
bankers acceptances), securities issued or otherwise<br />
backed by supranational organisations or by sovereign<br />
governments, their agencies, their instrumentalities and<br />
political sub divisions.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />
Bank, hold deposits with credit institutions as prescribed<br />
in the Central Bank's Notices.<br />
The performance of the Sub-Fund’s portfolio of investments<br />
will be measured against the JP Morgan Corporate<br />
Emerging Markets Bond Index (the "Index"). The Index is<br />
a global emerging markets corporate benchmark which<br />
tracks daily total returns for traded external debt instruments<br />
in emerging markets. The Index includes fixed rate<br />
securities and fixed, floating, amortizing and capitalising<br />
instruments The Investment Manager may consider that,<br />
where the Sub-Fund's portfolio make up is different to that<br />
of the Index, it is necessary or desirable to replicate the<br />
currency exposure of the Index and therefore the Investment<br />
Manager is entitled to alter the currency exposure<br />
characteristics of certain of the assets held within the Sub-<br />
Fund through the use of forward and futures currency<br />
contracts so that, whilst its own determination of portfolio<br />
make up may be reflected in the actual portfolio make up,<br />
the currency exposure can reflect that of the Index.<br />
The Investment Manager is, however, entitled at any time<br />
to change the Index where, for reasons outside the In-<br />
| 246
vestment Manager's control, the Index has been replaced<br />
by another index or where another index may reasonably<br />
be considered by the Investment Manager to have become<br />
the industry standard for the relevant exposure. Unitholders<br />
will be advised of any change in the Index in the next<br />
annual or half-yearly report of the Sub-Fund.<br />
Any changes to the investment objective of the Sub-Fund<br />
and any material changes to the investment policy may not<br />
be made without the prior written approval on the basis of<br />
a majority of votes cast at a general meeting of Unitholders<br />
of the Sub-Fund. Any such changes may not be made<br />
without the approval of the Central Bank. In the event of a<br />
change in investment objective and/or a change to the<br />
investment policy, a reasonable notification period will be<br />
provided by the Manager to enable Unitholders to redeem<br />
their Units prior to implementation of such change.<br />
The Sub-Fund will be managed so as to be fully invested,<br />
other than during periods where the Investment Manager<br />
believes that a larger cash position is warranted.<br />
No assurance can be given that the Sub-Fund's investment<br />
objective will be achieved.<br />
A list of the stock exchanges and markets in which the<br />
Sub-Fund is permitted to invest, in accordance with the<br />
requirements of the Central Bank, is contained in Appendix<br />
I to the Prospectus and should be read in conjunction with,<br />
and subject to, the Sub-Fund's investment objective and<br />
investment policy, as detailed above. The Central Bank<br />
does not issue a list of approved markets. With the exception<br />
of permitted investments in unlisted securities, investment<br />
will be restricted to those stock exchanges and markets<br />
listed in Appendix I to the Prospectus.<br />
The risk factors specific to the Sub-Fund are set out in<br />
section 6 below and include Emerging Markets Risk, Political<br />
& Economic Risk, Russia, Below Investment Grade<br />
Debt Securities, Credit Risk, FDI, Fixed Income Securities,<br />
Credit Default Swaps, Money Market Instrument Risk and<br />
Volatility Risk. These risk factors may not be a complete<br />
list of all risk factors associated with an investment in the<br />
Sub-Fund.<br />
4. Investment Restrictions<br />
The investment restrictions applying to the Sub-Fund, in<br />
accordance with the Regulations and the Central Bank<br />
Notices, are set out in the main body of the Prospectus. In<br />
addition, during such period as the Sub-Fund is registered<br />
in Taiwan the following investment restriction shall also<br />
apply:<br />
The Sub-Fund shall not carry out uncovered<br />
sales of derivatives;<br />
The total value of the Sub-Fund’s open long positions<br />
in derivatives may not exceed 40% of the<br />
net asset value of the Sub-Fund; the total value<br />
of the Sub-Fund’s open short positions in derivatives<br />
may not exceed the total market value in<br />
corresponding securities required to be held by<br />
the Sub-Fund;<br />
If the Sub-Fund intends to hold a higher percentage<br />
of its Net Asset Value in derivatives, ap-<br />
PineBridge Global Emerging Markets Corporate Bond Fund<br />
proval must be obtained in advance from the Financial<br />
Supervisory Commission.<br />
For the avoidance of doubt, at all times the Sub-Fund shall<br />
be managed so as to ensure that the contract value of total<br />
investments in derivatives by the Sub-Fund will be in accordance<br />
with the Regulations and the Central Bank Notices.<br />
5. Unit Class Currency Hedging<br />
In relation to Class A1H, Class A5H, Class A6H, Class<br />
Y1H, Class Y5H and Class Y6H Units only, it is the intention<br />
of the Manager or its delegate to hedge the currency<br />
exposure between the respective denominated currencies<br />
of Class A1H, Class A5H, Class A6H, Class Y1H, Class<br />
Y5H and Class Y6H Units, and US Dollars (the Base Currency<br />
of the Sub-Fund). The Manager or its delegate will<br />
seek to achieve this hedging by using FDI, including but<br />
not limited to currency options and forward currency exchange<br />
contracts as set out, and within the conditions and<br />
limits imposed, by the Central Bank. The conditions in<br />
relation to the use of such hedging strategies are described<br />
in the section of the Prospectus entitled "Operation<br />
of the Fund – Description of Units". Investors’ attention is<br />
also drawn to the risks relating to the adoption of unit class<br />
currency hedging strategies, which are described in the<br />
section of the Prospectus entitled "Risk Factors – Unit<br />
Currency Designation Risk".<br />
6. Additional Risk Factors<br />
The general risk factors set out in the "Risk Factors" section<br />
of the Prospectus apply to the Sub-Fund. In addition,<br />
the following risk factors apply to the Sub-Fund. These<br />
risk factors may not be a complete list of all risk factors<br />
associated with an investment in the Sub-Fund:-<br />
Emerging Markets Risk: Investment in the securities of<br />
companies in 'emerging' or 'developing' countries, or investment<br />
in certain securities markets in 'emerging' or<br />
'developing' markets may involve a high degree of risk and<br />
may be considered speculative. Risks include (i) greater<br />
risk of expropriation, confiscatory taxation, nationalization,<br />
and social, political and economic instability; (ii) the small<br />
current size of the markets for securities of 'emerging' or<br />
'developing' market issuers and the currently low or nonexistent<br />
volume of trading, resulting in lack of liquidity and<br />
in price volatility; (iii) certain national policies which may<br />
restrict the Sub-Fund's investment opportunities including<br />
restrictions on investing in issuers or industries deemed<br />
sensitive to relevant national interests; (iv) the absence of<br />
developed legal structures governing private or foreign<br />
investment and private property; (v) the legal infrastructure<br />
and accounting, auditing and reporting standards in<br />
'emerging' or 'developing' markets may not provide the<br />
same degree of shareholder protection or information to<br />
investors as would generally apply internationally; (vi)<br />
potentially a greater risk regarding the ownership and<br />
custody of securities i.e. in certain countries, ownership is<br />
evidenced by entries in the books of a company or its<br />
registrar. In such instances, no certificates representing<br />
ownership of companies will be held by the Trustee or any<br />
of its local correspondents or in an effective central depository<br />
system; and (vii) 'emerging' or 'developing' markets<br />
| 247
may experience significant adverse economic developments,<br />
including substantial depreciation in currency exchange<br />
rates or unstable currency fluctuations, increased<br />
interest rates, or reduced economic growth rates than<br />
investments in securities of issuers based in developed<br />
countries.<br />
The economies of 'emerging' or 'developing’ markets in<br />
which the Sub-Fund may invest may differ favourably or<br />
unfavourably from the economies of industrialised countries.<br />
The economies of 'emerging' or 'developing' countries<br />
are generally heavily dependent on international trade<br />
and have been and may continue to be adversely affected<br />
by trade barriers, exchange controls, managed adjustments<br />
in relative currency values and other protectionist<br />
measures imposed or negotiated by the countries with<br />
which they trade. Investments in 'emerging' or 'developing'<br />
markets entail risks which include the possibility of political<br />
or social instability, adverse changes in investment or<br />
exchange control regulations, expropriation and withholding<br />
of dividends at source. In addition, such securities may<br />
trade with less frequency and volume than securities of<br />
companies and governments of developed, stable nations<br />
and there is also a possibility that redemption of Units<br />
following a redemption request may be delayed due to the<br />
illiquid nature of such investments.<br />
Political and Economic Risk, Russia: Investments in<br />
companies organised in or who principally do business in<br />
the independent states that were once part of the Soviet<br />
Union, including the Russian Federation pose special<br />
risks, including economic and political unrest and may lack<br />
a transparent and reliable legal system for enforcing the<br />
rights of creditors and Unitholders of the Sub-Fund. The<br />
standard of corporate governance and investor protection<br />
in Russia may not be equivalent to those provided in more<br />
regulated jurisdictions. While the Russian Federation has<br />
returned to positive growth, is generating fiscal and current<br />
account surpluses, and is current on its obligations to<br />
bondholders, uncertainty remains with regard to structural<br />
reforms (e.g. banking sector, land reform and property<br />
rights), the economy's heavy reliance on oil, unfavourable<br />
political developments and / or government policies, and<br />
other economic issues. Investment in Russian stock exchanges<br />
is restricted to MICEX and the RTS stock exchange.<br />
Evidence of legal title to shares in a Russian company is<br />
maintained in book entry form. In order to register an interest<br />
of the company’s shares an individual must travel to<br />
the company’s registrar and open an account with the<br />
registrar. The individual will be provided with an extract of<br />
the share register detailing his interests but the only document<br />
recognised as conclusive evidence of title is the<br />
register itself. Registrars are not subject to effective government<br />
supervision. There is a possibility that the Sub-<br />
Fund could lose its registration through fraud, negligence,<br />
oversight or catastrophe such as a fire. Registrars are not<br />
required to maintain insurance against these occurrences<br />
and are unlikely to have sufficient assets to compensate<br />
the Sub-Fund in the event of loss.<br />
Below Investment Grade Debt Securities: An investment<br />
in high yield securities, or below investment grade<br />
debt securities, meaning securities rated below Baa3 by<br />
PineBridge Global Emerging Markets Corporate Bond Fund<br />
Moody’s or below BBB- by Standard and Poor’s, sometimes<br />
referred to as "junk bonds", or low credit quality<br />
securities involves a higher degree of risk than investment<br />
in investment grade debt securities. Issuers of these securities<br />
are often highly leveraged, so that their ability to<br />
service debt obligations during an economic downturn may<br />
be impaired. The lower ratings of securities reflect a<br />
greater possibility of adverse changes in the financial condition<br />
of the issuer, which may impair the ability of the<br />
issuer to make payments of interest and principal. The risk<br />
of loss due to default in payment of interest or principal by<br />
such issuers is significantly greater than in the case of<br />
investment grade securities because such securities frequently<br />
are subordinated to the prior payment of senior<br />
indebtedness. In the case of default or winding up of an<br />
issuer of below investment grade securities, there is a<br />
greater risk that the capital / assets of the issuer will be<br />
insufficient to meet all of its liabilities and the holders of<br />
below investment grade securities, (who rank as unsecured<br />
creditors) could in such circumstances lose their<br />
entire investment. An economic downturn or a period of<br />
rising interest rates could adversely affect the market for<br />
these securities and reduce the Sub-Fund’s ability to sell<br />
these securities (liquidity risk).<br />
The market for below investment grade rated securities<br />
may be thinner and less active than that for higher quality<br />
securities which can adversely affect the price at which<br />
securities can be sold. To the extent that there is no regular<br />
secondary market trading for certain lower rated securities,<br />
the investment manager may experience difficulty in<br />
valuing such securities and in turn the Sub-Fund’s assets.<br />
Credit Risk: There can be no assurance that the issuers<br />
of securities or other instruments in which a Sub-Fund may<br />
invest will not be subject to credit difficulties, leading to<br />
either the downgrading of such securities or instruments,<br />
or to the loss of some or all of the sums invested in such<br />
securities or instruments or payments due on such securities<br />
or instruments. Sub-Funds may also be exposed to a<br />
credit risk in relation to the counterparties with whom they<br />
transact or place margin or collateral in respect of transactions<br />
in FDI and may bear the risk of counterparty default.<br />
When a Sub-Fund invests in an security or other instrument<br />
which is guaranteed by a bank or other type of financial<br />
institution there can be no assurance that such guarantor<br />
will not itself be subject to credit difficulties, which<br />
may lead to the downgrading of such securities or instruments,<br />
or to the loss of some or all of the sums invested in<br />
such securities or instruments, or payments due on such<br />
securities or instruments.<br />
Financial Derivative Instruments: The prices of derivative<br />
instruments, including futures and options, are highly<br />
volatile. Price movements of forward contracts, futures<br />
contracts and other derivative contracts are influenced by,<br />
among other things, interest rates, changing supply and<br />
demand relationships, trade, fiscal, monetary and exchange<br />
control programs and policies of governments, and<br />
national and international political and economic events<br />
and policies. In addition, governments from time to time<br />
intervene, directly and by regulation, in certain markets,<br />
particularly markets in currencies and interest rate related<br />
futures and options. Such intervention is often intended<br />
directly to influence prices and may, together with other<br />
| 248
factors, cause all of such markets to move rapidly in the<br />
same direction because of, among other things, interest<br />
rate fluctuations.<br />
The use of FDI also involves certain special risks, including:-<br />
(1) dependence on the ability to predict movements in<br />
the prices of securities being hedged and movements in<br />
interest rates, (2) imperfect correlation between the price<br />
movements of the derivatives and price movements of<br />
related investments, (3) the fact that skills needed to use<br />
these instruments are different from those needed to select<br />
the Sub-Fund’s securities, (4) the possible absence of a<br />
liquid market for any particular instrument at any particular<br />
time, (5) possible impediments to effective portfolio management<br />
or the ability to meet redemptions, (6) possible<br />
legal risks arising in relation to derivative contract documentation,<br />
particularly issues arising relating to enforceability<br />
of contracts and limitations thereto, (7) settlement<br />
risk as when dealing with futures, forwards, swaps, contracts<br />
for differences the Sub-Fund’s liability may be potentially<br />
unlimited until the position is closed, and (8) counterparty<br />
risk as the use of OTC derivatives, such as futures,<br />
forward contracts, swap agreements and contracts for<br />
differences will expose the Sub-Fund to credit risk with<br />
respect to the counterparty involved.<br />
Investment in the FDI outlined above by the Sub-Fund may<br />
involve the assumption of obligations as well as rights and<br />
assets. Assets deposited as margin with brokers may not<br />
be held in segregated accounts by the brokers and may<br />
therefore become available to the creditors of such brokers<br />
in the event of their insolvency or bankruptcy.<br />
The Sub-Fund may from time to time utilise both exchange-traded<br />
and OTC credit derivatives as part of its<br />
investment policy and for hedging purposes. These instruments<br />
may be volatile, involve certain special risks and<br />
expose investors to a high risk of loss. When used for<br />
hedging purposes there may be an imperfect correlation<br />
between these instruments and the underlying investments<br />
or market sectors being hedged. Transactions in OTC<br />
derivatives, such as credit derivatives, may involve additional<br />
risk as there is no exchange market on which to<br />
close out an open position.<br />
Fixed Income Securities: Investment in fixed income<br />
securities is subject to interest rate, sector, security and<br />
credit risks. Lower-rated securities will usually offer higher<br />
yields than higher-rated securities to compensate for the<br />
reduced creditworthiness and increased risk of default that<br />
these securities carry. Lower-rated securities generally<br />
tend to reflect short-term corporate and market developments<br />
to a greater extent than higher-rated securities<br />
which respond primarily to fluctuations in the general level<br />
of interest rates. There are fewer investors in lower-rated<br />
securities and it may be harder to buy and sell such securities<br />
at an optimum time.<br />
The volume of transactions effected in certain international<br />
bond markets may be appreciably below that of the world’s<br />
largest markets, such as the United States. Accordingly,<br />
the Sub-Fund’s investment in such markets may be less<br />
liquid and their prices may be more volatile than comparable<br />
investments in securities trading in markets with larger<br />
trading volumes. Moreover, the settlement periods in cer-<br />
PineBridge Global Emerging Markets Corporate Bond Fund<br />
tain markets may be longer than in others which may affect<br />
portfolio liquidity.<br />
Investment grade securities may be subject to the risk of<br />
being downgraded to a rating that is below investment<br />
grade.<br />
Unitholders should note that where investment grade securities<br />
are downgraded to a rating that is below investment<br />
grade after acquisition, there is no specific requirement to<br />
sell such securities unless otherwise stated in the investment<br />
policy outlined above in this Supplement. In the event<br />
of such downgrading, the Manager or its delegates will<br />
promptly analyse such securities and the financials of the<br />
issuer of such securities to determine the action to be<br />
taken (i.e. hold, reduce or buy).<br />
Many fixed income securities especially those issued at<br />
high interest rates provide that the issuer may repay them<br />
early. Issuers often exercise this right when interest rates<br />
decline. Accordingly, holders of securities that are pre-paid<br />
may not benefit fully from the increase in value that other<br />
fixed income securities experience when rates decline.<br />
Furthermore, in such a scenario the Sub-Fund may reinvest<br />
the proceeds of the pay-off at the then current<br />
yields, which will be lower than those paid by the security<br />
that was paid off. Pre-payments may cause losses on<br />
securities purchased at a premium, and unscheduled prepayments,<br />
which will be made at par, will cause the Sub-<br />
Fund to experience loss equal to any unamortized premium.<br />
An investment in sovereign debt securities, including, but<br />
not limited to, those issued by sovereign / government<br />
bodies of countries in the Eurozone, may be subject to<br />
credit and / or default risks. Particularly high (or increasing)<br />
levels of government fiscal deficit and / or high levels of<br />
government debts, amongst other factors, may adversely<br />
affect the credit rating of such sovereign debt securities<br />
and may lead to market concerns of higher default risk. In<br />
the unlikely event of downgrading or default, the value of<br />
such securities may be adversely affected resulting in the<br />
loss of some or all of the sums invested in such securities.<br />
Credit Default Swaps: When the Sub-Fund is the buyer of<br />
a credit default swap, it would be entitled to receive the<br />
agreed-upon value (or par) of a referenced debt obligation<br />
from the counterparty to the swap on the occurrence of<br />
certain credit events in relation to the relevant reference<br />
entity. As consideration, the Sub-Fund would pay to the<br />
counterparty a periodic stream of fixed payments during<br />
the life of the swap if no credit event has occurred, in<br />
which case the Sub-Fund would receive no benefits under<br />
the swap. In circumstances in which the Sub-Fund does<br />
not own the debt securities that are deliverable under a<br />
credit default swap, the Sub-Fund is exposed to the risk<br />
that deliverable securities will not be available in the market,<br />
or will be available only at unfavourable prices. In<br />
certain instances of issuer defaults or restructurings, it has<br />
been unclear under the standard industry documentation<br />
for credit default swaps whether or not a "credit event"<br />
triggering the seller's payment obligation had occurred. In<br />
either of these cases, the Sub-Fund would not be able to<br />
realize the full value of the credit default swap upon a<br />
default by the reference entity. As a seller of credit default<br />
| 249
swaps, the Sub-Fund incurs exposure to the credit of the<br />
reference entity and is subject to many of the same risks it<br />
would incur if it were holding debt securities issued by the<br />
reference entity. However, the Sub-Fund will not have any<br />
legal recourse against the reference entity and will not<br />
benefit from any collateral securing the reference entity's<br />
debt obligations.<br />
Money Market Instrument Risk: Investors should note<br />
the difference between the nature of a deposit and the<br />
nature of an investment in the Sub-Fund, in particular the<br />
risk that the principal invested in the Sub-Fund is capable<br />
of fluctuation and thus Unitholders may not have all of their<br />
principle returned to them on redemption. In addition investment<br />
in the Sub-Fund will not benefit from any deposit<br />
protection scheme such as might be applicable to an investment<br />
in a bank deposit.<br />
Volatility Risk: All markets are subject to volatility based<br />
on prevailing economic conditions. Securities in 'emerging'<br />
or 'developing' markets may involve a higher degree of risk<br />
due to the small current size of the markets for securities<br />
of 'emerging' or 'developing' market issuers and the currently<br />
low or non-existent volume of trading, which could<br />
result in price volatility. Certain economic and political<br />
events in 'emerging' or 'developing' economies, including<br />
changes in foreign exchange policies and current account<br />
positions, could also cause greater volatility in exchange<br />
rates. As stated previously, some of the markets or exchanges<br />
on which a Sub-Fund may invest may prove to be<br />
highly volatile from time to time.<br />
7. Application for Units<br />
The following classes of Unit are currently, or may be,<br />
offered:-<br />
Class A Units denominated in US Dollars<br />
Class A1 Units denominated in Euro<br />
Class A1H Units denominated in Euro<br />
Class A2 Units denominated in Sterling<br />
Class A3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class A4 Units denominated in Hong Kong Dollars<br />
Class A5H Units denominated in Singapore Dollars<br />
Class A6H Units denominated in Australian Dollars<br />
Class AD Units denominated in US Dollars<br />
Class H Units denominated in US Dollars<br />
Class JD Units denominated in US Dollars<br />
Class J3D Units denominated in Japanese Yen<br />
Class Y Units denominated in US Dollars<br />
Class Y1 Units denominated in Euro<br />
Class Y1H Units denominated in Euro<br />
Class Y2 Units denominated in Sterling<br />
Class Y3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class Y4 Units denominated in Hong Kong Dollars<br />
Class Y5H Units denominated in Singapore Dollars<br />
Class Y6H Units denominated in Australian Dollars<br />
Class YD Units denominated in US Dollars<br />
Class Y1D Units denominated in Euro<br />
Class Y3D Units denominated in Japanese Yen<br />
PineBridge Global Emerging Markets Corporate Bond Fund<br />
Class X Units denominated in US Dollars<br />
Class X1 Units denominated in Euro<br />
Class X2 Units denominated in Sterling<br />
Class X3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class A and Class Y Units are currently in issue and are<br />
available for subscription at the Net Asset Value per Unit of<br />
the relevant Class.<br />
Class A1, Class A1H, Class A2, Class A3, Class A4, Class<br />
A5H, Class A6H and Class AD Units are being offered to<br />
the investors at Euro12.50, Euro12.50, STG12.50, JPY<br />
1,500, HKD 12.50, SGD 12.50, AUD 12.50 and USD12.50<br />
respectively during the Initial Offer Period which has commenced<br />
and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />
time).<br />
Class H Units are being offered to investors at USD12.50<br />
during the Initial Offer Period which has commenced and<br />
will close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />
Class JD Units and Class J3D Units are being offered to<br />
investors at USD 100 and JPY 1,500 respectively during<br />
the Initial Offer Period which has commenced and will<br />
close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />
Class Y1, Class Y1H, Class Y2, Class Y3, Class Y4, Class<br />
Y5H and Class Y6H Units are being offered to the investors<br />
at Euro100, Euro100, STG100, JPY 1,500, HKD 100,<br />
SGD 100 and AUD 100 respectively during the Initial Offer<br />
Period which has commenced and will close on 30 June,<br />
2011 at noon (Irish time).<br />
Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units are being offered<br />
to investors at USD100, Euro100 and JPY1,500<br />
respectively during the Initial Offer Period which has commenced<br />
and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />
time).<br />
Class X, Class X1, Class X2 and Class X3 Units are being<br />
offered to the investors at USD100, Euro100, STG100<br />
and JPY 1,500 respectively during the Initial Offer Period<br />
which has commenced and will close on 30 June, 2011 at<br />
noon (Irish time).<br />
The Initial Offer Period may be extended or reduced by the<br />
Manager in accordance with the requirements of the Central<br />
Bank. During the Initial Offer Period, Units will be offered<br />
to investors at the above initial offer prices. Thereafter,<br />
Units will be offered at the Net Asset Value per Unit.<br />
Subscriptions for Class H Units are available to Latin<br />
American investors only and are subject to a higher management<br />
fee than other Unit Classes, this is due to market<br />
factors applicable to Latin American countries.<br />
Subscriptions for Class JD and J3D Units will only be accepted<br />
for investors who are fund of funds type Japanese<br />
investment trusts organised under the Law Concerning<br />
Investment Trusts and Investment Corporations of Japan<br />
which are managed by the Investment Manager or other<br />
investment trust companies registered under the Financial<br />
Instruments and Exchange Act of Japan.<br />
| 250
Subscriptions for Class X, Class X1, Class X2 and Class<br />
X3 Units will only be accepted from investors who have<br />
entered into a separate arrangement (legal agreement)<br />
with the Manager or its delegate.<br />
8. Minimum Initial Subscription, Minimum Holding,<br />
Minimum Subsequent Subscription and<br />
Minimum Redemption Requirements<br />
The Minimum Initial Subscription and Minimum Holding<br />
applicable to each Class of Unit in the Sub-Fund are as<br />
follows:-<br />
Class A Units USD 1,000<br />
Class A1 Units Euro 1,000<br />
Class A1H Units Euro 1,000<br />
Class A2 Units STG 1,000<br />
Class A3 Units JPY 125,000<br />
Class A4 Units HKD 10,000<br />
Class A5H Units SGD 1,000<br />
Class A6H Units AUD 1,000<br />
Class AD Units USD 1,000<br />
Class H Units USD 1,000<br />
Class JD Units USD 1,000,000<br />
Class J3D Units JPY 125,000,000<br />
Class Y Units USD 1,000,000<br />
Class Y1 Units Euro 1,000,000<br />
Class Y1H Units Euro 1,000,000<br />
Class Y2 Units STG 1,000,000<br />
Class Y3 Units JPY 125,000,000<br />
Class Y4 Units HKD 10,000,000<br />
Class Y5H Units SGD 1,000,000<br />
Class Y6H Units AUD 1,000,000<br />
Class YD Units USD 1,000,000<br />
Class Y1D Units Euro 1,000,000<br />
Class Y3D Units JPY 125,000,000<br />
The Minimum Initial Subscription for Class X, Class X1,<br />
Class X2, Class X3 Units is as follows:-<br />
Class X Units USD 10,000,000<br />
Class X1 Units Euro 10,000,000<br />
Class X2 Units STG 10,000,000<br />
Class X3 Units JPY 1,250,000,000<br />
There is no Minimum Holding for Class X, Class X1, Class<br />
X2 or Class X3 Units.<br />
The Minimum Subsequent Subscription and Minimum<br />
Redemption applicable to each Class of Unit in the Sub-<br />
Fund are as follows:-<br />
Class A Units USD 250<br />
Class A1 Units Euro 250<br />
Class A1H Units Euro 250<br />
Class A2 Units STG 250<br />
Class A3 Units JPY 30,000<br />
Class A4 Units HKD 1,000<br />
Class A5H Units SGD 250<br />
Class A6H Units AUD 250<br />
Class AD Units USD 250<br />
PineBridge Global Emerging Markets Corporate Bond Fund<br />
Class H Units USD 250<br />
There are no Minimum Subsequent Subscription or Minimum<br />
Redemption amounts for the Class JD, Class J3D,<br />
Class Y, Class Y1, Class Y1H, Class Y2, Class Y3, Class<br />
Y4, Class Y5H, Class Y6H, Class YD, Class Y1D, Class<br />
Y3D, Class X, Class X1, Class X2, or Class X3 Units.<br />
9. Dealing Day<br />
The Dealing Day for the Sub-Fund is each Business Day.<br />
10. Management and Fund Charges<br />
The Manager is entitled to receive an annual fee accrued<br />
at each Dealing Day and payable monthly in arrears out of<br />
the Sub-Fund as a percentage of the Net Asset Value of<br />
each Class of Unit in the Sub-Fund at the rates stated<br />
below:-<br />
Class A Units 1.80%<br />
Class A1 Units 1.80%<br />
Class A1H Units 1.80%<br />
Class A2 Units 1.80%<br />
Class A3 Units 1.80%<br />
Class A4 Units 1.80%<br />
Class A5H Units 1.80%<br />
Class A6H Units 1.80%<br />
Class AD Units 1.80%<br />
Class H Units 4.00%<br />
Class JD Units 0.50%<br />
Class J3D units 0.50%<br />
Class Y Units 1.00%<br />
Class Y1 Units 1.00%<br />
Class Y1H Units 1.00%<br />
Class Y2 Units 1.00%<br />
Class Y3 Units 1.00%<br />
Class Y4 Units 1.00%<br />
Class Y5H Units 1.00%<br />
Class Y6H Units 1.00%<br />
Class YD Units 1.00%<br />
Class Y1D Units 1.00%<br />
Class Y3D Units 1.00%<br />
Class X Units 0.10%<br />
Class X1 Units 0.10%<br />
Class X2 Units 0.10%<br />
Class X3 Units 0.10%<br />
Details of any other fees and charges relating to the Sub-<br />
Fund are contained in the section headed "Management<br />
and Fund Charges" in the main body of the Prospectus.<br />
The costs and expenses of establishing the Sub-Fund<br />
and the expenses associated with the issue of Units,<br />
including the costs incurred in connection with the preparation<br />
and publication of this Supplement and all legal and<br />
printing costs, which are estimated to amount to approximately<br />
USD 20,000, will be paid out of the assets of the<br />
Sub-Fund. These costs and expenses will be amortised<br />
| 251
within a three year period in accordance with standard<br />
accounting practice.<br />
11. Currency of the Sub-Fund<br />
The Base Currency of the Sub-Fund is US Dollars.<br />
12. Distributions<br />
In relation to the Class AD Units, the Manager intends to<br />
declare a distribution on the last Business Day of each<br />
month. Distributions shall generally be declared out of the<br />
net income (whether in the form of dividends, interest or<br />
otherwise) available for distribution by the Sub-Fund and<br />
realised profits less realised losses and unrealised profits<br />
less unrealised losses.<br />
In relation to Class JD, J3D, YD, Y1D, and Y3D Units, the<br />
Manager intends to declare a distribution on the last Business<br />
Day of February and August of each year. Distributions<br />
shall generally be declared out of the net income<br />
(whether in the form of dividends, interest or otherwise)<br />
available for distribution by the Sub-Fund and realised<br />
profits less realised losses and unrealised profits less<br />
unrealised losses.<br />
In respect of the other classes of Units the Manager may<br />
declare a distribution once a year out of the net income<br />
(whether in the form of dividends, interest or otherwise)<br />
available for distribution by the Sub-Fund and realised<br />
profits less realised losses and unrealised profits less<br />
unrealised losses. The Manager may also declare interim<br />
distributions on the same basis. Annual distributions (if<br />
declared) will be declared and paid on or before 30 June in<br />
each year.<br />
13. Material Contracts<br />
(i) Investment Management Agreement dated 4<br />
March, 2005, between the Manager and Pine-<br />
Bridge Investments Europe Ltd., as amended by a<br />
side letter dated 13 December, 2005, a Supplemental<br />
Investment Management Agreement dated<br />
7 th April 2010 and a side letter dated 4 November,<br />
2010, pursuant to which the latter was appointed<br />
as investment manager to the Sub-Fund. This<br />
agreement may be terminated by either party on 90<br />
days written notice.<br />
Dated: 29 March, 2011<br />
PineBridge Global Emerging Markets Corporate Bond Fund<br />
| 252
NACHTRAG 33<br />
PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />
Nachtrag 33 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />
PineBridge Global Funds<br />
Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />
den PineBridge Merger Arbitrage Fund (der<br />
„„Teilfonds“„), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />
Funds (der „„Fonds“„), einem offenen Investmentfonds<br />
in Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />
der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />
zugelassen wurde.<br />
Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />
29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />
dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />
Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />
allgemeinen Beschreibung:<br />
- des Fonds und seines Managements und seiner<br />
Verwaltung,<br />
- seiner Anlagebeschränkungen und<br />
Kreditaufnahmebefugnisse,<br />
- seiner allgemeinen Management- und<br />
Fondsgebühren,<br />
- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />
Anteilinhaber,<br />
- seiner Risikofaktoren und<br />
- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />
gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />
Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />
Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />
Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />
Verantwortung für die im Prospekt enthaltenen<br />
Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />
Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />
Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />
gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />
Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />
dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />
Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />
Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />
Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />
wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />
darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />
Anleger geeignet.<br />
Definitionen<br />
„„Geschäftstag“„ bedeutet, soweit im Nachtrag für<br />
den betreffenden Teilfonds nichts anderes angegeben<br />
ist, jeder Tag (außer Samstagen, Sonntagen und<br />
gesetzlichen Feiertagen in Irland), der in Irland ein<br />
Bankgeschäftstag ist, und / oder diejenigen anderen<br />
Tage, die der Manager (nach Rücksprache und<br />
Vereinbarung mit der Verwaltungsstelle) jeweils<br />
bestimmt und den Anteilinhabern im Voraus mitteilt.<br />
„„Handelstag“„ bedeutet jeder Geschäftstag<br />
„„M&A-Transaktion(en)” bedeutet Kapitalmaßnahmen,<br />
wie z.B. Restrukturierungen, Fusionen, Übernahmen,<br />
PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />
Konsolidierungen, Veräußerung von im Wesentlichen<br />
allen Vermögenswerten eines Unternehmens,<br />
Tauschangebote, Übernahmeangebote,<br />
Ausgliederungen, Leveraged Buy-outs, Proxy Contests,<br />
Aktienrückkäufe, Rekapitalisierungen und<br />
Liquidationen.<br />
„„Öffentlich bekanntgemacht” bedeutet, bezogen auf<br />
eine M&A-Transaktion, die öffentliche Ankündigung<br />
einer solchen M&A-Transaktion gemäß den<br />
Wertpapier- und / oder Wettbewerbsgesetzen des<br />
jeweiligen Hoheitsgebiets durch Einreichung bei der<br />
zuständigen Aufsichtsbehörde oder Veröffentlichung in<br />
den Medien.<br />
2. Anlageverwalter<br />
Der Manager hat die PineBridge Investments LLC, c/o<br />
CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400,<br />
Wilmington, DE 19808, USA (registrierte Anschrift) und<br />
399 Park Avenue, 4th Floor, New York, NY 10022, USA<br />
(Geschäftsanschrift) zum Anlageverwalter des<br />
Teilfonds bestellt. Der Anlageverwalter trägt die<br />
Verantwortung für die Verwaltung des Vermögens des<br />
Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />
Der Anlageverwalter, ein in den USA ansässiger und<br />
den Vorschriften der Securities and Exchange<br />
Commission unterliegender Investmentmanager, ist<br />
eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Bridge<br />
Partners. Zum 31. Dezember 2010 hatte der<br />
Anlageverwalter Vermögenswerte in Höhe von USD 44<br />
Mrd. unter Verwaltung.<br />
Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />
der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />
bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />
Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />
an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />
Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />
tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />
Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />
Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />
Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />
Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />
festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />
Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />
eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />
Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
3. Anlageziel<br />
Der Teilfonds strebt an, durch Anlagen in öffentlich<br />
bekanntgemachten M&A-Transaktionen<br />
kontinuierlichen Kapitalzuwachs zu erzielen.<br />
4. Anlagepolitik<br />
Merger and Acquisitions („„M&A”)-Arbitrage ist eine<br />
Anlagestrategie, bei der Wertpapiere von<br />
Unternehmen, die an öffentlich bekanntgemachten<br />
M&A-Transaktionen beteiligt sind, gekauft oder verkauft<br />
werden, um von den Erwartungen des Investors<br />
hinsichtlich des Ausgangs der Transaktion zu<br />
profitieren. Die Erträge aus M&A-Arbitrage weisen in<br />
der Regel eine geringe Korrelation zu der Entwicklung<br />
der Aktienmärkte auf.<br />
Beim Eingehen der Arbitrage-Position wird der Anlageverwalter<br />
in der Regel versuchen, von der Differenz<br />
| 253
zwischen dem Wert bzw. Preis der öffentlich bekanntgemachten<br />
M&A-Transaktion und dem Kurs der<br />
Wertpapiere, auf die sich die öffentlich bekanntgemachte<br />
M&A-Transaktion bezieht, zu profitieren. Die<br />
Differenz bzw. der Abschlag des Kurses gegenüber<br />
dem Transaktionswert entsteht in der Regel aus zwei<br />
Gründen: (i) dem Zeitwert von Geld und (2) einem<br />
Risikoaufschlag, da die Einstellung einer öffentlich<br />
bekanntgemachten M&A-Transaktion in der Regel mit<br />
einem Rückgang im Kurs der Wertpapiere des<br />
Zielunternehmens verbunden ist, der zu einem Anlageverlust<br />
führen kann.<br />
Für den Teilfonds gelten keine besonderen<br />
Anforderungen hinsichtlich der geografischen Diversifizierung.<br />
Er kann weltweit anlegen.<br />
Der Ansatz des Anlageverwalters konzentriert sich auf<br />
Analysen auf der Basis von Research hinsichtlich<br />
Fundamentaldaten und aufsichtsrechtlichen Fragen<br />
unter Ausnutzung seiner großen Erfahrung an den<br />
weltweiten Märkten.<br />
Bei der Strukturierung eines Portfolios aus Merger<br />
Arbitrage-Transaktionen wird der Anlageverwalter in<br />
der Regel versuchen:<br />
(i) Erträge mit einer geringen Korrelation zu der<br />
Entwicklung der Aktienmärkte zu erzielen;<br />
(ii) Verluste durch umfangreiche Risikokontrollen<br />
und Diversifizierung zu vermeiden; und<br />
(iii) einen beständigen Gesamtkapitalzuwachs mit<br />
geringer Volatilität anzustreben.<br />
Wenn eine M&A-Transaktion öffentlich bekanntgemacht<br />
wurde, wird der Anlageverwalter die Bedingungen der<br />
Transaktion und die Wahrscheinlichkeit, dass es zum<br />
Vollzug der Transaktion kommt, analysieren. Darüber<br />
hinaus werden die finanziellen und rechtlichen Aspekte<br />
der öffentlich bekanntgemachten M&A-Transaktion<br />
bewertet, unter anderem die Probleme, die sich durch<br />
Vorschriften des Gesellschafts-, Wertpapier- und<br />
Wettbewerbsrechts und Anforderungen von<br />
Aufsichtsbehörden ergeben können, die bilanziellen<br />
und steuerlichen Folgen, die Angemessenheit der<br />
angebotenen Gegenleistung, die Wahrscheinlichkeit,<br />
dass die Gegenleistung von dem übernehmenden<br />
Unternehmen oder einem Dritten erhöht wird, die<br />
Finanzierungszusage und ihre Realisierbarkeit unter<br />
den Marktbedingungen. Der Anlageverwalter wird<br />
feststellen, ob der Gewinn, der aus einer potenziellen<br />
Anlage erzielt werden kann, den Teilfonds in<br />
ausreichendem Maße für die von ihm eingegangenen<br />
Risiken entschädigt.<br />
In Übereinstimmung mit der Merger Arbitrage-Strategie<br />
wird der Anlageverwalter durch Einsatz der in diesem<br />
Absatz genannten Instrumente Long-Positionen in dem<br />
Zielunternehmen und synthetische Short-Positionen in<br />
dem übernehmenden Unternehmen eingehen. Daher<br />
kann der Teilfonds innerhalb der von der Zentralbank<br />
vorgegebenen Grenzen auch in Stammaktien, aktienbezogenen<br />
Wertpapieren wie American Depository<br />
Receipts (ADRs), International Depository Receipts<br />
(IDRs) und Global Depository Receipts (GDRs) und<br />
börsengehandelten Fonds, die an einer anerkannten<br />
Börse gemäß Anhang I zum Prospekt notiert sind,<br />
anlegen.<br />
Um Long-Positionen in Aktien einzugehen, kann der<br />
Anlageverwalter auf Aktien bezogene Total Return<br />
Swaps, Aktienoptionen und Aktien-Futures einsetzen,<br />
PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />
wenn er der Ansicht ist, dass das Engagement in den<br />
zugrundeliegenden Aktien durch diese Instrumente<br />
angemessener oder kosteneffizienter eingegangen<br />
werden kann. Im Normalfall wird der Teilfonds Short-<br />
Positionen eingehen, wenn eine M&A-Transaktion die<br />
Übertragung von Wertpapieren des betroffenen<br />
Unternehmens beinhaltet. Der Teilfonds wird in der<br />
Regel versuchen, eine Long-Position in Höhe von bis<br />
zu 100 % seines Nettoinventarwerts aufzubauen. Zur<br />
Angleichung beabsichtigt der Teilfonds, eine<br />
entsprechende synthetische Short-Position in Höhe von<br />
bis zu 80 % seines Nettoinventarwerts aufzubauen,<br />
indem er synthetische Short-Positionen eingeht. Diese<br />
Anlagen müssen mit dem Anlageziel, der Anlagepolitik<br />
und den Anlagebeschränkungen des Teilfonds und den<br />
von der Zentralbank vorgegebenen Grenzen<br />
übereinstimmen. Synthetische Short-Positionen sind<br />
Positionen, die wirtschaftlich Short-Positionen<br />
entsprechen und durch den Einsatz von Derivaten<br />
eingegangen werden. Wenn der Anlageverwalter Short-<br />
Positionen in Aktien eingehen will, wird er dies nur<br />
synthetisch über den Einsatz von Total Return Swaps,<br />
Optionen (einschließlich Aktienoptionen), Futures auf<br />
Einzelwerte und Aktienindex-Futures tun.<br />
Total Return Swaps bilden synthetisch 1:1 die<br />
wirtschaftlichen Renditen ab. Geldzahlungen des<br />
Teilfonds an die Gegenpartei werden gegen die<br />
Rendite des Total Return Swap getauscht. Sowohl auf<br />
der Long-Seite als auch auf der Short-Seite versucht<br />
der Teilfonds, von der Wertentwicklung des<br />
zugrundeliegenden Wertpapiers zu profitieren. Falls der<br />
Kurs des zugrundeliegenden Wertpapiers um USD 1<br />
sinkt, gewinnt der Teilfonds USD 1. Das betreffende<br />
Wertpapier ist stets ein Wertpapier, das Gegenstand<br />
einer M&A-Transaktion, wie vorstehend beschrieben,<br />
ist. Falls beim Eingehen einer synthetischen Short-<br />
Position beispielsweise der Kurs des<br />
zugrundeliegenden Wertpapiers um USD 1 steigt,<br />
verliert der Teilfonds USD 1. Falls der Kurs des<br />
zugrundeliegenden Wertpapiers hingegen um USD 1<br />
sinkt, gewinnt der Teilfonds USD 1. Das betreffende<br />
Wertpapier ist stets ein Wertpapier, das Gegenstand<br />
einer M&A-Transaktion, wie vorstehend beschrieben,<br />
ist.<br />
Beim Eingehen einer synthetischen Short-Position über<br />
Optionen werden Put-Optionen gekauft und Call-<br />
Optionen verkauft. Zur Umsetzung der Merger<br />
Arbitrage-Strategie kann der Teilfonds innerhalb der<br />
von der Zentralbank vorgegebenen Grenzen zu Anlage-<br />
oder Absicherungszwecken Call- und Put-Optionen auf<br />
Aktien, Aktienindizes, Währungen und Futures-<br />
Kontrakte kaufen und verkaufen und Aktienindex-<br />
Futures-Kontrakte abschließen, um synthetische Short-<br />
Positionen in dem übernehmenden Unternehmen<br />
einzugehen. Der Teilfonds kann außerdem innerhalb<br />
der von der Zentralbank vorgegebenen Grenzen zu<br />
Anlage- oder Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />
(unter anderem mit Barausgleich)<br />
abschließen, um das Währungsrisiko der zugrundeliegenden<br />
Vermögenswerte zu verändern. Der<br />
Teilfonds kann ein Währungsrisiko ferner innerhalb der<br />
von der Zentralbank vorgegebenen Grenzen durch den<br />
Abschluss von Forward-, Future- und Währungsswapgeschäften<br />
absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />
Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />
gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />
Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />
erheblich beeinflusst werden.<br />
| 254
In diesem vereinfachten Prospekt genannte Derivate<br />
sind im Abschnitt „„Geschäfte mit derivativen<br />
Finanzinstrumenten“„ des Prospekts näher<br />
beschrieben.<br />
Der Einsatz von Derivaten kann ein Ausfallrisiko<br />
beinhalten, doch darf das Risiko, das dem Teilfonds<br />
durch den Einsatz von Derivaten entsteht, den<br />
Nettoinventarwert des Teilfonds nicht überschreiten,<br />
d.h. die Steigerung seines Investitionsgrades<br />
(Leverage) darf nicht höher sein als 100 % seines<br />
Nettoinventarwerts.<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />
ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />
ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />
Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />
angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger<br />
jüngster Entwicklungen bei den Risiko- und<br />
Renditemerkmalen der Hauptanlagekategorien.<br />
Der Teilfonds kann insgesamt bis zu 10 % seines<br />
Nettoinventarwerts in regulierten und nicht regulierten<br />
Einrichtungen für gemeinsame Anlagen einschließlich<br />
maßgeblicher Immobilienfonds (REITS), anlegen,<br />
sofern diese Einrichtungen die Anforderungen an von<br />
OGAW erwerbbare Vermögensgegenstände einhalten<br />
und ihr Anlageziel und ihre Anlagepolitik mit<br />
demjenigen bzw. derjenigen des Teilfonds<br />
übereinstimmt. Regulierte Einrichtungen für<br />
gemeinsame Anlagen müssen die Kriterien der<br />
Guidance Note 2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITS im<br />
Sekundärmarkt zu handeln, kann stärker begrenzt sein<br />
als bei anderen Aktien.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
vorgegebenen Grenzen in Geldmarktinstrumenten<br />
anlegen (wie in den Bekanntmachungen der<br />
Zentralbank definiert, und die an einem geregelten<br />
Markt gehandelt oder nicht gehandelt werden), die von<br />
einer internationalen Rating-Agentur ein „„investment<br />
grade“„-Rating erhalten haben. Zu diesen<br />
Geldmarktinstrumenten können unter anderem<br />
Staatsanleihen, Commercial Paper, Unternehmensanleihen,<br />
kurzfristige Geldmarktfonds, kurzfristige<br />
Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen (wie Commercial<br />
Paper mit festem oder variablem Zinssatz), Schuldtitel<br />
von Banken oder anderen Einlagen annehmenden<br />
Instituten (wie Einlagenzertifikate und Bankakzepte),<br />
von supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />
Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />
Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />
besicherte Wertpapiere gehören.<br />
Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
vorgegebenen Grenzen Barmittel und andere<br />
ergänzende flüssige Mittel halten. Der Teilfonds wird so<br />
verwaltet, dass er außer in Zeiten, in denen der<br />
Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein höherer<br />
Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll investiert ist.<br />
PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />
Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />
Teilfonds wird am 3-Monats-LIBOR (London Interbank<br />
Offered Rate), der von der British Bankers Association<br />
an jedem Handelstag ermittelt wird (der „„Index“„),<br />
gemessen.<br />
Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />
jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />
außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />
einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />
Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />
dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />
betreffende Engagement geworden ist. Die<br />
Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />
nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />
in Kenntnis gesetzt.<br />
Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />
wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />
der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />
Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />
werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />
Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />
Änderung des Anlageziels und/oder einer Änderung der<br />
Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />
angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />
ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />
Änderung zurückgeben können.<br />
Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />
mit der Überschrift „„Anlagebeschränkungen“„ im<br />
Prospekt angegebenen Anlagebeschränkungen.<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />
des Teilfonds erreicht wird.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />
Teilfonds gemäß den Vorschriften der Zentralbank<br />
anlegen darf, enthält der Anhang I zum Prospekt, der<br />
zusammen mit und unter Berücksichtigung des<br />
Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds, wie<br />
vorstehend dargelegt, gelesen werden sollte. Die<br />
Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />
heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nichtbörsennotierten<br />
Wertpapieren ist die Anlage auf die im<br />
Anhang I zum Prospekt aufgeführten Wertpapierbörsen<br />
und Märkte beschränkt.<br />
4. Anteilsklassenwährungsabsicherung<br />
Nur in Bezug auf Anteile der Klasse A1H, Klasse Y1H,<br />
Klasse J3H und der Klasse J3HD beabsichtigt der<br />
Manager oder sein Beauftragter, das Wechselkursrisiko<br />
zwischen dem Euro (der Währung, auf die die Anteile<br />
der Klasse A1H und der Klasse Y1H lauten) und dem<br />
US-Dollar (der Basiswährung des Teilfonds) und<br />
zwischen dem japanischen Yen (der Währung, auf die<br />
die Anteile der Klasse J3H und der Klasse J3HD<br />
lauten) und dem US-Dollar abzusichern. Der Manager<br />
wird versuchen, eine solche Absicherung durch den<br />
Einsatz von DFIs, unter anderem Währungsoptionen<br />
und Devisentermingeschäften, wie von der Zentralbank<br />
angegeben und innerhalb der von der Zentralbank<br />
vorgegebenen Bedingungen und Grenzen, zu<br />
erreichen. Die Voraussetzungen für den Einsatz dieser<br />
Absicherungsstrategien sind im Abschnitt „„Betrieb des<br />
Fonds – Beschreibung der Anteile“„ im Prospekt<br />
beschrieben. Anleger werden außerdem auf die mit den<br />
Absicherungsstrategien hinsichtlich der<br />
Anteilsklassenwährung verbundenen Risiken<br />
hingewiesen, die im dem Abschnitt<br />
„„Anteilswährungsrisiko“„ im Prospekt beschrieben sind.<br />
| 255
5. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt „„Risikofaktoren“„ des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />
folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den<br />
Teilfonds. Die Risikofaktoren stellen keine vollständige<br />
Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit einer<br />
Anlage in den Teilfonds verbunden sind:<br />
Kreditrisiko: Es kann keine Zusicherung geben, dass<br />
die Emittenten der Wertpapiere oder sonstigen<br />
Instrumente, in welche der Teilfonds investiert, nicht in<br />
Kreditschwierigkeiten geraten werden, die eine<br />
Herabstufung dieser Wertpapiere oder Instrumente<br />
oder den Verlust eines Teils des in diese Wertpapiere<br />
oder Instrumente investierten Betrags oder des<br />
Gesamtbetrags oder von Zahlungen, die auf diese<br />
Wertpapiere oder Instrumente fällig werden, nach sich<br />
ziehen können. Der Teilfonds kann auch einem<br />
Kreditrisiko in Bezug auf die Kontrahenten unterliegen,<br />
mit denen er Transaktionen tätigt oder bei denen er<br />
Margen oder Sicherheiten für Transaktionen in einem<br />
DFI hinterlegt, und er kann dem Risiko eines Ausfalls<br />
des Kontrahenten unterliegen. Wenn der Teilfonds in<br />
ein Wertpapier oder sonstiges Instrument investiert, für<br />
die eine Bank oder ein Finanzinstitut anderer Art bürgt,<br />
kann es keine Zusicherung geben, dass der Bürge nicht<br />
selbst in Kreditschwierigkeiten gerät, die eine<br />
Herabstufung dieser Wertpapiere oder Instrumente<br />
oder den Verlust eines Teils des in diese Wertpapiere<br />
oder Instrumente investierten Betrags oder des<br />
Gesamtbetrags oder von Zahlungen, die auf diese<br />
Wertpapiere oder Instrumente fällig werden, nach sich<br />
ziehen können.<br />
Derivative Finanzinstrumente: Die Kurse von DFIs,<br />
einschließlich Futures- und Optionskontrakten, sind<br />
hochvolatil. Die Kursbewegungen von DFIs werden<br />
unter anderem durch Zinssätze, Änderungen im<br />
Verhältnis von Angebot und Nachfrage, Handels-,<br />
Steuer-, Währungs- und Devisenkontrollprogramme<br />
und –grundsätze von Regierungen sowie nationale und<br />
internationale politische und wirtschaftliche Ereignisse<br />
und Politik beeinflusst. Ferner greifen Regierungen von<br />
Zeit zu Zeit direkt oder über Vorschriften in bestimmte<br />
Märkten ein, insbesondere Devisenmärkte und Märkte<br />
für auf Zinsen bezogene Futures- und<br />
Optionskontrakte. Ein solcher Eingriff hat häufig eine<br />
direkte Beeinflussung der Kurse zum Ziel und kann<br />
zusammen mit anderen Faktoren zur Folge haben,<br />
dass sich alle diese Märkte schnell in dieselbe Richtung<br />
bewegen, unter anderem aufgrund von<br />
Zinsschwankungen.<br />
Die Verwendung von DFI beinhaltet außerdem<br />
bestimmte besondere Risiken, unter anderem: (1)<br />
Abhängigkeit von der Fähigkeit, die Kursentwicklung<br />
von Wertpapieren, die abgesichert werden, und die<br />
Zinsentwicklung vorherzusagen, (2) unvollständige<br />
Korrelation zwischen den Kursbewegungen der<br />
Derivate und den Kursbewegungen damit verbundener<br />
Anlagen, (3) die Tatsache, dass für den Einsatz dieser<br />
DFIs andere Fertigkeiten erforderlich sind als bei der<br />
Auswahl der Wertpapiere für den Teilfonds, (4) das<br />
mögliche Nichtvorhandensein eines liquiden Marktes<br />
für ein bestimmtes Instrument zu einem bestimmten<br />
Zeitpunkt, (5) mögliche Hindernisse für eine effektive<br />
Vermögensverwaltung oder die Fähigkeit, Rücknahmen<br />
vorzunehmen, (6) mögliche rechtliche Risiken in<br />
PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />
Verbindung mit der Dokumentation der Derivate,<br />
insbesondere in Verbindung mit der Durchsetzbarkeit<br />
von Verträgen und diesbezüglichen Beschränkungen,<br />
(7) das Abrechnungsrisiko, da die Haftung des<br />
Teilfonds bei Geschäften mit Futures-Kontrakten,<br />
Terminkontrakten, Swaps und Differenzkontrakten<br />
möglicherweise unbegrenzt ist, bis die Position<br />
glattgestellt ist, und (8) das Kontrahentenrisiko, da der<br />
Teilfonds beim Einsatz von OTC-Derivaten wie Futures-<br />
Kontrakten, Terminkontrakten, Swaps und<br />
Differenzkontrakten einem Kreditrisiko in Bezug auf die<br />
Gegenpartei ausgesetzt ist.<br />
Anlagen in DFIs durch den Teilfonds, wie vorstehend<br />
beschrieben, können die Übernahme von<br />
Verpflichtungen, Rechten und Vermögenswerten<br />
beinhalten. Vermögenswerte, die als<br />
Sicherheitsleistung bei Maklern hinterlegt werden,<br />
werden von den Maklern möglicherweise nicht in<br />
gesonderten Depots verwahrt, was zur Folge haben<br />
kann, dass Gläubiger solcher Makler im Fall von deren<br />
Insolvenz oder Konkurs darauf Zugriff haben.<br />
Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />
können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />
sein. Wie vorstehend erwähnt, können einige der<br />
Märkte oder Börsen, an denen ein Teilfonds anlegen<br />
kann, mitunter hochvolatil sein.<br />
M&A-Arbitrage-Risiko: Der Anlageverwalter wendet<br />
statistische Kriterien an, um öffentlich<br />
bekanntgemachte M&A-Transaktionen mit hoher<br />
Abschlusswahrscheinlichkeit zu identifizieren. Dabei<br />
kann nicht gewährleistet werden, dass eine öffentlich<br />
bekanntgemachte M&A-Transaktion auch tatsächlich<br />
zum Abschluss kommt. Falls eine vom Anlageverwalter<br />
ausgewählte öffentlich bekanntgemachte M&A-<br />
Transaktion nicht zum Abschluss kommt, kann dem<br />
Teilfonds ein Verlust entstehen.<br />
Verfügbarkeit von geeigneten öffentlich bekannt<br />
gemachten M&A-Transaktionen und Möglichkeit der<br />
Beteiligung an solchen: Da der Markt für öffentlich<br />
bekanntgemachte M&A-Transaktionen zyklisch und von<br />
der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig ist,<br />
kann nicht gewährleistet werden, dass in ausreichender<br />
Zahl öffentlich bekanntgemachte, für M&A-Arbitrage<br />
geeignete M&A-Transaktionen identifiziert werden<br />
können. Der Anlageverwalter geht zwar davon aus,<br />
dass zahlreiche geeignete öffentlich bekanntgemachte<br />
M&A-Transaktionen vorhanden sein werden, es kann<br />
jedoch nicht zugesichert werden, dass solche<br />
Transaktionen dann zur Verfügung stehen, wenn sie<br />
benötigt werden, um die gewünschte Strategie von<br />
Long- und / oder Short-Anlagen in öffentlich<br />
bekanntgemachten M&A-Transaktionen umzusetzen.<br />
Leerverkäufe: In der Regel legen OGAWs wie der<br />
Teilfonds auf „Long-only“-Basis an. Dies bedeutet, dass<br />
der Nettoinventarwert mit dem Marktwert der von ihm<br />
gehaltenen Vermögenswerte steigt bzw. sinkt. Ein<br />
„Leerverkauf” beinhaltet den Verkauf eines<br />
Wertpapiers, dass der Verkäufer nicht besitzt, in der<br />
Hoffnung, dasselbe Wertpapier (oder ein gegen dieses<br />
Wertpapier austauschbares Wertpapier) zu einem<br />
späteren Zeitpunkt zu einem niedrigeren Preis zu<br />
kaufen. Um das Wertpapier an den Käufer liefern zu<br />
können, muss der Verkäufer das Wertpapier ausleihen<br />
und ist verpflichtet, das Wertpapier (oder ein gegen<br />
| 256
dieses Wertpapier austauschbares Wertpapier) an den<br />
Verleiher zurückzugeben. Dies erfolgt durch den<br />
späteren Kauf des betreffenden Wertpapiers. Obwohl<br />
es dem Teilfonds nach den Vorschriften nicht gestattet<br />
ist, Leerverkäufe zu tätigen, kann der Anlageverwalter<br />
durch Einsatz bestimmter DFIs, die denselben<br />
wirtschaftlichen Zweck verfolgen wie ein Leerverkauf<br />
(eine „synthetische Short-Position“) sowohl „Long“- als<br />
auch „Short“-Positionen in den einzelnen Aktien und<br />
den einzelnen Märkten eingehen. Infolgedessen kann<br />
der Teilfonds neben Vermögenswerten, deren Wert<br />
entsprechend den Märkten steigt oder fällt, auch<br />
Positionen halten, deren Wert steigt, wenn der Wert<br />
des Marktes fällt, bzw. deren Wert fällt, wenn der Wert<br />
des Marktes steigt. Das Eingehen von synthetischen<br />
Short-Positionen beinhaltet kreditfinanzierte Geschäfte<br />
und kann dementsprechend mit höheren Risiken<br />
behaftet sein als Anlagen auf Basis einer Long-<br />
Position. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass<br />
synthetische Short-Positionen in DFIs, die<br />
entsprechend einer solchen Strategie eingegangen<br />
werden, nicht die beabsichtigte Performance erzielen,<br />
wodurch dem Teilfonds ein Verlust entstehen kann.<br />
Ferner werden Emittenten eines Wertpapiers, das im<br />
Rahmen einer Arbitrage-Strategie gekauft wird, an<br />
öffentlich bekanntgemachten M&A-Transaktionen<br />
beteiligt sein. Solche öffentlich bekannt gemachten<br />
M&A-Transaktionen kommen möglicherweise nicht so<br />
zum Abschluss wie ursprünglich geplant oder können<br />
scheitern.<br />
Länderauswahlrisiko: Jedes Land, in das der<br />
Teilfonds investieren kann, hat seine eigene spezifische<br />
Dynamik bei Fusionen oder Ereignissen. Diese kann<br />
sich auf das Risikoprofil einer Transaktionen auswirken.<br />
So beeinflussen beispielsweise unterschiedliche<br />
kulturelle und politische Themen, lokale M&A-<br />
Verfahren, aufsichtsrechtliche Bestimmungen, Liquidität<br />
und Bewertungen die Taktiken, die bei Transaktionen<br />
im Zusammenhang mit Ereignissen im Ausland<br />
angewandt werden. Generell beabsichtigt der<br />
Anlageverwalter, die Vermögenswerte des Teilfonds in<br />
erster Linie an hochentwickelten, reifen Märkten zu<br />
handeln.<br />
6. Beantragung von Anteilen<br />
Anträge auf Ausgabe von Anteilen sollten spätestens<br />
um 12:00 Uhr (irischer Zeit) zwei Geschäftstage vor<br />
dem betreffenden Handelstag bei der Verwaltungsstelle<br />
eingehen.<br />
Die Erstzeichnungsfrist für den Teilfonds hat begonnen<br />
und endet am 30. Juni 2011 um 12:00 Uhr (irischer<br />
Zeit). Die Erstzeichnungsfrist kann durch den Manager<br />
in Einklang mit den Vorschriften der Zentralbank<br />
verlängert oder verkürzt werden. Folgende<br />
Anteilsklassen werden während der Erstzeichnungsfrist<br />
angeboten:<br />
Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A1 in Euro<br />
Anteile der Klasse A1H in Euro<br />
PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />
Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse AD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />
Anteile der Klasse Y1H in Euro<br />
Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />
Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse J in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse JD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse J3H in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse J3HD in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse X1 in Euro<br />
Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />
Während der Erstausgabefrist werden die Anteile den<br />
Anlegern zu den folgenden Erstausgabepreisen<br />
angeboten. Danach werden die Anteile zum<br />
Nettoinventarwert pro Anteil angeboten.<br />
Anteile der Klasse A1 - Euro 12,50<br />
Anteile der Klasse A1H - Euro 12,50<br />
Anteile der Klasse A2 - STG 12,50<br />
Anteile der Klasse A3 - JPY 1.500<br />
Anteile der Klasse AD - USD 12,50<br />
Anteile der Klasse Y1 - Euro 100<br />
Anteile der Klasse Y1H - Euro 100<br />
Anteile der Klasse Y2 - STG 100<br />
Anteile der Klasse Y3 - JPY 1.500<br />
Anteile der Klasse YD - USD 100<br />
Anteile der Klasse Y1D - Euro 100<br />
Anteile der Klasse Y3D - JPY 1.500<br />
Anteile der Klasse J - USD 100<br />
Anteile der Klasse JD - USD 100<br />
Anteile der Klasse J3H - JPY 1.500<br />
Anteile der Klasse J3HD - JPY 1.500<br />
Anteile der Klasse X - USD 100<br />
Anteile der Klasse X1 - Euro 100<br />
Anteile der Klasse X2 - STG 100<br />
Anteile der Klasse X3 - JPY 1.500<br />
Anteile der Klasse A und Klasse Y sind derzeit im<br />
Umlauf und können zum Nettoinventarwert gezeichnet<br />
werden.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klassen J, JD, J3H und<br />
J3HD werden nur für Anleger angenommen, die<br />
japanische Investmenttrusts in Form von Dachfonds<br />
sind, die nach dem japanischen Gesetz über<br />
Investmenttrusts und Investmentgesellschaften<br />
gegründet wurden und die von dem Anlageverwalter<br />
| 257
oder anderen nach dem Financial Instruments and<br />
Exchange Act of Japan registrierten<br />
Investmenttrustgesellschaften verwaltet werden.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />
X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />
gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />
dem Manager oder seinem Beauftragten<br />
abgeschlossen haben.<br />
7. Anforderungen bezüglich<br />
Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />
Mindestfolgezeichnung und<br />
Mindestrücknahme<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />
Mindestbestände:<br />
Anteile der Klasse A USD 1.000<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse A1H Euro 1.000<br />
Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />
Anteile der Klasse AD USD 1.000<br />
Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1H Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />
Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />
Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />
Anteile der Klasse J USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse JD USD 1.000.000<br />
Anteile der Klasse J3H JPY 100.000.000<br />
Anteile der Klasse J3HD JPY 100.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />
Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />
Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />
Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />
folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />
Mindestrücknahmen:<br />
Anteile der Klasse A USD 250<br />
Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse A1H Euro 250<br />
Anteile der Klasse A2 STG 250<br />
Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse AD USD 250<br />
Anteile der Klasse J USD 100.000<br />
Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y1H,<br />
Klasse Y2, Klasse Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse<br />
Y3D, Klasse JD, Klasse J3H, Klasse J3HD, Klasse X,<br />
Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />
Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />
PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />
8. Rücknahme von Anteilen<br />
Anträge auf Rücknahme von Anteilen sollten<br />
spätestens um 12:00 Uhr (irischer Zeit) zwei<br />
Geschäftstage vor dem betreffenden Handelstag bei<br />
der Verwaltungsstelle eingehen.<br />
9. Management- und Fondsgebühren<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />
an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />
nachträglich aus dem Vermögen des Teilfonds als<br />
Prozentsatz des Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse<br />
des Teilfonds in nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />
Anteile der Klasse A 1,60%<br />
Anteile der Klasse A1 1,60%<br />
Anteile der Klasse A1H 1,60%<br />
Anteile der Klasse A2 1,60%<br />
Anteile der Klasse A3 1,60%<br />
Klasse AD Anteile 1,60%<br />
Anteile der Klasse Y 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y1 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y1H 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y2 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y3 1,00%<br />
Anteile der Klasse YD 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y1D 1,00%<br />
Anteile der Klasse Y3D 1,00%<br />
Anteile der Klasse J 0,50%<br />
Anteile der Klasse JD 0,50%<br />
Anteile der Klasse J3H 0,50%<br />
Anteile der Klasse J3HD 0,50%<br />
Anteile der Klasse X 0,10%<br />
Anteile der Klasse X1 0,10%<br />
Anteile der Klasse X2 0,10%<br />
Anteile der Klasse X3 0,10%<br />
Zusätzlich zu den Gebühren, die wie oben beschrieben<br />
an den Manager zahlbar sind, kann der Manager<br />
Anspruch auf eine Performancegebühr (die<br />
„Performancegebühr“) aus dem Vermögen des<br />
Teilfonds für jede Anteilsklasse des Teilfonds haben,<br />
die handelstäglich berechnet wird.<br />
Jede Performancegebühr wird auf Basis eines<br />
Performancezeitraums (jeweils ein<br />
„Performancezeitraum“) ermittelt. Der erste<br />
Performancezeitraum beginnt am Ende der<br />
Erstzeichnungsfrist und endet am 31. Dezember 2010.<br />
Der erste Wert, der für die Ermittlung der ersten<br />
Performancegebühr herangezogen wird, ist der<br />
Erstausgabepreis. Die darauf folgenden<br />
Performancezeiträume sind die aufeinanderfolgenden<br />
Jahreszeiträume, jeweils endend am letzten<br />
Geschäftstag des Kalenderjahres.<br />
Der Manager hat Anspruch auf jährlich 15 % des<br />
Betrages, um den der Nettoinventarwert pro Anteil am<br />
letzten Geschäftstag des Performancezeitraums<br />
(bereinigt um die im betreffenden Performancezeitraum<br />
aufgelaufenen Performancegebühren) entweder (i) den<br />
Anstieg des Nettoinventarwerts pro Anteil zwischen<br />
dem ersten Geschäftstag und dem letzten Geschäftstag<br />
| 258
des betreffenden Performancezeitraums über die<br />
Hurdle Rate (die „Hurdle Rate“ ist der 3-Monats-LIBOR<br />
plus 1%) oder (ii) den höchsten über die Hurdle Rate<br />
hinausgehenden Nettoinventarwert pro Anteil am<br />
letzten Geschäftstag eines vorangegangenen<br />
Performancezeitraums (die „High Water Mark“)<br />
übertrifft, je nachdem, was höher ist.<br />
Die gesamte zahlbare Performancegebühr wird<br />
handelstäglich durch Multiplikation der Performance pro<br />
Anteil, wie oben beschrieben, mit der Anzahl der an<br />
diesem Handelstag in Umlauf befindlichen Anteile der<br />
betreffenden Anteilsklasse berechnet. Falls ein<br />
Anteilinhaber seine Anteile vor Ende des<br />
Performancezeitraums zurückgibt, sind etwaige für<br />
diese Anteile aufgelaufene, aber noch nicht<br />
ausgezahlte Performancegebühren, die im<br />
Nettoinventarwert pro Anteil berücksichtigt sind, an den<br />
Manager auszuzahlen.<br />
Die Performancegebühr wird durch die<br />
Verwaltungsstelle berechnet und durch den Treuhänder<br />
geprüft. Die Performancegebühr wird zusätzlich durch<br />
die Abschlussprüfer nach der Jahresabschlussprüfung<br />
des Fonds geprüft.<br />
Wird der Teilfonds geschlossen, so werden die an den<br />
Manager zahlbaren Gebühren auf Basis eines<br />
Zeitraums berechnet, der am letzten Tag, an dem der<br />
Teilfonds in Betrieb ist, endet, angepasst um die Anzahl<br />
von Tagen, die im laufenden Performancezeitraum<br />
verstrichen sind, als Prozentsatz der Gesamtzahl von<br />
Tagen des Performancezeitraums.<br />
Der Manager kann auf seine Performancegebühr ganz<br />
oder teilweise verzichten oder jeden Teil der<br />
Performancegebühr reduzieren.<br />
Performancegebühren werden, sofern sie anfallen,<br />
sobald wie möglich nach Geschäftsschluss des<br />
Geschäftstages nach dem Ende des betreffenden<br />
Performancezeitraums ausgezahlt, jedoch spätestens<br />
am letzten Tag des folgenden Performancezeitraums.<br />
Zur Klarstellung wird festgehalten, dass in die<br />
Berechnung der Performancegebühr sämtliche<br />
realisierten und nicht realisierten Nettogewinne und -<br />
verluste einbezogen werden können. Anleger sollten<br />
beachten, dass Performancegebühren auf nicht<br />
realisierte Gewinne bezahlt werden können, die in der<br />
Folge niemals realisiert werden.<br />
Die Kosten und Aufwendungen der Errichtung des<br />
Teilfonds und die mit der Ausgabe von Anteilen<br />
verbundenen Aufwendungen, einschließlich der im<br />
Zusammenhang mit der Erstellung und Veröffentlichung<br />
dieses Nachtrags entstandenen Kosten sowie aller<br />
Rechts- und Druckkosten, die sich auf schätzungsweise<br />
rund USD 120.000 belaufen, werden aus dem<br />
Vermögen des Teilfonds beglichen. Diese Kosten und<br />
Aufwendungen werden in Übereinstimmung mit<br />
üblicher Bilanzierungspraxis über einen Zeitraum von<br />
drei Jahren abgeschrieben.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „„Management- und<br />
Fondsgebühren“„ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
10. Ausschüttungen<br />
PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D,<br />
Klasse Y3D, Klasse JD und Klasse J3HD beabsichtigt<br />
der Manager, am letzten Geschäftstag der Monate Mai<br />
und November eines jeden Jahres eine Ausschüttung<br />
festzusetzen. Ausschüttungen werden grundsätzlich<br />
aus den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des<br />
Teilfonds (ob in Form von Zinsen, Dividenden oder<br />
anderer Form) und den realisierten Gewinnen abzüglich<br />
der realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse AD beabsichtigt der<br />
Manager, am letzten Geschäftstag jedes Monats eine<br />
Ausschüttung festzusetzen. Ausschüttungen werden<br />
grundsätzlich aus den ausschüttungsfähigen<br />
Nettoerträgen des Teilfonds (ob in Form von Zinsen,<br />
Dividenden oder anderer Form) und den realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der realisierten Verluste und den<br />
nicht realisierten Gewinnen abzüglich der nicht<br />
realisierten Verluste festgesetzt.<br />
Im Bezug auf alle anderen Anteilsklassen kann der<br />
Manager einmal jährlich eine Ausschüttung festsetzen.<br />
Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt. Auf derselben Grundlage kann der<br />
Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />
festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />
festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />
Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
11. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />
12. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments LLC, geändert durch<br />
einen Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag<br />
vom 7. April 2010 und eine<br />
Ergänzungsvereinbarung vom 17. November<br />
2010, wonach Letztere zum Anlageverwalter<br />
des Teilfonds bestellt wurde. Dieser Vertrag<br />
kann von jeder der Parteien mit einer Frist von<br />
90 Tagen schriftlich gekündigt werden.<br />
29. März 2011<br />
Q:\Commer PineBridge\PROSPECT\PineBridge Global<br />
Funds - 2010 Update\PineBridge Global Funds - 2010<br />
Update D28DF.doc<br />
| 259
SUPPLEMENT 34<br />
PineBridge BRIC Bond Fund<br />
Supplement 34 to the Prospectus dated 29 March,<br />
2011 for PineBridge Global Funds<br />
This Supplement contains specific information in relation<br />
to PineBridge BRIC Bond Fund (the "Sub-Fund"), a<br />
sub-fund of PineBridge Global Funds (the "Fund") an<br />
open-ended umbrella unit trust authorised by the Central<br />
Bank pursuant to the Regulations.<br />
This Supplement forms part of and should be read<br />
in conjunction with the Prospectus for the Fund<br />
dated 29 March, 2011 and any Supplements thereto,<br />
which contains the general description of:-<br />
- the Fund and its management and administration;<br />
- its investment restrictions and borrowing powers;<br />
- its general management and Fund charges;<br />
- the taxation of the Fund and of its Unitholders;<br />
- its risk factors; and<br />
- names of all other sub-funds of the Fund<br />
which is available from the Manager at 30 North<br />
Wall Quay, IFSC, Dublin 1, Ireland.<br />
PineBridge Investments Ireland Limited is the Manager<br />
of the Fund. The Directors of the Manager are set out in<br />
the main body of the Prospectus.<br />
The Directors of the Manager accept responsibility for<br />
the information contained in the Prospectus and this<br />
Supplement. To the best of the knowledge and belief of<br />
the Directors (who have taken all reasonable care to<br />
ensure that such is the case) such information is in<br />
accordance with the facts and does not omit anything<br />
likely to affect the import of such information. The Directors<br />
accept responsibility accordingly.<br />
The audited financial information for the Fund will be<br />
sent on request to any Unitholder.<br />
An investment in the Sub-Fund should not constitute<br />
a substantial proportion of an investment portfolio<br />
and may not be appropriate for all investors.<br />
The Sub-Fund may invest in FDI for investment<br />
purposes as specified in this Supplement.<br />
Definitions<br />
“BRIC” means Brazil, Russia, India and China (to include<br />
Hong Kong and Macau).<br />
1. Investment Manager<br />
The Manager has appointed PineBridge Investments<br />
Europe Ltd., Plantation Place South, 60 Great Tower<br />
Street, London EC3R 5AZ, England to act as investment<br />
manager to the Sub-Fund. The Investment Manager<br />
has the responsibility for the investment management,<br />
on a discretionary basis, of the assets of the Sub-<br />
Fund.<br />
The Investment Manager is authorised and regulated<br />
by the United Kingdom Financial Services Authority in<br />
the conduct of its investment business. The Investment<br />
Manager is a London based investment management<br />
company which is a wholly owned subsidiary of Bridge<br />
PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />
Partners. As at 31 December, 2010, it had responsibility<br />
for the investment of assets of STG 5.28 billion. Its<br />
executive officers have managed portfolios of fixed<br />
income securities and European equities for more than<br />
10 years.<br />
The Investment Manager is also a member company of<br />
PineBridge Investments. PineBridge Investments provides<br />
investment advice and markets asset management<br />
products and services to its clients around the<br />
world. It operates as a multi-strategy investment manager<br />
in 32 countries and jurisdictions with USD 82.1<br />
billion in assets under management as of 31 December,<br />
2010. PineBridge Investments is a leading asset manager<br />
with long-term track records across listed equity,<br />
fixed income and alternative investments strategies,<br />
and a rich heritage managing assets for one of the<br />
world’s largest insurance and financial services companies.<br />
2. Investment Objective<br />
The Sub-Fund seeks to achieve long-term, capital appreciation<br />
through investment in bonds issued primarily<br />
by governments, government agencies, supranationals,<br />
corporate entities and financial institutions located in<br />
BRIC countries and through investment in the currencies<br />
of these BRIC countries. Such securities may be<br />
denominated in the local currency of any of the OECD<br />
member countries or the local currency of the countries<br />
in which the Sub-Fund is permitted to invest as per<br />
investment guidelines.<br />
3. Investment Policy<br />
The Sub-Fund will invest not less than two-thirds of the<br />
Sub-Fund’s total assets in bond issues of issuers domiciled<br />
in or exercising the predominant part of their economic<br />
activities in BRIC countries or currencies of these<br />
BRIC countries. Investment in Russia is not expected to<br />
exceed 35% of the Sub-Fund’s Net Asset Value.<br />
Of its total assets, the Sub-Fund may invest up to onethird<br />
in money market instruments such as time deposits,<br />
convertible bonds, or fixed or floating rate commercial<br />
paper, up to 25% in convertible bonds and bonds<br />
with warrants attached and up to 10% in equity and<br />
equity-related securities (such as American, International,<br />
and Global Depository Receipts (ADRs / IDRs /<br />
GDRs) and exchange traded funds which are listed on<br />
a Recognised Exchange as set out in Appendix 1 to the<br />
Prospectus (excluding convertibles and bonds with<br />
warrants attached), provided that these investments in<br />
aggregate do not exceed one-third of the Sub-Fund’s<br />
total assets.<br />
The Sub-Fund’s investment strategy is research-driven<br />
and is comprised of top-down and bottom-up analyses.<br />
The trends in the global economy, the interest rates and<br />
the foreign exchange markets are aggregated to form a<br />
top-down view. The bottom-up analysis evaluates the<br />
fundamental trends, valuations and technical factors of<br />
each prospective investment. The effect of this process<br />
is the composition of an actively managed, BRIC bond<br />
portfolio.<br />
The Sub-Fund's assets will be predominantly invested<br />
in fixed and/or floating rate bonds which have a minimum,<br />
long term debt rating of C by Standard and<br />
Poor’s, or equivalent by Moody’s or other rating agency<br />
| 260
at the time of purchase. Where no rating is available,<br />
the Manager, with the advice of the Investment Manager,<br />
may assign its own rating, which must be deemed<br />
the equivalent of C or better as rated by Standard and<br />
Poor’s, or equivalent by Moody’s or other rating agency<br />
at the time of purchase. The Investment Manager may<br />
invest in securities rated Selective Default by Standard<br />
and Poor’s, or equivalent by another rating agency.<br />
The Sub-Fund may invest up to 10% in aggregate of its<br />
Net Asset Value in regulated or unregulated collective<br />
investment schemes, which investment meets UCITS<br />
eligible assets requirements and where the investment<br />
objectives and policies of these schemes are consistent<br />
with that of the Sub-Fund. Regulated collective investment<br />
schemes must meet the criteria set out in Guidance<br />
Note 2/03.<br />
The Sub-Fund may engage in forward foreign exchange<br />
contracts, including non-deliverable forwards<br />
(“NDFs”), for investment purposes or for hedging purposes,<br />
to alter the currency exposure of the underlying<br />
assets, in accordance with the limits set out by the<br />
Central Bank. The Sub-Fund may also hedge currency<br />
exchange risk by entering into forward, futures and<br />
currency swap contracts and purchasing and selling put<br />
or call options on foreign currency and on foreign currency<br />
futures contracts within the limits set out by the<br />
Central Bank. Because currency positions held by the<br />
Sub-Fund may not correspond with the asset position<br />
held, the performance may be strongly influenced by<br />
movements in the FX rates.<br />
The Sub-Fund may for investment purposes or for<br />
hedging purposes purchase and write call and put options<br />
(including straddles) on securities (which will<br />
mainly be bonds but also other securities outlined<br />
above in the investment policy), securities indices (with<br />
reference to bonds) and currencies (including, but not<br />
limited to, the Brazilian real, Russian rouble, Indian<br />
rupee and Chinese renminbi) and enter into equity and<br />
bond index futures contracts and use options (including<br />
straddles) on such futures contracts.<br />
FDI referred to herein are further described in the Prospectus<br />
under the heading “Transactions in Financial<br />
Derivative Instruments”.<br />
The use of derivatives will create an exposure risk,<br />
however, any leverage arising as a result of the use of<br />
derivatives will not exceed the Net Asset Value of the<br />
Sub-Fund (i.e. the Sub-Fund will not be leveraged in<br />
excess of 100% of its net assets).<br />
Where considered appropriate, the Sub-Fund may<br />
utilise credit default swaps ("CDS"), or credit linked<br />
notes ("CLN") for investment purposes or for hedging<br />
purposes, including protection against credit or default<br />
risks, subject to the conditions and within the limits laid<br />
down by the Central Bank. Such investments must be<br />
in accordance with the investment objectives, investment<br />
policy and investment restrictions of the Sub-<br />
Fund.<br />
A CDS is an FDI which operates to mitigate credit risk.<br />
The protection buyer purchases protection from the<br />
protection seller for losses that might be incurred as a<br />
result of a default or other credit event in relation to an<br />
underlying security, typically a bond. The protection<br />
buyer pays a premium for the protection and the protec-<br />
PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />
tion seller agrees to make a payment to compensate<br />
the protection buyer for losses incurred upon the occurrence<br />
of any one of a number of possible specified<br />
credit events, as set out in the CDS agreement. In<br />
relation to the use of CDSs, the Sub-Fund may be a<br />
protection buyer and/or a protection seller.<br />
A CLN is a security that pays a fixed or floating coupon<br />
during the life of the note (the coupon is linked to the<br />
performance of a reference asset, typically bonds) and<br />
which allows the issuer to transfer a specific credit risk<br />
to an investor. At maturity, the investor receives the par<br />
value of the underlying security unless the referenced<br />
credit defaults or declares bankruptcy, in which case<br />
the investor receives an amount equal to the recovery<br />
rate.<br />
The Manager will employ a risk management process<br />
which will enable it to accurately measure, monitor and<br />
manage the risks attached to financial derivative positions<br />
and details of this process have been provided to<br />
the Central Bank. The Manager will not utilise FDI<br />
which have not been included in the risk management<br />
process until such time as a revised risk management<br />
process has been filed with the Central Bank.<br />
The Manager will, on request, provide supplementary<br />
information to Unitholders relating to the risk management<br />
methods employed, including the quantitative<br />
limits that are applied and any recent developments in<br />
the risk and yield characteristics of the main categories<br />
of investments.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the<br />
Central Bank, hold cash and/or ancillary liquid assets<br />
and may invest in money market instruments (as defined<br />
in the Central Bank's Notices) which may or may<br />
not be dealt on a regulated market and which are rated<br />
investment grade by an international rating agency.<br />
Such money market instruments may include but are<br />
not limited to non-government short term obligations<br />
(such as fixed or floating rate commercial paper), obligations<br />
of banks or other depository institutions (such<br />
as certificates of deposit and bankers acceptances),<br />
securities issued or otherwise backed by supranational<br />
organisations or by sovereign governments, their agencies,<br />
their instrumentalities and political sub divisions.<br />
The Sub-Fund may, within the limits laid down by the<br />
Central Bank, hold deposits with credit institutions as<br />
prescribed in the Central Bank's Notices.<br />
The performance of the Sub-Fund’s portfolio of investments<br />
will be measured against an equal weighting of<br />
the JP Morgan Corporate Emerging Markets Bond<br />
Index for each of the BRIC countries (the "Index"). The<br />
Index is a customised blend of the global emerging<br />
markets corporate indices reflecting the portfolio allocation<br />
of the Sub-Fund. The Index includes fixed rate<br />
securities and fixed, floating, amortising and capitalising<br />
instruments.<br />
The Investment Manager may consider that, where the<br />
Sub-Fund's portfolio make up is different to that of the<br />
Index, it is necessary or desirable to replicate the currency<br />
exposure of the Index and therefore the Investment<br />
Manager is entitled to alter the currency exposure<br />
characteristics of certain of the assets held within the<br />
Sub-Fund through the use of forward and futures currency<br />
contracts so that, whilst its own determination of<br />
| 261
portfolio make up may be reflected in the actual portfolio<br />
make up, the currency exposure can reflect that of<br />
the Index.<br />
The Investment Manager is, however, entitled at any<br />
time to change the Index where, for reasons outside the<br />
Investment Manager's control, the Index has been<br />
replaced by another index or where another index may<br />
reasonably be considered by the Investment Manager<br />
to have become the industry standard for the relevant<br />
exposure. Unitholders will be advised of any change in<br />
the Index in the next annual or half-yearly report of the<br />
Sub-Fund.<br />
Any changes to the investment objective of the Sub-<br />
Fund and any material changes to the investment policy<br />
may not be made without the prior written approval on<br />
the basis of a majority of votes cast at a general meeting<br />
of Unitholders of the Sub-Fund. Any such changes<br />
may not be made without the approval of the Central<br />
Bank. In the event of a change in investment objective<br />
and/or a change to the investment policy, a reasonable<br />
notification period will be provided by the Manager to<br />
enable Unitholders to redeem their Units prior to implementation<br />
of such change.<br />
The Sub-Fund will be managed so as to be fully invested,<br />
other than during periods where the Investment<br />
Manager believes that a larger cash position is warranted.<br />
No assurance can be given that the Sub-Fund's investment<br />
objective will be achieved.<br />
A list of the stock exchanges and markets in which the<br />
Sub-Fund is permitted to invest, in accordance with the<br />
requirements of the Central Bank, is contained in Appendix<br />
I to the Prospectus and should be read in conjunction<br />
with, and subject to, the Sub-Fund's investment<br />
objective and investment policy, as detailed above. The<br />
Central Bank does not issue a list of approved markets.<br />
With the exception of permitted investments in unlisted<br />
securities, investment will be restricted to those stock<br />
exchanges and markets listed in Appendix I to the Prospectus.<br />
The risk factors specific to the Sub-Fund are set out in<br />
section 6 below and include Emerging Markets Risk,<br />
Political & Economic Risk - Russia, Below Investment<br />
Grade Debt Securities, Credit Risk, Financial Derivative<br />
Instruments, Credit Default Swaps, Fixed Income Securities,<br />
Money Market Instrument Risk and Volatility Risk.<br />
These risk factors may not be a complete list of all risk<br />
factors associated with an investment in the Sub-Fund.<br />
The investment restrictions applying to the Sub-Fund, in<br />
accordance with the Regulations and the Central Bank<br />
Notices, are set out in the main body of the Prospectus.<br />
For the avoidance of doubt, at all times the Sub-Fund<br />
shall be managed so as to ensure that the contract<br />
value of total investments in derivatives by the Sub-<br />
Fund will be in accordance with the Regulations and the<br />
Central Bank Notices.<br />
4. Unit Class Currency Hedging<br />
In relation to Class A1H, Class A5H, Class A6H, Class<br />
Y1H, Class Y5H and Class Y6H Units only, it is the<br />
intention of the Manager or its delegate to hedge the<br />
currency exposure between the respective denomi-<br />
PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />
nated currencies of Class A1H, Class A5H, Class A6H,<br />
Class Y1H, Class Y5H and Class Y6H Units, and US<br />
Dollars (the Base Currency of the Sub-Fund). The<br />
Manager or its delegate will seek to achieve this hedging<br />
by using FDI, including but not limited to currency<br />
options and forward currency exchange contracts as<br />
set out, and within the conditions and limits imposed, by<br />
the Central Bank. The conditions in relation to the use<br />
of such hedging strategies are described in the section<br />
of the Prospectus entitled "Operation of the Fund –<br />
Description of Units". Investors’ attention is also drawn<br />
to the risks relating to the adoption of unit class currency<br />
hedging strategies, which are described in the<br />
section of the Prospectus entitled "Risk Factors – Unit<br />
Currency Designation Risk".<br />
5. Additional Risk Factors<br />
The general risk factors set out in the "Risk Factors"<br />
section of the Prospectus apply to the Sub-Fund. In<br />
addition, the following risk factors apply to the Sub-<br />
Fund. These risk factors may not be a complete list of<br />
all risk factors associated with an investment in the<br />
Sub-Fund:-<br />
Emerging Markets Risk: Investment in the securities<br />
of companies in 'emerging' or 'developing' countries, or<br />
investment in certain securities markets in 'emerging' or<br />
'developing' markets may involve a high degree of risk<br />
and may be considered speculative. Risks include (i)<br />
greater risk of expropriation, confiscatory taxation, nationalization,<br />
and social, political and economic instability;<br />
(ii) the small current size of the markets for securities<br />
of 'emerging' or 'developing' market issuers and the<br />
currently low or non-existent volume of trading, resulting<br />
in lack of liquidity and in price volatility; (iii) certain<br />
national policies which may restrict the Sub-Fund's<br />
investment opportunities including restrictions on investing<br />
in issuers or industries deemed sensitive to<br />
relevant national interests; (iv) the absence of developed<br />
legal structures governing private or foreign investment<br />
and private property; (v) the legal infrastructure<br />
and accounting, auditing and reporting standards in<br />
'emerging' or 'developing' markets may not provide the<br />
same degree of shareholder protection or information to<br />
investors as would generally apply internationally; (vi)<br />
potentially a greater risk regarding the ownership and<br />
custody of securities i.e. in certain countries, ownership<br />
is evidenced by entries in the books of a company or its<br />
registrar. In such instances, no certificates representing<br />
ownership of companies will be held by the Trustee or<br />
any of its local correspondents or in an effective central<br />
depository system; and (vii) 'emerging' or 'developing'<br />
markets may experience significant adverse economic<br />
developments, including substantial depreciation in<br />
currency exchange rates or unstable currency fluctuations,<br />
increased interest rates, or reduced economic<br />
growth rates than investments in securities of issuers<br />
based in developed countries.<br />
The economies of 'emerging' or 'developing’ markets in<br />
which the Sub-Fund may invest may differ favourably or<br />
unfavourably from the economies of industrialised<br />
countries. The economies of 'emerging' or 'developing'<br />
countries are generally heavily dependent on international<br />
trade and have been and may continue to be<br />
adversely affected by trade barriers, exchange controls,<br />
managed adjustments in relative currency values and<br />
other protectionist measures imposed or negotiated by<br />
the countries with which they trade. Investments in<br />
| 262
'emerging' or 'developing' markets entail risks which<br />
include the possibility of political or social instability,<br />
adverse changes in investment or exchange control<br />
regulations, expropriation and withholding of dividends<br />
at source. In addition, such securities may trade with<br />
less frequency and volume than securities of companies<br />
and governments of developed, stable nations and<br />
there is also a possibility that redemption of Units following<br />
a redemption request may be delayed due to the<br />
illiquid nature of such investments.<br />
Political and Economic Risk - Russia: Investments in<br />
companies organised in or who principally do business<br />
in the independent states that were once part of the<br />
Soviet Union, including the Russian Federation pose<br />
special risks, including economic and political unrest<br />
and may lack a transparent and reliable legal system<br />
for enforcing the rights of creditors and Unitholders of<br />
the Sub-Fund. The standard of corporate governance<br />
and investor protection in Russia may not be equivalent<br />
to those provided in more regulated jurisdictions. While<br />
the Russian Federation has returned to positive growth,<br />
is generating fiscal and current account surpluses, and<br />
is current on its obligations to bondholders, uncertainty<br />
remains with regard to structural reforms (e.g. banking<br />
sector, land reform and property rights), the economy's<br />
heavy reliance on oil, unfavourable political developments<br />
and / or government policies, and other economic<br />
issues. Investment in Russian stock exchanges<br />
is restricted to MICEX and the RTS stock exchange.<br />
Evidence of legal title to shares in a Russian company<br />
is maintained in book entry form. In order to register an<br />
interest of the company’s shares an individual must<br />
travel to the company’s registrar and open an account<br />
with the registrar. The individual will be provided with an<br />
extract of the share register detailing his interests but<br />
the only document recognised as conclusive evidence<br />
of title is the register itself. Registrars are not subject to<br />
effective government supervision. There is a possibility<br />
that the Sub-Fund could lose its registration through<br />
fraud, negligence, oversight or catastrophe such as a<br />
fire. Registrars are not required to maintain insurance<br />
against these occurrences and are unlikely to have<br />
sufficient assets to compensate the Sub-Fund in the<br />
event of loss.<br />
Below Investment Grade Debt Securities: An investment<br />
in high yield securities, or below investment<br />
grade debt securities, meaning securities rated below<br />
Baa3 by Moody’s or below BBB- by Standard and<br />
Poor’s, sometimes referred to as "junk bonds", or low<br />
credit quality securities involves a higher degree of risk<br />
than investment in investment grade debt securities.<br />
Issuers of these securities are often highly leveraged,<br />
so that their ability to service debt obligations during an<br />
economic downturn may be impaired. The lower ratings<br />
of securities reflect a greater possibility of adverse<br />
changes in the financial condition of the issuer, which<br />
may impair the ability of the issuer to make payments of<br />
interest and principal. The risk of loss due to default in<br />
payment of interest or principal by such issuers is significantly<br />
greater than in the case of investment grade<br />
securities because such securities frequently are subordinated<br />
to the prior payment of senior indebtedness.<br />
In the case of default or winding up of an issuer of below<br />
investment grade securities, there is a greater risk<br />
that the capital / assets of the issuer will be insufficient<br />
to meet all of its liabilities and the holders of below<br />
investment grade securities, (who rank as unsecured<br />
PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />
creditors) could in such circumstances lose their entire<br />
investment. An economic downturn or a period of rising<br />
interest rates could adversely affect the market for<br />
these securities and reduce the Sub-Fund’s ability to<br />
sell these securities (liquidity risk).<br />
The market for below investment grade rated securities<br />
may be thinner and less active than that for higher<br />
quality securities which can adversely affect the price at<br />
which securities can be sold. To the extent that there is<br />
no regular secondary market trading for certain lower<br />
rated securities, the investment manager may experience<br />
difficulty in valuing such securities and in turn the<br />
Sub-Fund’s assets.<br />
Credit Risk: There can be no assurance that the issuers<br />
of securities or other instruments in which a Sub-<br />
Fund may invest will not be subject to credit difficulties,<br />
leading to either the downgrading of such securities or<br />
instruments, or to the loss of some or all of the sums<br />
invested in such securities or instruments or payments<br />
due on such securities or instruments. Sub-Funds may<br />
also be exposed to a credit risk in relation to the counterparties<br />
with whom they transact or place margin or<br />
collateral in respect of transactions in FDI and may bear<br />
the risk of counterparty default. When a Sub-Fund invests<br />
in an security or other instrument which is guaranteed<br />
by a bank or other type of financial institution there<br />
can be no assurance that such guarantor will not itself<br />
be subject to credit difficulties, which may lead to the<br />
downgrading of such securities or instruments, or to the<br />
loss of some or all of the sums invested in such securities<br />
or instruments, or payments due on such securities<br />
or instruments.<br />
Financial Derivative Instruments: The prices of derivative<br />
instruments, including futures and options, are<br />
highly volatile. Price movements of forward contracts,<br />
futures contracts and other derivative contracts are<br />
influenced by, among other things, interest rates,<br />
changing supply and demand relationships, trade, fiscal,<br />
monetary and exchange control programs and<br />
policies of governments, and national and international<br />
political and economic events and policies. In addition,<br />
governments from time to time intervene, directly and<br />
by regulation, in certain markets, particularly markets in<br />
currencies and interest rate related futures and options.<br />
Such intervention is often intended directly to influence<br />
prices and may, together with other factors, cause all of<br />
such markets to move rapidly in the same direction<br />
because of, among other things, interest rate fluctuations.<br />
The use of FDI also involves certain special risks, including:-<br />
(1) dependence on the ability to predict<br />
movements in the prices of securities being hedged and<br />
movements in interest rates, (2) imperfect correlation<br />
between the price movements of the derivatives and<br />
price movements of related investments, (3) the fact<br />
that skills needed to use these instruments are different<br />
from those needed to select the Sub-Fund’s securities,<br />
(4) the possible absence of a liquid market for any particular<br />
instrument at any particular time, (5) possible<br />
impediments to effective portfolio management or the<br />
ability to meet redemptions, (6) possible legal risks<br />
arising in relation to derivative contract documentation,<br />
particularly issues arising relating to enforceability of<br />
contracts and limitations thereto, (7) settlement risk as<br />
when dealing with futures, forwards, swaps, contracts<br />
for differences the Sub-Fund’s liability may be poten-<br />
| 263
tially unlimited until the position is closed, and (8) counterparty<br />
risk as the use of OTC derivatives, such as<br />
futures, forward contracts, swap agreements and contracts<br />
for differences will expose the Sub-Fund to credit<br />
risk with respect to the counterparty involved.<br />
Investment in the FDI outlined above by the Sub-Fund<br />
may involve the assumption of obligations as well as<br />
rights and assets. Assets deposited as margin with<br />
brokers may not be held in segregated accounts by the<br />
brokers and may therefore become available to the<br />
creditors of such brokers in the event of their insolvency<br />
or bankruptcy.<br />
The Sub-Fund may from time to time utilise both exchange-traded<br />
and OTC credit derivatives as part of its<br />
investment policy and for hedging purposes. These<br />
instruments may be volatile, involve certain special<br />
risks and expose investors to a high risk of loss. When<br />
used for hedging purposes there may be an imperfect<br />
correlation between these instruments and the underlying<br />
investments or market sectors being hedged.<br />
Transactions in OTC derivatives, such as credit derivatives,<br />
may involve additional risk as there is no exchange<br />
market on which to close out an open position.<br />
Credit Default Swaps: When the Sub-Fund is the<br />
buyer of a credit default swap, it would be entitled to<br />
receive the agreed-upon value (or par) of a referenced<br />
debt obligation from the counterparty to the swap on the<br />
occurrence of certain credit events in relation to the<br />
relevant reference entity. As consideration, the Sub-<br />
Fund would pay to the counterparty a periodic stream of<br />
fixed payments during the life of the swap if no credit<br />
event has occurred, in which case the Sub-Fund would<br />
receive no benefits under the swap. In circumstances in<br />
which the Sub-Fund does not own the debt securities<br />
that are deliverable under a credit default swap, the<br />
Sub-Fund is exposed to the risk that deliverable securities<br />
will not be available in the market, or will be available<br />
only at unfavourable prices. In certain instances of<br />
issuer defaults or restructurings, it has been unclear<br />
under the standard industry documentation for credit<br />
default swaps whether or not a "credit event" triggering<br />
the seller's payment obligation had occurred. In either<br />
of these cases, the Sub-Fund would not be able to<br />
realize the full value of the credit default swap upon a<br />
default by the reference entity. As a seller of credit<br />
default swaps, the Sub-Fund incurs exposure to the<br />
credit of the reference entity and is subject to many of<br />
the same risks it would incur if it were holding debt<br />
securities issued by the reference entity. However, the<br />
Sub-Fund will not have any legal recourse against the<br />
reference entity and will not benefit from any collateral<br />
securing the reference entity's debt obligations.<br />
Fixed Income Securities: Investment in fixed income<br />
securities is subject to interest rate, sector, security and<br />
credit risks. Lower-rated securities will usually offer<br />
higher yields than higher-rated securities to compensate<br />
for the reduced creditworthiness and increased<br />
risk of default that these securities carry. Lower-rated<br />
securities generally tend to reflect short-term corporate<br />
and market developments to a greater extent than<br />
higher-rated securities which respond primarily to fluctuations<br />
in the general level of interest rates. There are<br />
fewer investors in lower-rated securities and it may be<br />
harder to buy and sell such securities at an optimum<br />
time.<br />
PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />
The volume of transactions effected in certain international<br />
bond markets may be appreciably below that of<br />
the world’s largest markets, such as the United States.<br />
Accordingly, the Sub-Fund’s investment in such markets<br />
may be less liquid and their prices may be more<br />
volatile than comparable investments in securities trading<br />
in markets with larger trading volumes. Moreover,<br />
the settlement periods in certain markets may be longer<br />
than in others which may affect portfolio liquidity.<br />
Investment grade securities may be subject to the risk<br />
of being downgraded to a rating that is below investment<br />
grade.<br />
Many fixed income securities especially those issued at<br />
high interest rates provide that the issuer may repay<br />
them early. Issuers often exercise this right when interest<br />
rates decline. Accordingly, holders of securities that<br />
are pre-paid may not benefit fully from the increase in<br />
value that other fixed income securities experience<br />
when rates decline. Furthermore, in such a scenario the<br />
Sub-Fund may re-invest the proceeds of the pay-off at<br />
the then current yields, which will be lower than those<br />
paid by the security that was paid off. Pre-payments<br />
may cause losses on securities purchased at a premium,<br />
and unscheduled pre-payments, which will be<br />
made at par, will cause the Sub-Fund to experience<br />
loss equal to any unamortized premium.<br />
An investment in sovereign debt securities, including,<br />
but not limited to, those issued by sovereign / government<br />
bodies of countries in the Eurozone, may be subject<br />
to credit and / or default risks. Particularly high (or<br />
increasing) levels of government fiscal deficit and / or<br />
high levels of government debts, amongst other factors,<br />
may adversely affect the credit rating of such sovereign<br />
debt securities and may lead to market concerns of<br />
higher default risk. In the unlikely event of downgrading<br />
or default, the value of such securities may be adversely<br />
affected resulting in the loss of some or all of<br />
the sums invested in such securities.<br />
Money Market Instrument Risk: Investors should<br />
note the difference between the nature of a deposit and<br />
the nature of an investment in the Sub-Fund, in particular<br />
the risk that the principal invested in the Sub-Fund is<br />
capable of fluctuation and thus Unitholders may not<br />
have all of their principle returned to them on redemption.<br />
In addition investment in the Sub-Fund will not<br />
benefit from any deposit protection scheme such as<br />
might be applicable to an investment in a bank deposit.<br />
Volatility Risk: All markets are subject to volatility<br />
based on prevailing economic conditions. Securities in<br />
'emerging' or 'developing' markets may involve a higher<br />
degree of risk due to the small current size of the markets<br />
for securities of 'emerging' or 'developing' market<br />
issuers and the currently low or non-existent volume of<br />
trading, which could result in price volatility. Certain<br />
economic and political events in 'emerging' or 'developing'<br />
economies, including changes in foreign exchange<br />
policies and current account positions, could also cause<br />
greater volatility in exchange rates. As stated previously,<br />
some of the markets or exchanges on which a<br />
Sub-Fund may invest may prove to be highly volatile<br />
from time to time.<br />
6. Application for Units<br />
| 264
The following classes of Unit are currently, or may be,<br />
offered:-<br />
Class A Units denominated in US Dollars<br />
Class A1 Units denominated in Euro<br />
Class A1H Units denominated in Euro<br />
Class A2 Units denominated in Sterling<br />
Class A3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class A4 Units denominated in Hong Kong Dollars<br />
Class A5H Units denominated in Singapore Dollars<br />
Class A6H Units denominated in Australian Dollars<br />
Class AD Units denominated in US Dollars<br />
Class H Units denominated in US Dollars<br />
Class JD Units denominated in US Dollars<br />
Class Y Units denominated in US Dollars<br />
Class Y1 Units denominated in Euro<br />
Class Y1H Units denominated in Euro<br />
Class Y2 Units denominated in Sterling<br />
Class Y3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class Y4 Units denominated in Hong Kong Dollars<br />
Class Y5H Units denominated in Singapore Dollars<br />
Class Y6H Units denominated in Australian Dollars<br />
Class YD Units denominated in US Dollars<br />
Class Y1D Units denominated in Euro<br />
Class Y3D Units denominated in Japanese Yen<br />
Class X Units denominated in US Dollars<br />
Class X1 Units denominated in Euro<br />
Class X2 Units denominated in Sterling<br />
Class X3 Units denominated in Japanese Yen<br />
Class JDX Units denominated in US Dollars<br />
Class JD and Class JDX Units are currently in issue<br />
and are available for subscription at the Net Asset<br />
Value per Unit of Class JD and Class JDX respectively.<br />
Class A, Class A1, Class A1H, Class A2, Class A3,<br />
Class A4, Class A5H, Class A6H and Class AD Units<br />
are being offered to the investors at USD12.50,<br />
Euro12.50, Euro12.50, STG12.50, JPY 1,500, HKD<br />
12.50, SGD 12.50, AUD 12.50 and USD12.50 respectively<br />
during the Initial Offer Period which commenced<br />
on 21 February, 2011 at noon (Irish time) and will close<br />
on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />
Class H Units are being offered to investors at<br />
USD12.50 during the Initial Offer Period which commenced<br />
on 21 February, 2011 at noon (Irish time) and<br />
will close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />
Class Y, Class Y1, Class Y1H, Class Y2, Class Y3,<br />
Class Y4, Class Y5H and Class Y6H Units are being<br />
offered to the investors at USD100, Euro100, Euro100,<br />
STG100, JPY 1,500, HKD 100, SGD 100 and AUD 100<br />
respectively during the Initial Offer Period which commenced<br />
on 21 February, 2011 at noon (Irish time) and<br />
will close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />
Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units are being<br />
offered to investors at USD100, Euro100 and JPY1,500<br />
respectively during the Initial Offer Period which commenced<br />
on 21 February, 2011 at noon (Irish time) and<br />
will close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />
Class X, Class X1, Class X2 and Class X3 Units are<br />
being offered to the investors at USD100, Euro100,<br />
PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />
STG100 and JPY 1,500 respectively during the Initial<br />
Offer Period which commenced on 21 February, 2011<br />
at noon (Irish time) and will close on 30 June, 2011 at<br />
noon (Irish time).<br />
The Initial Offer Period may be extended or reduced by<br />
the Manager in accordance with the requirements of the<br />
Central Bank. During the Initial Offer Period, Units will<br />
be offered to investors at the above initial offer prices.<br />
Thereafter, Units will be offered at the Net Asset Value<br />
per Unit.<br />
Subscriptions for Class H Units are available to Latin<br />
American investors only and are subject to a higher<br />
management fee than other Unit Classes, this is due to<br />
market factors applicable to Latin American countries.<br />
Subscriptions for Class JD Units and Class JDX Units<br />
will only be accepted for investors who are Japanese<br />
investment trusts organised under the Law Concerning<br />
Investment Trusts and Investment Corporations which<br />
are managed by investment management companies<br />
registered under the Financial Instruments and Exchange<br />
Act of Japan.<br />
Subscriptions for Class X, Class X1, Class X2, Class<br />
X3 and Class JDX Units will only be accepted from<br />
investors who have entered into a separate arrangement<br />
(legal agreement) with the Manager or its delegate.<br />
7. Minimum Initial Subscription, Minimum<br />
Holding, Minimum Subsequent Subscription<br />
and Minimum Redemption Requirements<br />
The Minimum Initial Subscription and Minimum Holding<br />
applicable to each Class of Unit in the Sub-Fund are as<br />
follows:-<br />
Class A Units USD 1,000<br />
Class A1 Units Euro 1,000<br />
Class A1H Units Euro 1,000<br />
Class A2 Units STG 1,000<br />
Class A3 Units JPY 125,000<br />
Class A4 Units HKD 10,000<br />
Class A5H Units SGD 1,000<br />
Class A6H Units AUD 1,000<br />
Class AD Units USD 1,000<br />
Class H Units USD 1,000<br />
Class JD Units USD 100,000<br />
Class Y Units USD 1,000,000<br />
Class Y1 Units Euro 1,000,000<br />
Class Y1H Units Euro 1,000,000<br />
Class Y2 Units STG 1,000,000<br />
Class Y3 Units JPY 125,000,000<br />
Class Y4 Units HKD 10,000,000<br />
Class Y5H Units SGD 1,000,000<br />
Class Y6H Units AUD 1,000,000<br />
Class YD Units USD 1,000,000<br />
Class Y1D Units Euro 1,000,000<br />
Class Y3D Units JPY 125,000,000<br />
The Minimum Initial Subscription for Class X, Class X1,<br />
Class X2, Class X3 and Class JDX Units is as follows:-<br />
Class X Units USD 10,000,000<br />
| 265
Class X1 Units Euro 10,000,000<br />
Class X2 Units STG 10,000,000<br />
Class X3 Units JPY 1,250,000,000<br />
Class JDX Units USD 10,000,000<br />
There is no Minimum Holding for Class X, Class X1,<br />
Class X2, Class X3 or Class JDX Units.<br />
The Minimum Subsequent Subscription and Minimum<br />
Redemption applicable to each Class of Unit in the<br />
Sub-Fund are as follows:-<br />
Class A Units USD 250<br />
Class A1 Units Euro 250<br />
Class A1H Units Euro 250<br />
Class A2 Units STG 250<br />
Class A3 Units JPY 30,000<br />
Class A4 Units HKD 1,000<br />
Class A5H Units SGD 250<br />
Class A6H Units AUD 250<br />
Class AD Units USD 250<br />
Class H Units USD 250<br />
There are no Minimum Subsequent Subscription or<br />
Minimum Redemption amounts for the Class JD, Class<br />
Y, Class Y1, Class Y1H, Class Y2, Class Y3, Class Y4,<br />
Class Y5H, Class Y6H, Class YD, Class Y1D, Class<br />
Y3D, Class X, Class X1, Class X2, Class X3 or Class<br />
JDX Units.<br />
8. Dealing Day<br />
The Dealing Day for the Sub-Fund is each Business<br />
Day.<br />
9. Management and Fund Charges<br />
The Manager is entitled to receive an annual fee accrued<br />
at each Dealing Day and payable monthly in<br />
arrears out of the Sub-Fund as a percentage of the Net<br />
Asset Value of each Class of Unit in the Sub-Fund at<br />
the rates stated below:-<br />
Class A Units 1.80%<br />
Class A1 Units 1.80%<br />
Class A1H Units 1.80%<br />
Class A2 Units 1.80%<br />
Class A3 Units 1.80%<br />
Class A4 Units 1.80%<br />
Class A5H Units 1.80%<br />
Class A6H Units 1.80%<br />
Class AD Units 1.80%<br />
Class H Units 4.00%<br />
Class JD Units 0.50%<br />
Class Y Units 1.00%<br />
Class Y1 Units 1.00%<br />
Class Y1H Units 1.00%<br />
Class Y2 Units 1.00%<br />
Class Y3 Units 1.00%<br />
Class Y4 Units 1.00%<br />
Class Y5H Units 1.00%<br />
Class Y6H Units 1.00%<br />
Class YD Units 1.00%<br />
PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />
Class Y1D Units 1.00%<br />
Class Y3D Units 1.00%<br />
Class X Units 0.10%<br />
Class X1 Units 0.10%<br />
Class X2 Units 0.10%<br />
Class X3 Units 0.10%<br />
Class JDX Units 0.10%<br />
Details of any other fees and charges relating to the<br />
Sub-Fund are contained in the section headed "Management<br />
and Fund Charges" in the main body of the<br />
Prospectus.<br />
The costs and expenses of establishing the Sub-Fund<br />
and the expenses associated with the issue of Units,<br />
including the costs incurred in connection with the<br />
preparation and publication of this Supplement and all<br />
legal and printing costs, which are estimated to<br />
amount to approximately USD 60,000, will be paid out<br />
of the assets of the Sub-Fund. These costs and expenses<br />
will be amortised within a three year period in<br />
accordance with standard accounting practice.<br />
10. Currency of the Sub-Fund<br />
The Base Currency of the Sub-Fund is US Dollars.<br />
11. Distributions<br />
In relation to the Class AD, Class JD and Class JDX<br />
Units, the Manager intends to declare a distribution on<br />
the last Business Day of each month. Distributions<br />
shall generally be declared out of the net income<br />
(whether in the form of dividends, interest or otherwise)<br />
available for distribution by the Sub-Fund and realised<br />
profits less realised losses and unrealised profits less<br />
unrealised losses.<br />
In relation to Class YD, Class Y1D, and Class Y3D<br />
Units, the Manager intends to declare a distribution on<br />
the last Business Day of February and August of each<br />
year. Distributions shall generally be declared out of the<br />
net income (whether in the form of dividends, interest or<br />
otherwise) available for distribution by the Sub-Fund<br />
and realised profits less realised losses and unrealised<br />
profits less unrealised losses.<br />
In respect of the other classes of Units the Manager<br />
may declare a distribution once a year out of the net<br />
income (whether in the form of dividends, interest or<br />
otherwise) available for distribution by the Sub-Fund<br />
and realised profits less realised losses and unrealised<br />
profits less unrealised losses. The Manager may also<br />
declare interim distributions on the same basis. Annual<br />
distributions (if declared) will be declared and paid on or<br />
before 30 June in each year.<br />
12. Material Contracts<br />
(i) Investment Management Agreement dated 4<br />
March, 2005, between the Manager and Pine-<br />
Bridge Investments Europe Ltd., as amended by<br />
a side letter dated 13 December, 2005, a Supplemental<br />
Investment Management Agreement<br />
dated 7 April 2010, a side letter dated 4 November,<br />
2010 and a side letter dated 18 February,<br />
2011 pursuant to which the latter was appointed<br />
as investment manager to the Sub-<br />
| 266
Fund. This agreement may be terminated by either<br />
party on 90 days written notice.<br />
Dated: 29 March, 2011<br />
PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />
Q:\Commer PineBridge\PROSPECT\PineBridge Global Funds<br />
- 2010 Update\PineBridge Global Funds - 2010 Update DF.doc<br />
| 267
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR ANLEGER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND<br />
Der Manager des Fonds hat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 132 Investmentgesetz seine<br />
Absicht angezeigt, Anteile der Teilfonds des Fonds in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich zu vertreiben.<br />
Zahl- und Informationsstelle in Deutschland<br />
Gemäß einem Zahl- und Informationsstellenvertrag vom 20. Juni 2005 (der „Zahl- und Informationsstellenvertrag“) ist die<br />
BHF-BANK AG, Bockenheimer Landstraße 10, 60323 Frankfurt am Main (die „deutsche Zahl- und Informationsstelle“),<br />
vom Manager gemäß § 131 Investmentgesetz zur Zahl- und Informationsstelle in Deutschland für die Teilfonds, die in<br />
Deutschland öffentlich vertrieben werden dürfen, bestellt worden.<br />
In der Bundesrepublik Deutschland ansässige Anteilinhaber können ihre Anteile an den Teilfonds, die in Deutschland<br />
öffentlich vertrieben werden dürfen, über die deutsche Zahl- und Informationsstelle kaufen, umschichten und<br />
zurückgeben. In der Bundesrepublik Deutschland ansässige Anteilinhaber können auch verlangen, dass alle anderen<br />
Zahlungen, die aus Vermögenswerten des Fonds an Anteilinhaber zu leisten sind (z. B. Ertragsausschüttungen), über<br />
die deutsche Zahl- und Informationsstelle erfolgen.<br />
Zahlungen über die deutsche Zahl- und Informationsstelle können in Euro empfangen oder übermittelt werden, wobei die<br />
Kosten des Umtauschs dieser Zahlungen, der von der deutschen Zahlstelle für diese Zwecke durchgeführt wird,<br />
zusammen mit den Kosten, die für die Übermittlung an den oder von dem Anleger anfallen, vom Anleger zu tragen sind.<br />
Alle vorstehend erwähnten Zahlungen werden unter Abzug gegebenenfalls anwendbarer Steuern geleistet.<br />
In der Bundesrepublik Deutschland ansässige Anteilinhaber können den ausführlichen Prospekt vom 29. März 2011, die<br />
zuletzt veröffentlichten vereinfachten Prospekte vom 29. März 2011, die Treuhandurkunde einschließlich der Ersten<br />
Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 6. Juli 2005, der Zweiten Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 13. Dezember<br />
2005, der Dritten Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 7. Februar 2006, der Vierten Ergänzung zur Treuhandurkunde<br />
vom 3. Juli 2007, der Fünften Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 2. November 2007, der Sechsten Ergänzung zur<br />
Treuhandurkunde vom 27. März 2009, der Siebten Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 7. April 2010 und der Achten<br />
Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 29. März 2011, den jeweils letzten Jahresbericht und, falls danach veröffentlicht,<br />
den jeweils letzten Halbjahresbericht und die aktuellen Ausgabe- und Rücknahmepreise für die Anteile kostenlos bei der<br />
deutschen Zahl- und Informationsstelle postalisch oder elektronisch erhalten. Die geänderten Verwaltungsverträge, der<br />
geänderte Vertriebsvertrag, der geänderte Vertrag über den Repräsentanten in Hongkong, die geänderten<br />
Anlageverwaltungsverträge, der geänderte Anlageberatungsvertrag, die geänderten Unteranlageberatungsverträge, der<br />
geänderte Anlageverwaltungsvertrag für die Tochtergesellschaft, der geänderte Depotbankvertrag, die OGAW-<br />
Vorschriften und die Zentralbank-Richtlinien und eine Liste der Funktionen jedes der Verwaltungsratsmitglieder als<br />
Verwaltungsratsmitglied und Gesellschafter während der letzten fünf Jahre unter Angabe derjenigen, die gegenwärtig<br />
bestehen, können bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle kostenlos eingesehen und eine Kopie davon kann<br />
erhalten werden.<br />
Für jeden der folgenden Teilfonds werden die Ausgabe- und Rücknahmepreise für die folgenden Anteilsklassen bis<br />
einschließlich 31. Dezember 2011 in der Börsen-Zeitung und ab 1. Januar 2012 ausschließlich in dem für deutsche<br />
Anleger bestimmten Bereich der Website www.pinebridge.com/GlobalFunds veröffentlicht:<br />
Teilfonds Anteilsklasse<br />
PineBridge Global Funds<br />
- PineBridge American Equity Fund: Y<br />
- PineBridge Emerging Europe Equity Fund: A, Y<br />
- PineBridge Global Emerging Markets Bond Fund: A, Y<br />
- PineBridge Europe Equity Fund: Y<br />
- PineBridge Europe Small & Mid Cap Equity Fund: Y1<br />
- PineBridge Europe Small Cap Equity Fund: A1, Y, Y1<br />
- PineBridge Global Bond Fund: A, Y<br />
- PineBridge Global Emerging Markets Equity Fund: A, Y, Y1<br />
- PineBridge Global Focus Value Equity Fund: A, Y<br />
- PineBridge Greater China Equity Fund: A, Y<br />
- PineBridge India Equity Fund: A, Y<br />
- PineBridge Japan New Horizon Equity Fund: A, A3, Y, Y3<br />
- PineBridge Japan Small Cap Equity Fund: A3, Y, Y3<br />
- PineBridge Japan Small & Mid Cap Equity Fund: A, Y, Y3<br />
- PineBridge Latin America Equity Fund: A, Y<br />
- PineBridge Latin America Small & Mid Cap Equity Fund: Y<br />
- PineBridge Merger Arbitrage Fund: A, Y<br />
- PineBridge Southeast Asia Equity Fund: A, Y<br />
- PineBridge Southeast Asia Small Cap Equity Fund: A, Y<br />
- PineBridge US Focus Equity Fund: Y<br />
- PineBridge US Large Cap Research Enhanced Fund: Y<br />
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Die Ausgabe- und Rücknahmepreise aller anderen aufgelegten Anteilsklassen der oben genannten Teilfonds sind bei<br />
der deutschen Zahl- und Informationsstelle kostenlos verfügbar. Mitteilungen an Anteilinhaber werden in Deutschland<br />
mittels Anlegerschreiben veröffentlicht und sind kostenlos bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle erhältlich.<br />
HINWEIS:<br />
Für die weiteren Teilfonds PineBridge Asia Balanced Fund, PineBridge Global Balanced Fund, PineBridge BRIC<br />
Bond Fund, PineBridge Europe Focus Equity Fund, PineBridge Europe Large Cap Research Enhanced Fund,<br />
PineBridge Global Emerging Markets Corporate Bond Fund, PineBridge Global Focus Equity Fund, PineBridge<br />
Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund, PineBridge New Asia Equity Opportunities Fund,<br />
PineBridge Southeast Asia Small & Mid Cap Fund, PineBridge Strategic Bond Fund, PineBridge Japan Focus<br />
Equity Fund und PineBridge US Small Cap Growth Fund wurde keine Anzeige gemäß § 132 Investmentgesetz<br />
erstattet, und Anteile dieser Teilfonds dürfen an Anleger innerhalb des Geltungsbereichs des<br />
Investmentgesetzes nicht öffentlich vertrieben werden.<br />
Zusätzlich zu einer Information mittels Anlegerschreibens werden Anteilinhaber über die nachfolgenden Änderungen<br />
mittels Publikation in dem für deutsche Anleger bestimmten Bereich der Website www.pinebridge.com/GlobalFunds<br />
informiert:<br />
• Aussetzung der Rücknahme der Anteile eines Teilfonds;<br />
• Kündigung der Verwaltung eines Teilfonds oder dessen Abwicklung;<br />
• Änderungen der Treuhandurkunde, die mit den bisherigen Anlagegrundsätzen nicht vereinbar sind, die<br />
wesentlche Anlegerrechte berühren oder die Vergütungen und Aufwendungserstattungen betreffen,<br />
die aus dem Teilfondsvermögen entnommen werden;<br />
• die Verschmelzung eines Teilfonds; und, sofern einschlägig,<br />
• die Umwandlung eines Teilfonds in einen Feederfonds oder die Änderung eines Masterfonds.<br />
Gebühren und Aufwendungen<br />
An die Zahl- und Informationsstelle wird aus dem Vermögen des Fonds ab dem Datum des Zahl- und<br />
Informationsstellenvertrags eine monatliche Gebühr zu geschäftsüblichen Sätzen gezahlt, die monatlich durch den<br />
Manager zahlbar ist. Die Zahl- und Informationsstelle hat auch Anspruch auf Erstattung von Auslagen zu<br />
geschäftsüblichen Sätzen sowie auf andere Gebühren, die jeweils einvernehmlich vereinbart werden.<br />
Informationen über die Besteuerung in der Bundsrepublik Deutschland<br />
Nur in Bezug auf die Anteile der folgenden Klassen der folgenden Teilfonds<br />
PineBridge Emerging Europe Equity Fund: Klasse 'A' und “Y” Anteile<br />
PineBridge Global Emerging Markets Bond Fund: Klasse 'A' und “Y” Anteile<br />
PineBridge Europe Small Cap Equity Fund: Klasse 'A1', “Y” und “Y1” Anteile<br />
PineBridge Europe Small & Mid Cap Equity Fund: Klasse 'Y' und “Y1” Anteile<br />
PineBridge Global Bond Fund: Klasse 'A' und “Y” Anteile<br />
PineBridge Global Emerging Markets Equity Fund: Klasse 'A', “Y” und “Y1” Anteile<br />
PineBridge Global Focus Value Equity Fund: Klasse 'A' und “Y” Anteile<br />
PineBridge Greater China Equity Fund: Klasse 'A' und “Y” Anteile<br />
PineBridge India Equity Fund: Klasse 'A' und “Y” Anteile<br />
PineBridge Japan New Horizon Equity Fund: Klasse 'A', “A3”, “Y” und “Y3” Anteile<br />
PineBridge Japan Small Cap Equity Fund: Klasse 'A3', “Y” und “Y3” Anteile<br />
PineBridge Japan Small & Mid Cap Equity Fund: Klasse 'A', “Y” und “Y3” Anteile<br />
PineBridge Latin America Equity Fund: Klasse 'A' und “Y” Anteile<br />
PineBridge Latin America Small & Mid Cap Equity Fund: Klasse 'A' und 'Y' Anteile<br />
PineBridge Merger Arbitrage Fund: Klasse 'A' und 'Y' Anteile<br />
PineBridge Southeast Asia Equity Fund: Klasse 'A' und “Y” Anteile<br />
PineBridge Southeast Asia Small Companies Fund: Klasse 'A' und “Y” Anteile<br />
PineBridge US Focus Equity Fund: Klasse 'A' und 'Y' Anteile<br />
PineBridge US Large Cap Research Enhanced Fund: Klasse 'Y' Anteile<br />
beabsichtigt der Manager des Fonds, die Bekanntmachungs- und Veröffentlichungspflichten gemäß § 5 Abs. 1<br />
Investmentsteuergesetz zu erfüllen, die als Voraussetzung für die Besteuerung nach §§ 2 und 4 Investmentsteuergesetz<br />
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zu beachten sind. Der Manager des Fonds kann jedoch nicht garantieren, dass die mit der Erfüllung der vorgenannten<br />
Pflichten verbundenen Besteuerungsfolgen beim Anleger eintreten. Die Nichterfüllung der Pflichten kann darüber hinaus<br />
negative steuerrechtliche Konsequenzen für in Deutschland steuerpflichtige Anleger in einem Teilfonds haben. In<br />
Deutschland steuerpflichtige Anteilinhaber sollten nicht in andere Anteilsklassen oder andere Teilfonds, als die zuvor<br />
genannten anlegen, da gravierende steuerliche Belastungen die Folge sein können. In Deutschland steuerpflichtigen<br />
Anlegern wird daher empfohlen, vor einer Anlage in Teilfonds des Fonds die Auswirkungen des Erwerbs, des Besitzes,<br />
der Übertragung und der Rückgabe von Anteilen mit ihren Steuerberatern zu besprechen.<br />
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