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Verkaufsprospekt

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PineBridge Global Funds<br />

Prospekt


Die Mitglieder des Verwaltungsrats der PineBridge Investments Ireland Limited, deren Namen im Abschnitt „Management<br />

und Verwaltung des Fonds“ im Prospekt genannt sind, sind für die in diesem Prospekt und den Nachträgen enthaltenen<br />

Angaben verantwortlich. Nach bestem Wissen und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene Sorgfalt<br />

haben walten lassen, um dies zu gewährleisten) entsprechen die in diesem Prospekt und seinen Nachträgen enthaltenen<br />

Angaben den Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />

Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

WICHTIGER HINWEIS<br />

Dieser Fonds ist ein Umbrellafonds, der aus verschiedenen Teilfonds besteht, die in Aktien, Schuldverschreibungen und<br />

Derivaten jeweils mit unterschiedlichen Risikoprofilen anlegen.<br />

Einige Teilfonds können in hohem Umfang in Anleihen mit einem Rating unterhalb von "investment grade", strukturierten<br />

Produkten (z. B. forderungs- und hypothekenbesicherten Wertpapieren) oder Derivaten (maximal 100 % des<br />

Nettoinventarwerts eines Teilfonds) anlegen. Solche Anlagen können mit erheblichen Risiken verbunden sein, unter<br />

anderem Kontrahenten-/ Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko und Volatilitätsrisiko, die gegebenenfalls zur Folge haben können,<br />

dass Sie den gesamten Betrag, den Sie in dem bzw. den betreffenden Teilfonds angelegt haben, verlieren.<br />

Teilfonds, die an Schwellenmärkten oder in Wertpapieren mit geringer Kapitalisierung anlegen, können höheren<br />

Liquiditäts- und Volatilitätsrisiken ausgesetzt sein. Teilfonds, die an Schwellenmärkten anlegen, können ferner<br />

zusätzlichen rechtlichen, regulatorischen und politischen Risiken sowie Enteignungs-, Rückführungs- und<br />

Währungsrisiken ausgesetzt sein.<br />

Teilfonds, die an einem einzigen Markt anlegen, können einem höheren Konzentrationsrisiko ausgesetzt sein als<br />

Teilfonds mit einer stärker diversifizierten Anlagepolitik.<br />

Falls Sie Fragen zum Inhalt dieses Prospekts, den mit einer Anlage in dem Fonds verbundenen Risiken oder der<br />

Eignung einer Anlage in dem Fonds für Sie haben, sollten Sie Ihren Wertpapiermakler, Bankfachmann, Anwalt,<br />

Wirtschaftsprüfer oder einen anderen unabhängigen Finanzberater konsultieren.<br />

| 1


PINEBRIDGE GLOBAL FUNDS PROSPEKT<br />

29. März 2011<br />

Der Fonds ist ein offener Investmentfonds in Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der in Irland als Organismus für<br />

gemeinsame Anlagen in Wertpapieren gemäß den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften betreffend Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren von 2003 (Ausführungsverordnung Nr. 211 von 2003) in der aktuellen Fassung<br />

gegründet und zugelassen wurde.<br />

Dieser Prospekt darf nur mit einem oder mehreren Nachträgen ausgegeben werden, die jeweils Angaben zu einem<br />

bestimmten Teilfonds enthalten. Angaben zu bestimmten Klassen sind gegebenenfalls in dem Nachtrag für den betreffenden<br />

Teilfonds enthalten. Jeder Nachtrag stellt einen Bestandteil dieses Prospekts dar und sollte in Verbindung damit gelesen<br />

werden. Bei Abweichungen zwischen diesem Prospekt und einem Nachtrag hat der betreffende Nachtrag Vorrang.<br />

Die Zulassung aller Klassen bereits ausgegebener und noch auszugebender Anteile des PineBridge Emerging Europe<br />

Equity Fund, des PineBridge Latin America Equity Fund und des PineBridge Latin America Small & Mid Cap Equity Fund,<br />

jeweils Teilfonds des Fonds, zur Notierung im Hauptsegment (Official List) der Irish Stock Exchange wurde beantragt. Wie in<br />

dem betreffenden Nachtrag angegeben, wurden einige der obengenannten Notierten Anteile des Fonds am 16. Dezember<br />

2008 zur Notierung im Hauptsegment der Irish Stock Exchange zugelassen. Die übrigen Notierten Anteile werden<br />

voraussichtlich ab dem Zeitpunkt ihrer Börsenzulassung zur Notierung im Hauptsegment der Irish Stock Exchange<br />

zugelassen. Weder für die Notierten Anteile noch für irgendwelche anderen Anteile des Fonds wurde die Zulassung zu<br />

irgendeiner anderen Wertpapierbörse beantragt. Der Verwaltungsrat rechnet nicht damit, dass sich in den Notierten Anteilen<br />

ein aktiver Sekundärmarkt entwickeln wird. Weder die Zulassung der Notierten Anteile zur Notierung im Hauptsegment<br />

(Official List), noch ihr Handel am Main Securities Market der Irish Stock Exchange, noch die Billigung der<br />

Börsenzulassungsdokumente des Fonds gemäß den Zulassungsvorschriften der Irish Stock Exchange stellen eine<br />

Gewährleistung oder Zusicherung der Irish Stock Exchange bezüglich der Kompetenz der Personen, die für den Fonds<br />

Dienstleistungen erbringen, oder anderer mit dem Fonds verbundener Personen, die Angemessenheit der in diesem<br />

Dokument enthaltenen Angaben oder die Eignung des Fonds für Anlagezwecke dar.<br />

Die Verteilung dieses Prospekts und der Nachträge in einem Hoheitsgebiet ist nur zulässig, wenn ihm ein Exemplar des<br />

letzten Jahresberichts des Fonds und, falls nach diesem Jahresbericht veröffentlicht, ein Exemplar des letzten<br />

Halbjahresberichts beiliegt. Diese Berichte sind Bestandteil dieses Prospekts.<br />

Manager<br />

PineBridge Investments Ireland Limited<br />

30 North Wall Quay, IFSC, Dublin 1, Irland<br />

| 1


WICHTIGE INFORMATIONEN<br />

In diesem Prospekt verwendete, nicht definierte Begriffe<br />

sind im Abschnitt „Definitionen“ oder in den Anhängen zum<br />

Prospekt definiert.<br />

Der Fonds ist von der Zentralbank zugelassen und steht<br />

unter ihrer Aufsicht.<br />

Die Genehmigung des Fonds und seiner Teilfonds<br />

stellt keine Empfehlung oder Garantie des Fonds oder<br />

seiner Teilfonds durch die Zentralbank dar und die<br />

Zentralbank ist nicht für den Inhalt dieses Prospekts<br />

und seiner Nachträge verantwortlich. Die<br />

Genehmigung des Fonds und seiner Teilfonds durch<br />

die Zentralbank stellt keine Gewährleistung für die<br />

Wertentwicklung des Fonds oder seiner Teilfonds dar,<br />

und die Zentralbank haftet nicht für die<br />

Wertentwicklung oder einen Ausfall des Fonds oder<br />

seiner Teilfonds.<br />

Dieser Prospekt stellt kein Angebot und keine Aufforderung<br />

zur Abgabe eines Angebots gegenüber einer Person in<br />

einer Rechtsordnung dar, in dem ein solches Angebot oder<br />

eine solche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots<br />

unzulässig ist, oder gegenüber einer Person, gegenüber<br />

der die Abgabe eines solchen Angebots oder eine solche<br />

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots rechtswidrig ist.<br />

Niemand darf diesen Prospekt als Aufforderung zum Kauf<br />

betrachten, es sei denn, dass eine solche Aufforderung in<br />

der betreffenden Rechtsordnung rechtmäßig an eine<br />

solche Person gerichtet werden darf und alle geltenden<br />

Registrierungs- oder sonstigen Rechtsvorschriften erfüllt<br />

wurden. Jede Person, die auf Grundlage dieses Prospekts<br />

einen Antrag stellen möchte, ist dafür verantwortlich, sich<br />

davon zu überzeugen, dass die hierfür geltenden Gesetze<br />

der betreffenden Rechtsordnung vollständig eingehalten<br />

werden, einschließlich der Einholung staatlicher oder<br />

anderer Zustimmungen, die eventuell erforderlich sind,<br />

oder der Einhaltung anderer vorgeschriebener Formalitäten<br />

oder der Zahlung von Übertragungs- oder anderen<br />

Steuern, die in dieser Rechtsordnung gegebenenfalls zu<br />

zahlen sind.<br />

Die Angaben in diesem Prospekt gründen sich auf<br />

gegenwärtig in Irland geltendes Recht und herrschende<br />

Praxis und sind Änderungen dieses Rechts und dieser<br />

Praxis unterworfen.<br />

Die Anteile sind nicht gemäß dem Securities Act von 1933<br />

der Vereinigten Staaten in der aktuellen Fassung oder dem<br />

Investment Company Act von 1940 der Vereinigten<br />

Staaten in der aktuellen Fassung (das „Gesetz von 1940“)<br />

registriert und dürfen weder in den Vereinigten Staaten<br />

noch US-Personen oder für deren Rechnung angeboten,<br />

verkauft oder geliefert werden.<br />

Ungeachtet des Vorstehenden kann der Verwaltungsrat<br />

nach anwaltlicher Beratung den Verkauf von Anteilen an<br />

eine oder mehrere US-Personen unter Umständen<br />

genehmigen, in denen vernünftigerweise davon<br />

auszugehen ist, dass dieser Verkauf keine nachteiligen<br />

Folgen für den Fonds oder seine Teilfonds hat. Der Fonds<br />

und seine Teilfonds wurden jedoch nicht zum Zwecke der<br />

Anlage durch US-Personen gegründet. Jeder solche<br />

Anleger sollte seine eigenen Rechts-, Steuer- und anderen<br />

Berater konsultieren, um festzustellen, ob eine Anlage in<br />

dem Fonds oder seinen Teilfonds für den Anleger oder die<br />

mit ihm verbundenen Personen und Unternehmen<br />

nachteilige Folgen haben könnte. Für alle US-Personen<br />

ergeben sich aus einer Anlage in dem Fonds oder einem<br />

seiner Teilfonds entsprechende Folgen bezüglich der US-<br />

Besteuerung. Außerdem können sich für US-Personen,<br />

die mit ausländischen, in dem Fonds oder seinen<br />

Teilfonds anlegenden Personen verbunden sind,<br />

entsprechende Folgen bezüglich der US-Besteuerung<br />

ergeben. Diesen US-Personen und mit ihnen verbundenen<br />

ausländischen Anlegern in dem Fonds oder seinen<br />

Teilfonds wird empfohlen, ihre US-Steuerberater zu<br />

konsultieren.<br />

Die Politik des Fonds untersagt auch den Verkauf von<br />

Anteilen an Anleger, denen gegenüber ein solcher Verkauf<br />

in den Vereinigten Staaten rechtswidrig wäre. Der Fonds<br />

hat das Recht, die Rücknahme von Anteilen zu erzwingen,<br />

die unter Verstoß gegen die in diesem Prospekt<br />

beschriebenen Verbote verkauft wurden, und beabsichtigt,<br />

dieses Recht auszuüben. Darüber hinaus hat der Fonds<br />

das Recht, die Anteile eines Anlegers jederzeit<br />

zwangsweise zurückzunehmen, wenn eine solche<br />

Rücknahme nach alleinigem Ermessen des Fonds dazu<br />

geeignet ist, den Fonds vor nachteiligen steuerlichen<br />

Folgen oder davor zu schützen, sich als<br />

Investmentgesellschaft gemäß dem Gesetz von 1940<br />

registrieren lassen zu müssen, und er genießt bei der<br />

Ausübung dieses Rechts vollständigen Schutz.<br />

Antragsteller auf Ausgabe von Anteilen und<br />

Übertragungsempfänger müssen bestätigen, dass sie<br />

keine US-Personen sind, denen der Kauf von Anteilen<br />

untersagt ist.<br />

Der Fonds ist von der Hong Kong Securities and Futures<br />

Commission nach Section 104 der Securities and Futures<br />

Ordinance von Hongkong zugelassen. Die Hong Kong<br />

Securities and Futures Commission übernimmt keine<br />

Verantwortung für den Inhalt dieses Prospekts und seiner<br />

Nachträge, für die solide Finanzlage des Fonds oder<br />

seiner Teilfonds oder für die Richtigkeit von Angaben oder<br />

Meinungen in diesem Prospekt und seinen Nachträgen.<br />

Die Zulassung durch die Hong Kong Securities and<br />

Futures Commission stellt keine Empfehlung oder<br />

Unterstützung des Fonds und seiner Teilfonds dar, ist<br />

keine Garantie für die kommerziellen Vorzüge oder die<br />

Wertentwicklung des Fonds und seiner Teilfonds, bedeutet<br />

nicht, dass der Fonds und seine Teilfonds für alle Anleger<br />

geeignet sind, und stellt keine Aussage über deren<br />

Eignung für einen bestimmten Anleger oder eine<br />

bestimmte Klasse von Anlegern dar.<br />

Anleger sollten beachten, dass Anlagen in<br />

Wertpapieren volatil sein können und ihr Wert sowohl<br />

fallen als auch steigen kann, weshalb nicht<br />

zugesichert werden kann, dass der Fonds oder einer<br />

seiner Teilfonds in der Lage sein wird, sein Ziel zu<br />

erreichen, oder dass Anteile bei der Rücknahme mehr<br />

wert sein werden als beim Kauf. Der Preis der Anteile<br />

und die Erträge aus ihnen können zur Abbildung der<br />

Veränderungen des Nettoinventarwerts jedes<br />

Teilfonds sowohl fallen als auch steigen. Der Manager<br />

kann eine Rücknahmegebühr von bis zu 3 %<br />

berechnen. Die jeweils bestehende Differenz zwischen<br />

dem Zeichnungs- und dem Rücknahmepreis von<br />

Anteilen bedeutet, dass eine Anlage als mittel- bis<br />

langfristig angesehen werden sollte. Eine Anlage<br />

| 2


sollte nur von Personen getätigt werden, die einen<br />

Verlust aus ihrer Anlage verkraften könnten.<br />

Die Hauptrisikofaktoren, die mit einer Anlage in dem Fonds<br />

und jedem seiner Teilfonds verbunden sind, sind im<br />

Abschnitt „Risikofaktoren" im Prospekt und<br />

erforderlichenfalls in dem Nachtrag für den betreffenden<br />

Teilfonds dargelegt.<br />

Bedingung bei der Zeichnung des Fonds und jedes<br />

Teilfonds ist, dass weder der Manager noch einer der<br />

Anlageverwalter gegenüber den Anlegern (oder anderen<br />

Personen) für Beurteilungsfehler bei der Auswahl der<br />

Anlagen des Fonds oder der einzelnen Teilfonds haften.<br />

Weder die Aushändigung dieses Prospekts noch das<br />

Angebot, die Ausgabe oder der Verkauf von Anteilen des<br />

Fonds oder seiner Teilfonds stellen unter irgendwelchen<br />

Umständen eine Zusicherung dar, dass die in diesem<br />

Prospekt enthaltenen Angaben zu irgendeinem Zeitpunkt<br />

nach dem Datum dieses Prospekts noch korrekt sind.<br />

Dieser Prospekt wird vom Manager aktualisiert werden, um<br />

wesentliche Änderungen zu berücksichtigen; alle diese<br />

Änderungen werden der Zentralbank und gegebenenfalls<br />

einer oder mehreren ausländischen Aufsichtsbehörden im<br />

Voraus angezeigt. Alle diese Änderungen werden den<br />

Anteilinhabern in den nächsten periodischen Berichten des<br />

Fonds mitgeteilt.<br />

Vom Manager bestellte Verkäufer oder Vertreter sind nicht<br />

befugt, den Manager bezüglich Erklärungen zu vertreten,<br />

die den Bestimmungen dieses Prospekts widersprechen,<br />

und alle nicht in diesem Prospekt enthaltenen Angaben<br />

oder Darstellungen, die von Händlern, Verkäufern oder<br />

anderen Personen gemacht werden, sind als nicht<br />

autorisiert zu betrachten, und es darf sich folglich nicht auf<br />

diese verlassen werden.<br />

Dieser Prospekt kann in andere Sprachen übersetzt<br />

werden, wobei jedoch jede solche Übersetzung<br />

ausschließlich dieselben Angaben enthalten darf und<br />

dieselbe Bedeutung haben muss wie der<br />

englischsprachige Prospekt.<br />

| 3


ANSCHRIFTENVERZEICHNIS<br />

Verwaltungsrat des Managers<br />

Regina Harrington<br />

JJ O'Mahony<br />

Bernadette Sexton<br />

Harold Singleton III<br />

Romain Paulus<br />

Laura Hancock<br />

Pauline Frayne<br />

George Hornig<br />

Promoter, Manager und weltweite<br />

Vertriebsgesellschaft<br />

PineBridge Investments Ireland Limited<br />

30 North Wall Quay<br />

IFSC<br />

Dublin 1<br />

Irland<br />

Treuhänder<br />

State Street Custodial Services (Ireland) Limited<br />

78 Sir John Rogerson’s Quay<br />

Dublin 2<br />

Irland<br />

Verwaltungsstelle<br />

State Street Fund Services (Ireland) Limited<br />

78 Sir John Rogerson’s Quay<br />

Dublin 2<br />

Irland<br />

Vertriebsgesellschaft<br />

PineBridge Investments Europe Ltd.<br />

Plantation Place South, 60 Great Tower Street,<br />

London EC3R 5AZ,<br />

England<br />

Repräsentant in Hongkong<br />

PineBridge Investments Hong Kong Ltd.<br />

Level 28 (Geschäftsadresse Level 31)<br />

Three Pacific Place<br />

1 Queen’s Road East<br />

Hongkong<br />

Rechtsberater<br />

Dillon Eustace<br />

Solicitors<br />

33 Sir John Rogerson's Quay<br />

Dublin 2<br />

Irland<br />

Abschlussprüfer<br />

PricewaterhouseCoopers<br />

One Spencer Dock<br />

North Wall Quay<br />

Dublin 1<br />

Irland<br />

Börsenzulassungsbeauftragter (Listing Sponsor)<br />

Dillon Eustace<br />

33 Sir John Rogerson's Quay<br />

Dublin 2<br />

Irland<br />

| 4


INHALT<br />

2 WICHTIGE INFORMATIONEN<br />

4 ANSCHRIFTENVERZEICHNIS<br />

6 DEFINITIONEN<br />

11 DER FONDS<br />

12 ANLAGE DES FONDSVERMÖGENS<br />

12 Die Anlageverwalter<br />

12 Die Anlageziele<br />

12 Anlagepolitik<br />

12 Anlage über Tochtergesellschaften<br />

12 Anlagebeschränkungen<br />

12 Allgemeines<br />

15 Beschränkungen für Kreditaufnahme,<br />

Kreditgewährung und Handel<br />

15 Geschäfte in DFI<br />

17 Aktien und aktienbezogene Instrumente<br />

18 Gemeinsame Verwaltung von Vermögenswerten<br />

19 RISIKOFAKTOREN<br />

19 Risiko in Verbindung mit Rechnungslegungsstandards<br />

19 Gemeinsame Verwaltung von Vermögenswerten<br />

19 Kontrahentenrisiko<br />

19 Ausfall der Gegenpartei: Fehlende Regulierung<br />

19 Kreditrisiko<br />

20 Währungsrisiko<br />

20 Risiko aus Derivaten und Techniken und<br />

Instrumenten<br />

22 Risiko der vorzeitigen Auflösung<br />

22 Schwellenmarktrisiko<br />

22 Wechselkursrisiko<br />

23 Globale Finanzmarktkrise und staatliche Eingriffe<br />

23 Zinsrisiko<br />

23 Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren<br />

24 Anlagerendite<br />

24 Rechtliche Infrastruktur<br />

24 Liquiditätsrisiko<br />

24 Marktstörungen<br />

24 Marktrisiko<br />

24 Nichtkonvertierbarkeit von Währungen<br />

24 Politische und / oder aufsichtsrechtliche Risiken<br />

24 Rückgaberisiko<br />

24 Rückgabebeschränkungen<br />

24 Registrierungsrisiko<br />

25 Verlässlichkeit von Bonitätsratings<br />

25 Verlässlichkeit von Informationen<br />

25 Überweisung von Kapital und Anlageerträgen<br />

25 Abrechnungsrisiko<br />

25 Risiko aus Wertpapierleihe<br />

25 Unterdepotbankrisiko<br />

25 Aussetzung des Handels<br />

26 Anteilswährungsrisiko<br />

26 Bewertungsrisiko<br />

26 Interessenkonflikte<br />

27 GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DES FONDS<br />

27 Beschreibung der Anteile<br />

27 Zeichnung von Anteilen<br />

28 Beschränkungen für das Eigentum an Anteilen<br />

und Vorschriften zur Verhinderung von<br />

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung<br />

28 Antragsverfahren<br />

29 Zeichnungen über ein Clearingsystem<br />

29 Handelspraktiken<br />

29 Rücknahme von Anteilen - Rücknahmeverfahren<br />

30 Rücknahmebeschränkungen<br />

31 Übertragung von Anteilen<br />

31 Umschichtung von Anteilen<br />

31 Steuerpflicht des Fonds<br />

31 Berechnung des Nettoinventarwerts der Anteile<br />

33 Verwässerungsschutzabgabe<br />

34 Vorübergehende Aussetzung der Ermittlung des<br />

Wertes eines Teilfonds und der Ausgabe und<br />

Rücknahme von Anteilen<br />

35 AUSSCHÜTTUNGEN<br />

36 MANAGEMENT- UND FONDSGEBÜHREN<br />

37 Verrechnungsprovisionen<br />

38 MANAGEMENT UND VERWALTUNG DES<br />

FONDS<br />

38 Promoter, Manager und weltweite<br />

Vertriebsgesellschaft<br />

39 Interessen von Verwaltungsratsmitgliedern<br />

39 Der Treuhänder<br />

40 Die Verwaltungsstelle<br />

40 Anlageverwalter<br />

40 Vertriebsstellen<br />

41 Repräsentant in Hongkong<br />

41 Zahlstellen<br />

42 BESTEUERUNG<br />

42 Allgemeines<br />

42 Republik Irland<br />

42 Der Fonds<br />

42 Besteuerung der Anteilinhaber<br />

44 Kapitalerwerbsteuer<br />

45 Finance Act 2010<br />

45 EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie<br />

46 ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />

46 Veröffentlichung des Anteilspreises<br />

46 Mitteilungen an Anteilinhaber<br />

46 Versammlungen<br />

46 Abschlüsse und Zustellung von Dokumenten<br />

46 Wesentliche Verträge<br />

47 Einsehbare Dokumente<br />

47 Abwicklung<br />

48 Verschiedenes<br />

49 ANHANG I<br />

49 Liste anerkannter Börsen<br />

51 NACHTRÄGE FÜR TEILFONDS<br />

268 ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR<br />

ANLEGER IN DER BUNDESREPUBLIK<br />

DEUTSCHLAND<br />

| 5


DEFINITIONEN<br />

In diesem Prospekt gilt Folgendes:<br />

Alle Bezugnahmen auf „US-Dollar“ oder „USD“ sind<br />

Bezugnahmen auf die Währung der Vereinigten Staaten<br />

von Amerika.<br />

Alle Bezugnahmen auf „Euro“, „EUR“ oder „€“ sind<br />

Bezugnahmen auf die Währung der Mitgliedstaaten, die an<br />

der europäischen Einheitswährung teilnehmen.<br />

Alle Bezugnahmen auf „Yen“, „JPY“ oder „¥“ sind<br />

Bezugnahmen auf die Währung Japans.<br />

Alle Bezugnahmen auf „Sterling“ oder „STG“ sind<br />

Bezugnahmen auf die Währung des Vereinigten<br />

Königreichs.<br />

Alle Bezugnahmen auf „Hongkong-Dollar“ oder „HKD“<br />

sind Bezugnahmen auf die Währung von Hongkong.<br />

Alle Bezugnahmen auf „Singapur-Dollar“ oder „SGD“ sind<br />

Bezugnahmen auf die Währung von Singapur.<br />

Alle Bezugnahmen auf „australischer Dollar“ oder „AUD“<br />

sind Bezugnahmen auf die Währung von Australien.<br />

Alle Bezugnahmen auf eine bestimmte Uhrzeit sind, sofern<br />

nicht anders angegeben, Bezugnahmen auf irische Zeit.<br />

„Abgaben und Gebühren“<br />

bedeutet alle Stempel- und sonstigen Abgaben, Steuern,<br />

staatlichen Abgaben, Bewertungsgebühren, Gebühren von<br />

Vertretern, Maklerprovisionen, Bankgebühren,<br />

Transfergebühren, Eintragungsgebühren und sonstigen<br />

Kosten, die für oder vor oder anlässlich von Transaktionen,<br />

Geschäften oder Bewertungen möglicherweise oder<br />

tatsächlich zahlbar werden, bedeutet aber nicht<br />

Provisionen, die vom Anteilinhaber bei der Ausgabe von<br />

Anteilen an Vertreter oder Makler zahlbar sind.<br />

„PineBridge“<br />

bedeutet die American International Group, Inc.<br />

„anerkannte Börse“<br />

bedeutet in Bezug auf Anlagen eine Wertpapierbörse,<br />

einen OTC-Markt oder einen anderen Wertpapiermarkt, die<br />

bzw. der gemäß den Bestimmungen der Zentralbank, die<br />

selbst keine Liste der genehmigten Märkte herausgibt, in<br />

Anhang I genannt ist.<br />

„anerkanntes Clearingsystem“<br />

bedeutet Bank One NA, Depositary and Clearing Centre,<br />

Clearstream Banking AG, Clearstream Banking SA,<br />

CREST, Depositary Trust Company of New York,<br />

Euroclear, National Securities Clearing System, Sicovam<br />

SA, SIS Sega Intersettle AG oder ein anderes System für<br />

das Clearing von Anteilen, das für die Zwecke von Chapter<br />

1A in Part 27 des Taxes Act von der irischen<br />

Steuerbehörde als anerkanntes Clearingsystem bezeichnet<br />

wird.<br />

„Anlageverwalter“<br />

bedeutet den oder die Anlageverwalter, die zur Verwaltung<br />

des Vermögens eines Teilfonds bestellt wurden.<br />

„Anlageverwaltungsvertrag“<br />

bedeutet den Vertrag für jeden Teilfonds zwischen dem<br />

Manager und dem Anlageverwalter jedes Teilfonds, nach<br />

dem letzterer zum Anlageverwalter des jeweiligen<br />

Teilfonds bestellt wurde.<br />

„Anteil“<br />

bedeutet einen gewinnberechtigten Anteil oder den<br />

Bruchteil eines Anteils an einem Teilfonds, der in<br />

verschiedene Anteilsklassen unterteilt sein kann.<br />

„Anteilinhaber“<br />

bedeutet eine Person, die einen Anteil eines Teilfonds<br />

hält.<br />

„Basiswährung“<br />

ist die in dem jeweiligen Nachtrag genannte Währung.<br />

„Bekanntmachungen der Zentralbank“<br />

bedeutet die von der Zentralbank in Bezug auf einen<br />

OGAW gemäß den OGAW-Vorschriften jeweils<br />

herausgegebenen Bekanntmachungen (Notices).<br />

„Bilanzstichtag“<br />

bedeutet den 31. Dezember jedes Jahres oder den<br />

anderen Tag, den der Verwaltungsrat jeweils bestimmt<br />

und den Anteilinhabern mitteilt.<br />

„Bridge Partners“<br />

bedeutet Bridge Partners L.P.<br />

„Clearingsystem“<br />

bedeutet ein vom Manager genehmigtes Clearingsystem.<br />

„DFIs“<br />

bedeutet derivative Finanzinstrumente<br />

„EU“<br />

bedeutet die Europäische Union.<br />

„Fonds“<br />

bedeutet PineBridge Global Funds.<br />

„Geldmarktinstrumente“<br />

bedeutet üblicherweise am Geldmarkt gehandelte<br />

Instrumente, die liquide sind und deren Wert jederzeit<br />

genau ermittelt werden kann.<br />

„Geschäftstag“<br />

bedeutet, soweit im Nachtrag für den betreffenden<br />

Teilfonds nichts anderes angegeben ist, jeden Tag (außer<br />

Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in<br />

Irland), der in Irland ein Bankgeschäftstag ist, und / oder<br />

diejenigen anderen Tage, die der Manager (nach<br />

Rücksprache und Vereinbarung mit der<br />

Verwaltungsstelle) jeweils bestimmt und den<br />

Anteilinhabern im Voraus mitteilt.<br />

„Handelstag“<br />

bedeutet, soweit im Nachtrag für den betreffenden<br />

Teilfonds nichts anderes angegeben ist, jeden<br />

Geschäftstag, wobei es in jedem Monat mindestens zwei<br />

Handelstage geben muss.<br />

Zentralbank<br />

„In Irland ansässige Person“<br />

bedeutet<br />

● im Falle einer natürlichen Person eine natürliche<br />

Person, die für Steuerzwecke in Irland ansässig ist;<br />

● im Falle eines Trusts einen Trust, der für Steuerzwecke<br />

in Irland ansässig ist;<br />

● im Falle einer Gesellschaft eine Gesellschaft, die für<br />

Steuerzwecke in Irland ansässig ist.<br />

| 6


Eine natürliche Person gilt in einem zwölfmonatigen<br />

Steuerjahr als in Irland ansässig, wenn sie wie folgt in<br />

Irland anwesend ist: 1) in diesem zwölfmonatigen<br />

Steuerjahr für einen Zeitraum von mindestens 183 Tagen<br />

oder 2) für einen Zeitraum von insgesamt mindestens 280<br />

Tagen in zwei aufeinanderfolgenden Steuerjahren, sofern<br />

die natürliche Person in jedem Zwölfmonatszeitraum<br />

mindestens 31 Tage in Irland ansässig ist. Bei der<br />

Ermittlung der Tage, an denen eine natürliche Person in<br />

Irland anwesend ist, gilt eine Person als anwesend, wenn<br />

sie sich zu irgendeinem Zeitpunkt während des Tages in<br />

Irland aufhält. Dieser neue Test gilt ab 1. Januar 2009 (bis<br />

dahin galt bei der Ermittlung der Tage der Anwesenheit<br />

einer natürlichen Person in Irland eine Person als<br />

anwesend, wenn sie sich am Ende des Tages (Mitternacht)<br />

in Irland aufhielt).<br />

Ein Trust ist grundsätzlich in Irland ansässig, wenn der<br />

Treuhänder oder (wenn es mehr als einen Treuhänder gibt)<br />

die Mehrzahl der Treuhänder in Irland ansässig ist.<br />

Eine Gesellschaft ist unabhängig vom Ort ihrer Gründung<br />

in Irland ansässig, wenn sich ihre zentrale Verwaltung und<br />

Kontrolle in Irland befinden. Eine Gesellschaft, deren<br />

zentrale Verwaltung und Kontrolle sich nicht in Irland<br />

befinden, die aber in Irland gegründet wurde, ist in Irland<br />

ansässig, es sei denn<br />

- die Gesellschaft oder eine der mit ihr<br />

verbundenen Gesellschaften betreibt in Irland ein<br />

Gewerbe und wird entweder letztlich von<br />

Personen beherrscht, die in EU-Mitgliedstaaten<br />

oder in Ländern ansässig sind, mit denen Irland<br />

ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen<br />

hat, oder die Gesellschaft oder eine mit ihr<br />

verbundene Gesellschaft ist an einer anerkannten<br />

Börse in der EU oder in einem Land, mit dem<br />

Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen<br />

abgeschlossen hat, notiert,<br />

oder<br />

- die Gesellschaft gilt nach einem<br />

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland<br />

und einem anderen Land als nicht in Irland<br />

ansässig.<br />

Es sollte beachtet werden, dass die Bestimmung der<br />

Ansässigkeit einer Gesellschaft für Steuerzwecke in<br />

bestimmten Fällen schwierig sein kann; potenzielle Anleger<br />

werden auf die konkreten gesetzlichen Bestimmungen in<br />

Section 23A des Taxes Act verwiesen.<br />

„In Irland gewöhnlich ansässige Person“<br />

bedeutet<br />

● im Falle einer natürlichen Person eine natürliche<br />

Person, die für Steuerzwecke in Irland gewöhnlich<br />

ansässig ist;<br />

● im Falle eines Trusts einen Trust, der für Steuerzwecke<br />

in Irland gewöhnlich ansässig ist.<br />

Eine natürliche Person gilt in einem bestimmten Steuerjahr<br />

als gewöhnlich ansässig, wenn sie während drei<br />

vorhergehenden Steuerjahren in Folge in Irland ansässig<br />

gewesen ist (d. h. sie wird mit Beginn des vierten<br />

Steuerjahrs gewöhnlich ansässig). Eine natürliche Person<br />

bleibt in Irland gewöhnlich ansässig, bis sie drei<br />

Steuerjahre in Folge nicht in Irland ansässig gewesen ist.<br />

Somit bleibt eine natürliche Person, die im Steuerjahr vom<br />

1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 in Irland<br />

ansässig und gewöhnlich ansässig ist und Irland in<br />

diesem Steuerjahr verlässt, bis zum Ende des<br />

Steuerjahres vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember<br />

2013 dort gewöhnlich ansässig.<br />

Das Konzept der gewöhnlichen Ansässigkeit eines Trusts<br />

ist etwas schwer verständlich und hängt mit dessen<br />

Steuersitz zusammen.<br />

„Irland“<br />

bedeutet die Republik Irland.<br />

„Klasse“ oder „Anteilsklasse“<br />

bedeutet eine Klasse von Anteilen in einem Teilfonds.<br />

„Klassenwährung“<br />

bedeutet die Währung, auf die die einzelnen Klasse von<br />

Anteilen jedes Teilfonds lauten.<br />

„Länderspezifischer Nachtrag“<br />

bedeutet einen Nachtrag zu diesem Prospekt, der speziell<br />

für das Angebot von Anteilen eines Teilfonds in einem<br />

bestimmten Land verwendet wird, wie nach den<br />

Rechtsvorschriften des betreffenden Landes<br />

vorgeschrieben.<br />

„Main Securities Market“<br />

bedeutet der Hauptmarkt der Irish Stock Exchange, an<br />

der Wertpapiere notieren und gehandelt werden. Dabei<br />

handelt es sich um einen ‚geregelten Markt‘ gemäß<br />

Definition in den irischen Bestimmungen.<br />

„Manager“<br />

bedeutet die PineBridge Investments Ireland Limited.<br />

„maßgebliche Erklärung“<br />

bedeutet die für den Anteilinhaber maßgebliche Erklärung<br />

nach Anhang 2B des Taxes Act.<br />

„maßgeblicher Zeitraum“<br />

bedeutet einen Zeitraum von 8 Jahren ab dem Erwerb<br />

eines Anteils durch einen Anteilinhaber und jeder<br />

darauffolgende Zeitraum von 8 Jahren, der unmittelbar ab<br />

dem Ende des vorhergehenden Zeitraums beginnt.<br />

„Mindestbestand“<br />

bedeutet die Mindestanzahl oder den Mindestwert an<br />

Anteilen, die bzw. der von Anteilinhabern gehalten<br />

werden muss und im Prospekt angegeben ist.<br />

„Mindesterstzeichnung“<br />

bedeutet die im Prospekt angegebene<br />

Mindesterstzeichnung von Anteilen nach Anzahl oder<br />

Wert.<br />

„Mindestfolgezeichnung“<br />

bedeutet die im Prospekt angegebene<br />

Mindestfolgezeichnung von Anteilen nach Anzahl oder<br />

Wert.<br />

„Mindestrücknahme“<br />

bedeutet die im Prospekt angegebene Mindestrücknahme<br />

von Anteilen nach Anzahl oder Wert.<br />

„Mitgliedstaat“<br />

bedeutet jeden Staat, der zum jeweiligen Zeitpunkt<br />

Mitglied der Europäischen Union ist.<br />

„Nettoinventarwert“<br />

| 7


hat die diesem Ausdruck im Abschnitt „Berechnung des<br />

Nettoinventarwerts der Anteile“ im Prospekt<br />

zugeschriebene Bedeutung.<br />

„OECD“<br />

bedeutet die Organisation für Wirtschaftliche<br />

Zusammenarbeit und Entwicklung, der derzeit die<br />

folgenden Staaten angehören:<br />

Australien<br />

Belgien<br />

Dänemark<br />

Deutschland<br />

Finnland<br />

Frankreich<br />

Griechenland<br />

Irland<br />

Island<br />

Italien<br />

Japan<br />

Kanada<br />

Luxemburg<br />

Mexiko<br />

Neuseeland<br />

Niederlande<br />

Norwegen<br />

Österreich<br />

Polen<br />

Portugal<br />

Schweden<br />

Schweiz<br />

Slowakische Republik<br />

Spanien<br />

Südkorea<br />

Tschechische Republik<br />

Türkei<br />

Ungarn<br />

Vereinigtes Königreich<br />

Vereinigte Staaten.<br />

Änderungen dieser Liste sind vorbehalten.<br />

„OGAW“<br />

bedeutet einen Organismus für gemeinsame Anlagen in<br />

Wertpapieren,<br />

- dessen ausschließlicher Zweck es ist, beim Publikum<br />

beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach<br />

dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren<br />

und / oder anderen in Vorschrift 45 der OGAW-<br />

Vorschriften genannten liquiden Finanzanlagen zu<br />

investieren, und<br />

- dessen Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber<br />

unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens<br />

des Organismus zurückgenommen oder ausgezahlt<br />

werden.<br />

„OGAW-Vorschriften“<br />

bedeutet die Vorschriften der Europäischen<br />

Gemeinschaften betreffend Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen in Wertpapieren von 2003<br />

(Ausführungsverordnung Nr. 211 von 2003) in der<br />

aktuellen Fassung und deren jeweils geltende Änderungen<br />

und alle Bekanntmachungen, die von der Zentralbank<br />

hierzu jeweils herausgegeben werden.<br />

„OTC“<br />

bedeutet „over the counter“, d. h. außerbörslich<br />

gehandelt.<br />

„PCG“<br />

bedeutet Pacific Century Gruppe.<br />

„Rechnungszeitraum“<br />

bedeutet einen Zeitraum, der an einem Bilanzstichtag<br />

endet und am ersten Tag beginnt, der unmittelbar auf den<br />

Bilanzstichtag des Vorjahres folgt.<br />

„Richtlinien der Zentralbank“<br />

bedeutet die von der Zentralbank in Bezug auf einen<br />

OGAW jeweils herausgegebenen Richtlinien (Guidance<br />

Notes).<br />

„Schwellenländer Europas“<br />

bedeutet Weißrussland, Bulgarien, die Tschechische<br />

Republik, Estland, Georgien, Ungarn, Lettland, Litauen,<br />

Polen, Rumänien, die Slowakische Republik, Slowenien<br />

und die Ukraine. Diese Liste unterliegt Änderungen.<br />

„Selective Default“<br />

ist ein Rating von Standard & Poor’s, das dann erteilt<br />

wird, wenn Standard & Poor’s die Meinung vertritt, dass<br />

der Schuldner lediglich bei einer Emission oder bei einer<br />

bestimmten Kategorie von Verbindlichkeiten ausgefallen<br />

ist, die Zahlungen aber bei anderen Emissionen oder<br />

Kategorien von Verbindlichkeiten fristgerecht fortsetzt.<br />

„steuerbefreiter irischer Anleger“<br />

bedeutet<br />

● eine Pensionseinrichtung, bei der es sich um<br />

eine steuerbefreite zugelassene Einrichtung im<br />

Sinne von Section 774 des Taxes Act handelt,<br />

oder einen Rentenversicherungsvertrag oder<br />

eine Treuhandeinrichtung, für den bzw. die<br />

Section 784 oder 785 des Taxes Act gilt;<br />

● eine Gesellschaft, die das<br />

Lebensversicherungsgeschäft im Sinne von<br />

Section 706 des Taxes Act betreibt;<br />

● einen Anlageorganismus im Sinne von<br />

●<br />

Section 739(B)(1) des Taxes Act;<br />

eine besondere Anlageeinrichtung im Sinne von<br />

Section 737 des Taxes Act;<br />

● eine in Section 739D(6)(f)(i) des Taxes Act<br />

bezeichnete gemeinnützige Einrichtung;<br />

● einen Investmentfonds in Form eines Unit<br />

Trusts, für den Section 731(5)(a) des Taxes Act<br />

gilt;<br />

● eine qualifizierte Managementgesellschaft im<br />

Sinne von Section 739B des Taxes Act<br />

● einen qualifizierten Fondsverwalter im Sinne von<br />

Section 784A(1)(a) des Taxes Act, wenn es sich<br />

bei den gehaltenen Anteilen um<br />

Vermögenswerte eines zugelassenen<br />

Rentenfonds oder eines zugelassenen<br />

●<br />

Mindestrentenfonds handelt;<br />

einen qualifizierten Spareinlagenverwalter im<br />

Sinne von Section 848B des Taxes Act für<br />

Anteile, bei denen es sich um Vermögenswerte<br />

eines speziellen Sparanreizkontos im Sinne von<br />

Section 848C des Taxes Act handelt;<br />

● einen Verwalter eines privaten<br />

Pensionssparplans (Personal Retirement<br />

Savings Account, „PRSA“), der für eine nach<br />

| 8


●<br />

Section 787I des Taxes Act auf Befreiung von der<br />

Einkommensteuer und der Kapitalgewinnsteuer<br />

anspruchsberechtigte Person handelt, wenn die<br />

Anteile Vermögenswerte eines PRSA sind;<br />

eine Kreditgenossenschaft im Sinne von Section 2<br />

des Credit Union Act von 1997;<br />

● die National Pensions Reserve Fund Commission;<br />

● ein Unternehmen, das nach Section 110(2) des<br />

Taxes Act mit Zahlungen, die es vom Fonds<br />

erhält, der Körperschaftsteuer unterliegt; oder<br />

● jede andere in Irland ansässige oder gewöhnlich<br />

ansässige Person, die gegebenenfalls gemäß der<br />

Steuergesetzgebung oder aufgrund der<br />

schriftlichen Praxis oder Genehmigung der<br />

irischen Steuerbehörde Anteile als Eigentümer<br />

halten darf, ohne dass dem Fonds hierdurch eine<br />

Steuerbelastung entsteht oder mit dem Fonds<br />

verbundene Steuerbefreiungen so gefährdet<br />

werden, dass dem Fonds dadurch eine<br />

Steuerbelastung entsteht;<br />

sofern sie die maßgebliche Erklärung korrekt ausgefüllt<br />

haben.<br />

„Taxes Act“<br />

bedeutet den irischen Taxes Consolidation Act von 1997 in<br />

der gültigen Fassung.<br />

„Teilfonds“<br />

bedeutet die vom Manager mit der vorherigen<br />

Genehmigung der Zentralbank jeweils aufgelegten<br />

Teilfonds.<br />

„Treuhandurkunde“<br />

bedeutet die Treuhandurkunde vom 4. März 2005,<br />

geändert durch die Erste Ergänzung zur Treuhandurkunde<br />

vom 6. Juli 2005, die Zweite Ergänzung zur<br />

Treuhandurkunde vom 13. Dezember 2005, die Dritte<br />

Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 7. Februar 2006, die<br />

Vierte Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 3. Juli 2007,<br />

die Fünfte Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 2.<br />

November 2007, die Sechste Ergänzung zur<br />

Treuhandurkunde vom 27. März 2009, die Siebte<br />

Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 7. April 2010 und die<br />

achte Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 29. März<br />

2011<br />

„Treuhänder“<br />

bedeutet die State Street Custodial Services (Ireland)<br />

Limited.<br />

„US-Person“<br />

bedeutet eine der folgenden Personen:<br />

(a) einen Bürger der Vereinigten Staaten;<br />

(b) eine in den Vereinigten Staaten ansässige<br />

natürliche Person;<br />

(c) einen in den Vereinigten Staaten ansässigen<br />

Ausländer gemäß Definition in Section 7701(b)<br />

des Internal Revenue Code von 1986 der<br />

Vereinigten Staaten in der aktuellen Fassung (das<br />

"Steuergesetz");<br />

(d) eine Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft<br />

oder ein anderes Rechtssubjekt, die bzw. das in<br />

den Vereinigten Staaten oder nach deren Recht<br />

geschaffen, gegründet oder errichtet wurde oder<br />

besteht oder deren bzw. dessen<br />

(e)<br />

Hauptgeschäftssitz sich in den Vereinigten<br />

Staaten befindet;<br />

einen Nachlass oder Trust<br />

(i) dessen Einkünfte unabhängig von ihrer<br />

Quelle der US-Einkommensteuer<br />

unterliegen oder dessen Einkünfte aus<br />

Quellen außerhalb der Vereinigten<br />

Staaten (die mit einer<br />

Geschäftstätigkeit in den Vereinigten<br />

Staaten nicht tatsächlich<br />

zusammenhängen) für die Zwecke der<br />

US-Bundeseinkommensteuer in die<br />

Bruttoeinkünfte<br />

oder<br />

einzubeziehen sind<br />

(ii) bei dem ein Verwalter oder Treuhänder<br />

eine US-Person ist (mit Ausnahme A)<br />

eines ausländischem Recht<br />

unterliegenden Nachlasses mit einem<br />

Verwalter, der nicht eine US-Person ist<br />

und der die alleinige oder gemeinsame<br />

Anlagedispositionsbefugnis über die<br />

Vermögenswerte des Nachlasses<br />

besitzt, oder B) eines Trust mit einem<br />

Treuhänder, der nicht eine US-Person<br />

ist und der die alleinige oder<br />

gemeinsame<br />

Anlagedispositionsbefugnis über die<br />

Vermögenswerte des Trust besitzt, und<br />

ohne US-Person als Begünstigtem<br />

(oder, im Fall eines widerrufbaren<br />

Trust, Treugeber));<br />

(f) ein Rechtssubjekt, das hauptsächlich für passive<br />

Anlagen gegründet wurde, wie z. B. ein<br />

Commodity Pool (Warenterminfonds), eine<br />

Investmentgesellschaft oder ein anderes<br />

ähnliches Rechtssubjekt (einschließlich eines<br />

Pensionsplans für die Arbeitnehmer, leitenden<br />

Angestellten oder Leiter eines Rechtssubjekts,<br />

das in den Vereinigten Staaten oder nach deren<br />

Recht geschaffen oder gegründet wurde oder<br />

besteht oder seinen Hauptgeschäftssitz in den<br />

Vereinigten Staaten hat oder dort einer<br />

Geschäftstätigkeit nachgeht, jedoch<br />

ausschließlich eines Pensionsplans für die<br />

Arbeitnehmer, leitenden Angestellten oder Leiter<br />

eines Rechtssubjekts, das in einer<br />

ausländischen Rechtsordnung oder nach deren<br />

Recht geschaffen oder gegründet wurde oder<br />

besteht und seinen Hauptgeschäftssitz<br />

außerhalb der Vereinigten Staaten hat und nach<br />

dem Recht und entsprechend den Usancen und<br />

Dokumentationsvorschriften eines anderen<br />

Landes als der Vereinigten Staaten errichtet<br />

wurde und verwaltet wird),<br />

(i) an dem US-Personen<br />

Beteiligungsanteile in Höhe von<br />

insgesamt mindestens 10 % der<br />

wirtschaftlichen Rechte an dem<br />

Rechtssubjekt halten oder<br />

| 9


(ii) dessen Hauptzweck darin besteht, US-<br />

Personen die Anlage in einem<br />

Commodity Pool zu erleichtern, dessen<br />

Betreiber aufgrund der Tatsache, dass<br />

die daran Beteiligten nicht US-Personen<br />

sind, von bestimmten Erfordernissen<br />

nach Teil 4 der Vorschriften der United<br />

States Commodity Futures Trading<br />

Commission befreit ist;<br />

(g) eine in den Vereinigten Staaten gelegene<br />

Vertretung oder Niederlassung eines<br />

ausländischen Rechtssubjekts;<br />

(h) ein Konto ohne Dispositionsbefugnis oder<br />

ähnliches Konto (außer einem Nachlass oder<br />

Trust), das von einem Händler oder sonstigen<br />

Treuhänder zu Gunsten oder für Rechnung einer<br />

US-Person geführt wird;<br />

(i) ein Konto mit Dispositionsbefugnis oder ähnliches<br />

Konto (außer einem Nachlass oder Trust), das<br />

von einem Händler oder sonstigen Treuhänder<br />

geführt wird, der in den Vereinigten Staaten<br />

geschaffen, gegründet oder errichtet wurde oder<br />

besteht oder (im Fall einer natürlichen Person)<br />

ansässig ist, sofern es nicht von einem Händler<br />

oder sonstigen professionellen Treuhänder zu<br />

Gunsten oder für Rechnung einer Person geführt<br />

wird, bei der es sich nicht um eine US-Person<br />

handelt, und<br />

(j) eine Personengesellschaft, eine<br />

Kapitalgesellschaft oder ein anderes<br />

Rechtssubjekt, die bzw. das nach dem Recht<br />

einer ausländischen Rechtsordnung geschaffen,<br />

gegründet oder errichtet wurde oder besteht und<br />

von einer US-Person hauptsächlich zu dem<br />

Zweck gegründet wurde, in Wertpapieren<br />

anzulegen, die nicht nach dem Securities Act von<br />

1933 der Vereinigten Staaten in der aktuellen<br />

Fassung registriert sind.<br />

Für die Zwecke der Buchstaben (a) bis (j) gilt ein<br />

Anteilinhaber, der nicht anderweitig eine US-Person ist, als<br />

US-Person, wenn infolge des Eigentums dieses<br />

Anteilinhabers an Anteilen eine andere Person, die eine<br />

"US-Person" im Sinne von Section 7701(a)(3) des<br />

Steuergesetzes ist, unter irgendwelchen Umständen die<br />

Eigentumserfordernisse i) von Section 1298(a) des<br />

Steuergesetzes (bezüglich indirekten Eigentums über<br />

passive ausländische Investmentgesellschaften, zu 50 %<br />

im Eigentum stehende Kapitalgesellschaften,<br />

Personengesellschaften, Nachlässe, Trusts oder Optionen<br />

oder auf anderem, im Steuergesetz bestimmtem Wege)<br />

oder ii) der Bestimmungen zur Bekanntmachung von<br />

Informationen in Section 551(c) des Steuergesetzes (die<br />

ein unmittelbares, mittelbares oder als unmittelbar<br />

bewertetes mittelbares Eigentum in Höhe von 5 %<br />

verlangen), von Section 6035 des Steuergesetzes (die ein<br />

unmittelbares, mittelbares oder als unmittelbar bewertetes<br />

mittelbares Eigentum in Höhe von mindestens 10 %<br />

verlangen), von Section 6038 des Steuergesetzes (die ein<br />

unmittelbares, mittelbares oder als unmittelbar bewertetes<br />

mittelbares Eigentum in Höhe von mehr als 50 %<br />

verlangen) oder von Section 6046 des Steuergesetzes (die<br />

ein unmittelbares, mittelbares oder als unmittelbar<br />

bewertetes mittelbares Eigentum in Höhe von mindestens<br />

10 % verlangen) bezüglich des Fonds erfüllen könnte.<br />

„Vereinigte Staaten“<br />

bedeutet die Vereinigten Staaten von Amerika, deren<br />

Einzelstaaten, Territorien oder Besitzungen, alle ihrer<br />

Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete, den District of<br />

Columbia und jede Enklave der Regierung der<br />

Vereinigten<br />

Institutionen.<br />

„Vermittler“<br />

Staaten oder ihrer Behörden oder<br />

bedeutet eine Person, die:<br />

(a) ein Geschäft betreibt, das in der<br />

(b)<br />

Entgegennahme von Zahlungen von einem<br />

Anlageorganismus für Dritte besteht oder dies<br />

einschließt, oder<br />

Anteile an einem Anlageorganismus im Namen<br />

Dritter hält.<br />

„Vertriebsstelle“<br />

bedeutet eine oder mehrere Personen oder<br />

Gesellschaften oder den jeweiligen Rechtsnachfolger, die<br />

bzw. der vom Manager für den Vertrieb von Anteilen des<br />

Fonds bestellt ist/sind.<br />

„Vertriebsvertrag“<br />

bedeutet den Vertrag vom 2. Mai 2007, geändert durch<br />

den Ergänzungsvertriebsvertrag vom 7. April 2010<br />

zwischen dem Manager und der PineBridge Investments<br />

Europe Ltd., nach dem letztere zur Vertriebsstelle des<br />

Fonds bestellt wird.<br />

„Verwaltungsrat“<br />

bedeutet den Verwaltungsrat des Managers.<br />

„Verwaltungsstelle“<br />

bedeutet die State Street Fund Services (Ireland) Limited.<br />

„Verwaltungsvertrag“<br />

bedeutet den Vertrag vom 4. März 2005, geändert durch<br />

Ergänzungsverwaltungsvertrag vom 2. November 2007<br />

und dem Zweiten Ergänzungsverwaltungsvertrag vom<br />

7. April 2010, zwischen dem Manager und der<br />

Verwaltungsstelle, nach dem letztere zur<br />

Verwaltungsstelle des Fonds bestellt wird.<br />

„weltweite Vertriebsgesellschaft“<br />

bedeutet PineBridge Investments Ireland Limited.<br />

„Wert des Teilfonds“<br />

bedeutet den Wert der Vermögenswerte eines Teilfonds<br />

abzüglich aller Verbindlichkeiten des Teilfonds mit<br />

Ausnahme ausstehender Management- und<br />

Teilfondsgebühren.<br />

„Zahlstelle“<br />

bedeutet eine oder mehrere Zahlstellen, die jeweils vom<br />

Manager in bestimmten Hoheitsgebieten bestellt werden,<br />

wie in einem oder mehreren länderspezifischen<br />

Nachträgen angegeben.<br />

„Zahlstellenvertrag“<br />

bedeutet einen oder mehrere Zahlstellenverträge<br />

zwischen dem Manager und einer oder mehreren<br />

Zahlstellen, die jeweils vom Manager bestellt werden, wie<br />

in einem oder mehreren länderspezifischen Nachträgen<br />

angegeben.<br />

„Zentralbank“<br />

bedeutet die Central Bank of Ireland<br />

| 10


DER FONDS<br />

Der Fonds wurde am 4. März 2005 als offener<br />

Investmentfonds in Form eines Unit Trust mit Umbrella-<br />

Struktur gegründet und in Irland als Organismus für<br />

gemeinsame Anlagen in Wertpapieren gemäß den OGAW-<br />

Vorschriften zugelassen.<br />

Die Basiswährung jedes Teilfonds ist in dem betreffenden<br />

Nachtrag angegeben.<br />

Die Treuhandurkunde begründet den Fonds, der aus den<br />

Teilfonds besteht. Zeichnungen von Anteilen werden nur in<br />

der Klassenwährung des betreffenden Teilfonds akzeptiert,<br />

sofern mit dem Manager zuvor nicht etwas anderes<br />

vereinbart wurde. Zeichnungsgelder in einer anderen<br />

Währung als der Klassenwährung des betreffenden<br />

Teilfonds werden von der Verwaltungsstelle zu dem nach<br />

Ansicht der Verwaltungsstelle geltenden Wechselkurs auf<br />

Kosten und Gefahr des Anteilinhabers in die<br />

Klassenwährung des betreffenden Teilfonds umgerechnet.<br />

Mit der vorherigen Genehmigung der Zentralbank und des<br />

Treuhänders können vom Manager weitere Teilfonds<br />

hinzugefügt werden. Der Name jedes weiteren Teilfonds,<br />

die Bedingungen der Erstausgabe seiner Anteile,<br />

Einzelheiten zu seinem Anlageziel und seiner<br />

Anlagepolitik, seine Basiswährung und die jeweiligen<br />

Gebühren und Kosten werden in einem Nachtrag zu<br />

diesem Prospekt genannt. Der Manager kann mit der<br />

vorherigen Genehmigung des Treuhänders bestehende<br />

Teilfonds schließen, indem er dies den Anteilinhabern<br />

dieses Teilfonds mit einer Frist von mindestens drei<br />

Monaten anzeigt und die Zentralbank um Aufhebung der<br />

Zulassung dieses Teilfonds ersucht. Eine Anlage im Fonds<br />

besteht im Kauf von Anteilen eines oder mehrerer<br />

Teilfonds. Der Teilfonds akkumuliert das Vermögen für die<br />

Anteilinhaber. Ein Anteil eines Teilfonds stellt das<br />

wirtschaftliche Eigentum an einem ungeteilten Anteil am<br />

Vermögen des betreffenden Teilfonds dar, der sich auf die<br />

betreffende Anteilsart bezieht.<br />

Der Erlös aus der Ausgabe von Anteilen eines Teilfonds<br />

wird in den Unterlagen und Büchern des Fonds dem<br />

betreffenden Teilfonds zugerechnet, und die einem<br />

Teilfonds zuzurechnenden Aktiva und Passiva und<br />

Aufwendungen und Erträge werden nach Maßgabe der<br />

Bestimmungen der Treuhandurkunde dem betreffenden<br />

Teilfonds zugerechnet. Das Vermögen eines Teilfonds wird<br />

entsprechend dem Anlageziel und der Anlagepolitik dieses<br />

Teilfonds, die in einem Nachtrag zu diesem Prospekt<br />

dargelegt sind, gesondert angelegt. Wenn Teilfonds zum<br />

Fonds hinzukommen oder geschlossen werden, können<br />

Nachträge zum Prospekt hinzugefügt bzw. aus ihm<br />

gelöscht werden.<br />

Bei jedem Teilfonds wird davon ausgegangen, dass er<br />

seine eigenen Verbindlichkeiten trägt, die nach dem<br />

Ermessen des Treuhänders ermittelt werden und denen<br />

der Manager zustimmt; falls der Treuhänder jedoch der<br />

Ansicht ist, dass eine bestimmte Verbindlichkeit nicht<br />

einem oder mehreren bestimmten Teilfonds zugerechnet<br />

werden kann, wird diese Verbindlichkeit von allen Teilfonds<br />

gemeinsam im Verhältnis ihrer jeweiligen<br />

Nettoinventarwerte zu dem Zeitpunkt, zu dem die<br />

Verbindlichkeit aufläuft, getragen.<br />

Der Fonds insgesamt ist nicht haftbar, da das Vermögen<br />

jedes Teilfonds ausschließlich dem betreffenden<br />

Teilfonds gehört, vom Vermögen der anderen Teilfonds<br />

getrennt gehalten wird, nicht unmittelbar oder mittelbar<br />

zur Begleichung von Verbindlichkeiten anderer Teilfonds<br />

oder gegen diese vorgebrachten Forderungen verwendet<br />

werden darf und für diese Zwecke nicht zur Verfügung<br />

steht.<br />

Die Anteile jedes Teilfonds können als verschiedene<br />

Klassen bezeichnet werden, für die unterschiedliche<br />

Rechte oder Vorzüge gelten. Vor deren Ausgabe wird der<br />

Verwaltungsrat die Klasse bezeichnen, aus der diese<br />

Anteile ausgegeben werden. Für eine Anteilsklasse<br />

innerhalb eines Teilfonds wird kein gesondertes<br />

Portefeuille von Vermögenswerten unterhalten. Die<br />

Schaffung solcher Klassen ist der Zentralbank im Voraus<br />

mitzuteilen und von ihr zu genehmigen.<br />

Die Teilfonds zum Datum dieses Prospekts sind<br />

nachstehend aufgeführt. Diese Liste kann von Zeit zu Zeit<br />

aktualisiert werden:<br />

PineBridge American Equity Fund<br />

PineBridge Asia Balanced Fund<br />

PineBridge BRIC Bond Fund<br />

PineBridge Global Balanced Fund<br />

PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />

PineBridge Global Emerging Markets Bond Fund<br />

PineBridge Global Emerging Markets Corporate Bond<br />

Fund<br />

PineBridge Global Emerging Markets Local Currency<br />

Bond Fund<br />

PineBridge Europe Focus Equity Fund<br />

PineBridge Europe Equity Fund<br />

PineBridge Europe Large Cap Research Enhanced Fund<br />

PineBridge Europe Small & Mid Cap Equity Fund<br />

PineBridge Europe Small Cap Equity Fund<br />

PineBridge Global Bond Fund<br />

PineBridge Global Emerging Markets Equity Fund<br />

PineBridge Global Focus Value Equity Fund<br />

PineBridge Global Focus Equity Fund<br />

PineBridge Greater China Equity Fund<br />

PineBridge India Equity Fund<br />

PineBridge Japan Focus Equity Fund<br />

PineBridge Japan New Horizon Equity Fund<br />

PineBridge Japan Small Cap Equity Fund<br />

PineBridge Japan Small & Mid Cap Equity Fund<br />

PineBridge Latin America Equity Fund<br />

PineBridge Latin America Small & Mid Cap Equity Fund<br />

PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />

PineBridge Asia Equity Opportunities Fund<br />

PineBridge Southeast Asia Equity Fund<br />

PineBridge Southeast Asia Small & Mid Cap Fund<br />

PineBridge Southeast Asia Small Cap Equity Fund<br />

PineBridge Strategic Bond Fund<br />

PineBridge US Focus Equity Fund<br />

PineBridge US Large Cap Research Enhanced Fund<br />

PineBridge US Small Cap Growth Fund<br />

| 11


ANLAGE DES FONDSVERMÖGENS<br />

Die Anlageverwalter<br />

Der Manager hat für die einzelnen Teilfonds die unten<br />

genannten Anlageverwalter gemäß einer Reihe von<br />

Anlageverwaltungsverträgen bestellt, die in den einzelnen<br />

Nachträgen zu diesem Prospekt beschrieben sind.<br />

Jeder Anlageverwaltungsvertrag sieht vor, dass der bzw.<br />

die Anlageverwalter jedes Teilfonds das Portefeuille jedes<br />

Teilfonds in Übereinstimmung mit den Anlagezielen und der<br />

Anlagepolitik jedes Teilfonds, die in dem betreffenden<br />

Nachtrag angegeben sind, und den in diesem Prospekt<br />

aufgeführten Anlagebeschränkungen verwalten.<br />

Jedem Anlageverwalter steht es frei,<br />

Anlageverwaltungsdienstleistungen gegenüber Dritten zu<br />

erbringen und sonstige Tätigkeiten auszuüben. Die<br />

Gebühren jedes Anlageverwalters werden vom Manager<br />

gezahlt.<br />

Anlageverwalter können in Übereinstimmung mit den<br />

Anforderungen der Zentralbank und mit vorheriger<br />

Zustimmung des Managers einzelne oder alle ihre<br />

Aufgaben bei der Verwaltung des Vermögens eines oder<br />

mehrerer Teilfonds auf einen oder mehrere<br />

Unteranlageverwalter übertragen. Die Gebühren eines für<br />

einen Teilfonds bestellten Unteranlageverwalters werden<br />

von dem jeweiligen Anlageverwalter getragen und nicht<br />

dem betreffenden Teilfonds belastet. Einzelheiten zu den<br />

für einen bestimmten Teilfonds bestellten<br />

Unteranlageverwaltern sind in dem Nachtrag für den<br />

betreffenden Teilfonds enthalten und werden in den<br />

periodischen Berichten des Fonds angegeben.<br />

Die Anlageziele<br />

Das Anlageziel und die Anlagepolitik jedes Teilfonds<br />

werden vom Manager in Absprache mit dem<br />

Anlageverwalter bei der Auflegung des betreffenden<br />

Teilfonds formuliert. Das Anlageziel und die Anlagepolitik<br />

der Teilfonds sind in den Nachträgen zu diesem Prospekt<br />

dargelegt. Das Vermögen eines Teilfonds wird<br />

entsprechend seinem Anlageziel und seiner Anlagepolitik<br />

gesondert angelegt.<br />

Das Anlageziel der einzelnen Teilfonds darf nur mit<br />

vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit der auf<br />

einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />

betreffenden Teilfonds abgegebenen Stimmen geändert<br />

werden, und im Falle einer solchen Änderung wird sie den<br />

Anteilinhabern mit angemessener Frist angekündigt, um<br />

ihnen die Rückgabe ihrer Anteile vor der Wirksamkeit der<br />

Änderungen zu ermöglichen.<br />

Anlagepolitik<br />

Die Anlagepolitik jedes Teilfonds ist in dem betreffenden<br />

Nachtrag angegeben.<br />

Wesentliche Änderungen der Anlagepolitik der einzelnen<br />

Teilfonds erfolgen nur mit vorheriger schriftlicher<br />

Zustimmung der Mehrheit der auf einer Hauptversammlung<br />

der Anteilinhaber des betreffenden Teilfonds abgegebenen<br />

Stimmen, und im Falle einer solchen Änderung wird sie den<br />

Anteilinhabern mit angemessener Frist angekündigt, um<br />

ihnen die Rückgabe ihrer Anteile vor der Wirksamkeit der<br />

Änderungen zu ermöglichen.<br />

Anlage über Tochtergesellschaften<br />

Der Manager kann für die Zwecke der effizienten<br />

Portfolioverwaltung mit vorheriger Zustimmung der<br />

irischen Zentralbank von Zeit zu Zeit Anlagen über<br />

hundertprozentige Tochtergesellschaften, die in<br />

maßgeblichen Hoheitsgebieten gegründet sind, tätigen,<br />

um die Auswirkungen von Devisenkontrollen zu mindern<br />

und / oder um von anwendbaren Besteuerungsabkommen<br />

zu profitieren. In dem Verwaltungsrat jeder<br />

Tochtergesellschaft, über die ein Teilfonds anlegen kann,<br />

werden die Verwaltungsratsmitglieder stets mehrheitlich<br />

vertreten sein. Das Anlageziel und die Anlagepolitik des<br />

betreffenden Teilfonds findet nicht nur auf den Teilfonds,<br />

sondern auch auf die Tochtergesellschaft Anwendung und<br />

die Anlagen der Tochtergesellschaft werden so<br />

angesehen, als ob sie von dem Teilfonds gehalten<br />

würden. Die Vermögenswerte und Anteile einer<br />

Tochtergesellschaft werden von dem Treuhänder oder<br />

einer bestellten Unterdepotbank gehalten.<br />

Anlagebeschränkungen<br />

Die zulässigen Anlagen und für jeden Teilfonds geltenden<br />

Anlagebeschränkungen gemäß den Einschränkungen und<br />

Ausnahmen in den OGAW-Vorschriften und den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich<br />

nachstehend. Der Manager kann jeweils diejenigen<br />

weiteren Anlagebeschränkungen festlegen, die mit den<br />

Interessen der Anteilinhaber vereinbar sind oder in deren<br />

Interesse liegen, um die Gesetze und Vorschriften der<br />

Länder einzuhalten, in denen Anteile des Fonds platziert<br />

werden.<br />

Solange Teilfonds von der Hong Kong Securities and<br />

Futures Commission (die "SFC") zum Vertrieb in<br />

Hongkong zugelassen sind, werden Anteilinhaber von<br />

allen Änderungen der Anlagebeschränkungen mit einer<br />

Frist von mindestens einem Monat in Kenntnis gesetzt,<br />

sofern mit der Zentralbank und der SFC nicht zuvor<br />

anderweitig vereinbart. Diese weiteren Beschränkungen<br />

müssen den Anforderungen der Zentralbank entsprechen:<br />

Allgemeines<br />

1. Zulässige Anlagen<br />

Die Anlagen jedes Teilfonds sind beschränkt auf:<br />

1.1 Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die<br />

entweder an einer Wertpapierbörse eines<br />

Mitgliedstaates oder eines Nicht-Mitgliedstaats<br />

amtlich notiert oder an einem geregelten Markt<br />

eines Mitgliedstaates oder Nicht-Mitgliedstaats,<br />

der anerkannt, für das Publikum offen und<br />

dessen Funktionsweise ordnungsgemäß ist,<br />

gehandelt werden.<br />

1.2 Wertpapiere aus Neuemissionen, deren<br />

Zulassung zur amtlichen Notierung an einer<br />

Wertpapierbörse oder einem anderen Markt (wie<br />

vorstehend beschrieben) innerhalb eines Jahres<br />

erfolgt.<br />

1.3 Geldmarktinstrumente gemäß der Definition in<br />

den Bekanntmachungen der Zentralbank, die<br />

nicht an einem geregelten Markt gehandelt<br />

werden.<br />

1.4 Anteile von OGAW.<br />

| 12


1.5 Anteile von Nicht-OGAW gemäß der Zentralbank-<br />

Richtlinie 2/03<br />

1.6 Einlagen bei Kreditinstituten nach Maßgabe der<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank.<br />

1.7 DFIs nach Maßgabe der Bekanntmachungen der<br />

Zentralbank.<br />

2. Anlagebeschränkungen<br />

2.1 Jeder Teilfonds darf höchstens 10 % seines<br />

Nettoinventarwertes in anderen als den in Ziffer 1<br />

genannten Wertpapieren und<br />

Geldmarktinstrumenten anlegen.<br />

2.2 Jeder Teilfonds darf höchstens 10 % seines<br />

Nettoinventarwertes in Wertpapieren aus<br />

Neuemissionen anlegen, deren Zulassung zur<br />

amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse<br />

oder einem anderen Markt (wie in Ziffer 1.2<br />

beschrieben) innerhalb eines Jahres erlangt wird.<br />

Diese Beschränkung gilt nicht für Anlagen eines<br />

Teilfonds in bestimmten US-Wertpapieren, die als<br />

"Rule-144A-Wertpapiere" bekannt sind, sofern:<br />

- die Wertpapiere mit der Verpflichtung<br />

emittiert werden, sie spätestens vor Ablauf<br />

eines Jahres nach der Emission bei der US<br />

Securities and Exchanges Commission zu<br />

registrieren, und<br />

- die Wertpapiere nicht illiquide Wertpapiere<br />

sind, d. h. vom betreffenden Teilfonds<br />

innerhalb von sieben Tagen zu dem Kurs<br />

oder ungefähr zu dem Kurs, mit dem sie vom<br />

betreffenden Teilfonds bewertet worden sind,<br />

realisiert werden können.<br />

2.3 Jeder Teilfonds darf höchstens 10 % seines<br />

Nettoinventarwertes in Wertpapieren und<br />

Geldmarktinstrumenten anlegen, die von ein und<br />

derselben Einrichtung begeben wurden, sofern<br />

der Gesamtwert der Wertpapiere und<br />

Geldmarktinstrumente der Emittenten, bei denen<br />

er jeweils mehr als 5 % anlegt, weniger als 40 %<br />

beträgt.<br />

2.4 Die in Ziffer 2.3 genannte Grenze von 10 %<br />

erhöht sich vorbehaltlich der vorherigen<br />

Genehmigung der Zentralbank auf 25 % für<br />

Schuldverschreibungen, die von einem<br />

Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat<br />

begeben werden, das aufgrund gesetzlicher<br />

Vorschriften zum Schutz der Inhaber dieser<br />

Schuldverschreibungen einer besonderen<br />

öffentlichen Aufsicht unterliegt. Legt einer der<br />

Teilfonds mehr als 5 % seines<br />

Nettoinventarwertes in derartigen<br />

Schuldverschreibungen an, die von ein und<br />

demselben Emittenten begeben werden, so darf<br />

der Gesamtwert dieser Anlagen 80 % des<br />

Nettoinventarwertswertes des betreffenden<br />

Teilfonds nicht übersteigen.<br />

2.5 Die unter Ziffer 2.3 genannte Grenze von 10 %<br />

erhöht sich auf 35 %, wenn die Wertpapiere oder<br />

Geldmarktinstrumente von einem Mitgliedstaat<br />

oder seinen Gebietskörperschaften, von einem<br />

Nicht-Mitgliedstaat oder von einer internationalen<br />

Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der<br />

mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben<br />

oder garantiert werden.<br />

2.6 Die unter Ziffer 2.4 und 2.5 genannten<br />

Wertpapiere und Geldmarktinstrumente werden<br />

bei der Anwendung der unter Ziffer 2.3<br />

genannten Anlagegrenze von 40 % nicht<br />

berücksichtigt.<br />

2.7 Kein Teilfonds darf mehr als 20 % seines<br />

Nettoinventarwerts in Einlagen bei ein und<br />

demselben Kreditinstitut anlegen.<br />

Einlagen, die als ergänzende liquide Mittel bei<br />

einem anderen Kreditinstitut gehalten werden als<br />

Kreditinstituten, die im EWR oder in einem<br />

Unterzeichnerstaat des Basler<br />

Kapitalkonvergenzabkommens vom Juli 1988,<br />

der nicht Mitglied des EWR ist (die Schweiz,<br />

Kanada, Japan, Vereinigte Staaten), zugelassen<br />

sind, oder einem in Jersey, Guernsey, der Isle of<br />

Man, Australien oder Neuseeland zugelassenen<br />

Kreditinstitut dürfen 10 % des Nettovermögens<br />

nicht übersteigen.<br />

Diese Grenze kann für Einlagen beim<br />

Treuhänder auf 20 % angehoben werden.<br />

2.8 Das Ausfallrisiko eines Teilfonds bei<br />

außerbörslichen (OTC) Derivaten darf 5 % des<br />

Nettoinventarwerts des betreffenden Teilfonds<br />

nicht übersteigen.<br />

Diese Grenze erhöht sich auf 10 % bei einem<br />

Kreditinstitut, das im EWR oder in einem<br />

Unterzeichnerstaat des Basler<br />

Kapitalkonvergenzabkommens vom Juli 1988<br />

(Schweiz, Kanada, Japan, Vereinigte Staaten),<br />

der nicht Mitglied des EWR ist, oder in Jersey,<br />

Guernsey, der Insel Man, Australien oder<br />

Neuseeland zugelassen ist.<br />

2.9 Ungeachtet der Ziffern 2.3, 2.7 und 2.8 darf eine<br />

Kombination aus zwei oder mehr der Folgenden<br />

20 % des Nettoinventarwerts nicht übersteigen:<br />

- von ein und derselben Einrichtung<br />

begebene Wertpapiere oder<br />

Geldmarktinstrumente,<br />

- Einlagen bei dieser Einrichtung und /<br />

oder<br />

- Kontrahentenrisiken aus von dieser<br />

Einrichtung erworbenen OTC-<br />

Derivaten.<br />

2.10 Die in den Ziffern 2.3, 2.4, 2.5, 2.7, 2.8 und 2.9<br />

genannten Grenzen dürfen nicht kumuliert<br />

werden, und daher darf das Engagement in ein<br />

und derselben Einrichtung 35 % des<br />

Nettoinventarwerts nicht übersteigen.<br />

2.11 Gesellschaften einer Unternehmensgruppe<br />

gelten für die Zwecke der Ziffern 2.3, 2.4, 2.5,<br />

2.7, 2.8 und 2.9 als ein einziger Emittent. Jedoch<br />

kann für Anlagen in Wertpapieren und<br />

Geldmarktinstrumenten innerhalb ein und<br />

derselben Unternehmensgruppe eine Grenze<br />

von 20 % des Nettoinventarwerts gelten.<br />

| 13


2.12 Jeder Teilfonds darf bis zu 100 % seines<br />

Nettoinventarwerts in verschiedenen<br />

Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten<br />

anlegen, die von einem Mitgliedstaat oder dessen<br />

Gebietskörperschaften, einem Nicht-Mitgliedstaat<br />

oder einer internationalen Einrichtung öffentlichrechtlichen<br />

Charakters, der mindestens ein<br />

Mitgliedstaat angehört, einem OECD-<br />

Mitgliedsland, der Europäischen Investitionsbank,<br />

der Europäischen Bank für Wiederaufbau und<br />

Entwicklung, der International Finance<br />

Corporation, dem Internationalen Währungsfonds,<br />

Euratom, der Asiatischen Entwicklungsbank, der<br />

Europäischen Zentralbank, dem Europäischen<br />

Rat, der Eurofima, der Afrikanischen<br />

Entwicklungsbank, der Internationalen Bank für<br />

Wiederaufbau und Entwicklung (die Weltbank),<br />

der Interamerikanischen Entwicklungsbank, der<br />

Europäischen Union, der U.S. Federal National<br />

Mortgage Association (Fannie Mae), der Federal<br />

Home Loan Mortgage Corporation (Freddie<br />

Mach), der Government National Mortgage<br />

Association (Ginnie Mae), der Student Loan<br />

Marketing Association (Sallie Mae), der Federal<br />

Home Loan Bank, der Federal Farm Credit Bank<br />

und der Tennessee Valley Authority begeben oder<br />

garantiert werden. Jeder Teilfonds muss jedoch<br />

mindestens sechs verschiedene Emissionen<br />

halten, wobei Wertpapiere aus ein und derselben<br />

Emission 30 % des Nettoinventarwerts des<br />

betreffenden Teilfonds nicht übersteigen dürfen.<br />

3. Anlage in Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen („OGA“)<br />

3.1 Jeder Teilfonds darf höchstens 20 % seines<br />

Nettoinventarwerts in ein und demselben OGA<br />

anlegen.<br />

3.2 Anlagen in Nicht-OGAW dürfen insgesamt 30 %<br />

des Nettoinventarwerts nicht übersteigen.<br />

3.3 Anlagen in einen OGA, der seinerseits mehr als<br />

10 % seines Nettoinventarwerts in anderen OGA<br />

anlegen kann, sind untersagt.<br />

3.4 Jeder Teilfonds kann in anderen Teilfonds des<br />

Fonds anlegen (vorausgesetzt, dass der<br />

Teilfonds, in dem angelegt wird, nicht seinerseits<br />

Anteile anderer Teilfonds des Fonds hält, und<br />

vorbehaltlich der nachfolgend unter 3.5 genannten<br />

Bedingungen).<br />

3.5 Legt ein Teilfonds in Anteilen anderer OGA an,<br />

die unmittelbar oder mittelbar vom Manager<br />

(einschließlich anderer Teilfonds des Fonds) oder<br />

von einer anderen Gesellschaft verwaltet werden,<br />

mit der der Manager durch eine gemeinsame<br />

Verwaltung oder Beherrschung oder eine<br />

wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung<br />

(d. h. Besitz von mehr als 10 % des Kapitals oder<br />

der Stimmrechte) verbunden ist, so darf der<br />

Manager oder die verbundene Gesellschaft in<br />

Verbindung mit den Anlagen des Teilfonds in den<br />

Anteilen dieser anderen OGA keine Zeichnungs-,<br />

Umschichtungs- oder Rücknahmegebühren oder<br />

Managementgebühren berechnen.<br />

3.6 Wenn der Manager oder der Anlageverwalter<br />

eines Teilfonds aufgrund einer Anlage in den<br />

Anteilen eines anderen OGA eine Provision<br />

(einschließlich einer rückvergüteten Provision)<br />

erhält, ist diese Provision dem Vermögen des<br />

betreffenden Teilfonds zuzuführen.<br />

4. Allgemeine Bestimmungen<br />

4.1 Keiner der Teilfonds und auch nicht der<br />

Manager, der im Zusammenhang mit allen von<br />

ihm gemanagten OGA handelt, dürfen<br />

Wertpapiere erwerben, die mit einem<br />

Stimmrecht ausgestattet sind, das es ihm<br />

ermöglicht, einen nennenswerten Einfluss auf<br />

die Geschäftsführung eines Emittenten<br />

auszuüben.<br />

4.2 Jeder der Teilfonds darf höchstens erwerben:<br />

(i) 10 % der stimmrechtslosen Aktien ein und<br />

desselben Emittenten,<br />

(ii) 10 % der Schuldverschreibungen ein und<br />

desselben Emittenten,<br />

(iii) 25 % der Anteile ein und desselben OGA<br />

und<br />

(iv) 10 % der Geldmarktinstrumente ein und<br />

desselben Emittenten.<br />

ACHTUNG: Die unter den Ziffern (ii), (iii) und (iv)<br />

vorgesehenen Anlagegrenzen brauchen beim<br />

Erwerb nicht eingehalten zu werden, wenn sich<br />

der Bruttobetrag der Schuldverschreibungen<br />

oder der Geldmarktinstrumente oder der<br />

Nettobetrag ausgegebener Wertpapiere zum<br />

Zeitpunkt des Erwerbs nicht berechnen lässt.<br />

4.3 Die Ziffern 4.1 und 4.2 sind nicht anzuwenden:<br />

(i) auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente,<br />

die von einem Mitgliedstaat oder seinen<br />

Gebietskörperschaften begeben oder<br />

garantiert werden;<br />

(ii) auf von einem Nicht-Mitgliedstaat begebene<br />

oder garantierte Wertpapiere und<br />

Geldmarktinstrumente;<br />

(iii) auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente,<br />

die von internationalen Organismen<br />

öffentlich-rechtlichen Charakters begeben<br />

werden, denen ein oder mehrere<br />

Mitgliedstaaten angehören;<br />

(iv) auf Aktien, die ein Teilfonds an dem Kapital<br />

einer Gesellschaft eines Nicht-Mitgliedstaats<br />

besitzt, die ihr Vermögen im Wesentlichen<br />

in Wertpapieren von Emittenten anlegt, die<br />

in diesem Staat ansässig sind, wenn eine<br />

derartige Beteiligung für den betreffenden<br />

Teilfonds aufgrund der Rechtsvorschriften<br />

dieses Staates die einzige Möglichkeit<br />

darstellt, Anlagen in Wertpapieren von<br />

Emittenten dieses Staates zu tätigen. Diese<br />

Ausnahmeregelung gilt jedoch nur unter der<br />

Voraussetzung, dass die Gesellschaft des<br />

Nicht-Mitgliedstaats in ihrer Anlagepolitik die<br />

in den Ziffern 2.3 bis 2.11, 3.1, 3.2, 4.1, 4.2,<br />

4.4, 4.5 und 4.6 festgelegten Grenzen nicht<br />

überschreitet und, sofern diese Grenzen<br />

überschritten werden, die Ziffern 4.5 und 4.6<br />

| 14


eingehalten werden;<br />

(v) auf von einer Investmentgesellschaft oder<br />

von mehreren Investmentgesellschaften<br />

gehaltene Anteile am Kapital von<br />

Tochtergesellschaften, die im<br />

Niederlassungsstaat der Tochtergesellschaft<br />

lediglich und ausschließlich für diese<br />

Investmentgesellschaft oder<br />

-gesellschaften bestimmte Verwaltungs-,<br />

Beratungs- oder Vertriebstätigkeiten im<br />

Hinblick auf den Rückkauf von Anteilen auf<br />

Wunsch der Anteilinhaber ausüben.<br />

4.4 Keiner der Teilfonds braucht die hierin<br />

vorgesehenen Anlagegrenzen bei der Ausübung<br />

von Bezugsrechten, die an Wertpapiere oder<br />

Geldmarktinstrumente geknüpft sind, die Teil<br />

seines Vermögens sind, einzuhalten.<br />

4.5 Die Zentralbank kann neu zugelassenen OGAW<br />

gestatten, während eines Zeitraums von sechs<br />

Monaten nach ihrer Zulassung von den<br />

Bestimmungen der Ziffern 2.3 bis 2.12, 3.1 und<br />

3.2 abzuweichen, sofern sie den Grundsatz der<br />

Risikostreuung einhalten.<br />

4.6 Werden die hierin genannten Grenzen von einem<br />

Teilfonds unbeabsichtigt oder infolge der<br />

Ausübung von Bezugsrechten überschritten, so<br />

hat der betreffende Teilfonds bei seinen<br />

Verkäufen als vorrangiges Ziel die Normalisierung<br />

dieser Lage unter Berücksichtigung der<br />

Interessen der Anteilinhaber anzustreben.<br />

4.7 Weder die Teilfonds noch der Manager oder der<br />

Treuhänder dürfen Leerverkäufe tätigen von:<br />

- Wertpapieren,<br />

- Geldmarktinstrumenten,<br />

- Anteilen von OGA oder<br />

- DFI.<br />

4.8 Jeder Teilfonds darf ergänzend Barmittel halten.<br />

4.9 Keiner der Teilfonds darf Edelmetalle oder<br />

Zertifikate, mit denen Edelmetalle verbrieft<br />

werden, erwerben. Dies bedeutet nicht, dass ein<br />

Teilfonds nicht in Wertpapiere oder<br />

Geldmarktinstrumente investieren darf, die von<br />

einem Unternehmen emittiert werden, dessen<br />

Hauptgeschäftstätigkeit mit Edelmetallen<br />

zusammenhängt.<br />

5. DFI („Derivate")<br />

5.1 Das Gesamtrisiko jedes Teilfonds aus Derivaten<br />

darf (wie in den Bekanntmachungen der<br />

Zentralbank vorgeschrieben) seinen<br />

Gesamtnettoinventarwert nicht übersteigen.<br />

5.2 Das Engagement in den Basiswerten von<br />

Derivaten einschließlich Derivaten, die in<br />

Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten<br />

eingebettet sind, darf bei der Kumulierung mit den<br />

sich aus etwaigen direkten Anlagen ergebenden<br />

Positionen die in den Bekanntmachungen der<br />

Zentralbank festgelegten Anlagegrenzen nicht<br />

übersteigen. (Diese Bestimmung ist bei<br />

indexbasierten Derivaten nicht anzuwenden,<br />

sofern der zugrunde liegende Index die in den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank<br />

festgelegten Kriterien erfüllt.)<br />

5.3 Jeder Teilfonds darf in Derivaten anlegen, die im<br />

Freiverkehr gehandelt werden, sofern die<br />

Gegenparteien der im Freiverkehr gehandelten<br />

Derivate Institutionen sind, die einer<br />

ordnungsgemäßen Aufsicht unterliegen und<br />

einer von der Zentralbank genehmigten<br />

Kategorie angehören.<br />

5.4 Für die Anlage in Derivaten gelten die von der<br />

Zentralbank festgelegten Bedingungen und<br />

Grenzen.<br />

Beschränkungen für Kreditaufnahme,<br />

Kreditgewährung und Handel<br />

(1) Weder der Manager noch der Treuhänder dürfen<br />

im Namen des Fonds oder eines Teilfonds<br />

desselben Kredite aufnehmen. Jeder Teilfonds<br />

kann jedoch, ausschließlich auf<br />

vorübergehender Basis, einen Betrag<br />

aufnehmen, der insgesamt 10 Prozent<br />

Nettoinventarwertes nicht übersteigt. Der<br />

Treuhänder darf die Vermögenswerte eines<br />

Teilfonds als Sicherheit für Kreditaufnahmen<br />

dieses Teilfonds belasten. Guthabensalden<br />

(z. B. Barmittel) dürfen bei der Ermittlung des<br />

Prozentsatzes der ausstehenden Kredite nicht<br />

mit Krediten verrechnet werden.<br />

(2) Jeder Teilfonds darf Fremdwährung durch einen<br />

Gegenkredit erwerben. Auf diese Weise<br />

erworbene Fremdwährung gilt im Sinne der in<br />

den OGAW-Vorschriften und im vorstehenden<br />

Absatz 1 enthaltenen<br />

Kreditaufnahmebeschränkungen nicht als<br />

Kreditaufnahme, sofern die Gegeneinlage:<br />

(i) auf die Basiswährung des betreffenden<br />

Teilfonds lautet und<br />

(ii) dem Wert des offenen<br />

Fremdwährungskredits entspricht oder<br />

diesen übersteigt.<br />

Wenn die aufgenommenen<br />

Fremdwährungskredite jedoch den Wert der<br />

Gegeneinlage übersteigen, gilt der Mehrbetrag<br />

im Sinne der Vorschrift 70 der OGAW-<br />

Vorschriften und des vorstehenden Absatzes 1<br />

als Kreditaufnahme.<br />

(3) Außer nach den Bestimmungen im<br />

vorstehenden Absatz 1 darf keiner der Teilfonds<br />

im Eigentum dieses Teilfonds stehende oder von<br />

ihm gehaltene Wertpapiere belasten, beleihen<br />

oder in irgendeiner Weise als Sicherheit für<br />

Verbindlichkeiten übertragen, wobei jedoch der<br />

Kauf oder Verkauf von Wertpapieren per<br />

Erscheinen oder mit verzögerter Belieferung und<br />

Einschusszahlungen beim Verkauf von Optionen<br />

oder dem Kauf oder Verkauf von<br />

Termingeschäften oder Terminkontrakten nicht<br />

als Verpfändung der Vermögenswerte gelten.<br />

(4) Unbeschadet der Befugnisse der einzelnen<br />

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Teilfonds, in nicht vollständig eingezahlte<br />

Schuldtitel, Wertpapiere, Geldmarktinstrumente,<br />

OGA oder DFIs zu investieren, darf der<br />

Treuhänder im Namen des Fonds oder eines<br />

Teilfonds keine Ausleihungen an Dritte tätigen<br />

und nicht als Bürge für Dritte fungieren.<br />

(5) Jeder Teilfonds kann zur Erwirtschaftung<br />

zusätzlichen Kapitals oder zusätzlicher Erträge<br />

Aktienleihgeschäfte gemäß den von der<br />

Zentralbank festgelegten Richtlinien tätigen.<br />

Geschäfte in DFI<br />

Ein Teilfonds kann DFIs zu Anlage- und<br />

Absicherungszwecken sowie für Zwecke des effizienten<br />

Portfoliomanagements einsetzen. Zu den Zwecken des<br />

effizienten Portfoliomanagements zählen:DFI (a)<br />

Risikominderung; (b) Kostensenkung ohne oder mit nur<br />

minimaler Steigerung des Risikos; oder (c) Erwirtschaftung<br />

zusätzlichen Kapitals oder zusätzlicher Erträge ohne oder<br />

mit einem annehmbar niedrigen Risiko (im Verhältnis zu<br />

der erwarteten Rendite).<br />

Ein Teilfonds kann vorbehaltlich der von der Zentralbank<br />

festgelegten Bedingungen und innerhalb der von der<br />

Zentralbank gezogenen Grenzen im Zusammenhang mit<br />

der Steuerung seines Vermögens und seiner<br />

Verbindlichkeiten DFIs einsetzen, die dazu gedacht sind,<br />

Schutz gegen Wechselkursrisiken zu bieten. Dabei kann<br />

ein Teilfonds (i) Freiverkehrskontrakte einsetzen; (ii)<br />

Währungsoptionen einsetzen; oder (iii) das Engagement in<br />

einer Währung durch den Abschluss von<br />

Devisentermingeschäften in einer nahestehenden<br />

Währung wegen der erwarteten künftigen Korrelation<br />

zwischen den beiden Währungen absichern.<br />

Die Anlageverwalter können zu der Ansicht gelangen, dass<br />

es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles eines<br />

Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig oder<br />

wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />

nachzubilden und sind daher berechtigt, die<br />

Währungsrisikomerkmale bestimmter im betreffenden<br />

Teilfonds gehaltener Vermögenswerte mittels<br />

Devisentermingeschäften und Währungsterminkontrakten<br />

so zu verändern, dass die Portefeuillezusammensetzung<br />

zwar ihre eigene Festlegung widerspiegelt, aber<br />

gleichzeitig das Währungsrisiko des Index nachbilden<br />

kann.<br />

Eine Beschreibung der wichtigsten DFI, die eingesetzt<br />

werden können, und die Zwecke für ihren Einsatz werden<br />

nachstehend dargelegt:<br />

Devisentermingeschäfte und Währungsoptionen<br />

Devisentermingeschäfte und Währungsoptionen können<br />

nach dem Ermessen der Anlageverwaltungsgesellschaften<br />

dazu eingesetzt werden, ganz oder teilweise das<br />

Währungsrisiko abzusichern, das sich aus der<br />

Schwankung zwischen der Währung, in der der<br />

Nettoinventarwert pro Anteil berechnet wird und den<br />

Währungen, auf die die Anlagen des einzelnen Teilfonds<br />

lauten, ergibt. Daneben können Devisentermingeschäfte<br />

und Währungsoptionen dazu benutzt werden, den Wert der<br />

Währung jeder Klasse vor den nachteiligen Bewegungen<br />

anderer Währungen zu schützen.<br />

Optionsscheine und Wandelschuldverschreibungen<br />

Ein Teilfonds kann Optionsscheine und<br />

Wandelschuldverschreibungen kaufen, um einen<br />

effizienten, liquiden Mechanismus für das Eingehen einer<br />

Position in Wertpapieren zu erhalten ohne die<br />

Notwendigkeit, das Wertpapier zu kaufen und zu halten.<br />

Andere DFI<br />

Zur Absicherung des Risikos aus einem Engagement in<br />

einem Markt, einer Branche oder einer Region können<br />

andere DFIDFI wie Optionen, Terminkontrakte und<br />

Swaps eingesetzt werden.<br />

Ein Teilfonds kann Terminkontrakte auf Wertpapiere,<br />

Währungen oder Zinssätze verkaufen, um eine effiziente,<br />

liquide und wirkungsvolle Methode für die Steuerung von<br />

Risiken durch die „Festschreibung“ von Gewinnen und /<br />

oder den Schutz vor künftigen Wertrückgängen zu<br />

erhalten. Ein Teilfonds kann auch Terminkontrakte auf<br />

Wertpapiere, Währungen und Zinssätze kaufen, um einen<br />

kostengünstigen und effizienten Mechanismus für das<br />

Eingehen eine Position in Wertpapieren zu erhalten.<br />

Ein Teilfonds kann Optionen einsetzen (unter anderem<br />

Aktienindexoptionen, Optionen auf Terminkontrakte und<br />

Optionen auf Swaps), um seine laufende Rendite durch<br />

das Schreiben von gedeckten Kaufoptionen auf<br />

Wertpapiere aus seinem Bestand und von gedeckten<br />

Verkaufsoptionen auf Wertpapiere, in denen er anlegen<br />

darf, sowie auf Währungen zu steigern.<br />

Ein Teilfonds kann Swapvereinbarungen (einschließlich<br />

Total-Return-Swaps) in Bezug auf Währungen, Zinssätze<br />

und Wertpapiere abschließen. Ein Teilfonds kann diese<br />

Techniken einsetzen, um sich vor Veränderungen von<br />

Zinssätzen und Wechselkursen zu schützen. In Bezug auf<br />

Währungen kann ein Teilfonds von<br />

Währungsswapverträgen Gebrauch machen, durch die<br />

der Teilfonds Währungen mit festem Wechselkurs gegen<br />

Währungen mit variablem Wechselkurs oder Währungen<br />

mit variablem Wechselkurs gegen Währungen mit festem<br />

Wechselkurs tauscht. In Bezug auf Zinssätze kann ein<br />

Teilfonds von Zinsswapverträgen Gebrauch machen,<br />

durch die der Teilfonds Geldströme mit variablem<br />

Zinssatz gegen Geldströme mit festem Zinssatz oder<br />

Geldströme mit festem Zinssatz gegen Geldströme mit<br />

variablem Zinssatz tauscht.<br />

Ein Teilfonds kann Differenzkontrakte eingehen. Diese<br />

ähneln Futures-Kontrakten, jedoch erfolgt die Abrechnung<br />

in bar, und da es sich um einen OTC-Kontrakt handelt,<br />

können die Konditionen in Hinblick auf den Umfang des<br />

Referenzwertes, den der Kontrakt repräsentiert, Fälligkeit,<br />

Abrechnung und weitere Konditionen individuell gestaltet<br />

werden.<br />

Ein Teilfonds kann Collateralised Debt Obligations<br />

(„CDO“) einsetzen. Eine CDO ist ein Wertpapier, das<br />

durch einen Pool aus Anleihen, Darlehen und sonstigen<br />

Vermögenswerten besichert ist. CDOs sind nicht auf<br />

bestimmte Arten von Schuldtiteln spezialisiert und können<br />

daher durch Unternehmensanleihen, gewerbliche Kredite,<br />

mit Forderungen unterlegte Wertpapiere, mit<br />

Wohnhypotheken unterlegte Wertpapiere, mit<br />

gewerblichen Hypotheken unterlegte Wertpapiere und<br />

Schuldtitel aus Schwellenmärkten besichert sein. Die<br />

| 16


CDO-Emission wird üblicherweise in verschiedene Klassen<br />

bzw. Anleihetranchen unterteilt, die verschiedene<br />

Ratingstufen oder<br />

–grenzen aufweisen. Die meisten CDO-Emissionen sind so<br />

strukturiert, dass die Senior Bond- und Mezzanine-Klassen<br />

ein "investment grade"-Rating erhalten können und das<br />

Kreditrisiko auf die nachrangigeren Klassen verschoben<br />

wird. Falls bei den Vermögenswerten, durch die ein CDO<br />

besichert ist, ein Ausfall eintritt, werden Tilgungs- und<br />

Zinszahlungen zuerst auf die Senior Bond-Klassen<br />

geleistet, dann auf die Mezzanine-Klassen und an letzter<br />

Stelle auf die Klasse, die das niedrigste Rating (oder kein<br />

Rating) besitzt, die auch als "Equity Tranche" bezeichnet<br />

wird.<br />

Ein Teilfonds kann Kreditausfallswaps (Credit Default<br />

Swaps = „CDS“) einsetzen, die DFI darstellen, die eine<br />

Minderung des Kreditrisikos bewirken. Im Rahmen einer<br />

CDS-Vereinbarung kauft eine Partei, die als Käufer des<br />

Schutzes bezeichnet wird, Schutz von der anderen Partei,<br />

die als Verkäufer des Schutzes bezeichnet wird, wobei der<br />

Gegenstand des Geschäfts Verluste sind, die in Folge<br />

eines Ausfall- oder anderen Kreditereignisses bezüglich<br />

eines zugrunde liegenden Wertpapiers eintreten könnten.<br />

Der Käufer des Schutzes zahlt für den Schutz eine Prämie,<br />

und der Verkäufer des Schutzes verpflichtet sich, eine<br />

Zahlung zu leisten, die den Käufer des Schutzes für<br />

Verluste entschädigt, die bei Eintritt eines aus einer Reihe<br />

möglicher spezifizierter Kreditereignisse, die in der CDS-<br />

Vereinbarung aufgeführt werden, eingetreten sind.<br />

Ein Teilfonds kann Credit Linked Notes („CLN“) einsetzen.<br />

Eine CLN ist ein Wertpapier, das während seiner Laufzeit<br />

fest oder variabel verzinst wird (die Verzinsung ist an die<br />

Wertentwicklung eines Referenzwerts, in der Regel<br />

Anleihen, gekoppelt) und dem Emittenten gestattet, ein<br />

spezifisches Kreditrisiko auf einen Investor zu übertragen.<br />

Bei Fälligkeit erhält der Investor den Nominalwert des<br />

zugrundeliegenden Wertpapiers, es sei denn, bei der<br />

Referenzforderung tritt ein Ausfall oder Konkurs ein, in<br />

welchem Fall der Investor einen Betrag in Höhe der<br />

Wiedereinbringungsquote (Recovery Rate) erhält.<br />

In Bezug auf Wertpapiere und Wertpapierindizes kann ein<br />

Teilfonds Total-Return-Swap-Verträge einsetzen, durch die<br />

der Teilfonds Geldströme mit variablem Zinssatz gegen<br />

feste Geldströme, die auf der Gesamtrendite eines Aktien-<br />

oder Renteninstruments oder eines Wertpapierindex<br />

basieren, oder einen festen Geldstrom, der auf der<br />

Gesamtrendite eines Aktien- oder Renteninstruments oder<br />

eines Wertpapierindex basiert, gegen Geldströme mit<br />

variablem Zinssatz tauscht. Diese Verträge ermöglichen es<br />

einem Teilfonds, seine Risiken aus einem Engagement in<br />

bestimmten Wertpapieren oder Wertpapierindizes zu<br />

steuern. Für diese Instrumente basiert die Rendite des<br />

Teilfonds auf der Bewegung von Zinssätzen gegenüber der<br />

Rendite aus dem betreffenden Wertpapier oder Index.<br />

Wertpapierleihe und Pensionsgeschäfte<br />

Ein Teilfonds kann vorbehaltlich der in den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank festgelegten<br />

Bedingungen und Grenzen Wertpapierleihgeschäfte<br />

tätigen. Bei einem solchen Geschäft überträgt der jeweilige<br />

Teilfonds seine Wertpapiere vorübergehend an einen<br />

Entleiher, wobei sich der Entleiher verpflichtet,<br />

gleichwertige Wertpapiere an den Teilfonds<br />

zurückzuliefern. Durch den Abschluss dieser Geschäfte<br />

strebt der jeweilige Teilfonds an, durch Vereinnahmung<br />

einer Gebühr für das Verleihen seiner Wertpapiere an<br />

den Entleiher die Rendite seines Wertpapierbestands zu<br />

steigern. Wegen näherer Angaben zu den mit diesen<br />

Praktiken verbundenen Risiken wird auf das Risiko aus<br />

Wertpapierleihgeschäften im Abschnitt „Risikofaktoren“ im<br />

Prospekt verwiesen.<br />

Durch den Verleih seiner Wertpapiere erzielen der Fonds<br />

und seine Teilfonds Erträge, während sie gleichzeitig das<br />

Kapitalzuwachspotenzial der Wertpapiere behalten. Der<br />

Vorteil solcher Leihgeschäfte liegt darin, dass der Fonds<br />

und seine Teilfonds weiterhin die Zinsen und Dividenden<br />

aus den verliehenen Wertpapieren erhalten, während sie<br />

gleichzeitig Einkünfte aus dem Verleih dieser Wertpapiere<br />

erzielen.<br />

Ein Teilfonds kann vorbehaltlich der in den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank festgelegten<br />

Bedingungen und Grenzen Pensionsgeschäfte und<br />

umgekehrte Pensionsgeschäfte tätigen. Ein solches<br />

Geschäft stellt eine Vereinbarung dar, durch die eine<br />

Partei der anderen ein Wertpapier zu einem festgelegten<br />

Preis mit der Verpflichtung verkauft, das Wertpapier<br />

später zu einem anderen festgelegten Preis<br />

zurückzukaufen. Der jeweilige Teilfonds kann solche<br />

Vereinbarungen wie folgt abschließen: (a) wenn der<br />

Teilfonds kurzfristige Gelder anzulegen hat, dann stellt<br />

die Differenz zwischen dem für das Wertpapier gezahlten<br />

Verkaufs- und Rückkaufspreis eine Rendite für den<br />

Teilfonds dar, die einem Darlehenszins ähnlich ist, oder<br />

(b) wenn der Teilfonds für kurze Zeit Nutzen aus einem<br />

bestimmten Wertpapier zu ziehen wünscht.<br />

Ungeachtet der oben stehenden Ausführungen hat der<br />

Manager festgelegt, dass der Fonds und seine Teilfonds<br />

keine Pensions-, umgekehrten Pensions- oder<br />

Wertpapierleihgeschäfte tätigen. Sollte sich diese<br />

Vorgehensweise ändern, wird der Manager die<br />

Anteilinhaber vorab informieren und der Prospekt wird<br />

entsprechend aktualisiert.<br />

Einsatz derivativer Finanzinstrumente für Anlagezwecke<br />

Wenn dies in dem betreffenden Nachtrag angegeben ist,<br />

kann ein Teilfonds auch in DFI einschließlich<br />

gleichwertiger Instrumente mit Barausgleich, die an einer<br />

anerkannten Börse gehandelt werden, und / oder in OTC-<br />

Derivaten anlegen, und zwar jeweils nach den<br />

Bedingungen und Vorschriften der Zentralbank. Die DFI,<br />

in denen ein Teilfonds anlegen darf, und die erwartete<br />

Auswirkung der Anlage in diesen DFI auf das Risikoprofil<br />

eines Teilfonds wird in dem betreffenden Nachtrag<br />

angegeben.<br />

Risikosteuerungsverfahren<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

DFI verbundenen Risiken genau zu messen zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Anlageverwalter wird<br />

von DFI, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn ein<br />

überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

| 17


Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />

ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />

Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />

angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger jüngster<br />

Entwicklungen bei den Risiko- und Renditemerkmalen der<br />

Hauptanlagekategorien.<br />

Aktien und aktienbezogene Instrumente<br />

Low Exercise Price Options<br />

Low Exercise Price Options (LEPOs) sind Optionen, deren<br />

Ausübungspreis nahezu Null beträgt. LEPOs werden auf<br />

Marge gehandelt. Bei Abschluss der Option ist eine<br />

anfängliche Sicherheitsleistung (Initial Margin) – in der<br />

Regel in liquiden Mitteln – bereitzustellen. LEPOs<br />

ermöglichen es Anlegern, von Kursentwicklungen des<br />

Basiswerts zu profitieren. Der Kauf einer LEPO ähnelt<br />

einem Terminkauf von Aktien, während der Verkauf einer<br />

LEPO einem Terminverkauf von Aktien ähnelt. LEPOs<br />

werden auf der Basis ihrer notierten Abrechnungspreise<br />

bewertet. Von einem Teilfonds gehaltene LEPOs können<br />

Barausgleich vorsehen, an einer anerkannten Börse im<br />

Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) (Europäische Union,<br />

Norwegen, Island, Liechtenstein), in der Schweiz, in<br />

Australien, Kanada, Japan, Neuseeland oder den<br />

Vereinigten Staaten notiert sein und müssen während der<br />

Laufzeit der Optionen jederzeit ausübbar sein. Außerdem<br />

muss die einer Option mit niedrigem Ausübungspreis<br />

zugrunde liegende Anlage eine Anlage sein, in der der<br />

jeweilige Teilfonds nach seinem Anlageziel und seiner<br />

Anlagepolitik direkt anlegen könnte.<br />

Optimised Portfolios as Listed Securities<br />

Optimised Portfolios as Listed Securities (OPALS) sind<br />

Instrumente, die aus einem Aktienportfolio bestehen und<br />

verwendet werden, um einen Aktienindex genau<br />

nachzubilden, ohne alle in diesem Index enthaltenen<br />

Aktien kaufen zu müssen. Das optimierte Portfolio soll<br />

einen Aktienindex mit einer geringeren als der tatsächlich<br />

im Index enthaltenen Anzahl von Emissionen nachbilden<br />

und wird an anerkannten Börsen notiert.<br />

Performance Linked to Equity Securities<br />

Performance Linked to Equity Securities (PERLES) sind<br />

Instrumente, deren Basiswert ein Aktienindex, ein<br />

bestimmter Aktienkorb oder eine Investmentstrategie ist.<br />

Die Anlage in den PERLES bietet praktisch die gleichen<br />

Gewinn- und Verlustchancen wie eine vergleichbare<br />

Direktanlage in Aktien. Wenn die Kurse am<br />

zugrundeliegenden Aktienmarkt steigen, steigt der Wert<br />

der PERLES entsprechend, und wenn die Kurse an diesem<br />

Markt sinken, sinkt der Wert der PERLES entsprechend.<br />

Obwohl Anleger daher den typischen Risiken einer<br />

Direktanlage ausgesetzt sind, werden die Auswirkungen<br />

dieser Risiken verringert, da sie sich auf viele verschiedene<br />

Aktien verteilen.<br />

Gemeinsame Verwaltung von Vermögenswerten<br />

Der Manager kann für die Zwecke der effizienten<br />

Portfolioverwaltung in Absprache mit dem Anlageverwalter<br />

beschließen, die Vermögenswerte bestimmter Teilfonds<br />

gemeinsam mit den Vermögenswerten anderer Teilfonds<br />

des Fonds zu verwalten. Die gemeinsam verwalteten<br />

Vermögenswerte werden als Pool (nachstehend der<br />

"Pool") bezeichnet, der die Anlagen von allen Teilfonds<br />

enthält, die an dem Pool teilnehmen ("teilnehmende<br />

Teilfonds").<br />

Möglichkeiten zu einem solchen Pooling ergeben sich in<br />

der Regel, wenn die Anlageziele und Anlagepolitik von<br />

Teilfonds in ausreichendem Maße ähnlich sind, so dass<br />

die Vermögenswerte eines Teilfonds von demselben<br />

Anlageverwalter gemeinsam mit den Vermögenswerten<br />

anderer Teilfonds des Pools verwaltet werden können.<br />

Ein solches Pooling stellt eine verwaltungsmäßige<br />

Maßnahme dar, um die Betriebs- und anderen Kosten zu<br />

senken; die gesetzlichen Rechte und Pflichten der<br />

Anteilinhaber werden hierdurch nicht verändert. Die Pools<br />

stellen keine eigenständigen rechtlichen Einheiten dar<br />

und sind für Anleger oder Gläubiger nicht direkt<br />

zugänglich. Jeder der teilnehmenden Teilfonds behält<br />

seinen Anspruch auf die ihm zuzurechnenden<br />

Vermögenswerte.<br />

Wenn Vermögenswerte von mehr als einem<br />

teilnehmendem Teilfonds gepoolt werden, werden die<br />

jedem teilnehmendem Teilfonds zuzurechnenden<br />

Vermögenswerte anfangs auf der Basis seiner<br />

anfänglichen Zuweisung von Vermögen in den Pool<br />

bestimmt und ändern sich mit jeder späteren Zuweisung<br />

oder Entnahme. Die Ansprüche jedes teilnehmenden<br />

Teilfonds an den gemeinsam verwalteten<br />

Vermögenswerten gelten für jede einzelne Anlage in dem<br />

Pool. Weitere Anlagen, die für die teilnehmenden<br />

Teilfonds getätigt werden, werden diesen teilnehmenden<br />

Teilfonds entsprechend ihrem jeweiligen Anspruch<br />

zugerechnet, während Verkäufe von Anlagen von den<br />

Vermögenswerten, die auf den jeweiligen teilnehmenden<br />

Teilfonds entfallen, abgerechnet werden.<br />

Anleger sollten beachten, dass das Pooling dazu führen<br />

kann, dass sich die Zusammensetzung des Vermögens<br />

eines teilnehmenden Teilfonds ändert, und zwar aufgrund<br />

von Zeichnungen und Rücknahmen in einem anderen<br />

teilnehmenden Teilfonds, die zur Folge haben, dass der<br />

Anlageverwalter Vermögenswerte für den Pool veräußert<br />

oder erwirbt oder den Betrag ergänzender liquider Mittel,<br />

die von ihm gehalten werden, erhöht.<br />

Der Pool als Ganzes ist nicht haftbar, da die<br />

Vermögenswerte jedes teilnehmenden Teilfonds<br />

ausschließlich diesem teilnehmenden Teilfonds gehören,<br />

von den anderen teilnehmenden Teilfonds getrennt sind,<br />

nicht dafür verwendet werden dürfen, die<br />

Verbindlichkeiten eines anderen Teilfonds oder gegen<br />

einen anderen Teilfonds geltend gemachte Ansprüche zu<br />

befriedigen und nicht für einen solchen Zweck zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Der Manager kann jederzeit beschließen, das Pooling<br />

durch Mitteilung an den Anlageverwalter, die<br />

Verwaltungsstelle und den Treuhänder zu beenden, und<br />

wird sicherstellen, dass jegliche derartige gemeinsam<br />

verwalteten Vermögenswerte in angemessener Weise<br />

den betreffenden Teilfonds zugewiesen werden.<br />

| 18


RISIKOFAKTOREN<br />

Potenzielle Anleger sollten vor einer Anlage in einem der<br />

Teilfonds die folgenden Risiken und die in dem jeweiligen<br />

Nachtrag enthaltenen zusätzlichen Risiken eines<br />

bestimmten Teilfonds in Betracht ziehen.<br />

Anleger sollten beachten, dass eine Anlage in einem<br />

Teilfonds an Wert verlieren kann, und sollten in der Lage<br />

sein, auch einen Totalverlust ihrer Anlage in einem<br />

Teilfonds zu verkraften. Eine Anlage in einem Teilfonds<br />

unterscheidet sich von einer Einlage auf einem Bankkonto<br />

und profitiert von keiner Garantie einer Regierung,<br />

staatlichen Stelle oder anderen Sicherungseinrichtung, die<br />

für den Inhaber eines Einlagenkontos bei einer Bank<br />

verfügbar sein könnte. Weder der Manager noch einer der<br />

von dem Manager für einen Teilfonds bestellten<br />

Anlageverwalter, Unteranlageverwalter, Anlageberater<br />

oder Unteranlageberater (wie im jeweiligen Nachtrag<br />

definiert) noch ihre jeweiligen Tochtergesellschaften,<br />

verbundenen oder assoziierten Unternehmen, Vertreter<br />

oder Beauftragten übernehmen eine Garantie für die<br />

Wertentwicklung oder einen zukünftigen Ertrag eines<br />

Teilfonds.<br />

Es besteht keine Gewähr, dass das Anlageziel eines<br />

Teilfonds erreicht wird. Die Wertentwicklung in der<br />

Vergangenheit ist kein Indikator für die zukünftige<br />

Wertentwicklung und Anlagen sollten als mittel- bis<br />

langfristig angesehen werden. Die Anlage in einem<br />

Teilfonds sollte nicht der einzige oder wesentliche<br />

Bestandteil eines Anlageportfolios sein.<br />

Risiko in Verbindung mit Rechnungslegungsstandards<br />

Die Rechnungslegungsstandards in einigen der Länder, in<br />

denen ein Teilfonds anlegen darf, entsprechen nicht<br />

internationalen Rechnungslegungsstandards. Außerdem<br />

unterscheiden sich die Vorschriften und Grundsätze für die<br />

Abschlussprüfung von den an den internationalen<br />

Kapitalmärkten allgemein anerkannten. Folglich ist es<br />

möglich, dass einem Teilfonds über seine Anlagen und<br />

andere Anlagen weniger zuverlässige Finanzinformationen<br />

zur Verfügung stehen, als dies normalerweise bei weiter<br />

entwickelten Märkten der Fall wäre.<br />

Gemeinsame Verwaltung von Vermögenswerten<br />

Anleger sollten beachten, dass die gemeinsame<br />

Verwaltung von Vermögenswerten dazu führen kann, dass<br />

sich die Zusammensetzung des Vermögens eines am<br />

Pooling teilnehmenden Teilfonds ändert, und zwar<br />

aufgrund von Zeichnungen und Rücknahmen in einem<br />

anderen teilnehmenden Teilfonds, die zur Folge haben,<br />

dass der Anlageverwalter Vermögenswerte für den Pool<br />

veräußert oder erwirbt oder den Betrag ergänzender<br />

liquider Mittel, die von ihm gehalten werden, erhöht.<br />

Kontrahentenrisiko<br />

Jeder Teilfonds kann aufgrund von Positionen in Swaps,<br />

Pensionsgeschäften, Forward Exchange Rate Agreements<br />

und anderen Finanz- oder Derivatkontrakten, die vom<br />

jeweiligen Teilfonds gehalten werden, einem Kreditrisiko in<br />

Bezug auf Gegenparteien ausgesetzt sein. Falls eine<br />

Gegenpartei ihre Verpflichtungen nicht erfüllt und der<br />

Teilfonds seine Rechte in Bezug auf die Anlagen in seinem<br />

Portfolio nur mit Verzögerung oder nicht ausüben kann,<br />

könnte der Teilfonds einen Wertverlust in den von ihm<br />

gehaltenen Positionen erleiden, Erträge verlieren und<br />

Kosten in Verbindung mit der Durchsetzung seiner<br />

Ansprüche zu tragen haben.<br />

Jeder Teilfonds kann außerdem einem Kreditrisiko in<br />

Bezug auf Parteien, mit denen er Wertpapiergeschäfte<br />

tätigt, ausgesetzt sein und auch einem Erfüllungsrisiko<br />

unterliegen, insbesondere in Verbindung mit Schuldtiteln<br />

wie Anleihen, Schuldverschreibungen und ähnlichen<br />

Verbindlichkeiten oder Instrumenten.<br />

Ausfall der Gegenpartei: Fehlende Regulierung<br />

In der Regel unterliegen Geschäfte an den OTC-Märkten<br />

(an denen normalerweise Devisen, Kassa- und<br />

Optionskontrakte, bestimmte Optionen auf Devisen und<br />

Swaps gehandelt werden) in geringerem Maße staatlicher<br />

Regulierung und Aufsicht als Geschäfte an anerkannten<br />

Börsen. Ferner könnten viele der Schutzmaßnahmen, die<br />

manche anerkannte Börsen ihren Teilnehmern bieten, wie<br />

z. B. die Leistungsgarantie einer Börsenclearingstelle, für<br />

OTC-Geschäfte nicht zur Verfügung stehen. OTC-<br />

Optionen unterliegen keiner Regulierung. OTC-Optionen<br />

sind nicht börsengehandelte Optionsverträge, die auf die<br />

Bedürfnisse eines einzelnen Investors zugeschnitten sind.<br />

Diese Optionen ermöglichen es dem Nutzer, das Datum,<br />

das Kursniveau und den Umfang einer bestimmten<br />

Position genau zu strukturieren. Da die Gegenpartei<br />

solcher Verträge keine anerkannte Börse, sondern das<br />

spezifische Unternehmen, mit dem die Transaktion<br />

abgeschlossen wird, ist, könnten die Insolvenz oder der<br />

Ausfall einer Gegenpartei, mit der ein Teilfonds Geschäfte<br />

in OTC-Optionen tätigt, für den jeweiligen Teilfonds<br />

erhebliche Verluste zur Folge haben. Ferner könnte eine<br />

Gegenpartei ein Geschäft nicht bedingungsgemäß<br />

erfüllen, weil der Vertrag rechtlich nicht durchsetzbar ist<br />

oder die Absicht der Parteien nicht genau wiedergegeben<br />

ist oder (in gutem Glauben oder nicht) Uneinigkeit über<br />

die Vertragsbestimmungen besteht oder ein Bonitäts-<br />

oder Liquiditätsproblem eintritt, wodurch dem jeweiligen<br />

Teilfonds Verluste entstehen. Falls eine Gegenpartei ihre<br />

Verpflichtungen nicht erfüllt und ein Teilfonds in Bezug<br />

auf die Anlagen in seinem Portfolio seine Ansprüche nur<br />

mit Verzögerung oder nicht durchsetzen kann, könnte der<br />

Teilfonds einen Wertverlust in den von ihm gehaltenen<br />

Positionen erleiden, Erträge verlieren und Kosten in<br />

Verbindung mit der Durchsetzung seiner Ansprüche zu<br />

tragen haben. Das eingegangene Kontrahentenrisiko wird<br />

den Anlagebeschränkungen des jeweiligen Teilfonds<br />

entsprechen. Unabhängig von den Maßnahmen, die ein<br />

Teilfonds zur Verringerung des Kontrahentenrisikos trifft,<br />

kann nicht garantiert werden, dass kein Ausfall einer<br />

Gegenpartei eintritt oder dass dem jeweiligen Teilfonds<br />

infolgedessen keine Verluste aus Geschäften entstehen.<br />

Kreditrisiko<br />

Es kann nicht garantiert werden, dass die Emittenten von<br />

Wertpapieren oder anderen Instrumenten, in denen ein<br />

Teilfonds anlegen kann, keine Bonitätsprobleme haben,<br />

die entweder zu einer Herabstufung des Ratings dieser<br />

Wertpapiere oder Instrumente oder zu einem Teil- oder<br />

Totalverlust der in diese Wertpapiere oder Instrumente<br />

investierten Kapitalbeträge oder der auf solche<br />

Wertpapiere oder Instrumente zu leistenden Zahlungen<br />

führen. Teilfonds können außerdem in Bezug auf<br />

| 19


Gegenparteien, mit denen sie Geschäfte in DFI tätigen<br />

oder bei denen sie Margin- oder Sicherheitsleistungen<br />

hinterlegen, einem Kreditrisiko ausgesetzt sein und das<br />

Risiko eines Ausfalls der Gegenpartei tragen. Wenn ein<br />

Teilfonds in einem Wertpapier oder anderen Instrument<br />

anlegt, das von einer Bank oder einem anderen<br />

Finanzinstitut garantiert ist, besteht keine Gewähr, dass<br />

nicht der Garant selbst Bonitätsprobleme hat, die zu einer<br />

Herabstufung des Ratings dieser Wertpapiere oder<br />

Instrumente oder zu einem Teil- oder Totalverlust der in<br />

diese Wertpapiere oder Instrumente investierten<br />

Kapitalbeträge oder der auf solche Wertpapiere oder<br />

Instrumente zu leistenden Zahlungen führen.<br />

Währungsrisiko<br />

Der Nettoinventarwert pro Anteil wird in der<br />

Klassenwährung berechnet, während die Anlagen des<br />

Teilfonds in einer großen Anzahl Währungen erworben<br />

werden können, von denen einige möglicherweise nicht frei<br />

konvertierbar sind. Es ist könnte nicht möglich oder<br />

praktikabel sein, sich gegen das daraus resultierende<br />

Währungsrisiko abzusichern, und in bestimmten Fällen<br />

kann es der Anlageverwalter nicht als wünschenswert<br />

erachten, dieses Risiko abzusichern. Der Manager und der<br />

Anlageverwalter werden Absicherungsgeschäfte nach<br />

ihrem Ermessen und ausschließlich für Zwecke der<br />

Absicherung des Währungsrisikos entsprechend den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank und den von der<br />

Zentralbank festgelegten Richtlinien abschließen, und die<br />

Anlageverwalter können den Abschluss solcher Geschäfte<br />

empfehlen.<br />

Außerdem kann eine Anteilsklasse auf eine andere<br />

Währung als die Basiswährung eines Teilfonds lauten, was<br />

zu einem Anteilswährungsrisiko führen kann, das<br />

nachfolgend beschrieben wird.<br />

Risiko aus Derivaten und Techniken und Instrumenten<br />

Allgemein<br />

Die Kurse von Derivaten, einschließlich Futures- und<br />

Optionskontrakten, sind hochvolatil. Die Kursbewegungen<br />

von Forward-Kontrakten, Futures-Kontrakten und anderen<br />

derivativen Kontrakten werden unter anderem durch<br />

Zinssätze, Änderungen im Verhältnis von Angebot und<br />

Nachfrage, Handels-, Steuer-, Währungs- und Devisenkontrollprogramme<br />

und –grundsätze von Regierungen<br />

sowie nationale und internationale politische und<br />

wirtschaftliche Ereignisse und Politik beeinflusst. Ferner<br />

greifen Regierungen von Zeit zu Zeit direkt oder über<br />

Vorschriften in bestimmte Märkten ein, insbesondere<br />

Devisenmärkte und Märkte für auf Zinsen bezogene<br />

Futures- und Optionskontrakte. Ein solcher Eingriff hat<br />

häufig eine direkte Beeinflussung der Kurse zum Ziel und<br />

kann zusammen mit anderen Faktoren zur Folge haben,<br />

dass sich alle diese Märkte schnell in dieselbe Richtung<br />

bewegen, unter anderem aufgrund von Zinsschwankungen.<br />

Die Verwendung von Techniken und Instrumenten<br />

beinhaltet außerdem bestimmte besondere Risiken, unter<br />

anderem: (1) Abhängigkeit von der Fähigkeit, die<br />

Kursentwicklung von Wertpapieren, die abgesichert<br />

werden, und die Zinsentwicklung vorherzusagen, (2)<br />

unvollständige Korrelation zwischen den<br />

Absicherungsinstrumenten und den Wertpapieren oder<br />

Marktsektoren, die abgesichert werden, (3) die Tatsache,<br />

dass für die Verwendung solcher Instrumente andere<br />

Fähigkeiten erforderlich sind als für die Auswahl der Wertpapiere<br />

des jeweiligen Teilfonds, (4) das mögliche Nichtvorhandensein<br />

eines liquiden Marktes für ein bestimmtes<br />

Instrument zu einem bestimmten Zeitpunkt, (5) mögliche<br />

Hindernisse für eine effektive Vermögensverwaltung oder<br />

die Fähigkeit, Rücknahmen vorzunehmen, (6) mögliche<br />

rechtliche Risiken in Verbindung mit der Dokumentation<br />

der Derivate, insbesondere in Verbindung mit der<br />

Durchsetzbarkeit von Verträgen und diesbezüglichen<br />

Beschränkungen, (7) das Abrechnungsrisiko, da die<br />

Haftung des Teilfonds bei Geschäften mit Futures-<br />

Kontrakten, Terminkontrakten, Swaps und<br />

Differenzkontrakten möglicherweise unbegrenzt ist, bis<br />

die Position glattgestellt ist, und (8) das<br />

Kontrahentenrisiko, da der Teilfonds beim Einsatz von<br />

OTC-Derivaten wie Futures-Kontrakten,<br />

Terminkontrakten, Swaps und Differenzkontrakten einem<br />

Kreditrisiko in Bezug auf die Gegenpartei ausgesetzt ist.<br />

Ein Teilfonds kann in bestimmten Derivaten anlegen, die<br />

die Übernahme von Verpflichtungen, Rechten und<br />

Vermögenswerten beinhalten können. Vermögenswerte,<br />

die als Sicherheitsleistung bei Maklern hinterlegt werden,<br />

werden von den Maklern möglicherweise nicht in<br />

gesonderten Depots verwahrt, was zur Folge haben kann,<br />

dass Gläubiger solcher Makler im Fall von deren<br />

Insolvenz oder Konkurs darauf Zugriff haben.<br />

Ein Teilfonds kann von Zeit zu Zeit im Rahmen seiner<br />

Anlagepolitik und zu Absicherungszwecken sowohl<br />

börsengehandelte als auch außerbörsliche Kreditderivate<br />

einsetzen. Diese Instrumente können volatil sein,<br />

bestimmte besondere Risiken beinhalten und Anleger<br />

einem hohen Verlustrisiko aussetzen. Wenn sie für<br />

Absicherungszwecke eingesetzt werden, kann eine<br />

unvollständige Korrelation zwischen diesen Instrumenten<br />

und den zugrundeliegenden Anlagen oder Marktsektoren,<br />

die abgesichert werden, bestehen. Geschäfte in OTC-<br />

Derivaten wie Kreditderivaten können mit zusätzlichen<br />

Risiken verbunden sein, da kein Börsenmarkt vorhanden<br />

ist, an dem eine offene Position glattgestellt werden<br />

könnte.<br />

Korrelationsrisiko<br />

Die Kurse von Derivaten können – z. B. aufgrund von<br />

Transaktionskosten und Zinsschwankungen – eine<br />

unvollständige Korrelation zu den Kursen der<br />

zugrundeliegenden Wertpapiere aufweisen. Die Kurse<br />

von börsengehandelten Derivaten können sich außerdem<br />

aufgrund von Angebots- und Nachfragefaktoren ändern.<br />

Opportunitätskosten<br />

Der Einsatz von Derivaten zur Absicherung gegen bzw.<br />

zum Schutz vor Marktrisiken oder zur Generierung<br />

zusätzlicher Erträge durch Schreiben von gedeckten<br />

Kaufoptionen kann die Möglichkeit verringern, von<br />

günstigen Marktentwicklungen zu profitieren.<br />

Kreditrisiko in Bezug auf die Gegenpartei und rechtliches<br />

Risiko<br />

Der Einsatz von OTC-Derivaten wie Forward-Kontrakten,<br />

Swap-Vereinbarungen und Differenzkontrakten setzt die<br />

jeweiligen Teilfonds einem Kreditrisiko in Bezug auf die<br />

beteiligte Gegenpartei und dem Risiko, dass die<br />

rechtliche Dokumentation des Kontrakts die Absicht der<br />

| 20


Parteien nicht genau wiedergibt, aus.<br />

Bei OTC-Derivaten halten sich die Anlageverwalter in der<br />

Regel an die Standards, die die International Securities<br />

Dealers Association (ISDA) in ihren Derivate-<br />

Rahmenverträgen setzt. Swap-Bestätigungen der ISDA<br />

werden verfolgt und manuell geprüft, um zu bestätigen,<br />

dass die Konditionen der Transaktionen vollständig und<br />

korrekt dokumentiert sind.<br />

Bei börsengehandelten Futures werden in den Verträgen<br />

der Anlageverwalter mit Brokern generell Standard-<br />

Marktbedingungen angewandt.<br />

Die Anlageverwalter nehmen externe und interne<br />

Rechtsanwälte mit umfassender Fachkenntnis im Einsatz<br />

und der Dokumentation von Derivaten in Anspruch, wenn<br />

sie die Rahmenverträge für Derivate aushandeln, und alle<br />

rechtlichen und dokumentarischen Fragen werden nach<br />

geschäftsüblichen Verfahren behandelt und überwacht,<br />

insbesondere Fragen hinsichtlich der Durchsetzbarkeit von<br />

Kontrakten und diesbezüglichen Beschränkungen.<br />

Ungeachtet der oben genannten Verfahren besteht ein<br />

Risiko, dass ein Kontrahent eine Transaktion nicht gemäß<br />

ihren Konditionen abrechnet, weil der Kontrakt rechtlich<br />

nicht durchsetzbar ist oder die Absichten der Parteien nicht<br />

exakt wiedergibt oder weil eine Streitigkeit bezüglich der<br />

Konditionen des Kontraktes (in gutem Glauben oder nicht)<br />

vorliegt, so dass einem Teilfonds ein Verlust entstehen<br />

kann.<br />

Einige der Gesetze, denen DFIs-Vertragsbeziehungen in<br />

bestimmten Ländern unterliegen, sind neu und noch<br />

weitgehend unerprobt. Infolgedessen kann ein Teilfonds<br />

einer Reihe von außergewöhnlichen Risiken unterliegen,<br />

wie z. B. dem Risiko eines unzureichenden<br />

Anlegerschutzes, widersprüchlicher Gesetzgebung,<br />

unvollständiger, unklarer und sich verändernder Gesetze,<br />

des Risikos von Verletzungen von Bestimmungen seitens<br />

anderer Marktteilnehmer, eines Mangels an etablierten<br />

bzw. effektiven Rechtswegen für die Einlegung von<br />

Rechtsmitteln, eines Mangels an Standardverfahren und<br />

Vertraulichkeitsgepflogenheiten, wie sie in den<br />

entwickelten Märkten üblich sind, sowie einer<br />

mangelhaften Durchsetzung bestehender Bestimmungen.<br />

Darüber hinaus kann es in bestimmten Ländern, in denen<br />

Kontrahenten ansässig sind, schwierig sein, Gerichtsurteile<br />

zu erwirken und zu vollstrecken. Es kann nicht<br />

gewährleistet werden, dass diese Schwierigkeiten beim<br />

Schutz und der Durchsetzung von Rechten keine<br />

wesentlichen nachteiligen Auswirkungen für einen<br />

Teilfonds und seinen Betrieb haben werden.<br />

Abrechnungsrisiko<br />

Da einige der Derivate, in denen ein Teilfonds anlegen<br />

kann, an Märkten gehandelt werden können, an denen der<br />

Handels-, Abrechnungs- und Depotsysteme nicht<br />

vollständig entwickelt sind, können die Derivate eines<br />

Teilfonds, die an solchen Märkten gehandelt werden und in<br />

die Verwahrung von Unterdepotbanken an solchen<br />

Märkten gegeben wurden, Risiken ausgesetzt sein, für die<br />

die Depotbank nicht haftet.<br />

Liquiditätsrisiko<br />

Futures-Positionen können aufgrund von Limits der<br />

betreffenden Börse für tägliche Kursschwankungen illiquide<br />

oder schwer glattzustellen sein. OTC-Positionen sind<br />

definitionsgemäß illiquide, doch wird der Anlageverwalter<br />

OTC-Geschäfte nur mit Gegenparteien abschließen, die<br />

vertraglich verpflichtet sind, eine Position auf Verlangen<br />

glattzustellen.<br />

Marktrisiko<br />

Wenn ein Teilfonds ein Wertpapier oder eine Option<br />

kauft, ist das Risiko des Teilfonds auf den Verlust des von<br />

ihm investierten Betrages begrenzt. Im Fall eines<br />

Geschäfts mit Futures-Kontrakten, Forward-Kontrakten,<br />

Swaps, Differenzkontrakten oder des Schreibens von<br />

Optionen ist die Verbindlichkeit, die dem jeweiligen<br />

Teilfonds bis zur Glattstellung der Position entstehen<br />

kann, potenziell unbegrenzt.<br />

Margin<br />

Ein Teilfonds kann verpflichtet sein, in Verbindung mit<br />

Futures- und Optionskontrakten, die für den jeweiligen<br />

Teilfonds abgeschlossen werden, Sicherheitsleistungen<br />

(Margin) und Optionsprämien an Makler zu zahlen. Auch<br />

wenn börsengehandelte Kontrakte in der Regel durch die<br />

betreffende Börse garantiert sind, ist der betreffende<br />

Teilfonds dennoch dem Risiko des Betrugs oder der<br />

Insolvenz des Maklers, über den das Geschäft ausgeführt<br />

wird, ausgesetzt. Der jeweilige Teilfonds wird versuchen,<br />

dieses Risiko dadurch zu minimieren, dass er Geschäfte<br />

nur über namhafte Makler ausführt.<br />

Liquidität von Futures-Kontrakten<br />

Futures-Positionen können illiquide sein, weil bestimmte<br />

Warenterminbörsen die Kursschwankungen bestimmter<br />

Futures-Kontrakte während eines Tages durch<br />

sogenannte „tägliche Kursschwankungslimits“ bzw.<br />

„Tageslimits“ begrenzen. Dies bedeutet, dass während<br />

eines Handelstages keine Geschäfte zu Kursen unterhalb<br />

des Tageslimits ausgeführt werden dürfen. Sobald der<br />

Kurs eines bestimmten Futures-Kontrakts um einen<br />

Betrag in Höhe des Tageslimits gestiegen oder gesunken<br />

ist, können in diesem Futures-Kontrakt weder Positionen<br />

eingegangen noch Positionen aufgelöst werden, solange<br />

keine Händler bereit sind, die Geschäfte zum Limit oder<br />

im Rahmen des Limits auszuführen. Dies könnte einen<br />

Teilfonds daran hindern, ungünstige Positionen<br />

aufzulösen.<br />

Handel in Forward-Kontrakten<br />

Forward-Kontrakte und Optionen auf diese werden im<br />

Unterschied zu Futures-Kontrakten nicht an Börsen<br />

gehandelt und sind nicht standardisiert. Vielmehr treten<br />

an diesen Märkten Banken und Händler im eigenen<br />

Namen auf und handeln jedes Geschäft individuell aus.<br />

Forward- und „Cash“-Geschäfte unterliegen im<br />

Wesentlichen keiner Regulierung; es gibt keine Limits für<br />

tägliche Kursschwankungen oder Begrenzungen<br />

spekulativer Positionen. Die Personen, die an den<br />

Forward-Märkten in eigenem Namen handeln, sind nicht<br />

verpflichtet, als Market Maker für die von ihnen<br />

gehandelten Währungen oder Waren bzw. Rohstoffe zu<br />

fungieren und diese Märkte können für bestimmte,<br />

mitunter erhebliche Zeit illiquide sein. Die Illiquidität von<br />

Märkten oder Marktstörungen können für einen Teilfonds<br />

zu beträchtlichen Verlusten führen.<br />

Risiko in Verbindung mit Credit Default Swaps<br />

Wenn ein Teilfonds der Käufer eines Credit Default Swap<br />

ist, ist er bei Eintritt bestimmer Kreditereignisse in Bezug<br />

auf das betreffende Referenzunternehmen zum Erhalt<br />

des festgelegten Wertes (oder des Nominalwertes) einer<br />

Referenzforderung von der Swap-Gegenpartei berechtigt.<br />

Als Gegenleistung zahlt der jeweilige Teilfonds der<br />

Gegenpartei während der Laufzeit des Swap periodische<br />

feste Zahlungen und falls kein Kreditereignis eintritt,<br />

entstehen dem Teilfonds aus dem Swap keine Vorteile.<br />

Falls der Teilfonds nicht Inhaber der Schuldtitel ist, die im<br />

Rahmen eines Credit Default Swap zu liefern sind,<br />

unterliegt er dem Risiko, dass lieferbare Wertpapiere am<br />

Markt nicht oder nur zu ungünstigen Preisen erhältlich<br />

sind. In bestimmten Fällen eines Ausfalls eines<br />

| 21


Emittenten oder Restrukturierungen war es bisher gemäß<br />

den branchenüblichen Vertragsdokumentationen für Credit<br />

Default Swaps unklar, ob ein Kreditereignis, durch das die<br />

Zahlungsverpflichtung des Verkäufers ausgelöst wird,<br />

eingetreten ist oder nicht. In jedem dieser Fälle wäre der<br />

Teilfonds nicht in der Lage, bei einem Ausfall des<br />

Referenzunternehmens den vollen Wert des Credit Default<br />

Swap zu realisieren. Als Verkäufer eines Credit Default<br />

Swap unterliegt der Teilfonds einem Kreditrisiko in Bezug<br />

auf das Referenzunternehmen und in vielen Fällen den<br />

gleichen Risiken wie wenn er die von dem<br />

Referenzunternehmen begebenen Schuldtitel selbst halten<br />

würde. Jedoch besitzt der Teilfonds keine rechtliche<br />

Rückgriffsmöglichkeit auf das Referenzunternehmen oder<br />

auf Sicherheiten, mit denen die Schuldtitel des<br />

Referenzunternehmens besichert sind.<br />

Risiken aus Devisentermingeschäften<br />

Jeder Teilfonds kann jeweils Devisentermingeschäfte<br />

tätigen, indem er für die Zwecke der Absicherung des<br />

Währungsrisikos Devisenterminkontrakte kauft.<br />

Jeder Teilfonds darf Termingeschäfte abschließen, um sich<br />

gegen Schwankungen der Wechselkurse abzusichern, die<br />

zu einer Wertminderung der bestehenden Anlagen führen<br />

würden, die auf eine andere Währung als die<br />

Basiswährung dieses Teilfonds lauten oder hauptsächlich<br />

in einer anderen Währung als der Basiswährung dieses<br />

Teilfonds gehandelt werden. Hierzu würde der jeweilige<br />

Teilfonds ein Termingeschäft über den Verkauf der<br />

Währung, auf die die Anlage lautet oder in der sie<br />

hauptsächlich gehandelt wird, gegen die Basiswährung des<br />

jeweiligen Teilfonds abschließen. Obwohl diese<br />

Transaktionen das Verlustrisiko infolge eines Wertverlusts<br />

der abgesicherten Währung minimieren sollen, vermindern<br />

sie gleichzeitig potentielle Gewinne, die sich im Falle einer<br />

Wertsteigerung der abgesicherten Währung realisieren<br />

ließen. Die genaue Abstimmung der Beträge der<br />

Termingeschäfte mit dem Wert der betreffenden<br />

Wertpapiere ist im Allgemeinen nicht möglich, weil sich der<br />

künftige Wert dieser Wertpapiere infolge von<br />

Schwankungen des Wertes dieser Wertpapiere zwischen<br />

dem Datum, an dem das Termingeschäft abgeschlossen<br />

wird, und dem Fälligkeitsdatum verändern wird. Die<br />

erfolgreiche Umsetzung einer Absicherungsstrategie, die<br />

exakt auf das Profil der Anlagen eines Teilfonds<br />

abgestimmt ist, kann nicht zugesichert werden.<br />

Handel in Futures und Optionen ist spekulativ und volatil<br />

Mit dem Handel in Futures-, Forward- und<br />

Optionskontrakten und verschiedenen anderen<br />

Instrumenten, in denen die jeweiligen Teilfonds anlegen<br />

können, sind erhebliche Risiken verbunden. Bestimmte<br />

Instrumente, in denen die jeweiligen Teilfonds anlegen<br />

können, reagieren sensibel auf Zins- und<br />

Wechselkursveränderungen, d. h. ihr Wert und folglich der<br />

Nettoinventarwert schwankt entsprechend den<br />

Schwankungen der Zinssätze und / oder Wechselkurse.<br />

Die Wertentwicklung eines Teilfonds hängt deshalb<br />

teilweise von seiner Fähigkeit ab, solche Schwankungen<br />

der Marktzinsen vorauszusehen und entsprechend darauf<br />

zu reagieren und geeignete Strategien einzusetzen, um die<br />

Rendite des jeweiligen Teilfonds zu maximieren, und<br />

gleichzeitig zu versuchen, die damit verbundenen Risiken<br />

für sein Anlagekapital zu minimieren. Abweichungen des<br />

Umfangs der Marktvolatilität von den Prognosen eines<br />

Teilfonds können für diesen Teilfonds zu beträchtlichen<br />

Verlusten führen.<br />

Risiko der vorzeitigen Auflösung<br />

Im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Fonds und / oder<br />

seiner Teilfonds müssen der Fonds und / oder seine<br />

Teilfonds möglicherweise die verbleibenden<br />

Vermögenswerte des Fonds und / oder seiner Teilfonds<br />

verkaufen und gleichrangig unter den betroffenen<br />

Anteilinhaber des jeweiligen Teilfonds aufteilen. Es ist<br />

möglich, dass zum Zeitpunkt eines solchen Verkaufs bzw.<br />

einer solchen Verteilung bestimmte vom Fonds und / oder<br />

seinen Teilfonds gehaltene Anlagen weniger wert sind als<br />

ihre ursprünglichen Anschaffungskosten oder ihr<br />

Buchwert, was einen beträchtlichen Verlust für die<br />

betroffenen Anteilinhaber zur Folge haben kann. Ferner<br />

können zu diesem Zeitpunkt noch nicht getilgte<br />

Gründungskosten oder Aufwendungen für den Fonds und<br />

/ oder seine Teilfonds dem Kapital des Fonds und / oder<br />

des jeweiligen Teilfonds belastet werden.<br />

Die Umstände, unter denen ein Fonds und / oder seine<br />

Teilfonds aufgelöst werden können, sind im Abschnitt<br />

„Abwicklung“ im Prospekt dargelegt.<br />

Schwellenmarktrisiko<br />

Bestimmte Teilfonds können in Aktien oder Schuldtiteln<br />

von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

anlegen. Solche Wertpapiere können mit<br />

hochgradigen Risiken behaftet sein und als spekulativ<br />

angesehen werden. Zu den Risiken zählen (i) ein höheres<br />

Risiko der Enteignung, konfiskatorischen Besteuerung,<br />

Verstaatlichung und der sozialen, politischen und<br />

wirtschaftlichen Instabilität; (ii) die derzeit geringe Größe<br />

der Märkte für Wertpapiere von Emittenten aus<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern und das derzeit<br />

geringe oder fehlende Handelsvolumen, das einen<br />

Liquiditätsmangel und Kursvolatilität zur Folge hat; (iii)<br />

eine bestimmte staatliche Politik, die die<br />

Anlagemöglichkeiten eines Teilfonds beschränken kann,<br />

einschließlich Beschränkungen für die Anlage in<br />

Emittenten oder Branchen, mit denen bestimmte<br />

nationale Interessen verbunden sind; (iv) das Fehlen<br />

entwickelter Rechtsstrukturen für private oder<br />

ausländische Anlagen und Privateigentum, (v) die<br />

rechtliche Infrastruktur und die Rechnungslegungs-,<br />

Abschlussprüfungs- und Berichtsstandards in<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern bieten<br />

möglicherweise nicht dasselbe Maß an Anlegerschutz<br />

oder Anlegerinformationen wie im Allgemeinen<br />

international üblich; (vi) ein möglicherweise höheres<br />

Risiko in Verbindung mit dem Besitz und der Verwahrung<br />

von Wertpapieren, d. h., in manchen Ländern wird<br />

Anteilsbestand durch Einträge in den Büchern einer<br />

Gesellschaft oder ihrer Registerstelle nachgewiesen; in<br />

solchen Fällen werden vom Treuhänder oder seinen<br />

lokalen Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />

Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten, die<br />

den Anteilsbestand an den Gesellschaften nachweisen;<br />

und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-länder können<br />

einer erheblichen nachteiligen wirtschaftlichen<br />

Entwicklung unterliegen, zu der unter anderem ein Verfall<br />

von Wechselkursen oder nicht gleichbleibende<br />

Wechselkursschwankungen, höhere Zinsen oder<br />

geringeres Wirtschaftswachstum als bei Anlagen in<br />

Wertpapieren von Emittenten in entwickelten Ländern<br />

gehören können.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder<br />

„Entwicklungs“-ländern, in denen ein Teilfonds anlegen<br />

kann, können sich positiv oder negativ von den<br />

Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder<br />

„Entwicklungs“-ländern sind in der Regel stark vom<br />

internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />

bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />

Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />

Steuerung von Wechselkursen und andere<br />

protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern, mit<br />

denen sie Handel treiben, erlassen oder ausgehandelt<br />

werden, beeinträchtigt werden. Anlagen in „Schwellen“-<br />

| 22


oder „Entwicklungs“-ländern sind mit Risiken verbunden,<br />

zu denen unter anderem die Möglichkeit politischer und<br />

sozialer Instabilität, nachteiliger Änderungen in Anlage-<br />

oder Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />

Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus werden<br />

solche Wertpapiere möglicherweise mit einer geringeren<br />

Umschlagshäufigkeit und in einem geringeren Volumen<br />

gehandelt als Wertpapiere von Unternehmen und<br />

Regierungen entwickelter, stabiler Länder. Ferner besteht<br />

die Möglichkeit, dass sich die Rücknahme von Anteilen<br />

nach einem Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden<br />

Natur solcher Anlagen verzögern kann.<br />

Wechselkursrisiko<br />

Im Allgemeinen werden die Kurse für die Wertpapiere<br />

jedes Teilfonds in der lokalen Währung notiert. Die<br />

Basiswährung jedes Teilfonds ist in dem Nachtrag für den<br />

betreffenden Teilfonds angegeben und die Ausschüttungen<br />

jedes Teilfonds erfolgen in der Klassenwährung der<br />

betreffenden Anteilsklasse jedes Teilfonds. Deshalb<br />

werden sich Schwankungen des Wechselkurses zwischen<br />

der Basiswährung oder Klassenwährung und den<br />

verschiedenen lokalen Währungen auf den<br />

Nettoinventarwert des jeweiligen Teilfonds und somit die<br />

möglichen Kapitalgewinne jedes Teilfonds auswirken.<br />

Während die asiatischen Währungen in der Vergangenheit<br />

gegenüber dem US-Dollar nicht schwankungsanfällig<br />

waren und im Allgemeinen ganz oder teilweise an den US-<br />

Dollar gekoppelt sind, könnten bestimmte wirtschaftliche<br />

und politische Ereignisse in den einzelnen asiatischen<br />

Volkswirtschaften einschließlich einer Änderung der<br />

Wechselkurspolitik und der gegenwärtigen<br />

Bilanzpositionen zu einer größeren Wechselkursvolatilität<br />

führen.<br />

Globale Finanzmarktkrise und staatliche Eingriffe<br />

An den weltweiten Finanzmärkten bestehen derzeit<br />

tiefgreifende und fundamentale Störungen und starke<br />

Instabilität. Es steht zwar noch nicht fest, in welchem<br />

Umfang die zugrundeliegenden Ursachen der Instabilität<br />

die gesamten weltweiten Finanzmärkte betreffen und<br />

weitere Instabilität auslösen können, doch die<br />

zugrundeliegenden Ursachen haben bereits zu<br />

umfangreichen und beispiellosen staatlichen Eingriffen<br />

geführt. Die Aufsichtsbehörden vieler Länder haben eine<br />

Reihe weitreichender regulatorischer Notmaßnahmen<br />

ergriffen oder beabsichtigen, diese zu ergreifen, unter<br />

anderem Beschränkungen des Leerverkaufs von<br />

Finanztiteln und anderen Aktien in vielen Ländern. Solche<br />

Eingriffe sind in manchen Fällen notfallmäßig erfolgt, ohne<br />

längerfristig oder überhaupt angekündigt worden zu sein,<br />

was zur Folge hatte, dass einige Marktteilnehmer plötzlich<br />

und / oder weitgehend nicht mehr in der Lage waren,<br />

bestimmte Strategien weiter zu verfolgen oder das Risiko<br />

ihrer offenen Positionen zu managen. Ferner kann<br />

aufgrund der unsicheren Stabilität der weltweiten<br />

Finanzinstitute unabhängig von den Bedingungen einer<br />

Vereinbarung mit einem Finanzinstitut die Sicherheit von<br />

Vermögenswerten, die von einem Finanzinstitut verwahrt<br />

werden, nicht gewährleistet werden. Aufgrund der<br />

Komplexität der weltweiten Finanzmärkte und der knappen<br />

Zeit, die den Regierungen für diese Maßnahmen zur<br />

Verfügung stand, war der Geltungs- und<br />

Anwendungsbereich dieser Eingriffe mitunter unklar, was<br />

zu Verwirrung und Unsicherheit führte, wodurch wiederum<br />

das effiziente Funktionieren der betreffenden Märkte und<br />

bisher erfolgreiche Anlagestrategien erheblich<br />

beeinträchtigt wurden. Es kann nicht sicher vorhergesagt<br />

werden, welche weiteren vorübergehenden oder<br />

dauerhaften staatlichen Beschränkungen für die Märkte<br />

erlassen werden und / oder welche Auswirkungen solche<br />

Beschränkungen auf die Fähigkeit eines Teilfonds zur<br />

Erreichung seines Anlageziels bzw. seiner Anlagepolitik<br />

haben werden. Der Manager ist jedoch der Ansicht, dass<br />

eine stärkere Regulierung der weltweiten Finanzmärkte<br />

wahrscheinlich ist. Diese stärkere Regulierung könnte die<br />

Wertentwicklung der Teilfonds erheblich beeinträchtigen.<br />

Zinsrisiko<br />

Die festverzinslichen Wertpapiere, in denen die<br />

betreffenden Teilfonds anlegen können, sind<br />

zinssensibel, d. h. ihr Wert und folglich der<br />

Nettoinventarwert des betreffenden Teilfonds schwankt<br />

mit den Schwankungen der Zinssätze. Ein Anstieg der<br />

Zinsen wird im Allgemeinen den Wert der<br />

festverzinslichen Wertpapiere vermindern. Die<br />

Wertentwicklung des betreffenden Teilfonds hängt<br />

deshalb teilweise von seiner Fähigkeit ab, solche<br />

Schwankungen der Marktzinsen vorauszusehen und<br />

entsprechend zu reagieren und geeignete Strategien<br />

einzusetzen, um die Rendite des Teilfonds zu<br />

maximieren, und gleichzeitig zu versuchen, die damit<br />

verbundenen Risiken für sein Anlagekapital zu<br />

minimieren.<br />

Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren<br />

Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren sind mit Zins-,<br />

Sektor-, Wertpapier- und Kreditrisiken verbunden.<br />

Wertpapiere mit einem schlechteren Rating bieten als<br />

Ausgleich für die niedrigere Bonität und das höhere<br />

Ausfallrisiko, das mit diesen Wertpapieren verbunden ist,<br />

in der Regel höhere Renditen als Wertpapiere mit einem<br />

besseren Rating. Wertpapiere mit einem schlechteren<br />

Rating reagieren in der Regel stärker auf kurzfristige<br />

Veränderungen im Unternehmen und am Markt als<br />

Wertpapiere mit einem besseren Rating, die vorwiegend<br />

auf Schwankungen im allgemeinem Zinsniveau reagieren.<br />

In Wertpapiere mit einem schlechteren Rating legen<br />

weniger Investoren an und es kann schwieriger sein,<br />

solche Wertpapiere zum optimalen Zeitpunkt zu kaufen<br />

und zu verkaufen.<br />

Das Transaktionsvolumen an bestimmten internationalen<br />

Anleihemärkten kann erheblich geringer sein als das an<br />

den größten Märkten der Welt wie den Vereinigten<br />

Staaten. Daher kann die Anlage eines Teilfonds an<br />

solchen Märkten weniger liquide sein und die Kurse<br />

solcher Anlagen können volatiler sein als die<br />

vergleichbarer Anlagen in Wertpapieren, die an Märkten<br />

mit höherem Handelsvolumen gehandelt werden. Ferner<br />

kann die Abwicklungsdauer an bestimmten Märkten<br />

länger sein als an anderen, was die Liquidität des<br />

Portfolios beeinträchtigen kann.<br />

Wertpapiere mit „investment grade“-Rating können dem<br />

Risiko einer Herabstufung unter „investment grade“<br />

unterliegen.<br />

Anteilinhaber sollten beachten, dass bei einer<br />

Herabstufung von Wertpapieren mit „investment grade“-<br />

Rating unter „investment grade“ nach deren Erwerb keine<br />

besondere Anforderung besteht, diese Wertpapiere zu<br />

verkaufen, es sei denn, in der Anlagepolitik des jeweiligen<br />

Teilfonds ist etwas anderes festgelegt. Im Falle einer<br />

solchen Herabstufung analysieren der Manager oder<br />

seine Beauftragten unverzüglich diese Wertpapiere und<br />

die finanziellen Kennzahlen des Emittenten dieser<br />

Wertpapiere, um festzustellen, welche Maßnahmen<br />

erforderlich sind (halten, reduzieren oder kaufen).<br />

Viele festverzinsliche Wertpapiere, insbesondere solche,<br />

die mit einem hohen Zinssatz ausgegeben werden, sehen<br />

vor, dass der Emittent sie vorzeitig zurückzahlen kann.<br />

Emittenten üben dieses Recht oft aus, wenn die<br />

Zinssätze sinken. Inhaber von Wertpapieren, die vorzeitig<br />

zurückgezahlt werden, profitieren daher nicht in vollem<br />

Umfang von der Wertsteigerung, die andere<br />

festverzinsliche Wertpapiere bei einem Zinsrückgang<br />

| 23


erfahren. In einem solchen Szenario kann der Teilfonds<br />

außerdem den Erlös aus der vorzeitigen Rückzahlung nur<br />

zu den dann aktuellen Renditen wieder anlegen, die<br />

niedriger als die Rendite sein werden, die das vorzeitig<br />

zurückgezahlte Wertpapier gezahlt hat. Vorzeitige<br />

Rückzahlungen können bei Wertpapieren, die mit Aufgeld<br />

erworben wurden, zu Verlusten führen, und unplanmäßige<br />

vorzeitige Rückzahlungen, die zu pari erfolgen, führen<br />

dazu, dass der Teilfonds einen Verlust in Höhe des<br />

gegebenenfalls noch nicht getilgten Aufgelds erleidet.<br />

Eine Anlage in Staatsanleihen, u. a. auch in Staatsanleihen<br />

von Ländern der Eurozone, kann Kredit- und / oder<br />

Ausfallrisiken unterliegen. Unter anderem können hohe<br />

(oder wachsende) Haushaltsdefizite und / oder hohe<br />

Staatsschulden die Bonitätseinstufung solcher<br />

Staatsanleihen beeinträchtigten und den Markt<br />

veranlassen, von einem höheren Ausfallrisiko auszugehen.<br />

In dem unwahrscheinlichen Fall einer Herabstufung oder<br />

eines Ausfalls kann der Wert solcher Wertpapiere<br />

beeinträchtigt werden, was zum Verlust eines Teils oder<br />

aller in diese Wertpapiere investierten Gelder führen kann.<br />

Anlagerendite<br />

Angaben über die Wertentwicklung der Anlagen lassen<br />

nicht unbedingt auf die künftigen Ergebnisse der einzelnen<br />

Teilfonds schließen. Die wirtschaftliche und finanzielle<br />

Entwicklung und die Steuer- und Geldpolitik bestimmter<br />

Länder haben in den letzten fünf Jahren ein positives<br />

Wachstum und Stabilität erfahren. Es gibt jedoch keine<br />

Garantie dafür, dass das Wirtschaftswachstum und die<br />

Stabilität weiterhin derart hoch sein werden. Deshalb wird<br />

die Wertentwicklung eines Teilfonds in der Zukunft<br />

möglicherweise nicht die bisherige Wertentwicklung<br />

ähnlicher Arten von Anlagen, die von dem jeweiligen<br />

Anlageverwalter verwaltet werden, abbilden.<br />

Rechtliche Infrastruktur<br />

Das Gesellschaftsrecht in einigen Zielländern steckt noch<br />

in den Kinderschuhen. Bei seiner Fortentwicklung könnten<br />

bestimmte neue Gesetze nachteilige Auswirkungen auf<br />

den Wert einer Anlage haben, die sich zum Zeitpunkt der<br />

Anlage noch nicht vorhersehen lassen. Da die Wirksamkeit<br />

dieser Gesetze bisher noch nicht gesichert ist, lässt sich<br />

keine Zusage darüber geben, in welchem Umfang sich die<br />

Rechte ausländischer Anteilinhaber schützen lassen.<br />

Außerdem gibt es in einigen Hoheitsgebieten<br />

möglicherweise zu wenige qualifizierte richterliche und<br />

juristische Fachkräfte, die jüngst erlassene<br />

Rechtsvorschriften auslegen oder eine Beratung hierzu<br />

erteilen können.<br />

Liquiditätsrisiko<br />

Jeder Teilfonds ist bestrebt, nur solche Finanzinstrumente<br />

zu erwerben, für die ein liquider Markt besteht. Jedoch<br />

werden möglicherweise nicht alle Wertpapiere, in denen<br />

ein Teilfonds anlegt, an einer Börse notiert oder bewertet,<br />

weshalb ihre Liquidität möglicherweise gering ist.<br />

Außerdem können der Aufbau und die Veräußerung von<br />

Beständen an einigen Anlagen zeitaufwändig sein und<br />

müssen möglicherweise zu ungünstigen Preisen<br />

vorgenommen werden. Weiterhin kann jeder Teilfonds bei<br />

der Veräußerung von Vermögenswerten zum<br />

angemessenen Marktpreis aufgrund nachteiliger<br />

Marktbedingungen, die zu einer eingeschränkten Liquidität<br />

führen, auf Schwierigkeiten stoßen.<br />

Marktstörungen<br />

Einem Teilfonds können im Fall von Marktstörungen und<br />

anderen außergewöhnlichen Ereignissen, die die Märkte in<br />

einer Weise, die nicht den historischen Preisbeziehungen<br />

entspricht, beeinflussen, hohe Verluste entstehen. Das<br />

Verlustrisiko aufgrund einer fehlenden Korrelation zu<br />

historischen Preisen wird dadurch verstärkt, dass an<br />

Märkten, an denen eine Störung eingetreten ist, viele<br />

Positionen illiquide werden und es schwierig oder<br />

unmöglich ist, Positionen, entgegen denen sich die<br />

Märkte bewegen, glattzustellen. In Märkten, an denen<br />

eine Störung eingetreten ist, wird ein Teilfonds von seinen<br />

Banken, Händlern und anderen Gegenparteien in der<br />

Regel in geringerem Umfang Fremdfinanzierung erhalten.<br />

Diese Verringerung kann für diesen Teilfonds zu<br />

erheblichen Verlusten führen. Plötzliche Beschränkungen<br />

der Kreditvergabe durch die Händler haben in der<br />

Vergangenheit bei einer Reihe von Investmentfonds und<br />

anderen Vehikeln zu Zwangsliquidationen und hohen<br />

Verlusten geführt. Da Marktstörungen und Verluste in<br />

einem Sektor sich wellenartig auf andere Sektoren<br />

ausbreiten können, haben viele Investmentfonds und<br />

andere Vehikel beträchtliche Verluste erlitten, auch wenn<br />

sie nicht unbedingt in großem Umfang in<br />

Kreditmarktinstrumenten angelegt hatten. Eine<br />

Finanzbörse kann von Zeit zu Zeit den Handel aussetzen<br />

oder beschränken. Eine solche Aussetzung könnte es für<br />

einen Teilfonds schwierig oder unmöglich machen,<br />

betroffene Positionen glattzustellen, wodurch den<br />

Teilfonds Verluste entstehen könnten. Es besteht<br />

außerdem keine Gewähr, dass außerbörsliche Märkte<br />

über ausreichende Liquidität verfügen werden, damit die<br />

Teilfonds Positionen glattstellen können.<br />

Marktrisiko<br />

Einige der Märkte oder Börsen, an denen ein Teilfonds<br />

Anlagen tätigen darf, können sich zeitweilig als illiquide<br />

oder in hohem Maße schwankungsanfällig erweisen, was<br />

sich auf den Preis auswirken kann, zu dem ein Teilfonds<br />

Positionen auflösen kann, um Rücknahmeanträge oder<br />

andere Finanzierungserfordernisse zu erfüllen.<br />

Nichtkonvertierbarkeit von Währungen<br />

Es ist nicht sicher, dass zum Zeitpunkt der Überweisung<br />

von Erträgen und Kapitalgewinnen Liquidität vorhanden<br />

sein wird. Außerdem können die örtlichen Behörden<br />

bestimmte Devisenvorschriften erlassen, die insgesamt<br />

oder teilweise die Konvertierbarkeit der lokalen Währung<br />

in die Basiswährung eines Teilfonds oder die<br />

Klassenwährung eines Anteils beeinflussen könnten.<br />

Politische und / oder aufsichtsrechtliche Risiken<br />

Der Wert des Vermögens jedes Teilfonds kann durch<br />

Unsicherheiten in den Ländern, in denen Anlagen getätigt<br />

werden dürfen, wie internationale politische<br />

Entwicklungen, Änderungen der Regierungspolitik, der<br />

Besteuerung und der Beschränkungen für ausländische<br />

Anlagen und die Rückführung von Devisen,<br />

Wechselkursschwankungen und andere Entwicklungen<br />

im rechtlichen, aufsichtsrechtlichen und politischen<br />

Bereich, die gegebenenfalls ohne Vorankündigung<br />

eintreten können, beeinträchtigt werden. Diese<br />

Änderungen oder Entwicklungen können sich auf den<br />

Wert und die Marktgängigkeit der Anlagen des jeweiligen<br />

Teilfonds auswirken. Ferner sollte beachtet werden, dass<br />

die rechtliche Infrastruktur und die Richtlinien für die<br />

Rechnungslegung, Abschlussprüfung und<br />

Berichterstattung in bestimmten Ländern, in denen<br />

Anlagen getätigt werden können, nicht dasselbe Maß an<br />

Anlegerschutz oder Information bieten, das im<br />

Allgemeinen in weiterentwickelten Ländern geboten wird.<br />

Rückgaberisiko<br />

Eine hohe Anzahl an Rückgaben von Anteilen könnte<br />

einen Teilfonds dazu zwingen, Positionen schneller<br />

aufzulösen als dies ansonsten wünschenswert wäre, was<br />

die Geschäftsergebnisse des jeweiligen Teilfonds<br />

| 24


eeinträchtigen und sogar zur Liquidation des jeweiligen<br />

Teilfonds führen könnte. Unter diesen und anderen<br />

außergewöhnlichen Umständen kann der Manager die<br />

Rückgabe von Anteilen beschränken, wie nachstehend<br />

näher beschrieben.<br />

Rückgabebeschränkungen<br />

In bestimmten Situationen kann der Manager die<br />

Rückgabe von Anteilen eines bestimmten Teilfonds oder<br />

des Fonds insgesamt beschränken. In solchen Situationen<br />

erhält der Anteilinhaber seinen Erlös aus der Rückgabe<br />

entweder erst, nachdem Anlagen in einem Umfang<br />

verkauft wurden, die zur Erfüllung der Rückgabeaufträge<br />

ausreichen, oder darf seinen Anteilsbestand erst einen<br />

oder mehrere Handelstage nach dem Handelstag, auf den<br />

sich sein Rückgabeauftrag bezog, zurückgeben, oder<br />

erhält in Erfüllung seines Rückgabeauftrags<br />

Vermögenswerte des betreffenden Teilfonds in natura.<br />

Registrierungsrisiko<br />

In einigen Schwellenländern wird der Nachweis des<br />

rechtlichen Eigentums an Anteilen rein buchmäßig geführt.<br />

Um als eingetragener Inhaber der Anteile einer<br />

Gesellschaft anerkannt zu werden, muss ein Käufer oder<br />

dessen Vertreter persönlich eine Registerstelle aufsuchen<br />

und dort ein Depot eröffnen (wofür in bestimmten Fällen<br />

Depoteröffnungsgebühren zu entrichten sind). Danach<br />

muss der Vertreter des Käufers jedes Mal, wenn weitere<br />

Anteile der Gesellschaft gekauft werden, der Registerstelle<br />

Vollmachten vom Käufer und Verkäufer dieser Anteile<br />

sowie Nachweise über den Kauf vorlegen, woraufhin die<br />

Registerstelle die gekauften Anteile aus dem im Register<br />

geführten Depot des Verkäufers ausbucht und dem im<br />

Register geführten Depot des Käufers gutschreibt.<br />

Die Rolle der Registerstelle ist bei diesen Verwahr- und<br />

Registrierungsverfahren entscheidend. Registerstellen<br />

unterliegen möglicherweise keiner effektiven staatlichen<br />

Aufsicht und ein Teilfonds könnte seine Registrierung<br />

durch Betrug, Fahrlässigkeit oder bloßes Versehen der<br />

Registerstelle verlieren. Ferner sind Gesellschaften in<br />

bestimmten Schwellenländern zwar gegebenenfalls<br />

verpflichtet, unabhängige Registerstellen, die bestimmte<br />

gesetzliche Kriterien erfüllen, zu beauftragen, doch kann in<br />

der Praxis nicht garantiert werden, dass diese Vorschrift<br />

konsequent durchgesetzt wird. Aufgrund dieser möglicherweise<br />

fehlenden Unabhängigkeit kann das Management<br />

von Gesellschaften in diesen Schwellenländern möglicherweise<br />

erheblichen Einfluss auf den Anteilsbesitz an diesen<br />

Gesellschaften ausüben. Eine Vernichtung oder<br />

Beschädigung des Gesellschaftsregisters könnte erhebliche<br />

nachteilige Auswirkungen auf den Anteilsbesitz des<br />

betreffenden Teilfonds an einer Gesellschaft haben und in<br />

bestimmten Fällen könnte dieser Anteilsbesitz nicht mehr<br />

anerkannt werden. Registerstellen schließen häufig keine<br />

Versicherungen für solche Fälle ab und verfügen<br />

voraussichtlich nicht über ausreichendes Vermögen, um<br />

die Anteilseigner zu entschädigen. Auch wenn die<br />

Registerstelle und die Gesellschaft gegebenenfalls zu<br />

Schadensersatz verpflichtet sind, ist nicht garantiert, dass<br />

ein betroffener Teilfonds in der Lage wäre, einen solchen<br />

Schadensersatzanspruch durchzusetzen. Ferner könnte<br />

sich die Registerstelle der betreffenden Gesellschaft<br />

aufgrund der Vernichtung des Gesellschaftsregisters<br />

vorsätzlich weigern, den Fonds oder einen Teilfonds als<br />

registrierten Inhaber der Anteile, die vorher von einem<br />

Teilfonds oder für diesen gekauft wurden, anzuerkennen.<br />

Verlässlichkeit von Bonitätsratings<br />

Einem Teilfonds ist es gemäß seiner Anlagepolitik<br />

möglicherweise nur gestattet, in Wertpapiere/Anlagen mit<br />

einem bestimmten Bonitätsrating zu investieren.<br />

Bonitätsratings sind jedoch nicht immer eine genaue oder<br />

verlässliche Kennzahl für die Finanzkraft der<br />

Wertpapiere/Anlagen, in die investiert wird. Wenn sich<br />

solche Ratings als ungenau oder nicht verlässlich<br />

herausstellen, können einem Teilfonds, der in die<br />

betreffenden Wertpapiere/Anlagen investiert hat, Verluste<br />

entstehen.<br />

Verlässlichkeit von Informationen<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass die<br />

Informationsquellen bezüglich der Zielländer in vollem<br />

Umfang verlässlich sind. Die offiziellen Statistiken werden<br />

möglicherweise auf einer anderen Grundlage erstellt als<br />

in entwickelten Ländern. Angaben zu einigen der<br />

Zielländer sind deshalb wegen der zweifelhaften<br />

Verlässlichkeit der verfügbaren offiziellen und öffentlichen<br />

Informationen nicht ganz sicher.<br />

Überweisung von Kapital und Anlageerträgen<br />

Die Überweisung von Gewinnen, die von ausländischen<br />

Anlegern in bestimmten Ländern erzielt wurden, und die<br />

Rückführung von deren Anlagen unterliegen den<br />

jeweiligen örtlichen Vorschriften. Nach diesen<br />

Vorschriften kann für die Überweisung des Kapitals und<br />

der Anlageerträge aus den Anlagen sowie anderer<br />

Beträge die Genehmigung der jeweiligen<br />

Devisenkontrollbehörden erforderlich sein. Es ist nicht<br />

sicher, dass diese Genehmigungen zu jeder Zeit erlangt<br />

werden können.<br />

Abrechnungsrisiko<br />

Die Handels- und Abrechnungspraktiken und die<br />

Verlässlichkeit der Handels- und Abrechnungssysteme<br />

entsprechen an einigen der Märkte oder Börsen, an<br />

denen ein Teilfonds Anlagen tätigen darf, möglicherweise<br />

nicht denjenigen weiter entwickelter Märkte, was das<br />

Abrechnungsrisiko erhöhen und / oder zu Verzögerungen<br />

beim Erwerb oder der Veräußerung von Anlagen durch<br />

einen Teilfonds führen kann.<br />

Risiko aus Wertpapierleihe<br />

Den Anteilinhabern sollte bewusst sein, dass im Falle des<br />

Abschlusses von Wertpapierleihvereinbarungen durch<br />

einen Teilfonds wie bei allen Kreditgewährungen<br />

Verzugs- und Rückzahlungsrisiken bestehen. Sollte der<br />

Entleiher der Wertpapiere finanziell ausfallen, werden die<br />

empfangenen Sicherheiten in Anspruch genommen. Der<br />

Wert der empfangenen Sicherheiten wird jederzeit dem<br />

Wert der verliehenen Wertpapiere entsprechen oder<br />

diesen übersteigen. Bei einem plötzlichen<br />

Kursaufschwung am Markt besteht das Risiko, dass der<br />

Wert der Sicherheit unter den Wert der übertragenen<br />

Wertpapiere fällt.<br />

Unterdepotbankrisiko<br />

Da ein Teilfonds an Märkten anlegen kann, deren<br />

Verwahr- und / oder Abrechnungssysteme nicht voll<br />

entwickelt sind, können die Vermögenswerte eines<br />

Teilfonds, die an diesen Märkten gehandelt werden und<br />

Unterdepotbanken anvertraut wurden, wenn die<br />

Einschaltung solcher Unterdepotbanken erforderlich ist,<br />

unter bestimmten Umständen, unter denen der<br />

Treuhänder nicht haftet, Risiken ausgesetzt sein. Zu den<br />

Märkten, deren Verwahr-und / oder Abrechnungssysteme<br />

nach Ansicht des Managers noch nicht voll entwickelt<br />

sind, gehört Russland.<br />

Aussetzung des Handels<br />

In bestimmten Situationen kann der Manager mit<br />

Zustimmung des Treuhänders die Ermittlung des<br />

Nettoinventarwerts eines Teilfonds vorübergehend<br />

| 25


aussetzen. Eine solche Aussetzung hätte zur Folge, dass<br />

die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des<br />

betreffenden Teilfonds an bzw. von seinen Anteilinhabern<br />

für den Zeitraum der Aussetzung ausgesetzt wird.<br />

Anteilswährungsrisiko<br />

Eine Klasse von Anteilen eines Teilfonds kann auf eine<br />

andere Währung als die Basiswährung dieses Teilfonds<br />

lauten. Schwankungen des Wechselkurses zwischen der<br />

Basiswährung und der Währung, auf die diese Klasse<br />

lautet, können zu einem Wertverlust dieser Anteile in der<br />

Währung, auf die die Klasse lautet, führen. Der<br />

Anlageverwalter kann versuchen, dieses Risiko zu<br />

vermindern, indem er DFI einschließlich Währungsoptionen<br />

und Devisentermingeschäften im Rahmen der von der<br />

Zentralbank festgelegten Bedingungen und Grenzen<br />

einsetzt, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Eine<br />

Anteilsklasse darf infolge des Einsatzes solcher Techniken<br />

und Instrumente, der höchstens 105 % des der jeweiligen<br />

Anteilsklasse zuzurechnenden Nettoinventarwerts<br />

betragen darf, nicht fremdfinanziert sein. Anleger sollten<br />

beachten, dass diese Strategie die Gewinne der<br />

Anteilinhaber der betreffenden Anteilsklasse erheblich<br />

vermindern kann, wenn die Währung, auf die die<br />

Anteilsklasse lautet, gegenüber der Basiswährung fällt.<br />

Unter diesen Umständen können die Anteilinhaber der<br />

Anteilsklasse dieses Teilfonds Schwankungen des<br />

Nettoinventarwerts pro Anteil ausgesetzt sein, die die<br />

Gewinne bzw. Verluste aus den jeweiligen<br />

Finanzinstrumenten und deren Kosten widerspiegeln.<br />

Bei einer nicht abgesicherten Anteilsklasse erfolgt bei<br />

Zeichnungen, Rücknahmen, einem Umtausch und<br />

Ausschüttungen eine Währungsumrechnung zum<br />

geltenden Wechselkurs.<br />

Auch wenn die Absicherungsstrategien nicht unbedingt<br />

bezüglich jeder Anteilsklasse innerhalb eines Teilfonds<br />

eingesetzt werden, sind die bei der Umsetzung dieser<br />

Strategien eingesetzten Finanzinstrumente<br />

Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten dieses Teilfonds<br />

insgesamt. Die Gewinne bzw. Verluste aus den jeweiligen<br />

Finanzinstrumenten und deren Kosten werden dagegen<br />

ausschließlich der betreffenden Anteilsklasse dieses<br />

Teilfonds zufallen. Währungsrisiken dieser Anteilsklasse<br />

dürfen nicht mit den Währungsrisiken einer anderen<br />

Anteilsklasse dieses Teilfonds kumuliert oder gegen diese<br />

aufgerechnet werden. Die Währungsrisiken der<br />

Vermögenswerte dieses Teilfonds werden nicht<br />

gesonderten Anteilsklassen zugerechnet.<br />

Bewertungsrisiko<br />

Der Anlageverwalter kann bezüglich der Bewertung<br />

bestimmter Anlagen konsultiert werden. Zwischen der<br />

Beteiligung des Anlageverwalters an der Ermittlung des<br />

Bewertungskurses der Anlagen eines Teilfonds und den<br />

übrigen Aufgaben und Pflichten des Anlageverwalters<br />

gegenüber diesem Teilfonds besteht ein natürlicher<br />

Interessenkonflikt.<br />

Interessenkonflikte<br />

Bridge Partners und die mit ihr verbundenen Unternehmen<br />

gehen einem breiten Spektrum von Tätigkeiten nach. Im<br />

Rahmen ihrer üblichen Geschäfte können Bridge Partners<br />

und die mit ihr verbundenen Unternehmen Tätigkeiten<br />

ausüben, bei denen ihre Interessen oder die Interessen<br />

ihrer Kunden im Konflikt zu den Interessen des Fonds und<br />

seiner einzelnen Teilfonds stehen.<br />

Der Manager, der Anlageverwalter und die mit ihnen<br />

verbundenen Unternehmen können Anlageverwaltungs-<br />

und andere Dienstleistungen gegenüber anderen Kunden<br />

(einschließlich Investmentgesellschaften) erbringen<br />

einschließlich Kunden, die in den Wertpapieren anlegen<br />

dürfen, in denen der Fonds und jeder Teilfonds anlegen<br />

dürfen, und können bei der Erbringung dieser<br />

Dienstleistungen Informationen nutzen, die vom Manager<br />

und / oder dem Anlageverwalter oder den mit ihnen<br />

verbundenen Unternehmen eingeholt wurden und die bei<br />

der Verwaltung der Anlagen des Fonds und jedes seiner<br />

Teilfonds verwendet werden. Falls ein Interessenkonflikt<br />

entsteht, werden der Manager oder der Anlageverwalter<br />

oder die mit ihnen verbundenen Unternehmen<br />

sicherstellen, dass er im besten Interesse der<br />

Anteilinhaber fair gelöst wird und Anlagemöglichkeiten<br />

ihren jeweiligen Kunden gerecht zugeteilt werden.<br />

Der Manager, der Treuhänder, die Verwaltungsstelle und<br />

/ oder der Anlageverwalter (zusammen die "Parteien“)<br />

können an anderen Finanz-, Anlage- und professionellen<br />

Aktivitäten beteiligt sein, die unter Umständen zu einem<br />

Interessenkonflikt mit dem Fonds führen können, unter<br />

anderem bei der Bewertung nicht börsennotierter<br />

Wertpapiere (in Fällen, in denen die Gebühren, die an die<br />

Partei zu zahlen sind, die diese Wertpapiere bewertet, mit<br />

dem Wert der Vermögenswerte steigen), und die Parteien<br />

können mit dem Fonds und jedem Teilfonds<br />

Transaktionen tätigen, bei denen die Parteien, die mit<br />

ihnen verbundenen Unternehmen oder andere Parteien,<br />

die ein Interesse an dem Fonds oder einem seiner<br />

Teilfonds haben, oder die mit ihnen verbundenen<br />

Unternehmen als Makler, Vermittler, Auftraggeber oder<br />

Gegenpartei fungieren, sofern diese Transaktionen zu<br />

Bedingungen getätigt werden, die denjenigen<br />

entsprechen, die bei einer gleichartigen Transaktion<br />

zwischen nicht mit den Parteien verbundenen Parteien<br />

gelten würden, und diese Transaktionen zu marktüblichen<br />

Bedingungen getätigt werden, die einem Drittvergleich<br />

standhalten, und im besten Interesse der Anteilinhaber<br />

liegen, und<br />

(i) die Bewertung von einer Person bestätigt wird,<br />

die vom Treuhänder (oder, bei einer Transaktion<br />

unter Beteiligung des Treuhänders, vom<br />

Manager) als unabhängig und kompetent<br />

anerkannt wurde, oder<br />

(ii) diese Transaktion zu den besten Bedingungen<br />

ausgeführt wird, die an einer organisierten<br />

Anlagebörse oder einem anderen geregelten<br />

Markt nach deren Regeln vernünftigerweise<br />

verfügbar sind, oder<br />

(iii) dann, wenn (i) und (ii) nicht realisierbar sind,<br />

diese Transaktionen zu Bedingungen ausgeführt<br />

werden, von denen der Treuhänder (oder, bei<br />

einer Transaktion unter Beteiligung des<br />

Treuhänders, der Manager) überzeugt ist, dass<br />

sie dem Grundsatz entsprechen, dass die<br />

Transaktion so ausgeführt wird, als ob sie zu<br />

marktüblichen Bedingungen ausgeführt würde,<br />

um sicherzustellen, dass die Transaktionen<br />

Bedingungen ausgehandelt werden, die einem<br />

Drittvergleich standhalten, und im besten<br />

Interesse der Anteilinhaber liegen.<br />

Unter diesen Umständen, oder wenn nicht notierte<br />

Wertpapiere von einer kompetenten Person bewertet<br />

werden, werden Konflikte, die aufgrund dessen<br />

entstehen, dass die kompetente Person eine mit dem<br />

Fonds oder einem seiner Teilfonds verbundene Partei ist,<br />

fair und im besten Interesse der Anteilinhaber gelöst.<br />

| 26


GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DES FONDS<br />

Beschreibung der Anteile<br />

Der Verwaltungsrat ist berechtigt, die Anteile jedes<br />

Teilfonds in Klassen einzuteilen und zwischen diesen<br />

Klassen zu differenzieren, wie er es für angebracht hält.<br />

Diese Unterschiede werden in dem betreffenden Nachtrag<br />

für jeden Teilfonds dargelegt.<br />

Nähere Angaben zur Höhe der Managementgebühr finden<br />

sich im Abschnitt „Management- und Fondsgebühren" im<br />

Prospekt und in den jeweiligen Nachträgen.<br />

Nähere Angaben zu den Beträgen der<br />

Mindesterstzeichnung, des Mindestbestands, der<br />

Mindestfolgezeichnung und der Mindestrücknahme für jede<br />

Anteilsklasse jedes Teilfonds finden sich in den jeweiligen<br />

Nachträgen.<br />

Der Manager behält sich das Recht vor, von Fall zu Fall<br />

nach seinem Ermessen auf Anforderungen bezüglich der<br />

Mindesterstzeichnung, des Mindestbestands, der<br />

Mindestfolgezeichnung und der Mindestrücknahme zu<br />

verzichten.<br />

Wenn ein Teilfonds in Betrieb ist und der Manager Anteile<br />

einer Klasse des betreffenden Teilfonds ausgeben möchte,<br />

deren ausgegebene Anteile zuvor alle zurückgenommen<br />

wurden, gilt als Erstausgabepreis je Anteil dieser Klasse<br />

sowie als Erstausgabefrist für diese Klasse nach Ermessen<br />

des Managers oder seines Beauftragten der<br />

Erstausgabepreis bzw. die Erstausgabefrist, die im<br />

jeweiligen Nachtrag genannt sind.<br />

Eine Anteilsklasse eines Teilfonds, die auf eine andere<br />

Währung als die Basiswährung lautet, kann gegen die<br />

Risiken von Wechselkursschwankungen zwischen der<br />

Währung, auf die die Anteilsklasse lautet, und der<br />

Basiswährung, auf die die Vermögenswerte des jeweiligen<br />

Teilfonds lauten, abgesichert werden.<br />

Der jeweilige Anlageverwalter kann versuchen, das Risiko<br />

eines Wertverlusts zu vermindern, indem er DFI<br />

einschließlich Währungsoptionen und<br />

Devisentermingeschäften im Rahmen der von der<br />

Zentralbank festgelegten Bedingungen und Grenzen<br />

einsetzt.<br />

Es ist nicht beabsichtigt, dass eine Anteilsklasse durch den<br />

Einsatz solcher Techniken und Instrumente einer<br />

Hebelwirkung zur Steigerung des Investitionsgrades<br />

(Leverage) ausgesetzt wird. Jedoch kann aufgrund von<br />

Marktschwankungen der Einsatz von<br />

Absicherungsinstrumenten und<br />

–techniken dazu führen, dass eine abgesicherte<br />

Anteilsklasse über- oder untersichert ist und dass die<br />

Leverage, die durch den Einsatz solcher Techniken und<br />

Instrumente entsteht, bis zu (jedoch in keinem Fall mehr<br />

als) 105 % des Nettoinventarwerts beträgt, der auf die<br />

betreffende abgesicherte Anteilsklasse entfällt.<br />

Abgesicherte Positionen werden überwacht, um<br />

sicherzustellen, dass übersicherte Positionen 105 % des<br />

Nettoinventarwerts, der auf die betreffende abgesicherte<br />

Anteilsklasse entfällt, nicht überschreiten. Diese<br />

Überprüfung beinhaltet auch ein Verfahren zur<br />

Sicherstellung, dass Positionen, die aufgrund von<br />

Marktbewegungen 100 % des Nettoinventarwerts<br />

überschreiten, der auf die betreffende abgesicherte<br />

Anteilsklasse entfällt, nicht von Monat zu Monat<br />

vorgetragen werden.<br />

Anleger sollten beachten, dass Absicherungsgeschäfte,<br />

obwohl sie das Risiko eines Verlustes aufgrund eines<br />

Wertrückgangs der abgesicherten Anteilsklasse<br />

verringern sollen, gleichzeitig zur Folge haben, dass<br />

Anteilinhaber der abgesicherten Anteilsklasse nicht davon<br />

profitieren können, wenn die Klassenwährung gegenüber<br />

der Basiswährung und / oder den Währungen, auf die die<br />

Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds lauten, fällt.<br />

Unter diesen Umständen können die Anteilinhaber der<br />

Anteilsklasse des jeweiligen Teilfonds Schwankungen<br />

des Nettoinventarwerts pro Anteil ausgesetzt sein, die die<br />

Gewinne bzw. Verluste aus den jeweiligen<br />

Finanzinstrumenten und deren Kosten widerspiegeln. Die<br />

periodischen Berichte werden angeben, wie<br />

Absicherungsgeschäfte eingesetzt wurden.<br />

Weil Absicherungsstrategien in Bezug auf jede<br />

Anteilsklasse innerhalb eines Teilfonds eingesetzt werden<br />

können, sind die bei der Umsetzung dieser Strategien<br />

eingesetzten Finanzinstrumente Vermögenswerte bzw.<br />

Verbindlichkeiten jedes Teilfonds als Ganzem. Die<br />

Gewinne bzw. Verluste aus den jeweiligen<br />

Finanzinstrumenten und deren Kosten werden dagegen<br />

ausschließlich der betreffenden Anteilsklasse jedes<br />

Teilfonds zufallen. Währungsrisiken einer Anteilsklasse<br />

dürfen nicht mit den Währungsrisiken einer anderen<br />

Anteilsklasse der einzelnen Teilfonds kumuliert oder<br />

gegen diese aufgerechnet werden. Die Währungsrisiken<br />

der Vermögenswerte eines Teilfonds werden nicht<br />

gesondert Anteilsklassen zugerechnet.<br />

Da innerhalb jedes Teilfonds verschiedene Anteilsklassen<br />

bestehen, kann sich deren Nettoinventarwert pro Anteil<br />

unterscheiden und damit die Tatsache widerspiegeln,<br />

dass die Gebühren und Kosten unterschiedlich hoch sind<br />

oder sie auf unterschiedliche Währungen lauten oder<br />

dass ihnen die Gewinne bzw. Verluste aus und die<br />

Kosten von unterschiedlichen Finanzinstrumenten<br />

zugerechnet werden, die zur Währungsabsicherung<br />

zwischen der Basiswährung und der Währung, auf die die<br />

Anteilsklasse lautet, eingesetzt werden. Sofern in diesem<br />

Prospekt nicht anders bestimmt, sind alle Anteile der<br />

einzelnen Klassen innerhalb jedes Teilfonds gleichrangig.<br />

Die von jedem Teilfonds ausgegebenen Anteile sind<br />

vorbehaltlich der Genehmigung des Managers oder<br />

seines Beauftragten frei übertragbar (außer an US-<br />

Personen). Die Anteile, die nennwertlos sind und bei ihrer<br />

Ausgabe voll eingezahlt sein müssen, sind nicht mit<br />

Vorzugs- oder Vorkaufsrechten ausgestattet.<br />

Wenn mit Zeichnungsgeldern nicht eine genaue Anzahl<br />

Anteile erworben werden kann, kann ein Bruchteil eines<br />

Anteils ausgegeben werden. Bruchteile von Anteilen sind<br />

nicht mit Stimmrechten ausgestattet.<br />

Zeichnung von Anteilen<br />

Anteile werden an jedem Handelstag zum<br />

Nettoinventarwert pro Anteil ausgegeben, der in der auf<br />

im Abschnitt „Berechnung des Nettoinventarwerts der<br />

Anteile“ im Prospekt beschriebenen Weise berechnet<br />

| 27


wird.<br />

Der Manager oder sein Beauftragter kann für jede<br />

Anteilsklasse eines Teilfonds eine Verkaufsgebühr von<br />

höchstens 6 % des Nettoinventarwerts pro Anteil erheben,<br />

wobei der Manager nach seinem Ermessen auf diese<br />

Gebühr verzichten oder bezüglich ihrer Höhe innerhalb der<br />

zulässigen Grenzen zwischen den Anlegern differenzieren<br />

kann.<br />

Der Manager ist nach der Treuhandurkunde berechtigt, die<br />

Häufigkeit der Handelstage zu ändern, vorausgesetzt dass<br />

es in jedem Monat immer mindestens zwei Handelstage<br />

gibt. Nimmt der Manager diese Ermessensfreiheit wahr, so<br />

wird dies jedem Anteilinhaber mit angemessener Frist<br />

mitgeteilt.<br />

Die Verwaltungsstelle führt für alle Anteilinhaber ein<br />

Anteilinhaberregister. Die Anteilinhaber erhalten eine<br />

schriftliche Bestätigung des Eintrags im<br />

Anteilinhaberregister. Die Anteile werden normalerweise in<br />

nicht zertifizierter Form als Namensanteile ausgegeben.<br />

Anleger und Bridge Partners-Konzernunternehmen können<br />

Anteile jedes Teilfonds zeichnen, indem sie Barmittel oder<br />

Anlagen in der in der Treuhandurkunde genannten Weise<br />

wie nachfolgend beschrieben einbringen. Die von<br />

Portefeuilles oder anderen Einrichtungen für gemeinsame<br />

Anlagen auf den betreffenden Teilfonds zu übertragenden<br />

Anlagen müssen ihrer Art nach die Voraussetzungen für<br />

Anlagen des Teilfonds gemäß den Anlagezielen, der<br />

Anlagepolitik und den Anlagebeschränkungen des<br />

Teilfonds erfüllen und werden in derselben Weise bewertet<br />

wie die Anlagen des Teilfonds. Es ist die Anzahl Anteile<br />

auszugeben, die gegen Zahlung eines Barbetrags zum<br />

aktuellen Kurs ausgegeben worden wäre, der dem Wert<br />

der übertragenen Anlagen entspricht zuzüglich des<br />

Betrags, der nach Auffassung des Managers eine<br />

angemessene Rückstellung für Steueraufwendungen und<br />

Erwerbsgebühren darstellt, die beim Erwerb der Anlagen<br />

durch Barkauf anfallen würden, aber abzüglich des<br />

Betrags, der nach Auffassung des Managers die<br />

vorgenannten Steueraufwendungen oder anderen<br />

Aufwendungen darstellt, die in Verbindung mit der<br />

Übertragung der Anlagen aus dem Vermögen des<br />

jeweiligen Teilfonds zu zahlen sind. Die auf jeden Teilfonds<br />

zu übertragenden Anlagen werden auf der vom Manager<br />

bestimmen Grundlage bewertet und ihr Wert wird nicht den<br />

Höchstbetrag übersteigen, der bei Anwendungen der im<br />

Abschnitt „Berechnung des Nettoinventarwerts der Anteile“<br />

im Prospekt dargelegten Methode zur Ermittlung des<br />

Wertes der Anlagen am Tag des Tausches erzielt werden<br />

würde. Der Treuhänder muss davon überzeugt sein, dass<br />

die Bedingungen des Tausches nicht derart sind, dass sie<br />

wahrscheinlich zu einem Nachteil für die bestehenden<br />

Anteilinhaber führen. Anteile dürfen erst ausgegeben<br />

werden, wenn die Anlagen zur Zufriedenheit des<br />

Treuhänders auf diesen übergegangen sind.<br />

Beschränkungen für das Eigentum an Anteilen und<br />

Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und<br />

Terrorismusfinanzierung<br />

Der Manager kann das Eigentum von Personen, Firmen<br />

oder Körperschaften an Anteilen beschränken oder<br />

untersagen. Insbesondere dürfen US-Personen gemäß der<br />

Definition im Abschnitt „Definitionen“ im Prospekt Anteile<br />

eines Teilfonds nur nach den Bestimmungen im Abschnitt<br />

„Wichtige Informationen“ im Prospekt kaufen. Wenn einer<br />

Person bekannt wird, dass sie Anteile unter Verletzung der<br />

Beschränkungen im Abschnitt „Wichtige Informationen“ im<br />

Prospekt hält, muss sie ihre Anteile unverzüglich<br />

zurückgeben oder an eine zum Besitz der Anteile<br />

ordnungsgemäß berechtigte Person verkaufen.<br />

Personen, die mit ihrem Bestand gegen die Gesetze und<br />

Vorschriften eines zuständigen Hoheitsgebiets verstoßen<br />

und deren Bestand nach Ansicht des Managers zu<br />

finanziellen oder steuerlichen Nachteilen für den Fonds<br />

oder einen Teilfonds führen könnte, müssen den Fonds<br />

und jeden Teilfonds, den Manager, den Treuhänder, die<br />

Verwaltungsstelle und die Anteilinhaber für jeglichen<br />

Verlust entschädigen, der ihnen dadurch entsteht, dass<br />

diese Personen Anteile an einem der Teilfonds erwerben<br />

oder besitzen. Der Manager ist nach der<br />

Treuhandurkunde befugt, Anteile zwangsweise<br />

zurückzunehmen, die unter Verletzung der<br />

Beschränkungen im Abschnitt „Wichtige Informationen“<br />

im Prospekt gehalten werden.<br />

Maßnahmen innerhalb des Hoheitsgebiets des Managers,<br />

die auf die Verhinderung von Geldwäsche und<br />

Terrorismusfinanzierung abzielen, können eine<br />

eingehende Feststellung der Identität des Antragstellers<br />

erfordern. Der Criminal Justice (Money Laundering and<br />

Terrorist Financing) Act, 2010 schreibt die<br />

Implementierung von risikobasierten und angemessenen<br />

Maßnahmen vor, mit denen die Identität aller<br />

Anteilinhaber und wirtschaftlichen Eigentümer, für die ein<br />

Anteilinhaber Anteile hält, geprüft wird. Die Anwendung<br />

dieses risikobasierten Ansatzes setzt voraus, dass unter<br />

bestimmten Umständen der Manager oder sein<br />

Beauftragter bei bestimmten Anlegertypen eine<br />

umfassendere Due Diligence durchführt.<br />

Dementsprechend behalten sich der Manager und die<br />

Verwaltungsstelle das Recht vor, bei Zeichnung von<br />

Anteilen, sowie jederzeit im Laufe des Anteilsbesitzes des<br />

Anteilinhabers und auch zum Zeitpunkt der Rücknahme<br />

der betreffenden Anteile die Informationen anzufordern,<br />

die sie für erforderlich erachten, um die Identität des<br />

Anteilinhabers und etwaiger wirtschaftlicher Eigentümer,<br />

für die die Anteile gehalten werden, zu prüfen.<br />

So kann zum Beispiel von einer natürlichen Person<br />

verlangt werden, eine Kopie des Reisepasses oder<br />

Personalausweises zusammen mit zwei Nachweisen ihrer<br />

Anschrift, wie zum Beispiel der Rechnung eines<br />

Versorgungsunternehmens oder einem<br />

Bankkontoauszug, vorzulegen. Bei Antragstellern, die<br />

juristische Personen sind, kann (unter anderem) die<br />

Vorlage einer beglaubigten Abschrift der<br />

Gründungsbescheinigung (und der Urkunde über eine<br />

etwaige Änderung der Firma), der Gründungsurkunde<br />

und der Satzung (oder eines gleichartigen Dokuments)<br />

sowie einer Liste der Namen, Berufe, Geburtsdaten,<br />

Wohn- und Geschäftsanschriften aller<br />

Verwaltungsratsmitglieder verlangt werden.<br />

Der Manager und die Verwaltungsstelle behalten sich<br />

beide das Recht vor, Informationen dieser Art<br />

anzufordern, wenn dies nötig ist, um die Identität und die<br />

Adresse eines Antragstellers zu prüfen und die laufende<br />

Due Diligence bezüglich der Geschäftsbeziehung<br />

durchzuführen. Falls der Manager oder die<br />

Verwaltungsstelle von einem Antragsteller weitere<br />

Identitätsnachweise benötigt, kontaktiert sie den<br />

Antragsteller nach Erhalt der Zeichnungsinstruktionen.<br />

Falls der Antragsteller die angeforderten Informationen<br />

verspätet oder gar nicht vorlegt, kann der Manager bzw.<br />

die Verwaltungsstelle die Zeichnung und die<br />

Entgegennahme der Zeichnungsgelder ablehnen.<br />

Antragsverfahren<br />

Erstanträge auf Ausgabe von Anteilen sind schriftlich oder<br />

per Fax an die Verwaltungsstelle zu stellen, indem das<br />

Antragsformular, das beim Manager oder auf der<br />

Webseite www.pinebridge.com erhältlich ist, ausgefüllt<br />

und zusammen mit den Nachweisdokumenten für<br />

Überprüfungen zur Verhinderung von Geldwäsche, die<br />

unverzüglich bei der Verwaltungsstelle eingehen müssen,<br />

an die folgende Anschrift gesendet wird:<br />

| 28


PineBridge Global Funds - [Name des betreffenden Teilfonds<br />

einfügen]<br />

c/o State Street Fund Services (Ireland) Limited<br />

78 Sir John Rogerson’s Quay<br />

Dublin 2<br />

Irland.<br />

Folgeanträge auf Ausgabe von Anteilen können per Fax,<br />

per Post, durch elektronische Übermittlung oder telefonisch<br />

übermittelt werden, sofern bei der Verwaltungsstelle das<br />

anfängliche Antragsformular bereits im Original<br />

eingegangen ist.<br />

Anträge auf Ausgabe von Anteilen sollten an dem<br />

betreffenden Handelstag spätestens um 12:00 Uhr (irischer<br />

Zeit) bei der Verwaltungsstelle eingehen, soweit im<br />

Nachtrag für den betreffenden Teilfonds oder dem<br />

jeweiligen länderspezifischen Nachtrag nichts anderes<br />

angegeben ist.<br />

An einem Handelstag nach diesem Zeitpunkt eingehende<br />

Anträge werden am nächstfolgenden Handelstag<br />

bearbeitet. Allerdings kann der Manager nach seinem<br />

alleinigem Ermessen auch nach diesem Zeitpunkt<br />

eingehende Anträge annehmen, sofern sie vor der<br />

Berechnung des Nettoinventarwerts des betreffenden<br />

Teilfonds eingehen.<br />

Der Manager und / oder die Verwaltungsstelle können den<br />

Anlegern künftige Ernennungen von Untertransferstellen,<br />

unabhängigen Vermittlern, Zahlstellen oder Vertriebsstellen<br />

sowie das entsprechende Antragsverfahren für die<br />

Ausgabe von Anteilen über diese Stellen durch eine<br />

Ergänzung zum Nachtrag für den jeweiligen Teilfonds<br />

mitteilen.<br />

Nach Eingang vollständiger Angaben und Bearbeitung des<br />

Antrags durch die Verwaltungsstelle wird dem<br />

Anteilinhaber eine Ausführungsanzeige unter Angabe<br />

seiner Depotnummer ausgestellt. Diese Depotnummer ist<br />

vom Anteilinhaber bei jeder weiteren Kommunikation mit<br />

der Verwaltungsstelle oder dem Manager, auch bei<br />

Zeichnungen und Rücknahmen, anzugeben.<br />

Eine Gutschrift in frei verfügbaren Mitteln muss bei dem<br />

betreffenden Teilfonds spätestens am dritten Geschäftstag<br />

nach dem Handelstag, an dem der Antrag ausgeführt<br />

wurde, eingehen, soweit im Nachtrag für den betreffenden<br />

Teilfonds oder dem jeweiligen länderspezifischen Nachtrag<br />

nichts anderes angegeben ist. Der Manager behält sich<br />

das Recht vor, den Abwicklungszeitraum zu verlängern<br />

oder zu verkürzen, wenn dies von der Marktpraxis<br />

gefordert wird. Falls an dem letzten Tag des<br />

Abwicklungszeitraums Banken in dem Land der<br />

Referenzwährung der betreffenden Anteilsklasse eines<br />

Teilfonds nicht für den Geschäftsbetrieb geöffnet haben,<br />

wird die Zahlung am nächsten Geschäftstag, an dem diese<br />

Banken geöffnet haben, erfolgen.<br />

Der Manager behält sich das Recht vor, Anträge nach<br />

seinem Ermessen insgesamt oder teilweise abzulehnen.<br />

Wenn ein Anteilinhaber für Anteile fällige Beträge an dem<br />

für die Zahlung festgesetzten Tag nicht zahlt, kann der<br />

Manager entweder die Zuteilung dieser Anteile stornieren<br />

oder dem Anteilinhaber eine Mitteilung zustellen, in der die<br />

Zahlung des ausstehenden Betrags zuzüglich<br />

aufgelaufener Zinsen und der dem Fonds oder einem<br />

Teilfonds durch die Nichtzahlung entstandenen Kosten<br />

verlangt wird. Wenn der Manager die Ausgabe von<br />

Anteilen storniert, werden eingegangene Gelder, abzüglich<br />

eines Betrages zur Deckung der dem Fonds oder einem<br />

Teilfonds entstandenen Kosten, auf Gefahr des<br />

Antragstellers an diesen zurückgegeben. Der Manager<br />

behält sich vor, die Ausgabe von Anteilen nach seinem<br />

Ermessen bis zum Eingang frei verfügbarer Mittel<br />

aufzuschieben.<br />

Zeichnungen über ein Clearingsystem<br />

Erst- oder Folgezeichnungen von Anteilen können auch<br />

über ein Clearingsystem zur Weiterleitung an die<br />

Verwaltungsstelle erfolgen. Das Clearingsystem kann<br />

Anlegern, die Anteile über das Clearingsystem kaufen,<br />

einen Nominee-Service anbieten, bei dem der Nominee<br />

die Anteile in eigenem Namen für Rechnung und im<br />

Auftrag der Anleger hält. Ungeachtet des Vorstehenden<br />

haben die Anleger weiterhin die Möglichkeit, direkt in die<br />

Teilfonds anzulegen, ohne von dem Nominee-Service<br />

Gebrauch zu machen. Anteile können an ein von bzw. im<br />

Namen von einem Anleger ernanntes Clearingsystem<br />

(oder seinen Nominee) oder einen Drittanbieter eines<br />

Nominee-Service ausgegeben und auf dessen Namen<br />

registriert werden, soweit diese vom Manager oder der<br />

Verwaltungsstelle anerkannt und akzeptiert worden sind.<br />

Für Kontoinhaber können Gebühren anfallen, die<br />

normalerweise für die Führung und den Betrieb von<br />

Konten in einem solchen Clearingsystem (oder durch<br />

einen solchen Nominee) erhoben werden.<br />

Falls Anträge auf Ausgabe von Anteilen über ein<br />

Clearingsystem gestellt werden, können andere<br />

Zeichnungsverfahren und –fristen gelten, obwohl der<br />

endgültige Annahmeschluss bei der Verwaltungsstelle<br />

unverändert bleibt. Vollständige Zahlungsanweisungen<br />

für Zeichnungen sind über das Clearingsystem erhältlich.<br />

Anleger sollten beachten, dass ein Kauf von Anteilen über<br />

ein Clearingsystem oder die Rückgabe von Anteilen, die<br />

sie über ein Clearingsystem gezeichnet haben,<br />

möglicherweise an Tagen ausgeschlossen ist, an denen<br />

das Clearingsystem nicht geöffnet ist.<br />

Handelspraktiken<br />

Der Manager empfiehlt den Anteilinhabern generell, in<br />

dem Fonds oder einem seiner Teilfonds im Rahmen einer<br />

langfristigen Anlagestrategie anzulegen.<br />

Der Manager bemüht sich im Namen des Fonds,<br />

bestimmte Handelspraktiken, wie übermäßig kurzfristiger<br />

Handel, der manchmal auch als „Markttiming” bezeichnet<br />

wird, die sich nachteilig auf die Teilfonds und ihre<br />

Anteilinhaber auswirken könnten, zu verhindern. Sofern<br />

es zu einer Verzögerung zwischen einer Veränderung<br />

des Wertes der Anlagen eines Teilfonds und dem<br />

Zeitpunkt kommt, zu dem sich diese Veränderung im<br />

Nettoinventarwert der Anteile des Teilfonds widerspiegelt,<br />

besteht für den jeweiligen Teilfonds das Risiko, dass<br />

Anleger versuchen könnten, diese Verzögerung<br />

auszunutzen, um Anteile zu einem Nettoinventarwert zu<br />

kaufen oder zu verkaufen, der nicht dem jeweiligen<br />

angemessenen Kurs entspricht. Der Manager versucht,<br />

dieses Vorgehen zu unterbinden, das manchmal als<br />

"Stale Price Arbitrage" bezeichnet wird.<br />

Der Manager versucht, die Depottätigkeit von<br />

Anteilinhabern zu überwachen, um exzessive und<br />

hinderliche Handelspraktiken zu entdecken und zu<br />

unterbinden. Der Manager behält sich vor, Zeichnungen<br />

oder Umschichtungen zu beschränken oder abzulehnen,<br />

wenn sich das Geschäft nach seiner Ansicht nachteilig<br />

auf die Interessen eines Teilfonds oder dessen<br />

Anteilinhaber auswirken könnte. Wird ein Antrag<br />

abgelehnt, wird die Verwaltungsstelle die<br />

Zeichnungsgelder oder deren Restbetrag innerhalb von<br />

fünf Geschäftstagen nach der Ablehnung auf Kosten und<br />

Gefahr des Antragstellers zinslos per Überweisung auf<br />

das Konto erstatten, von dem sie gezahlt wurden.<br />

Rücknahme von Anteilen – Rücknahmeverfahren<br />

| 29


Ein Anteilinhaber kann an jedem Handelstag die<br />

Rücknahme seines Anteilbestands zum geltenden<br />

Nettoinventarwert pro Anteil verlangen. Der Manager oder<br />

sein Beauftragter kann für jede Anteilsklasse eines<br />

Teilfonds eine Rücknahmegebühr von bis zu 3% des<br />

Nettoinventarwerts pro Anteil erheben, wobei der Manager<br />

nach seinem Ermessen innerhalb der zulässigen Grenzen<br />

auf diese Gebühr verzichten oder bezüglich ihrer Höhe<br />

zwischen den Anlegern differenzieren kann. Die Anzahl der<br />

Anteile, die zu einem gegebenen Zeitpunkt<br />

zurückgenommen werden können, hängt von der<br />

Mindestrücknahme und vom Mindestbestand für die<br />

betreffende Anteilsklasse ab. Der Manager ist befugt, die<br />

Anteile an jedem Handelstag zwangsweise<br />

zurückzunehmen, an dem der Nettoinventarwert aller von<br />

einem Anteilinhaber gehaltenen Anteile geringer wäre als<br />

der Mindestbestand, der zum gegebenen Zeitpunkt vom<br />

Manager gemäß den Bestimmungen der Treuhandurkunde<br />

ermittelt wird.<br />

Anteile können zurückgegeben werden, indem ein<br />

vollständig ausgefüllter Rücknahmeantrag schriftlich, per<br />

Fax, durch elektronische Übermittlung oder telefonisch<br />

abgegeben wird.<br />

Zahlungen auf einen per Fax, per Post, durch elektronische<br />

Übermittlung oder telefonisch eingegangenen<br />

Rücknahmeantrag erfolgen erst, wenn das Original-<br />

Antragsformular für die Erstzeichnung von Anteilen<br />

ausgefüllt und alle erforderlichen Überprüfungen zur<br />

Verhinderung von Geldwäsche durchgeführt worden sind.<br />

Ferner werden Rücknahmeerlöse nur auf das verzeichnete<br />

Konto überwiesen, das im eingereichten Original-<br />

Antragsformular angegeben ist, und alle Änderungen der<br />

eingetragenen Angaben und Zahlungsanweisungen der<br />

Anleger können erst nach Erhalt der Dokumente im<br />

Original vorgenommen werden.<br />

Die Rücknahmeanträge sind an folgende Anschrift zu<br />

richten:<br />

PineBridge Global Funds - [Name des jeweiligen Teilfonds<br />

einfügen]<br />

c/o State Street Fund Services (Ireland) Limited<br />

78 Sir John Rogerson’s Quay<br />

Dublin 2<br />

Irland.<br />

Der Rücknahmeantrag sollte an dem betreffenden<br />

Handelstag spätestens um 12:00 Uhr (irischer Zeit) bei der<br />

Verwaltungsstelle eingehen, soweit im Nachtrag für den<br />

betreffenden Teilfonds oder dem jeweiligen<br />

länderspezifischen Nachtrag nichts anderes angegeben ist.<br />

An einem Handelstag nach diesem Zeitpunkt eingehende<br />

Rücknahmeanträge werden am nächsten Handelstag oder<br />

den nächsten Handelstagen bearbeitet, die auf diese<br />

Anträge folgen. Allerdings kann der Manager nach seinem<br />

alleinigem Ermessen auch nach diesem Zeitpunkt<br />

eingehende Rücknahmeanträge annehmen, sofern sie vor<br />

der Berechnung des Nettoinventarwerts des betreffenden<br />

Teilfonds eingehen.<br />

Rücknahmeerlöse werden spätestens am fünften<br />

Geschäftstag nach dem Handelstag auf Kosten des<br />

Anteilinhabers durch elektronische Überweisung in der<br />

Währung der betreffenden Klasse oder, nach vorheriger<br />

Vereinbarung mit der Verwaltungsstelle und auf Kosten<br />

des Anteilinhabers, in einer anderen Währung auf ein vom<br />

Anteilinhaber geführtes Konto gezahlt, soweit im Nachtrag<br />

für den betreffenden Teilfonds oder dem jeweiligen<br />

länderspezifischen Nachtrag nichts anderes angegeben ist.<br />

Der Manager behält sich das Recht vor, den<br />

Abwicklungszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen,<br />

wenn dies von der Marktpraxis gefordert wird.<br />

Falls an dem letzten Tag des Abwicklungszeitraums in<br />

dem Land der Referenzwährung des betreffenden<br />

Teilfonds Banken nicht für den Geschäftsbetrieb geöffnet<br />

haben, wird die Zahlung am nächsten Geschäftstag, an<br />

dem diese Banken geöffnet haben, erfolgen. Unter<br />

bestimmten Umständen können die Rücknahmeerlöse<br />

nach vorheriger Vereinbarung mit der Verwaltungsstelle<br />

mittels Scheck gezahlt werden, der auf Kosten und<br />

Gefahr des Anteilinhabers per Post an diesen geschickt<br />

wird.<br />

Ein Anteilinhaber kann seinen Rücknahmeantrag nur bei<br />

einer Aussetzung der Ausgabe und Rücknahme von<br />

Anteilen an bzw. von Anteilinhabern widerrufen (siehe<br />

unten); in diesem Falle ist ein Widerruf nur wirksam, wenn<br />

eine schriftliche Mitteilung vor dem Ende der Aussetzung<br />

bei der Verwaltungsstelle eingeht. Wenn der Antrag nicht<br />

auf diese Weise zurückgezogen wird, erfolgt die<br />

Rücknahme an dem Handelstag, der als nächster auf das<br />

Ende der Aussetzung folgt.<br />

Es können andere Rücknahmeverfahren und ein anderer<br />

Annahmeschluss gelten, wenn Rücknahmeanträge über<br />

ein Clearingsystem gestellt werden, obwohl der<br />

endgültige Annahmeschluss bei der Verwaltungsstelle<br />

und die in diesem Prospekt genannten Verfahren<br />

unverändert bleiben. Personen, die die Rücknahme von<br />

Anteilen beantragen wollen, können Informationen über<br />

das Rücknahmeverfahren direkt von dem Clearingsystem<br />

erhalten.<br />

Rücknahmebeschränkungen<br />

Wenn der Nettobetrag der Rücknahmeanträge (d. h. der<br />

Betrag der Rücknahmeanträge abzüglich des Betrags der<br />

Zeichnungsanträge, die beim Manager für einen<br />

bestimmten Handelstag eingehen), die von (i) einem<br />

Anteilinhaber oder (ii) allen Anteilinhabern eines Teilfonds<br />

eingehen, an einem Handelstag 5 % bzw. 10 % des<br />

Nettoinventarwerts dieses Teilfonds übersteigt, können<br />

die an den betreffenden Anteilinhaber bzw. alle<br />

Anteilinhaber zu zahlenden Rücknahmeerlöse ermittelt<br />

werden, nachdem genügend Anlagen verkauft wurden,<br />

um diese Rücknahmeanträge zu erledigen, und der bzw.<br />

die betreffende(n) Anteilinhaber erhalten die Zahlung<br />

eines Rücknahmebetrages, der gemäß den<br />

Bewertungsvorschriften des Fonds für den maßgeblichen<br />

Handelstag berechnet wird, auf anteiliger Basis nach<br />

Durchführung des Verkaufs der betreffenden Anlagen<br />

innerhalb von 14 Tagen nach dem maßgeblichen<br />

Handelstag.<br />

Wenn die Zahl der an einem Handelstag zur Rücknahme<br />

anfallenden Anteile mindestens einem Zehntel des<br />

Nettoinventarwerts eines Teilfonds an jenem Tag<br />

entspricht, kann der Manager nach seinem Ermessen die<br />

Rücknahme von Anteilen ablehnen, die über ein Zehntel<br />

des Nettoinventarwerts des jeweiligen Teilfonds wie zuvor<br />

erwähnt hinausgehen, und im Fall einer solchen<br />

Ablehnung werden nach Mitteilung an die betreffenden<br />

Anteilinhaber die Rücknahmeanträge an diesem<br />

Handelstag anteilig reduziert, und die Anteile, auf die sich<br />

jeder Antrag bezieht und die aufgrund dieser Ablehnung<br />

nicht zurückgenommen werden, werden so behandelt, als<br />

ob ein Rücknahmeantrag für den jeweils folgenden<br />

Handelstag gestellt worden wäre, bis alle Anteile, auf die<br />

sich der ursprüngliche Antrag bezogen hat,<br />

zurückgenommen worden sind. Rücknahmeanträge, die<br />

von einem früheren Handelstag vorgetragen wurden,<br />

werden (stets vorbehaltlich der vorgenannten Grenzen)<br />

vorrangig vor späteren Anträgen ausgeführt.<br />

Wenn die Anzahl der an einem Handelstag zur<br />

Rücknahme anfallenden Anteile mindestens einem<br />

| 30


Zehntel des Nettoinventarwerts eines Teilfonds entspricht,<br />

kann der Manager mit Zustimmung des betreffenden<br />

Anteilinhabers Anträge auf Rücknahme von Anteilen<br />

befriedigen, indem er diesen Anteilinhabern<br />

Vermögenswerte des betreffenden Teilfonds in natura<br />

überträgt, vorausgesetzt, dass die betreffenden<br />

Anteilinhaber berechtigt sind, den Verkauf der auf diese<br />

Weise zu verteilenden Vermögenswerte und die<br />

Auszahlung des Barerlöses aus einem solchen Verkauf zu<br />

verlangen und diese Übertragung in natura die Interessen<br />

der übrigen Anteilinhaber nicht wesentlich beeinträchtigt.<br />

Die Treuhandurkunde sieht vor, dass ein Teilfonds jedem<br />

Anteilinhaber den Teil der Vermögenswerte des jeweiligen<br />

Teilfonds überträgt, der zu diesem Zeitpunkt dem Wert des<br />

Anteilbestands der Anteilinhaber entspricht, die zu diesem<br />

Zeitpunkt die Rücknahme ihrer Anteile verlangen, wobei<br />

die Art der zu übertragenden Vermögenswerte vom<br />

Manager nach seinem alleinigen Ermessen, vorbehaltlich<br />

der Zustimmung des Treuhänders und ohne den<br />

Interessen der verbleibenden Anteilinhaber zu schaden,<br />

festgelegt wird; zu diesem Zweck wird der Wert der<br />

Vermögenswerte auf derselben Grundlage ermittelt, die<br />

auch bei der Berechnung des Nettoinventarwerts der auf<br />

diese Weise zurückgenommenen Anteile herangezogen<br />

wird.<br />

Übertragung von Anteilen<br />

Eine Übertragung von Anteilen wird erst dann bearbeitet,<br />

wenn der Übertragungsempfänger, sofern er nicht schon<br />

Anteilinhaber ist, ein Antragsformular ausgefüllt und alle<br />

erforderlichen Nachweise zur Zufriedenheit des Managers<br />

oder seines Beauftragten eingereicht hat. Außerdem<br />

behalten sich der Manager und die Verwaltungsstelle vor,<br />

diejenigen Angaben zu verlangen, die erforderlich sind, um<br />

die Identität des Übertragungsempfängers nachzuprüfen,<br />

und diejenigen Zusicherungen und Gewährleistungen zu<br />

verlangen, die dem Manager bzw. der Verwaltungsstelle<br />

angemessen erscheinen. Außerdem wird nach dem<br />

Ermessen des Managers, unbeschadet der<br />

Allgemeingültigkeit des Vorstehenden, keine Übertragung<br />

des gesamten Bestands an diesen Anteilen oder eines<br />

Teils davon so eingetragen, wenn entweder der<br />

Übertragende oder der Übertragungsempfänger in Folge<br />

dieser Übertragung einen Bestand an Anteilen halten<br />

würde, der geringer als der Mindestbestand wäre, oder<br />

wenn noch Steuern zu entrichten sind.<br />

Jede Übertragungsurkunde ist von dem Übertragenden zu<br />

unterschreiben, und der Übertragende gilt so lange weiter<br />

als Inhaber der Anteile, deren Übertragung beabsichtigt ist,<br />

bis der Name des Übertragungsempfängers hierfür in dem<br />

betreffenden Verzeichnis eingetragen ist. Der Übertragungsurkunde<br />

sind diejenigen Bescheinigungen<br />

hinsichtlich der Qualifikation des Übertragungsempfängers<br />

beizufügen, die der Manager bzw. die Verwaltungsstelle<br />

verlangt.<br />

Der Manager kann die Eintragung einer Übertragung von<br />

Anteilen ablehnen, wenn:<br />

(i) die Übertragung in Verletzung von<br />

Eigentumsbeschränkungen erfolgt, die vom<br />

Manager erlassen worden sind, oder zu<br />

gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen, finanziellen,<br />

steuerlichen oder wesentlichen<br />

verwaltungsmäßigen Nachteilen für einen<br />

Teilfonds oder seiner Anteilinhaber führen könnte;<br />

oder<br />

(ii) der Übertragende oder der<br />

Übertragungsempfänger in Folge der Übertragung<br />

eine Anzahl Anteile halten würde, die geringer als<br />

der in dem Prospekt jeweils angegebene<br />

Mindestbestand wäre; oder<br />

(iii) in Bezug auf das Übertragungsinstrument nicht<br />

alle anwendbaren Steuern und / oder<br />

Stempelabgaben entrichtet worden sind; oder<br />

(iv) die Übertragungsurkunde dem Manager oder<br />

seinem Beauftragten nicht zusammen mit<br />

denjenigen Nachweisen, die der Manager<br />

angemessenerweise zum Nachweis des Rechts<br />

des Übertragenden zur Vornahme der<br />

Übertragung verlangt, und denjenigen sonstigen<br />

Angaben, die der Manager angemessenerweise<br />

von dem Übertragungsempfänger verlangt,<br />

eingereicht wird.<br />

Umschichtung von Anteilen<br />

Anteilinhaber können nach dem Ermessen des Managers<br />

ihre Anteile an einem oder mehreren der Teilfonds<br />

(„ursprüngliche Anteile“) vollständig oder teilweise in<br />

Anteile anderer Teilfonds umschichten („neue Anteile“).<br />

Ein Umschichtungsantrag kann per Fax, per Post, durch<br />

elektronische Übermittlung oder per Telefon gestellt<br />

werden, sofern der Antrag der Erstzeichnung von Anteilen<br />

im Original vorgelegt und alle erforderlichen<br />

Überprüfungen zur Verhinderung von Geldwäsche<br />

abgeschlossen wurden. In dem Antrag sollten<br />

vollständige Angaben zur Eintragung enthalten sein.<br />

An einem Handelstag bis 12:00 Uhr (irischer Zeit)<br />

eingehende Umschichtungsanträge werden an diesem<br />

Handelstag bearbeitet, soweit im Nachtrag für den<br />

betreffenden Teilfonds oder dem jeweiligen<br />

länderspezifischen Nachtrag nichts anderes angegeben<br />

ist.<br />

Nach diesem Zeitpunkt eingehende<br />

Umschichtungsanträge werden an dem nächsten<br />

Handelstag oder den nächsten Handelstagen ausgeführt,<br />

die auf den Eingang der Anträge folgen. Der Manager<br />

kann jedoch nach seinem alleinigen Ermessen<br />

Umschichtungsanträge auch nach diesem Zeitpunkt noch<br />

annehmen, sofern sie vor der Berechnung des<br />

Nettoinventarwerts eingehen. Die umzutauschenden<br />

Anteile werden an dem betreffenden Handelstag<br />

automatisch in die entsprechende Anzahl neuer Anteile<br />

umgetauscht.<br />

Die ursprünglichen Anteile haben an dem betreffenden<br />

Handelstag denselben Wert (der „umgeschichtete<br />

Betrag"), den sie gehabt hätten, wenn der Manager sie<br />

von dem Anteilinhaber zurückgenommen hätte. Die<br />

jeweilige Anzahl neuer Anteile entspricht der Anzahl der<br />

Anteile eines oder mehrerer Teilfonds, die an diesem<br />

Handelstag ausgegeben worden wäre, wenn der<br />

umgeschichtete Betrag in diesem oder diesen Teilfonds<br />

angelegt worden wäre. Der Manager kann nach seinem<br />

Ermessen eine Umschichtungsgebühr von bis zu 3 % des<br />

Nettoinventarwerts der umgeschichteten Anteile<br />

berechnen.<br />

Steuerpflicht des Fonds<br />

Falls der Fonds oder einer seiner Teilfonds, der Manager<br />

oder der Treuhänder in Irland oder einem anderen<br />

Hoheitsgebiet in dem Falle steuerpflichtig wird, dass ein<br />

Anteilinhaber oder wirtschaftlicher Eigentümer eines<br />

Anteils eine Ausschüttung in Bezug auf seine Anteile<br />

erhalten oder seine Anteile in irgendeiner Weise<br />

veräußern sollte (oder angenommen wird, dass er sie<br />

veräußert hat) ("steuerlich relevantes Ereignis"), ist der<br />

Manager berechtigt, von der bei einem steuerlich<br />

relevanten Ereignis entstehenden Zahlung einen Betrag<br />

in Höhe der entsprechenden Steuer abzuziehen und /<br />

| 31


oder gegebenenfalls die Anzahl der von dem Anteilinhaber<br />

oder diesem wirtschaftlichen Eigentümer gehaltenen<br />

Anteilen einzuziehen, zu stornieren oder zwangsweise<br />

zurückzukaufen, die zur Begleichung des Steuerbetrages<br />

erforderlich ist.<br />

Der betreffende Anteilinhaber muss den Fonds und jeden<br />

seiner Teilfonds, den Manager und den Treuhänder für<br />

Verluste entschädigen, die dem Fonds, jedem seiner<br />

Teilfonds, dem Manager oder Treuhänder dadurch<br />

entstehen, dass der Fonds, der Manager oder der<br />

Treuhänder bei Eintritt eines steuerlich relevanten<br />

Ereignisses in Irland oder einem anderen Hoheitsgebiet<br />

steuerpflichtig wird, wenn ein solcher Abzug, eine solche<br />

Einziehung, Stornierung oder ein solcher zwangsweiser<br />

Rückkauf nicht erfolgt ist oder nicht erfolgen konnte.<br />

Berechnung des Nettoinventarwerts der Anteile<br />

Der Nettoinventarwert pro Anteil wird in der<br />

Klassenwährung des jeweiligen Teilfonds als Betrag pro<br />

Anteil ausgedrückt.<br />

Er wird für jeden Handelstag berechnet, indem der Wert<br />

des Vermögens des betreffenden Teilfonds abzüglich<br />

seiner Verbindlichkeiten, die nach dem Ermessen des<br />

Managers eine Rückstellung für Abgaben und Gebühren<br />

gemäß der nachstehenden Definition einschließen, durch<br />

die Anzahl der zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Anteile<br />

geteilt wird.<br />

Zur Ermittlung des Nettoinventarwerts der Anteile wird der<br />

Wert des Vermögens des betreffenden Teilfonds<br />

entsprechend den nachstehend in (1) bis (10) genannten<br />

Bestimmungen berechnet.<br />

Der Wert wird unter Ausnahme der Managementgebühren,<br />

der Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühren<br />

sowie anderer klassenspezifischer Kosten um<br />

aufgelaufene Erträge und Verbindlichkeiten berichtigt.<br />

Dieser Wert wird dann auf die verschiedenen Klassen auf<br />

Grundlage ihres anteiligen Nettoinventarwerts am<br />

vorangegangenen Handelstag umgelegt. Dann werden<br />

jeder Klasse die Managementgebühr, gegebenenfalls<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr sowie<br />

andere klassenspezifische Kosten belastet.<br />

Der Nettoinventarwert jeder Klasse des betreffenden<br />

Teilfonds wird in der Basiswährung dieses Teilfonds<br />

berechnet. Bei den Klassen, die auf eine andere Währung<br />

als die Basiswährung lauten, wird der Nettoinventarwert in<br />

die betreffende Währung umgerechnet. Dieser Betrag wird<br />

dann durch die Anzahl der jeder Anteilsklasse<br />

zuzurechnenden umlaufenden Anteile geteilt, woraus sich<br />

der Nettoinventarwert jeder Anteilsart ergibt.<br />

Wenn in einem Teilfonds mehr als eine Klasse von<br />

Anteilen in Umlauf ist, kann der Nettoinventarwert pro<br />

Anteil dieser Klassen angepasst werden, um die<br />

Aufwendungen, Verbindlichkeiten oder Vermögenswerte,<br />

die diesen Arten oder Klassen von Anteilen zuzurechnen<br />

sind (einschließlich der Gewinne/Verluste aus<br />

Finanzinstrumenten und deren Kosten, die für die<br />

Währungssicherung zwischen der Basiswährung und einer<br />

bestimmten Währung eingesetzt werden) zu<br />

berücksichtigen.<br />

Bei der Ermittlung des Wertes des Vermögens jedes<br />

Teilfonds werden Anlagen oder andere Vermögenswerte<br />

mit dem letzten bekannten Kurs an dem betreffenden<br />

Markt am maßgeblichen Handelstag wie folgt bewertet:<br />

(1) Wertpapiere, die zur amtlichen Notierung an einer<br />

anerkannten Börse zugelassen sind oder an<br />

einem anderen geregelten Markt gehandelt<br />

werden, dessen Funktionsweise ordnungsgemäß<br />

ist und der anerkannt und für das Publikum offen<br />

ist, werden auf Grundlage des letzten<br />

Handelskurses oder dann, wenn der letzte<br />

Handelskurs nicht verfügbar ist, des letzten für<br />

diese Wertpapiere notierten Geldkurses<br />

bewertet; wenn jedoch bei einem bestimmten<br />

Wertpapier der letzte Handelskurs oder der<br />

zuletzt notierte Geldkurs nicht verfügbar ist oder<br />

nach Ansicht des Managers oder seines<br />

Beauftragten nicht seinem angemessenen Wert<br />

entspricht, ist sein Wert stets der<br />

wahrscheinliche Realisierungswert, der vom<br />

Manager oder von einer vom Manager bestellten<br />

und vom Treuhänder für diesen Zweck<br />

genehmigten kompetenten Person mit Sorgfalt<br />

und nach Treu und Glauben oder auf eine<br />

andere Weise geschätzt wird, sofern der Wert<br />

vom Treuhänder genehmigt wird.<br />

(2) Wenn ein Wertpapier an mehreren Börsen<br />

notiert ist, ist der maßgebliche Markt der<br />

Hauptmarkt oder der Markt, der nach<br />

Feststellung des Managers die angemessensten<br />

Bewertungskriterien für die Anlagen oder<br />

anderen Vermögenswerte aufweist. Der Wert<br />

von Anlagen, die an einer Börse notiert werden,<br />

aber außerhalb der jeweiligen Börse mit einem<br />

Aufschlag oder Abschlag erworben oder<br />

gehandelt werden, kann mit der Genehmigung<br />

des Treuhänders unter Berücksichtigung der<br />

Höhe des Aufschlags oder Abschlages am<br />

Datum der Bewertung der Anlage bewertet<br />

werden. Der Treuhänder muss sicherstellen,<br />

dass die Anwendung dieses Verfahrens im<br />

Zusammenhang mit der Ermittlung des<br />

wahrscheinlichen Realisierungswerts des<br />

Wertpapiers gerechtfertigt ist. Dieser Aufschlag<br />

oder Abschlag wird von einem unabhängigen<br />

Makler oder Marktpfleger oder dann, wenn diese<br />

Preise nicht verfügbar sind, vom<br />

Anlageverwalter gestellt.<br />

(3) Der Wert eines Vermögenswerts kann vom<br />

Manager berichtigt werden, wenn diese<br />

Berichtigung als notwendig erachtet wird, um<br />

unter Berücksichtigung von Währung,<br />

Marktgängigkeit, Handelskosten und / oder<br />

anderen als relevant erachteten Aspekten den<br />

angemessenen Wert darzustellen.<br />

(4) Nicht börsennotierte Wertpapiere werden vom<br />

Manager oder von einer kompetenten Person,<br />

die vom Manager bestellt und für diesen Zweck<br />

vom Treuhänder genehmigt wurde, mit Sorgfalt<br />

und nach Treu und Glauben auf Grundlage ihres<br />

wahrscheinlichen Realisierungswerts, der vom<br />

Treuhänder genehmigt werden muss, oder auf<br />

anderer Grundlage bewertet, sofern der Wert<br />

vom Treuhänder genehmigt wird. Falls die<br />

kompetente Person möglicherweise eine mit<br />

dem Fonds oder dem betreffenden Teilfonds<br />

oder dem Manager verbundene Partei ist, wird<br />

jeder gegebenenfalls entstehende Konflikt fair<br />

und im besten Interesse der Anteilinhaber<br />

gelöst.<br />

(5) Barmittel und andere liquide Vermögenswerte<br />

werden mit ihrem Nennwert zuzüglich<br />

aufgelaufener Zinsen bewertet.<br />

(6) An einem Markt gehandelte Derivatkontrakte<br />

werden mit dem vom Markt ermittelten<br />

Abrechnungskurs bewertet. Wenn der<br />

Abrechnungskurs nicht verfügbar ist, ist der Wert<br />

der wahrscheinliche Realisierungswert, der mit<br />

Sorgfalt und nach Treu und Glauben vom<br />

Manager oder einer kompetenten Person, die<br />

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vom Manager bestellt und für diesen Zweck vom<br />

Treuhänder genehmigt wurde, geschätzt wird.<br />

Derivatkontrakte, die nicht an einem Markt<br />

gehandelt werden (wie z. B. Swap-<br />

Vereinbarungen), werden (mindestens täglich) auf<br />

der Grundlage eines von einer Gegenpartei<br />

gestellten Kurses bewertet. Dieser Wert wird von<br />

einer von der Gegenpartei unabhängigen Partei,<br />

die für diesen Zweck vom Treuhänder genehmigt<br />

wurde, mindestens wöchentlich überprüft.<br />

(7) Devisentermingeschäfte werden in derselben<br />

Weise wie nicht an einem geregelten Markt<br />

gehandelte Derivatkontrakte oder unter<br />

Bezugnahme auf den Preis bewertet, zu dem ein<br />

neues Termingeschäft mit derselben Größe und<br />

Laufzeit abgeschlossen werden könnte.<br />

(8) Anteile an Einrichtungen für gemeinsame<br />

Anlagen, die nicht gemäß Ziffer 1 und 2 bewertet<br />

werden, werden mit dem letzten verfügbaren<br />

Rücknahmepreis oder mit dem letzten<br />

Nettoinventarwert der Anteile der betreffenden<br />

Einrichtung für gemeinsame Anlagen bewertet.<br />

(9) Der Manager oder sein Beauftragter können<br />

Wertpapiere mit einer Restlaufzeit von höchstens<br />

sechs Monaten mit der Bewertungsmethode des<br />

fortgeführten Anschaffungswerts bewerten.<br />

(10) Bei jedem Teilfonds, der ein Geldmarktfonds ist<br />

(nachstehend ein „Geldmarkt-Teilfonds“) muss die<br />

Verwaltungsstelle den Nettoinventarwert jedes<br />

Teilfonds an jedem Handelstag um 16.30 Uhr<br />

(irischer Zeit) ermitteln. Bei der Ermittlung des<br />

Nettoinventarwerts sind dem Vermögen<br />

aufgelaufene, aber noch nicht vereinnahmte<br />

Zinsen und zur Ausschüttung verfügbare Beträge,<br />

für die noch keine Ausschüttung erfolgt ist,<br />

hinzuzurechnen und sind vom Vermögen alle<br />

aufgelaufenen Verbindlichkeiten einschließlich<br />

festgesetzter Dividenden abzuziehen. Der<br />

Nettoinventarwert pro Anteil einer Anteilsklasse ist<br />

an jedem Handelstag in der Weise zu berechnen,<br />

dass derjenige Teil des Nettoinventarwerts des<br />

betreffenden Teilfonds, der dieser Anteilsklasse<br />

zuzurechnen ist, ermittelt und der sich ergebende<br />

Betrag durch die Anzahl Anteile geteilt wird, die<br />

sich an dem betreffenden Handelstag von dieser<br />

Klasse im Umlauf befindet.<br />

Jeder Geldmarkt-Teilfonds wird nach der Methode<br />

des fortgeführten Anschaffungswerts bewertet.<br />

Dabei wird ein Instrument zu seinen<br />

Anschaffungskosten bewertet, und danach wird<br />

unabhängig von der Auswirkung schwankender<br />

Zinssätze auf den Marktwert des Instruments eine<br />

gleichmäßige Abschreibung eines etwaigen Ab-<br />

oder Aufgelds bis zur Fälligkeit angenommen.<br />

Diese Methode kann zu Zeiträumen führen,<br />

während derer nach den fortgeführten<br />

Anschaffungskosten ermittelte Werte höher oder<br />

niedriger als der Kurs sind, den der Geldmarkt-<br />

Teilfonds erzielen würde, wenn er das Instrument<br />

verkaufte. Es ist nämlich zu erwarten, dass der<br />

Wert von Wertpapieren in dem Geldmarkt-<br />

Teilfonds mit Veränderungen der geltenden<br />

Zinssätze schwankt. Diese Methode kann nur bei<br />

einem Geldmarkt-Teilfonds benutzt werden, der<br />

hauptsächlich in Geldmarktinstrumenten anlegt.<br />

Jeder Geldmarkt-Teilfonds wird eine gewichtete<br />

durchschnittliche Laufzeit aufrecht erhalten, die<br />

dem Ziel des Geldmarkt-Teilfonds angemessen<br />

ist, einen stabilen Nettoinventarwert für<br />

ausschüttende Anteile der Klasse „Y“ zu wahren.<br />

Dabei wird der Geldmarkt-Teilfonds kein<br />

Wertpapier mit einer Restlaufzeit von mehr als<br />

397 Tagen (dreizehn Monaten) und keine<br />

variabel verzinslichen Schuldtitel mit einer<br />

Restlaufzeit von mehr als 2 Jahren kaufen und<br />

keine gewichtete durchschnittliche Laufzeit von<br />

über 60 Tagen aufrecht erhalten. Variabel<br />

verzinsliche Schuldtitel müssen einen Marktwert<br />

haben, der dem Wert nach der Methode des<br />

fortgeführten Anschaffungswerts nahe kommt,<br />

und ihr Zinssatz muss mindestens einmal<br />

jährlich neu festgesetzt werden. Der Manager<br />

hat sich auch verpflichtet, angemessen<br />

konzipierte Verfahren unter Berücksichtigung der<br />

jeweiligen Marktlage und des Anlageziels des<br />

Geldmarkt-Teilfonds festzulegen, um den<br />

Nettoinventarwert pro ausschüttenden „Y“-Anteil<br />

jedes Geldmarkt-Teilfonds für die Zwecke von<br />

Käufen und Rückgaben bei USD 1 (oder einer<br />

anderen ausländischen Währungseinheit, die der<br />

Manager nach seinem Ermessen für geeignet<br />

hält) zu stabilisieren. Zu diesen Verfahren gehört<br />

unter anderem die Überprüfung durch die<br />

Verwaltungsstelle auf wöchentlicher Basis<br />

zwecks Feststellung, inwieweit der anhand<br />

verfügbarer Marktnotierungen berechnete<br />

Nettoinventarwert pro ausschüttenden „Y“-Anteil<br />

des Geldmarkt-Teilfonds gegebenenfalls von<br />

USD 1 pro Anteil (bzw. der anderen<br />

ausländischen Währungseinheit) abweicht. Im<br />

Falle einer Abweichung um mehr als 0,3 % wird<br />

eine tägliche Überprüfung stattfinden. Falls diese<br />

Abweichung 0,5 % übersteigt, muss der<br />

Manager unverzüglich überlegen, welche<br />

Maßnahme gegebenenfalls eingeleitet werden<br />

sollte, wenn der nach der Methode des<br />

fortgeführten Anschaffungswerts ermittelte Preis<br />

pro Anteil zu einer wesentlichen Verwässerung<br />

oder zu anderen ungerechten Ergebnissen für<br />

neue oder bestehende Anleger führen kann, und<br />

diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die er für<br />

geeignet hält, um eine solche etwaige<br />

Verwässerung oder solche etwaigen<br />

ungerechten Ergebnisse, so weit wie<br />

vernünftigerweise durchführbar, zu beseitigen<br />

oder zu vermindern. Diese Maßnahmen können<br />

den Verkauf von Instrumenten aus dem Bestand<br />

vor ihrer Fälligkeit, die Verkürzung der<br />

gewichteten durchschnittlichen Laufzeit, die<br />

Zurückhaltung oder Herabsetzung von<br />

Dividenden, die Verminderung der Anzahl der<br />

umlaufenden Anteile des jeweiligen Teilfonds<br />

ohne Gelddividenden oder die Benutzung eines<br />

Nettoinventarwerts pro Anteil, der durch<br />

Feststellung des vom Manager oder von einer<br />

sachkundigen Person, die vom Manager bestellt<br />

und vom Treuhänder für den Zweck genehmigt<br />

worden ist, sorgfältig und nach Treu und<br />

Glauben geschätzten wahrscheinlichen<br />

Realisierungswerts ermittelt wird, umfassen. Alle<br />

vorstehenden Überprüfungen und Verfahren sind<br />

eindeutig zu dokumentieren.<br />

Falls es unmöglich ist oder unrichtig wäre, einen<br />

bestimmten Vermögenswert nach den in den<br />

vorstehenden Ziffern (1) - (10) genannten<br />

Bewertungsregeln zu bewerten, ist die Verwaltungsstelle<br />

berechtigt, andere allgemein anerkannte<br />

Bewertungsmethoden anzuwenden, um zu einer<br />

angemessenen Bewertung des betreffenden<br />

Vermögenswerts zu gelangen, sofern die alternative<br />

Bewertungsmethode vom Treuhänder genehmigt wird.<br />

Der Wert jedes Teilfonds kann bei extremen<br />

Kursschwankungen am Aktienmarkt ohne vorherige<br />

| 33


Ankündigung neu berechnet werden, wenn der Manager,<br />

mit Zustimmung des Treuhänders, der Ansicht ist, dass<br />

eine solche Neuberechnung den Wert jedes Teilfonds<br />

besser darstellt.<br />

Verwässerungsschutzabgabe<br />

Bei der Berechnung des Nettoinventarwerts pro Anteil zum<br />

Zweck der Zeichnung kann der Manager von der<br />

Verwaltungsstelle verlangen, die Bewertungsgrundlage für<br />

den Nettoinventarwert pro Anteil zu berichtigen, um den<br />

Wert der Anlagen des betreffenden Teilfonds darzustellen,<br />

indem die Anlagen unter Verwendung des niedrigsten<br />

Briefkurses an dem betreffenden Markt zum maßgeblichen<br />

Zeitpunkt bewertet werden, um im Falle beträchtlicher oder<br />

wiederholter Nettozeichnungen von Anteilen den Wert der<br />

Anteilbestände der bestehenden Anteilinhaber zu<br />

schützen.<br />

Bei der Berechnung des Nettoinventarwerts pro Anteil zum<br />

Zweck von Rücknahmen kann der Manager von der<br />

Verwaltungsstelle verlangen, die Bewertungsgrundlage für<br />

den Nettoinventarwert pro Anteil zu berichtigen, um den<br />

Wert der Anlagen des betreffenden Teilfonds darzustellen,<br />

indem die Anlagen unter Verwendung des Geldkurses an<br />

dem betreffenden Markt zum maßgeblichen Zeitpunkt<br />

bewertet werden, um im Falle beträchtlicher oder<br />

wiederholter Nettorückgaben von Anteilen den Wert der<br />

Anteilbestände der bestehenden Anteilinhaber zu<br />

schützen.<br />

| 34


Vorübergehende Aussetzung der Ermittlung des<br />

Wertes eines Teilfonds und der Ausgabe und<br />

Rücknahme von Anteilen<br />

Der Manager kann mit Zustimmung des Treuhänders die<br />

Ermittlung des Nettoinventarwerts eines Teilfonds und die<br />

Ausgabe und Rücknahme der Anteile des betreffenden<br />

Teilfonds an bzw. von Anteilinhabern vorübergehend<br />

aussetzen:<br />

- während Zeiträumen (mit Ausnahme<br />

gewöhnlicher Feiertage oder der üblichen<br />

Schließung an Wochenenden), in denen ein Markt<br />

oder eine anerkannte Börse geschlossen ist,<br />

der/die den Hauptmarkt bzw. die wichtigste<br />

anerkannte Börse für einen wesentlichen Teil der<br />

Anlagen des Fonds darstellt, oder in denen der<br />

dortige Handel eingeschränkt oder ausgesetzt ist,<br />

oder<br />

- während Zeiträumen, in denen ein politischer,<br />

wirtschaftlicher, militärischer, geldpolitischer oder<br />

sonstiger Notstand herrscht, in dessen Folge die<br />

Veräußerung von Anlagen, die einen<br />

wesentlichen Teil der Vermögenswerte des<br />

jeweiligen Teilfonds darstellen, durch den<br />

Teilfonds undurchführbar ist oder es nicht möglich<br />

ist, Gelder in Verbindung mit dem Erwerb oder der<br />

Veräußerung von Anlagen zu normalen<br />

Wechselkursen zu überweisen, oder es der<br />

Verwaltungsstelle praktisch nicht möglich ist, den<br />

Wert von Vermögenswerten des Teilfonds<br />

angemessen zu ermitteln, oder<br />

- während Zeiträumen, in denen aus irgendeinem<br />

Grund der Wert eines erheblichen Teils der<br />

Anlagen im Eigentum des jeweiligen Teilfonds<br />

nicht angemessen, unverzüglich oder korrekt<br />

festgestellt werden kann, oder<br />

- während Zeiträumen, in denen der jeweilige<br />

Teilfonds oder der Manager nicht in der Lage ist,<br />

Gelder zurückzuholen, um Zahlungen auf<br />

Rückgaben von Anteilen durch Anteilinhaber zu<br />

leisten, oder Übertragungen von Geldern in<br />

Verbindung mit der Realisierung oder dem Erwerb<br />

von Anlagen auszuführen, oder wenn auf eine<br />

Rückgabe von Anteilen durch Anteilinhaber fällige<br />

Zahlungen nach vernünftiger Ansicht des<br />

Managers zu normalen Wechselkursen nicht<br />

geleistet werden können; oder<br />

- während Zeiträumen, in denen die<br />

Kommunikationsmittel zusammengebrochen sind,<br />

die normalerweise bei der Ermittlung des Preises<br />

der Anlagen oder von aktuellen Kursen an einem<br />

Markt oder einer anerkannten Börse benutzt<br />

werden, oder<br />

- während Zeiträumen, in denen diese Aussetzung<br />

von der Zentralbank im Interesse der<br />

Anteilinhaber und / oder der Öffentlichkeit verlangt<br />

wird.<br />

Jede solche Aussetzung ist der Zentralbank und der Irish<br />

Stock Exchange (bei an der Irish Stock Exchange<br />

notierten Teilfonds) unverzüglich und in jedem Fall an<br />

demselben Geschäftstag, an dem die Aussetzung erfolgt,<br />

anzuzeigen und wird den wahrscheinlich davon<br />

betroffenen Personen in der Weise mitgeteilt, die der<br />

Manager für geeignet hält, wenn die Aussetzung nach<br />

Ansicht des Managers wahrscheinlich länger als vierzehn<br />

(14) Geschäftstage dauern wird, und wird Anlegern, die<br />

die Ausgabe von Anteilen beantragen oder deren<br />

Rücknahme verlangen, von der Verwaltungsstelle zum<br />

Zeitpunkt des Antrags oder des Eingangs des<br />

schriftlichen Rücknahmeantrags mitgeteilt.<br />

In Zeiträumen einer Aussetzung werden keine Anteile<br />

ausgegeben oder zurückgenommen; es werden jedoch<br />

alle angemessenen Maßnahmen ergriffen, um die<br />

Aussetzung so schnell wie möglich zu beenden.<br />

| 35


AUSSCHÜTTUNGEN<br />

Soweit im Nachtrag für den betreffenden Teilfonds nichts<br />

anderes angegeben ist, kann der Manager einmal jährlich<br />

aus den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />

(ob in Form von Dividenden, Zinsen oder in anderer Form)<br />

und aus den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste sowie aus den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />

Ausschüttung festsetzen. Der Manager kann auf derselben<br />

Grundlage auch Zwischenausschüttungen festsetzen.<br />

Soweit im Nachtrag für den betreffenden Teilfonds nichts<br />

anderes angegeben ist, werden Jahresausschüttungen<br />

(sofern festgesetzt) spätestens am 30. Juni jedes Jahres<br />

festgesetzt und gezahlt.<br />

Soweit im Nachtrag für den betreffenden Teilfonds nichts<br />

anderes angegeben ist, können Anteilinhaber bei einem<br />

Antrag auf Ausgabe von Anteilen wählen, Ausschüttungen<br />

bezüglich eines Teilfonds entweder in bar zu erhalten oder<br />

den Ausschüttungsbetrag in weiteren Anteilen dieses<br />

Teilfonds wiederanzulegen. Wenn der Anteilinhaber diese<br />

Wahl nicht trifft, wird der Manager den<br />

Ausschüttungsbetrag auf diese Weise solange in Anteilen<br />

wiederanlegen, bis er von dem Anteilinhaber schriftlich<br />

anderweitig angewiesen wird. Wenn Ausschüttungen in bar<br />

gezahlt werden sollen, erfolgt die Zahlung normalerweise<br />

durch elektronische Überweisung auf Kosten und Gefahr<br />

des Anteilinhabers.<br />

Wenn ein Anteilinhaber gewählt hat, Ausschüttungen als<br />

Barzahlungen zu erhalten, und der an einen einzelnen<br />

Anteilinhaber zu zahlende Ausschüttungsbetrag geringer<br />

als USD 50 (oder deren Gegenwert in einer anderen<br />

Währung) ist, kann der Manager nach seinem alleinigem<br />

Ermessen wählen, diese Zahlung nicht zu leisten, sondern<br />

stattdessen die Anzahl Anteile an einem Teilfonds<br />

auszugeben und dem Depot des betreffenden<br />

Anteilinhabers gutzuschreiben, die dem betreffenden USD-<br />

Betrag (oder dessen Gegenwert in einer anderen<br />

Währung) entspricht und mit dem Nettoinventarwert pro<br />

Anteil berechnet wurde, der an dem maßgeblichen<br />

Ausschüttungstag gilt.<br />

Alle Anteile sind vom Beginn des Tages, an dem sie<br />

ausgegeben wurden, ausschüttungsberechtigt.<br />

Alle nach sechs Jahren noch nicht abgeforderten<br />

Dividenden verfallen und fallen an den betreffenden<br />

Teilfonds zurück.<br />

Der Manager kann bei der britischen Finanzverwaltung in<br />

jedem Rechnungszeitraum die Bescheinigung beantragen,<br />

dass bestimmte Anteilsklassen bestimmter Teilfonds<br />

Anteilsklassen eines ‚Reporting Fund‘ gemäß den<br />

Bestimmungen der britischen Finanzverwaltung sind. In<br />

diesem Fall wird der Manager alle durchführbaren Schritte<br />

unternehmen, die mit anwendbaren Gesetzen,<br />

aufsichtsrechtlichen Vorschriften und den Anlagezielen und<br />

der Anlagepolitik der betreffenden Anteilsklassen<br />

übereinstimmen, um den Erhalt der Bescheinigung als<br />

‚Reporting Fund‘ für die Anteilsklassen dieser Teilfonds zu<br />

erleichtern.Die genauen Bedingungen, die zur Erlangung<br />

der Bescheinigung zu erfüllen sind werden durch<br />

Änderungen der Praxis der britischen Finanzverwaltung<br />

und durch Änderungen der Bestimmungen der<br />

einschlägigen Gesetzgebung beeinflusst.<br />

| 36


MANAGEMENT- UND FONDSGEBÜHREN<br />

Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die an<br />

jedem Handelstag aufläuft und monatlich nachträglich aus<br />

jedem Teilfonds als Prozentsatz des Nettoinventarwerts<br />

jeder Anteilsklasse eines Teilfonds in der im Nachtrag für<br />

den betreffenden Teilfonds genannten Höhe zu zahlen ist.<br />

Für diese Gebühr gilt ein jährlicher Mindestbetrag von<br />

USD 25.000 pro Teilfonds. Sie wird (sofern in dem<br />

Nachtrag für den betreffenden Teilfonds nichts anderes<br />

angegeben ist) von jeder Anteilsklasse jedes Teilfonds<br />

anteilig auf der Grundlage des Nettoinventarwertes jeder<br />

Anteilsklasse jedes Teilfonds getragen.<br />

Dafür zahlt der Manager die Gebühren des bzw. der<br />

Anlageverwalter(s). Der bzw. die Anlageverwalter erhalten<br />

keine direkte Vergütung von einem Teilfonds. Der Manager<br />

zahlt die Gebühren jeder Vertriebsgesellschaft aus den<br />

Gebühren des Managers und nicht direkt aus dem<br />

Vermögen des Fonds oder seiner Teilfonds.<br />

Neben dieser Vergütung hat der Manager Anspruch auf<br />

Erstattung aller seiner Auslagen, zu denen unter anderem<br />

auch die Auslagen des Anlageverwalters und der<br />

Verwaltungsstelle (zzgl. etwaiger Mehrwertsteuer) zählen.<br />

Neben diesen Gebühren kann eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr von<br />

bis zu 1 % per annum des Nettoinventarwerts der<br />

betreffenden Klasse von Anteilen eines Teilfonds (oder zu<br />

demjenigen anderen Satz, der im Nachtrag für den<br />

betreffenden Teilfonds angegeben ist), die an jedem<br />

Handelstag aufläuft und monatlich nachträglich an den<br />

Manager zu zahlen ist, aus dem Vermögen des<br />

betreffenden Teilfonds zahlbar sein.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klasse X, der Klasse X1, der<br />

Klasse X2 oder der Klasse X3 werden nur von Anlegern<br />

angenommen, die eine gesonderte Vereinbarung<br />

(rechtswirksamer Vertrag) mit dem Manager oder seinem<br />

Beauftragten geschlossen haben.<br />

Die Verwaltungsstelle erhält von jedem Teilfonds eine<br />

Gebühr auf Grundlage des Nettoinventarwerts des<br />

jeweiligen Teilfonds, wobei die Gebühr maximal 0,3 % pro<br />

Jahr beträgt und mindestens in einer zwischen dem<br />

Manager und der Verwaltungsstelle zu vereinbarenden<br />

jährlichen Höhe (jeweils zzgl. etwaiger Mehrwertsteuer) zu<br />

zahlen ist. Die Gebühr läuft an jedem Handelstag auf und<br />

wird monatlich nachträglich gezahlt.<br />

Die Verwaltungsstelle hat außerdem Anspruch auf<br />

Erstattung aller ihrer Auslagen.<br />

Alle diese Gebühren und Auslagen werden vom Manager<br />

im Namen des Fonds oder des betreffenden Teilfonds<br />

gezahlt.<br />

Die Jahresvergütung des Treuhänders, die aus jedem<br />

Teilfonds zu zahlen ist, basiert auf dem Nettoinventarwert<br />

des jeweiligen Teilfonds, wobei eine Maximalgebühr von<br />

0,3 % pro Jahr und eine zwischen dem Manager und dem<br />

Treuhänder zu vereinbarende jährliche Mindestgebühr<br />

(zzgl. etwaiger Mehrwertsteuer) fällig ist, und wird vom<br />

Treuhänder aus dem jeweiligen Teilfonds einbehalten.<br />

Die Gebühr läuft an jedem Handelstag auf und ist<br />

monatlich nachträglich zahlbar.<br />

Neben dieser Vergütung hat der Treuhänder Anspruch<br />

auf Erstattung aller seiner Auslagen, zu denen die<br />

Gebühren und Aufwendungen von Unterdepotbanken (zu<br />

marktüblichen Sätzen) zählen, die vom Treuhänder aus<br />

dem betreffenden Teilfonds einbehalten werden, und der<br />

vom Treuhänder erhobenen Transaktionsgebühren<br />

(ebenfalls zu marktüblichen Sätzen).<br />

Der Manager zahlt aus dem Vermögen des Fonds oder<br />

eines Teilfonds die Gebühren und gegebenenfalls die<br />

Barauslagen jeder Zahlstelle bzw. Korrespondenzbank,<br />

die zu marktüblichen Sätzen berechnet werden. Diese<br />

Zahlstellen bzw. Korrespondenzbanken haben außerdem<br />

Anspruch auf Erstattung von Transaktionsgebühren zu<br />

marktüblichen Sätzen durch den Manager.<br />

Die Kosten und Aufwendungen für die Gründung des<br />

Fonds und seiner anfänglichen Teilfonds sowie die<br />

Kosten der Erstausgabe von Anteilen einschließlich der<br />

Kosten in Verbindung mit der Erstellung und<br />

Veröffentlichung des Prospekts und aller Rechts- und<br />

Druckkosten wurden vom Manager getragen.<br />

Die Kosten und Aufwendungen für die Errichtung weiterer<br />

Teilfonds sowie die Kosten der Erstausgabe von Anteilen<br />

einschließlich der Kosten in Verbindung mit der Erstellung<br />

und Veröffentlichung von Nachträgen und aller Rechts-,<br />

Druck- und Registrierungskosten werden von dem<br />

betreffenden Teilfonds getragen und über einen Zeitraum<br />

abgeschrieben bzw. getilgt, der in dem Nachtrag für den<br />

betreffenden Teilfonds angegeben ist.<br />

Der Manager ist für die Aufwendungen verantwortlich, die<br />

ihm in Verbindung mit tatsächlichen oder<br />

voraussichtlichen Rechtsstreitigkeiten entstehen. Gemäß<br />

den Bestimmungen der Treuhandurkunde muss der<br />

Manager den Treuhänder für bestimmte Kosten und<br />

Aufwendungen entschädigen einschließlich Kosten und<br />

Aufwendungen, die ihm bei Rechtsstreitigkeiten<br />

entstehen, die vom Fonds oder einem seiner Teilfonds<br />

oder in dessen oder deren Namen geführt werden. Der<br />

Manager ist berechtigt, vom Fonds oder einem seiner<br />

Teilfonds die Kosten und Aufwendungen erstattet zu<br />

bekommen, die ihm durch Rechtsstreitigkeiten entstehen,<br />

die vom Fonds oder einem seiner Teilfonds oder in<br />

dessen oder deren Namen geführt werden.<br />

Der Manager trägt mit Zustimmung des Treuhänders alle<br />

seine Aufwendungen.<br />

Zu den Aufwendungen, die von dem Fonds (oder einer<br />

hundertprozentigen Tochtergesellschaft, die von dem<br />

Manager gegründet wird) getragen werden, zählen unter<br />

anderem: Maklerprovisionen, Anwalts- und<br />

Gerichtskosten, Prüfungs-, Übersetzungs- und<br />

Rechnungslegungskosten, Zinsen auf aufgenommene<br />

Kredite, Steuern und staatliche Abgaben; Kosten der<br />

Erstellung, des Drucks und der Verteilung von Berichten<br />

und Bekanntmachungen, Kosten der periodischen<br />

Aktualisierung des Prospekts; Verwahr- und<br />

Übertragungskosten, Gebühren für etwaige<br />

| 37


Börsennotierungen; alle Aufwendungen für Eintragungen,<br />

einschließlich Übersetzungskosten, und den Vertrieb in<br />

verschiedenen Hoheitsgebieten; Kosten von<br />

Anteilinhaberversammlungen, Versicherungsprämien,<br />

Kosten der Veröffentlichung und Bekanntgabe des<br />

Nettoinventarwerts einschließlich der Bürokosten der<br />

Ausgabe und Rücknahme von Anteilen und alle anderen<br />

Aufwendungen. Alle diese Aufwendungen können vom<br />

Fonds entsprechend den üblichen<br />

Rechnungslegungsstandards nach dem Ermessen des<br />

Managers aufgeschoben und abgeschrieben werden.<br />

Verrechnungsprovisionen<br />

Der Manager und der Anlageverwalter können Makler<br />

einschalten, mit denen Vereinbarungen über<br />

Verrechnungsprovisionen bestehen. Ein Bericht hierüber<br />

wird in den Jahres- und Halbjahresbericht des Fonds<br />

enthalten sein, sofern Maklerprovisionen des Fonds zur<br />

Erfüllung von Verpflichtungen aus Vereinbarungen über<br />

Verrechnungsprovisionen genutzt werden. Diese<br />

Vereinbarungen werden die bestmögliche Ausführung<br />

vorsehen, die Güter und Dienstleistungen werden den<br />

Anteilinhabern nachweislich zugute kommen und die<br />

Provisionssätze werden die üblichen Sätze für vollen<br />

Service für institutionelle Kunden nicht übersteigen. Die<br />

gemäß der Vereinbarung vorgesehenen Vorteile werden<br />

bei der Erbringung von Anlagedienstleistungen gegenüber<br />

dem Fonds hilfreich sein. Weder der Manager noch die<br />

Anlageverwalter oder die mit ihnen verbundenen Personen<br />

werden Barnachlässe einbehalten.<br />

| 38


MANAGEMENT UND VERWALTUNG DES FONDS<br />

Promoter, Manager und weltweite<br />

Vertriebsgesellschaft<br />

Der Promoter, Manager und die weltweite<br />

Vertriebsgesellschaft des Fonds, die PineBridge<br />

Investments Ireland Limited, ist eine hundertprozentige<br />

Tochtergesellschaft von Bridge Partners L.P., eine<br />

Exempted Limited Partnership im Eigentum der Pacific<br />

Century Group. PCG ist eine in Asien angesiedelte private<br />

Investment-Gruppe, die 1993 von Herrn Richard Li Tzar<br />

Kai gegründet wurde. PCG hat Beteiligungen an<br />

Infrastruktur-, Grundstücks- und anderen Anlagen<br />

hauptsächlich in der asiatisch-pazifischen Region<br />

einschließlich Singapur, Hongkong und Japan.<br />

Pine Bridge Investments Ireland Limited ist eine Limited<br />

Liability Company, die am 25. Mai 1989 in Irland gegründet<br />

wurde. Sie hat ein authorisiertes, ausgegebenes und voll<br />

eingezahltes Aktienkapital von USD°1.000.000, von denen<br />

USD°368.513 aufgeteilt wurden in 368.513 Stammaktien<br />

zu je USD°1.<br />

PineBridge Investments Ireland Limited ist dazu bestellt<br />

worden, den Fonds und jeden Teilfonds gemäß der<br />

Treuhandurkunde zu verwalten; er hat die Aufgaben der<br />

Eintragung, der Bewertung und der Verwaltung des Fonds<br />

und jedes Teilfonds auf die Verwaltungsstelle delegiert.<br />

Nähere Angaben zu der Verwaltungsstelle finden sich<br />

nachfolgend unter der Überschrift „Die Verwaltungsstelle“.<br />

Der Gesellschaftssekretär des Managers ist die Tudor<br />

Trust Limited.<br />

Die Mitglieder des Verwaltungsrats des Managers sind:<br />

Regina Harrington<br />

JJ O'Mahony<br />

Bernadette Sexton<br />

Harold Singleton III<br />

Romain Paulus<br />

Laura Hancock<br />

Pauline Frayne<br />

George Hornig<br />

Regina Harrington<br />

Regina Harrington kam 1992 zum Unternehmen und sie ist<br />

seit 2006 Managing Director für die Fondsdienstleistungen<br />

aller in Irland angesiedelten Fonds. Frau Harrington ist<br />

auch für die Performance-Messung und die<br />

Geschäftsabläufe bei den Produktentwicklungsfunktionen<br />

für diese Fonds verantwortlich. Zuvor war sie ein Fund<br />

Administration Manager und für alle Bereiche der<br />

Fondsverwaltung und der Rechnungslegung für die Fonds<br />

verantwortlich. Bevor sie zum Unternehmen kann, war<br />

Frau Harrington fünf Jahre bei Goodbody Stockbrokers und<br />

Allied Irish Securities als institutionelle Händlerin für<br />

britische Staatspapiere und Anlageberaterin für<br />

Privatkunden tätig. Davor war sie bei der Irish Life plc in<br />

verschiedenen Positionen in der Anlage- und<br />

Finanzbuchhaltung beschäftigt. Sie ist Mitglied der Association<br />

of Chartered Certified Accountants in Irland.<br />

JJ O'Mahony<br />

Herr O'Mahony ist Mitglied im Verwaltungsrat des<br />

Managers. Er kam im Februar 1998 zu dem Unternehmen<br />

und ist für den täglichen Business Support, die<br />

Fondsverwaltung und Transferstellenfunktionen für von<br />

dem Unternehmen verwaltete Fonds verantwortlich. Nach<br />

seiner Rückkehr nach Irland im Jahr 1992 kam er zu<br />

Bankers Trust in Dublin, nachdem er in den zwei Jahren<br />

zuvor in dem Büro von Bankers Trust in Sydney<br />

gearbeitet hatte. Vor Beginn seiner Tätigkeit bei Bankers<br />

Trust hatte er verschiedene Positionen inne, unter<br />

anderem im Workers Compensation Board von New<br />

South Wales und fünf Jahre in einem privaten<br />

Accounting-Unternehmen in seiner Heimatstadt Cork. JJ<br />

O'Mahony besitzt einen MBA-Abschluss der Michael<br />

Smurfit Graduate School of Business.<br />

Bernadette Sexton<br />

Frau Sexton ist Managing Director und Regional Head of<br />

Human Resources – EMEA bei PineBridge Investments.<br />

Sie ist verantwortlich für ein breites Beratungs- und<br />

Support-Angebot für Führungskräfte und Mitarbeiter in<br />

Bezug auf innerbetriebliche Beziehungen, Rekrutierung,<br />

Auswahl und Mitarbeiterbindung, Vergütung und Boni,<br />

Restrukturierungen, Talentmanagement,<br />

Führungsentwicklung und Nachfolgeplanung. Frau<br />

Sexton ist seit 1998 für PineBridge Investments tätig. Sie<br />

ist außerdem Verwaltungsratsmitglied bei PineBridge<br />

Investment Services Limited. Bevor Frau Sexton zu<br />

PineBridge Investment Services Limited kam, war sie HR<br />

Officer bei Scottish Amicable International. Sie hat ein<br />

National Diploma in Personnel Management vom Dublin<br />

Institute of Technology und ist Chartered Member des<br />

Chartered Institute of Personnel and Development.<br />

Harold Singleton III<br />

Herr Singleton ist Global Head of Retail & Intermediary<br />

Sales bei PineBridge Investments. Herr Singleton kam<br />

2007 als Mitglied des Global Equity Team zu PineBridge<br />

Investments. Zuvor war er Small Cap Value Co-Manager<br />

und Senior Investment Analyst bei UBS Global Asset<br />

Management. Davor war Herr Singleton Mitglied des<br />

Large Cap Investment Team und Small Cap Value<br />

Portfolio Manager bei Metropolitan West Capital<br />

Management, LLC und davor Small Cap Senior<br />

Investment Analyst bei Brinson Partners, Inc. Bevor er zu<br />

Brinson Partners kam, hatte Herr Singleton verschiedene<br />

Postionen als Investment Analyst und Portfolio Manager<br />

bei der Fifth Third Bank und bei Zaske, Sarafa and<br />

Associates inne. Herr Singleton hat einen BSc in<br />

chemischer Verfahrenstechnik vom Illinois Institute of<br />

Technology und einen MBA in Finanzwirtschaft von der<br />

University of Chicago. Herr Singleton ist darüber hinaus<br />

Chartered Financial Analyst.<br />

Romain Paulus<br />

Herr Paulus kam 2001 zu PineBridge Investments und ist<br />

als Vice President verantwortlich für die Entwicklung des<br />

Privatkunden- und Vermittlergeschäfts in Europa. Bevor<br />

er zu PineBridge Investments kam, war Herr Paulus 12<br />

Jahre bei ING in Luxemburg tätig, davon 7 Jahre als<br />

Head of Treasury and Trading und 2 Jahre als Financial<br />

Controller und Euro Conversion Project Manager. Davor<br />

war Herr Paulus bei einer großen<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Luxemburg tätig.<br />

| 39


Laura Hancock<br />

Frau Hancock kam 2005 zu PineBridge Investments und ist<br />

als Managing Director for Global Product Management &<br />

Support Services verantwortlich für die effiziente<br />

Entwicklung und Verwaltung von Investment-Produkten,<br />

Kundenberichterstattung, Performance-Messung und das<br />

Fondsmanagement für die Investment-Kunden von<br />

PineBridge in Dublin. Bevor sie zu PineBridge Investments<br />

kam, war Frau Hancock von 2000 bis 2005 Head of<br />

Product Management and Development bei Victory Capital<br />

Management in Ohio. Davor hatte Frau Hancock<br />

verschiedene Positionen in den Bereichen Product<br />

Management, Product Development und Business<br />

Management bei der Deutsche Asset Management und<br />

JPMorgan Investment Management in den USA und<br />

Belgien inne. Frau Hancock ist Certified Product<br />

Management Professional und hat einen BA von der Duke<br />

University und einen MBA von der New York University.<br />

Pauline Frayne<br />

Frau Frayne kam 1993 zu PineBridge und ist Managing<br />

Director mit der Funktion des Global Business Lead im<br />

Outsourcing-Projekt für die globalen Schlüsselfunktionen<br />

im Middle und Back Office, wie<br />

Transaktionsbestätigung/Abrechnung, Abstimmung von<br />

Bar-/Asset-Transaktionen, Aufzeichnungen, Bearbeitung<br />

von Kapitalmaßnahmen und Performance-Messung. Sie<br />

leitet ein vielfältiges Projektteam aus eigenen Mitarbeitern<br />

und Beratern in den operativen Zentren in Dublin, New<br />

York, Houston, Hongkong und Tokio. Davor war Frau<br />

Frayne Vice President und Leiterin des Specialist Services<br />

Department sowie Senior Manager bei Middle Office<br />

Operations.<br />

George Hornig<br />

Mr. Hornig ist Senior Managing Director und Chief Operating<br />

Officer bei PineBridge Investments. Er ist verantwortlich<br />

für die Entwicklung der Geschäftsstrategien von<br />

PineBridge Investments und das tägliche Management der<br />

globalen Support-Funktionen, die für den Betrieb von<br />

PineBridge Investment essenziell sind. Bevor er im<br />

November 2010 zu PineBridge kam, war Herr Hornig 11<br />

Jahre bei Credit Suisse Asset Management tätig, zuletzt<br />

als Co-Global Chief Operating Officer. Davor war er<br />

Executive Vice President und Chief Operating Officer,<br />

Americas, bei der Deutschen Bank. Er war ferner<br />

Mitbegründer und Chief Operating Officer von Wasserstein<br />

Perella & Company und zuvor in der M&A-Gruppe bei The<br />

First Boston Corp tätig. Zu Beginn seiner Karriere war Herr<br />

Hornig mehrere Jahre als Rechtsanwalt bei Skadden, Arps<br />

tätig. Herr Hornig hat einen AB, MBA und JD von der<br />

Harvard University.<br />

Neben dem Fonds verwaltet der Manager auch die<br />

folgenden Fonds:<br />

PineBridge International Money Market Funds plc<br />

PineBridge Multistrategy Investments plc<br />

PineBridge Global Select Funds<br />

Der Verwaltungsrat hat sich davon überzeugt, dass durch<br />

die Verwaltung der vorgenannten Fonds durch den<br />

Manager keine tatsächlichen oder möglichen<br />

Interessenkonflikte entstehen. Falls jedoch ein<br />

Interessenkonflikt entstehen sollte, wird der Manager<br />

sicherstellen, dass er im Interesse der Anteilinhaber fair<br />

beigelegt wird.<br />

Keines der Verwaltungsratsmitglieder des Managers (i) hat<br />

nicht getilgte Vorstrafen aufgrund irgendwelcher Straftaten;<br />

oder (ii) befand oder befindet sich in einer Insolvenz oder<br />

hat einen außergerichtlichen Vergleich mit seinen<br />

Gläubigern geschlossen, und für keinen<br />

Vermögensgegenstand eines solchen<br />

Verwaltungsratsmitglieds wurde ein Zwangsverwalter<br />

bestellt; oder (iii) ist oder war Verwaltungsratsmitglied<br />

einer Gesellschaft, für die während seiner Amtszeit als<br />

geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied oder<br />

innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende seiner<br />

Amtszeit als geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied<br />

ein Zwangsverwalter bestellt wurde oder die während<br />

dieser Zeit Gegenstand einer zwangsweisen Liquidation,<br />

einer freiwilligen Liquidation zugunsten von Gläubigern,<br />

eines Administration-Verfahrens, einer außergerichtlichen<br />

Vergleichsvereinbarung mit ihren Gläubigern, eines<br />

Vergleichs oder einer allgemeinen Schuldenregelung mit<br />

ihren Gläubigern oder einer Gruppe ihrer Gläubiger war;<br />

oder (iv) ist oder war Gesellschafter einer<br />

Personengesellschaft, die während seiner Zeit als<br />

Gesellschafter oder innerhalb von 12 Monaten nach dem<br />

Ende seiner Zeit als Gesellschafter Gegenstand einer<br />

zwangsweisen Liquidation, eines Administration-<br />

Verfahrens oder einer außergerichtlichen<br />

Vergleichsvereinbarung mit ihren Gläubigern war, oder<br />

bei der während dieser Zeit für einen ihrer<br />

Vermögensgegenstände ein Zwangsverwalter bestellt<br />

wurde; (v) wurde von staatlichen oder Aufsichtsbehörden<br />

(einschließlich anerkannten Berufsverbänden) öffentlich<br />

gerügt; oder (vi) wurde von einem Gericht für nicht<br />

geeignet erklärt, als Verwaltungsratsmitglied einer<br />

Gesellschaft zu fungieren oder im Management oder in<br />

der Führung der Geschäfte einer Gesellschaft tätig zu<br />

sein.<br />

Für die Zwecke dieses Dokuments ist die Anschrift jedes<br />

Verwaltungsratsmitglieds der Sitz des Managers.<br />

Interessen von Verwaltungsratsmitgliedern<br />

(a) Kein Verwaltungsratsmitglied des Managers hat<br />

oder hatte bis zum Datum dieses Prospekts ein<br />

direktes Interesse an der Förderung des<br />

Vertriebs des Fonds oder an einer von dem<br />

Fonds durchgeführten Transaktion, das seiner<br />

Natur oder seinen Umständen nach<br />

ungewöhnlich oder für die Geschäftstätigkeit des<br />

Fonds wesentlich wäre, oder an zum Datum<br />

dieses Dokuments bestehenden Verträgen oder<br />

Vereinbarungen des Fonds.<br />

(b) Kein gegenwärtiges Verwaltungsratsmitglied des<br />

Managers oder eine mit einem<br />

Verwaltungsratsmitglied des Managers<br />

verbundene Person besitzt wirtschaftliche oder<br />

nicht wirtschaftliche Interessen an den Notierten<br />

Anteilen.<br />

Der Manager ist befugt, nach schriftlicher Kündigung mit<br />

einer Frist von drei (3) Monaten gegenüber dem<br />

Treuhänder zugunsten einer anderen Gesellschaft<br />

auszuscheiden, die vom Treuhänder und der Zentralbank<br />

sowie mit Sonderbeschluss der Anteilinhaber genehmigt<br />

wurde. Das Ausscheiden und die Bestellung eines neuen<br />

Managers zum Nachfolger sind von der Zentralbank zu<br />

genehmigen.<br />

Der Manager handelt für den Fonds als weltweite<br />

Vertriebsgesellschaft für Anteile und erbringt für<br />

Anteilinhaber Betreuungsdienstleistungen.<br />

Der Manager kann in seiner Eigenschaft als weltweite<br />

Vertriebsgesellschaft von Zeit zu Zeit in Übereinstimmung<br />

mit den Anforderungen der Zentralbank<br />

Untervertriebsstellen bestellen.<br />

Der Treuhänder<br />

Die State Street Custodial Services (Ireland) Limited ist<br />

zum Treuhänder des Fonds bestellt worden.<br />

| 40


Die Haupttätigkeit des Treuhänders besteht in der Funktion<br />

als Treuhänder/Depotbank für die Vermögenswerte von<br />

Einrichtungen für gemeinsame Anlagen. Der Treuhänder<br />

wird von der Zentralbank beaufsichtigt. Zum 31. Dezember<br />

2010 hatte der Treuhänder Vermögen im Wert von über<br />

USD 309 Mrd. unter Verwahrung.<br />

Der Treuhänder ist eine Gesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung (private limited company), die am 22. Mai 1991 in<br />

Irland gegründet wurde. Der Treuhänder ist letztlich eine<br />

Tochtergesellschaft der State Street Corporation. Sein<br />

genehmigtes Anteilskapital beträgt STG 5.000.000 und<br />

sein ausgegebenes und eingezahltes Kapital beträgt<br />

STG 200.000.<br />

Die State Street Corporation ist ein führender, weltweit<br />

tätiger Spezialist für Anlagedienstleistungen und<br />

Anlageverwaltung für erfahrene globale Anleger. Der<br />

Hauptsitz von State Street befindet sich in Boston,<br />

Massachusetts, USA; sie wird an der New Yorker Börse<br />

unter dem Symbol „STT“ gehandelt.<br />

Der Treuhänder darf erst aus dem Amt ausscheiden oder<br />

abberufen werden, wenn an seiner Stelle ein neuer, von<br />

der Zentralbank genehmigter Treuhänder bestellt worden<br />

ist. Wenn innerhalb von drei Monaten ab dem Tag, an dem<br />

der Treuhänder dem Manager seine Absicht, aus dem Amt<br />

auszuscheiden, mitgeteilt hat, oder ab dem Tag, an dem<br />

der Manager dem Treuhänder seinen Wunsch, dessen<br />

Bestellung zu beenden, mitgeteilt hat, kein Treuhänder<br />

bestellt worden ist, wird der Manager alle zu jenem<br />

Zeitpunkt umlaufenden Anteile zurückkaufen. Der Fonds<br />

wird beendet und der Manager wird bei der Zentralbank um<br />

die Aufhebung der Zulassung des Fonds ersuchen. In<br />

diesem Falle darf der Treuhänder erst aus dem Amt<br />

ausscheiden, wenn die Zulassung des Fonds von der<br />

Zentralbank aufgehoben wurde.<br />

Gemäß den Bestimmungen der Treuhandurkunde wird der<br />

Treuhänder unter bestimmten Umständen aus dem<br />

Vermögen des Fonds freigestellt, wobei jedoch Fälle der<br />

ungerechtfertigten Nichterfüllung oder der unkorrekten<br />

Erfüllung seiner Pflichten ausgenommen sind.<br />

Der Treuhänder ist befugt, seine Aufgaben als<br />

Verwahrstelle ganz oder teilweise zu delegieren, wobei<br />

jedoch die Tatsache, dass er die von ihm verwahrten<br />

Vermögenswerte teilweise oder vollständig einem Dritten<br />

anvertraut hat, seine Haftung nicht berührt. Um seinen<br />

Verpflichtungen gegenüber Dritten nachzukommen, muss<br />

der Treuhänder bei der Auswahl und Bestellung einer<br />

Drittpartei zur Verwahrstelle Sorgfalt walten lassen, um<br />

sicherzustellen, dass diese Drittpartei über die<br />

entsprechende Sachkenntnis, Kompetenz und das<br />

Ansehen verfügt und diese beibehält, um die betreffenden<br />

Aufgaben zu erfüllen; weiterhin muss er mit der<br />

Verwahrung Beauftragte in angemessenem Umfang<br />

überwachen und jeweils entsprechende Erkundigungen<br />

einholen, um sich zu vergewissern, dass die<br />

Verpflichtungen des Beauftragten weiterhin in kompetenter<br />

Weise erfüllt werden. Der Treuhänder darf seine<br />

treuhänderischen Aufgaben nicht delegieren.<br />

Die Verwaltungsstelle<br />

Der Manager hat die State Street Fund Services (Ireland)<br />

Limited zur Verwaltungsstelle des Fonds und jedes<br />

Teilfonds bestellt.<br />

Die Haupttätigkeit der Verwaltungsstelle besteht in der<br />

Funktion als Verwalter für Einrichtungen für gemeinsame<br />

Anlagen. Die Verwaltungsstelle wird von der Zentralbank<br />

beaufsichtigt.<br />

Die Verwaltungsstelle ist für die tägliche Verwaltung des<br />

Fonds und die Fondsbuchhaltung, einschließlich der<br />

Berechnung des Nettoinventarwertes und des<br />

Nettoinventarwerts pro Anteil einer Klasse, sowie für die<br />

Erbringung von Registrierungs-, Transferstellen- und<br />

damit verbundener Dienstleistungen für den Fonds<br />

verantwortlich.<br />

Die Verwaltungsstelle ist eine Gesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung (private limited company), die am<br />

23. März 1992 in Irland gegründet wurde und letztlich<br />

eine Tochtergesellschaft der State Street Corporation ist.<br />

Das genehmigte Anteilskapital der Verwaltungsstelle<br />

beträgt STG 5.000.000 und ihr ausgegebenes und<br />

eingezahltes Anteilskapital beträgt STG 350.000.<br />

Nach dem Verwaltungsvertrag haftet die<br />

Verwaltungsstelle nicht für Verluste jeglicher Art, die die<br />

Anteilinhaber, der Fonds oder seine Teilfonds oder der<br />

Manager oder eine Person in Verbindung mit der<br />

Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des<br />

Verwaltungsvertrages erleiden, es sei denn, dass dieser<br />

Verlust unmittelbar auf Betrug, Fahrlässigkeit, bewusster<br />

Nichterfüllung oder Leichtfertigkeit seitens der<br />

Verwaltungsstelle bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und<br />

Pflichten im Rahmen des Verwaltungsvertrages beruht.<br />

Die Verwaltungsstelle haftet nicht für indirekte Schäden,<br />

besondere Schäden oder Folgeschäden.<br />

Anlageverwalter<br />

Der Manager kann in Übereinstimmung mit den<br />

Anforderungen der Zentralbank einen oder mehrere<br />

Anlageverwalter zur Verwaltung des Vermögens eines<br />

oder mehrerer Teilfonds bestellen. Jeder so bestellte<br />

Anlageverwalter erhält eine Ermessensvollmacht zur<br />

Verwaltung des betreffenden Teilfonds entsprechend des<br />

Anlageziels und der Anlagepolitik und aller<br />

Anlagebeschränkungen, die für diesen Teilfonds gelten.<br />

Biographische Angaben zu dem Anlageverwalter, der für<br />

einen bestimmten Teilfonds bestellt wird, sind in dem<br />

Nachtrag für den betreffenden Teilfonds enthalten.<br />

Vertriebsstellen<br />

PineBridge Investments Ireland Limited fungiert als<br />

weltweite Vertriebsgesellschaft und kann eine oder<br />

mehrere Vertriebsstellen bestellen, die für sie Anteile<br />

einer oder mehrerer Klassen eines oder mehrerer<br />

Teilfonds vertreiben.<br />

PineBridge Investments Ireland Limited hat in ihrer<br />

Eigenschaft als weltweite Vertriebsgesellschaft die<br />

PineBridge Investments Europe Ltd. gemäß einer<br />

Vertriebsvereinbarung vom 2. Mai 2007, geändert durch<br />

Ergänzungsvertriebsvereinbarung vom 7. April 2010, zur<br />

Vertriebsstelle für die Anteile und für die Erbringung von<br />

Serviceleistungen für die Anteilinhaber bestellt. Die<br />

weltweite Vertriebsgesellschaft zahlt aus ihrer Gebühr als<br />

weltweite Vertriebsgesellschaft und nicht direkt aus dem<br />

Vermögen des Fonds oder seiner Teilfonds eine jährliche<br />

| 41


Gebühr an die Vertriebsstelle, die zwischen der weltweiten<br />

Vertriebsgesellschaft und der PineBridge Investments<br />

Europe Ltd. zu vereinbaren ist.<br />

Die Vereinbarung mit der PineBridge Investments Europe<br />

Ltd. bleibt solange in Kraft, bis (i) eine der beiden Parteien<br />

die Vereinbarung gegenüber der anderen schriftlich mit<br />

einer Frist von 90 Tagen kündigt, oder (ii) unter den in der<br />

Vereinbarung angegebenen Umständen.<br />

Die weltweite Vertriebsgesellschaft muss die PineBridge<br />

Investments Europe Ltd. für jeglichen Verlust oder<br />

Schaden entschädigen und schadlos halten, der dem<br />

Unternehmen aus gleich welchem Grunde entstehen sollte<br />

und auf die Fahrlässigkeit und / oder Nichterfüllung, einen<br />

Betrug oder Vertragsbruch seitens der weltweiten<br />

Vertriebsgesellschaft oder einzelner oder aller ihrer<br />

Beauftragten zurückgeht.<br />

Die Vertriebsstellen können von Zeit zu Zeit<br />

Untervertriebsstellen bestellen.<br />

Repräsentant in Hongkong<br />

Für die in Hongkong registrierten Teilfonds hat der<br />

Manager im Namen des Fonds die PineBridge Investments<br />

Hong Kong Ltd. gemäß einem Vertrag über den<br />

Repräsentanten in Hongkong vom 4. März 2005, geändert<br />

durch Ergänzungsvertrag über den Repräsentanten in<br />

Hongkong vom 7. April 2010, zum Repräsentanten in<br />

Hongkong bestellt.<br />

Der Vertrag mit dem Repräsentanten in Hongkong bleibt in<br />

Kraft bis i) eine der Parteien der anderen unter Einhaltung<br />

einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigt oder ii) die im<br />

Vertrag genannten Umstände eintreten.<br />

Jede der Parteien stimmt zu, die jeweils andere von allen<br />

Ansprüchen, Klagen, Forderungen, Schäden, Kosten und<br />

Verlusten (einschließlich Anwaltsgebühren) freizustellen,<br />

die aufgrund dessen oder in Verbindung damit entstehen,<br />

dass diese Partei ihren Pflichten nachkommt, mit<br />

Ausnahme von Verlusten, die aus Fahrlässigkeit,<br />

bewusster Schlechtausführung, Bösgläubigkeit oder grober<br />

Missachtung ihrer Aufgaben oder Pflichten nach dem<br />

Vertrag entstehen.<br />

Die Vergütung des Repräsentanten in Hongkong ist aus<br />

dem Vermögen jedes Teilfonds zu zahlen und wird 0,05 %<br />

pro Jahr des Wertes des betreffenden Teilfonds, der<br />

Anlegern aus Hongkong zuzurechnen ist, die vom<br />

Repräsentanten in Hongkong in diesen Teilfonds<br />

eingeführt wurden, nicht übersteigen. Diese Vergütung fällt<br />

täglich an und ist monatlich nachträglich zahlbar.<br />

Der Repräsentant in Hongkong hat weiterhin Anspruch auf<br />

einen Ausgabeaufschlag von bis zu 6 % des<br />

Ausgabepreises jedes Anteils.<br />

Zahlstellen<br />

Die nationalen Gesetze / Vorschriften von EWR-<br />

Mitgliedstaaten können die Bestellung von Zahlstellen /<br />

Repräsentanten / Vertriebsstellen /<br />

Korrespondenzbanken und die Führung von Konten<br />

durch solche Zahlstellen, über die Zeichnungs- und<br />

Rücknahmegelder oder Ausschüttungen gezahlt werden<br />

können, vorschreiben. Anteilinhaber, die nach den<br />

Vorschriften des jeweiligen Landes wählen oder<br />

verpflichtet sind, Zeichnung- oder Rücknahmegelder oder<br />

Ausschüttungen über eine Zwischenstelle (z. B. eine<br />

Zahlstelle in dem betreffenden Land) anstatt direkt an die<br />

bzw. von der Verwaltungsstelle zu zahlen bzw. zu<br />

erhalten, gehen ein Kreditrisiko in Bezug auf diese<br />

Zwischenstelle ein, und zwar im Hinblick auf (a)<br />

Zeichnungsgelder vor der Überweisung solcher Gelder an<br />

die Verwaltungsstelle für die Rechnung des Trust bzw.<br />

des betreffenden Fonds und (b) Rücknahmegelder, die<br />

von einer solchen Zwischenstelle an den betreffenden<br />

Anteilinhaber zu zahlen sind. Gebühren und<br />

Aufwendungen von Zahlstellen, die von dem Manager für<br />

den Fonds oder einen Teilfonds bestellt werden, werden<br />

eine marktübliche Höhe haben und werden von dem<br />

Fonds bzw. dem jeweiligen Teilfonds getragen, für den<br />

die Zahlstelle bestellt wurde.<br />

| 42


BESTEUERUNG<br />

Allgemeines<br />

Im Folgenden werden bestimmte Aspekte der irischen<br />

Steuergesetze und -praxis, die für die in diesem Prospekt<br />

vorgesehenen Transaktionen maßgeblich sind, kurz<br />

zusammengefasst. Diese Zusammenfassung beruht auf<br />

dem derzeit geltenden Recht und der herrschenden Praxis<br />

sowie der offiziellen Auslegung, die sich jeweils ändern<br />

können.<br />

Die hier enthaltenen Informationen sind nicht erschöpfend<br />

und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar.<br />

Potenzielle Anleger sollten bezüglich der Auswirkungen der<br />

Zeichnung, des Kaufs, Besitzes, der Umschichtung oder<br />

Veräußerung von Anteilen nach den Rechtsvorschriften der<br />

Hoheitsgebiete, in denen sie gegebenenfalls steuerpflichtig<br />

sind, ihre eigenen Fachberater befragen.<br />

Auf Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne, die der Fonds<br />

oder einer seiner Teilfonds gegebenenfalls aus ihren<br />

Anlagen (mit Ausnahme von Wertpapieren irischer<br />

Emittenten) erzielen, können in den Ländern, in denen die<br />

Emittenten der Anlagen ihren Sitz haben, Steuern,<br />

einschließlich Quellensteuern, fällig sein. Der Fonds wird<br />

voraussichtlich nicht in der Lage sein, von ermäßigten<br />

Quellensteuersätzen nach Doppelbesteuerungsabkommen<br />

zwischen Irland und diesen Ländern zu profitieren. Wenn<br />

sich diese Situation in Zukunft ändert und die Anwendung<br />

eines ermäßigten Satzes zu einer Rückzahlung an den<br />

Fonds führt, wird der Nettoinventarwert nicht neu<br />

festgesetzt, sondern die Vergünstigung den zum Zeitpunkt<br />

der Rückzahlung bestehenden Anteilinhabern anteilig<br />

zugeteilt.<br />

Republik Irland<br />

Der Manager hat die Auskunft erhalten, dass sich die<br />

steuerliche Behandlung des Fonds und der Anteilinhaber,<br />

unter der Voraussetzung, dass der Fonds und seine<br />

Teilfonds steuerrechtlich in Irland ansässig sind, wie folgt<br />

darstellt:<br />

Der Fonds<br />

Der Fonds gilt im steuerlichen Sinn als in Irland ansässig,<br />

wenn der Treuhänder des Fonds im steuerlichen Sinn als<br />

in Irland ansässig gilt. Der Manager beabsichtigt, die<br />

Geschäfte des Fonds so zu führen, dass sichergestellt ist,<br />

dass er im steuerlichen Sinn in Irland ansässig ist.<br />

Der Manager hat die Auskunft erhalten, dass sich der<br />

Fonds als Anlageorganismus gemäß Section 739B (1) des<br />

Taxes Act qualifiziert. Nach der geltenden irischen<br />

Rechtslage und Praxis ist der Fonds mit seinen Erträgen<br />

und Gewinnen in Irland nicht steuerpflichtig.<br />

Steuern können jedoch bei Eintritt eines „steuerlich<br />

relevanten Ereignisses" im Fonds anfallen. Als steuerlich<br />

relevantes Ereignis zählen Ausschüttungen an<br />

Anteilinhaber oder eine Einlösung, Rücknahme,<br />

Stornierung, Übertragung oder angenommene<br />

Veräußerung (eine angenommene Veräußerung tritt bei<br />

Ablauf des maßgeblichen Zeitraums ein) von Anteilen oder<br />

die Übernahme oder Annullierung von Anteilen eines<br />

Anteilinhabers durch den Fonds mit dem Zweck, für die auf<br />

einen aus einer Übertragung resultierenden Gewinn<br />

zahlbaren Steuern aufzukommen. Dem Fonds entstehen<br />

keine Steuern für steuerlich relevante Ereignisse bezüglich<br />

eines Anteilinhabers, der zum Zeitpunkt des steuerlich<br />

relevanten Ereignisses in Irland weder ansässig noch<br />

gewöhnlich ansässig ist, sofern eine maßgebliche<br />

Erklärung vorliegt und dem Fonds keine Informationen<br />

vorliegen, die vernünftigerweise vermuten ließen, dass die<br />

darin enthaltenen Angaben im Wesentlichen nicht mehr<br />

richtig sind. Liegt keine maßgebliche Erklärung vor und<br />

hat der Fonds die neuen gemäß Finance Act 2010<br />

vorgeschriebenen Maßnahmen erfüllt (siehe<br />

nachstehenden Abschnitt „Finance Act 2010 (der „Act“),<br />

wird angenommen, dass der Anleger in Irland ansässig<br />

oder gewöhnlich ansässig ist.<br />

Als steuerlich relevantes Ereignis zählen nicht:<br />

ein Tausch von Anteilen des Fonds in andere<br />

Anteile des Fonds durch einen Anteilinhaber, der<br />

durch ein Geschäft zu marktüblichen<br />

Bedingungen erfolgt, bei dem keine Zahlung an<br />

den Anteilinhaber geleistet wird;<br />

Transaktionen (die anderenfalls ein steuerlich<br />

relevantes Ereignis sein könnten) in Bezug auf<br />

Anteile, die in einem durch Verfügung der<br />

irischen Steuerbehörde bezeichneten,<br />

anerkannten Clearing-System gehalten werden;<br />

unter bestimmten Bedingungen die Übertragung<br />

eines Anspruchs auf einen Anteil durch einen<br />

Anteilinhaber, wenn die Übertragung zwischen<br />

Ehegatten und früheren Ehegatten erfolgt; oder<br />

ein Tausch von Anteilen im Rahmen einer<br />

qualifizierten Verschmelzung oder<br />

Umstrukturierung (im Sinne von Section 739H<br />

des Taxes Act) des Fonds mit einem anderen<br />

Anlageorganismus.<br />

Wenn der Fonds bei Eintritt eines steuerlich relevanten<br />

Ereignisses steuerpflichtig wird, ist der Fonds berechtigt,<br />

von der das steuerlich relevante Ereignis auslösenden<br />

Zahlung einen Betrag in Höhe der angemessenen Steuer<br />

abzuziehen und / oder gegebenenfalls die Anzahl der von<br />

dem Anteilinhaber oder wirtschaftlichen Eigentümer<br />

gehaltenen Anteile einzuziehen oder zu stornieren, die<br />

zur Begleichung des Steuerbetrags erforderlich ist. Der<br />

betreffende Anteilinhaber stellt den Fonds von Verlusten<br />

frei, die dem Fonds dadurch entstehen, dass der Fonds<br />

bei Eintritt eines steuerlich relevanten Ereignisses<br />

steuerpflichtig ist, wenn ein solcher Abzug oder eine<br />

solche Einziehung oder Stornierung nicht erfolgt ist.<br />

Von dem Fonds vereinnahmte Dividenden aus Anlagen in<br />

irischen Aktien können einer irischen Quellensteuer auf<br />

Dividenden zum üblichen Einkommensteuersatz<br />

(gegenwärtig 20 %) unterliegen. Der Fonds kann jedoch<br />

gegenüber dem Auszahlenden eine Erklärung abgeben,<br />

dass er ein Organismus für gemeinsame Anlagen mit<br />

wirtschaftlichem Anspruch auf die Dividenden ist,<br />

wodurch der Fonds berechtigt ist, die Dividenden ohne<br />

Abzug der irischen Quellensteuer auf Dividenden zu<br />

erhalten.<br />

In Irland ist in Bezug auf die Ausgabe, Übertragung, den<br />

Rückkauf oder die Rücknahme von Anteilen des Fonds<br />

keine Stempelsteuer fällig. Wird eine Zeichnung oder<br />

Rücknahme von Anteilen durch die Übertragung von<br />

Wertpapieren, Sachvermögen oder sonstigen Werten in<br />

natura beglichen, kann auf die Übertragung dieser Werte<br />

irische Stempelsteuer fällig werden.<br />

Keine irische Stempelsteuer ist vom Fonds auf die<br />

Übereignung oder Übertragung von Aktien oder<br />

marktfähigen Wertpapieren zu zahlen, sofern die<br />

betreffenden Aktien oder marktfähigen Wertpapiere nicht<br />

von einer in Irland eingetragenen Gesellschaft emittiert<br />

wurden und sich die Übereignung oder Übertragung nicht<br />

auf in Irland belegenes Immobiliarvermögen oder Rechte<br />

über oder an solchen Vermögenswerten oder auf Aktien<br />

oder marktfähige Wertpapiere einer Gesellschaft bezieht<br />

(mit Ausnahme eines Anlageorganismus im Sinne von<br />

Section 739B (1) des Taxes Act), die in Irland eingetragen<br />

ist.<br />

| 43


Besteuerung der Anteilinhaber<br />

Zahlungen an einen Anteilinhaber oder eine Einlösung,<br />

Rückgabe, Entwertung oder Übertragung von Anteilen, die<br />

in einem anerkannten Clearingsystem gehalten werden,<br />

lösen kein steuerlich relevantes Ereignis in dem Fonds aus<br />

(in den gesetzlichen Vorschriften ist jedoch nicht eindeutig,<br />

ob die in diesem Absatz beschriebenen Bestimmungen<br />

bezüglich Anteilen, die in einem anerkannten<br />

Clearingsystem gehalten werden, auch im Fall von<br />

steuerlich relevanten Ereignissen anwendbar sind, die<br />

durch eine angenommene Veräußerung (wie vorstehend<br />

beschrieben) ausgelöst werden. In dieser Frage sollten<br />

sich Anteilinhaber daher an ihre eigenen Steuerberater<br />

wenden). Daher ist der Fonds zu keinem Abzug von<br />

irischen Steuern von solchen Zahlungen verpflichtet,<br />

unabhängig davon, ob die betreffenden Anteile von<br />

Anteilinhabern gehalten werden, die in Irland ansässig oder<br />

gewöhnlich ansässig sind, oder ob ein nicht in Irland<br />

ansässiger Anteilinhaber eine maßgebliche Erklärung<br />

abgegeben hat. Jedoch unterliegen Anteilinhaber, die in<br />

Irland ansässig oder gewöhnlich ansässig sind oder die in<br />

Irland weder ansässig noch gewöhnlich ansässig sind,<br />

aber deren Anteile einer Niederlassung oder Vertretung in<br />

Irland zugeordnet werden können, möglicherweise mit<br />

Zahlungen bei Ausschüttungen oder Einlösungen,<br />

Rückgaben oder Übertragungen ihrer Anteile der irischen<br />

Steuer.<br />

Soweit Anteile zum Zeitpunkt eines steuerlich relevanten<br />

Ereignisses nicht in einem anerkannten Clearingsystem<br />

gehalten werden (und vorbehaltlich der Ausführungen in<br />

vorstehendem Absatz bezüglich eines steuerlich<br />

relevanten Ereignisses, das durch eine angenommene<br />

Veräußerung ausgelöst wird), ergeben sich bei Eintritt<br />

eines steuerlich relevanten Ereignisses die folgenden<br />

steuerlichen Folgen.<br />

(i) Anteilinhaber, die in Irland weder ansässig<br />

noch gewöhnlich ansässig sind<br />

Der Fonds muss bei einem steuerlich relevanten Ereignis<br />

in Bezug auf einen Anteilinhaber keine abziehen, wenn<br />

a) der Anteilinhaber in Irland weder ansässig noch<br />

gewöhnlich ansässig ist, b) der Anteilinhaber zum<br />

Zeitpunkt oder um den Zeitpunkt, zu dem die Anteile durch<br />

den Anteilinhaber gezeichnet oder erworben wurden, eine<br />

maßgebliche Erklärung abgegeben hat und c) dem Fonds<br />

keine Informationen vorliegen, die vernünftigerweise<br />

vermuten ließen, dass die darin enthaltenen Angaben im<br />

Wesentlichen nicht mehr richtig sind. Bei Nichtvorliegen<br />

einer maßgeblichen Erklärung fallen bei Eintritt eines<br />

steuerlich relevanten Ereignisses im Fonds Steuern an,<br />

auch wenn ein Anteilinhaber in Irland weder ansässig noch<br />

gewöhnlich ansässig ist. Der entsprechende Steuerbetrag,<br />

der abgezogen wird, ist nachstehend beschrieben.<br />

Sofern ein Anteilinhaber als Vermittler für Personen<br />

handelt, die in Irland weder ansässig noch gewöhnlich<br />

ansässig sind, brauchen vom Fonds bei einem steuerlich<br />

relevanten Ereignis Steuern nicht einbehalten zu werden,<br />

sofern der Vermittler eine maßgebliche Erklärung<br />

abgegeben hat, dass er im Namen dieser Personen<br />

handelt, und dem Fonds keine Informationen vorliegen, die<br />

vernünftigerweise vermuten ließen, dass die darin<br />

enthaltenen Angaben im Wesentlichen nicht mehr richtig<br />

sind.<br />

Anteilinhaber, die in Irland weder ansässig noch<br />

gewöhnlich ansässig sind und die eine maßgebliche<br />

Erklärung abgegeben haben, bezüglich derer dem Fonds<br />

keine Informationen vorliegen, die vernünftigerweise<br />

vermuten ließen, dass die darin enthaltenen Angaben im<br />

Wesentlichen nicht mehr richtig sind, sind mit ihren<br />

Einkünften aus ihren Anteilen und den bei der<br />

Veräußerung ihrer Anteile erzielten Erträgen in Irland<br />

nicht steuerpflichtig. Jedoch sind Anteilinhaber, bei denen<br />

es sich um juristische Personen handelt, die nicht in<br />

Irland ansässig sind und Anteile unmittelbar oder<br />

mittelbar über oder für eine Handelsniederlassung oder<br />

Vertretung in Irland halten, mit Einkünften aus ihren<br />

Anteilen oder bei einer Veräußerung der Anteile erzielten<br />

Gewinnen in Irland steuerpflichtig.<br />

Wenn der Fonds auf der Grundlage Steuern einbehält,<br />

dass der Anteilinhaber dem Fonds keine maßgebliche<br />

Erklärung vorgelegt hat, sieht die irische Gesetzgebung<br />

eine Steuerrückerstattung nur an in Irland<br />

körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen, an bestimmte<br />

erwerbsunfähige Personen und unter bestimmten<br />

anderen begrenzten Umständen vor.<br />

(ii) Anteilinhaber, die in Irland ansässig oder<br />

gewöhnlich ansässig sind<br />

Außer wenn es sich bei einem Anteilinhaber um einen<br />

steuerbefreiten irischen Anleger handelt, der hierüber<br />

eine maßgebliche Erklärung abgibt, und dem Fonds keine<br />

Informationen vorliegen, die vernünftigerweise vermuten<br />

ließen, dass die darin enthaltenen Angaben im<br />

Wesentlichen nicht mehr richtig sind, und außer wenn die<br />

Anteile vom Courts Service erworben werden, muss der<br />

Fonds von einer Ausschüttung (bei der Zahlungen<br />

mindestens jährlich geleistet werden) an einen<br />

Anteilinhaber, der in Irland ansässig oder gewöhnlich<br />

ansässig ist, Steuern in Höhe von 25 % abziehen.<br />

Entsprechend sind vom Fonds von anderen<br />

Ausschüttungen oder Gewinnen, die dem Anteilinhaber<br />

(bei dem es sich nicht um einen steuerbefreiten irischen<br />

Anleger handelt, der eine maßgebliche Erklärung<br />

abgegeben hat) bei einer Einlösung, Rückgabe,<br />

Entwertung, Übertragung oder angenommenen<br />

Veräußerung (siehe nachstehend) von Anteilen durch<br />

einen Anteilinhaber entstehen, der in Irland ansässig oder<br />

gewöhnlich ansässig ist, Steuern in Höhe von 28 %<br />

abzuziehen.<br />

Ferner wurden durch den Finance Act von 2006 (später<br />

durch den Finance Act von 2008 geänderte) Regelungen<br />

über eine automatische Ausstiegssteuer (Exit Tax) auf<br />

Anteile des Fonds eingeführt, die von Anteilinhabern, die<br />

in Irland ansässig oder gewöhnlich ansässig sind, am<br />

Ende eines maßgeblichen Zeitraums gehalten werden.<br />

Dabei wird angenommen, dass diese Anteilinhaber<br />

(sowohl Gesellschaften als auch natürliche Personen)<br />

ihre Anteile bei Ablauf des maßgeblichen Zeitraums<br />

veräußert haben ("angenommene Veräußerung" (deemed<br />

disposal)), und die Anteilinhaber unterliegen mit dem<br />

angenommenen Gewinn (berechnet ohne Vergünstigung<br />

durch Indexierung (indexation)), der ihnen aufgrund einer<br />

Wertsteigerung der Anteile seit dem Zeitpunkt des<br />

Erwerbs oder, falls später, der letzten Anwendung der<br />

Ausstiegssteuer gegebenenfalls entstanden ist, der<br />

Besteuerung zum Standardsatz der Einkommensteuer<br />

zuzüglich 6 % (d. h. 26 %).<br />

Um zu berechnen, ob eine weitere Steuer bei einem<br />

nachfolgenden steuerlich relevanten Ereignis (mit<br />

Ausnahme von steuerlich relevanten Ereignissen<br />

aufgrund des Ablaufs eines nachfolgenden maßgeblichen<br />

Zeitraums oder Zahlungen, die jährlich oder in kürzeren<br />

Abständen erfolgen) anfällt, wird die vorhergehende<br />

angenommene Veräußerung zunächst außer Acht<br />

gelassen und die entsprechende Steuer normal<br />

berechnet. Sofort nach Berechnung dieser Steuer wird<br />

auf sie jede Steuer gutgeschrieben, die aufgrund der<br />

vorhergehenden angenommenen Veräußerung gezahlt<br />

wurde. Wenn die Steuer, die bei einem nachfolgenden<br />

steuerlich relevanten Ereignis anfällt, höher ist als<br />

diejenige, die bei der vorhergehenden angenommenen<br />

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Veräußerung angefallen ist, muss der Fonds den<br />

Differenzbetrag einbehalten. Wenn die Steuer, die bei<br />

einem nachfolgenden steuerlich relevanten Ereignis anfällt,<br />

niedriger ist als diejenige, die bei der vorhergehenden<br />

angenommenen Veräußerung angefallen ist, wird der<br />

Fonds dem Anteilinhaber den Differenzbetrag erstatten<br />

(vorbehaltlich des nachstehenden Absatzes mit der<br />

Überschrift „15 %-Grenze“).<br />

10 %-Grenze<br />

Der Fonds muss in Bezug auf diese angenommene<br />

Veräußerung keine Steuer („Exit Tax“) abziehen, wenn der<br />

Wert der zu besteuernden Anteile (d. h. derjenigen von<br />

Anteilinhabern gehaltenen Anteile, für die die<br />

Erklärungsverfahren nicht anwendbar sind) des Fonds<br />

bzw. des jeweiligen Teilfonds unter 10 % des Wertes der<br />

Gesamtzahl der Anteile des Fonds bzw. des jeweiligen<br />

Teilfonds liegt und der Fonds dafür optiert hat, in jedem<br />

Jahr, in dem die Geringfügigkeitsgrenze anzuwenden ist,<br />

bestimmte Angaben zu jedem betroffenen Anteilinhaber<br />

(der „betroffene Anteilinhaber) an das Finanzamt zu<br />

melden. In dieser Situation ist der Anteilinhaber selbst<br />

dafür verantwortlich, die auf einen Gewinn aus einer<br />

angenommenen Veräußerung anfallende Steuer auf Basis<br />

einer Selbstveranlagung („selbstveranlagende Anleger“)<br />

anzumelden (anstatt ansonsten der Fonds oder die von<br />

ihm beauftragten Dienstleister). Es wird davon<br />

ausgegangen, dass der Fonds diese Option gewählt hat,<br />

sobald er die betroffenen Anteilinhaber schriftlich informiert<br />

hat, dass er die erforderliche Meldung machen wird.<br />

15 %-Grenze<br />

Wie bereits erwähnt, erstattet der Fonds dem Anteilinhaber<br />

den Überschuss, wenn die sich aus dem folgenden<br />

steuerlich relevanten Ereignis ergebene Steuer niedriger ist<br />

als die, die sich aus der vorangegangenen angenommenen<br />

Veräußerung ergeben hat (z. B. aufgrund eines späteren<br />

Verlusts aus einer tatsächlichen Veräußerung). Liegt<br />

jedoch unmittelbar vor dem nächsten steuerlich relevanten<br />

Ereignis der Wert der zu besteuernden Anteile des Fonds<br />

bzw. des jeweiligen Teilfonds nicht über 15 % des Wertes<br />

aller Anteile, kann der Fonds bzw. der Teilfonds dafür<br />

optieren, dass das Finanzamt überschüssige Steuern<br />

direkt dem Anteilinhaber erstattet. Es wird davon<br />

ausgegangen, dass der Fonds diese Option gewählt hat,<br />

sobald er den Anteilinhaber schriftlich informiert hat, dass<br />

fällige Erstattungen direkt auf Antrag des Anteilinhabers<br />

vom Finanzamt geleistet werden.<br />

Sonstiges<br />

Um zu vermeiden, dass es, wenn mehrere Anteile gehalten<br />

werden, zu einer mehrfachen angenommenen<br />

Veräußerung kommt, kann der Fonds sich nach Section<br />

739D(5B) unwiderruflich dafür entscheiden, vor der<br />

angenommenen Veräußerung die Anteile, die zum 30. Juni<br />

oder 31. Dezember jedes Jahres gehalten werden, zu<br />

bewerten. Auch wenn die gesetzlichen Vorschriften nicht<br />

eindeutig sind, ist es nach allgemeinem Verständnis<br />

beabsichtigt, einem Fonds zu ermöglichen, Anteile in<br />

Sechsmonatspaketen zusammenzufassen und damit die<br />

Berechnung der Ausstiegssteuer zu erleichtern, da<br />

ansonsten an verschiedenen Tagen des Jahres<br />

Wertermittlungen erforderlich wären, was mit einem hohen<br />

Verwaltungsaufwand verbunden wäre.<br />

Die irische Steuerbehörde hat kürzlich aktualisierte<br />

Richtlinien für Anlageorganismen herausgegeben, die die<br />

praktische Umsetzung der obengenannten<br />

Berechnungen/Ziele behandeln.<br />

Anteilinhaber, die in Irland ansässig oder gewöhnlich<br />

ansässig sind, können (ja nach ihrem jeweiligen<br />

Steuerstatus) dennoch verpflichtet sein, bei einer<br />

Ausschüttung oder einem Gewinn aus einer Einlösung,<br />

Rückgabe, Stornierung, Übertragung oder<br />

angenommenen Veräußerung ihrer Anteile Steuern oder<br />

weitere Steuern zu zahlen. Andererseits können sie<br />

Anspruch auf Rückzahlung eines Teils oder aller der vom<br />

Fonds bei einem steuerlich relevanten Ereignis<br />

einbehaltenen Steuern haben.<br />

Personal Portfolio Investment Undertaking („PPIU“)<br />

Durch den Finance Act 2007 sind neue Vorschriften für<br />

die Besteuerung von natürlichen Personen, die in Irland<br />

ansässig oder gewöhnlich ansässig sind und Anteile an<br />

Anlageorganismen halten, erlassen worden. Diese<br />

Bestimmungen haben das Konzept eines „personal<br />

portfolio investment undertaking“ („PPIU“) eingeführt. Im<br />

Wesentlichen wird ein Anlageorganismus in Bezug auf<br />

einen bestimmten Anleger dann als PPIU angesehen,<br />

wenn dieser Anleger die Auswahl einzelner oder aller<br />

Anlagen des Anlageorganismus beeinflussen kann. Je<br />

nach den individuellen Verhältnissen kann ein<br />

Anlageorganismus in Bezug auf einzelne, keine oder alle<br />

Anleger, die natürliche Personen sind, als PPIU<br />

angesehen werden, d. h., er ist nur in Bezug auf<br />

diejenigen Anleger, die auf die Anlagenauswahl „Einfluss<br />

nehmen“ können, ein PPIU. Gewinne, die durch ein<br />

steuerlich relevantes Ereignis hinsichtlich eines<br />

Anlageorganismus, der in Bezug auf eine Person, die das<br />

steuerlich relevante Ereignis begründet hat, ein PPIU ist,<br />

entstanden sind, werden, sofern das steuerlich relevante<br />

Ereignis ab dem 20. Februar 2007 eingetreten ist, zum<br />

Standardsatz zuzüglich 28 % (d. h. derzeit 48 %)<br />

besteuert. Bestimmte Ausnahmen gelten dann, wenn die<br />

Anlagen auf breiter Basis vermarktet werden und<br />

öffentlich zugänglich sind oder wenn es sich bei den<br />

Anlagen nicht um Immobilien handelt. Weitere<br />

Beschränkungen können im Falle von Anlagen in<br />

Grundstücken oder nicht notierten Aktien, die ihren Wert<br />

aus Grundstücken erzielen, erforderlich sein.<br />

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die obigen<br />

PPIU-Bestimmungen nicht relevant sind für Anteilinhaber,<br />

die (i) weder in Irland ansässig sind noch gewöhnlich<br />

ansässig sind oder (ii) steuerbefreite irische Anleger sind,<br />

in beiden Fällen vorausgesetzt, dass eine maßgebliche<br />

Erklärung vorliegt und dass dem Fonds keine<br />

Informationen vorliegen, die vernünftigerweise vermuten<br />

lassen, dass die in dieser Erklärung enthaltenen Angaben<br />

im Wesentlichen nicht mehr richtig sind.<br />

Kapitalerwerbsteuer<br />

Die Veräußerung von Anteilen kann der irischen<br />

Schenkung- oder Erbschaftsteuer (Kapitalerwerbsteuer)<br />

unterliegen. Sofern der Fonds jedoch unter die Definition<br />

eines Anlageorganismus (im Sinne von Section 739B des<br />

Taxes Act) fällt, unterliegt die Veräußerung von Anteilen<br />

durch einen Anteilinhaber nicht der Kapitalerwerbsteuer,<br />

sofern (a) der Schenkungsempfänger oder Erbe am Tag<br />

der Schenkung oder Erbschaft in Irland weder sein<br />

Domizil hat noch gewöhnlich ansässig ist; (b) am Tag der<br />

Veräußerung der die Anteile veräußernde Anteilinhaber<br />

(der „Veräußerer“) in Irland weder sein Domizil hat noch<br />

gewöhnlich ansässig ist, und (c) die Anteile am Tag der<br />

Schenkung oder der Erbschaft und am Bewertungstag<br />

Bestandteil der Schenkung oder der Erbschaft sind.<br />

Bezüglich der steuerlichen Ansässigkeit in Irland gelten<br />

für die Zwecke der Kapitalerwerbsteuer besondere<br />

Vorschriften für Personen, die ihr Domizil nicht in Irland<br />

haben. Ein Schenkungsempfänger oder Veräußerer, der<br />

sein Domizil nicht in Irland hat, gilt zum maßgeblichen<br />

Datum nur dann als in Irland ansässig oder gewöhnlich<br />

| 45


ansässig, wenn:<br />

i) diese Person während der fünf Veranlagungsjahre, die<br />

dem Veranlagungsjahr, in das das maßgebliche Datum<br />

fällt, unmittelbar vorhergehen, in Irland ansässig war; und<br />

ii) diese Person zu diesem Datum in Irland ansässig oder<br />

gewöhnlich ansässig ist.<br />

| 46


Finance Act 2010 (der „Act”)<br />

Der Act hat neue Maßnahmen eingeführt, die die<br />

Regelungen bezüglich der maßgeblichen Erklärungen<br />

ergänzen. Nach dem Stand vor der Einführung des Act<br />

entstand keine Steuerpflicht für einen Anlageorganismus<br />

bei steuerlich relevanten Ereignissen in Bezug auf einen<br />

Anteilinhaber, der zum Zeitpunkt des steuerlich relevanten<br />

Ereignisses weder in Irland ansässig noch gewöhnlich in<br />

Irland ansässig war, wenn eine maßgebliche Erklärung<br />

vorlag und der Anlageorganismus nicht im Besitz von<br />

Informationen war, die vernünftigerweise vermuten ließen,<br />

dass die in dieser Erklärung enthaltenen Angaben im<br />

Wesentlichen nicht mehr richtig waren. Bei Nichtvorliegen<br />

einer maßgeblichen Erklärung wurde davon ausgegangen,<br />

dass der Anleger eine in Irland ansässige oder gewöhnlich<br />

ansässige Person war. Der Act enthält jedoch<br />

Maßnahmen, die die Anwendung der oben beschriebenen<br />

Befreiung für Anteilinhaber erlauben, die keine in Irland<br />

ansässige oder gewöhnlich ansässige Personen sind,<br />

wenn der Anlageorganismus geeignete äquivalente<br />

Maßnahmen trifft, mit denen sichergestellt wird, dass die<br />

Anteilinhaber keine in Irland ansässigen oder gewöhnlich<br />

ansässigen Personen sind, und der Anlageorganismus<br />

diesbezüglich eine Genehmigung bei der Steuerbehörde<br />

eingeholt hat.<br />

EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie<br />

Von dem Fonds vorgenommene Dividenden- und sonstige<br />

Ausschüttungen und die Zahlung des Erlöses aus einem<br />

Verkauf und / oder der Rücknahme von Anteilen des Fonds<br />

können künftig je nach dem Anlageportefeuille des Fonds<br />

und dem Sitz der Zahlstelle (die Zahlstelle im Sinne der<br />

Zinsrichtlinie entspricht nicht unbedingt der Person, die<br />

rechtlich als Zahlstelle gilt) dem<br />

Informationsaustauschsystem oder der Quellensteuer nach<br />

Richtlinie 2003/48/EG des Rates der Europäischen Union<br />

vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von<br />

Zinserträgen unterliegen. Erhält ein Anteilinhaber, bei dem<br />

es sich um eine in einem Mitgliedstaat der Europäischen<br />

Union ansässige natürliche Person handelt (oder um eine<br />

in einem Mitgliedstaat gegründete „sonstige Einrichtung“),<br />

eine Zahlung von einer Zahlstelle, die in einem anderen<br />

Mitgliedstaat (oder unter bestimmten Umständen<br />

demselben Mitgliedstaat wie der Anteilinhaber) ansässig<br />

ist, kann die Richtlinie anwendbar sein. Die Richtlinie gilt<br />

für Zahlungen von „Zinserträgen“ (die auch<br />

Ausschüttungen oder Rücknahmezahlungen durch<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen beinhalten können)<br />

oder ähnlichen Erträgen, die ab dem 1. Juli 2005<br />

vorgenommen werden. Von Antragstellern auf Ausgabe<br />

von Anteilen des Fonds wird verlangt, bestimmte in der<br />

Richtlinie vorgeschriebene Angaben zu machen. Bitte<br />

beachten Sie, dass der Informationsaustausch und / oder<br />

die Erhebung von Quellensteuern in Bezug auf Zahlungen,<br />

die an bestimmte natürliche Personen und sonstige<br />

Einrichtungen geleistet werden, die in einem EU-<br />

Mitgliedstaat ansässig sind, auch für diejenigen gilt, die in<br />

einem der folgenden Länder ansässig oder gelegen sind:<br />

Anguilla, Aruba, den Britischen Jungferninseln, den<br />

Kaimaninseln, Guernsey, der Isle of Man, Jersey,<br />

Montserrat, den Niederländischen Antillen und den Turks<br />

and Caicos Islands.<br />

Im Sinne der Richtlinie schließen Zinserträge<br />

Ertragsausschüttungen bestimmter Investmentfonds ein<br />

(im Falle von Fonds mit Domizil in der EU gilt die<br />

Richtlinie derzeit nur für OGAW), wenn ein Fonds mehr<br />

als 15 % seiner Vermögenswerte direkt oder indirekt in<br />

verzinsliche Wertpapiere investiert hat, sowie Erträge aus<br />

Verkauf, Erstattung oder Rücknahme von Fondsanteilen,<br />

sofern der Fonds 40 % seiner Vermögenswerte direkt<br />

oder indirekt in verzinsliche Wertpapiere investiert hat.<br />

Folgende Länder nehmen nicht am System der<br />

automatischen Auskunftserteilung teil: Andorra,<br />

Liechtenstein, Monaco, San Marino und die Schweiz.<br />

Sofern sie Auskünfte erteilen, wird dies nur auf Anfrage<br />

erfolgen. Ihre Beteiligung beschränkt sich auf die<br />

Erhebung einer Quellensteuer.<br />

Am 13. November 2008 beschloss die Europäische<br />

Kommission einen Ergänzungsvorschlag zu der<br />

Richtlinie. Wird dieser Vorschlag umgesetzt, würden unter<br />

anderem (i) der Geltungsbereich der EU-<br />

Zinsbesteuerungsrichtlinie auf Zahlungen erweitert<br />

werden, die über bestimmte (in einem Mitgliedsstaat oder<br />

außerhalb eingerichtete) Zwischenstrukturen geleistet<br />

werden und letztlich wirtschaftlich einer in der EU<br />

ansässigen Person zugutekommen, und (ii) würde die<br />

Definition von Zinsen, die der EU-<br />

Zinsbesteuerungsrichtlinie unterliegen, erweitert. Bei<br />

Herausgabe dieses Prospekts ist nicht bekannt, ob und<br />

wenn ja, wann, der Ergänzungsvorschlag Gesetz wird.<br />

| 47


ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />

Veröffentlichung des Anteilspreises<br />

Wenn die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen nicht<br />

unter den im Abschnitt „Vorübergehende Aussetzung der<br />

Ermittlung des Wertes eines Teilfonds und der Ausgabe<br />

und Rücknahme von Anteilen“ beschriebenen Umständen<br />

ausgesetzt sind, wird der Nettoinventarwert pro Anteil<br />

jedes Teilfonds an der Anschrift der Verwaltungsstelle<br />

bekannt gegeben und an jedem Handelstag im Internet<br />

unter www.pinebridge.com sowie in den anderen Quellen<br />

veröffentlicht, die der Verwaltungsrat für angemessen hält.<br />

Der Nettoinventarwert pro Anteil der Notierten Anteile wird<br />

der Irish Stock Exchange unmittelbar nach Berechnung<br />

mitgeteilt.<br />

Mitteilungen an Anteilinhaber<br />

Alle an Anteilinhaber zu sendenden Mitteilungen können<br />

entweder per Post an die Anschrift jedes Anteilinhabers<br />

oder des im jeweiligen Anteilinhaberregister erstgenannten<br />

von gemeinsamen Anteilinhabern oder an die letzte<br />

verfügbare Faxnummer eines solchen Anteilinhabers oder<br />

per E-Mail gesandt werden.<br />

Versammlungen<br />

Der Treuhänder oder der Manager kann jederzeit eine<br />

Versammlung der Anteilinhaber eines Teilfonds einberufen.<br />

Der Manager muss eine solche Versammlung einberufen,<br />

wenn dies von den Inhabern von insgesamt mindestens<br />

fünfundsiebzig Prozent (75 %) der umlaufenden Anteile<br />

(unter Nichtberücksichtigung der vom Manager gehaltenen<br />

Anteile) des betreffenden Teilfonds verlangt wird.<br />

Auf einer ordnungsgemäß einberufenen und abgehaltenen<br />

Versammlung der Anteilinhaber werden alle Geschäfte<br />

durch Sonderbeschluss erledigt, sofern in der<br />

Einberufungsbekanntmachung nicht anderweitig bestimmt.<br />

Jede Versammlung muss den Anteilinhabern mindestens<br />

einundzwanzig (21) Tage im Voraus bekannt gemacht<br />

werden. In der Bekanntmachung sind Ort, Tag und Uhrzeit<br />

der Versammlung sowie die Bestimmungen des<br />

einzubringenden Antrags anzugeben. Eine Kopie der<br />

Bekanntmachung ist dem Treuhänder per Post<br />

zuzusenden, sofern die Versammlung nicht vom<br />

Treuhänder einberufen wird. Eine Kopie der<br />

Bekanntmachung ist dem Manager per Post zuzusenden,<br />

sofern die Versammlung nicht vom Manager einberufen<br />

wird. Die versehentlich nicht erfolgte Bekanntmachung<br />

gegenüber einem Anteilinhaber oder der Nichterhalt einer<br />

Bekanntmachung durch einen Anteilinhaber macht das<br />

Verfahren auf einer Versammlung nicht ungültig.<br />

Eine Versammlung ist beschlussfähig, wenn Anteilinhaber<br />

persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter vertreten sind,<br />

die mindestens ein Zehntel der Anzahl der zu diesem<br />

Zeitpunkt umlaufenden Anteile des jeweiligen Teilfonds<br />

halten oder vertreten. Geschäfte dürfen auf einer<br />

Versammlung nur erledigt werden, wenn zu Beginn der<br />

Erledigung der Geschäfte die erforderliche<br />

Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />

Auf einer Versammlung hat (a) bei einer Abstimmung<br />

durch Handaufheben jeder persönlich oder durch<br />

Stimmrechtsvertreter vertretene Anteilinhaber eine Stimme<br />

und (b) bei einer Abstimmung durch Stimmzettel jeder<br />

persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter vertretene<br />

Anteilinhaber eine Stimme für jeden von ihm gehaltenen<br />

Anteil.<br />

Für die jeweiligen Rechte der Anteilinhaber an den<br />

verschiedenen Teilfonds gelten die vorstehenden<br />

Bestimmungen vorbehaltlich folgender Änderungen:<br />

(a) ein Beschluss, der nach Ansicht des Managers<br />

nur einen Teilfonds betrifft, gilt als<br />

ordnungsgemäß gefasst, wenn er auf einer<br />

gesonderten Versammlung der Anteilinhaber<br />

dieses Teilfonds gefasst wird;<br />

(b) ein Beschluss, der nach Ansicht des Managers<br />

mehr als einen Teilfonds betrifft, aber nicht zu<br />

einem Interessenkonflikt zwischen den<br />

Anteilinhabern der jeweiligen Teilfonds führt, gilt<br />

als ordnungsgemäß gefasst, wenn er auf einer<br />

gemeinsamen Versammlung der Anteilinhaber<br />

dieser Teilfonds gefasst wird;<br />

(c) ein Beschluss, der nach Ansicht des Managers<br />

mehr als einen Teilfonds betrifft und zu einem<br />

Interessenkonflikt zwischen den Anteilinhabern<br />

der jeweiligen Teilfonds führt oder führen könnte,<br />

gilt nur dann als ordnungsgemäß gefasst, wenn<br />

er nicht auf einer gemeinsamen Versammlung<br />

der Anteilinhaber dieser Teilfonds, sondern auf<br />

gesonderten Versammlungen der Anteilinhaber<br />

dieser Teilfonds gefasst wird.<br />

Abschlüsse und Zustellung von Dokumenten<br />

Das Rechnungsjahr des Fonds und jedes Teilfonds endet<br />

am 31. Dezember jedes Jahres, Ein Jahresbericht des<br />

Fonds und jedes Teilfonds wird spätestens vier Monate<br />

nach dem Ende des Zeitraums, auf den er sich bezieht,<br />

erstellt. Außerdem wird ein Halbjahresbericht des Fonds<br />

und jedes Teilfonds spätestens 2 Monate nach dem Ende<br />

des Zeitraums, auf den er sich bezieht (und bei dem es<br />

sich um die sechs Monate bis zum 30. Juni jedes Jahres<br />

handelt), Der Jahresbericht wird ein geprüfter Bericht und<br />

der Halbjahresbericht ein ungeprüfter Bericht sein. Der<br />

jüngste Jahresbericht und Halbjahresbericht kann von<br />

allen Anteilinhabern beim Manager oder der<br />

Verwaltungsstelle in gedruckter oder elektronischer Form<br />

angefordert werden und wird durch den Manager oder die<br />

Verwaltungsstelle an die Zentralbank und die Irish Stock<br />

Exchange versandt. Potenzielle Anleger erhalten den<br />

jüngsten Jahresbericht auf Anfrage. Die Verteilung dieses<br />

Prospekts und seiner Nachträge ist in allen<br />

Hoheitsgebieten nur in Verbindung mit einem Exemplar<br />

des jeweils letzten Jahresberichts des Fonds und, sofern<br />

dieser danach veröffentlicht wurde, des letzten<br />

Halbjahresberichts zugelassen. Diese Berichte sind<br />

Bestandteil dieses Prospekts.<br />

Wesentliche Verträge<br />

Die folgenden Verträge, bei denen es sich nicht um<br />

Verträge handelt, die im Rahmen des üblichen<br />

Geschäftsverlaufs geschlossen wurden, wurden<br />

abgeschlossen und sind wesentlicher Natur oder können<br />

wesentlicher Natur sein:<br />

(i) Die Treuhandurkunde vom 4. März 2005<br />

| 48


zwischen dem Manager und der State Street Custodial<br />

Services (Ireland) Limited, geändert durch die Erste<br />

Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 6. Juli 2005, die<br />

Zweite Ergänzung zur Treuhandurkunde vom<br />

13. Dezember 2005, die Dritte Ergänzung zur<br />

Treuhandurkunde vom 7. Februar 2006, die Vierte<br />

Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 3. Juli 2007, die<br />

Fünfte Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 2. November<br />

2007, die Sechste Ergänzung zur Treuhandurkunde vom<br />

27. März 2009, die Siebte Ergänzung zur<br />

Treuhandurkunde vom 7. April 2010 und die Achte<br />

Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 29. März 2011<br />

2011.<br />

(ii) Der Verwaltungsvertrag vom 4. März 2005<br />

zwischen dem Manager und der State Street<br />

Fund Services (Ireland) Limited, geändert durch<br />

Ergänzungsverwaltungsvertrag vom 2. November<br />

2007 und dem Zweiten<br />

Ergänzungsverwaltungsvertrag vom 7. April 2010,<br />

nach dem letztere zur Regis-<br />

ter-, Transfer-, Bewertungs- und<br />

Verwaltungsstelle des Fonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

(iii) Der Vertriebsvertrag vom 2. Mai 2007 zwischen<br />

der weltweiten Vertriebsgesellschaft und der<br />

PineBridge Investments Europe Ltd., geändert<br />

durch den Ergänzungsvertriebsvertrag vom<br />

7. April 2010, nach dem letztere zur<br />

Vertriebsstelle des Fonds bestellt wurde. Dieser<br />

Vertrag kann von jeder der Parteien mit einer Frist<br />

von 90 Tagen schriftlich gekündigt werden.<br />

(iv) Der Vertrag über den Repräsentanten in<br />

Hongkong vom 4. März 2005 zwischen dem<br />

Manager und der PineBridge Investments Hong<br />

Kong Ltd., geändert durch Ergänzungsvertrag<br />

über den Repräsentanten in Hongkong vom<br />

7. April 2010, nach dem letztere zum<br />

Repräsentanten des Fonds in Hongkong bestellt<br />

wurde. Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien<br />

mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

Nähere Angaben zum Anlageverwaltungsvertrag zwischen<br />

dem Manager und den jeweiligen Anlageverwaltern jedes<br />

der Teilfonds finden sich in den jeweiligen Nachträgen zu<br />

diesem Prospekt.<br />

Nähere Angaben zu weiteren wesentlichen Verträgen, die<br />

sich auf einen oder mehrere bestimmte Teilfonds beziehen,<br />

finden sich in den jeweiligen Nachträgen.<br />

Einsehbare Dokumente<br />

Exemplare der folgenden Dokumente können am Sitz des<br />

Managers an jedem Geschäftstag eingesehen werden:<br />

(a) Jahresberichte einschließlich der geprüften<br />

Finanzausweise und Halbjahresberichte<br />

einschließlich der ungeprüften Finanzausweise<br />

sobald veröffentlicht;<br />

(b) die vorstehend und in dem betreffenden Nachtrag<br />

genannten wesentlichen Verträge;<br />

(c) die OGAW-Vorschriften und die Zentralbank-<br />

Richtlinien;<br />

(d) eine Liste der Funktionen jedes der<br />

Verwaltungsratsmitglieder als<br />

Verwaltungsratsmitglied und Gesellschafter<br />

während der letzten fünf Jahre unter Angabe<br />

derjenigen, die gegenwärtig bestehen.<br />

Exemplare der vorgenannten Dokumente sind auf<br />

Anfrage beim Manager erhältlich; im Falle der<br />

Buchstaben (b) und (c) ist die Gebühr fällig, die der<br />

Manager für angemessen hält, mit Ausnahme der<br />

Treuhandurkunde, die kostenlos erhältlich ist. Kopien der<br />

Dokumente (a) bis (d) werden während eines Zeitraums<br />

von 14 Tagen nach dem Datum dieses Dokuments bei<br />

den Niederlassungen des Börsennotierungsbeauftragten<br />

bereitgehalten.<br />

Abwicklung<br />

Der Fonds und jeder Teilfonds können unter den<br />

folgenden Umständen geschlossen werden:<br />

(a) vom Treuhänder, wenn sich zeigt, dass<br />

(i) der Manager in Liquidation geht (mit<br />

Ausnahme einer freiwilligen Liquidation zum<br />

Zwecke der Umstrukturierung oder<br />

Verschmelzung unter Bedingungen, denen der<br />

Treuhänder zuvor schriftlich zugestimmt hat),<br />

seine Geschäftstätigkeit einstellt oder (nach<br />

vernünftiger Einschätzung des Treuhänders)<br />

de facto unter die Kontrolle eines<br />

Unternehmens oder einer Person gerät, die der<br />

Treuhänder begründeterweise nicht billigt, oder<br />

wenn über Vermögenswerte des Managers ein<br />

Verwalter bestellt wird oder für den Manager<br />

ein Prüfer gemäß dem Companies<br />

(Amendment) Act von 1990 in der aktuellen<br />

Fassung bestellt wird oder wenn der Manager<br />

die Geschäftstätigkeit eingestellt hat;<br />

(ii) der Manager oder seine Beauftragten nach<br />

begründeter Ansicht des Treuhänders nicht in<br />

der Lage sind, ihre Aufgaben zufriedenstellend<br />

zu erfüllen, oder ihre Aufgaben tatsächlich<br />

nicht zufriedenstellend erfüllen oder irgendeine<br />

andere Handlung unternehmen, die nach<br />

begründeter Ansicht des Treuhänders zum Ziel<br />

hat, den Ruf des Fonds zu schädigen, oder<br />

den Interessen der Anteilinhaber schadet, und<br />

kein Ersatzmanager bestellt wird;<br />

(iii) ein Gesetz verabschiedet wird, durch das eine<br />

Fortführung des Fonds oder eines seiner<br />

Teilfonds nach begründeter Ansicht des<br />

Treuhänders rechtswidrig, nicht praktikabel<br />

oder nicht ratsam wird; oder<br />

(iv) der Manager innerhalb von drei Monaten ab<br />

dem Tag, an dem der Treuhänder dem<br />

Manager seinen Wunsch, aus dem Amt zu<br />

scheiden, schriftlich mitgeteilt hat, keinen<br />

neuen Treuhänder bestellt hat;<br />

(b) vom Manager, wenn sich zeigt, dass<br />

(i) der Wert eines Teilfonds auf unter<br />

USD 50.000.000 gefallen ist;<br />

(ii) der Treuhänder in Liquidation geht (mit<br />

Ausnahme einer freiwilligen Liquidation zum<br />

Zwecke der Umstrukturierung oder<br />

Verschmelzung unter Bedingungen, denen der<br />

Manager zuvor schriftlich zugestimmt hat),<br />

seine Geschäftstätigkeit einstellt oder (nach<br />

vernünftiger Ansicht des Managers) de facto<br />

unter die Kontrolle eines Unternehmens oder<br />

einer Person gerät, die der Manager<br />

begründeterweise nicht billigt, oder wenn über<br />

Vermögenswerte des Treuhänders ein<br />

| 49


Verwalter bestellt wird oder für den Treuhänder<br />

ein Prüfer gemäß dem Companies<br />

(Amendment) Act von 1990 in der aktuellen<br />

Fassung bestellt wird;<br />

(iii) der Fonds und jeder Teilfonds kein genehmigter<br />

OGAW mehr ist;<br />

(iv) ein Gesetz verabschiedet wird, durch das eine<br />

Fortführung des Fonds oder eines seiner<br />

Teilfonds nach begründeter Ansicht des<br />

Managers rechtswidrig, nicht praktikabel oder<br />

nicht ratsam wird; oder<br />

(v) der Treuhänder innerhalb von drei Monaten ab<br />

dem Tag, an dem der Manager dem Treuhänder<br />

seinen Wunsch, aus dem Amt zu scheiden,<br />

schriftlich mitgeteilt hat, keinen neuen Manager<br />

bestellt hat;<br />

(c) von den Anteilinhabern durch Beschluss auf einer<br />

außerordentlichen Hauptversammlung.<br />

Falls der Treuhänder und der Manager den Fonds oder<br />

einen Teilfonds schließen, müssen sie dies den<br />

Anteilinhabern wenn möglich mit einer Frist von drei<br />

Monaten anzeigen. Falls eine Frist von drei Monaten nicht<br />

eingehalten werden kann, werden der Treuhänder und der<br />

Manager die Schließung so bald wie möglich anzeigen.<br />

Bei Beendigung des Fonds oder eines oder mehrerer<br />

Teilfonds wird der Manager zu dem- bzw. denjenigen<br />

Zeitpunkt(en), die er für angebracht hält, und nach seinem<br />

alleinigen Ermessen die Ausschüttung des gesamten<br />

Nettobarerlöses aus der Veräußerung der Anlagen des<br />

betreffenden Teilfonds und aller zu diesem Zeitpunkt zu<br />

dem betreffenden Teilfonds gehörenden liquiden Mittel,<br />

soweit diese für eine solche Ausschüttung verfügbar sind,<br />

an die Anteilinhaber im anteiligen Verhältnis zu der Anzahl<br />

und Klasse der von ihnen jeweils gehaltenen Anteile jedes<br />

Teilfonds veranlassen.<br />

Vorbehaltlich der OGAW-Vorschriften und entsprechend<br />

den Anforderungen der Zentralbank kann der Fonds oder<br />

einer seiner Teilfonds mit Billigung durch einen<br />

Sonderbeschluss der Anteilinhaber, der entweder dem<br />

Manager eine allgemeine Vollmacht oder eine Vollmacht<br />

für eine bestimmte Vereinbarung erteilt, und der<br />

einstimmigen Zustimmung des Managers mit einem<br />

anderen OGAW (der "aufnehmende Fonds“) verschmelzen<br />

oder die Gesamtheit oder einen Teil des Vermögens des<br />

Fonds oder eines seiner Teilfonds zu der Bedingung auf<br />

den aufnehmenden Fonds übertragen, dass die<br />

Anteilinhaber vom aufnehmenden Fonds als Ausgleich<br />

Anteile in dem Wert erhalten, der dem Wert ihres<br />

Anteilsbestands am Fonds oder einem seiner Teilfonds<br />

entspricht.<br />

Verschiedenes<br />

Weder der Fonds noch einer seiner Teilfonds sind in<br />

Gerichts- oder Schiedsverfahren verwickelt, und dem<br />

Manager sind anhängige oder angedrohte Verfahren oder<br />

Klagen gegen den Fonds oder einen seiner Teilfonds nicht<br />

bekannt.<br />

Zum Datum dieses Prospekts wurden keine Anteile mit<br />

oder ohne Vorbehalt veroptioniert.<br />

Kein Verwaltungsratsmitglied des Managers hat oder<br />

hatte bis zum Datum dieses Prospekts ein direktes<br />

Interesse an der Förderung des Vertriebs des Fonds oder<br />

an einer von dem Fonds durchgeführten Transaktion, das<br />

seiner Natur oder seinen Umständen nach ungewöhnlich<br />

oder für die Geschäftstätigkeit des Fonds wesentlich<br />

wäre, oder an zum Datum dieses Dokuments<br />

bestehenden Verträgen oder Vereinbarungen des Fonds.<br />

Kein gegenwärtiges Verwaltungsratsmitglied des<br />

Managers oder eine mit einem Verwaltungsratsmitglied<br />

des Managers verbundene Person besitzt wirtschaftliche<br />

oder nicht wirtschaftliche Interessen an den Notierten<br />

Anteilen.<br />

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ANHANG<br />

LISTE ANERKANNTER BÖRSEN<br />

In der folgenden Liste sind die geregelten<br />

Wertpapierbörsen und Märkte genannt, an denen das<br />

Vermögen des Fonds jeweils angelegt werden darf; sie ist<br />

gemäß den Vorschriften der Zentralbank aufgestellt. Mit<br />

Ausnahme der zulässigen Anlagen in nicht notierten<br />

Wertpapieren oder Anteilen von Einrichtungen für<br />

gemeinsame Anlagen des offenen Typs sind die Anlagen<br />

auf die im Folgenden genannten Wertpapierbörsen und<br />

Märkte beschränkt. Die Zentralbank gibt keine Liste<br />

genehmigter Wertpapierbörsen oder Märkte heraus.<br />

(i) Alle Börsen in einem EU-Mitgliedstaat, Australien, der<br />

Schweiz, Norwegen, Neuseeland, den Vereinigten<br />

Staaten von Amerika, Kanada und Japan;<br />

(ii) Argentinien - Bolsa de Comercio de Buenos Aires<br />

(BCBA)<br />

Argentinien - Mercado Abierto Electrónico (MAE)<br />

Bahrain - Bahrain Stock Exchange<br />

Bangladesch - Dhaka Stock Exchange<br />

Bangladesch - Chittagong Stock Exchange<br />

Benin - Bourse Régionale des Valeurs Mobilières<br />

(BRVM)<br />

Bermuda - Bermuda Stock Exchange<br />

Bolivien - Bolsa Boliviana de Valores<br />

Botswana - Botswana Stock Exchange<br />

Brasilien - Bolsa Brasileira de Futuros<br />

Brasilien - Bolsa de Mercadorias e Futuros (BM&F)<br />

Brasilien - Bolsa de Valores de São Paulo<br />

(BOVESPA)<br />

Brasilien - Sociedade Operadora de Mercado de<br />

Ativos (SOMA)<br />

Burkina Faso - Bourse Régionale des Valeurs<br />

Mobilières (BRVM)<br />

Kaimaninseln - Cayman Islands Stock Exchange<br />

Chile - Bolsa de Comercio de Santiago<br />

Chile - Bolsa de Valparaiso<br />

Chile - Bolsa Electrónica de Chile<br />

Volksrep. China - Shanghai Stock Exchange<br />

Volksrep. China - Shenzhen Stock Exchange<br />

Kolumbien - Bolsa de Valores de Columbia<br />

Costa Rica - Bolsa Nacional de Valores<br />

Kroatien - Varazdin Stock Exchange<br />

Kroatien - Zagreb Stock Exchange<br />

Ekuador – Bolsa de Valores de Guayaquil<br />

Ekuador - Bolsa de Valores de Quito CC<br />

Ägypten - Alexandria Stock Exchange<br />

Ägypten - Cairo Stock Exchange<br />

Ghana - Ghana Stock Exchange<br />

Guinea-Bissau - Bourse Régionale des Valeurs Mobilières<br />

(BRVM)<br />

Hongkong - Hong Kong Exchanges and Clearing<br />

Ltd.(HKEx)<br />

Hongkong - Hong Kong Futures Exchange<br />

Hongkong - HK Growth Enterprise Market<br />

Hongkong - Stock Exchange of Hong Kong (SEHK)<br />

Island - Iceland Stock Exchange<br />

Indien - BSE, The Bombay (Mumbai) Stock Exchange<br />

Indien - National Stock Exchange of India<br />

Indonesien - Jakarta Stock Exchange<br />

Indonesien - Surabaya Stock Exchange<br />

Israel - Tel-Aviv Stock Exchange<br />

Elfenbeinküste - Bourse Régionale des Valeurs Mobilières<br />

(BRVM)<br />

Jamaika - Jamaican Stock Exchange<br />

Jordanien - Amman Stock Exchange<br />

Kasachstan (Rep.) - Kazakhstan Stock Exchange<br />

Kenia - Nairobi Stock Exchange<br />

Libanon - Beirut Stock Exchange<br />

Malaysia - Bursa Malaysia Berhad<br />

Malaysia – Bursa Malaysia Derivatives Berhad / Malaysian<br />

Derivatives Exchange (MDEX)<br />

Malaysia - Kuala Lumpur Second Board<br />

Malaysia - Malaysian Exchange of Securities Dealing<br />

& Automated Quotation Bhd (MESDAQ)<br />

Mali - Bourse Régionale des Valeurs Mobilières<br />

(BRVM)<br />

Mauritius - Stock Exchange of Mauritius<br />

Mexiko - Bolsa Mexicana de Valores<br />

Mexiko - Mercada Mexicana de Derivados<br />

Marokko - Société de la Bourse des Valeurs de<br />

Casablanca / Bourse de Casablanca<br />

Namibia - Namibian Stock Exchange<br />

Neuseeland - New Zealand Futures and Options Exchange<br />

Ltd.<br />

Neuseeland - New Zealand Stock Exchange<br />

Ltd.(NZX)<br />

Niger - Bourse Régionale des Valeurs Mobilières<br />

(BRVM)<br />

Nigeria - Nigerian Stock Exchange<br />

Oman - Muscat Securities Market<br />

Pakistan - Islamabad Stock Exchange<br />

Pakistan - Karachi Stock Exchange<br />

Pakistan - Lahore Stock Exchange<br />

Palästina - Palestine Securities Exchange<br />

Panama - Bolsa de Valores de Panamá (BVP)<br />

Peru - Bolsa de Valores de Lima<br />

Peru - Bolsa de Productos de Lima<br />

Philippinen - Philippine Stock Exchange<br />

Philippinen - Philippine Dealing and Exchange Corp<br />

(PDEX)<br />

Qatar - Doha Securities Exchange<br />

Russland - Moscow Interbank Currency Exchange<br />

(MIC Ex)<br />

Russland - RTS1<br />

Russland - RTS2<br />

Saudiarabien - Tadawul - Saudi Arabian Monetary Authority<br />

Serbien - Belgrade Stock Exchange<br />

Senegal - Bourse Régionale des Valeurs Mobilières<br />

(BRVM)<br />

Singapur - Central Limit Order Book International<br />

(CLOB)<br />

Singapur - Singapore Exchange (SGX)<br />

Singapur - Stock Exchange of Singapore Dealing and<br />

Automated Quotation System (SESDAQ)<br />

Südafrika - Alternative Exchange (Alt-X)<br />

Südafrika - Bond Exchange of South Africa (BESA)<br />

Südafrika - Equity Options Market (EOM), a division<br />

of JSE<br />

Südafrika - South Africa Futures Exchange (SAFEX),<br />

a division of JSE<br />

Südafrika - JSE Securities Exchange South Africa<br />

Südkorea - Korea Futures Exchange (KOFEX)<br />

| 51


Südkorea - Korea Stock Exchange (KSX)<br />

Südkorea - Korean Securities Dealers Association Automated<br />

Quotation (KOSDAQ)<br />

Sri Lanka - Colombo Stock Exchange<br />

Swaziland - Swaziland Stock Exchange<br />

Taiwan (Republik China) - GreTai Securities Market<br />

(GTSM)<br />

Taiwan (Republik China) - Taiwan Stock Exchange<br />

Thailand - Market for Alternative Investments<br />

Thailand - Stock Exchange of Thailand<br />

Togo - Bourse Régionale des Valeurs Mobilières<br />

(BRVM)<br />

Trinidad & Tobago - Trinidad & Tobago Stock Exchange<br />

Tunesien - Bourse des Valeurs Mobilières de Tunis<br />

Türkei - Istanbul Stock Exchange<br />

Uganda - Uganda Stock Exchange<br />

Ukraine - Crimea Stock Exchange<br />

Ukraine - Donetsk Stock Exchange<br />

Ukraine - Persha Fondova Torgovelna Systema<br />

(PFTS)<br />

Ukraine - Kiev Stock Exchange<br />

Ukraine - Ukrainian Stock Exchange<br />

Ukraine - Ukrainian Interbank Currency Exchange<br />

(UICE)<br />

Vereinigte Arabische Emirate - Dubai Financial<br />

Market<br />

Uruguay - Bolsa de Valores de Montevideo (BVM)<br />

Venezuela - Bolsa de Valores de Caracas<br />

Vietnam - Securities Trading Center (STC), Ho Chi<br />

Minh City<br />

Sambia - Lusaka Stock Exchange (LuSE);<br />

die vorgenannten Märkte und Börsen wurden<br />

entsprechend den Vorschriften der Zentralbank<br />

aufgeführt, die selbst keine Liste genehmigter Märkte<br />

herausgibt;<br />

(iii) die folgenden Märkte:<br />

MICEX (nur Aktienwerte, die auf Level 1 oder Level 2<br />

gehandelt werden);<br />

RTS1 (nur Aktienwerte, die auf Level 1 oder Level 2<br />

gehandelt werden);<br />

RTS2 (nur Aktienwerte, die auf Level 1 oder Level 2<br />

gehandelt werden);<br />

der von der International Capital Market Association<br />

organisierte Markt;<br />

der Markt, der von den „notierten Geldmarktinstituten“<br />

(listed money market institutions) betrieben wird, die in<br />

der Publikation der Financial Services Authority „The<br />

Investment Business Interim Prudential Sourcebook“<br />

(mit dem das „Grey Paper" ersetzt wird) in der jeweils<br />

aktuellen Fassung genannt sind;<br />

AIM – der von der London Stock Exchange<br />

beaufsichtigte und betriebene Alternative Investment<br />

Market im Vereinigten Königreich;<br />

der OTC-Markt in Japan, der von der Securities<br />

Dealers Association of Japan beaufsichtigt wird;<br />

NASDAQ in den Vereinigten Staaten;<br />

der Markt in US-Staatstiteln, der von Primärhändlern<br />

betrieben wird, die von der Federal Reserve Bank of<br />

New York beaufsichtigt werden;<br />

der von der National Association of Securities Dealers<br />

Inc. beaufsichtigte OTC-Markt in den Vereinigten<br />

Staaten (auch genannt der von Primär- und<br />

Sekundärhändlern, die von der Securities and<br />

Exchange Commission und von der National<br />

Association of Securities Dealers beaufsichtigt<br />

werden, (und von Bankinstituten, die vom US<br />

Comptroller of the Currency, dem Federal Reserve<br />

System oder der Federal Deposit Insurance<br />

Corporation beaufsichtigt werden) betriebene OTC-<br />

Markt in den Vereinigten Staaten);<br />

der französische Markt für "Titres de Créances<br />

Négociables" (OTC-Markt in marktfähigen<br />

Schuldtiteln);<br />

NASDAQ Europe; dies ist ein kürzlich geschaffener<br />

Markt, dessen allgemeines Liquiditätsniveau<br />

möglicherweise nicht dem etablierterer Börsen<br />

entspricht;<br />

der OTC-Markt für kanadische Staatsanleihen, der<br />

von der Investment Dealers Association of Canada<br />

beaufsichtigt wird.<br />

SESDAQ (das zweite Level der Singapore Stock<br />

Exchange);<br />

alle Derivatebörsen, an denen zulässige DFIs notiert<br />

oder gehandelt werden können:<br />

- in einem Mitgliedstaat<br />

- in einem der Mitgliedstaaten des Europäischen<br />

Wirtschaftsraums (EWR) (EU-Mitgliedstaaten,<br />

Norwegen, Island und Liechtenstein);<br />

- in den Vereinigten Staaten von Amerika an der Chicago<br />

Board of Trade, der Chicago Board Options<br />

Exchange; der Chicago Mercantile Exchange; der<br />

Eurex US; der New York Futures Exchange; der<br />

New York Board of Trade; der New York Mercantile<br />

Exchange;<br />

- in China an der Shanghai Futures Exchange;<br />

- in Hongkong an der Hong Kong Futures Exchange;<br />

- in Japan an der Osaka Securities Exchange; der<br />

Tokyo International Financial Futures Exchange; der<br />

Tokyo Stock Exchange;<br />

- in Neuseeland an der New Zealand Futures and Options<br />

Exchange;<br />

- in Singapur an der Singapore International Monetary<br />

Exchange; der Singapore Commodity Exchange.<br />

Lediglich für die Zwecke der Ermittlung des Wertes der<br />

Vermögenswerte des Fonds soll der Begriff „anerkannte<br />

Börse“ bei allen Termin- oder Optionskontrakten, die vom<br />

Fonds zur effizienten Vermögensverwaltung oder zum<br />

Schutz gegen Wechselkursrisiken eingesetzt werden, alle<br />

organisierten Börsen oder Märkte einschließen, an denen<br />

diese Termin- oder Optionskontrakte regelmäßig<br />

gehandelt werden.<br />

| 52


NACHTRAG 1<br />

PineBridge American Equity Fund<br />

Nachtrag 1 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />

PineBridge Global Funds<br />

Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />

den PineBridge American Equity Fund (der „Teilfonds“),<br />

einen Teilfonds von PineBridge Global Funds (der<br />

„Fonds“), einem offenen Investmentfonds in Form eines<br />

Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von der<br />

Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />

zugelassen wurde.<br />

Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />

29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />

dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />

Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />

allgemeinen Beschreibung<br />

- des Fonds und seines Managements und seiner<br />

Verwaltung,<br />

- seiner Anlagebeschränkungen und<br />

Kreditaufnahmebefugnisse,<br />

- seiner allgemeinen Management- und<br />

Fondsgebühren,<br />

- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />

Anteilinhaber,<br />

- seiner Risikofaktoren, und<br />

- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />

gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />

Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />

Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />

Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />

Verantwortung für die im Prospekt und in diesem<br />

Nachtrag enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen<br />

und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle<br />

angemessene Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />

gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />

Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />

dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />

Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />

Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />

Eine Anlage im Teilfonds sollte keinen wesentlichen<br />

Teil eines Anlageportefeuilles ausmachen und ist<br />

möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet.<br />

1. Anlageverwalter<br />

Der Manager hat die PineBridge Investments LLC, c/o<br />

CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400,<br />

Wilmington, DE 19808, USA (registrierte Anschrift) und<br />

399 Park Avenue, 4 th Floor, New York, NY 10022, USA<br />

(Geschäftsanschrift) zum Anlageverwalter des Teilfonds<br />

bestellt. Der Anlageverwalter trägt die Verantwortung<br />

für die Verwaltung des Vermögens des Teilfonds im<br />

Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />

Der Anlageverwalter ist ein in den USA ansässiger und<br />

den Vorschriften der Securities and Exchange<br />

Commission unterliegender Investmentmanager und<br />

eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der<br />

BridePartners, L.P. Zum 31. Dezember 2010 hatte<br />

dieser Vermögenswerte in Höhe von USD 44 Mrd. unter<br />

Verwaltung.<br />

PineBridge American Equity Fund<br />

Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />

der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />

bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />

Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />

an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />

Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />

tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />

Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />

Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />

Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />

Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />

festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />

Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />

eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

2. Anlageziel<br />

Das Anlageziel des Teilfonds ist langfristiger<br />

Kapitalzuwachs mittels eines diversifizierten<br />

Portefeuilles durch Anlage in Aktien und<br />

aktienbezogenen Wertpapieren von Unternehmen, von<br />

denen mindestens 90 % Vermögenswerte, Produkte<br />

oder Geschäfte haben, die in den USA angesiedelt sind<br />

oder die im Russell 1000 Index enthalten sind. Bis zu<br />

10 % des Wertes des Teilfonds können in anderen<br />

Unternehmen angelegt werden, die an einer US-<br />

Wertpapierbörse notiert werden.<br />

Der Russell 1000 Index wird von der Russell<br />

Investment Group zusammengestellt, um ein<br />

umfassendes und unvoreingenommenes Barometer für<br />

das Segment der Unternehmen mit hoher<br />

Marktkapitalisierung innerhalb der Gesamtheit des US-<br />

Aktienmarkts zu schaffen, und wird jährlich vollständig<br />

neu zusammengestellt, um zu gewährleisten, dass<br />

neue und wachsende Unternehmen widergespiegelt<br />

werden.<br />

3. Anlagepolitik<br />

Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />

Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />

Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />

Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />

Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />

Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />

Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />

Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />

weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />

erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />

erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />

ist.<br />

Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />

Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />

Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />

Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />

des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />

Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />

künftiger Aussichten führt.<br />

Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />

Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />

folgt klassifiziert:<br />

1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />

(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />

Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />

erfahren).<br />

2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />

3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />

| 53


4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />

stabile Situation, (b) zyklische Situation und (c)<br />

Trendwende-Situation unterteilt werden.<br />

Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />

Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />

qualitative Kriterien verwendet.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />

Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />

wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />

Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />

ausgestattet sind, anlegen.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />

Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem<br />

LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil des<br />

Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />

und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />

Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />

Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />

werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />

mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />

notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />

darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />

Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />

Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />

Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />

zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />

Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />

Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />

zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />

zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />

Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />

Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />

Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />

Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />

gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />

Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />

Barausgleich erfüllt werden.<br />

Der Teilfonds kann in American Depository Receipts,<br />

International Depository Receipts und Global<br />

Depository Receipts (ADRs/IDRs/GDRs) anlegen, die<br />

an einer anerkannten Börse gemäß Anhang I zum<br />

Prospekt notiert werden. Solche Anlagen müssen mit<br />

dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />

Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />

Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />

gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />

(REITs) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />

Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt.<br />

Solche Einrichtungen müssen die Kriterien der<br />

Guidance Note 2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITs im<br />

Sekundärmarkt zu handeln, kann stärker begrenzt sein<br />

als bei anderen Aktien.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />

ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />

Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />

an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />

gehandelt werden), die von einer internationalen<br />

Rating-Agentur als „investment grade“ eingestuft sind.<br />

Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />

PineBridge American Equity Fund<br />

anderem kurzfristige Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen<br />

(wie Commercial Paper mit festem oder variablem<br />

Zinssatz), Schuldtitel von Banken oder anderen<br />

Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />

Einlagenzertifikate und Bankakzepte), von<br />

supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />

Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />

Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />

besicherte Wertpapiere gehören.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />

halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />

vorgeschrieben sind.<br />

Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />

Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />

Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />

abschließen, um das Währungsrisiko der<br />

zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />

Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />

den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />

Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />

Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />

absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />

Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />

gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />

Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />

erheblich beeinflusst werden.<br />

Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />

sich durch den Abschluss von<br />

Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />

Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />

Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />

Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />

Teilfonds wird am Standard & Poor’s 500 Total Return<br />

Index (der „Index“) gemessen. Der Index ist ein<br />

marktgewichteter Total-Return-Index, der den<br />

gesamten Marktwert von 500 an der New York Stock<br />

Exchange gehandelten Stammaktien repräsentiert.<br />

Der Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen,<br />

dass es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles<br />

des Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig<br />

oder wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />

nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />

Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />

gehaltener Vermögenswerte mittels<br />

Devisentermingeschäften und<br />

Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />

Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />

Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />

Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />

Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />

jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />

außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />

einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />

Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />

dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />

betreffende Engagement geworden ist. Die<br />

Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />

nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />

in Kenntnis gesetzt.<br />

Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />

wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />

| 54


mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />

der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />

Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />

werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />

Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />

Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />

der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />

angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />

ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />

Änderung zurückgeben können.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />

in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />

höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />

investiert ist.<br />

Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />

unter der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />

Prospekt aufgeführten Anlagebeschränkungen.<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />

des Teilfonds erreicht wird.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />

ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Anfrage<br />

zusätzliche Informationen zu den angewandten<br />

Verfahren zur Risikosteuerung zukommen lassen,<br />

einschließlich der Höhe der geltenden Grenzen und der<br />

jüngsten Entwicklungen bei der Risiko- und<br />

Ertragscharakteristik der Hautpanlagekategorien.<br />

Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFI zu<br />

Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />

ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />

entsprechend zu ändern.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />

Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />

Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />

Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />

des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />

wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />

Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />

heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />

börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />

im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />

Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />

Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

nachstehendem Abschnitt 5 aufgeführt und umfassen:<br />

Volatilitätsrisiko. Diese Risikofaktoren stellen<br />

möglicherweise keine vollständige Aufzählung aller<br />

Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in dem<br />

Teilfonds verbunden sind.<br />

4. Anlagebeschränkungen<br />

Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />

entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />

Hauptteil des Prospekts.<br />

Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />

Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />

PineBridge American Equity Fund<br />

Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />

es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />

Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />

ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />

Anlagebeschränkungen:<br />

● Der Teilfonds darf keine ungedeckten Verkäufe<br />

von Derivaten vornehmen.<br />

● Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen des<br />

Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />

übersteigen; der Gesamtwert der offenen Short-<br />

Positionen in Derivaten darf den Gesamtmarktwert<br />

der entsprechenden Wertpapiere, die von dem<br />

Teilfonds gehalten werden müssen, nicht<br />

übersteigen.<br />

● Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />

seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />

möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />

Finanzaufsichtskommission (Financial Supervisory<br />

Commission) einholen.<br />

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />

Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />

gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />

Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />

Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />

Zentralbank entspricht.<br />

5. Zusätzlicher Risikofaktor<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Daneben gilt der folgende<br />

zusätzliche Risikofaktor für den Teilfonds. Die<br />

Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />

Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />

können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />

sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />

„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />

geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />

Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

und des derzeit geringen oder fehlenden<br />

Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />

Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />

bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />

anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />

gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />

Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />

erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />

denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />

sein.<br />

6. Beantragung von Anteilen<br />

Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />

derzeit angeboten werden:<br />

Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse A1 in Euro<br />

Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse C1 in Euro<br />

Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />

| 55


Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />

Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />

Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse X1 in Euro<br />

Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A und der Klasse Y sind derzeit im<br />

Umlauf und können zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />

der betreffenden Klasse gezeichnet werden.<br />

Anteile der Klasse A1, Klasse A2 und Klasse A3<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu Euro 12,50, STG 12,50 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />

C3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />

12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />

30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse Y1, Klasse Y2 und Klasse Y3<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu Euro 100, STG 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />

X3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />

100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />

X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />

gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />

dem Manager oder seinem Beauftragten<br />

abgeschlossen haben.<br />

Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />

sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />

Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />

seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />

Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />

Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />

der betreffenden Klasse auszugeben.<br />

7. Anforderungen bezüglich<br />

Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />

Mindestfolgezeichnung und<br />

Mindestrücknahme<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

PineBridge American Equity Fund<br />

folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />

Mindestbestände:<br />

Anteile der Klasse A USD 1.000<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse C USD 1.000<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse H USD 1.000<br />

Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />

Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />

Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gilt<br />

folgende Mindestfolgezeichnung und<br />

Mindestrücknahme:<br />

Anteile der Klasse A USD 250<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse A2 STG 250<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse C USD 250<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse C2 STG 250<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse H USD 250<br />

Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />

Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />

Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />

Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />

8. Handelstag<br />

Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />

9. Management- und Fondsgebühren<br />

Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />

an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />

nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />

Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />

nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />

Anteile der Klasse A 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A1 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A2 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A3 1,30 %<br />

Anteile der Klasse C 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C1 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />

| 56


Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />

Anteile der Klasse H 4,00 %<br />

Anteile der Klasse Y 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y1 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y2 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y3 1,00 %<br />

Anteile der Klasse YD 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y1D 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y3D 1,00 %<br />

Anteile der Klasse X 0 %<br />

Anteile der Klasse X1 0 %<br />

Anteile der Klasse X2 0 %<br />

Anteile der Klasse X3 0 %<br />

Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />

Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und<br />

unterliegen einer höheren Managementgebühr als<br />

andere Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die<br />

für lateinamerikanische Länder gelten.<br />

Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2 und<br />

Klasse A3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />

der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />

eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />

nachträglich fällig.<br />

Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />

dem Ermessen des Managers eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />

zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />

aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />

Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />

Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />

angegeben.<br />

10. Ausschüttungen<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />

und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />

Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />

jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />

Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />

in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />

des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />

den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />

PineBridge American Equity Fund<br />

(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />

Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />

kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />

festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />

festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />

Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

11. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />

12. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments LLC, geändert durch<br />

eine Ergänzungsvereinbarung vom 13.<br />

Dezember 2005 sowie einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom<br />

7. April 2010, nach dem letztere zum<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

29. März 2011<br />

| 57


SUPPLEMENT 2<br />

PineBridge Asia Balanced Fund<br />

Supplement 2 to the Prospectus dated 29 March, 2011<br />

for PineBridge Global Funds<br />

This Supplement contains specific information in relation to<br />

PineBridge Asia Balanced Fund (the "Sub-Fund"), a subfund<br />

of PineBridge Global Funds (the "Fund") an openended<br />

umbrella unit trust authorised by the Central Bank<br />

pursuant to the Regulations.<br />

This Supplement forms part of and should be read in<br />

conjunction with the Prospectus for the Fund dated 29<br />

March, 2011 and any Supplements thereto, which contains<br />

the general description of:<br />

- the Fund and its management and administration;<br />

- its investment restrictions and borrowing powers;<br />

- its general management and Fund charges;<br />

- the taxation of the Fund and of its Unitholders;<br />

- its risk factors; and<br />

- names of all other sub-funds of the Fund<br />

which is available from the Manager at 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Ireland.<br />

PineBridge Investments Ireland Limited is the Manager of<br />

the Fund. The Directors of the Manager are set out in the<br />

main body of the Prospectus.<br />

The Directors of the Manager accept responsibility for the<br />

information contained in the Prospectus and this Supplement.<br />

To the best of the knowledge and belief of the Directors<br />

(who have taken all reasonable care to ensure that<br />

such is the case) such information is in accordance with<br />

the facts and does not omit anything likely to affect the<br />

import of such information. The Directors accept responsibility<br />

accordingly.<br />

The audited financial information for the Fund will be sent<br />

on request to any Unitholder.<br />

An investment in the Sub-Fund should not constitute a<br />

substantial proportion of an investment portfolio and<br />

may not be appropriate for all investors.<br />

The Sub-Fund may invest in FDI for investment purposes<br />

as specified in this Supplement.<br />

Definitions<br />

"Asian Region" includes Bangladesh, Hong Kong, India,<br />

Indonesia, South Korea, Malaysia, Pakistan, The People's<br />

Republic of China, The Philippines, Singapore, Sri Lanka,<br />

Taiwan and Thailand.<br />

1. The Investment Manager<br />

The Manager has appointed PineBridge Investments Asia<br />

Limited, Clarendon House,2 Church Street, Hamilton HM<br />

11, Bermuda (registered address) and Level 31, Three<br />

Pacific Place, 1 Queen’s Road East, Hong Kong (business<br />

address) to act as investment manager to the Sub-Fund.<br />

The Investment Manager has the responsibility for the<br />

PineBridge Asia Balanced Fund<br />

investment management, on a discretionary basis, of the<br />

assets of the Sub-Fund.<br />

The Investment Manager is incorporated in Bermuda and<br />

based in Hong Kong, manages investment portfolios in<br />

Hong Kong, Singapore, Malaysia, Thailand, Taiwan, South<br />

Korea, the Philippines, Indonesia, India and Australia.<br />

There are investment professionals of PineBridge Investments<br />

companies in all of these locations except Indonesia.<br />

As at 31 December, 2010 the Investment Manager<br />

had USD 10.48 billion assets under management.<br />

The Investment Manager is a wholly owned subsidiary of<br />

Bridge Partners and is also a member company of Pine-<br />

Bridge Investments. PineBridge Investments provides<br />

investment advice and markets asset management products<br />

and services to its clients around the world. It operates<br />

as a multi-strategy investment manager in 32 countries<br />

and jurisdictions, with USD 82.1 billion in assets under<br />

management as of 31 December, 2010. PineBridge<br />

Investments is a leading asset manager with long-term<br />

track records across listed equity, fixed income and alternative<br />

investments strategies, and a rich heritage managing<br />

assets for one of the world’s largest insurance and<br />

financial services companies.<br />

2. Investment Objective<br />

The Sub-Fund will be managed to provide investors with<br />

income and long-term capital appreciation through investment<br />

in equities, equity-related securities and debt securities<br />

of Asian issuers in the Asian Region.<br />

3. Investment Policy<br />

The Sub-Fund will, under normal market conditions, invest<br />

the majority of its total assets in a broad range of equity<br />

and equity-related securities of Asian companies i.e. companies<br />

whose assets, products or operations are in Asia<br />

and debt securities of Asian issuers, including commercial<br />

paper, bonds or other debt instruments issued or guaranteed<br />

by Asian corporations or entities, obligations of supranational<br />

community, regional or world institutions or organisations<br />

issued or guaranteed by Asian government or<br />

governmental subdivisions, certificates of deposit, bankers<br />

acceptances issued or supported by the credit of Asian<br />

banks.<br />

The Sub-Fund will invest in fixed and / or floating rate debt<br />

securities of varying maturities. The percentage of debt<br />

securities with a credit rating of less than BBB by Standard<br />

and Poor's Corporation, or equivalent by Moody's or other<br />

rating agency will be similar to that of the HSBC Asian US<br />

Dollar Bond Total Return Index. Where no rating is available,<br />

the Manager, with the advice of the Investment Manager,<br />

may assign its own rating, which must be deemed to<br />

be the equivalent of the previously mentioned Standard<br />

and Poor's, Moody's or other agency rating.<br />

A major proportion of the Sub-Fund's assets will be invested<br />

in large, well established companies with the remainder<br />

being invested in smaller companies.<br />

The Investment Manager believes that the performance of<br />

equities over longer periods of time is driven by the pro-<br />

| 58


gression of earnings. The Sub-Fund will strive to add value<br />

by identifying stocks with superior sustainable earnings<br />

performance. The stock selection will also be influenced by<br />

valuation levels, but only to the extent that factors have<br />

been identified which are expected to drive valuation potential<br />

to be realised in terms of earnings progression.<br />

On a regional basis, the investment universe is categorised<br />

according to growth potential. This classification<br />

process incorporates the background of each company's<br />

historical growth patterns, resulting in an informed assessment<br />

of future prospects.<br />

Companies in the investment universe will be classified as<br />

follows:<br />

1. Exceptional growth prospects (normally, relatively<br />

new companies or companies going through radical transformation).<br />

2. High and stable growth.<br />

3. High but cyclical growth.<br />

4. Low or no growth, which are sub-divided into (a)<br />

stable, (b) cyclical and (c) turn-around situation.<br />

Distinct quantitative and qualitative criteria are set forth for<br />

buy and sell decisions.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />

Bank, invest in equity and equity-related securities<br />

including but not limited to common stock, preferred stock<br />

and securities which are convertible into or exchangeable<br />

for such equity securities, or which carry warrants to purchase<br />

such equity securities.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />

Bank, purchase and sell equity index and equityrelated<br />

instruments including but not limited to LEPOs,<br />

OPALS, PERLES (as outlined in the main body of the<br />

Prospectus), participatory receipts / participatory certificates<br />

and share index notes, each of which may assist in<br />

achieving the investment objective of the Sub-Fund.<br />

Where utilised, LEPOs, OPALS and PERLES will be listed<br />

or traded on one or more of the stock exchanges or recognised<br />

markets on which the Sub-Fund is permitted to invest,<br />

as set out in Appendix I to the Prospectus. These<br />

instruments shall in each case comprise transferable securities<br />

of the issuer, notwithstanding that their value is linked<br />

to an underlying equity or equity index. In practice, the<br />

Sub-Fund will purchase such instruments from an issuer<br />

and the instrument will track the underlying equity or equity<br />

index. It should be noted that the Sub-Fund's exposure in<br />

relation to these instruments will be to the issuer of the<br />

instruments. However, the Sub-Fund will also have an<br />

economic exposure to the underlying securities themselves.<br />

Any LEPOs purchased or sold by the Sub-Fund will<br />

be exercisable at any time over the duration of its life and<br />

may be settled on a cash basis.<br />

The Sub-Fund may invest in American, International, and<br />

Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) which<br />

are listed on a Recognised Exchange as set out in Appendix<br />

I to the Prospectus. Such investments must be in accordance<br />

with the investment objective, investment policy<br />

and investment restrictions of the Sub-Fund.<br />

PineBridge Asia Balanced Fund<br />

The Sub-Fund may invest up to 10% of its Net Asset Value<br />

in regulated collective investment schemes, including real<br />

estate investment trusts (REITs), where the investment<br />

policies of these schemes are consistent with that of the<br />

Sub-Fund and such schemes meet the criteria set out in<br />

Guidance Note 2/03. The ability to trade REITs in the<br />

secondary market can be more limited than other stocks.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />

Bank, hold cash and / or ancillary liquid assets and<br />

may invest in money market instruments (as defined in the<br />

Central Bank's Notices and which may or may not be dealt<br />

on a regulated market), which are rated investment grade<br />

by an international rating agency. Such money market<br />

instruments may include but are not limited to nongovernment<br />

short term obligations (such as fixed or floating<br />

rate commercial paper), obligations of banks or other<br />

depository institutions (such as certificates of deposit and<br />

bankers acceptances), securities issued or otherwise<br />

backed by supranational organisations or by sovereign<br />

governments, their agencies, their instrumentalities and<br />

political sub divisions.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />

Bank, hold deposits with credit institutions as prescribed<br />

in the Central Bank’s Notices.<br />

Where considered appropriate, the Sub-Fund may utilise<br />

collateralised debt obligations ("CDO"), credit default<br />

swaps ("CDS"), or credit linked notes ("CLN") for investment<br />

purposes or for hedging purposes, including protection<br />

against credit or default risks, subject to the conditions<br />

and within the limits laid down by the Central Bank. Such<br />

investments must be in accordance with the investment<br />

objectives, investment policy and investment restrictions of<br />

the Sub-Fund.<br />

A CDO is a security backed by a pool of bonds, loans and<br />

other assets. CDOs do not specialize in one type of debt<br />

and accordingly, a CDO may own corporate bonds, commercial<br />

loans, asset-backed securities, residential mortgage-backed<br />

securities, commercial mortgage-backed<br />

securities, and emerging market debt. The CDO's securities<br />

are typically divided into several classes, or bond<br />

tranches, that have differing levels of investment grade or<br />

credit tolerances. Most CDO issues are structured in a way<br />

that enables the senior bond classes and mezzanine<br />

classes to receive investment-grade credit ratings; credit<br />

risk is shifted to the most junior class of securities. If any<br />

defaults occur in the assets backing a CDO, the senior<br />

bond classes are first in line to receive principal and interest<br />

payments, followed by the mezzanine classes and<br />

finally by the lowest rated (or non-rated) class, which is<br />

known as the equity tranche. The Sub-Fund will invest in<br />

the rated or equity tranches of CDOs and will not be leveraged<br />

as result of such investments.<br />

A CDS is a FDI which operates to mitigate credit risk. The<br />

protection buyer purchases protection from the protection<br />

seller for losses that might be incurred as a result of a<br />

default or other credit event in relation to an underlying<br />

security. The protection buyer pays a premium for the<br />

protection and the protection seller agrees to make a payment<br />

to compensate the protection buyer for losses incurred<br />

upon the occurrence of any one of a number of<br />

| 59


possible specified credit events, as set out in the CDS<br />

agreement. In relation to the use of CDSs the Sub-Fund<br />

may be a protection buyer and / or a protection seller.<br />

A CLN is a security that pays a fixed or floating coupon<br />

during the life of the note (the coupon is linked to the performance<br />

of a reference asset, typically bonds) and which<br />

allows the issuer to transfer a specific credit risk to an<br />

investor. At maturity, the investor receives the par value of<br />

the underlying security unless the referenced credit defaults<br />

or declares bankruptcy, in which case the investor<br />

receives an amount equal to the recovery rate.<br />

The Sub-Fund may also engage in forward foreign exchange<br />

contracts, including non-deliverable forwards, for<br />

investment purposes or for hedging purposes, to alter the<br />

currency exposure of the underlying assets, in accordance<br />

with the limits set out by the Central Bank. The Sub-Fund<br />

may also hedge currency exchange risk by entering into<br />

forward, futures and currency swap contracts and purchasing<br />

and selling put or call options on foreign currency and<br />

on foreign currency futures contracts within the limits set<br />

out by the Central Bank. Because currency positions held<br />

by the Sub-Fund may not correspond with the asset position<br />

held, the performance may be strongly influenced by<br />

movements in the FX rates.<br />

The Sub-Fund may for investment purposes or for hedging<br />

purposes purchase and write call and put options (including<br />

straddles) on securities, securities indices (with reference<br />

to bonds) and currencies and enter into equity and<br />

bond index futures contracts and use options (including<br />

straddles) on such futures contracts.<br />

The performance of the Sub-Fund’s portfolio of investments<br />

will be measured against a blended index of 70% of<br />

the MSCI AC (All Country) Asia ex-Japan Daily Total Return<br />

Index and 30% of the HSBC Asian US Dollar Bond<br />

Total Return Index (the "Indices"). The MSCI AC (All<br />

Country) Asia ex-Japan Daily Total Return Index is a free<br />

float-adjusted market capitalisation index that is designed<br />

to measure equity market performance in Asia, excluding<br />

Japan. The HSBC Asian US Dollar Bond Total Return<br />

Index is a benchmark tracking the return of an Asian bond<br />

portfolio. It consists mainly of US dollar-denominated fixed<br />

rate straight bonds. The Investment Manager may consider<br />

that, where the Sub-Fund's portfolio make up is different<br />

to that of the Indices, it is necessary or desirable to<br />

replicate the currency exposure of the Indices and therefore<br />

the Investment Manager is entitled to alter the currency<br />

exposure characteristics of certain of the assets held<br />

within the Sub-Fund through the use of forward and futures<br />

currency contracts so that, whilst its own determination of<br />

portfolio make up may be reflected in the actual portfolio<br />

make up, the currency exposure can reflect that of the<br />

Indices.<br />

The Investment Manager is, however, entitled at any time<br />

to change the Indices where, for reasons outside the Investment<br />

Manager's control, the Indices have been replaced<br />

by another index or where another index may reasonably<br />

be considered by the Investment Manager to have<br />

become the industry standard for the relevant exposure.<br />

Unitholders will be advised of any change in the Indices in<br />

the next annual or half-yearly report of the Fund.<br />

PineBridge Asia Balanced Fund<br />

Any changes to the investment objective of the Sub-Fund<br />

and any material changes to the investment policy may not<br />

be made without the prior written approval on the basis of<br />

a majority of votes cast at a general meeting of Unitholders<br />

of the Sub-Fund. Any such changes may not be made<br />

without the approval of the Central Bank. In the event of a<br />

change in investment objective and / or a change to the<br />

investment policy, a reasonable notification period will be<br />

provided by the Manager to enable Unitholders to redeem<br />

their Units prior to implementation of such change.<br />

The Sub-Fund will be managed so as to be fully invested,<br />

other than during periods where the Investment Manager<br />

believes that a larger cash position is warranted.<br />

The Sub-Fund’s investments are subject to the investment<br />

restrictions as set out in the section of the Prospectus<br />

headed "Investment Restrictions".<br />

No assurance can be given that the Sub-Fund's investment<br />

objective will be achieved.<br />

The use of FDI may create an exposure risk, however, any<br />

exposure arising as a result of the use of FDI's will not<br />

exceed the Net Asset Value of the Sub-Fund (i.e. the Sub-<br />

Fund will not be leveraged in excess of 100% of its Net<br />

Asset Value).<br />

The Manager will employ a risk management process<br />

which will enable it to accurately measure, monitor and<br />

manage the risks attached to financial derivative positions<br />

and details of this process have been provided to the Central<br />

Bank. The Manager will not utilise FDI which have not<br />

been included in the risk management process until such<br />

time as a revised risk management process has been filed<br />

with the Central Bank.<br />

The Manager will, on request, provide supplementary<br />

information to Unitholders relating to the risk management<br />

methods employed, including the quantitative limits that<br />

are applied and any recent developments in the risk and<br />

yield characteristics of the main categories of investments.<br />

An investment in the Sub-Fund should not constitute a<br />

substantial proportion of an investment portfolio and may<br />

not be appropriate for all investors.<br />

A list of the stock exchanges and markets in which the<br />

Sub-Fund is permitted to invest, in accordance with the<br />

requirements of the Central Bank, is contained in Appendix<br />

I to the Prospectus and should be read in conjunction with,<br />

and subject to, the Sub-Fund's investment objective and<br />

investment policy, as detailed above. The Central Bank<br />

does not issue a list of approved markets. With the exception<br />

of permitted investments in unlisted securities, investment<br />

will be restricted to those stock exchanges and markets<br />

listed in Appendix I to the Prospectus.<br />

The risk factors specific to the Sub-Fund are set out in<br />

section 4 below and include Credit Risk, Emerging Markets<br />

Risk, FDI Risk, Fixed Income Securities, Below Investment<br />

Grade Debt Securities, Credit Default Swaps and Volatility<br />

Risk. These risk factors may not be a complete list of all<br />

risk factors associated with an investment in the Sub-Fund.<br />

| 60


4. Additional Risk Factors<br />

The general risk factors set out in the "Risk Factors" section<br />

of the Prospectus apply to the Sub-Fund. In addition,<br />

the following risk factors apply to the Sub-Fund. These risk<br />

factors may not be a complete list of all risk factors associated<br />

with an investment in the Sub-Fund:<br />

Credit Risk: There can be no assurance that the issuers<br />

of securities or other instruments in which a Sub-Fund may<br />

invest will not be subject to credit difficulties, leading to<br />

either the downgrading of such securities or instruments,<br />

or to the loss of some or all of the sums invested in such<br />

securities or instruments or payments due on such securities<br />

or instruments. Sub-Funds may also be exposed to a<br />

credit risk in relation to the counterparties with whom they<br />

transact or place margin or collateral in respect of transactions<br />

in FDI and may bear the risk of counterparty default.<br />

When a Sub-Fund invests in an security or other instrument<br />

which is guaranteed by a bank or other type of financial<br />

institution there can be no assurance that such guarantor<br />

will not itself be subject to credit difficulties, which<br />

may lead to the downgrading of such securities or instruments,<br />

or to the loss of some or all of the sums invested in<br />

such securities or instruments, or payments due on such<br />

securities or instruments.<br />

Emerging Markets Risk: Investment in the securities of<br />

companies in 'emerging' or 'developing' countries, or investment<br />

in certain securities markets in 'emerging' or<br />

'developing' markets may involve a high degree of risk and<br />

may be considered speculative. Risks include (i) greater<br />

risk of expropriation, confiscatory taxation, nationalization,<br />

and social, political and economic instability; (ii) the small<br />

current size of the markets for securities of 'emerging' or<br />

'developing' market issuers and the currently low or nonexistent<br />

volume of trading, resulting in lack of liquidity and<br />

in price volatility; (iii) certain national policies which may<br />

restrict the Sub-Fund's investment opportunities including<br />

restrictions on investing in issuers or industries deemed<br />

sensitive to relevant national interests; (iv) the absence of<br />

developed legal structures governing private or foreign<br />

investment and private property; (v) the legal infrastructure<br />

and accounting, auditing and reporting standards in<br />

'emerging' or 'developing' markets may not provide the<br />

same degree of shareholder protection or information to<br />

investors as would generally apply internationally; (vi)<br />

potentially a greater risk regarding the ownership and<br />

custody of securities i.e. in certain countries, ownership is<br />

evidenced by entries in the books of a company or its<br />

registrar. In such instances, no certificates representing<br />

ownership of companies will be held by the Trustee or any<br />

of its local correspondents or in an effective central depository<br />

system; and (vii) 'emerging' or 'developing' markets<br />

may experience significant adverse economic developments,<br />

including substantial depreciation in currency exchange<br />

rates or unstable currency fluctuations, increased<br />

interest rates, or reduced economic growth rates than<br />

investments in securities of issuers based in developed<br />

countries.<br />

The economies of 'emerging' or 'developing’ markets, in<br />

which the Sub-Fund may invest, may differ favourably or<br />

PineBridge Asia Balanced Fund<br />

unfavourably from the economies of industrialised countries.<br />

The economies of 'emerging' or 'developing' countries<br />

are generally heavily dependent on international trade<br />

and have been and may continue to be adversely affected<br />

by trade barriers, exchange controls, managed adjustments<br />

in relative currency values and other protectionist<br />

measures imposed or negotiated by the countries with<br />

which they trade. Investments in 'emerging' or 'developing'<br />

markets entail risks which include the possibility of political<br />

or social instability, adverse changes in investment or<br />

exchange control regulations, expropriation and withholding<br />

of dividends at source. In addition, such securities may<br />

trade with less frequency and volume than securities of<br />

companies and governments of developed, stable nations<br />

and there is also a possibility that redemption of Units<br />

following a redemption request may be delayed due to the<br />

illiquid nature of such investments.<br />

Financial Derivative Instruments: The prices of FDI,<br />

including futures and options, are highly volatile. Price<br />

movements of forward contracts, futures contracts and<br />

other derivative contracts are influenced by, among other<br />

things, interest rates, changing supply and demand relationships,<br />

trade, fiscal, monetary and exchange control<br />

programs and policies of governments, and national and<br />

international political and economic events and policies. In<br />

addition, governments from time to time intervene, directly<br />

and by regulation, in certain markets, particularly markets<br />

in currencies and interest rate related futures and options.<br />

Such intervention is often intended directly to influence<br />

prices and may, together with other factors, cause all of<br />

such markets to move rapidly in the same direction because<br />

of, among other things, interest rate fluctuations.<br />

The use of FDI also involves certain special risks, including:<br />

(1) dependence on the ability to predict movements in<br />

the prices of securities being hedged and movements in<br />

interest rates, (2) imperfect correlation between the price<br />

movements of the derivatives and price movements of<br />

related investments, (3) the fact that skills needed to use<br />

these instruments are different from those needed to select<br />

the Sub-Fund’s securities, (4) the possible absence of a<br />

liquid market for any particular instrument at any particular<br />

time, (5) possible impediments to effective portfolio management<br />

or the ability to meet redemptions, (6) possible<br />

legal risks arising in relation to derivative contract documentation,<br />

particularly issues arising relating to enforceability<br />

of contracts and limitations thereto, (7) settlement<br />

risk as when dealing with futures, forwards, swaps, contracts<br />

for differences the Sub-Fund’s liability may be potentially<br />

unlimited until the position is closed, and (8) counterparty<br />

risk as the use of OTC derivatives, such as futures,<br />

forward contracts, swap agreements and contracts for<br />

differences will expose the Sub-Fund to credit risk with<br />

respect to the counterparty involved.<br />

The Sub-Fund may invest in certain derivative instruments,<br />

which may involve the assumption of obligations as well as<br />

rights and assets. Assets deposited as margin with brokers<br />

may not be held in segregated accounts by the brokers<br />

and may therefore become available to the creditors of<br />

such brokers in the event of their insolvency or bankruptcy.<br />

The Sub-Fund may from time to time utilise both exchange-traded<br />

and OTC credit derivatives as part of its<br />

| 61


investment policy and for hedging purposes. These instruments<br />

may be volatile, involve certain special risks and<br />

expose investors to a high risk of loss. When used for<br />

hedging purposes there may be an imperfect correlation<br />

between these instruments and the underlying investments<br />

or market sectors being hedged. Transactions in OTC<br />

derivatives, such as credit derivatives, may involve additional<br />

risk as there is no exchange market on which to<br />

close out an open position.<br />

Fixed Income Securities: Investment in fixed income<br />

securities is subject to interest rate, sector, security and<br />

credit risks. Lower-rated securities will usually offer higher<br />

yields than higher-rated securities to compensate for the<br />

reduced creditworthiness and increased risk of default that<br />

these securities carry. Lower-rated securities generally<br />

tend to reflect short-term corporate and market developments<br />

to a greater extent than higher-rated securities<br />

which respond primarily to fluctuations in the general level<br />

of interest rates. There are fewer investors in lower-rated<br />

securities and it may be harder to buy and sell such securities<br />

at an optimum time.<br />

The volume of transactions effected in certain international<br />

bond markets may be appreciably below that of the world’s<br />

largest markets, such as the United States. Accordingly,<br />

the Sub-Fund’s investment in such markets may be less<br />

liquid and their prices may be more volatile than comparable<br />

investments in securities trading in markets with larger<br />

trading volumes. Moreover, the settlement periods in certain<br />

markets may be longer than in others which may affect<br />

portfolio liquidity.<br />

Investment grade securities may be subject to the risk of<br />

being downgraded to a rating that is below investment<br />

grade.<br />

Unitholders should note that where investment grade securities<br />

are downgraded to a rating that is below investment<br />

grade after acquisition, there is no specific requirement to<br />

sell such securities unless otherwise stated in the investment<br />

policy outlined above in this Supplement. In the event<br />

of such downgrading, the Manager or its delegates will<br />

promptly analyse such securities and the financials of the<br />

issuer of such securities to determine the action to be<br />

taken (i.e. hold, reduce or buy).<br />

Many fixed income securities especially those issued at<br />

high interest rates provide that the issuer may repay them<br />

early. Issuers often exercise this right when interest rates<br />

decline. Accordingly, holders of securities that are pre-paid<br />

may not benefit fully from the increase in value that other<br />

fixed income securities experience when rates decline.<br />

Furthermore, in such a scenario the Sub-Fund may reinvest<br />

the proceeds of the pay-off at the then current<br />

yields, which will be lower than those paid by the security<br />

that was paid off. Pre-payments may cause losses on<br />

securities purchased at a premium, and unscheduled prepayments,<br />

which will be made at par, will cause the Sub-<br />

Fund to experience loss equal to any unamortized premium.<br />

An investment in sovereign debt securities may be subject<br />

to credit and / or default risks. Particularly high (or increasing)<br />

levels of government fiscal deficit and / or high levels<br />

PineBridge Asia Balanced Fund<br />

of government debts, amongst other factors, may adversely<br />

affect the credit rating of such sovereign debt securities<br />

and may lead to market concerns of higher default<br />

risk. In the unlikely event of downgrading or default, the<br />

value of such securities may be adversely affected resulting<br />

in the loss of some or all of the sums invested in such<br />

securities.<br />

Below Investment Grade Debt Securities: An investment<br />

in high yield securities, or below investment grade<br />

debt securities, meaning securities rated below Baa3 by<br />

Moody’s or below BBB- by Standard and Poor’s, sometimes<br />

referred to as "junk bonds", or low credit quality<br />

securities involves a higher degree of risk than investment<br />

in investment grade debt securities. Issuers of these securities<br />

are often highly leveraged, so that their ability to<br />

service debt obligations during an economic downturn may<br />

be impaired. The lower ratings of securities reflect a<br />

greater possibility of adverse changes in the financial condition<br />

of the issuer, which may impair the ability of the<br />

issuer to make payments of interest and principal. The risk<br />

of loss due to default in payment of interest or principal by<br />

such issuers is significantly greater than in the case of<br />

investment grade securities because such securities frequently<br />

are subordinated to the prior payment of senior<br />

indebtedness. In the case of default or winding up of an<br />

issuer of below investment grade securities, there is a<br />

greater risk that the capital / assets of the issuer will be<br />

insufficient to meet all of its liabilities and the holders of<br />

below investment grade securities, (who rank as unsecured<br />

creditors) could in such circumstances lose their<br />

entire investment. An economic downturn or a period of<br />

rising interest rates could adversely affect the market for<br />

these securities and reduce the Sub-Fund’s ability to sell<br />

these securities.<br />

The market for below investment grade rated securities<br />

may be thinner and less active than that for higher quality<br />

securities which can adversely affect the price at which<br />

securities can be sold. To the extent that there is no regular<br />

secondary market trading for certain lower rated securities,<br />

the investment manager may experience difficulty in<br />

valuing such securities and in turn the Sub-Fund’s assets.<br />

Credit Default Swaps: When the Sub-Fund is the buyer of<br />

a credit default swap, it would be entitled to receive the<br />

agreed-upon value (or par) of a referenced debt obligation<br />

from the counterparty to the swap on the occurrence of<br />

certain credit events in relation to the relevant reference<br />

entity. As consideration, the Sub-Fund would pay to the<br />

counterparty a periodic stream of fixed payments during<br />

the life of the swap if no credit event has occurred, in<br />

which case the Sub-Fund would receive no benefits under<br />

the swap. In circumstances in which the Sub-Fund does<br />

not own the debt securities that are deliverable under a<br />

credit default swap, the Sub-Fund is exposed to the risk<br />

that deliverable securities will not be available in the market,<br />

or will be available only at unfavourable prices. In<br />

certain instances of issuer defaults or restructurings, it has<br />

been unclear under the standard industry documentation<br />

for credit default swaps whether or not a "credit event"<br />

triggering the seller's payment obligation had occurred. In<br />

either of these cases, the Sub-Fund would not be able to<br />

realize the full value of the credit default swap upon a<br />

default by the reference entity. As a seller of credit default<br />

| 62


swaps, the Sub-Fund incurs exposure to the credit of the<br />

reference entity and is subject to many of the same risks it<br />

would incur if it were holding debt securities issued by the<br />

reference entity. However, the Sub-Fund will not have any<br />

legal recourse against the reference entity and will not<br />

benefit from any collateral securing the reference entity's<br />

debt obligations.<br />

Volatility Risk: All markets are subject to volatility based<br />

on prevailing economic conditions. Securities in 'emerging'<br />

or 'developing' markets may involve a higher degree of risk<br />

due to the small current size of the markets for securities<br />

of 'emerging' or 'developing' market issuers and the currently<br />

low or non-existent volume of trading, which could<br />

result in price volatility. Certain economic and political<br />

events in 'emerging' or 'developing' economies, including<br />

changes in foreign exchange policies and current account<br />

positions, could also cause greater volatility in exchange<br />

rates. As stated previously, some of the markets or exchanges<br />

on which a Sub-Fund may invest may prove to be<br />

highly volatile from time to time.<br />

5. Application for Units<br />

The following classes of Unit are currently, or may be,<br />

offered:<br />

Class A Units denominated in US Dollars<br />

Class A1 Units denominated in Euro<br />

Class A2 Units denominated in Sterling<br />

Class A3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class C Units denominated in US Dollars<br />

Class C1 Units denominated in Euro<br />

Class C2 Units denominated in Sterling<br />

Class C3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class H Units denominated in US Dollars<br />

Class Y Units denominated in US Dollars<br />

Class Y1 Units denominated in Euro<br />

Class Y2 Units denominated in Sterling<br />

Class Y3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class YD Units denominated in US Dollars<br />

Class Y1D Units denominated in Euro<br />

Class Y3D Units denominated in Japanese Yen<br />

Class X Units denominated in US Dollars<br />

Class X1 Units denominated in Euro<br />

Class X2 Units denominated in Sterling<br />

Class X3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class L Units denominated in US Dollars<br />

Class L Units are currently in issue and are available for<br />

subscription at the Net Asset Value.<br />

Class A, Class A1, Class A2 and Class A3 Units are being<br />

offered to investors at USD12.50, Euro12.50, STG12.50<br />

and JPY 1,500 respectively during the Initial Offer Period<br />

which has commenced and will close on 30 June, 2011 at<br />

noon (Irish time).<br />

Class C, Class C1, Class C2 and Class C3 Units are being<br />

PineBridge Asia Balanced Fund<br />

offered to investors at USD12.50, Euro12.50, STG12.50<br />

and JPY 1,500 respectively during the Initial Offer Period<br />

which has commenced and will close on 30 June, 2011 at<br />

noon (Irish time).<br />

Class H Units are being offered to investors at USD12.50<br />

during the Initial Offer Period which has commenced and<br />

will close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />

Class Y, Class Y1, Class Y2 and Class Y3 Units are being<br />

offered to investors at USD100, Euro100, STG100 and<br />

JPY 1,500 respectively during the Initial Offer Period which<br />

has commenced and will close on 30 June, 2011 at noon<br />

(Irish time).<br />

Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units are being offered<br />

to investors at USD100, Euro100 and JPY1,500<br />

respectively during the Initial Offer Period which has commenced<br />

and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />

time).<br />

Class X, Class X1, Class X2 and Class X3 Units are being<br />

offered to investors at USD100, Euro100, STG100 and<br />

JPY 1,500 respectively during the Initial Offer Period which<br />

has commenced and will close on 30 June, 2011 at noon<br />

(Irish time).<br />

Subscriptions for Class X, Class X1, Class X2 or Class X3<br />

Units will only be accepted from investors who have entered<br />

into a separate arrangement (legal agreement) with<br />

the Manager or its delegate.<br />

All Classes of Units which have not already been issued<br />

may be offered to the investors on such other dates as the<br />

Manager may at its discretion, and with the consent of the<br />

Trustee, determine and notify to the Central Bank. Thereafter,<br />

Units shall be issued at the Net Asset Value per Unit<br />

of the relevant Class.<br />

6. Minimum Initial Subscription, Minimum Holding,<br />

Minimum Subsequent Subscription and<br />

Minimum Redemption Requirements<br />

The Minimum Initial Subscription and Minimum Holding<br />

applicable to each Class of Unit in the Sub-Fund are as<br />

follows:<br />

Class A Units USD 1,000<br />

Class A1 Units Euro 1,000<br />

Class A2 Units STG 1,000<br />

Class A3 Units JPY 125,000<br />

Class C Units USD 1,000<br />

Class C1 Units Euro 1,000<br />

Class C2 Units STG 1,000<br />

Class C3 Units JPY 125,000<br />

Class H Units USD 1,000<br />

Class Y Units USD 1,000,000<br />

Class Y1 Units Euro 1,000,000<br />

Class Y2 Units STG 1,000,000<br />

Class Y3 Units JPY 125,000,000<br />

Class YD Units USD 1,000,000<br />

| 63


Class Y1D Units Euro 1,000,000<br />

Class Y3D Units JPY 125,000,000<br />

The Minimum Initial Subscription for Class X, Class X1,<br />

Class X2, Class X3 Units is as follows:<br />

Class X Units USD 10,000,000<br />

Class X1 Units Euro 10,000,000<br />

Class X2 Units STG 10,000,000<br />

Class X3 Units JPY 1,250,000,000<br />

There is no Minimum Holding for Class X, Class X1, Class<br />

X2 or Class X3 Units.<br />

There is no Minimum Initial Subscription or Minimum Holding<br />

for Class L Units.<br />

The Minimum Subsequent Subscription and Minimum<br />

Redemption applicable to each Class of Unit in the Sub-<br />

Fund are as follows:<br />

Class A Units USD 250<br />

Class A1 Units Euro 250<br />

Class A2 Units STG 250<br />

Class A3 Units JPY 30,000<br />

Class C Units USD 250<br />

Class C1 Units Euro 250<br />

Class C2 Units STG 250<br />

Class C3 Units JPY 30,000<br />

Class H Units USD 250<br />

There are no Minimum Subsequent Subscription or Minimum<br />

Redemption amounts for the Class Y, Class Y1,<br />

Class Y2, Class Y3, Class YD, Class Y1D, Class Y3D,<br />

Class X, Class X1, Class X2, Class X3 or Class L Units.<br />

7. Management and Fund Charges<br />

The Manager is entitled to receive an annual fee accrued<br />

at each Dealing Day and payable monthly in arrears out of<br />

the Sub-Fund as a percentage of the Net Asset Value of<br />

each Class of Unit in the Sub-Fund at the rates stated<br />

below:<br />

Class A Units 1.30%<br />

Class A1 Units 1.30%<br />

Class A2 Units 1.30%<br />

Class A3 Units 1.30%<br />

Class C Units 2.25%<br />

Class C1 Units 2.25%<br />

Class C2 Units 2.25%<br />

Class C3 Units 2.25%<br />

Class H Units 4.00%<br />

Class Y Units 1.00%<br />

Class Y1 Units 1.00%<br />

Class Y2 Units 1.00%<br />

Class Y3 Units 1.00%<br />

Class YD Units 1.00%<br />

Class Y1D Units 1.00%<br />

PineBridge Asia Balanced Fund<br />

Class Y3D Units 1.00%<br />

Class X Units 0%<br />

Class X1 Units 0%<br />

Class X2 Units 0%<br />

Class X3 Units 0%<br />

Class L Units 1.25%<br />

Class H Units are available for subscription by Latin<br />

American investors only and are subject to a higher management<br />

fee than other Unit Classes, this is due to market<br />

factors applicable to Latin American countries.<br />

With respect to Class A, Class A1, Class A2 and Class<br />

A3 Units, a Unitholder servicing and maintenance fee will<br />

be payable out of the assets of the Sub-Fund to the Manager<br />

at a rate of up to 0.50% of the Net Asset Value of<br />

the Sub-Fund attributable to these Classes of Units. With<br />

respect to Class X, Class X1, Class X2 and Class X3<br />

Units, a Unitholder servicing and maintenance fee will be<br />

payable out of the assets of the Sub-Fund to the Manager<br />

at a rate of up to 0.10% of the Net Asset Value of the<br />

Sub-Fund attributable to these Classes of Units. The<br />

Unitholder servicing and maintenance fee is accrued at<br />

each Dealing Day and is payable monthly in arrears.<br />

For all other classes of Units a Unitholder servicing and<br />

maintenance fee not exceeding 1% per annum accrued at<br />

each Dealing Day and payable monthly in arrears may, at<br />

the discretion of the Manager, be payable out of the Net<br />

Asset Value of the Sub-Fund attributable to the relevant<br />

class of Units.<br />

Details of any other fees and charges relating to the Sub-<br />

Fund are contained in the section headed "Management<br />

and Fund Charges" in the main body of the Prospectus.<br />

8. Distributions<br />

In relation to Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units,<br />

the Manager intends to declare a distribution on the last<br />

Business Day of May and November of each year. Distributions<br />

shall generally be declared out of the net income<br />

(whether in the form of dividends, interest or otherwise)<br />

available for distribution by the Sub-Fund and the realised<br />

profits less realised losses and unrealised profits less<br />

unrealised losses.<br />

In respect of all other Unit Classes of the Sub-Fund the<br />

Manager may declare a distribution once a year out of the<br />

net income (whether in the form of dividends, interest or<br />

otherwise) available for distribution by the Sub-Fund and<br />

the realised profits less realised losses and unrealised<br />

profits less unrealised losses. The Manager may also<br />

declare interim distributions on the same basis. Annual<br />

distributions (if declared) will be declared and paid on or<br />

before 30 June in each year.<br />

9. Dealing Day<br />

The Dealing Day for the Sub-Fund is each Business Day.<br />

10. Currency of the Sub-Fund<br />

| 64


The Base Currency of the Sub-Fund is US Dollars.<br />

11. Material Contracts<br />

(i) Investment Management Agreement dated 4<br />

March, 2005, between the Manager and Pine-<br />

Bridge Investments Asia Limited, as amended by a<br />

Supplemental Investment Management Agreement<br />

dated 7 April, 2010, pursuant to which the latter<br />

was appointed as investment manager to the Sub-<br />

Fund. This agreement may be terminated by either<br />

party on 90 days written notice.<br />

Dated: 29 March, 2011<br />

PineBridge Asia Balanced Fund<br />

| 65


SUPPLEMENT 3<br />

PineBridge Global Balanced Fund<br />

Supplement 3 to the Prospectus dated 29 March,<br />

2011 for PineBridge Global Funds<br />

This Supplement contains specific information in relation<br />

to PineBridge Global Balanced Fund (the "Sub-<br />

Fund"), a sub-fund of PineBridge Global Funds (the<br />

"Fund") an open-ended umbrella unit trust authorised<br />

by the Central Bank pursuant to the Regulations.<br />

This Supplement forms part of and should be read<br />

in conjunction with the Prospectus for the Fund<br />

dated 29 March, 2011 and any Supplements thereto,<br />

which contains the general description of:<br />

- the Fund and its management and administration;<br />

- its investment restrictions and borrowing powers;<br />

- its general management and Fund charges;<br />

- the taxation of the Fund and of its Unitholders;<br />

- its risk factors; and<br />

- names of all other sub-funds of the Fund<br />

which is available from the Manager at 30 North<br />

Wall Quay, IFSC, Dublin 1, Ireland.<br />

PineBridge Investments Ireland Limited is the Manager<br />

of the Fund. The Directors of the Manager are set out in<br />

the main body of the Prospectus.<br />

The Directors of the Manager accept responsibility for<br />

the information contained in the Prospectus and this<br />

Supplement. To the best of the knowledge and belief of<br />

the Directors (who have taken all reasonable care to<br />

ensure that such is the case) such information is in<br />

accordance with the facts and does not omit anything<br />

likely to affect the import of such information. The Directors<br />

accept responsibility accordingly.<br />

The audited financial information for the Fund will be<br />

sent on request to any Unitholder.<br />

An investment in the Sub-Fund should not constitute<br />

a substantial proportion of an investment portfolio<br />

and may not be appropriate for all investors.<br />

The Sub-Fund may invest in FDI for investment<br />

purposes as specified in this Supplement.<br />

1. Investment Managers<br />

The Manager has appointed PineBridge Investments<br />

LLC, c/o CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400,<br />

Wilmington, DE 19808, USA (registered address) and<br />

399 Park Avenue, 4 th Floor, New York, NY 10022, USA<br />

(business address) and PineBridge Investments Europe<br />

Ltd., Plantation Place South, 60 Great Tower Street,<br />

London EC3R 5AZ, England, to act as investment<br />

managers to the Sub-Fund. The Investment Managers<br />

have the responsibility for the investment management,<br />

on a discretionary basis of the assets of the Sub-Fund<br />

which shall be allocated between the Investment Managers<br />

in such proportions as may be agreed between<br />

the Manager and each Investment Manager from time<br />

to time. Unitholders in the Sub-Fund shall have no<br />

influence over the allocation of assets of the Sub-Fund<br />

by the Manager between each Investment Manager.<br />

PineBridge Investments LLC is a US based investment<br />

PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />

manager regulated by the Securities and Exchange<br />

Commission and is a wholly owned subsidiary of Bridge<br />

Partners. As at 31 December, 2010 it had USD 44<br />

billion assets under management.<br />

PineBridge Investments Europe Ltd. is authorised and<br />

regulated by the United Kingdom Financial Services<br />

Authority in the conduct of its investment business.<br />

PineBridge Investments Europe Ltd. is a London based<br />

investment management company and is a wholly<br />

owned subsidiary of Bridge Partners. As at 31 December,<br />

2010 it had responsibility for the investment of<br />

assets of STG 5.28 billion. Its executive officers have<br />

managed portfolios of fixed income securities and<br />

European equities for more than 10 years.<br />

Each Investment Manager is also a member company<br />

of PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />

provides investment advice and markets asset management<br />

products and services to its clients around the<br />

world. It operates as a multi-strategy investment manager<br />

in 32 countries and jurisdictions, with USD 82.1<br />

billion in assets under management as of 31 December,<br />

2010. PineBridge Investments is a leading asset manager<br />

with long-term track records across listed equity,<br />

fixed income and alternative investments strategies,<br />

and a rich heritage managing assets for one of the<br />

world’s largest insurance and financial services companies.<br />

2. Investment Objective<br />

The Sub-Fund seeks long-term capital appreciation by<br />

identifying new and changing worldwide economic and<br />

investment trends and investing in assets globally to<br />

benefit therefrom.<br />

3. Investment Policy<br />

The Sub-Fund will select equity, equity-related, debt<br />

and short term securities of companies and debt securities<br />

of governments throughout the world, which are<br />

expected by the Investment Managers to benefit from<br />

such trends. The Sub-Fund will invest in investment<br />

grade, sovereign, supranational and corporate bond<br />

issues of fixed and / or floating rate with a rating of no<br />

less than BBB- by Standard and Poor’s Corporation, or<br />

equivalent by Moody’s or other rating agency. Where no<br />

rating is available, the Manager, with the advice of the<br />

Investment Managers, may assign its own rating, which<br />

must be deemed the equivalent of the previously mentioned<br />

Standard and Poor’s rating, or equivalent by<br />

Moody’s or other rating agency.<br />

In allocating the Sub-Fund's investments, the Investment<br />

Managers will continually assess major economic<br />

and business conditions while trying to identify underlying<br />

trends. These conditions will include economic<br />

growth rates, business prospects for particular industries<br />

and companies, securities prices, interest rates,<br />

currency exchange rates and trade and payment balances,<br />

as well as political developments, including<br />

changes in government fiscal, monetary, regulatory and<br />

labour policies, in the leading countries of the world.<br />

The Investment Managers will analyse, value and select<br />

securities which it expects to profit from such trends.<br />

Since the Sub-Fund aims to identify major trends<br />

worldwide, its overall investment strategy will be flexible.<br />

Thus, the percentage of the Sub-Fund's assets<br />

| 66


invested in securities of companies and governments<br />

located in particular geographic regions of the world will<br />

change from time to time depending upon the investment<br />

outlook for each as counselled by the Investment<br />

Managers.<br />

While the Sub-Fund seeks investment opportunities in<br />

the world's major stock and bond markets, the Sub-<br />

Fund's policy normally is to invest in securities in North<br />

America, Europe, Asia, Australasia and Japan.<br />

The Sub-Fund may invest in locally listed Russian<br />

shares, although no more than 20% of Net Asset Value<br />

will be invested in locally listed Russian shares at any<br />

one time and investment will only be made in equity<br />

securities that are listed / traded on level 1 or level 2 of<br />

the RTS stock exchange and MICEX. Such an investment<br />

will not form the principal focus of the Sub-Fund.<br />

The Investment Managers believe that performance of<br />

equities over longer periods of time is driven by the<br />

progression of earnings. The Sub-Fund will strive to add<br />

value by identifying stocks with superior sustainable<br />

earnings performance. The stock selection will also be<br />

influenced by valuation levels, but only to the extent that<br />

factors have been identified which are expected to drive<br />

valuation potential to be realised in terms of earnings<br />

progression.<br />

On a regional basis, the investment universe is categorised<br />

according to growth potential. This classification<br />

process incorporates the background of each company's<br />

historical growth patterns, resulting in an informed<br />

assessment of future prospects.<br />

Companies in the investment universe will be classified<br />

as follows:<br />

1. Exceptional growth prospects (normally, relatively<br />

new companies or companies going through radical<br />

transformation).<br />

2. High and stable growth.<br />

3. High but cyclical growth.<br />

4. Low or no growth, which are sub-divided into (a)<br />

stable, (b) cyclical and (c) turn-around situation.<br />

Distinct quantitative and qualitative criteria are set forth<br />

for buy and sell decisions.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the<br />

Central Bank, invest in equity and equity-related securities<br />

including but not limited to common stock, preferred<br />

stock and securities which are convertible into or exchangeable<br />

for such equity securities, or which carry<br />

warrants to purchase such equity securities.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the<br />

Central Bank, purchase and sell equity index and equity<br />

related instruments including but not limited to LEPOs,<br />

OPALS, PERLES(as outlined in the main body of the<br />

Prospectus), participatory receipts / participatory certificates<br />

and share index notes, each of which may assist<br />

in achieving the investment objective of the Sub-Fund.<br />

Where utilised, LEPOs, OPALS and PERLES will be<br />

listed or traded on one or more of the stock exchanges<br />

or recognised markets on which the Sub-Fund is permitted<br />

to invest, as set out in Appendix I to the Prospectus.<br />

These instruments shall in each case comprise<br />

transferable securities of the issuer, notwithstanding<br />

that their value is linked to an underlying equity or eq-<br />

PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />

uity index. In practice, the Sub-Fund will purchase such<br />

instruments from an issuer and the instrument will track<br />

the underlying equity or equity index. It should be noted<br />

that the Sub-Fund's exposure in relation to these instruments<br />

will be to the issuer of the instruments. However,<br />

the Sub-Fund will also have an economic exposure<br />

to the underlying securities themselves. Any LE-<br />

POs purchased or sold by the Sub-Fund will be exercisable<br />

at any time over the duration of its life and may<br />

be settled on a cash basis.<br />

The Sub-Fund may invest in American, International,<br />

and Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs)<br />

which are listed on a Recognised Exchange as set out<br />

in Appendix I to the Prospectus. Such investments must<br />

be in accordance with the investment objective, investment<br />

policy and investment restrictions of the Sub-<br />

Fund.<br />

The Sub-Fund may invest up to 10% in aggregate of its<br />

Net Asset Value in regulated or unregulated collective<br />

investment schemes, including relevant real estate<br />

investment trusts (REITs), which investment meets<br />

UCITS eligible assets requirements and where the<br />

investment objectives and policies of these schemes<br />

are consistent with that of the Sub-Fund. Regulated<br />

collective investment schemes must meet the criteria<br />

set out in Guidance Note 2/03. The ability to trade<br />

REITs in the secondary market can be more limited<br />

than other stocks.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the<br />

Central Bank, hold cash and / or ancillary liquid assets<br />

and may invest in money market instruments (as defined<br />

in the Central Bank’s Notices and which may or<br />

may not be dealt on a regulated market), which are<br />

rated investment grade by an international rating<br />

agency. Such money market instruments may include<br />

but are not limited to non-government short term obligations<br />

(such as fixed or floating rate commercial paper),<br />

obligations of banks or other depository institutions<br />

(such as certificates of deposit and bankers acceptances),<br />

securities issued or otherwise backed by supranational<br />

organisations or by sovereign governments,<br />

their agencies, their instrumentalities and political sub<br />

divisions.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the<br />

Central Bank, hold deposits with credit institutions as<br />

prescribed in the Central Bank’s Notices.<br />

Where considered appropriate, the Sub-Fund may<br />

utilise collateralised debt obligations ("CDO"), credit<br />

default swaps ("CDS"), or credit linked notes ("CLN") for<br />

investment purposes or for hedging purposes, including<br />

protection against credit or default risks, subject to the<br />

conditions and within the limits laid down by the Central<br />

Bank. Such investments must be in accordance with the<br />

investment objectives, investment policy and investment<br />

restrictions of the Sub-Fund.<br />

A CDO is a security backed by a pool of bonds, loans<br />

and other assets. CDOs do not specialize in one type of<br />

debt and accordingly, a CDO may own corporate<br />

bonds, commercial loans, asset-backed securities,<br />

residential mortgage-backed securities, commercial<br />

mortgage-backed securities, and emerging market debt.<br />

The CDO's securities are typically divided into several<br />

classes, or bond tranches, that have differing levels of<br />

investment grade or credit tolerances. Most CDO issues<br />

| 67


are structured in a way that enables the senior bond<br />

classes and mezzanine classes to receive investmentgrade<br />

credit ratings; credit risk is shifted to the most<br />

junior class of securities. If any defaults occur in the<br />

assets backing a CDO, the senior bond classes are first<br />

in line to receive principal and interest payments, followed<br />

by the mezzanine classes and finally by the lowest<br />

rated (or non-rated) class, which is known as the<br />

equity tranche. The Sub-Fund will invest in the rated or<br />

equity tranches of CDOs and will not be leveraged as<br />

result of such investments.<br />

A CDS is a FDI which operates to mitigate credit risk.<br />

The protection buyer purchases protection from the<br />

protection seller for losses that might be incurred as a<br />

result of a default or other credit event in relation to an<br />

underlying security. The protection buyer pays a premium<br />

for the protection and the protection seller agrees<br />

to make a payment to compensate the protection buyer<br />

for losses incurred upon the occurrence of any one of a<br />

number of possible specified credit events, as set out in<br />

the CDS agreement. In relation to the use of CDSs the<br />

Sub-Fund may be a protection buyer and / or a protection<br />

seller.<br />

A CLN is a security that pays a fixed or floating coupon<br />

during the life of the note (the coupon is linked to the<br />

performance of a reference asset, typically bonds) and<br />

which allows the issuer to transfer a specific credit risk<br />

to an investor. At maturity, the investor receives the par<br />

value of the underlying security unless the referenced<br />

credit defaults or declares bankruptcy, in which case<br />

the investor receives an amount equal to the recovery<br />

rate.<br />

The Fund may also engage in forward foreign exchange<br />

contracts for hedging purposes, to alter the currency<br />

exposure of the underlying assets, in accordance with<br />

the limits set out by the Central Bank. The Sub-Fund<br />

may also hedge currency exchange risk by entering into<br />

forward, futures and currency swap contracts and purchasing<br />

and selling put or call options on foreign currency<br />

and on foreign currency futures contracts within<br />

the limits set out by the Central Bank. Because currency<br />

positions held by the Sub-Fund may not correspond<br />

with the asset position held, the performance<br />

may be strongly influenced by movements in the FX<br />

rates.<br />

It is expected that any leverage that arises as a result of<br />

engaging in forward foreign exchange contracts, forward,<br />

futures and swap currency contracts, call options<br />

on foreign currency or foreign currency futures contracts<br />

for hedging purposes will be minimal.<br />

The performance of the Sub-Fund’s portfolio of investments<br />

will be measured against a blended index of 60%<br />

of the MSCI World Daily Total Return Net Index (the<br />

"MSCI Index") and 40% of the Citigroup World Broad<br />

Investment Grade (non-MBS) Index (the "Citigroup<br />

Index"). The MSCI Index is a free float-adjusted market<br />

capitalisation index that is designed to measure global<br />

developed market equity performance. As of 27 May,<br />

2010 the MSCI Index consisted of the following 24<br />

developed market country indices: Australia, Austria,<br />

Belgium, Canada, Denmark, Finland, France, Germany,<br />

Greece, Hong Kong, Ireland, Israel, Italy, Japan, Netherlands,<br />

New Zealand, Norway, Portugal, Singapore,<br />

Spain, Sweden, Switzerland, the United Kingdom, and<br />

the United States. The Citigroup Index is a market-<br />

PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />

capitalisation-weighted benchmark that tracks the performance<br />

of government or government-sponsored and<br />

corporate investment-grade debt. The index is composed<br />

of debt with fixed-rate, no zero coupons and<br />

maturities of one year or longer excluding any mortgage-backed<br />

asset class.<br />

The Investment Managers may consider that, where the<br />

Sub-Fund's portfolio make up is different to that of the<br />

referenced index, it is necessary or desirable to replicate<br />

the currency exposure of the index and therefore<br />

the Investment Managers are entitled to alter the currency<br />

exposure characteristics of certain of the assets<br />

held within the Sub-Fund through the use of forward<br />

and futures currency contracts so that, whilst its own<br />

determination of portfolio make up may be reflected in<br />

the actual portfolio make up, the currency exposure can<br />

reflect that of the index.<br />

The Investment Managers are however, entitled at any<br />

time to change one or both of the indices where, for<br />

reasons outside the Investment Managers’ control, the<br />

index has been replaced by another index or where<br />

another index may reasonably be considered by the<br />

Investment Managers to have become the industry<br />

standard for the relevant exposure. Unitholders will be<br />

advised of any change in the indices in the next annual<br />

or half-yearly report of the Sub-Fund.<br />

Any changes to the investment objective of the Sub-<br />

Fund and any material changes to the investment policy<br />

may not be made without the prior written approval on<br />

the basis of a majority of votes cast at a general meeting<br />

of Unitholders of the Sub-Fund. Any such changes<br />

may not be made without the approval of the Central<br />

Bank. In the event of a change in investment objective<br />

and / or a change to the investment policy, a reasonable<br />

notification period will be provided by the Manager<br />

to enable Unitholders to redeem their Units prior to<br />

implementation of such change.<br />

The Sub-Fund will be managed so as to be fully invested,<br />

other than during periods where the Investment<br />

Managers believe that a larger cash position is warranted.<br />

The Sub-Fund’s investments are subject to the investment<br />

restrictions as set out in the section of the Prospectus<br />

headed "Investment Restrictions".<br />

No assurance can be given that the Sub-Fund's investment<br />

objective will be achieved.<br />

The use of FDI may create an exposure risk, however,<br />

any exposure arising as a result of the use of FDI's will<br />

not exceed the Net Asset Value of the Sub-Fund (i.e.<br />

the Sub-Fund will not be leveraged in excess of 100%<br />

of its Net Asset Value).<br />

The Manager will employ a risk management process<br />

which will enable it to accurately measure, monitor and<br />

manage the risks attached to financial derivative positions<br />

and details of this process have been provided to<br />

the Central Bank. The Manager will not utilise FDI<br />

which have not been included in the risk management<br />

process until such time as a revised risk management<br />

process has been filed with the Central Bank.<br />

The Manager will, on request, provide supplementary<br />

information to Unitholders relating to the risk manage-<br />

| 68


ment methods employed, including the quantitative<br />

limits that are applied and any recent developments in<br />

the risk and yield characteristics of the main categories<br />

of investments.<br />

A list of the stock exchanges and markets in which the<br />

Sub-Fund is permitted to invest, in accordance with the<br />

requirements of the Central Bank, is contained in Appendix<br />

I to the Prospectus and should be read in conjunction<br />

with, and subject to, the Sub-Fund's investment<br />

objective and investment policy, as detailed above. The<br />

Central Bank does not issue a list of approved markets.<br />

With the exception of permitted investments in unlisted<br />

securities, investment will be restricted to those stock<br />

exchanges and markets listed in Appendix I to the Prospectus.<br />

The risk factors specific to the Sub-Fund are set out in<br />

section 6 below and include Political & Economic Risk:<br />

Russia, Emerging Markets Risk, FDI, Fixed Income<br />

Securities, Credit Default Swaps and Volatility Risk.<br />

These risk factors may not be a complete list of all risk<br />

factors associated with an investment in the Sub-Fund.<br />

4. Investment Restrictions<br />

The investment restrictions applying to the Sub-Fund, in<br />

accordance with the Regulations and the Central Bank<br />

Notices, are set out in the main body of the Prospectus.<br />

In addition, during such period as the Sub-Fund is registered<br />

in Taiwan the following investment restriction<br />

shall also apply:<br />

The Sub-Fund shall not carry out uncovered<br />

sales of derivatives;<br />

The total value of the Sub-Fund’s open long<br />

positions in derivatives may not exceed 40%<br />

of the net asset value of the Sub-Fund; the total<br />

value of the Sub-Fund’s open short positions<br />

in derivatives may not exceed the total<br />

market value in corresponding securities required<br />

to be held by the Sub-Fund;<br />

If the Sub-Fund intends to hold a higher percentage<br />

of its Net Asset Value in derivatives,<br />

approval must be obtained in advance from<br />

the Financial Supervisory Commission.<br />

For the avoidance of doubt, at all times the Sub-Fund<br />

shall be managed so as to ensure that the contract<br />

value of total investments in derivatives by the Sub-<br />

Fund will be in accordance with the Regulations and the<br />

Central Bank Notices.<br />

5. Additional Risk Factors<br />

The general risk factors set out in the "Risk Factors"<br />

section of the Prospectus apply to the Sub-Fund. In<br />

addition, the following risk factors apply to the Sub-<br />

Fund. These risk factors may not be a complete list of<br />

all risk factors associated with an investment in the<br />

Sub-Fund:<br />

Political and Economic Risk, Russia: Investments in<br />

companies organised in or who principally do business<br />

in the independent states that were once part of the<br />

Soviet Union, including the Russian Federation pose<br />

special risks, including economic and political unrest<br />

and may lack a transparent and reliable legal system for<br />

enforcing the rights of creditors and Unitholders of the<br />

Sub-Fund. The standard of corporate governance and<br />

PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />

investor protection in Russia may not be equivalent to<br />

those provided in more regulated jurisdictions. While<br />

the Russian Federation has returned to positive growth,<br />

is generating fiscal and current account surpluses, and<br />

is current on its obligations to bondholders, uncertainty<br />

remains with regard to structural reforms (e.g. banking<br />

sector, land reform and property rights), the economy's<br />

heavy reliance on oil, unfavourable political developments<br />

and / or government policies, and other economic<br />

issues. Whilst the Sub-Fund may invest to a<br />

limited extent in Russian equities traded on the MICEX<br />

and RTS Stock Exchange, the exposure to Russian<br />

traded equities is not expected to be greater than 20%<br />

of the Net Asset Value of the Sub-Fund.<br />

Evidence of legal title to shares in a Russian company<br />

is maintained in book entry form. In order to register an<br />

interest of the company’s shares an individual must<br />

travel to the company’s registrar and open an account<br />

with the registrar. The individual will be provided with an<br />

extract of the share register detailing his interests but<br />

the only document recognised as conclusive evidence<br />

of title is the register itself. Registrars are not subject to<br />

effective government supervision. There is a possibility<br />

that the Sub-Fund could lose its registration through<br />

fraud, negligence, oversight or catastrophe such as a<br />

fire. Registrars are not required to maintain insurance<br />

against these occurrences and are unlikely to have<br />

sufficient assets to compensate the Sub-Fund in the<br />

event of loss.<br />

Emerging Markets Risk: Investment in the securities<br />

of companies in 'emerging' or 'developing' countries, or<br />

investment in certain securities markets in 'emerging' or<br />

'developing' markets may involve a high degree of risk<br />

and may be considered speculative. Risks include (i)<br />

greater risk of expropriation, confiscatory taxation, nationalization,<br />

and social, political and economic instability;<br />

(ii) the small current size of the markets for securities<br />

of 'emerging' or 'developing' market issuers and the<br />

currently low or non-existent volume of trading, resulting<br />

in lack of liquidity and in price volatility; (iii) certain national<br />

policies which may restrict the Sub-Fund's investment<br />

opportunities including restrictions on investing<br />

in issuers or industries deemed sensitive to relevant<br />

national interests; (iv) the absence of developed legal<br />

structures governing private or foreign investment and<br />

private property; (v) the legal infrastructure and accounting,<br />

auditing and reporting standards in 'emerging'<br />

or 'developing' markets may not provide the same degree<br />

of shareholder protection or information to investors<br />

as would generally apply internationally; (vi) potentially<br />

a greater risk regarding the ownership and custody<br />

of securities i.e. in certain countries, ownership is evidenced<br />

by entries in the books of a company or its<br />

registrar. In such instances, no certificates representing<br />

ownership of companies will be held by the Trustee or<br />

any of its local correspondents or in an effective central<br />

depository system; and (vii) 'emerging' or 'developing'<br />

markets may experience significant adverse economic<br />

developments, including substantial depreciation in<br />

currency exchange rates or unstable currency fluctuations,<br />

increased interest rates, or reduced economic<br />

growth rates than investments in securities of issuers<br />

based in developed countries.<br />

The economies of 'emerging' or 'developing’ markets in<br />

which the Sub-Fund may invest, may differ favourably<br />

or unfavourably from the economies of industrialised<br />

countries. The economies of 'emerging' or 'developing'<br />

| 69


countries are generally heavily dependent on international<br />

trade and have been and may continue to be<br />

adversely affected by trade barriers, exchange controls,<br />

managed adjustments in relative currency values and<br />

other protectionist measures imposed or negotiated by<br />

the countries with which they trade. Investments in<br />

'emerging' or 'developing' markets entail risks which<br />

include the possibility of political or social instability,<br />

adverse changes in investment or exchange control<br />

regulations, expropriation and withholding of dividends<br />

at source. In addition, such securities may trade with<br />

less frequency and volume than securities of companies<br />

and governments of developed, stable nations and<br />

there is also a possibility that redemption of Units following<br />

a redemption request may be delayed due to the<br />

illiquid nature of such investments.<br />

Financial Derivative Instruments: The prices of derivative<br />

instruments, including futures and options, are<br />

highly volatile. Price movements of forward contracts,<br />

futures contracts and other derivative contracts are<br />

influenced by, among other things, interest rates,<br />

changing supply and demand relationships, trade, fiscal,<br />

monetary and exchange control programs and<br />

policies of governments, and national and international<br />

political and economic events and policies. In addition,<br />

governments from time to time intervene, directly and<br />

by regulation, in certain markets, particularly markets in<br />

currencies and interest rate related futures and options.<br />

Such intervention is often intended directly to influence<br />

prices and may, together with other factors, cause all of<br />

such markets to move rapidly in the same direction<br />

because of, among other things, interest rate fluctuations.<br />

The use of FDI also involves certain special risks, including:<br />

(1) dependence on the ability to predict movements<br />

in the prices of securities being hedged and<br />

movements in interest rates, (2) imperfect correlation<br />

between the price movements of the derivatives and<br />

price movements of related investments, (3) the fact<br />

that skills needed to use these instruments are different<br />

from those needed to select the Sub-Fund’s securities,<br />

(4) the possible absence of a liquid market for any particular<br />

instrument at any particular time, (5) possible<br />

impediments to effective portfolio management or the<br />

ability to meet redemptions, (6) possible legal risks<br />

arising in relation to derivative contract documentation,<br />

particularly issues arising relating to enforceability of<br />

contracts and limitations thereto, (7) settlement risk as<br />

when dealing with futures, forwards, swaps, contracts<br />

for differences the Sub-Fund’s liability may be potentially<br />

unlimited until the position is closed, and (8) counterparty<br />

risk as the use of OTC derivatives, such as<br />

futures, forward contracts, swap agreements and contracts<br />

for differences will expose the Sub-Fund to credit<br />

risk with respect to the counterparty involved.<br />

The Sub-Fund may invest in certain derivative instruments,<br />

which may involve the assumption of obligations<br />

as well as rights and assets. Assets deposited as margin<br />

with brokers may not be held in segregated accounts<br />

by the brokers and may therefore become available<br />

to the creditors of such brokers in the event of their<br />

insolvency or bankruptcy.<br />

The Sub-Fund may from time to time utilise both exchange-traded<br />

and OTC credit derivatives as part of its<br />

investment policy and for hedging purposes. These<br />

instruments may be volatile, involve certain special risks<br />

PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />

and expose investors to a high risk of loss. When used<br />

for hedging purposes there may be an imperfect correlation<br />

between these instruments and the underlying<br />

investments or market sectors being hedged. Transactions<br />

in OTC derivatives, such as credit derivatives,<br />

may involve additional risk as there is no exchange<br />

market on which to close out an open position.<br />

Fixed Income Securities: Investment in fixed income<br />

securities is subject to interest rate, sector, security and<br />

credit risks. Lower-rated securities will usually offer<br />

higher yields than higher-rated securities to compensate<br />

for the reduced creditworthiness and increased risk<br />

of default that these securities carry. Lower-rated securities<br />

generally tend to reflect short-term corporate and<br />

market developments to a greater extent than higherrated<br />

securities which respond primarily to fluctuations<br />

in the general level of interest rates. There are fewer<br />

investors in lower-rated securities and it may be harder<br />

to buy and sell such securities at an optimum time.<br />

The volume of transactions effected in certain international<br />

bond markets may be appreciably below that of<br />

the world’s largest markets, such as the United States.<br />

Accordingly, the Sub-Fund’s investment in such markets<br />

may be less liquid and their prices may be more<br />

volatile than comparable investments in securities trading<br />

in markets with larger trading volumes. Moreover,<br />

the settlement periods in certain markets may be longer<br />

than in others which may affect portfolio liquidity.<br />

Investment grade securities may be subject to the risk<br />

of being downgraded to a rating that is below investment<br />

grade.<br />

Unitholders should note that where investment grade<br />

securities are downgraded to a rating that is below<br />

investment grade after acquisition, there is no specific<br />

requirement to sell such securities unless otherwise<br />

stated in the investment policy outlined above in this<br />

Supplement. In the event of such downgrading, the<br />

Manager or its delegates will promptly analyse such<br />

securities and the financials of the issuer of such securities<br />

to determine the action to be taken (i.e. hold, reduce<br />

or buy).<br />

Many fixed income securities especially those issued at<br />

high interest rates provide that the issuer may repay<br />

them early. Issuers often exercise this right when interest<br />

rates decline. Accordingly, holders of securities that<br />

are pre-paid may not benefit fully from the increase in<br />

value that other fixed income securities experience<br />

when rates decline. Furthermore, in such a scenario the<br />

Sub-Fund may re-invest the proceeds of the pay-off at<br />

the then current yields, which will be lower than those<br />

paid by the security that was paid off. Pre-payments<br />

may cause losses on securities purchased at a premium,<br />

and unscheduled pre-payments, which will be<br />

made at par, will cause the Sub-Fund to experience<br />

loss equal to any unamortized premium.<br />

An investment in sovereign debt securities, including,<br />

but not limited to, those issued by sovereign / government<br />

bodies of countries in the Eurozone, may be subject<br />

to credit and / or default risks. Particularly high (or<br />

increasing) levels of government fiscal deficit and / or<br />

high levels of government debts, amongst other factors,<br />

may adversely affect the credit rating of such sovereign<br />

debt securities and may lead to market concerns of<br />

higher default risk. In the unlikely event of downgrading<br />

| 70


or default, the value of such securities may be adversely<br />

affected resulting in the loss of some or all of<br />

the sums invested in such securities.<br />

Credit Default Swaps: When the Sub-Fund is the<br />

buyer of a credit default swap, it would be entitled to<br />

receive the agreed-upon value (or par) of a referenced<br />

debt obligation from the counterparty to the swap on the<br />

occurrence of certain credit events in relation to the<br />

relevant reference entity. As consideration, the Sub-<br />

Fund would pay to the counterparty a periodic stream of<br />

fixed payments during the life of the swap if no credit<br />

event has occurred, in which case the Sub-Fund would<br />

receive no benefits under the swap. In circumstances in<br />

which the Sub-Fund does not own the debt securities<br />

that are deliverable under a credit default swap, the<br />

Sub-Fund is exposed to the risk that deliverable securities<br />

will not be available in the market, or will be available<br />

only at unfavourable prices. In certain instances of<br />

issuer defaults or restructurings, it has been unclear<br />

under the standard industry documentation for credit<br />

default swaps whether or not a "credit event" triggering<br />

the seller's payment obligation had occurred. In either<br />

of these cases, the Sub-Fund would not be able to<br />

realize the full value of the credit default swap upon a<br />

default by the reference entity. As a seller of credit<br />

default swaps, the Sub-Fund incurs exposure to the<br />

credit of the reference entity and is subject to many of<br />

the same risks it would incur if it were holding debt<br />

securities issued by the reference entity. However, the<br />

Sub-Fund will not have any legal recourse against the<br />

reference entity and will not benefit from any collateral<br />

securing the reference entity's debt obligations.<br />

Volatility Risk: All markets are subject to volatility<br />

based on prevailing economic conditions. Securities in<br />

'emerging' or 'developing' markets may involve a higher<br />

degree of risk due to the small current size of the markets<br />

for securities of 'emerging' or 'developing' market<br />

issuers and the currently low or non-existent volume of<br />

trading, which could result in price volatility. Certain<br />

economic and political events in 'emerging' or 'developing'<br />

economies, including changes in foreign exchange<br />

policies and current account positions, could also cause<br />

greater volatility in exchange rates. As stated previously,<br />

some of the markets or exchanges on which a<br />

Sub-Fund may invest may prove to be highly volatile<br />

from time to time.<br />

6. Application for Units<br />

The following classes of Unit are currently, or may be,<br />

offered:<br />

Class A Units denominated in US Dollars<br />

Class A1 Units denominated in Euro<br />

Class A2 Units denominated in Sterling<br />

Class A3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class C Units denominated in US Dollars<br />

Class C1 Units denominated in Euro<br />

Class C2 Units denominated in Sterling<br />

Class C3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class H Units denominated in US Dollars<br />

Class Y Units denominated in US Dollars<br />

Class Y1 Units denominated in Euro<br />

Class Y2 Units denominated in Sterling<br />

Class Y3 Units denominated in Japanese Yen<br />

PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />

Class YD Units denominated in US Dollars<br />

Class Y1D Units denominated in Euro<br />

Class Y3D Units denominated in Japanese Yen<br />

Class X Units denominated in US Dollars<br />

Class X1 Units denominated in Euro<br />

Class X2 Units denominated in Sterling<br />

Class X3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class A and Class Y Units are currently in issue and<br />

are available for subscription at the Net Asset Value.<br />

Thereafter, classes of Units will be offered at the Net<br />

Asset Value per Unit.<br />

Class A1, Class A2 and Class A3 Units are being offered<br />

to the investors at Euro12.50, STG12.50 and JPY<br />

1,500 respectively during the Initial Offer Period which<br />

has commenced and will close on 30 June, 2011 at<br />

noon (Irish time).<br />

Class C, Class C1, Class C2 and Class C3 Units are<br />

being offered to the investors at USD12.50, Euro12.50,<br />

STG12.50 and JPY 1,500 respectively during the Initial<br />

Offer Period which has commenced and will close on<br />

30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />

Class H Units are being offered to investors at<br />

USD12.50 during the Initial Offer Period which has<br />

commenced and will close on 30 June, 2011 at noon<br />

(Irish time).<br />

Class Y1, Class Y2 and Class Y3 Units are being offered<br />

to the investors at Euro100, STG100 and JPY<br />

1,500 respectively during the Initial Offer Period which<br />

has commenced and will close on 30 June, 2011 at<br />

noon (Irish time).<br />

Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units are being<br />

offered to investors at USD100, Euro100 and JPY1,500<br />

respectively during the Initial Offer Period which will has<br />

commenced and will close on 30 June, 2011 at noon<br />

(Irish time).<br />

Class X, Class X1, Class X2 and Class X3 Units are<br />

being offered to the investors at USD100, Euro100,<br />

STG 100 and JPY 1,500 respectively during the Initial<br />

Offer Period which has commenced and will close on<br />

30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />

Subscriptions for Class X, Class X1, Class X2 or Class<br />

X3 Units will only be accepted from investors who have<br />

entered into a separate arrangement (legal agreement)<br />

with the Manager or its delegate.<br />

All Classes of Units which have not already been issued<br />

may be offered to the investors on such other dates as<br />

the Manager may at its discretion, and with the consent<br />

of the Trustee, determine and notify to the Central<br />

Bank. Thereafter, Units shall be issued at the Net Asset<br />

Value per Unit of the relevant Class.<br />

7. Minimum Initial Subscription, Minimum<br />

Holding, Minimum Subsequent Subscription<br />

and Minimum Redemption Requirements<br />

The Minimum Initial Subscription and Minimum Holding<br />

applicable to each Class of Unit in the Sub-Fund are as<br />

follows:<br />

| 71


Class A Units USD 1,000<br />

Class A1 Units Euro 1,000<br />

Class A2 Units STG 1,000<br />

Class A3 Units JPY 125,000<br />

Class C Units USD 1,000<br />

Class C1 Units Euro 1,000<br />

Class C2 Units STG 1,000<br />

Class C3 Units JPY 125,000<br />

Class H Units USD 1,000<br />

Class Y Units USD 1,000,000<br />

Class Y1 Units Euro 1,000,000<br />

Class Y2 Units STG 1,000,000<br />

Class Y3 Units JPY 125,000,000<br />

Class YD Units USD 1,000,000<br />

Class Y1D Units Euro 1,000,000<br />

Class Y3D Units JPY 125,000,000<br />

The Minimum Initial Subscription for Class X, Class X1,<br />

Class X2, Class X3 Units is as follows:<br />

Class X Units USD 10,000,000<br />

Class X1 Units Euro 10,000,000<br />

Class X2 Units STG 10,000,000<br />

Class X3 Units JPY 1,250,000,000<br />

There is no Minimum Holding for Class X, Class X1,<br />

Class X2 or Class X3 Units.<br />

The Minimum Subsequent Subscription and Minimum<br />

Redemption applicable to each Class of Unit in the Sub-<br />

Fund are as follows:<br />

Class A Units USD 250<br />

Class A1 Units Euro 250<br />

Class A2 Units STG 250<br />

Class A3 Units JPY 30,000<br />

Class C Units USD 250<br />

Class C1 Units Euro 250<br />

Class C2 Units STG 250<br />

Class C3 Units JPY 30,000<br />

Class H Units USD 250<br />

There are no Minimum Subsequent Subscription or<br />

Minimum Redemption amounts for the Class Y, Class<br />

Y1, Class Y2, Class Y3, Class YD, Class Y1D, Class<br />

Y3D, Class X, Class X1, Class X2, or Class X3 Units.<br />

8. Dealing Day<br />

The Dealing Day for the Sub-Fund is each Business<br />

Day.<br />

9. Management and Fund Charges<br />

The Manager is entitled to receive an annual fee accrued<br />

at each Dealing Day and payable monthly in<br />

arrears out of the Sub-Fund as a percentage of the Net<br />

Asset Value of each Class of Unit in the Sub-Fund at<br />

the rates stated below:<br />

Class A Units 1.30%<br />

Class A1 Units 1.30%<br />

Class A2 Units 1.30%<br />

PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />

Class A3 Units 1.30%<br />

Class C Units 2.25%<br />

Class C1 Units 2.25%<br />

Class C2 Units 2.25%<br />

Class C3 Units 2.25%<br />

Class H Units 4.00%<br />

Class Y Units 1.00%<br />

Class Y1 Units 1.00%<br />

Class Y2 Units 1.00%<br />

Class Y3 Units 1.00%<br />

Class YD Units 1.00%<br />

Class Y1D Units 1.00%<br />

Class Y3D Units 1.00%<br />

Class X Units 0%<br />

Class X1 Units 0%<br />

Class X2 Units 0%<br />

Class X3 Units 0%<br />

Class H Units are available for subscription by Latin<br />

American investors only and are subject to a higher<br />

management fee than other Unit Classes, this is due to<br />

market factors applicable to Latin American countries.<br />

With respect to Class A, Class A1, Class A2 and Class<br />

A3 Units, a Unitholder servicing and maintenance fee<br />

will be payable out of the assets of the Sub-Fund to<br />

the Manager at a rate of up to 0.50% of the Net Asset<br />

Value of the Sub-Fund attributable to these Classes of<br />

Units. With respect to Class X, Class X1, Class X2 and<br />

Class X3 Units, a Unitholder servicing and maintenance<br />

fee will be payable out of the assets of the Sub-<br />

Fund to the Manager at a rate of up to 0.10% of the<br />

Net Asset Value of the Sub-Fund attributable to these<br />

Classes of Units. The Unitholder servicing and maintenance<br />

fee is accrued at each Dealing Day and is<br />

payable monthly in arrears.<br />

For all other classes of Units a Unitholder servicing and<br />

maintenance fee not exceeding 1% per annum accrued<br />

at each Dealing Day and payable monthly in arrears<br />

may, at the discretion of the Manager, be payable out of<br />

the Net Asset Value of the Sub-Fund attributable to the<br />

relevant class of Units.<br />

Details of any other fees and charges relating to the<br />

Sub-Fund are contained in the section headed "Management<br />

and Fund Charges" in the main body of the<br />

Prospectus.<br />

10. Distributions<br />

In relation to Class YD, Class Y1D and Class Y3D<br />

Units, the Manager intends to declare a distribution on<br />

the last Business Day of May and November of each<br />

year. Distributions shall generally be declared out of the<br />

net income (whether in the form of dividends, interest or<br />

otherwise) available for distribution by the Sub-Fund<br />

and realised profits less realised losses and unrealised<br />

profits less unrealised losses.<br />

In respect of all other Unit Classes of the Sub-Fund the<br />

Manager may declare a distribution once a year out of<br />

the net income (whether in the form of dividends, interest<br />

or otherwise) available for distribution by the Sub-<br />

Fund and realised profits less realised losses and unre-<br />

| 72


alised profits less unrealised losses. The Manager may<br />

also declare interim distributions on the same basis.<br />

Annual distributions (if declared) will be declared and<br />

paid on or before 30 June in each year.<br />

11. Currency of the Sub-Fund<br />

The Base Currency of the Sub-Fund is US Dollars.<br />

12. Material Contracts<br />

(i) Investment Management Agreement dated 4<br />

March, 2005, between the Manager and Pine-<br />

Bridge Investments LLC, as amended by a side<br />

letter dated 13 December, 2005, and a Supplemental<br />

Investment Management Agreement<br />

dated 7 April, 2010, pursuant to which the latter<br />

was appointed as an investment manager to the<br />

Sub-Fund. This agreement may be terminated<br />

by either party on 90 days written notice.<br />

(ii) Investment Management Agreement dated 4<br />

March, 2005, between the Manager and Pine-<br />

Bridge Investments Europe Ltd., as amended by<br />

a side letter dated 13 December, 2005, and a<br />

Supplemental Investment Management Agreement<br />

dated 7 April, 2010, pursuant to which the<br />

latter was appointed as an investment manager<br />

to the Sub-Fund. This agreement may be terminated<br />

by either party on 90 days written notice.<br />

Dated: 29 March, 2011<br />

PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />

| 73


NACHTRAG 4<br />

PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />

Nachtrag 4 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />

PineBridge Global Funds<br />

Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />

den PineBridge Emerging Europe Equity Fund (der<br />

„Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />

Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />

Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />

der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />

zugelassen wurde.<br />

Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />

29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />

dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />

Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />

allgemeinen Beschreibung:<br />

des Fonds und seines Managements und seiner<br />

Verwaltung,<br />

seiner Anlagebeschränkungen und<br />

Kreditaufnahmebefugnisse,<br />

seiner allgemeinen Management- und<br />

Fondsgebühren,<br />

der Besteuerung des Fonds und seiner<br />

Anteilinhaber,<br />

seiner Risikofaktoren, und<br />

der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />

gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />

Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />

Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />

Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />

Verantwortung für die im Prospekt enthaltenen<br />

Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />

Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />

Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />

gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />

Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />

dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />

Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />

Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />

Die Zulassung aller Klassen bereits ausgegebener und<br />

noch auszugebender Anteile des PineBridge Emerging<br />

Europe Equity Fund zur Notierung im Hauptsegment<br />

(Official List) der Irish Stock Exchange wurde beantragt.<br />

Die Anteile der Klasse A, der Klasse Y und der Klasse<br />

Y3 wurden am 16. Dezember 2008 zur Notierung im<br />

Hauptsegment der Irish Stock Exchange zugelassen.<br />

Die übrigen Notierten Anteile werden voraussichtlich ab<br />

dem Zeitpunkt ihrer Börsenzulassung zur Notierung im<br />

Hauptsegment der Irish Stock Exchange zugelassen.<br />

Die Auflegung und Notierung verschiedener Klassen<br />

kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Daher<br />

kann zum Zeitpunkt der Auflegung einer bestimmten<br />

Klasse der Handel in dem Vermögensbestand, auf den<br />

sich eine bestimmte Klasse bezieht, bereits<br />

aufgenommen worden sein.<br />

Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />

wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />

darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />

Anleger geeignet.<br />

1. Definitionen<br />

„Schwellenländer Europas“<br />

bedeutet Weißrussland, Bulgarien, die Tschechische<br />

Republik, Estland, Georgien, Ungarn, Lettland, Litauen,<br />

PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />

Polen, Rumänien, die Slowakische Republik, Slowenien<br />

und die Ukraine.<br />

2. Anlageverwalter<br />

Der Manager hat die PineBridge Investments LLC, c/o<br />

CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400,<br />

Wilmington, DE 19808, USA (registrierte Anschrift) und<br />

399 Park Avenue, 4th Floor, New York, NY 10022, USA<br />

(Geschäftsanschrift) und die PineBridge Investments<br />

Europe Ltd., Plantation Place South, 60 Great Tower<br />

Street, London EC3R 5AZ, England, zu den<br />

Anlageverwaltern des Teilfonds bestellt. Die<br />

Anlageverwalter tragen die Verantwortung für die für<br />

Verwaltung des Vermögens des Teilfonds im Rahmen<br />

einer Verwaltungsvollmacht. Das Vermögen des<br />

Teilfonds wird zwischen den Anlageverwaltern in dem<br />

Verhältnis aufgeteilt, auf das sich der Manager und<br />

jeder Anlageverwalter jeweils einigen. Anteilinhaber des<br />

Teilfonds haben keinen Einfluss auf die Aufteilung des<br />

Vermögens des Teilfonds auf die einzelnen<br />

Anlageverwalter durch den Manager.<br />

Die PineBridge Investments Europe Ltd. ist von der<br />

britischen Financial Services Authority genehmigt und<br />

wird in Bezug auf den Betrieb seines Anlagegeschäft<br />

von dieser beaufsichtigt. Die PineBridge Investments<br />

Europe Ltd. ist eine in London ansässige<br />

Vermögensverwaltungsgesellschaft und<br />

hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bridge<br />

Partners L.P. Zum 31. Dezember 2010 war sie für die<br />

Anlage von Vermögenswerten in Höhe von mehr als<br />

STG 5.28 Mrd. verantwortlich. Ihre leitenden<br />

Angestellten verwalten seit über 10 Jahren Portefeuilles<br />

aus festverzinslichen Wertpapieren und europäischen<br />

Beteiligungspapieren.<br />

PineBridge Investments LLC, ein in den USA<br />

ansässiger und den Vorschriften der Securities and<br />

Exchange Commission unterliegender<br />

Investmentmanager, ist eine hundertprozentige<br />

Tochtergesellschaft von Bridge Partners. Zum 31.<br />

Dezember 2010 hatte er Vermögenswerte in Höhe von<br />

USD 44 Mrd. unter Verwaltung.<br />

Die Anlageverwalter sind auch Mitgliedsunternehmen<br />

der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />

bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />

Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />

an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />

Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />

tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />

Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />

Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />

Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />

Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />

festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />

Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />

eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

3. Anlageziel<br />

Der Teilfonds strebt eine überdurchschnittliche<br />

Gesamtrendite an, indem er in Aktien und<br />

aktienbezogene Wertpapieren mit<br />

überdurchschnittlichem Wachstumspotenzial<br />

hauptsächlich in den europäischen Schwellenländern<br />

anlegt. Nähere Angaben über diese Märkte finden sich<br />

nachstehend unter „Anlagepolitik“.<br />

Die Anlageverwalter sind der Meinung, dass<br />

europäische Schwellenländer für Anlagen besonders<br />

attraktiv sind, da in vielen dieser Volkswirtschaften<br />

beachtliche Umstrukturierungen stattgefunden haben<br />

| 74


und davon auszugehen ist, dass sich dieser Prozess an<br />

allen diesen Märkten fortsetzt und noch ausweitet.<br />

Der Teilfonds ist darauf ausgelegt, dass er es Anlegern<br />

ermöglicht, an dem starken Wachstum zu partizipieren,<br />

das durch diese Ereignisse in Gang gebracht wird.<br />

4. Anlagepolitik<br />

Der Teilfonds wird mindestens zwei Drittel seines<br />

Gesamtvermögens in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren (mit Ausnahme von Wandel- und<br />

Optionsanleihen) von Emittenten anlegen, die ihren<br />

Hauptsitz in der Tschechischen Republik, in Ungarn,<br />

Polen, Russland und der Türkei haben oder dort den<br />

überwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit ausüben.<br />

Das restliche Drittel seines Gesamtvermögens kann der<br />

Teilfonds in Wertpapieren anlegen, die die<br />

obengenannten Anforderungen nicht erfüllen, unter<br />

anderem in anderen Schwellenländern Europas, unter<br />

anderem den Mitgliedstaaten der Europäischen Bank<br />

für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD).<br />

Der Teilfonds kann in lokal notierten russischen Aktien<br />

anlegen, wenngleich jeweils höchstens 20 % des<br />

Nettoinventarwerts in lokal notierten russischen Aktien<br />

angelegt werden und Anlagen nur in<br />

Beteiligungspapieren erfolgen, die auf der Ebene 1 oder<br />

der Ebene 2 der RTS-Wertpapierbörse und der MICEX<br />

notiert/gehandelt werden. Eine solche Anlage wird nicht<br />

die Hauptausrichtung des Teilfonds darstellen.<br />

Die Anlageverwalter sind der Ansicht, dass die<br />

Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />

Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />

Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />

Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />

Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />

Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />

Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />

weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />

erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />

erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />

ist.<br />

Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />

Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />

Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />

Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />

des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />

Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />

künftiger Aussichten führt.<br />

Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />

Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />

folgt klassifiziert:<br />

1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />

(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />

Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />

erfahren).<br />

2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />

3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />

4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a) stabile<br />

Situationen, (b) zyklische Situationen und (c)<br />

Trendwende-Situationen unterteilt werden.<br />

Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />

Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />

qualitative Kriterien verwendet.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />

gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />

Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />

wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />

Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />

ausgestattet sind, anlegen.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />

Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem unter<br />

anderem LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil<br />

des Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />

und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />

Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />

Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />

werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />

mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />

notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />

darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt.<br />

Diese Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />

Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />

Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />

zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />

Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />

Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />

zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />

zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />

Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />

Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />

Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />

Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />

gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />

Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />

Barausgleich erfüllt werden.<br />

Der Teilfonds kann in American Depository Receipts,<br />

International Depository Receipts und Global<br />

Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) anlegen,<br />

die an einer anerkannten Börse gemäß Anhang I zum<br />

Prospekt notiert werden. Solche Anlagen müssen mit<br />

dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />

Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />

Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />

gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />

(REITs) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />

Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />

diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />

2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITs im Sekundärmarkt<br />

zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />

Aktien.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />

ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />

Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />

an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />

gehandelt werden), die von einer internationalen<br />

Rating-Agentur als „investment grade“ eingestuft sind.<br />

Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />

anderem kurzfristige Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen<br />

(wie Commercial Paper mit festem oder variablem<br />

Zinssatz), Schuldtitel von Banken oder anderen<br />

Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />

Einlagenzertifikate und Bankakzepte), von<br />

supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />

Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />

Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />

| 75


esicherte Wertpapiere gehören.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />

halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />

vorgeschrieben sind.<br />

Die Auswahl der Anlagen erfolgt auf Grundlage des<br />

Gesamtertrags, wobei sowohl das<br />

Kapitalzuwachspotential als auch die Rendite jeder<br />

Emission berücksichtigt werden, wenngleich das<br />

Kapitalzuwachspotential hierbei überwiegt.<br />

Die Wertentwicklung des Portefeuilles des Teilfonds<br />

wird am MSCI Emerging Markets Europe 10/40 Equity<br />

Daily Total Return Net Index (der „Index“) gemessen.<br />

Der Index ist ein am Streubesitz orientierter<br />

Marktkapitalisierungsindex, der die Wertentwicklung der<br />

Aktienmärkte in den Schwellenländern Europas messen<br />

soll. Der Index ist eine patentierte Indexmethodik, die<br />

eine ständige Übereinstimmung mit der OGAW-<br />

Richtlinie gewährleisten soll, die vorschreibt, dass die<br />

maximale Gewichtung von Wertpapieren ein und<br />

desselben Emittenten 10 % des Marktwerts eines<br />

Fonds nicht übersteigen darf und dass die gesamte<br />

Gewichtung aller Emittenten, die mehr als 5 % des<br />

Marktwerts eines Fonds repräsentieren, zusammen 40<br />

% nicht übersteigen darf. Die Anlageverwalter können<br />

zu der Ansicht gelangen, dass es, wenn die<br />

Zusammensetzung des Portefeuilles des Teilfonds von<br />

der des Index abweicht, notwendig oder<br />

wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />

nachzubilden und sind daher berechtigt, die<br />

Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />

gehaltener Vermögenswerte mittels<br />

Devisentermingeschäften und<br />

Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />

Portefeuillezusammensetzung zwar ihre eigene<br />

Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />

Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />

Die Anlageverwalter sind jedoch befugt, den Index<br />

jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />

außerhalb der Kontrolle der Anlageverwalter durch<br />

einen anderen Index ersetzt worden ist oder die<br />

Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht sind,<br />

dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />

betreffende Engagement geworden ist. Die<br />

Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />

nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />

in Kenntnis gesetzt.<br />

Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />

Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />

Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />

abschließen, um das Währungsrisiko der<br />

zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />

Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />

den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />

Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />

Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />

absichern.<br />

Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />

sich durch den Abschluss von<br />

Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />

Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />

Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />

PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />

Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />

wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />

mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />

der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />

Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />

werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />

Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />

Änderung des Anlageziels und/oder einer Änderung der<br />

Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />

angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />

ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />

Änderung zurückgeben können.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />

in denen die Anlageverwalter der Meinung sind, dass<br />

ein höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />

investiert ist.<br />

Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />

mit der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />

Prospekt angegebenen Anlagebeschränkungen.<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />

des Teilfonds erreicht wird.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />

ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />

ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />

Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />

angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger<br />

jüngster Entwicklungen bei den Risiko- und<br />

Renditemerkmalen der Hauptanlagekategorien.<br />

Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFIs zu<br />

Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />

ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />

entsprechend zu ändern.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />

Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />

Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />

Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />

des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />

wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />

Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />

heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />

börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />

im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />

Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />

Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

nachstehendem Abschnitt 6 aufgeführt und umfassen:<br />

Politisches und wirtschaftliches Risiko: Russland,<br />

Schwellenmarktrisiko und Volatilitätsrisiko. Diese<br />

Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />

5. Anlagebeschränkungen<br />

Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />

entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />

| 76


Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />

Hauptteil des Prospekts.<br />

Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />

Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />

Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />

es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />

Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />

ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />

Anlagebeschränkungen:<br />

Der Teilfonds darf keine ungedeckten<br />

Verkäufe von Derivaten vornehmen.<br />

Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen<br />

des Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />

übersteigen; der Gesamtwert der offenen<br />

Short-Positionen in Derivaten darf den<br />

Gesamtmarktwert der entsprechenden<br />

Wertpapiere, die von dem Teilfonds gehalten<br />

werden müssen, nicht übersteigen.<br />

Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />

seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />

möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />

Finanzaufsichtskommission (Financial<br />

Supervisory Commission) einholen.<br />

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />

Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />

gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />

Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />

Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />

Zentralbank entspricht.<br />

6. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />

folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />

Diese Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />

Politisches und wirtschaftliches Risiko: Russland:<br />

Anlagen in Unternehmen, die in den unabhängigen<br />

Staaten gegründet wurden, die früher Teil der<br />

Sowjetunion waren, einschließlich der Russischen<br />

Föderation, oder hauptsächlich dort geschäftlich tätig<br />

sind, bergen besondere Risiken, einschließlich<br />

wirtschaftlicher und politischer Unruhen, und verfügen<br />

möglicherweise nicht über ein transparentes und<br />

verlässliches Rechtssystem zur Durchsetzung der<br />

Rechte von Gläubigern und Anteilinhabern des<br />

Teilfonds. Die Standards für die Unternehmensführung<br />

und -kontrolle und den Anlegerschutz entsprechen in<br />

Russland möglicherweise nicht den in stärker<br />

beaufsichtigten Ländern herrschenden Standards.<br />

Obwohl die Russische Föderation wieder positive<br />

Wachstumszahlen vorweisen kann, einen Haushalts-<br />

und Leistungsbilanzüberschuss erzielt und mit ihren<br />

Verpflichtungen gegenüber Anleihegläubigern nicht in<br />

Verzug ist, bestehen weiterhin Unsicherheiten<br />

bezüglich der strukturellen Reformen (z. B.<br />

Bankenbranche, Landreform, Eigentumsrecht), der<br />

großen Abhängigkeit der Wirtschaft vom Öl, der<br />

unvorteilhaften politischen Entwicklungen und der<br />

Regierungspolitik sowie anderer Fragen. Obwohl der<br />

Teilfonds in begrenztem Umfang in russischen Aktien<br />

anlegen kann, die an der MICEX und an der RTS-<br />

Wertpapierbörse gehandelt werden, wird das<br />

Engagement in Aktien, die in Russland gehandelt<br />

werden, voraussichtlich 20 % des Nettoinventarwerts<br />

PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />

des Teilfonds nicht übersteigen.<br />

Der Nachweis des Rechtsanspruchs auf Aktien an einer<br />

russischen Gesellschaft erfolgt durch Bucheintrag. Zur<br />

Eintragung einer Beteiligung an den Aktien der<br />

Gesellschaft muss eine natürliche Person zur<br />

Registerstelle der Gesellschaft reisen und dort ein<br />

Depot eröffnen. Die Person erhält einen Auszug aus<br />

dem Aktienregister, worin die Beteiligung angegeben<br />

ist, jedoch stellt das Register selbst das einzige<br />

Dokument dar, das als schlüssiger Eigentumsnachweis<br />

anerkannt ist. Die Registerstellen unterliegen keiner<br />

effektiven staatlichen Überwachung. Es besteht die<br />

Möglichkeit, dass der Teilfonds seine Eintragung durch<br />

Betrug, Fahrlässigkeit, Versehen oder ein Unglück, wie<br />

zum Beispiel einen Brand, verlieren könnte.<br />

Registerstellen sind nicht verpflichtet, sich gegen diese<br />

Fälle zu versichern und verfügen wahrscheinlich nicht<br />

über ausreichende Vermögenswerte zur Entschädigung<br />

des Teilfonds im Verlustfall.<br />

Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />

von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

oder Anlagen an bestimmten<br />

Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />

und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />

zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />

konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />

sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />

die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />

von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

und das derzeit geringe oder fehlende<br />

Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />

Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />

staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />

Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />

Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />

Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />

verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />

Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />

und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />

die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />

Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />

Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />

Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />

möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />

Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h., in<br />

manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />

in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />

Registerstelle nachgewiesen; In solchen Fällen werden<br />

vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />

Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />

Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />

die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />

nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />

können einer erheblichen nachteiligen<br />

wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />

anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />

gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />

Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />

Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />

Ländern gehören können.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />

in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />

können sich positiv oder negativ von den<br />

Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

sind in der Regel stark vom<br />

internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />

bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />

Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />

Steuerung von Wechselkursen und andere<br />

protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />

mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />

ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />

| 77


in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />

Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />

Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />

nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />

Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />

Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />

werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />

geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />

geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />

Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />

Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />

Rücknahme von Anteilen nach einem<br />

Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />

Anlagen verzögern kann.<br />

Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />

können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />

sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />

„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />

geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />

Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

und des derzeit geringen oder fehlenden<br />

Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />

Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />

bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />

anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />

gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />

Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />

erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />

denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />

sein.<br />

7. Beantragung von Anteilen<br />

Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />

derzeit angeboten werden:<br />

Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse A1 in Euro<br />

Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />

Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />

Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse X1 in Euro<br />

Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A, Klasse Y und Klasse Y3 sind<br />

derzeit im Umlauf und können zum Nettoinventarwert<br />

pro Anteil der betreffenden Klasse gezeichnet werden.<br />

Anteile der Klasse A1, Klasse A2 und Klasse A3<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu Euro 12,50, STG 12,50 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse C, Klasse C2 und Klasse C3 werden<br />

Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />

begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 12,50, STG 12,50 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />

USD 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse Y1 und Klasse Y2 werden Anlegern<br />

während des Erstausgabezeitraums, der begonnen hat<br />

und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit)<br />

endet, zu Euro 100 bzw. STG 100 angeboten.<br />

Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />

X3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />

100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />

X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />

gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />

dem Manager oder seinem Beauftragten<br />

abgeschlossen haben.<br />

Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />

sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />

Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />

seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />

Treuhänders bestimmt und der IFSRA anzeigt. Danach<br />

sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil der<br />

betreffenden Klasse auszugeben.<br />

8. Anforderungen bezüglich<br />

Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />

Mindestfolgezeichnung und<br />

Mindestrücknahme<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />

Mindestbestände:<br />

Anteile der Klasse A USD 1.000<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse C USD 1.000<br />

Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse H USD 1.000<br />

Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />

Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />

Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />

Mindestrücknahmen:<br />

Anteile der Klasse A USD 250<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse A2 STG 250<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />

| 78


Anteile der Klasse C USD 250<br />

Anteile der Klasse C2 STG 250<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse H USD 250<br />

Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />

Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />

Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />

Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />

9. Handelstag<br />

Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />

10. Management- und Fondsgebühren<br />

Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />

an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />

nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />

Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />

nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />

Anteile der Klasse A 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A1 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A2 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A3 1,30 %<br />

Anteile der Klasse C 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />

Anteile der Klasse H 4,00 %<br />

Anteile der Klasse Y 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y1 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y2 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y3 1,00 %<br />

Anteile der Klasse YD 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y1D 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y3D 1,00 %<br />

Anteile der Klasse X 0 %<br />

Anteile der Klasse X1 0 %<br />

Anteile der Klasse X2 0 %<br />

Anteile der Klasse X3 0 %<br />

Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />

Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und<br />

unterliegen einer höheren Managementgebühr als<br />

andere Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die<br />

für lateinamerikanische Länder gelten.<br />

Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2 und<br />

Klasse A3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />

der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />

eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />

nachträglich fällig.<br />

Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />

PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />

dem Ermessen des Managers eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />

zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />

aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />

Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />

Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />

angegeben.<br />

11. Ausschüttungen<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />

und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />

Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />

jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />

Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />

in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />

des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />

den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />

(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />

Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />

kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />

festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />

festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />

Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

12. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />

13. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments Europe Ltd., geändert<br />

durch eine Ergänzungsvereinbarung vom 13.<br />

Dezember 2005 sowie durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />

April 2010, nach dem letztere zum<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

(ii) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments LLC, geändert durch<br />

eine Ergänzungsvereinbarung vom 13.<br />

Dezember 2005 sowie durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />

April 2010, nach dem letztere zum<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

29. März 2011<br />

| 79


NACHTRAG 5<br />

PineBridge Global Emerging Markets Bond Fund<br />

Nachtrag 5 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />

PineBridge Global Funds<br />

Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />

den PineBridge Global Emerging Markets Bond Fund (der<br />

„Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global Funds<br />

(der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in Form<br />

eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von der<br />

Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften zugelassen<br />

wurde.<br />

Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom 29.<br />

März 2011 für den Fonds mit allen dazugehörigen<br />

Nachträgen und sollte in Verbindung damit und mit<br />

der darin enthaltenen allgemeinen Beschreibung<br />

- des Fonds und seines Managements und seiner<br />

Verwaltung,<br />

- seiner Anlagebeschränkungen und<br />

Kreditaufnahmebefugnisse,<br />

- seiner allgemeinen Management- und<br />

Fondsgebühren,<br />

- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />

Anteilinhaber,<br />

- seiner Risikofaktoren, und<br />

- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />

gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Manager des Fonds ist die PineBridge Investments Ireland<br />

Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des Managers<br />

sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />

Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />

Verantwortung für die im Prospekt und in diesem Nachtrag<br />

enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen<br />

der Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />

Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu gewährleisten)<br />

entsprechen diese Angaben den Tatsachen und lassen<br />

nichts aus, was die Bedeutung dieser Angaben<br />

wahrscheinlich berühren würde. Der Verwaltungsrat<br />

übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />

Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />

Eine Anlage im Teilfonds sollte keinen wesentlichen<br />

Teil eines Anlageportefeuilles ausmachen und ist<br />

möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet.<br />

Der Teilfonds kann DFIs für die in diesem Nachtrag<br />

genannten Anlagezwecke einsetzen.<br />

1. Anlageverwalter<br />

Der Manager hat die PineBridge Investments Europe Ltd.,<br />

Plantation Place South, 60 Great Tower Street, London<br />

EC3R 5AZ, England, zum Anlageverwalter des Teilfonds<br />

bestellt. Der Anlageverwalter trägt die Verantwortung für<br />

die für Verwaltung des Vermögens des Teilfonds im<br />

Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />

Der Anlageverwalter ist von der britischen Financial<br />

Services Authority genehmigt und wird in Bezug auf den<br />

Betrieb seines Anlagegeschäft von dieser beaufsichtigt.<br />

Der Anlageverwalter ist eine in London ansässige<br />

Vermögensverwaltungsgesellschaft und eine<br />

Tochtergesellschaft der Bridge Partners L.P. Zum 31.<br />

Dezember 2010 war sie für die Anlage von<br />

Vermögenswerten in Höhe von mehr als rund<br />

STG 5.28 Mrd. verantwortlich. Ihre leitenden Angestellten<br />

PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />

verwalten seit über 10 Jahren Portefeuilles aus<br />

festverzinslichen Wertpapieren und europäischen<br />

Beteiligungspapieren.<br />

Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />

der PineBridge Investments. PineBridge Investments bietet<br />

seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />

Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen an.<br />

PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />

Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten tätig<br />

und hatte zum 31. Dezember 2010 Vermögenswerte in<br />

Höhe von USD 82,1 Mrd. unter Verwaltung. PineBridge<br />

Investments ist ein führender Vermögensverwalter mit<br />

einer langfristigen Erfolgshistorie in Strategien mit<br />

börsennotierten Aktien, festverzinslichen Wertpapieren<br />

und Alternative Investments sowie in der<br />

Vermögensverwaltung für eines der weltweit größten<br />

Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

2. Anlageziel<br />

Der Teilfonds strebt langfristigen Kapitalzuwachs durch<br />

Anlage in Anleiheemissionen an, die von Regierungen,<br />

ihren Behörden, Gebietskörperschaften und staatlichen<br />

Institutionen sowie Unternehmen mit Sitz in<br />

Schwellenländern in Europa, Lateinamerika, Asien, dem<br />

Mittleren Osten und Afrika ausgegeben sind. Die<br />

betreffenden Wertpapiere können auf die lokale Währung<br />

eines der OECD-Mitgliedsländer oder die lokale Währung<br />

der Schwellenländer lauten, in denen der Teilfonds nach<br />

den Anlagerichtlinien anlegen darf.<br />

3. Anlagepolitik<br />

Der Teilfonds wird mindestens zwei Drittel seines<br />

Gesamtvermögens in Anleiheemissionen von Emittenten<br />

anlegen, die ihren Hauptsitz in Schwellenländern weltweit<br />

haben oder dort den überwiegenden Teil ihrer<br />

Geschäftstätigkeit ausüben, unter anderem in den<br />

Schwellenländern Europas, des Mittleren Ostens, Asiens,<br />

Lateinamerikas und Afrikas. Bis zu einem Drittel des<br />

Gesamtvermögens kann in Geldmarktinstrumenten wie z.<br />

B. Termineinlagen, Wandelanleihen oder fest- oder<br />

variabel verzinslichen Commercial Paper, bis zu 25 % in<br />

Wandel- und Optionsanleihen und bis zu 10 % in Aktien<br />

und aktienbezogenen Wertpapieren (mit Ausnahme von<br />

Wandel- und Optionsanleihen) angelegt werden, sofern<br />

diese Anlagen zusammen ein Drittel des<br />

Gesamtvermögens des Teilfonds nicht übersteigen.<br />

Das Vermögen des Teilfonds wird vorwiegend in fest- und<br />

/ oder variabel verzinslichen Anleiheemissionen von<br />

Staaten und / oder von Unternehmen angelegt, die über<br />

eine Bonitätseinstufung für kurzfristige Schuldtitel (Laufzeit<br />

unter einem Jahr) von C durch Standard and Poor’s oder<br />

eine gleichwertige Bonitätseinstufung durch Moody’s oder<br />

eine andere Ratingagentur sowie über eine<br />

Bonitätseinstufung für langfristige Schuldtitel von<br />

mindestens C durch Standard and Poor’s oder eine<br />

gleichwertige Bonitätseinstufung durch Moody’s oder eine<br />

andere Ratingagentur verfügen. Wenn keine Einstufung<br />

vorliegt, kann der Manager in Abstimmung mit dem<br />

Anlageverwalter eine eigene Einstufung vornehmen, die<br />

der Einstufung von C oder besser durch Standard and<br />

Poor’s oder einer gleichwertigen Einstufung durch Moody’s<br />

oder eine andere Ratingagentur als gleichwertig<br />

angesehen werden muss. Der Anlageverwalter kann in<br />

Wertpapieren anlegen, die durch Standard and Poor’s als<br />

„selective default“ (Wertpapiere, deren Emittenten den<br />

betreffenden Zahlungsverpflichtungen teilweise nicht<br />

nachkommen) eingestuft sind oder von einer anderen<br />

Ratingagentur eine gleichwertige Einstufung erhalten<br />

haben.<br />

Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines Nettoinventarwerts<br />

| 80


in geregelten Einrichtungen für gemeinsame Anlagen<br />

einschließlich Immobilienfonds (REITss) anlegen, sofern<br />

die Anlagepolitik dieser Einrichtungen mit der des<br />

Teilfonds übereinstimmt und diese Einrichtungen die<br />

Kriterien der Guidance Note 2/03 erfüllen. Die Möglichkeit,<br />

REITs im Sekundärmarkt zu handeln, kann stärker<br />

begrenzt sein als bei anderen Aktien.<br />

Wenn es für angezeigt gehalten wird, kann der Teilfonds<br />

im Rahmen der von der Zentralbank festgelegten<br />

Bedingungen und Grenzen zu Anlage- oder<br />

Absicherungszwecken Collateralised Debt Obligations<br />

("CDO"), Credit Default Swaps ("CDS") oder Credit Linked<br />

Notes ("CLN") einsetzen, unter anderem zur Absicherung<br />

gegen Kredit- oder Ausfallrisiken. Solche Anlagen müssen<br />

den Anlagezielen, der Anlagepolitik und den<br />

Anlagebeschränkungen des Teilfonds entsprechen.<br />

Eine CDO ist ein Wertpapier, das durch einen Pool aus<br />

Anleihen, Darlehen und sonstigen Vermögenswerten<br />

besichert ist. CDOs sind nicht auf bestimmte Arten von<br />

Schuldtiteln spezialisiert und können daher durch<br />

Unternehmensanleihen, gewerbliche Kredite, mit<br />

Forderungen unterlegte Wertpapiere, mit Wohnhypotheken<br />

unterlegte Wertpapiere, mit gewerblichen Hypotheken<br />

unterlegte Wertpapiere und Schuldtitel aus<br />

Schwellenmärkten besichert sein. Die CDO-Emission wird<br />

üblicherweise in verschiedene Klassen bzw.<br />

Anleihetranchen unterteilt, die verschiedene Ratingstufen<br />

oder -grenzen aufweisen. Die meisten CDO-Emissionen<br />

sind so strukturiert, dass die Senior Bond- und Mezzanine-<br />

Klassen ein "investment grade"-Rating erhalten können<br />

und das Kreditrisiko auf die nachrangigeren Klassen<br />

verschoben wird. Falls bei den Vermögenswerten, durch<br />

die ein CDO besichert ist, ein Ausfall eintritt, werden<br />

Tilgungs- und Zinszahlungen zuerst auf die Senior Bond-<br />

Klassen geleistet, dann auf die Mezzanine-Klassen und an<br />

letzter Stelle auf die Klasse, die das niedrigste Rating<br />

(oder kein Rating) besitzt, die auch als "Equity Tranche"<br />

bezeichnet wird. Der Teilfonds wird in die gerateten<br />

Tranchen oder die Equity Tranchen von CDOs anlegen<br />

und wird sich durch solche Anlagen keiner Hebelwirkung<br />

zur Steigerung seines Investitionsgrades (Leverage)<br />

aussetzen.<br />

Ein CDS ist ein DFI, das eine Minderung des Kreditrisikos<br />

bewirkt. Der Sicherungskäufer kauft vom<br />

Sicherungsverkäufer eine Absicherung vor Verlusten, die<br />

ihm in Folge eines Ausfall- oder anderen Kreditereignisses<br />

bezüglich eines zugrundeliegenden Wertpapiers entstehen<br />

können. Der Sicherungskäufer zahlt für die Absicherung<br />

eine Prämie, und der Sicherungsverkäufer verpflichtet<br />

sich, eine Zahlung zu leisten, die den Sicherungskäufer für<br />

Verluste entschädigt, die ihm bei Eintritt eines aus einer<br />

Reihe möglicher festgelegter Kreditereignisse, die in der<br />

CDS-Vereinbarung aufgeführt sind, entstehen. Beim<br />

Einsatz von CDS kann der Teilfonds als Sicherungskäufer<br />

und / oder Sicherungsverkäufer auftreten.<br />

Eine CLN ist ein Wertpapier, das während seiner Laufzeit<br />

fest oder variabel verzinst wird (die Verzinsung ist an die<br />

Wertentwicklung eines Referenzwerts, in der Regel<br />

Anleihen, gekoppelt) und dem Emittenten gestattet, ein<br />

spezifisches Kreditrisiko auf einen Investor zu übertragen.<br />

Bei Fälligkeit erhält der Investor den Nominalwert des<br />

zugrundeliegenden Wertpapiers, es sei denn, bei der<br />

Referenzforderung tritt ein Ausfall oder Konkurs ein, in<br />

welchem Fall der Investor einen Betrag in Höhe der<br />

Wiedereinbringungsquote (Recovery Rate) erhält.<br />

abschließen, um das Währungsrisiko der<br />

zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />

Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch den<br />

Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />

Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />

Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf Währungen<br />

und auf Währungsterminkontrakte absichern. Da vom<br />

Teilfonds gehaltene Währungspositionen möglicherweise<br />

nicht der gehaltenen Vermögensposition entsprechen,<br />

kann die Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />

erheblich beeinflusst werden.<br />

Der Teilfonds kann zu Anlage- oder Absicherungszwecken<br />

Kauf- und Verkaufsoptionen (einschließlich Straddles) auf<br />

Wertpapiere, (auf Anleihen bezogene) Wertpapierindizes<br />

und Währungen kaufen und verkaufen, Terminkontrakte<br />

auf Aktien- und Rentenindizes abschließen und Optionen<br />

(einschließlich Straddles) auf solche Terminkontrakte<br />

einsetzen.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />

ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />

Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die an<br />

einem geregelten Markt gehandelt oder nicht gehandelt<br />

werden), die von einer internationalen Ratingagentur als<br />

„investment grade“ eingestuft sind. Zu diesen<br />

Geldmarktinstrumenten können unter anderem kurzfristige<br />

Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen (wie Commercial Paper<br />

mit festem oder variablem Zinssatz), Schuldtitel von<br />

Banken oder anderen Einlagen annehmenden Instituten<br />

(wie Einlagenzertifikate und Bankakzepte), von<br />

supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />

Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />

Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />

besicherte Wertpapiere gehören.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten halten,<br />

die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />

vorgeschrieben sind.<br />

Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des Teilfonds<br />

wird am JP Morgan Emerging Markets Bond Index Plus<br />

(EMBI+) (der „Index“) gemessen, der tägliche<br />

Gesamtrenditen für börsengehandelte externe<br />

Schuldinstrumente in Schwellenländern abbildet. Zu<br />

diesen Instrumenten gehören auf externe Währung<br />

lautende Brady-Bonds, Anleihen und Eurobonds sowie auf<br />

US-Dollar lautende Instrumente der lokalen Märkte. Der<br />

Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen, dass es,<br />

wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles des<br />

Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig oder<br />

wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />

nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />

Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />

gehaltener Vermögenswerte mittels<br />

Devisentermingeschäften und Währungsterminkontrakten<br />

so zu verändern, dass die Portefeuillezusammensetzung<br />

zwar seine eigene Festlegung widerspiegelt, aber<br />

gleichzeitig das Währungsrisiko des Index nachbilden<br />

kann.<br />

Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index jederzeit<br />

zu wechseln, wenn der Index aus Gründen außerhalb der<br />

Kontrolle des Anlageverwalters durch einen anderen Index<br />

ersetzt worden ist oder der Anlageverwalter<br />

begründetermaßen der Ansicht ist, dass ein anderer Index<br />

zum Branchenstandard für das betreffende Engagement<br />

geworden ist. Die Anteilinhaber werden von jeder<br />

Der Teilfonds kann ferner innerhalb der von der<br />

Zentralbank gezogenen Grenzen zu Anlage- oder<br />

Änderung des Index im nächsten Jahres- oder<br />

Halbjahresbericht des Teilfonds in Kenntnis gesetzt.<br />

Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte,<br />

einschließlich Termingeschäften mit Barausgleich, Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />

PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />

| 81


wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur mit<br />

vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit der auf<br />

einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des Teilfonds<br />

abgegebenen Stimmen vorgenommen werden. Derartige<br />

Änderungen bedürfen außerdem der Zustimmung durch<br />

die Zentralbank. Im Falle einer Änderung des Anlageziels<br />

und / oder einer Änderung der Anlagepolitik wird der<br />

Manager diese mit einer angemessenen Frist ankündigen,<br />

damit Anteilinhaber ihre Anteile vor Durchführung der<br />

betreffenden Änderung zurückgeben können.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten, in<br />

denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />

höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll investiert<br />

ist.<br />

Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />

unter der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im Prospekt<br />

aufgeführten Anlagebeschränkungen.<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />

des Teilfonds erreicht wird.<br />

Der Einsatz von Derivaten kann ein Ausfallrisiko<br />

beinhalten, doch darf das Risiko, das dem Teilfonds durch<br />

den Einsatz von Derivaten entsteht, den Nettoinventarwert<br />

des Teilfonds nicht überschreiten, d. h. die Steigerung<br />

seines Investitionsgrades (Leverage) darf nicht höher sein<br />

als 100 % seines Nettoinventarwerts.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn ein<br />

überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />

ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />

Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />

angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger jüngster<br />

Entwicklungen bei den Risiko- und Renditemerkmalen der<br />

Hauptanlagekategorien.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der Teilfonds<br />

in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Zentralbank<br />

anlegen darf, findet sich in Anhang I zum Prospekt; sie<br />

sollte zusammen mit und in Anbetracht des Anlageziels<br />

und der Anlagepolitik des Teilfonds, wie vorstehend<br />

angegeben, gelesen werden. Die Zentralbank gibt keine<br />

Liste der genehmigten Märkte heraus. Mit Ausnahme<br />

gestatteter Anlagen in nicht börsennotierten Wertpapieren<br />

werden Anlagen auf die im Anhang I zum Prospekt<br />

aufgeführten Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />

Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

nachstehendem Abschnitt 6 aufgeführt und umfassen:<br />

Schwellenmarktrisiko, Anleihen mit niedriger Bonität,<br />

Kreditrisiko, DFI, Festverzinsliche Wertpapiere, Credit<br />

Default Swaps, Risiko in Verbindung mit<br />

Geldmarktinstrumenten und Volatilitätsrisiko. Diese<br />

Risikofaktoren stellen möglicherweise keine vollständige<br />

Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in<br />

dem Teilfonds verbunden sind.<br />

PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />

4. Anlagebeschränkungen<br />

Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />

entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />

Hauptteil des Prospekts. Daneben gelten die folgenden<br />

Anlagebeschränkungen, solange der Teilfonds in Taiwan<br />

registriert ist:<br />

● Der Teilfonds darf keine ungedeckten Verkäufe von<br />

Derivaten vornehmen.<br />

● Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen des<br />

Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht übersteigen;<br />

der Gesamtwert der offenen Short-Positionen in<br />

Derivaten darf den Gesamtmarktwert der<br />

entsprechenden Wertpapiere, die von dem Teilfonds<br />

gehalten werden müssen, nicht übersteigen.<br />

● Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz seines<br />

Nettoinventarwerts in Derivaten halten möchte, muss<br />

er vorher die Genehmigung der<br />

Finanzaufsichtskommission (Financial Supervisory<br />

Commission) einholen.<br />

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />

Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />

gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />

Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />

Vorschriften und den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />

entspricht.<br />

5. Anteilsklassenwährungsabsicherung<br />

Nur in Bezug auf Anteile der Klasse A1H, Klasse A5H,<br />

Klasse A6H, Klasse Y1H, Klasse Y5H und der Klasse Y6H<br />

beabsichtigt der Manager oder sein Beauftragter, das<br />

Wechselkursrisiko zwischen der jeweiligen Währung, auf<br />

die die Anteile der Klasse A1H Klasse A5H, Klasse A6H,<br />

Klasse Y1H, Klasse Y5H und der Klasse Y6H lauten, und<br />

dem US-Dollar (der Basiswährung des Teilfonds)<br />

abzusichern. Der Manager oder sein Beauftragter wird<br />

versuchen, eine solche Absicherung durch den Einsatz<br />

von DFI, unter anderem Währungsoptionen und<br />

Devisentermingeschäften, wie angegeben und innerhalb<br />

der von der Zentralbank vorgegebenen Bedingungen und<br />

Grenzen, zu erreichen. Die Voraussetzungen für den<br />

Einsatz dieser Absicherungsstrategien sind im Abschnitt<br />

"Geschäftstätigkeit des Fonds – Beschreibung der Anteile"<br />

im Prospekt beschrieben. Anleger werden außerdem auf<br />

die mit den Absicherungsstrategien hinsichtlich der<br />

Anteilsklassenwährung verbundenen Risiken hingewiesen,<br />

die im dem Abschnitt "Anteilswährungsrisiko" im Prospekt<br />

beschrieben sind.<br />

6. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen Risikofaktoren,<br />

die im Abschnitt „Risikofaktoren" des Prospekts aufgeführt<br />

sind. Daneben gelten die folgenden zusätzlichen<br />

Risikofaktoren für den Teilfonds. Die Risikofaktoren stellen<br />

möglicherweise keine vollständige Aufzählung aller<br />

Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in dem Teilfonds<br />

verbunden sind:<br />

Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren von<br />

Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

oder Anlagen an bestimmten Wertpapiermärkten<br />

| 82


in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern können mit<br />

hochgradigen Risiken behaftet sein und als spekulativ<br />

angesehen werden. Zu den Risiken zählen (i) ein höheres<br />

Risiko der Enteignung, konfiskatorischen Besteuerung,<br />

Verstaatlichung und der sozialen, politischen und<br />

wirtschaftlichen Instabilität; (ii) die derzeit geringe Größe<br />

der Märkte für Wertpapiere von Emittenten aus<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern und das derzeit<br />

geringe oder fehlende Handelsvolumen, das einen<br />

Liquiditätsmangel und Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine<br />

bestimmte staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten<br />

des Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />

Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />

Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />

verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />

Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />

und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und die<br />

Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />

Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />

Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />

Allgemeinen international üblich; (vi) ein möglicherweise<br />

höheres Risiko in Verbindung mit dem Besitz und der<br />

Verwahrung von Wertpapieren, d. h., in manchen Ländern<br />

wird Anteilsbestand durch Einträge in den Büchern einer<br />

Gesellschaft oder ihrer Registerstelle nachgewiesen; in<br />

solchen Fällen werden vom Treuhänder oder seinen<br />

lokalen Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />

Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten, die<br />

den Anteilsbestand an den Gesellschaften nachweisen;<br />

und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-länder können<br />

einer erheblichen nachteiligen wirtschaftlichen Entwicklung<br />

unterliegen, zu der unter anderem ein Verfall von<br />

Wechselkursen oder nicht gleichbleibende<br />

Wechselkursschwankungen, höhere Zinsen oder<br />

geringeres Wirtschaftswachstum als bei Anlagen in<br />

Wertpapieren von Emittenten in entwickelten Ländern<br />

gehören können.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />

in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />

können sich positiv oder negativ von den Volkswirtschaften<br />

von Industrieländern unterscheiden. Die Volkswirtschaften<br />

von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind in der<br />

Regel stark vom internationalen Handel abhängig und<br />

können – wie dies bereits in der Vergangenheit der Fall<br />

war – durch Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung,<br />

gezielte Steuerung von Wechselkursen und andere<br />

protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern, mit<br />

denen sie Handel treiben, erlassen oder ausgehandelt<br />

werden, beeinträchtigt werden. Anlagen in „Schwellen“-<br />

oder „Entwicklungs“-ländern sind mit Risiken verbunden,<br />

zu denen unter anderem die Möglichkeit politischer und<br />

sozialer Instabilität, nachteiliger Änderungen in Anlage-<br />

oder Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />

Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus werden<br />

solche Wertpapiere möglicherweise mit einer geringeren<br />

Umschlagshäufigkeit und in einem geringeren Volumen<br />

gehandelt als Wertpapiere von Unternehmen und<br />

Regierungen entwickelter, stabiler Länder. Ferner besteht<br />

die Möglichkeit, dass sich die Rücknahme von Anteilen<br />

nach einem Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden<br />

Natur solcher Anlagen verzögern kann.<br />

Anleihen mit niedriger Bonität: Eine Anlage in High<br />

Yield-Wertpapieren oder Wertpapieren mit einem Rating<br />

unterhalb von „investment grade“, d. h. Wertpapieren, die<br />

von Moody’s schlechter als mit Baa3 oder von Standard<br />

and Poor’s schlechter als mit BBB- eingestuft sind und<br />

manchmal auch als „Schrottanleihen“ bezeichnet werden,<br />

oder in Wertpapieren niedriger Bonität ist mit einem<br />

höheren Risiko verbunden als eine Anlage in Anleihen mit<br />

einem „investment grade“-Rating. Die Emittenten dieser<br />

Wertpapiere sind häufig hoch verschuldet, so dass ihre<br />

Fähigkeit zur Bedienung von Schuldverpflichtungen<br />

PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />

während eines Konjunkturrückgangs beeinträchtigt werden<br />

kann. Die niedrigeren Bonitätseinstufungen von<br />

Wertpapieren spiegeln eine größere Wahrscheinlichkeit<br />

wider, dass nachteilige Veränderungen der Finanzlage des<br />

Emittenten eintreten, die seine Fähigkeit zur Leistung von<br />

Zinszahlungen und Kapitalrückzahlungen beeinträchtigen<br />

können. Das Risiko des Verlusts auf Grund der<br />

Nichtleistung von Zinszahlungen oder<br />

Kapitalrückzahlungen durch solche Emittenten ist<br />

wesentlich höher als bei Wertpapieren mit einem<br />

„investment grade“-Rating, weil solche Wertpapiere häufig<br />

der vorherigen Erfüllung vorrangiger Verbindlichkeiten im<br />

Rang nachgehen. Bei Zahlungseinstellung oder<br />

Abwicklung eines Emittenten von Wertpapieren mit einem<br />

Rating unterhalb von „investment grade“ besteht ein<br />

höheres Risiko, dass das Kapital/Vermögen des<br />

Emittenten nicht ausreicht, um alle seine Verbindlichkeiten<br />

zu erfüllen, und die Inhaber von Wertpapieren mit einem<br />

Rating unterhalb von „investment grade“ (die den Rang<br />

von unbesicherten Gläubigern haben) könnten unter<br />

solchen Umständen ihre gesamte Anlage verlieren. Ein<br />

Konjunkturrückgang oder eine Periode steigender<br />

Zinssätze könnte sich nachteilig auf den Markt für diese<br />

Wertpapiere auswirken und die Fähigkeit des Teilfonds<br />

vermindern, diese Wertpapiere zu verkaufen.<br />

Der Markt für Wertpapiere mit einem Rating unterhalb von<br />

„investment grade“ kann enger und weniger aktiv als der<br />

für Wertpapiere höherer Qualität sein, was sich nachteilig<br />

auf den Kurs auswirken kann, zu dem diese Wertpapiere<br />

verkauft werden können. Soweit für bestimmte<br />

Wertpapiere mit einem niedrigeren Rating kein<br />

regelmäßiger Handel am Sekundärmarkt stattfindet, kann<br />

es für den Anlageverwalter schwierig sein, solche<br />

Wertpapiere und somit das Vermögen des Teilfonds zu<br />

bewerten.<br />

Kreditrisiko: Es kann nicht garantiert werden, dass die<br />

Emittenten von Wertpapieren oder anderen Instrumenten,<br />

in denen ein Teilfonds anlegen kann, keine<br />

Bonitätsprobleme haben, die entweder zu einer<br />

Herabstufung des Ratings dieser Wertpapiere oder<br />

Instrumente oder zu einem Teil- oder Totalverlust der in<br />

diese Wertpapiere oder Instrumente investierten<br />

Kapitalbeträge oder der auf solche Wertpapiere oder<br />

Instrumente zu leistenden Zahlungen führen. Teilfonds<br />

können außerdem in Bezug auf Gegenparteien, mit denen<br />

sie Geschäfte in DFI tätigen oder Margin- oder<br />

Sicherheitsleistungen hinterlegen, einem Kreditrisiko<br />

ausgesetzt sein und das Risiko eines Ausfalls der<br />

Gegenpartei tragen. Wenn ein Teilfonds in einem<br />

Wertpapier oder anderen Instrument anlegt, das von einer<br />

Bank oder einem anderen Finanzinstitut garantiert ist,<br />

besteht keine Gewähr, dass nicht der Garant selbst<br />

Bonitätsproblem hat, die zu einer Herabstufung des<br />

Ratings dieser Wertpapiere oder Instrumente oder zu<br />

einem Teil- oder Totalverlust der in diese Wertpapiere oder<br />

Instrumente investierten Kapitalbeträge oder der auf<br />

solche Wertpapiere oder Instrumente zu leistenden<br />

Zahlungen führen.<br />

DFI: Die Kurse von Derivaten, einschließlich Futures- und<br />

Optionskontrakten, sind hochvolatil. Die Kursbewegungen<br />

von Terminkontrakten, Futures-Kontrakten und anderen<br />

derivativen Kontrakten werden unter anderem durch<br />

Zinssätze, Änderungen im Verhältnis von Angebot und<br />

Nachfrage, Handels-, Steuer-, Währungs- und<br />

Devisenkontrollprogramme und -grundsätze von<br />

Regierungen sowie nationale und internationale politische<br />

und wirtschaftliche Ereignisse und Politik beeinflusst.<br />

Ferner greifen Regierungen von Zeit zu Zeit direkt oder<br />

über Vorschriften in bestimmte Märkten ein, insbesondere<br />

Devisenmärkte und Märkte für auf Zinsen bezogene<br />

Futures- und Optionskontrakte. Ein solcher Eingriff hat<br />

häufig eine direkte Beeinflussung der Kurse zum Ziel und<br />

| 83


kann zusammen mit anderen Faktoren zur Folge haben,<br />

dass sich alle diese Märkte schnell in dieselbe Richtung<br />

bewegen, unter anderem aufgrund von<br />

Zinsschwankungen.<br />

Die Verwendung von DFI beinhaltet außerdem bestimmte<br />

besondere Risiken, unter anderem: (1) Abhängigkeit von<br />

der Fähigkeit, die Kursentwicklung von Wertpapieren, die<br />

abgesichert werden, und die Zinsentwicklung<br />

vorherzusagen, (2) unvollständige Korrelation zwischen<br />

den Kursbewegungen der Derivate und den<br />

Kursbewegungen damit verbundener Anlagen, (3) die<br />

Tatsache, dass für die Verwendung solcher Instrumente<br />

andere Fähigkeiten erforderlich sind als für die Auswahl<br />

der Wertpapiere des Teilfonds, (4) das mögliche<br />

Nichtvorhandensein eines liquiden Marktes für ein<br />

bestimmtes Instrument zu einem bestimmten Zeitpunkt, (5)<br />

mögliche Hindernisse für eine effektive<br />

Vermögensverwaltung oder die Fähigkeit, Rücknahmen<br />

vorzunehmen, (6) mögliche rechtliche Risiken in<br />

Verbindung mit der Dokumentation der Derivate,<br />

insbesondere in Verbindung mit der Durchsetzbarkeit von<br />

Verträgen und diesbezüglichen Beschränkungen, (7) das<br />

Abrechnungsrisiko, da die Haftung des Teilfonds bei<br />

Geschäften mit Futures-Kontrakten, Terminkontrakten,<br />

Swaps und Differenzkontrakten möglicherweise<br />

unbegrenzt ist, bis die Position glattgestellt ist, und (8) das<br />

Kontrahentenrisiko, da der Teilfonds beim Einsatz von<br />

OTC-Derivaten wie Futures-Kontrakten, Terminkontrakten,<br />

Swaps und Differenzkontrakten einem Kreditrisiko in<br />

Bezug auf die Gegenpartei ausgesetzt ist.<br />

Der Teilfonds kann in bestimmte Derivate anlegen, die die<br />

Übernahme von Verpflichtungen, Rechten und<br />

Vermögenswerten beinhalten können. Vermögenswerte,<br />

die als Sicherheitsleistung bei Maklern hinterlegt werden,<br />

werden von den Maklern möglicherweise nicht in<br />

gesonderten Depots verwahrt, was zur Folge haben kann,<br />

dass Gläubiger solcher Makler im Fall von deren Insolvenz<br />

oder Konkurs darauf Zugriff haben.<br />

Der Teilfonds kann von Zeit zu Zeit im Rahmen seiner<br />

Anlagepolitik und zu Absicherungszwecken sowohl<br />

börsengehandelte als auch außerbörsliche Kreditderivate<br />

einsetzen. Diese Instrumente können volatil sein,<br />

bestimmte besondere Risiken beinhalten und Anleger<br />

einem hohen Verlustrisiko aussetzen. Wenn sie für<br />

Absicherungszwecke eingesetzt werden, kann eine<br />

unvollständige Korrelation zwischen diesen Instrumenten<br />

und den zugrundeliegenden Anlagen oder Marktsektoren,<br />

die abgesichert werden, bestehen. Geschäfte in OTC-<br />

Derivaten wie Kreditderivaten können mit zusätzlichen<br />

Risiken verbunden sein, da kein Börsenmarkt vorhanden<br />

ist, an dem eine offene Position glattgestellt werden<br />

könnte.<br />

Festverzinsliche Wertpapiere: Anlagen in<br />

festverzinslichen Wertpapieren sind mit Zins-, Sektor-,<br />

Wertpapier- und Kreditrisiken verbunden. Wertpapiere mit<br />

einem schlechteren Rating bieten als Ausgleich für die<br />

niedrigere Bonität und das höhere Ausfallrisiko, das mit<br />

diesen Wertpapieren verbunden ist, in der Regel höhere<br />

Renditen als Wertpapiere mit einem besseren Rating.<br />

Wertpapiere mit einem schlechteren Rating reagieren in<br />

der Regel stärker auf kurzfristige Veränderungen im<br />

Unternehmen und am Markt als Wertpapiere mit einem<br />

besseren Rating, die vorwiegend auf Schwankungen im<br />

allgemeinem Zinsniveau reagieren. In Wertpapiere mit<br />

einem schlechteren Rating legen weniger Investoren an<br />

und es kann schwieriger sein, solche Wertpapiere zum<br />

optimalen Zeitpunkt zu kaufen und zu verkaufen.<br />

Das Transaktionsvolumen an bestimmten internationalen<br />

Anleihemärkten kann erheblich geringer sein als das an<br />

den größten Märkten der Welt wie den Vereinigten<br />

PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />

Staaten. Daher kann die Anlage eines Teilfonds an<br />

solchen Märkten weniger liquide sein und die Kurse<br />

solcher Anlagen können volatiler sein als die<br />

vergleichbarer Anlagen in Wertpapieren, die an Märkten<br />

mit höherem Handelsvolumen gehandelt werden. Ferner<br />

kann die Abwicklungsdauer an bestimmten Märkten länger<br />

sein als an anderen, was die Liquidität des Portfolios<br />

beeinträchtigen kann.<br />

Wertpapiere mit „investment grade“-Rating können dem<br />

Risiko einer Herabstufung unter „investment grade“<br />

unterliegen.<br />

Anteilinhaber sollten beachten, dass bei einer<br />

Herabstufung von Wertpapieren mit „investment grade“-<br />

Rating unter „investment grade“ nach deren Erwerb keine<br />

besondere Anforderung besteht, diese Wertpapiere zu<br />

verkaufen, es sei denn, in der vorstehend in diesem<br />

Nachtrag beschriebenen Anlagepolitik ist etwas anderes<br />

festgelegt. Im Falle einer solchen Herabstufung<br />

analysieren der Manager oder seine Beauftragten<br />

unverzüglich diese Wertpapiere und die finanziellen<br />

Kennzahlen des Emittenten dieser Wertpapiere, um<br />

festzustellen, welche Maßnahmen erforderlich sind (halten,<br />

reduzieren oder kaufen).<br />

Viele festverzinsliche Wertpapiere, insbesondere solche,<br />

die mit einem hohen Zinssatz ausgegeben werden, sehen<br />

vor, dass der Emittent sie vorzeitig zurückzahlen kann.<br />

Emittenten üben dieses Recht oft aus, wenn die Zinssätze<br />

sinken. Inhaber von Wertpapieren, die vorzeitig<br />

zurückgezahlt werden, profitieren daher nicht in vollem<br />

Umfang von der Wertsteigerung, die andere<br />

festverzinsliche Wertpapiere bei einem Zinsrückgang<br />

erfahren. In einem solchen Szenario kann der Teilfonds<br />

außerdem den Erlös aus der vorzeitigen Rückzahlung nur<br />

zu den dann aktuellen Renditen wieder anlegen, die<br />

niedriger als die Rendite sein werden, die das vorzeitig<br />

zurückgezahlte Wertpapier gezahlt hat. Vorzeitige<br />

Rückzahlungen können bei Wertpapieren, die mit Aufgeld<br />

erworben wurden, zu Verlusten führen, und unplanmäßige<br />

vorzeitige Rückzahlungen, die zu pari erfolgen, führen<br />

dazu, dass der Teilfonds einen Verlust in Höhe des<br />

gegebenenfalls noch nicht getilgten Aufgelds erleidet.<br />

Eine Anlage in Staatsanleihen, u. a. auch in<br />

Staatsanleihen von Ländern der Eurozone, kann Kredit-<br />

und / oder Ausfallrisiken unterliegen. Unter anderem<br />

können hohe (oder wachsende) Haushaltsdefizite und /<br />

oder hohe Staatsschulden die Bonitätseinstufung solcher<br />

Staatsanleihen beeinträchtigten und den Markt<br />

veranlassen, von einem höheren Ausfallrisiko auszugehen.<br />

In dem unwahrscheinlichen Fall einer Herabstufung oder<br />

eines Ausfalls kann der Wert solcher Wertpapiere<br />

beeinträchtigt werden, was zum Verlust eines Teils oder<br />

aller in diese Wertpapiere investierten Gelder führen kann.<br />

Credit Default Swaps: Wenn der Teilfonds der Käufer<br />

eines Credit Default Swap ist, ist er bei Eintritt bestimmer<br />

Kreditereignisse in Bezug auf das betreffende<br />

Referenzunternehmen zu Erhalt des festgelegten Wertes<br />

(oder des Nominalwertes) einer Referenzforderung von<br />

der Swap-Gegenpartei berechtigt. Als Gegenleistung zahlt<br />

er der Gegenpartei während der Laufzeit des Swap<br />

periodische feste Zahlungen und falls kein Kreditereignis<br />

eintritt, entstehen dem Teilfonds aus dem Swap keine<br />

Vorteile. Falls der Teilfonds nicht Inhaber der Schuldtitel<br />

ist, die im Rahmen eines Credit Default Swap zu liefern<br />

sind, unterliegt er dem Risiko, dass lieferbare Wertpapiere<br />

am Markt nicht oder nur zu ungünstigen Preisen erhältlich<br />

sind. In bestimmten Fällen eines Ausfalls eines Emittenten<br />

oder Restrukturierungen war es bisher gemäß den<br />

branchenüblichen Vertragsdokumentationen für Credit<br />

Default Swaps unklar, ob ein Kreditereignis, durch das die<br />

Zahlungsverpflichtung des Verkäufers ausgelöst wird,<br />

eingetreten ist oder nicht. Daher wäre der Teilfonds nicht<br />

| 84


in der Lage, bei einem Ausfall des Referenzunternehmens<br />

den vollen Wert des Credit Default Swap zu realisieren.<br />

Als Verkäufer eines Credit Default Swap unterliegt der<br />

Teilfonds einem Kreditrisiko in Bezug auf das<br />

Referenzunternehmen und in vielen Fällen den gleichen<br />

Risiken wie wenn er die von dem Referenzunternehmen<br />

begebenen Schuldtitel selbst halten würde. Jedoch besitzt<br />

der Teilfonds keine rechtliche Rückgriffsmöglichkeit auf<br />

das Referenzunternehmen oder auf Sicherheiten, mit<br />

denen die Schuldtitel des Referenzunternehmens<br />

besichert sind.<br />

Risiko in Verbindung mit Geldmarktinstrumenten:<br />

Anleger sollten den Unterschied zwischen dem Charakter<br />

einer Einlage und dem Charakter einer Anlage in dem<br />

Teilfonds beachten, insbesondere das Risiko, dass der in<br />

den Teilfonds investierte Kapitalbetrag Schwankungen<br />

unterliegen kann und Anteilinhaber daher möglicherweise<br />

bei einer Rückgabe von Anteilen ihr Kapital nicht in voller<br />

Höhe zurückerhalten. Ferner ist eine Anlage in dem<br />

Teilfonds nicht durch eine Einlagensicherungseinrichtung<br />

geschützt, die für Einlagen bei einer Bank zur Verfügung<br />

stehen könnte.<br />

Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />

können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt sein. Bei<br />

Wertpapieren in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

kann aufgrund der derzeit geringen Größe der Märkte für<br />

Wertpapiere von Emittenten in „Schwellen“- oder<br />

„Entwicklungs“-ländern und des derzeit geringen oder<br />

fehlenden Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />

Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />

bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter anderem<br />

Änderungen der Devisenpolitik und der gegenwärtigen<br />

Bilanzpositionen, zu einer höheren Volatilität der<br />

Wechselkurse führen. Wie vorstehend erwähnt, können<br />

einige der Märkte oder Börsen, an denen ein Teilfonds<br />

anlegen kann, mitunter hochvolatil sein.<br />

7. Beantragung von Anteilen<br />

Die folgenden Anteilsklassen werden oder können derzeit<br />

angeboten werden:<br />

Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse A1 in Euro<br />

Anteile der Klasse A1H in Euro<br />

Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A4 in Hongkong-Dollar<br />

Anteile der Klasse A5H in Singapur-Dollar<br />

Anteile der Klasse A6H in australischen Dollar<br />

Anteile der Klasse AD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse C1 in Euro<br />

Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse JD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse J3D in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />

Anteile der Klasse Y1H in Euro<br />

Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />

PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />

Anteile der Klasse Y4 in Hongkong-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y5H in Singapur-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y6H in australischen Dollar<br />

Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />

Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse X1 in Euro<br />

Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A, Klasse Y und Klasse AD sind derzeit<br />

im Umlauf und können zum Nettoinventarwert gezeichnet<br />

werden.<br />

Anteile der Klasse A1, Klasse A1H, Klasse A2, Klasse A3,<br />

Klasse A4, Klasse A5H und Klasse A6H werden Anlegern<br />

während des Erstausgabezeitraums, der begonnen hat<br />

und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet,<br />

zu Euro 12,50, Euro 12.50 STG 12,50, JPY 1.500,<br />

HKD 12,50, SGD 12,50 bwz. AUD 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse C3<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />

begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 12,50, Euro 12,50, STG<br />

12,50 bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30. Juni<br />

2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD 12,50<br />

angeboten.<br />

Anteile der Klasse JD und Klasse J3D werden Anlegern<br />

während des Erstausgabezeitraums, der begonnen hat<br />

und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet,<br />

zu USD 100 bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse Y1, Klasse Y1H, Klasse Y2, Klasse Y3,<br />

Klasse Y4, Klasse Y5H und Klasse Y6H werden Anlegern<br />

während des Erstausgabezeitraums, der begonnen hat<br />

und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet,<br />

zu Euro 100, Euro 100, STG 100, JPY 1.500, HKD 100,<br />

SGD 100 bwz. AUD 100angeboten.<br />

Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />

begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />

begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100, STG 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klasse JD und der Klasse<br />

J3D werden nur von Anlegern angenommen, die<br />

japanische Investmenttrusts in Form von Dachfonds sind,<br />

die nach dem japanischen Gesetz über Investmenttrusts<br />

und Investmentgesellschaften gegründet wurden und die<br />

von dem Anlageverwalter oder anderen<br />

Investmenttrustgesellschaften, die nach dem japanischen<br />

Finanzinstrumente- und Börsengesetz registriert sind,<br />

verwaltet werden.<br />

| 85


Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und X3<br />

werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />

gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />

dem Manager oder seinem Beauftragten abgeschlossen<br />

haben.<br />

Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />

sind, können den Anlegern an denjenigen anderen Daten<br />

angeboten werden, die der Manager nach seinem<br />

Ermessen und mit Zustimmung des Treuhänders bestimmt<br />

und der Zentralbank anzeigt. Danach sind Anteile zum<br />

Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse<br />

auszugeben.<br />

8. Anforderungen bezüglich<br />

Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />

Mindestfolgezeichnung und<br />

Mindestrücknahme<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />

Mindestbestände:<br />

Anteile der Klasse A USD 1.000<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse A1H Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse A4 HKD 10.000<br />

Anteile der Klasse A5H SGD 1.000<br />

Anteile der Klasse A6H AUD 1.000<br />

Anteile der Klasse AD USD 1.000<br />

Anteile der Klasse C USD 1.000<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse H USD 1.000<br />

Anteile der Klasse JD USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse J3D JPY 125.000.000<br />

Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1H Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />

Anteile der Klasse Y4 HKD 10.000.000<br />

Anteile der Klasse Y5H SGD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y6H AUD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />

X3 gelten folgende Mindesterstzeichnungen:<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gilt<br />

folgende Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme:<br />

Anteile der Klasse A USD 250<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse A1H Euro 250<br />

Anteile der Klasse A2 STG 250<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse A4 HKD 1.000<br />

Anteile der Klasse A5H SGD 250<br />

Anteile der Klasse A6H AUD 250<br />

Anteile der Klasse AD USD 250<br />

Anteile der Klasse C USD 250<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse C2 STG 250<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse H USD 250<br />

Für Anteile der Klasse JD, Klasse J3D, Klasse Y, Klasse<br />

Y1, Klasse Y1H, Klasse Y2, Klasse Y3, Klasse Y4, Klasse<br />

Y5H, Klasse Y6H, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D,<br />

Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />

Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />

9. Handelstag<br />

Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />

10. Management- und Fondsgebühren<br />

Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die an<br />

jedem Handelstag aufläuft und monatlich nachträglich aus<br />

dem Teilfonds als Prozentsatz des Nettoinventarwerts<br />

jeder Anteilsklasse des Teilfonds in nachstehender Höhe<br />

zu zahlen ist:<br />

Anteile der Klasse A 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A1 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A1H 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A2 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A3 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A4 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A5H 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A6H 1,30 %<br />

Anteile der Klasse AD 1,30 %<br />

Anteile der Klasse C 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C1 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />

Anteile der Klasse H 4,00 %<br />

Anteile der Klasse JD 0,50 %<br />

Anteile der Klasse J3D 0,50 %<br />

Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />

X3 gilt kein Mindestbestand.<br />

Anteile der Klasse Y<br />

Anteile der Klasse Y1<br />

Anteile der Klasse Y1H<br />

Anteile der Klasse Y2<br />

Anteile der Klasse Y3<br />

Anteile der Klasse Y4<br />

Anteile der Klasse Y5H<br />

0,75 %<br />

0,75 %<br />

0,75 %<br />

0,75 %<br />

0,75 %<br />

1,00 %<br />

1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y6H 1,00 %<br />

PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />

| 86


Anteile der Klasse YD 0,75 %<br />

Anteile der Klasse Y1D 0,75 %<br />

Anteile der Klasse Y3D 0,75 %<br />

Anteile der Klasse X 0 %<br />

Anteile der Klasse X1 0 %<br />

Anteile der Klasse X2 0 %<br />

Anteile der Klasse X3 0 %<br />

Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />

Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />

einer höheren Managementgebühr als andere<br />

Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />

lateinamerikanische Länder gelten.<br />

Für Anteile der Klasse A, Klasse A1H, Klasse A1, Klasse<br />

A2, Klasse A3, Klasse A4, Klasse A5H, Klasse A6H und<br />

Klasse AD ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen des<br />

Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile der<br />

Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr in<br />

Höhe von bis zu 0,10 % des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der diesen Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus<br />

dem Vermögen des Teilfonds an den Manager zu zahlen.<br />

Die Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />

nachträglich fällig.<br />

Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach dem<br />

Ermessen des Managers eine Anteilinhaberbetreuungs-<br />

und Depotführungsgebühr von bis zu 1 % p. a. des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der der betreffenden<br />

Anteilsklasse zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem<br />

Handelstag aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />

Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />

Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts angegeben.<br />

11. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />

12. Ausschüttungen<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse AD beabsichtigt der<br />

Manager, am letzten Geschäftstag jedes Monats eine<br />

Ausschüttung festzusetzen. Ausschüttungen werden<br />

grundsätzlich aus den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen<br />

des Teilfonds (ob in Form von Zinsen, Dividenden oder<br />

anderer Form) und den realisierten Gewinnen abzüglich<br />

der realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse JD, Klasse J3D,<br />

Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D beabsichtigt der<br />

Manager, am letzten Geschäftstag der Monate Februar<br />

und August eines jeden Jahres eine Ausschüttung<br />

festzusetzen. Ausschüttungen werden grundsätzlich aus<br />

den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />

PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />

in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form) und<br />

den realisierten Gewinnen abzüglich der realisierten<br />

Verluste und den nicht realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

nicht realisierten Verluste festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen des<br />

Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob in<br />

Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form) und den<br />

realisierten Gewinnen abzüglich der realisierten Verluste<br />

und den nicht realisierten Gewinnen abzüglich der nicht<br />

realisierten Verluste eine Ausschüttung festsetzen. Auf<br />

derselben Grundlage kann der Manager außerdem<br />

Zwischenausschüttungen festsetzen. Jährliche<br />

Ausschüttungen (sofern festgesetzt) werden bis zum<br />

30. Juni eines jeden Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

13. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März 2005<br />

zwischen dem Manager und der PineBridge<br />

Investments Europe Ltd., geändert durch eine<br />

Ergänzungsvereinbarung vom 13. Dezember 2005<br />

sowie durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7. April<br />

2010, nach dem letztere zum Anlageverwalter des<br />

Teilfonds bestellt wurde. Dieser Vertrag kann von<br />

jeder der Parteien mit einer Frist von 90 Tagen<br />

schriftlich gekündigt werden.<br />

29. März 2011<br />

| 87


SUPPLEMENT 6<br />

PineBridge Global Emerging Markets Local Currency<br />

Bond Fund<br />

Supplement 6 to the Prospectus dated 29 March, 2011<br />

for PineBridge Global Funds<br />

This Supplement contains specific information in relation to<br />

PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond<br />

Fund (the "Sub-Fund"), a sub-fund of PineBridge Global<br />

Funds (the "Fund") an open-ended umbrella unit trust<br />

authorised by the Central Bank pursuant to the Regulations.<br />

This Supplement forms part of and should be read in<br />

conjunction with the Prospectus for the Fund dated 29<br />

March, 2011 and any supplements thereto, which contains<br />

the general description of:<br />

- the Fund and its management and administration;<br />

- its investment restrictions and borrowing powers;<br />

- its general management and Fund charges;<br />

- the taxation of the Fund and of its Unitholders;<br />

- its risk factors; and<br />

- names of all other sub-funds of the Fund<br />

which is available from the Manager at 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Ireland.<br />

PineBridge Investments Ireland Limited is the Manager of<br />

the Fund. The Directors of the Manager are set out in the<br />

main body of the Prospectus.<br />

The Directors of the Manager accept responsibility for the<br />

information contained in the Prospectus and this Supplement.<br />

To the best of the knowledge and belief of the Directors<br />

(who have taken all reasonable care to ensure that<br />

such is the case) such information is in accordance with<br />

the facts and does not omit anything likely to affect the<br />

import of such information. The Directors accept responsibility<br />

accordingly.<br />

The audited financial information for the Fund will be sent<br />

on request to any Unitholder.<br />

An investment in the Sub-Fund should not constitute a<br />

substantial proportion of an investment portfolio and<br />

may not be appropriate for all investors.<br />

The Sub-Fund may invest in FDI for investment purposes<br />

as specified in this Supplement.<br />

1. The Investment Manager<br />

The Manager has appointed PineBridge Investments<br />

Europe Ltd., Plantation Place South, 60 Great Tower<br />

Street, London EC3R 5AZ, England, to act as investment<br />

manager to the Sub-Fund. The Investment Manager has<br />

the responsibility for the investment management on a<br />

discretionary basis of the assets of the Sub-Fund.<br />

ager is a London based investment management company<br />

and is a wholly owned subsidiary of Bridge Partners. As at<br />

31 December, 2010 it had responsibility for the investment<br />

of assets of STG 5.28 billion. Its executive officers have<br />

managed portfolios of fixed income securities and European<br />

equities for more than 10 years.<br />

The Investment Manager is also a member company of<br />

PineBridge Investments. PineBridge Investments provides<br />

investment advice and markets asset management products<br />

and services to its clients around the world. It operates<br />

as a multi-strategy investment manager in 32 countries<br />

and jurisdictions, with USD 82.1 billion in assets under<br />

management as of 31 December, 2010. PineBridge<br />

Investments is a leading asset manager with long-term<br />

track records across listed equity, fixed income and alternative<br />

investments strategies, and a rich heritage managing<br />

assets for one of the world’s largest insurance and<br />

financial services companies.<br />

2. Investment Objective<br />

The Sub-Fund’s investment objective is to seek a high<br />

level of total return and fixed income consistent with conservation<br />

of capital through investment of not less than two<br />

thirds of the Sub-Fund’s total net assets in local currency<br />

fixed income instruments issued by sovereign or quasisovereign<br />

or corporate entities located in regions including,<br />

but not limited to, Latin America, Emerging Europe, Asia,<br />

Middle East, Africa and Russia.<br />

3. Investment Policy<br />

Under normal circumstances, the Sub-Fund will invest at<br />

least 80% of its assets in fixed income instruments, such<br />

as bonds which are denominated in local emerging markets<br />

currencies, credit linked notes or directly in emerging<br />

market currencies.<br />

The Sub-Fund's assets will be predominantly invested in<br />

sovereign or quasi-sovereign and / or corporate entities<br />

fixed and / or floating rate bond issues which have a short<br />

term (maturity of less than one year) debt rating of C by<br />

Standard and Poor's, or equivalent by Moody's or other<br />

rating agency and a minimum long-term debt rating of C by<br />

Standard and Poor's, or equivalent by Moody's or other<br />

rating agency. Where no rating is available, the Manager,<br />

with the advice of the Investment Manager, may assign its<br />

own rating, which must be deemed the equivalent of C or<br />

better as rated by Standard and Poor's, or equivalent by<br />

Moody's or other rating agency. The Investment Manager<br />

may invest in securities rated Selective Default by Standard<br />

and Poor's, or equivalent by another rating agency.<br />

Under normal market conditions, the Sub-Fund will maintain<br />

exposure to at least six emerging markets for diversification<br />

purposes. The Sub-Fund may invest no more than<br />

20% of its net assets in a single emerging market as at the<br />

time of purchase.<br />

The Sub-Fund may invest in locally listed Russian bonds<br />

although no more than 20% of Net Asset Value will be<br />

The Investment Manager is authorised and regulated by invested in locally listed Russian bonds at any one time<br />

the United Kingdom Financial Services Authority in the and investment will only be made in bonds that are listed /<br />

conduct of its investment business. The Investment Man- traded on level 1 or level 2 of the RTS stock exchange and<br />

PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />

| 88


MICEX. Such an investment will not form the principal<br />

focus of the Sub-Fund.<br />

In general, the Sub-Fund will not hedge its exposure to<br />

movements in exchange rates between the base currency<br />

and the local currencies of the invested assets. However,<br />

for USD denominated Unit classes, the Sub-Fund’s investments<br />

may be hedged back into USD for example, in<br />

circumstances where there is market volatility or where the<br />

Investment Manager considers that it is prudent to hedge<br />

against currency risk<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />

Bank, hold cash and / or ancillary liquid assets and<br />

may invest in money market instruments (as defined in the<br />

Central Bank's Notices and which may or may not be dealt<br />

on a regulated market), which are rated investment grade<br />

by an international rating agency. Such money market<br />

instruments may include but are not limited to nongovernment<br />

short term obligations (such as fixed or floating<br />

rate commercial paper), obligations of banks or other<br />

depository institutions (such as certificates of deposit and<br />

bankers acceptances), securities issued or otherwise<br />

backed by supranational organisations or by sovereign<br />

governments, their agencies, their instrumentalities and<br />

political sub divisions.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />

Bank, hold deposits with credit institutions as prescribed<br />

in the Central Bank's Notices.<br />

The Sub-Fund may invest up to 10% of its Net Asset Value<br />

in regulated collective investment schemes, including real<br />

estate investment trusts (REITs), where the investment<br />

policies of these schemes are consistent with that of the<br />

Sub-Fund and such schemes meet the criteria set out in<br />

Guidance Note 2/03. The ability to trade REITs in the<br />

secondary market can be more limited than other stocks.<br />

Where considered appropriate, the Sub-Fund may utilise<br />

collateralised debt obligations ("CDO"), credit default<br />

swaps ("CDS"), or credit linked notes ("CLN") for investment<br />

purposes or for hedging purposes, including protection<br />

against credit or default risks, subject to the conditions<br />

and within the limits laid down by the Central Bank. Such<br />

investments must be in accordance with the investment<br />

objectives, investment policy and investment restrictions of<br />

the Sub-Fund.<br />

A CDO is a security backed by a pool of bonds, loans and<br />

other assets. CDOs do not specialize in one type of debt<br />

and accordingly, a CDO may own corporate bonds, commercial<br />

loans, asset-backed securities, residential mortgage-backed<br />

securities, commercial mortgage-backed<br />

securities, and emerging market debt. The CDO's securities<br />

are typically divided into several classes, or bond<br />

tranches, that have differing levels of investment grade or<br />

credit tolerances. Most CDO issues are structured in a way<br />

that enables the senior bond classes and mezzanine<br />

classes to receive investment-grade credit ratings; credit<br />

risk is shifted to the most junior class of securities. If any<br />

defaults occur in the assets backing a CDO, the senior<br />

bond classes are first in line to receive principal and interest<br />

payments, followed by the mezzanine classes and<br />

finally by the lowest rated (or non-rated) class, which is<br />

PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />

known as the equity tranche. The Sub-Fund will invest in<br />

the rated or equity tranches of CDOs and will not be leveraged<br />

as result of such investments.<br />

A CDS is a FDI which operates to mitigate credit risk. The<br />

protection buyer purchases protection from the protection<br />

seller for losses that might be incurred as a result of a<br />

default or other credit event in relation to an underlying<br />

security. The protection buyer pays a premium for the<br />

protection and the protection seller agrees to make a payment<br />

to compensate the protection buyer for losses incurred<br />

upon the occurrence of any one of a number of<br />

possible specified credit events, as set out in the CDS<br />

agreement. In relation to the use of CDSs the Sub-Fund<br />

may be a protection buyer and / or a protection seller.<br />

A CLN is a security that pays a fixed or floating coupon<br />

during the life of the note (the coupon is linked to the performance<br />

of a reference asset, typically bonds) and which<br />

allows the issuer to transfer a specific credit risk to an<br />

investor. At maturity, the investor receives the par value of<br />

the underlying security unless the referenced credit defaults<br />

or declares bankruptcy, in which case the investor<br />

receives an amount equal to the recovery rate.<br />

The Sub-Fund may also engage in forward foreign exchange<br />

contracts, including non deliverable forwards, for<br />

investment purposes or for hedging purposes, to alter the<br />

currency exposure of the underlying assets, in accordance<br />

with the limits set out by the Central Bank. The Sub-Fund<br />

may also hedge currency exchange risk by entering into<br />

forward, futures and currency swap contracts and purchasing<br />

and selling put or call options on foreign currency and<br />

on foreign currency futures contracts within the limits set<br />

out by the Central Bank. Because currency positions held<br />

by the Sub-Fund may not correspond with the asset position<br />

held, the performance may be strongly influenced by<br />

movements in the FX rates.<br />

The Sub-Fund may for investment purposes or for hedging<br />

purposes purchase and write call and put options (including<br />

straddles) on securities, securities indices (with reference<br />

to bonds) and currencies and enter into equity and<br />

bond index futures contracts and use options (including<br />

straddles) on such futures contracts.<br />

The performance of the Sub-Fund will be measured<br />

against the JP Morgan Government Bond Index Emerging<br />

Markets (GBI-EM) Diversified Index (the "Index"). The<br />

Index is a local emerging markets debt benchmark that<br />

tracks local currency government bonds issued by emerging<br />

markets. The Investment Manager may consider that,<br />

where the Sub-Fund's portfolio make up is different to that<br />

of the Index, it is necessary or desirable to replicate the<br />

currency exposure of the Index and therefore the Investment<br />

Manager is entitled to alter the currency exposure<br />

characteristics of certain of the assets held within the Sub-<br />

Fund through the use of forward and futures currency<br />

contracts so that, whilst its own determination of portfolio<br />

make up may be reflected in the actual portfolio make up,<br />

the currency exposure can reflect that of the Index.<br />

The Investment Manager is, however, entitled at any time<br />

to change the Index where, for reasons outside the Investment<br />

Manager's control, the Index has been replaced<br />

| 89


y another index or where another index may reasonably<br />

be considered by the Investment Manager to have become<br />

the industry standard for the relevant exposure. Unitholders<br />

will be advised of any change in the Index in the next<br />

annual or half-yearly report of the Sub-Fund.<br />

Any changes to the investment objective of the Sub-Fund<br />

and any material changes to the investment policy may not<br />

be made without the prior written approval on the basis of<br />

a majority of votes cast at a general meeting of Unitholders<br />

of the Sub-Fund. Any such changes may not be made<br />

without the approval of the Central Bank. In the event of a<br />

change in investment objective and / or a change to the<br />

investment policy, a reasonable notification period will be<br />

provided by the Manager to enable Unitholders to redeem<br />

their Units prior to implementation of such change.<br />

The Sub-Fund will be managed so as to be fully invested,<br />

other than during periods where the Investment Manager<br />

believes that a larger cash position is warranted.<br />

The Sub-Fund’s investments are subject to the investment<br />

restrictions as set out in the section of the Prospectus<br />

headed "Investment Restrictions".<br />

No assurance can be given that the Sub-Fund's investment<br />

objective will be achieved.<br />

The use of FDI may create an exposure risk, however, any<br />

exposure arising as a result of the use of derivatives will<br />

not exceed the Net Asset Value of the Sub-Fund (i.e. the<br />

Sub-Fund will not be leveraged in excess of 100% of its<br />

Net Asset Value).<br />

The Manager will employ a risk management process<br />

which will enable it to accurately measure, monitor and<br />

manage the risks attached to financial derivative positions<br />

and details of this process have been provided to the Central<br />

Bank. The Manager will not utilise FDI which have not<br />

been included in the risk management process until such<br />

time as a revised risk management process has been filed<br />

with the Central Bank.<br />

The Manager will, on request, provide supplementary<br />

information to Unitholders relating to the risk management<br />

methods employed, including the quantitative limits that<br />

are applied and any recent developments in the risk and<br />

yield characteristics of the main categories of investments.<br />

A list of the stock exchanges and markets in which the<br />

Sub-Fund is permitted to invest, in accordance with the<br />

requirements of the Central Bank, is contained in Appendix<br />

I to the Prospectus and should be read in conjunction with,<br />

and subject to, the Sub-Fund's investment objective and<br />

investment policy, as detailed above. The Central Bank<br />

does not issue a list of approved markets. With the exception<br />

of permitted investments in unlisted securities, investment<br />

will be restricted to those stock exchanges and markets<br />

listed in Appendix I to the Prospectus.<br />

ated with an investment in the Sub-Fund.<br />

4. Investment Restrictions<br />

The investment restrictions applying to the Sub-Fund, in<br />

accordance with the Regulations and the Central Bank<br />

Notices, are set out in the main body of the Prospectus. In<br />

addition, during such period as the Sub-Fund is registered<br />

in Taiwan the following investment restriction shall also<br />

apply:<br />

The Sub-Fund shall not carry out uncovered<br />

sales of derivatives;<br />

The total value of the Sub-Fund’s open long positions<br />

in derivatives may not exceed 40% of the<br />

net asset value of the Sub-Fund; the total value<br />

of the Sub-Fund’s open short positions in derivatives<br />

may not exceed the total market value in<br />

corresponding securities required to be held by<br />

the Sub-Fund;<br />

If the Sub-Fund intends to hold a higher percentage<br />

of its Net Asset Value in derivatives, approval<br />

must be obtained in advance from the Financial<br />

Supervisory Commission.<br />

For the avoidance of doubt, at all times the Sub-Fund shall<br />

be managed so as to ensure that the contract value of total<br />

investments in derivatives by the Sub-Fund will be in accordance<br />

with the Regulations and the Central Bank Notices.<br />

5. Unit Class Currency Hedging<br />

In relation to Class A5H, Class A6H, Class Y5H and Class<br />

Y6H Units only, it is the intention of the Manager or its<br />

delegate to hedge the currency exposure between the<br />

respective denominated currencies of Class A5H, Class<br />

A6H, Class Y5H and Class Y6H Units, and US Dollars (the<br />

Base Currency of the Sub-Fund). The Manager or its delegate<br />

will seek to achieve this hedging by using FDI, including<br />

but not limited to currency options and forward currency<br />

exchange contracts as set out, and within the conditions<br />

and limits imposed, by the Central Bank. The conditions<br />

in relation to the use of such hedging strategies are<br />

described in the section of the Prospectus entitled "Operation<br />

of the Fund – Description of Units". Investors’ attention<br />

is also drawn to the risks relating to the adoption of unit<br />

class currency hedging strategies, which are described in<br />

the section of the Prospectus entitled "Risk Factors – Unit<br />

Currency Designation Risk".<br />

6. Additional Risk Factors<br />

The general risk factors set out in the "Risk Factors" section<br />

of the Prospectus apply to the Sub-Fund. In addition,<br />

the following risk factors apply to the Sub-Fund. These risk<br />

factors may not be a complete list of all risk factors associated<br />

with an investment in the Sub-Fund:<br />

Emerging Markets Risk: Investment in the securities of<br />

The risk factors specific to the Sub-Fund are set out in<br />

section 5 below and include Emerging Markets Risk, FDI,<br />

Fixed Income Securities, Credit Default Swaps, Political &<br />

Economic Risk: Russia and Volatility Risk. These risk<br />

factors may not be a complete list of all risk factors associ-<br />

companies in 'emerging' or 'developing' countries, or investment<br />

in certain securities markets in 'emerging' or<br />

'developing' markets may involve a high degree of risk and<br />

may be considered speculative. Risks include (i) greater<br />

risk of expropriation, confiscatory taxation, nationalization,<br />

PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />

| 90


and social, political and economic instability; (ii) the small<br />

current size of the markets for securities of 'emerging' or<br />

'developing' market issuers and the currently low or nonexistent<br />

volume of trading, resulting in lack of liquidity and<br />

in price volatility; (iii) certain national policies which may<br />

restrict the Sub-Fund's investment opportunities including<br />

restrictions on investing in issuers or industries deemed<br />

sensitive to relevant national interests; (iv) the absence of<br />

developed legal structures governing private or foreign<br />

investment and private property; (v) the legal infrastructure<br />

and accounting, auditing and reporting standards in<br />

'emerging' or 'developing' markets may not provide the<br />

same degree of shareholder protection or information to<br />

investors as would generally apply internationally; (vi)<br />

potentially a greater risk regarding the ownership and<br />

custody of securities i.e. in certain countries, ownership is<br />

evidenced by entries in the books of a company or its<br />

registrar. In such instances, no certificates representing<br />

ownership of companies will be held by the Trustee or any<br />

of its local correspondents or in an effective central depository<br />

system; and (vii) 'emerging' or 'developing' markets<br />

may experience significant adverse economic developments,<br />

including substantial depreciation in currency exchange<br />

rates or unstable currency fluctuations, increased<br />

interest rates, or reduced economic growth rates than<br />

investments in securities of issuers based in developed<br />

countries.<br />

The economies of 'emerging' or 'developing’ markets in<br />

which the Sub-Fund may invest may differ favourably or<br />

unfavourably from the economies of industrialised countries.<br />

The economies of 'emerging' or 'developing' countries<br />

are generally heavily dependent on international trade<br />

and have been and may continue to be adversely affected<br />

by trade barriers, exchange controls, managed adjustments<br />

in relative currency values and other protectionist<br />

measures imposed or negotiated by the countries with<br />

which they trade. Investments in 'emerging' or 'developing'<br />

markets entail risks which include the possibility of political<br />

or social instability, adverse changes in investment or<br />

exchange control regulations, expropriation and withholding<br />

of dividends at source. In addition, such securities may<br />

trade with less frequency and volume than securities of<br />

companies and governments of developed, stable nations<br />

and there is also a possibility that redemption of Units<br />

following a redemption request may be delayed due to the<br />

illiquid nature of such investments.<br />

Financial Derivative Instruments: The prices of derivative<br />

instruments, including futures and options, are highly<br />

volatile. Price movements of forward contracts, futures<br />

contracts and other derivative contracts are influenced by,<br />

among other things, interest rates, changing supply and<br />

demand relationships, trade, fiscal, monetary and exchange<br />

control programs and policies of governments, and<br />

national and international political and economic events<br />

and policies. In addition, governments from time to time<br />

intervene, directly and by regulation, in certain markets,<br />

particularly markets in currencies and interest rate related<br />

futures and options. Such intervention is often intended<br />

directly to influence prices and may, together with other<br />

factors, cause all of such markets to move rapidly in the<br />

same direction because of, among other things, interest<br />

rate fluctuations.<br />

PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />

The use of FDI also involves certain special risks, including:<br />

(1) dependence on the ability to predict movements in<br />

the prices of securities being hedged and movements in<br />

interest rates, (2) imperfect correlation between the price<br />

movements of the derivatives and price movements of<br />

related investments, (3) the fact that skills needed to use<br />

these instruments are different from those needed to select<br />

the Sub-Fund’s securities, (4) the possible absence of a<br />

liquid market for any particular instrument at any particular<br />

time, (5) possible impediments to effective portfolio management<br />

or the ability to meet redemptions, (6) possible<br />

legal risks arising in relation to derivative contract documentation,<br />

particularly issues arising relating to enforceability<br />

of contracts and limitations thereto, (7) settlement<br />

risk as when dealing with futures, forwards, swaps, contracts<br />

for differences the Sub-Fund’s liability may be potentially<br />

unlimited until the position is closed, and (8) counterparty<br />

risk as the use of OTC derivatives, such as futures,<br />

forward contracts, swap agreements and contracts for<br />

differences will expose the Sub-Fund to credit risk with<br />

respect to the counterparty involved.<br />

The Sub-Fund may invest in certain derivative instruments,<br />

which may involve the assumption of obligations as well as<br />

rights and assets. Assets deposited as margin with brokers<br />

may not be held in segregated accounts by the brokers<br />

and may therefore become available to the creditors of<br />

such brokers in the event of their insolvency or bankruptcy.<br />

The Sub-Fund may from time to time utilise both exchange-traded<br />

and OTC credit derivatives as part of its<br />

investment policy and for hedging purposes. These instruments<br />

may be volatile, involve certain special risks and<br />

expose investors to a high risk of loss. When used for<br />

hedging purposes there may be an imperfect correlation<br />

between these instruments and the underlying investments<br />

or market sectors being hedged. Transactions in OTC<br />

derivatives, such as credit derivatives, may involve additional<br />

risk as there is no exchange market on which to<br />

close out an open position.<br />

Fixed Income Securities: Investment in fixed income<br />

securities is subject to interest rate, sector, security and<br />

credit risks. Lower-rated securities will usually offer higher<br />

yields than higher-rated securities to compensate for the<br />

reduced creditworthiness and increased risk of default that<br />

these securities carry. Lower-rated securities generally<br />

tend to reflect short-term corporate and market developments<br />

to a greater extent than higher-rated securities<br />

which respond primarily to fluctuations in the general level<br />

of interest rates. There are fewer investors in lower-rated<br />

securities and it may be harder to buy and sell such securities<br />

at an optimum time.<br />

The volume of transactions effected in certain international<br />

bond markets may be appreciably below that of the world’s<br />

largest markets, such as the United States. Accordingly,<br />

the Sub-Fund’s investment in such markets may be less<br />

liquid and their prices may be more volatile than comparable<br />

investments in securities trading in markets with larger<br />

trading volumes. Moreover, the settlement periods in certain<br />

markets may be longer than in others which may affect<br />

portfolio liquidity.<br />

| 91


Investment grade securities may be subject to the risk of<br />

being downgraded to a rating that is below investment<br />

grade.<br />

Unitholders should note that where investment grade securities<br />

are downgraded to a rating that is below investment<br />

grade after acquisition, there is no specific requirement to<br />

sell such securities unless otherwise stated in the investment<br />

policy outlined above in this Supplement. In the event<br />

of such downgrading, the Manager or its delegates will<br />

promptly analyse such securities and the financials of the<br />

issuer of such securities to determine the action to be<br />

taken (i.e. hold, reduce or buy).<br />

Many fixed income securities especially those issued at<br />

high interest rates provide that the issuer may repay them<br />

early. Issuers often exercise this right when interest rates<br />

decline. Accordingly, holders of securities that are pre-paid<br />

may not benefit fully from the increase in value that other<br />

fixed income securities experience when rates decline.<br />

Furthermore, in such a scenario the Sub-Fund may reinvest<br />

the proceeds of the pay-off at the then current<br />

yields, which will be lower than those paid by the security<br />

that was paid off. Pre-payments may cause losses on<br />

securities purchased at a premium, and unscheduled prepayments,<br />

which will be made at par, will cause the Sub-<br />

Fund to experience loss equal to any unamortized premium.<br />

An investment in sovereign debt securities, including, but<br />

not limited to, those issued by sovereign / government<br />

bodies of countries in the Eurozone, may be subject to<br />

credit and / or default risks. Particularly high (or increasing)<br />

levels of government fiscal deficit and / or high levels of<br />

government debts, amongst other factors, may adversely<br />

affect the credit rating of such sovereign debt securities<br />

and may lead to market concerns of higher default risk. In<br />

the unlikely event of downgrading or default, the value of<br />

such securities may be adversely affected resulting in the<br />

loss of some or all of the sums invested in such securities.<br />

Below Investment Grade Debt Securities: An investment<br />

in high yield securities, or below investment grade<br />

debt securities, meaning securities rated below Baa3 by<br />

Moody’s or below BBB- by Standard and Poor’s, sometimes<br />

referred to as “junk bonds”, or low credit quality<br />

securities, involves a higher degree of risk than investment<br />

in investment grade debt securities. Issuers of these securities<br />

are often highly leveraged, so that their ability to<br />

service debt obligations during an economic downturn may<br />

be impaired. The lower ratings of securities reflect a<br />

greater possibility of adverse changes in the financial condition<br />

of the issuer, which may impair the ability of the<br />

issuer to make payments of interest and principal. The risk<br />

of loss due to default in payment of interest or principal by<br />

such issuers is significantly greater than in the case of<br />

investment grade securities because such securities frequently<br />

are subordinated to the prior payment of senior<br />

indebtedness. In the case of default or winding up of an<br />

issuer of below investment grade securities, there is a<br />

greater risk that the capital / assets of the issuer will be<br />

insufficient to meet all of its liabilities and the holders of<br />

below investment grade securities, (who rank as unsecured<br />

creditors) could in such circumstances lose their<br />

entire investment. An economic downturn or a period of<br />

PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />

rising interest rates could adversely affect the market for<br />

these securities and reduce the Sub-Fund’s ability to sell<br />

these securities.<br />

The market for below investment grade rated securities<br />

may be thinner and less active than that for higher quality<br />

securities which can adversely affect the price at which<br />

securities can be sold. To the extent that there is no regular<br />

secondary market trading for certain lower rated securities,<br />

the investment manager may experience difficulty in<br />

valuing such securities and in turn the Sub-Fund’s assets.<br />

Credit Default Swaps: When the Sub-Fund is the buyer of<br />

a credit default swap, it would be entitled to receive the<br />

agreed-upon value (or par) of a referenced debt obligation<br />

from the counterparty to the swap on the occurrence of<br />

certain credit events in relation to the relevant reference<br />

entity. As consideration, the Sub-Fund would pay to the<br />

counterparty a periodic stream of fixed payments during<br />

the life of the swap if no credit event has occurred, in<br />

which case the Sub-Fund would receive no benefits under<br />

the swap. In circumstances in which the Sub-Fund does<br />

not own the debt securities that are deliverable under a<br />

credit default swap, the Sub-Fund is exposed to the risk<br />

that deliverable securities will not be available in the market,<br />

or will be available only at unfavourable prices. In<br />

certain instances of issuer defaults or restructurings, it has<br />

been unclear under the standard industry documentation<br />

for credit default swaps whether or not a "credit event"<br />

triggering the seller's payment obligation had occurred. In<br />

either of these cases, the Sub-Fund would not be able to<br />

realize the full value of the credit default swap upon a<br />

default by the reference entity. As a seller of credit default<br />

swaps, the Sub-Fund incurs exposure to the credit of the<br />

reference entity and is subject to many of the same risks it<br />

would incur if it were holding debt securities issued by the<br />

reference entity. However, the Sub-Fund will not have any<br />

legal recourse against the reference entity and will not<br />

benefit from any collateral securing the reference entity's<br />

debt obligations.<br />

Political and Economic Risk: Russia: There are significant<br />

risks inherent in investing in Russia. There is no history<br />

of stability in the Russian market and no guarantee of<br />

future stability. The economic infrastructure of Russia is<br />

poor and the country maintains a high level of external and<br />

internal debt. Tax regulations are ambiguous and unclear<br />

and there is a risk of imposition of arbitrary or onerous<br />

taxes. Banks and other financial systems are not well<br />

developed or regulated and as a result tend to be untested<br />

and have low credit ratings. Bankruptcy and insolvency are<br />

a commonplace feature of the business environment.<br />

Foreign investment is affected by restrictions in terms of<br />

repatriation and convertibility of currency. Regulations<br />

governing securities investment may not exist or may be<br />

applied in an arbitrary and inconsistent manner. Foreign<br />

investors cannot be guaranteed redress in a court of law<br />

for breach of local laws, regulations or contracts.<br />

Volatility Risk: All markets are subject to volatility based<br />

on prevailing economic conditions. Securities in 'emerging'<br />

or 'developing' markets may involve a higher degree of risk<br />

due to the small current size of the markets for securities<br />

of 'emerging' or 'developing' market issuers and the currently<br />

low or non-existent volume of trading, which could<br />

| 92


esult in price volatility. Certain economic and political<br />

events in 'emerging' or 'developing' economies, including<br />

changes in foreign exchange policies and current account<br />

positions, could also cause greater volatility in exchange<br />

rates. As stated previously, some of the markets or exchanges<br />

on which a Sub-Fund may invest may prove to be<br />

highly volatile from time to time.<br />

7. Application for Units<br />

The following classes of Units currently are or may be<br />

offered:<br />

Class A Units denominated in US Dollars<br />

Class A1 Units denominated in Euro<br />

Class A2 Units denominated in Sterling<br />

Class A3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class A4 Units denominated in Hong Kong Dollars<br />

Class A5H Units denominated in Singapore Dollars<br />

Class A6H Units denominated in Australian Dollars<br />

Class AD Units denominated in US Dollars<br />

Class C Units denominated in US Dollars<br />

Class C1 Units denominated in Euro<br />

Class C2 Units denominated in Sterling<br />

Class C3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class JD Units denominated in US Dollars<br />

Class J3D Units denominated in Japanese Yen<br />

Class Y Units denominated in US Dollars<br />

Class Y1 Units denominated in Euro<br />

Class Y2 Units denominated in Sterling<br />

Class Y3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class Y4 Units denominated in Hong Kong Dollars<br />

Class Y5H Units denominated in Singapore Dollars<br />

Class Y6H Units denominated in Australian Dollars<br />

Class YD Units denominated in US Dollars<br />

Class Y3D Units denominated in Japanese Yen<br />

Class X Units denominated in US Dollars<br />

Class X1 Units denominated in Euro<br />

Class X2 Units denominated in Sterling<br />

Class X3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class A, Class AD, Class Y, Class Y3D and Class JD are<br />

currently in issue and are available for subscription at the<br />

Net Asset Value per Unit of the relevant Class.<br />

Class A1, Class A2, Class A3, Class A4, Class A5H and<br />

Class A6H Units are being offered to the investors at Euro<br />

12.50, STG 12.50, JPY 1,500, HKD 12.50, SGD 12.50 and<br />

AUD 12.50 respectively during the Initial Offer Period<br />

which has commenced and will close on 30 June, 2011 at<br />

noon (Irish time).<br />

Class C, Class C1, Class C2 and Class C3 Units are being<br />

offered to the investors at USD12.50, Euro 12.50, STG<br />

12.50 and JPY 1,500 respectively during the Initial Offer<br />

Period which has commenced and will close on 30 June,<br />

2011 at noon (Irish time).<br />

Class Y1, Class Y2, Class Y3, Class Y4, Class Y5H, Class<br />

Y6H and Class YD Units are being offered to the investors<br />

at Euro100, STG100, JPY 1,500, HKD 100, SGD 100,<br />

PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />

AUD 100 and USD 100 respectively during the Initial Offer<br />

Period which has commenced and will close on 30 June,<br />

2011 at noon (Irish time).<br />

Class J3D Units are being offered to investors at USD 100<br />

during the Initial Offer Period which has commenced and<br />

will close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />

Class X, Class X1, Class X2 and Class X3 Units are being<br />

offered to the investors at USD100, Euro100, STG100 and<br />

JPY 1,500 respectively during the Initial Offer Period which<br />

has commenced and will close on 30 June, 2011 at noon<br />

(Irish time).<br />

Subscriptions for Class X, Class X1, Class X2 or Class X3<br />

Units will only be accepted from investors who have entered<br />

into a separate arrangement (legal agreement) with<br />

the Manager or its delegate.<br />

All Classes of Units which have not already been issued<br />

may be offered to the investors on such other dates as the<br />

Manager may determine and notify to the Central Bank.<br />

Thereafter, Units shall be issued at the Net Asset Value<br />

per Unit of the relevant Class.<br />

Subscriptions for Class JD and J3D Units will only be accepted<br />

for investors who are fund of funds type Japanese<br />

investment trusts organised under the Law Concerning<br />

Investment Trusts and Investments Corporations of Japan<br />

which are managed by the Investment Manager or other<br />

investment trust companies registered under the Financial<br />

Instruments and Exchange Act of Japan.<br />

8. Minimum Initial Subscription, Minimum Holding,<br />

Minimum Subsequent Subscription and<br />

Minimum Redemption Requirements<br />

The Minimum Initial Subscription applicable to each Class<br />

of Unit in the Sub-Fund are as follows:<br />

Class A Units USD 1,000<br />

Class A1 Units Euro 1,000<br />

Class A2 Units STG 1,000<br />

Class A3 Units JPY 125,000<br />

Class A4 Units HKD 10,000<br />

Class A5H Units SGD 1,000<br />

Class A6H Units AUD 1,000<br />

Class AD Units USD 1,000<br />

Class C Units USD 1,000<br />

Class C1 Units Euro 1,000<br />

Class C2 Units STG 1,000<br />

Class C3 Units JPY 125,000<br />

Class JD Units USD 1,000,000<br />

Class J3D Units JPY 125,000,000<br />

Class Y Units USD 1,000,000<br />

Class Y1 Units Euro 1,000,000<br />

Class Y2 Units STG 1,000,000<br />

Class Y3 Units JPY 125,000,000<br />

Class Y4 Units HKD 10,000,000<br />

Class Y5H Units SGD 1,000,000<br />

Class Y6H Units AUD 1,000,000<br />

Class YD Units USD 1,000,000<br />

| 93


Class Y3D Units JPY 125,000,000<br />

Class X Units USD 10,000,000<br />

Class X1 Units Euro 10,000,000<br />

Class X2 Units STG 10,000,000<br />

Class X3 Units JPY 1,250,000,000<br />

The Minimum Holding applicable to each Class of Unit in<br />

the Sub-Fund is as follows:<br />

Class A Units USD 1,000<br />

Class A1 Units Euro 1,000<br />

Class A2 Units STG 1,000<br />

Class A3 Units JPY 125,000<br />

Class A4 Units HKD 10,000<br />

Class A5H Units SGD 1,000<br />

Class A6H Units AUD 1,000<br />

Class AD Units USD 1,000<br />

Class C Units USD 1,000<br />

Class C1 Units Euro 1,000<br />

Class C2 Units STG 1,000<br />

Class C3 Units JPY 125,000<br />

Class JD Units USD 1,000,000<br />

Class J3D Units JPY 125, 000,000<br />

Class Y Units USD 1,000,000<br />

Class Y1 Units Euro 1,000,000<br />

Class Y2 Units STG 1,000,000<br />

Class Y3 Units JPY 125,000,000<br />

Class Y4 Units HKD 10,000,000<br />

Class Y5H Units SGD 1,000,000<br />

Class Y6H Units AUD 1,000,000<br />

Class YD Units USD 1,000,000<br />

Class Y3D Units JPY 125,000,000<br />

There is no Minimum Holding for Class X, Class X1, Class<br />

X2 or Class X3 Units.<br />

The Minimum Subsequent Subscription and Minimum<br />

Redemption applicable to each Class of Unit in the Sub-<br />

Fund are as follows:<br />

Class A Units USD 250<br />

Class A1 Units Euro 250<br />

Class A2 Units STG 250<br />

Class A3 Units JPY 30,000<br />

Class A4 Units HKD 1,000<br />

Class A5H Units SGD 250<br />

Class A6H Units AUD 250<br />

Class AD Units USD 250<br />

Class C Units USD 250<br />

Class C1 Units Euro 250<br />

Class C2 Units STG 250<br />

Class C3 Units JPY 30,000<br />

There are no Minimum Subsequent Subscription or Minimum<br />

Redemption amounts for the Class Y, Class Y1,<br />

Class Y2, Class Y3, Class Y4, Class Y5H, Class Y6H,<br />

Class YD, Class Y3D, Class JD, Class J3D, Class X,<br />

Class X1, Class X2 or Class X3.<br />

9. Management and Fund Charges<br />

10. Distributions<br />

PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />

The Manager is entitled to receive an annual fee accrued<br />

at each Dealing Day and payable monthly in arrears out of<br />

the Sub-Fund as a percentage of the Net Asset Value of<br />

each Class of Unit in the Sub-Fund at the rates stated<br />

below:<br />

Class A Units 1.50%<br />

Class A1 Units 1.50%<br />

Class A2 Units 1.50%<br />

Class A3 Units 1.50%<br />

Class A4 Units 1.50%<br />

Class A5H Units 1.50%<br />

Class A6H Units 1.50%<br />

Class AD Units 1.50%<br />

Class C Units 2.25%<br />

Class C1 Units 2.25%<br />

Class C2 Units 2.25%<br />

Class C3 Units 2.25%<br />

Class JD Units 0.50%<br />

Class J3D Units 0.50%<br />

Class Y Units 1.00%<br />

Class Y1 Units 1.00%<br />

Class Y2 Units 1.00%<br />

Class Y3 Units 1.00%<br />

Class Y4 Units 1.00%<br />

Class Y5H Units 1.00%<br />

Class Y6H Units 1.00%<br />

Class YD Units 1.00%<br />

Class Y3D Units 1.00%<br />

Class X Units 0%<br />

Class X1 Units 0%<br />

Class X2 Units 0%<br />

Class X3 Units 0%<br />

With respect to Class A, Class A1, Class A2, Class A3,<br />

Class A4, Class A5H, Class A6H and Class AD Units, a<br />

Unitholder servicing and maintenance fee will be payable<br />

out of the assets of the Sub-Fund to the Manager at a<br />

rate of up to 0.50% of the Net Asset Value of the Sub-<br />

Fund attributable to these Classes of Units. With respect<br />

to Class X, Class X1, Class X2 and Class X3 Units, a<br />

Unitholder servicing and maintenance fee will be payable<br />

out of the assets of the Sub-Fund to the Manager at a<br />

rate of up to 0.10% of the Net Asset Value of the Sub-<br />

Fund attributable to these Classes of Units. The Unitholder<br />

servicing and maintenance fee is accrued at each<br />

Dealing Day and is payable monthly in arrears.<br />

For all other classes of Units a Unitholder servicing and<br />

maintenance fee not exceeding 1% per annum accrued at<br />

each Dealing Day and payable monthly in arrears may, at<br />

the discretion of the Manager, be payable out of the Net<br />

Asset Value of the Sub-Fund attributable to the relevant<br />

class of Units.<br />

Details of any other fees and charges relating to the Sub-<br />

Fund are contained in the section headed "Management<br />

and Fund Charges" in the main body of the Prospectus.<br />

| 94


In relation to the Class JD, J3D, YD and Y3D Units, the<br />

Manager intends to declare a distribution on the last day of<br />

February, May, August and November of each year. Distributions<br />

shall generally be declared out of the net income<br />

(whether in the form of dividend, interest or otherwise)<br />

available for distribution by the Sub-Fund and realised<br />

profits less realised losses and unrealised profits less<br />

unrealised losses.<br />

In relation to Class AD Units, the Manager intends to declare<br />

a distribution on the last Business Day of each<br />

month. Distributions shall generally be declared out of the<br />

net income (whether in the form of dividends, interest or<br />

otherwise) available for distribution by the Sub-Fund and<br />

realised profits less realised losses and unrealised profits<br />

less unrealised losses.<br />

In respect all other Unit Classes of the Sub-Fund, the<br />

Manager may declare a distribution once a year out of the<br />

net income (whether in the form of dividends, interest or<br />

otherwise) available for distribution by the Sub-Fund and<br />

realised profits less realised losses and unrealised profits<br />

less unrealised losses. The Manager may also declare<br />

interim distributions on the same basis. Annual distributions<br />

(if declared) will be declared and paid on or before 30<br />

June in each year.<br />

11. Dealing Day<br />

The Dealing Day for the Sub-Fund is each Business Day.<br />

12. Currency of the Sub-Fund<br />

The Base Currency of the Sub-Fund is US Dollars.<br />

13. Material Contracts<br />

(i) Investment Management Agreement dated 4<br />

March, 2005 between the Manager and PineBridge<br />

Investments Europe Ltd. as amended by side letter<br />

dated 27 November, 2006, and a Supplemental Investment<br />

Management Agreement dated 7 April,<br />

2010, pursuant to which the latter was appointed<br />

as investment manager to the Sub-Fund. This<br />

agreement may be terminated by either party on 90<br />

days written notice.<br />

Dated: 29 March, 2011<br />

PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />

| 95


NACHTRAG 7<br />

PineBridge Europe Focus Equity Fund<br />

Nachtrag 7 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />

PineBridge Global Funds<br />

Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />

den PineBridge Europe Focus Equity Fund (der<br />

„Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />

Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />

Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />

der Zentralbank am 4. März 2005 gemäß den OGAW-<br />

Vorschriften zugelassen wurde.<br />

Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />

29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />

dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />

Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />

allgemeinen Beschreibung:<br />

- des Fonds und seines Managements und seiner<br />

Verwaltung,<br />

- seiner Anlagebeschränkungen und<br />

Kreditaufnahmebefugnisse,<br />

- seiner allgemeinen Management- und<br />

Fondsgebühren,<br />

- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />

Anteilinhaber,<br />

- seiner Risikofaktoren, und<br />

- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />

gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />

Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />

Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />

Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />

Verantwortung für die im Prospekt und in diesem<br />

Nachtrag enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen<br />

und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle<br />

angemessene Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />

gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />

Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />

dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />

Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />

Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />

Eine Anlage im Teilfonds sollte keinen wesentlichen<br />

Teil eines Anlageportefeuilles ausmachen und ist<br />

möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet.<br />

1. Anlageverwalter<br />

Der Manager hat die PineBridge Investments Europe<br />

Ltd, Plantation Place South, 60 Great Tower Street,<br />

London EC3R 5AZ, England, zum Anlageverwalter des<br />

Teilfonds bestellt. Der Anlageverwalter trägt die<br />

Verantwortung für die Verwaltung des Vermögens des<br />

Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />

Der Anlageverwalter ist von der britischen Financial<br />

Services Authority genehmigt und wird in Bezug auf<br />

den Betrieb seines Anlagegeschäft von dieser<br />

beaufsichtigt. Der Anlageverwalter ist eine in London<br />

ansässige Vermögensverwaltungsgesellschaft und eine<br />

hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bridge<br />

Partners L.P. Zum 31. Dezember 2010 war sie für die<br />

Anlage von Vermögenswerten in Höhe von mehr als<br />

STG 5.28 Mrd. verantwortlich. Ihre leitenden<br />

PineBridge Europe Focus Equity Fund<br />

Angestellten verwalten seit über 10 Jahren Portefeuilles<br />

aus festverzinslichen Wertpapieren und europäischen<br />

Beteiligungspapieren.<br />

Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />

der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />

bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />

Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />

an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />

Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />

tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />

Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />

Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />

Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />

Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />

festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />

Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />

eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

2. Anlageziel<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er Anlegern durch<br />

Anlage in einem konzentrierten Portefeuille aus Aktien<br />

und aktienbezogenen Wertpapieren mit hoher<br />

Überzeugung (Beteiligungspapieren, bei denen der<br />

Anlageverwalter überzeugt ist, dass sie attraktiv<br />

bewertet sind und ihr Wert steigen wird) europäischer<br />

Unternehmen, d. h. in Europa errichteter Unternehmen<br />

oder Unternehmen, die vorwiegend in Europa<br />

Vermögenswerte, Produkte oder Betriebsstätten<br />

besitzen, langfristigen Kapitalzuwachs verschafft. Bis zu<br />

10 % des Wertes des Teilfonds können in anderen<br />

Unternehmen angelegt werden, die an einer<br />

anerkannten europäischen Börse notiert werden.<br />

3. Anlagepolitik<br />

Die Anlagen des Teilfonds in europäischen<br />

Aktienwerten und aktienbezogenen Wertpapieren<br />

werden hauptsächlich aus Wertpapieren bestehen, die<br />

an anerkannten Börsen notiert werden.<br />

Bei normaler Marktlage wird das Nettovermögen des<br />

Teilfonds hauptsächlich in Aktienwerten und<br />

aktienbezogenen Wertpapieren von Unternehmen<br />

angelegt, deren Aktien an anerkannten Börsen in EU-<br />

Mitgliedstaaten notiert werden, während der Rest im<br />

Allgemeinen in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren angelegt wird, die an anderen im Anhang<br />

I aufgeführten anerkannten Börsen und Märkten in<br />

Europa gehandelt werden.<br />

Die Anlagen des Teilfonds können über jegliche der<br />

europäischen Aktienmärkte gestreut werden<br />

(einschließlich der Aktienmärkte europäischer<br />

Schwellenländer, bei denen es sich in erster Linie um<br />

Russland und den Beitrittsländern zur Europäischen<br />

Union handelt).<br />

Der Teilfonds kann in lokal notierten russischen Aktien<br />

anlegen, wenngleich jeweils nicht mehr als 20 % des<br />

Nettoinventarwerts in lokal notierten russischen Aktien<br />

angelegt werden und Anlagen nur in Wertpapieren<br />

vorgenommen werden, die am Level 1 oder Level 2 der<br />

RTS-Wertpapierbörse und am MICEX notiert bzw.<br />

gehandelt werden. Der Teilfonds wird nicht im<br />

Wesentlichen auf eine solche Anlage ausgerichtet sein.<br />

Unter bestimmten Umständen wie beispielsweise<br />

Verschmelzung, Erwerb oder Aktientausch, an denen<br />

ein europäisches Unternehmen beteiligt ist, kann der<br />

Fonds die Beteiligungspapiere nicht-europäischer<br />

Unternehmen halten.<br />

| 96


Der Teilfonds wird sich einer Anlagestrategie bedienen,<br />

die flexibel ist, um sich auf schnelle Veränderungen der<br />

Marktlage und des Anlageumfelds einzustellen. Der<br />

Teilfonds wird nicht den Handel mit Wertpapieren zur<br />

Erzielung kurzfristiger Kapitalgewinne betreiben. Solche<br />

kurzfristigen Gewinne können jedoch als Folge von<br />

Veränderungen der Wirtschafts- und Marktlage sowie<br />

Veränderungen fundamentaler Unternehmensdaten<br />

eintreten.<br />

Das Vermögen des Teilfonds wird in einem<br />

konzentrierten Portefeuille aus Aktien und<br />

aktienbezogenen Wertpapieren börsennotierter<br />

Unternehmen jeglichen Kapitalisierungsgrades<br />

angelegt, von denen der Anlageverwalter in hohem<br />

Maße überzeugt ist. Es ist zu erwarten, dass der<br />

überwiegende Teil des Vermögens des Teilfonds in<br />

Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren großer, seit<br />

langem bestehender Unternehmen angelegt wird,<br />

während der Rest in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren kleinerer Unternehmen angelegt wird, die<br />

im Sinne des Kapitalzuwachses als attraktiv angesehen<br />

werden.<br />

Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />

Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />

Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />

Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />

Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />

Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />

Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />

Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />

weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />

erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />

erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />

ist.<br />

Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />

Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />

Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />

Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />

des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />

Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />

künftiger Aussichten führt.<br />

Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />

Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />

folgt klassifiziert:<br />

1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />

(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />

Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />

erfahren).<br />

2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />

3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />

4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />

stabile Situationen, (b) zyklische Situationen<br />

und (c) Trendwende-Situationen unterteilt<br />

werden.<br />

Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />

Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />

qualitative Kriterien verwendet.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />

Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />

wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />

Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />

ausgestattet sind, anlegen.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />

Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem unter<br />

anderem LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil<br />

des Prospekts beschrieben) und Partizipationsscheine/-<br />

PineBridge Europe Focus Equity Fund<br />

zertifikate. Jedes dieser Instrumente kann dazu<br />

beitragen, das Anlageziel des Teilfonds zu erreichen.<br />

Soweit diese eingesetzt werden, werden LEPOs,<br />

OPALS und PERLES an einer oder mehreren<br />

Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten notiert<br />

oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen darf,<br />

wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />

Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />

Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />

Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />

zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />

Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />

Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />

zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />

zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />

Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />

Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />

Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />

Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />

gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />

Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />

Barausgleich erfüllt werden.<br />

Der Teilfonds kann in American, International und<br />

Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs)<br />

anlegen, die an einer anerkannten Börse gemäß<br />

Anhang I zum Prospekt notiert werden. Solche Anlagen<br />

müssen mit dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />

Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />

Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />

gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />

(REITS) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />

Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />

diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />

2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITS im Sekundärmarkt<br />

zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />

Aktien.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ergänzend Barmittel und / oder<br />

andere flüssige Vermögenswerte halten und kann in<br />

Geldmarktinstrumenten (wie in den Bekanntmachungen<br />

der Zentralbank definiert und die an einem geregelten<br />

Markt gehandelt werden, aber nicht gehandelt zu<br />

werden brauchen) anlegen, die von einer<br />

internationalen Ratingagentur als „investment grade“<br />

eingestuft sind. Zu diesen Geldmarktinstrumenten<br />

können unter anderem kurzfristige Verpflichtungen<br />

nicht-staatlicher Emittenten (wie beispielsweise fest-<br />

oder variabel verzinsliches Commercial Paper),<br />

Verpflichtungen von Banken oder anderen Einlagen<br />

annehmenden Instituten (wie beispielsweise<br />

Einlagenzertifikate und Bankakzepte), und Wertpapiere<br />

gehören, die von supranationalen Organisationen oder<br />

von den Regierungen selbstständiger Staaten, deren<br />

Behörden, Institutionen und Gebietskörperschaften<br />

ausgegeben oder anderweitig abgesichert sind. Unter<br />

bestimmten Marktbedingungen kann der Teilfonds nach<br />

Ermessen des Anlageverwalters bis zu 35 % seines<br />

Nettovermögens in liquiden Mitteln wie Treasury Bills,<br />

Commercial Paper oder Einlagenzertifikaten halten.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten, wie<br />

in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />

vorgeschrieben, halten.<br />

Der Teilfonds kann zum Zweck des<br />

Liquiditätsmanagements bzw. zur Anlage<br />

überschüssiger Liquidität oder als Alternative zum<br />

Erwerb der zugrundeliegenden Wertpapiere in<br />

| 97


Aktienindex-Futures, Terminkontrakten, Optionen,<br />

Swaps oder Differenzkontrakten anlegen, wenn der<br />

Anlageverwalter der Ansicht ist, dass eine solche<br />

Anlage durch den Einsatz von Derivaten effizienter und<br />

kostensparender ist. Terminkontrakte, Optionen und<br />

Swaps, in denen der Teilfonds anlegt, müssen auf<br />

einen Aktienindex bezogen sein. Die Anlage in DFIs<br />

kann dazu dienen, Marktpositionen über einen kurzen<br />

Zeitraum (in der Regel weniger als einen Monat, jedoch<br />

in keinem Fall länger als sechs Monate) zu halten oder<br />

zu managen, während der Anlageverwalter geeignete<br />

Aktien und aktienbezogene Wertpapiere mit sehr guten<br />

Wachstumsaussichten für die Anlage ausfindig macht,<br />

oder um ein-und ausgehende Zahlungsströme aus<br />

Zeichnungen und Rücknahmen in dem Teilfonds<br />

effizienter zu managen als durch den Kauf und Verkauf<br />

von Wertpapieren. Der Teilfonds wird sich durch die<br />

Anlage in eines dieser derivativen Finanzinstrumente<br />

keiner Hebelwirkung zur Steigerung seines<br />

Investitionsgrades (Leverage) aussetzen.<br />

Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />

Teilfonds wird am MSCI Europe Daily Total Return Net<br />

Index (der „Index“) gemessen. Der Index ist ein am<br />

Streubesitz orientierter Marktkapitalisierungsindex, der<br />

die Wertentwicklung der Aktienmärkte in entwickelten<br />

europäischen Ländern messen soll. Der<br />

Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen, dass<br />

es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles des<br />

Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig oder<br />

wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />

nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />

Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />

gehaltener Vermögenswerte mittels<br />

Devisentermingeschäften und<br />

Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />

Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />

Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />

Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />

Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />

jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />

außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />

einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />

Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />

dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />

betreffende Engagement geworden ist. Die<br />

Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />

nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />

in Kenntnis gesetzt.<br />

Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />

Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />

Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />

abschließen, um das Währungsrisiko der<br />

zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />

Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />

den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />

Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />

Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />

absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />

Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />

gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />

Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />

erheblich beeinflusst werden.<br />

Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />

sich durch den Abschluss von<br />

Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />

Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />

Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />

Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />

PineBridge Europe Focus Equity Fund<br />

wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />

mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />

der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />

Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />

werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />

Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />

Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />

der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />

angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />

ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />

Änderung zurückgeben können.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />

in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />

höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />

investiert ist.<br />

Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />

mit der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />

Prospekt angegebenen Anlagebeschränkungen.<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />

des Teilfonds erreicht wird.<br />

Der Einsatz von DFIs kann ein Ausfallrisiko beinhalten,<br />

doch darf das Risiko, das dem Teilfonds durch den<br />

Einsatz von DFIs entsteht, den Nettoinventarwert des<br />

Teilfonds nicht überschreiten, d. h. die Steigerung<br />

seines Investitionsgrades (Leverage) darf nicht höher<br />

sein als 100 % seines Nettoinventarwerts.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />

ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />

ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />

Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />

angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger<br />

jüngster Entwicklungen bei den Risiko- und<br />

Renditemerkmalen der Hauptanlagekategorien.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />

Teilfonds gemäß den Vorschriften der Zentralbank<br />

anlegen darf, enthält der Anhang I zum Prospekt, der<br />

zusammen mit und unter Berücksichtigung des<br />

Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds, wie<br />

vorstehend dargelegt, gelesen werden sollte. Die<br />

Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />

heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nichtbörsennotierten<br />

Wertpapieren ist die Anlage auf die im<br />

Anhang I zum Prospekt aufgeführten Wertpapierbörsen<br />

und Märkte beschränkt.<br />

Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

nachstehendem Abschnitt 4 aufgeführt und umfassen:<br />

Schwellenmarktrisiko, DFIs, politisches und<br />

wirtschaftliches Risiko: Russland und Volatilitätsrisiko.<br />

Diese Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />

4. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

| 98


Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />

folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />

Diese Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />

Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />

von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

oder Anlagen an bestimmten<br />

Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />

und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />

zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />

konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />

sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />

die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />

von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

und das derzeit geringe oder fehlende<br />

Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />

Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />

staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />

Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />

Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />

Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />

verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />

Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />

und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />

die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />

Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />

Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />

Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />

möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />

Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h., in<br />

manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />

in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />

Registerstelle nachgewiesen. In solchen Fällen werden<br />

vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />

Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />

Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />

die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />

nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />

können einer erheblichen nachteiligen<br />

wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />

anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />

gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />

Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />

Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />

Ländern gehören können.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />

in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />

können sich positiv oder negativ von den<br />

Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

sind in der Regel stark vom<br />

internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />

bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />

Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />

Steuerung von Wechselkursen und andere<br />

protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />

mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />

ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />

in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />

Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />

Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />

nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />

Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />

Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />

werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />

geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />

geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />

Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />

Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />

Rücknahme von Anteilen nach einem<br />

Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />

Anlagen verzögern kann.<br />

PineBridge Europe Focus Equity Fund<br />

Derivative Finanzinstrumente: Die Kurse von<br />

Derivaten, einschließlich Futures- und<br />

Optionskontrakten, sind hochvolatil. Die<br />

Kursbewegungen von Terminkontrakten, Futures-<br />

Kontrakten und anderen derivativen Kontrakten werden<br />

unter anderem durch Zinssätze, Änderungen im<br />

Verhältnis von Angebot und Nachfrage, Handels-,<br />

Steuer-, Währungs- und Devisenkontrollprogramme<br />

und –grundsätze von Regierungen sowie nationale und<br />

internationale politische und wirtschaftliche Ereignisse<br />

und Politik beeinflusst. Ferner greifen Regierungen von<br />

Zeit zu Zeit direkt oder über Vorschriften in bestimmte<br />

Märkten ein, insbesondere Devisenmärkte und Märkte<br />

für auf Zinsen bezogene Futures- und<br />

Optionskontrakte. Ein solcher Eingriff hat häufig eine<br />

direkte Beeinflussung der Kurse zum Ziel und kann<br />

zusammen mit anderen Faktoren zur Folge haben,<br />

dass sich alle diese Märkte schnell in dieselbe Richtung<br />

bewegen, unter anderem aufgrund von<br />

Zinsschwankungen.<br />

Die Verwendung von DFIs beinhaltet außerdem<br />

bestimmte besondere Risiken, unter anderem: (1)<br />

Abhängigkeit von der Fähigkeit, die Kursentwicklung<br />

von Wertpapieren, die abgesichert werden, und die<br />

Zinsentwicklung vorherzusagen, (2) unvollständige<br />

Korrelation zwischen den Kursbewegungen der<br />

Derivate und den Kursbewegungen damit verbundener<br />

Anlagen, (3) die Tatsache, dass für die Verwendung<br />

solcher Instrumente andere Fähigkeiten erforderlich<br />

sind als für die Auswahl der Wertpapiere des Teilfonds,<br />

(4) das mögliche Nichtvorhandensein eines liquiden<br />

Marktes für ein bestimmtes Instrument zu einem<br />

bestimmten Zeitpunkt, (5) mögliche Hindernisse für eine<br />

effektive Vermögensverwaltung oder die Fähigkeit,<br />

Rücknahmen vorzunehmen, (6) mögliche rechtliche<br />

Risiken in Verbindung mit der Dokumentation der<br />

Derivate, insbesondere in Verbindung mit der<br />

Durchsetzbarkeit von Verträgen und diesbezüglichen<br />

Beschränkungen, (7) das Abrechnungsrisiko, da die<br />

Haftung des Teilfonds bei Geschäften mit Futures-<br />

Kontrakten, Terminkontrakten, Swaps und<br />

Differenzkontrakten möglicherweise unbegrenzt ist, bis<br />

die Position glattgestellt ist, und (8) das<br />

Kontrahentenrisiko, da der Teilfonds beim Einsatz von<br />

OTC-Derivaten wie Futures-Kontrakten,<br />

Terminkontrakten, Swaps und Differenzkontrakten<br />

einem Kreditrisiko in Bezug auf die Gegenpartei<br />

ausgesetzt ist.<br />

Der Teilfonds kann in bestimmte Derivate anlegen, die<br />

die Übernahme von Verpflichtungen, Rechten und<br />

Vermögenswerten beinhalten können.<br />

Vermögenswerte, die als Sicherheitsleistung bei<br />

Maklern hinterlegt werden, werden von den Maklern<br />

möglicherweise nicht in gesonderten Depots verwahrt,<br />

was zur Folge haben kann, dass Gläubiger solcher<br />

Makler im Fall von deren Insolvenz oder Konkurs darauf<br />

Zugriff haben.<br />

Der Teilfonds kann von Zeit zu Zeit im Rahmen seiner<br />

Anlagepolitik und zu Absicherungszwecken sowohl<br />

börsengehandelte als auch außerbörsliche<br />

Kreditderivate einsetzen. Diese Instrumente können<br />

volatil sein, bestimmte besondere Risiken beinhalten<br />

und Anleger einem hohen Verlustrisiko aussetzen.<br />

Wenn sie für Absicherungszwecke eingesetzt werden,<br />

kann eine unvollständige Korrelation zwischen diesen<br />

Instrumenten und den zugrundeliegenden Anlagen oder<br />

Marktsektoren, die abgesichert werden, bestehen.<br />

Geschäfte in OTC-Derivaten wie Kreditderivaten<br />

können mit zusätzlichen Risiken verbunden sein, da<br />

kein Börsenmarkt vorhanden ist, an dem eine offene<br />

Position glattgestellt werden könnte.<br />

Politisches und wirtschaftliches Risiko: Russland:<br />

Anlagen in Unternehmen, die in den unabhängigen<br />

Staaten gegründet wurden, die früher Teil der<br />

Sowjetunion waren, einschließlich der Russischen<br />

Föderation, oder hauptsächlich dort geschäftlich tätig<br />

| 99


sind, bergen besondere Risiken, einschließlich<br />

wirtschaftlicher und politischer Unruhen, und verfügen<br />

möglicherweise nicht über ein transparentes und<br />

verlässliches Rechtssystem zur Durchsetzung der<br />

Rechte von Gläubigern und Anteilinhabern des<br />

Teilfonds. Die Standards für die Unternehmensführung<br />

und -kontrolle und den Anlegerschutz entsprechen in<br />

Russland möglicherweise nicht den in stärker<br />

beaufsichtigten Ländern herrschenden Standards.<br />

Obwohl die Russische Föderation wieder positive<br />

Wachstumszahlen vorweisen kann, einen Haushalts-<br />

und Leistungsbilanzüberschuss erzielt und mit ihren<br />

Verpflichtungen gegenüber Anleihegläubigern nicht in<br />

Verzug ist, bestehen weiterhin Unsicherheiten<br />

bezüglich der strukturellen Reformen (z. B.<br />

Bankenbranche, Landreform, Eigentumsrecht), der<br />

großen Abhängigkeit der Wirtschaft vom Öl, der<br />

unvorteilhaften politischen Entwicklungen und der<br />

Regierungspolitik sowie anderer Fragen. Obwohl der<br />

Teilfonds in begrenztem Umfang in russischen Aktien<br />

anlegen kann, die an der MICEX und an der RTS-<br />

Wertpapierbörse gehandelt werden, wird das<br />

Engagement in Aktien, die in Russland gehandelt<br />

werden, voraussichtlich 20 % des Nettoinventarwerts<br />

des Teilfonds nicht übersteigen.<br />

Der Nachweis des Rechtsanspruchs auf Aktien an einer<br />

russischen Gesellschaft erfolgt durch Bucheintrag. Zur<br />

Eintragung einer Beteiligung an den Aktien der<br />

Gesellschaft muss eine natürliche Person zur<br />

Registerstelle der Gesellschaft reisen und dort ein<br />

Depot eröffnen. Die Person erhält einen Auszug aus<br />

dem Aktienregister, worin die Beteiligung angegeben<br />

ist, jedoch stellt das Register selbst das einzige<br />

Dokument dar, das als schlüssiger Eigentumsnachweis<br />

anerkannt ist. Die Registerstellen unterliegen keiner<br />

effektiven staatlichen Überwachung. Es besteht die<br />

Möglichkeit, dass der Teilfonds seine Eintragung durch<br />

Betrug, Fahrlässigkeit, Versehen oder ein Unglück, wie<br />

zum Beispiel einen Brand, verlieren könnte.<br />

Registerstellen sind nicht verpflichtet, sich gegen diese<br />

Fälle zu versichern und verfügen wahrscheinlich nicht<br />

über ausreichende Vermögenswerte zur Entschädigung<br />

des Teilfonds im Verlustfall.<br />

Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />

können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />

sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />

„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />

geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />

Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

und des derzeit geringen oder fehlenden<br />

Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />

Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />

bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />

anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />

gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />

Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />

erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />

denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />

sein.<br />

5. Beantragung von Anteilen<br />

Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />

derzeit angeboten werden:<br />

Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse A1 in Euro<br />

Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse C1 in Euro<br />

Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />

PineBridge Europe Focus Equity Fund<br />

Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />

Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />

Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse X1 in Euro<br />

Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse Y1 sind derzeit im Umlauf und<br />

können zum Nettoinventarwert pro Anteil der<br />

betreffenden Klasse gezeichnet werden.<br />

Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2 und Klasse<br />

A3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />

C3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />

30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse Y, Klasse Y2 und Klasse Y3 werden<br />

Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />

begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100, STG 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />

X3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />

X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />

gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />

dem Manager oder seinem Beauftragten<br />

abgeschlossen haben.<br />

Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />

sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />

Daten angeboten werden, die der Manager bestimmt<br />

und der Zentralbank anzeigt. Danach sind Anteile zum<br />

Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse<br />

auszugeben.<br />

6. Anforderungen bezüglich<br />

Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />

Mindestfolgezeichnung und<br />

Mindestrücknahme<br />

| 100


Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />

Mindestbestände:<br />

Anteile der Klasse A USD 1.000<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse C USD 1.000<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse H USD 1.000<br />

Anteile der Klasse Y USD 100.000<br />

Anteile der Klasse Y1 Euro 100.000<br />

Anteile der Klasse Y2 STG 100.000<br />

Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />

Anteile der Klasse YD USD 100.000<br />

Anteile der Klasse Y1D Euro 100.000<br />

Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />

Anteile der Klasse X USD 10,000,000<br />

Anteile der Klasse X1 Euro 10,000,000<br />

Anteile der Klasse X2 STG 10,000,000<br />

Anteile der Klasse X3 JPY 1.250,000,000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />

Mindestrücknahmen:<br />

Anteile der Klasse A USD 250<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse A2 STG 250<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse C USD 250<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse C2 STG 250<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse H USD 250<br />

Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />

Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />

Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />

Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />

7. Management- und Fondsgebühren<br />

Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />

an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />

nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />

Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />

nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />

Anteile der Klasse A 1,80%<br />

Anteile der Klasse A1 1,80%<br />

Anteile der Klasse A2 1,80%<br />

Anteile der Klasse A3 1,80%<br />

Anteile der Klasse C 2,25%<br />

Anteile der Klasse C1 2,25%<br />

Anteile der Klasse C2 2,25%<br />

Anteile der Klasse C3 2,25%<br />

PineBridge Europe Focus Equity Fund<br />

Anteile der Klasse H 4,00%<br />

Anteile der Klasse Y 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y1 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y2 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y3 1,00%<br />

Anteile der Klasse YD 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y1D 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y3D 1,00%<br />

Anteile der Klasse X 0%<br />

Anteile der Klasse X1 0%<br />

Anteile der Klasse X2 0%<br />

Anteile der Klasse X3 0%<br />

Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />

Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />

einer höheren Managementgebühr als andere<br />

Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />

lateinamerikanische Länder gelten.<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />

nachträglich fällig.<br />

Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />

dem Ermessen des Managers eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />

zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />

aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />

Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />

Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />

angegeben.<br />

8. Ausschüttungen<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />

und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />

Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />

jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />

Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />

in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />

des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />

den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />

(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />

Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />

kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />

festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />

| 101


festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />

Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

9. Handelstag<br />

Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />

10. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist Euro.<br />

11. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments Europe Ltd., geändert<br />

durch eine Ergänzungsvereinbarung vom 11.<br />

Dezember 2007 sowie durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />

April 2010, nach dem letztere zum<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

29. März 2011<br />

PineBridge Europe Focus Equity Fund<br />

| 102


NACHTRAG 8<br />

PineBridge Europe Equity Fund<br />

Nachtrag 8 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />

PineBridge Global Funds<br />

Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />

den PineBridge Europe Equity Fund (der „Teilfonds“),<br />

einen Teilfonds von PineBridge Global Funds (der<br />

„Fonds“), einem offenen Investmentfonds in Form eines<br />

Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von der<br />

Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />

zugelassen wurde.<br />

Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />

29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />

dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />

Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />

allgemeinen Beschreibung:<br />

- des Fonds und seines Managements und seiner<br />

Verwaltung,<br />

- seiner Anlagebeschränkungen und<br />

Kreditaufnahmebefugnisse,<br />

- seiner allgemeinen Management- und<br />

Fondsgebühren,<br />

- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />

Anteilinhaber,<br />

- seiner Risikofaktoren, und<br />

- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />

gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />

Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />

Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />

Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />

Verantwortung für die im Prospekt enthaltenen<br />

Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />

Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />

Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />

gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />

Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />

dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />

Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />

Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />

Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />

wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />

darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />

Anleger geeignet.<br />

1. Anlageverwalter<br />

Der Manager hat die PineBridge Investments Europe<br />

Ltd., Plantation Place South, 60 Great Tower Street,<br />

London EC3R 5AZ, England, zum Anlageverwalter des<br />

Teilfonds bestellt. Der Anlageverwalter trägt die<br />

Verantwortung für die Verwaltung des Vermögens des<br />

Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />

Der Anlageverwalter ist von der britischen Financial<br />

Services Authority genehmigt und wird in Bezug auf<br />

den Betrieb seines Anlagegeschäft von dieser<br />

beaufsichtigt. Der Anlageverwalter ist eine in London<br />

ansässige Vermögensverwaltungsgesellschaft und<br />

hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bridge<br />

Partners L.P. Zum 31. Dezember 2010 war sie für die<br />

Anlage von Vermögenswerten in Höhe von mehr als<br />

PineBridge Europe Equity Fund<br />

STG 5.28 Mrd. verantwortlich. Ihre leitenden<br />

Angestellten verwalten seit über 10 Jahren Portefeuilles<br />

aus festverzinslichen Wertpapieren und europäischen<br />

Beteiligungspapieren.<br />

Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />

der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />

bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />

Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />

an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />

Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />

tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />

Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />

Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />

Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />

Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />

festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />

Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />

eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

2. Anlageziel<br />

Der Teilfonds strebt eine überdurchschnittliche Rendite<br />

an, indem er Aktien- und aktienbezogene Anlagen in<br />

Unternehmen tätigt, deren Vermögenswerte, Produkte<br />

oder Geschäfte in Europa angesiedelt sind. Bis zu 10 %<br />

des Werts des Teilfonds können in anderen<br />

Unternehmen angelegt werden, die an einer<br />

anerkannten Börse in Europa notiert sind.<br />

3. Anlagepolitik<br />

Die Anlagen des Teilfonds werden auf europäische<br />

Aktienmärkte, jedoch hauptsächlich auf die<br />

Aktienmärkte des Vereinigten Königreichs,<br />

Deutschlands, Frankreichs, der Schweiz, der<br />

Niederlande, Italiens, Schwedens, Norwegens,<br />

Finnlands, Dänemarks, Spaniens und anderer Länder<br />

(einschließlich Aktienmärkte europäischer<br />

Schwellenländern, vor allem Russlands und<br />

europäischen Beitrittsstaaten) verteilt.<br />

Der Teilfonds kann in lokal notierten russischen Aktien<br />

anlegen, wenngleich jeweils höchstens 20 % des<br />

Nettoinventarwerts in lokal notierten russischen Aktien<br />

angelegt werden und Anlagen nur in<br />

Beteiligungspapieren erfolgen, die auf der Ebene 1 oder<br />

der Ebene 2 der RTS-Wertpapierbörse und der MICEX<br />

notiert/gehandelt werden. Eine solche Anlage wird nicht<br />

die Hauptausrichtung des Teilfonds darstellen.<br />

Zur Erleichterung von Veränderungen der Länder- und<br />

Branchengewichtung wird die Mehrheit der Anlagen des<br />

Teilfonds in großen, etablierten Unternehmen getätigt<br />

werden. Die übrigen Vermögenswerte des Teilfonds<br />

werden in kleineren Unternehmen angelegt werden, die<br />

nach Ansicht des Anlageverwalters Aussicht auf<br />

überdurchschnittliches langfristiges Wachstum bieten.<br />

Der Teilfonds wird aktiv verwaltet mit einem<br />

Anlagehorizont von ungefähr einem Jahr. Anlagen<br />

werden unter Berücksichtigung sowohl des Potenzials<br />

für Kapitalzuwachs als auch des laufenden Ertrags<br />

ausgewählt. Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er<br />

außer in Zeiten, in denen der Anlageverwalter der<br />

Meinung ist, dass ein höherer Barmittelbestand<br />

gerechtfertigt ist, voll investiert ist.<br />

Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />

Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />

Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />

Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />

| 103


Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />

Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />

Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />

Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />

weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />

erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />

erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />

ist.<br />

Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />

Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />

Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />

Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />

des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />

Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />

künftiger Aussichten führt.<br />

Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />

Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />

folgt klassifiziert:<br />

1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />

(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />

Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />

erfahren).<br />

2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />

3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />

4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />

stabile Situation, (b) zyklische Situation und (c)<br />

Trendwende-Situation unterteilt werden.<br />

Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />

Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />

qualitative Kriterien verwendet.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />

Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />

wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />

Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />

ausgestattet sind, anlegen.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />

Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem<br />

LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil des<br />

Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />

und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />

Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />

Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />

werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />

mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />

notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />

darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />

Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />

Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />

Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />

zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />

Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />

Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />

zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />

zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />

Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />

Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />

Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />

Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />

gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />

Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />

Barausgleich erfüllt werden.<br />

Der Teilfonds kann in American Depository Receipts,<br />

International Depository Receipts und Global<br />

Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) anlegen,<br />

die an einer anerkannten Börse gemäß Anhang I zum<br />

Prospekt notiert werden. Solche Anlagen müssen mit<br />

dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />

PineBridge Europe Equity Fund<br />

Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />

Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />

gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />

(REITs) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />

Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />

diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />

2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITs im Sekundärmarkt<br />

zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />

Aktien.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />

ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />

Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />

an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />

gehandelt werden), die von einer internationalen<br />

Rating-Agentur als „investment grade“ eingestuft sind.<br />

Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />

anderem kurzfristige Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen<br />

(wie Commercial Paper mit festem oder variablem<br />

Zinssatz), Schuldtitel von Banken oder anderen<br />

Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />

Einlagenzertifikate und Bankakzepte), von<br />

supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />

Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />

Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />

besicherte Wertpapiere gehören.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />

halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />

vorgeschrieben sind.<br />

Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />

Teilfonds wird am MSCI Europe Daily Total Return Net<br />

Index (der „Index“) gemessen. Der Index ist ein am<br />

Streubesitz orientierter Marktkapitalisierungsindex, der<br />

die Wertentwicklung der Aktienmärkte in entwickelten<br />

europäischen Ländern messen soll. Der<br />

Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen, dass<br />

es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles des<br />

Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig oder<br />

wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />

nachzubilden, und ist daher berechtigt, die<br />

Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />

gehaltener Vermögenswerte mittels<br />

Devisentermingeschäften und<br />

Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />

Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />

Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />

Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />

Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />

jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />

außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />

einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />

Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />

dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />

betreffende Engagement geworden ist. Die<br />

Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />

nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />

in Kenntnis gesetzt.<br />

Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />

Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />

Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />

abschließen, um das Währungsrisiko der<br />

zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />

Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />

den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />

Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />

Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />

absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />

Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />

gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />

Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />

erheblich beeinflusst werden.<br />

| 104


Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />

sich durch den Abschluss von<br />

Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />

Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />

Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />

Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />

wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />

mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />

der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />

Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />

werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />

Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />

Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />

der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />

angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />

ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />

Änderung zurückgeben können.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />

in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />

höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />

investiert ist.<br />

Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />

mit der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />

Prospekt angegebenen Anlagebeschränkungen.<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />

des Teilfonds erreicht wird.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />

ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />

ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />

Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />

angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger<br />

jüngster Entwicklungen bei den Risiko- und<br />

Renditemerkmalen der Hauptanlagekategorien.<br />

Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFIs zu<br />

Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />

ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />

entsprechend zu ändern.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />

Teilfonds gemäß den Vorschriften der Zentralbank<br />

anlegen darf, enthält der Anhang I zum Prospekt, der<br />

zusammen mit und unter Berücksichtigung des<br />

Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds, wie<br />

vorstehend dargelegt, gelesen werden sollte. Die<br />

Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />

heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nichtbörsennotierten<br />

Wertpapieren ist die Anlage auf die im<br />

Anhang I zum Prospekt aufgeführten Wertpapierbörsen<br />

und Märkte beschränkt.<br />

Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

nachstehendem Abschnitt 6 aufgeführt und umfassen:<br />

Schwellenmarktrisiko, Politisches und wirtschaftliches<br />

Risiko: Russland und Volatilitätsrisiko. Diese<br />

Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

PineBridge Europe Equity Fund<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />

4. Anlagebeschränkungen<br />

Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />

entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />

Hauptteil des Prospekts.<br />

Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />

Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />

Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />

es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />

Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />

ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />

Anlagebeschränkungen:<br />

Der Teilfonds darf keine ungedeckten<br />

Verkäufe von Derivaten vornehmen.<br />

Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen<br />

des Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />

übersteigen; der Gesamtwert der offenen<br />

Short-Positionen in Derivaten darf den<br />

Gesamtmarktwert der entsprechenden<br />

Wertpapiere, die von dem Teilfonds gehalten<br />

werden müssen, nicht übersteigen.<br />

Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />

seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />

möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />

Finanzaufsichtskommission (Financial<br />

Supervisory Commission) einholen.<br />

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />

Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />

gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />

Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />

Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />

Zentralbank entspricht.<br />

5. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />

folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />

Diese Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />

Politisches und wirtschaftliches Risiko: Russland:<br />

Anlagen in Unternehmen, die in den unabhängigen<br />

Staaten gegründet wurden, die früher Teil der<br />

Sowjetunion waren, einschließlich der Russischen<br />

Föderation, oder hauptsächlich dort geschäftlich tätig<br />

sind, bergen besondere Risiken, einschließlich<br />

wirtschaftlicher und politischer Unruhen, und verfügen<br />

möglicherweise nicht über ein transparentes und<br />

verlässliches Rechtssystem zur Durchsetzung der<br />

Rechte von Gläubigern und Anteilinhabern des<br />

Teilfonds. Die Standards für die Unternehmensführung<br />

und -kontrolle und den Anlegerschutz entsprechen in<br />

Russland möglicherweise nicht den in stärker<br />

beaufsichtigten Ländern herrschenden Standards.<br />

Obwohl die Russische Föderation wieder positive<br />

Wachstumszahlen vorweisen kann, einen Haushalts-<br />

und Leistungsbilanzüberschuss erzielt und mit ihren<br />

Verpflichtungen gegenüber Anleihegläubigern nicht in<br />

Verzug ist, bestehen weiterhin Unsicherheiten<br />

bezüglich der strukturellen Reformen (z. B.<br />

Bankenbranche, Landreform, Eigentumsrecht), der<br />

großen Abhängigkeit der Wirtschaft vom Öl, der<br />

unvorteilhaften politischen Entwicklungen und der<br />

Regierungspolitik sowie anderer Fragen. Obwohl der<br />

Teilfonds in begrenztem Umfang in russischen Aktien<br />

anlegen kann, die an der MICEX und an der RTS-<br />

| 105


Wertpapierbörse gehandelt werden, wird das<br />

Engagement in Aktien, die in Russland gehandelt<br />

werden, voraussichtlich 20 % des Nettoinventarwerts<br />

des Teilfonds nicht übersteigen.<br />

Der Nachweis des Rechtsanspruchs auf Aktien an einer<br />

russischen Gesellschaft erfolgt durch Bucheintrag. Zur<br />

Eintragung einer Beteiligung an den Aktien der<br />

Gesellschaft muss eine natürliche Person zur<br />

Registerstelle der Gesellschaft reisen und dort ein<br />

Depot eröffnen. Die Person erhält einen Auszug aus<br />

dem Aktienregister, worin die Beteiligung angegeben<br />

ist, jedoch stellt das Register selbst das einzige<br />

Dokument dar, das als schlüssiger Eigentumsnachweis<br />

anerkannt ist. Die Registerstellen unterliegen keiner<br />

effektiven staatlichen Überwachung. Es besteht die<br />

Möglichkeit, dass der Teilfonds seine Eintragung durch<br />

Betrug, Fahrlässigkeit, Versehen oder ein Unglück, wie<br />

zum Beispiel einen Brand, verlieren könnte.<br />

Registerstellen sind nicht verpflichtet, sich gegen diese<br />

Fälle zu versichern und verfügen wahrscheinlich nicht<br />

über ausreichende Vermögenswerte zur Entschädigung<br />

des Teilfonds im Verlustfall.<br />

Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />

von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

oder Anlagen an bestimmten<br />

Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />

und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />

zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />

konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />

sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />

die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />

von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

und das derzeit geringe oder fehlende<br />

Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />

Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />

staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />

Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />

Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />

Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />

verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />

Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />

und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />

die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />

Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />

Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />

Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />

möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />

Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />

manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />

in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />

Registerstelle nachgewiesen; In solchen Fällen werden<br />

vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />

Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />

Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />

die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />

nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />

können einer erheblichen nachteiligen<br />

wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />

anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />

gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />

Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />

Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />

Ländern gehören können.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />

in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />

PineBridge Europe Equity Fund<br />

können sich positiv oder negativ von den<br />

Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

sind in der Regel stark vom<br />

internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />

bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />

Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />

Steuerung von Wechselkursen und andere<br />

protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />

mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />

ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />

in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />

Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />

Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />

nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />

Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />

Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />

werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />

geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />

geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />

Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />

Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />

Rücknahme von Anteilen nach einem<br />

Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />

Anlagen verzögern kann.<br />

Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />

können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />

sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />

„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />

geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />

Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

und des derzeit geringen oder fehlenden<br />

Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />

Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />

bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />

anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />

gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />

Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />

erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />

denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />

sein.<br />

6. Beantragung von Anteilen<br />

Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />

derzeit angeboten werden:<br />

Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse A1 in Euro<br />

Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A5 in Singapur-Dollar<br />

Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse C1 in Euro<br />

Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />

Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse Y5 in Singapur-Dollar<br />

Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />

Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />

| 106


Anteile der Klasse X1 in Euro<br />

Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse L in US-Dollar.<br />

Anteile der Klasse A, Klasse L und Klasse Y sind<br />

derzeit im Umlauf und können zum Nettoinventarwert<br />

gezeichnet werden.<br />

Anteile der Klasse A1, Klasse A2, Klasse A3 und<br />

Klasse A5 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu Euro<br />

12,50, STG 12,50, JPY 1.500 bzw. SGD 12,50<br />

angeboten.<br />

Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />

C3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />

30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse Y3 und<br />

Klasse Y5 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

EUR 100, STG 100, JPY 1.500 bzw. SGD 100<br />

angeboten.<br />

Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />

X3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />

X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />

gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />

dem Manager oder seinem Beauftragten<br />

abgeschlossen haben.<br />

Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />

sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />

Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />

seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />

Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />

Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />

der betreffenden Klasse auszugeben.<br />

7. Anforderungen bezüglich<br />

Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />

Mindestfolgezeichnung und<br />

Mindestrücknahme<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />

Mindestbestände:<br />

Anteile der Klasse A USD 1.000<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />

PineBridge Europe Equity Fund<br />

Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse A5 SGD 1.000<br />

Anteile der Klasse C USD 1.000<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse H USD 1.000<br />

Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />

Anteile der Klasse Y5 SGD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />

Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />

Für Anteile der Klasse L gilt keine<br />

Mindesterstzeichnung und kein Mindestbestand.<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />

Mindestrücknahmen:<br />

Anteile der Klasse A USD 250<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse A2 STG 250<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse A5 SGD 250<br />

Anteile der Klasse C USD 250<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse C2 STG 250<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse H USD<br />

Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />

Y3, Klasse Y5, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D,<br />

Klasse X, Klasse X1, Klasse X2, Klasse X3 und Klasse<br />

L gilt keine Mindestfolgezeichnung und<br />

Mindestrücknahme.<br />

8. Management- und Fondsgebühren<br />

Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />

an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />

nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />

Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />

nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />

Anteile der Klasse A 1,30%<br />

Anteile der Klasse A1 1,30%<br />

Anteile der Klasse A2 1,30%<br />

Anteile der Klasse A3 1,30%<br />

Anteile der Klasse A5 1,30%<br />

Anteile der Klasse C 2,25%<br />

Anteile der Klasse C1 2,25%<br />

Anteile der Klasse C2 2,25%<br />

Anteile der Klasse C3 2,25%<br />

| 107


Anteile der Klasse H 4,00%<br />

Anteile der Klasse Y 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y1 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y2 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y3 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y5 1,00%<br />

Anteile der Klasse YD 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y1D 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y3D 1,00%<br />

Anteile der Klasse X 0%<br />

Anteile der Klasse X1 0%<br />

Anteile der Klasse X2 0%<br />

Anteile der Klasse X3 0%<br />

Anteile der Klasse L 1,25%<br />

Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />

Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />

einer höheren Managementgebühr als andere<br />

Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />

lateinamerikanische Länder gelten.<br />

Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2,<br />

Klasse A3 und Klasse A5 ist eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr in<br />

Höhe von bis zu 0,50 % des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der diesen Anteilsklassen zuzurechnen ist,<br />

aus dem Vermögen des Teilfonds an den Manager zu<br />

zahlen. Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse<br />

X2 und Klasse X3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs-<br />

und Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 %<br />

des Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />

nachträglich fällig.<br />

Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />

dem Ermessen des Managers eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />

zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />

aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />

Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind<br />

im Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />

Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />

angegeben.<br />

9. Ausschüttungen<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />

und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />

Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />

jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />

Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />

in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />

des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />

den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />

PineBridge Europe Equity Fund<br />

(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />

Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />

kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />

festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />

festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />

Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

10. Handelstag<br />

Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />

11. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />

12. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments Europe Ltd., geändert<br />

durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />

April 2010, nach dem der Anlageverwalter zum<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der beteiligten<br />

Parteien mit einer Frist von 90 Tagen schriftlich<br />

gekündigt werden.<br />

29. März 2011<br />

| 108


SUPPLEMENT 9<br />

PineBridge Europe Large Cap Research Enhanced<br />

Fund<br />

Supplement 9 to the Prospectus dated 29 March, 2011<br />

for PineBridge Global Funds<br />

This Supplement contains specific information in relation to<br />

PineBridge Europe Large Cap Research Enhanced Fund<br />

(the "Sub-Fund"), a sub-fund of PineBridge Global Funds<br />

(the "Fund") an open-ended umbrella unit trust authorised<br />

by the Central Bank on 4 March, 2005, pursuant to the<br />

Regulations.<br />

This Supplement forms part of and should be read in<br />

conjunction with the Prospectus for the Fund dated 29<br />

March, 2011 and any supplements thereto, which contains<br />

the general description of:<br />

- the Fund and its management and administration;<br />

- its investment restrictions and borrowing powers;<br />

- its general management and Fund charges;<br />

- the taxation of the Fund and of its Unitholders;<br />

- its risk factors; and<br />

- names of all other sub-funds of the Fund<br />

which is available from the Manager at 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Ireland.<br />

PineBridge Investments Ireland Limited is the Manager of<br />

the Fund. The Directors of the Manager are set out in the<br />

main body of the Prospectus.<br />

The Directors of the Manager accept responsibility for the<br />

information contained in the Prospectus and this Supplement.<br />

To the best of the knowledge and belief of the Directors<br />

(who have taken all reasonable care to ensure that<br />

such is the case) such information is in accordance with<br />

the facts and does not omit anything likely to affect the<br />

import of such information. The Directors accept responsibility<br />

accordingly.<br />

The audited financial information for the Fund will be sent<br />

on request to any Unitholder.<br />

An investment in the Sub-Fund should not constitute a<br />

substantial proportion of an investment portfolio and<br />

may not be appropriate for all investors.<br />

1. Investment Manager<br />

The Manager has appointed PineBridge Investments LLC,<br />

c/o CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400, Wilmington,<br />

DE 19808, USA (registered address) and 399 Park<br />

Avenue, 4 th Floor, New York, NY 10022, USA (business<br />

address), to act as investment manager to the Sub-Fund.<br />

The Investment Manager has the responsibility for the<br />

investment management, on a discretionary basis, of the<br />

assets of the Sub-Fund.<br />

The Investment Manager is a US based investment manager<br />

regulated by the Securities and Exchange Commission<br />

and is a wholly owned subsidiary of Bridge Partners.<br />

As at 31 December, 2010 the Investment Manager had<br />

USD 44 billion assets under management.<br />

PineBridge Europe Large Cap Research Enhanced Fund<br />

The Investment Manager is also a member company of<br />

PineBridge Investments. PineBridge Investments provides<br />

investment advice and markets asset management products<br />

and services to its clients around the world. It operates<br />

as a multi-strategy investment manager in 32 countries<br />

and jurisdictions, with USD 82.1 billion in assets under<br />

management as of 31 December, 2010. PineBridge<br />

Investments is a leading asset manager with long-term<br />

track records across listed equity, fixed income and alternative<br />

investments strategies, and a rich heritage managing<br />

assets for one of the world’s largest insurance and<br />

financial services companies.<br />

2. Investment Objective<br />

The investment objective of the Sub-Fund is to attain long<br />

term growth of capital by means of a diversified portfolio<br />

through investment in equity and equity-related securities<br />

of companies, at least 90% of which have assets, products<br />

or operations based in Europe or are included in the MSCI<br />

Europe Index. Up to 10% of the value of the Sub-Fund<br />

may be invested in other companies which have a European<br />

Recognised Exchange listing.<br />

3. Investment Policy<br />

The assets of the Sub-Fund will primarily be invested in<br />

equities and equity-related securities of issuers included in<br />

the MSCI Europe Index or domiciled in or exercising the<br />

predominant part of their commercial activities in Europe.<br />

The Sub-Fund may also invest in other transferable securities<br />

such as equities and equity-related securities. Such<br />

investments must be in accordance with the investment<br />

objective, investment policy and investment restrictions of<br />

the Sub-Fund.<br />

Portfolio selection will adhere to an optimisation process<br />

that favours stocks ranked highly through the Investment<br />

Manager's growth categorisation process and then<br />

configures those into a portfolio in a manner to very tightly<br />

control the portfolio’s tracking error to the MSCI Europe<br />

Index.<br />

The MSCI Europe Index is a capitalisation weighted index<br />

of companies listed in Austria, Belgium, Denmark, Finland,<br />

France, Germany, Greece, Ireland, Italy, Netherlands,<br />

Norway, Portugal, Spain, Sweden, Switzerland and United<br />

Kingdom and is designed to broadly and fairly represent<br />

the full diversity of business activities in those markets with<br />

an aim to capture 85% of the free float adjusted market<br />

capitalisation in each industry group and in each country.<br />

The Investment Manager believes that the performance of<br />

equities over longer periods of time is driven by the<br />

progression of earnings. The Sub-Fund will strive to add<br />

value by identifying stocks with superior sustainable<br />

earnings performance. The stock selection will also be<br />

influenced by valuation levels, but only to the extent that<br />

factors have been identified which are expected to drive<br />

valuation potential to be realised in terms of earnings<br />

progression.<br />

On a regional basis, the investment universe is<br />

| 109


categorised according to growth potential. This<br />

classification process incorporates the background of each<br />

company's historical growth patterns, resulting in an<br />

informed assessment of future prospects.<br />

Companies in the investment universe will be classified as<br />

follows:<br />

1. Exceptional growth prospects (normally, relatively<br />

new companies or companies going through<br />

radical transformation).<br />

2. High and stable growth.<br />

3. High but cyclical growth.<br />

4. Low or no growth, which are sub-divided into (a)<br />

stable, (b) cyclical and (c) turn-around situation.<br />

Distinct quantitative criteria are used for buy and sell<br />

decisions depending upon the growth classification.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the<br />

Central Bank, purchase and sell equity index- and equityrelated<br />

instruments including but not limited to LEPOs,<br />

OPALS, PERLES (as outlined in the main body of the<br />

Prospectus), share index notes and participation receipts /<br />

participation certificates, each of which may assist in<br />

achieving the investment objective of the Sub-Fund.<br />

Where utilised, LEPOs, OPALS and PERLES will be listed<br />

or traded on one or more of the stock exchanges or<br />

markets in which the Sub-Fund is permitted to invest, as<br />

set out in Appendix I of the Prospectus. These instruments<br />

shall in each case comprise transferable securities of the<br />

issuer, notwithstanding that their value is linked to an<br />

underlying equity or equity index. In practice, the Sub-Fund<br />

will purchase such instruments from an issuer and the<br />

instrument will track the underlying equity or equity index.<br />

It should be noted that the Sub-Fund's exposure in relation<br />

to these instruments will be to the issuer of the<br />

instruments, however it will also have an economic<br />

exposure to the underlying securities themselves. Any<br />

LEPOs purchased or sold by the Sub-Fund will be<br />

exercisable at any time over the duration of its life and may<br />

be settled on a cash basis.<br />

The Sub Fund intends to invest in FDI including futures,<br />

equity index futures, forwards, swaps, options and<br />

contracts for difference in accordance with the conditions<br />

and requirements imposed by the Central Bank and in<br />

accordance with the risk management process as filed with<br />

the Central Bank.<br />

The Sub-Fund may also invest in American, International<br />

and Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs)<br />

which are listed on a Recognised Exchange. Such<br />

investments must be in accordance with the investment<br />

objective, investment policy and investment restrictions of<br />

the Sub-Fund.<br />

The Sub-Fund may invest up to 10% of its Net Asset Value<br />

in regulated collective investment schemes, including real<br />

estate investment trusts (REITs), where the investment<br />

policies of these schemes are consistent with that of the<br />

Sub-Fund and such schemes meet the criteria set out in<br />

Guidance Note 2/03. The ability to trade REITs in the<br />

secondary market can be more limited than other stocks.<br />

PineBridge Europe Large Cap Research Enhanced Fund<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the<br />

Central Bank, hold cash and / or ancillary liquid assets and<br />

may invest in money market instruments (as defined in the<br />

Central Bank's Notices and which may or may not be dealt<br />

on a regulated market), which are rated investment grade<br />

by an international rating agency. Such money market<br />

instruments may include but are not limited to nongovernment<br />

short term obligations (such as fixed or<br />

floating rate commercial paper), obligations of banks or<br />

other depository institutions (such as certificates of deposit<br />

and bankers acceptances), securities issued or otherwise<br />

backed by supranational organisations or by sovereign<br />

governments, their agencies, their instrumentalities and<br />

political sub divisions.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the<br />

Central Bank, hold deposits with credit institutions as<br />

prescribed in the Central Bank's Notices.<br />

The performance of the Sub-Fund’s portfolio of<br />

investments will be measured against the MSCI Europe<br />

Daily Total Return Net Index (the "Index"). The Index is a<br />

free float-adjusted market capitalisation weighted index<br />

that is designed to measure developed market equity<br />

performance in Europe. As of June 2007, the Index<br />

consisted of the following 16 developed market country<br />

indices: Austria, Belgium, Denmark, Finland, France,<br />

Germany, Greece, Ireland, Italy, the Netherlands, Norway,<br />

Portugal, Spain, Sweden, Switzerland and the United<br />

Kingdom.<br />

The Investment Manager may consider that, where the<br />

Sub-Fund's portfolio make up is different to that of the<br />

Index, it is necessary or desirable to replicate the currency<br />

exposure of the Index and therefore the Investment<br />

Manager is entitled to alter the currency exposure<br />

characteristics of certain of the assets held within the Sub-<br />

Fund through the use of forward and futures currency<br />

contracts so that, whilst its own determination of portfolio<br />

make up may be reflected in the actual portfolio make up,<br />

the currency exposure can reflect that of the Index.<br />

The Investment Manager is, however, entitled at any time<br />

to change the Index where, for reasons outside the<br />

Investment Manager's control, the Index has been<br />

replaced by another index or where another index may<br />

reasonably be considered by the Investment Manager to<br />

have become the industry standard for the relevant<br />

exposure. Unitholders will be advised of any change in the<br />

Index in the next annual or half-yearly report of the Sub-<br />

Fund.<br />

The Sub-Fund may also engage in forward foreign exchange<br />

contracts for hedging purposes, to alter the currency<br />

exposure of the underlying assets, in accordance<br />

with the limits set out by the Central Bank. The Sub-Fund<br />

may also hedge currency exchange risk by entering into<br />

forward, futures and swap currency contracts and purchasing<br />

and selling put or call options on foreign currency and<br />

on foreign currency futures contracts within the limits set<br />

out by the Central Bank. Because currency positions held<br />

by the Sub-Fund may not correspond with the asset position<br />

held, the performance may be strongly influenced by<br />

movements in the FX rates.<br />

| 110


It is expected that any leverage that arises as a result of<br />

engaging in forward foreign exchange contracts, forward,<br />

futures and swap currency contracts, call options on foreign<br />

currency or foreign currency futures contracts for<br />

hedging purposes will be minimal.<br />

Any changes to the investment objective of the Sub-Fund<br />

and any material changes to the investment policy may not<br />

be made without the prior written approval on the basis of<br />

a majority of votes cast at a general meeting of Unitholders<br />

of the Sub-Fund. Any such changes may not be made<br />

without the approval of the Central Bank. In the event of a<br />

change in investment objective and / or a change to the<br />

investment policy, a reasonable notification period will be<br />

provided by the Manager to enable Unitholders to redeem<br />

their Units prior to implementation of such change.<br />

The Sub-Fund will be managed so as to be fully invested,<br />

other than during periods where the Investment Manager<br />

believes that a larger cash position is warranted.<br />

The Sub-Fund’s investments are subject to the investment<br />

restrictions as set out in the section of the Prospectus<br />

headed "Investment Restrictions".<br />

No assurance can be given that the Sub-Fund's<br />

investment objective will be achieved.<br />

The use of FDI may create an exposure risk, however, any<br />

exposure arising as a result of the use of FDI's will not<br />

exceed the Net Asset Value of the Sub-Fund (i.e. the Sub-<br />

Fund will not be leveraged in excess of 100% of its Net<br />

Asset Value).<br />

The Manager will employ a risk management process<br />

which will enable it to accurately measure, monitor and<br />

manage the risks attached to financial derivative positions<br />

and details of this process have been provided to the Central<br />

Bank. The Manager will not utilise FDI which have not<br />

been included in the risk management process until such<br />

time as a revised risk management process has been filed<br />

with the Central Bank.<br />

The Manager will, on request, provide supplementary<br />

information to Unitholders relating to the risk management<br />

methods employed, including the quantitative limits that<br />

are applied and any recent developments in the risk and<br />

yield characteristics of the main categories of investments.<br />

A list of the stock exchanges and markets in which the<br />

Sub-Fund is permitted to invest, in accordance with the<br />

requirements of the Central Bank, is contained in Appendix<br />

I of the Prospectus and should be read in conjunction with,<br />

and subject to, the Sub-Fund’s investment objective and<br />

investment policy as detailed above. The Central Bank<br />

does not issue a list of approved markets. With the exception<br />

of permitted investment in unlisted securities investments<br />

will be restricted to those stock exchanges and<br />

markets listed in Appendix I of the Prospectus.<br />

The risk factors specific to the Sub-Fund are set out in<br />

section 4 below and includes Volatility Risk. These risk<br />

factors may not be a complete list of all risk factors associated<br />

with an investment in the Sub-Fund.<br />

PineBridge Europe Large Cap Research Enhanced Fund<br />

4. Additional Risk Factor<br />

The general risk factors set out in the "Risk Factors" section<br />

of the Prospectus apply to the Sub-Fund. In addition,<br />

the following risk factor applies to the Sub-Fund. These<br />

risk factors may not be a complete list of all risk factors<br />

associated with an investment in the Sub-Fund.<br />

Volatility Risk: All markets are subject to volatility based<br />

on prevailing economic conditions. Securities in 'emerging'<br />

or 'developing' markets may involve a higher degree of risk<br />

due to the small current size of the markets for securities<br />

of 'emerging' or 'developing' market issuers and the currently<br />

low or non-existent volume of trading, which could<br />

result in price volatility. Certain economic and political<br />

events in 'emerging' or 'developing' economies, including<br />

changes in foreign exchange policies and current account<br />

positions, could also cause greater volatility in exchange<br />

rates. As stated previously, some of the markets or exchanges<br />

on which a Sub-Fund may invest may prove to be<br />

highly volatile from time to time.<br />

5. Application for Units<br />

The following classes will be offered during the Initial Offer<br />

Period.<br />

Class A Units denominated in US Dollars<br />

Class A1 Units denominated in Euro<br />

Class A2 Units denominated in Sterling<br />

Class A3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class C Units denominated in US Dollars<br />

Class C1 Units denominated in Euro<br />

Class C2 Units denominated in Sterling<br />

Class C3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class H Units denominated in US Dollars<br />

Class Y Units denominated in US Dollars<br />

Class Y1 Units denominated in Euro<br />

Class Y2 Units denominated in Sterling<br />

Class Y3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class YD Units denominated in US Dollars<br />

Class Y1D Units denominated in Euro<br />

Class Y3D Units denominated in Japanese Yen<br />

Class X Units denominated in US Dollars<br />

Class X1 Units denominated in Euro<br />

Class X2 Units denominated in Sterling<br />

Class X3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class Y1 Units are currently in issue and are available for<br />

subscription at the Net Asset Value.<br />

Class A, Class A1, Class A2 and Class A3 Units are being<br />

offered to the investors at USD12.50, Euro12.50,<br />

STG12.50 and JPY1,500 respectively during the Initial<br />

Offer Period which has commenced and will close on 30<br />

June, 2011 at noon (Irish time).<br />

Class C, Class C1, Class C2 and Class C3 Units are being<br />

offered to the investors at USD12.50, Euro12.50,<br />

STG12.50 and JPY1,500 respectively during the Initial<br />

Offer Period which has commenced and will close on 30<br />

| 111


June, 2011 at noon (Irish time).<br />

Class H Units are being offered to investors at USD12.50<br />

during the Initial Offer Period which has commenced and<br />

will close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />

Class Y, Class Y2 and Class Y3 Units are being offered to<br />

the investors at USD100, STG100 and JPY1,500 respectively<br />

during the Initial Offer Period which has commenced<br />

and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />

Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units are being offered<br />

to the investors at USD100, Euro100 and JPY1,500<br />

respectively during the Initial Offer Period which has commenced<br />

and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />

time).<br />

Class X, Class X1, Class X2 and Class X3 Units are being<br />

offered to the investors at USD100, Euro100, STG100 and<br />

JPY 1,500 respectively during the Initial Offer Period which<br />

has commenced and will close on 30 June, 2011 at noon<br />

(Irish time).<br />

Subscriptions for Class X, Class X1, Class X2 or Class X3<br />

Units will only be accepted from investors who have entered<br />

into a separate arrangement (legal agreement) with<br />

the Manager or its delegate.<br />

All Classes of Units which have not already been issued<br />

may be offered to the investors on such other dates as the<br />

Manager may determine and notify to the Central Bank.<br />

Thereafter, Units shall be issued at the Net Asset Value<br />

per Unit of the relevant Class.<br />

6. Minimum Initial Subscription, Minimum Holding,<br />

Minimum Subsequent Subscription and<br />

Minimum Redemption Requirements<br />

The Minimum Initial Subscription and Minimum Holding<br />

applicable to each Class of Unit in each Sub-Fund are as<br />

follows:<br />

Class A Units USD 1,000<br />

Class A1 Units Euro 1,000<br />

Class A2 Units STG 1,000<br />

Class A3 Units JPY 125,000<br />

Class C Units USD 1,000<br />

Class C1 Units Euro 1,000<br />

Class C2 Units STG 1,000<br />

Class C3 Units JPY 125,000<br />

Class H Units USD 1,000<br />

Class Y Units USD 1,000,000<br />

Class Y1 Units Euro 1,000,000<br />

Class Y2 Units STG 1,000,000<br />

Class Y3 Units JPY 125,000,000<br />

Class YD Units USD 1,000,000<br />

Class Y1D Units Euro 1,000,000<br />

Class Y3D Units JPY 125,000,000<br />

The Minimum Initial Subscription for Class X, Class X1,<br />

Class X2, or Class X3 Units is as follows:<br />

PineBridge Europe Large Cap Research Enhanced Fund<br />

Class X Units USD 10,000,000<br />

Class X1 Units Euro 10,000,000<br />

Class X2 Units STG 10,000,000<br />

Class X3 Units JPY 1,250,000,000<br />

There is no Minimum Holding for Class X, Class X1, Class<br />

X2, or Class X3 Units.<br />

The Minimum Subsequent Subscription and Minimum<br />

Redemption applicable to each Class of Unit in each Sub-<br />

Fund are as follows:<br />

Class A Units USD 250<br />

Class A1 Units Euro 250<br />

Class A2 Units STG 250<br />

Class A3 Units JPY 30,000<br />

Class C Units USD 250<br />

Class C1 Units Euro 250<br />

Class C2 Units STG 250<br />

Class C3 Units JPY 30,000<br />

Class H Units USD250<br />

There are no Minimum Subsequent Subscription or Minimum<br />

Redemption amounts for the Class Y, Class Y1,<br />

Class Y2, Class Y3, Class YD, Class Y1D, Class Y3D,<br />

Class X, Class X1, Class X2 or Class X3.<br />

7. Management and Fund Charges<br />

The Manager is entitled to receive an annual fee accrued<br />

at each Dealing Day and payable monthly in arrears out of<br />

the Sub-Fund as a percentage of the Net Asset Value of<br />

each Class of Unit in the Sub-Fund at the rates stated<br />

below.<br />

Class A Units 1.10%<br />

Class A1 Units 1.10%<br />

Class A2 Units 1.10%<br />

Class A3 Units 1.10%<br />

Class C Units 2.25%<br />

Class C1 Units 2.25%<br />

Class C2 Units 2.25%<br />

Class C3 Units 2.25%<br />

Class H Units 4.00%<br />

Class Y Units 0.50%<br />

Class Y1 Units 0.50%<br />

Class Y2 Units 0.50%<br />

Class Y3 Units 0.50%<br />

Class YD Units 0.50%<br />

Class Y1D Units 0.50%<br />

Class Y3D Units 0.50%<br />

Class X Units 0%<br />

Class X1 Units 0%<br />

Class X2 Units 0%<br />

Class X3 Units 0%<br />

| 112


Class H Units are available for subscription by Latin<br />

American investors only and are subject to a higher management<br />

fee than other Unit Classes, this is due to market<br />

factors applicable to Latin American countries.<br />

With respect to Class X, Class X1, Class X2 and Class X3<br />

Units, a Unitholder servicing and maintenance fee will be<br />

payable out of the assets of the Sub-Fund to the Manager<br />

at a rate of up to 0.10% of the Net Asset Value of the Sub-<br />

Fund attributable to these Classes of Units. The Unitholder<br />

servicing and maintenance fee is accrued at each Dealing<br />

Day and is payable monthly in arrears.<br />

For all other classes of Units a Unitholder servicing and<br />

maintenance fee not exceeding 1% per annum accrued at<br />

each Dealing Day and payable monthly in arrears may, at<br />

the discretion of the Manager, be payable out of the Net<br />

Asset Value of the Sub-Fund attributable to the relevant<br />

class of Units.<br />

Details of any other fees and charges relating to the Sub-<br />

Fund are contained in the section headed "Management<br />

and Fund Charges" in the main body of the Prospectus.<br />

8. Distributions<br />

In relation to Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units,<br />

the Manager intends to declare a distribution on the last<br />

Business Day of May and November of each year. Distributions<br />

shall generally be declared out of the net income<br />

(whether in the form of dividends, interest or otherwise)<br />

available for distribution by the Sub-Fund and realised<br />

profits less realised losses and unrealised profits less<br />

unrealised losses.<br />

In respect of all other Unit Classes of the Sub-Fund, the<br />

Manager may declare a distribution once a year out of the<br />

net income (whether in the form of dividends, interest or<br />

otherwise) available for distribution by the Sub-Fund and<br />

the realised profits less realised losses and unrealised<br />

profits less unrealised losses. The Manager may also<br />

declare interim distributions on the same basis. Annual<br />

distributions (if declared) will be declared and paid on or<br />

before 30 June in each year.<br />

9. Dealing Day<br />

The Dealing Day for the Sub-Fund is each Business Day.<br />

10. Currency of the Sub-Fund<br />

The Base Currency of the Sub-Fund is Euro.<br />

11. Material Contracts<br />

(i) Investment Management Agreement dated 4<br />

March, 2005, between the Manager and Pine-<br />

Bridge Investments LLC, as amended by a side letter<br />

dated 11 December, 2007, and a Supplemental<br />

Investment Management Agreement dated 7 April,<br />

2010, pursuant to which the latter was appointed<br />

as investment manager to the Sub-Fund. This<br />

agreement may be terminated by either party on 90<br />

days written notice.<br />

PineBridge Europe Large Cap Research Enhanced Fund<br />

Dated: 29 March, 2011<br />

| 113


NACHTRAG 10<br />

PineBridge Europe Small & Mid Cap Equity Fund<br />

Nachtrag 10 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />

PineBridge Global Funds<br />

Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />

den PineBridge Europe Small & Mid Cap Equity Fund<br />

(der „Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />

Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />

Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, von der<br />

Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />

zugelassen wurde.<br />

Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />

29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />

dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />

Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />

allgemeinen Beschreibung<br />

- des Fonds und seines Managements und seiner<br />

Verwaltung,<br />

- seiner Anlagebeschränkungen und<br />

Kreditaufnahmebefugnisse,<br />

- seiner allgemeinen Management- und<br />

Fondsgebühren,<br />

- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />

Anteilinhaber,<br />

- seiner Risikofaktoren, und<br />

- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />

gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />

Ireland Limited.<br />

Die Mitglieder des Verwaltungsrats des Managers sind<br />

im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />

Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />

Verantwortung für die im Prospekt und in diesem<br />

Nachtrag enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen<br />

und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle<br />

angemessene Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />

gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />

Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />

dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />

Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />

Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />

Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />

wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />

darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />

Anleger geeignet.<br />

1. Anlageverwalter<br />

Der Manager hat die PineBridge Investments Europe<br />

Ltd., Plantation Place South, 60 Great Tower Street,<br />

London EC3R 5AZ, England, zum Anlageverwalter des<br />

Teilfonds bestellt. Der Anlageverwalter trägt die<br />

Verantwortung für die für Verwaltung des Vermögens<br />

des Teilfonds im Rahmen einer uneingeschränkten<br />

Dispositionsbefugnis.<br />

Der Anlageverwalter ist von der britischen Financial<br />

Services Authority genehmigt und wird in Bezug auf<br />

den Betrieb seines Anlagegeschäft von dieser<br />

beaufsichtigt. Der Anlageverwalter ist eine in London<br />

ansässige Vermögensverwaltungsgesellschaft und<br />

hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bridge<br />

PineBridge Europe Small & Mid Cap Equity Fund<br />

Partners L.P. Zum31. Dezember 2010 war sie für die<br />

Anlage von Vermögenswerten in Höhe von mehr als<br />

STG 5.28 Mrd. verantwortlich. Ihre leitenden<br />

Angestellten verwalten seit über 10 Jahren Portefeuilles<br />

aus festverzinslichen Wertpapieren und europäischen<br />

Beteiligungspapieren.<br />

Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />

der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />

bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />

Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />

an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />

Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />

tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />

Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />

Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />

Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />

Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />

festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />

Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />

eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

2. Anlageziel<br />

Der Teilfonds strebt langfristigen Kapitalzuwachs durch<br />

Anlage in Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren<br />

kleiner bis mittelgroßer Unternehmen an, deren<br />

Vermögenswerte, Produkte oder Betriebe in Europa<br />

angesiedelt sind.<br />

3. Anlagepolitik<br />

Der Teilfonds wird mindestens zwei Drittel seines<br />

Gesamtvermögens in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren (mit Ausnahme von Wandel- und<br />

Optionsanleihen) von Unternehmen anlegen, die ihren<br />

Hauptsitz in Europa haben oder dort den<br />

überwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit ausüben<br />

und zum Zeitpunkt des Erwerbs über eine<br />

Marktkapitalisierung verfügen, die zwischen EUR<br />

1 Milliarde und EUR 5 Milliarden (bzw. den Gegenwert)<br />

beträgt. Das restliche Drittel seines Gesamtvermögens<br />

kann der Teilfonds in Wertpapieren anlegen, die die<br />

obengenannten Anforderungen nicht erfüllen.<br />

Der Rest des Gesamtvermögens des Teilfonds kann in<br />

Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren von<br />

Emittenten weltweit unabhängig von der Höhe ihrer<br />

Marktkapitalisierung angelegt werden.<br />

Die Anlagepolitik des Teilfonds benötigt eine gewisse<br />

Flexibilität, da beispielsweise Unternehmen, die in<br />

einem Land nach ihrer Marktkapitalisierung als klein bis<br />

mittelgroß angesehen werden, in anderen Ländern<br />

möglicherweise als wesentlich bedeutender angesehen<br />

werden. Die Einschätzung durch den Markt und eine<br />

Veränderung der Höhe der Bewertung würde auch eine<br />

absolute Definition eines kleineren oder mittelgroßen<br />

Unternehmens ändern, aber an einer relativen<br />

Definition nichts ändern.<br />

Die Anlagepolitik beinhaltet zwei primäre Elemente:<br />

erstens das Bestreben, davon zu profitieren, was nach<br />

Ansicht des Anlageverwalters die nachhaltige<br />

Attraktivität Europas für Aktienanlagen ausmacht, und<br />

zweitens das Bestreben, dies dadurch noch zu<br />

verstärken, dass die größeren Wachstumschancen und<br />

die Flexibilität kleiner und mittelgroßer Unternehmen<br />

genutzt werden.<br />

Der Teilfonds kann in lokal notierten russischen Aktien<br />

anlegen, wenngleich jeweils höchstens 20 % des<br />

| 114


Nettoinventarwerts in lokal notierten russischen Aktien<br />

angelegt werden und Anlagen nur in<br />

Beteiligungspapieren erfolgen, die auf der Ebene 1 oder<br />

der Ebene 2 der RTS-Wertpapierbörse und der MICEX<br />

notiert/gehandelt werden. Eine solche Anlage wird nicht<br />

die Hauptausrichtung des Teilfonds darstellen.<br />

Der Teilfonds wird nicht mehr als insgesamt 25 %<br />

seines Nettoinventarwerts in Wertpapieren anlegen, die<br />

an anerkannten Börsen in Schwellenländern notiert<br />

werden.<br />

Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />

Wertentwicklung von Beteiligungspapieren längerfristig<br />

auf der Ertragsentwicklung beruht. Der Teilfonds strebt<br />

an, durch das Erkennen von Aktien mit<br />

überdurchschnittlicher nachhaltiger Ertragsentwicklung<br />

eine Wertsteigerung zu erzielen. Die Aktienauswahl<br />

wird auch durch das jeweilige Bewertungsniveau<br />

beeinflusst werden, aber nur in so weit, als Faktoren<br />

festgestellt worden sind, von denen erwartet wird, dass<br />

sie das Bewertungspotenzial steigern, das durch die<br />

Ertragssteigerung zu realisieren ist.<br />

Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />

Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />

Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />

Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />

des Wachstumsmusters der Vergangenheit für jede<br />

Gesellschaft, was zu einer fundierten Beurteilung<br />

künftiger Aussichten führt.<br />

Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />

Verfügung stehenden Gesellschaften werden diese wie<br />

folgt klassifiziert:<br />

1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />

(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />

Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />

erfahren).<br />

2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />

3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />

4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />

stabile Situation, (b) zyklische Situation und (c)<br />

Trendwende-Situation unterteilt werden.<br />

Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />

Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />

qualitative Kriterien verwendet.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen in Aktien und aktienähnlichen<br />

Wertpapieren anlegen, unter anderem in Stammaktien,<br />

Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche<br />

Beteiligungspapiere wandel- oder umtauschbar sind<br />

oder die mit Optionsscheinen zum Kauf solcher<br />

Beteiligungspapiere ausgestattet sind.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienähnliche<br />

Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem<br />

LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil des<br />

Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />

und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />

Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />

Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />

werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />

mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />

notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />

darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />

Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />

Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />

Wert an ein zugrundeliegendes Wertpapier oder einen<br />

zugrundeliegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />

Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />

Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />

zugrundeliegende Beteiligungspapier oder den<br />

zugrundeliegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass das Obligo des Teilfonds bei<br />

diesen Instrumenten gegenüber dem Emittenten der<br />

Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der Fonds jedoch<br />

PineBridge Europe Small & Mid Cap Equity Fund<br />

wirtschaftlich in den zugrundeliegenden Wertpapieren<br />

selbst engagiert. Alle vom Teilfonds gekauften oder<br />

verkauften LEPOs sind während ihrer Laufzeit jederzeit<br />

ausübbar und können durch Barausgleich erfüllt<br />

werden.<br />

Der Teilfonds kann in American, International und<br />

Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs)<br />

anlegen, die an einer anerkannten Börse gemäß<br />

Anhang I zum Prospekt notiert werden. Solche Anlagen<br />

müssen dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />

Anlagebeschränkungen des Teilfonds entsprechen.<br />

Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />

gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />

(REITs) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />

Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />

diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />

2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITs im Sekundärmarkt<br />

zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />

Aktien.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ergänzend Barmittel und / oder<br />

andere flüssige Vermögenswerte halten und kann in<br />

vollbesicherten Pensionsgeschäften oder<br />

Geldmarktinstrumenten (wie in den Bekanntmachungen<br />

der Zentralbank definiert; diese können, aber müssen<br />

nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden)<br />

anlegen, die von einer internationalen Ratingagentur<br />

ein Investment Grade-Rating erhalten haben. Zu diesen<br />

Geldmarktinstrumenten können unter anderem<br />

kurzfristige Verpflichtungen nicht-staatlicher Emittenten<br />

(wie beispielsweise fest- oder variabel verzinsliches<br />

Commercial Paper), Verpflichtungen von Banken oder<br />

anderen Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />

beispielsweise Einlagenzertifikate und Bankakzepte),<br />

und Wertpapiere gehören, die von supranationalen<br />

Organisationen oder von den Regierungen<br />

selbstständiger Staaten, deren Behörden, Institutionen<br />

und Gebietskörperschaften ausgegeben oder<br />

anderweitig abgesichert sind.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten, wie<br />

in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />

vorgeschrieben, halten.<br />

Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />

Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />

Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />

abschließen, um das Währungsrisiko der<br />

zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />

Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />

den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />

Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />

Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />

absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />

Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />

gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />

Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />

erheblich beeinflusst werden.<br />

Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />

sich durch den Abschluss von<br />

Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />

Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />

Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />

Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />

Teilfonds wird am MSCI Europe Small & Mid Cap Index<br />

(der „Index“) gemessen. Der Index ist ein am<br />

Streubesitz orientierter Marktkapitalisierungsindex, der<br />

die Wertentwicklung von Aktien mit geringer und<br />

mittlerer Marktkapitalisierung in entwickelten<br />

europäischen Ländern messen soll. Der<br />

Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen, dass<br />

es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles des<br />

| 115


Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig oder<br />

wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />

nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />

Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />

gehaltener Vermögenswerte mittels<br />

Devisentermingeschäften und<br />

Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />

Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />

Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />

Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />

Der Anlageverwalter ist jedoch berechtigt, den Index<br />

jederzeit zu wechseln, wenn der Index, ohne dass der<br />

Anlageverwalter darauf Einfluss nehmen konnte, durch<br />

einen anderen Index ersetzt worden ist oder wenn ein<br />

anderer Index nach reiflicher Überlegung des<br />

Anlageverwalters zur Branchennorm für das<br />

betreffende Risiko geworden ist. Die Anteilinhaber<br />

werden von einem etwaigen Wechsel der Indizes im<br />

nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />

unterrichtet.<br />

Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />

wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />

mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />

der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />

Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />

werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />

Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />

Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />

der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />

angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />

ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />

Änderung zurückgeben können.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />

in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />

höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />

investiert ist.<br />

Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den<br />

Anlagebeschränkungen, die im Abschnitt unter der<br />

Überschrift „Anlagebeschränkungen“ angegeben im<br />

Prospekt sind.<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />

des Teilfonds erreicht wird.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />

ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Anfrage<br />

zusätzliche Informationen zu den angewandten<br />

Verfahren zur Risikosteuerung zukommen lassen,<br />

einschließlich der Höhe der geltenden Grenzen und der<br />

jüngsten Entwicklungen bei der Risiko- und<br />

Ertragscharakteristik Hauptanlagekategorien.<br />

Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFI zu<br />

Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />

ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />

entsprechend zu ändern.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />

Teilfonds gemäß den Vorschriften der Zentralbank<br />

anlegen darf, enthält der Anhang I zum Prospekt, der<br />

zusammen mit und unter Berücksichtigung des<br />

Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds, wie<br />

vorstehend dargelegt, gelesen werden sollte. Die<br />

Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />

heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nichtbörsennotierten<br />

Wertpapieren ist die Anlage auf die im<br />

Anhang I zum Prospekt aufgeführten Wertpapierbörsen<br />

und Märkte beschränkt.<br />

PineBridge Europe Small & Mid Cap Equity Fund<br />

Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

nachstehendem Abschnitt 5 aufgeführt und umfassen:<br />

Schwellenmarktrisiko, Politisches und wirtschaftliches<br />

Risiko: Russland, Risiko in Verbindung mit<br />

Unternehmen mit geringer Kapitalisierung und<br />

Volatilitätsrisiko. Diese Risikofaktoren stellen<br />

möglicherweise keine vollständige Aufzählung aller<br />

Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in dem<br />

Teilfonds verbunden sind.<br />

4. Anlagebeschränkungen<br />

Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />

entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />

Hauptteil des Prospekts.<br />

Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />

Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />

Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />

es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />

Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />

ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />

Anlagebeschränkungen:<br />

● Der Teilfonds darf keine ungedeckten Verkäufe<br />

von Derivaten vornehmen.<br />

● Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen des<br />

Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />

übersteigen; der Gesamtwert der offenen Short-<br />

Positionen in Derivaten darf den Gesamtmarktwert<br />

der entsprechenden Wertpapiere, die von dem<br />

Teilfonds gehalten werden müssen, nicht<br />

übersteigen.<br />

● Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />

seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />

möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />

Finanzaufsichtskommission (Financial Supervisory<br />

Commission) einholen.<br />

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />

Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />

gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />

Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />

Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />

Zentralbank entspricht.<br />

5. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />

Prospekts aufgeführt sind.<br />

Daneben gelten die folgenden Risikofaktoren für den<br />

Teilfonds. Diese stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />

Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />

von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

oder Anlagen an bestimmten<br />

Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />

und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />

zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />

konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />

sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />

die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />

von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

und das derzeit geringe oder fehlende<br />

Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />

Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />

staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />

Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />

Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />

Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />

verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />

Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />

und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />

die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />

| 116


Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />

Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />

Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />

möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />

Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />

manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />

in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />

Registerstelle nachgewiesen; in solchen Fällen werden<br />

vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />

Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />

Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />

die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />

nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />

können einer erheblichen nachteiligen<br />

wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />

anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />

gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />

Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />

Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />

Ländern gehören können.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />

in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />

können sich positiv oder negativ von den<br />

Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

sind in der Regel stark vom<br />

internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />

bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />

Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />

Steuerung von Wechselkursen und andere<br />

protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />

mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />

ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />

in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />

Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />

Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />

nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />

Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />

Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />

werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />

geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />

geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />

Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />

Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />

Rücknahme von Anteilen nach einem<br />

Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />

Anlagen verzögern kann.<br />

Politisches und wirtschaftliches Risiko: Russland:<br />

Anlagen in Unternehmen, die in den unabhängigen<br />

Staaten gegründet wurden, die früher Teil der<br />

Sowjetunion waren, einschließlich der Russischen<br />

Föderation, oder hauptsächlich dort geschäftlich tätig<br />

sind, bergen besondere Risiken, einschließlich<br />

wirtschaftlicher und politischer Unruhen, und verfügen<br />

möglicherweise nicht über ein transparentes und<br />

verlässliches Rechtssystem zur Durchsetzung der<br />

Rechte von Gläubigern und Anteilinhabern des<br />

Teilfonds. Die Standards für die Unternehmensführung<br />

und -kontrolle und den Anlegerschutz entsprechen in<br />

Russland möglicherweise nicht den in stärker<br />

beaufsichtigten Ländern herrschenden Standards.<br />

Obwohl die Russische Föderation wieder positive<br />

Wachstumszahlen vorweisen kann, einen Haushalts-<br />

und Leistungsbilanzüberschuss erzielt und mit ihren<br />

Verpflichtungen gegenüber Anleihegläubigern nicht in<br />

Verzug ist, bestehen weiterhin Unsicherheiten<br />

bezüglich der strukturellen Reformen (z. B.<br />

Bankenbranche, Landreform, Eigentumsrecht), der<br />

großen Abhängigkeit der Wirtschaft vom Öl, der<br />

unvorteilhaften politischen Entwicklungen und der<br />

Regierungspolitik sowie anderer Fragen. Obwohl der<br />

Teilfonds in begrenztem Umfang in russischen Aktien<br />

anlegen kann, die an der MICEX und an der RTS-<br />

Wertpapierbörse gehandelt werden, wird das<br />

PineBridge Europe Small & Mid Cap Equity Fund<br />

Engagement in Aktien, die in Russland gehandelt<br />

werden, voraussichtlich 20 % des Nettoinventarwerts<br />

des Teilfonds nicht übersteigen.<br />

Der Nachweis des Rechtsanspruchs auf Aktien an einer<br />

russischen Gesellschaft erfolgt durch Bucheintrag. Zur<br />

Eintragung einer Beteiligung an den Aktien der<br />

Gesellschaft muss eine natürliche Person zur<br />

Registerstelle der Gesellschaft reisen und dort ein<br />

Depot eröffnen. Die Person erhält einen Auszug aus<br />

dem Aktienregister, worin die Beteiligung angegeben<br />

ist, jedoch stellt das Register selbst das einzige<br />

Dokument dar, das als schlüssiger Eigentumsnachweis<br />

anerkannt ist. Die Registerstellen unterliegen keiner<br />

effektiven staatlichen Überwachung. Es besteht die<br />

Möglichkeit, dass der Teilfonds seine Eintragung durch<br />

Betrug, Fahrlässigkeit, Versehen oder ein Unglück, wie<br />

zum Beispiel einen Brand, verlieren könnte.<br />

Registerstellen sind nicht verpflichtet, sich gegen diese<br />

Fälle zu versichern und verfügen wahrscheinlich nicht<br />

über ausreichende Vermögenswerte zur Entschädigung<br />

des Teilfonds im Verlustfall.<br />

Risiko in Verbindung mit Unternehmen mit geringer<br />

Kapitalisierung: Anlagen in Unternehmen mit geringer<br />

Kapitalisierung können mit einem höheren Risiko<br />

verbunden sein als das, welches in der Regel mit<br />

Anlagen in größeren, etablierteren Unternehmen<br />

verbunden ist. Die Wertpapiere von kleinen oder<br />

mittleren Unternehmen werden häufig außerbörslich<br />

gehandelt und möglicherweise nicht in einem Volumen,<br />

das beim Handel mit Wertpapieren an einer nationalen<br />

Wertpapierbörse üblich ist. Daher kann eine Anlage in<br />

Wertpapieren von Unternehmen mit geringerer<br />

Kapitalisierung illiquider sein als eine Anlage in Aktien<br />

mit höherer Kapitalisierung und volatiler als eine Anlage<br />

in Wertpapieren größerer, etablierterer Unternehmen.<br />

Darüber hinaus sind die Qualität, die Verlässlichkeit und<br />

die Verfügbarkeit von Informationen bei kleinen bis<br />

mittleren Unternehmen möglicherweise nicht so<br />

aufschlussreich und weniger transparent als es Anleger<br />

in der Regel bei Unternehmen mit höherer<br />

Kapitalisierung erwarten würden. Die Richtlinien zur<br />

Corporate Governance sind möglicherweise nicht so<br />

weit entwickelt oder weniger streng als diejenigen,<br />

denen Unternehmen mit hoher Kapitalisierung<br />

unterliegen, wodurch ein höheres Anlagerisiko<br />

bestehen kann und Anlegern nur ein geringer Schutz<br />

geboten wird.<br />

Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />

können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />

sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

kann aufgrund der derzeit geringen<br />

Größe der Märkte für Wertpapiere von Emittenten in<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern und des<br />

derzeit geringen oder fehlenden Handelsvolumens ein<br />

höheres Risiko einer Kursvolatilität bestehen. Darüber<br />

hinaus könnten bestimmte wirtschaftliche und politische<br />

Ereignisse in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />

unter anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />

gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />

Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />

erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />

denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />

sein.<br />

6. Beantragung von Anteilen<br />

Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />

derzeit angeboten werden:<br />

Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse A1 in Euro<br />

Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />

| 117


Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />

Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />

Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse X1 in Euro<br />

Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse Y und Klasse<br />

Y1 sind derzeit im Umlauf und können zum<br />

Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse<br />

gezeichnet werden.<br />

Anteile der Klasse A2 und Klasse A3 werden Anlegern<br />

während des Erstausgabezeitraums, der begonnen hat<br />

und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit)<br />

endet, zu STG 12,50 bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse C, Klasse C2 und Klasse C3 werden<br />

Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />

begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 12,50, STG 12,50 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, um 12.00<br />

Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse Y2 und Klasse Y3 werden Anlegern<br />

während des Erstausgabezeitraums, der begonnen hat<br />

und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit)<br />

endet, zu STG 100 bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />

X3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />

X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />

gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />

dem Manager oder seinem Beauftragten<br />

abgeschlossen haben.<br />

Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />

sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />

Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />

seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />

Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />

Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />

der betreffenden Klasse auszugeben.<br />

7. Anforderungen bezüglich<br />

Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />

Mindestfolgezeichnung und<br />

Mindestrücknahme<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

PineBridge Europe Small & Mid Cap Equity Fund<br />

folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />

Mindestbestände:<br />

Anteile der Klasse A USD 1.000<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse C USD 1.000<br />

Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse H USD 1.000<br />

Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />

Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />

Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />

Mindestrücknahmen:<br />

Anteile der Klasse A USD 250<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse A2 STG 250<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse C USD 250<br />

Anteile der Klasse C2 STG 250<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse H USD 250<br />

Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />

Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />

Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />

Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />

8. Handelstag<br />

Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />

9. Management- und Fondsgebühren<br />

Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />

an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />

nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />

Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />

nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />

Anteile der Klasse A 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A1 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A2 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A3 1,30 %<br />

| 118


Anteile der Klasse C 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />

Anteile der Klasse H 4,00 %<br />

Anteile der Klasse Y 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y1 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y2 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y3 1,00 %<br />

Anteile der Klasse YD 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y1D 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y3D 1,00 %<br />

Anteile der Klasse X 0 %<br />

Anteile der Klasse X1 0 %<br />

Anteile der Klasse X2 0 %<br />

Anteile der Klasse X3 0 %<br />

Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />

Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />

einer höheren Managementgebühr als andere<br />

Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />

lateinamerikanische Länder gelten.<br />

Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2 und<br />

Klasse A3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />

der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />

eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />

nachträglich fällig.<br />

Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />

dem Ermessen des Managers eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />

zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />

aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />

Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />

Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />

angegeben.<br />

10. Ausschüttungen<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />

und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />

Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />

jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />

Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />

in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt.<br />

PineBridge Europe Small & Mid Cap Equity Fund<br />

In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />

des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />

den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />

(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />

Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />

kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />

festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />

festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />

Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

11. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist Euro.<br />

12. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments Europe Ltd., geändert<br />

durch eine Ergänzungsvereinbarung vom<br />

21. Juli 2006 sowie einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />

April 2010, nach dem letztere zu einem<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der beteiligten<br />

Parteien mit einer Frist von 90 Tagen<br />

schriftlich gekündigt werden.<br />

29. März 2011<br />

| 119


NACHTRAG 11<br />

PineBridge Europe Small Cap Equity Fund<br />

Nachtrag 11 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />

PineBridge Global Funds<br />

Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />

den PineBridge Europe Small Cap Equity Fund (der<br />

„Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />

Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />

Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />

der Zentralbank gemäß OGAW-Vorschriften<br />

zugelassen wurde.<br />

Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />

29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />

dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />

Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />

allgemeinen Beschreibung<br />

- des Fonds und seines Managements und seiner<br />

Verwaltung,<br />

- seiner Anlagebeschränkungen und<br />

Kreditaufnahmebefugnisse,<br />

- seiner allgemeinen Management- und<br />

Fondsgebühren,<br />

- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />

Anteilinhaber,<br />

- seiner Risikofaktoren, und<br />

- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />

gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />

Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />

Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />

Der Verwaltungsrat und der Manager übernehmen die<br />

Verantwortung für die im Prospekt und in diesem<br />

Nachtrag enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen<br />

und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle<br />

angemessene Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />

gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />

Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />

dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />

Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />

Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />

Eine Anlage im Teilfonds sollte keinen wesentlichen<br />

Teil eines Anlageportefeuilles ausmachen und ist<br />

möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet.<br />

1. Anlageverwalter<br />

Der Manager hat die PineBridge Investments Europe<br />

Ltd., Plantation Place South, 60 Great Tower Street,<br />

London EC3R 5AZ, England, zum Anlageverwalter des<br />

Teilfonds bestellt. Der Anlageverwalter trägt die<br />

Verantwortung für die für Verwaltung des Vermögens<br />

des Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />

Der Anlageverwalter ist von der britischen Financial<br />

Services Authority genehmigt und wird in Bezug auf<br />

den Betrieb seines Anlagegeschäft von dieser<br />

beaufsichtigt. Der Anlageverwalter ist eine in London<br />

ansässige Vermögensverwaltungsgesellschaft und<br />

hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bridge<br />

Partners L.P. Zum 31. Dezember 2010 war sie für die<br />

Anlage von Vermögenswerten in Höhe von mehr als<br />

STG 5.28 Mrd. verantwortlich. Ihre leitenden<br />

PineBridge Europe Small Cap Equity Fund<br />

Angestellten verwalten seit über 10 Jahren Portefeuilles<br />

aus festverzinslichen Wertpapieren und europäischen<br />

Beteiligungspapieren.<br />

Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />

der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />

bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />

Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />

an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />

Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />

tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />

Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />

Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />

Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />

Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />

festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />

Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />

eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

2. Anlageziel<br />

Der Teilfonds strebt eine hohe Gesamtrendite durch<br />

Anlage in Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren<br />

kleiner Unternehmen an, deren Vermögenswerte,<br />

Produkte oder Geschäfte in Europa angesiedelt sind.<br />

3. Anlagepolitik<br />

Der Teilfonds wird mindestens zwei Drittel seines<br />

Gesamtvermögens in kleinen Unternehmen anlegen,<br />

deren Vermögenswerte, Produkte oder Geschäfte in<br />

Europa angesiedelt sind und deren Marktkapitalisierung<br />

zum Zeitpunkt des Erwerbs weniger als EUR 2<br />

Milliarden beträgt.<br />

Die Anlagepolitik des Teilfonds benötigt eine gewisse<br />

Flexibilität, da beispielsweise Unternehmen, die in<br />

einem Land nach ihrer Marktkapitalisierung als klein<br />

angesehen werden, in anderen Ländern<br />

möglicherweise als wesentlich bedeutender angesehen<br />

werden. Die Einschätzung durch den Markt und eine<br />

Veränderung der Höhe der Bewertung würde auch eine<br />

absolute Definition eines kleineren Unternehmens<br />

ändern, aber an einer relativen Definition nichts ändern.<br />

Die Anlagepolitik beinhaltet zwei primäre Elemente:<br />

erstens das Bestreben, davon zu profitieren, was nach<br />

Ansicht des Anlageverwalters die nachhaltige<br />

Attraktivität Europas für Aktienanlagen ausmacht, und<br />

zweitens das Bestreben, dies dadurch noch zu<br />

verstärken, dass die größeren Wachstumschancen und<br />

die Flexibilität kleinerer Unternehmen genutzt werden.<br />

Der Teilfonds kann in lokal notierten russischen Aktien<br />

anlegen, wenngleich jeweils höchstens 20 % des<br />

Nettoinventarwerts in lokal notierten russischen Aktien<br />

angelegt werden und Anlagen nur in<br />

Beteiligungspapieren erfolgen, die auf der Ebene 1 oder<br />

der Ebene 2 der RTS-Wertpapierbörse und der MICEX<br />

notiert/gehandelt werden. Eine solche Anlage wird nicht<br />

die Hauptausrichtung des Teilfonds darstellen.<br />

Der Teilfonds wird nicht mehr als insgesamt 25 %<br />

seines Nettoinventarwerts in Wertpapieren anlegen, die<br />

an anerkannten Börsen in Schwellenländern notiert<br />

werden.<br />

Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />

Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />

Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />

Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />

Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />

| 120


Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />

Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />

Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />

weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />

erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />

erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />

ist.<br />

Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />

Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />

Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />

Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />

des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />

Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />

künftiger Aussichten führt.<br />

Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />

Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />

folgt klassifiziert:<br />

1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />

(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />

Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />

erfahren).<br />

2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />

3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />

4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />

stabile Situationen, (b) zyklische Situationen<br />

und (c) Trendwende-Situationen unterteilt<br />

werden.<br />

Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />

Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />

qualitative Kriterien verwendet.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />

Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />

wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />

Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />

ausgestattet sind, anlegen.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />

Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem unter<br />

anderem LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil<br />

des Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />

und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />

Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />

Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />

werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />

mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />

notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />

darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />

Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />

Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />

Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />

zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />

Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />

Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />

zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />

zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />

Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />

Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />

Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />

Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />

gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />

Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />

Barausgleich erfüllt werden.<br />

Der Teilfonds kann in American Depository Receipts,<br />

International Depository Receipts und Global<br />

Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) anlegen,<br />

die an einer anerkannten Börse gemäß Anhang I zum<br />

Prospekt notiert werden. Solche Anlagen müssen mit<br />

dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />

Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />

PineBridge Europe Small Cap Equity Fund<br />

Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />

gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />

(REITs) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />

Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />

diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />

2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITs im Sekundärmarkt<br />

zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />

Aktien.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />

ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />

Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />

an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />

gehandelt werden), die von einer internationalen<br />

Rating-Agentur als „investment grade“ eingestuft sind.<br />

Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />

anderem kurzfristige Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen<br />

(wie Commercial Paper mit festem oder variablem<br />

Zinssatz), Schuldtitel von Banken oder anderen<br />

Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />

Einlagenzertifikate und Bankakzepte), von<br />

supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />

Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />

Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />

besicherte Wertpapiere gehören.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />

halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />

vorgeschrieben sind.<br />

Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />

Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />

Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />

abschließen, um das Währungsrisiko der<br />

zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />

Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />

den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />

Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />

Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />

absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />

Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />

gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />

Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />

erheblich beeinflusst werden.<br />

Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />

sich durch den Abschluss von<br />

Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />

Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />

Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />

Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />

Teilfonds wird am HSBC Smaller Europe (inc UK) Index<br />

(der „Index“) gemessen. Der Index besteht aus<br />

Unternehmen mit geringer Kapitalisierung, deren Aktien<br />

an europäischen Wertpapierbörsen einschließlich des<br />

Vereinigten Königreichs notiert werden. Der<br />

Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen, dass<br />

es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles des<br />

Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig oder<br />

wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />

nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />

Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />

gehaltener Vermögenswerte mittels<br />

Devisentermingeschäften und<br />

Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />

Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />

Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />

Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />

Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />

| 121


jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />

außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />

einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />

Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />

dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />

betreffende Engagement geworden ist. Die<br />

Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />

nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />

in Kenntnis gesetzt.<br />

Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />

wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />

mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />

der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />

Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />

werden.<br />

. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />

Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />

Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />

der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />

angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />

ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />

Änderung zurückgeben können.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />

in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />

höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />

investiert ist.<br />

Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />

unter der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />

Prospekt aufgeführten Anlagebeschränkungen.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />

ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Anfrage<br />

zusätzliche Informationen zu den angewandten<br />

Verfahren zur Risikosteuerung zukommen lassen,<br />

einschließlich der Höhe der geltenden Grenzen und der<br />

jüngsten Entwicklungen bei der Risiko- und<br />

Ertragscharakteristik der Hauptanlagekategorien.<br />

Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFI zu<br />

Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />

ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />

entsprechend zu ändern.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />

Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />

Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />

Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />

des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />

wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />

Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />

heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />

börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />

im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />

Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />

Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

nachstehendem Abschnitt 6 aufgeführt und umfassen:<br />

Schwellenmarktrisiko, Politisches und wirtschaftliches<br />

Risiko: Russland, Risiko in Verbindung mit<br />

Unternehmen mit geringer Kapitalisierung und<br />

Volatilitätsrisiko. Diese Risikofaktoren stellen<br />

möglicherweise keine vollständige Aufzählung aller<br />

Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in dem<br />

Teilfonds verbunden sind.<br />

PineBridge Europe Small Cap Equity Fund<br />

4. Anlagebeschränkungen<br />

Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />

entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />

Hauptteil des Prospekts.<br />

Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />

Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />

Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />

es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />

Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />

ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />

Anlagebeschränkungen:<br />

• Der Teilfonds darf keine ungedeckten Verkäufe<br />

von Derivaten vornehmen.<br />

● Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen des<br />

Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />

übersteigen; der Gesamtwert der offenen Short-<br />

Positionen in Derivaten darf den Gesamtmarktwert<br />

der entsprechenden Wertpapiere, die von dem<br />

Teilfonds gehalten werden müssen, nicht<br />

übersteigen.<br />

● Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />

seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />

möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />

Finanzaufsichtskommission (Financial Supervisory<br />

Commission) einholen.<br />

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />

Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />

gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />

Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />

Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />

Zentralbank entspricht.<br />

5. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />

folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />

Die Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />

Politisches und wirtschaftliches Risiko: Russland:<br />

Anlagen in Unternehmen, die in den unabhängigen<br />

Staaten gegründet wurden, die früher Teil der<br />

Sowjetunion waren, einschließlich der Russischen<br />

Föderation, oder hauptsächlich dort geschäftlich tätig<br />

sind, bergen besondere Risiken, einschließlich<br />

wirtschaftlicher und politischer Unruhen, und verfügen<br />

möglicherweise nicht über ein transparentes und<br />

verlässliches Rechtssystem zur Durchsetzung der<br />

Rechte von Gläubigern und Anteilinhabern des<br />

Teilfonds. Die Standards für die Unternehmensführung<br />

und -kontrolle und den Anlegerschutz entsprechen in<br />

Russland möglicherweise nicht den in stärker<br />

beaufsichtigten Ländern herrschenden Standards.<br />

Obwohl die Russische Föderation wieder positive<br />

Wachstumszahlen vorweisen kann, einen Haushalts-<br />

und Leistungsbilanzüberschuss erzielt und mit ihren<br />

Verpflichtungen gegenüber Anleihegläubigern nicht in<br />

Verzug ist, bestehen weiterhin Unsicherheiten<br />

bezüglich der strukturellen Reformen (z. B.<br />

Bankenbranche, Landreform, Eigentumsrecht), der<br />

großen Abhängigkeit der Wirtschaft vom Öl, der<br />

unvorteilhaften politischen Entwicklungen und der<br />

Regierungspolitik sowie anderer Fragen. Obwohl der<br />

| 122


Teilfonds in begrenztem Umfang in russischen Aktien<br />

anlegen kann, die an der MICEX und an der RTS-<br />

Wertpapierbörse gehandelt werden, wird das<br />

Engagement in Aktien, die in Russland gehandelt<br />

werden, voraussichtlich 20 % des Nettoinventarwerts<br />

des Teilfonds nicht übersteigen.<br />

Der Nachweis des Rechtsanspruchs auf Aktien an einer<br />

russischen Gesellschaft erfolgt durch Bucheintrag. Zur<br />

Eintragung einer Beteiligung an den Aktien der<br />

Gesellschaft muss eine natürliche Person zur<br />

Registerstelle der Gesellschaft reisen und dort ein<br />

Depot eröffnen. Die Person erhält einen Auszug aus<br />

dem Aktienregister, worin die Beteiligung angegeben<br />

ist, jedoch stellt das Register selbst das einzige<br />

Dokument dar, das als schlüssiger Eigentumsnachweis<br />

anerkannt ist. Die Registerstellen unterliegen keiner<br />

effektiven staatlichen Überwachung. Es besteht die<br />

Möglichkeit, dass der Teilfonds seine Eintragung durch<br />

Betrug, Fahrlässigkeit, Versehen oder ein Unglück, wie<br />

zum Beispiel einen Brand, verlieren könnte.<br />

Registerstellen sind nicht verpflichtet, sich gegen diese<br />

Fälle zu versichern und verfügen wahrscheinlich nicht<br />

über ausreichende Vermögenswerte zur Entschädigung<br />

des Teilfonds im Verlustfall.<br />

Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />

von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

oder Anlagen an bestimmten<br />

Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />

und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />

zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />

konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />

sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />

die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />

von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs “ländern<br />

und das derzeit geringe oder fehlende<br />

Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />

Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />

staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />

Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />

Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />

Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />

verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />

Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />

und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />

die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />

Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />

Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />

Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />

möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />

Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />

manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />

in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />

Registerstelle nachgewiesen; in solchen Fällen werden<br />

vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />

Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />

Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />

die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />

nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />

können einer erheblichen nachteiligen<br />

wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />

anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />

gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />

Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />

Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />

Ländern gehören können.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />

in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />

können sich positiv oder negativ von den<br />

Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

sind in der Regel stark vom<br />

internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />

PineBridge Europe Small Cap Equity Fund<br />

bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />

Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />

Steuerung von Wechselkursen und andere<br />

protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />

mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />

ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />

in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />

Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />

Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />

nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />

Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />

Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />

werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />

geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />

geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />

Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />

Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />

Rücknahme von Anteilen nach einem<br />

Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />

Anlagen verzögern kann.<br />

Risiko in Verbindung mit Unternehmen mit geringer<br />

Kapitalisierung: Anlagen in Unternehmen mit geringer<br />

Kapitalisierung können mit einem höheren Risiko<br />

verbunden sein als das, welches in der Regel mit<br />

Anlagen in größeren, etablierteren Unternehmen<br />

verbunden ist. Die Wertpapiere von kleinen oder<br />

mittleren Unternehmen werden häufig außerbörslich<br />

gehandelt und möglicherweise nicht in einem Volumen,<br />

das beim Handel mit Wertpapieren an einer nationalen<br />

Wertpapierbörse üblich ist. Daher kann eine Anlage in<br />

Wertpapieren von Unternehmen mit geringerer<br />

Kapitalisierung illiquider sein als eine Anlage in Aktien<br />

mit höherer Kapitalisierung und volatiler als eine Anlage<br />

in Wertpapieren größerer, etablierterer Unternehmen.<br />

Darüber hinaus sind die Qualität, die Verlässlichkeit und<br />

die Verfügbarkeit von Informationen bei kleinen bis<br />

mittleren Unternehmen möglicherweise nicht so<br />

aufschlussreich und weniger transparent als es Anleger<br />

in der Regel bei Unternehmen mit höherer<br />

Kapitalisierung erwarten würden. Die Richtlinien zur<br />

Corporate Governance sind möglicherweise nicht so<br />

weit entwickelt oder weniger streng als diejenigen,<br />

denen Unternehmen mit hoher Kapitalisierung<br />

unterliegen, wodurch ein höheres Anlagerisiko<br />

bestehen kann und Anlegern nur ein geringer Schutz<br />

geboten wird.<br />

Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />

können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />

sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />

„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />

geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />

Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

und des derzeit geringen oder fehlenden<br />

Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />

Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />

bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />

anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />

gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />

Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />

erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />

denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />

sein.<br />

6. Beantragung von Anteilen<br />

Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />

derzeit angeboten werden:<br />

Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse A1 in Euro<br />

Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />

| 123


Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />

Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />

Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse X1 in Euro<br />

Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A1, Klasse Y, Klasse Y1 und Klasse<br />

Y3 sind derzeit im Umlauf und können zum<br />

Nettoinventarwert gezeichnet werden.<br />

Anteile der Klasse A, Klasse A2 und Klasse A3 werden<br />

Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />

begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 12,50, STG 12,50 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse C, Klasse C2 und Klasse C3 werden<br />

Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />

begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 12,50, STG 12,50 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />

30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse Y2 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />

30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

STG 100 angeboten.<br />

Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />

X3 sind derzeit im Umlauf und können zum<br />

Nettoinventarwert gezeichnet werden.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />

X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />

gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />

dem Manager oder seinem Beauftragten<br />

abgeschlossen haben.<br />

Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />

sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />

Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />

seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />

Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />

Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />

der betreffenden Klasse auszugeben.<br />

7. Anforderungen bezüglich<br />

Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />

Mindestfolgezeichnung und<br />

Mindestrücknahme<br />

PineBridge Europe Small Cap Equity Fund<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />

Mindestbestände:<br />

Anteile der Klasse A USD 1.000<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse C USD 1.000<br />

Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse H USD 1.000<br />

Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />

Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />

Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />

Mindestrücknahmen:<br />

Anteile der Klasse A USD 250<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse A2 STG 250<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse C USD 250<br />

Anteile der Klasse C2 STG 250<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse H USD 250<br />

Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />

Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />

Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />

Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />

8. Handelstag<br />

Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />

9. Management- und Fondsgebühren<br />

Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />

an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />

nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />

Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />

nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />

Anteile der Klasse A 1,30 %<br />

| 124


Anteile der Klasse A1 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A2 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A3 1,30 %<br />

Anteile der Klasse C 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />

Anteile der Klasse H 4,00 %<br />

Anteile der Klasse Y 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y1 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y2 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y3 1,00 %<br />

Anteile der Klasse YD 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y1D 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y3D 1,00 %<br />

Anteile der Klasse X 0 %<br />

Anteile der Klasse X1 0 %<br />

Anteile der Klasse X2 0 %<br />

Anteile der Klasse X3 0 %<br />

Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />

Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und<br />

unterliegen einer höheren Managementgebühr als<br />

andere Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die<br />

für lateinamerikanische Länder gelten.<br />

Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2 und<br />

Klasse A3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />

der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />

eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />

nachträglich fällig.<br />

Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />

dem Ermessen des Managers eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />

zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />

aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />

Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />

Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />

angegeben.<br />

10. Ausschüttungen<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />

und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />

Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />

jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />

Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />

in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

PineBridge Europe Small Cap Equity Fund<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />

des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />

den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />

(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />

Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />

kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />

festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />

festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />

Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

11. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />

12. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments Europe Ltd., geändert<br />

durch eine Ergänzungsvereinbarung vom 13.<br />

Dezember 2005 sowie durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />

April 2010, nach dem letztere zum<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

29. März 2011<br />

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NACHTRAG 12<br />

PineBridge Global Bond Fund<br />

Nachtrag 12 zum Prospekt vom 29. März 2011<br />

für PineBridge Global Funds<br />

Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />

den PineBridge Global Bond Fund (der „Teilfonds“),<br />

einen Teilfonds von PineBridge Global Funds (der<br />

„Fonds“), einem offenen Investmentfonds in Form eines<br />

Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von der<br />

Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />

zugelassen wurde.<br />

Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />

29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />

dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />

Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />

allgemeinen Beschreibung<br />

- des Fonds und seines Managements und seiner<br />

Verwaltung,<br />

- seiner Anlagebeschränkungen und<br />

Kreditaufnahmebefugnisse,<br />

- seiner allgemeinen Management- und<br />

Fondsgebühren,<br />

- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />

Anteilinhaber,<br />

- seiner Risikofaktoren, und<br />

- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />

gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />

Ireland Limited.<br />

Die Mitglieder des Verwaltungsrats des Managers sind<br />

im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />

Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />

Verantwortung für die im Prospekt und in diesem<br />

Nachtrag enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen<br />

und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle<br />

angemessene Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />

gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />

Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />

dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />

Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />

Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />

Eine Anlage im Teilfonds sollte keinen wesentlichen<br />

Teil eines Anlageportefeuilles ausmachen und ist<br />

möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet.<br />

Der Teilfonds kann DFIs für die in diesem Nachtrag<br />

genannten Anlagezwecke einsetzen.<br />

1. Anlageverwalter<br />

Der Manager hat die PineBridge Investments Europe<br />

Ltd., Plantation Place South, 60 Great Tower Street,<br />

London EC3R 5AZ, England, zum Anlageverwalter des<br />

Teilfonds bestellt. Der Anlageverwalter trägt die<br />

Verantwortung für die für Verwaltung des Vermögens<br />

des Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />

Der Anlageverwalter ist von der britischen Financial<br />

Services Authority genehmigt und wird in Bezug auf<br />

den Betrieb seines Anlagegeschäft von dieser<br />

beaufsichtigt. Der Anlageverwalter ist eine in London<br />

ansässige Vermögensverwaltungsgesellschaft und<br />

hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bridge<br />

Partners L.P. Zum31. Dezember 2010 war sie für die<br />

Anlage von Vermögenswerten in Höhe von mehr als<br />

STG 5.28 Mrd. verantwortlich. Ihre leitenden<br />

Angestellten verwalten seit über 10 Jahren Portefeuilles<br />

aus festverzinslichen Wertpapieren und europäischen<br />

Beteiligungspapieren.<br />

PineBridge Global Bond Fund<br />

Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />

der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />

bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />

Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />

an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />

Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />

tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />

Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />

Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />

Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />

Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />

festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />

Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />

eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

2. Anlageziel<br />

Der Teilfonds strebt eine hohe Rendite aus einer<br />

Kombination aus laufenden Erträgen und<br />

Kapitalwachstum an, indem er in einem Portefeuille aus<br />

Schuldtiteln anlegt, die auf den US-Dollar und eine<br />

Reihe anderer Währungen einschließlich des Euro, des<br />

australischen Dollars, des neuseeländischen Dollars,<br />

des kanadischen Dollars, des Schweizer Franken, der<br />

dänischen Krone, der schwedischen Krone, der<br />

norwegischen Krone, des britischen Pfunds, des<br />

japanischen Yen, des polnischen Zloty, des<br />

ungarischen Forint, des südafrikanischen Rand, des<br />

Singapur-Dollars, der slowakischen Krone und des<br />

mexikanischen Peso lauten.<br />

3. Anlagepolitik<br />

Der Teilfonds wird mindestens zwei Drittel seines<br />

Gesamtvermögens in Anleiheemissionen an weltweiten<br />

Märkten anlegen. Bis zu einem Drittel des<br />

Gesamtvermögens kann in Geldmarktinstrumenten wie<br />

z. B. Termineinlagen, Wandelanleihen oder fest- oder<br />

variabel verzinslichen Commercial Paper, bis zu 25 %<br />

in Wandel- und Optionsanleihen und bis zu 10 % in<br />

Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren (mit<br />

Ausnahme von Wandel- und Optionsanleihen) angelegt<br />

werden, sofern diese Anlagen zusammen ein Drittel des<br />

Gesamtvermögens des Teilfonds nicht übersteigen.<br />

Diese Anlagen werden ebenfalls weltweit über die<br />

Märkte verteilt.<br />

Der größte Teil des Teilfonds wird in fest- und / oder<br />

variabel verzinslichen Staats-, supranationalen und<br />

Unternehmensanleihen mit Anlagequalität angelegt<br />

sein, die über eine Bonitätseinstufung von mindestens<br />

BBB- durch Standard and Poor’s oder eine<br />

gleichwertige Einstufung durch Moody’s oder eine<br />

andere Rating-Agentur verfügen. Wenn keine<br />

Bonitätseinstufung vorliegt, kann der Manager nach<br />

Beratung mit dem Anlageverwalter eine eigene<br />

Einstufung vornehmen, die mit der vorgenannten<br />

Einstufung durch Standard and Poor’s, oder einer<br />

gleichwertigen Einstufung durch Moody’s oder eine<br />

andere Agentur gleichwertig oder BBB- oder besser<br />

sein muss<br />

Der überwiegende Teil der Anlagen des Teilfonds wird<br />

in den im Citigroup World Government Bond<br />

(Unhedged) Index (der „Index“) enthaltenen Ländern<br />

getätigt werden.<br />

Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />

Teilfonds wird am Index gemessen. Der Index ist ein<br />

nach der Marktkapitalisierung gewichteter Index, der<br />

zum März 2005 die Wertentwicklung der<br />

Staatsanleihenmärkte Australiens, Österreichs,<br />

Belgiens, Kanadas, Dänemarks, Finnlands,<br />

Frankreichs, Deutschlands, Ungarns, Irlands, Italiens,<br />

| 126


Japans, der Niederlande, Norwegens, Portugals,<br />

Spaniens, Schwedens, der Schweiz, des Vereinigten<br />

Königreichs, der Vereinigten Staaten und<br />

Griechenlands abbildete. Der Anlageverwalter kann zu<br />

der Ansicht gelangen, dass es, wenn die<br />

Zusammensetzung des Portefeuilles des Teilfonds von<br />

der des Index abweicht, notwendig oder<br />

wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />

nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />

Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />

gehaltener Vermögenswerte mittels<br />

Devisentermingeschäften und<br />

Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />

Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />

Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />

Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />

Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />

jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />

außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />

einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />

Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />

dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />

betreffende Engagement geworden ist. Die<br />

Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />

nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />

in Kenntnis gesetzt.<br />

Der Teilfonds kann insgesamt bis zu 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts in geregelten oder ungeregelten<br />

Einrichtungen für gemeinsame Anlagen einschließlich<br />

relevanter Immobilienfonds (REITS) anlegen, die die<br />

Anforderungen an OGAW-konforme Anlagen erfüllen,<br />

sofern die Anlageziele und die Anlagepolitik dieser<br />

Einrichtungen mit denen des Teilfonds übereinstimmen.<br />

Geregelte Einrichtungen für gemeinsame Anlagen<br />

müssen die Kriterien der Guidance Note 2/03 erfüllen.<br />

Die Möglichkeit, REITS im Sekundärmarkt zu handeln,<br />

kann stärker begrenzt sein als bei anderen Aktien..<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />

ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />

Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />

an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />

gehandelt werden), die von einer internationalen<br />

Rating-Agentur als „investment grade“ eingestuft sind.<br />

Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />

anderem kurzfristige Verpflichtungen nicht-staatlicher<br />

Emittenten (wie beispielsweise fest- oder variabel<br />

verzinsliches Commercial Paper), Verpflichtungen von<br />

Banken oder anderen Einlagen annehmenden Instituten<br />

(wie beispielsweise Einlagenzertifikate und<br />

Bankakzepte), und Wertpapiere gehören, die von<br />

supranationalen Organisationen oder von den<br />

Regierungen selbstständiger Staaten, deren Behörden,<br />

Institutionen und Gebietskörperschaften ausgegeben<br />

oder anderweitig abgesichert sind.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />

halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />

vorgeschrieben sind.<br />

Wenn es für angezeigt gehalten wird, kann der<br />

Teilfonds im Rahmen der von der Zentralbank<br />

festgelegten Bedingungen und Grenzen zu Anlage-<br />

oder Absicherungszwecken Collateralised Debt<br />

Obligations ("CDO"), Credit Default Swaps ("CDS")<br />

oder Credit Linked Notes ("CLN") einsetzen, unter<br />

anderem zur Absicherung gegen Kredit- oder<br />

Ausfallrisiken. Solche Anlagen müssen den<br />

Anlagezielen, der Anlagepolitik und den<br />

Anlagebeschränkungen des Teilfonds entsprechen.<br />

Eine CDO ist ein Wertpapier, das durch einen Pool aus<br />

Anleihen, Darlehen und sonstigen Vermögenswerten<br />

PineBridge Global Bond Fund<br />

besichert ist. CDOs sind nicht auf bestimmte Arten von<br />

Schuldtiteln spezialisiert und können daher durch<br />

Unternehmensanleihen, gewerbliche Kredite, mit<br />

Forderungen unterlegte Wertpapiere, mit<br />

Wohnhypotheken unterlegte Wertpapiere, mit<br />

gewerblichen Hypotheken unterlegte Wertpapiere und<br />

Schuldtitel aus Schwellenmärkten besichert sein. Die<br />

CDO-Emission wird üblicherweise in verschiedene<br />

Klassen bzw. Anleihetranchen unterteilt, die<br />

verschiedene Ratingstufen oder –grenzen aufweisen.<br />

Die meisten CDO-Emissionen sind so strukturiert, dass<br />

die Senior Bond- und Mezzanine-Klassen ein<br />

"investment grade"-Rating erhalten können und das<br />

Kreditrisiko auf die nachrangigeren Klassen verschoben<br />

wird. Falls bei den Vermögenswerten, durch die ein<br />

CDO besichert ist, ein Ausfall eintritt, werden Tilgungs-<br />

und Zinszahlungen zuerst auf die Senior Bond-Klassen<br />

geleistet, dann auf die Mezzanine-Klassen und an<br />

letzter Stelle auf die Klasse, die das niedrigste Rating<br />

(oder kein Rating) besitzt, die auch als "Equity Tranche"<br />

bezeichnet wird. Der Teilfonds wird in die gerateten<br />

Tranchen oder die Equity Tranchen von CDOs anlegen<br />

und wird sich durch solche Anlagen keiner<br />

Hebelwirkung zur Steigerung seines Investitionsgrades<br />

(Leverage) aussetzen.<br />

Ein CDS ist ein DFI, das eine Minderung des<br />

Kreditrisikos bewirkt. Der Sicherungskäufer kauft vom<br />

Sicherungsverkäufer eine Absicherung vor Verlusten,<br />

die ihm in Folge eines Ausfall- oder anderen<br />

Kreditereignisses bezüglich eines zugrundeliegenden<br />

Wertpapiers entstehen können. Der Sicherungskäufer<br />

zahlt für die Absicherung eine Prämie, und der<br />

Sicherungsverkäufer verpflichtet sich, eine Zahlung zu<br />

leisten, die den Sicherungskäufer für Verluste<br />

entschädigt, die ihm bei Eintritt eines aus einer Reihe<br />

möglicher festgelegter Kreditereignisse, die in der CDS-<br />

Vereinbarung aufgeführt sind, entstehen. Beim Einsatz<br />

von CDS kann der Teilfonds als Sicherungskäufer und /<br />

oder Sicherungsverkäufer auftreten.<br />

Eine CLN ist ein Wertpapier, das während seiner<br />

Laufzeit fest oder variabel verzinst wird (die Verzinsung<br />

ist an die Wertentwicklung eines Referenzwerts, in der<br />

Regel Anleihen, gekoppelt) und dem Emittenten<br />

gestattet, ein spezifisches Kreditrisiko auf einen<br />

Investor zu übertragen. Bei Fälligkeit erhält der Investor<br />

den Nominalwert des zugrundeliegenden Wertpapiers,<br />

es sei denn, bei der Referenzforderung tritt ein Ausfall<br />

oder Konkurs ein, in welchem Fall der Investor einen<br />

Betrag in Höhe der Wiedereinbringungsquote<br />

(Recovery Rate) erhält.<br />

Der Teilfonds kann ferner innerhalb der von der<br />

Zentralbank gezogenen Grenzen zu Anlage- oder<br />

Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte,<br />

einschließlich Termingeschäften mit Barausgleich,<br />

abschließen, um das Währungsrisiko der<br />

zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />

Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />

den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />

Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />

Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />

absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />

Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />

gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />

Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />

erheblich beeinflusst werden.<br />

Der Teilfonds kann zu Anlage- oder<br />

Absicherungszwecken Kauf- und Verkaufsoptionen<br />

(einschließlich Straddles) auf Wertpapiere, (auf<br />

Anleihen bezogene) Wertpapierindizes und Währungen<br />

kaufen und verkaufen, Terminkontrakte auf Aktien- und<br />

Rentenindizes abschließen und Optionen<br />

(einschließlich Straddles) auf solche Terminkontrakte<br />

einsetzen.<br />

| 127


Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />

wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />

mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />

der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />

Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />

werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />

Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />

Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />

der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />

angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />

ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />

Änderung zurückgeben können.Derartige Änderungen<br />

bedürfen außerdem der Zustimmung durch die<br />

Zentralbank. Im Falle einer Änderung des Anlageziels<br />

und / oder einer Änderung der Anlagepolitik wird der<br />

Manager diese mit einer angemessenen Frist<br />

ankündigen, damit Anteilinhaber ihre Anteile vor<br />

Durchführung der betreffenden Änderung zurückgeben<br />

können.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />

in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />

höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />

investiert ist.<br />

Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />

unter der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />

Prospekt aufgeführten Anlagebeschränkungen.<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />

des Teilfonds erreicht wird.<br />

Der Einsatz von DFIs kann ein Ausfallrisiko beinhalten,<br />

doch darf das Risiko, das dem Teilfonds durch den<br />

Einsatz von Derivaten entsteht, den Nettoinventarwert<br />

des Teilfonds nicht überschreiten, d. h. die Steigerung<br />

seines Investitionsgrades (Leverage) darf nicht höher<br />

sein als 100 % seines Nettoinventarwerts.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />

ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />

ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />

Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />

angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger<br />

jüngster Entwicklungen bei den Risiko- und<br />

Renditemerkmalen der Hauptanlagekategorien.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />

Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />

Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />

Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />

des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />

wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />

Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />

heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />

börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />

im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />

Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />

Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

nachstehendem Abschnitt 6 aufgeführt und umfassen:<br />

DFI, Festverzinsliche Wertpapiere, Credit Default<br />

Swaps, Risiko in Verbindung mit<br />

Geldmarktinstrumenten und Volatilitätsrisiko. Diese<br />

Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />

4. Anlagebeschränkungen<br />

Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />

entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />

PineBridge Global Bond Fund<br />

Hauptteil des Prospekts. Daneben gelten die folgenden<br />

Anlagebeschränkungen, solange der Teilfonds in<br />

Taiwan registriert ist:<br />

● Der Teilfonds darf keine ungedeckten Verkäufe<br />

von Derivaten vornehmen.<br />

● Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen des<br />

Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />

übersteigen; der Gesamtwert der offenen Short-<br />

Positionen in Derivaten darf den Gesamtmarktwert<br />

der entsprechenden Wertpapiere, die von dem<br />

Teilfonds gehalten werden müssen, nicht<br />

übersteigen.<br />

● Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />

seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />

möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />

Finanzaufsichtskommission (Financial Supervisory<br />

Commission) einholen.<br />

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />

Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />

gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />

Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />

Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />

Zentralbank entspricht.<br />

5. Anteilsklassenwährungsabsicherung<br />

Nur in Bezug auf Anteile der Klasse A5H, Klasse Y5H<br />

und der Klasse Y6H beabsichtigt der Manager oder<br />

sein Beauftragter, das Wechselkursrisiko zwischen der<br />

jeweiligen Währung, auf die die Anteile der Klasse A5H,<br />

Klasse A6H und Klasse Y6H lauten, und dem US-Dollar<br />

(der Basiswährung des Teilfonds) abzusichern. Der<br />

Manager wird versuchen, eine solche Absicherung<br />

durch den Einsatz von DFIs, unter anderem<br />

Währungsoptionen und Devisentermingeschäften, wie<br />

angegeben und innerhalb der von der Zentralbank<br />

vorgegebenen Bedingungen und Grenzen, zu<br />

erreichen. Die Voraussetzungen für den Einsatz dieser<br />

Absicherungsstrategien sind im Abschnitt<br />

„„Geschäftstätigkeit des Fonds – Beschreibung der<br />

Anteile" im Prospekt beschrieben. Anleger werden<br />

außerdem auf die mit den Absicherungsstrategien<br />

hinsichtlich der Anteilsklassenwährung verbundenen<br />

Risiken hingewiesen, die im dem Abschnitt<br />

„Risikofaktoren – Anteilswährungsrisiko" im Prospekt<br />

beschrieben sind.<br />

6. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />

folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />

Die Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />

DFI: Die Kurse von Derivaten, einschließlich Futures-<br />

und Optionskontrakten, sind hochvolatil. Die<br />

Kursbewegungen von Terminkontrakten, Futures-<br />

Kontrakten und anderen derivativen Kontrakten werden<br />

unter anderem durch Zinssätze, Änderungen im<br />

Verhältnis von Angebot und Nachfrage, Handels-,<br />

Steuer-, Währungs- und Devisenkontrollprogramme<br />

und –grundsätze von Regierungen sowie nationale und<br />

internationale politische und wirtschaftliche Ereignisse<br />

und Politik beeinflusst. Ferner greifen Regierungen von<br />

Zeit zu Zeit direkt oder über Vorschriften in bestimmte<br />

Märkten ein, insbesondere Devisenmärkte und Märkte<br />

für auf Zinsen bezogene Futures- und<br />

Optionskontrakte. Ein solcher Eingriff hat häufig eine<br />

direkte Beeinflussung der Kurse zum Ziel und kann<br />

zusammen mit anderen Faktoren zur Folge haben,<br />

dass sich alle diese Märkte schnell in dieselbe Richtung<br />

bewegen, unter anderem aufgrund von<br />

Zinsschwankungen.<br />

Die Verwendung von DFI beinhaltet außerdem<br />

| 128


estimmte besondere Risiken, unter anderem: (1)<br />

Abhängigkeit von der Fähigkeit, die Kursentwicklung<br />

von Wertpapieren, die abgesichert werden, und die<br />

Zinsentwicklung vorherzusagen, (2) unvollständige<br />

Korrelation zwischen den Kursbewegungen der<br />

Derivate und den Kursbewegungen damit verbundener<br />

Anlagen, (3) die Tatsache, dass für die Verwendung<br />

solcher Instrumente andere Fähigkeiten erforderlich<br />

sind als für die Auswahl der Wertpapiere des Teilfonds,<br />

(4) das mögliche Nichtvorhandensein eines liquiden<br />

Marktes für ein bestimmtes Instrument zu einem<br />

bestimmten Zeitpunkt, (5) mögliche Hindernisse für eine<br />

effektive Vermögensverwaltung oder die Fähigkeit,<br />

Rücknahmen vorzunehmen, (6) mögliche rechtliche<br />

Risiken in Verbindung mit der Dokumentation der<br />

Derivate, insbesondere in Verbindung mit der<br />

Durchsetzbarkeit von Verträgen und diesbezüglichen<br />

Beschränkungen, (7) das Abrechnungsrisiko, da die<br />

Haftung des Teilfonds bei Geschäften mit Futures-<br />

Kontrakten, Terminkontrakten, Swaps und<br />

Differenzkontrakten möglicherweise unbegrenzt ist, bis<br />

die Position glattgestellt ist, und (8) das<br />

Kontrahentenrisiko, da der Teilfonds beim Einsatz von<br />

OTC-Derivaten wie Futures-Kontrakten,<br />

Terminkontrakten, Swaps und Differenzkontrakten<br />

einem Kreditrisiko in Bezug auf die Gegenpartei<br />

ausgesetzt ist.<br />

Der Teilfonds kann in bestimmte Derivate anlegen, die<br />

die Übernahme von Verpflichtungen, Rechten und<br />

Vermögenswerten beinhalten können.<br />

Vermögenswerte, die als Sicherheitsleistung bei<br />

Maklern hinterlegt werden, werden von den Maklern<br />

möglicherweise nicht in gesonderten Depots verwahrt,<br />

was zur Folge haben kann, dass Gläubiger solcher<br />

Makler im Fall von deren Insolvenz oder Konkurs darauf<br />

Zugriff haben.<br />

Der Teilfonds kann von Zeit zu Zeit im Rahmen seiner<br />

Anlagepolitik und zu Absicherungszwecken sowohl<br />

börsengehandelte als auch außerbörsliche<br />

Kreditderivate einsetzen. Diese Instrumente können<br />

volatil sein, bestimmte besondere Risiken beinhalten<br />

und Anleger einem hohen Verlustrisiko aussetzen.<br />

Wenn sie für Absicherungszwecke eingesetzt werden,<br />

kann eine unvollständige Korrelation zwischen diesen<br />

Instrumenten und den zugrundeliegenden Anlagen oder<br />

Marktsektoren, die abgesichert werden, bestehen.<br />

Geschäfte in OTC-Derivaten wie Kreditderivaten<br />

können mit zusätzlichen Risiken verbunden sein, da<br />

kein Börsenmarkt vorhanden ist, an dem eine offene<br />

Position glattgestellt werden könnte.<br />

Festverzinsliche Wertpapiere: Anlagen in<br />

festverzinslichen Wertpapieren sind mit Zins-, Sektor-,<br />

Wertpapier- und Kreditrisiken verbunden. Wertpapiere<br />

mit einem schlechteren Rating bieten als Ausgleich für<br />

die niedrigere Bonität und das höhere Ausfallrisiko, das<br />

mit diesen Wertpapieren verbunden ist, in der Regel<br />

höhere Renditen als Wertpapiere mit einem besseren<br />

Rating. Wertpapiere mit einem schlechteren Rating<br />

reagieren in der Regel stärker auf kurzfristige<br />

Veränderungen im Unternehmen und am Markt als<br />

Wertpapiere mit einem besseren Rating, die<br />

vorwiegend auf Schwankungen im allgemeinem<br />

Zinsniveau reagieren. In Wertpapiere mit einem<br />

schlechteren Rating legen weniger Investoren an und<br />

es kann schwieriger sein, solche Wertpapiere zum<br />

optimalen Zeitpunkt zu kaufen und zu verkaufen.<br />

Das Transaktionsvolumen an bestimmten<br />

internationalen Anleihemärkten kann erheblich geringer<br />

sein als das an den größten Märkten der Welt wie den<br />

PineBridge Global Bond Fund<br />

Vereinigten Staaten. Daher kann die Anlage eines<br />

Teilfonds an solchen Märkten weniger liquide sein und<br />

die Kurse solcher Anlagen können volatiler sein als die<br />

vergleichbarer Anlagen in Wertpapieren, die an Märkten<br />

mit höherem Handelsvolumen gehandelt werden.<br />

Ferner kann die Abwicklungsdauer an bestimmten<br />

Märkten länger sein als an anderen, was die Liquidität<br />

des Portfolios beeinträchtigen kann.<br />

Wertpapiere mit „investment grade“-Rating können dem<br />

Risiko einer Herabstufung unter „investment grade“<br />

unterliegen.<br />

Anteilinhaber sollten beachten, dass bei einer<br />

Herabstufung von Wertpapieren mit „investment grade“-<br />

Rating unter „investment grade“ nach deren Erwerb<br />

keine besondere Anforderung besteht, diese<br />

Wertpapiere zu verkaufen, es sei denn, in der<br />

vorstehend in diesem Nachtrag beschriebenen<br />

Anlagepolitik ist etwas anderes festgelegt. Im Falle<br />

einer solchen Herabstufung analysieren der Manager<br />

oder seine Beauftragten unverzüglich diese<br />

Wertpapiere und die finanziellen Kennzahlen des<br />

Emittenten dieser Wertpapiere, um festzustellen,<br />

welche Maßnahmen erforderlich sind (halten,<br />

reduzieren oder kaufen).<br />

Viele festverzinsliche Wertpapiere, insbesondere<br />

solche, die mit einem hohen Zinssatz ausgegeben<br />

werden, sehen vor, dass der Emittent sie vorzeitig<br />

zurückzahlen kann. Emittenten üben dieses Recht oft<br />

aus, wenn die Zinssätze sinken. Inhaber von<br />

Wertpapieren, die vorzeitig zurückgezahlt werden,<br />

profitieren daher nicht in vollem Umfang von der<br />

Wertsteigerung, die andere festverzinsliche<br />

Wertpapiere bei einem Zinsrückgang erfahren. In einem<br />

solchen Szenario kann der Teilfonds außerdem den<br />

Erlös aus der vorzeitigen Rückzahlung nur zu den dann<br />

aktuellen Renditen wieder anlegen, die niedriger als die<br />

Rendite sein werden, die das vorzeitig zurückgezahlte<br />

Wertpapier gezahlt hat. Vorzeitige Rückzahlungen<br />

können bei Wertpapieren, die mit Aufgeld erworben<br />

wurden, zu Verlusten führen, und unplanmäßige<br />

vorzeitige Rückzahlungen, die zu pari erfolgen, führen<br />

dazu, dass der Teilfonds einen Verlust in Höhe des<br />

gegebenenfalls noch nicht getilgten Aufgelds erleidet.<br />

Eine Anlage in Staatsanleihen, u. a. auch in<br />

Staatsanleihen von Ländern der Eurozone, kann Kredit-<br />

und / oder Ausfallrisiken unterliegen. Unter anderem<br />

können hohe (oder wachsende) Haushaltsdefizite und /<br />

oder hohe Staatsschulden die Bonitätseinstufung<br />

solcher Staatsanleihen beeinträchtigten und den Markt<br />

veranlassen, von einem höheren Ausfallrisiko<br />

auszugehen. In dem unwahrscheinlichen Fall einer<br />

Herabstufung oder eines Ausfalls kann der Wert solcher<br />

Wertpapiere beeinträchtigt werden, was zum Verlust<br />

eines Teils oder aller in diese Wertpapiere investierten<br />

Gelder führen kann.<br />

Credit Default Swaps: Wenn der Teilfonds der Käufer<br />

eines Credit Default Swap ist, ist er bei Eintritt<br />

bestimmer Kreditereignisse in Bezug auf das<br />

betreffende Referenzunternehmen zu Erhalt des<br />

festgelegten Wertes (oder des Nominalwertes) einer<br />

Referenzforderung von der Swap-Gegenpartei<br />

berechtigt. Als Gegenleistung zahlt er der Gegenpartei<br />

während der Laufzeit des Swap periodische feste<br />

Zahlungen und falls kein Kreditereignis eintritt,<br />

entstehen dem Teilfonds aus dem Swap keine Vorteile.<br />

Falls der Teilfonds nicht Inhaber der Schuldtitel ist, die<br />

| 129


im Rahmen eines Credit Default Swap zu liefern sind,<br />

unterliegt er dem Risiko, dass lieferbare Wertpapiere<br />

am Markt nicht oder nur zu ungünstigen Preisen<br />

erhältlich sind. In bestimmten Fällen eines Ausfalls<br />

eines Emittenten oder Restrukturierungen war es bisher<br />

gemäß den branchenüblichen<br />

Vertragsdokumentationen für Credit Default Swaps<br />

unklar, ob ein Kreditereignis, durch das die<br />

Zahlungsverpflichtung des Verkäufers ausgelöst wird,<br />

eingetreten ist oder nicht. Daher wäre der Teilfonds<br />

nicht in der Lage, bei einem Ausfall des<br />

Referenzunternehmens den vollen Wert des Credit<br />

Default Swap zu realisieren. Als Verkäufer eines Credit<br />

Default Swap unterliegt der Teilfonds einem Kreditrisiko<br />

in Bezug auf das Referenzunternehmen und in vielen<br />

Fällen den gleichen Risiken wie wenn er die von dem<br />

Referenzunternehmen begebenen Schuldtitel selbst<br />

halten würde. Jedoch besitzt der Teilfonds keine<br />

rechtliche Rückgriffsmöglichkeit auf das<br />

Referenzunternehmen oder auf Sicherheiten, mit denen<br />

die Schuldtitel des Referenzunternehmens besichert<br />

sind.<br />

Risiko in Verbindung mit Geldmarktinstrumenten:<br />

Anleger sollten den Unterschied zwischen dem<br />

Charakter einer Einlage und dem Charakter einer<br />

Anlage in dem Teilfonds beachten, insbesondere das<br />

Risiko, dass der in den Teilfonds investierte<br />

Kapitalbetrag Schwankungen unterliegen kann und<br />

Anteilinhaber daher möglicherweise bei einer Rückgabe<br />

von Anteilen ihr Kapital nicht in voller Höhe<br />

zurückerhalten. Ferner ist eine Anlage in dem Teilfonds<br />

nicht durch eine Einlagensicherungseinrichtung<br />

geschützt, die für Einlagen bei einer Bank zur<br />

Verfügung stehen könnte.<br />

Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />

können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />

sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />

„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />

geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />

Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

und des derzeit geringen oder fehlenden<br />

Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />

Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />

bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />

anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />

gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />

Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />

erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />

denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />

sein.<br />

7. Beantragung von Anteilen<br />

Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />

derzeit angeboten werden:<br />

Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse A1 in Euro<br />

Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A4 in Hongkong-Dollar<br />

Anteile der Klasse A5 in Singapur-Dollar<br />

Anteile der Klasse A5H in Singapur-Dollar<br />

Anteile der Klasse A6H in australischen Dollar<br />

Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse C1 in Euro<br />

PineBridge Global Bond Fund<br />

Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse JD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse J3D in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />

Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse Y4 in Hongkong-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y5 in Singapur-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y5H in Singapur-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y6H in australischen Dollar<br />

Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />

Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse X1 in Euro<br />

Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A und der Klasse Y sind derzeit im<br />

Umlauf und können zum Nettoinventarwert gezeichnet<br />

werden.<br />

Anteile der Klasse A1, Klasse A2, Klasse A3, Klasse<br />

A4, Klasse A5, Klasse A5H und Klasse A6H werden<br />

Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />

begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu Euro 12,50, STG 12,50,<br />

JPY 1.500, HKD 12,50, SGD 12,50, SGD 12,50 bzw.<br />

AUD 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />

C3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />

12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />

30. Juni 2011um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse JD und der Klasse J3D werden<br />

Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />

begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Anteile der Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse Y3, Klasse<br />

Y4, Klasse Y5, Klasse Y5H bzw. Klasse Y6H werden<br />

Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />

begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu Euro 100, STG 100,<br />

JPY 1.500, HKD 100, SGD 100, SGD 100 bzw.<br />

AUD 100 angeboten.<br />

Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

| 130


Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />

X3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klasse JD und der<br />

Klasse J3D werden nur von Anlegern angenommen, die<br />

japanische Investmenttrusts in Form von Dachfonds<br />

sind, die nach dem japanischen Gesetz über<br />

Investmenttrusts und Investmentgesellschaften<br />

gegründet wurden und die von dem Anlageverwalter<br />

oder anderen Investmenttrustgesellschaften, die nach<br />

dem japanischen Finanzinstrumente- und Börsengesetz<br />

registriert sind, verwaltet werden.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />

X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />

gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />

dem Manager oder seinem Beauftragten<br />

abgeschlossen haben.<br />

Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />

sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />

Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />

seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />

Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />

Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />

der betreffenden Klasse auszugeben.<br />

8. Anforderungen bezüglich<br />

Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />

Mindestfolgezeichnung und<br />

Mindestrücknahme<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />

Mindestbestände:<br />

Anteile der Klasse A USD 1.000<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse A4 HKD 10.000<br />

Anteile der Klasse A5 SGD 1.000<br />

Anteile der Klasse A5H SGD 1.000<br />

Anteile der Klasse A6H AUD 1.000<br />

Anteile der Klasse C USD 1.000<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse H USD 1.000<br />

Anteile der Klasse JD USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse J3D JPY 125.000.000<br />

Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />

Anteile der Klasse Y4 HKD 10.000.000<br />

Anteile der Klasse Y5 SGD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y5H SGD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y6H AUD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />

PineBridge Global Bond Fund<br />

Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />

Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />

Mindestrücknahmen:<br />

Anteile der Klasse A USD 250<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse A2 STG 250<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse A4 HKD 1.000<br />

Anteile der Klasse A5 SGD 250<br />

Anteile der Klasse A5H SGD 250<br />

Anteile der Klasse A6H AUD 250<br />

Anteile der Klasse C USD 250<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse C2 STG 250<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse H USD 250<br />

Für Anteile der Klasse JD, Klasse J3D, Klasse Y,<br />

Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse Y3, Klasse Y4, Klasse<br />

Y5, Klasse Y5H, Klasse Y6H, Klasse YD, Klasse Y1D,<br />

Klasse Y3D, Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und der<br />

Klasse X3 gilt keine Mindestfolgezeichnung und<br />

Mindestrücknahme.<br />

9. Management- und Fondsgebühren<br />

Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />

an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />

nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />

Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />

nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />

Anteile der Klasse A 1,10 %<br />

Anteile der Klasse A1 1,10 %<br />

Anteile der Klasse A2 1,10 %<br />

Anteile der Klasse A3 1,10 %<br />

Anteile der Klasse A4 1,10 %<br />

Anteile der Klasse A5 1,10 %<br />

Anteile der Klasse A5H 1,10 %<br />

Anteile der Klasse A6H 1,10 %<br />

Anteile der Klasse C 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C1 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />

Anteile der Klasse H 4,00 %<br />

Anteile der Klasse JD 0,50 %<br />

Anteile der Klasse J3D 0,50 %<br />

Anteile der Klasse Y 0,60 %<br />

Anteile der Klasse Y1 0,60 %<br />

Anteile der Klasse Y2 0,60 %<br />

| 131


Anteile der Klasse Y3 0,60 %<br />

Anteile der Klasse Y4 0,60 %<br />

Anteile der Klasse Y5 0,60 %<br />

Anteile der Klasse Y5H 0,60 %<br />

Anteile der Klasse Y6H 0,60 %<br />

Anteile der Klasse YD 0,60 %<br />

Anteile der Klasse Y1D 0,60 %<br />

Anteile der Klasse Y3D 0,60 %<br />

Anteile der Klasse X 0 %<br />

Anteile der Klasse X1 0 %<br />

Anteile der Klasse X2 0 %<br />

Anteile der Klasse X3 0 %<br />

Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />

Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und<br />

unterliegen einer höheren Managementgebühr als<br />

andere Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die<br />

für lateinamerikanische Länder gelten.<br />

Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2, Klasse<br />

A3, Klasse A4, Klasse A5, Klasse A5H und Klasse A6H<br />

ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />

der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />

eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />

nachträglich fällig.<br />

Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />

dem Ermessen des Managers eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />

zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />

aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />

Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />

Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />

angegeben.<br />

10. Ausschüttungen<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse JD, Klasse J3D,<br />

Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D beabsichtigt<br />

der Manager, am letzten Geschäftstag der Monate<br />

Februar und August eines jeden Jahres eine<br />

Ausschüttung festzusetzen. Ausschüttungen werden<br />

grundsätzlich aus den ausschüttungsfähigen<br />

Nettoerträgen des Teilfonds (ob in Form von Zinsen,<br />

Dividenden oder anderer Form) und den realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der realisierten Verluste und den<br />

nicht realisierten Gewinnen abzüglich der nicht<br />

realisierten Verluste festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />

des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />

den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />

(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

PineBridge Global Bond Fund<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />

Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />

kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />

festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />

festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />

Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

11. Handelstag<br />

Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />

12. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />

13. Wesentliche Verträge<br />

29. März 2011<br />

Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments Europe Ltd., geändert<br />

durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />

April 2010, nach dem letztere zum<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

| 132


NACHTRAG 13<br />

PineBridge Global Emerging Markets Equity Fund<br />

Nachtrag 13 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />

PineBridge Global Funds<br />

Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />

den PineBridge Global Emerging Markets Equity Fund<br />

(der „Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />

Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />

Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />

der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />

zugelassen wurde.<br />

Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />

29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />

dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />

Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />

allgemeinen Beschreibung<br />

- des Fonds und seines Managements und seiner<br />

Verwaltung,<br />

- seiner Anlagebeschränkungen und<br />

Kreditaufnahmebefugnisse,<br />

- seiner allgemeinen Management- und<br />

Fondsgebühren,<br />

- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />

Anteilinhaber,<br />

- seiner Risikofaktoren, und<br />

- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />

gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />

Ireland Limited.<br />

Die Mitglieder des Verwaltungsrats des Managers sind<br />

im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />

Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />

Verantwortung für die im Prospekt enthaltenen<br />

Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />

Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />

Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />

gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />

Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />

dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />

Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />

Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />

Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />

wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles darstellen<br />

und ist möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet.<br />

1. Anlageverwalter<br />

Der Manager hat die PineBridge Investments LLC, c/o<br />

CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400,<br />

Wilmington, DE 19808, USA (registrierte Anschrift) und<br />

399 Park Avenue, 4th Floor, New York, NY 10022, USA<br />

(Geschäftsanschrift) zum Anlageverwalter des Teilfonds<br />

bestellt. Der Anlageverwalter trägt die Verantwortung<br />

für die Verwaltung des Vermögens des Teilfonds im<br />

Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />

Der Anlageverwalter, ein in den USA ansässiger und<br />

den Vorschriften der Securities and Exchange<br />

Commission unterliegender Investmentmanager, ist<br />

eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Bridge<br />

Partners. Zum 31. Dezember 2010 hatte der<br />

Anlageverwalter Vermögenswerte in Höhe von USD 44<br />

PineBridge Global Emerging Markets Equity Fund<br />

Mrd. unter Verwaltung.<br />

Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />

der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />

bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />

Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />

an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />

Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />

tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />

Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />

Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />

Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />

Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />

festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />

Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />

eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

2. Anlageziel<br />

Der Teilfonds strebt langfristig eine verhältnismäßig<br />

hohe Wachstumsrate durch die sorgfältige Auswahl von<br />

Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren in den<br />

weltweiten Schwellenländern und gleichzeitig den<br />

Schutz des Teilfonds vor potenziellen Kursverlusten an.<br />

3. Anlagepolitik<br />

Der Teilfonds wird mindestens zwei Drittel seines<br />

Gesamtvermögens in Wertpapieren von Emittenten<br />

anlegen, die ihren Hauptsitz in Schwellenländern<br />

weltweit haben oder dort den überwiegenden Teil ihrer<br />

Geschäftstätigkeit ausüben, unter anderem in den<br />

Schwellenländern Europas, des Mittleren Ostens,<br />

Südostasiens, Lateinamerikas und Afrikas.<br />

Der Teilfonds kann in lokal notierten russischen Aktien<br />

anlegen, wenngleich jeweils höchstens 20 % des<br />

Nettoinventarwerts in lokal notierten russischen Aktien<br />

angelegt werden und Anlagen nur in<br />

Beteiligungspapieren erfolgen, die auf der Ebene 1 oder<br />

der Ebene 2 der RTS-Wertpapierbörse und der MICEX<br />

notiert/gehandelt werden. Eine solche Anlage wird nicht<br />

die Hauptausrichtung des Teilfonds darstellen.<br />

Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />

Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />

Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />

Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />

Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />

Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />

Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />

Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />

weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />

erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />

erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />

ist.<br />

Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />

Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />

Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />

Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />

des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />

Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />

künftiger Aussichten führt.<br />

Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />

Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />

folgt klassifiziert:<br />

1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />

(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />

Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />

erfahren).<br />

| 133


2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />

3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />

4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />

stabile Situationen, (b) zyklische Situationen<br />

und (c) Trendwende-Situationen unterteilt<br />

werden.<br />

Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />

Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />

qualitative Kriterien verwendet.<br />

Der Anlageverwalter ist der Meinung, dass die meisten<br />

dieser Länder, obgleich das Wachstum dieser globalen<br />

Schwellenmärkte durch Krisenzeiten und<br />

vorübergehende Rückschläge unterbrochen wird, auf<br />

Grund einer marktorientierten Wirtschaftspolitik, eines<br />

stetigen Technologietransfers und hoher<br />

Investitionsaufwendungen einen steigenden<br />

Lebensstandard erreichen werden. Der internationale<br />

Anleger dürfte von diesem Wachstum profitieren.<br />

Makroökonomisches Research unter Nutzung der<br />

umfassenden lokalen Präsenz der von PineBridge<br />

Investments und lokaler Expertise wird auch eine<br />

entscheidende Rolle spielen. Entscheidungen zur<br />

Vermögensstrukturierung werden sowohl auf regionaler<br />

als auch auf globaler Basis getroffen.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />

Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />

wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />

Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />

ausgestattet sind, anlegen.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />

Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem unter<br />

anderem LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil<br />

des Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />

und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />

Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />

Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />

werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />

mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />

notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />

darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />

Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />

Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />

Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />

zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />

Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />

Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />

zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />

zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />

Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />

Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />

Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />

Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />

gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />

Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />

Barausgleich erfüllt werden.<br />

Der Teilfonds kann in American Depository Receipts,<br />

International Depository Receipts und Global<br />

Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) anlegen,<br />

die an einer anerkannten Börse gemäß Anhang I zum<br />

Prospekt notiert werden. Solche Anlagen müssen mit<br />

dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />

Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />

PineBridge Global Emerging Markets Equity Fund<br />

Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />

gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />

(REITs) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />

Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />

diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />

2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITs im Sekundärmarkt<br />

zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />

Aktien.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />

ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />

Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />

an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />

gehandelt werden), die von einer internationalen<br />

Ratingagentur als „investment grade“ eingestuft sind.<br />

Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />

anderem kurzfristige Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen<br />

(wie Commercial Paper mit festem oder variablem<br />

Zinssatz), Schuldtitel von Banken oder anderen<br />

Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />

Einlagenzertifikate und Bankakzepte), von<br />

supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />

Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />

Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />

besicherte Wertpapiere gehören.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />

halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />

vorgeschrieben sind.<br />

Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />

Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />

Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />

abschließen, um das Währungsrisiko der<br />

zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />

Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />

den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />

Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />

Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />

absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />

Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />

gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />

Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />

erheblich beeinflusst werden.<br />

Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />

sich durch den Abschluss von<br />

Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />

Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />

Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />

Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />

Teilfonds wird am MSCI Emerging Markets Daily Total<br />

Return Net Index (der „Index“) gemessen.<br />

Der Index ist ein am Streubesitz orientierter<br />

Marktkapitalisierungsindex, der die Wertentwicklung der<br />

Aktienmärkte in den Schwellenländern der ganzen Welt<br />

messen soll. Der Anlageverwalter kann zu der Ansicht<br />

gelangen, dass es, wenn die Zusammensetzung des<br />

Portefeuilles des Teilfonds von der des Index abweicht,<br />

notwendig oder wünschenswert ist, das Währungsrisiko<br />

des Index nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />

Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />

gehaltener Vermögenswerte mittels<br />

| 134


Devisentermingeschäften und<br />

Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />

Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />

Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />

Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />

Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />

jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />

außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />

einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />

Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />

dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />

betreffende Engagement geworden ist. Die<br />

Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />

nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />

in Kenntnis gesetzt.<br />

Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />

wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />

mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />

der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />

Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />

werden.<br />

Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />

Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />

Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />

der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />

angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />

ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />

Änderung zurückgeben können.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />

in denen die Anlageverwalter der Meinung sind, dass<br />

ein höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />

investiert ist.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />

in denen die Anlageverwalter der Meinung sind, dass<br />

ein höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />

investiert ist.<br />

Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />

unter der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />

Prospekt aufgeführten Anlagebeschränkungen.<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />

des Teilfonds erreicht wird.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />

ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Anfrage<br />

zusätzliche Informationen zu den angewandten<br />

Verfahren zur Risikosteuerung zukommen lassen,<br />

einschließlich der Höhe der geltenden Grenzen und der<br />

jüngsten Entwicklungen bei der Risiko- und<br />

Ertragscharakteristik der Hauptanlagekategorien.<br />

Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFI zu<br />

Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />

ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />

entsprechend zu ändern.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />

Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />

Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />

PineBridge Global Emerging Markets Equity Fund<br />

Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />

des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />

wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />

Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />

heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />

börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />

im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />

Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />

Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

nachstehendem Abschnitt 4 aufgeführt und umfassen:<br />

Schwellenmarktrisiko, politisches und wirtschaftliches<br />

Risiko: Russland und Volatilitätsrisiko. Diese<br />

Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />

4. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />

folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />

Diese Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind<br />

Politisches und wirtschaftliches Risiko: Russland:<br />

Anlagen in Unternehmen, die in den unabhängigen<br />

Staaten gegründet wurden, die früher Teil der<br />

Sowjetunion waren, einschließlich der Russischen<br />

Föderation, oder hauptsächlich dort geschäftlich tätig<br />

sind, bergen besondere Risiken, einschließlich<br />

wirtschaftlicher und politischer Unruhen, und verfügen<br />

möglicherweise nicht über ein transparentes und<br />

verlässliches Rechtssystem zur Durchsetzung der<br />

Rechte von Gläubigern und Anteilinhabern des<br />

Teilfonds. Die Standards für die Unternehmensführung<br />

und -kontrolle und den Anlegerschutz entsprechen in<br />

Russland möglicherweise nicht den in stärker<br />

beaufsichtigten Ländern herrschenden Standards.<br />

Obwohl die Russische Föderation wieder positive<br />

Wachstumszahlen vorweisen kann, einen Haushalts-<br />

und Leistungsbilanzüberschuss erzielt und mit ihren<br />

Verpflichtungen gegenüber Anleihegläubigern nicht in<br />

Verzug ist, bestehen weiterhin Unsicherheiten<br />

bezüglich der strukturellen Reformen (z. B.<br />

Bankenbranche, Landreform, Eigentumsrecht), der<br />

großen Abhängigkeit der Wirtschaft vom Öl, der<br />

unvorteilhaften politischen Entwicklungen und der<br />

Regierungspolitik sowie anderer Fragen. Obwohl der<br />

Teilfonds in begrenztem Umfang in russischen Aktien<br />

anlegen kann, die an der MICEX und an der RTS-<br />

Wertpapierbörse gehandelt werden, wird das<br />

Engagement in Aktien, die in Russland gehandelt<br />

werden, voraussichtlich 20 % des Nettoinventarwerts<br />

des Teilfonds nicht übersteigen.<br />

Der Nachweis des Rechtsanspruchs auf Aktien an einer<br />

russischen Gesellschaft erfolgt durch Bucheintrag. Zur<br />

Eintragung einer Beteiligung an den Aktien der<br />

Gesellschaft muss eine natürliche Person zur<br />

Registerstelle der Gesellschaft reisen und dort ein<br />

Depot eröffnen. Die Person erhält einen Auszug aus<br />

dem Aktienregister, worin die Beteiligung angegeben<br />

ist, jedoch stellt das Register selbst das einzige<br />

Dokument dar, das als schlüssiger Eigentumsnachweis<br />

anerkannt ist. Die Registerstellen unterliegen keiner<br />

effektiven staatlichen Überwachung. Es besteht die<br />

Möglichkeit, dass der Teilfonds seine Eintragung durch<br />

Betrug, Fahrlässigkeit, Versehen oder ein Unglück, wie<br />

| 135


zum Beispiel einen Brand, verlieren könnte.<br />

Registerstellen sind nicht verpflichtet, sich gegen diese<br />

Fälle zu versichern und verfügen wahrscheinlich nicht<br />

über ausreichende Vermögenswerte zur Entschädigung<br />

des Teilfonds im Verlustfall.<br />

Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />

von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

oder Anlagen an bestimmten<br />

Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />

und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />

zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />

konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />

sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />

die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />

von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

und das derzeit geringe oder fehlende<br />

Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />

Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />

staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />

Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />

Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />

Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />

verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />

Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />

und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />

die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />

Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />

Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />

Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />

möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />

Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />

manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />

in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />

Registerstelle nachgewiesen. In solchen Fällen werden<br />

vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />

Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />

Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />

die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />

nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />

können einer erheblichen nachteiligen<br />

wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />

anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />

gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />

Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />

Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />

Ländern gehören können.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />

in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />

können sich positiv oder negativ von den<br />

Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

sind in der Regel stark vom<br />

internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />

bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />

Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />

Steuerung von Wechselkursen und andere<br />

protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />

mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />

ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />

in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />

Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />

Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />

nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />

Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />

Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />

werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />

geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />

geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />

Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />

Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />

Rücknahme von Anteilen nach einem<br />

PineBridge Global Emerging Markets Equity Fund<br />

Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />

Anlagen verzögern kann.<br />

Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />

können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />

sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />

„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />

geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />

Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

und des derzeit geringen oder fehlenden<br />

Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />

Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />

bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />

anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />

gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />

Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />

erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />

denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />

sein.<br />

5. Beantragung von Anteilen<br />

Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />

derzeit angeboten werden:<br />

Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse A1 in Euro<br />

Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A5 in Singapur-Dollar<br />

Anteile der Klasse C1 in Euro<br />

Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />

Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse Y5 in Singapur-Dollar<br />

Anteile der Klasse YJ in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />

Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse X1 in Euro<br />

Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A, Klasse Y und Klasse Y1 sind<br />

derzeit im Umlauf und können zum Nettoinventarwert<br />

pro Anteil der betreffenden Klasse gezeichnet werden.<br />

Anteile der Klasse A1, Klasse A2, Klasse A3 und<br />

Klasse A5 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu Euro<br />

12,50, STG 12,50, JPY 1.500 bzw. SGD 12,50<br />

angeboten.<br />

Anteile der Klasse C1, Klasse C2 und Klasse C3<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu Euro 12,50, STG 12,50 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

| 136


Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />

30. Juni 2011um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse Y2, Klasse Y3 und Klasse Y5<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu STG 100, JPY 1.500 bzw. SGD<br />

100 angeboten.<br />

Anteile der Klasse YJ werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

JPY 1.500 angeboten<br />

Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />

X3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klasse YJ werden nur<br />

von Anlegern angenommen, die japanische<br />

Investmenttrusts in Form von Dachfonds sind, die nach<br />

dem japanischen Gesetz über Investmenttrusts und<br />

Investmentgesellschaften gegründet wurden und die<br />

von dem Anlageverwalter oder anderen<br />

Investmenttrustgesellschaften, die nach dem<br />

japanischen Finanzinstrumente- und Börsengesetz<br />

registriert sind, verwaltet werden.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />

X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />

gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />

dem Manager oder seinem Beauftragten<br />

abgeschlossen haben.<br />

Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />

sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />

Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />

seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />

Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />

Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />

der betreffenden Klasse auszugeben.<br />

6. Anforderungen bezüglich<br />

Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />

Mindestfolgezeichnung und<br />

Mindestrücknahme<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />

Mindestbestände:<br />

Anteile der Klasse A USD 1.000<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse A5 SGD 1.000<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />

PineBridge Global Emerging Markets Equity Fund<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse H USD 1.000<br />

Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />

Anteile der Klasse Y5 SGD 1.000.000Anteile<br />

Anteile der Klasse YJ JPY 125.000.000<br />

Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />

Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />

Mindestrücknahmen:<br />

Anteile der Klasse A USD 250<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse A2 STG 250<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse A5 SGD 250<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse C2 STG 250<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse H USD 250<br />

Anteile der Klasse YJ JPY 12.500.000<br />

Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />

Y3, Klasse Y5, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D,<br />

Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt<br />

keine Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />

7. Handelstag<br />

Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />

8. Management- und Fondsgebühren<br />

Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />

an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />

nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />

Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />

nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />

Anteile der Klasse A 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A1 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A2 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A3 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A5 1,30 %<br />

Anteile der Klasse C1 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />

| 137


Anteile der Klasse H 4,00 %<br />

Anteile der Klasse Y 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y1 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y2 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y3 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y5 1,00 %<br />

Anteile der Klasse YJ 0,70 %<br />

Anteile der Klasse YD 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y1D 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y3D 1,00 %<br />

Anteile der Klasse X 0 %<br />

Anteile der Klasse X1 0 %<br />

Anteile der Klasse X2 0 %<br />

Anteile der Klasse X3 0 %<br />

Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />

Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und<br />

unterliegen einer höheren Managementgebühr als<br />

andere Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die<br />

für lateinamerikanische Länder gelten.<br />

Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2, Klasse<br />

A3 und Klasse A5 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />

der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />

eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />

nachträglich fällig.<br />

Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />

dem Ermessen des Managers eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />

zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />

aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />

Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />

Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />

angegeben.<br />

9. Ausschüttungen<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />

und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />

Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />

jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />

Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />

in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />

des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />

PineBridge Global Emerging Markets Equity Fund<br />

den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />

(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />

Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />

kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />

festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />

festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />

Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

10. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />

11. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments LLC, geändert durch<br />

eine Ergänzungsvereinbarung vom 13.<br />

Dezember 2005 sowie durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />

April 2010, nach dem letztere zum<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

29. März 2011<br />

| 138


NACHTRAG 14<br />

PineBridge Global Focus Value Equity Fund<br />

Nachtrag 14 zum Prospekt vom 29. März 2011<br />

für PineBridge Global Funds<br />

Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />

den PineBridge Global Focus Value Equity Fund (der<br />

„Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />

Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />

Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />

der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />

zugelassen wurde.<br />

Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />

29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />

dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />

Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />

allgemeinen Beschreibung:<br />

- des Fonds und seines Managements und seiner<br />

Verwaltung,<br />

- seiner Anlagebeschränkungen und<br />

Kreditaufnahmebefugnisse,<br />

- seiner allgemeinen Management- und<br />

Fondsgebühren,<br />

- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />

Anteilinhaber,<br />

- seiner Risikofaktoren, und<br />

- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />

gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />

Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />

Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />

Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />

Verantwortung für die im Prospekt enthaltenen<br />

Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />

Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />

Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />

gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />

Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />

dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />

Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />

Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />

Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />

wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />

darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />

Anleger geeignet.<br />

1. Anlageverwalter<br />

Der Manager hat die PineBridge Investments LLC, c/o<br />

CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400,<br />

Wilmington, DE 19808, USA (registrierte Anschrift) und<br />

399 Park Avenue, 4th Floor, New York, NY 10022, USA<br />

(Geschäftsanschrift) zum Anlageverwalter des Teilfonds<br />

bestellt. Der Anlageverwalter trägt die Verantwortung<br />

für die Verwaltung des Vermögens des Teilfonds im<br />

Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />

Der Anlageverwalter, ein in den USA ansässiger und<br />

den Vorschriften der Securities and Exchange<br />

Commission unterliegender Investmentmanager, ist<br />

eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Bridge<br />

Partners. Zum 31. Dezember 2010 hatte der<br />

Anlageverwalter Vermögenswerte in Höhe von USD 44<br />

PineBridge Global Focus Value Equity Fund<br />

Mrd. unter Verwaltung.<br />

Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />

der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />

bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />

Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />

an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />

Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />

tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />

Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />

Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />

Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />

Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />

festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />

Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />

eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

2. Anlageziel<br />

Das Anlageziel des Teilfonds ist es, langfristigen<br />

Kapitalzuwachs hauptsächlich durch Anlage in globalen<br />

Aktienwerten von Emittenten zu erzielen, deren<br />

Kapitalisierung am Aktienmarkt zum Zeitpunkt des<br />

Erwerbs USD 1 Mrd. übersteigt. Mindestens zwei Drittel<br />

der Anlagen des Teilfonds werden in solchen<br />

Beteiligungspapieren vorgenommen.<br />

3. Anlagepolitik<br />

Für den Teilfonds gelten keine besonderen<br />

Anforderungen hinsichtlich der geografischen<br />

Diversifizierung. Er wird weltweit anlegen. Zu den<br />

Ländern, in denen der Teilfonds anlegen kann, zählen<br />

unter anderem die Vereinigten Staaten und die Länder<br />

Westeuropas, Nord- und Südamerikas, Afrikas und<br />

Asiens sowie Australien.<br />

Der Ansatz der Anlageverwalter bei der Auswahl der<br />

Anlagen für den Teilfonds ist auf individuelle<br />

Aktienauswahl ausgerichtet und ist wertorientiert, wie<br />

nachfolgend beschrieben.<br />

Höchstens 20 % des Gesamtwerts des Vermögens des<br />

Teilfonds zum Zeitpunkt des Erwerbs dürfen in<br />

Wertpapieren von Unternehmen angelegt werden, die<br />

in Schwellenländern auf der ganzen Welt ansässig sind.<br />

Der Ansatz der Anlageverwalter bei der Auswahl der<br />

Anlagen für den Teilfonds ist auf individuelle<br />

Aktienauswahl ausgerichtet und ist wertorientiert. Die<br />

Anlageverwalter haben sich verpflichtet, den<br />

Wertanlageansatz nach Graham und Dodd zu<br />

verfolgen, der in dem Klassiker „Security Analysis“<br />

vorgestellt wurde. Nach dieser Philosophie betrachtet<br />

der Anlageverwalter Aktien als kleine Teile von<br />

Unternehmen, die zum Verkauf stehen. Der<br />

Anlageverwalter versucht, eine diversifizierte Gruppe<br />

dieser Unternehmen als Aktien zu kaufen, deren<br />

aktueller Kurs nach seiner Ansicht deutlich unter ihrem<br />

Substanzwert liegt und bei denen er der Ansicht ist,<br />

dass sie nicht nur eine mögliche Sicherheitsmarge<br />

gegen Kursverluste, sondern darüber hinaus attraktive<br />

Gewinnmöglichkeiten über den Geschäftszyklus bieten.<br />

Bei der Analyse des tatsächlichen langfristigen Wertes<br />

eines Unternehmens konzentrieren sich die<br />

Anlageverwalter auf dessen fundamentale Merkmale,<br />

wozu unter anderem der Buchwert, der Cashflow, die<br />

Ertrags- und Kapitalstruktur sowie die bisherige<br />

Leistung des Managements und branchenweite<br />

Themen zählen. Wurde der Substanzwert eines<br />

Unternehmens geschätzt, dann wird er mit dem<br />

| 139


aktuellen Kurs der Aktie verglichen. Liegt der Kurs<br />

deutlich unter dem Substanzwert, kann die Aktie<br />

gekauft werden.<br />

Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass der Abstand<br />

zwischen dem aktuellen Kurs und dem Substanzwert<br />

der Aktien eines Unternehmens eine Sicherheitsmarge<br />

gegen Kursrückgänge bieten dürfte. Der<br />

Anlageverwalter ist außerdem der Ansicht, dass die<br />

Märkte über einen Geschäftszyklus von drei bis fünf<br />

Jahren allmählich den Wert des Unternehmens<br />

erkennen und seinen Kurs auf seinen Substanzwert<br />

hinauftreiben sollten. Wenngleich der Teilfonds nicht<br />

zum Zwecke kurzfristiger Käufe und Verkäufe in Aktien<br />

anlegen wird, können solche Wertpapiere von Zeit zu<br />

Zeit ungeachtet der Dauer, während derer diese<br />

Papiere gehalten worden sind, verkauft werden.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />

Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />

wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />

Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />

ausgestattet sind, anlegen.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />

Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem unter<br />

anderem LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil<br />

des Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />

und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />

Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />

Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />

werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />

mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />

notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />

darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />

Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />

Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />

Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />

zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />

Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />

Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />

zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />

zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />

Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />

Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />

Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />

Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />

gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />

Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />

Barausgleich erfüllt werden.<br />

Der Teilfonds kann in American, International und<br />

Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs)<br />

anlegen, die an einer anerkannten Börse gemäß<br />

Anhang I zum Prospekt notiert werden. Solche Anlagen<br />

müssen mit dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />

Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />

Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />

gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />

(REITS) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />

Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />

diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />

2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITS im Sekundärmarkt<br />

zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />

Aktien.<br />

PineBridge Global Focus Value Equity Fund<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ergänzend Barmittel und / oder<br />

andere flüssige Vermögenswerte halten und kann in<br />

Geldmarktinstrumenten (wie in den Bekanntmachungen<br />

der Zentralbank definiert und die an einem geregelten<br />

Markt gehandelt werden, aber nicht gehandelt zu<br />

werden brauchen) anlegen, die von einer<br />

internationalen Ratingagentur als „investment grade“<br />

eingestuft sind. Zu diesen Geldmarktinstrumenten<br />

können unter anderem kurzfristige Verpflichtungen<br />

nicht-staatlicher Emittenten (wie beispielsweise fest-<br />

oder variabel verzinsliches Commercial Paper),<br />

Verpflichtungen von Banken oder anderen Einlagen<br />

annehmenden Instituten (wie beispielsweise<br />

Einlagenzertifikate und Bankakzepte), und Wertpapiere<br />

gehören, die von supranationalen Organisationen oder<br />

von den Regierungen selbstständiger Staaten, deren<br />

Behörden, Institutionen und Gebietskörperschaften<br />

ausgegeben oder anderweitig abgesichert sind.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten, wie<br />

in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />

vorgeschrieben, halten.<br />

Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />

Teilfonds wird am MSCI World Value Index (der<br />

„Index“) gemessen. Der Index ist ein am Streubesitz<br />

orientierter Marktkapitalisierungsindex, der die<br />

Wertentwicklung von als Wert-Titeln geltenden<br />

Wertpapieren in entwickelten Ländern messen soll. Der<br />

Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen, dass<br />

es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles des<br />

Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig oder<br />

wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />

nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />

Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />

gehaltener Vermögenswerte mittels<br />

Devisentermingeschäften und<br />

Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />

Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />

Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />

Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />

Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />

jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />

außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />

einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />

Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />

dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />

betreffende Engagement geworden ist. Die<br />

Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />

nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />

in Kenntnis gesetzt.<br />

Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />

Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />

Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />

abschließen, um das Währungsrisiko der<br />

zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />

Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />

den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />

Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />

Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />

absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />

Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />

gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />

Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />

erheblich beeinflusst werden.<br />

| 140


Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />

sich durch den Abschluss von<br />

Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />

Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />

Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />

Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />

wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />

mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />

der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />

Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />

werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />

Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />

Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />

der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />

angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />

ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />

Änderung zurückgeben können.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />

in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />

höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />

investiert ist.<br />

Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />

mit der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />

Prospekt angegebenen Anlagebeschränkungen.<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />

des Teilfonds erreicht wird.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />

ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />

ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />

Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />

angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger<br />

jüngster Entwicklungen bei den Risiko- und<br />

Renditemerkmalen der Hauptanlagekategorien.<br />

Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFIs zu<br />

Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />

ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />

entsprechend zu ändern.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />

Teilfonds gemäß den Vorschriften der Zentralbank<br />

anlegen darf, enthält der Anhang I zum Prospekt, der<br />

zusammen mit und unter Berücksichtigung des<br />

Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds, wie<br />

vorstehend dargelegt, gelesen werden sollte. Die<br />

Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />

heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nichtbörsennotierten<br />

Wertpapieren ist die Anlage auf die im<br />

Anhang I zum Prospekt aufgeführten Wertpapierbörsen<br />

und Märkte beschränkt.<br />

Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

nachstehendem Abschnitt 5 aufgeführt und umfassen:<br />

PineBridge Global Focus Value Equity Fund<br />

Schwellenmarktrisiko und Volatilitätsrisiko. Diese<br />

Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />

4. Anlagebeschränkungen<br />

Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />

entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />

Hauptteil des Prospekts.<br />

Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />

Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />

Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />

es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />

Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />

ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />

Anlagebeschränkungen:<br />

Der Teilfonds darf keine ungedeckten<br />

Verkäufe von Derivaten vornehmen.<br />

Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen<br />

des Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />

übersteigen; der Gesamtwert der offenen<br />

Short-Positionen in Derivaten darf den<br />

Gesamtmarktwert der entsprechenden<br />

Wertpapiere, die von dem Teilfonds gehalten<br />

werden müssen, nicht übersteigen.<br />

Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />

seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />

möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />

Finanzaufsichtskommission (Financial<br />

Supervisory Commission) einholen.<br />

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />

Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />

gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />

Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />

Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />

Zentralbank entspricht.<br />

5. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />

folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />

Diese Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />

Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />

von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

oder Anlagen an bestimmten<br />

Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />

und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />

zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />

konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />

sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />

die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />

von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

und das derzeit geringe oder fehlende<br />

Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />

Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />

staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />

Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />

Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />

Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />

verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />

| 141


Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />

und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />

die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />

Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />

Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />

Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />

möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />

Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />

manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />

in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />

Registerstelle nachgewiesen; In solchen Fällen werden<br />

vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />

Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />

Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />

die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />

nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />

können einer erheblichen nachteiligen<br />

wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />

anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />

gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />

Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />

Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />

Ländern gehören können.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />

in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />

können sich positiv oder negativ von den<br />

Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

sind in der Regel stark vom<br />

internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />

bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />

Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />

Steuerung von Wechselkursen und andere<br />

protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />

mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />

ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />

in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />

Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />

Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />

nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />

Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />

Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />

werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />

geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />

geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />

Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />

Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />

Rücknahme von Anteilen nach einem<br />

Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />

Anlagen verzögern kann.<br />

Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />

können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />

sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />

„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />

geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />

Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

und des derzeit geringen oder fehlenden<br />

Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />

Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />

bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />

anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />

gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />

Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />

erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />

denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />

sein.<br />

PineBridge Global Focus Value Equity Fund<br />

6. Beantragung von Anteilen<br />

Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />

derzeit angeboten werden:<br />

Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse A1 in Euro<br />

Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse C1 in Euro<br />

Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />

Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />

Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse X1 in Euro<br />

Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse L in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse A, Klasse L und Klasse Y sind<br />

derzeit im Umlauf und können zum Nettoinventarwert<br />

gezeichnet werden.<br />

Anteile der Klasse A1, Klasse A2 und Klasse A3<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu Euro 12,50, STG 12,50 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />

C3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />

30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse Y, Klasse Y2 und Klasse Y3 werden<br />

Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />

begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu EUR 100, STG 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />

X3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

| 142


Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />

X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />

gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />

dem Manager oder seinem Beauftragten<br />

abgeschlossen haben.<br />

Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />

sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />

Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />

seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />

Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />

Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />

der betreffenden Klasse auszugeben.<br />

7. Anforderungen bezüglich<br />

Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />

Mindestfolgezeichnung und<br />

Mindestrücknahme<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />

Mindestbestände:<br />

Anteile der Klasse A USD 1.000<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse C USD 1.000<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse H USD 1.000<br />

Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />

Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />

Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />

Für Anteile der Klasse L gilt keine<br />

Mindesterstzeichnung und kein Mindestbestand.<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />

Mindestrücknahmen:<br />

Anteile der Klasse A USD 250<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse A2 STG 250<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse C USD 250<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse C2 STG 250<br />

PineBridge Global Focus Value Equity Fund<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse H USD 250<br />

Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />

Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />

Klasse X1, Klasse X2, Klasse X3 und Klasse L gilt<br />

keine Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />

8. Management- und Fondsgebühren<br />

Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />

an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />

nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />

Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />

nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />

Anteile der Klasse A 1,30%<br />

Anteile der Klasse A1 1,30%<br />

Anteile der Klasse A2 1,30%<br />

Anteile der Klasse A3 1,30%<br />

Anteile der Klasse C 2,25%<br />

Anteile der Klasse C1 2,25%<br />

Anteile der Klasse C2 2,25%<br />

Anteile der Klasse C3 2,25%<br />

Anteile der Klasse H 4,00%<br />

Anteile der Klasse Y 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y1 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y2 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y3 1,00%<br />

Anteile der Klasse YD 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y1D 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y3D 1,00%<br />

Anteile der Klasse X 0%<br />

Anteile der Klasse X1 0%<br />

Anteile der Klasse X2 0%<br />

Anteile der Klasse X3 0%<br />

Anteile der Klasse L 1, 25%<br />

Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />

Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />

einer höheren Managementgebühr als andere<br />

Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />

lateinamerikanische Länder gelten.<br />

Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2 und<br />

Klasse A3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />

der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />

eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />

nachträglich fällig.<br />

Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />

dem Ermessen des Managers eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />

| 143


Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />

zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />

aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />

Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />

Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />

angegeben.<br />

9. Ausschüttungen<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />

und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />

Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />

jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />

Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />

in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />

des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />

den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />

(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />

Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />

kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />

festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />

festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />

Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

10. Handelstag<br />

Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />

11. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />

12. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments LLC, geändert durch<br />

einen Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag<br />

vom 7. April 2010, nach dem Letzterezum<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

29. März 2011<br />

PineBridge Global Focus Value Equity Fund<br />

| 144


SUPPLEMENT 15<br />

PineBridge Global Focus Equity Fund<br />

Supplement 15 to the Prospectus dated 29 March,<br />

2011 for PineBridge Global Funds<br />

This Supplement contains specific information in relation to<br />

PineBridge Global Focus Equity Fund (the "Sub-Fund"), a<br />

sub-fund of PineBridge Global Funds (the "Fund") an<br />

open-ended umbrella unit trust authorised by the Central<br />

Bank pursuant to the Regulations.<br />

This Supplement forms part of and should be read in<br />

conjunction with the Prospectus for the Fund dated 29<br />

March, 2011 and any Supplements thereto, which contains<br />

the general description of:<br />

- the Fund and its management and administration;<br />

- its investment restrictions and borrowing powers;<br />

- its general management and Fund charges;<br />

- the taxation of the Fund and of its Unitholders;<br />

- its risk factors; and<br />

- names of all other sub-funds of the Fund<br />

which is available from the Manager at 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Ireland.<br />

PineBridge Investments Ireland Limited is the Manager of<br />

the Fund. The Directors of the Manager are set out in the<br />

main body of the Prospectus.<br />

The Directors of the Manager accept responsibility for the<br />

information contained in the Prospectus and this Supplement.<br />

To the best of the knowledge and belief of the Directors<br />

(who have taken all reasonable care to ensure that<br />

such is the case) such information is in accordance with<br />

the facts and does not omit anything likely to affect the<br />

import of such information. The Directors accept responsibility<br />

accordingly.<br />

The audited financial information for the Fund will be sent<br />

on request to any Unitholder.<br />

An investment in the Sub-Fund should not constitute a<br />

substantial proportion of an investment portfolio and<br />

may not be appropriate for all investors.<br />

1. The Investment Manager<br />

The Manager has appointed PineBridge Investments LLC,<br />

c/o CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400, Wilmington,<br />

DE 19808, USA (registered address) and 399 Park<br />

Avenue, 4 th Floor, New York, NY 10022, USA (business<br />

address), to act as investment manager to the Sub-Fund.<br />

The Investment Manager has the responsibility for the<br />

investment management, on a discretionary basis, of the<br />

assets of the Sub-Fund.<br />

The Investment Manager is a US based investment manager<br />

regulated by the Securities and Exchange Commission<br />

and is a wholly owned subsidiary of Bridge Partners.<br />

As at 31 December, 2010 the Investment Manager had<br />

USD 44 billion assets under management.<br />

The Investment Manager is also a member company of<br />

PineBridge Global Focus Equity Fund<br />

PineBridge Investments. PineBridge Investments provides<br />

investment advice and markets asset management products<br />

and services to its clients around the world. It operates<br />

as a multi-strategy investment manager in 32 countries<br />

and jurisdictions, with USD 82.1 billion in assets under<br />

management as of 31 December, 2010. PineBridge<br />

Investments is a leading asset manager with long-term<br />

track records across listed equity, fixed income and alternative<br />

investments strategies, and a rich heritage managing<br />

assets for one of the world’s largest insurance and<br />

financial services companies.<br />

2. Investment Objective<br />

The Sub-Fund seeks to achieve growth at a reasonable<br />

price (meaning securities that have a growth potential and<br />

are reasonably priced as determined by conventional<br />

measures, such as priced earnings or by comparison to<br />

other securities in the same market and the same industry)<br />

by making equity and equity-related investments in global<br />

markets with a focus on superior and sustainable earnings<br />

performance.<br />

3. Investment Policy<br />

The Sub-Fund's investments will be allocated across<br />

global markets.<br />

The Sub-Fund may invest in locally listed Russian shares,<br />

although no more than 20% of Net Asset Value will be<br />

invested in locally listed Russian shares at any one time<br />

and investment will only be made in equity securities that<br />

are listed / traded on level 1 or level 2 of the RTS stock<br />

exchange and MICEX. Such an investment will not form<br />

the principal focus of the Sub-Fund.<br />

The Investment Manager believes that the performance of<br />

equities over longer periods of time is driven by the progression<br />

of earnings. The Sub-Fund will strive to add value<br />

by identifying stocks with superior sustainable earnings<br />

performance. The stock selection will also be influenced by<br />

valuation levels, but only to the extent that factors have<br />

been identified which are expected to drive valuation potential<br />

to be realised in terms of earnings progression.<br />

On a regional basis, the investment universe is categorised<br />

according to growth potential. This classification<br />

process incorporates the background of each company's<br />

historical growth patterns, resulting in an informed assessment<br />

of future prospects.<br />

Companies in the investment universe will be classified as<br />

follows:<br />

1. Exceptional growth prospects (normally, relatively<br />

new companies or companies going through radical transformation).<br />

2. High and stable growth.<br />

3. High but cyclical growth.<br />

4. Low or no growth, which are sub-divided into (a)<br />

stable, (b) cyclical and (c) turn-around situation.<br />

Distinct quantitative and qualitative criteria are set forth for<br />

buy and sell decisions.<br />

| 145


The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />

Bank, invest in equity and equity-related securities<br />

including but not limited to common stock, preferred stock<br />

and securities which are convertible into or exchangeable<br />

for such equity securities, or which carry warrants to purchase<br />

such equity securities.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />

Bank, purchase and sell equity index and equityrelated<br />

instruments including but not limited to LEPOs,<br />

OPALS, PERLES (as outlined in the main body of the<br />

Prospectus), participatory receipts / participatory certificates<br />

and share index notes, each of which may assist in<br />

achieving the investment objective of the Sub-Fund.<br />

Where utilised, LEPOs, OPALS and PERLES will be listed<br />

or traded on one or more of the stock exchanges or recognised<br />

markets on which the Sub-Fund is permitted to invest,<br />

as set out in Appendix I to the Prospectus. These<br />

instruments shall in each case comprise transferable securities<br />

of the issuer, notwithstanding that their value is linked<br />

to an underlying equity or equity index. In practice, the<br />

Sub-Fund will purchase such instruments from an issuer<br />

and the instrument will track the underlying equity or equity<br />

index. It should be noted that the Sub-Fund's exposure in<br />

relation to these instruments will be to the issuer of the<br />

instruments. However, the Sub-Fund will also have an<br />

economic exposure to the underlying securities themselves.<br />

Any LEPOs purchased or sold by the Sub-Fund will<br />

be exercisable at any time over the duration of its life and<br />

may be settled on a cash basis.<br />

The Sub-Fund may invest in American, International, and<br />

Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) which<br />

are listed on a Recognised Exchange as set out in Appendix<br />

I to the Prospectus. Such investments must be in accordance<br />

with the investment objective, investment policy<br />

and investment restrictions of the Sub-Fund.<br />

The Sub-Fund may invest up to 10% of its Net Asset Value<br />

in regulated collective investment schemes, including real<br />

estate investment trusts (REITs), where the investment<br />

policies of these schemes are consistent with that of the<br />

Sub-Fund and such schemes meet the criteria set out in<br />

Guidance Note 2/03. The ability to trade REITs in the<br />

secondary market can be more limited than other stocks.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />

Bank, hold cash and / or ancillary liquid assets and<br />

may invest in money market instruments (as defined in the<br />

Central Bank's Notices and which may or may not be dealt<br />

on a regulated market), which are rated investment grade<br />

by an international rating agency. Such money market<br />

instruments may include but are not limited to nongovernment<br />

short term obligations (such as fixed or floating<br />

rate commercial paper), obligations of banks or other<br />

depository institutions (such as certificates of deposit and<br />

bankers acceptances), securities issued or otherwise<br />

backed by supranational organisations or by sovereign<br />

governments, their agencies, their instrumentalities and<br />

political sub divisions.<br />

Investments will be selected on a total return basis, considering<br />

both the potential capital appreciation and yield of<br />

each issue, although capital appreciation considerations<br />

will dominate.<br />

PineBridge Global Focus Equity Fund<br />

The performance of the Sub-Fund’s portfolio of investments<br />

will be measured against MSCI World Index (the<br />

"Index"). The Index is a free float-adjusted market capitalisation<br />

weighted index that is designed to measure the<br />

equity market performance of developed markets. The<br />

Investment Manager may consider that, where the Sub-<br />

Fund's portfolio make up is different to that of the referenced<br />

Index, it is necessary or desirable to replicate the<br />

currency exposure of the Index and therefore the Investment<br />

Manager is entitled to alter the currency exposure<br />

characteristics of certain of the assets held within the Sub-<br />

Fund through the use of forward and futures currency<br />

contracts so that, whilst its own determination of portfolio<br />

make up may be reflected in the actual portfolio make up,<br />

the currency exposure can reflect that of the Index.<br />

The Investment Manager is, however, entitled at any time<br />

to change the Index where, for reasons outside the Investment<br />

Manager's control, the Index has been replaced<br />

by another index or where another index may reasonably<br />

be considered by the Investment Manager to have become<br />

the industry standard for the relevant exposure. Unitholders<br />

will be advised of any change in the Index in the next<br />

annual or half-yearly report of the Sub-Fund.<br />

The Sub-Fund may also engage in forward foreign exchange<br />

contracts for hedging purposes, to alter the currency<br />

exposure of the underlying assets, in accordance<br />

with the limits set out by the Central Bank. The Sub-Fund<br />

may also hedge currency exchange risk by entering into<br />

forward, futures and currency swap contracts and purchasing<br />

and selling put or call options on foreign currency and<br />

on foreign currency futures contracts within the limits set<br />

out by the Central Bank. Because currency positions held<br />

by the Sub-Fund may not correspond with the asset position<br />

held, the performance may be strongly influenced by<br />

movements in the FX rates.<br />

It is expected that any leverage that arises as a result of<br />

engaging in forward foreign exchange contracts, forward,<br />

futures and swap currency contracts, call options on foreign<br />

currency or foreign currency futures contracts for<br />

hedging purposes will be minimal.<br />

Any changes to the investment objective of the Sub-Fund<br />

and any material changes to the investment policy may not<br />

be made without the prior written approval on the basis of<br />

a majority of votes cast at a general meeting of Unitholders<br />

of the Sub-Fund. Any such changes may not be made<br />

without the approval of the Central Bank. In the event of a<br />

change in investment objective and / or a change to the<br />

investment policy, a reasonable notification period will be<br />

provided by the Manager to enable Unitholders to redeem<br />

their Units prior to implementation of such change.<br />

The Sub-Fund will be managed so as to be fully invested,<br />

other than during periods where the Investment Manager<br />

believes that a larger cash position is warranted.<br />

The Sub-Fund’s investments are subject to the investment<br />

restrictions as set out in the section of the Prospectus<br />

headed "Investment Restrictions".<br />

No assurance can be given that the Sub-Fund's invest-<br />

| 146


ment objective will be achieved.<br />

The Manager will employ a risk management process<br />

which will enable it to accurately measure, monitor and<br />

manage the risks attached to financial derivative positions<br />

and details of this process have been provided to the Central<br />

Bank. The Manager will not utilise FDI which have not<br />

been included in the risk management process until such<br />

time as a revised risk management process has been filed<br />

with the Central Bank.<br />

The Manager will, on request, provide supplementary<br />

information to Unitholders relating to the risk management<br />

methods employed, including the quantitative limits that<br />

are applied and any recent developments in the risk and<br />

yield characteristics of the main categories of investments.<br />

It is not the current intention of the Sub-Fund to use FDI for<br />

investment purposes. Should this intention change the<br />

Prospectus and this Supplement shall be amended accordingly.<br />

A list of the stock exchanges and markets in which the<br />

Sub-Fund is permitted to invest, in accordance with the<br />

requirements of the Central Bank, is contained in Appendix<br />

I to the Prospectus and should be read in conjunction with,<br />

and subject to, the Sub-Fund's investment objective and<br />

investment policy, as detailed above. The Central Bank<br />

does not issue a list of approved markets. With the exception<br />

of permitted investments in unlisted securities, investment<br />

will be restricted to those stock exchanges and markets<br />

listed in Appendix I to the Prospectus.<br />

The risk factors specific to the Sub-Fund are set out in<br />

section 5 below and include Emerging Markets Risk, Political<br />

& Economic Risk: Russia and Volatility Risk. These risk<br />

factors may not be a complete list of all risk factors associated<br />

with an investment in the Sub-Fund.<br />

4. Investment Restrictions<br />

The investment restrictions applying to the Sub-Fund, in<br />

accordance with the Regulations and the Central Bank<br />

Notices, are set out in the main body of the Prospectus.<br />

It is not the current intention of the Sub-Fund to invest in<br />

derivatives. If the Sub-Fund’s investment policy is subsequently<br />

amended to permit the use of derivatives for investment<br />

purposes during such period as the Sub-Fund is<br />

registered in Taiwan, the following investment restrictions<br />

shall also apply:<br />

The Sub-Fund shall not carry out uncovered sales<br />

of derivatives.<br />

The total value of the Sub-Fund’s open long positions<br />

in derivatives may not exceed 40 percent of<br />

the net asset value of the Sub-Fund; the total<br />

value of the Sub-Fund’s open short positions in<br />

derivatives may not exceed the total market value<br />

of the corresponding securities required to be<br />

held by the Sub-Fund;<br />

If the Sub-Fund intends to hold a higher percentage<br />

of its Net Asset Value in derivatives, approval<br />

must be obtained in advance from the Financial<br />

Supervisory Commission.<br />

PineBridge Global Focus Equity Fund<br />

For the avoidance of doubt, at all times the Sub-Fund shall<br />

be managed so as to ensure that the contract value of total<br />

investments in derivatives by the Sub-Fund will be in accordance<br />

with the Regulations and the Central Bank Notices.<br />

5. Additional Risk Factors<br />

The general risk factors set out in the "Risk Factors" section<br />

of the Prospectus apply to the Sub-Fund. In addition,<br />

the following risk factors apply to the Sub-Fund. These risk<br />

factors may not be a complete list of all risk factors associated<br />

with an investment in the Sub-Fund.<br />

Emerging Markets Risk: Investment in the securities of<br />

companies in 'emerging' or 'developing' countries, or investment<br />

in certain securities markets in 'emerging' or<br />

'developing' markets may involve a high degree of risk and<br />

may be considered speculative. Risks include (i) greater<br />

risk of expropriation, confiscatory taxation, nationalization,<br />

and social, political and economic instability; (ii) the small<br />

current size of the markets for securities of 'emerging' or<br />

'developing' market issuers and the currently low or nonexistent<br />

volume of trading, resulting in lack of liquidity and<br />

in price volatility; (iii) certain national policies which may<br />

restrict the Sub-Fund's investment opportunities including<br />

restrictions on investing in issuers or industries deemed<br />

sensitive to relevant national interests; (iv) the absence of<br />

developed legal structures governing private or foreign<br />

investment and private property; (v) the legal infrastructure<br />

and accounting, auditing and reporting standards in<br />

'emerging' or 'developing' markets may not provide the<br />

same degree of shareholder protection or information to<br />

investors as would generally apply internationally; (vi)<br />

potentially a greater risk regarding the ownership and<br />

custody of securities i.e. in certain countries, ownership is<br />

evidenced by entries in the books of a company or its<br />

registrar. In such instances, no certificates representing<br />

ownership of companies will be held by the Trustee or any<br />

of its local correspondents or in an effective central depository<br />

system; and (vii) 'emerging' or 'developing' markets<br />

may experience significant adverse economic developments,<br />

including substantial depreciation in currency exchange<br />

rates or unstable currency fluctuations, increased<br />

interest rates, or reduced economic growth rates than<br />

investments in securities of issuers based in developed<br />

countries.<br />

The economies of 'emerging' or 'developing’ markets in<br />

which the Sub-Fund may invest may differ favourably or<br />

unfavourably from the economies of industrialised countries.<br />

The economies of 'emerging' or 'developing' countries<br />

are generally heavily dependent on international trade<br />

and have been and may continue to be adversely affected<br />

by trade barriers, exchange controls, managed adjustments<br />

in relative currency values and other protectionist<br />

measures imposed or negotiated by the countries with<br />

which they trade. Investments in 'emerging' or 'developing'<br />

markets entail risks which include the possibility of political<br />

or social instability, adverse changes in investment or<br />

exchange control regulations, expropriation and withholding<br />

of dividends at source. In addition, such securities may<br />

trade with less frequency and volume than securities of<br />

companies and governments of developed, stable nations<br />

| 147


and there is also a possibility that redemption of Units<br />

following a redemption request may be delayed due to the<br />

illiquid nature of such investments.<br />

Political and Economic Risk: Russia: Investments in<br />

companies organised in or who principally do business in<br />

the independent states that were once part of the Soviet<br />

Union, including the Russian Federation pose special<br />

risks, including economic and political unrest and may lack<br />

a transparent and reliable legal system for enforcing the<br />

rights of creditors and Unitholders of the Sub-Fund. The<br />

standard of corporate governance and investor protection<br />

in Russia may not be equivalent to those provided in more<br />

regulated jurisdictions. While the Russian Federation has<br />

returned to positive growth, is generating fiscal and current<br />

account surpluses, and is current on its obligations to<br />

bondholders, uncertainty remains with regard to structural<br />

reforms (e.g. banking sector, land reform, property rights),<br />

the economy's heavy reliance on oil, unfavourable political<br />

developments and / or government policies, and other<br />

economic issues. Whilst the Sub-Fund may invest to a<br />

limited extent in Russian equities traded on the MICEX and<br />

RTS Stock Exchange, the exposure to Russian traded<br />

equities is not expected to be greater than 20% of the Net<br />

Asset Value of the Sub-Fund.<br />

Evidence of legal title to shares in a Russian company is<br />

maintained in book entry form. In order to register an interest<br />

of the company’s shares an individual must travel to<br />

the company’s registrar and open an account with the<br />

registrar. The individual will be provided with an extract of<br />

the share register detailing his interests but the only document<br />

recognised as conclusive evidence of title is the<br />

register itself. Registrars are not subject to effective government<br />

supervision. There is a possibility that the Sub-<br />

Fund could lose its registration through fraud, negligence,<br />

oversight or catastrophe such as a fire. Registrars are not<br />

required to maintain insurance against these occurrences<br />

and are unlikely to have sufficient assets to compensate<br />

the Sub-Fund in the event of loss.<br />

Volatility Risk: All markets are subject to volatility based<br />

on prevailing economic conditions. Securities in 'emerging'<br />

or 'developing' markets may involve a higher degree of risk<br />

due to the small current size of the markets for securities<br />

of 'emerging' or 'developing' market issuers and the currently<br />

low or non-existent volume of trading, which could<br />

result in price volatility. Certain economic and political<br />

events in 'emerging' or 'developing' economies, including<br />

changes in foreign exchange policies and current account<br />

positions, could also cause greater volatility in exchange<br />

rates. As stated previously, some of the markets or exchanges<br />

on which a Sub-Fund may invest may prove to be<br />

highly volatile from time to time.<br />

6. Application for Units<br />

The following classes of Unit are currently, or may be,<br />

offered:<br />

Class A Units denominated in US Dollars<br />

Class A1 Units denominated in Euro<br />

Class A2 Units denominated in Sterling<br />

Class A3 Units denominated in Japanese Yen<br />

PineBridge Global Focus Equity Fund<br />

Class C Units denominated in US Dollars<br />

Class C1 Units denominated in Euro<br />

Class C2 Units denominated in Sterling<br />

Class C3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class H Units denominated in US Dollars<br />

Class Y Units denominated in US Dollars<br />

Class Y1 Units denominated in Euro<br />

Class Y2 Units denominated in Sterling<br />

Class Y3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class YD Units denominated in US Dollars<br />

Class Y1D Units denominated in Euro<br />

Class Y3D Units denominated in Japanese Yen<br />

Class X Units denominated in US Dollars<br />

Class X1 Units denominated in Euro<br />

Class X2 Units denominated in Sterling<br />

Class X3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class L Units denominated in US Dollars<br />

Class A, Class L and Class Y Units are currently in issue<br />

and are available for subscription at the Net Asset Value.<br />

Class A1, Class A2, and Class A3 Units are being offered<br />

to the investors at Euro12.50, STG12.50 and JPY1,500<br />

respectively during the Initial Offer Period which has commenced<br />

and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />

time).<br />

Class C, Class C1, Class C2 and Class C3 Units are being<br />

offered to the investors at USD12.50, Euro12.50,<br />

STG12.50 and JPY1,500 respectively during the Initial<br />

Offer Period which has commenced and will close on 30<br />

June, 2011 at noon (Irish time).<br />

Class H Units are being offered to investors at USD12.50<br />

during the Initial Offer Period which has commenced and<br />

will close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />

Class Y1, Class Y2 and Class Y3 Units are being offered<br />

to the investors at Euro100, STG100 and JPY1,500 respectively<br />

during the Initial Offer Period which has commenced<br />

and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />

time).<br />

Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units are being offered<br />

to investors at USD100, Euro100 and JPY1,500<br />

respectively during the Initial Offer Period which has commenced<br />

and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />

time).<br />

Class X, Class X1, Class X2 and Class X3 Units are being<br />

offered to the investors at USD100, Euro100, STG100 and<br />

JPY 1,500 respectively during the Initial Offer Period which<br />

has commenced and will close on 30 June, 2011 at noon<br />

(Irish time).<br />

Subscriptions for Class X, Class X1, Class X2 or Class X3<br />

Units will only be accepted from investors who have entered<br />

into a separate arrangement (legal agreement) with<br />

the Manager or its delegate.<br />

| 148


All Classes of Units which have not already been issued<br />

may be offered to the investors on such other dates as the<br />

Manager may at its discretion, and with the consent of the<br />

Trustee, determine and notify to the Central Bank. Thereafter,<br />

Units shall be issued at the Net Asset Value per Unit<br />

of the relevant Class.<br />

7. Minimum Initial Subscription, Minimum Holding,<br />

Minimum Subsequent Subscription and<br />

Minimum Redemption Requirements<br />

The Minimum Initial Subscription and Minimum Holding<br />

applicable to each Class of Unit in the Sub-Fund are as<br />

follows:<br />

Class A Units USD 1,000<br />

Class A1 Units Euro 1,000<br />

Class A2 Units STG 1,000<br />

Class A3 Units JPY 125,000<br />

Class C Units USD 1,000<br />

Class C1 Units Euro 1,000<br />

Class C2 Units STG 1,000<br />

Class C3 Units JPY 125,000<br />

Class H Units USD 1,000<br />

Class Y Units USD 1,000,000<br />

Class Y1 Units Euro 1,000,000<br />

Class Y2 Units STG 1,000,000<br />

Class Y3 Units JPY 125,000,000<br />

Class YD Units USD 1,000,000<br />

Class Y1D Units Euro 1,000,000<br />

Class Y3D Units JPY 125,000,000<br />

The Minimum Initial Subscription for Class X, Class X1,<br />

Class X2, Class X3 Units is as follows:<br />

Class X Units USD 10,000,000<br />

Class X1 Units Euro 10,000,000<br />

Class X2 Units STG 10,000,000<br />

Class X3 Units JPY 1,250,000,000<br />

There is no Minimum Holding for Class X, Class X1, Class<br />

X2 or Class X3 Units.<br />

There is no Minimum Initial Subscription or Minimum Holding<br />

for Class L Units.<br />

The Minimum Subsequent Subscription and Minimum<br />

Redemption applicable to each Class of Unit in the Sub-<br />

Fund are as follows:<br />

Class A Units USD 250<br />

Class A1 Units Euro 250<br />

Class A2 Units STG 250<br />

Class A3 Units JPY 30,000<br />

Class C Units USD 250<br />

Class C1 Units Euro 250<br />

Class C2 Units STG 250<br />

Class C3 Units JPY 30,000<br />

Class H Units USD 250<br />

PineBridge Global Focus Equity Fund<br />

There are no Minimum Subsequent Subscription or Minimum<br />

Redemption amounts for the Class Y, Class Y1,<br />

Class Y2, Class Y3, Class YD, Class Y1D, Class Y3D,<br />

Class X, Class X1, Class X2, Class X3 or Class L Units.<br />

8. Management and Fund Charges<br />

The Manager is entitled to receive an annual fee accrued<br />

at each Dealing Day and payable monthly in arrears out of<br />

the Sub-Fund as a percentage of the Net Asset Value of<br />

each Class of Unit in the Sub-Fund at the rates stated<br />

below:<br />

Class A Units 1.30%<br />

Class A1 Units 1.30%<br />

Class A2 Units 1.30%<br />

Class A3 Units 1.30%<br />

Class C Units 2.25%<br />

Class C1 Units 2.25%<br />

Class C2 Units 2.25%<br />

Class C3 Units 2.25%<br />

Class H Units 4.00%<br />

Class Y Units 1.00%<br />

Class Y1 Units 1.00%<br />

Class Y2 Units 1.00%<br />

Class Y3 Units 1.00%<br />

Class YD Units 1.00%<br />

Class Y1D Units 1.00%<br />

Class Y3D Units 1.00%<br />

Class X Units 0%<br />

Class X1 Units 0%<br />

Class X2 Units 0%<br />

Class X3 Units 0%<br />

Class L Units 1.25%<br />

Class H Units are available for subscription by Latin<br />

American investors only and are subject to a higher management<br />

fee than other Unit Classes, this is due to market<br />

factors applicable to Latin American countries.<br />

With respect to Class A, Class A1, Class A2 and Class<br />

A3 Units, a Unitholder servicing and maintenance fee will<br />

be payable out of the assets of the Sub-Fund to the Manager<br />

at a rate of up to 0.50% of the Net Asset Value of<br />

the Sub-Fund attributable to these Classes of Units. With<br />

respect to Class X, Class X1, Class X2 and Class X3<br />

Units, a Unitholder servicing and maintenance fee will be<br />

payable out of the assets of the Sub-Fund to the Manager<br />

at a rate of up to 0.10% of the Net Asset Value of the<br />

Sub-Fund attributable to these Classes of Units. The<br />

Unitholder servicing and maintenance fee is accrued at<br />

each Dealing Day and is payable monthly in arrears.<br />

For all other classes of Units a Unitholder servicing and<br />

maintenance fee not exceeding 1% per annum accrued at<br />

each Dealing Day and payable monthly in arrears may, at<br />

the discretion of the Manager, be payable out of the Net<br />

Asset Value of the Sub-Fund attributable to the relevant<br />

| 149


class of Units.<br />

Details of any other fees and charges relating to the Sub-<br />

Fund are contained in the section headed "Management<br />

and Fund Charges" in the main body of the Prospectus.<br />

9. Distributions<br />

In relation to Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units,<br />

the Manager intends to declare a distribution on the last<br />

Business Day of May and November of each year. Distributions<br />

shall generally be declared out of the net income<br />

(whether in the form of dividends, interest or otherwise)<br />

available for distribution by the Sub-Fund and the realised<br />

profits less realised losses and unrealised profits less<br />

unrealised losses.<br />

In respect of all other Unit Classes of the Sub-Fund the<br />

Manager may declare a distribution once a year out of the<br />

net income (whether in the form of dividends, interest or<br />

otherwise) available for distribution by the Sub-Fund and<br />

the realised profits less realised losses and unrealised<br />

profits less unrealised losses. The Manager may also<br />

declare interim distributions on the same basis. Annual<br />

distributions (if declared) will be declared and paid on or<br />

before 30 June in each year.<br />

10. Dealing Day<br />

The Dealing Day for the Sub-Fund is each Business Day.<br />

11. Currency of the Sub-Fund<br />

The Base Currency of the Sub-Fund is US Dollars.<br />

12. Material Contracts<br />

(i) Investment Management Agreement dated 4<br />

March, 2005, between the Manager and Pine-<br />

Bridge Investments LLC, as amended by a Supplemental<br />

Investment Management Agreement<br />

dated 7 April, 2010, pursuant to which the latter<br />

was appointed as investment manager to the Sub-<br />

Fund. This agreement may be terminated by either<br />

party on 90 days written notice.<br />

Dated: 29 March, 2011<br />

PineBridge Global Focus Equity Fund<br />

| 150


NACHTRAG 16<br />

PineBridge Greater China Equity Fund<br />

Nachtrag 16 zum Prospekt vom 29. März 2011<br />

für PineBridge Global Funds<br />

Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />

den PineBridge Greater China Equity Fund (der<br />

„Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />

Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />

Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />

der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />

zugelassen wurde.<br />

Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />

29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />

dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />

Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />

allgemeinen Beschreibung:<br />

- des Fonds und seines Managements und seiner<br />

Verwaltung,<br />

- seiner Anlagebeschränkungen und<br />

Kreditaufnahmebefugnisse,<br />

- seiner allgemeinen Management- und<br />

Fondsgebühren,<br />

- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />

Anteilinhaber,<br />

- seiner Risikofaktoren, und<br />

- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />

gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />

Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />

Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />

Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />

Verantwortung für die im Prospekt enthaltenen Angaben.<br />

Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />

Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />

Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu gewährleisten)<br />

entsprechen diese Angaben den Tatsachen und lassen<br />

nichts aus, was die Bedeutung dieser Angaben<br />

wahrscheinlich berühren würde. Der Verwaltungsrat<br />

übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />

Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />

Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />

wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />

darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />

Anleger geeignet.<br />

Definitionen<br />

„Großraum China“ bedeutet die Volksrepublik China,<br />

Hongkong und Taiwan.<br />

1. Anlageverwalter<br />

Der Manager hat PineBridge Investments Asia Limited,<br />

Clarendon House, 2 Church Street, Hamilton HM 11,<br />

Bermuda (registrierte Anschrift) und Level 31, Three<br />

Pacific Place, 1 Queen’s Road East, Hong Kong<br />

(Geschäftsanschrift) zum Anlageverwalter für den<br />

Teilfonds bestellt. Der Anlageverwalter trägt die<br />

Verantwortung für die Verwaltung des Vermögens des<br />

Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />

Der Anlageverwalter, der auf Bermuda errichtet ist und<br />

seine Hauptniederlassung in Hongkong hat, ist eine<br />

PineBridge Greater China Equity Fund<br />

hundertprozentige Tochtergesellschaft von Bridge<br />

Partners und verwaltet Anlageportefeuilles in<br />

Hongkong, Singapur, Malaysia, Thailand, Taiwan,<br />

Südkorea, den Philippinen, Indonesien, Indien und<br />

Australien. Mit Ausnahme von Indonesien befinden sich<br />

in allen diesen Ländern Anlageexperten von PineBridge<br />

Investments-Gesellschaften. Zum 31. Dezember 2010<br />

hatte der Anlageverwalter Vermögenswerte in Höhe<br />

von USD 10,48 Mrd. unter Verwaltung.<br />

Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />

der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />

bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />

Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />

an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />

Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />

tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />

Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />

Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />

Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />

Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />

festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />

Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />

eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

2. Anlageziel<br />

Der Teilfonds strebt langfristiges Kapitalwachstum<br />

durch Anlage in Beteiligungspapieren und<br />

aktienbezogenen Wertpapieren von Unternehmen an,<br />

deren Vermögenswerte, Produkte oder Geschäfte im<br />

Großraum China angesiedelt sind.<br />

3. Anlagepolitik<br />

Der Teilfonds wird mindestens zwei Drittel seines<br />

Gesamtvermögens in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren (mit Ausnahme von Wandel- und<br />

Optionsanleihen) von Emittenten anlegen, die ihren<br />

Hauptsitz im Großraum China haben oder dort den<br />

überwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit ausüben.<br />

Das restliche Drittel seines Gesamtvermögens kann der<br />

Teilfonds in Wertpapieren anlegen, die die<br />

obengenannten Anforderungen nicht erfüllen.<br />

Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />

Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />

Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />

Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />

Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />

Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />

Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />

Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />

weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />

erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />

erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />

ist.<br />

Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />

Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />

Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />

Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />

des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />

Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />

künftiger Aussichten führt.<br />

Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />

Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />

folgt klassifiziert:<br />

1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />

| 151


(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />

Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />

erfahren).<br />

2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />

3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />

4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />

stabile Situationen, (b) zyklische Situationen<br />

und (c) Trendwende-Situationen unterteilt<br />

werden.<br />

Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />

Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />

qualitative Kriterien verwendet.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />

Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />

wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />

Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />

ausgestattet sind, anlegen.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />

Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem<br />

LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil des<br />

Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />

und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />

Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />

Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />

werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />

mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />

notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />

darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />

Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />

Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />

Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />

zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />

Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />

Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />

zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />

zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />

Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />

Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />

Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />

Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />

gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />

Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />

Barausgleich erfüllt werden.<br />

Der Teilfonds kann in American Depository Receipts,<br />

International Depository Receipts und Global<br />

Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) anlegen,<br />

die an einer anerkannten Börse gemäß Anhang I zum<br />

Prospekt notiert werden. Solche Anlagen müssen mit<br />

dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />

Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />

Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />

gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />

(REITs) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />

Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />

diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />

2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITs im Sekundärmarkt<br />

zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />

Aktien.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />

ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />

Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />

an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />

gehandelt werden), die von einer internationalen<br />

Rating-Agentur als „investment grade“ eingestuft sind.<br />

Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />

anderem kurzfristige Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen<br />

(wie Commercial Paper mit festem oder variablem<br />

PineBridge Greater China Equity Fund<br />

Zinssatz), Schuldtitel von Banken oder anderen<br />

Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />

Einlagenzertifikate und Bankakzepte), von<br />

supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />

Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />

Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />

besicherte Wertpapiere gehören.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />

halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />

vorgeschrieben sind.<br />

Die Auswahl der Anlagen erfolgt auf Grundlage des<br />

Gesamtertrags, wobei sowohl das<br />

Kapitalzuwachspotential als auch die Rendite jeder<br />

Emission berücksichtigt werden, wenngleich das<br />

Kapitalzuwachspotential hierbei überwiegt.<br />

Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />

Teilfonds wird am MSCI Golden Dragon Daily Total<br />

Return Net Index (der „Index“) gemessen. Der Index ist<br />

ein am Streubesitz orientierter, nach<br />

Marktkapitalisierung gewichteter Index, der die<br />

Wertentwicklung der Aktienmärkte China, Hongkong<br />

und Taiwan messen soll. Der Anlageverwalter kann zu<br />

der Ansicht gelangen, dass es, wenn die<br />

Zusammensetzung des Portefeuilles des Teilfonds von<br />

der des Index abweicht, notwendig oder<br />

wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />

nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />

Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />

gehaltener Vermögenswerte mittels<br />

Devisentermingeschäften und<br />

Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />

Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />

Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />

Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />

Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />

jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />

außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />

einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />

Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />

dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />

betreffende Engagement geworden ist. Die<br />

Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />

nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />

in Kenntnis gesetzt.<br />

Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />

Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />

Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />

abschließen, um das Währungsrisiko der<br />

zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />

Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />

den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />

Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />

Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />

absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />

Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />

gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />

Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />

erheblich beeinflusst werden.<br />

Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />

sich durch den Abschluss von<br />

Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />

Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />

Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />

Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />

wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />

mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />

der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />

Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />

werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />

Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />

| 152


Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />

der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />

angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />

ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />

Änderung zurückgeben können.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />

in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />

höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />

investiert ist.<br />

Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />

unter der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ des<br />

Prospekts aufgeführten Anlagebeschränkungen.<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />

des Teilfonds erreicht wird.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />

ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Anfrage<br />

zusätzliche Informationen zu den angewandten<br />

Verfahren zur Risikosteuerung zukommen lassen,<br />

einschließlich der Höhe der geltenden Grenzen und der<br />

jüngsten Entwicklungen bei der Risiko- und<br />

Ertragscharakteristik der Hauptanlagekategorien.<br />

Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFI zu<br />

Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />

ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />

entsprechend zu ändern.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />

Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />

Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />

Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />

des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />

wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />

Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />

heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />

börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />

im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />

Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />

Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

nachstehendem Abschnitt 4 aufgeführt und umfassen:<br />

Schwellenmarktrisiko, Volatilitätsrisiko und Besteuerung<br />

– Volksrepublik China. Diese Risikofaktoren stellen<br />

möglicherweise keine vollständige Aufzählung aller<br />

Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in dem<br />

Teilfonds verbunden sind.<br />

4. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />

folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />

Die Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />

Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />

von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

oder Anlagen an bestimmten<br />

Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />

und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />

zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />

konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />

sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />

die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />

von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

und das derzeit geringe oder fehlende<br />

PineBridge Greater China Equity Fund<br />

Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />

Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />

staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />

Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />

Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />

Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />

verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />

Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />

und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />

die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />

Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />

Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />

Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />

möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />

Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />

manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />

in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />

Registerstelle nachgewiesen; in solchen Fällen werden<br />

vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />

Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />

Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />

die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />

nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />

können einer erheblichen nachteiligen<br />

wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />

anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />

gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />

Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />

Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />

Ländern gehören können.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />

in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />

können sich positiv oder negativ von den<br />

Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

sind in der Regel stark vom<br />

internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />

bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />

Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />

Steuerung von Wechselkursen und andere<br />

protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />

mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />

ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />

in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />

Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />

Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />

nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />

Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />

Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />

werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />

geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />

geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />

Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />

Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />

Rücknahme von Anteilen nach einem<br />

Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />

Anlagen verzögern kann.<br />

Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />

können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />

sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />

„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />

geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />

Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

und des derzeit geringen oder fehlenden<br />

Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />

Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />

bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />

anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />

gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />

Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />

erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />

denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />

sein.<br />

Besteuerung – Volksrepublik China: Aus der<br />

Veräußerung von H-Aktien von Unternehmen in der VR<br />

China erzielte Kapitalerträge sowie Dividenden, die von<br />

| 153


Emittenten solcher H-Aktien zahlbar waren und von<br />

einem ausländischen Unternehmen ohne<br />

Niederlassung in der Volksrepublick China („VRC“)<br />

vereinnahmt wurden, waren gemäß dem von der<br />

Steuerbehörde im Juli 1993 herausgegebenen Circular<br />

Guoshuifa [1993] Nr. 45 ausdrücklich von der<br />

Quellensteuer ausgenommen. Das Foreign Enterprise<br />

Income Tax Law (“FEIT-Gesetz”) wurde jedoch durch<br />

das Corporate Income Tax Law (“CIT-Gesetz”) mit<br />

Wirkung vom 1. Januar 2008 aufgehoben und<br />

dementsprechend das Circular Guoshuifa [1993] No.45<br />

automatisch außer Kraft gesetzt.<br />

Als das CIT-Gesetz am 1. Januar 2008 in Kraft trat, war<br />

theoretisch auf die o. g. Kapitalerträge aus der<br />

Veräußerung von H-Aktien von VRC-Unternehmen eine<br />

Quellensteuer in Höhe von 10 % anwendbar. Allerdings<br />

ist unklar, ob die oben erwähnten Ausnahmen und<br />

Vorzugsbehandlungen von Kapitalerträgen aus der<br />

Veräußerung von H-Aktien auch nach Inkrafttreten des<br />

CIT-Gesetzes noch wirksam sind, und sie stehen unter<br />

dem Vorbehalt der weiteren Auslegung durch den<br />

chinesischen Staatsrat.<br />

Im Guoshuihan [2008] Nr. 897 („Circular 897”) wird die<br />

Steuerpflichtigkeit von Dividenden erörtert, die von<br />

ausländischen Unternehmen als Inhaber von H-Aktien<br />

chinesischer Unternehmen vereinnahmt werden. Laut<br />

Circular 897 müssen in China notierte Unternehmen,<br />

die H-Aktien emittieren, auf Dividendenausschüttungen<br />

an ausländische Unternehmensanleger von H-Aktien ab<br />

dem Jahr 2008 Quellensteuern in Höhe von 10 %<br />

einbehalten. Hat der ausländische<br />

Unternehmensanleger Anspruch auf einen niedrigeren<br />

Satz aufgrund eines Besteuerungsabkommens, kann er<br />

die Erstattung der überzahlten Quellensteuer<br />

beantragen.<br />

Die geltenden Bestimmungen zur Geschäftssteuer<br />

(„Geschäftssteuerbestimmungen“) enthalten keine<br />

Aussagen zur Steuerpflichtigkeit des Handels mit H-<br />

Aktien von Unternehmen in der VRC. Obwohl die<br />

Steuerbehörden der VRC die Transaktionen mit H-<br />

Aktien nicht mit einer Geschäftssteuer belegt haben, ist<br />

es ungewiss, ob ausländische Anleger in Zukunft<br />

rückwirkend die Geschäftssteuer für Transaktionen mit<br />

H-Aktien zahlen müssen.<br />

Durch Anlagen in H-Aktien von Unternehmen der VRC<br />

kann der Teilfonds in China erhobenen Quellensteuern<br />

und anderen Steuern auf Kapitalerträge unterliegen.<br />

Angesichts der Unsicherheit, wie Gewinne oder<br />

Kapitalerträge, die aus Anlagen des Teilfonds in China<br />

erzielt werden, besteuert werden, behält sich der<br />

Teilfonds das Recht vor, den Teilfonds mit<br />

Quellensteuern auf solche Gewinne oder Kapitalerträge<br />

zu belasten. Entsprechend können der<br />

Nettoinventarwert und die Rentabilität des Teilfonds<br />

beeinträchtigt werden.<br />

Die Steuerbestimmungen in der VRC können sich<br />

ändern, möglicherweise auch rückwirkend. Änderungen<br />

der Steuerbestimmungen in der VRC können<br />

erheblichen negative Auswirkungen für den Teilfonds<br />

und seine Anlagen haben. Unter anderem können sie<br />

die Rendite schmälern, den Wert der Anlagen des<br />

Teilfonds reduzieren und möglicherweise das durch den<br />

Teilfonds investierte Kapital mindern.<br />

5. Beantragung von Anteilen<br />

PineBridge Greater China Equity Fund<br />

Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />

derzeit angeboten werden:<br />

Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse A1 in Euro<br />

Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A5 in Singapur-Dollar<br />

Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse C1 in Euro<br />

Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />

Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse Y5 in Singapur-Dollar<br />

Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />

Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse X1 in Euro<br />

Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A und Klasse Y sind derzeit im<br />

Umlauf und können zum Nettoinventarwert gezeichnet<br />

werden.<br />

Anteile der Klasse A1, Klasse A2. Klasse A3 und<br />

Klasse A5 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu Euro<br />

12,50, STG 12,50, JPY 1.500 bzw. SGD 12,50<br />

angeboten.<br />

Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />

C3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />

12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />

30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse Y3 und<br />

Klasse Y5 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu Euro<br />

100, . JPY 1.500 bzw. SGD 100 angeboten.<br />

Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100, STG 100<br />

bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />

X3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />

| 154


100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />

X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />

gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />

dem Manager oder seinem Beauftragten<br />

abgeschlossen haben.<br />

Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />

sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />

Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />

seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />

Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />

Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />

der betreffenden Klasse auszugeben.<br />

6. Anforderungen bezüglich<br />

Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />

Mindestfolgezeichnung und<br />

Mindestrücknahme<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />

Mindestbestände:<br />

Anteile der Klasse A USD 1.000<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse A5 SGD 1.000<br />

Anteile der Klasse C USD 1.000<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse H USD 1.000<br />

Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />

Anteile der Klasse Y5 SGD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />

Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />

Mindestrücknahmen:<br />

Anteile der Klasse A USD 250<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse A2 STG 250<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse A5 SGD 250<br />

Anteile der Klasse C USD 250<br />

PineBridge Greater China Equity Fund<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse C2 STG 250<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse H USD 250<br />

Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />

Y3, Klasse Y5, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D,<br />

Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt<br />

keine Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />

7. Management- und Fondsgebühren<br />

Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />

an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />

nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />

Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />

nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />

Anteile der Klasse A 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A1 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A2 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A3 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A5 1,30 %<br />

Anteile der Klasse C 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C1 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />

Anteile der Klasse H 4,00 %<br />

Anteile der Klasse Y 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y1 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y2 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y3 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y5 1,00 %<br />

Anteile der Klasse YD 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y1D 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y3D 1,00 %<br />

Anteile der Klasse X 0 %<br />

Anteile der Klasse X1 0 %<br />

Anteile der Klasse X2 0 %<br />

Anteile der Klasse X3 0 %<br />

Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />

Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und<br />

unterliegen einer höheren Managementgebühr als<br />

andere Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die<br />

für lateinamerikanische Länder gelten.<br />

Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2,Klasse<br />

A3 und Klasse A5 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />

der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />

eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />

nachträglich fällig.<br />

Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />

| 155


dem Ermessen des Managers eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />

zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />

aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />

Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />

Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />

angegeben.<br />

8. Ausschüttungen<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />

und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />

Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />

jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />

Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />

in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />

des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />

den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />

(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />

Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />

kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />

festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />

festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />

Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

9. Handelstag<br />

Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />

10. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />

11. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments Asia Limited, geändert<br />

durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />

April 2010, nach dem letztere zum<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

29. März 2011<br />

PineBridge Greater China Equity Fund<br />

| 156


NACHTRAG 17<br />

PineBridge India Equity Fund<br />

Nachtrag 17 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />

PineBridge Global Funds<br />

Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />

den PineBridge India Equity Fund (der „Teilfonds“),<br />

einen Teilfonds von PineBridge Global Funds (der<br />

„Fonds“), einem offenen Investmentfonds in Form eines<br />

Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von der<br />

Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />

zugelassen wurde.<br />

Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />

29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />

dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />

Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />

allgemeinen Beschreibung<br />

- des Fonds und seines Managements und seiner<br />

Verwaltung,<br />

- seiner Anlagebeschränkungen und<br />

Kreditaufnahmebefugnisse,<br />

- seiner allgemeinen Management- und<br />

Fondsgebühren,<br />

- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />

Anteilinhaber,<br />

- seiner Risikofaktoren, und<br />

- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />

gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />

Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />

Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />

Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />

Verantwortung für die im Prospekt und in diesem<br />

Nachtrag enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen<br />

und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle<br />

angemessene Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />

gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />

Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />

dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />

Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />

Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />

Eine Anlage im Teilfonds sollte keinen wesentlichen<br />

Teil eines Anlageportefeuilles ausmachen und ist<br />

möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet.<br />

In Indien ansässige Personen im Sinne der<br />

indischen Steuervorschriften dürfen nicht in dem<br />

Teilfonds anlegen. Potenzielle Anleger, die sich<br />

über ihren Status oder den Status einer Person, in<br />

deren Namen sie die Anlage tätigen wollen, gemäß<br />

diesen Vorschriften im Unklaren sind, sollten sich<br />

bezüglich einer Anlage in dem Teilfonds an ihre<br />

professionellen Berater wenden.<br />

1. Der Anlageverwalter<br />

Der Manager hat die PineBridge Investments Asia<br />

Limited, Clarendon House,2 Church Street, Hamilton<br />

HM 11, Bermuda (registrierte Anschrift) und Level 31,<br />

Three Pacific Place, 1 Queen’s Road East, Hongkong<br />

(Geschäftsanschrift), zum Anlageverwalter für den<br />

Teilfonds bestellt. Der Anlageverwalter trägt die<br />

Verantwortung für die Verwaltung der Anlagen des<br />

PineBridge India Equity Fund<br />

Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />

Der Anlageverwalter, der auf Bermuda errichtet ist und<br />

seine Hauptniederlassung in Hongkong hat, ist eine<br />

hundertprozentige Tochtergesellschaft von Bridge<br />

Partners und verwaltet Anlageportefeuilles in<br />

Hongkong, Singapur, Malaysia, Thailand, Taiwan,<br />

Südkorea, den Philippinen, Indonesien, Indien und<br />

Australien. In allen diesen Ländern, außer in<br />

Indonesien, befinden sich Anlageexperten von<br />

PineBridge Investments-Gesellschaften. Zum 31.<br />

Dezember 2010 hatte der Anlageverwalter<br />

Vermögenswerte in Höhe von USD 10,48 Mrd. unter<br />

Verwaltung.<br />

Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />

der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />

bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />

Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />

an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />

Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />

tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />

Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />

Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />

Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />

Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />

festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />

Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />

eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

2. Anlageberater<br />

Der Anlageverwalter hat die PineBridge Global Asset<br />

Management Company (India) Private Ltd., eine nach<br />

dem indischen Companies Act von 1956 in Indien<br />

gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung und<br />

Sitz in 604, 6th Floor, Peninsula Tower, Peninsula ,<br />

Peninsula Corporate Park, G.K. Marg, Lower Parel,<br />

Mumbai, 400 013 – Indien, zum Anlageberater des<br />

Anlageverwalters bestellt, um für den Anlageverwalter<br />

unverbindliche Beratungsleistungen bezüglich der<br />

Anlage des Vermögens des Teilfonds zu erbringen.<br />

Zum 31. Dezember 2010 verwaltete der Anlageberater<br />

Vermögen in Höhe von USD 195,87 Mio.<br />

3. Mauritische Tochtergesellschaft<br />

Der Teilfonds kann für die Zwecke der effizienten<br />

Portfolioverwaltung über eine mauritische Gesellschaft,<br />

die PineBridge Investments GF Mauritius Ltd., anlegen,<br />

die am 20. November 2008 vom Manager im Namen<br />

des Fonds als hundertprozentige Tochtergesellschaft<br />

(die „mauritische Tochtergesellschaft“) erworben wurde.<br />

Falls der Teilfonds über die mauritische<br />

Tochtergesellschaft anlegt, werden die<br />

Vermögensgegenstände und Anteile der mauritischen<br />

Tochtergesellschaft vom Treuhänder gehalten.<br />

4. Anlageziel<br />

Der Teilfonds strebt langfristigen Kapitalzuwachs durch<br />

Anlage in Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren<br />

von Unternehmen an, die an Wertpapierbörsen in<br />

Indien notiert werden oder eng mit der wirtschaftlichen<br />

Entwicklung und dem Wirtschaftswachstums Indiens<br />

verbunden sind.<br />

5. Anlagepolitik<br />

Der Teilfonds wird (entweder direkt oder für die Zwecke<br />

der effizienten Portfolioverwaltung über die mauritische<br />

Tochtergesellschaft) mindestens zwei Drittel seines<br />

| 157


Gesamtvermögens in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren (mit Ausnahme von Wandel- und<br />

Optionsanleihen) von Emittenten anlegen, die ihren<br />

Hauptsitz in Indien haben oder dort den überwiegenden<br />

Teil ihrer Geschäftstätigkeit ausüben. Das restliche<br />

Drittel seines Gesamtvermögens kann der Teilfonds in<br />

Wertpapieren anlegen, die die obengenannten<br />

Anforderungen nicht erfüllen.<br />

Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />

Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />

Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />

Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />

Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />

Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />

Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />

Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />

weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />

erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />

erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />

ist.<br />

Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />

Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />

Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />

Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />

des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />

Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />

künftiger Aussichten führt.<br />

Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />

Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />

folgt klassifiziert:<br />

1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />

(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />

Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />

erfahren).<br />

2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />

3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />

4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />

stabile Situationen, (b) zyklische Situationen<br />

und (c) Trendwende-Situationen unterteilt<br />

werden.<br />

Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />

Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />

qualitative Kriterien verwendet.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />

Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />

wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />

Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />

ausgestattet sind, anlegen.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />

Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem<br />

LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil des<br />

Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />

und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />

Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />

Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />

werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />

mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />

notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />

darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />

Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />

Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />

Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />

PineBridge India Equity Fund<br />

zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />

Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />

Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />

zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />

zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />

Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />

Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />

Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />

Wertpapieren selbst engagiert.Alle vom Teilfonds<br />

gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />

Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />

Barausgleich erfüllt werden.<br />

Der Teilfonds kann insgesamt bis zu 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts in geregelten oder ungeregelten<br />

Einrichtungen für gemeinsame Anlagen einschließlich<br />

relevanter Immobilienfonds (REITS) anlegen, die die<br />

Anforderungen an OGAW-konforme Anlagen erfüllen,<br />

sofern die Anlageziele und die Anlagepolitik dieser<br />

Einrichtungen mit denen des Teilfonds übereinstimmen.<br />

Geregelte Einrichtungen für gemeinsame Anlagen<br />

müssen die Kriterien der Guidance Note 2/03 erfüllen.<br />

Die Möglichkeit, REITs im Sekundärmarkt zu handeln,<br />

kann stärker begrenzt sein als bei anderen Aktien.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />

ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />

Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />

an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />

gehandelt werden), die von einer internationalen<br />

Rating-Agentur als „investment grade“ eingestuft sind.<br />

Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />

anderem kurzfristige Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen<br />

(wie Commercial Paper mit festem oder variablem<br />

Zinssatz), Schuldtitel von Banken oder anderen<br />

Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />

Einlagenzertifikate und Bankakzepte), von<br />

supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />

Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />

Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />

besicherte Wertpapiere gehören.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />

halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />

vorgeschrieben sind.<br />

Der Teilfonds kann in American Depository Receipts,<br />

International Depository Receipts und Global<br />

Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) anlegen,<br />

die an einer anerkannten Börse gemäß Anhang I zum<br />

Prospekt notiert werden. Solche Anlagen müssen mit<br />

dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />

Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />

in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />

höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />

investiert ist.<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />

des Teilfonds erreicht wird.<br />

Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />

wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />

mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />

der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />

Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />

werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />

| 158


Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />

Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />

der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />

angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />

ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />

Änderung zurückgeben können.<br />

Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />

Teilfonds wird am MSCI India Daily Total Return Net<br />

Index (der „Index“) gemessen. Der Index ist ein Indien<br />

gewidmeter Index, der aus indischen Aktien mit<br />

angemessenen Gewichtungen für einzelne Werte auf<br />

der Basis ihrer Liquidität besteht.<br />

Der Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen,<br />

dass es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles<br />

des Teilfonds von der der Indizes abweicht, notwendig<br />

oder wünschenswert ist, das Währungsrisiko der<br />

Indizes nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />

Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />

gehaltener Vermögenswerte mittels<br />

Devisentermingeschäften und<br />

Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />

Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />

Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />

Währungsrisiko der Indizes nachbilden kann.<br />

Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, die Indizes<br />

jederzeit zu wechseln, wenn die Indizes aus Gründen<br />

außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />

einen anderen Index ersetzt worden sind oder der<br />

Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />

dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />

betreffende Engagement geworden ist. Die<br />

Anteilinhaber werden von jeder Änderung der Indizes<br />

im nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des<br />

Teilfonds in Kenntnis gesetzt.<br />

Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />

Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />

Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />

abschließen, um das Währungsrisiko der<br />

zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />

Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />

den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />

Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />

Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />

absichern.<br />

Da vom Teilfonds gehaltene Währungspositionen<br />

möglicherweise nicht der gehaltenen<br />

Vermögensposition entsprechen, kann die<br />

Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />

erheblich beeinflusst werden.<br />

Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />

sich durch den Abschluss von<br />

Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />

Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />

Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />

ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Anfrage<br />

zusätzliche Informationen zu den angewandten<br />

Verfahren zur Risikosteuerung zukommen lassen,<br />

einschließlich der Höhe der geltenden Grenzen und der<br />

jüngsten Entwicklungen bei der Risiko- und<br />

Ertragscharakteristik der Hauptanlagenkategorien.<br />

PineBridge India Equity Fund<br />

Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFI zu<br />

Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />

ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />

entsprechend zu ändern.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />

Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />

Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />

Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />

des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />

wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />

Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />

heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />

börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />

im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />

Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />

Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

nachstehendem Abschnitt 8 aufgeführt und umfassen:<br />

Schwellenmarktrisiko, Offenlegungs-, Rechnungslegungs-<br />

und Aufsichtsstandards, Besteuerung, Indische<br />

Devisenbewirtschaftung, Konzentrationsrisiko und<br />

Volatilitätsrisiko. Diese Risikofaktoren stellen<br />

möglicherweise keine vollständige Aufzählung aller<br />

Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in dem<br />

Teilfonds verbunden sind.<br />

6. Anlagebeschränkungen<br />

Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />

entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />

Hauptteil des Prospekts.<br />

Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />

Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />

Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />

es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />

Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />

ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />

Anlagebeschränkungen:<br />

● Der Teilfonds darf keine ungedeckten Verkäufe<br />

von Derivaten vornehmen.<br />

● Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen des<br />

Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />

übersteigen; der Gesamtwert der offenen Short-<br />

Positionen in Derivaten darf den Gesamtmarktwert<br />

der entsprechenden Wertpapiere, die von dem<br />

Teilfonds gehalten werden müssen, nicht<br />

übersteigen.<br />

● Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />

seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />

möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />

Finanzaufsichtskommission (Financial Supervisory<br />

Commission) einholen.<br />

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />

Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />

gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />

Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />

Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />

Zentralbank entspricht.<br />

7. Management und Verwaltung der<br />

mauritischen Tochtergesellschaft<br />

Die Verwaltungsstelle wird als Verwalter und der<br />

Treuhänder wird als Depotbank der mauritischen<br />

Tochtergesellschaft fungieren. Nähere Angaben zur<br />

Bestellung der Verwaltungsstelle und des Treuhänders<br />

sind in nachstehendem Abschnitt „Wesentliche<br />

Verträge“ enthalten.<br />

Die mauritische Tochtergesellschaft hat Intercontinental<br />

Trust, Level 3, Alexander House, 35 Cybercity, Ebene,<br />

Mauritius, dazu bestellt, für sie allgemeine<br />

Verwaltungs-, Registrierungs- und<br />

| 159


Gesellschaftssekretariatsleistungen zu erbringen.<br />

8. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Anlagen in Indien sind neben<br />

den typischen Risiken von Wertpapieranlagen mit<br />

bestimmten zusätzlichen Risikofaktoren verbunden.<br />

Neben den im Prospekt beschriebenen Risikofaktoren<br />

sollten potenzielle Anleger die folgenden Risiken<br />

beachten:<br />

Schwellenmarktrisiko:Anlagen in den Wertpapieren<br />

von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

oder Anlagen an bestimmten<br />

Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />

und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />

zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />

konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />

sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />

die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />

von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

und das derzeit geringe oder fehlende<br />

Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />

Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />

staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />

Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />

Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />

Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />

verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />

Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />

und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />

die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />

Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />

Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />

Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />

möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />

Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />

manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />

in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />

Registerstelle nachgewiesen; in solchen Fällen werden<br />

vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />

Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />

Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />

die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />

nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />

können einer erheblichen nachteiligen<br />

wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />

anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />

gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />

Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />

Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />

Ländern gehören können.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />

in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />

können sich positiv oder negativ von den<br />

Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

sind in der Regel stark vom<br />

internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />

bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />

Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />

Steuerung von Wechselkursen und andere<br />

protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />

mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />

ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />

in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />

Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />

Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />

nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />

Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />

Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />

werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />

geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />

geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />

Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />

PineBridge India Equity Fund<br />

Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />

Rücknahme von Anteilen nach einem<br />

Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />

Anlagen verzögern kann.<br />

Offenlegungs-, Rechnungslegungs- und<br />

Aufsichtsstandards: Die indischen Offenlegungs- und<br />

Aufsichtsstandards sind in vielerlei Hinsicht weniger<br />

streng als die Standards bestimmter OECD-Staaten.<br />

Über indische Unternehmen können weniger öffentlich<br />

zugängliche Informationen zur Verfügung stehen als in<br />

der Regel von oder über Unternehmen in diesen<br />

anderen Ländern veröffentlicht werden. Ein schwieriger<br />

Zugang zu solchen Informationen kann zur Folge<br />

haben, dass der Teilfonds Schwierigkeiten hat,<br />

verlässliche Informationen über gesellschaftsrechtliche<br />

Maßnahmen und Dividenden von Unternehmen, in<br />

denen er oder die mauritische Tochtergesellschaft<br />

angelegt hat, zu erhalten, was wiederum zur Folge<br />

haben kann, dass die Ermittlung des Nettoinventarwerts<br />

des Teilfonds mit der gleichen Genauigkeit, die bei<br />

Anlagen an etablierteren Märkten zu erwarten wäre,<br />

erschwert wird. Darüber hinaus unterscheiden sich die<br />

indischen Rechnungslegungsstandards und<br />

Vorschriften erheblich von denjenigen, die für<br />

Unternehmen in vielen OECD-Staaten gelten.<br />

Besteuerung: Die mauritische Tochtergesellschaft wird<br />

bei der Steuerbehörde von Mauritius eine<br />

Bescheinigung über die steuerliche Gebietsansässigkeit<br />

in Mauritius beantragen. Die mauritische<br />

Tochtergesellschaft wird für die Zwecke des Financial<br />

Services Act 2007 eine Category 1 Global Business<br />

Licence besitzen und daher unter der Aufsicht der<br />

Mauritius Financial Services Commission stehen.<br />

Als in Mauritius gebietsansässige Gesellschaft wird die<br />

mauritische Tochtergesellschaft nach dem Income Tax<br />

Act 1995 einer Steuer von 15 % unterliegen. Jedoch hat<br />

die mauritische Tochtergesellschaft Anspruch darauf,<br />

dass ausländische Steuern, die auf ihre außerhalb von<br />

Mauritius erzielten Einkünfte erhoben werden, auf<br />

mauritische Steuern, die auf dieselben Einkünfte<br />

erhoben werden, angerechnet werden. Falls der<br />

Steuerbehörde von Mauritius kein schriftlicher<br />

Nachweis über den Betrag der ausländischen Steuern,<br />

die auf außerhalb von Mauritius erzielte Einkünfte der<br />

mauritischen Tochtergesellschaft erhoben werden,<br />

zugeht, wird abschließend unterstellt, dass der Betrag<br />

der ausländischen Steuern 80 % des Betrags der<br />

mauritischen Steuern auf diese Einkünfte entspricht,<br />

wodurch sich der Steuersatz effektiv auf 3 % verringern<br />

würde. Sollte der Satz der ausländischen Steuern höher<br />

als 12 % sein, könnte der effektive Steuersatz unter<br />

bestimmten Bedingungen noch niedriger sein. Darüber<br />

hinaus fallen auf Veräußerungsgewinne aus dem<br />

Verkauf von Wertpapieren, die von der mauritischen<br />

Tochtergesellschaft gehalten werden, in Mauritius keine<br />

Steuern an.<br />

Anleger sollten beachten, dass die mauritische Tochtergesellschaft<br />

die Bestimmungen des<br />

Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Indien und<br />

Mauritius (das „Besteuerungsabkommen“) in Anspruch<br />

nehmen wird, um die von der mauritischen<br />

Tochtergesellschaft zu zahlenden Steuern soweit wie<br />

möglich zu verringern. Es kann jedoch nicht garantiert<br />

werden, dass die Bestimmungen des<br />

Besteuerungsabkommens nicht in Zukunft neu<br />

verhandelt oder neu ausgelegt werden und jede<br />

Änderung dieser Bestimmungen könnte erhebliche<br />

nachteilige Auswirkungen auf die Erträge der<br />

mauritischen Tochtergesellschaft haben. Es ist somit<br />

nicht garantiert, dass das Besteuerungsabkommen für<br />

die gesamte Dauer des Bestehens der mauritischen<br />

Tochtergesellschaft uneingeschränkt in Kraft bleibt und<br />

die Gesellschaft davon profitieren kann.<br />

Sofern die mauritische Tochtergesellschaft an ihre<br />

| 160


Anteilseigner Dividenden ausschüttet, unterliegen diese<br />

nach mauritischem Recht keiner Quellensteuer.<br />

Derartige Dividenden, die der Manager für den<br />

Teilfonds vereinnahmt, sind daher in Mauritius nicht zu<br />

versteuern. Eine Darstellung der Besteuerung von<br />

Anlegern in dem Fonds ist im Abschnitt „Besteuerung“<br />

im Hauptteil des Prospekts enthalten.<br />

Indische Devisenbewirtschaftung: Die Führung des<br />

Bankkontos der mauritischen Tochtergesellschaft in<br />

Indien untersteht gemäß den indischen<br />

Devisenvorschriften der Aufsicht der Reserve Bank of<br />

India. Die indische Unterdepotbank, die auch als<br />

überweisende Bank fungiert, ist zum<br />

Währungsumtausch und zur Überweisung von Kapital<br />

und Erträgen im Namen der mauritischen<br />

Tochtergesellschaft bevollmächtigt. Es kann nicht<br />

garantiert werden, dass die indische Regierung in<br />

Zukunft nicht bestimmte Beschränkungen für<br />

Devisentransaktionen erlässt.<br />

Konzentrationsrisiko: Der Teilfonds konzentriert seine<br />

Anlagen auf Aktien und aktienbezogene Wertpapiere<br />

von Unternehmen, die an Wertpapierbörsen in Indien<br />

notiert werden oder eng mit der wirtschaftlichen<br />

Entwicklung und dem Wirtschaftswachstums Indiens<br />

verbunden sind. Eine konzentrierte Anlagestrategie<br />

kann volatiler und höheren Risiken ausgesetzt sein als<br />

ein über verschiedene geographische Regionen<br />

gestreutes Portfolio.<br />

Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />

können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />

sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />

„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />

geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />

Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

und des derzeit geringen oder fehlenden<br />

Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />

Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />

bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />

anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />

gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />

Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />

erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />

denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />

sein.<br />

9. Beantragung von Anteilen<br />

Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />

derzeit angeboten werden:<br />

Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse A1 in Euro<br />

Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A5 in Singapur-Dollar<br />

Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse C1 in Euro<br />

Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />

Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />

PineBridge India Equity Fund<br />

Anteile der Klasse Y5 in Singapur-Dollar<br />

Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />

Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse X1 in Euro<br />

Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A, Klasse Y und Klasse Y3 sind<br />

derzeit im Umlauf und können zum Nettoinventarwert<br />

gezeichnet werden.<br />

Anteile der Klasse A1, Klasse A2, Klasse A3 und<br />

Klasse A5 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu Euro<br />

12,50, STG 12,50, JPY 1.500 bzw. SGD 12,50<br />

angeboten.<br />

Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />

C3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />

12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />

30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse Y1, Klasse Y2 und Klasse Y5<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu Euro 100, STG 100 bzw.<br />

SGD 100 angeboten.<br />

Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />

X3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />

X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />

gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />

dem Manager oder seinem Beauftragten<br />

abgeschlossen haben.<br />

Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />

sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />

Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />

seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />

Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />

Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />

der betreffenden Klasse auszugeben.<br />

10. Anforderungen bezüglich<br />

Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />

Mindestfolgezeichnung und<br />

Mindestrücknahme<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />

Mindestbestände:<br />

| 161


Anteile der Klasse A USD 1.000<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse A5 SGD 1.000<br />

Anteile der Klasse C USD 1.000<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse H USD 1.000<br />

Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />

Anteile der Klasse Y5 SGD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />

Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />

Mindestrücknahmen:<br />

Anteile der Klasse A USD 250<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse A2 STG 250<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse A5 SGD 250<br />

Anteile der Klasse C USD 250<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse C2 STG 250<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse H USD 250<br />

Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />

Y3, Klasse Y5, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D,<br />

Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt<br />

keine Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />

11. Management- und Fondsgebühren<br />

Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />

an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />

nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />

Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />

nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />

Anteile der Klasse A 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A1 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A2 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A3 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A5 1,30 %<br />

PineBridge India Equity Fund<br />

Anteile der Klasse C 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C1 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />

Anteile der Klasse H 4,00 %<br />

Anteile der Klasse Y 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y1 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y2 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y3 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y5 1,00 %<br />

Anteile der Klasse YD 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y1D 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y3D 1,00 %<br />

Anteile der Klasse X 0 %<br />

Anteile der Klasse X1 0 %<br />

Anteile der Klasse X2 0 %<br />

Anteile der Klasse X3 0 %<br />

Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />

Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und<br />

unterliegen einer höheren Managementgebühr als<br />

andere Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die<br />

für lateinamerikanische Länder gelten.<br />

Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2, Klasse<br />

A3 und Klasse A5 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />

der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />

eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />

nachträglich fällig.<br />

Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />

dem Ermessen des Managers eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />

zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />

aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />

Die Rechts- und Verwaltungskosten in Verbindung mit<br />

dem Erwerb der mauritischen Tochtergesellschaft, die<br />

auf maximal USD 100.000 geschätzt werden, werden<br />

von dem Teilfonds getragen.<br />

Der Teilfonds wird an Intercontinental Trust für die<br />

Erbringung von allgemeinen Verwaltungs-,<br />

Registrierungs- und Gesellschaftssekretariatsleistungen<br />

in Bezug auf die mauritische Tochtergesellschaft eine<br />

Gebühr zahlen.<br />

Trotz der für die mauritische Tochtergesellschaft<br />

erbrachten zusätzlichen Leistungen werden die dem<br />

Teilfonds belasteten Verwaltungs- und Depotgebühren<br />

nicht höher sein als die im Hauptteil des Prospekts<br />

angegebenen Sätze.<br />

| 162


Darüber hinaus wird der Teilfonds alle Betriebskosten,<br />

die sich auf die mauritische Tochtergesellschaft<br />

beziehen, tragen, unter anderem Maklerprovisionen,<br />

Rechts-, Abschlussprüfungs-, Übersetzungs- und<br />

Buchführungskosten, Steuern und staatliche Gebühren,<br />

Kosten der Erstellung, des Drucks und der Verteilung<br />

von Berichten und Bekanntmachungen,<br />

Versicherungsprämien und andere Gebühren, wie von<br />

Zeit zu Zeit mit der Zustimmung des Treuhänders<br />

vereinbart.<br />

Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />

Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />

angegeben.<br />

12. Ausschüttungen<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />

und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />

Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />

jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />

Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />

in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />

des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />

den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />

(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />

Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />

kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />

festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />

festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />

Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

13. Handelstag<br />

Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />

14. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />

15. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments Asia Limited, geändert<br />

durch eine Ergänzungsvereinbarung vom<br />

30. Juni 2005 sowie durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />

April 2010, nach dem letztere zum<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

(ii) Der Anlageberatungsvertrag vom 1. August<br />

2007 zwischen dem Anlageverwalter und der<br />

AIG Global Asset Management Company (India)<br />

Private Ltd., geändert durch einen<br />

Ergänzungsanlageberatungsvertrag vom 7.<br />

PineBridge India Equity Fund<br />

April 2010, nach dem die letztere zum<br />

Anlageberater des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

(iii) Der Verwaltungsvertrag vom 27. März 2009<br />

zwischen dem Manager, der Verwaltungsstelle<br />

und der mauritischen Tochtergesellschaft,<br />

geändert durch einen<br />

Ergänzungsverwaltungsvertrag vom 7. April<br />

2010, nach dem der Manager die<br />

Verwaltungsstelle zum Verwalter der<br />

mauritischen Tochtergesellschaft bestellt hat.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

(iv) Der Depotbankvertrag vom 27. März 2009<br />

zwischen dem Manager, dem Treuhänder und<br />

der mauritischen Tochtergesellschaft, geändert<br />

durch einen Ergänzungsdepotbankvertrag vom<br />

7. April 2010, nach dem der Manager den<br />

Treuhänder zur Depotbank der mauritischen<br />

Tochtergesellschaft bestellt hat. Dieser Vertrag<br />

kann von jeder der Parteien mit einer Frist von<br />

90 Tagen schriftlich gekündigt werden.<br />

(v) Der Anlageverwaltungsvertrag für die<br />

Tochtergesellschaft vom 27. März 2009<br />

zwischen dem Manager, dem Anlageverwalter<br />

und der mauritischen Tochtergesellschaft,<br />

geändert durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag für die<br />

Tochtergesellschaft vom 7. April 2010, nach<br />

dem der Anlageverwalter zum Anlageverwalter<br />

der mauritischen Tochtergesellschaft bestellt<br />

wurde. Dieser Vertrag kann von jeder der<br />

Parteien mit einer Frist von 90 Tagen schriftlich<br />

gekündigt werden<br />

29. März 2011<br />

| 163


NACHTRAG 18<br />

PineBridge Japan Focus Equity Fund<br />

Nachtrag 18 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />

PineBridge Global Funds<br />

BITTE BEACHTEN: DER PINEBRIDGE JAPAN<br />

FOCUS EQUITY FUND IST VOLLSTÄNDIG<br />

ZURÜCKGENOMMEN WORDEN UND FÜR WEITERE<br />

ZEICHNUNGEN GESCHLOSSEN.<br />

Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />

den PineBridge Japan Focus Equity Fund (der<br />

„Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />

Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />

Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />

der Zentralbank am 4. März 2005 gemäß den OGAW-<br />

Vorschriften zugelassen wurde.<br />

Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />

29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />

dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />

Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />

allgemeinen Beschreibung<br />

- des Fonds und seines Managements und seiner<br />

Verwaltung,<br />

- seiner Anlagebeschränkungen und<br />

Kreditaufnahmebefugnisse,<br />

- seiner allgemeinen Management- und<br />

Fondsgebühren,<br />

- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />

Anteilinhaber,<br />

- seiner Risikofaktoren, und<br />

- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />

gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />

Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />

Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />

Der Verwaltungsrat des Manager übernimmt die<br />

Verantwortung für die im Prospekt und diesem Nachtrag<br />

enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen und<br />

Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle<br />

angemessene Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />

gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />

Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />

dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />

Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />

Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt..<br />

Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />

wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />

darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />

Anleger geeignet.<br />

1. Anlageverwalter<br />

Der Manager hat die PineBridge Investments Japan Co.<br />

Ltd., JA Building, 3-1 Otemachi 1-chome, Chiyoda-ku,<br />

Tokio 100-6813, Japan, zum Anlageverwalter des<br />

Teilfonds bestellt Der Anlageverwalter trägt die<br />

Verantwortung für die Verwaltung des Vermögens des<br />

Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />

Der Anlageverwalter ist eine am 17. November 1986<br />

nach dem Recht Japans errichtete Kapitalgesellschaft.<br />

Zum 31. Dezember 2010 hatte der Anlageverwalter<br />

PineBridge Japan Focus Equity Fund<br />

Vermögenswerte in Höhe von JPY 2.511,7 Mrd. unter<br />

Verwaltung.<br />

Der Anlageverwalter ist eine hundertprozentige<br />

Tochtergesellschaft von Bridge Partners und ein<br />

Mitgliedsunternehmen von PineBridge Investments.<br />

PineBridge Investments bietet seinen Kunden weltweit<br />

Anlageberatung und Vermögensverwaltungsprodukte<br />

und -dienstleistungen an. PineBridge Investments ist als<br />

Multi-Strategy-Anlageverwalter in 32 Ländern und<br />

Hoheitsgebieten tätig und hatte zum 31. Dezember<br />

2010 Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd.<br />

unter Verwaltung. PineBridge Investments ist ein<br />

führender Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />

Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />

festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />

Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />

eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

2. Anlageziel<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er Anlegern durch<br />

Anlage in einem konzentrierten Portefeuille aus Aktien<br />

und aktienbezogenen Wertpapieren mit hoher<br />

Überzeugung (Beteiligungspapieren, bei denen der<br />

Anlageverwalter überzeugt ist, dass sie attraktiv<br />

bewertet sind und ihr Wert steigen wird) japanischer<br />

Unternehmen, d. h. in Japan errichteter Unternehmen<br />

oder Unternehmen, die in Japan Vermögenswerte,<br />

Produkte oder Betriebsstätten besitzen, langfristigen<br />

Kapitalzuwachs verschafft.<br />

3. Anlagepolitik<br />

Der überwiegende Teil der Anlagen des Teilfonds<br />

geschieht in japanischen Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren von Unternehmen, deren Aktien an der<br />

Tokyo Stock Exchange („TSE“) notiert werden, während<br />

der Rest im Allgemeinen in Aktien und<br />

aktienbezogenen Wertpapieren angelegt wird, die an<br />

anderen im Anhang I aufgeführten anerkannten Börsen<br />

und Märkten in Japan gehandelt werden. Unter<br />

bestimmten Umständen wie beispielsweise<br />

Verschmelzung, Erwerb oder Aktientausch, an denen<br />

ein japanisches Unternehmen beteiligt ist, kann der<br />

Fonds die Beteiligungspapiere nicht-japanischer<br />

Unternehmen halten.<br />

Der Teilfonds wird sich einer Anlagestrategie bedienen,<br />

die flexibel ist, um sich auf schnelle Veränderungen der<br />

Marktlage und des Anlageumfelds einzustellen. Der<br />

Teilfonds wird nicht den Handel mit Wertpapieren zur<br />

Erzielung kurzfristiger Kapitalgewinne betreiben. Solche<br />

kurzfristigen Gewinne können jedoch als Folge von<br />

Veränderungen der Wirtschafts- und Marktlage sowie<br />

Veränderungen fundamentaler Unternehmensdaten<br />

eintreten.<br />

Das Vermögen des Teilfonds wird in einem<br />

konzentrierten Portefeuille aus Aktien und<br />

aktienbezogenen Wertpapieren börsennotierter<br />

Unternehmen jeglichen Kapitalisierungsgrades<br />

angelegt, von denen der Anlageverwalter in hohem<br />

Maße überzeugt ist. Es ist zu erwarten, dass der<br />

überwiegende Teil des Vermögens des Teilfonds in<br />

Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren großer, seit<br />

langem bestehender Unternehmen angelegt wird,<br />

während der Rest in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren kleinerer Unternehmen angelegt wird, die<br />

im Sinne des Kapitalzuwachses als attraktiv angesehen<br />

werden.<br />

| 164


Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />

Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />

Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />

Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />

Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />

Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />

Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />

Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />

weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />

erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />

erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />

ist.<br />

Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />

Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />

Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />

Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />

des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />

Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />

künftiger Aussichten führt.<br />

Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />

Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />

folgt klassifiziert:<br />

1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />

(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />

Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />

erfahren).<br />

2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />

3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />

4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a) stabile<br />

Situationen, (b) zyklische Situationen und (c)<br />

Trendwende-Situationen unterteilt werden.<br />

Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />

Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />

qualitative Kriterien verwendet.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />

Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />

wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />

Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />

ausgestattet sind, anlegen.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />

Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem<br />

LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil des<br />

Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />

und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />

Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />

Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />

werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />

mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />

notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />

darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />

Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />

Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />

Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />

zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />

Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />

Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />

zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />

zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />

Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />

Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />

Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />

Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />

gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />

Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />

Barausgleich erfüllt werden.<br />

Der Teilfonds kann in American Depository Receipts,<br />

International Depository Receipts und Global<br />

PineBridge Japan Focus Equity Fund<br />

Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) anlegen,<br />

die an einer anerkannten Börse gemäß Anhang I zum<br />

Prospekt notiert werden. Solche Anlagen müssen mit<br />

dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />

Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />

Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts in börsengehandelten Fonds und in<br />

geregelten Einrichtungen für gemeinsame Anlagen<br />

anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser Fonds oder<br />

Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />

diese Fonds bzw. Einrichtungen einer ähnlichen<br />

Aufsichtsregelung wie der unterliegen, die von der<br />

Zentralbank in Irland domizilierten Einrichtungen für<br />

gemeinsame Anlagen auferlegt wird. Der Teilfonds<br />

kann innerhalb der obengenannten 10 %-Grenze<br />

außerdem in nicht geregelten Einrichtungen für<br />

gemeinsame Anlagen anlegen, sofern die Anlage in<br />

solchen Einrichtungen die für OGAW geltenden<br />

Eignungskriterien erfüllt.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />

ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />

Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />

an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />

gehandelt werden), die von einer internationalen<br />

Rating-Agentur als „investment grade“ eingestuft sind.<br />

Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />

anderem kurzfristige Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen<br />

(wie Commercial Paper mit festem oder variablem<br />

Zinssatz), Schuldtitel von Banken oder anderen<br />

Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />

Einlagenzertifikate und Bankakzepte), von<br />

supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />

Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />

Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />

besicherte Wertpapiere gehören. Während bestimmter<br />

Marktlagen kann der Teilfonds, soweit dies der<br />

Anlageverwalter für angezeigt hält, bis zu 25 % seines<br />

Nettovermögens in flüssigen Mitteln und geldnahen<br />

Instrumenten wie Schatzwechseln, Commercial Papier<br />

oder Einlagezertifikaten halten.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />

halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />

vorgeschrieben sind.<br />

Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />

Teilfonds wird am TOPIX Total Return Index (der<br />

„Index“) gemessen. Der Index ist ein am Streubesitz<br />

orientierter Marktkapitalisierungsindex aller in der First<br />

Section der Tokyo Stock Exchange notierter<br />

Unternehmen, der die allgemeine Wertentwicklung<br />

japanischer Aktien messen soll.<br />

Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />

jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />

außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />

einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />

Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />

dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />

betreffende Engagement geworden ist. Die<br />

Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />

nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />

in Kenntnis gesetzt.<br />

Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />

Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />

Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />

abschließen, um das Währungsrisiko der<br />

zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />

Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />

den Abschluss von Devisentermingeschäften,<br />

Währungsterminkontrakten und<br />

Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />

Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />

| 165


Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />

absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />

Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />

gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />

Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />

erheblich beeinflusst werden.<br />

Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />

sich durch den Abschluss von<br />

Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />

Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />

Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />

Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />

wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />

mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />

der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />

Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />

werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />

Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />

Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />

der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />

angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />

ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />

Änderung zurückgeben können.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />

in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />

höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />

investiert ist.<br />

Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />

unter der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />

Prospekt aufgeführten Anlagebeschränkungen.<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />

des Teilfonds erreicht wird.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />

ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Anfrage<br />

zusätzliche Informationen zu den angewandten<br />

Verfahren zur Risikosteuerung zukommen lassen,<br />

einschließlich der Höhe der geltenden Grenzen und der<br />

jüngsten Entwicklungen bei der Risiko- und<br />

Ertragscharakteristik der Hauptanalagekategorien.<br />

Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFIs zu<br />

Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />

ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />

entsprechend zu ändern.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />

Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />

Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />

Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />

des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />

wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />

Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />

heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />

börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />

im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />

Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />

Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

nachstehendem Abschnitt 4 aufgeführt und umfassen:<br />

Risiko in Verbindung mit japanischen Märkten, Risiko in<br />

Verbindung mit Unternehmen mit geringer<br />

PineBridge Japan Focus Equity Fund<br />

Kapitalisierung und Volatilitätsrisiko. Diese<br />

Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />

4. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren“ des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten für den<br />

Fonds die folgenden zusätzlichen Risikofaktoren. Die<br />

Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />

Risiko in Verbindung mit japanischen Märkten: Bitte<br />

beachten Sie, dass die Zulassungsvorschriften für die<br />

zweite Sektion der Wertpapierbörsen von Tokio, Osaka<br />

und Nagoya, die aufstrebenden Märkte wie MOTHERS,<br />

HERCULES und JASDAQ und die regionalen Märkte<br />

weniger streng sind als die für die erste Sektion der drei<br />

größten Wertpapierbörsen. An den aufstrebenden<br />

Märkten gehandelte oder an einer zweiten Sektion oder<br />

regionalen Märkten notierte Unternehmen verfügen<br />

häufig über eine kürzere dokumentierte<br />

Unternehmensgeschichte als die an einer ersten<br />

Sektion notierten Unternehmen. Auch die<br />

veröffentlichten Informationen der Unternehmen sind<br />

wahrscheinlich weniger ausführlich, und die von diesen<br />

Unternehmen gemeldeten Gewinne weisen oft stärkere<br />

Schwankungen auf.<br />

Aktien, die an einer zweiten Sektion der drei größten<br />

Wertpapierbörsen, an aufstrebenden Märkten und an<br />

regionalen Märkten gehandelt werden, können illiquide<br />

werden. Illiquide Aktien können im Allgemeinen unter<br />

einer höheren Kursvolatilität leiden und weisen für<br />

gewöhnlich hohe Margen zwischen Geld- und Briefkurs<br />

auf.<br />

Risiko in Verbindung mit Unternehmen mit geringer<br />

Kapitalisierung: Anlagen in Unternehmen mit geringer<br />

Kapitalisierung können mit einem höheren Risiko<br />

verbunden sein als das, welches in der Regel mit<br />

Anlagen in größeren, etablierteren Unternehmen<br />

verbunden ist. Die Wertpapiere von kleinen oder<br />

mittleren Unternehmen werden häufig außerbörslich<br />

gehandelt und möglicherweise nicht in einem Volumen,<br />

das beim Handel mit Wertpapieren an einer nationalen<br />

Wertpapierbörse üblich ist. Daher kann eine Anlage in<br />

Wertpapieren von Unternehmen mit geringerer<br />

Kapitalisierung illiquider sein als eine Anlage in Aktien<br />

mit höherer Kapitalisierung und volatiler als eine Anlage<br />

in Wertpapieren größerer, etablierterer Unternehmen.<br />

Darüber hinaus sind die Qualität, die Verlässlichkeit und<br />

die Verfügbarkeit von Informationen bei kleinen bis<br />

mittleren Unternehmen möglicherweise nicht so<br />

aufschlussreich und weniger transparent als es Anleger<br />

in der Regel bei Unternehmen mit höherer<br />

Kapitalisierung erwarten würden. Die Richtlinien zur<br />

Corporate Governance sind möglicherweise nicht so<br />

weit entwickelt oder weniger streng als diejenigen,<br />

denen Unternehmen mit hoher Kapitalisierung<br />

unterliegen, wodurch ein höheres Anlagerisiko<br />

bestehen kann und Anlegern nur ein geringer Schutz<br />

geboten wird.<br />

Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />

können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />

sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />

„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />

geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />

Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

und des derzeit geringen oder fehlenden<br />

Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />

Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />

bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />

anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />

| 166


gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />

Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />

erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />

denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />

sein.<br />

5. Beantragung von Anteilen<br />

Die folgenden Anteilsklassen werden derzeit angeboten<br />

oder können derzeit angeboten werden:<br />

Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse A1 in Euro<br />

Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse C1 in Euro<br />

Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />

Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />

Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse X1 in Euro<br />

Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A3 und Klasse Y3 sind derzeit im<br />

Umlauf und können zum Nettoinventarwert gezeichnet<br />

werden.<br />

Anteile der Klasse A, Klasse A1 und Klasse A2 werden<br />

Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />

begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 12,50, Euro 12,50 bzw.<br />

STG 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />

C3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />

12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />

30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse Y, Klasse Y1 und Klasse Y2 werden<br />

Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />

begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw. STG<br />

100 angeboten.<br />

Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

PineBridge Japan Focus Equity Fund<br />

Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />

X3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />

100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />

X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />

gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />

dem Manager oder seinem Beauftragten<br />

abgeschlossen haben.<br />

Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />

sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />

Daten angeboten werden, die der Manager bestimmt<br />

und der Zentralbank anzeigt. Danach sind Anteile zum<br />

Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse<br />

auszugeben.<br />

6. Anforderungen bezüglich<br />

Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />

Mindestfolgezeichnung und<br />

Mindestrücknahme<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />

Mindestbestände:<br />

Anteile der Klasse A USD 1.000<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse C USD 1.000<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse H USD 1.000<br />

Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />

Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />

Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />

Mindestrücknahmen:<br />

Anteile der Klasse A USD 250<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse A2 STG 250<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse C USD 250<br />

| 167


Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse C2 STG 250<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse H USD 250<br />

Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />

Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />

Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />

Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />

7. Management- und Fondsgebühren<br />

Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />

an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />

nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />

Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />

nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />

Anteile der Klasse A 1,80 %<br />

Anteile der Klasse A1 1,80 %<br />

Anteile der Klasse A2 1,80 %<br />

Anteile der Klasse A3 1,80 %<br />

Anteile der Klasse C 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C1 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />

Anteile der Klasse H 4,00 %<br />

Anteile der Klasse Y 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y1 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y2 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y3 1,00 %<br />

Anteile der Klasse YD 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y1D 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y3D 1,00 %<br />

Anteile der Klasse X 0 %<br />

Anteile der Klasse X1 0 %<br />

Anteile der Klasse X2 0 %<br />

Anteile der Klasse X3 0 %<br />

Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />

Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />

einer höheren Managementgebühr als andere<br />

Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />

lateinamerikanische Länder gelten.<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />

nachträglich fällig.<br />

Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />

dem Ermessen des Managers eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />

zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />

aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />

Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />

PineBridge Japan Focus Equity Fund<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />

Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />

angegeben.<br />

8. Ausschüttungen<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />

und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />

Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />

jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />

Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />

in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />

des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />

den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />

(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />

Ausschüttung festsetzen. Der Manager kann auf der<br />

gleichen Basis auch Zwischenausschüttungen<br />

festsetzen. Die etwaigen jährlichen Ausschüttungen<br />

werden spätestens am 30. Juni jedes Jahres<br />

festgesetzt und gezahlt.<br />

9. Handelstag<br />

Der Handelstag für den Teilfonds ist jeder<br />

Geschäftstag.<br />

10. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist Japanische Yen.<br />

11. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments Japan Co. Ltd.,<br />

geändert durch eine Ergänzungsvereinbarung<br />

vom 11. Dezember 2007 sowie durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />

April 2010, nach dem letztere zum<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

29. März 2011<br />

| 168


NACHTRAG 19<br />

PineBridge Japan New Horizon Equity Fund<br />

Nachtrag 19 zum Prospekt vom 29. März 2011<br />

für PineBridge Global Funds<br />

Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />

den PineBridge Japan New Horizon Equity Fund (der<br />

„Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />

Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />

Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />

der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />

zugelassen wurde.<br />

Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />

29. 2011 für den Fonds mit allen dazugehörigen<br />

Nachträgen und sollte in Verbindung damit und mit<br />

der darin enthaltenen allgemeinen Beschreibung<br />

- des Fonds und seines Managements und seiner<br />

Verwaltung,<br />

- seiner Anlagebeschränkungen und<br />

Kreditaufnahmebefugnisse,<br />

- seiner allgemeinen Management- und<br />

Fondsgebühren,<br />

- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />

Anteilinhaber,<br />

- seiner Risikofaktoren, und<br />

- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />

gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />

Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />

Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />

Der Verwaltungsrat des Manager übernimmt die<br />

Verantwortung für die im Prospekt und diesem<br />

Nachtrag enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen<br />

und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle<br />

angemessene Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />

gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />

Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />

dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />

Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />

Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />

Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />

wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />

darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />

Anleger geeignet<br />

1. Anlageverwalter<br />

Der Manager hat die PineBridge Investments Japan Co.<br />

Ltd., JA Building, 3-1 Otemachi 1-chome, Chiyoda-ku,<br />

Tokio 100-6813, Japan, zum Anlageverwalter des<br />

Teilfonds bestellt Der Anlageverwalter trägt die<br />

Verantwortung für die Verwaltung des Vermögens des<br />

Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />

Der Anlageverwalter ist eine am 17. November 1986<br />

nach dem Recht Japans errichtete Kapitalgesellschaft.<br />

Zum 31. Dezember 2010 hatte der Anlageverwalter<br />

Vermögenswerte in Höhe von JPY 2.511,7 Mrd. unter<br />

Verwaltung.<br />

Der Anlageverwalter ist eine hundertprozentige<br />

Tochtergesellschaft von Bridge Partners und ein<br />

Mitgliedsunternehmen von PineBridge Investments.<br />

PineBridge Investments bietet seinen Kunden weltweit<br />

Anlageberatung und Vermögensverwaltungsprodukte<br />

und -dienstleistungen an. PineBridge Investments ist<br />

als Multi-Strategy-Anlageverwalter in 32 Ländern und<br />

Hoheitsgebieten tätig und hatte zum 31. Dezember<br />

2010 Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd.<br />

unter Verwaltung. PineBridge Investments ist ein<br />

führender Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />

PineBridge Japan New Horizon Equity Fund<br />

Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />

festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />

Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />

eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

2. Anlageziel<br />

Der Teilfonds wird mit dem Ziel verwaltet, Anlegern<br />

langfristigen Kapitalzuwachs zu bieten, indem er in<br />

Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren japanischer<br />

Unternehmen anlegt, d. h. in Japan errichteten<br />

Unternehmen oder Unternehmen, deren<br />

Vermögenswerte, Produkte oder Geschäfte in Japan<br />

angesiedelt sind.<br />

3. Anlagepolitik<br />

Die Anlagen des Teilfonds in japanischen Aktien und<br />

aktienbezogenen Wertpapieren werden hauptsächlich<br />

aus Wertpapieren bestehen, die an der Tokyo Stock<br />

Exchange („TSE") notiert sind. Unter normalen<br />

Marktbedingungen werden mindestens 65 % des<br />

Gesamtvermögens des Teilfonds in Aktien und<br />

aktienbezogenen Wertpapieren von Unternehmen<br />

angelegt sein, die an der TSE notiert sind, und der Rest<br />

in der Regel in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren, die an anderen anerkannten Börsen und<br />

Märkten in Japan, wie im Anhang I angegeben,<br />

gehandelt werden.<br />

Der Teilfonds wird eine flexible Anlagestrategie<br />

verfolgen, um auf die Veränderungen der<br />

Marktbedingungen und des Anlageumfeldes schnell<br />

reagieren zu können. Der Teilfonds wird keine<br />

Wertpapiergeschäfte abschließen, um kurzfristige<br />

Kapitalgewinne zu erzielen. Solche kurzfristigen<br />

Gewinne können jedoch infolge veränderter<br />

Wirtschafts- und Marktbedingungen sowie veränderter<br />

Fundamentaldaten von Unternehmen entstehen.<br />

Ein großer Teil des Vermögens des Teilfonds wird<br />

voraussichtlich in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren großer, etablierter Unternehmen und der<br />

Rest in Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren<br />

kleinerer Unternehmen, deren Chancen auf<br />

Wertzuwachs als attraktiv angesehen werden, angelegt.<br />

Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />

Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />

Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />

Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />

Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />

Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />

Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />

Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />

weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />

erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />

erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />

ist.<br />

Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />

Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />

Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />

Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />

des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />

Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />

künftiger Aussichten führt.<br />

Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />

Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />

folgt klassifiziert:<br />

1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />

(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />

Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />

erfahren).<br />

2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />

3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />

4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />

stabile Situationen, (b) zyklische Situationen<br />

| 169


und (c) Trendwende-Situationen unterteilt werden.<br />

Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />

Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />

qualitative Kriterien verwendet.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />

Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />

wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />

Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />

ausgestattet sind, anlegen.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />

Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem unter<br />

anderem LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil<br />

des Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />

und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />

Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />

Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />

werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />

mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />

notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />

darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />

Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />

Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />

Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />

zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />

Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />

Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />

zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />

zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />

Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />

Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />

Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />

Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />

gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />

Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />

Barausgleich erfüllt werden.<br />

Der Teilfonds kann in American, International und<br />

Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs)<br />

anlegen, die an einer anerkannten Börse gemäß<br />

Anhang I zum Prospekt notiert werden. Solche Anlagen<br />

müssen mit dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />

Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />

Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />

gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />

(REITS) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />

Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />

diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />

2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITS im Sekundärmarkt<br />

zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />

Aktien.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ergänzend Barmittel und / oder<br />

andere flüssige Vermögenswerte halten und kann in<br />

Geldmarktinstrumenten (wie in den Bekanntmachungen<br />

der Zentralbank definiert und die an einem geregelten<br />

Markt gehandelt werden, aber nicht gehandelt zu<br />

werden brauchen) anlegen, die von einer<br />

internationalen Ratingagentur als „investment grade“<br />

eingestuft sind. Zu diesen Geldmarktinstrumenten<br />

können unter anderem kurzfristige Verpflichtungen<br />

PineBridge Japan New Horizon Equity Fund<br />

nicht-staatlicher Emittenten (wie beispielsweise fest-<br />

oder variabel verzinsliches Commercial Paper),<br />

Verpflichtungen von Banken oder anderen Einlagen<br />

annehmenden Instituten (wie beispielsweise<br />

Einlagenzertifikate und Bankakzepte), und Wertpapiere<br />

gehören, die von supranationalen Organisationen oder<br />

von den Regierungen selbstständiger Staaten, deren<br />

Behörden, Institutionen und Gebietskörperschaften<br />

ausgegeben oder anderweitig abgesichert sind.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten, wie<br />

in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />

vorgeschrieben, halten.<br />

Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />

Teilfonds wird am MSCI Japan Daily Total Return Net<br />

Index (der „Index“) gemessen. Der Index ist ein am<br />

Streubesitz orientierter Marktkapitalisierungsindex, der<br />

die Wertentwicklung der entwickelten Märkte für<br />

börsennotierte Aktien in Japan messen soll. Der<br />

Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen, dass<br />

es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles des<br />

Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig oder<br />

wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />

nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />

Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />

gehaltener Vermögenswerte mittels<br />

Devisentermingeschäften und<br />

Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />

Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />

Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />

Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />

Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />

jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />

außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />

einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />

Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />

dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />

betreffende Engagement geworden ist. Die<br />

Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />

nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />

in Kenntnis gesetzt.<br />

Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />

Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />

Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />

abschließen, um das Währungsrisiko der<br />

zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />

Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />

den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />

Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />

Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />

absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />

Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />

gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />

Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />

erheblich beeinflusst werden.<br />

Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />

sich durch den Abschluss von<br />

Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />

Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />

Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />

Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />

wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />

| 170


mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />

der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />

Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />

werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />

Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />

Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />

der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />

angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />

ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />

Änderung zurückgeben können.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />

in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />

höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />

investiert ist.<br />

Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />

mit der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />

Prospekt angegebenen Anlagebeschränkungen.<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />

des Teilfonds erreicht wird.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />

ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />

ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />

Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />

angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger<br />

jüngster Entwicklungen bei den Risiko- und<br />

Renditemerkmalen der Hauptanlagekategorien.<br />

Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFIs zu<br />

Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />

ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />

entsprechend zu ändern.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />

Teilfonds gemäß den Vorschriften der Zentralbank<br />

anlegen darf, enthält der Anhang I zum Prospekt, der<br />

zusammen mit und unter Berücksichtigung des<br />

Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds, wie<br />

vorstehend dargelegt, gelesen werden sollte. Die<br />

Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />

heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nichtbörsennotierten<br />

Wertpapieren ist die Anlage auf die im<br />

Anhang I zum Prospekt aufgeführten Wertpapierbörsen<br />

und Märkte beschränkt.<br />

Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

nachstehendem Abschnitt 5 aufgeführt und umfassen:<br />

Risiko in Verbindung mit japanischen Märkten, Risiko in<br />

Verbindung mit Unternehmen mit geringer<br />

Kapitalisierung und Volatilitätsrisiko. Diese<br />

Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />

4. Anlagebeschränkungen<br />

Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />

entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />

PineBridge Japan New Horizon Equity Fund<br />

Hauptteil des Prospekts.<br />

Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />

Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />

Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />

es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />

Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />

ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />

Anlagebeschränkungen:<br />

Der Teilfonds darf keine ungedeckten Verkäufe von<br />

Derivaten vornehmen.<br />

Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen des<br />

Teilfonds in Derivaten darf 40 % des Nettoinventarwerts<br />

des Teilfonds nicht übersteigen; der Gesamtwert der<br />

offenen Short-Positionen in Derivaten darf den<br />

Gesamtmarktwert der entsprechenden Wertpapiere, die<br />

von dem Teilfonds gehalten werden müssen, nicht<br />

übersteigen.<br />

Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz seines<br />

Nettoinventarwerts in Derivaten halten möchte, muss er<br />

vorher die Genehmigung der<br />

Finanzaufsichtskommission (Financial Supervisory<br />

Commission) einholen.<br />

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />

Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />

gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />

Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />

Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />

Zentralbank entspricht.<br />

5. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Daneben gilt der folgende<br />

zusätzliche Risikofaktor für den Teilfonds. Die<br />

Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />

Risiko in Verbindung mit japanischen Märkten: Bitte<br />

beachten Sie, dass die Zulassungsvorschriften für die<br />

zweite Sektion der Wertpapierbörsen von Tokio, Osaka<br />

und Nagoya, die aufstrebenden Märkte wie MOTHERS,<br />

HERCULES und JASDAQ und die regionalen Märkte<br />

weniger streng sind als die für die erste Sektion der drei<br />

größten Wertpapierbörsen. An den aufstrebenden<br />

Märkten gehandelte oder an einer zweiten Sektion oder<br />

regionalen Märkten notierte Unternehmen verfügen<br />

häufig über eine kürzere dokumentierte<br />

Unternehmensgeschichte als die an einer ersten<br />

Sektion notierten Unternehmen. Auch die<br />

veröffentlichten Informationen der Unternehmen sind<br />

wahrscheinlich weniger ausführlich, und die von diesen<br />

Unternehmen gemeldeten Gewinne weisen oft stärkere<br />

Schwankungen auf.<br />

Aktien, die an einer zweiten Sektion der drei größten<br />

Wertpapierbörsen, an aufstrebenden Märkten und an<br />

regionalen Märkten gehandelt werden, können illiquide<br />

werden. Illiquide Aktien können im Allgemeinen unter<br />

einer höheren Kursvolatilität leiden und weisen für<br />

gewöhnlich hohe Margen zwischen Geld- und Briefkurs<br />

auf.<br />

Risiko in Verbindung mit Unternehmen mit geringer<br />

Kapitalisierung: Anlagen in Unternehmen mit geringer<br />

Kapitalisierung können mit einem höheren Risiko<br />

verbunden sein als das, welches in der Regel mit<br />

Anlagen in größeren, etablierteren Unternehmen<br />

| 171


verbunden ist. Anlagen in Wertpapieren von<br />

Unternehmen mit geringerer Kapitalisierung können<br />

illiquider sein als eine Anlage in Aktien mit höherer<br />

Kapitalisierung und volatiler als eine Anlage in<br />

Wertpapieren größerer, etablierterer Unternehmen.<br />

Darüber hinaus sind die Qualität, die Verlässlichkeit und<br />

die Verfügbarkeit von Informationen bei kleinen bis<br />

mittleren Unternehmen möglicherweise nicht so<br />

aufschlussreich und weniger transparent als es Anleger<br />

in der Regel bei Unternehmen mit höherer<br />

Kapitalisierung erwarten würden. Die Richtlinien zur<br />

Corporate Governance sind möglicherweise nicht so<br />

weit entwickelt oder weniger streng als diejenigen,<br />

denen Unternehmen mit hoher Kapitalisierung<br />

unterliegen, wodurch ein höheres Anlagerisiko<br />

bestehen kann und Anlegern nur ein geringer Schutz<br />

geboten wird.<br />

Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />

können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />

sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />

„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />

geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />

Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

und des derzeit geringen oder fehlenden<br />

Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />

Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />

bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />

anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />

gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />

Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />

erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />

denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />

sein.<br />

6. Beantragung von Anteilen<br />

Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />

derzeit angeboten werden:<br />

Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse A1 in Euro<br />

Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A5 in Singapur-Dollar<br />

Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse C1 in Euro<br />

Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />

Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse Y5 in Singapur-Dollar<br />

Anteile der Klasse YJ in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />

Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse X1 in Euro<br />

Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A, Klasse A3, Klasse Y, Klasse Y3<br />

und Klasse YJ sind derzeit im Umlauf und können zum<br />

Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse<br />

gezeichnet werden.<br />

PineBridge Japan New Horizon Equity Fund<br />

Anteile der Klasse A1, Klasse A2 und Klasse A5<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu Euro 12,50, STG 12,50 bzw.<br />

SGD 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />

C3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />

30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse Y1, Klasse Y2 und Klasse Y5<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu EUR 100, STG 100 bzw.<br />

SGD 100 angeboten.<br />

Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />

X3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />

X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />

gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />

dem Manager oder seinem Beauftragten<br />

abgeschlossen haben.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klasse YJ werden nur<br />

von Anlegern angenommen, die japanische<br />

Investmenttrusts in Form von Dachfonds sind, die nach<br />

dem japanischen Gesetz über Investmenttrusts und<br />

Investmentgesellschaften gegründet wurden und die<br />

von dem Anlageverwalter oder anderen<br />

Investmenttrustgesellschaften, die nach dem<br />

japanischen Finanzinstrumente- und Börsengesetz<br />

registriert sind, verwaltet werden.<br />

Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />

sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />

Daten angeboten werden, die der Manager bestimmt<br />

und der Zentralbank anzeigt. Danach sind Anteile zum<br />

Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse<br />

auszugeben.<br />

7. Anforderungen bezüglich<br />

Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />

Mindestfolgezeichnung und<br />

Mindestrücknahme<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />

Mindestbestände:<br />

| 172


Anteile der Klasse A USD 1.000<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse A5 SGD 1.000<br />

Anteile der Klasse C USD 1.000<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse H USD 1.000<br />

Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />

Anteile der Klasse Y5 SGD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse YJ JPY125.000.000<br />

Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />

Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />

Mindestrücknahmen:<br />

Anteile der Klasse A USD 250<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse A2 STG 250<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse A5 SGD 250<br />

Anteile der Klasse C USD 250<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse C2 STG 250<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse H USD 250<br />

Anteile der Klasse YJ JPY12.500.000<br />

Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />

Y3, Klasse Y5, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D,<br />

Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt<br />

keine Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />

8. Management- und Fondsgebühren<br />

Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />

an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />

nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />

Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />

nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />

Anteile der Klasse A 1,30%<br />

Anteile der Klasse A1 1,30%<br />

Anteile der Klasse A2 1,30%<br />

PineBridge Japan New Horizon Equity Fund<br />

Anteile der Klasse A3 1,30%<br />

Anteile der Klasse A5 1,30%<br />

Anteile der Klasse C 2,25%<br />

Anteile der Klasse C1 2,25%<br />

Anteile der Klasse C2 2,25%<br />

Anteile der Klasse C3 2,25%<br />

Anteile der Klasse H 4,00%<br />

Anteile der Klasse Y 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y1 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y2 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y3 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y5 1,00%<br />

Anteile der Klasse YJ 1,00%<br />

Anteile der Klasse YD 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y1D 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y3D 1,00%<br />

Anteile der Klasse X 0%<br />

Anteile der Klasse X1 0%<br />

Anteile der Klasse X2 0%<br />

Anteile der Klasse X3 0%<br />

Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />

Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />

einer höheren Managementgebühr als andere<br />

Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />

lateinamerikanische Länder gelten.<br />

Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2,<br />

Klasse A3 und Klasse A5 ist eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr in<br />

Höhe von bis zu 0,50 % des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der diesen Anteilsklassen zuzurechnen ist,<br />

aus dem Vermögen des Teilfonds an den Manager zu<br />

zahlen. Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse<br />

X2 und Klasse X3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs-<br />

und Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 %<br />

des Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />

nachträglich fällig.<br />

Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />

dem Ermessen des Managers eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />

zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />

aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />

Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />

Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />

angegeben.<br />

9. Ausschüttungen<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />

und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />

Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />

jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />

Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />

in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

| 173


und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />

des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />

den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />

(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />

Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />

kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />

festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />

festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />

Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

10. Handelstag<br />

Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />

11. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />

12. Wesentliche Verträge<br />

29. März 2011<br />

Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments Japan Co., Ltd.,<br />

geändert durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />

April 2010, nach dem Letztere zum<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

PineBridge Japan New Horizon Equity Fund<br />

| 174


NACHTRAG 20<br />

PineBridge Japan Small Cap Equity Fund<br />

Nachtrag 20 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />

PineBridge Global Funds<br />

Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />

den PineBridge Japan Small Cap Equity Fund (der<br />

„Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />

Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />

Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />

der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />

zugelassen wurde.<br />

Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />

29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />

dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />

Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />

allgemeinen Beschreibung:<br />

- des Fonds und seines Managements und seiner<br />

Verwaltung,<br />

- seiner Anlagebeschränkungen und<br />

Kreditaufnahmebefugnisse,<br />

- seiner allgemeinen Management- und<br />

Fondsgebühren,<br />

- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />

Anteilinhaber,<br />

- seiner Risikofaktoren, und<br />

- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />

gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />

Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />

Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />

Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />

Verantwortung für die im Prospekt enthaltenen<br />

Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />

Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />

Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />

gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />

Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />

dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />

Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />

Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />

Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />

wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />

darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />

Anleger geeignet.<br />

1. Anlageverwalter<br />

Der Manager hat die PineBridge Investments Japan Co.<br />

Ltd., JA Building, 3-1 Otemachi 1-chome, Chiyoda-ku,<br />

Tokio 100-6813, Japan, zum Anlageverwalter des<br />

Teilfonds bestellt. Der Anlageverwalter trägt die<br />

Verantwortung für die Verwaltung des Vermögens des<br />

Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />

Der Anlageverwalter ist eine am 17. November 1986<br />

nach dem Recht Japans errichtete Kapitalgesellschaft.<br />

Zum 31. Dezember 2010 hatte der Anlageverwalter<br />

Vermögenswerte in Höhe von JPY 2.511,7 Mrd. unter<br />

Verwaltung.<br />

Der Anlageverwalter ist eine hundertprozentige<br />

Tochtergesellschaft von Bridge Partners und ein<br />

PineBridge Japan Small Cap Equity Fund<br />

Mitgliedsunternehmen von PineBridge Investments.<br />

PineBridge Investments bietet seinen Kunden weltweit<br />

Anlageberatung und Vermögensverwaltungsprodukte<br />

und -dienstleistungen an. PineBridge Investments ist<br />

als Multi-Strategy-Anlageverwalter in 32 Ländern und<br />

Hoheitsgebieten tätig und hatte zum 31. Dezember<br />

2010 Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd.<br />

unter Verwaltung. PineBridge Investments ist ein<br />

führender Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />

Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />

festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />

Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />

eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

2. Anlageziel<br />

Der Teilfonds strebt langfristigen Kapitalzuwachs durch<br />

Anlage von mindestens zwei Dritteln seiner<br />

Gesamtanlagen in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren kleiner japanischer Unternehmen an, das<br />

heißt, in Japan errichteter Unternehmen oder<br />

Unternehmen, deren Vermögenswerte, Produkte oder<br />

Geschäfte in Japan angesiedelt sind.<br />

3. Anlagepolitik<br />

Mindestens 50 % der Anlagen des Teilfonds werden in<br />

Unternehmen angelegt, deren Kapitalisierung zum<br />

Kaufzeitpunkt unter JPY 400 Mrd. (bzw. dem<br />

entsprechenden Gegenwert in Fremdwährung) liegt.<br />

Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />

Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />

Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />

Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />

Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />

Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />

Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />

Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />

weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />

erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />

erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />

ist.<br />

Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />

Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />

Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />

Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />

des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />

Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />

künftiger Aussichten führt.<br />

Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />

Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />

folgt klassifiziert:<br />

1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />

(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />

Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />

erfahren).<br />

2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />

3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />

4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />

stabile Situationen, (b) zyklische Situationen<br />

und (c) Trendwende-Situationen unterteilt<br />

werden.<br />

Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />

Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />

qualitative Kriterien verwendet.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />

| 175


Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />

Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />

wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />

Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />

ausgestattet sind, anlegen.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />

Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem<br />

LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil des<br />

Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />

und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />

Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />

Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />

werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />

mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />

notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />

darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />

Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />

Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />

Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />

zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />

Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />

Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />

zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />

zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />

Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />

Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />

Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />

Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />

gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />

Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />

Barausgleich erfüllt werden.<br />

Der Teilfonds kann in American Depository Receipts,<br />

International Depository Receipts und Global<br />

Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) anlegen,<br />

die an einer anerkannten Börse gemäß Anhang I zum<br />

Prospekt notiert werden. Solche Anlagen müssen mit<br />

dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />

Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />

Der Teilfonds kann insgesamt bis zu 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts in geregelten oder ungeregelten<br />

Einrichtungen für gemeinsame Anlagen einschließlich<br />

relevanter Immobilienfonds (REITS) anlegen, die die<br />

Anforderungen an OGAW-konforme Anlagen erfüllen,<br />

sofern die Anlageziele und die Anlagepolitik dieser<br />

Einrichtungen mit denen des Teilfonds übereinstimmen.<br />

Geregelte Einrichtungen für gemeinsame Anlagen<br />

müssen die Kriterien der Guidance Note 2/03 erfüllen.<br />

Die Möglichkeit, REITs im Sekundärmarkt zu handeln,<br />

kann stärker begrenzt sein als bei anderen Aktien.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />

ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />

Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />

an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />

gehandelt werden), die von einer internationalen<br />

Ratingagentur als „investment grade“ eingestuft sind.<br />

Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />

anderem kurzfristige Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen<br />

(wie Commercial Paper mit festem oder variablem<br />

Zinssatz), Schuldtitel von Banken oder anderen<br />

Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />

Einlagenzertifikate und Bankakzepte), von<br />

supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />

Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />

Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />

besicherte Wertpapiere gehören.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />

halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />

vorgeschrieben sind.<br />

Der Teilfonds darf höchstens 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts in Optionsscheinen anlegen.<br />

PineBridge Japan Small Cap Equity Fund<br />

Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />

Teilfonds wird am Japan Small Cap Daily Total Return<br />

Net Index (der „Index“) gemessen. Der Index ist ein am<br />

Streubesitz orientierter, nach Marktkapitalisierung<br />

gewichteter Index, der die Wertentwicklung der Aktien<br />

von kleinen japanischen Unternehmen messen soll. Der<br />

Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen, dass<br />

es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles des<br />

Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig oder<br />

wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />

nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />

Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />

gehaltener Vermögenswerte mittels<br />

Devisentermingeschäften und<br />

Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />

Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />

Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />

Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />

Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />

jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />

außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />

einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />

Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />

dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />

betreffende Engagement geworden ist. Die<br />

Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />

nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />

in Kenntnis gesetzt.<br />

Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />

Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />

Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />

abschließen, um das Währungsrisiko der<br />

zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />

Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />

den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />

Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />

Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />

absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />

Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />

gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />

Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />

erheblich beeinflusst werden.<br />

Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />

sich durch den Abschluss von<br />

Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />

Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />

Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />

Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />

wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />

mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />

der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />

Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />

werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />

Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />

Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />

der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />

angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />

ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />

Änderung zurückgeben können.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />

in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />

höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />

investiert ist.<br />

Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />

unter der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />

Prospekt aufgeführten Anlagebeschränkungen.<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />

des Teilfonds erreicht wird.<br />

| 176


Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />

ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Anfrage<br />

zusätzliche Informationen zu den angewandten<br />

Verfahren zur Risikosteuerung zukommen lassen,<br />

einschließlich der Höhe der geltenden Grenzen und der<br />

jüngsten Entwicklungen bei der Risiko- und<br />

Ertragscharakteristik der Hauptanlagekategorien.<br />

Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFI zu<br />

Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />

ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />

entsprechend zu ändern.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />

Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />

Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />

Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />

des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />

wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />

Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />

heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />

börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />

im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />

Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />

Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

nachstehendem Abschnitt 5 aufgeführt und umfassen:<br />

Risiko in Verbindung mit japanischen Märkten, Risiko in<br />

Verbindung mit Unternehmen mit geringer<br />

Kapitalisierung und Volatilitätsrisiko. Diese<br />

Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />

4. Anlagebeschränkungen<br />

Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />

entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />

Hauptteil des Prospekts.<br />

Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />

Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />

Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />

es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />

Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />

ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />

Anlagebeschränkungen:<br />

● Der Teilfonds darf keine ungedeckten Verkäufe<br />

von Derivaten vornehmen.<br />

● Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen des<br />

Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />

übersteigen; der Gesamtwert der offenen Short-<br />

Positionen in Derivaten darf den Gesamtmarktwert<br />

der entsprechenden Wertpapiere, die von dem<br />

Teilfonds gehalten werden müssen, nicht<br />

●<br />

übersteigen.<br />

Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />

seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />

möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />

Finanzaufsichtskommission (Financial Supervisory<br />

PineBridge Japan Small Cap Equity Fund<br />

Commission) einholen.<br />

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />

Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />

gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />

Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />

Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />

Zentralbank entspricht.<br />

5. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />

folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />

Die Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />

Risiko in Verbindung mit japanischen Märkten: Bitte<br />

beachten Sie, dass die Zulassungsvorschriften für die<br />

zweite Sektion der Wertpapierbörsen von Tokio, Osaka<br />

und Nagoya, die aufstrebenden Märkte wie MOTHERS,<br />

HERCULES und JASDAQ und die regionalen Märkte<br />

weniger streng sind als die für die erste Sektion der drei<br />

größten Wertpapierbörsen. An den aufstrebenden<br />

Märkten gehandelte oder an einer zweiten Sektion der<br />

drei größten Wertpapierbörsen oder regionalen Märkten<br />

notierte Unternehmen verfügen häufig über eine<br />

kürzere dokumentierte Unternehmensgeschichte als die<br />

an einer ersten Sektion notierten Unternehmen. Auch<br />

die veröffentlichten Informationen der Unternehmen<br />

sind wahrscheinlich weniger ausführlich, und die von<br />

diesen Unternehmen gemeldeten Gewinne weisen oft<br />

stärkere Schwankungen auf. Aktien, die an einer<br />

zweiten Sektion der drei größten Wertpapierbörsen, an<br />

aufstrebenden Märkten und an regionalen Märkten<br />

gehandelt werden, können illiquide werden. Illiquide<br />

Aktien können im Allgemeinen unter einer höheren<br />

Kursvolatilität leiden und weisen für gewöhnlich hohe<br />

Margen zwischen Geld- und Briefkurs auf.<br />

Risiko in Verbindung mit Unternehmen mit geringer<br />

Kapitalisierung: Anlagen in Unternehmen mit geringer<br />

Kapitalisierung können mit einem höheren Risiko<br />

verbunden sein als das, welches in der Regel mit<br />

Anlagen in größeren, etablierteren Unternehmen<br />

verbunden ist. Die Wertpapiere von kleinen oder<br />

mittleren Unternehmen werden häufig außerbörslich<br />

gehandelt und möglicherweise nicht in einem Volumen,<br />

das beim Handel mit Wertpapieren an einer nationalen<br />

Wertpapierbörse üblich ist. Daher kann eine Anlage in<br />

Wertpapieren von Unternehmen mit geringerer<br />

Kapitalisierung illiquider sein als eine Anlage in Aktien<br />

mit höherer Kapitalisierung und volatiler als eine Anlage<br />

in Wertpapieren größerer, etablierterer Unternehmen.<br />

Darüber hinaus sind die Qualität, die Verlässlichkeit und<br />

die Verfügbarkeit von Informationen bei kleinen bis<br />

mittleren Unternehmen möglicherweise nicht so<br />

aufschlussreich und weniger transparent als es Anleger<br />

in der Regel bei Unternehmen mit höherer<br />

Kapitalisierung erwarten würden. Die Richtlinien zur<br />

Corporate Governance sind möglicherweise nicht so<br />

weit entwickelt oder weniger streng als diejenigen,<br />

denen Unternehmen mit hoher Kapitalisierung<br />

unterliegen, wodurch ein höheres Anlagerisiko<br />

bestehen kann und Anlegern nur ein geringer Schutz<br />

geboten wird.<br />

Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />

können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />

sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />

| 177


„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />

geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />

Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

und des derzeit geringen oder fehlenden<br />

Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />

Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />

bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />

anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />

gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />

Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />

erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />

denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />

sein.<br />

6. Beantragung von Anteilen<br />

Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />

derzeit angeboten werden:<br />

Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse A1 in Euro<br />

Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse C1 in Euro<br />

Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />

Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />

Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse X1 in Euro<br />

Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A3, Klasse Y und Klasse Y3 sind<br />

derzeit im Umlauf und können zum Nettoinventarwert<br />

gezeichnet werden.<br />

Anteile der Klasse A, Klasse A1 und Klasse A2 werden<br />

Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />

begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 12,50, Euro 12,50 bzw.<br />

STG 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />

C3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />

30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse Y1 und Klasse Y2 werden Anlegern<br />

während des Erstausgabezeitraums, der begonnen hat<br />

und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit)<br />

endet, zu Euro 100 bzw. STG 100 angeboten.<br />

Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

PineBridge Japan Small Cap Equity Fund<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />

X3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />

100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />

X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />

gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />

dem Manager oder seinem Beauftragten<br />

abgeschlossen haben.<br />

Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />

sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />

Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />

seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />

Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />

Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />

der betreffenden Klasse auszugeben.<br />

7. Anforderungen bezüglich<br />

Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />

Mindestfolgezeichnung und<br />

Mindestrücknahme<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />

Mindestbestände:<br />

Anteile der Klasse A USD 1.000<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse C USD 1.000<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse H USD 1.000<br />

Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />

Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />

Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />

Mindestrücknahmen:<br />

Anteile der Klasse A USD 250<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse A2 STG 250<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse C USD 250<br />

| 178


Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse C2 STG 250<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse H USD 250<br />

Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />

Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />

Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />

Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />

8. Handelstag<br />

Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />

9. Management- und Fondsgebühren<br />

Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />

an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />

nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />

Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />

nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />

Anteile der Klasse A 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A1 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A2 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A3 1,30 %<br />

Anteile der Klasse C 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C1 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />

Anteile der Klasse H 4,00 %<br />

Anteile der Klasse Y 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y1 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y2 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y3 1,00 %<br />

Anteile der Klasse YD 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y1D 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y3D 1,00 %<br />

Anteile der Klasse X 0 %<br />

Anteile der Klasse X1 0 %<br />

Anteile der Klasse X2 0 %<br />

Anteile der Klasse X3 0 %<br />

Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />

Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und<br />

unterliegen einer höheren Managementgebühr als<br />

andere Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die<br />

für lateinamerikanische Länder gelten.<br />

Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2 und<br />

Klasse A3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />

der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />

eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />

nachträglich fällig.<br />

PineBridge Japan Small Cap Equity Fund<br />

Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />

dem Ermessen des Managers eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />

zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />

aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />

Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />

Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />

angegeben.<br />

10. Ausschüttungen<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />

und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />

Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />

jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />

Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />

in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />

des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />

den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />

(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />

Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />

kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />

festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />

festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />

Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

11. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />

12. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments Japan Co. Ltd.,<br />

geändert durch eine Ergänzungsvereinbarung<br />

vom 13. Dezember 2005 sowie durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />

April 2010, nach dem letztere zum<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

29. März 2011<br />

| 179


NACHTRAG 21<br />

PineBridge Japan Small & Mid Cap Equity Fund<br />

Nachtrag 21 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />

PineBridge Global Funds<br />

Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />

den PineBridge Japan Smaller Companies Plus Fund<br />

(der „Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />

Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />

Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />

der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />

zugelassen wurde.<br />

Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />

29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />

dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />

Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />

allgemeinen Beschreibung<br />

- des Fonds und seines Managements und seiner<br />

Verwaltung,<br />

- seiner Anlagebeschränkungen und<br />

Kreditaufnahmebefugnisse,<br />

- seiner allgemeinen Management- und<br />

Fondsgebühren,<br />

- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />

Anteilinhaber,<br />

- seiner Risikofaktoren, und<br />

- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />

gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />

Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />

Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />

Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />

Verantwortung für die im Prospekt enthaltenen<br />

Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />

Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />

Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu gewährleisten)<br />

entsprechen diese Angaben den Tatsachen und lassen<br />

nichts aus, was die Bedeutung dieser Angaben<br />

wahrscheinlich berühren würde. Der Verwaltungsrat<br />

übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />

Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />

Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />

wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />

darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />

Anleger geeignet.<br />

1. Anlageverwalter<br />

Der Manager hat die PineBridge Investments Japan Co.<br />

Ltd., JA Building, 3-1 Otemachi 1-chome, Chiyoda-ku,<br />

Tokio 100-6813, Japan, zum Anlageverwalter des<br />

Teilfonds bestellt. Der Anlageverwalter trägt die<br />

Verantwortung für die Verwaltung des Vermögens des<br />

Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />

Der Anlageverwalter ist eine am 17. November 1986<br />

nach dem Recht Japans errichtete Kapitalgesellschaft.<br />

Zum 31. Dezember 2010 hatte der Anlageverwalter<br />

Vermögenswerte in Höhe von JPY 2.511,7 Mrd. unter<br />

Verwaltung.<br />

Der Anlageverwalter ist eine hundertprozentige<br />

Tochtergesellschaft von Bridge Partners und ein<br />

PineBridge Japan Small & Mid Cap Equity Fund<br />

Mitgliedsunternehmen von PineBridge Investments.<br />

PineBridge Investments bietet seinen Kunden weltweit<br />

Anlageberatung und Vermögensverwaltungsprodukte<br />

und -dienstleistungen an. PineBridge Investments ist<br />

als Multi-Strategy-Anlageverwalter in 32 Ländern und<br />

Hoheitsgebieten tätig und hatte zum 31. Dezember<br />

2010 Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd.<br />

unter Verwaltung. PineBridge Investments ist ein<br />

führender Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />

Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />

festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />

Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />

eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

2. Anlageziel<br />

Der Teilfonds verfolgt das Ziel, langfristigen<br />

Kapitalzuwachs zu erreichen, indem er mindestens<br />

zwei Drittel seines Gesamtvermögens in Aktien und<br />

aktienbezogenen Wertpapieren kleiner und mittelgroßer<br />

japanischer Unternehmen anlegt, d. h. in Japan<br />

errichteten Unternehmen oder Unternehmen, deren<br />

Vermögenswerte, Produkte oder Geschäfte in Japan<br />

angesiedelt sind.<br />

3. Anlagepolitik<br />

Der Teilfonds wird mindestens zwei Drittel seines<br />

Gesamtvermögens in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren (mit Ausnahme von Wandel- und<br />

Optionsanleihen) von Emittenten anlegen, deren<br />

Marktkapitalisierungen zum Zeitpunkt des Kaufs den<br />

Kriterien des Referenzindex des Teilfonds entsprechen<br />

und die ihren Hauptsitz in Japan haben oder dort den<br />

überwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit ausüben.<br />

Das restliche Drittel seines Gesamtvermögens kann der<br />

Teilfonds in Wertpapieren anlegen, die die<br />

obengenannten Anforderungen nicht erfüllen.<br />

Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />

Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />

Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />

Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />

Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />

Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />

Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />

Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />

weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />

erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />

erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />

ist.<br />

Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />

Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />

Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />

Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />

des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />

Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />

künftiger Aussichten führt.<br />

Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />

Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />

folgt klassifiziert:<br />

1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />

(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />

Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />

erfahren).<br />

2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />

3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />

| 180


4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />

stabile Situationen, (b) zyklische Situationen<br />

und (c) Trendwende-Situationen unterteilt<br />

werden.<br />

Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />

Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />

qualitative Kriterien verwendet.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />

Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />

wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />

Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />

ausgestattet sind, anlegen.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />

Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem unter<br />

anderem LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil<br />

des Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />

und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />

Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />

Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />

werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />

mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />

notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />

darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />

Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />

Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />

Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />

zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />

Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />

Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />

zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />

zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />

Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />

Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />

Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />

Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />

gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />

Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />

Barausgleich erfüllt werden.<br />

Der Teilfonds kann in American, International und<br />

Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs)<br />

anlegen, die an einer anerkannten Börse gemäß<br />

Anhang I zum Prospekt notiert werden. Solche Anlagen<br />

müssen mit dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />

Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />

Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />

gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />

(REITS) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />

Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />

diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />

2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITS im Sekundärmarkt<br />

zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />

Aktien.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ergänzend Barmittel und / oder<br />

andere flüssige Vermögenswerte halten und kann in<br />

Geldmarktinstrumenten (wie in den Bekanntmachungen<br />

der Zentralbank definiert und die an einem geregelten<br />

Markt gehandelt werden, aber nicht gehandelt zu<br />

werden brauchen) anlegen, die von einer<br />

internationalen Ratingagentur als „investment grade“<br />

PineBridge Japan Small & Mid Cap Equity Fund<br />

eingestuft sind. Zu diesen Geldmarktinstrumenten<br />

können unter anderem kurzfristige Verpflichtungen<br />

nicht-staatlicher Emittenten (wie beispielsweise fest-<br />

oder variabel verzinsliches Commercial Paper),<br />

Verpflichtungen von Banken oder anderen Einlagen<br />

annehmenden Instituten (wie beispielsweise<br />

Einlagenzertifikate und Bankakzepte), und Wertpapiere<br />

gehören, die von supranationalen Organisationen oder<br />

von den Regierungen selbstständiger Staaten, deren<br />

Behörden, Institutionen und Gebietskörperschaften<br />

ausgegeben oder anderweitig abgesichert sind.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten, wie<br />

in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />

vorgeschrieben, halten.<br />

Der Teilfonds darf nicht mehr als 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts in Optionsscheinen anlegen.<br />

Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />

Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />

Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />

abschließen, um das Währungsrisiko der<br />

zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />

Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />

den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />

Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />

Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />

absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />

Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />

gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />

Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />

erheblich beeinflusst werden.<br />

Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />

sich durch den Abschluss von<br />

Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />

Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />

Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />

Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />

Teilfonds wird am MSCI Japan SMID Daily Total Return<br />

Net Index (der „Index“) gemessen. Der Index ist ein am<br />

Streubesitz orientierter, nach Marktkapitalisierung<br />

gewichteter Index, der die Wertentwicklung der Aktien<br />

japanischer Unternehmen mit kleiner und mittlerer<br />

Kapitalisierung messen soll. Der Anlageverwalter kann<br />

zu der Ansicht gelangen, dass es, wenn die<br />

Zusammensetzung des Portefeuilles des Teilfonds von<br />

der des Index abweicht, notwendig oder<br />

wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />

nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />

Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />

gehaltener Vermögenswerte mittels<br />

Devisentermingeschäften und<br />

Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />

Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />

Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />

Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />

Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />

jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />

außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />

einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />

Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />

dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />

betreffende Engagement geworden ist. Die<br />

Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />

nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />

in Kenntnis gesetzt.<br />

Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />

| 181


wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />

mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />

der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />

Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />

werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />

Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />

Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />

der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />

angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />

ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />

Änderung zurückgeben können.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />

in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />

höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />

investiert ist.<br />

Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />

mit der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />

Prospekt angegebenen Anlagebeschränkungen.<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />

des Teilfonds erreicht wird.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />

ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />

ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />

Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />

angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger<br />

jüngster Entwicklungen bei den Risiko- und<br />

Renditemerkmalen der Hauptanlagekategorien.<br />

Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFIs zu<br />

Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />

ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />

entsprechend zu ändern.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />

Teilfonds gemäß den Vorschriften der Zentralbank<br />

anlegen darf, enthält der Anhang I zum Prospekt, der<br />

zusammen mit und unter Berücksichtigung des<br />

Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds, wie<br />

vorstehend dargelegt, gelesen werden sollte. Die<br />

Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />

heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nichtbörsennotierten<br />

Wertpapieren ist die Anlage auf die im<br />

Anhang I zum Prospekt aufgeführten Wertpapierbörsen<br />

und Märkte beschränkt.<br />

Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

nachstehendem Abschnitt 5 aufgeführt und umfassen:<br />

Risiko in Verbindung mit japanischen Märkten, Risiko in<br />

Verbindung mit Unternehmen mit geringer<br />

Kapitalisierung und Volatilitätsrisiko. Diese<br />

Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />

4. Anlagebeschränkungen<br />

PineBridge Japan Small & Mid Cap Equity Fund<br />

Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />

entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />

Hauptteil des Prospekts.<br />

Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />

Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />

Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />

es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />

Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />

ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />

Anlagebeschränkungen:<br />

Der Teilfonds darf keine ungedeckten<br />

Verkäufe von Derivaten vornehmen.<br />

Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen<br />

des Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />

übersteigen; der Gesamtwert der offenen<br />

Short-Positionen in Derivaten darf den<br />

Gesamtmarktwert der entsprechenden<br />

Wertpapiere, die von dem Teilfonds gehalten<br />

werden müssen, nicht übersteigen.<br />

Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />

seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />

möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />

Finanzaufsichtskommission (Financial<br />

Supervisory Commission) einholen.<br />

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />

Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />

gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />

Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />

Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />

Zentralbank entspricht.<br />

5. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />

folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />

Diese Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />

Risiko in Verbindung mit japanischen Märkten: Bitte<br />

beachten Sie, dass die Zulassungsvorschriften für die<br />

zweite Sektion der Wertpapierbörsen von Tokio, Osaka<br />

und Nagoya, die aufstrebenden Märkte wie MOTHERS,<br />

HERCULES und JASDAQ und die regionalen Märkte<br />

weniger streng sind als die für die erste Sektion der drei<br />

größten Wertpapierbörsen. An den aufstrebenden<br />

Märkten gehandelte oder an einer zweiten Sektion der<br />

drei größten Wertpapierbörsen oder regionalen Märkten<br />

notierte Unternehmen verfügen häufig über eine<br />

kürzere dokumentierte Unternehmensgeschichte als die<br />

an einer ersten Sektion notierten Unternehmen. Auch<br />

die veröffentlichten Informationen der Unternehmen<br />

sind wahrscheinlich weniger ausführlich, und die von<br />

diesen Unternehmen gemeldeten Gewinne weisen oft<br />

stärkere Schwankungen auf. Aktien, die an einer<br />

zweiten Sektion der drei größten Wertpapierbörsen, an<br />

aufstrebenden Märkten und an regionalen Märkten<br />

gehandelt werden, können illiquide werden. Illiquide<br />

Aktien können im Allgemeinen unter einer höheren<br />

Kursvolatilität leiden und weisen für gewöhnlich hohe<br />

Margen zwischen Geld- und Briefkurs auf.<br />

Risiko in Verbindung mit Unternehmen mit geringer<br />

Kapitalisierung: Anlagen in Unternehmen mit geringer<br />

Kapitalisierung können mit einem höheren Risiko<br />

| 182


verbunden sein als das, welches in der Regel mit<br />

Anlagen in größeren, etablierteren Unternehmen<br />

verbunden ist. Anlagen in Wertpapieren von<br />

Unternehmen mit geringerer Kapitalisierung können<br />

illiquider sein als eine Anlage in Aktien mit höherer<br />

Kapitalisierung und volatiler als eine Anlage in<br />

Wertpapieren größerer, etablierterer Unternehmen.<br />

Darüber hinaus sind die Qualität, die Verlässlichkeit und<br />

die Verfügbarkeit von Informationen bei kleinen bis<br />

mittleren Unternehmen möglicherweise nicht so<br />

aufschlussreich und weniger transparent als es Anleger<br />

in der Regel bei Unternehmen mit höherer<br />

Kapitalisierung erwarten würden. Die Richtlinien zur<br />

Corporate Governance sind möglicherweise nicht so<br />

weit entwickelt oder weniger streng als diejenigen,<br />

denen Unternehmen mit hoher Kapitalisierung<br />

unterliegen, wodurch ein höheres Anlagerisiko<br />

bestehen kann und Anlegern nur ein geringer Schutz<br />

geboten wird.<br />

Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />

können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />

sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />

„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />

geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />

Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

und des derzeit geringen oder fehlenden<br />

Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />

Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />

bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />

anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />

gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />

Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />

erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />

denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />

sein.<br />

6. Beantragung von Anteilen<br />

Die folgenden Anteilsklassen werden angeboten:<br />

Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse A1 in Euro<br />

Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse C1 in Euro<br />

Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />

Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />

Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse X1 in Euro<br />

Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A, Klasse C3, Klasse Y und Klasse<br />

Y3 sind derzeit im Umlauf und können zum<br />

Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse<br />

gezeichnet werden.<br />

Anteile der Klasse A1, Klasse A2 und Klasse A3<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

PineBridge Japan Small & Mid Cap Equity Fund<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu Euro 12,50, STG 12,50 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse C, Klasse C1 und Klasse C2 werden<br />

Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />

begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 12,50, Euro 12,50 bzw.<br />

STG 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />

30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse Y1 und Klasse Y2 werden Anlegern<br />

während des Erstausgabezeitraums, der begonnen hat<br />

und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit)<br />

endet, zu Euro 100 bzw. STG 100 angeboten.<br />

Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />

X3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />

X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />

gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />

dem Manager oder seinem Beauftragten<br />

abgeschlossen haben.<br />

Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />

sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />

Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />

seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />

Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />

Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />

der betreffenden Klasse auszugeben.<br />

7. Anforderungen bezüglich<br />

Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />

Mindestfolgezeichnung und<br />

Mindestrücknahme<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />

Mindestbestände:<br />

Anteile der Klasse A USD 1.000<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse C USD 1.000<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse H USD 1.000<br />

Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />

Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />

| 183


Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />

Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />

Mindestrücknahmen:<br />

Anteile der Klasse A USD 250<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse A2 STG 250<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse C USD 250<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse C2 STG 250<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse H USD 250<br />

Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />

Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />

Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />

Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />

8. Handelstag<br />

Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />

9. Management- und Fondsgebühren<br />

Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />

an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />

nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />

Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />

nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />

Anteile der Klasse A 1,30%<br />

Anteile der Klasse A1 1,30%<br />

Anteile der Klasse A2 1,30%<br />

Anteile der Klasse A3 1,30%<br />

Anteile der Klasse C 2,25%<br />

Anteile der Klasse C1 2,25%<br />

Anteile der Klasse C2 2,25%<br />

Anteile der Klasse C3 2,25%<br />

Anteile der Klasse H 4,00%<br />

Anteile der Klasse Y 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y1 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y2 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y3 1,00%<br />

Anteile der Klasse YD 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y1D 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y3D 1,00%<br />

Anteile der Klasse X 0%<br />

Anteile der Klasse X1 0%<br />

Anteile der Klasse X2 0%<br />

Anteile der Klasse X3 0%<br />

Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />

Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />

einer höheren Managementgebühr als andere<br />

Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />

lateinamerikanische Länder gelten.<br />

Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2 und<br />

Klasse A3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

PineBridge Japan Small & Mid Cap Equity Fund<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />

der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />

eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />

nachträglich fällig.<br />

Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />

dem Ermessen des Managers eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />

zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />

aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />

Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />

Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />

angegeben.<br />

10. Ausschüttungen<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />

und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />

Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />

jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />

Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />

in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />

des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />

den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />

(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />

Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />

kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />

festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />

festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />

Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

11. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />

12. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments Japan Co., Ltd.,<br />

geändert durch eine Ergänzungsvereinbarung<br />

vom 13. Dezember 2005 sowie durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />

April 2010, nach dem letztere zum<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

29. März 2011<br />

| 184


NACHTRAG 22<br />

PineBridge Latin America Equity Fund<br />

Nachtrag 22 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />

PineBridge Global Funds<br />

Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />

den PineBridge Latin America Equity Fund (der<br />

„Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />

Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />

Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />

der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />

zugelassen wurde.<br />

Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />

29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />

dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />

Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />

allgemeinen Beschreibung:<br />

- des Fonds und seines Managements und seiner<br />

Verwaltung,<br />

- seiner Anlagebeschränkungen und<br />

Kreditaufnahmebefugnisse,<br />

- seiner allgemeinen Management- und<br />

Fondsgebühren,<br />

- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />

Anteilinhaber,<br />

- seiner Risikofaktoren, und<br />

- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />

gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />

Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />

Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />

Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />

Verantwortung für die im Prospekt enthaltenen<br />

Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />

Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />

Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />

gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />

Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />

dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />

Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />

Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />

Die Zulassung aller Klassen bereits ausgegebener und<br />

noch auszugebender Anteile des PineBridge Latin<br />

America Equity Fund zur Notierung im Hauptsegment<br />

(Official List) der Irish Stock Exchange wurde beantragt.<br />

Die Anteile der Klasse A, der Klasse Y und der Klasse<br />

Y3 wurden am 16. Dezember 2008 zur Notierung im<br />

Hauptsegment der Irish Stock Exchange zugelassen.<br />

Die übrigen Notierten Anteile werden voraussichtlich ab<br />

dem Zeitpunkt ihrer Börsenzulassung zur Notierung im<br />

Hauptsegment der Irish Stock Exchange zugelassen.<br />

Die Auflegung und Notierung verschiedener Klassen<br />

kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Daher<br />

kann zum Zeitpunkt der Auflegung einer bestimmten<br />

Klasse der Handel in dem Vermögensbestand, auf den<br />

sich eine bestimmte Klasse bezieht, bereits<br />

aufgenommen worden sein.<br />

Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />

wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />

darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />

Anleger geeignet.<br />

PineBridge Latin America Equity Fund<br />

1. Anlageverwalter<br />

Der Manager hat die PineBridge Investments LLC, c/o<br />

CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400,<br />

Wilmington, DE 19808, USA (registrierte Anschrift) und<br />

399 Park Avenue, 4th Floor, New York, NY 10022, USA<br />

(Geschäftsanschrift) zum Anlageverwalter des Teilfonds<br />

bestellt. Der Anlageverwalter trägt die Verantwortung<br />

für die Verwaltung des Vermögens des Teilfonds im<br />

Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />

Der Anlageverwalter, ein in den USA ansässiger und<br />

den Vorschriften der Securities and Exchange<br />

Commission unterliegender Investmentmanager, ist<br />

eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Bridge<br />

Partners. Zum 31. Dezember 2010 hatte der<br />

Anlageverwalter Vermögenswerte in Höhe von USD 44<br />

Mrd. unter Verwaltung.<br />

Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />

der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />

bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />

Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />

an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />

Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />

tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />

Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />

Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />

Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />

Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />

festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />

Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />

eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

2. Unteranlageberater<br />

Der Manager und der Anlageverwalter haben die<br />

PineBridge Investments Latin America S.A. zum<br />

Unteranlageberater (der „Unteranlageberater“) für den<br />

Teilfonds bestellt.<br />

Zum 31. Dezember 2010 hatte der Unteranlageberater<br />

Vermögenswerte in Höhe von USD 778,58 Mio. unter<br />

Verwaltung. Seine leitenden Angestellten verwalten seit<br />

über 10 Jahren Portefeuilles aus lateinamerikanischen<br />

Beteiligungspapieren.<br />

3. Anlageziel<br />

Der Teilfonds strebt eine überdurchschnittliche<br />

Gesamtrendite durch Anlage in Beteiligungspapieren<br />

und aktienbezogenen Wertpapieren von Unternehmen<br />

an, die in den Volkswirtschaften Lateinamerikas tätig<br />

sind.<br />

4. Anlagepolitik<br />

Der Teilfonds wird mindestens zwei Drittel seines<br />

Gesamtvermögens in Wertpapieren von Emittenten<br />

anlegen, die ihren Hauptsitz in Brasilien, Mexiko, Chile,<br />

Argentinien, Peru, Venezuela und Kolumbien haben<br />

oder dort den überwiegenden Teil ihrer<br />

Geschäftstätigkeit ausüben. Das restliche Drittel seines<br />

Gesamtvermögens kann der Teilfonds in Wertpapieren<br />

anlegen, die die obengenannten Anforderungen nicht<br />

erfüllen, unter anderem in anderen<br />

lateinamerikanischen Ländern.<br />

Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />

Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />

Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />

| 185


Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />

Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />

Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />

Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />

Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />

weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />

erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />

erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />

ist.<br />

Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />

Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />

Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />

Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />

des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />

Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />

künftiger Aussichten führt.<br />

Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />

Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />

folgt klassifiziert:<br />

1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />

(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />

Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />

erfahren).<br />

2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />

3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />

4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />

stabile Situationen, (b) zyklische Situationen<br />

und (c) Trendwende-Situationen unterteilt<br />

werden.<br />

Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />

Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />

qualitative Kriterien verwendet.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />

Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />

wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />

Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />

ausgestattet sind, anlegen.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />

Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem<br />

LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil des<br />

Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />

und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />

Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />

Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />

werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />

mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />

notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />

darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />

Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />

Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />

Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />

zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />

Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />

Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />

zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />

zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />

Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />

Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />

Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />

Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />

gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />

Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />

Barausgleich erfüllt werden.<br />

Der Teilfonds kann in American Depository Receipts,<br />

International Depository Receipts und Global<br />

Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) anlegen,<br />

PineBridge Latin America Equity Fund<br />

die an einer anerkannten Börse gemäß Anhang I zum<br />

Prospekt notiert werden. Solche Anlagen müssen mit<br />

dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />

Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />

Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />

gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />

(REITs) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />

Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />

diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />

2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITs im Sekundärmarkt<br />

zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />

Aktien.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />

ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />

Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />

an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />

gehandelt werden), die von einer internationalen<br />

Rating-Agentur als „investment grade“ eingestuft sind.<br />

Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />

anderem kurzfristige Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen<br />

(wie Commercial Paper mit festem oder variablem<br />

Zinssatz), Schuldtitel von Banken oder anderen<br />

Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />

Einlagenzertifikate und Bankakzepte), von<br />

supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />

Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />

Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />

besicherte Wertpapiere gehören.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />

halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />

vorgeschrieben sind.<br />

Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />

Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />

Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />

abschließen, um das Währungsrisiko der<br />

zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />

Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />

den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />

Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />

Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />

absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />

Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />

gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />

Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />

erheblich beeinflusst werden.<br />

Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />

sich durch den Abschluss von<br />

Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />

Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />

Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />

Die Wertentwicklung des Portefeuilles des Teilfonds<br />

wird am MSCI Emerging Markets Latin America 10/40<br />

Equity Daily Total Return Net Index (der „Index“)<br />

gemessen. Der Index ist ein am Streubesitz orientierter<br />

Marktkapitalisierungsindex, der die<br />

Aktienmarktentwicklung von OGAW-Fonds in<br />

Lateinamerika messen soll. Der Anlageverwalter kann<br />

zu der Ansicht gelangen, dass es, wenn die<br />

Zusammensetzung des Portefeuilles des Teilfonds von<br />

der des Index abweicht, notwendig oder<br />

wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />

nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />

Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />

gehaltener Vermögenswerte mittels<br />

Devisentermingeschäften und<br />

| 186


Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />

Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />

Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />

Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />

Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />

jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />

außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />

einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />

Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />

dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />

betreffende Engagement geworden ist. Die<br />

Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />

nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />

in Kenntnis gesetzt.<br />

Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />

wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />

mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />

der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />

Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />

werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />

Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />

Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />

der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />

angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />

ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />

Änderung zurückgeben können.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />

in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />

höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />

investiert ist.<br />

Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />

unter der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />

Prospekt aufgeführten Anlagebeschränkungen.<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />

des Teilfonds erreicht wird.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />

ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Anfrage<br />

zusätzliche Informationen zu den angewandten<br />

Verfahren zur Risikosteuerung zukommen lassen,<br />

einschließlich der Höhe der geltenden Grenzen und der<br />

jüngsten Entwicklungen bei der Risiko- und<br />

Ertragscharakteristik der Hauptanlagekategorien.<br />

Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFI zu<br />

Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />

ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />

entsprechend zu ändern.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />

Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />

Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />

Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />

des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />

wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />

Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />

heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />

börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />

im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />

Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />

Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

PineBridge Latin America Equity Fund<br />

nachstehendem Abschnitt 6 aufgeführt und umfassen:<br />

Schwellenmarktrisiko und Volatilitätsrisiko. Diese<br />

Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />

5. Anlagebeschränkungen<br />

Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />

entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />

Hauptteil des Prospekts.<br />

Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />

Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />

Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />

es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />

Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />

ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />

Anlagebeschränkungen:<br />

Der Teilfonds darf keine ungedeckten<br />

Verkäufe von Derivaten vornehmen.<br />

Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen<br />

des Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />

übersteigen; der Gesamtwert der offenen<br />

Short-Positionen in Derivaten darf den<br />

Gesamtmarktwert der entsprechenden<br />

Wertpapiere, die von dem Teilfonds gehalten<br />

werden müssen, nicht übersteigen.<br />

Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />

seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />

möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />

Finanzaufsichtskommission (Financial<br />

Supervisory Commission) einholen.<br />

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />

Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />

gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />

Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />

Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />

Zentralbank entspricht.<br />

6. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />

folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />

Diese Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />

Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />

von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

oder Anlagen an bestimmten<br />

Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />

und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />

zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />

konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />

sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />

die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />

von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

und das derzeit geringe oder fehlende<br />

Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />

Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />

staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />

Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />

Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />

Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />

verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />

Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />

und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />

die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />

| 187


Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />

Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />

Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />

möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />

Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />

manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />

in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />

Registerstelle nachgewiesen; In solchen Fällen werden<br />

vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />

Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />

Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />

die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />

nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />

können einer erheblichen nachteiligen<br />

wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />

anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />

gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />

Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />

Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />

Ländern gehören können.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />

in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />

können sich positiv oder negativ von den<br />

Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

sind in der Regel stark vom<br />

internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />

bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />

Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />

Steuerung von Wechselkursen und andere<br />

protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />

mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />

ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />

in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />

Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />

Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />

nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />

Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />

Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />

werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />

geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />

geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />

Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />

Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />

Rücknahme von Anteilen nach einem<br />

Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />

Anlagen verzögern kann.<br />

Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />

können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />

sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />

„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />

geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />

Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

und des derzeit geringen oder fehlenden<br />

Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />

Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />

bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />

anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />

gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />

Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />

erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />

denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />

sein.<br />

7. Beantragung von Anteilen<br />

Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />

derzeit angeboten werden:<br />

PineBridge Latin America Equity Fund<br />

Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse A1 in Euro<br />

Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse C1 in Euro<br />

Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />

Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />

Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse X1 in Euro<br />

Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A, Klasse Y und Klasse Y3 sind<br />

derzeit im Umlauf und können zum Nettoinventarwert<br />

pro Anteil der betreffenden Klasse gezeichnet werden.<br />

Anteile der Klasse A1, Klasse A2 und Klasse A3<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu Euro 12,50, STG 12,50 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />

C3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />

30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse Y1 und Klasse Y2 werden Anlegern<br />

während des Erstausgabezeitraums, der begonnen hat<br />

und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit)<br />

endet, zu Euro 100 bzw. STG 100 angeboten.<br />

Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />

X3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />

X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />

gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />

| 188


dem Manager oder seinem Beauftragten<br />

abgeschlossen haben.<br />

Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />

sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />

Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />

seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />

Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />

Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />

der betreffenden Klasse auszugeben.<br />

8. Anforderungen bezüglich<br />

Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />

Mindestfolgezeichnung und<br />

Mindestrücknahme<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />

Mindestbestände:<br />

Anteile der Klasse A USD 1.000<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse C USD 1.000<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse H USD 1.000<br />

Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />

Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />

Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />

Mindestrücknahmen:<br />

Anteile der Klasse A USD 250<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse A2 STG 250<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse C USD 250<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse C2 STG 250<br />

Anteile der Klasse C3 JPY30.000<br />

Anteile der Klasse H USD 250<br />

Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />

Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />

PineBridge Latin America Equity Fund<br />

Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />

Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />

9. Handelstag<br />

Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />

10. Management- und Fondsgebühren<br />

Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />

an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />

nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />

Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />

nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />

Anteile der Klasse A 1,30%<br />

Anteile der Klasse A1 1,30%<br />

Anteile der Klasse A2 1,30%<br />

Anteile der Klasse A3 1,30%<br />

Anteile der Klasse C 2,25%<br />

Anteile der Klasse C1 2,25%<br />

Anteile der Klasse C2 2,25%<br />

Anteile der Klasse C3 2,25%<br />

Anteile der Klasse H 4,00%<br />

Anteile der Klasse Y 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y1 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y2 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y3 1,00%<br />

Anteile der Klasse YD 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y1D 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y3D 1,00%<br />

Anteile der Klasse X 0%<br />

Anteile der Klasse X1 0%<br />

Anteile der Klasse X2 0%<br />

Anteile der Klasse X3 0%<br />

Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />

Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />

einer höheren Managementgebühr als andere<br />

Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />

lateinamerikanische Länder gelten.<br />

Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2 und<br />

Klasse A3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />

der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />

eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />

nachträglich fällig.<br />

Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />

dem Ermessen des Managers eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />

zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />

aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />

| 189


Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />

Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />

angegeben.<br />

11. Ausschüttungen<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />

und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />

Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />

jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />

Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />

in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />

des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />

den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />

(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />

Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />

kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />

festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />

festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />

Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

12. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />

13. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments LLC, geändert durch<br />

eine Ergänzungsvereinbarung vom<br />

13. Dezember 2005 sowie durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />

April 2010, nach dem Letztere zum<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

(ii) Der Anlageverwaltungsvertrag vom<br />

14. November 2005 zwischen dem Manager,<br />

dem Anlageverwalter und der PineBridge<br />

Investments Latin America S.A., geändert durch<br />

einen Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag<br />

vom 7. April 2010, nach dem Letztere zum<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

29. März 2011<br />

PineBridge Latin America Equity Fund<br />

| 190


NACHTRAG 23<br />

PineBridge Latin America Small & Mid Cap Equity<br />

Fund<br />

Nachtrag 23 zum Prospekt vom 23. März 2011 für<br />

PineBridge Global Funds<br />

Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />

den PineBridge Latin America Small & Mid Cap Equity<br />

Fund (der "Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge<br />

Global Funds (der "Fonds“), einem offenen<br />

Investmentfonds in Form eines Unit Trust mit Umbrella-<br />

Struktur, der von der Zentralbank gemäß den<br />

Bestimmungen der Vorschriften der Europäischen<br />

Gemeinschaften betreffend Organismen für<br />

gemeinsame Anlagen in Wertpapieren von 2003 in der<br />

aktuellen Fassung zugelassen wurde.<br />

Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />

23. März 2011 für den Fonds mit allen<br />

dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />

Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />

allgemeinen Beschreibung<br />

- des Fonds und seines Managements und seiner<br />

Verwaltung,<br />

- seiner Anlagebeschränkungen und<br />

Kreditaufnahmebefugnisse,<br />

- seiner allgemeinen Management- und<br />

Fondsgebühren,<br />

- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />

Anteilinhaber,<br />

- seiner Risikofaktoren, und<br />

- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />

gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />

Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />

Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />

Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />

Verantwortung für die im Prospekt und in diesem<br />

Nachtrag enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen<br />

und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle<br />

angemessene Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />

gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />

Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />

dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />

Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />

Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />

Die Zulassung aller Klassen bereits ausgegebener und<br />

noch auszugebender Anteile des PineBridge Latin<br />

America Small & Mid Cap Equity Fund zur Notierung im<br />

Hauptsegment (Official List) der Irish Stock Exchange<br />

wurde beantragt. Die Anteile der Klasse A und der<br />

Klasse Y wurden am 16. Dezember 2008 zur Notierung<br />

im Hauptsegment der Irish Stock Exchange<br />

zugelassen. Die übrigen Notierten Anteile werden<br />

voraussichtlich ab dem Zeitpunkt ihrer Börsenzulassung<br />

zur Notierung im Hauptsegment der Irish Stock<br />

Exchange zugelassen.<br />

Die Auflegung und Notierung verschiedener Klassen<br />

kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Daher<br />

kann zum Zeitpunkt der Auflegung einer bestimmten<br />

Klasse der Handel in dem Vermögensbestand, auf den<br />

sich eine bestimmte Klasse bezieht, bereits<br />

aufgenommen worden sein.<br />

PineBridge Latin America Small & Mid Cap Equity Fund<br />

Eine Anlage im Teilfonds sollte keinen wesentlichen<br />

Teil eines Anlageportefeuilles ausmachen und ist<br />

möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet.<br />

Der Teilfonds kann zu Anlagezwecken in DFIs<br />

anlegen, wie in diesem Nachtrag angegeben.<br />

1. Anlageverwalter<br />

Der Manager hat die PineBridge Investments LLC, c/o<br />

CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400,<br />

Wilmington, DE 19808, USA (registrierte Anschrift) and<br />

399 Park Avenue, 4 th Floor, New York, NY 10022, USA<br />

(Geschäftsanschrift) zum Anlageverwalter des Teilfonds<br />

bestellt. Der Anlageverwalter trägt die Verantwortung<br />

für die Verwaltung des Vermögens des Teilfonds im<br />

Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />

Der Anlageverwalter, ein in den USA ansässiger und<br />

den Vorschriften der Securities and Exchange<br />

Commission unterliegender Investmentmanager, ist<br />

eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft<br />

der Bridge Partners, L.P. Zum 31. Dezember 2010<br />

hatte der Anlageverwalter Vermögenswerte in Höhe<br />

von USD 44 Mrd. unter Verwaltung.<br />

Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />

der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />

bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />

Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />

an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />

Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />

tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />

Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />

Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />

Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />

Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />

festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />

Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />

eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

2. Unteranlageberater<br />

Der Manager und der Anlageverwalter haben die<br />

PineBridge Investments Latin America S.A. (der<br />

„Unteranlageberater“) zum Unteranlageberater für den<br />

Teilfonds bestellt.<br />

Zum 31. Dezember 2010 hatte der Unteranlageberater<br />

Vermögenswerte in Höhe von USD 776,58 Mio. unter<br />

Verwaltung. Seine leitenden Angestellten verwalten seit<br />

über zehn Jahren Portefeuilles aus<br />

lateinamerikanischen Beteiligungspapieren.<br />

3. Anlageziel<br />

Der Teilfonds strebt die Erzielung eines langfristigen<br />

Kapitalzuwachses an, indem er in Aktien und<br />

aktienbezogenen Instrumenten kleinerer bis mittlerer<br />

Unternehmen anlegt, die in den Volkswirtschaften<br />

Lateinamerikas tätig sind, d. h. die entweder in<br />

Lateinamerika gegründet sind oder deren<br />

Vermögenswerte, Produkte oder Geschäfte in<br />

Lateinamerika angesiedelt sind.<br />

4. Anlagepolitik<br />

Die Anlagen des Teilfonds werden auf<br />

lateinamerikanische Länder verteilt, unter anderem<br />

Brasilien, Mexiko, Chile, Argentinien, Peru, Venezuela,<br />

Panama, Costa Rica, Dominikanische Republik und<br />

Kolumbien, sowie andere lateinamerikanische Länder.<br />

| 191


Der Teilfonds wird mindestens zwei Drittel seines<br />

Gesamtvermögens in Aktien und aktienbezogenen<br />

Instrumenten (mit Ausnahme von Wandel- und<br />

Optionsanleihen) kleinerer bis mittlerer Unternehmen<br />

anlegen, die in den Volkswirtschaften Lateinamerikas<br />

tätig sind und deren Marktkapitalisierung zum Zeitpunkt<br />

des Erwerbs weniger als USD 2 Mrd. (bzw. den<br />

Gegenwert) beträgt. Das restliche Drittel des<br />

Gesamtvermögens kann in Wertpapieren angelegt<br />

werden, die die obengenannten Anforderungen an die<br />

Marktkapitalisierung nicht erfüllen.<br />

Die Anlagepolitik des Teilfonds benötigt eine gewisse<br />

Flexibilität, da beispielsweise Unternehmen, die in<br />

einem Land nach ihrer Marktkapitalisierung als kleine<br />

bis mittelgroß angesehen werden, in anderen Ländern<br />

möglicherweise als wesentlich bedeutender angesehen<br />

werden. Die Einschätzung durch den Markt und eine<br />

Veränderung der Höhe der Bewertung würde auch eine<br />

absolute Definition eines kleineren oder mittleren<br />

Unternehmens ändern, aber an einer relativen<br />

Definition nichts ändern.<br />

Die Anlagepolitik beinhaltet zwei primäre Elemente:<br />

erstens das Bestreben, davon zu profitieren, was nach<br />

Ansicht des Anlageverwalters die nachhaltige<br />

Attraktivität Lateinamerikas für Aktienanlagen<br />

ausmacht, und zweitens das Bestreben, dies dadurch<br />

noch zu verstärken, dass die größeren<br />

Wachstumschancen und die Flexibilität kleinerer und<br />

mittlerer Unternehmen genutzt werden.<br />

Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />

Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />

Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />

Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />

Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />

Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />

Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />

Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />

weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />

erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />

erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />

ist.<br />

Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />

Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />

Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />

Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />

des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />

Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />

künftiger Aussichten führt.<br />

Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />

Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />

folgt klassifiziert:<br />

1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />

(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />

Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />

erfahren).<br />

2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />

3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />

4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />

stabile Situationen, (b) zyklische Situationen<br />

und (c) Trendwende-Situationen unterteilt<br />

werden.<br />

Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen werden<br />

bestimmte quantitative und qualitative Kriterien<br />

verwendet.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />

Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />

wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />

Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />

ausgestattet sind, anlegen.<br />

Der Teilfonds kann von Zeit zu Zeit Aktien oder<br />

PineBridge Latin America Small & Mid Cap Equity Fund<br />

aktienbezogene Wertpapiere erwerben, die die gleichen<br />

Merkmale wie Schuldtitel haben, aber wegen ihrer<br />

rechtlichen Struktur als Beteiligungspapiere klassifiziert<br />

werden, wie zum Beispiel Vorzugsaktien und mit einem<br />

Wandlungsrecht ausgestattete Vorzugsaktien. Der<br />

Teilfonds kann Beteiligungspapiere auch als Folge der<br />

Restrukturierung von Schuldtiteln halten.<br />

Um sein Anlageziel zu erreichen, kann der Teilfonds<br />

aktiven und häufigen Handel mit Portefeuille-<br />

Wertpapieren betreiben<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />

Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem<br />

LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil des<br />

Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />

und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />

Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />

Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />

werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />

mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />

notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />

darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />

Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />

Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />

Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />

zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />

Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />

Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />

zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />

zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />

Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />

Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />

Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />

Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />

gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />

Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />

Barausgleich erfüllt werden.<br />

Der Teilfonds kann in American Depository Receipts,<br />

International Depository Receipts und Global<br />

Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) anlegen,<br />

die an einer anerkannten Börse gemäß Anhang I zum<br />

Prospekt notiert werden.<br />

Solche Anlagen müssen mit dem Anlageziel, der<br />

Anlagepolitik und den Anlagebeschränkungen des<br />

Teilfonds übereinstimmen.<br />

Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />

gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />

(REITs) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />

Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />

diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />

2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITs im Sekundärmarkt<br />

zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />

Aktien.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />

ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />

Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />

an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />

gehandelt werden), die von einer internationalen<br />

Ratingagentur mit "investment grade“ eingestuft sind.<br />

Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />

anderem kurzfristige Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen<br />

(wie Commercial Paper mit festem oder variablem<br />

Zinssatz), Schuldtitel von Banken oder anderen<br />

Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />

Einlagenzertifikate und Bankakzepte) und von<br />

supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />

Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />

Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />

besicherte Wertpapiere gehören.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

| 192


gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />

halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />

vorgeschrieben sind.<br />

Der Teilfonds darf nicht mehr als 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts in Optionsscheinen anlegen.<br />

Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />

Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />

Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />

abschließen, um das Währungsrisiko der<br />

zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />

Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />

den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />

Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />

Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />

absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />

Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />

gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />

Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />

erheblich beeinflusst werden.<br />

Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />

sich durch den Abschluss von<br />

Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />

Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />

Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />

Wenn es für angezeigt gehalten wird, kann der<br />

Teilfonds im Rahmen der von der Zentralbank<br />

festgelegten Bedingungen und Grenzen zu Anlage-<br />

oder Absicherungszwecken Collateralised Debt<br />

Obligations ("CDO"), Credit Default Swaps ("CDS")<br />

oder Credit Linked Notes ("CLN") einsetzen, unter<br />

anderem zur Absicherung gegen Kredit- oder<br />

Ausfallrisiken. Solche Anlagen müssen den<br />

Anlagezielen, der Anlagepolitik und den<br />

Anlagebeschränkungen des Teilfonds entsprechen.<br />

Eine CDO ist ein Wertpapier, das durch einen Pool aus<br />

Anleihen, Darlehen und sonstigen Vermögenswerten<br />

besichert ist. CDOs sind nicht auf bestimmte Arten von<br />

Schuldtiteln spezialisiert und können daher durch<br />

Unternehmensanleihen, gewerbliche Kredite, mit<br />

Forderungen unterlegte Wertpapiere, mit<br />

Wohnhypotheken unterlegte Wertpapiere, mit<br />

gewerblichen Hypotheken unterlegte Wertpapiere und<br />

Schuldtitel aus Schwellenmärkten besichert sein. Die<br />

CDO-Emission wird üblicherweise in verschiedene<br />

Klassen bzw. Anleihetranchen unterteilt, die<br />

verschiedene Ratingstufen oder -grenzen aufweisen.<br />

Die meisten CDO-Emissionen sind so strukturiert, dass<br />

die Senior Bond- und Mezzanine-Klassen ein<br />

"investment grade"-Rating erhalten können und das<br />

Kreditrisiko auf die nachrangigeren Klassen verschoben<br />

wird. Falls bei den Vermögenswerten, durch die ein<br />

CDO besichert ist, ein Ausfall eintritt, werden Tilgungs-<br />

und Zinszahlungen zuerst auf die Senior Bond-Klassen<br />

geleistet, dann auf die Mezzanine-Klassen und an<br />

letzter Stelle auf die Klasse, die das niedrigste Rating<br />

(oder kein Rating) besitzt, die auch als "Equity Tranche"<br />

bezeichnet wird. Der Teilfonds wird in die gerateten<br />

Tranchen oder die Equity Tranchen von CDOs anlegen<br />

und wird sich durch solche Anlagen keiner<br />

Hebelwirkung zur Steigerung seines Investitionsgrades<br />

(Leverage) aussetzen.<br />

Ein CDS ist ein DFI, das eine Minderung des<br />

Kreditrisikos bewirkt. Der Sicherungskäufer kauft vom<br />

Sicherungsverkäufer eine Absicherung vor Verlusten,<br />

die ihm in Folge eines Ausfall- oder anderen<br />

Kreditereignisses bezüglich eines zugrundeliegenden<br />

Wertpapiers entstehen können. Der Sicherungskäufer<br />

zahlt für die Absicherung eine Prämie, und der<br />

Sicherungsverkäufer verpflichtet sich, eine Zahlung zu<br />

leisten, die den Sicherungskäufer für Verluste<br />

entschädigt, die ihm bei Eintritt eines aus einer Reihe<br />

PineBridge Latin America Small & Mid Cap Equity Fund<br />

möglicher festgelegter Kreditereignisse, die in der CDS-<br />

Vereinbarung aufgeführt sind, entstehen. Beim Einsatz<br />

von CDS kann der Teilfonds als Sicherungskäufer und /<br />

oder Sicherungsverkäufer auftreten. Die Anlage in CDS<br />

kann mit höheren Risiken verbunden sein als die<br />

Anlage in andere Instrumente.<br />

Eine CLN ist ein Wertpapier, das während seiner<br />

Laufzeit fest oder variabel verzinst wird (die Verzinsung<br />

ist an die Wertentwicklung eines Referenzwerts, in der<br />

Regel Anleihen, gekoppelt) und dem Emittenten<br />

gestattet, ein spezifisches Kreditrisiko auf einen<br />

Investor zu übertragen. Bei Fälligkeit erhält der Investor<br />

den Nominalwert des zugrundeliegenden Wertpapiers,<br />

es sei denn, bei der Referenzforderung tritt ein Ausfall<br />

oder Konkurs ein, in welchem Fall der Investor einen<br />

Betrag in Höhe der Wiedereinbringungsquote<br />

(Recovery Rate) erhält.<br />

Der Teilfonds kann zu Anlage- oder<br />

Absicherungszwecken Kauf- und Verkaufsoptionen<br />

(einschließlich Straddles) auf Wertpapiere , (auf<br />

Anleihen bezogene) Wertpapierindizes und Währungen<br />

kaufen und verkaufen, Terminkontrakte auf Aktien- und<br />

Rentenindizes abschließen und Optionen<br />

(einschließlich Straddles) auf solche Terminkontrakte<br />

(einschließlich Straddles) einsetzen.<br />

Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />

Teilfonds wird am MSCI Emerging Markets Latin<br />

America Small Cap Daily Total Return Net Index (der<br />

„Index“) gemessen. Der Index ist ein am Streubesitz<br />

orientierter, nach Marktkapitalisierung gewichteter, der<br />

die Wertentwicklung der Aktien kleinerer Unternehmen<br />

in Schwellenländern Lateinamerikas messen soll. Im<br />

Juni 2007 bestand die MSCI EM Latin America<br />

Indexserie (die alle Marktkapitalisierungsniveaus in<br />

dieser Region umfasst) aus folgenden sechs<br />

Schwellenlandindizes: Argentinien, Brasilien, Chile,<br />

Kolumbien, Mexiko und Peru.<br />

Die MSCI Global Small Cap Indizes bilden das<br />

betreffende Größensegment umfassend ab, indem sie<br />

Unternehmen auswählen, die an einem bestimmten<br />

Markt in dem Investable Market Index, jedoch nicht in<br />

dem Standard Index enthalten sind. Die Indizes<br />

umfassen 48 Industrie- und Schwellenländer und<br />

Indizes, die auf dem Global Industry Classification<br />

Standard (GICS®) basieren.<br />

Der Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen,<br />

dass es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles<br />

des Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig<br />

oder wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />

nachzubilden, und ist daher berechtigt, die<br />

Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />

gehaltener Vermögenswerte mittels<br />

Devisentermingeschäften und<br />

Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />

Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />

Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />

Währungsrisiko des betreffenden Index nachbilden<br />

kann.<br />

Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />

jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />

außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />

einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />

Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />

dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />

betreffende Engagement geworden ist. Die<br />

Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />

nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />

in Kenntnis gesetzt.<br />

Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />

| 193


wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />

mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />

der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />

Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />

werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />

Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />

Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />

der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />

angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />

ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />

Änderung zurückgeben können.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />

in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />

höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />

investiert ist.<br />

Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />

unter der Überschrift "Anlagebeschränkungen“ im<br />

Prospekt aufgeführten Anlagebeschränkungen.<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />

des Teilfonds erreicht wird.<br />

Der Einsatz von DFIs kann ein Ausfallrisiko beinhalten,<br />

doch darf das Risiko, das dem Teilfonds durch den<br />

Einsatz von DFIs entsteht, den Nettoinventarwert des<br />

Teilfonds nicht überschreiten, d. h. die Steigerung<br />

seines Investitionsgrades (Leverage) darf nicht höher<br />

sein als 100 % seines Nettoinventarwerts.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />

ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />

ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />

Risikosteuerungsmethoden machen, einschließlich der<br />

angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger<br />

jüngster Entwicklungen bei den Risiko- und<br />

Renditemerkmalen der Hauptanlagekategorien.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />

Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />

Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />

Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />

des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />

wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />

Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />

heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />

börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />

im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />

Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />

Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

nachstehendem Abschnitt 5 aufgeführt und umfassen:<br />

DFIs, Schwellenmarktrisiko, Credit Default Swaps,<br />

Risiko in Verbindung mit Unternehmen mit geringer<br />

Kapitalisierung und Volatilitätsrisiko. Diese<br />

Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />

5. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt "Risikofaktoren" des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />

folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />

Die Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />

Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />

von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-<br />

PineBridge Latin America Small & Mid Cap Equity Fund<br />

ländern oder Anlagen an bestimmten<br />

Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />

und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />

zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />

konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />

sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />

die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />

von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

und das derzeit geringe oder fehlende<br />

Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />

Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />

staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />

Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />

Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />

Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />

verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />

Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />

und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />

die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />

Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />

Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />

Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />

möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />

Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />

manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />

in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />

Registerstelle nachgewiesen; in solchen Fällen werden<br />

vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />

Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />

Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />

die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />

nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />

können einer erheblichen nachteiligen<br />

wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />

anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />

gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />

Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />

Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />

Ländern gehören können.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />

in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />

können sich positiv oder negativ von den<br />

Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

sind in der Regel stark vom<br />

internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />

bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />

Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />

Steuerung von Wechselkursen und andere<br />

protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />

mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />

ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />

in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />

Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />

Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />

nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />

Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />

Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />

werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />

geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />

geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />

Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />

Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />

Rücknahme von Anteilen nach einem<br />

Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />

Anlagen verzögern kann.<br />

DFI: Die Kurse von Derivaten, einschließlich Futures-<br />

und Optionskontrakten, sind hochvolatil. Die<br />

Kursbewegungen von Terminkontrakten, Futures-<br />

Kontrakten und anderen derivativen Kontrakten werden<br />

unter anderem durch Zinssätze, Änderungen im<br />

Verhältnis von Angebot und Nachfrage, Handels-,<br />

Steuer-, Währungs- und Devisenkontrollprogramme<br />

und -grundsätze von Regierungen sowie nationale und<br />

internationale politische und wirtschaftliche Ereignisse<br />

und Politik beeinflusst. Ferner greifen Regierungen von<br />

Zeit zu Zeit direkt oder über Vorschriften in bestimmte<br />

| 194


Märkten ein, insbesondere Devisenmärkte und Märkte<br />

für auf Zinsen bezogene Futures- und<br />

Optionskontrakte. Ein solcher Eingriff hat häufig eine<br />

direkte Beeinflussung der Kurse zum Ziel und kann<br />

zusammen mit anderen Faktoren zur Folge haben,<br />

dass sich alle diese Märkte schnell in dieselbe Richtung<br />

bewegen, unter anderem aufgrund von<br />

Zinsschwankungen.<br />

Die Verwendung von DFIs beinhaltet außerdem<br />

bestimmte besondere Risiken, unter anderem: (1)<br />

Abhängigkeit von der Fähigkeit, die Kursentwicklung<br />

von Wertpapieren, die abgesichert werden, und die<br />

Zinsentwicklung vorherzusagen, (2) unvollständige<br />

Korrelation zwischen den Kursbewegungen der<br />

Derivate und den Kursbewegungen damit verbundener<br />

Anlagen, (3) die Tatsache, dass für die Verwendung<br />

solcher Instrumente andere Fähigkeiten erforderlich<br />

sind als für die Auswahl der Wertpapiere des Teilfonds,<br />

(4) das mögliche Nichtvorhandensein eines liquiden<br />

Marktes für ein bestimmtes Instrument zu einem<br />

bestimmten Zeitpunkt, (5) mögliche Hindernisse für eine<br />

effektive Vermögensverwaltung oder die Fähigkeit,<br />

Rücknahmen vorzunehmen, (6) mögliche rechtliche<br />

Risiken in Verbindung mit der Dokumentation der<br />

Derivate, insbesondere in Verbindung mit der<br />

Durchsetzbarkeit von Verträgen und diesbezüglichen<br />

Beschränkungen, (7) das Abrechnungsrisiko, da die<br />

Haftung des Teilfonds bei Geschäften mit Futures-<br />

Kontrakten, Terminkontrakten, Swaps und<br />

Differenzkontrakten möglicherweise unbegrenzt ist, bis<br />

die Position glattgestellt ist, und (8) das<br />

Kontrahentenrisiko, da der Teilfonds beim Einsatz von<br />

OTC-Derivaten wie Futures-Kontrakten,<br />

Terminkontrakten, Swaps und Differenzkontrakten<br />

einem Kreditrisiko in Bezug auf die Gegenpartei<br />

ausgesetzt ist.<br />

Der Teilfonds kann in bestimmte Derivate anlegen, die<br />

die Übernahme von Verpflichtungen, Rechten und<br />

Vermögenswerten beinhalten können.<br />

Vermögenswerte, die als Sicherheitsleistung bei<br />

Maklern hinterlegt werden, werden von den Maklern<br />

möglicherweise nicht in gesonderten Depots verwahrt,<br />

was zur Folge haben kann, dass Gläubiger solcher<br />

Makler im Fall von deren Insolvenz oder Konkurs darauf<br />

Zugriff haben.<br />

Der Teilfonds kann von Zeit zu Zeit im Rahmen seiner<br />

Anlagepolitik und zu Absicherungszwecken sowohl<br />

börsengehandelte als auch außerbörsliche<br />

Kreditderivate einsetzen. Diese Instrumente können<br />

volatil sein, bestimmte besondere Risiken beinhalten<br />

und Anleger einem hohen Verlustrisiko aussetzen.<br />

Wenn sie für Absicherungszwecke eingesetzt werden,<br />

kann eine unvollständige Korrelation zwischen diesen<br />

Instrumenten und den zugrundeliegenden Anlagen oder<br />

Marktsektoren, die abgesichert werden, bestehen.<br />

Geschäfte in OTC-Derivaten wie Kreditderivaten<br />

können mit zusätzlichen Risiken verbunden sein, da<br />

kein Börsenmarkt vorhanden ist, an dem eine offene<br />

Position glattgestellt werden könnte.<br />

Credit Default Swaps: Wenn der Teilfonds der Käufer<br />

eines Credit Default Swap ist, ist er bei Eintritt<br />

bestimmer Kreditereignisse in Bezug auf das<br />

betreffende Referenzunternehmen zum Erhalt des<br />

festgelegten Wertes (oder des Nominalwertes) einer<br />

Referenzforderung von der Swap-Gegenpartei<br />

berechtigt. Als Gegenleistung zahlt er der Gegenpartei<br />

während der Laufzeit des Swap periodische feste<br />

Zahlungen und falls kein Kreditereignis eintritt,<br />

entstehen dem Teilfonds aus dem Swap keine Vorteile.<br />

Falls der Teilfonds nicht Inhaber der Schuldtitel ist, die<br />

im Rahmen eines Credit Default Swap zu liefern sind,<br />

unterliegt er dem Risiko, dass lieferbare Wertpapiere<br />

am Markt nicht oder nur zu ungünstigen Preisen<br />

erhältlich sind. In bestimmten Fällen eines Ausfalls<br />

eines Emittenten oder Restrukturierungen war es bisher<br />

gemäß den branchenüblichen<br />

PineBridge Latin America Small & Mid Cap Equity Fund<br />

Vertragsdokumentationen für Credit Default Swaps<br />

unklar, ob ein Kreditereignis, durch das die<br />

Zahlungsverpflichtung des Verkäufers ausgelöst wird,<br />

eingetreten ist oder nicht. Daher wäre der Teilfonds<br />

nicht in der Lage, bei einem Ausfall des<br />

Referenzunternehmens den vollen Wert des Credit<br />

Default Swap zu realisieren. Als Verkäufer eines Credit<br />

Default Swap unterliegt der Teilfonds einem Kreditrisiko<br />

in Bezug auf das Referenzunternehmen und in vielen<br />

Fällen den gleichen Risiken wie wenn er die von dem<br />

Referenzunternehmen begebenen Schuldtitel selbst<br />

halten würde. Jedoch besitzt der Teilfonds keine<br />

rechtliche Rückgriffsmöglichkeit auf das<br />

Referenzunternehmen oder auf Sicherheiten, mit denen<br />

die Schuldtitel des Referenzunternehmens besichert<br />

sind.<br />

Risiko in Verbindung mit Unternehmen mit geringer<br />

Kapitalisierung: Anlagen in Unternehmen mit geringer<br />

Kapitalisierung können mit einem höheren Risiko<br />

verbunden sein als das, welches in der Regel mit<br />

Anlagen in größeren, etablierteren Unternehmen<br />

verbunden ist. Die Wertpapiere von kleinen oder<br />

mittleren Unternehmen werden häufig außerbörslich<br />

gehandelt und möglicherweise nicht in einem Volumen,<br />

das beim Handel mit Wertpapieren an einer nationalen<br />

Wertpapierbörse üblich ist. Daher kann eine Anlage in<br />

Wertpapieren von Unternehmen mit geringerer<br />

Kapitalisierung illiquider sein als eine Anlage in Aktien<br />

mit höherer Kapitalisierung und volatiler als eine Anlage<br />

in Wertpapieren größerer, etablierterer Unternehmen.<br />

Darüber hinaus sind die Qualität, die Verlässlichkeit und<br />

die Verfügbarkeit von Informationen bei kleinen bis<br />

mittleren Unternehmen möglicherweise nicht so<br />

aufschlussreich und weniger transparent als es Anleger<br />

in der Regel bei Unternehmen mit höherer<br />

Kapitalisierung erwarten würden. Die Richtlinien zur<br />

Corporate Governance sind möglicherweise nicht so<br />

weit entwickelt oder weniger streng als diejenigen,<br />

denen Unternehmen mit hoher Kapitalisierung<br />

unterliegen, wodurch ein höheres Anlagerisiko<br />

bestehen kann und Anlegern nur ein geringer Schutz<br />

geboten wird.<br />

Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />

können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />

sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />

„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />

geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />

Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

und des derzeit geringen oder fehlenden<br />

Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />

Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />

bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />

anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />

gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />

Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />

erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />

denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />

sein.<br />

6. Beantragung von Anteilen<br />

Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />

derzeit angeboten werden:<br />

Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse A1 in Euro<br />

Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse C1 in Euro<br />

Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />

| 195


Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />

Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />

Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse X1 in Euro<br />

Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A und Klasse Y sind derzeit im<br />

Umlauf und können zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />

der betreffenden Klasse gezeichnet werden.<br />

Anteile der Klasse A1, Klasse A2 und Klasse A3<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu Euro 12,50, STG 12,50 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />

C3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />

30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse Y1, Klasse Y2 und Klasse Y3<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu Euro 100, STG 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />

X3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />

X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />

gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />

dem Manager oder seinem Beauftragten<br />

abgeschlossen haben.<br />

Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />

sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />

Daten angeboten werden, die der Manager bestimmt<br />

und der Zentralbank anzeigt. Danach sind Anteile zum<br />

Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse<br />

auszugeben.<br />

7. Anforderungen bezüglich<br />

Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />

PineBridge Latin America Small & Mid Cap Equity Fund<br />

Mindestfolgezeichnung und<br />

Mindestrücknahme<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />

Mindestbestände:<br />

Anteile der Klasse A USD 1.000<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse C USD 1.000<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse H USD 1.000<br />

Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />

Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />

Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />

Mindestrücknahmen:<br />

Anteile der Klasse A USD 250<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse A2 STG 250<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse C USD 250<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse C2 STG 250<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse H USD 250<br />

Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />

Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />

Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />

Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 oder<br />

X3 werden nur von Anlegern angenommen, die einen<br />

Anlageverwaltungsvertrag mit Verfügungsbefugnis mit<br />

dem Anlageverwalter abgeschlossen haben.<br />

Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />

sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />

Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />

seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />

Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />

| 196


Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />

der betreffenden Klasse auszugeben.<br />

8. Management- und Fondsgebühren<br />

Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />

an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />

nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />

Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />

nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />

Anteile der Klasse A 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A1 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A2 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A3 1,30 %<br />

Anteile der Klasse C 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C1 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />

Anteile der Klasse H 4,00 %<br />

Anteile der Klasse Y 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y1 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y2 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y3 1,00 %<br />

Anteile der Klasse YD 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y1D 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y3D 1,00 %<br />

Anteile der Klasse X 0 %<br />

Anteile der Klasse X1 0 %<br />

Anteile der Klasse X2 0 %<br />

Anteile der Klasse X3 0 %<br />

Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />

Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />

einer höheren Managementgebühr als andere<br />

Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />

lateinamerikanische Länder gelten.<br />

Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2 und<br />

Klasse A3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />

der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />

eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />

nachträglich fällig.<br />

Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />

dem Ermessen des Managers eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />

zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />

aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />

Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />

PineBridge Latin America Small & Mid Cap Equity Fund<br />

Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />

angegeben.<br />

9. Handelstag<br />

Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />

10. Ausschüttungen<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />

und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />

Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />

jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />

Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />

in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />

des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />

den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />

(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />

Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />

kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />

festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />

festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />

Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

11. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />

12. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments LLC, geändert durch<br />

eine Ergänzungsvereinbarung vom 22.<br />

Dezember 2006 sowie durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />

April 2010, nach dem die letztere zum<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

(ii) Der Unteranlageberatungsvertrag vom<br />

14. November 2005 zwischen dem Manager,<br />

dem Anlageverwalter und der PineBridge<br />

Investments Latin America S.A., geändert durch<br />

eine Ergänzungsvereinbarung vom 22. Dezember<br />

2006 sowie durch einen<br />

Ergänzungsunteranlageberatungsvertrag vom 7.<br />

April 2010, nach dem die letztere zum<br />

Unteranlageberater des Teilfonds bestellt<br />

wurde. Dieser Vertrag kann von jeder der<br />

Parteien mit einer Frist von 90 Tagen schriftlich<br />

gekündigt werden.<br />

29. März 2011<br />

| 197


SUPPLEMENT 24<br />

PineBridge Asia Equity Opportunities Fund<br />

Supplement 24 to the Prospectus dated 29 March,<br />

2011 for PineBridge Global Funds<br />

This Supplement contains specific information in relation to<br />

PineBridge Asia Equity Opportunities Fund (the "Sub-<br />

Fund"), a sub-fund of PineBridge Global Funds (the<br />

"Fund") an open-ended umbrella unit trust authorised by<br />

the Central Bank pursuant to the Regulations.<br />

This Supplement forms part of and should be read in<br />

conjunction with the Prospectus for the Fund dated 29<br />

March, 2011 and any Supplements thereto, which contains<br />

the general description of:<br />

- the Fund and its management and administration;<br />

- its investment restrictions and borrowing powers;<br />

- its general management and Fund charges;<br />

- the taxation of the Fund and of its Unitholders;<br />

- its risk factors; and<br />

- names of all other sub-funds of the Fund<br />

which is available from the Manager 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Ireland.<br />

PineBridge Investments Ireland Limited is the Manager of<br />

the Fund. The Directors of the Manager are set out in the<br />

main body of the Prospectus.<br />

The Directors of the Manager accept responsibility for the<br />

information contained in the Prospectus and this Supplement.<br />

To the best of the knowledge and belief of the Directors<br />

(who have taken all reasonable care to ensure that<br />

such is the case) such information is in accordance with<br />

the facts and does not omit anything likely to affect the<br />

import of such information. The Directors accept responsibility<br />

accordingly.<br />

The audited financial information for the Fund will be sent<br />

on request to any Unitholder.<br />

An investment in the Sub-Fund should not constitute a<br />

substantial proportion of an investment portfolio and<br />

may not be appropriate for all investors.<br />

Definitions<br />

"Asian Region" includes Bangladesh, Hong Kong, India,<br />

Indonesia, South Korea, Malaysia, Pakistan, The People's<br />

Republic of China, The Philippines, Singapore, Sri Lanka,<br />

Taiwan and Thailand.<br />

1. Investment Manager<br />

The Manager has appointed PineBridge Investments Singapore<br />

Limited, 1 Robinson Road, # 12-02 AIA Tower,<br />

Singapore 048542, Singapore to act as investment manager<br />

in relation to the Sub-Fund. The Investment Manager<br />

has the responsibility for the investment management, on<br />

a discretionary basis, of the assets of the Sub-Fund.<br />

The Investment Manager was incorporated in 1996 to<br />

undertake investment activities in this region, covering<br />

PineBridge Asia Equity Opportunities Fund<br />

developed and emerging market equities and bonds, private<br />

equity and direct investments. As at 31 December,<br />

2010 the Investment Manager had SGD 10.8 billion assets<br />

under management.<br />

The Investment Manager is a wholly owned subsidiary of<br />

Bridge Partners and also a member company of Pine-<br />

Bridge Investments. PineBridge Investments provides<br />

investment advice and markets asset management products<br />

and services to its clients around the world. It operates<br />

as a multi-strategy investment manager in 32 countries<br />

and jurisdictions, with USD 82.1 billion in assets under<br />

management as of 31 December, 2010. PineBridge<br />

Investments is a leading asset manager with long-term<br />

track records across listed equity, fixed income and alternative<br />

investments strategies, and a rich heritage managing<br />

assets for one of the world’s largest insurance and<br />

financial services companies.<br />

2. Investment Objective<br />

The Sub-Fund seeks to achieve long-term capital appreciation<br />

by investing in equity and equity-related securities<br />

of companies whose assets, products or operations are in<br />

the Asian Region. The Sub-Fund may also invest in Vietnam.<br />

3. Investment Policy<br />

A major proportion of the Sub-Fund's assets will be invested<br />

in larger companies with the remainder invested in<br />

smaller companies with superior earnings potential.<br />

The Investment Manager believes that performance of<br />

equities over longer periods of time is driven by the progression<br />

of earnings. The Sub-Fund will strive to add value<br />

by identifying stocks with superior sustainable earnings<br />

performance. The stock selection will also be influenced by<br />

valuation levels, but only to the extent that factors have<br />

been identified which are expected to drive valuation potential<br />

to be realised in terms of earnings progression.<br />

On a regional basis, the investment universe is categorised<br />

according to growth potential. This classification<br />

process incorporates the background of each company's<br />

historical growth patterns, resulting in an informed assessment<br />

of future prospects.<br />

Companies in the investment universe will be classified as<br />

follows:<br />

1. Exceptional growth prospects (normally, relatively<br />

new companies or companies going through radical transformation).<br />

2. High and stable growth.<br />

3. High but cyclical growth.<br />

4. Low or no growth, which are sub-divided into (a)<br />

stable, (b) cyclical and (c) turn-around situation.<br />

Distinct quantitative and qualitative criteria are set forth for<br />

buy and sell decisions.<br />

Investments will be selected on a total return basis, considering<br />

both the potential capital appreciation and yield of<br />

each issue although capital appreciation considerations<br />

| 198


will dominate.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />

Bank, invest in equity and equity-related securities<br />

including but not limited to common stock, preferred stock<br />

and securities which are convertible into or exchangeable<br />

for such equity securities, or which carry warrants to purchase<br />

such equity securities.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />

Bank, purchase and sell equity index and equityrelated<br />

instruments including but not limited to LEPOs,<br />

OPALS, PERLES (as outlined in the main body of the<br />

Prospectus), participatory receipts / participatory certificates<br />

and share index notes, each of which may assist in<br />

achieving the investment objective of the Sub-Fund.<br />

Where utilised, LEPOs, OPALS and PERLES will be listed<br />

or traded on one or more of the stock exchanges or recognised<br />

markets on which the Sub-Fund is permitted to invest,<br />

as set out in Appendix I to the Prospectus. These<br />

instruments shall in each case comprise transferable securities<br />

of the issuer, notwithstanding that their value is linked<br />

to an underlying equity or equity index. In practice, the<br />

Sub-Fund will purchase such instruments from an issuer<br />

and the instrument will track the underlying equity or equity<br />

index. It should be noted that the Sub-Fund's exposure in<br />

relation to these instruments will be to the issuer of the<br />

instruments. However, the Sub-Fund will also have an<br />

economic exposure to the underlying securities themselves.<br />

Any LEPOs purchased or sold by the Sub-Fund will<br />

be exercisable at any time over the duration of its life and<br />

may be settled on a cash basis.<br />

The Sub-Fund may invest in American, International, and<br />

Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) which<br />

are listed on a Recognised Exchange as set out in Appendix<br />

I to the Prospectus. Such investments must be in accordance<br />

with the investment objective, investment policy<br />

and investment restrictions of the Sub-Fund.<br />

The Sub-Fund may invest up to 10% of its Net Asset Value<br />

in regulated collective investment schemes, including real<br />

estate investment trusts (REITs), where the investment<br />

policies of these schemes are consistent with that of the<br />

Sub-Fund and such schemes meet the criteria set out in<br />

Guidance Note 2/03. The ability to trade REITs in the<br />

secondary market can be more limited than other stocks.<br />

The performance of the Sub-Fund’s portfolio of investments<br />

will be measured against the MSCI All Country Far<br />

East ex-Japan Daily Total Return Net Index (the "Index").<br />

The Index is a free float-adjusted market capitalisation<br />

index that is designed to measure equity market performance<br />

in developed and emerging markets in the Far East,<br />

excluding Japan. The Investment Manager may consider<br />

that, where the Sub-Fund's portfolio make up is different to<br />

that of the Index, it is necessary or desirable to replicate<br />

the currency exposure of the Index and therefore the Investment<br />

Manager is entitled to alter the currency exposure<br />

characteristics of certain of the assets held within the<br />

Sub-Fund through the use of forward and futures currency<br />

contracts so that, whilst its own determination of portfolio<br />

make up may be reflected in the actual portfolio make up,<br />

the currency exposure can reflect that of the Index.<br />

PineBridge Asia Equity Opportunities Fund<br />

The Investment Manager is, however, entitled at any time<br />

to change the Index where, for reasons outside the Investment<br />

Manager's control, the Index has been replaced<br />

by another index or where another index may reasonably<br />

be considered by the Investment Manager to have become<br />

the industry standard for the relevant exposure. Unitholders<br />

will be advised of any change in the Index in the next<br />

annual or half-yearly report of the Sub-Fund.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />

Bank, hold cash and / or ancillary liquid assets and<br />

may invest in money market instruments (as defined in the<br />

Central Bank's Notices and which may or may not be dealt<br />

on a regulated market), which are rated investment grade<br />

by an international rating agency. Such money market<br />

instruments may include but are not limited to nongovernment<br />

short term obligations (such as fixed or floating<br />

rate commercial paper), obligations of banks or other<br />

depository institutions (such as certificates of deposit and<br />

bankers acceptances), securities issued or otherwise<br />

backed by supranational organisations or by sovereign<br />

governments, their agencies, their instrumentalities and<br />

political sub divisions.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />

Bank, hold deposits with credit institutions as prescribed<br />

in the Central Bank's Notices.<br />

The Sub-Fund may also engage in forward foreign exchange<br />

contracts for hedging purposes, to alter the currency<br />

exposure of the underlying assets, in accordance<br />

with the limits set out by the Central Bank. The Sub-Fund<br />

may also hedge currency exchange risk by entering into<br />

forward, futures and currency swap contracts and purchasing<br />

and selling put or call options on foreign currency and<br />

on foreign currency futures contracts within the limits set<br />

out by the Central Bank. Because currency positions held<br />

by the Sub-Fund may not correspond with the asset position<br />

held, the performance may be strongly influenced by<br />

movements in the FX rates.<br />

It is expected that any leverage that arises as a result of<br />

engaging in forward foreign exchange contracts, forward,<br />

futures and swap currency contracts, call options on foreign<br />

currency or foreign currency futures contracts for<br />

hedging purposes will be minimal.<br />

Any changes to the investment objective of the Sub-Fund<br />

and any material changes to the investment policy may not<br />

be made without the prior written approval on the basis of<br />

a majority of votes cast at a general meeting of Unitholders<br />

of the Sub-Fund. Any such changes may not be made<br />

without the approval of the Central Bank. In the event of a<br />

change in investment objective and / or a change to the<br />

investment policy, a reasonable notification period will be<br />

provided by the Manager to enable Unitholders to redeem<br />

their Units prior to implementation of such change.<br />

The Sub-Fund will be managed so as to be fully invested,<br />

other than during periods where the Investment Manager<br />

believes that a larger cash position is warranted.<br />

The Sub-Fund’s investments are subject to the investment<br />

restrictions as set out in the section of the Prospectus<br />

headed "Investment Restrictions".<br />

| 199


No assurance can be given that the Sub-Fund's investment<br />

objective will be achieved.<br />

The Manager will employ a risk management process<br />

which will enable it to accurately measure, monitor and<br />

manage the risks attached to financial derivative positions<br />

and details of this process have been provided to the Central<br />

Bank. The Manager will not utilise FDI which have not<br />

been included in the risk management process until such<br />

time as a revised risk management process has been filed<br />

with the Central Bank.<br />

The Manager will, on request, provide supplementary<br />

information to Unitholders relating to the risk management<br />

methods employed, including the quantitative limits that<br />

are applied and any recent developments in the risk and<br />

yield characteristics of the main categories of investments.<br />

It is not the current intention of the Sub-Fund to use FDI for<br />

investment purposes. Should this intention change the<br />

Prospectus and this Supplement shall be amended accordingly.<br />

A list of the stock exchanges and markets in which the<br />

Sub-Fund is permitted to invest, in accordance with the<br />

requirements of the Central Bank, is contained in Appendix<br />

I to the Prospectus and should be read in conjunction with,<br />

and subject to, the Sub-Fund's investment objective and<br />

investment policy, as detailed above. The Central Bank<br />

does not issue a list of approved markets. With the exception<br />

of permitted investments in unlisted securities, investment<br />

will be restricted to those stock exchanges and markets<br />

listed in Appendix I to the Prospectus.<br />

The risk factors specific to the Sub-Fund are set out in<br />

section 5 below and includes Emerging Markets Risk and<br />

Volatility Risk. These risk factors may not be a complete<br />

list of all risk factors associated with an investment in the<br />

Sub-Fund.<br />

5. Additional Risk Factors<br />

The general risk factors set out in the "Risk Factors" section<br />

of the Prospectus apply to the Sub-Fund. In addition,<br />

the following risk factors apply to the Sub-Fund. These risk<br />

factors may not be a complete list of all risk factors associated<br />

with an investment in the Sub-Fund.<br />

Emerging Markets Risk: Investment in the securities of<br />

companies in 'emerging' or 'developing' countries, or investment<br />

in certain securities markets in 'emerging' or<br />

'developing' markets may involve a high degree of risk and<br />

may be considered speculative. Risks include (i) greater<br />

risk of expropriation, confiscatory taxation, nationalization,<br />

and social, political and economic instability; (ii) the small<br />

current size of the markets for securities of 'emerging' or<br />

'developing' market issuers and the currently low or nonexistent<br />

volume of trading, resulting in lack of liquidity and<br />

in price volatility; (iii) certain national policies which may<br />

restrict the Sub-Fund's investment opportunities including<br />

restrictions on investing in issuers or industries deemed<br />

sensitive to relevant national interests; (iv) the absence of<br />

developed legal structures governing private or foreign<br />

investment and private property; (v) the legal infrastructure<br />

PineBridge Asia Equity Opportunities Fund<br />

and accounting, auditing and reporting standards in<br />

'emerging' or 'developing' markets may not provide the<br />

same degree of shareholder protection or information to<br />

investors as would generally apply internationally; (vi)<br />

potentially a greater risk regarding the ownership and<br />

custody of securities i.e. in certain countries, ownership is<br />

evidenced by entries in the books of a company or its<br />

registrar. In such instances, no certificates representing<br />

ownership of companies will be held by the Trustee or any<br />

of its local correspondents or in an effective central depository<br />

system; and (vii) 'emerging' or 'developing' markets<br />

may experience significant adverse economic developments,<br />

including substantial depreciation in currency exchange<br />

rates or unstable currency fluctuations, increased<br />

interest rates, or reduced economic growth rates than<br />

investments in securities of issuers based in developed<br />

countries.<br />

The economies of 'emerging' or 'developing’ markets in<br />

which the Sub-Fund may invest may differ favourably or<br />

unfavourably from the economies of industrialised countries.<br />

The economies of 'emerging' or 'developing' countries<br />

are generally heavily dependent on international trade<br />

and have been and may continue to be adversely affected<br />

by trade barriers, exchange controls, managed adjustments<br />

in relative currency values and other protectionist<br />

measures imposed or negotiated by the countries with<br />

which they trade. Investments in 'emerging' or 'developing'<br />

markets entail risks which include the possibility of political<br />

or social instability, adverse changes in investment or<br />

exchange control regulations, expropriation and withholding<br />

of dividends at source. In addition, such securities may<br />

trade with less frequency and volume than securities of<br />

companies and governments of developed, stable nations<br />

and there is also a possibility that redemption of Units<br />

following a redemption request may be delayed due to the<br />

illiquid nature of such investments.<br />

Volatility Risk: All markets are subject to volatility based<br />

on prevailing economic conditions. Securities in 'emerging'<br />

or 'developing' markets may involve a higher degree of risk<br />

due to the small current size of the markets for securities<br />

of 'emerging' or 'developing' market issuers and the currently<br />

low or non-existent volume of trading, which could<br />

result in price volatility. Certain economic and political<br />

events in 'emerging' or 'developing' economies, including<br />

changes in foreign exchange policies and current account<br />

positions, could also cause greater volatility in exchange<br />

rates. As stated previously, some of the markets or exchanges<br />

on which a Sub-Fund may invest may prove to be<br />

highly volatile from time to time.<br />

6. Application for Units<br />

The following classes of Unit are currently, or may be,<br />

offered:<br />

Class A Units denominated in US Dollars<br />

Class A1 Units denominated in Euro<br />

Class A2 Units denominated in Sterling<br />

Class A3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class C Units denominated in US Dollars<br />

Class C1 Units denominated in Euro<br />

Class C2 Units denominated in Sterling<br />

| 200


Class C3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class H Units denominated in US Dollars<br />

Class Y Units denominated in US Dollars<br />

Class Y1 Units denominated in Euro<br />

Class Y2 Units denominated in Sterling<br />

Class Y3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class YD Units denominated in US Dollars<br />

Class Y1D Units denominated in Euro<br />

Class Y3D Units denominated in Japanese Yen<br />

Class X Units denominated in US Dollars<br />

Class X1 Units denominated in Euro<br />

Class X2 Units denominated in Sterling<br />

Class X3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class A and Class Y Units are currently in issue and are<br />

available for subscription at the Net Asset Value per Unit of<br />

the relevant Class.<br />

Class A1, Class A2 and Class A3 Units are being offered<br />

to the investors at Euro12.50, STG12.50 and JPY 1,500<br />

respectively during the Initial Offer Period which has commenced<br />

and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />

time).<br />

Class C, Class C1, Class C2 and Class C3 Units are being<br />

offered to the investors at USD12.50, Euro12.50,<br />

STG12.50 and JPY 1,500 respectively during the Initial<br />

Offer Period which has commenced and will close on 30<br />

June, 2011 at noon (Irish time).<br />

Class H Units are being offered to investors at USD12.50<br />

during the Initial Offer Period which has commenced and<br />

will close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />

Class Y1, Class Y2 and Class Y3 Units are being offered<br />

to the investors at Euro100, STG100 and JPY 1,500 respectively<br />

during the Initial Offer Period which has commenced<br />

and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />

time).<br />

Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units are being offered<br />

to investors at USD100, Euro100 and JPY1,500<br />

respectively during the Initial Offer Period which has commenced<br />

and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />

time).<br />

Class X, Class X1, Class X2 and Class X3 Units are being<br />

offered to the investors at USD100, Euro100, STG100 and<br />

JPY 1,500 respectively during the Initial Offer Period which<br />

has commenced and will close on 30 June, 2011 at noon<br />

(Irish time).<br />

Subscriptions for Class X, Class X1, Class X2 or Class X3<br />

Units will only be accepted from investors who have entered<br />

into a separate arrangement (legal agreement) with<br />

the Manager or its delegate.<br />

All Classes of Units which have not already been issued<br />

may be offered to the investors on such other dates as the<br />

Manager may at its discretion, and with the consent of the<br />

Trustee, determine and notify to the Central Bank. There-<br />

PineBridge Asia Equity Opportunities Fund<br />

after, Units shall be issued at the Net Asset Value per Unit<br />

of the relevant Class.<br />

7. Minimum Initial Subscription, Minimum Holding,<br />

Minimum Subsequent Subscription and<br />

Minimum Redemption Requirements<br />

The Minimum Initial Subscription and Minimum Holding<br />

applicable to each Class of Unit in the Sub-Fund are as<br />

follows:<br />

Class A Units USD 1,000<br />

Class A1 Units Euro 1,000<br />

Class A2 Units STG 1,000<br />

Class A3 Units JPY 125,000<br />

Class C Units USD 1,000<br />

Class C1 Units Euro 1,000<br />

Class C2 Units STG 1,000<br />

Class C3 Units JPY 125,000<br />

Class H Units USD 1,000<br />

Class Y Units USD 1,000,000<br />

Class Y1 Units Euro 1,000,000<br />

Class Y2 Units STG 1,000,000<br />

Class Y3 Units JPY 125,000,000<br />

Class YD Units USD 1,000,000<br />

Class Y1D Units Euro 1,000,000<br />

Class Y3D Units JPY 125,000,000<br />

The Minimum Initial Subscription for Class X, Class X1,<br />

Class X2, Class X3 Units is as follows:<br />

Class X Units USD 10,000,000<br />

Class X1 Units Euro 10,000,000<br />

Class X2 Units STG 10,000,000<br />

Class X3 Units JPY 1,250,000,000<br />

There is Minimum Holding for Class X, Class X1, Class X2<br />

or Class X3 Units.<br />

The Minimum Subsequent Subscription and Minimum<br />

Redemption applicable to each Class of Unit in the Sub-<br />

Fund are as follows:<br />

Class A Units USD 250<br />

Class A1 Units Euro 250<br />

Class A2 Units STG 250<br />

Class A3 Units JPY 30,000<br />

Class C Units USD 250<br />

Class C1 Units Euro 250<br />

Class C2 Units STG 250<br />

Class C3 Units JPY 30,000<br />

Class H Units USD 250<br />

There are no Minimum Subsequent Subscription or Minimum<br />

Redemption amounts for the Class Y, Class Y1,<br />

Class Y2, Class Y3, Class YD, Class Y1D, Class Y3D,<br />

Class X, Class X1, Class X2, or Class X3 Units.<br />

8. Dealing Day<br />

| 201


The Dealing Day for the Sub-Fund is each Business Day.<br />

9. Management and Fund Charges<br />

The Manager is entitled to receive an annual fee accrued<br />

at each Dealing Day and payable monthly in arrears out of<br />

the Sub-Fund as a percentage of the Net Asset Value of<br />

each Class of Unit in the Sub-Fund at the rates stated<br />

below:<br />

Class A Units 1.30%<br />

Class A1 Units 1.30%<br />

Class A2 Units 1.30%<br />

Class A3 Units 1.30%<br />

Class C Units 2.25%<br />

Class C1 Units 2.25%<br />

Class C2 Units 2.25%<br />

Class C3 Units 2.25%<br />

Class H Units 4.00%<br />

Class Y Units 1.00%<br />

Class Y1 Units 1.00%<br />

Class Y2 Units 1.00%<br />

Class Y3 Units 1.00%<br />

Class YD Units 1.00%<br />

Class Y1D Units 1.00%<br />

Class Y3D Units 1.00%<br />

Class X Units 0%<br />

Class X1 Units 0%<br />

Class X2 Units 0%<br />

Class X3 Units 0%<br />

Class H Units are available for subscription by Latin<br />

American investors only and are subject to a higher management<br />

fee than other Unit Classes, this is due to market<br />

factors applicable to Latin American countries.<br />

With respect to Class A, Class A1, Class A2 and Class<br />

A3 Units, a Unitholder servicing and maintenance fee will<br />

be payable out of the assets of the Sub-Fund to the Manager<br />

at a rate of up to 0.50% of the Net Asset Value of<br />

the Sub-Fund attributable to these Classes of Units. With<br />

respect to Class X, Class X1, Class X2 and Class X3<br />

Units, a Unitholder servicing and maintenance fee will be<br />

payable out of the assets of the Sub-Fund to the Manager<br />

at a rate of up to 0.10% of the Net Asset Value of the<br />

Sub-Fund attributable to these Classes of Units. The<br />

Unitholder servicing and maintenance fee is accrued at<br />

each Dealing Day and is payable monthly in arrears.<br />

For all other classes of Units a Unitholder servicing and<br />

maintenance fee not exceeding 1% per annum accrued at<br />

each Dealing Day and payable monthly in arrears may, at<br />

the discretion of the Manager, be payable out of the Net<br />

Asset Value of the Sub-Fund attributable to the relevant<br />

class of Units.<br />

Details of any other fees and charges relating to the Sub-<br />

Fund are contained in the section headed "Management<br />

and Fund Charges" in the main body of the Prospectus.<br />

PineBridge Asia Equity Opportunities Fund<br />

10. Distributions<br />

In relation to Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units,<br />

the Manager intends to declare a distribution on the last<br />

Business Day of May and November of each year. Distributions<br />

shall generally be declared out of the net income<br />

(whether in the form of dividends, interest or otherwise)<br />

available for distribution by the Sub-Fund and realised<br />

profits less realised losses and unrealised profits less<br />

unrealised losses.<br />

In respect of all other Unit Classes of the Sub-Fund the<br />

Manager may declare a distribution once a year out of the<br />

net income (whether in the form of dividends, interest or<br />

otherwise) available for distribution by the Sub-Fund and<br />

realised profits less realised losses and unrealised profits<br />

less unrealised losses. The Manager may also declare<br />

interim distributions on the same basis. Annual distributions<br />

(if declared) will be declared and paid on or before 30<br />

June in each year.<br />

11. Currency of the Sub-Fund<br />

The Base Currency of the Sub-Fund is US Dollars.<br />

12. Material Contracts<br />

(i) Investment Management Agreement dated 13<br />

December, 2005, between the Manager and Pine-<br />

Bridge Investments Singapore Limited, as<br />

amended by a Supplemental Investment Management<br />

Agreement dated 7 April, 2010, pursuant to<br />

which the latter was appointed as investment manager<br />

to the Sub-Fund. This agreement may be terminated<br />

by either party on 90 days written notice.<br />

Dated: 29 March, 2011<br />

| 202


NACHTRAG 25<br />

PineBridge Southeast Asia Equity Fund<br />

Nachtrag 25 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />

PineBridge Global Funds<br />

Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />

den PineBridge Southeast Asia Equity Fund (der<br />

„Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />

Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />

Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />

der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />

zugelassen wurde.<br />

Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />

29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />

dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />

Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />

allgemeinen Beschreibung:<br />

- des Fonds und seines Managements und seiner<br />

Verwaltung,<br />

- seiner Anlagebeschränkungen und<br />

Kreditaufnahmebefugnisse,<br />

- seiner allgemeinen Management- und<br />

Fondsgebühren,<br />

- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />

Anteilinhaber,<br />

- seiner Risikofaktoren, und<br />

- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />

gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />

Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />

Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />

Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />

Verantwortung für die im Prospekt enthaltenen<br />

Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />

Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />

Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />

gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />

Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />

dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />

Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />

Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />

Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />

wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />

darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />

Anleger geeignet.<br />

Definitionen<br />

Die „südostasiatische Region“ umfasst Bangladesch,<br />

Hongkong, Indien, Indonesien, Südkorea, Malaysia,<br />

Pakistan, die Philippinen, Singapur, Sri Lanka, Taiwan,<br />

Thailand und die Volksrepublik China.<br />

1. Anlageverwalter<br />

Der Manager hat PineBridge Investments Asia Limited,<br />

Clarendon House, 2 Church Street, Hamilton HM 11,<br />

Bermuda (registrierte Anschrift) und Level 31, Three<br />

Pacific Place, 1 Queen’s Road East, Hong Kong<br />

(Geschäftsanschrift) zum Anlageverwalter für den<br />

Teilfonds bestellt. Der Anlageverwalter trägt die<br />

Verantwortung für die Verwaltung des Vermögens des<br />

Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />

Der Anlageverwalter, der auf Bermuda errichtet ist und<br />

seine Hauptniederlassung in Hongkong hat, ist eine<br />

hundertprozentige Tochtergesellschaft von PineBridge<br />

PineBridge Southeast Asia Equity Fund<br />

Investments und verwaltet Anlageportefeuilles in<br />

Hongkong, Singapur, Malaysia, Thailand, Taiwan,<br />

Südkorea, den Philippinen, Indonesien, Indien und<br />

Australien. In allen diesen Ländern, außer in<br />

Indonesien, befinden sich Anlageexperten von<br />

PineBridge Investments-Gesellschaften. Zum 31.<br />

Dezember 2010 hatte der Anlageverwalter<br />

Vermögenswerte in Höhe von USD 10,48 Mrd. unter<br />

Verwaltung.<br />

Der Anlageverwalter ist eine hundertprozentige<br />

Tochtergesellschaft von Bridge Partners und ein<br />

Mitgliedsunternehmen von PineBridge Investments.<br />

PineBridge Investments bietet seinen Kunden weltweit<br />

Anlageberatung und Vermögensverwaltungsprodukte<br />

und -dienstleistungen an. PineBridge Investments ist<br />

als Multi-Strategy-Anlageverwalter in 32 Ländern und<br />

Hoheitsgebieten tätig und hatte zum 31. Dezember<br />

2010 Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd.<br />

unter Verwaltung. PineBridge Investments ist ein<br />

führender Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />

Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />

festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />

Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />

eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

2. Anlageziel<br />

Der Teilfonds strebt langfristigen Kapitalzuwachs an,<br />

indem er in Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren<br />

von Unternehmen anlegt, deren Vermögenswerte,<br />

Produkte oder Geschäfte im südostasiatischen Raum<br />

angesiedelt sind. Der Teilfonds kann in geringerem<br />

Umfang auch in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren von Unternehmen anlegen, deren<br />

Vermögenswerte, Produkte oder Geschäfte in<br />

Australien und Neuseeland angesiedelt sind.<br />

3. Anlagepolitik<br />

Ein Großteil des Vermögens des Teilfonds wird in<br />

großen, etablierten Unternehmen angelegt, während<br />

der Rest in kleineren Unternehmen investiert wird.<br />

Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />

Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />

Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />

Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />

Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />

Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />

Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />

Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />

weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />

erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />

erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />

ist.<br />

Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />

Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />

Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />

Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />

des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />

Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />

künftiger Aussichten führt.<br />

Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />

Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />

folgt klassifiziert:<br />

1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />

(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />

Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />

erfahren).<br />

2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />

3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />

4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />

| 203


stabile Situationen, (b) zyklische Situationen<br />

und (c) Trendwende-Situationen unterteilt<br />

werden.<br />

Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />

Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />

qualitative Kriterien verwendet.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />

Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />

wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />

Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />

ausgestattet sind, anlegen.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />

Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem unter<br />

anderem LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil<br />

des Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />

und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />

Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />

Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />

werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />

mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />

notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />

darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />

Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />

Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />

Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />

zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />

Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />

Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />

zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />

zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />

Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />

Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />

Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />

Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />

gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />

Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />

Barausgleich erfüllt werden.<br />

Der Teilfonds kann in American, International und<br />

Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs)<br />

anlegen, die an einer anerkannten Börse gemäß<br />

Anhang I zum Prospekt notiert werden. Solche Anlagen<br />

müssen mit dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />

Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />

Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />

gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />

(REITS) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />

Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />

diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />

2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITS im Sekundärmarkt<br />

zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />

Aktien.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ergänzend Barmittel und/oder<br />

andere flüssige Vermögenswerte halten und kann in<br />

Geldmarktinstrumenten (wie in den Bekanntmachungen<br />

der Zentralbank definiert und die an einem geregelten<br />

Markt gehandelt werden, aber nicht gehandelt zu<br />

werden brauchen) anlegen, die von einer<br />

internationalen Ratingagentur als „investment grade“<br />

eingestuft sind. Zu diesen Geldmarktinstrumenten<br />

PineBridge Southeast Asia Equity Fund<br />

können unter anderem kurzfristige Verpflichtungen<br />

nicht-staatlicher Emittenten (wie beispielsweise fest-<br />

oder variabel verzinsliches Commercial Paper),<br />

Verpflichtungen von Banken oder anderen Einlagen<br />

annehmenden Instituten (wie beispielsweise<br />

Einlagenzertifikate und Bankakzepte), und Wertpapiere<br />

gehören, die von supranationalen Organisationen oder<br />

von den Regierungen selbstständiger Staaten, deren<br />

Behörden, Institutionen und Gebietskörperschaften<br />

ausgegeben oder anderweitig abgesichert sind.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten, wie<br />

in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />

vorgeschrieben, halten.<br />

Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />

Teilfonds wird am MSCI All Country Far East ex-Japan<br />

Daily Total Return Net Index (der „Index“) gemessen.<br />

Der Index ist ein am Streubesitz orientierter<br />

Marktkapitalisierungsindex, der die Wertentwicklung der<br />

Aktienmärkte in entwickelten Ländern und<br />

Schwellenländern mit Ausnahme Japans messen soll.<br />

Der Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen,<br />

dass es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles<br />

des Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig<br />

oder wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />

nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />

Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />

gehaltener Vermögenswerte mittels<br />

Devisentermingeschäften und<br />

Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />

Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />

Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />

Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />

Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />

jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />

außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />

einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />

Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />

dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />

betreffende Engagement geworden ist. Die<br />

Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />

nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />

in Kenntnis gesetzt.<br />

Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />

Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />

Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />

abschließen, um das Währungsrisiko der<br />

zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />

Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />

den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />

Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />

Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />

absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />

Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />

gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />

Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />

erheblich beeinflusst werden.<br />

Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />

sich durch den Abschluss von<br />

Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />

Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />

Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />

Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />

wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />

mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />

der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />

| 204


Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />

werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />

Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />

Änderung des Anlageziels und/oder einer Änderung der<br />

Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />

angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />

ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />

Änderung zurückgeben können.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />

in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />

höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />

investiert ist.<br />

Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />

mit der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />

Prospekt angegebenen Anlagebeschränkungen.<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />

des Teilfonds erreicht wird.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />

ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />

ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />

Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />

angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger<br />

jüngster Entwicklungen bei den Risiko- und<br />

Renditemerkmalen der Hauptanlagekategorien.<br />

Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFIs zu<br />

Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />

ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />

entsprechend zu ändern.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />

Teilfonds gemäß den Vorschriften der Zentralbank<br />

anlegen darf, enthält der Anhang I zum Prospekt, der<br />

zusammen mit und unter Berücksichtigung des<br />

Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds, wie<br />

vorstehend dargelegt, gelesen werden sollte. Die<br />

Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />

heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nichtbörsennotierten<br />

Wertpapieren ist die Anlage auf die im<br />

Anhang I zum Prospekt aufgeführten Wertpapierbörsen<br />

und Märkte beschränkt.<br />

Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

nachstehendem Abschnitt 4 aufgeführt und umfassen:<br />

Schwellenmarktrisiko und Volatilitätsrisiko. Diese<br />

Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />

4. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />

folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />

Die Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />

PineBridge Southeast Asia Equity Fund<br />

Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />

von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

oder Anlagen an bestimmten<br />

Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />

und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />

zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />

konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />

sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />

die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />

von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

und das derzeit geringe oder fehlende<br />

Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />

Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />

staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />

Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />

Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />

Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />

verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />

Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />

und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />

die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />

Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />

Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />

Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />

möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />

Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />

manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />

in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />

Registerstelle nachgewiesen;In solchen Fällen werden<br />

vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />

Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />

Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />

die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />

nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />

können einer erheblichen nachteiligen<br />

wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />

anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />

gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />

Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />

Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />

Ländern gehören können.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />

in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />

können sich positiv oder negativ von den<br />

Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

sind in der Regel stark vom<br />

internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />

bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />

Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />

Steuerung von Wechselkursen und andere<br />

protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />

mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />

ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />

in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />

Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />

Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />

nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />

Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />

Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />

werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />

geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />

geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />

Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />

Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />

Rücknahme von Anteilen nach einem<br />

Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />

Anlagen verzögern kann.<br />

Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />

können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />

sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />

„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />

geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />

Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

und des derzeit geringen oder fehlenden<br />

| 205


Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />

Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />

bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />

anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />

gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />

Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />

erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />

denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />

sein.<br />

5. Beantragung von Anteilen<br />

Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />

derzeit angeboten werden:<br />

Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse A1 in Euro<br />

Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A5 in Singapur-Dollar<br />

Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse C1 in Euro<br />

Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />

Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse Y5 in Singapur-Dollar<br />

Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />

Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse X1 in Euro<br />

Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse L in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse A, Klasse L und Klasse Y sind<br />

derzeit im Umlauf und können zum Nettoinventarwert<br />

gezeichnet werden.<br />

Anteile der Klasse A1, Klasse A2, Klasse A3 und<br />

Klasse A5 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu Euro<br />

12,50, STG 12,50, JPY 1.500 bzw. SGD 12,50<br />

angeboten.<br />

Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />

C3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />

30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse Y3 und<br />

Klasse Y5 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

EUR 100, STG 100, JPY 1.500 bzw. SGD 100<br />

angeboten.<br />

PineBridge Southeast Asia Equity Fund<br />

Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />

X3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />

X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />

gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />

dem Manager oder seinem Beauftragten<br />

abgeschlossen haben.<br />

Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />

sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />

Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />

seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />

Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />

Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />

der betreffenden Klasse auszugeben.<br />

6. Anforderungen bezüglich<br />

Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />

Mindestfolgezeichnung und<br />

Mindestrücknahme<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />

Mindestbestände:<br />

Anteile der Klasse A USD 1.000<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse A5 SGD 1.000<br />

Anteile der Klasse C USD 1.000<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse H USD 1.000<br />

Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />

Anteile der Klasse Y5 SGD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3D JPY 1.250.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />

Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />

Für Anteile der Klasse L gilt keine<br />

Mindesterstzeichnung und kein Mindestbestand.<br />

| 206


Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />

Mindestrücknahmen:<br />

Anteile der Klasse A USD 250<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse A2 STG 250<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse A5 SGD 250<br />

Anteile der Klasse C USD 250<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse C2 STG 250<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse H USD 250<br />

Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />

Y3, Klasse Y5, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D,<br />

Klasse X, Klasse X1, Klasse X2, Klasse X3 und Klasse<br />

L gelten keine Mindestfolgezeichnungen und<br />

Mindestrücknahmen.<br />

7. Management- und Fondsgebühren<br />

Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />

an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />

nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />

Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />

nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />

Anteile der Klasse A 1,30%<br />

Anteile der Klasse A1 1,30%<br />

Anteile der Klasse A2 1,30%<br />

Anteile der Klasse A3 1,30%<br />

Anteile der Klasse A5 1,30%<br />

Anteile der Klasse C 2,25%<br />

Anteile der Klasse C1 2,25%<br />

Anteile der Klasse C2 2,25%<br />

Anteile der Klasse C3 2,25%<br />

Anteile der Klasse H 4,00%<br />

Anteile der Klasse Y 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y1 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y2 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y3 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y5 1,00%<br />

Anteile der Klasse YD 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y1D 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y3D 1,00%<br />

Anteile der Klasse X 0%<br />

Anteile der Klasse X1 0%<br />

Anteile der Klasse X2 0%<br />

Anteile der Klasse X3 0%<br />

Anteile der Klasse L 1,25%<br />

Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />

Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />

einer höheren Managementgebühr als andere<br />

Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />

lateinamerikanische Länder gelten.<br />

Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2,<br />

Klasse A3 und Klasse A5 ist eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr in<br />

Höhe von bis zu 0,50 % des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der diesen Anteilsklassen zuzurechnen ist,<br />

aus dem Vermögen des Teilfonds an den Manager zu<br />

zahlen. Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse<br />

X2 und Klasse X3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs-<br />

und Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 %<br />

des Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

PineBridge Southeast Asia Equity Fund<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />

nachträglich fällig.<br />

Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />

dem Ermessen des Managers eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />

zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />

aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />

Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />

Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />

angegeben.<br />

8. Ausschüttungen<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />

und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />

Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />

jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />

Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />

in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />

des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />

den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />

(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />

Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />

kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />

festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />

festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />

Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

9. Handelstag<br />

Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />

10. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />

11. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments Asia Limited, geändert<br />

durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />

April 2010, nach dem Letzterezum<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

29. März 2011<br />

| 207


SUPPLEMENT 26<br />

PineBridge Southeast Asia Small & Mid Cap Fund<br />

Supplement 26 to the Prospectus dated 29 March,<br />

2011 for PineBridge Global Funds<br />

NOTE: PINEBRIDGE SOUTHEAST ASIA SMALL & MID<br />

CAP FUND IS FULLY REDEEMED AND CLOSED FOR<br />

THE PURPOSE OF FURTHER SUBSCRIPTIONS.<br />

This Supplement contains specific information in relation to<br />

PineBridge Southeast Asia Small & Mid Cap Fund (the<br />

"Sub-Fund"), a sub-fund of PineBridge Global Funds (the<br />

"Fund") an open-ended umbrella unit trust authorised by<br />

the Central Bank on 4 March, 2005, pursuant to the Regulations.<br />

This Supplement forms part of and should be read in<br />

conjunction with the Prospectus for the Fund dated 29<br />

March, 2011 and any supplements thereto, which contains<br />

the general description of:<br />

- the Fund and its management and administration;<br />

- its investment restrictions and borrowing powers;<br />

- its general management and Fund charges;<br />

- the taxation of the Fund and of its Unitholders;<br />

- its risk factors; and<br />

- names of all other sub-funds of the Fund<br />

which is available from the Manager at 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Ireland.<br />

PineBridge Investments Ireland Limited is the Manager of<br />

the Fund. The Directors of the Manager are set out in the<br />

main body of the Prospectus.<br />

The Directors of the Manager accept responsibility for the<br />

information contained in the Prospectus and this Supplement.<br />

To the best of the knowledge and belief of the Directors<br />

(who have taken all reasonable care to ensure that<br />

such is the case) such information is in accordance with<br />

the facts and does not omit anything likely to affect the<br />

import of such information. The Directors accept responsibility<br />

accordingly.<br />

The audited financial information for the Fund will be sent<br />

on request to any Unitholder.<br />

An investment in the Sub-Fund should not constitute a<br />

substantial proportion of an investment portfolio and<br />

may not be appropriate for all investors.<br />

1. Definitions<br />

"Minimum Redemption"<br />

means the minimum redemption for Units as specified in<br />

this Supplement.<br />

"Southeast Asian Region"<br />

includes Bangladesh, Hong Kong, India, Indonesia, South<br />

Korea, Malaysia, Pakistan, The People's Republic of<br />

China, The Philippines, Singapore, Sri Lanka, Taiwan,<br />

Thailand and Vietnam.<br />

2. Investment Manager<br />

PineBridge Southeast Asia Small & Mid Cap Fund<br />

The Manager has appointed PineBridge Investments Asia<br />

Limited, Clarendon House,2 Church Street, Hamilton HM<br />

11, Bermuda (registered address) and Level 31, Three<br />

Pacific Place, 1 Queen’s Road East, Hong Kong (business<br />

address) to act as investment manager to the Sub-Fund.<br />

The Investment Manager has the responsibility for the<br />

investment management, on a discretionary basis, of the<br />

assets of the Sub-Fund.<br />

The Investment Manager, which is a member company of<br />

PineBridge Investments, is incorporated in Bermuda and<br />

based in Hong Kong, manages investment portfolios in<br />

Hong Kong, Singapore, Malaysia, Thailand, Taiwan, South<br />

Korea, the Philippines, Indonesia, India and Australia.<br />

There are investment professionals of PineBridge Investments<br />

companies in all of these locations except Indonesia.<br />

As at 31 December, 2010 the Investment Manager<br />

had USD 10.48 billion assets under management.<br />

The Investment Manager is a wholly owned subsidiary of<br />

Bridge Partners and is also a member company of Pine-<br />

Bridge Investments. PineBridge Investments provides<br />

investment advice and markets asset management products<br />

and services to its clients around the world. It operates<br />

as a multi-strategy investment manager in 32 countries<br />

and jurisdictions, with USD 82.1 billion in assets under<br />

management as of 31 December, 2010. PineBridge<br />

Investments is a leading asset manager with long-term<br />

track records across listed equity, fixed income and alternative<br />

investments strategies, and a rich heritage managing<br />

assets for one of the world’s largest insurance and<br />

financial services companies.<br />

3. Investment Objective<br />

The Sub-Fund seeks long term capital appreciation by<br />

making equity and equity-related investments in<br />

smaller and medium-sized companies whose assets,<br />

products or operations are in the Southeast Asian Region.<br />

In practice, at least two-thirds of the Sub-Fund's investment<br />

will be in companies whose market capitalisation at<br />

the time of purchase is less than USD5 billion (or equivalent).<br />

4. Investment Policy<br />

At least two-thirds of the Sub-Fund’s total assets will be<br />

invested in equities and equity-related securities (excluding<br />

convertibles and bonds with warrants attached) of issuers<br />

with a market capitalisation at the time of purchase of less<br />

than USD5 billion (or equivalent) domiciled in or exercising<br />

the predominant part of their commercial activities in the<br />

Southeast Asian Region.<br />

Within the remaining one-third, the Sub-Fund may invest in<br />

transferable securities not meeting the above requirements,<br />

including equity-related securities of issuers domiciled<br />

in Australia and New Zealand or fixed income securities<br />

such as commercial paper, debentures, asset backed<br />

securities, or sovereign, international and supranational<br />

debt (to include securities issued or guaranteed by OECD<br />

member States their sub-divisions, agencies or instrumen-<br />

| 208


talities). The fixed income securities in which the Sub-Fund<br />

invests will be of investment grade.<br />

In addition, the Sub-Fund intends to position itself to benefit<br />

from the emerging economy of Laos. There are currently<br />

no recognised exchanges in Laos. As the Sub-Fund may<br />

not invest more than 10% of its assets in unlisted securities,<br />

the Sub-Fund's total holding of securities in Laos,<br />

together with any other unlisted securities which the Sub-<br />

Fund holds may not exceed 10% of the Sub-Fund's assets.<br />

The Sub-Fund's investment policy will require some flexibility<br />

as, for example, companies which may be regarded<br />

as smaller to medium sized, as determined by market<br />

capitalisation in one country, may be considered as much<br />

more significant in other countries. Market appreciation<br />

and change in the level of valuation would also alter any<br />

absolute definition of a smaller or medium sized company<br />

but would not change any relative definition.<br />

The Investment Manager believes that performance of<br />

equities over longer periods of time is driven by the progression<br />

of earnings. The Sub-Fund will strive to add value<br />

by identifying stocks with superior sustainable earnings<br />

performance. The stock selection will also be influenced by<br />

valuation levels, but only to the extent that factors have<br />

been identified which are expected to drive valuation potential<br />

to be realised in terms of earnings progression.<br />

On a regional basis, the investment universe is categorised<br />

according to growth potential. This classification<br />

process incorporates the background of each company's<br />

historical growth patterns, resulting in an informed assessment<br />

of future prospects.<br />

Companies in the investment universe will be classified as<br />

follows:<br />

1. Exceptional growth prospects (normally, relatively<br />

new companies or companies going through radical transformation).<br />

2. High and stable growth.<br />

3. High but cyclical growth.<br />

4. Low or no growth, which are sub-divided into (a)<br />

stable, (b) cyclical and (c) turn-around situation.<br />

Distinct quantitative and qualitative criteria are set forth for<br />

buy and sell decisions.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />

Bank, invest in equity and equity-related securities<br />

including but not limited to common stock, preferred stock<br />

and securities which are convertible into or exchangeable<br />

for such equity securities, or which carry warrants to purchase<br />

such equity securities.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />

Bank, purchase and sell equity index- and equityrelated<br />

instruments including but not limited to LEPOs,<br />

OPALS, PERLES (as outlined in the main body of the<br />

Prospectus), participatory receipts / participatory certificates<br />

and share index notes, each of which may assist in<br />

achieving the investment objective of the Sub-Fund.<br />

Where utilised, LEPOs, OPALS and PERLES will be listed<br />

or traded on one or more of the stock exchanges or recog-<br />

PineBridge Southeast Asia Small & Mid Cap Fund<br />

nised markets on which the Sub-Fund is permitted to invest,<br />

as set out in Appendix I to the Prospectus. These<br />

instruments shall in each case comprise transferable securities<br />

of the issuer, notwithstanding that their value is linked<br />

to an underlying equity or equity index. In practice, the<br />

Sub-Fund will purchase such instruments from an issuer<br />

and the instrument will track the underlying equity or equity<br />

index. It should be noted that the Sub-Fund's exposure in<br />

relation to these instruments will be to the issuer of the<br />

instruments. However, the Sub-Fund will also have an<br />

economic exposure to the underlying securities themselves.<br />

Any LEPOs purchased or sold by the Sub-Fund will<br />

be exercisable at any time over the duration of its life and<br />

may be settled on a cash basis.<br />

The Sub-Fund may invest in American, International, and<br />

Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) which<br />

are listed on a Recognised Exchange as set out in Appendix<br />

I to the Prospectus. Such investments must be in accordance<br />

with the investment objective, investment policy<br />

and investment restrictions of the Sub-Fund.<br />

The Sub-Fund may invest up to 10% of its Net Asset Value<br />

in regulated collective investment schemes, including real<br />

estate investment trusts (REITs), where the investment<br />

policies of these schemes are consistent with that of the<br />

Sub-Fund and such schemes meet the criteria set out in<br />

Guidance Note 2/03. The ability to trade REITs in the<br />

secondary market can be more limited than other stocks.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />

Bank, hold cash and / or ancillary liquid assets and<br />

may invest in money market instruments (as defined in the<br />

Central Bank’s Notices and which may or may not be dealt<br />

on a regulated market), which are rated investment grade<br />

by an international rating agency. Such money market<br />

instruments may include but are not limited to nongovernment<br />

short term obligations (such as fixed or floating<br />

rate commercial paper), obligations of banks or other<br />

depository institutions (such as certificates of deposit and<br />

bankers acceptances), securities issued or otherwise<br />

backed by supranational organisations or by sovereign<br />

governments, their agencies, their instrumentalities and<br />

political sub divisions.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />

Bank, hold deposits with credit institutions as prescribed<br />

in the Central Bank's Notices.<br />

The Sub-Fund may not invest more than 10% of its Net<br />

Asset Value in warrants.<br />

The Sub-Fund may also engage in forward foreign exchange<br />

contracts for hedging purposes, to alter the currency<br />

exposure of the underlying assets, in accordance<br />

with the limits set out by the Central Bank. The Sub-Fund<br />

may also hedge currency exchange risk by entering into<br />

forward, futures and currency swap contracts and purchasing<br />

and selling put or call options on foreign currency and<br />

on foreign currency futures contracts within the limits set<br />

out by the Central Bank. Because currency positions held<br />

by the Sub-Fund may not correspond with the asset position<br />

held, the performance may be strongly influenced by<br />

movements in the FX rates.<br />

| 209


It is expected that any leverage that arises as a result of<br />

engaging in forward foreign exchange contracts, forward,<br />

futures and swap currency contracts, call options on foreign<br />

currency or foreign currency futures contracts for<br />

hedging purposes will be minimal.<br />

The performance of the Sub-Fund’s portfolio of investments<br />

will be measured against the MSCI All Country Asia<br />

Pacific ex Japan Small Cap Index (the "Index"). The Index<br />

is a free float-adjusted market capitalisation weighted<br />

index that is designed to measure the equity market performance<br />

of the developed and emerging markets in the<br />

Asia Pacific region. As of June 2007, the Index consisted<br />

of the following 13 developed and emerging market countries:<br />

Australia, China, Hong Kong, Indonesia, India, South<br />

Korea, Malaysia, New Zealand, Pakistan, Philippines,<br />

Singapore, Taiwan, and Thailand.<br />

The Investment Manager may consider that, where the<br />

Sub-Fund's portfolio make up is different to that of the<br />

Index, it is necessary or desirable to replicate the currency<br />

exposure of the Index and therefore the Investment Manager<br />

is entitled to alter the currency exposure characteristics<br />

of certain of the assets held within the Sub-Fund<br />

through the use of forward and futures currency contracts<br />

so that, whilst its own determination of portfolio make up<br />

may be reflected in the actual portfolio make up, the currency<br />

exposure can reflect that of the Index.<br />

The Investment Manager is, however, entitled at any time<br />

to change the Index where, for reasons outside the Investment<br />

Manager's control, the Index has been replaced<br />

by another index or where another index may reasonably<br />

be considered by the Investment Manager to have become<br />

the industry standard for the relevant exposure. Unitholders<br />

will be advised of any change in the Index in the next<br />

annual or half-yearly report of the Sub-Fund.<br />

Any changes to the investment objective of the Sub-Fund<br />

and any material changes to the investment policy may not<br />

be made without the prior written approval on the basis of<br />

a majority of votes cast at a general meeting of Unitholders<br />

of the Sub-Fund. Any such changes may not be made<br />

without the approval of the Central Bank. In the event of a<br />

change in investment objective and / or a change to the<br />

investment policy, a reasonable notification period will be<br />

provided by the Manager to enable Unitholders to redeem<br />

their Units prior to implementation of such change.<br />

The Sub-Fund will be managed so as to be fully invested,<br />

other than during periods where the Investment Manager<br />

believes that a larger cash position is warranted.<br />

The Sub-Fund’s investments are subject to the investment<br />

restrictions as set out in the section of the Prospectus<br />

headed "Investment Restrictions".<br />

No assurance can be given that the Sub-Fund's investment<br />

objective will be achieved.<br />

The Manager will employ a risk management process<br />

which will enable it to accurately measure, monitor and<br />

manage the risks attached to financial derivative positions<br />

and details of this process have been provided to the Central<br />

Bank. The Manager will not utilise FDI which have not<br />

PineBridge Southeast Asia Small & Mid Cap Fund<br />

been included in the risk management process until such<br />

time as a revised risk management process has been filed<br />

with the Central Bank.<br />

The Manager will, on request, provide supplementary<br />

information to Unitholders relating to the risk management<br />

methods employed, including the quantitative limits that<br />

are applied and any recent developments in the risk and<br />

yield characteristics of the main categories of investments.<br />

It is not the current intention of the Sub-Fund to use FDIs<br />

for investment purposes. Should this intention change the<br />

Prospectus and this Supplement shall be amended accordingly.<br />

A list of the stock exchanges and markets in which the<br />

Sub-Fund is permitted to invest, in accordance with the<br />

requirements of the Central Bank, is contained in Appendix<br />

I to the Prospectus and should be read in conjunction with,<br />

and subject to, the Sub-Fund's investment objective and<br />

investment policy, as detailed above. The Central Bank<br />

does not issue a list of approved markets. With the exception<br />

of permitted investments in unlisted securities, investment<br />

will be restricted to those stock exchanges and markets<br />

listed in Appendix I to the Prospectus.<br />

The risk factors specific to the Sub-Fund are set out in<br />

section 5 below and includes Emerging Markets Risk,<br />

Fixed Income Securities, Small Capitalised Companies<br />

Risk and Volatility Risk. These risk factors may not be a<br />

complete list of all risk factors associated with an investment<br />

in the Sub-Fund.<br />

5. Additional Risk Factors<br />

The general risk factors set out in the "Risk Factors" section<br />

of the Prospectus apply to the Sub-Fund. In addition,<br />

the following risk factors apply to the Sub-Fund. These risk<br />

factors may not be a complete list of all risk factors associated<br />

with an investment in the Sub-Fund.<br />

Emerging Markets Risk: Investment in the securities of<br />

companies in 'emerging' or 'developing' countries, or investment<br />

in certain securities markets in 'emerging' or<br />

'developing' markets may involve a high degree of risk and<br />

may be considered speculative. Risks include (i) greater<br />

risk of expropriation, confiscatory taxation, nationalization,<br />

and social, political and economic instability; (ii) the small<br />

current size of the markets for securities of 'emerging' or<br />

'developing' market issuers and the currently low or nonexistent<br />

volume of trading, resulting in lack of liquidity and<br />

in price volatility; (iii) certain national policies which may<br />

restrict the Sub-Fund's investment opportunities including<br />

restrictions on investing in issuers or industries deemed<br />

sensitive to relevant national interests; (iv) the absence of<br />

developed legal structures governing private or foreign<br />

investment and private property; (v) the legal infrastructure<br />

and accounting, auditing and reporting standards in<br />

'emerging' or 'developing' markets may not provide the<br />

same degree of shareholder protection or information to<br />

investors as would generally apply internationally; (vi)<br />

potentially a greater risk regarding the ownership and<br />

custody of securities i.e. in certain countries, ownership is<br />

evidenced by entries in the books of a company or its<br />

registrar. In such instances, no certificates representing<br />

| 210


ownership of companies will be held by the Trustee or any<br />

of its local correspondents or in an effective central depository<br />

system; and (vii) 'emerging' or 'developing' markets<br />

may experience significant adverse economic developments,<br />

including substantial depreciation in currency exchange<br />

rates or unstable currency fluctuations, increased<br />

interest rates, or reduced economic growth rates than<br />

investments in securities of issuers based in developed<br />

countries.<br />

The economies of 'emerging' or 'developing’ markets in<br />

which the Sub-Fund may invest may differ favourably or<br />

unfavourably from the economies of industrialised countries.<br />

The economies of 'emerging' or 'developing' countries<br />

are generally heavily dependent on international trade<br />

and have been and may continue to be adversely affected<br />

by trade barriers, exchange controls, managed adjustments<br />

in relative currency values and other protectionist<br />

measures imposed or negotiated by the countries with<br />

which they trade. Investments in 'emerging' or 'developing'<br />

markets entail risks which include the possibility of political<br />

or social instability, adverse changes in investment or<br />

exchange control regulations, expropriation and withholding<br />

of dividends at source. In addition, such securities may<br />

trade with less frequency and volume than securities of<br />

companies and governments of developed, stable nations<br />

and there is also a possibility that redemption of Units<br />

following a redemption request may be delayed due to the<br />

illiquid nature of such investments.<br />

Fixed Income Securities: Investment in fixed income<br />

securities is subject to interest rate, sector, security and<br />

credit risks. Lower-rated securities will usually offer higher<br />

yields than higher-rated securities to compensate for the<br />

reduced creditworthiness and increased risk of default that<br />

these securities carry. Lower-rated securities generally<br />

tend to reflect short-term corporate and market developments<br />

to a greater extent than higher-rated securities<br />

which respond primarily to fluctuations in the general level<br />

of interest rates. There are fewer investors in lower-rated<br />

securities and it may be harder to buy and sell such securities<br />

at an optimum time.<br />

The volume of transactions effected in certain international<br />

bond markets may be appreciably below that of the world’s<br />

largest markets, such as the United States. Accordingly,<br />

the Sub-Fund’s investment in such markets may be less<br />

liquid and their prices may be more volatile than comparable<br />

investments in securities trading in markets with larger<br />

trading volumes. Moreover, the settlement periods in certain<br />

markets may be longer than in others which may affect<br />

portfolio liquidity.<br />

Investment grade securities may be subject to the risk of<br />

being downgraded to a rating that is below investment<br />

grade.<br />

Unitholders should note that where investment grade securities<br />

are downgraded to a rating that is below investment<br />

grade after acquisition, there is no specific requirement to<br />

sell such securities unless otherwise stated in the investment<br />

policy outlined above in this Supplement. In the event<br />

of such downgrading, the Manager or its delegates will<br />

promptly analyse such securities and the financials of the<br />

PineBridge Southeast Asia Small & Mid Cap Fund<br />

issuer of such securities to determine the action to be<br />

taken (i.e. hold, reduce or buy).<br />

Many fixed income securities especially those issued at<br />

high interest rates provide that the issuer may repay them<br />

early. Issuers often exercise this right when interest rates<br />

decline. Accordingly, holders of securities that are pre-paid<br />

may not benefit fully from the increase in value that other<br />

fixed income securities experience when rates decline.<br />

Furthermore, in such a scenario the Sub-Fund may reinvest<br />

the proceeds of the pay-off at the then current<br />

yields, which will be lower than those paid by the security<br />

that was paid off. Pre-payments may cause losses on<br />

securities purchased at a premium, and unscheduled prepayments,<br />

which will be made at par, will cause the Sub-<br />

Fund to experience loss equal to any unamortized premium.<br />

An investment in sovereign debt securities may be subject<br />

to credit and / or default risks. Particularly high (or increasing)<br />

levels of government fiscal deficit and / or high levels<br />

of government debts, amongst other factors, may adversely<br />

affect the credit rating of such sovereign debt securities<br />

and may lead to market concerns of higher default<br />

risk. In the unlikely event of downgrading or default, the<br />

value of such securities may be adversely affected resulting<br />

in the loss of some or all of the sums invested in such<br />

securities.<br />

Small Capitalised Companies Risk: Investments in small<br />

capitalised companies may involve greater risk than is<br />

customarily associated with larger, more established companies.<br />

The securities of small or medium-sized companies<br />

are often traded over-the-counter, and may not be<br />

traded in volumes typical of securities traded on a national<br />

securities exchange. Consequently, an investment in securities<br />

of smaller capitalised companies may be more illiquid<br />

than that of larger capitalisation stocks and may be subject<br />

to more volatility than securities of larger, more established<br />

companies. In addition, the quality, reliability, and availability<br />

of information for smaller to mid capitalisation companies<br />

may not provide the same degree of information and<br />

may be less transparent than investors would generally<br />

expect from large capitalisation companies. Rules regulating<br />

corporate governance may be underdeveloped or less<br />

stringent than regulations applicable to large capitalisation<br />

companies which may increase investment risk and offer<br />

little protection to investors.<br />

Volatility Risk: All markets are subject to volatility based<br />

on prevailing economic conditions. Securities in 'emerging'<br />

or 'developing' markets may involve a higher degree of risk<br />

due to the small current size of the markets for securities<br />

of 'emerging' or 'developing' market issuers and the currently<br />

low or non-existent volume of trading, which could<br />

result in price volatility. Certain economic and political<br />

events in 'emerging' or 'developing' economies, including<br />

changes in foreign exchange policies and current account<br />

positions, could also cause greater volatility in exchange<br />

rates. As stated previously, some of the markets or exchanges<br />

on which a Sub-Fund may invest may prove to be<br />

highly volatile from time to time.<br />

6. Application for Units<br />

| 211


The following classes will be offered during the Initial Offer<br />

Period.<br />

Class A Units denominated in US Dollars<br />

Class A1 Units denominated in Euro<br />

Class A2 Units denominated in Sterling<br />

Class A3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class C Units denominated in US Dollars<br />

Class C1 Units denominated in Euro<br />

Class C2 Units denominated in Sterling<br />

Class C3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class H Units denominated in US Dollars<br />

Class Y Units denominated in US Dollars<br />

Class Y1 Units denominated in Euro<br />

Class Y2 Units denominated in Sterling<br />

Class Y3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class YD Units denominated in US Dollars<br />

Class Y1D Units denominated in Euro<br />

Class Y3D Units denominated in Japanese Yen<br />

Class X Units denominated in US Dollars<br />

Class X1 Units denominated in Euro<br />

Class X2 Units denominated in Sterling<br />

Class X3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class A and Class Y Units are currently in issue and are<br />

available for subscription at the Net Asset Value per Unit of<br />

the relevant Class.<br />

Class A1, Class A2 and Class A3 Units are being offered<br />

to the investors at Euro12.50, STG12.50 and JPY1,500<br />

respectively during the Initial Offer Period which has commenced<br />

and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />

time).<br />

Class C, Class C1, Class C2 and Class C3 Units are being<br />

offered to the investors at USD12.50, Euro12.50,<br />

STG12.50 and JPY1,500 respectively during the Initial<br />

Offer Period which has commenced and will close on 30<br />

June, 2011 at noon (Irish time).<br />

Class H Units are being offered to investors at USD12.50<br />

during the Initial Offer Period which has commenced and<br />

will close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />

Class Y1, Class Y2 and Class Y3 Units are being offered<br />

to the investors at Euro100, STG100 and JPY1,500 respectively<br />

during the Initial Offer Period which has commenced<br />

and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />

time).<br />

Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units are being offered<br />

to investors at USD100, Euro100 and JPY1,500<br />

respectively during the Initial Offer Period which has commenced<br />

and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />

time).<br />

Class X, Class X1, Class X2 and Class X3 Units are being<br />

offered to the investors at USD100, Euro100, STG100 and<br />

JPY 1,500 respectively during the Initial Offer Period which<br />

PineBridge Southeast Asia Small & Mid Cap Fund<br />

has commenced and will close on 30 June, 2011 at noon<br />

(Irish time).<br />

The Initial Offer Period of the classes of Units referred to<br />

above may be extended or reduced by the Manager in<br />

accordance with the requirements of the Central Bank.<br />

Classes of Units which have already been issued will be<br />

offered to investors at the Net Asset Value per Unit.<br />

Subscriptions for Class X, Class X1, Class X2 or Class X3<br />

Units will only be accepted from investors who have entered<br />

into a separate arrangement (legal agreement) with<br />

the Manager or its delegate.<br />

7. Minimum Initial Subscription, Minimum Holding,<br />

Minimum Subsequent Subscription and<br />

Minimum Redemption Requirements<br />

The Minimum Initial Subscription and Minimum Holding<br />

applicable to each Class of Unit in each Sub-Fund are as<br />

follows:<br />

Class A Units USD 1,000<br />

Class A1 Units Euro 1,000<br />

Class A2 Units STG 1,000<br />

Class A3 Units JPY 125,000<br />

Class C Units USD 1,000<br />

Class C1 Units Euro 1,000<br />

Class C2 Units STG 1,000<br />

Class C3 Units JPY 125,000<br />

Class H Units USD 1,000<br />

Class Y Units USD 1,000,000<br />

Class Y1 Units Euro 1,000,000<br />

Class Y2 Units STG 1,000,000<br />

Class Y3 Units JPY 125,000,000<br />

Class YD Units USD 1,000,000<br />

Class Y1D Units Euro 1,000,000<br />

Class Y3D Units JPY 125,000,000<br />

The Minimum Initial Subscription for Class X, Class X1,<br />

Class X2, or Class X3 Units is as follows:<br />

Class X Units USD 10,000,000<br />

Class X1 Units Euro 10,000,000<br />

Class X2 Units STG 10,000,000<br />

Class X3 Units JPY 1,250,000,000<br />

There is no Minimum Holding for Class X, Class X1, Class<br />

X2, or Class X3 Units.<br />

The Minimum Subsequent Subscription and Minimum<br />

Redemption applicable to each Class of Unit in each Sub-<br />

Fund are as follows:<br />

Class A Units USD 250<br />

Class A1 Units Euro 250<br />

Class A2 Units STG 250<br />

Class A3 Units JPY 30,000<br />

Class C Units USD 250<br />

Class C1 Units Euro 250<br />

| 212


Class C2 Units STG 250<br />

Class C3 Units JPY 30,000<br />

Class H Units USD250<br />

There are no Minimum Subsequent Subscription or Minimum<br />

Redemption amounts for the Class Y, Class Y1,<br />

Class Y2, Class Y3, Class YD, Class Y1D, Class Y3D,<br />

Class X, Class X1, Class X2 or Class X3.<br />

8. Management and Fund Charges<br />

The Manager is entitled to receive an annual fee accrued<br />

at each Dealing Day and payable monthly in arrears out of<br />

the Sub-Fund as a percentage of the Net Asset Value of<br />

each Class of Unit in the Sub-Fund at the rates stated<br />

below.<br />

Class A Units 1.80%<br />

Class A1 Units 1.80%<br />

Class A2 Units 1.80%<br />

Class A3 Units 1.80%<br />

Class C Units 2.25%<br />

Class C1 Units 2.25%<br />

Class C2 Units 2.25%<br />

Class C3 Units 2.25%<br />

Class H Units 4.00%<br />

Class Y Units 1.00%<br />

Class Y1 Units 1.00%<br />

Class Y2 Units 1.00%<br />

Class Y3 Units 1.00%<br />

Class YD Units 1.00%<br />

Class Y1D Units 1.00%<br />

Class Y3D Units 1.00%<br />

Class X Units 0%<br />

Class X1 Units 0%<br />

Class X2 Units 0%<br />

Class X3 Units 0%<br />

Class H Units are available for subscription by Latin<br />

American investors only and are subject to a higher management<br />

fee than other Unit Classes, this is due to market<br />

factors applicable to Latin American countries.<br />

Details of any other fees and charges relating to the Sub-<br />

Fund are contained in the section headed "Management<br />

and Fund Charges" in the main body of the Prospectus.<br />

With respect to Class X, Class X1, Class X2 and Class<br />

X3 Units, a Unitholder servicing and maintenance fee will<br />

be payable out of the assets of the Sub-Fund to the Manager<br />

at a rate of up to 0.10% of the Net Asset Value of<br />

the Sub-Fund attributable to these Classes of Units. The<br />

Unitholder servicing and maintenance fee is accrued at<br />

each Dealing Day and is payable monthly in arrears.<br />

For all other classes of Units a Unitholder servicing and<br />

maintenance fee not exceeding 1% per annum accrued at<br />

each Dealing Day and payable monthly in arrears may, at<br />

the discretion of the Manager, be payable out of the Net<br />

PineBridge Southeast Asia Small & Mid Cap Fund<br />

Asset Value of the Sub-Fund attributable to the relevant<br />

class of Units.<br />

The costs and expenses of establishing the Sub-Fund and<br />

the expenses associated with the issue of Units, including<br />

the costs incurred in connection with the preparation and<br />

publication of this Supplement and all legal and printing<br />

costs, which are estimated to amount to approximately<br />

Euro 10,000, will be paid out of the assets of the Sub-<br />

Fund. These costs and expenses will be amortised over a<br />

twelve-month period in accordance with standard accounting<br />

practice.<br />

9. Distributions<br />

In relation to Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units,<br />

the Manager intends to declare a distribution on the last<br />

Business Day of February and August of each year. Distributions<br />

shall be declared out of the net income (whether in<br />

the form of interest, dividends or otherwise) received by<br />

the Sub-Fund and realised and unrealised profits less<br />

realised and unrealised losses.<br />

For all other Classes of Units the Manager may declare a<br />

distribution once a year out of the net income (whether in<br />

the form of dividends, interest or otherwise) available for<br />

distribution by the Sub-Fund and realised profits less<br />

realised losses and unrealised profits less unrealised<br />

losses. The Manager may also declare interim distributions<br />

on the same basis. Annual distributions (if declared) will be<br />

declared and paid on or before 30 June in each year.<br />

10. Dealing Day<br />

The Dealing Day for the Sub-Fund is each Business Day.<br />

11. Currency of the Sub-Fund<br />

The Base Currency of the Sub-Fund is US Dollars.<br />

12. Material Contracts<br />

(i) Investment Management Agreement dated 4<br />

March, 2005, between the Manager and Pine-<br />

Bridge Investments Asia Limited, as amended by a<br />

side letter dated 2 November, 2007, and a Supplemental<br />

Investment Management Agreement<br />

dated 7 April, 2010, pursuant to which the latter<br />

was appointed as investment manager to the Sub-<br />

Fund. This agreement may be terminated by either<br />

party on 90 days written notice.<br />

Dated: 29 March, 2011<br />

| 213


NACHTRAG 27<br />

PineBridge Southeast Asia Small Cap Equity Fund<br />

Nachtrag 27 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />

PineBridge Global Funds<br />

Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />

den PineBridge Southeast Asia Small Cap Equity Fund<br />

(der „Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />

Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />

Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />

der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />

zugelassen wurde.<br />

Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />

29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />

dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />

Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />

allgemeinen Beschreibung<br />

- des Fonds und seines Managements und seiner<br />

Verwaltung,<br />

- seiner Anlagebeschränkungen und<br />

Kreditaufnahmebefugnisse,<br />

- seiner allgemeinen Management- und<br />

Fondsgebühren,<br />

- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />

Anteilinhaber,<br />

- seiner Risikofaktoren, und<br />

- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />

gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />

Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />

Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />

Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />

Verantwortung für die im Prospekt enthaltenen<br />

Angaben.<br />

Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />

Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />

Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />

gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />

Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />

dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />

Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />

Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />

Eine Anlage im Teilfonds sollte keinen wesentlichen<br />

Teil eines Anlageportefeuilles ausmachen und ist<br />

möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet.<br />

Definitionen<br />

Die „südostasiatische Region“ umfasst Bangladesh,<br />

Hongkong, Indien, Indonesien, Malaysia, Pakistan, die<br />

Volksrepublik China, die Philippinen, Singapur, Sri<br />

Lanka, Südkorea, Taiwan und Thailand.<br />

1. Der Anlageverwalter<br />

Der Manager hat die PineBridge Investments Asia<br />

Limited, Clarendon House, 2 Church Street, Hamilton<br />

HM 11, Bermuda (registrierte Anschrift) und Level 31,<br />

Three Pacific Place, 1 Queen’s Road East, Hongkong<br />

(Geschäftsanschrift), zum Anlageverwalter für den<br />

Teilfonds bestellt. Der Anlageverwalter trägt die<br />

Verantwortung für die Verwaltung der Anlagen des<br />

Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />

PineBridge Southeast Asia Small Cap Equity Fund<br />

Der Anlageverwalter, der auf Bermuda errichtet ist und<br />

seine Hauptniederlassung in Hongkong hat, ist ein<br />

Mitgliedsunternehmen von PineBridge Investments und<br />

verwaltet Anlageportefeuilles in Hongkong, Singapur,<br />

Malaysia, Thailand, Taiwan, Südkorea, den Philippinen,<br />

Indonesien, Indien und Australien. In allen diesen<br />

Ländern, außer in Indonesien, befinden sich<br />

Anlageexperten von PineBridge Investments-<br />

Gesellschaften. Zum 31. Dezember 2010 hatte der<br />

Anlageverwalter Vermögenswerte in Höhe von<br />

USD 10,48 Mrd.. unter Verwaltung.<br />

Der Anlageverwalter ist eine hundertprozentige<br />

Tochtergesellschaft von Bridge Partners und ein<br />

Mitgliedsunternehmen von PineBridge Investments.<br />

PineBridge Investments bietet seinen Kunden weltweit<br />

Anlageberatung und Vermögensverwaltungsprodukte<br />

und -dienstleistungen an. PineBridge Investments ist<br />

als Multi-Strategy-Anlageverwalter in 32 Ländern und<br />

Hoheitsgebieten tätig und hatte zum 31. Dezember<br />

2010 Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd.<br />

unter Verwaltung. PineBridge Investments ist ein<br />

führender Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />

Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />

festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />

Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />

eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

2. Anlageziel<br />

Der Teilfonds strebt langfristigen Kapitalzuwachs durch<br />

Anlage in kleineren bis mittelgroßen Unternehmen in<br />

der südostasiatischen Region an, d. h. Unternehmen,<br />

deren Vermögenswerte, Produkte oder Geschäfte in<br />

der südostasiatischen Region angesiedelt sind. In der<br />

Praxis erfolgen 50 % der Anlagen des Teilfonds in<br />

Unternehmen, deren Marktkapitalisierung zum<br />

Zeitpunkt des Erwerbs weniger als USD 1,5 Milliarden<br />

beträgt.<br />

3. Anlagepolitik<br />

Der Teilfonds wird unter normalen Marktbedingungen<br />

den Großteil seines Gesamtvermögens in Aktien und<br />

aktienbezogenen Wertpapieren von Unternehmen<br />

anlegen, deren Vermögenswerte, Produkte oder<br />

Geschäfte in der südostasiatischen Region angesiedelt<br />

sind. Der Teilfonds kann auch in Australien und<br />

Neuseeland anlegen.<br />

Außerdem beabsichtigt der Teilfonds, sich so zu<br />

positionieren, dass er von der aufstrebenden<br />

Volkswirtschaft von Laos profitiert. Zur Zeit gibt es in<br />

Laos keine anerkannten Börsen. Da der Teilfonds nicht<br />

mehr als 10 % seines Vermögens in nichtbörsennotierten<br />

Wertpapieren anlegen darf, darf der<br />

gesamte Besitz des Teilfonds an Wertpapieren in Laos<br />

zusammen mit anderen nicht-börsennotierten<br />

Wertpapieren, die der Teilfonds hält, 10 % des<br />

Vermögens des Teilfonds nicht übersteigen.<br />

Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />

Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />

Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />

Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />

Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />

Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />

Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />

Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />

weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />

erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />

| 214


erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />

ist.<br />

Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />

Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />

Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />

Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />

des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />

Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />

künftiger Aussichten führt.<br />

Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />

Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />

folgt klassifiziert:<br />

1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />

(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />

Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />

erfahren).<br />

2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />

3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />

4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a)<br />

stabile Situationen, (b) zyklische Situationen<br />

und (c) Trendwende-Situationen unterteilt<br />

werden.<br />

Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />

Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />

qualitative Kriterien verwendet.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />

Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />

wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />

Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />

ausgestattet sind, anlegen.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />

Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem<br />

LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil des<br />

Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />

und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />

Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />

Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />

werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />

mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />

notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />

darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />

Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />

Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />

Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />

zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />

Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />

Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />

zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />

zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />

Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />

Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />

Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />

Wertpapieren selbst engagiert.<br />

Alle vom Teilfonds gekauften oder verkauften LEPOs<br />

sind während ihrer Laufzeit jederzeit ausübbar und<br />

können durch Barausgleich erfüllt werden.<br />

Der Teilfonds kann in American Depository Receipts,<br />

International Depository Receipts und Global<br />

Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) anlegen,<br />

die an einer anerkannten Börse gemäß Anhang I zum<br />

Prospekt notiert werden. Solche Anlagen müssen mit<br />

dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />

Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />

Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />

gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />

(REITs) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />

Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />

PineBridge Southeast Asia Small Cap Equity Fund<br />

diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />

2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITs im Sekundärmarkt<br />

zu handeln, kann stärker begrenzt sein als bei anderen<br />

Aktien.<br />

Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />

Teilfonds wird am S&P Pan Asia Ex-Japan under<br />

USD1.5 Billion Index (der „Index“) gemessen. Der Index<br />

ist ein am Streubesitz orientierter<br />

Marktkapitalisierungsindex, der die Wertentwicklung der<br />

Aktien von Unternehmen in der panasiatischen Region<br />

(mit Ausnahme Japans) messen soll. Im April 2008<br />

umfasste der Index folgende entwickelte Länder und<br />

Schwellenländer: Australien, China, Hongkong,<br />

Indonesien, Indien, Malaysia, Neuseeland, Pakistan,<br />

Philippinen, Singapur, Südkorea, Taiwan und Thailand.<br />

Der Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen,<br />

dass es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles<br />

des Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig<br />

oder wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />

nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />

Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />

gehaltener Vermögenswerte mittels<br />

Devisentermingeschäften und<br />

Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />

Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />

Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />

Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />

Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, die Indizes<br />

jederzeit zu wechseln, wenn die Indizes aus Gründen<br />

außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />

einen anderen Index ersetzt worden sind oder der<br />

Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />

dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />

betreffende Engagement geworden ist.<br />

Die Anteilinhaber werden von jeder Änderung der<br />

Indizes im nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des<br />

Teilfonds in Kenntnis gesetzt.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />

ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />

Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />

an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />

gehandelt werden), die von einer internationalen<br />

Ratingagentur als „investment grade“ eingestuft sind.<br />

Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />

anderem kurzfristige Verpflichtungen nicht-staatlicher<br />

Emittenten (wie beispielsweise fest- oder variabel<br />

verzinsliches Commercial Paper), Verpflichtungen von<br />

Banken oder anderen Einlagen annehmenden Instituten<br />

(wie beispielsweise Einlagenzertifikate und<br />

Bankakzepte), und Wertpapiere gehören, die von<br />

supranationalen Organisationen oder von den<br />

Regierungen selbstständiger Staaten, deren Behörden,<br />

Institutionen und Gebietskörperschaften ausgegeben<br />

oder anderweitig abgesichert sind.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />

halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />

vorgeschrieben sind.<br />

Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />

Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />

Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />

abschließen, um das Währungsrisiko der<br />

zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />

Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />

den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />

Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />

Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />

absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />

Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />

gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />

| 215


Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />

erheblich beeinflusst werden.<br />

Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />

sich durch den Abschluss von<br />

Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />

Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />

Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />

Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />

wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />

mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />

der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />

Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />

werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />

Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />

Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />

der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />

angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />

ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />

Änderung zurückgeben können.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />

in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />

höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />

investiert ist.<br />

Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />

mit der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />

Prospekt angegebenen Anlagebeschränkungen.<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />

des Teilfonds erreicht wird.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />

ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFIs zu<br />

Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />

ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />

entsprechend zu ändern.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />

Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />

Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />

Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />

des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />

wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />

Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />

heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />

börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />

im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />

Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />

Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

nachstehendem Abschnitt 4 aufgeführt und umfassen:<br />

Schwellenmarktrisiko, Risiko in Verbindung mit<br />

Unternehmen mit geringer Kapitalisierung und<br />

Volatilitätsrisiko. Diese Risikofaktoren stellen<br />

möglicherweise keine vollständige Aufzählung aller<br />

Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in dem<br />

Teilfonds verbunden sind.<br />

4. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />

folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />

Die Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />

PineBridge Southeast Asia Small Cap Equity Fund<br />

Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />

von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

oder Anlagen an bestimmten<br />

Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />

und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />

zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />

konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />

sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />

die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />

von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

und das derzeit geringe oder fehlende<br />

Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />

Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />

staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />

Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />

Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />

Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />

verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />

Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />

und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />

die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />

Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />

Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />

Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />

möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />

Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />

manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />

in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />

Registerstelle nachgewiesen; in solchen Fällen werden<br />

vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />

Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />

Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />

die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />

nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />

können einer erheblichen nachteiligen<br />

wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />

anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />

gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />

Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />

Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />

Ländern gehören können.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />

in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />

können sich positiv oder negativ von den<br />

Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

sind in der Regel stark vom<br />

internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />

bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />

Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />

Steuerung von Wechselkursen und andere<br />

protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />

mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />

ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />

in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />

Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />

Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />

nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />

Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />

Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />

werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />

geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />

geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />

Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />

Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />

Rücknahme von Anteilen nach einem<br />

Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />

Anlagen verzögern kann.<br />

Risiko in Verbindung mit Unternehmen mit geringer<br />

Kapitalisierung: Anlagen in Unternehmen mit geringer<br />

Kapitalisierung können mit einem höheren Risiko<br />

verbunden sein als das, welches in der Regel mit<br />

Anlagen in größeren, etablierteren Unternehmen<br />

verbunden ist. Die Wertpapiere von kleinen oder<br />

mittleren Unternehmen werden häufig außerbörslich<br />

| 216


gehandelt und möglicherweise nicht in einem Volumen,<br />

das beim Handel mit Wertpapieren an einer nationalen<br />

Wertpapierbörse üblich ist. Daher kann eine Anlage in<br />

Wertpapieren von Unternehmen mit geringerer<br />

Kapitalisierung illiquider sein als eine Anlage in Aktien<br />

mit höherer Kapitalisierung und volatiler als eine Anlage<br />

in Wertpapieren größerer, etablierterer Unternehmen.<br />

Darüber hinaus sind die Qualität, die Verlässlichkeit und<br />

die Verfügbarkeit von Informationen bei kleinen bis<br />

mittleren Unternehmen möglicherweise nicht so<br />

aufschlussreich und weniger transparent als es Anleger<br />

in der Regel bei Unternehmen mit höherer<br />

Kapitalisierung erwarten würden. Die Richtlinien zur<br />

Corporate Governance sind möglicherweise nicht so<br />

weit entwickelt oder weniger streng als diejenigen,<br />

denen Unternehmen mit hoher Kapitalisierung<br />

unterliegen, wodurch ein höheres Anlagerisiko<br />

bestehen kann und Anlegern nur ein geringer Schutz<br />

geboten wird.<br />

Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />

können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />

sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />

„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />

geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />

Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

und des derzeit geringen oder fehlenden<br />

Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />

Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />

bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />

anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />

gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />

Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />

erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />

denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />

sein.<br />

5. Beantragung von Anteilen<br />

Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />

derzeit angeboten werden:<br />

Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse A1 in Euro<br />

Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse C1 in Euro<br />

Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />

Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />

Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse X1 in Euro<br />

Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A, Klasse Y und Klasse Y3 sind<br />

derzeit im Umlauf und können zum Nettoinventarwert<br />

pro Anteil der betreffenden Klasse gezeichnet werden.<br />

Anteile der Klasse A1, Klasse A2 und Klasse A3<br />

PineBridge Southeast Asia Small Cap Equity Fund<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu Euro 12,50, STG 12,50 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />

C3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />

30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse Y1 und Klasse Y2 werden Anlegern<br />

während des Erstausgabezeitraums, der begonnen hat<br />

und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit)<br />

endet, zu Euro 100 bzw. STG 100 angeboten.<br />

Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />

X3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />

X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />

gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />

dem Manager oder seinem Beauftragten<br />

abgeschlossen haben.<br />

Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />

sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />

Daten angeboten werden, die der Manager nach<br />

seinem Ermessen und mit Zustimmung des<br />

Treuhänders bestimmt und der Zentralbank anzeigt.<br />

Danach sind Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />

der betreffenden Klasse auszugeben.<br />

6. Anforderungen bezüglich<br />

Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />

Mindestfolgezeichnung und<br />

Mindestrücknahme<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />

Mindestbestände:<br />

Anteile der Klasse A USD 1.000<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse C USD 1.000<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse H USD 1.000<br />

Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />

| 217


Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />

Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />

Mindestrücknahmen:<br />

Anteile der Klasse A USD 250<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse A2 STG 250<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse C USD 250<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse C2 STG 250<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse H USD 250<br />

Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />

Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />

Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />

Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />

7. Handelstag<br />

Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />

8. Management- und Fondsgebühren<br />

Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />

an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />

nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />

Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />

nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />

Anteile der Klasse A 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A1 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A2 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A3 1,30 %<br />

Anteile der Klasse C 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C1 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />

Anteile der Klasse H 4,00 %<br />

Anteile der Klasse Y 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y1 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y2 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y3 1,00 %<br />

Anteile der Klasse YD 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y1D 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y3D 1,00 %<br />

PineBridge Southeast Asia Small Cap Equity Fund<br />

Anteile der Klasse X 0 %<br />

Anteile der Klasse X1 0 %<br />

Anteile der Klasse X2 0 %<br />

Anteile der Klasse X3 0 %<br />

Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />

Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und<br />

unterliegen einer höheren Managementgebühr als<br />

andere Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die<br />

für lateinamerikanische Länder gelten.<br />

Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2 und<br />

Klasse A3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />

der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />

eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />

nachträglich fällig.<br />

Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />

dem Ermessen des Managers eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />

zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />

aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />

Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />

Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />

angegeben.<br />

9. Ausschüttungen<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />

und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />

Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />

jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />

Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />

in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />

des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />

den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />

(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />

Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />

kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />

festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />

festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />

Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

10. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />

| 218


11. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments Asia Limited, geändert<br />

durch eine Ergänzungsvereinbarung vom 13.<br />

Dezember 2005 sowie durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />

April 2010, nach dem letztere zum<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

29. März 2010<br />

PineBridge Southeast Asia Small Cap Equity Fund<br />

| 219


NACHTRAG 28<br />

PineBridge Strategic Bond Fund<br />

Nachtrag 28 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />

PineBridge Global Funds<br />

Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />

den PineBridge Strategic Bond Fund (der „Teilfonds“),<br />

einen Teilfonds von PineBridge Global Funds (der<br />

„Fonds“), einem offenen Investmentfonds in Form eines<br />

Unit Trust mit Umbrella-Struktur, von der Zentralbank<br />

gemäß den OGAW-Vorschriften zugelassen wurde.<br />

Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />

29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />

dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />

Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />

allgemeinen Beschreibung<br />

- des Fonds und seines Managements und seiner<br />

Verwaltung,<br />

- seiner Anlagebeschränkungen und<br />

Kreditaufnahmebefugnisse,<br />

- seiner allgemeinen Management- und<br />

Fondsgebühren,<br />

- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />

Anteilinhaber,<br />

- seiner Risikofaktoren, und<br />

- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />

gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />

Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />

Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />

Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />

Verantwortung für die im Prospekt und in diesem<br />

Nachtrag enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen<br />

und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle<br />

angemessene Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />

gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />

Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />

dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />

Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />

Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />

Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />

wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />

darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />

Anleger geeignet.<br />

Der Teilfonds kann DFIs für die in diesem Nachtrag<br />

genannten Anlagezwecke einsetzen.<br />

1. Anlageverwalter<br />

Der Manager hat die PineBridge Investments LLC, c/o<br />

CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400,<br />

Wilmington, DE 19808, USA (registrierte Anschrift) und<br />

399 Park Avenue, 4th Floor, New York, NY 10022,<br />

USA, (Geschäftsanschrift] und die PineBridge<br />

Investments Europe Ltd., Plantation Place South, 60<br />

Great Tower Street, London EC3R 5AZ, England, zu<br />

Anlageverwaltern des Teilfonds bestellt. Die<br />

Anlageverwalter tragen die Verantwortung für die<br />

Verwaltung des Vermögens des Teilfonds im Rahmen<br />

einer Verwaltungsvollmacht. Das Vermögen des<br />

Teilfonds wird zwischen den Anlageverwaltern in dem<br />

Verhältnis aufgeteilt, auf das sich der Manager und<br />

PineBridge Strategic Bond Fund<br />

jeder Anlageverwalter jeweils einigen. Anteilinhaber des<br />

Teilfonds haben keinen Einfluss auf die Aufteilung des<br />

Vermögens des Teilfonds auf die einzelnen<br />

Anlageverwalter durch den Manager.<br />

Die PineBridge Investments LLC, ein in den USA<br />

ansässiger und den Vorschriften der Securities and<br />

Exchange Commission unterliegender<br />

Investmentmanager, ist eine hundertprozentige<br />

Tochtergesellschaft der Bridge Partners, L.P. Zum 31.<br />

Dezember 2010 hatte der Anlageverwalter<br />

Vermögenswerte in Höhe von USD 44 Mrd. unter<br />

Verwaltung.<br />

Die PineBridge Investments Europe Ltd. ist von der<br />

britischen Financial Services Authority genehmigt und<br />

wird in Bezug auf den Betrieb seines Anlagegeschäft<br />

von dieser beaufsichtigt. Die PineBridge Investments<br />

Europe Ltd. ist eine in London ansässige<br />

Vermögensverwaltungsgesellschaft und<br />

hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bridge<br />

Partners, L.P. Zum 31. Dezember 2010 war sie für die<br />

Anlage von Vermögenswerten in Höhe von mehr als<br />

rund STG 5,28 Mrd. verantwortlich. Ihre leitenden<br />

Angestellten verwalten seit über 10 Jahren Portefeuilles<br />

aus festverzinslichen Wertpapieren und europäischen<br />

Beteiligungspapieren.<br />

Die Anlageverwalter sind auch Mitgliedsunternehmen<br />

der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />

bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />

Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />

an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />

Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />

tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />

Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />

Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />

Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />

Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />

festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />

Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />

eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

2. Anlageziel<br />

Der Teilfonds strebt, soweit mit dem Kapitalerhalt<br />

vereinbar, eine hohe Gesamtrendite und hohe Erträge<br />

durch Anlage in ein diversifiziertes Portefeuille von<br />

ertragsstarken Schuldtiteln an.<br />

3. Anlagepolitik<br />

Der Teilfonds wird 80 % seines Nettoinventarwerts in<br />

ein breites Spektrum von Wertpapieren anlegen,<br />

einschließlich:<br />

Investment Grade-Unternehmensanleihen und<br />

andere Unternehmensschuldtitel (wobei<br />

„Investment Grade“ bedeutet, dass die<br />

betreffenden Wertpapiere von Moody's mit Baa3<br />

oder besser oder von Standard & Poor's („S&P")<br />

mit BBB- oder besser eingestuft werden);<br />

Schuldtitel der US-Regierung und ihrer Behörden;<br />

durch Forderungen und durch Hypotheken<br />

unterlegte Wertpapiere;<br />

Anleihen aus Schwellenmärkten und andere<br />

Schuldtitel von Unternehmen, Staaten oder<br />

Behörden aus Schwellenländern;<br />

nicht auf USD lautende Anleihen und andere<br />

Schuldtitel von anderen Staaten als der Regierung<br />

der Vereinigten Staaten;<br />

auf USD lautende US-High-Yield-Anleihen und<br />

| 220


andere Unternehmensschuldtitel, die von Moody’s<br />

schlechter als mit Baa3 oder von S&P schlechter<br />

als mit BBB- eingestuft werden („High-Yield-<br />

Anleihen“).<br />

Sofern kein Rating von Moody's oder S&P vorliegt,<br />

kann der Manager nach Beratung mit den<br />

Anlageverwaltern unter solchen Umständen, jedoch<br />

stets vorbehaltlich der Bestimmungen des folgenden<br />

Absatzes, eine eigene Einstufung vornehmen.<br />

Der Teilfonds kann bis zu 70 % seines Vermögens in<br />

Wertpapieren mit einem Rating unterhalb Investment<br />

Grade anlegen, d. h. Wertpapieren, die von Moody's<br />

schlechter als mit Baa3 oder von S&P schlechter als mit<br />

BBB- eingestuft werden. Der Teilfonds darf zwar in<br />

Wertpapiere anlegen, die von Moody’s schlechter als<br />

mit Ca3 oder durch S&P schlechter als mit CC-<br />

eingestuft werden, doch darf der Manager für solche<br />

Wertpapiere keine eigene Einstufung vornehmen.<br />

Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts zum Zeitpunkt des Erwerbs in<br />

variabel verzinsliche Schuldverschreibungen (Floating<br />

Rate Notes bzw. FRNs) anlegen, die zum Zeitpunkt des<br />

Erwerbs von Moody's mit B3 oder besser oder von S&P<br />

mit B- oder besser eingestuft sein müssen. Falls kein<br />

Rating zur Verfügung steht, kann der Manager nach<br />

Beratung mit den Anlageverwaltern eine eigene<br />

Einstufung vornehmen, die einer Einstufung mit B- oder<br />

besser von S&P oder B3 oder besser von Moody's oder<br />

einer anderen Ratingagentur entsprechend muss.<br />

Der Teilfonds kann Vorzugsaktien, wandelbare<br />

Wertpapiere und Optionsscheine erwerben und<br />

außerdem normale Beteiligungspapiere halten, die er<br />

aus einer Wandlung, Restrukturierung, Reorganisation,<br />

Rekapitalisierung oder einem ähnlichen Ereignis erhält,<br />

(nachstehend die "aktienbezogenen Wertpapiere"). Der<br />

Teilfonds darf jederzeit höchstens 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts in aktienbezogenen Wertpapieren<br />

halten.<br />

Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts in geregelten Einrichtungen für<br />

gemeinsame Anlagen einschließlich Immobilienfonds<br />

(REITs) anlegen, sofern die Anlagepolitik dieser<br />

Einrichtungen mit der des Teilfonds übereinstimmt und<br />

diese Einrichtungen die Kriterien der Guidance Note<br />

2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITs am<br />

Sekundärmarkt zu handeln, kann stärker begrenzt als<br />

bei anderen Aktien sein.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ergänzend Barmittel und / oder<br />

andere flüssige Vermögenswerte halten und kann in<br />

vollbesicherten Pensionsgeschäften oder<br />

Geldmarktinstrumenten (wie in den Bekanntmachungen<br />

der Zentralbank definiert; diese können, aber müssen<br />

nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden)<br />

anlegen, die von einer internationalen Ratingagentur<br />

ein Investment Grade-Rating erhalten haben. Zu diesen<br />

Geldmarktinstrumenten können unter anderem<br />

kurzfristige Schuldtitel nicht-staatlicher Emittenten (wie<br />

beispielsweise fest- oder variabel verzinsliche<br />

Commercial Paper), Schuldtitel von Banken oder<br />

anderen Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />

beispielsweise Einlagenzertifikate und Bankakzepte)<br />

und Wertpapiere gehören, die von supranationalen<br />

Organisationen oder von Regierungen, deren<br />

Behörden, Institutionen und Gebietskörperschaften<br />

ausgegeben oder anderweitig abgesichert sind.<br />

PineBridge Strategic Bond Fund<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten, wie<br />

in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />

vorgeschrieben, halten.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Schuldtitel aus Neuemissionen<br />

erwerben, einschließlich sogenannten „Rule 144A"-<br />

Wertpapieren, deren Zulassung zur amtlichen<br />

Notierung an einer Wertpapierbörse oder einem<br />

anderen Markt innerhalb eines Jahres erlangt wird.<br />

Wenn es für angezeigt gehalten wird, kann der<br />

Teilfonds im Rahmen der von der Zentralbank<br />

festgelegten Bedingungen und Grenzen zu Anlage-<br />

oder Absicherungszwecken Collateralised Debt<br />

Obligations ("CDO"), Credit Default Swaps ("CDS")<br />

oder Credit Linked Notes ("CLN") einsetzen, unter<br />

anderem zur Absicherung gegen Kredit- oder<br />

Ausfallrisiken. Solche Anlagen müssen den<br />

Anlagezielen, der Anlagepolitik und den<br />

Anlagebeschränkungen des Teilfonds entsprechen.<br />

Eine CDO ist ein Wertpapier, das durch einen Pool aus<br />

Anleihen, Darlehen und sonstigen Vermögenswerten<br />

besichert ist. CDOs sind nicht auf bestimmte Arten von<br />

Schuldtiteln spezialisiert und können daher durch<br />

Unternehmensanleihen, gewerbliche Kredite, mit<br />

Forderungen unterlegte Wertpapiere, mit<br />

Wohnhypotheken unterlegte Wertpapiere, mit<br />

gewerblichen Hypotheken unterlegte Wertpapiere und<br />

Schuldtitel aus Schwellenmärkten besichert sein. Die<br />

CDO-Emission wird üblicherweise in verschiedene<br />

Klassen bzw. Anleihetranchen unterteilt, die<br />

verschiedene Ratingstufen oder –grenzen aufweisen.<br />

Die meisten CDO-Emissionen sind so strukturiert, dass<br />

die Senior Bond- und Mezzanine-Klassen ein<br />

"investment grade"-Rating erhalten können und das<br />

Kreditrisiko auf die nachrangigeren Klassen verschoben<br />

wird. Falls bei den Vermögenswerten, durch die ein<br />

CDO besichert ist, ein Ausfall eintritt, werden Tilgungs-<br />

und Zinszahlungen zuerst auf die Senior Bond-Klassen<br />

geleistet, dann auf die Mezzanine-Klassen und an<br />

letzter Stelle auf die Klasse, die das niedrigste Rating<br />

(oder kein Rating) besitzt, die auch als "Equity Tranche"<br />

bezeichnet wird. Der Teilfonds wird in die gerateten<br />

Tranchen oder die Equity Tranchen von CDOs anlegen<br />

und wird sich durch solche Anlagen keiner<br />

Hebelwirkung zur Steigerung seines Investitionsgrades<br />

(Leverage) aussetzen.<br />

Ein CDS ist ein DFI, das eine Minderung des<br />

Kreditrisikos bewirkt. Der Sicherungskäufer kauft vom<br />

Sicherungsverkäufer eine Absicherung vor Verlusten,<br />

die ihm in Folge eines Ausfall- oder anderen<br />

Kreditereignisses bezüglich eines zugrundeliegenden<br />

Wertpapiers entstehen können. Der Sicherungskäufer<br />

zahlt für die Absicherung eine Prämie, und der<br />

Sicherungsverkäufer verpflichtet sich, eine Zahlung zu<br />

leisten, die den Sicherungskäufer für Verluste<br />

entschädigt, die ihm bei Eintritt eines aus einer Reihe<br />

möglicher festgelegter Kreditereignisse, die in der CDS-<br />

Vereinbarung aufgeführt sind, entstehen. Beim Einsatz<br />

von CDS kann der Teilfonds als Sicherungskäufer und /<br />

oder Sicherungsverkäufer auftreten. Die Anlage in CDS<br />

kann ein größeres Risiko beinhalten als eine Anlage in<br />

andere Instrumente.<br />

Eine CLN ist ein Wertpapier, das während seiner<br />

Laufzeit fest oder variabel verzinst wird (die Verzinsung<br />

ist an die Wertentwicklung eines Referenzwerts, in der<br />

| 221


Regel Anleihen, gekoppelt) und dem Emittenten<br />

gestattet, ein spezifisches Kreditrisiko auf einen<br />

Investor zu übertragen. Bei Fälligkeit erhält der Investor<br />

den Nominalwert des zugrundeliegenden Wertpapiers,<br />

es sei denn, bei der Referenzforderung tritt ein Ausfall<br />

oder Konkurs ein, in welchem Fall der Investor einen<br />

Betrag in Höhe der Wiedereinbringungsquote<br />

(Recovery Rate) erhält.<br />

Der Teilfonds kann Devisentermingeschäfte tätigen,<br />

indem er für die Zwecke der Absicherung des<br />

Währungsrisikos Devisenterminkontrakte kauft. Es wird<br />

erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die sich<br />

durch den Abschluss von Devisentermingeschäften,<br />

Währungsterminkontrakten, Währungsswapgeschäften<br />

oder Kaufoptionen auf Währungen oder auf<br />

Währungsterminkontrakte für Absicherungszwecke<br />

ergibt, minimal sein wird.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />

in denen die Anlageverwalter der Meinung sind, dass<br />

ein höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />

investiert ist.<br />

Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />

Teilfonds wird an einer Indexmischung gemessen, die<br />

sich wie folgt zusammensetzt: 10% Citigroup Non-USD<br />

World Government Bond Index (Unhedged), 35%<br />

Barclays Capital US Corporate High Yield 2% Issuer<br />

Capped Index, 20% JPMorgan EMBI+ Index und 35%<br />

Barclays Capital US Aggregate Bond Index (die<br />

„Indizes“). Der Citigroup Non-USD World Government<br />

Bond Index (Unhedged) ist ein nach<br />

Marktkapitalisierung gwichteter Index, in dem alle<br />

Länder des WGBI außer den Vereinigten Staaten<br />

vertreten sind. Die Indexwährung ist der US-Dollar. Der<br />

Barclays Capital US Corporate High Yield 2% Issuer<br />

Capped Index ist eine Version des US Corporate High-<br />

Yield Index mit einer Begrenzung je Emittenten, in dem<br />

USD lautende, festverzinsliche, steuerpflichtige<br />

Anleihen mit „non-investment grade“-Rating vertreten<br />

sind. Der Barclays Capital US Corporate High Yield 2%<br />

Issuer Capped Index wendet dieselben Regeln der<br />

Indexzusammenstellung wie der Uncapped Index,<br />

begrenzt aber das Gewicht der einzelnen Emittenten<br />

auf 2%. Der darüber hinausgehende Marktwert wird<br />

proportional auf den Index verteilt. Der JP Morgan<br />

EMBI+ Index ist ein nach Marktkapitalisierung<br />

gewichteter Index, der die Renditen aktiv gehandelter<br />

Auslandsschuldtitel von Schwellenmärkten abbildet.<br />

Der Index segmentiert das in den breiteren Indizes<br />

EMBI Global und EMBI Global Diversified definierte<br />

Universum der Schwellenländer weiter, indem er für die<br />

Aufnahme strikte Liquiditätsanforderungen stellt. Im<br />

EMBI+ enthalten sind auf US-Dollar lautende Brady<br />

Bonds, Eurobonds und börsengehandelte Schuldtitel<br />

staatlicher Emittenten. Der Barclays Capital US<br />

Aggregate Bond Index repräsentiert bei der SEC<br />

registrierte, steuerpflichtige und auf Dollar lautende<br />

Wertpapiere. Der Index deckt den US-Markt<br />

festverzinslicher „investment-grade“-Anleihen ab und<br />

setzt sich zusammen aus Staats- und<br />

Unternehmensanleihen, durch Forderungen aus<br />

Hypothekendarlehen unterlegte Wertpapiere (Mortgage<br />

Passthrough Securities) und ABS-Anleihen. Der<br />

Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen, dass<br />

es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles des<br />

Teilfonds von der Zusammensetzung der Indizes<br />

abweicht, notwendig oder wünschenswert ist, das<br />

Währungsrisiko der Indizes nachzubilden und ist daher<br />

berechtigt, die Währungsrisikomerkmale bestimmter im<br />

Teilfonds gehaltener Vermögenswerte mittels<br />

Devisentermingeschäften und<br />

Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />

Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />

Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />

Währungsrisiko der Indizes nachbilden kann.<br />

Die Anlageverwalter sind jedoch befugt, die Indizes<br />

jederzeit zu wechseln, wenn die Indizes aus Gründen<br />

außerhalb der Kontrolle der Anlageverwalter durch<br />

PineBridge Strategic Bond Fund<br />

andere Indizes ersetzt worden sind oder die<br />

Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht sind,<br />

dass andere Indizes zum Branchenstandard für das<br />

betreffende Engagement geworden ist. Die<br />

Anteilinhaber werden von jeder Änderung der Indizes<br />

im nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des<br />

Teilfonds in Kenntnis gesetzt.<br />

Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />

wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />

mit Zustimmung der Mehrheit der auf einer<br />

Hauptversammlung der Anteilinhaber des Teilfonds<br />

abgegebenen Stimmen vorgenommen werden.<br />

Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />

Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />

Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />

der Anlagepolitik wird der Manager dies mit einer<br />

angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />

ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />

Änderung zurückgeben können.<br />

Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />

mit der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />

Prospekt angegebenen Anlagebeschränkungen.<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />

des Teilfonds erreicht wird.<br />

Der Einsatz von DFI kann ein Ausfallrisiko beinhalten,<br />

doch darf das Risiko, das dem Teilfonds durch den<br />

Einsatz von DFI entsteht, den Nettoinventarwert des<br />

Teilfonds nicht überschreiten, d. h. die Steigerung<br />

seines Investitionsgrades (Leverage) darf nicht höher<br />

sein als 100 % seines Nettoinventarwerts.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />

ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />

ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />

Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />

angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger<br />

jüngster Entwicklungen bei den Risiko- und<br />

Renditemerkmalen der Hauptanlagekategorien.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />

Teilfonds gemäß den Vorschriften der Zentralbank<br />

anlegen darf, enthält der Anhang I zum Prospekt, der<br />

zusammen mit und unter Berücksichtigung des<br />

Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds, wie<br />

vorstehend dargelegt, gelesen werden sollte. Die<br />

Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />

heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nichtbörsennotierten<br />

Wertpapieren ist die Anlage auf die im<br />

Anhang I zum Prospekt aufgeführten Wertpapierbörsen<br />

und Märkte beschränkt.<br />

Der Manager und die Anlageverwalter sollen<br />

Anlagerichtlinien für den Teilfonds schriftlich<br />

vereinbaren. Durch diese Anlagerichtlinien können<br />

engere Anlagebeschränkungen auferlegt werden als<br />

durch die im Prospekt des Fonds und / oder diesem<br />

Nachtrag enthaltenen. Etwaige Anlagerichtlinien<br />

werden als Anhang zu den Anlageverwaltungsverträgen<br />

aufgeführt. Diese Verträge mit den etwaigen<br />

Anlagerichtlinien stehen den Anteilinhabern auf Wunsch<br />

zur Verfügung und können in Übereinstimmung mit den<br />

Anforderungen der Zentralbank von Zeit zu Zeit durch<br />

schriftliche Vereinbarung der Parteien geändert werden,<br />

sofern sie zu jeder Zeit mit dem Prospekt des Fonds<br />

und dem Nachtrag übereinstimmen.<br />

| 222


Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

nachstehendem Abschnitt 7 aufgeführt und umfassen:<br />

Schwellenmarktrisiko, Anleihen mit niedriger Bonität,<br />

Mit Hypotheken und anderen Forderungen unterlegte<br />

Wertpapiere, Unternehmensschuldverschreibungen,<br />

DFIs, Festverzinsliche Wertpapiere, Credit Default<br />

Swaps und Volatilitätsrisiko. Diese Risikofaktoren<br />

stellen möglicherweise keine vollständige Aufzählung<br />

aller Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in dem<br />

Teilfonds verbunden sind.<br />

4. Anlagebeschränkungen<br />

Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />

entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />

Hauptteil des Prospekts. Daneben gelten die folgenden<br />

Anlagebeschränkungen, solange der Teilfonds in<br />

Taiwan registriert ist:<br />

● Der Teilfonds darf keine ungedeckten Verkäufe<br />

von Derivaten vornehmen.<br />

● Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen des<br />

Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />

übersteigen; der Gesamtwert der offenen Short-<br />

Positionen in Derivaten darf den Gesamtmarktwert<br />

der entsprechenden Wertpapiere, die von dem<br />

Teilfonds gehalten werden müssen, nicht<br />

übersteigen.<br />

● Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />

seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />

möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />

Finanzaufsichtskommission (Financial Supervisory<br />

Commission) einholen.<br />

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />

Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />

gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />

Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />

Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />

Zentralbank entspricht.<br />

5. Diversifizierungsvorschriften<br />

Der Teilfonds wird die folgenden<br />

Diversifizierungsvorschriften, die nur zum Zeitpunkt<br />

des Erwerbs gelten, einhalten:<br />

Maximal 5 % des Nettoinventarwerts des Teilfonds<br />

dürfen in Wertpapieren ein und desselben<br />

Emittenten angelegt sein (mit Ausnahme von<br />

Wertpapieren, die von der US-Regierung oder<br />

ihren Behörden bzw. Institutionen begeben sind).<br />

Maximal 25 % des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds dürfen in Wertpapieren aus ein und<br />

derselben Branche angelegt sein (zur Klarstellung<br />

gelten die US-Regierung oder ihre Behörden bzw.<br />

Institutionen nicht als eine Branche für diese<br />

Zwecke).<br />

Maximal 50 % des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds dürfen in Anleihen aus Schwellenmärkten<br />

oder anderen Schuldtiteln, die unter Punkt 3 oben<br />

in Bezug genommen werden, angelegt sein.<br />

Maximal 50 % des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds dürfen in nicht auf USD lautenden<br />

Anleihen oder anderen Schuldtiteln, die unter<br />

Punkt 3 oben in Bezug genommen werden,<br />

angelegt sein.<br />

Maximal 50 % des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds dürfen in auf USD lautenden US-High-<br />

Yield-Anleihen oder anderen Schuldtiteln, die unter<br />

Punkt 3 oben in Bezug genommen werden,<br />

angelegt sein.<br />

Vorbehaltlich der Grenze von maximal 50 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds für Anlagen in auf<br />

USD lautenden US-High-Yield-Anleihen oder<br />

anderen Schuldtiteln, die unter Punkt 3 oben in<br />

Bezug genommen werden, dürfen maximal 70 %<br />

PineBridge Strategic Bond Fund<br />

des Nettoinventarwerts des Teilfonds in<br />

Wertpapiere mit einem Rating unterhalb von<br />

Investment Grade angelegt sein.<br />

Maximal 70 % des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds dürfen in US-Unternehmensanleihen mit<br />

Investment Grade-Rating oder anderen<br />

Schuldtiteln, die unter Punkt 3 in Bezug genommen<br />

werden, Schuldtiteln der US-Regierung und ihrer<br />

Behörden, mit Hypotheken unterlegten<br />

Wertpapieren und mit Forderungen unterlegten<br />

Wertpapieren angelegt sein.<br />

6. Anteilsklassenwährungsabsicherung<br />

Nur in Bezug auf Anteile der Klasse A1H, Klasse A5H,<br />

Klasse A6H, Klasse Y1H, Klasse Y5H und der Klasse<br />

Y6H beabsichtigt der Manager oder sein Beauftragter,<br />

das Wechselkursrisiko zwischen der jeweiligen<br />

Währung, auf die die Anteile der Klasse A1H, Klasse<br />

A5H, Klasse A6H, Klasse Y1H, Klasse Y5H und der<br />

Klasse Y1H lauten, und dem US-Dollar (der<br />

Basiswährung des Teilfonds) abzusichern. Der<br />

Manager wird versuchen, eine solche Absicherung<br />

durch den Einsatz von DFIs, unter anderem<br />

Währungsoptionen und Devisentermingeschäften, wie<br />

von der Zentralbank angegeben und innerhalb der von<br />

der Zentralbank vorgegebenen Bedingungen und<br />

Grenzen, zu erreichen. Die Voraussetzungen für den<br />

Einsatz dieser Absicherungsstrategien sind im<br />

Abschnitt "Betrieb des Fonds – Beschreibung der<br />

Anteile" im Prospekt beschrieben. Anleger werden<br />

außerdem auf die mit den Absicherungsstrategien<br />

hinsichtlich der Anteilsklassenwährung verbundenen<br />

Risiken hingewiesen, die im dem Abschnitt<br />

"Anteilswährungsrisiko" im Prospekt beschrieben sind.<br />

7. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />

folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />

Die Risikofaktoren stellen keine vollständige Aufzählung<br />

aller Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in den<br />

Teilfonds verbunden sind:<br />

Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />

von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

oder Anlagen an bestimmten<br />

Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />

und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />

zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />

konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />

sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />

die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />

von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

und das derzeit geringe oder fehlende<br />

Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />

Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />

staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />

Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />

Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />

Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />

verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />

Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />

und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />

die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />

Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />

Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />

Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />

möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />

Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />

manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />

in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />

Registerstelle nachgewiesen; in solchen Fällen werden<br />

vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />

Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />

| 223


Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />

die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />

nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />

können einer erheblichen nachteiligen<br />

wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />

anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />

gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />

Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />

Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />

Ländern gehören können.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />

in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />

können sich positiv oder negativ von den<br />

Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

sind in der Regel stark vom<br />

internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />

bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />

Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />

Steuerung von Wechselkursen und andere<br />

protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />

mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />

ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />

in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />

Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />

Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />

nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />

Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />

Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />

werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />

geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />

geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />

Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />

Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />

Rücknahme von Anteilen nach einem<br />

Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />

Anlagen verzögern kann.<br />

Anleihen mit niedriger Bonität: Eine Anlage in High<br />

Yield-Wertpapieren oder Wertpapieren mit einem<br />

Rating unterhalb von „investment grade“, d. h.<br />

Wertpapieren, die von Moody’s schlechter als mit Baa3<br />

oder von S&P schlechter als mit BBB- eingestuft sind<br />

und manchmal auch als „Schrottanleihen“ bezeichnet<br />

werden, oder in Wertpapieren niedriger Bonität ist mit<br />

einem höheren Risiko verbunden als eine Anlage in<br />

Anleihen mit einem „investment grade“-Rating. Die<br />

Emittenten dieser Wertpapiere sind häufig hoch<br />

verschuldet, so dass ihre Fähigkeit zur Bedienung von<br />

Schuldverpflichtungen während eines<br />

Konjunkturrückgangs beeinträchtigt werden kann. Die<br />

niedrigeren Bonitätseinstufungen von Wertpapieren<br />

spiegeln eine größere Wahrscheinlichkeit wider, dass<br />

nachteilige Veränderungen der Finanzlage des<br />

Emittenten eintreten, die seine Fähigkeit zur Leistung<br />

von Zinszahlungen und Kapitalrückzahlungen<br />

beeinträchtigen können. Das Risiko des Verlusts auf<br />

Grund der Nichtleistung von Zinszahlungen oder<br />

Kapitalrückzahlungen durch solche Emittenten ist<br />

wesentlich höher als bei Wertpapieren mit einem<br />

„investment grade“-Rating, weil solche Wertpapiere<br />

häufig der vorherigen Erfüllung vorrangiger<br />

Verbindlichkeiten im Rang nachgehen. Bei Zahlungseinstellung<br />

oder Abwicklung eines Emittenten von<br />

Wertpapieren mit einem Rating unterhalb von<br />

„investment grade“ besteht ein höheres Risiko, dass<br />

das Kapital/Vermögen des Emittenten nicht ausreicht,<br />

um alle seine Verbindlichkeiten zu erfüllen, und die<br />

Inhaber von Wertpapieren mit einem Rating unterhalb<br />

von „investment grade“ (die den Rang von<br />

unbesicherten Gläubigern haben) könnten unter<br />

solchen Umständen ihre gesamte Anlage verlieren. Ein<br />

Konjunkturrückgang oder eine Periode steigender<br />

Zinssätze könnte sich nachteilig auf den Markt für diese<br />

Wertpapiere auswirken und die Fähigkeit des Teilfonds<br />

vermindern, diese Wertpapiere zu verkaufen.<br />

Der Markt für Wertpapiere mit einem Rating unterhalb<br />

von „investment grade“ kann enger und weniger aktiv<br />

als der für Wertpapiere höherer Qualität sein, was sich<br />

PineBridge Strategic Bond Fund<br />

nachteilig auf den Kurs auswirken kann, zu dem diese<br />

Wertpapiere verkauft werden können. Soweit für<br />

bestimmte Wertpapiere mit einem niedrigeren Rating<br />

kein regelmäßiger Handel am Sekundärmarkt<br />

stattfindet, kann es für den Anlageverwalter schwierig<br />

sein, solche Wertpapiere und somit das Vermögen des<br />

Teilfonds zu bewerten.<br />

Mit Hypotheken und anderen Forderungen<br />

unterlegte Wertpapiere: Der Teilfonds kann in mit<br />

Hypotheken und anderen Forderungen unterlegten<br />

Wertpapieren anlegen und ist Zins-, Branchen-,<br />

Wertpapier- und Kreditrisiken ausgesetzt. Der Wert<br />

bestimmter mit Hypotheken und anderen Forderungen<br />

unterlegter Wertpapiere kann auf Schwankungen in den<br />

herrschenden Zinssätzen besonders anfällig reagieren.<br />

Die vorzeitige Rückzahlung bestimmter mit Hypotheken<br />

unterlegter Wertpapiere kann zur Folge haben, dass<br />

der Teilfonds das Kapital nur zu niedrigeren Renditen<br />

wieder anlegen kann. Wenn die Zinsen steige, nimmt<br />

der Wert eines mit Hypotheken unterlegten Wertpapiers<br />

in der Regel ab; wenn die Zinsen sinken, steigt jedoch<br />

der Wert eines mit Hypotheken unterlegten<br />

Wertpapiers, dessen Bedingungen eine vorzeitige<br />

Rückzahlung vorsehen, möglicherweise nicht im<br />

gleichen Maß wie der Wert anderer festverzinslicher<br />

Wertpapiere. Der Umfang der vorzeitigen<br />

Rückzahlungen von zugrundeliegenden Hypotheken<br />

wirkt sich auf den Kurs und die Volatilität eines mit<br />

Hypotheken unterlegten Wertpapiers aus und kann<br />

dessen effektive Laufzeit über die zum Zeitpunkt des<br />

Erwerbs erwartete Laufzeit verlängern. Sollte sich die<br />

effektive Laufzeit eines mit Hypotheken unterlegten<br />

Wertpapiers aufgrund eines unerwartet hohen Umfangs<br />

an vorzeitigen Rückzahlungen von zugrundeliegenden<br />

Hypotheken verlängern, wird das Wertpapier<br />

voraussichtlich einer höheren Volatilität ausgesetzt<br />

sein. Der Wert solcher Wertpapiere kann entsprechend<br />

der Einschätzung der Bonität der jeweiligen Emittenten<br />

durch den Markt schwanken. Darüber hinaus sind<br />

Hypothekendarlehen und mit Hypotheken unterlegte<br />

Wertpapiere zwar normalerweise durch irgendeine<br />

staatliche oder private Garantie und / oder<br />

Versicherung abgesichert, doch ist nicht gewährleistet,<br />

dass die privaten Garantiegeber oder<br />

Versicherungsunternehmen ihre Verpflichtungen<br />

erfüllen.<br />

Jüngste Entwicklung am Markt für mit Forderungen<br />

unterlegte Wertpapiere (Asset Backed Securities)<br />

In jüngster Zeit war der Markt für<br />

Wohnhypothekendarlehen in den Vereinigten Staaten<br />

einer Reihe von Problemen und veränderten<br />

wirtschaftlichen Bedingungen ausgesetzt, die die<br />

Wertentwicklung und den Marktwert von mit<br />

Forderungen unterlegten Wertpapieren beeinträchtigen<br />

können. Zahlungsrückstände und -ausfälle bei<br />

Wohnhypothekendarlehen haben in den letzten<br />

Monaten generell zugenommen und können noch<br />

weiter zunehmen, insbesondere im Sub-Prime-Sektor.<br />

Darüber hinaus sind in den letzten Monaten die<br />

Immobilienpreise und Schätzwerte in vielen US-<br />

Bundesstaaten gesunken bzw. stagniert. Ein weiterer<br />

Rückgang oder eine längere Stagnation dieser Werte<br />

kann zu weiteren Zahlungsrückständen und -ausfällen<br />

bei mit Forderungen unterlegten Wertpapieren im<br />

Allgemeinen führen, insbesondere in Bereich von<br />

Zweitimmobilien und Immobilien zum Zweck der<br />

Kapitalanlage und in Bezug auf<br />

Wohnhypothekendarlehen, bei denen der gesamte<br />

Darlehensbetrag (einschließlich nachrangiger<br />

Pfandrechte) beinahe ihrem Verkehrswert entspricht<br />

oder darüber liegt.<br />

Unternehmensschuldverschreibungen: Durch<br />

Anlage in Schuldverschreibungen, die von<br />

Unternehmen und anderen Rechtspersonen<br />

ausgegeben sind, ist der Teilfonds dem Risiko<br />

ausgesetzt, dass ein bestimmter Emittent seine<br />

| 224


Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen aus diesen<br />

Schuldverschreibungen nicht erfüllt. Außerdem kann<br />

ein Emittent eine nachteilige Veränderung seiner<br />

Finanzlage erleiden, die wiederum zu einer<br />

Herabsetzung der Bonitätseinstufung, die diesem<br />

Emittenten und seinen Schuldverschreibungen von<br />

einer Internationally Recognised Statistical Ratings<br />

Organisation (IRSO) erteilt wird, möglicherweise auf<br />

unterhalb Investment Grade, führen kann. Diese<br />

nachteilige Veränderung der Finanzlage oder diese<br />

Herabsetzung der Bonitätseinstufung kann zu erhöhter<br />

Volatilität des Kurses der Schuldverschreibungen eines<br />

Emittenten führen und sich nachteilig auf die Liquidität<br />

auswirken, was es schwieriger macht, diese<br />

Schuldverschreibungen zu verkaufen.<br />

DFIs: Die Kurse von Derivaten, einschließlich Futures-<br />

und Optionskontrakten, sind hochvolatil. Die<br />

Kursbewegungen von Terminkontrakten, Futures-<br />

Kontrakten und anderen derivativen Kontrakten werden<br />

unter anderem durch Zinssätze, Änderungen im<br />

Verhältnis von Angebot und Nachfrage, Handels-,<br />

Steuer-, Währungs- und Devisenkontrollprogramme<br />

und -grundsätze von Regierungen sowie nationale und<br />

internationale politische und wirtschaftliche Ereignisse<br />

und Politik beeinflusst. Ferner greifen Regierungen von<br />

Zeit zu Zeit direkt oder über Vorschriften in bestimmte<br />

Märkten ein, insbesondere Devisenmärkte und Märkte<br />

für auf Zinsen bezogene Futures- und<br />

Optionskontrakte. Ein solcher Eingriff hat häufig eine<br />

direkte Beeinflussung der Kurse zum Ziel und kann<br />

zusammen mit anderen Faktoren zur Folge haben,<br />

dass sich alle diese Märkte schnell in dieselbe Richtung<br />

bewegen, unter anderem aufgrund von<br />

Zinsschwankungen.<br />

Die Verwendung von DFIs beinhaltet außerdem<br />

bestimmte besondere Risiken, unter anderem: (1)<br />

Abhängigkeit von der Fähigkeit, die Kursentwicklung<br />

von Wertpapieren, die abgesichert werden, und die<br />

Zinsentwicklung vorherzusagen, (2) unvollständige<br />

Korrelation zwischen den Kursbewegungen der<br />

Derivate und den Kursbewegungen damit verbundener<br />

Anlagen, (3) die Tatsache, dass für die Verwendung<br />

solcher Instrumente andere Fähigkeiten erforderlich<br />

sind als für die Auswahl der Wertpapiere des Teilfonds,<br />

(4) das mögliche Nichtvorhandensein eines liquiden<br />

Marktes für ein bestimmtes Instrument zu einem<br />

bestimmten Zeitpunkt, (5) mögliche Hindernisse für eine<br />

effektive Vermögensverwaltung oder die Fähigkeit,<br />

Rücknahmen vorzunehmen, (6) mögliche Rechtsrisiken<br />

aus der Dokumentation des Derivategeschäfts,<br />

insbesondere im Hinblick auf die Durchsetzbarkeit von<br />

Verträgen und diesbezügliche Beschränkungen, (7) das<br />

Abrechnungsrisiko, da die Haftung des Teilfonds bei<br />

Geschäften mit Futures-Kontrakten, Terminkontrakten,<br />

Swaps und Differenzkontrakten möglicherweise<br />

unbegrenzt ist, bis die Position glattgestellt ist, und (8)<br />

das Kontrahentenrisiko, da der Teilfonds beim Einsatz<br />

von OTC-Derivaten wie Futures-Kontrakten,<br />

Terminkontrakten, Swaps und Differenzkontrakten<br />

einem Kreditrisiko in Bezug auf die Gegenpartei<br />

ausgesetzt ist.<br />

Der Teilfonds kann in bestimmte Derivate anlegen, die<br />

die Übernahme von Verpflichtungen, Rechten und<br />

Vermögenswerten beinhalten können.<br />

Vermögenswerte, die als Sicherheitsleistung bei<br />

Maklern hinterlegt werden, werden von den Maklern<br />

möglicherweise nicht in gesonderten Depots verwahrt,<br />

was zur Folge haben kann, dass Gläubiger solcher<br />

Makler im Fall von deren Insolvenz oder Konkurs darauf<br />

Zugriff haben.<br />

Der Teilfonds kann von Zeit zu Zeit im Rahmen seiner<br />

Anlagepolitik und zu Absicherungszwecken sowohl<br />

börsengehandelte als auch außerbörsliche<br />

Kreditderivate einsetzen. Diese Instrumente können<br />

volatil sein, bestimmte besondere Risiken beinhalten<br />

und Anleger einem hohen Verlustrisiko aussetzen.<br />

Wenn sie für Absicherungszwecke eingesetzt werden,<br />

PineBridge Strategic Bond Fund<br />

kann eine unvollständige Korrelation zwischen diesen<br />

Instrumenten und den zugrundeliegenden Anlagen oder<br />

Marktsektoren, die abgesichert werden, bestehen.<br />

Geschäfte in OTC-Derivaten wie Kreditderivaten<br />

können mit zusätzlichen Risiken verbunden sein, da<br />

kein Börsenmarkt vorhanden ist, an dem eine offene<br />

Position glattgestellt werden könnte.<br />

Festverzinsliche Wertpapiere: Anlagen in<br />

festverzinslichen Wertpapieren sind mit Zins-, Sektor-,<br />

Wertpapier- und Kreditrisiken verbunden. Wertpapiere<br />

mit einem schlechteren Rating bieten als Ausgleich für<br />

die niedrigere Bonität und das höhere Ausfallrisiko, das<br />

mit diesen Wertpapieren verbunden ist, in der Regel<br />

höhere Renditen als Wertpapiere mit einem besseren<br />

Rating. Wertpapiere mit einem schlechteren Rating<br />

reagieren in der Regel stärker auf kurzfristige<br />

Veränderungen im Unternehmen und am Markt als<br />

Wertpapiere mit einem besseren Rating, die<br />

vorwiegend auf Schwankungen im allgemeinem<br />

Zinsniveau reagieren. In Wertpapiere mit einem<br />

schlechteren Rating legen weniger Investoren an und<br />

es kann schwieriger sein, solche Wertpapiere zum<br />

optimalen Zeitpunkt zu kaufen und zu verkaufen.<br />

Das Transaktionsvolumen an bestimmten<br />

internationalen Anleihemärkten kann erheblich geringer<br />

sein als das an den größten Märkten der Welt wie den<br />

Vereinigten Staaten. Daher kann die Anlage eines<br />

Teilfonds an solchen Märkten weniger liquide sein und<br />

die Kurse solcher Anlagen können volatiler sein als die<br />

vergleichbarer Anlagen in Wertpapieren, die an Märkten<br />

mit höherem Handelsvolumen gehandelt werden.<br />

Ferner kann die Abwicklungsdauer an bestimmten<br />

Märkten länger sein als an anderen, was die Liquidität<br />

des Portfolios beeinträchtigen kann.<br />

Wertpapiere mit „investment grade“-Rating können dem<br />

Risiko einer Herabstufung unter „investment grade“<br />

unterliegen.<br />

Anteilinhaber sollten beachten, dass bei einer<br />

Herabstufung von Wertpapieren mit „investment grade“-<br />

Rating unter „investment grade“ nach deren Erwerb<br />

keine besondere Anforderung besteht, diese<br />

Wertpapiere zu verkaufen, es sei denn, in der<br />

vorstehend in diesem Nachtrag beschriebenen<br />

Anlagepolitik ist etwas anderes festgelegt. Im Falle<br />

einer solchen Herabstufung analysieren der Manager<br />

oder seine Beauftragten unverzüglich diese<br />

Wertpapiere und die finanziellen Kennzahlen des<br />

Emittenten dieser Wertpapiere, um festzustellen,<br />

welche Maßnahmen erforderlich sind (halten,<br />

reduzieren oder kaufen).<br />

Viele festverzinsliche Wertpapiere, insbesondere<br />

solche, die mit einem hohen Zinssatz ausgegeben<br />

werden, sehen vor, dass der Emittent sie vorzeitig<br />

zurückzahlen kann. Emittenten üben dieses Recht oft<br />

aus, wenn die Zinssätze sinken. Inhaber von<br />

Wertpapieren, die vorzeitig zurückgezahlt werden,<br />

profitieren daher nicht in vollem Umfang von der<br />

Wertsteigerung, die andere festverzinsliche<br />

Wertpapiere bei einem Zinsrückgang erfahren. In einem<br />

solchen Szenario kann der Teilfonds außerdem den<br />

Erlös aus der vorzeitigen Rückzahlung nur zu den dann<br />

aktuellen Renditen wieder anlegen, die niedriger als die<br />

Rendite sein werden, die das vorzeitig zurückgezahlte<br />

Wertpapier gezahlt hat. Vorzeitige Rückzahlungen<br />

können bei Wertpapieren, die mit Aufgeld erworben<br />

wurden, zu Verlusten führen, und unplanmäßige<br />

vorzeitige Rückzahlungen, die zu pari erfolgen, führen<br />

dazu, dass der Teilfonds einen Verlust in Höhe des<br />

gegebenenfalls noch nicht getilgten Aufgelds erleidet.<br />

Eine Anlage in Staatsanleihen, u. a. auch in<br />

Staatsanleihen von Ländern der Eurozone, kann Kredit-<br />

und/oder Ausfallrisiken unterliegen. Unter anderem<br />

können hohe (oder wachsende) Haushaltsdefizite<br />

und/oder hohe Staatsschulden die Bonitätseinstufung<br />

solcher Staatsanleihen beeinträchtigten und den Markt<br />

veranlassen, von einem höheren Ausfallrisiko<br />

| 225


auszugehen. In dem unwahrscheinlichen Fall einer<br />

Herabstufung oder eines Ausfalls kann der Wert solcher<br />

Wertpapiere beeinträchtigt werden, was zum Verlust<br />

eines Teils oder aller in diese Wertpapiere investierten<br />

Gelder führen kann.<br />

Credit Default Swaps: Wenn der Teilfonds der Käufer<br />

eines Credit Default Swap ist, ist er bei Eintritt<br />

bestimmer Kreditereignisse in Bezug auf das<br />

betreffende Referenzunternehmen zum Erhalt des<br />

festgelegten Wertes (oder des Nominalwertes) einer<br />

Referenzforderung von der Swap-Gegenpartei<br />

berechtigt. Als Gegenleistung zahlt er der Gegenpartei<br />

während der Laufzeit des Swap periodische feste<br />

Zahlungen und falls kein Kreditereignis eintritt,<br />

entstehen dem Teilfonds aus dem Swap keine Vorteile.<br />

Falls der Teilfonds nicht Inhaber der Schuldtitel ist, die<br />

im Rahmen eines Credit Default Swap zu liefern sind,<br />

unterliegt er dem Risiko, dass lieferbare Wertpapiere<br />

am Markt nicht oder nur zu ungünstigen Preisen<br />

erhältlich sind. In bestimmten Fällen eines Ausfalls<br />

eines Emittenten oder Restrukturierungen war es bisher<br />

gemäß den branchenüblichen<br />

Vertragsdokumentationen für Credit Default Swaps<br />

unklar, ob ein Kreditereignis, durch das die<br />

Zahlungsverpflichtung des Verkäufers ausgelöst wird,<br />

eingetreten ist oder nicht. In jedem dieser Fälle wäre<br />

der Teilfonds nicht in der Lage, bei einem Ausfall des<br />

Referenzunternehmens den vollen Wert des Credit<br />

Default Swap zu realisieren. Als Verkäufer eines Credit<br />

Default Swap unterliegt der Teilfonds einem Kreditrisiko<br />

in Bezug auf das Referenzunternehmen und in vielen<br />

Fällen den gleichen Risiken wie wenn er die von dem<br />

Referenzunternehmen begebenen Schuldtitel selbst<br />

halten würde. Jedoch besitzt der Teilfonds keine<br />

rechtliche Rückgriffsmöglichkeit auf das<br />

Referenzunternehmen oder auf Sicherheiten, mit denen<br />

die Schuldtitel des Referenzunternehmens besichert<br />

sind.<br />

Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />

können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />

sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

kann aufgrund der derzeit geringen<br />

Größe der Märkte für Wertpapiere von Emittenten in<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern und des<br />

derzeit geringen oder fehlenden Handelsvolumens ein<br />

höheres Risiko einer Kursvolatilität bestehen. Darüber<br />

hinaus könnten bestimmte wirtschaftliche und politische<br />

Ereignisse in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />

unter anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />

gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />

Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />

erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />

denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />

sein.<br />

8. Beantragung von Anteilen<br />

Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />

derzeit angeboten werden:<br />

Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse A1 in Euro<br />

Anteile der Klasse A1H in Euro<br />

Anteile der Klasse A4 in Hongkong-Dollar<br />

Anteile der Klasse A5H in Singapur-Dollar<br />

Anteile der Klasse A6H in australischen Dollar<br />

Anteile der Klasse AD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse J1 in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse J2 in US-Dollar<br />

PineBridge Strategic Bond Fund<br />

Anteile der Klasse JD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />

Anteile der Klasse Y1H in Euro<br />

Anteile der Klasse Y4 in Hongkong-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y5H in Singapur-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y6H in australischen Dollar<br />

Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse X1 in Euro<br />

Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A, Klasse D, der Klasse J1 und der<br />

Klasse YD sind derzeit im Umlauf und können zum<br />

Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse<br />

gezeichnet werden.<br />

Anteile der Klasse A1, Klasse A1H, Klasse A4, Klasse<br />

A5 und Klasse A6H werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

Euro 12,50, Euro 12,50, HKD 12,50, SGD 12,50 bzw.<br />

AUD12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse J2 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />

30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 100 angeboten.<br />

Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y1H, Klasse<br />

Y4, Klasse Y5H und der Klasse Y6H werden Anlegern<br />

während der Erstaugabezeitraums, der begonnen hat<br />

und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit)<br />

endet, zu Euro 100, Euro 100, HKD 100, SGD 100 bzw.<br />

AUD 100 angeboten.<br />

Anteile der Klasse JD werden Anlegern während des<br />

Erstaugabezeitraum, der begonnen hat und am 30. Juni<br />

2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD 100<br />

angeboten.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klasse J1 und der<br />

Klasse J2 sind beschränkt auf Zeichnungen von Feeder<br />

Fonds, deren Anlageziel es ist, in den Teilfonds<br />

anzulegen.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klasse JD werden nur für<br />

Anleger angenommen, die japanische Investmenttrusts<br />

in Form von Dachfonds sind, die nach dem japanischen<br />

Gesetz über Investmenttrusts und<br />

Investmentgesellschaften gegründet wurden und die<br />

von dem Anlageverwalter oder anderen nach dem<br />

Financial Instruments and Exchange Act of Japan<br />

registrierten Investmenttrustgesellschaften verwaltet<br />

werden.<br />

Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />

X3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />

100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />

X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />

gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />

dem Manager oder seinem Beauftragten<br />

abgeschlossen haben.<br />

9. Anforderungen bezüglich<br />

Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />

Mindestfolgezeichnung und<br />

| 226


Mindestrücknahme<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />

Mindestbestände:<br />

Anteile der Klasse A USD 1.000<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse A1H Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse A4 HKD 10.000<br />

Anteile der Klasse A5H SGD 1.000<br />

Anteile der Klasse A6H AUD 1.000<br />

Anteile der Klasse AD USD 1.000<br />

Anteile der Klasse J1 USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse J2 USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse JD USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1 EUR 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1H EUR 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y4 HKD 10.000.000<br />

Anteile der Klasse Y5H SGD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y6H AUD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />

Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />

Mindestrücknahmen:<br />

Anteile der Klasse A USD 250<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse A1H Euro 250<br />

Anteile der Klasse A4 HKD 1.000<br />

Anteile der Klasse A5H SGD 250<br />

Anteile der Klasse A6H AUD 250<br />

Anteile der Klasse AD USD 250<br />

Anteile der Klasse J1 USD 100.000<br />

Anteile der Klasse J2 USD 100.000<br />

Für Anteile der Klasse JD, Klasse Y, Klasse Y1, Klasse<br />

Y1H, Klasse Y4, Klasse Y5H, Klasse Y6H, Klasse YD,<br />

Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt<br />

keine Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />

Der Manager behält sich vor, von Zeit zu Zeit auf<br />

Anforderungen bezüglich der Mindesterstzeichnung,<br />

des Mindestbestandes und der Mindestfolgezeichnung<br />

zu verzichten, wenn und soweit er dies nach billigem<br />

Ermessen beschließt.<br />

10. Handelstag<br />

Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />

11. Management- und Fondsgebühren<br />

PineBridge Strategic Bond Fund<br />

Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />

an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />

nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />

Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />

nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />

Anteile der Klasse A 1,25 %<br />

Anteile der Klasse A1 1,25 %<br />

Anteile der Klasse A1H 1,25 %<br />

Anteile der Klasse A4 1,25 %<br />

Anteile der Klasse A5H 1,25 %<br />

Anteile der Klasse A6H 1,25 %<br />

Anteile der Klasse AD 1,25 %<br />

Anteile der Klasse J1 0 %<br />

Anteile der Klasse J2 0 %<br />

Anteile der Klasse JD 0,50 %<br />

Anteile der Klasse Y 0,90 %<br />

Anteile der Klasse Y1 0,90 %<br />

Anteile der Klasse Y1H 0,90 %<br />

Anteile der Klasse Y4 0,90 %<br />

Anteile der Klasse Y5H 0,90 %<br />

Anteile der Klasse Y6H 0,90 %<br />

Anteile der Klasse YD 0,90 %<br />

Anteile der Klasse X 0 %<br />

Anteile der Klasse X1 0 %<br />

Anteile der Klasse X2 0 %<br />

Anteile der Klasse X3 0 %<br />

Die für den Teilfonds geltenden Gebühren sind im<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />

Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />

angegeben.<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />

nachträglich fällig.<br />

Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />

dem Ermessen des Managers eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />

zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />

aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />

12. Ausschüttungen<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse J1, Klasse JD, und<br />

Klasse YD beabsichtigt der Manager, am letzten Tag<br />

der Monate Februar und August eines jeden Jahres<br />

eine Ausschüttung festzusetzen.<br />

Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />

in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse AD beabsichtigt der<br />

| 227


Manager, am letzten Geschäftstag jedes Monats eine<br />

Ausschüttung festzusetzen. Ausschüttungen werden<br />

grundsätzlich aus den ausschüttungsfähigen<br />

Nettoerträgen des Teilfonds (ob in Form von Zinsen,<br />

Dividenden oder anderer Form) und den realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der realisierten Verluste und den<br />

nicht realisierten Gewinnen abzüglich der nicht<br />

realisierten Verluste festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse A, Klasse A1,<br />

Klasse A1H, Klasse A4, Klasse A5H, Klasse A6H,<br />

Klasse J2, Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y1H, Klasse<br />

Y4, Klasse Y5H und Klasse Y6H kann der Manager<br />

einmal jährlich aus den ausschüttungsfähigen<br />

Nettoerträgen des Teilfonds (ob in Form von Zinsen,<br />

Dividenden oder anderer Form) und den realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der realisierten Verluste und den<br />

nicht realisierten Gewinnen abzüglich der nicht<br />

realisierten Verluste eine Ausschüttung festsetzen. Auf<br />

derselben Grundlage kann der Manager außerdem<br />

Zwischenausschüttungen festsetzen. Jährliche<br />

Ausschüttungen (sofern festgesetzt) werden bis zum<br />

30. Juni eines jeden Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

13. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist der US-Dollar.<br />

14. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments LLC, geändert durch<br />

Ergänzungsvereinbarungen vom 19. Mai 2006<br />

und 29. März 2010 sowie durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />

April 2010, nach dem letztere zu einem<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

(ii) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments Europe Ltd., geändert<br />

durch eine Ergänzungsvereinbarung vom 19.<br />

Mai 2006 sowie durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />

April 2010, nach dem letztere zu einem<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der beteiligten<br />

Parteien mit einer Frist von 90 Tagen schriftlich<br />

gekündigt werden.<br />

29. März 2011<br />

PineBridge Strategic Bond Fund<br />

| 228


NACHTRAG 29<br />

PineBridge US Focus Equity Fund<br />

Nachtrag 29 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />

PineBridge Global Funds<br />

Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />

den PineBridge US Focus Equity Fund (der „Teilfonds“),<br />

einen Teilfonds von PineBridge Global Funds (der<br />

„Fonds“), einem offenen Investmentfonds in Form eines<br />

Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von der<br />

Zentralbank am 4. März 2005 gemäß den OGAW-<br />

Vorschriften zugelassen wurde.<br />

Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />

29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />

dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />

Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />

allgemeinen Beschreibung:<br />

- des Fonds und seines Managements und seiner<br />

Verwaltung,<br />

- seiner Anlagebeschränkungen und<br />

Kreditaufnahmebefugnisse,<br />

- seiner allgemeinen Management- und<br />

Fondsgebühren,<br />

- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />

Anteilinhaber,<br />

- seiner Risikofaktoren, und<br />

- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />

gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />

Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />

Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />

Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />

Verantwortung für die im Prospekt und in diesem<br />

Nachtrag enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen<br />

und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle<br />

angemessene Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />

gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />

Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />

dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />

Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />

Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />

Eine Anlage im Teilfonds sollte keinen wesentlichen<br />

Teil eines Anlageportefeuilles ausmachen und ist<br />

möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet.<br />

1. Anlageverwalter<br />

Der Manager hat die PineBridge Investments LLC, c/o<br />

CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400,<br />

Wilmington, DE 19808, USA (registrierte Anschrift) und<br />

399 Park Avenue, 4 th Floor, New York, NY 10022, USA,<br />

zum Anlageverwalter des Teilfonds bestellt. Der<br />

Anlageverwalter trägt die Verantwortung für die<br />

Verwaltung des Vermögens des Teilfonds im Rahmen<br />

einer Verwaltungsvollmacht.<br />

Der Anlageverwalter, ein in den USA ansässiger und<br />

den Vorschriften der Securities and Exchange<br />

Commission unterliegender Investmentmanager, ist<br />

eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bridge<br />

Partners, L.P. Zum 31. Dezember 2010 hatte der<br />

Anlageverwalter Vermögenswerte in Höhe von<br />

USD 44 Mrd. unter Verwaltung.<br />

PineBridge U.S. Focus Equity Fund<br />

Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />

der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />

bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />

Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />

an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />

Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />

tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />

Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />

Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />

Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />

Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />

festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />

Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />

eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

2. Anlageziel<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er Anlegern durch<br />

Anlage in einem konzentrierten Portefeuille aus Aktien<br />

und aktienbezogenen Wertpapieren mit hoher<br />

Überzeugung (Beteiligungspapieren, bei denen der<br />

Anlageverwalter überzeugt ist, dass sie attraktiv<br />

bewertet sind und ihr Wert steigen wird) USamerikanischer<br />

Unternehmen, d. h. in den USA<br />

errichteter Unternehmen oder Unternehmen, die<br />

vorwiegend in den USA Vermögenswerte, Produkte<br />

oder Betriebsstätten besitzen, langfristigen<br />

Kapitalzuwachs verschafft.<br />

3. Anlagepolitik<br />

Die Anlagen des Teilfonds in US-amerikanischen<br />

Aktienwerten und aktienbezogenen Wertpapieren<br />

werden hauptsächlich aus Wertpapieren bestehen, die<br />

an anerkannten Börsen notiert werden.<br />

Bei normaler Marktlage wird das Nettovermögen des<br />

Teilfonds hauptsächlich in Aktienwerten und<br />

aktienbezogenen Wertpapieren von Unternehmen<br />

angelegt, deren Aktien an einer US-amerikanischen<br />

Wertpapierbörse notiert werden, während der Rest im<br />

Allgemeinen in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren angelegt wird, die an anderen im Anhang<br />

I aufgeführten anerkannten Börsen und Märkten<br />

gehandelt werden.<br />

Unter bestimmten Umständen wie beispielsweise<br />

Verschmelzung, Erwerb oder Aktientausch, an denen<br />

ein US-amerikanisches Unternehmen beteiligt ist, kann<br />

der Fonds die Beteiligungspapiere nicht-USamerikanischer<br />

Unternehmen halten.<br />

Der Teilfonds wird sich einer Anlagestrategie bedienen,<br />

die flexibel ist, um sich auf schnelle Veränderungen der<br />

Marktlage und des Anlageumfelds einzustellen. Der<br />

Teilfonds wird nicht den Handel mit Wertpapieren zur<br />

Erzielung kurzfristiger Kapitalgewinne betreiben. Solche<br />

kurzfristigen Gewinne können jedoch als Folge von<br />

Veränderungen der Wirtschafts- und Marktlage sowie<br />

Veränderungen fundamentaler Unternehmensdaten<br />

eintreten.<br />

Das Vermögen des Teilfonds wird in einem<br />

konzentrierten Portefeuille aus Aktien und<br />

aktienbezogenen Wertpapieren börsennotierter<br />

Unternehmen jeglichen Kapitalisierungsgrades<br />

angelegt, von denen der Anlageverwalter in hohem<br />

Maße überzeugt ist. Es ist zu erwarten, dass der<br />

überwiegende Teil des Vermögens des Teilfonds in<br />

Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren großer, seit<br />

langem bestehender Unternehmen angelegt wird,<br />

während der Rest in Aktien und aktienbezogenen<br />

| 229


Wertpapieren kleinerer Unternehmen angelegt wird, die<br />

im Sinne des Kapitalzuwachses als attraktiv angesehen<br />

werden.<br />

Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />

Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />

Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />

Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />

Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />

Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen.<br />

Die Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />

Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so<br />

weit, als Faktoren festgestellt worden sind, von denen<br />

erwartet wird, dass sie das Bewertungspotenzial<br />

erhöhen, das durch die Ertragssteigerung zu realisieren<br />

ist.<br />

Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />

Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />

Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />

Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund<br />

des bisherigen Wachstumsmusters für jedes<br />

Unternehmen, was zu einer fundierten Beurteilung<br />

künftiger Aussichten führt.<br />

Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur<br />

Verfügung stehenden Unternehmen werden diese wie<br />

folgt klassifiziert:<br />

1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />

(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />

Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />

erfahren).<br />

2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />

3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />

4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a) stabile<br />

Situationen, (b) zyklische Situationen und (c)<br />

Trendwende-Situationen unterteilt werden.<br />

Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />

Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />

qualitative Kriterien verwendet.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren, unter anderem Stammaktien,<br />

Vorzugsaktien und Wertpapieren, die in solche Aktien<br />

wandel- oder umtauschbar sind oder mit<br />

Optionsscheinen für den Kauf solcher Aktien<br />

ausgestattet sind, anlegen.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />

Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem<br />

LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil des<br />

Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/zertifikate<br />

und Aktienindexscheine. Jedes dieser<br />

Instrumente kann dazu beitragen, das Anlageziel des<br />

Teilfonds zu erreichen. Soweit diese eingesetzt werden,<br />

werden LEPOs, OPALS und PERLES an einer oder<br />

mehreren Wertpapierbörsen oder anerkannten Märkten<br />

notiert oder gehandelt, an denen der Teilfonds anlegen<br />

darf, wie im Anhang I zum Prospekt aufgeführt. Diese<br />

Instrumente müssen in jedem Falle übertragbare<br />

Wertpapiere des Emittenten umfassen, wenngleich ihr<br />

Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier oder einen<br />

zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist. In der<br />

Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von einem<br />

Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />

zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den<br />

zugrunde liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass das Engagement des<br />

Teilfonds bei diesen Instrumenten gegenüber dem<br />

Emittenten der Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der<br />

Fonds jedoch wirtschaftlich in den zugrunde liegenden<br />

Wertpapieren selbst engagiert. Alle vom Teilfonds<br />

gekauften oder verkauften LEPOs sind während ihrer<br />

Laufzeit jederzeit ausübbar und können durch<br />

Barausgleich erfüllt werden.<br />

PineBridge U.S. Focus Equity Fund<br />

Der Teilfonds kann in American Depository Receipts,<br />

International Depository Receipts und Global<br />

Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) anlegen,<br />

die an einer anerkannten Börse gemäß Anhang I zum<br />

Prospekt notiert werden. Solche Anlagen müssen mit<br />

dem Anlageziel, der Anlagepolitik und den<br />

Anlagebeschränkungen des Teilfonds übereinstimmen.<br />

Der Teilfonds kann insgesamt bis zu 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts in geregelten oder ungeregelten<br />

Einrichtungen für gemeinsame Anlagen einschließlich<br />

relevanter Immobilienfonds (REITS) anlegen, die die<br />

Anforderungen an OGAW-konforme Anlagen erfüllen,<br />

sofern die Anlageziele und die Anlagepolitik dieser<br />

Einrichtungen mit denen des Teilfonds übereinstimmen.<br />

Geregelte Einrichtungen für gemeinsame Anlagen<br />

müssen die Kriterien der Guidance Note 2/03 erfüllen.<br />

Die Möglichkeit, REITs im Sekundärmarkt zu handeln,<br />

kann stärker begrenzt sein als bei anderen Aktien.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Barmittel und / oder andere<br />

ergänzende flüssige Mittel halten und in<br />

Geldmarktinstrumenten anlegen (wie in den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank definiert und die<br />

an einem geregelten Markt gehandelt oder nicht<br />

gehandelt werden), die von einer internationalen<br />

Rating-Agentur als „investment grade“ eingestuft sind.<br />

Zu diesen Geldmarktinstrumenten können unter<br />

anderem kurzfristige Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen<br />

(wie Commercial Paper mit festem oder variablem<br />

Zinssatz), Schuldtitel von Banken oder anderen<br />

Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />

Einlagenzertifikate und Bankakzepte), von<br />

supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />

Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />

Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />

besicherte Wertpapiere gehören. Während bestimmter<br />

Marktlagen kann der Teilfonds, soweit dies der<br />

Anlageverwalter für angezeigt hält, bis zu 35 % seines<br />

Nettovermögens in flüssigen Mitteln und geldnahen<br />

Instrumenten wie Schatzwechseln, Commercial Papier<br />

oder Einlagezertifikaten halten.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten<br />

halten, die in den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />

vorgeschrieben sind.<br />

Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />

Teilfonds wird am Standard & Poor’s 500 Total Return<br />

Index (der „Index“) gemessen. Der Index ist ein<br />

marktgewichteter Total Return-Index, der den gesamten<br />

Marktwert von 500 an der New York Stock Exchange<br />

gehandelten Stammaktien repräsentiert.<br />

Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />

jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />

außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />

einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />

Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />

dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />

betreffende Engagement geworden ist. Die<br />

Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />

nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />

in Kenntnis gesetzt.<br />

Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />

Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />

Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />

abschließen, um das Währungsrisiko der<br />

zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />

Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />

den Abschluss von Devisentermingeschäften,<br />

Währungsterminkontrakten und<br />

Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />

Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />

absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />

| 230


Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />

gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />

Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />

erheblich beeinflusst werden.<br />

Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />

sich durch den Abschluss von<br />

Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />

Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />

Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />

Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />

wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />

mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />

der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />

Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />

werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />

Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />

Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />

der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />

angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />

ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />

Änderung zurückgeben können.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />

in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />

höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />

investiert ist.<br />

Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />

unter der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />

Prospekt aufgeführten Anlagebeschränkungen.<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />

des Teilfonds erreicht wird.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />

ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Anfrage<br />

zusätzliche Informationen zu den angewandten<br />

Verfahren zur Risikosteuerung zukommen lassen,<br />

einschließlich der Höhe der geltenden Grenzen und der<br />

jüngsten Entwicklungen bei der Risiko- und<br />

Ertragscharakteristik der Hauptanlagekategorien.<br />

Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFIs zu<br />

Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />

ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />

entsprechend zu ändern.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />

Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />

Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />

Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />

des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />

wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />

Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />

heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />

börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />

im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />

Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />

PineBridge U.S. Focus Equity Fund<br />

Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

nachstehendem Abschnitt 4 aufgeführt und umfassen:<br />

Volatilitätsrisiko. Diese Risikofaktoren stellen<br />

möglicherweise keine vollständige Aufzählung aller<br />

Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in dem<br />

Teilfonds verbunden sind.<br />

4. Zusätzlicher Risikofaktor<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren“ des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Daneben gilt der folgende<br />

zusätzliche Risikofaktor für den Teilfonds. Die<br />

Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />

Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />

können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />

sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />

„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />

geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />

Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

und des derzeit geringen oder fehlenden<br />

Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />

Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />

bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter<br />

anderem Änderungen der Devisenpolitik und der<br />

gegenwärtigen Bilanzpositionen, zu einer höheren<br />

Volatilität der Wechselkurse führen. Wie vorstehend<br />

erwähnt, können einige der Märkte oder Börsen, an<br />

denen ein Teilfonds anlegen kann, mitunter hochvolatil<br />

sein.<br />

5. Beantragung von Anteilen<br />

Die folgenden Anteilsklassen werden derzeit angeboten<br />

oder können derzeit angeboten werden:<br />

Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse A1 in Euro<br />

Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse C1 in Euro<br />

Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />

Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />

Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse X1 in Euro<br />

Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A und der Klasse Y sind derzeit im<br />

Umlauf und können zum Nettoinventarwert pro Anteil<br />

der betreffenden Klasse gezeichnet werden.<br />

| 231


Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2 und Klasse<br />

A3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu Euro<br />

12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />

C3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />

12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />

angeboten.<br />

Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />

30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />

USD 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse Y1, Klasse Y2 und Klasse Y3<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu Euro 100, STG 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />

X3 werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />

Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />

100, Euro 100, STG 100 bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />

X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />

gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />

dem Manager oder seinem Beauftragten<br />

abgeschlossen haben.<br />

Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />

sind, können den Anlegern an denjenigen anderen<br />

Daten angeboten werden, die der Manager bestimmt<br />

und der Zentralbank anzeigt. Danach sind Anteile zum<br />

Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse<br />

auszugeben.<br />

6. Anforderungen bezüglich<br />

Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />

Mindestfolgezeichnung und<br />

Mindestrücknahme<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />

Mindestbestände:<br />

Anteile der Klasse A USD 1.000<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse C USD 1.000<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse H USD 1.000<br />

PineBridge U.S. Focus Equity Fund<br />

Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />

Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />

Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />

Mindestrücknahmen:<br />

Anteile der Klasse A USD 250<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse A2 STG 250<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse C USD 250<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse C2 STG 250<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse H USD 250<br />

Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />

Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />

Klasse X1, Klasse X2 oder Klasse X3 gilt keine<br />

Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />

7. Management- und Fondsgebühren<br />

Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />

an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />

nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />

Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />

nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />

Anteile der Klasse A 1,80 %<br />

Anteile der Klasse A1 1,80 %<br />

Anteile der Klasse A2 1,80 %<br />

Anteile der Klasse A3 1,80 %<br />

Anteile der Klasse C 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C1 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />

Anteile der Klasse H 4,00 %<br />

Anteile der Klasse Y 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y1 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y2 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y3 1,00 %<br />

Anteile der Klasse YD 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y1D 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y3D 1,00 %<br />

Anteile der Klasse X 0 %<br />

| 232


Anteile der Klasse X1 0 %<br />

Anteile der Klasse X2 0 %<br />

Anteile der Klasse X3 0 %<br />

Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />

Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />

einer höheren Managementgebühr als andere<br />

Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />

lateinamerikanische Länder gelten.<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />

nachträglich fällig.<br />

Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />

dem Ermessen des Managers eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />

zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />

aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />

Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />

Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />

angegeben.<br />

8. Ausschüttungen<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />

und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />

Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />

jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />

Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />

in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />

des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />

den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />

(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />

Ausschüttung festsetzen. Der Manager kann auf der<br />

gleichen Basis auch Zwischenausschüttungen<br />

festsetzen. Die etwaigen jährlichen Ausschüttungen<br />

werden spätestens am 30. Juni jedes Jahres<br />

festgesetzt und gezahlt.<br />

9. Handelstag<br />

Der Handelstag für den Teilfonds ist jeder<br />

Geschäftstag.<br />

10. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />

PineBridge U.S. Focus Equity Fund<br />

11. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und PineBridge<br />

Investments LLC, geändert durch eine<br />

Ergänzungsvereinbarung vom 11. Dezember<br />

2007 sowie durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />

April 2010, wonach die letztere zum<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt worden<br />

ist. Diese Vereinbarung kann von jeder der<br />

beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von 90<br />

Tagen gekündigt werden.<br />

29. März 2011<br />

| 233


NACHTRAG 30<br />

PineBridge US Large Cap Research Enhanced Fund<br />

Nachtrag 30 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />

PineBridge Global Funds<br />

Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />

den PineBridge US Large Cap Research Enhanced Fund<br />

(der „Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />

Funds (der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in<br />

Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von der<br />

Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften zugelassen<br />

wurde.<br />

Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom 29.<br />

März 2011 für den Fonds mit allen dazugehörigen<br />

Nachträgen und sollte in Verbindung damit und mit<br />

der darin enthaltenen allgemeinen Beschreibung:<br />

- des Fonds und seines Managements und seiner<br />

Verwaltung,<br />

- seiner Anlagebeschränkungen und Kreditaufnahmebefugnisse,<br />

- seiner allgemeinen Management- und<br />

Fondsgebühren,<br />

- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />

Anteilinhaber,<br />

- seiner Risikofaktoren, und<br />

- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />

gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall Quay,<br />

IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Manager des Fonds ist die PineBridge Investments Ireland<br />

Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des Managers<br />

sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />

Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />

Verantwortung für die im Prospekt enthaltenen Angaben.<br />

Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />

Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene Sorgfalt<br />

haben walten lassen, um dies zu gewährleisten)<br />

entsprechen diese Angaben den Tatsachen und lassen<br />

nichts aus, was die Bedeutung dieser Angaben<br />

wahrscheinlich berühren würde. Der Verwaltungsrat<br />

übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />

Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />

Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen wesentlichen<br />

Teil eines Anlageportefeuilles darstellen und ist<br />

möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet.<br />

1. Anlageverwalter<br />

Der Manager hat die PineBridge Investments LLC, c/o<br />

CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400, Wilmington,<br />

DE 19808, USA (registrierte Anschrift) und 399 Park<br />

Avenue, 4th Floor, New York, NY 10022, USA<br />

(Geschنftsanschrift) zum Anlageverwalter des Teilfonds<br />

bestellt. Der Anlageverwalter trägt die Verantwortung für<br />

die Verwaltung des Vermögens des Teilfonds im Rahmen<br />

einer Verwaltungsvollmacht.<br />

PineBridge US Large Cap Research Enhanced Fund<br />

Der Anlageverwalter, ein in den USA ansässiger und den<br />

Vorschriften der Securities and Exchange Commission<br />

unterliegender Investmentmanager, ist eine<br />

hundertprozentige Tochtergesellschaft von Bridge<br />

Partners. Zum 31. Dezember 2010 hatte der<br />

Anlageverwalter Vermögenswerte in Höhe von USD 44<br />

Mrd. unter Verwaltung.<br />

Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />

der PineBridge Investments. PineBridge Investments bietet<br />

seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />

Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen an.<br />

PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />

Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten tätig<br />

und hatte zum 31. Dezember 2010 Vermögenswerte in<br />

Höhe von USD 82,1 Mrd. unter Verwaltung. PineBridge<br />

Investments ist ein führender Vermögensverwalter mit<br />

einer langfristigen Erfolgshistorie in Strategien mit<br />

börsennotieren Aktien, festverzinslichen Wertpapieren und<br />

Alternative Investments sowie in der<br />

Vermögensverwaltung für eines der weltweit größten<br />

Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

2. Anlageziel<br />

Das Anlageziel des Teilfonds ist langfristiger<br />

Kapitalzuwachs mittels eines diversifizierten Portefeuilles<br />

durch Anlage in Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren<br />

von Unternehmen, von denen mindestens 90 %<br />

Vermögenswerte, Produkte oder Geschäfte haben, die in<br />

den USA angesiedelt sind oder die im Russell 1000 Index<br />

enthalten sind. Bis zu 10 % des Wertes des Teilfonds<br />

können in anderen Unternehmen angelegt werden, die an<br />

einer US-Wertpapierbörse notiert werden.<br />

Der Russell 1000 Index wird von der Russell Investment<br />

Group zusammengestellt, um ein umfassendes und<br />

unvoreingenommenes Barometer für das Segment der<br />

Unternehmen mit hoher Marktkapitalisierung innerhalb der<br />

Gesamtheit des US-Aktienmarkts zu schaffen, und wird<br />

jährlich vollständig neu zusammengestellt, um zu<br />

gewährleisten, dass neue und wachsende Unternehmen<br />

widergespiegelt werden.<br />

3. Anlagepolitik<br />

Der Teilfonds wird mindestens zwei Drittel seines<br />

Gesamtvermögens in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren (mit Ausnahme von Wandel- und<br />

Optionsanleihen) von Emittenten anlegen, die im Russell<br />

1000 Index enthalten sind und in den Vereinigten Staaten<br />

ihren Hauptsitz haben oder dort den überwiegenden Teil<br />

ihrer Geschäftstätigkeit ausüben. Das restliche Drittel<br />

seines Gesamtvermögens kann der Teilfonds in<br />

Wertpapieren anlegen, die die obengenannten<br />

Anforderungen nicht erfüllen. Das restliche Drittel seines<br />

Gesamtvermögens kann der Teilfonds in Wertpapieren<br />

anlegen, die die obengenannten Anforderungen nicht<br />

erfüllen.<br />

Der „Research Enhanced“-Ansatz umfasst subjektive<br />

Analystenkriterien und quantitative Kriterien. Sowohl die<br />

qualitativen als auch die quantitativen Kriterien basieren<br />

auf dem Global Equity-Prozess der PineBridge<br />

Investments, durch den Aktien geeigneten<br />

| 234


Wachstumskategorien zugeordnet werden und dann<br />

Anlagekriterien angewendet werden, die speziell auf die<br />

jeweilige Wachstumskategorie zugeschnitten sind.<br />

Der Anlageverwalter ist der Ansicht, dass die<br />

Wertentwicklung von Aktien längerfristig auf der<br />

Ertragsentwicklung des Unternehmens beruht. Der<br />

Teilfonds strebt an, durch das Erkennen von Aktien von<br />

Unternehmen mit überdurchschnittlicher nachhaltiger<br />

Ertragsentwicklung eine Wertsteigerung zu erzielen. Die<br />

Aktienauswahl wird auch durch das jeweilige<br />

Bewertungsniveau beeinflusst werden, aber nur in so weit,<br />

als Faktoren festgestellt worden sind, von denen erwartet<br />

wird, dass sie das Bewertungspotenzial erhöhen, das<br />

durch die Ertragssteigerung zu realisieren ist.<br />

Die Portefeuilleauswahl wird einem Optimierungsverfahren<br />

folgen, das Aktien mit einer hohen Einstufung im<br />

Wachstumskategorisierungsverfahren des<br />

Anlageverwalters begünstigt und diese dann in einer<br />

Weise in ein Portefeuille konfiguriert, die die Abweichung<br />

des Portefeuilles von der Wertentwicklung des Standard &<br />

Poor’s 500 Index in sehr engen Grenzen steuert.<br />

Auf regionaler Basis wird die Gesamtheit der<br />

Anlagemöglichkeiten in Kategorien unterschiedlichen<br />

Wachstumspotenzials eingeteilt. Dieser<br />

Klassifizierungsprozess umfasst auch den Hintergrund des<br />

bisherigen Wachstumsmusters für jedes Unternehmen,<br />

was zu einer fundierten Beurteilung künftiger Aussichten<br />

führt.<br />

Innerhalb der Gesamtheit der für die Anlage zur Verfügung<br />

stehenden Unternehmen werden diese wie folgt<br />

klassifiziert:<br />

1. Außerordentlich gute Wachstumsaussichten<br />

(verhältnismäßig junge Unternehmen oder<br />

Unternehmen, die einen tiefgreifenden Wandel<br />

erfahren).<br />

2. Hohes und stabiles Wachstum.<br />

3. Hohes, aber zyklisches Wachstum.<br />

4. Geringes oder kein Wachstum, die in (a) stabile<br />

Situationen, (b) zyklische Situationen und (c)<br />

Trendwende-Situationen unterteilt werden.<br />

Für Kauf- und Verkaufsentscheidungen innerhalb jeder<br />

Klassifikation werden bestimmte quantitative und<br />

qualitative Kriterien verwendet.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen in Aktien und aktienbezogenen<br />

Wertpapieren, unter anderem Stammaktien, Vorzugsaktien<br />

und Wertpapieren, die in solche Aktien wandel- oder<br />

umtauschbar sind oder mit Optionsscheinen für den Kauf<br />

solcher Aktien ausgestattet sind, anlegen.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Aktienindex- und aktienbezogene<br />

Instrumente kaufen und verkaufen, unter anderem unter<br />

anderem LEPOs, OPALS, PERLES (wie im Hauptteil des<br />

Prospekts beschrieben), Partizipationsscheine/-zertifikate<br />

und Aktienindexscheine. Jedes dieser Instrumente kann<br />

dazu beitragen, das Anlageziel des Teilfonds zu erreichen.<br />

Soweit diese eingesetzt werden, werden LEPOs, OPALS<br />

PineBridge US Large Cap Research Enhanced Fund<br />

und PERLES an einer oder mehreren Wertpapierbörsen<br />

oder Märkten notiert oder gehandelt, an denen der<br />

Teilfonds anlegen darf, wie im Anhang I zum Prospekt<br />

aufgeführt. Diese Instrumente müssen in jedem Falle<br />

übertragbare Wertpapiere des Emittenten umfassen,<br />

wenngleich ihr Wert an ein zugrunde liegendes Wertpapier<br />

oder einen zugrunde liegenden Aktienindex gebunden ist.<br />

In der Praxis wird der Teilfonds solche Instrumente von<br />

einem Emittenten erwerben, und das Instrument wird das<br />

zugrunde liegende Beteiligungspapier oder den zugrunde<br />

liegenden Aktienindex nachbilden. Es wird darauf<br />

hingewiesen, dass das Engagement des Teilfonds bei<br />

diesen Instrumenten gegenüber dem Emittenten der<br />

Instrumente besteht. Gleichzeitig ist der Fonds jedoch<br />

wirtschaftlich in den zugrunde liegenden Wertpapieren<br />

selbst engagiert. Alle vom Teilfonds gekauften oder<br />

verkauften LEPOs sind während ihrer Laufzeit jederzeit<br />

ausübbar und können durch Barausgleich erfüllt werden.<br />

Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines Nettoinventarwerts<br />

in geregelten Einrichtungen für gemeinsame Anlagen<br />

einschließlich Immobilienfonds (REITs) anlegen, sofern die<br />

Anlagepolitik dieser Einrichtungen mit der des Teilfonds<br />

übereinstimmt. Solche Einrichtungen müssen die Kriterien<br />

der Guidance Note 2/03 erfüllen Die Möglichkeit, REITs<br />

im Sekundärmarkt zu handeln, kann stärker begrenzt sein<br />

als bei anderen Aktien.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ergänzend Barmittel und/oder andere<br />

flüssige Vermögenswerte halten und kann in<br />

Geldmarktinstrumenten (wie in den Bekanntmachungen<br />

der Zentralbank definiert und die an einem geregelten<br />

Markt gehandelt werden, aber nicht gehandelt zu werden<br />

brauchen) anlegen, die von einer internationalen<br />

Ratingagentur als „investment grade“ eingestuft sind. Zu<br />

diesen Geldmarktinstrumenten können unter anderem<br />

kurzfristige Verpflichtungen nicht-staatlicher Emittenten<br />

(wie beispielsweise fest- oder variabel verzinsliches<br />

Commercial Paper), Verpflichtungen von Banken oder<br />

anderen Einlagen annehmenden Instituten (wie<br />

beispielsweise Einlagenzertifikate und Bankakzepte), und<br />

Wertpapiere gehören, die von supranationalen<br />

Organisationen oder von den Regierungen selbständiger<br />

Staaten, deren Behörden, Institutionen und<br />

Gebietskörperschaften ausgegeben oder anderweitig<br />

abgesichert sind.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen Einlagen bei Kreditinstituten, wie in<br />

den Bekanntmachungen der Zentralbank vorgeschrieben,<br />

halten.<br />

Der Teilfonds kann in American, International und Global<br />

Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) anlegen, die<br />

an einer anerkannten Börse notiert werden. Solche<br />

Anlagen müssen mit dem Anlageziel, der Anlagepolitik und<br />

den Anlagebeschränkungen des Teilfonds<br />

übereinstimmen.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten, in<br />

denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />

höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll investiert<br />

ist.<br />

| 235


Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />

des Teilfonds erreicht wird.<br />

Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />

wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur mit<br />

vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit der auf<br />

einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des Teilfonds<br />

abgegebenen Stimmen vorgenommen werden. Derartige<br />

Änderungen bedürfen außerdem der Zustimmung durch<br />

die Zentralbank. Im Falle einer Änderung des Anlageziels<br />

und/oder einer Änderung der Anlagepolitik wird der<br />

Manager diese mit einer angemessenen Frist ankündigen,<br />

damit Anteilinhaber ihre Anteile vor Durchführung der<br />

betreffenden Änderung zurückgeben können.<br />

Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des Teilfonds<br />

wird am Standard & Poor’s 500 Total Return Index (der<br />

„Index“) gemessen. Der Index ist ein marktgewichteter<br />

Total-Return-Index, der den gesamten Marktwert von 500<br />

an der New York Stock Exchange gehandelten<br />

Stammaktien repräsentiert.<br />

Der Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen, dass<br />

es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles des<br />

Teilfonds von der des Index abweicht, notwendig oder<br />

wünschenswert ist, das Währungsrisiko des Index<br />

nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />

Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />

gehaltener Vermögenswerte mittels<br />

Devisentermingeschäften und Währungsterminkontrakten<br />

so zu verändern, dass die Portefeuillezusammensetzung<br />

zwar seine eigene Festlegung widerspiegelt, aber<br />

gleichzeitig das Währungsrisiko des Index nachbilden<br />

kann.<br />

Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index jederzeit<br />

zu wechseln, wenn der Index aus Gründen außerhalb der<br />

Kontrolle des Anlageverwalters durch einen anderen Index<br />

ersetzt worden ist oder der Anlageverwalter<br />

begründetermaßen der Ansicht ist, dass ein anderer Index<br />

zum Branchenstandard für das betreffende Engagement<br />

geworden ist. Die Anteilinhaber werden von jeder<br />

Änderung des Index im nächsten Jahres- oder<br />

Halbjahresbericht des Teilfonds in Kenntnis gesetzt.<br />

Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen zu Absicherungszwecken<br />

Devisentermingeschäfte abschließen, um das<br />

Währungsrisiko der zugrundeliegenden Vermögenswerte<br />

zu verändern. Der Teilfonds kann innerhalb der von der<br />

Zentralbank gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch<br />

durch den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />

Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />

Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf Währungen<br />

und auf Währungsterminkontrakte absichern.<br />

Da vom Teilfonds gehaltene Währungspositionen<br />

möglicherweise nicht der gehaltenen Vermögensposition<br />

entsprechen, kann die Wertentwicklung durch<br />

Wechselkursbewegungen erheblich beeinflusst werden.<br />

Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />

sich durch den Abschluss von Devisentermingeschäften,<br />

Währungsterminkontrakten, Währungsswapgeschäften<br />

oder Kaufoptionen auf Währungen oder auf<br />

PineBridge US Large Cap Research Enhanced Fund<br />

Währungsterminkontrakte für Absicherungszwecke ergibt,<br />

minimal sein wird.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken zu<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn ein<br />

überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />

ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />

Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />

angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger jüngster<br />

Entwicklungen bei den Risiko- und Renditemerkmalen der<br />

Hauptanlagekategorien.<br />

Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFIs zu<br />

Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />

ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />

entsprechend zu ändern.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der Teilfonds<br />

gemäß den Vorschriften der Zentralbank anlegen darf,<br />

enthält der Anhang I zum Prospekt, der zusammen mit und<br />

unter Berücksichtigung des Anlageziels und der<br />

Anlagepolitik des Teilfonds, wie vorstehend dargelegt,<br />

gelesen werden sollte. Die Zentralbank gibt keine Liste der<br />

genehmigten Märkte heraus. Mit Ausnahme gestatteter<br />

Anlagen in nicht börsennotierten Wertpapieren werden<br />

Anlagen auf die im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />

Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />

Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

nachstehendem Abschnitt 5 aufgeführt und umfassen:<br />

Volatilitätsrisiko. Diese Risikofaktoren stellen<br />

möglicherweise keine vollständige Aufzählung aller<br />

Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in dem Teilfonds<br />

verbunden sind.<br />

4. Anlagebeschränkungen<br />

Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />

entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />

Hauptteil des Prospekts.<br />

Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in Derivaten<br />

anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des Teilfonds künftig<br />

dahingehend geändert werden, dass es dem Teilfonds<br />

gestattet ist, zu Anlagezwecken Derivate einzusetzen,<br />

solange er in Taiwan registriert ist, gelten zusätzlich die<br />

folgenden Anlagebeschränkungen:<br />

Der Teilfonds darf keine ungedeckten Verkäufe<br />

von Derivaten vornehmen.<br />

Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen des<br />

Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />

übersteigen; der Gesamtwert der offenen Short-<br />

Positionen in Derivaten darf den<br />

| 236


Gesamtmarktwert der entsprechenden<br />

Wertpapiere, die von dem Teilfonds gehalten<br />

werden müssen, nicht übersteigen.<br />

Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />

seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />

möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />

Finanzaufsichtskommission (Financial<br />

Supervisory Commission) einholen.<br />

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />

Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />

gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />

Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />

Vorschriften und den Bekanntmachungen der Zentralbank<br />

entspricht.<br />

5. Zusätzlicher Risikofaktor<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen Risikofaktoren,<br />

die im Abschnitt „Risikofaktoren" des Prospekts aufgeführt<br />

sind. Daneben gilt der folgende zusätzliche Risikofaktor für<br />

den Teilfonds. Diese Risikofaktoren stellen möglicherweise<br />

keine vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die<br />

mit einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />

Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />

können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt sein. Bei<br />

Wertpapieren in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

kann aufgrund der derzeit geringen Größe der Märkte für<br />

Wertpapiere von Emittenten in „Schwellen“- oder<br />

„Entwicklungs“-ländern und des derzeit geringen oder<br />

fehlenden Handelsvolumens ein höheres Risiko einer<br />

Kursvolatilität bestehen. Darüber hinaus könnten<br />

bestimmte wirtschaftliche und politische Ereignisse in<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern, unter anderem<br />

Änderungen der Devisenpolitik und der gegenwärtigen<br />

Bilanzpositionen, zu einer höheren Volatilität der<br />

Wechselkurse führen. Wie vorstehend erwähnt, können<br />

einige der Märkte oder Börsen, an denen ein Teilfonds<br />

anlegen kann, mitunter hochvolatil sein.<br />

6. Beantragung von Anteilen<br />

Die folgenden Anteilsklassen werden oder können derzeit<br />

angeboten werden:<br />

Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse A1 in Euro<br />

Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A5 in Singapur-Dollar<br />

Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse C1 in Euro<br />

Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />

Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />

PineBridge US Large Cap Research Enhanced Fund<br />

Anteile der Klasse Y5 in Singapur-Dollar<br />

Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />

Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse X1 in Euro<br />

Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse A und Klasse Y sind derzeit im Umlauf<br />

und können zum Nettoinventarwert gezeichnet werden.<br />

Anteile der Klasse A1, Klasse A2, Klasse A3 und Klasse<br />

A5 werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu Euro 12,50, STG 12,50, JPY 1.500<br />

bzw. SGD 12,50 angeboten.<br />

Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse C3<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />

begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 12,50, Euro 12,50, STG<br />

12,50 bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30. Juni<br />

2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD 12,50<br />

angeboten.<br />

Anteile der Klasse S werden Anlegern während des<br />

Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30. Juni<br />

2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD 100<br />

angeboten.<br />

Anteile der Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse Y3 und Klasse<br />

Y5 werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />

der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu EUR 100, STG 100, JPY 1.500<br />

bzw. SGD 100 angeboten.<br />

Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />

begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3<br />

werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums, der<br />

begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />

(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100, STG 100 bzw.<br />

JPY 1.500 angeboten.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und X3<br />

werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />

gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />

dem Manager oder seinem Beauftragten abgeschlossen<br />

haben.<br />

Alle Anteilsklassen, die noch nicht ausgegeben worden<br />

sind, können den Anlegern an denjenigen anderen Daten<br />

angeboten werden, die der Manager nach seinem<br />

Ermessen und mit Zustimmung des Treuhänders bestimmt<br />

und der Zentralbank anzeigt. Danach sind Anteile zum<br />

| 237


Nettoinventarwert pro Anteil der betreffenden Klasse<br />

auszugeben.<br />

7. Anforderungen bezüglich<br />

Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />

Mindestfolgezeichnung und<br />

Mindestrücknahme<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />

Mindestbestände:<br />

Anteile der Klasse A USD 1.000<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse A5 SGD 1.000<br />

Anteile der Klasse C USD 1.000<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse C2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse H USD 1.000<br />

Anteile der Klasse S USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />

Anteile der Klasse Y5 SGD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />

X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />

Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />

X3 gilt kein Mindestbestand.<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />

Mindestrücknahmen:<br />

Anteile der Klasse A USD 250<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse A2 STG 250<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse A5 SGD 250<br />

Anteile der Klasse C USD 250<br />

Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse C2 STG 250<br />

Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse H USD 250<br />

PineBridge US Large Cap Research Enhanced Fund<br />

Für Anteile der Klasse S, Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2,<br />

Klasse Y3, Klasse Y5, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse<br />

Y3D, Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt<br />

keine Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />

8. Management- und Fondsgebühren<br />

Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die an<br />

jedem Handelstag aufläuft und monatlich nachträglich aus<br />

dem Teilfonds als Prozentsatz des Nettoinventarwerts<br />

jeder Anteilsklasse des Teilfonds in nachstehender Höhe<br />

zu zahlen ist:<br />

Anteile der Klasse A 1,00%<br />

Anteile der Klasse A1 1,00%<br />

Anteile der Klasse A2 1,00%<br />

Anteile der Klasse A3 1,00%<br />

Anteile der Klasse A5 1,00%<br />

Anteile der Klasse C 2,25%<br />

Anteile der Klasse C1 2,25%<br />

Anteile der Klasse C2 2,25%<br />

Anteile der Klasse C3 2,25%<br />

Anteile der Klasse H 4,00%<br />

Anteile der Klasse S 0,40%<br />

Anteile der Klasse Y 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y1 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y2 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y3 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y5 1,00%<br />

Anteile der Klasse YD 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y1D 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y3D 1,00%<br />

Anteile der Klasse X 0%<br />

Anteile der Klasse X1 0%<br />

Anteile der Klasse X2 0%<br />

Anteile der Klasse X3 0%<br />

Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />

Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />

einer höheren Managementgebühr als andere<br />

Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />

lateinamerikanische Länder gelten.<br />

Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2, Klasse<br />

A3 und Klasse A5 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen des<br />

Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile der<br />

Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr in<br />

Höhe von bis zu 0,10 % des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der diesen Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus<br />

dem Vermögen des Teilfonds an den Manager zu zahlen.<br />

Die Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />

nachträglich fällig.<br />

Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach dem<br />

| 238


Ermessen des Managers eine Anteilinhaberbetreuungs-<br />

und Depotführungsgebühr von bis zu 1 % p.a. des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der der betreffenden<br />

Anteilsklasse zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem<br />

Handelstag aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />

Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />

Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts angegeben.<br />

9. Ausschüttungen<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und<br />

Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />

Geschäftstag der Monate Mai und November eines jeden<br />

Jahres eine Ausschüttung festzusetzen. Ausschüttungen<br />

werden grundsätzlich aus den ausschüttungsfähigen<br />

Nettoerträgen des Teilfonds (ob in Form von Zinsen,<br />

Dividenden oder anderer Form) und den realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der realisierten Verluste und den nicht<br />

realisierten Gewinnen abzüglich der nicht realisierten<br />

Verluste festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen des<br />

Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob in<br />

Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form) und den<br />

realisierten Gewinnen abzüglich der realisierten Verluste<br />

und den nicht realisierten Gewinnen abzüglich der nicht<br />

realisierten Verluste eine Ausschüttung festsetzen. Auf<br />

derselben Grundlage kann der Manager außerdem<br />

Zwischenausschüttungen festsetzen. Jährliche<br />

Ausschüttungen (sofern festgesetzt) werden bis zum<br />

30. Juni eines jeden Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

10. Handelstag<br />

Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />

11. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />

12. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März 2005<br />

zwischen dem Manager und der PineBridge<br />

Investments LLC, geändert durch eine<br />

Ergänzungsvereinbarung vom 30. Juni 2005 sowie<br />

durch einen Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag<br />

vom 7. April 2010, nach dem Letztere zum<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

29. März 2011<br />

PineBridge US Large Cap Research Enhanced Fund<br />

| 239


SUPPLEMENT 31<br />

PineBridge US Small Cap Growth Fund<br />

Supplement 31 to the Prospectus dated 29 March,<br />

2011 for PineBridge Global Funds<br />

NOTE: PINEBRIDGE US SMALL CAP GROWTH FUND<br />

IS FULLY REDEEMED AND CLOSED FOR THE PUR-<br />

POSE OF FURTHER SUBSCRIPTIONS.<br />

This Supplement contains specific information in relation to<br />

PineBridge US Small Cap Growth Fund (the "Sub-Fund"),<br />

a sub-fund of PineBridge Global Funds (the "Fund") an<br />

open-ended umbrella unit trust authorised by the Central<br />

Bank pursuant to the Regulations.<br />

This Supplement forms part of and should be read in<br />

conjunction with the Prospectus for the Fund dated 29<br />

March, 2011 and any Supplements thereto, which contains<br />

the general description of:<br />

- the Fund and its management and administration;<br />

- its investment restrictions and borrowing powers;<br />

- its general management and Fund charges;<br />

- the taxation of the Fund and of its Unitholders;<br />

- its risk factors; and<br />

- names of all other sub-funds of the Fund<br />

which is available from the Manager at 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Ireland.<br />

PineBridge Investments Ireland Limited is the Manager of<br />

the Fund. The Directors of the Manager are set out in the<br />

main body of the Prospectus.<br />

The Directors of the Manager accept responsibility for the<br />

information contained in the Prospectus and this Supplement.<br />

To the best of the knowledge and belief of the Directors<br />

(who have taken all reasonable care to ensure that<br />

such is the case) such information is in accordance with<br />

the facts and does not omit anything likely to affect the<br />

import of such information. The Directors accept responsibility<br />

accordingly.<br />

The audited financial information for the Fund will be sent<br />

on request to any Unitholder.<br />

The Sub-Fund may invest in FDI for investment purposes<br />

as specified in this Supplement.<br />

1. The Investment Manager<br />

The Manager has appointed PineBridge Investments LLC,<br />

c/o CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400, Wilmington,<br />

DE 19808, USA (registered address) and 399 Park<br />

Avenue, 4 th Floor, New York, NY 10022, USA (business<br />

address) to act as investment manager to the Sub-Fund.<br />

The Investment Manager has the responsibility for the<br />

investment management, on a discretionary basis, of the<br />

assets of the Sub-Fund.<br />

The Investment Manager is a US based investment manager<br />

regulated by the Securities and Exchange Commission<br />

and is a wholly owned subsidiary of Bridge Partners.<br />

PineBridge US Small Cap Growth Fund<br />

As at 31 December, 2010 the Investment Manager had<br />

USD 44 billion assets under management.<br />

The Investment Manager is also a member company of<br />

PineBridge Investments. PineBridge Investments provides<br />

investment advice and markets asset management products<br />

and services to its clients around the world. It operates<br />

as a multi-strategy investment manager in 32 countries<br />

and jurisdictions, with USD 82.1 billion in assets under<br />

management as of 31 December, 2010. PineBridge<br />

Investments is a leading asset manager with long-term<br />

track records across listed equity, fixed income and alternative<br />

investments strategies, and a rich heritage managing<br />

assets for one of the world’s largest insurance and<br />

financial services companies.<br />

2. Investment Objective<br />

The Sub-Fund seeks to achieve long term capital growth<br />

through investments in US small capitalisation stocks.<br />

3. Investment Policy<br />

The Sub-Fund will invest not less than two-thirds of the<br />

Sub-Funds total assets in equities and equity-related securities<br />

of companies domiciled in or exercising the predominant<br />

part of their commercial activities in the US and having<br />

a market capitalisation at the time of acquisition of<br />

USD200 million to USD2.5 billion. Up to 30% of the value<br />

of the Sub-Fund may be invested in other companies<br />

which have a US Stock Exchange listing.<br />

The Investment Manager believes that the performance of<br />

equities over longer periods of time is driven by the progression<br />

of earnings. The Sub-Fund will strive to add value<br />

by identifying stocks with superior sustainable earnings<br />

performance. The stock selection will also be influenced by<br />

valuation levels, but only to the extent that factors have<br />

been identified which are expected to drive valuation potential<br />

to be realised in terms of earnings progression.<br />

Distinct quantitative and qualitative criteria are set forth for<br />

buy and sell decisions.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />

Bank, invest in equity and equity-related securities<br />

including but not limited to common stock, preferred stock<br />

and securities which are convertible into or exchangeable<br />

for such equity securities, or which carry warrants to purchase<br />

such equity securities.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />

Bank, purchase and sell equity index and equityrelated<br />

instruments including but not limited to LEPOs,<br />

OPALS, PERLES (as outlined in the main body of the<br />

Prospectus), participatory receipts / participatory certificates<br />

and share index notes, each of which may assist in<br />

achieving the investment objective of the Sub-Fund.<br />

Where utilised, LEPOs, OPALS and PERLES will be listed<br />

or traded on one or more of the stock exchanges or recognised<br />

markets on which the Sub-Fund is permitted to invest,<br />

as set out in Appendix I to the Prospectus. These<br />

instruments shall in each case comprise transferable securities<br />

of the issuer, notwithstanding that their value is linked<br />

to an underlying equity or equity index. In practice, the<br />

| 240


Sub-Fund will purchase such instruments from an issuer<br />

and the instrument will track the underlying equity or equity<br />

index. It should be noted that the Sub-Fund's exposure in<br />

relation to these instruments will be to the issuer of the<br />

instruments. However, the Sub-Fund will also have an<br />

economic exposure to the underlying securities themselves.<br />

Any LEPOs purchased or sold by the Sub-Fund will<br />

be exercisable at any time over the duration of its life and<br />

may be settled on a cash basis.<br />

The Sub-Fund may invest in American, International, and<br />

Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs) which<br />

are listed on a Recognised Exchange as set out in Appendix<br />

I to the Prospectus. Such investments must be in accordance<br />

with the investment objective, investment policy<br />

and investment restrictions of the Sub-Fund.<br />

The Sub-Fund may invest up to 10% of its Net Asset Value<br />

in regulated collective investment schemes, including real<br />

estate investment trusts (REITs), where the investment<br />

policies of these schemes are consistent with that of the<br />

Sub-Fund and such schemes meet the criteria set out in<br />

Guidance Note 2/03. The ability to trade REITs in the<br />

secondary market can be more limited than other stocks.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />

Bank, hold cash and / or ancillary liquid assets and<br />

may invest in money market instruments (as defined in the<br />

Central Bank's Notices and which may or may not be dealt<br />

on a regulated market), which are rated investment grade<br />

by an international rating agency. Such money market<br />

instruments may include but are not limited to nongovernment<br />

short term obligations (such as fixed or floating<br />

rate commercial paper), obligations of banks or other<br />

depository institutions (such as certificates of deposit and<br />

bankers acceptances), securities issued or otherwise<br />

backed by supranational organisations or by sovereign<br />

governments, their agencies, their instrumentalities and<br />

political sub divisions.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />

Bank, hold deposits with credit institutions as prescribed<br />

in the Central Bank's Notices.<br />

The Sub-Fund may also engage in forward foreign exchange<br />

contracts for investment purposes or for hedging<br />

purposes, to alter the currency exposure of the underlying<br />

assets, in accordance with the limits set out by the Central<br />

Bank. The Sub-Fund may also hedge currency exchange<br />

risk by entering into forward, futures and currency swap<br />

contracts and purchasing and selling put or call options on<br />

foreign currency and on foreign currency futures contracts<br />

within the limits set out by the Central Bank. Because<br />

currency positions held by the Sub-Fund may not correspond<br />

with the asset position held, the performance may<br />

be strongly influenced by movements in the FX rates.<br />

The Sub-Fund may for investment purposes or for hedging<br />

purposes purchase and write call and put options (including<br />

straddles) on securities, securities indices (with reference<br />

to bonds) and currencies and enter into equity and<br />

bond index futures contracts and use options (including<br />

straddles) on such futures contracts.<br />

The performance of the Sub-Fund’s portfolio of<br />

PineBridge US Small Cap Growth Fund<br />

investments will be measured against the Russell 2000<br />

Growth Index (the "Index"). The Index measures the<br />

performance of those Russell 2000 companies with higher<br />

price-to-book ratios and higher forecasted growth values.<br />

The Investment Manager may consider that, where the<br />

Sub-Fund's portfolio make up is different to that of the<br />

Index, it is necessary or desirable to replicate the currency<br />

exposure of the Index and therefore the Investment Manager<br />

is entitled to alter the currency exposure characteristics<br />

of certain of the assets held within the Sub-Fund<br />

through the use of forward and futures currency contracts<br />

so that, whilst its own determination of portfolio make up<br />

may be reflected in the actual portfolio make up, the currency<br />

exposure can reflect that of the Index.<br />

The Investment Manager is, however, entitled at any time<br />

to change the Index where, for reasons outside the Investment<br />

Manager's control, the Index has been replaced<br />

by another index or where another index may reasonably<br />

be considered by the Investment Manager to have become<br />

the industry standard for the relevant exposure. Unitholders<br />

will be advised of any change in the Index in the next<br />

annual or half-yearly report of the Sub-Fund.<br />

Any changes to the investment objective of the Sub-Fund<br />

and any material changes to the investment policy may not<br />

be made without the prior written approval on the basis of<br />

a majority of votes cast at a general meeting of Unitholders<br />

of the Sub-Fund. Any such changes may not be made<br />

without the approval of the Central Bank. In the event of a<br />

change in investment objective and / or a change to the<br />

investment policy, a reasonable notification period will be<br />

provided by the Manager to enable Unitholders to redeem<br />

their Units prior to implementation of such change.<br />

The Sub-Fund will be managed so as to be fully invested,<br />

other than during periods where the Investment Manager<br />

believes that a larger cash position is warranted.<br />

The Sub-Fund’s investments are subject to the investment<br />

restrictions as set out in the section of the Prospectus<br />

headed "Investment Restrictions".<br />

No assurance can be given that the Sub-Fund's investment<br />

objective will be achieved.<br />

The use of FDI may create an exposure risk, however, any<br />

exposure arising as a result of the use of FDI's will not<br />

exceed the Net Asset Value of the Sub-Fund (i.e. the Sub-<br />

Fund will not be leveraged in excess of 100% of its Net<br />

Asset Value).<br />

The Manager will employ a risk management process<br />

which will enable it to accurately measure, monitor and<br />

manage the risks attached to financial derivative positions<br />

and details of this process have been provided to the Central<br />

Bank. The Manager will not utilise FDI which have not<br />

been included in the risk management process until such<br />

time as a revised risk management process has been filed<br />

with the Central Bank.<br />

The Manager will, on request, provide supplementary<br />

information to Unitholders relating to the risk management<br />

methods employed, including the quantitative limits that<br />

| 241


are applied and any recent developments in the risk and<br />

yield characteristics of the main categories of investments.<br />

A list of the stock exchanges and markets in which the<br />

Sub-Fund is permitted to invest, in accordance with the<br />

requirements of the Central Bank, is contained in Appendix<br />

I to the Prospectus and should be read in conjunction with,<br />

and subject to, the Sub-Fund's investment objective and<br />

investment policy, as detailed above. The Central Bank<br />

does not issue a list of approved markets. With the exception<br />

of permitted investments in unlisted securities, investment<br />

will be restricted to those stock exchanges and markets<br />

listed in Appendix I to the Prospectus.<br />

The risk factors specific to the Sub-Fund are set out in<br />

section 4 below and includes FDI, Small Capitalised Companies<br />

Risk and Volatility Risk. These risk factors may not<br />

be a complete list of all risk factors associated with an<br />

investment in the Sub-Fund.<br />

4. Additional Risk Factors<br />

The general risk factors set out in the "Risk Factors" section<br />

of the Prospectus apply to the Sub-Fund. In addition,<br />

the following additional risk factors apply to the Sub-Fund.<br />

The risk factors may not be a complete list of all risk factors<br />

associated with an investment in the Sub-Fund:<br />

Financial Derivative Instruments: The prices of derivative<br />

instruments, including futures and options prices, are<br />

highly volatile. Price movements of forward contracts,<br />

futures contracts and other derivative contracts are influenced<br />

by, among other things, interest rates, changing<br />

supply and demand relationships, trade, fiscal, monetary<br />

and exchange control programs and policies of governments,<br />

and national and international political and economic<br />

events and policies. In addition, governments from<br />

time to time intervene, directly and by regulation, in certain<br />

markets, particularly markets in currencies and interest<br />

rate related futures and options. Such intervention is often<br />

intended directly to influence prices and may, together with<br />

other factors, cause all of such markets to move rapidly in<br />

the same direction because of, among other things, interest<br />

rate fluctuations.<br />

The use of FDI also involves certain special risks, including:<br />

(1) dependence on the ability to predict movements in<br />

the prices of securities being hedged and movements in<br />

interest rates, (2) imperfect correlation between the price<br />

movements of the derivatives and price movements of<br />

related investments, (3) the fact that skills needed to use<br />

these instruments are different from those needed to select<br />

the Sub-Fund’s securities, (4) the possible absence of a<br />

liquid market for any particular instrument at any particular<br />

time, (5) possible impediments to effective portfolio management<br />

or the ability to meet redemptions, (6) possible<br />

legal risks arising in relation to derivative contract documentation,<br />

particularly issues arising relating to enforceability<br />

of contracts and limitations thereto, (7) settlement<br />

risk as when dealing with futures, forwards, swaps, contracts<br />

for differences the Sub-Fund’s liability may be potentially<br />

unlimited until the position is closed, and (8) counterparty<br />

risk as the use of OTC derivatives, such as futures,<br />

forward contracts, swap agreements and contracts for<br />

differences will expose the Sub-Fund to credit risk with<br />

PineBridge US Small Cap Growth Fund<br />

respect to the counterparty involved.<br />

The Sub-Fund may invest in certain derivative instruments,<br />

which may involve the assumption of obligations as well as<br />

rights and assets. Assets deposited as margin with brokers<br />

may not be held in segregated accounts by the brokers<br />

and may therefore become available to the creditors of<br />

such brokers in the event of their insolvency or bankruptcy.<br />

Small Capitalised Companies Risk: Investments in small<br />

capitalised companies may involve greater risk than is<br />

customarily associated with larger, more established companies.<br />

The securities of small or medium-sized companies<br />

are often traded over-the-counter, and may not be<br />

traded in volumes typical of securities traded on a national<br />

securities exchange. Consequently, an investment in securities<br />

of smaller capitalised companies may be more illiquid<br />

than that of larger capitalisation stocks and may be subject<br />

to more volatility than securities of larger, more established<br />

companies. In addition, the quality, reliability, and availability<br />

of information for smaller to mid capitalisation companies<br />

may not provide the same degree of information and<br />

may be less transparent than investors would generally<br />

expect from large capitalisation companies. Rules regulating<br />

corporate governance may be underdeveloped or less<br />

stringent than regulations applicable to large capitalisation<br />

companies which may increase investment risk and offer<br />

little protection to investors.<br />

Volatility Risk: All markets are subject to volatility based<br />

on prevailing economic conditions. Securities in 'emerging'<br />

or 'developing' markets may involve a higher degree of risk<br />

due to the small current size of the markets for securities<br />

of 'emerging' or 'developing' market issuers and the currently<br />

low or non-existent volume of trading, which could<br />

result in price volatility. Certain economic and political<br />

events in 'emerging' or 'developing' economies, including<br />

changes in foreign exchange policies and current account<br />

positions, could also cause greater volatility in exchange<br />

rates. As stated previously, some of the markets or exchanges<br />

on which a Sub-Fund may invest may prove to be<br />

highly volatile from time to time.<br />

5. Application for Units<br />

The following classes of Unit are currently, or may be,<br />

offered:<br />

Class A Units denominated in US Dollars<br />

Class A1 Units denominated in Euro<br />

Class A2 Units denominated in Sterling<br />

Class A3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class C Units denominated in US Dollars<br />

Class C1 Units denominated in Euro<br />

Class C2 Units denominated in Sterling<br />

Class C3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class H Units denominated in US Dollars<br />

Class Y Units denominated in US Dollars<br />

Class Y1 Units denominated in Euro<br />

Class Y2 Units denominated in Sterling<br />

Class Y3 Units denominated in Japanese Yen<br />

| 242


Class YD Units denominated in US Dollars<br />

Class Y1D Units denominated in Euro<br />

Class Y3D Units denominated in Japanese Yen<br />

Class X Units denominated in US Dollars<br />

Class X1 Units denominated in Euro<br />

Class X2 Units denominated in Sterling<br />

Class X3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class Y3 Units are currently in issue and are available for<br />

subscription at the Net Asset Value per Unit of the relevant<br />

Class.<br />

Class A, Class A1, Class A2 and Class A3 Units are being<br />

offered to the investors at USD12.50, Euro12.50 and<br />

STG12.50 and JPY 1,500 respectively during the Initial<br />

Offer Period which has commenced and will close on 30<br />

June, 2011 at noon (Irish time).<br />

Class C, Class C1, Class C2 and Class C3 Units are being<br />

offered to the investors at USD12.50, Euro12.50,<br />

STG12.50 and JPY1,500 respectively during the Initial<br />

Offer Period which has commenced and will close on 30<br />

June, 2011 at noon (Irish time).<br />

Class H Units are being offered to investors at USD12.50<br />

during the Initial Offer Period which has commenced and<br />

will close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />

Class Y, Class Y1 and Class Y2 are being offered to the<br />

investors at USD 100, Euro100 and STG100 respectively<br />

during the Initial Offer Period which has commenced and<br />

will close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />

Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units are being offered<br />

to investors at USD100, Euro100 and JPY1,500<br />

respectively during the Initial Offer Period which has commenced<br />

and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />

time).<br />

Class X, Class X1, Class X2 and Class X3 Units are being<br />

offered to the investors at USD100, Euro100, STG100 and<br />

JPY 1,500 respectively during the Initial Offer Period which<br />

has commenced and will close on 30 June, 2011 at noon<br />

(Irish time).<br />

Subscriptions for Class X, Class X1, Class X2 or Class X3<br />

Units will only be accepted from investors who have entered<br />

into a separate arrangement (legal agreement) with<br />

the Manager or its delegate.<br />

All Classes of Units which have not already been issued<br />

may be offered to the investors on such other dates as the<br />

Manager may determine and notify to the Central Bank.<br />

Thereafter, Units shall be issued at the Net Asset Value<br />

per Unit of the relevant Class.<br />

6. Minimum Initial Subscription, Minimum Holding,<br />

Minimum Subsequent Subscription and<br />

Minimum Redemption Requirements<br />

PineBridge US Small Cap Growth Fund<br />

The Minimum Initial Subscription and Minimum Holding<br />

applicable to each Class of Unit in the Sub-Fund are as<br />

follows:<br />

Class A Units USD 1,000<br />

Class A1 Units Euro 1,000<br />

Class A2 Units STG 1,000<br />

Class A3 Units JPY 125,000<br />

Class C Units USD 1,000<br />

Class C1 Units Euro 1,000<br />

Class C2 Units STG 1,000<br />

Class C3 Units JPY 125,000<br />

Class H Units USD 1,000<br />

Class Y Units USD1,000,000<br />

Class Y1 Units Euro 1,000,000<br />

Class Y2 Units STG 1,000,000<br />

Class Y3 Units JPY 125,000,000<br />

Class YD Units USD 1,000,000<br />

Class Y1D Units Euro 1,000,000<br />

Class Y3D Units JPY 125,000,000<br />

The Minimum Initial Subscription for Class X, Class X1,<br />

Class X2, Class X3 Units is as follows:<br />

Class X Units USD 10,000,000<br />

Class X1 Units Euro 10,000,000<br />

Class X2 Units STG 10,000,000<br />

Class X3 Units JPY 1,250,000,000<br />

There is no Minimum Holding for Class X, Class X1, Class<br />

X2 or Class X3 Units.<br />

The Minimum Subsequent Subscription and Minimum<br />

Redemption applicable to each Class of Unit in the Sub-<br />

Fund are as follows:<br />

Class A Units USD 250<br />

Class A1 Units Euro 250<br />

Class A2 Units STG 250<br />

Class A3 Units JPY 30,000<br />

Class C Units USD 250<br />

Class C1 Units Euro 250<br />

Class C2 Units STG 250<br />

Class C3 Units JPY 30,000<br />

Class H Units USD 250<br />

There are no Minimum Subsequent Subscription or Minimum<br />

Redemption amounts for the Class Y, Class Y1,<br />

Class Y2, Class Y3, Class YD, Class Y1D, Class Y3D,<br />

Class X, Class X1, Class X2, or Class X3 Units.<br />

7. Management and Fund Charges<br />

The Manager is entitled to receive an annual fee accrued<br />

at each Dealing Day and payable monthly in arrears out of<br />

the Sub-Fund as a percentage of the Net Asset Value of<br />

each Class of Unit in the Sub-Fund at the rates stated<br />

below:<br />

| 243


Class A Units 1.30%<br />

Class A1 Units 1.30%<br />

Class A2 Units 1.30%<br />

Class A3 Units 1.30%<br />

Class C Units 2.25%<br />

Class C1 Units 2.25%<br />

Class C2 Units 2.25%<br />

Class C3 Units 2.25%<br />

Class H Units 4.00%<br />

Class Y Units 1.00%<br />

Class Y1 Units 1.00%<br />

Class Y2 Units 1.00%<br />

Class Y3 Units 1.00%<br />

Class YD Units 1.00%<br />

Class Y1D Units 1.00%<br />

Class Y3D Units 1.00%<br />

Class X Units 0%<br />

Class X1 Units 0%<br />

Class X2 Units 0%<br />

Class X3 Units 0%<br />

Class H Units are available for subscription by Latin<br />

American investors only and are subject to a higher management<br />

fee than other Unit Classes, this is due to market<br />

factors applicable to Latin American countries.<br />

With respect to Class A, Class A1, Class A2 and Class<br />

A3 Units, a Unitholder servicing and maintenance fee will<br />

be payable out of the assets of the Sub-Fund to the Manager<br />

at a rate of up to 0.50% of the Net Asset Value of<br />

the Sub-Fund attributable to these Classes of Units. With<br />

respect to Class X, Class X1, Class X2 and Class X3<br />

Units, a Unitholder servicing and maintenance fee will be<br />

payable out of the assets of the Sub-Fund to the Manager<br />

at a rate of up to 0.10% of the Net Asset Value of the<br />

Sub-Fund attributable to these Classes of Units. The<br />

Unitholder servicing and maintenance fee is accrued at<br />

each Dealing Day and is payable monthly in arrears.<br />

For all other classes of Units a Unitholder servicing and<br />

maintenance fee not exceeding 1% per annum accrued at<br />

each Dealing Day and payable monthly in arrears may, at<br />

the discretion of the Manager, be payable out of the Net<br />

Asset Value of the Sub-Fund attributable to the relevant<br />

class of Units.<br />

Details of any other fees and charges relating to the Sub-<br />

Fund are contained in the section headed "Management<br />

and Fund Charges" in the main body of the Prospectus.<br />

8. Dealing Day<br />

The Dealing Day for the Sub-Fund is each Business Day.<br />

9. Distributions<br />

In relation to Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units,<br />

the Manager intends to declare a distribution on the last<br />

Business Day of May and November of each year. Distributions<br />

shall generally be declared out of the net income<br />

PineBridge US Small Cap Growth Fund<br />

(whether in the form of dividends, interest or otherwise)<br />

available for distribution by the Sub-Fund and realised<br />

profits less realised losses and unrealised profits less<br />

unrealised losses.<br />

In respect of all other Unit Classes of the Sub-Fund the<br />

Manager may declare a distribution once a year out of the<br />

net income (whether in the form of dividends, interest or<br />

otherwise) available for distribution by the Sub-Fund and<br />

realised profits less realised losses and unrealised profits<br />

less unrealised losses. The Manager may also declare<br />

interim distributions on the same basis. Annual distributions<br />

(if declared) will be declared and paid on or before 30<br />

June in each year.<br />

10. Currency of the Sub-Fund<br />

The Base Currency of the Sub-Fund is US Dollars.<br />

11. Material Contracts<br />

(i) Investment Management Agreement dated 4<br />

March, 2005, between the Manager and Pine-<br />

Bridge Investments LLC, as amended by a side letter<br />

dated 22 September, 2006 and a Supplemental<br />

Investment Management Agreement, dated 7 April,<br />

2010, pursuant to which the latter was appointed<br />

as investment manager to the Sub-Fund. This<br />

agreement may be terminated by either party on 90<br />

days written notice.<br />

Dated: 29 March, 2011<br />

| 244


SUPPLEMENT 32<br />

PineBridge Global Emerging Markets Corporate Bond<br />

Fund<br />

Supplement 32 to the Prospectus dated 29 March,<br />

2011 for PineBridge Global Funds<br />

This Supplement contains specific information in relation to<br />

PineBridge Global Emerging Markets Corporate Bond<br />

Fund (the "Sub-Fund"), a sub-fund of PineBridge Global<br />

Funds (the "Fund") an open-ended umbrella unit trust<br />

authorised by the Central Bank pursuant to the Regulations.<br />

This Supplement forms part of and should be read in<br />

conjunction with the Prospectus for the Fund dated 29<br />

March, 2011 and any Supplements thereto, which contains<br />

the general description of:-<br />

- the Fund and its management and administration;<br />

- its investment restrictions and borrowing powers;<br />

- its general management and Fund charges;<br />

- the taxation of the Fund and of its Unitholders;<br />

- its risk factors; and<br />

- names of all other sub-funds of the Fund<br />

which is available from the Manager at 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Ireland.<br />

PineBridge Investments Ireland Limited is the Manager of<br />

the Fund. The Directors of the Manager are set out in the<br />

main body of the Prospectus.<br />

The Directors of the Manager accept responsibility for the<br />

information contained in the Prospectus and this Supplement.<br />

To the best of the knowledge and belief of the Directors<br />

(who have taken all reasonable care to ensure that<br />

such is the case) such information is in accordance with<br />

the facts and does not omit anything likely to affect the<br />

import of such information. The Directors accept responsibility<br />

accordingly.<br />

The audited financial information for the Fund will be sent<br />

on request to any Unitholder.<br />

An investment in the Sub-Fund should not constitute a<br />

substantial proportion of an investment portfolio and<br />

may not be appropriate for all investors.<br />

The Sub-Fund may invest in FDI for investment purposes<br />

as specified in this Supplement.<br />

1. Investment Manager<br />

The Manager has appointed PineBridge Investments<br />

Europe Ltd., Plantation Place South, 60 Great Tower<br />

Street, London EC3R 5AZ, England to act as investment<br />

manager to the Sub-Fund. The Investment Manager has<br />

the responsibility for the investment management, on a<br />

discretionary basis, of the assets of the Sub-Fund.<br />

The Investment Manager is authorised and regulated by<br />

the United Kingdom Financial Services Authority in the<br />

conduct of its investment business. The Investment Man-<br />

PineBridge Global Emerging Markets Corporate Bond Fund<br />

ager is a London based investment management company<br />

which is a wholly owned subsidiary of Bridge Partners. As<br />

at 31 December, 2010 it had responsibility for the investment<br />

of assets of STG 5.28 billion. Its executive officers<br />

have managed portfolios of fixed income securities and<br />

European equities for more than 10 years.<br />

The Investment Manager is also a member company of<br />

PineBridge Investments. PineBridge Investments provides<br />

investment advice and markets asset management products<br />

and services to its clients around the world. It operates<br />

as a multi-strategy investment manager in 32 countries<br />

and jurisdictions, with USD 82.1 billion in assets under<br />

management as of 31 December, 2010. PineBridge<br />

Investments is a leading asset manager with long-term<br />

track records across listed equity, fixed income and alternative<br />

investments strategies, and a rich heritage managing<br />

assets for one of the world’s largest insurance and<br />

financial services companies.<br />

2. Investment Objective<br />

The Sub-Fund seeks to achieve long-term, capital appreciation<br />

through investment in bonds issued primarily by<br />

corporate entities and financial institutions located in<br />

emerging markets in Europe, Latin America, Asia, the<br />

Middle East and Africa. Such securities may be denominated<br />

in the local currency of any of the OECD member<br />

countries or the local currency of the emerging<br />

countries in which the Sub-Fund is permitted to<br />

invest as per investment guidelines.<br />

3. Investment Policy<br />

The Sub-Fund will invest not less than two-thirds of the<br />

Sub-Fund’s total assets in bond issues of issuers domiciled<br />

in or exercising the predominant part of their economic<br />

activities in global emerging markets, including<br />

but not limited to, markets located in<br />

Emerging Europe, Russia, the Middle East,<br />

Asia, Latin America and Africa. Investment in Russia<br />

will not constitute a significant portion of the Sub-<br />

Fund’s investment exposure. Of its total assets the Sub-<br />

Fund may invest up to one-third in money market instruments<br />

such as time deposits, convertible bonds, or fixed or<br />

floating rate commercial paper, 25% in convertibles and<br />

bonds with warrants attached and 10% in equity and equity-related<br />

securities (such as American, International,<br />

and Global Depository Receipts (ADRs / IDRs / GDRs)<br />

excluding convertibles and bonds with warrants attached),<br />

provided that these investments in aggregate do not exceed<br />

one-third of the Sub-Fund’s total assets.<br />

The Sub-Fund's assets will be predominantly invested in<br />

fixed and/or floating rate bonds issued by corporations or<br />

financial institutions which have a minimum long term debt<br />

rating of C by Standard and Poor’s, or equivalent by<br />

Moody’s or other rating agency at the time of purchase.<br />

Where no rating is available, the Manager, with the advice<br />

of the Investment Manager, may assign its own rating,<br />

which must be deemed the equivalent of C or better as<br />

rated by Standard and Poor’s, or equivalent by Moody’s or<br />

| 245


other rating agency at the time of purchase. The Investment<br />

Manager may invest in securities rated Selective<br />

Default by Standard and Poor’s, or equivalent by another<br />

rating agency.<br />

The Sub-Fund may invest up to 10% in aggregate of its<br />

Net Asset Value in regulated or unregulated collective<br />

investment schemes, which investment meets UCITS<br />

eligible assets requirements and where the investment<br />

objectives and policies of these schemes are consistent<br />

with that of the Sub-Fund. Regulated collective investment<br />

schemes must meet the criteria set out in Guidance Note<br />

2/03.<br />

Where considered appropriate, the Sub-Fund may utilise<br />

credit default swaps ("CDS"), or credit linked notes ("CLN")<br />

for investment purposes or for hedging purposes, including<br />

protection against credit or default risks, subject to the<br />

conditions and within the limits laid down by the Central<br />

Bank. Such investments must be in accordance with the<br />

investment objectives, investment policy and investment<br />

restrictions of the Sub-Fund.<br />

A CDS is an FDI which operates to mitigate credit risk. The<br />

protection buyer purchases protection from the protection<br />

seller for losses that might be incurred as a result of a<br />

default or other credit event in relation to an underlying<br />

security, typically a bond. The protection buyer pays a<br />

premium for the protection and the protection seller agrees<br />

to make a payment to compensate the protection buyer for<br />

losses incurred upon the occurrence of any one of a number<br />

of possible specified credit events, as set out in the<br />

CDS agreement. In relation to the use of CDSs the Sub-<br />

Fund may be a protection buyer and/or a protection seller.<br />

A CLN is a security that pays a fixed or floating coupon<br />

during the life of the note (the coupon is linked to the performance<br />

of a reference asset, typically bonds) and which<br />

allows the issuer to transfer a specific credit risk to an<br />

investor. At maturity, the investor receives the par value of<br />

the underlying security unless the referenced credit defaults<br />

or declares bankruptcy, in which case the investor<br />

receives an amount equal to the recovery rate.<br />

The Sub-Fund may also engage in forward foreign exchange<br />

contracts, including non-deliverable forwards, for<br />

investment purposes or for hedging purposes, to alter the<br />

currency exposure of the underlying assets, in accordance<br />

with the limits set out by the Central Bank. The Sub-Fund<br />

may also hedge currency exchange risk by entering into<br />

forward, futures and currency swap contracts and purchasing<br />

and selling put or call options on foreign currency and<br />

on foreign currency futures contracts within the limits set<br />

out by the Central Bank. Because currency positions held<br />

by the Sub-Fund may not correspond with the asset position<br />

held, the performance may be strongly influenced by<br />

movements in the FX rates.<br />

The Sub-Fund may for investment purposes or for hedging<br />

purposes purchase and write call and put options (including<br />

straddles) on securities, securities indices (with reference<br />

to bonds) and currencies (including, but not limited<br />

to, the Brazilian real and Russian rouble) and enter into<br />

equity and bond index futures contracts and use options<br />

(including straddles) on such futures contracts.<br />

PineBridge Global Emerging Markets Corporate Bond Fund<br />

FDI referred to herein are further described in the Prospectus<br />

under the heading “Transactions in Financial Derivative<br />

Instruments”.<br />

The use of derivatives will create an exposure risk, however,<br />

any leverage arising as a result of the use of derivatives<br />

will not exceed the Net Asset Value of the Sub-Fund<br />

(i.e. the Sub-Fund will not be leveraged in excess of 100%<br />

of its net assets).<br />

The Manager will employ a risk management process<br />

which will enable it to accurately measure, monitor and<br />

manage the risks attached to financial derivative positions<br />

and details of this process have been provided to the Central<br />

Bank. The Manager will not utilise FDI which have not<br />

been included in the risk management process until such<br />

time as a revised risk management process has been filed<br />

with the Central Bank.<br />

The Manager will, on request, provide supplementary<br />

information to Unitholders relating to the risk management<br />

methods employed, including the quantitative limits that<br />

are applied and any recent developments in the risk and<br />

yield characteristics of the main categories of investments.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />

Bank, hold cash and/or ancillary liquid assets and may<br />

invest in money market instruments (as defined in the<br />

Central Bank's Notices) which may or may not be dealt on<br />

a regulated market and which are rated investment grade<br />

by an international rating agency. Such money market<br />

instruments may include but are not limited to nongovernment<br />

short term obligations (such as fixed or floating<br />

rate commercial paper), obligations of banks or other<br />

depository institutions (such as certificates of deposit and<br />

bankers acceptances), securities issued or otherwise<br />

backed by supranational organisations or by sovereign<br />

governments, their agencies, their instrumentalities and<br />

political sub divisions.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the Central<br />

Bank, hold deposits with credit institutions as prescribed<br />

in the Central Bank's Notices.<br />

The performance of the Sub-Fund’s portfolio of investments<br />

will be measured against the JP Morgan Corporate<br />

Emerging Markets Bond Index (the "Index"). The Index is<br />

a global emerging markets corporate benchmark which<br />

tracks daily total returns for traded external debt instruments<br />

in emerging markets. The Index includes fixed rate<br />

securities and fixed, floating, amortizing and capitalising<br />

instruments The Investment Manager may consider that,<br />

where the Sub-Fund's portfolio make up is different to that<br />

of the Index, it is necessary or desirable to replicate the<br />

currency exposure of the Index and therefore the Investment<br />

Manager is entitled to alter the currency exposure<br />

characteristics of certain of the assets held within the Sub-<br />

Fund through the use of forward and futures currency<br />

contracts so that, whilst its own determination of portfolio<br />

make up may be reflected in the actual portfolio make up,<br />

the currency exposure can reflect that of the Index.<br />

The Investment Manager is, however, entitled at any time<br />

to change the Index where, for reasons outside the In-<br />

| 246


vestment Manager's control, the Index has been replaced<br />

by another index or where another index may reasonably<br />

be considered by the Investment Manager to have become<br />

the industry standard for the relevant exposure. Unitholders<br />

will be advised of any change in the Index in the next<br />

annual or half-yearly report of the Sub-Fund.<br />

Any changes to the investment objective of the Sub-Fund<br />

and any material changes to the investment policy may not<br />

be made without the prior written approval on the basis of<br />

a majority of votes cast at a general meeting of Unitholders<br />

of the Sub-Fund. Any such changes may not be made<br />

without the approval of the Central Bank. In the event of a<br />

change in investment objective and/or a change to the<br />

investment policy, a reasonable notification period will be<br />

provided by the Manager to enable Unitholders to redeem<br />

their Units prior to implementation of such change.<br />

The Sub-Fund will be managed so as to be fully invested,<br />

other than during periods where the Investment Manager<br />

believes that a larger cash position is warranted.<br />

No assurance can be given that the Sub-Fund's investment<br />

objective will be achieved.<br />

A list of the stock exchanges and markets in which the<br />

Sub-Fund is permitted to invest, in accordance with the<br />

requirements of the Central Bank, is contained in Appendix<br />

I to the Prospectus and should be read in conjunction with,<br />

and subject to, the Sub-Fund's investment objective and<br />

investment policy, as detailed above. The Central Bank<br />

does not issue a list of approved markets. With the exception<br />

of permitted investments in unlisted securities, investment<br />

will be restricted to those stock exchanges and markets<br />

listed in Appendix I to the Prospectus.<br />

The risk factors specific to the Sub-Fund are set out in<br />

section 6 below and include Emerging Markets Risk, Political<br />

& Economic Risk, Russia, Below Investment Grade<br />

Debt Securities, Credit Risk, FDI, Fixed Income Securities,<br />

Credit Default Swaps, Money Market Instrument Risk and<br />

Volatility Risk. These risk factors may not be a complete<br />

list of all risk factors associated with an investment in the<br />

Sub-Fund.<br />

4. Investment Restrictions<br />

The investment restrictions applying to the Sub-Fund, in<br />

accordance with the Regulations and the Central Bank<br />

Notices, are set out in the main body of the Prospectus. In<br />

addition, during such period as the Sub-Fund is registered<br />

in Taiwan the following investment restriction shall also<br />

apply:<br />

The Sub-Fund shall not carry out uncovered<br />

sales of derivatives;<br />

The total value of the Sub-Fund’s open long positions<br />

in derivatives may not exceed 40% of the<br />

net asset value of the Sub-Fund; the total value<br />

of the Sub-Fund’s open short positions in derivatives<br />

may not exceed the total market value in<br />

corresponding securities required to be held by<br />

the Sub-Fund;<br />

If the Sub-Fund intends to hold a higher percentage<br />

of its Net Asset Value in derivatives, ap-<br />

PineBridge Global Emerging Markets Corporate Bond Fund<br />

proval must be obtained in advance from the Financial<br />

Supervisory Commission.<br />

For the avoidance of doubt, at all times the Sub-Fund shall<br />

be managed so as to ensure that the contract value of total<br />

investments in derivatives by the Sub-Fund will be in accordance<br />

with the Regulations and the Central Bank Notices.<br />

5. Unit Class Currency Hedging<br />

In relation to Class A1H, Class A5H, Class A6H, Class<br />

Y1H, Class Y5H and Class Y6H Units only, it is the intention<br />

of the Manager or its delegate to hedge the currency<br />

exposure between the respective denominated currencies<br />

of Class A1H, Class A5H, Class A6H, Class Y1H, Class<br />

Y5H and Class Y6H Units, and US Dollars (the Base Currency<br />

of the Sub-Fund). The Manager or its delegate will<br />

seek to achieve this hedging by using FDI, including but<br />

not limited to currency options and forward currency exchange<br />

contracts as set out, and within the conditions and<br />

limits imposed, by the Central Bank. The conditions in<br />

relation to the use of such hedging strategies are described<br />

in the section of the Prospectus entitled "Operation<br />

of the Fund – Description of Units". Investors’ attention is<br />

also drawn to the risks relating to the adoption of unit class<br />

currency hedging strategies, which are described in the<br />

section of the Prospectus entitled "Risk Factors – Unit<br />

Currency Designation Risk".<br />

6. Additional Risk Factors<br />

The general risk factors set out in the "Risk Factors" section<br />

of the Prospectus apply to the Sub-Fund. In addition,<br />

the following risk factors apply to the Sub-Fund. These<br />

risk factors may not be a complete list of all risk factors<br />

associated with an investment in the Sub-Fund:-<br />

Emerging Markets Risk: Investment in the securities of<br />

companies in 'emerging' or 'developing' countries, or investment<br />

in certain securities markets in 'emerging' or<br />

'developing' markets may involve a high degree of risk and<br />

may be considered speculative. Risks include (i) greater<br />

risk of expropriation, confiscatory taxation, nationalization,<br />

and social, political and economic instability; (ii) the small<br />

current size of the markets for securities of 'emerging' or<br />

'developing' market issuers and the currently low or nonexistent<br />

volume of trading, resulting in lack of liquidity and<br />

in price volatility; (iii) certain national policies which may<br />

restrict the Sub-Fund's investment opportunities including<br />

restrictions on investing in issuers or industries deemed<br />

sensitive to relevant national interests; (iv) the absence of<br />

developed legal structures governing private or foreign<br />

investment and private property; (v) the legal infrastructure<br />

and accounting, auditing and reporting standards in<br />

'emerging' or 'developing' markets may not provide the<br />

same degree of shareholder protection or information to<br />

investors as would generally apply internationally; (vi)<br />

potentially a greater risk regarding the ownership and<br />

custody of securities i.e. in certain countries, ownership is<br />

evidenced by entries in the books of a company or its<br />

registrar. In such instances, no certificates representing<br />

ownership of companies will be held by the Trustee or any<br />

of its local correspondents or in an effective central depository<br />

system; and (vii) 'emerging' or 'developing' markets<br />

| 247


may experience significant adverse economic developments,<br />

including substantial depreciation in currency exchange<br />

rates or unstable currency fluctuations, increased<br />

interest rates, or reduced economic growth rates than<br />

investments in securities of issuers based in developed<br />

countries.<br />

The economies of 'emerging' or 'developing’ markets in<br />

which the Sub-Fund may invest may differ favourably or<br />

unfavourably from the economies of industrialised countries.<br />

The economies of 'emerging' or 'developing' countries<br />

are generally heavily dependent on international trade<br />

and have been and may continue to be adversely affected<br />

by trade barriers, exchange controls, managed adjustments<br />

in relative currency values and other protectionist<br />

measures imposed or negotiated by the countries with<br />

which they trade. Investments in 'emerging' or 'developing'<br />

markets entail risks which include the possibility of political<br />

or social instability, adverse changes in investment or<br />

exchange control regulations, expropriation and withholding<br />

of dividends at source. In addition, such securities may<br />

trade with less frequency and volume than securities of<br />

companies and governments of developed, stable nations<br />

and there is also a possibility that redemption of Units<br />

following a redemption request may be delayed due to the<br />

illiquid nature of such investments.<br />

Political and Economic Risk, Russia: Investments in<br />

companies organised in or who principally do business in<br />

the independent states that were once part of the Soviet<br />

Union, including the Russian Federation pose special<br />

risks, including economic and political unrest and may lack<br />

a transparent and reliable legal system for enforcing the<br />

rights of creditors and Unitholders of the Sub-Fund. The<br />

standard of corporate governance and investor protection<br />

in Russia may not be equivalent to those provided in more<br />

regulated jurisdictions. While the Russian Federation has<br />

returned to positive growth, is generating fiscal and current<br />

account surpluses, and is current on its obligations to<br />

bondholders, uncertainty remains with regard to structural<br />

reforms (e.g. banking sector, land reform and property<br />

rights), the economy's heavy reliance on oil, unfavourable<br />

political developments and / or government policies, and<br />

other economic issues. Investment in Russian stock exchanges<br />

is restricted to MICEX and the RTS stock exchange.<br />

Evidence of legal title to shares in a Russian company is<br />

maintained in book entry form. In order to register an interest<br />

of the company’s shares an individual must travel to<br />

the company’s registrar and open an account with the<br />

registrar. The individual will be provided with an extract of<br />

the share register detailing his interests but the only document<br />

recognised as conclusive evidence of title is the<br />

register itself. Registrars are not subject to effective government<br />

supervision. There is a possibility that the Sub-<br />

Fund could lose its registration through fraud, negligence,<br />

oversight or catastrophe such as a fire. Registrars are not<br />

required to maintain insurance against these occurrences<br />

and are unlikely to have sufficient assets to compensate<br />

the Sub-Fund in the event of loss.<br />

Below Investment Grade Debt Securities: An investment<br />

in high yield securities, or below investment grade<br />

debt securities, meaning securities rated below Baa3 by<br />

PineBridge Global Emerging Markets Corporate Bond Fund<br />

Moody’s or below BBB- by Standard and Poor’s, sometimes<br />

referred to as "junk bonds", or low credit quality<br />

securities involves a higher degree of risk than investment<br />

in investment grade debt securities. Issuers of these securities<br />

are often highly leveraged, so that their ability to<br />

service debt obligations during an economic downturn may<br />

be impaired. The lower ratings of securities reflect a<br />

greater possibility of adverse changes in the financial condition<br />

of the issuer, which may impair the ability of the<br />

issuer to make payments of interest and principal. The risk<br />

of loss due to default in payment of interest or principal by<br />

such issuers is significantly greater than in the case of<br />

investment grade securities because such securities frequently<br />

are subordinated to the prior payment of senior<br />

indebtedness. In the case of default or winding up of an<br />

issuer of below investment grade securities, there is a<br />

greater risk that the capital / assets of the issuer will be<br />

insufficient to meet all of its liabilities and the holders of<br />

below investment grade securities, (who rank as unsecured<br />

creditors) could in such circumstances lose their<br />

entire investment. An economic downturn or a period of<br />

rising interest rates could adversely affect the market for<br />

these securities and reduce the Sub-Fund’s ability to sell<br />

these securities (liquidity risk).<br />

The market for below investment grade rated securities<br />

may be thinner and less active than that for higher quality<br />

securities which can adversely affect the price at which<br />

securities can be sold. To the extent that there is no regular<br />

secondary market trading for certain lower rated securities,<br />

the investment manager may experience difficulty in<br />

valuing such securities and in turn the Sub-Fund’s assets.<br />

Credit Risk: There can be no assurance that the issuers<br />

of securities or other instruments in which a Sub-Fund may<br />

invest will not be subject to credit difficulties, leading to<br />

either the downgrading of such securities or instruments,<br />

or to the loss of some or all of the sums invested in such<br />

securities or instruments or payments due on such securities<br />

or instruments. Sub-Funds may also be exposed to a<br />

credit risk in relation to the counterparties with whom they<br />

transact or place margin or collateral in respect of transactions<br />

in FDI and may bear the risk of counterparty default.<br />

When a Sub-Fund invests in an security or other instrument<br />

which is guaranteed by a bank or other type of financial<br />

institution there can be no assurance that such guarantor<br />

will not itself be subject to credit difficulties, which<br />

may lead to the downgrading of such securities or instruments,<br />

or to the loss of some or all of the sums invested in<br />

such securities or instruments, or payments due on such<br />

securities or instruments.<br />

Financial Derivative Instruments: The prices of derivative<br />

instruments, including futures and options, are highly<br />

volatile. Price movements of forward contracts, futures<br />

contracts and other derivative contracts are influenced by,<br />

among other things, interest rates, changing supply and<br />

demand relationships, trade, fiscal, monetary and exchange<br />

control programs and policies of governments, and<br />

national and international political and economic events<br />

and policies. In addition, governments from time to time<br />

intervene, directly and by regulation, in certain markets,<br />

particularly markets in currencies and interest rate related<br />

futures and options. Such intervention is often intended<br />

directly to influence prices and may, together with other<br />

| 248


factors, cause all of such markets to move rapidly in the<br />

same direction because of, among other things, interest<br />

rate fluctuations.<br />

The use of FDI also involves certain special risks, including:-<br />

(1) dependence on the ability to predict movements in<br />

the prices of securities being hedged and movements in<br />

interest rates, (2) imperfect correlation between the price<br />

movements of the derivatives and price movements of<br />

related investments, (3) the fact that skills needed to use<br />

these instruments are different from those needed to select<br />

the Sub-Fund’s securities, (4) the possible absence of a<br />

liquid market for any particular instrument at any particular<br />

time, (5) possible impediments to effective portfolio management<br />

or the ability to meet redemptions, (6) possible<br />

legal risks arising in relation to derivative contract documentation,<br />

particularly issues arising relating to enforceability<br />

of contracts and limitations thereto, (7) settlement<br />

risk as when dealing with futures, forwards, swaps, contracts<br />

for differences the Sub-Fund’s liability may be potentially<br />

unlimited until the position is closed, and (8) counterparty<br />

risk as the use of OTC derivatives, such as futures,<br />

forward contracts, swap agreements and contracts for<br />

differences will expose the Sub-Fund to credit risk with<br />

respect to the counterparty involved.<br />

Investment in the FDI outlined above by the Sub-Fund may<br />

involve the assumption of obligations as well as rights and<br />

assets. Assets deposited as margin with brokers may not<br />

be held in segregated accounts by the brokers and may<br />

therefore become available to the creditors of such brokers<br />

in the event of their insolvency or bankruptcy.<br />

The Sub-Fund may from time to time utilise both exchange-traded<br />

and OTC credit derivatives as part of its<br />

investment policy and for hedging purposes. These instruments<br />

may be volatile, involve certain special risks and<br />

expose investors to a high risk of loss. When used for<br />

hedging purposes there may be an imperfect correlation<br />

between these instruments and the underlying investments<br />

or market sectors being hedged. Transactions in OTC<br />

derivatives, such as credit derivatives, may involve additional<br />

risk as there is no exchange market on which to<br />

close out an open position.<br />

Fixed Income Securities: Investment in fixed income<br />

securities is subject to interest rate, sector, security and<br />

credit risks. Lower-rated securities will usually offer higher<br />

yields than higher-rated securities to compensate for the<br />

reduced creditworthiness and increased risk of default that<br />

these securities carry. Lower-rated securities generally<br />

tend to reflect short-term corporate and market developments<br />

to a greater extent than higher-rated securities<br />

which respond primarily to fluctuations in the general level<br />

of interest rates. There are fewer investors in lower-rated<br />

securities and it may be harder to buy and sell such securities<br />

at an optimum time.<br />

The volume of transactions effected in certain international<br />

bond markets may be appreciably below that of the world’s<br />

largest markets, such as the United States. Accordingly,<br />

the Sub-Fund’s investment in such markets may be less<br />

liquid and their prices may be more volatile than comparable<br />

investments in securities trading in markets with larger<br />

trading volumes. Moreover, the settlement periods in cer-<br />

PineBridge Global Emerging Markets Corporate Bond Fund<br />

tain markets may be longer than in others which may affect<br />

portfolio liquidity.<br />

Investment grade securities may be subject to the risk of<br />

being downgraded to a rating that is below investment<br />

grade.<br />

Unitholders should note that where investment grade securities<br />

are downgraded to a rating that is below investment<br />

grade after acquisition, there is no specific requirement to<br />

sell such securities unless otherwise stated in the investment<br />

policy outlined above in this Supplement. In the event<br />

of such downgrading, the Manager or its delegates will<br />

promptly analyse such securities and the financials of the<br />

issuer of such securities to determine the action to be<br />

taken (i.e. hold, reduce or buy).<br />

Many fixed income securities especially those issued at<br />

high interest rates provide that the issuer may repay them<br />

early. Issuers often exercise this right when interest rates<br />

decline. Accordingly, holders of securities that are pre-paid<br />

may not benefit fully from the increase in value that other<br />

fixed income securities experience when rates decline.<br />

Furthermore, in such a scenario the Sub-Fund may reinvest<br />

the proceeds of the pay-off at the then current<br />

yields, which will be lower than those paid by the security<br />

that was paid off. Pre-payments may cause losses on<br />

securities purchased at a premium, and unscheduled prepayments,<br />

which will be made at par, will cause the Sub-<br />

Fund to experience loss equal to any unamortized premium.<br />

An investment in sovereign debt securities, including, but<br />

not limited to, those issued by sovereign / government<br />

bodies of countries in the Eurozone, may be subject to<br />

credit and / or default risks. Particularly high (or increasing)<br />

levels of government fiscal deficit and / or high levels of<br />

government debts, amongst other factors, may adversely<br />

affect the credit rating of such sovereign debt securities<br />

and may lead to market concerns of higher default risk. In<br />

the unlikely event of downgrading or default, the value of<br />

such securities may be adversely affected resulting in the<br />

loss of some or all of the sums invested in such securities.<br />

Credit Default Swaps: When the Sub-Fund is the buyer of<br />

a credit default swap, it would be entitled to receive the<br />

agreed-upon value (or par) of a referenced debt obligation<br />

from the counterparty to the swap on the occurrence of<br />

certain credit events in relation to the relevant reference<br />

entity. As consideration, the Sub-Fund would pay to the<br />

counterparty a periodic stream of fixed payments during<br />

the life of the swap if no credit event has occurred, in<br />

which case the Sub-Fund would receive no benefits under<br />

the swap. In circumstances in which the Sub-Fund does<br />

not own the debt securities that are deliverable under a<br />

credit default swap, the Sub-Fund is exposed to the risk<br />

that deliverable securities will not be available in the market,<br />

or will be available only at unfavourable prices. In<br />

certain instances of issuer defaults or restructurings, it has<br />

been unclear under the standard industry documentation<br />

for credit default swaps whether or not a "credit event"<br />

triggering the seller's payment obligation had occurred. In<br />

either of these cases, the Sub-Fund would not be able to<br />

realize the full value of the credit default swap upon a<br />

default by the reference entity. As a seller of credit default<br />

| 249


swaps, the Sub-Fund incurs exposure to the credit of the<br />

reference entity and is subject to many of the same risks it<br />

would incur if it were holding debt securities issued by the<br />

reference entity. However, the Sub-Fund will not have any<br />

legal recourse against the reference entity and will not<br />

benefit from any collateral securing the reference entity's<br />

debt obligations.<br />

Money Market Instrument Risk: Investors should note<br />

the difference between the nature of a deposit and the<br />

nature of an investment in the Sub-Fund, in particular the<br />

risk that the principal invested in the Sub-Fund is capable<br />

of fluctuation and thus Unitholders may not have all of their<br />

principle returned to them on redemption. In addition investment<br />

in the Sub-Fund will not benefit from any deposit<br />

protection scheme such as might be applicable to an investment<br />

in a bank deposit.<br />

Volatility Risk: All markets are subject to volatility based<br />

on prevailing economic conditions. Securities in 'emerging'<br />

or 'developing' markets may involve a higher degree of risk<br />

due to the small current size of the markets for securities<br />

of 'emerging' or 'developing' market issuers and the currently<br />

low or non-existent volume of trading, which could<br />

result in price volatility. Certain economic and political<br />

events in 'emerging' or 'developing' economies, including<br />

changes in foreign exchange policies and current account<br />

positions, could also cause greater volatility in exchange<br />

rates. As stated previously, some of the markets or exchanges<br />

on which a Sub-Fund may invest may prove to be<br />

highly volatile from time to time.<br />

7. Application for Units<br />

The following classes of Unit are currently, or may be,<br />

offered:-<br />

Class A Units denominated in US Dollars<br />

Class A1 Units denominated in Euro<br />

Class A1H Units denominated in Euro<br />

Class A2 Units denominated in Sterling<br />

Class A3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class A4 Units denominated in Hong Kong Dollars<br />

Class A5H Units denominated in Singapore Dollars<br />

Class A6H Units denominated in Australian Dollars<br />

Class AD Units denominated in US Dollars<br />

Class H Units denominated in US Dollars<br />

Class JD Units denominated in US Dollars<br />

Class J3D Units denominated in Japanese Yen<br />

Class Y Units denominated in US Dollars<br />

Class Y1 Units denominated in Euro<br />

Class Y1H Units denominated in Euro<br />

Class Y2 Units denominated in Sterling<br />

Class Y3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class Y4 Units denominated in Hong Kong Dollars<br />

Class Y5H Units denominated in Singapore Dollars<br />

Class Y6H Units denominated in Australian Dollars<br />

Class YD Units denominated in US Dollars<br />

Class Y1D Units denominated in Euro<br />

Class Y3D Units denominated in Japanese Yen<br />

PineBridge Global Emerging Markets Corporate Bond Fund<br />

Class X Units denominated in US Dollars<br />

Class X1 Units denominated in Euro<br />

Class X2 Units denominated in Sterling<br />

Class X3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class A and Class Y Units are currently in issue and are<br />

available for subscription at the Net Asset Value per Unit of<br />

the relevant Class.<br />

Class A1, Class A1H, Class A2, Class A3, Class A4, Class<br />

A5H, Class A6H and Class AD Units are being offered to<br />

the investors at Euro12.50, Euro12.50, STG12.50, JPY<br />

1,500, HKD 12.50, SGD 12.50, AUD 12.50 and USD12.50<br />

respectively during the Initial Offer Period which has commenced<br />

and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />

time).<br />

Class H Units are being offered to investors at USD12.50<br />

during the Initial Offer Period which has commenced and<br />

will close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />

Class JD Units and Class J3D Units are being offered to<br />

investors at USD 100 and JPY 1,500 respectively during<br />

the Initial Offer Period which has commenced and will<br />

close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />

Class Y1, Class Y1H, Class Y2, Class Y3, Class Y4, Class<br />

Y5H and Class Y6H Units are being offered to the investors<br />

at Euro100, Euro100, STG100, JPY 1,500, HKD 100,<br />

SGD 100 and AUD 100 respectively during the Initial Offer<br />

Period which has commenced and will close on 30 June,<br />

2011 at noon (Irish time).<br />

Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units are being offered<br />

to investors at USD100, Euro100 and JPY1,500<br />

respectively during the Initial Offer Period which has commenced<br />

and will close on 30 June, 2011 at noon (Irish<br />

time).<br />

Class X, Class X1, Class X2 and Class X3 Units are being<br />

offered to the investors at USD100, Euro100, STG100<br />

and JPY 1,500 respectively during the Initial Offer Period<br />

which has commenced and will close on 30 June, 2011 at<br />

noon (Irish time).<br />

The Initial Offer Period may be extended or reduced by the<br />

Manager in accordance with the requirements of the Central<br />

Bank. During the Initial Offer Period, Units will be offered<br />

to investors at the above initial offer prices. Thereafter,<br />

Units will be offered at the Net Asset Value per Unit.<br />

Subscriptions for Class H Units are available to Latin<br />

American investors only and are subject to a higher management<br />

fee than other Unit Classes, this is due to market<br />

factors applicable to Latin American countries.<br />

Subscriptions for Class JD and J3D Units will only be accepted<br />

for investors who are fund of funds type Japanese<br />

investment trusts organised under the Law Concerning<br />

Investment Trusts and Investment Corporations of Japan<br />

which are managed by the Investment Manager or other<br />

investment trust companies registered under the Financial<br />

Instruments and Exchange Act of Japan.<br />

| 250


Subscriptions for Class X, Class X1, Class X2 and Class<br />

X3 Units will only be accepted from investors who have<br />

entered into a separate arrangement (legal agreement)<br />

with the Manager or its delegate.<br />

8. Minimum Initial Subscription, Minimum Holding,<br />

Minimum Subsequent Subscription and<br />

Minimum Redemption Requirements<br />

The Minimum Initial Subscription and Minimum Holding<br />

applicable to each Class of Unit in the Sub-Fund are as<br />

follows:-<br />

Class A Units USD 1,000<br />

Class A1 Units Euro 1,000<br />

Class A1H Units Euro 1,000<br />

Class A2 Units STG 1,000<br />

Class A3 Units JPY 125,000<br />

Class A4 Units HKD 10,000<br />

Class A5H Units SGD 1,000<br />

Class A6H Units AUD 1,000<br />

Class AD Units USD 1,000<br />

Class H Units USD 1,000<br />

Class JD Units USD 1,000,000<br />

Class J3D Units JPY 125,000,000<br />

Class Y Units USD 1,000,000<br />

Class Y1 Units Euro 1,000,000<br />

Class Y1H Units Euro 1,000,000<br />

Class Y2 Units STG 1,000,000<br />

Class Y3 Units JPY 125,000,000<br />

Class Y4 Units HKD 10,000,000<br />

Class Y5H Units SGD 1,000,000<br />

Class Y6H Units AUD 1,000,000<br />

Class YD Units USD 1,000,000<br />

Class Y1D Units Euro 1,000,000<br />

Class Y3D Units JPY 125,000,000<br />

The Minimum Initial Subscription for Class X, Class X1,<br />

Class X2, Class X3 Units is as follows:-<br />

Class X Units USD 10,000,000<br />

Class X1 Units Euro 10,000,000<br />

Class X2 Units STG 10,000,000<br />

Class X3 Units JPY 1,250,000,000<br />

There is no Minimum Holding for Class X, Class X1, Class<br />

X2 or Class X3 Units.<br />

The Minimum Subsequent Subscription and Minimum<br />

Redemption applicable to each Class of Unit in the Sub-<br />

Fund are as follows:-<br />

Class A Units USD 250<br />

Class A1 Units Euro 250<br />

Class A1H Units Euro 250<br />

Class A2 Units STG 250<br />

Class A3 Units JPY 30,000<br />

Class A4 Units HKD 1,000<br />

Class A5H Units SGD 250<br />

Class A6H Units AUD 250<br />

Class AD Units USD 250<br />

PineBridge Global Emerging Markets Corporate Bond Fund<br />

Class H Units USD 250<br />

There are no Minimum Subsequent Subscription or Minimum<br />

Redemption amounts for the Class JD, Class J3D,<br />

Class Y, Class Y1, Class Y1H, Class Y2, Class Y3, Class<br />

Y4, Class Y5H, Class Y6H, Class YD, Class Y1D, Class<br />

Y3D, Class X, Class X1, Class X2, or Class X3 Units.<br />

9. Dealing Day<br />

The Dealing Day for the Sub-Fund is each Business Day.<br />

10. Management and Fund Charges<br />

The Manager is entitled to receive an annual fee accrued<br />

at each Dealing Day and payable monthly in arrears out of<br />

the Sub-Fund as a percentage of the Net Asset Value of<br />

each Class of Unit in the Sub-Fund at the rates stated<br />

below:-<br />

Class A Units 1.80%<br />

Class A1 Units 1.80%<br />

Class A1H Units 1.80%<br />

Class A2 Units 1.80%<br />

Class A3 Units 1.80%<br />

Class A4 Units 1.80%<br />

Class A5H Units 1.80%<br />

Class A6H Units 1.80%<br />

Class AD Units 1.80%<br />

Class H Units 4.00%<br />

Class JD Units 0.50%<br />

Class J3D units 0.50%<br />

Class Y Units 1.00%<br />

Class Y1 Units 1.00%<br />

Class Y1H Units 1.00%<br />

Class Y2 Units 1.00%<br />

Class Y3 Units 1.00%<br />

Class Y4 Units 1.00%<br />

Class Y5H Units 1.00%<br />

Class Y6H Units 1.00%<br />

Class YD Units 1.00%<br />

Class Y1D Units 1.00%<br />

Class Y3D Units 1.00%<br />

Class X Units 0.10%<br />

Class X1 Units 0.10%<br />

Class X2 Units 0.10%<br />

Class X3 Units 0.10%<br />

Details of any other fees and charges relating to the Sub-<br />

Fund are contained in the section headed "Management<br />

and Fund Charges" in the main body of the Prospectus.<br />

The costs and expenses of establishing the Sub-Fund<br />

and the expenses associated with the issue of Units,<br />

including the costs incurred in connection with the preparation<br />

and publication of this Supplement and all legal and<br />

printing costs, which are estimated to amount to approximately<br />

USD 20,000, will be paid out of the assets of the<br />

Sub-Fund. These costs and expenses will be amortised<br />

| 251


within a three year period in accordance with standard<br />

accounting practice.<br />

11. Currency of the Sub-Fund<br />

The Base Currency of the Sub-Fund is US Dollars.<br />

12. Distributions<br />

In relation to the Class AD Units, the Manager intends to<br />

declare a distribution on the last Business Day of each<br />

month. Distributions shall generally be declared out of the<br />

net income (whether in the form of dividends, interest or<br />

otherwise) available for distribution by the Sub-Fund and<br />

realised profits less realised losses and unrealised profits<br />

less unrealised losses.<br />

In relation to Class JD, J3D, YD, Y1D, and Y3D Units, the<br />

Manager intends to declare a distribution on the last Business<br />

Day of February and August of each year. Distributions<br />

shall generally be declared out of the net income<br />

(whether in the form of dividends, interest or otherwise)<br />

available for distribution by the Sub-Fund and realised<br />

profits less realised losses and unrealised profits less<br />

unrealised losses.<br />

In respect of the other classes of Units the Manager may<br />

declare a distribution once a year out of the net income<br />

(whether in the form of dividends, interest or otherwise)<br />

available for distribution by the Sub-Fund and realised<br />

profits less realised losses and unrealised profits less<br />

unrealised losses. The Manager may also declare interim<br />

distributions on the same basis. Annual distributions (if<br />

declared) will be declared and paid on or before 30 June in<br />

each year.<br />

13. Material Contracts<br />

(i) Investment Management Agreement dated 4<br />

March, 2005, between the Manager and Pine-<br />

Bridge Investments Europe Ltd., as amended by a<br />

side letter dated 13 December, 2005, a Supplemental<br />

Investment Management Agreement dated<br />

7 th April 2010 and a side letter dated 4 November,<br />

2010, pursuant to which the latter was appointed<br />

as investment manager to the Sub-Fund. This<br />

agreement may be terminated by either party on 90<br />

days written notice.<br />

Dated: 29 March, 2011<br />

PineBridge Global Emerging Markets Corporate Bond Fund<br />

| 252


NACHTRAG 33<br />

PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />

Nachtrag 33 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />

PineBridge Global Funds<br />

Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />

den PineBridge Merger Arbitrage Fund (der<br />

„„Teilfonds“„), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />

Funds (der „„Fonds“„), einem offenen Investmentfonds<br />

in Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />

der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />

zugelassen wurde.<br />

Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />

29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />

dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />

Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />

allgemeinen Beschreibung:<br />

- des Fonds und seines Managements und seiner<br />

Verwaltung,<br />

- seiner Anlagebeschränkungen und<br />

Kreditaufnahmebefugnisse,<br />

- seiner allgemeinen Management- und<br />

Fondsgebühren,<br />

- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />

Anteilinhaber,<br />

- seiner Risikofaktoren und<br />

- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />

gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />

Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />

Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />

Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />

Verantwortung für die im Prospekt enthaltenen<br />

Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />

Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />

Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />

gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />

Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />

dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />

Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />

Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />

Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />

wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />

darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />

Anleger geeignet.<br />

Definitionen<br />

„„Geschäftstag“„ bedeutet, soweit im Nachtrag für<br />

den betreffenden Teilfonds nichts anderes angegeben<br />

ist, jeder Tag (außer Samstagen, Sonntagen und<br />

gesetzlichen Feiertagen in Irland), der in Irland ein<br />

Bankgeschäftstag ist, und / oder diejenigen anderen<br />

Tage, die der Manager (nach Rücksprache und<br />

Vereinbarung mit der Verwaltungsstelle) jeweils<br />

bestimmt und den Anteilinhabern im Voraus mitteilt.<br />

„„Handelstag“„ bedeutet jeder Geschäftstag<br />

„„M&A-Transaktion(en)” bedeutet Kapitalmaßnahmen,<br />

wie z.B. Restrukturierungen, Fusionen, Übernahmen,<br />

PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />

Konsolidierungen, Veräußerung von im Wesentlichen<br />

allen Vermögenswerten eines Unternehmens,<br />

Tauschangebote, Übernahmeangebote,<br />

Ausgliederungen, Leveraged Buy-outs, Proxy Contests,<br />

Aktienrückkäufe, Rekapitalisierungen und<br />

Liquidationen.<br />

„„Öffentlich bekanntgemacht” bedeutet, bezogen auf<br />

eine M&A-Transaktion, die öffentliche Ankündigung<br />

einer solchen M&A-Transaktion gemäß den<br />

Wertpapier- und / oder Wettbewerbsgesetzen des<br />

jeweiligen Hoheitsgebiets durch Einreichung bei der<br />

zuständigen Aufsichtsbehörde oder Veröffentlichung in<br />

den Medien.<br />

2. Anlageverwalter<br />

Der Manager hat die PineBridge Investments LLC, c/o<br />

CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400,<br />

Wilmington, DE 19808, USA (registrierte Anschrift) und<br />

399 Park Avenue, 4th Floor, New York, NY 10022, USA<br />

(Geschäftsanschrift) zum Anlageverwalter des<br />

Teilfonds bestellt. Der Anlageverwalter trägt die<br />

Verantwortung für die Verwaltung des Vermögens des<br />

Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />

Der Anlageverwalter, ein in den USA ansässiger und<br />

den Vorschriften der Securities and Exchange<br />

Commission unterliegender Investmentmanager, ist<br />

eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Bridge<br />

Partners. Zum 31. Dezember 2010 hatte der<br />

Anlageverwalter Vermögenswerte in Höhe von USD 44<br />

Mrd. unter Verwaltung.<br />

Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />

der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />

bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />

Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />

an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />

Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />

tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />

Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />

Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />

Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />

Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />

festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />

Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />

eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

3. Anlageziel<br />

Der Teilfonds strebt an, durch Anlagen in öffentlich<br />

bekanntgemachten M&A-Transaktionen<br />

kontinuierlichen Kapitalzuwachs zu erzielen.<br />

4. Anlagepolitik<br />

Merger and Acquisitions („„M&A”)-Arbitrage ist eine<br />

Anlagestrategie, bei der Wertpapiere von<br />

Unternehmen, die an öffentlich bekanntgemachten<br />

M&A-Transaktionen beteiligt sind, gekauft oder verkauft<br />

werden, um von den Erwartungen des Investors<br />

hinsichtlich des Ausgangs der Transaktion zu<br />

profitieren. Die Erträge aus M&A-Arbitrage weisen in<br />

der Regel eine geringe Korrelation zu der Entwicklung<br />

der Aktienmärkte auf.<br />

Beim Eingehen der Arbitrage-Position wird der Anlageverwalter<br />

in der Regel versuchen, von der Differenz<br />

| 253


zwischen dem Wert bzw. Preis der öffentlich bekanntgemachten<br />

M&A-Transaktion und dem Kurs der<br />

Wertpapiere, auf die sich die öffentlich bekanntgemachte<br />

M&A-Transaktion bezieht, zu profitieren. Die<br />

Differenz bzw. der Abschlag des Kurses gegenüber<br />

dem Transaktionswert entsteht in der Regel aus zwei<br />

Gründen: (i) dem Zeitwert von Geld und (2) einem<br />

Risikoaufschlag, da die Einstellung einer öffentlich<br />

bekanntgemachten M&A-Transaktion in der Regel mit<br />

einem Rückgang im Kurs der Wertpapiere des<br />

Zielunternehmens verbunden ist, der zu einem Anlageverlust<br />

führen kann.<br />

Für den Teilfonds gelten keine besonderen<br />

Anforderungen hinsichtlich der geografischen Diversifizierung.<br />

Er kann weltweit anlegen.<br />

Der Ansatz des Anlageverwalters konzentriert sich auf<br />

Analysen auf der Basis von Research hinsichtlich<br />

Fundamentaldaten und aufsichtsrechtlichen Fragen<br />

unter Ausnutzung seiner großen Erfahrung an den<br />

weltweiten Märkten.<br />

Bei der Strukturierung eines Portfolios aus Merger<br />

Arbitrage-Transaktionen wird der Anlageverwalter in<br />

der Regel versuchen:<br />

(i) Erträge mit einer geringen Korrelation zu der<br />

Entwicklung der Aktienmärkte zu erzielen;<br />

(ii) Verluste durch umfangreiche Risikokontrollen<br />

und Diversifizierung zu vermeiden; und<br />

(iii) einen beständigen Gesamtkapitalzuwachs mit<br />

geringer Volatilität anzustreben.<br />

Wenn eine M&A-Transaktion öffentlich bekanntgemacht<br />

wurde, wird der Anlageverwalter die Bedingungen der<br />

Transaktion und die Wahrscheinlichkeit, dass es zum<br />

Vollzug der Transaktion kommt, analysieren. Darüber<br />

hinaus werden die finanziellen und rechtlichen Aspekte<br />

der öffentlich bekanntgemachten M&A-Transaktion<br />

bewertet, unter anderem die Probleme, die sich durch<br />

Vorschriften des Gesellschafts-, Wertpapier- und<br />

Wettbewerbsrechts und Anforderungen von<br />

Aufsichtsbehörden ergeben können, die bilanziellen<br />

und steuerlichen Folgen, die Angemessenheit der<br />

angebotenen Gegenleistung, die Wahrscheinlichkeit,<br />

dass die Gegenleistung von dem übernehmenden<br />

Unternehmen oder einem Dritten erhöht wird, die<br />

Finanzierungszusage und ihre Realisierbarkeit unter<br />

den Marktbedingungen. Der Anlageverwalter wird<br />

feststellen, ob der Gewinn, der aus einer potenziellen<br />

Anlage erzielt werden kann, den Teilfonds in<br />

ausreichendem Maße für die von ihm eingegangenen<br />

Risiken entschädigt.<br />

In Übereinstimmung mit der Merger Arbitrage-Strategie<br />

wird der Anlageverwalter durch Einsatz der in diesem<br />

Absatz genannten Instrumente Long-Positionen in dem<br />

Zielunternehmen und synthetische Short-Positionen in<br />

dem übernehmenden Unternehmen eingehen. Daher<br />

kann der Teilfonds innerhalb der von der Zentralbank<br />

vorgegebenen Grenzen auch in Stammaktien, aktienbezogenen<br />

Wertpapieren wie American Depository<br />

Receipts (ADRs), International Depository Receipts<br />

(IDRs) und Global Depository Receipts (GDRs) und<br />

börsengehandelten Fonds, die an einer anerkannten<br />

Börse gemäß Anhang I zum Prospekt notiert sind,<br />

anlegen.<br />

Um Long-Positionen in Aktien einzugehen, kann der<br />

Anlageverwalter auf Aktien bezogene Total Return<br />

Swaps, Aktienoptionen und Aktien-Futures einsetzen,<br />

PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />

wenn er der Ansicht ist, dass das Engagement in den<br />

zugrundeliegenden Aktien durch diese Instrumente<br />

angemessener oder kosteneffizienter eingegangen<br />

werden kann. Im Normalfall wird der Teilfonds Short-<br />

Positionen eingehen, wenn eine M&A-Transaktion die<br />

Übertragung von Wertpapieren des betroffenen<br />

Unternehmens beinhaltet. Der Teilfonds wird in der<br />

Regel versuchen, eine Long-Position in Höhe von bis<br />

zu 100 % seines Nettoinventarwerts aufzubauen. Zur<br />

Angleichung beabsichtigt der Teilfonds, eine<br />

entsprechende synthetische Short-Position in Höhe von<br />

bis zu 80 % seines Nettoinventarwerts aufzubauen,<br />

indem er synthetische Short-Positionen eingeht. Diese<br />

Anlagen müssen mit dem Anlageziel, der Anlagepolitik<br />

und den Anlagebeschränkungen des Teilfonds und den<br />

von der Zentralbank vorgegebenen Grenzen<br />

übereinstimmen. Synthetische Short-Positionen sind<br />

Positionen, die wirtschaftlich Short-Positionen<br />

entsprechen und durch den Einsatz von Derivaten<br />

eingegangen werden. Wenn der Anlageverwalter Short-<br />

Positionen in Aktien eingehen will, wird er dies nur<br />

synthetisch über den Einsatz von Total Return Swaps,<br />

Optionen (einschließlich Aktienoptionen), Futures auf<br />

Einzelwerte und Aktienindex-Futures tun.<br />

Total Return Swaps bilden synthetisch 1:1 die<br />

wirtschaftlichen Renditen ab. Geldzahlungen des<br />

Teilfonds an die Gegenpartei werden gegen die<br />

Rendite des Total Return Swap getauscht. Sowohl auf<br />

der Long-Seite als auch auf der Short-Seite versucht<br />

der Teilfonds, von der Wertentwicklung des<br />

zugrundeliegenden Wertpapiers zu profitieren. Falls der<br />

Kurs des zugrundeliegenden Wertpapiers um USD 1<br />

sinkt, gewinnt der Teilfonds USD 1. Das betreffende<br />

Wertpapier ist stets ein Wertpapier, das Gegenstand<br />

einer M&A-Transaktion, wie vorstehend beschrieben,<br />

ist. Falls beim Eingehen einer synthetischen Short-<br />

Position beispielsweise der Kurs des<br />

zugrundeliegenden Wertpapiers um USD 1 steigt,<br />

verliert der Teilfonds USD 1. Falls der Kurs des<br />

zugrundeliegenden Wertpapiers hingegen um USD 1<br />

sinkt, gewinnt der Teilfonds USD 1. Das betreffende<br />

Wertpapier ist stets ein Wertpapier, das Gegenstand<br />

einer M&A-Transaktion, wie vorstehend beschrieben,<br />

ist.<br />

Beim Eingehen einer synthetischen Short-Position über<br />

Optionen werden Put-Optionen gekauft und Call-<br />

Optionen verkauft. Zur Umsetzung der Merger<br />

Arbitrage-Strategie kann der Teilfonds innerhalb der<br />

von der Zentralbank vorgegebenen Grenzen zu Anlage-<br />

oder Absicherungszwecken Call- und Put-Optionen auf<br />

Aktien, Aktienindizes, Währungen und Futures-<br />

Kontrakte kaufen und verkaufen und Aktienindex-<br />

Futures-Kontrakte abschließen, um synthetische Short-<br />

Positionen in dem übernehmenden Unternehmen<br />

einzugehen. Der Teilfonds kann außerdem innerhalb<br />

der von der Zentralbank vorgegebenen Grenzen zu<br />

Anlage- oder Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />

(unter anderem mit Barausgleich)<br />

abschließen, um das Währungsrisiko der zugrundeliegenden<br />

Vermögenswerte zu verändern. Der<br />

Teilfonds kann ein Währungsrisiko ferner innerhalb der<br />

von der Zentralbank vorgegebenen Grenzen durch den<br />

Abschluss von Forward-, Future- und Währungsswapgeschäften<br />

absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />

Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />

gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />

Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />

erheblich beeinflusst werden.<br />

| 254


In diesem vereinfachten Prospekt genannte Derivate<br />

sind im Abschnitt „„Geschäfte mit derivativen<br />

Finanzinstrumenten“„ des Prospekts näher<br />

beschrieben.<br />

Der Einsatz von Derivaten kann ein Ausfallrisiko<br />

beinhalten, doch darf das Risiko, das dem Teilfonds<br />

durch den Einsatz von Derivaten entsteht, den<br />

Nettoinventarwert des Teilfonds nicht überschreiten,<br />

d.h. die Steigerung seines Investitionsgrades<br />

(Leverage) darf nicht höher sein als 100 % seines<br />

Nettoinventarwerts.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />

ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />

ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />

Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />

angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger<br />

jüngster Entwicklungen bei den Risiko- und<br />

Renditemerkmalen der Hauptanlagekategorien.<br />

Der Teilfonds kann insgesamt bis zu 10 % seines<br />

Nettoinventarwerts in regulierten und nicht regulierten<br />

Einrichtungen für gemeinsame Anlagen einschließlich<br />

maßgeblicher Immobilienfonds (REITS), anlegen,<br />

sofern diese Einrichtungen die Anforderungen an von<br />

OGAW erwerbbare Vermögensgegenstände einhalten<br />

und ihr Anlageziel und ihre Anlagepolitik mit<br />

demjenigen bzw. derjenigen des Teilfonds<br />

übereinstimmt. Regulierte Einrichtungen für<br />

gemeinsame Anlagen müssen die Kriterien der<br />

Guidance Note 2/03 erfüllen. Die Möglichkeit, REITS im<br />

Sekundärmarkt zu handeln, kann stärker begrenzt sein<br />

als bei anderen Aktien.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

vorgegebenen Grenzen in Geldmarktinstrumenten<br />

anlegen (wie in den Bekanntmachungen der<br />

Zentralbank definiert, und die an einem geregelten<br />

Markt gehandelt oder nicht gehandelt werden), die von<br />

einer internationalen Rating-Agentur ein „„investment<br />

grade“„-Rating erhalten haben. Zu diesen<br />

Geldmarktinstrumenten können unter anderem<br />

Staatsanleihen, Commercial Paper, Unternehmensanleihen,<br />

kurzfristige Geldmarktfonds, kurzfristige<br />

Schuldtitel nichtstaatlicher Stellen (wie Commercial<br />

Paper mit festem oder variablem Zinssatz), Schuldtitel<br />

von Banken oder anderen Einlagen annehmenden<br />

Instituten (wie Einlagenzertifikate und Bankakzepte),<br />

von supranationalen Organisationen oder hoheitlichen<br />

Schuldnern, ihren Behörden, Organisationen und<br />

Gebietskörperschaften ausgegebene oder anderweitig<br />

besicherte Wertpapiere gehören.<br />

Der Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

vorgegebenen Grenzen Barmittel und andere<br />

ergänzende flüssige Mittel halten. Der Teilfonds wird so<br />

verwaltet, dass er außer in Zeiten, in denen der<br />

Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein höherer<br />

Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll investiert ist.<br />

PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />

Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />

Teilfonds wird am 3-Monats-LIBOR (London Interbank<br />

Offered Rate), der von der British Bankers Association<br />

an jedem Handelstag ermittelt wird (der „„Index“„),<br />

gemessen.<br />

Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />

jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />

außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />

einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />

Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />

dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />

betreffende Engagement geworden ist. Die<br />

Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />

nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />

in Kenntnis gesetzt.<br />

Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />

wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />

mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />

der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />

Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />

werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />

Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />

Änderung des Anlageziels und/oder einer Änderung der<br />

Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />

angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />

ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />

Änderung zurückgeben können.<br />

Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />

mit der Überschrift „„Anlagebeschränkungen“„ im<br />

Prospekt angegebenen Anlagebeschränkungen.<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />

des Teilfonds erreicht wird.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />

Teilfonds gemäß den Vorschriften der Zentralbank<br />

anlegen darf, enthält der Anhang I zum Prospekt, der<br />

zusammen mit und unter Berücksichtigung des<br />

Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds, wie<br />

vorstehend dargelegt, gelesen werden sollte. Die<br />

Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />

heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nichtbörsennotierten<br />

Wertpapieren ist die Anlage auf die im<br />

Anhang I zum Prospekt aufgeführten Wertpapierbörsen<br />

und Märkte beschränkt.<br />

4. Anteilsklassenwährungsabsicherung<br />

Nur in Bezug auf Anteile der Klasse A1H, Klasse Y1H,<br />

Klasse J3H und der Klasse J3HD beabsichtigt der<br />

Manager oder sein Beauftragter, das Wechselkursrisiko<br />

zwischen dem Euro (der Währung, auf die die Anteile<br />

der Klasse A1H und der Klasse Y1H lauten) und dem<br />

US-Dollar (der Basiswährung des Teilfonds) und<br />

zwischen dem japanischen Yen (der Währung, auf die<br />

die Anteile der Klasse J3H und der Klasse J3HD<br />

lauten) und dem US-Dollar abzusichern. Der Manager<br />

wird versuchen, eine solche Absicherung durch den<br />

Einsatz von DFIs, unter anderem Währungsoptionen<br />

und Devisentermingeschäften, wie von der Zentralbank<br />

angegeben und innerhalb der von der Zentralbank<br />

vorgegebenen Bedingungen und Grenzen, zu<br />

erreichen. Die Voraussetzungen für den Einsatz dieser<br />

Absicherungsstrategien sind im Abschnitt „„Betrieb des<br />

Fonds – Beschreibung der Anteile“„ im Prospekt<br />

beschrieben. Anleger werden außerdem auf die mit den<br />

Absicherungsstrategien hinsichtlich der<br />

Anteilsklassenwährung verbundenen Risiken<br />

hingewiesen, die im dem Abschnitt<br />

„„Anteilswährungsrisiko“„ im Prospekt beschrieben sind.<br />

| 255


5. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt „„Risikofaktoren“„ des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />

folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den<br />

Teilfonds. Die Risikofaktoren stellen keine vollständige<br />

Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit einer<br />

Anlage in den Teilfonds verbunden sind:<br />

Kreditrisiko: Es kann keine Zusicherung geben, dass<br />

die Emittenten der Wertpapiere oder sonstigen<br />

Instrumente, in welche der Teilfonds investiert, nicht in<br />

Kreditschwierigkeiten geraten werden, die eine<br />

Herabstufung dieser Wertpapiere oder Instrumente<br />

oder den Verlust eines Teils des in diese Wertpapiere<br />

oder Instrumente investierten Betrags oder des<br />

Gesamtbetrags oder von Zahlungen, die auf diese<br />

Wertpapiere oder Instrumente fällig werden, nach sich<br />

ziehen können. Der Teilfonds kann auch einem<br />

Kreditrisiko in Bezug auf die Kontrahenten unterliegen,<br />

mit denen er Transaktionen tätigt oder bei denen er<br />

Margen oder Sicherheiten für Transaktionen in einem<br />

DFI hinterlegt, und er kann dem Risiko eines Ausfalls<br />

des Kontrahenten unterliegen. Wenn der Teilfonds in<br />

ein Wertpapier oder sonstiges Instrument investiert, für<br />

die eine Bank oder ein Finanzinstitut anderer Art bürgt,<br />

kann es keine Zusicherung geben, dass der Bürge nicht<br />

selbst in Kreditschwierigkeiten gerät, die eine<br />

Herabstufung dieser Wertpapiere oder Instrumente<br />

oder den Verlust eines Teils des in diese Wertpapiere<br />

oder Instrumente investierten Betrags oder des<br />

Gesamtbetrags oder von Zahlungen, die auf diese<br />

Wertpapiere oder Instrumente fällig werden, nach sich<br />

ziehen können.<br />

Derivative Finanzinstrumente: Die Kurse von DFIs,<br />

einschließlich Futures- und Optionskontrakten, sind<br />

hochvolatil. Die Kursbewegungen von DFIs werden<br />

unter anderem durch Zinssätze, Änderungen im<br />

Verhältnis von Angebot und Nachfrage, Handels-,<br />

Steuer-, Währungs- und Devisenkontrollprogramme<br />

und –grundsätze von Regierungen sowie nationale und<br />

internationale politische und wirtschaftliche Ereignisse<br />

und Politik beeinflusst. Ferner greifen Regierungen von<br />

Zeit zu Zeit direkt oder über Vorschriften in bestimmte<br />

Märkten ein, insbesondere Devisenmärkte und Märkte<br />

für auf Zinsen bezogene Futures- und<br />

Optionskontrakte. Ein solcher Eingriff hat häufig eine<br />

direkte Beeinflussung der Kurse zum Ziel und kann<br />

zusammen mit anderen Faktoren zur Folge haben,<br />

dass sich alle diese Märkte schnell in dieselbe Richtung<br />

bewegen, unter anderem aufgrund von<br />

Zinsschwankungen.<br />

Die Verwendung von DFI beinhaltet außerdem<br />

bestimmte besondere Risiken, unter anderem: (1)<br />

Abhängigkeit von der Fähigkeit, die Kursentwicklung<br />

von Wertpapieren, die abgesichert werden, und die<br />

Zinsentwicklung vorherzusagen, (2) unvollständige<br />

Korrelation zwischen den Kursbewegungen der<br />

Derivate und den Kursbewegungen damit verbundener<br />

Anlagen, (3) die Tatsache, dass für den Einsatz dieser<br />

DFIs andere Fertigkeiten erforderlich sind als bei der<br />

Auswahl der Wertpapiere für den Teilfonds, (4) das<br />

mögliche Nichtvorhandensein eines liquiden Marktes<br />

für ein bestimmtes Instrument zu einem bestimmten<br />

Zeitpunkt, (5) mögliche Hindernisse für eine effektive<br />

Vermögensverwaltung oder die Fähigkeit, Rücknahmen<br />

vorzunehmen, (6) mögliche rechtliche Risiken in<br />

PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />

Verbindung mit der Dokumentation der Derivate,<br />

insbesondere in Verbindung mit der Durchsetzbarkeit<br />

von Verträgen und diesbezüglichen Beschränkungen,<br />

(7) das Abrechnungsrisiko, da die Haftung des<br />

Teilfonds bei Geschäften mit Futures-Kontrakten,<br />

Terminkontrakten, Swaps und Differenzkontrakten<br />

möglicherweise unbegrenzt ist, bis die Position<br />

glattgestellt ist, und (8) das Kontrahentenrisiko, da der<br />

Teilfonds beim Einsatz von OTC-Derivaten wie Futures-<br />

Kontrakten, Terminkontrakten, Swaps und<br />

Differenzkontrakten einem Kreditrisiko in Bezug auf die<br />

Gegenpartei ausgesetzt ist.<br />

Anlagen in DFIs durch den Teilfonds, wie vorstehend<br />

beschrieben, können die Übernahme von<br />

Verpflichtungen, Rechten und Vermögenswerten<br />

beinhalten. Vermögenswerte, die als<br />

Sicherheitsleistung bei Maklern hinterlegt werden,<br />

werden von den Maklern möglicherweise nicht in<br />

gesonderten Depots verwahrt, was zur Folge haben<br />

kann, dass Gläubiger solcher Makler im Fall von deren<br />

Insolvenz oder Konkurs darauf Zugriff haben.<br />

Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />

können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />

sein. Wie vorstehend erwähnt, können einige der<br />

Märkte oder Börsen, an denen ein Teilfonds anlegen<br />

kann, mitunter hochvolatil sein.<br />

M&A-Arbitrage-Risiko: Der Anlageverwalter wendet<br />

statistische Kriterien an, um öffentlich<br />

bekanntgemachte M&A-Transaktionen mit hoher<br />

Abschlusswahrscheinlichkeit zu identifizieren. Dabei<br />

kann nicht gewährleistet werden, dass eine öffentlich<br />

bekanntgemachte M&A-Transaktion auch tatsächlich<br />

zum Abschluss kommt. Falls eine vom Anlageverwalter<br />

ausgewählte öffentlich bekanntgemachte M&A-<br />

Transaktion nicht zum Abschluss kommt, kann dem<br />

Teilfonds ein Verlust entstehen.<br />

Verfügbarkeit von geeigneten öffentlich bekannt<br />

gemachten M&A-Transaktionen und Möglichkeit der<br />

Beteiligung an solchen: Da der Markt für öffentlich<br />

bekanntgemachte M&A-Transaktionen zyklisch und von<br />

der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig ist,<br />

kann nicht gewährleistet werden, dass in ausreichender<br />

Zahl öffentlich bekanntgemachte, für M&A-Arbitrage<br />

geeignete M&A-Transaktionen identifiziert werden<br />

können. Der Anlageverwalter geht zwar davon aus,<br />

dass zahlreiche geeignete öffentlich bekanntgemachte<br />

M&A-Transaktionen vorhanden sein werden, es kann<br />

jedoch nicht zugesichert werden, dass solche<br />

Transaktionen dann zur Verfügung stehen, wenn sie<br />

benötigt werden, um die gewünschte Strategie von<br />

Long- und / oder Short-Anlagen in öffentlich<br />

bekanntgemachten M&A-Transaktionen umzusetzen.<br />

Leerverkäufe: In der Regel legen OGAWs wie der<br />

Teilfonds auf „Long-only“-Basis an. Dies bedeutet, dass<br />

der Nettoinventarwert mit dem Marktwert der von ihm<br />

gehaltenen Vermögenswerte steigt bzw. sinkt. Ein<br />

„Leerverkauf” beinhaltet den Verkauf eines<br />

Wertpapiers, dass der Verkäufer nicht besitzt, in der<br />

Hoffnung, dasselbe Wertpapier (oder ein gegen dieses<br />

Wertpapier austauschbares Wertpapier) zu einem<br />

späteren Zeitpunkt zu einem niedrigeren Preis zu<br />

kaufen. Um das Wertpapier an den Käufer liefern zu<br />

können, muss der Verkäufer das Wertpapier ausleihen<br />

und ist verpflichtet, das Wertpapier (oder ein gegen<br />

| 256


dieses Wertpapier austauschbares Wertpapier) an den<br />

Verleiher zurückzugeben. Dies erfolgt durch den<br />

späteren Kauf des betreffenden Wertpapiers. Obwohl<br />

es dem Teilfonds nach den Vorschriften nicht gestattet<br />

ist, Leerverkäufe zu tätigen, kann der Anlageverwalter<br />

durch Einsatz bestimmter DFIs, die denselben<br />

wirtschaftlichen Zweck verfolgen wie ein Leerverkauf<br />

(eine „synthetische Short-Position“) sowohl „Long“- als<br />

auch „Short“-Positionen in den einzelnen Aktien und<br />

den einzelnen Märkten eingehen. Infolgedessen kann<br />

der Teilfonds neben Vermögenswerten, deren Wert<br />

entsprechend den Märkten steigt oder fällt, auch<br />

Positionen halten, deren Wert steigt, wenn der Wert<br />

des Marktes fällt, bzw. deren Wert fällt, wenn der Wert<br />

des Marktes steigt. Das Eingehen von synthetischen<br />

Short-Positionen beinhaltet kreditfinanzierte Geschäfte<br />

und kann dementsprechend mit höheren Risiken<br />

behaftet sein als Anlagen auf Basis einer Long-<br />

Position. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass<br />

synthetische Short-Positionen in DFIs, die<br />

entsprechend einer solchen Strategie eingegangen<br />

werden, nicht die beabsichtigte Performance erzielen,<br />

wodurch dem Teilfonds ein Verlust entstehen kann.<br />

Ferner werden Emittenten eines Wertpapiers, das im<br />

Rahmen einer Arbitrage-Strategie gekauft wird, an<br />

öffentlich bekanntgemachten M&A-Transaktionen<br />

beteiligt sein. Solche öffentlich bekannt gemachten<br />

M&A-Transaktionen kommen möglicherweise nicht so<br />

zum Abschluss wie ursprünglich geplant oder können<br />

scheitern.<br />

Länderauswahlrisiko: Jedes Land, in das der<br />

Teilfonds investieren kann, hat seine eigene spezifische<br />

Dynamik bei Fusionen oder Ereignissen. Diese kann<br />

sich auf das Risikoprofil einer Transaktionen auswirken.<br />

So beeinflussen beispielsweise unterschiedliche<br />

kulturelle und politische Themen, lokale M&A-<br />

Verfahren, aufsichtsrechtliche Bestimmungen, Liquidität<br />

und Bewertungen die Taktiken, die bei Transaktionen<br />

im Zusammenhang mit Ereignissen im Ausland<br />

angewandt werden. Generell beabsichtigt der<br />

Anlageverwalter, die Vermögenswerte des Teilfonds in<br />

erster Linie an hochentwickelten, reifen Märkten zu<br />

handeln.<br />

6. Beantragung von Anteilen<br />

Anträge auf Ausgabe von Anteilen sollten spätestens<br />

um 12:00 Uhr (irischer Zeit) zwei Geschäftstage vor<br />

dem betreffenden Handelstag bei der Verwaltungsstelle<br />

eingehen.<br />

Die Erstzeichnungsfrist für den Teilfonds hat begonnen<br />

und endet am 30. Juni 2011 um 12:00 Uhr (irischer<br />

Zeit). Die Erstzeichnungsfrist kann durch den Manager<br />

in Einklang mit den Vorschriften der Zentralbank<br />

verlängert oder verkürzt werden. Folgende<br />

Anteilsklassen werden während der Erstzeichnungsfrist<br />

angeboten:<br />

Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse A1 in Euro<br />

Anteile der Klasse A1H in Euro<br />

PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />

Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse AD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />

Anteile der Klasse Y1H in Euro<br />

Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />

Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse J in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse JD in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse J3H in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse J3HD in japanischen Yen<br />

Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />

Anteile der Klasse X1 in Euro<br />

Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />

Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />

Während der Erstausgabefrist werden die Anteile den<br />

Anlegern zu den folgenden Erstausgabepreisen<br />

angeboten. Danach werden die Anteile zum<br />

Nettoinventarwert pro Anteil angeboten.<br />

Anteile der Klasse A1 - Euro 12,50<br />

Anteile der Klasse A1H - Euro 12,50<br />

Anteile der Klasse A2 - STG 12,50<br />

Anteile der Klasse A3 - JPY 1.500<br />

Anteile der Klasse AD - USD 12,50<br />

Anteile der Klasse Y1 - Euro 100<br />

Anteile der Klasse Y1H - Euro 100<br />

Anteile der Klasse Y2 - STG 100<br />

Anteile der Klasse Y3 - JPY 1.500<br />

Anteile der Klasse YD - USD 100<br />

Anteile der Klasse Y1D - Euro 100<br />

Anteile der Klasse Y3D - JPY 1.500<br />

Anteile der Klasse J - USD 100<br />

Anteile der Klasse JD - USD 100<br />

Anteile der Klasse J3H - JPY 1.500<br />

Anteile der Klasse J3HD - JPY 1.500<br />

Anteile der Klasse X - USD 100<br />

Anteile der Klasse X1 - Euro 100<br />

Anteile der Klasse X2 - STG 100<br />

Anteile der Klasse X3 - JPY 1.500<br />

Anteile der Klasse A und Klasse Y sind derzeit im<br />

Umlauf und können zum Nettoinventarwert gezeichnet<br />

werden.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klassen J, JD, J3H und<br />

J3HD werden nur für Anleger angenommen, die<br />

japanische Investmenttrusts in Form von Dachfonds<br />

sind, die nach dem japanischen Gesetz über<br />

Investmenttrusts und Investmentgesellschaften<br />

gegründet wurden und die von dem Anlageverwalter<br />

| 257


oder anderen nach dem Financial Instruments and<br />

Exchange Act of Japan registrierten<br />

Investmenttrustgesellschaften verwaltet werden.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klassen X, X1, X2 und<br />

X3 werden nur von Anlegern angenommen, die eine<br />

gesonderte Vereinbarung (rechtswirksamer Vertrag) mit<br />

dem Manager oder seinem Beauftragten<br />

abgeschlossen haben.<br />

7. Anforderungen bezüglich<br />

Mindesterstzeichnung, Mindestbestand,<br />

Mindestfolgezeichnung und<br />

Mindestrücknahme<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindesterstzeichnungen und folgende<br />

Mindestbestände:<br />

Anteile der Klasse A USD 1.000<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse A1H Euro 1.000<br />

Anteile der Klasse A2 STG 1.000<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 125.000<br />

Anteile der Klasse AD USD 1.000<br />

Anteile der Klasse Y USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1 Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1H Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y2 STG 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3 JPY 125.000.000<br />

Anteile der Klasse YD USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y1D Euro 1.000.000<br />

Anteile der Klasse Y3D JPY 125.000.000<br />

Anteile der Klasse J USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse JD USD 1.000.000<br />

Anteile der Klasse J3H JPY 100.000.000<br />

Anteile der Klasse J3HD JPY 100.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt folgende Mindesterstzeichnung:<br />

Anteile der Klasse X USD 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X1 Euro 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X2 STG 10.000.000<br />

Anteile der Klasse X3 JPY 1.250.000.000<br />

Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />

Klasse X3 gilt kein Mindestbestand.<br />

Für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds gelten<br />

folgende Mindestfolgezeichnungen und<br />

Mindestrücknahmen:<br />

Anteile der Klasse A USD 250<br />

Anteile der Klasse A1 Euro 250<br />

Anteile der Klasse A1H Euro 250<br />

Anteile der Klasse A2 STG 250<br />

Anteile der Klasse A3 JPY 30.000<br />

Anteile der Klasse AD USD 250<br />

Anteile der Klasse J USD 100.000<br />

Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y1H,<br />

Klasse Y2, Klasse Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse<br />

Y3D, Klasse JD, Klasse J3H, Klasse J3HD, Klasse X,<br />

Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />

Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />

PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />

8. Rücknahme von Anteilen<br />

Anträge auf Rücknahme von Anteilen sollten<br />

spätestens um 12:00 Uhr (irischer Zeit) zwei<br />

Geschäftstage vor dem betreffenden Handelstag bei<br />

der Verwaltungsstelle eingehen.<br />

9. Management- und Fondsgebühren<br />

Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />

an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />

nachträglich aus dem Vermögen des Teilfonds als<br />

Prozentsatz des Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse<br />

des Teilfonds in nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />

Anteile der Klasse A 1,60%<br />

Anteile der Klasse A1 1,60%<br />

Anteile der Klasse A1H 1,60%<br />

Anteile der Klasse A2 1,60%<br />

Anteile der Klasse A3 1,60%<br />

Klasse AD Anteile 1,60%<br />

Anteile der Klasse Y 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y1 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y1H 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y2 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y3 1,00%<br />

Anteile der Klasse YD 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y1D 1,00%<br />

Anteile der Klasse Y3D 1,00%<br />

Anteile der Klasse J 0,50%<br />

Anteile der Klasse JD 0,50%<br />

Anteile der Klasse J3H 0,50%<br />

Anteile der Klasse J3HD 0,50%<br />

Anteile der Klasse X 0,10%<br />

Anteile der Klasse X1 0,10%<br />

Anteile der Klasse X2 0,10%<br />

Anteile der Klasse X3 0,10%<br />

Zusätzlich zu den Gebühren, die wie oben beschrieben<br />

an den Manager zahlbar sind, kann der Manager<br />

Anspruch auf eine Performancegebühr (die<br />

„Performancegebühr“) aus dem Vermögen des<br />

Teilfonds für jede Anteilsklasse des Teilfonds haben,<br />

die handelstäglich berechnet wird.<br />

Jede Performancegebühr wird auf Basis eines<br />

Performancezeitraums (jeweils ein<br />

„Performancezeitraum“) ermittelt. Der erste<br />

Performancezeitraum beginnt am Ende der<br />

Erstzeichnungsfrist und endet am 31. Dezember 2010.<br />

Der erste Wert, der für die Ermittlung der ersten<br />

Performancegebühr herangezogen wird, ist der<br />

Erstausgabepreis. Die darauf folgenden<br />

Performancezeiträume sind die aufeinanderfolgenden<br />

Jahreszeiträume, jeweils endend am letzten<br />

Geschäftstag des Kalenderjahres.<br />

Der Manager hat Anspruch auf jährlich 15 % des<br />

Betrages, um den der Nettoinventarwert pro Anteil am<br />

letzten Geschäftstag des Performancezeitraums<br />

(bereinigt um die im betreffenden Performancezeitraum<br />

aufgelaufenen Performancegebühren) entweder (i) den<br />

Anstieg des Nettoinventarwerts pro Anteil zwischen<br />

dem ersten Geschäftstag und dem letzten Geschäftstag<br />

| 258


des betreffenden Performancezeitraums über die<br />

Hurdle Rate (die „Hurdle Rate“ ist der 3-Monats-LIBOR<br />

plus 1%) oder (ii) den höchsten über die Hurdle Rate<br />

hinausgehenden Nettoinventarwert pro Anteil am<br />

letzten Geschäftstag eines vorangegangenen<br />

Performancezeitraums (die „High Water Mark“)<br />

übertrifft, je nachdem, was höher ist.<br />

Die gesamte zahlbare Performancegebühr wird<br />

handelstäglich durch Multiplikation der Performance pro<br />

Anteil, wie oben beschrieben, mit der Anzahl der an<br />

diesem Handelstag in Umlauf befindlichen Anteile der<br />

betreffenden Anteilsklasse berechnet. Falls ein<br />

Anteilinhaber seine Anteile vor Ende des<br />

Performancezeitraums zurückgibt, sind etwaige für<br />

diese Anteile aufgelaufene, aber noch nicht<br />

ausgezahlte Performancegebühren, die im<br />

Nettoinventarwert pro Anteil berücksichtigt sind, an den<br />

Manager auszuzahlen.<br />

Die Performancegebühr wird durch die<br />

Verwaltungsstelle berechnet und durch den Treuhänder<br />

geprüft. Die Performancegebühr wird zusätzlich durch<br />

die Abschlussprüfer nach der Jahresabschlussprüfung<br />

des Fonds geprüft.<br />

Wird der Teilfonds geschlossen, so werden die an den<br />

Manager zahlbaren Gebühren auf Basis eines<br />

Zeitraums berechnet, der am letzten Tag, an dem der<br />

Teilfonds in Betrieb ist, endet, angepasst um die Anzahl<br />

von Tagen, die im laufenden Performancezeitraum<br />

verstrichen sind, als Prozentsatz der Gesamtzahl von<br />

Tagen des Performancezeitraums.<br />

Der Manager kann auf seine Performancegebühr ganz<br />

oder teilweise verzichten oder jeden Teil der<br />

Performancegebühr reduzieren.<br />

Performancegebühren werden, sofern sie anfallen,<br />

sobald wie möglich nach Geschäftsschluss des<br />

Geschäftstages nach dem Ende des betreffenden<br />

Performancezeitraums ausgezahlt, jedoch spätestens<br />

am letzten Tag des folgenden Performancezeitraums.<br />

Zur Klarstellung wird festgehalten, dass in die<br />

Berechnung der Performancegebühr sämtliche<br />

realisierten und nicht realisierten Nettogewinne und -<br />

verluste einbezogen werden können. Anleger sollten<br />

beachten, dass Performancegebühren auf nicht<br />

realisierte Gewinne bezahlt werden können, die in der<br />

Folge niemals realisiert werden.<br />

Die Kosten und Aufwendungen der Errichtung des<br />

Teilfonds und die mit der Ausgabe von Anteilen<br />

verbundenen Aufwendungen, einschließlich der im<br />

Zusammenhang mit der Erstellung und Veröffentlichung<br />

dieses Nachtrags entstandenen Kosten sowie aller<br />

Rechts- und Druckkosten, die sich auf schätzungsweise<br />

rund USD 120.000 belaufen, werden aus dem<br />

Vermögen des Teilfonds beglichen. Diese Kosten und<br />

Aufwendungen werden in Übereinstimmung mit<br />

üblicher Bilanzierungspraxis über einen Zeitraum von<br />

drei Jahren abgeschrieben.<br />

Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „„Management- und<br />

Fondsgebühren“„ im Hauptteil des Prospekts<br />

angegeben.<br />

10. Ausschüttungen<br />

PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D,<br />

Klasse Y3D, Klasse JD und Klasse J3HD beabsichtigt<br />

der Manager, am letzten Geschäftstag der Monate Mai<br />

und November eines jeden Jahres eine Ausschüttung<br />

festzusetzen. Ausschüttungen werden grundsätzlich<br />

aus den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des<br />

Teilfonds (ob in Form von Zinsen, Dividenden oder<br />

anderer Form) und den realisierten Gewinnen abzüglich<br />

der realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse AD beabsichtigt der<br />

Manager, am letzten Geschäftstag jedes Monats eine<br />

Ausschüttung festzusetzen. Ausschüttungen werden<br />

grundsätzlich aus den ausschüttungsfähigen<br />

Nettoerträgen des Teilfonds (ob in Form von Zinsen,<br />

Dividenden oder anderer Form) und den realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der realisierten Verluste und den<br />

nicht realisierten Gewinnen abzüglich der nicht<br />

realisierten Verluste festgesetzt.<br />

Im Bezug auf alle anderen Anteilsklassen kann der<br />

Manager einmal jährlich eine Ausschüttung festsetzen.<br />

Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />

in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt. Auf derselben Grundlage kann der<br />

Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />

festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />

festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />

Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

11. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />

12. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments LLC, geändert durch<br />

einen Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag<br />

vom 7. April 2010 und eine<br />

Ergänzungsvereinbarung vom 17. November<br />

2010, wonach Letztere zum Anlageverwalter<br />

des Teilfonds bestellt wurde. Dieser Vertrag<br />

kann von jeder der Parteien mit einer Frist von<br />

90 Tagen schriftlich gekündigt werden.<br />

29. März 2011<br />

Q:\Commer PineBridge\PROSPECT\PineBridge Global<br />

Funds - 2010 Update\PineBridge Global Funds - 2010<br />

Update D28DF.doc<br />

| 259


SUPPLEMENT 34<br />

PineBridge BRIC Bond Fund<br />

Supplement 34 to the Prospectus dated 29 March,<br />

2011 for PineBridge Global Funds<br />

This Supplement contains specific information in relation<br />

to PineBridge BRIC Bond Fund (the "Sub-Fund"), a<br />

sub-fund of PineBridge Global Funds (the "Fund") an<br />

open-ended umbrella unit trust authorised by the Central<br />

Bank pursuant to the Regulations.<br />

This Supplement forms part of and should be read<br />

in conjunction with the Prospectus for the Fund<br />

dated 29 March, 2011 and any Supplements thereto,<br />

which contains the general description of:-<br />

- the Fund and its management and administration;<br />

- its investment restrictions and borrowing powers;<br />

- its general management and Fund charges;<br />

- the taxation of the Fund and of its Unitholders;<br />

- its risk factors; and<br />

- names of all other sub-funds of the Fund<br />

which is available from the Manager at 30 North<br />

Wall Quay, IFSC, Dublin 1, Ireland.<br />

PineBridge Investments Ireland Limited is the Manager<br />

of the Fund. The Directors of the Manager are set out in<br />

the main body of the Prospectus.<br />

The Directors of the Manager accept responsibility for<br />

the information contained in the Prospectus and this<br />

Supplement. To the best of the knowledge and belief of<br />

the Directors (who have taken all reasonable care to<br />

ensure that such is the case) such information is in<br />

accordance with the facts and does not omit anything<br />

likely to affect the import of such information. The Directors<br />

accept responsibility accordingly.<br />

The audited financial information for the Fund will be<br />

sent on request to any Unitholder.<br />

An investment in the Sub-Fund should not constitute<br />

a substantial proportion of an investment portfolio<br />

and may not be appropriate for all investors.<br />

The Sub-Fund may invest in FDI for investment<br />

purposes as specified in this Supplement.<br />

Definitions<br />

“BRIC” means Brazil, Russia, India and China (to include<br />

Hong Kong and Macau).<br />

1. Investment Manager<br />

The Manager has appointed PineBridge Investments<br />

Europe Ltd., Plantation Place South, 60 Great Tower<br />

Street, London EC3R 5AZ, England to act as investment<br />

manager to the Sub-Fund. The Investment Manager<br />

has the responsibility for the investment management,<br />

on a discretionary basis, of the assets of the Sub-<br />

Fund.<br />

The Investment Manager is authorised and regulated<br />

by the United Kingdom Financial Services Authority in<br />

the conduct of its investment business. The Investment<br />

Manager is a London based investment management<br />

company which is a wholly owned subsidiary of Bridge<br />

PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />

Partners. As at 31 December, 2010, it had responsibility<br />

for the investment of assets of STG 5.28 billion. Its<br />

executive officers have managed portfolios of fixed<br />

income securities and European equities for more than<br />

10 years.<br />

The Investment Manager is also a member company of<br />

PineBridge Investments. PineBridge Investments provides<br />

investment advice and markets asset management<br />

products and services to its clients around the<br />

world. It operates as a multi-strategy investment manager<br />

in 32 countries and jurisdictions with USD 82.1<br />

billion in assets under management as of 31 December,<br />

2010. PineBridge Investments is a leading asset manager<br />

with long-term track records across listed equity,<br />

fixed income and alternative investments strategies,<br />

and a rich heritage managing assets for one of the<br />

world’s largest insurance and financial services companies.<br />

2. Investment Objective<br />

The Sub-Fund seeks to achieve long-term, capital appreciation<br />

through investment in bonds issued primarily<br />

by governments, government agencies, supranationals,<br />

corporate entities and financial institutions located in<br />

BRIC countries and through investment in the currencies<br />

of these BRIC countries. Such securities may be<br />

denominated in the local currency of any of the OECD<br />

member countries or the local currency of the countries<br />

in which the Sub-Fund is permitted to invest as per<br />

investment guidelines.<br />

3. Investment Policy<br />

The Sub-Fund will invest not less than two-thirds of the<br />

Sub-Fund’s total assets in bond issues of issuers domiciled<br />

in or exercising the predominant part of their economic<br />

activities in BRIC countries or currencies of these<br />

BRIC countries. Investment in Russia is not expected to<br />

exceed 35% of the Sub-Fund’s Net Asset Value.<br />

Of its total assets, the Sub-Fund may invest up to onethird<br />

in money market instruments such as time deposits,<br />

convertible bonds, or fixed or floating rate commercial<br />

paper, up to 25% in convertible bonds and bonds<br />

with warrants attached and up to 10% in equity and<br />

equity-related securities (such as American, International,<br />

and Global Depository Receipts (ADRs / IDRs /<br />

GDRs) and exchange traded funds which are listed on<br />

a Recognised Exchange as set out in Appendix 1 to the<br />

Prospectus (excluding convertibles and bonds with<br />

warrants attached), provided that these investments in<br />

aggregate do not exceed one-third of the Sub-Fund’s<br />

total assets.<br />

The Sub-Fund’s investment strategy is research-driven<br />

and is comprised of top-down and bottom-up analyses.<br />

The trends in the global economy, the interest rates and<br />

the foreign exchange markets are aggregated to form a<br />

top-down view. The bottom-up analysis evaluates the<br />

fundamental trends, valuations and technical factors of<br />

each prospective investment. The effect of this process<br />

is the composition of an actively managed, BRIC bond<br />

portfolio.<br />

The Sub-Fund's assets will be predominantly invested<br />

in fixed and/or floating rate bonds which have a minimum,<br />

long term debt rating of C by Standard and<br />

Poor’s, or equivalent by Moody’s or other rating agency<br />

| 260


at the time of purchase. Where no rating is available,<br />

the Manager, with the advice of the Investment Manager,<br />

may assign its own rating, which must be deemed<br />

the equivalent of C or better as rated by Standard and<br />

Poor’s, or equivalent by Moody’s or other rating agency<br />

at the time of purchase. The Investment Manager may<br />

invest in securities rated Selective Default by Standard<br />

and Poor’s, or equivalent by another rating agency.<br />

The Sub-Fund may invest up to 10% in aggregate of its<br />

Net Asset Value in regulated or unregulated collective<br />

investment schemes, which investment meets UCITS<br />

eligible assets requirements and where the investment<br />

objectives and policies of these schemes are consistent<br />

with that of the Sub-Fund. Regulated collective investment<br />

schemes must meet the criteria set out in Guidance<br />

Note 2/03.<br />

The Sub-Fund may engage in forward foreign exchange<br />

contracts, including non-deliverable forwards<br />

(“NDFs”), for investment purposes or for hedging purposes,<br />

to alter the currency exposure of the underlying<br />

assets, in accordance with the limits set out by the<br />

Central Bank. The Sub-Fund may also hedge currency<br />

exchange risk by entering into forward, futures and<br />

currency swap contracts and purchasing and selling put<br />

or call options on foreign currency and on foreign currency<br />

futures contracts within the limits set out by the<br />

Central Bank. Because currency positions held by the<br />

Sub-Fund may not correspond with the asset position<br />

held, the performance may be strongly influenced by<br />

movements in the FX rates.<br />

The Sub-Fund may for investment purposes or for<br />

hedging purposes purchase and write call and put options<br />

(including straddles) on securities (which will<br />

mainly be bonds but also other securities outlined<br />

above in the investment policy), securities indices (with<br />

reference to bonds) and currencies (including, but not<br />

limited to, the Brazilian real, Russian rouble, Indian<br />

rupee and Chinese renminbi) and enter into equity and<br />

bond index futures contracts and use options (including<br />

straddles) on such futures contracts.<br />

FDI referred to herein are further described in the Prospectus<br />

under the heading “Transactions in Financial<br />

Derivative Instruments”.<br />

The use of derivatives will create an exposure risk,<br />

however, any leverage arising as a result of the use of<br />

derivatives will not exceed the Net Asset Value of the<br />

Sub-Fund (i.e. the Sub-Fund will not be leveraged in<br />

excess of 100% of its net assets).<br />

Where considered appropriate, the Sub-Fund may<br />

utilise credit default swaps ("CDS"), or credit linked<br />

notes ("CLN") for investment purposes or for hedging<br />

purposes, including protection against credit or default<br />

risks, subject to the conditions and within the limits laid<br />

down by the Central Bank. Such investments must be<br />

in accordance with the investment objectives, investment<br />

policy and investment restrictions of the Sub-<br />

Fund.<br />

A CDS is an FDI which operates to mitigate credit risk.<br />

The protection buyer purchases protection from the<br />

protection seller for losses that might be incurred as a<br />

result of a default or other credit event in relation to an<br />

underlying security, typically a bond. The protection<br />

buyer pays a premium for the protection and the protec-<br />

PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />

tion seller agrees to make a payment to compensate<br />

the protection buyer for losses incurred upon the occurrence<br />

of any one of a number of possible specified<br />

credit events, as set out in the CDS agreement. In<br />

relation to the use of CDSs, the Sub-Fund may be a<br />

protection buyer and/or a protection seller.<br />

A CLN is a security that pays a fixed or floating coupon<br />

during the life of the note (the coupon is linked to the<br />

performance of a reference asset, typically bonds) and<br />

which allows the issuer to transfer a specific credit risk<br />

to an investor. At maturity, the investor receives the par<br />

value of the underlying security unless the referenced<br />

credit defaults or declares bankruptcy, in which case<br />

the investor receives an amount equal to the recovery<br />

rate.<br />

The Manager will employ a risk management process<br />

which will enable it to accurately measure, monitor and<br />

manage the risks attached to financial derivative positions<br />

and details of this process have been provided to<br />

the Central Bank. The Manager will not utilise FDI<br />

which have not been included in the risk management<br />

process until such time as a revised risk management<br />

process has been filed with the Central Bank.<br />

The Manager will, on request, provide supplementary<br />

information to Unitholders relating to the risk management<br />

methods employed, including the quantitative<br />

limits that are applied and any recent developments in<br />

the risk and yield characteristics of the main categories<br />

of investments.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the<br />

Central Bank, hold cash and/or ancillary liquid assets<br />

and may invest in money market instruments (as defined<br />

in the Central Bank's Notices) which may or may<br />

not be dealt on a regulated market and which are rated<br />

investment grade by an international rating agency.<br />

Such money market instruments may include but are<br />

not limited to non-government short term obligations<br />

(such as fixed or floating rate commercial paper), obligations<br />

of banks or other depository institutions (such<br />

as certificates of deposit and bankers acceptances),<br />

securities issued or otherwise backed by supranational<br />

organisations or by sovereign governments, their agencies,<br />

their instrumentalities and political sub divisions.<br />

The Sub-Fund may, within the limits laid down by the<br />

Central Bank, hold deposits with credit institutions as<br />

prescribed in the Central Bank's Notices.<br />

The performance of the Sub-Fund’s portfolio of investments<br />

will be measured against an equal weighting of<br />

the JP Morgan Corporate Emerging Markets Bond<br />

Index for each of the BRIC countries (the "Index"). The<br />

Index is a customised blend of the global emerging<br />

markets corporate indices reflecting the portfolio allocation<br />

of the Sub-Fund. The Index includes fixed rate<br />

securities and fixed, floating, amortising and capitalising<br />

instruments.<br />

The Investment Manager may consider that, where the<br />

Sub-Fund's portfolio make up is different to that of the<br />

Index, it is necessary or desirable to replicate the currency<br />

exposure of the Index and therefore the Investment<br />

Manager is entitled to alter the currency exposure<br />

characteristics of certain of the assets held within the<br />

Sub-Fund through the use of forward and futures currency<br />

contracts so that, whilst its own determination of<br />

| 261


portfolio make up may be reflected in the actual portfolio<br />

make up, the currency exposure can reflect that of<br />

the Index.<br />

The Investment Manager is, however, entitled at any<br />

time to change the Index where, for reasons outside the<br />

Investment Manager's control, the Index has been<br />

replaced by another index or where another index may<br />

reasonably be considered by the Investment Manager<br />

to have become the industry standard for the relevant<br />

exposure. Unitholders will be advised of any change in<br />

the Index in the next annual or half-yearly report of the<br />

Sub-Fund.<br />

Any changes to the investment objective of the Sub-<br />

Fund and any material changes to the investment policy<br />

may not be made without the prior written approval on<br />

the basis of a majority of votes cast at a general meeting<br />

of Unitholders of the Sub-Fund. Any such changes<br />

may not be made without the approval of the Central<br />

Bank. In the event of a change in investment objective<br />

and/or a change to the investment policy, a reasonable<br />

notification period will be provided by the Manager to<br />

enable Unitholders to redeem their Units prior to implementation<br />

of such change.<br />

The Sub-Fund will be managed so as to be fully invested,<br />

other than during periods where the Investment<br />

Manager believes that a larger cash position is warranted.<br />

No assurance can be given that the Sub-Fund's investment<br />

objective will be achieved.<br />

A list of the stock exchanges and markets in which the<br />

Sub-Fund is permitted to invest, in accordance with the<br />

requirements of the Central Bank, is contained in Appendix<br />

I to the Prospectus and should be read in conjunction<br />

with, and subject to, the Sub-Fund's investment<br />

objective and investment policy, as detailed above. The<br />

Central Bank does not issue a list of approved markets.<br />

With the exception of permitted investments in unlisted<br />

securities, investment will be restricted to those stock<br />

exchanges and markets listed in Appendix I to the Prospectus.<br />

The risk factors specific to the Sub-Fund are set out in<br />

section 6 below and include Emerging Markets Risk,<br />

Political & Economic Risk - Russia, Below Investment<br />

Grade Debt Securities, Credit Risk, Financial Derivative<br />

Instruments, Credit Default Swaps, Fixed Income Securities,<br />

Money Market Instrument Risk and Volatility Risk.<br />

These risk factors may not be a complete list of all risk<br />

factors associated with an investment in the Sub-Fund.<br />

The investment restrictions applying to the Sub-Fund, in<br />

accordance with the Regulations and the Central Bank<br />

Notices, are set out in the main body of the Prospectus.<br />

For the avoidance of doubt, at all times the Sub-Fund<br />

shall be managed so as to ensure that the contract<br />

value of total investments in derivatives by the Sub-<br />

Fund will be in accordance with the Regulations and the<br />

Central Bank Notices.<br />

4. Unit Class Currency Hedging<br />

In relation to Class A1H, Class A5H, Class A6H, Class<br />

Y1H, Class Y5H and Class Y6H Units only, it is the<br />

intention of the Manager or its delegate to hedge the<br />

currency exposure between the respective denomi-<br />

PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />

nated currencies of Class A1H, Class A5H, Class A6H,<br />

Class Y1H, Class Y5H and Class Y6H Units, and US<br />

Dollars (the Base Currency of the Sub-Fund). The<br />

Manager or its delegate will seek to achieve this hedging<br />

by using FDI, including but not limited to currency<br />

options and forward currency exchange contracts as<br />

set out, and within the conditions and limits imposed, by<br />

the Central Bank. The conditions in relation to the use<br />

of such hedging strategies are described in the section<br />

of the Prospectus entitled "Operation of the Fund –<br />

Description of Units". Investors’ attention is also drawn<br />

to the risks relating to the adoption of unit class currency<br />

hedging strategies, which are described in the<br />

section of the Prospectus entitled "Risk Factors – Unit<br />

Currency Designation Risk".<br />

5. Additional Risk Factors<br />

The general risk factors set out in the "Risk Factors"<br />

section of the Prospectus apply to the Sub-Fund. In<br />

addition, the following risk factors apply to the Sub-<br />

Fund. These risk factors may not be a complete list of<br />

all risk factors associated with an investment in the<br />

Sub-Fund:-<br />

Emerging Markets Risk: Investment in the securities<br />

of companies in 'emerging' or 'developing' countries, or<br />

investment in certain securities markets in 'emerging' or<br />

'developing' markets may involve a high degree of risk<br />

and may be considered speculative. Risks include (i)<br />

greater risk of expropriation, confiscatory taxation, nationalization,<br />

and social, political and economic instability;<br />

(ii) the small current size of the markets for securities<br />

of 'emerging' or 'developing' market issuers and the<br />

currently low or non-existent volume of trading, resulting<br />

in lack of liquidity and in price volatility; (iii) certain<br />

national policies which may restrict the Sub-Fund's<br />

investment opportunities including restrictions on investing<br />

in issuers or industries deemed sensitive to<br />

relevant national interests; (iv) the absence of developed<br />

legal structures governing private or foreign investment<br />

and private property; (v) the legal infrastructure<br />

and accounting, auditing and reporting standards in<br />

'emerging' or 'developing' markets may not provide the<br />

same degree of shareholder protection or information to<br />

investors as would generally apply internationally; (vi)<br />

potentially a greater risk regarding the ownership and<br />

custody of securities i.e. in certain countries, ownership<br />

is evidenced by entries in the books of a company or its<br />

registrar. In such instances, no certificates representing<br />

ownership of companies will be held by the Trustee or<br />

any of its local correspondents or in an effective central<br />

depository system; and (vii) 'emerging' or 'developing'<br />

markets may experience significant adverse economic<br />

developments, including substantial depreciation in<br />

currency exchange rates or unstable currency fluctuations,<br />

increased interest rates, or reduced economic<br />

growth rates than investments in securities of issuers<br />

based in developed countries.<br />

The economies of 'emerging' or 'developing’ markets in<br />

which the Sub-Fund may invest may differ favourably or<br />

unfavourably from the economies of industrialised<br />

countries. The economies of 'emerging' or 'developing'<br />

countries are generally heavily dependent on international<br />

trade and have been and may continue to be<br />

adversely affected by trade barriers, exchange controls,<br />

managed adjustments in relative currency values and<br />

other protectionist measures imposed or negotiated by<br />

the countries with which they trade. Investments in<br />

| 262


'emerging' or 'developing' markets entail risks which<br />

include the possibility of political or social instability,<br />

adverse changes in investment or exchange control<br />

regulations, expropriation and withholding of dividends<br />

at source. In addition, such securities may trade with<br />

less frequency and volume than securities of companies<br />

and governments of developed, stable nations and<br />

there is also a possibility that redemption of Units following<br />

a redemption request may be delayed due to the<br />

illiquid nature of such investments.<br />

Political and Economic Risk - Russia: Investments in<br />

companies organised in or who principally do business<br />

in the independent states that were once part of the<br />

Soviet Union, including the Russian Federation pose<br />

special risks, including economic and political unrest<br />

and may lack a transparent and reliable legal system<br />

for enforcing the rights of creditors and Unitholders of<br />

the Sub-Fund. The standard of corporate governance<br />

and investor protection in Russia may not be equivalent<br />

to those provided in more regulated jurisdictions. While<br />

the Russian Federation has returned to positive growth,<br />

is generating fiscal and current account surpluses, and<br />

is current on its obligations to bondholders, uncertainty<br />

remains with regard to structural reforms (e.g. banking<br />

sector, land reform and property rights), the economy's<br />

heavy reliance on oil, unfavourable political developments<br />

and / or government policies, and other economic<br />

issues. Investment in Russian stock exchanges<br />

is restricted to MICEX and the RTS stock exchange.<br />

Evidence of legal title to shares in a Russian company<br />

is maintained in book entry form. In order to register an<br />

interest of the company’s shares an individual must<br />

travel to the company’s registrar and open an account<br />

with the registrar. The individual will be provided with an<br />

extract of the share register detailing his interests but<br />

the only document recognised as conclusive evidence<br />

of title is the register itself. Registrars are not subject to<br />

effective government supervision. There is a possibility<br />

that the Sub-Fund could lose its registration through<br />

fraud, negligence, oversight or catastrophe such as a<br />

fire. Registrars are not required to maintain insurance<br />

against these occurrences and are unlikely to have<br />

sufficient assets to compensate the Sub-Fund in the<br />

event of loss.<br />

Below Investment Grade Debt Securities: An investment<br />

in high yield securities, or below investment<br />

grade debt securities, meaning securities rated below<br />

Baa3 by Moody’s or below BBB- by Standard and<br />

Poor’s, sometimes referred to as "junk bonds", or low<br />

credit quality securities involves a higher degree of risk<br />

than investment in investment grade debt securities.<br />

Issuers of these securities are often highly leveraged,<br />

so that their ability to service debt obligations during an<br />

economic downturn may be impaired. The lower ratings<br />

of securities reflect a greater possibility of adverse<br />

changes in the financial condition of the issuer, which<br />

may impair the ability of the issuer to make payments of<br />

interest and principal. The risk of loss due to default in<br />

payment of interest or principal by such issuers is significantly<br />

greater than in the case of investment grade<br />

securities because such securities frequently are subordinated<br />

to the prior payment of senior indebtedness.<br />

In the case of default or winding up of an issuer of below<br />

investment grade securities, there is a greater risk<br />

that the capital / assets of the issuer will be insufficient<br />

to meet all of its liabilities and the holders of below<br />

investment grade securities, (who rank as unsecured<br />

PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />

creditors) could in such circumstances lose their entire<br />

investment. An economic downturn or a period of rising<br />

interest rates could adversely affect the market for<br />

these securities and reduce the Sub-Fund’s ability to<br />

sell these securities (liquidity risk).<br />

The market for below investment grade rated securities<br />

may be thinner and less active than that for higher<br />

quality securities which can adversely affect the price at<br />

which securities can be sold. To the extent that there is<br />

no regular secondary market trading for certain lower<br />

rated securities, the investment manager may experience<br />

difficulty in valuing such securities and in turn the<br />

Sub-Fund’s assets.<br />

Credit Risk: There can be no assurance that the issuers<br />

of securities or other instruments in which a Sub-<br />

Fund may invest will not be subject to credit difficulties,<br />

leading to either the downgrading of such securities or<br />

instruments, or to the loss of some or all of the sums<br />

invested in such securities or instruments or payments<br />

due on such securities or instruments. Sub-Funds may<br />

also be exposed to a credit risk in relation to the counterparties<br />

with whom they transact or place margin or<br />

collateral in respect of transactions in FDI and may bear<br />

the risk of counterparty default. When a Sub-Fund invests<br />

in an security or other instrument which is guaranteed<br />

by a bank or other type of financial institution there<br />

can be no assurance that such guarantor will not itself<br />

be subject to credit difficulties, which may lead to the<br />

downgrading of such securities or instruments, or to the<br />

loss of some or all of the sums invested in such securities<br />

or instruments, or payments due on such securities<br />

or instruments.<br />

Financial Derivative Instruments: The prices of derivative<br />

instruments, including futures and options, are<br />

highly volatile. Price movements of forward contracts,<br />

futures contracts and other derivative contracts are<br />

influenced by, among other things, interest rates,<br />

changing supply and demand relationships, trade, fiscal,<br />

monetary and exchange control programs and<br />

policies of governments, and national and international<br />

political and economic events and policies. In addition,<br />

governments from time to time intervene, directly and<br />

by regulation, in certain markets, particularly markets in<br />

currencies and interest rate related futures and options.<br />

Such intervention is often intended directly to influence<br />

prices and may, together with other factors, cause all of<br />

such markets to move rapidly in the same direction<br />

because of, among other things, interest rate fluctuations.<br />

The use of FDI also involves certain special risks, including:-<br />

(1) dependence on the ability to predict<br />

movements in the prices of securities being hedged and<br />

movements in interest rates, (2) imperfect correlation<br />

between the price movements of the derivatives and<br />

price movements of related investments, (3) the fact<br />

that skills needed to use these instruments are different<br />

from those needed to select the Sub-Fund’s securities,<br />

(4) the possible absence of a liquid market for any particular<br />

instrument at any particular time, (5) possible<br />

impediments to effective portfolio management or the<br />

ability to meet redemptions, (6) possible legal risks<br />

arising in relation to derivative contract documentation,<br />

particularly issues arising relating to enforceability of<br />

contracts and limitations thereto, (7) settlement risk as<br />

when dealing with futures, forwards, swaps, contracts<br />

for differences the Sub-Fund’s liability may be poten-<br />

| 263


tially unlimited until the position is closed, and (8) counterparty<br />

risk as the use of OTC derivatives, such as<br />

futures, forward contracts, swap agreements and contracts<br />

for differences will expose the Sub-Fund to credit<br />

risk with respect to the counterparty involved.<br />

Investment in the FDI outlined above by the Sub-Fund<br />

may involve the assumption of obligations as well as<br />

rights and assets. Assets deposited as margin with<br />

brokers may not be held in segregated accounts by the<br />

brokers and may therefore become available to the<br />

creditors of such brokers in the event of their insolvency<br />

or bankruptcy.<br />

The Sub-Fund may from time to time utilise both exchange-traded<br />

and OTC credit derivatives as part of its<br />

investment policy and for hedging purposes. These<br />

instruments may be volatile, involve certain special<br />

risks and expose investors to a high risk of loss. When<br />

used for hedging purposes there may be an imperfect<br />

correlation between these instruments and the underlying<br />

investments or market sectors being hedged.<br />

Transactions in OTC derivatives, such as credit derivatives,<br />

may involve additional risk as there is no exchange<br />

market on which to close out an open position.<br />

Credit Default Swaps: When the Sub-Fund is the<br />

buyer of a credit default swap, it would be entitled to<br />

receive the agreed-upon value (or par) of a referenced<br />

debt obligation from the counterparty to the swap on the<br />

occurrence of certain credit events in relation to the<br />

relevant reference entity. As consideration, the Sub-<br />

Fund would pay to the counterparty a periodic stream of<br />

fixed payments during the life of the swap if no credit<br />

event has occurred, in which case the Sub-Fund would<br />

receive no benefits under the swap. In circumstances in<br />

which the Sub-Fund does not own the debt securities<br />

that are deliverable under a credit default swap, the<br />

Sub-Fund is exposed to the risk that deliverable securities<br />

will not be available in the market, or will be available<br />

only at unfavourable prices. In certain instances of<br />

issuer defaults or restructurings, it has been unclear<br />

under the standard industry documentation for credit<br />

default swaps whether or not a "credit event" triggering<br />

the seller's payment obligation had occurred. In either<br />

of these cases, the Sub-Fund would not be able to<br />

realize the full value of the credit default swap upon a<br />

default by the reference entity. As a seller of credit<br />

default swaps, the Sub-Fund incurs exposure to the<br />

credit of the reference entity and is subject to many of<br />

the same risks it would incur if it were holding debt<br />

securities issued by the reference entity. However, the<br />

Sub-Fund will not have any legal recourse against the<br />

reference entity and will not benefit from any collateral<br />

securing the reference entity's debt obligations.<br />

Fixed Income Securities: Investment in fixed income<br />

securities is subject to interest rate, sector, security and<br />

credit risks. Lower-rated securities will usually offer<br />

higher yields than higher-rated securities to compensate<br />

for the reduced creditworthiness and increased<br />

risk of default that these securities carry. Lower-rated<br />

securities generally tend to reflect short-term corporate<br />

and market developments to a greater extent than<br />

higher-rated securities which respond primarily to fluctuations<br />

in the general level of interest rates. There are<br />

fewer investors in lower-rated securities and it may be<br />

harder to buy and sell such securities at an optimum<br />

time.<br />

PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />

The volume of transactions effected in certain international<br />

bond markets may be appreciably below that of<br />

the world’s largest markets, such as the United States.<br />

Accordingly, the Sub-Fund’s investment in such markets<br />

may be less liquid and their prices may be more<br />

volatile than comparable investments in securities trading<br />

in markets with larger trading volumes. Moreover,<br />

the settlement periods in certain markets may be longer<br />

than in others which may affect portfolio liquidity.<br />

Investment grade securities may be subject to the risk<br />

of being downgraded to a rating that is below investment<br />

grade.<br />

Many fixed income securities especially those issued at<br />

high interest rates provide that the issuer may repay<br />

them early. Issuers often exercise this right when interest<br />

rates decline. Accordingly, holders of securities that<br />

are pre-paid may not benefit fully from the increase in<br />

value that other fixed income securities experience<br />

when rates decline. Furthermore, in such a scenario the<br />

Sub-Fund may re-invest the proceeds of the pay-off at<br />

the then current yields, which will be lower than those<br />

paid by the security that was paid off. Pre-payments<br />

may cause losses on securities purchased at a premium,<br />

and unscheduled pre-payments, which will be<br />

made at par, will cause the Sub-Fund to experience<br />

loss equal to any unamortized premium.<br />

An investment in sovereign debt securities, including,<br />

but not limited to, those issued by sovereign / government<br />

bodies of countries in the Eurozone, may be subject<br />

to credit and / or default risks. Particularly high (or<br />

increasing) levels of government fiscal deficit and / or<br />

high levels of government debts, amongst other factors,<br />

may adversely affect the credit rating of such sovereign<br />

debt securities and may lead to market concerns of<br />

higher default risk. In the unlikely event of downgrading<br />

or default, the value of such securities may be adversely<br />

affected resulting in the loss of some or all of<br />

the sums invested in such securities.<br />

Money Market Instrument Risk: Investors should<br />

note the difference between the nature of a deposit and<br />

the nature of an investment in the Sub-Fund, in particular<br />

the risk that the principal invested in the Sub-Fund is<br />

capable of fluctuation and thus Unitholders may not<br />

have all of their principle returned to them on redemption.<br />

In addition investment in the Sub-Fund will not<br />

benefit from any deposit protection scheme such as<br />

might be applicable to an investment in a bank deposit.<br />

Volatility Risk: All markets are subject to volatility<br />

based on prevailing economic conditions. Securities in<br />

'emerging' or 'developing' markets may involve a higher<br />

degree of risk due to the small current size of the markets<br />

for securities of 'emerging' or 'developing' market<br />

issuers and the currently low or non-existent volume of<br />

trading, which could result in price volatility. Certain<br />

economic and political events in 'emerging' or 'developing'<br />

economies, including changes in foreign exchange<br />

policies and current account positions, could also cause<br />

greater volatility in exchange rates. As stated previously,<br />

some of the markets or exchanges on which a<br />

Sub-Fund may invest may prove to be highly volatile<br />

from time to time.<br />

6. Application for Units<br />

| 264


The following classes of Unit are currently, or may be,<br />

offered:-<br />

Class A Units denominated in US Dollars<br />

Class A1 Units denominated in Euro<br />

Class A1H Units denominated in Euro<br />

Class A2 Units denominated in Sterling<br />

Class A3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class A4 Units denominated in Hong Kong Dollars<br />

Class A5H Units denominated in Singapore Dollars<br />

Class A6H Units denominated in Australian Dollars<br />

Class AD Units denominated in US Dollars<br />

Class H Units denominated in US Dollars<br />

Class JD Units denominated in US Dollars<br />

Class Y Units denominated in US Dollars<br />

Class Y1 Units denominated in Euro<br />

Class Y1H Units denominated in Euro<br />

Class Y2 Units denominated in Sterling<br />

Class Y3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class Y4 Units denominated in Hong Kong Dollars<br />

Class Y5H Units denominated in Singapore Dollars<br />

Class Y6H Units denominated in Australian Dollars<br />

Class YD Units denominated in US Dollars<br />

Class Y1D Units denominated in Euro<br />

Class Y3D Units denominated in Japanese Yen<br />

Class X Units denominated in US Dollars<br />

Class X1 Units denominated in Euro<br />

Class X2 Units denominated in Sterling<br />

Class X3 Units denominated in Japanese Yen<br />

Class JDX Units denominated in US Dollars<br />

Class JD and Class JDX Units are currently in issue<br />

and are available for subscription at the Net Asset<br />

Value per Unit of Class JD and Class JDX respectively.<br />

Class A, Class A1, Class A1H, Class A2, Class A3,<br />

Class A4, Class A5H, Class A6H and Class AD Units<br />

are being offered to the investors at USD12.50,<br />

Euro12.50, Euro12.50, STG12.50, JPY 1,500, HKD<br />

12.50, SGD 12.50, AUD 12.50 and USD12.50 respectively<br />

during the Initial Offer Period which commenced<br />

on 21 February, 2011 at noon (Irish time) and will close<br />

on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />

Class H Units are being offered to investors at<br />

USD12.50 during the Initial Offer Period which commenced<br />

on 21 February, 2011 at noon (Irish time) and<br />

will close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />

Class Y, Class Y1, Class Y1H, Class Y2, Class Y3,<br />

Class Y4, Class Y5H and Class Y6H Units are being<br />

offered to the investors at USD100, Euro100, Euro100,<br />

STG100, JPY 1,500, HKD 100, SGD 100 and AUD 100<br />

respectively during the Initial Offer Period which commenced<br />

on 21 February, 2011 at noon (Irish time) and<br />

will close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />

Class YD, Class Y1D and Class Y3D Units are being<br />

offered to investors at USD100, Euro100 and JPY1,500<br />

respectively during the Initial Offer Period which commenced<br />

on 21 February, 2011 at noon (Irish time) and<br />

will close on 30 June, 2011 at noon (Irish time).<br />

Class X, Class X1, Class X2 and Class X3 Units are<br />

being offered to the investors at USD100, Euro100,<br />

PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />

STG100 and JPY 1,500 respectively during the Initial<br />

Offer Period which commenced on 21 February, 2011<br />

at noon (Irish time) and will close on 30 June, 2011 at<br />

noon (Irish time).<br />

The Initial Offer Period may be extended or reduced by<br />

the Manager in accordance with the requirements of the<br />

Central Bank. During the Initial Offer Period, Units will<br />

be offered to investors at the above initial offer prices.<br />

Thereafter, Units will be offered at the Net Asset Value<br />

per Unit.<br />

Subscriptions for Class H Units are available to Latin<br />

American investors only and are subject to a higher<br />

management fee than other Unit Classes, this is due to<br />

market factors applicable to Latin American countries.<br />

Subscriptions for Class JD Units and Class JDX Units<br />

will only be accepted for investors who are Japanese<br />

investment trusts organised under the Law Concerning<br />

Investment Trusts and Investment Corporations which<br />

are managed by investment management companies<br />

registered under the Financial Instruments and Exchange<br />

Act of Japan.<br />

Subscriptions for Class X, Class X1, Class X2, Class<br />

X3 and Class JDX Units will only be accepted from<br />

investors who have entered into a separate arrangement<br />

(legal agreement) with the Manager or its delegate.<br />

7. Minimum Initial Subscription, Minimum<br />

Holding, Minimum Subsequent Subscription<br />

and Minimum Redemption Requirements<br />

The Minimum Initial Subscription and Minimum Holding<br />

applicable to each Class of Unit in the Sub-Fund are as<br />

follows:-<br />

Class A Units USD 1,000<br />

Class A1 Units Euro 1,000<br />

Class A1H Units Euro 1,000<br />

Class A2 Units STG 1,000<br />

Class A3 Units JPY 125,000<br />

Class A4 Units HKD 10,000<br />

Class A5H Units SGD 1,000<br />

Class A6H Units AUD 1,000<br />

Class AD Units USD 1,000<br />

Class H Units USD 1,000<br />

Class JD Units USD 100,000<br />

Class Y Units USD 1,000,000<br />

Class Y1 Units Euro 1,000,000<br />

Class Y1H Units Euro 1,000,000<br />

Class Y2 Units STG 1,000,000<br />

Class Y3 Units JPY 125,000,000<br />

Class Y4 Units HKD 10,000,000<br />

Class Y5H Units SGD 1,000,000<br />

Class Y6H Units AUD 1,000,000<br />

Class YD Units USD 1,000,000<br />

Class Y1D Units Euro 1,000,000<br />

Class Y3D Units JPY 125,000,000<br />

The Minimum Initial Subscription for Class X, Class X1,<br />

Class X2, Class X3 and Class JDX Units is as follows:-<br />

Class X Units USD 10,000,000<br />

| 265


Class X1 Units Euro 10,000,000<br />

Class X2 Units STG 10,000,000<br />

Class X3 Units JPY 1,250,000,000<br />

Class JDX Units USD 10,000,000<br />

There is no Minimum Holding for Class X, Class X1,<br />

Class X2, Class X3 or Class JDX Units.<br />

The Minimum Subsequent Subscription and Minimum<br />

Redemption applicable to each Class of Unit in the<br />

Sub-Fund are as follows:-<br />

Class A Units USD 250<br />

Class A1 Units Euro 250<br />

Class A1H Units Euro 250<br />

Class A2 Units STG 250<br />

Class A3 Units JPY 30,000<br />

Class A4 Units HKD 1,000<br />

Class A5H Units SGD 250<br />

Class A6H Units AUD 250<br />

Class AD Units USD 250<br />

Class H Units USD 250<br />

There are no Minimum Subsequent Subscription or<br />

Minimum Redemption amounts for the Class JD, Class<br />

Y, Class Y1, Class Y1H, Class Y2, Class Y3, Class Y4,<br />

Class Y5H, Class Y6H, Class YD, Class Y1D, Class<br />

Y3D, Class X, Class X1, Class X2, Class X3 or Class<br />

JDX Units.<br />

8. Dealing Day<br />

The Dealing Day for the Sub-Fund is each Business<br />

Day.<br />

9. Management and Fund Charges<br />

The Manager is entitled to receive an annual fee accrued<br />

at each Dealing Day and payable monthly in<br />

arrears out of the Sub-Fund as a percentage of the Net<br />

Asset Value of each Class of Unit in the Sub-Fund at<br />

the rates stated below:-<br />

Class A Units 1.80%<br />

Class A1 Units 1.80%<br />

Class A1H Units 1.80%<br />

Class A2 Units 1.80%<br />

Class A3 Units 1.80%<br />

Class A4 Units 1.80%<br />

Class A5H Units 1.80%<br />

Class A6H Units 1.80%<br />

Class AD Units 1.80%<br />

Class H Units 4.00%<br />

Class JD Units 0.50%<br />

Class Y Units 1.00%<br />

Class Y1 Units 1.00%<br />

Class Y1H Units 1.00%<br />

Class Y2 Units 1.00%<br />

Class Y3 Units 1.00%<br />

Class Y4 Units 1.00%<br />

Class Y5H Units 1.00%<br />

Class Y6H Units 1.00%<br />

Class YD Units 1.00%<br />

PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />

Class Y1D Units 1.00%<br />

Class Y3D Units 1.00%<br />

Class X Units 0.10%<br />

Class X1 Units 0.10%<br />

Class X2 Units 0.10%<br />

Class X3 Units 0.10%<br />

Class JDX Units 0.10%<br />

Details of any other fees and charges relating to the<br />

Sub-Fund are contained in the section headed "Management<br />

and Fund Charges" in the main body of the<br />

Prospectus.<br />

The costs and expenses of establishing the Sub-Fund<br />

and the expenses associated with the issue of Units,<br />

including the costs incurred in connection with the<br />

preparation and publication of this Supplement and all<br />

legal and printing costs, which are estimated to<br />

amount to approximately USD 60,000, will be paid out<br />

of the assets of the Sub-Fund. These costs and expenses<br />

will be amortised within a three year period in<br />

accordance with standard accounting practice.<br />

10. Currency of the Sub-Fund<br />

The Base Currency of the Sub-Fund is US Dollars.<br />

11. Distributions<br />

In relation to the Class AD, Class JD and Class JDX<br />

Units, the Manager intends to declare a distribution on<br />

the last Business Day of each month. Distributions<br />

shall generally be declared out of the net income<br />

(whether in the form of dividends, interest or otherwise)<br />

available for distribution by the Sub-Fund and realised<br />

profits less realised losses and unrealised profits less<br />

unrealised losses.<br />

In relation to Class YD, Class Y1D, and Class Y3D<br />

Units, the Manager intends to declare a distribution on<br />

the last Business Day of February and August of each<br />

year. Distributions shall generally be declared out of the<br />

net income (whether in the form of dividends, interest or<br />

otherwise) available for distribution by the Sub-Fund<br />

and realised profits less realised losses and unrealised<br />

profits less unrealised losses.<br />

In respect of the other classes of Units the Manager<br />

may declare a distribution once a year out of the net<br />

income (whether in the form of dividends, interest or<br />

otherwise) available for distribution by the Sub-Fund<br />

and realised profits less realised losses and unrealised<br />

profits less unrealised losses. The Manager may also<br />

declare interim distributions on the same basis. Annual<br />

distributions (if declared) will be declared and paid on or<br />

before 30 June in each year.<br />

12. Material Contracts<br />

(i) Investment Management Agreement dated 4<br />

March, 2005, between the Manager and Pine-<br />

Bridge Investments Europe Ltd., as amended by<br />

a side letter dated 13 December, 2005, a Supplemental<br />

Investment Management Agreement<br />

dated 7 April 2010, a side letter dated 4 November,<br />

2010 and a side letter dated 18 February,<br />

2011 pursuant to which the latter was appointed<br />

as investment manager to the Sub-<br />

| 266


Fund. This agreement may be terminated by either<br />

party on 90 days written notice.<br />

Dated: 29 March, 2011<br />

PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />

Q:\Commer PineBridge\PROSPECT\PineBridge Global Funds<br />

- 2010 Update\PineBridge Global Funds - 2010 Update DF.doc<br />

| 267


ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR ANLEGER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND<br />

Der Manager des Fonds hat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 132 Investmentgesetz seine<br />

Absicht angezeigt, Anteile der Teilfonds des Fonds in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich zu vertreiben.<br />

Zahl- und Informationsstelle in Deutschland<br />

Gemäß einem Zahl- und Informationsstellenvertrag vom 20. Juni 2005 (der „Zahl- und Informationsstellenvertrag“) ist die<br />

BHF-BANK AG, Bockenheimer Landstraße 10, 60323 Frankfurt am Main (die „deutsche Zahl- und Informationsstelle“),<br />

vom Manager gemäß § 131 Investmentgesetz zur Zahl- und Informationsstelle in Deutschland für die Teilfonds, die in<br />

Deutschland öffentlich vertrieben werden dürfen, bestellt worden.<br />

In der Bundesrepublik Deutschland ansässige Anteilinhaber können ihre Anteile an den Teilfonds, die in Deutschland<br />

öffentlich vertrieben werden dürfen, über die deutsche Zahl- und Informationsstelle kaufen, umschichten und<br />

zurückgeben. In der Bundesrepublik Deutschland ansässige Anteilinhaber können auch verlangen, dass alle anderen<br />

Zahlungen, die aus Vermögenswerten des Fonds an Anteilinhaber zu leisten sind (z. B. Ertragsausschüttungen), über<br />

die deutsche Zahl- und Informationsstelle erfolgen.<br />

Zahlungen über die deutsche Zahl- und Informationsstelle können in Euro empfangen oder übermittelt werden, wobei die<br />

Kosten des Umtauschs dieser Zahlungen, der von der deutschen Zahlstelle für diese Zwecke durchgeführt wird,<br />

zusammen mit den Kosten, die für die Übermittlung an den oder von dem Anleger anfallen, vom Anleger zu tragen sind.<br />

Alle vorstehend erwähnten Zahlungen werden unter Abzug gegebenenfalls anwendbarer Steuern geleistet.<br />

In der Bundesrepublik Deutschland ansässige Anteilinhaber können den ausführlichen Prospekt vom 29. März 2011, die<br />

zuletzt veröffentlichten vereinfachten Prospekte vom 29. März 2011, die Treuhandurkunde einschließlich der Ersten<br />

Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 6. Juli 2005, der Zweiten Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 13. Dezember<br />

2005, der Dritten Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 7. Februar 2006, der Vierten Ergänzung zur Treuhandurkunde<br />

vom 3. Juli 2007, der Fünften Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 2. November 2007, der Sechsten Ergänzung zur<br />

Treuhandurkunde vom 27. März 2009, der Siebten Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 7. April 2010 und der Achten<br />

Ergänzung zur Treuhandurkunde vom 29. März 2011, den jeweils letzten Jahresbericht und, falls danach veröffentlicht,<br />

den jeweils letzten Halbjahresbericht und die aktuellen Ausgabe- und Rücknahmepreise für die Anteile kostenlos bei der<br />

deutschen Zahl- und Informationsstelle postalisch oder elektronisch erhalten. Die geänderten Verwaltungsverträge, der<br />

geänderte Vertriebsvertrag, der geänderte Vertrag über den Repräsentanten in Hongkong, die geänderten<br />

Anlageverwaltungsverträge, der geänderte Anlageberatungsvertrag, die geänderten Unteranlageberatungsverträge, der<br />

geänderte Anlageverwaltungsvertrag für die Tochtergesellschaft, der geänderte Depotbankvertrag, die OGAW-<br />

Vorschriften und die Zentralbank-Richtlinien und eine Liste der Funktionen jedes der Verwaltungsratsmitglieder als<br />

Verwaltungsratsmitglied und Gesellschafter während der letzten fünf Jahre unter Angabe derjenigen, die gegenwärtig<br />

bestehen, können bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle kostenlos eingesehen und eine Kopie davon kann<br />

erhalten werden.<br />

Für jeden der folgenden Teilfonds werden die Ausgabe- und Rücknahmepreise für die folgenden Anteilsklassen bis<br />

einschließlich 31. Dezember 2011 in der Börsen-Zeitung und ab 1. Januar 2012 ausschließlich in dem für deutsche<br />

Anleger bestimmten Bereich der Website www.pinebridge.com/GlobalFunds veröffentlicht:<br />

Teilfonds Anteilsklasse<br />

PineBridge Global Funds<br />

- PineBridge American Equity Fund: Y<br />

- PineBridge Emerging Europe Equity Fund: A, Y<br />

- PineBridge Global Emerging Markets Bond Fund: A, Y<br />

- PineBridge Europe Equity Fund: Y<br />

- PineBridge Europe Small & Mid Cap Equity Fund: Y1<br />

- PineBridge Europe Small Cap Equity Fund: A1, Y, Y1<br />

- PineBridge Global Bond Fund: A, Y<br />

- PineBridge Global Emerging Markets Equity Fund: A, Y, Y1<br />

- PineBridge Global Focus Value Equity Fund: A, Y<br />

- PineBridge Greater China Equity Fund: A, Y<br />

- PineBridge India Equity Fund: A, Y<br />

- PineBridge Japan New Horizon Equity Fund: A, A3, Y, Y3<br />

- PineBridge Japan Small Cap Equity Fund: A3, Y, Y3<br />

- PineBridge Japan Small & Mid Cap Equity Fund: A, Y, Y3<br />

- PineBridge Latin America Equity Fund: A, Y<br />

- PineBridge Latin America Small & Mid Cap Equity Fund: Y<br />

- PineBridge Merger Arbitrage Fund: A, Y<br />

- PineBridge Southeast Asia Equity Fund: A, Y<br />

- PineBridge Southeast Asia Small Cap Equity Fund: A, Y<br />

- PineBridge US Focus Equity Fund: Y<br />

- PineBridge US Large Cap Research Enhanced Fund: Y<br />

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Die Ausgabe- und Rücknahmepreise aller anderen aufgelegten Anteilsklassen der oben genannten Teilfonds sind bei<br />

der deutschen Zahl- und Informationsstelle kostenlos verfügbar. Mitteilungen an Anteilinhaber werden in Deutschland<br />

mittels Anlegerschreiben veröffentlicht und sind kostenlos bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle erhältlich.<br />

HINWEIS:<br />

Für die weiteren Teilfonds PineBridge Asia Balanced Fund, PineBridge Global Balanced Fund, PineBridge BRIC<br />

Bond Fund, PineBridge Europe Focus Equity Fund, PineBridge Europe Large Cap Research Enhanced Fund,<br />

PineBridge Global Emerging Markets Corporate Bond Fund, PineBridge Global Focus Equity Fund, PineBridge<br />

Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund, PineBridge New Asia Equity Opportunities Fund,<br />

PineBridge Southeast Asia Small & Mid Cap Fund, PineBridge Strategic Bond Fund, PineBridge Japan Focus<br />

Equity Fund und PineBridge US Small Cap Growth Fund wurde keine Anzeige gemäß § 132 Investmentgesetz<br />

erstattet, und Anteile dieser Teilfonds dürfen an Anleger innerhalb des Geltungsbereichs des<br />

Investmentgesetzes nicht öffentlich vertrieben werden.<br />

Zusätzlich zu einer Information mittels Anlegerschreibens werden Anteilinhaber über die nachfolgenden Änderungen<br />

mittels Publikation in dem für deutsche Anleger bestimmten Bereich der Website www.pinebridge.com/GlobalFunds<br />

informiert:<br />

• Aussetzung der Rücknahme der Anteile eines Teilfonds;<br />

• Kündigung der Verwaltung eines Teilfonds oder dessen Abwicklung;<br />

• Änderungen der Treuhandurkunde, die mit den bisherigen Anlagegrundsätzen nicht vereinbar sind, die<br />

wesentlche Anlegerrechte berühren oder die Vergütungen und Aufwendungserstattungen betreffen,<br />

die aus dem Teilfondsvermögen entnommen werden;<br />

• die Verschmelzung eines Teilfonds; und, sofern einschlägig,<br />

• die Umwandlung eines Teilfonds in einen Feederfonds oder die Änderung eines Masterfonds.<br />

Gebühren und Aufwendungen<br />

An die Zahl- und Informationsstelle wird aus dem Vermögen des Fonds ab dem Datum des Zahl- und<br />

Informationsstellenvertrags eine monatliche Gebühr zu geschäftsüblichen Sätzen gezahlt, die monatlich durch den<br />

Manager zahlbar ist. Die Zahl- und Informationsstelle hat auch Anspruch auf Erstattung von Auslagen zu<br />

geschäftsüblichen Sätzen sowie auf andere Gebühren, die jeweils einvernehmlich vereinbart werden.<br />

Informationen über die Besteuerung in der Bundsrepublik Deutschland<br />

Nur in Bezug auf die Anteile der folgenden Klassen der folgenden Teilfonds<br />

PineBridge Emerging Europe Equity Fund: Klasse 'A' und “Y” Anteile<br />

PineBridge Global Emerging Markets Bond Fund: Klasse 'A' und “Y” Anteile<br />

PineBridge Europe Small Cap Equity Fund: Klasse 'A1', “Y” und “Y1” Anteile<br />

PineBridge Europe Small & Mid Cap Equity Fund: Klasse 'Y' und “Y1” Anteile<br />

PineBridge Global Bond Fund: Klasse 'A' und “Y” Anteile<br />

PineBridge Global Emerging Markets Equity Fund: Klasse 'A', “Y” und “Y1” Anteile<br />

PineBridge Global Focus Value Equity Fund: Klasse 'A' und “Y” Anteile<br />

PineBridge Greater China Equity Fund: Klasse 'A' und “Y” Anteile<br />

PineBridge India Equity Fund: Klasse 'A' und “Y” Anteile<br />

PineBridge Japan New Horizon Equity Fund: Klasse 'A', “A3”, “Y” und “Y3” Anteile<br />

PineBridge Japan Small Cap Equity Fund: Klasse 'A3', “Y” und “Y3” Anteile<br />

PineBridge Japan Small & Mid Cap Equity Fund: Klasse 'A', “Y” und “Y3” Anteile<br />

PineBridge Latin America Equity Fund: Klasse 'A' und “Y” Anteile<br />

PineBridge Latin America Small & Mid Cap Equity Fund: Klasse 'A' und 'Y' Anteile<br />

PineBridge Merger Arbitrage Fund: Klasse 'A' und 'Y' Anteile<br />

PineBridge Southeast Asia Equity Fund: Klasse 'A' und “Y” Anteile<br />

PineBridge Southeast Asia Small Companies Fund: Klasse 'A' und “Y” Anteile<br />

PineBridge US Focus Equity Fund: Klasse 'A' und 'Y' Anteile<br />

PineBridge US Large Cap Research Enhanced Fund: Klasse 'Y' Anteile<br />

beabsichtigt der Manager des Fonds, die Bekanntmachungs- und Veröffentlichungspflichten gemäß § 5 Abs. 1<br />

Investmentsteuergesetz zu erfüllen, die als Voraussetzung für die Besteuerung nach §§ 2 und 4 Investmentsteuergesetz<br />

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zu beachten sind. Der Manager des Fonds kann jedoch nicht garantieren, dass die mit der Erfüllung der vorgenannten<br />

Pflichten verbundenen Besteuerungsfolgen beim Anleger eintreten. Die Nichterfüllung der Pflichten kann darüber hinaus<br />

negative steuerrechtliche Konsequenzen für in Deutschland steuerpflichtige Anleger in einem Teilfonds haben. In<br />

Deutschland steuerpflichtige Anteilinhaber sollten nicht in andere Anteilsklassen oder andere Teilfonds, als die zuvor<br />

genannten anlegen, da gravierende steuerliche Belastungen die Folge sein können. In Deutschland steuerpflichtigen<br />

Anlegern wird daher empfohlen, vor einer Anlage in Teilfonds des Fonds die Auswirkungen des Erwerbs, des Besitzes,<br />

der Übertragung und der Rückgabe von Anteilen mit ihren Steuerberatern zu besprechen.<br />

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