06.08.2013 Aufrufe

Verkaufsprospekt

Verkaufsprospekt

Verkaufsprospekt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />

Veröffentlichung des Anteilspreises<br />

Wenn die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen nicht<br />

unter den im Abschnitt „Vorübergehende Aussetzung der<br />

Ermittlung des Wertes eines Teilfonds und der Ausgabe<br />

und Rücknahme von Anteilen“ beschriebenen Umständen<br />

ausgesetzt sind, wird der Nettoinventarwert pro Anteil<br />

jedes Teilfonds an der Anschrift der Verwaltungsstelle<br />

bekannt gegeben und an jedem Handelstag im Internet<br />

unter www.pinebridge.com sowie in den anderen Quellen<br />

veröffentlicht, die der Verwaltungsrat für angemessen hält.<br />

Der Nettoinventarwert pro Anteil der Notierten Anteile wird<br />

der Irish Stock Exchange unmittelbar nach Berechnung<br />

mitgeteilt.<br />

Mitteilungen an Anteilinhaber<br />

Alle an Anteilinhaber zu sendenden Mitteilungen können<br />

entweder per Post an die Anschrift jedes Anteilinhabers<br />

oder des im jeweiligen Anteilinhaberregister erstgenannten<br />

von gemeinsamen Anteilinhabern oder an die letzte<br />

verfügbare Faxnummer eines solchen Anteilinhabers oder<br />

per E-Mail gesandt werden.<br />

Versammlungen<br />

Der Treuhänder oder der Manager kann jederzeit eine<br />

Versammlung der Anteilinhaber eines Teilfonds einberufen.<br />

Der Manager muss eine solche Versammlung einberufen,<br />

wenn dies von den Inhabern von insgesamt mindestens<br />

fünfundsiebzig Prozent (75 %) der umlaufenden Anteile<br />

(unter Nichtberücksichtigung der vom Manager gehaltenen<br />

Anteile) des betreffenden Teilfonds verlangt wird.<br />

Auf einer ordnungsgemäß einberufenen und abgehaltenen<br />

Versammlung der Anteilinhaber werden alle Geschäfte<br />

durch Sonderbeschluss erledigt, sofern in der<br />

Einberufungsbekanntmachung nicht anderweitig bestimmt.<br />

Jede Versammlung muss den Anteilinhabern mindestens<br />

einundzwanzig (21) Tage im Voraus bekannt gemacht<br />

werden. In der Bekanntmachung sind Ort, Tag und Uhrzeit<br />

der Versammlung sowie die Bestimmungen des<br />

einzubringenden Antrags anzugeben. Eine Kopie der<br />

Bekanntmachung ist dem Treuhänder per Post<br />

zuzusenden, sofern die Versammlung nicht vom<br />

Treuhänder einberufen wird. Eine Kopie der<br />

Bekanntmachung ist dem Manager per Post zuzusenden,<br />

sofern die Versammlung nicht vom Manager einberufen<br />

wird. Die versehentlich nicht erfolgte Bekanntmachung<br />

gegenüber einem Anteilinhaber oder der Nichterhalt einer<br />

Bekanntmachung durch einen Anteilinhaber macht das<br />

Verfahren auf einer Versammlung nicht ungültig.<br />

Eine Versammlung ist beschlussfähig, wenn Anteilinhaber<br />

persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter vertreten sind,<br />

die mindestens ein Zehntel der Anzahl der zu diesem<br />

Zeitpunkt umlaufenden Anteile des jeweiligen Teilfonds<br />

halten oder vertreten. Geschäfte dürfen auf einer<br />

Versammlung nur erledigt werden, wenn zu Beginn der<br />

Erledigung der Geschäfte die erforderliche<br />

Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />

Auf einer Versammlung hat (a) bei einer Abstimmung<br />

durch Handaufheben jeder persönlich oder durch<br />

Stimmrechtsvertreter vertretene Anteilinhaber eine Stimme<br />

und (b) bei einer Abstimmung durch Stimmzettel jeder<br />

persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter vertretene<br />

Anteilinhaber eine Stimme für jeden von ihm gehaltenen<br />

Anteil.<br />

Für die jeweiligen Rechte der Anteilinhaber an den<br />

verschiedenen Teilfonds gelten die vorstehenden<br />

Bestimmungen vorbehaltlich folgender Änderungen:<br />

(a) ein Beschluss, der nach Ansicht des Managers<br />

nur einen Teilfonds betrifft, gilt als<br />

ordnungsgemäß gefasst, wenn er auf einer<br />

gesonderten Versammlung der Anteilinhaber<br />

dieses Teilfonds gefasst wird;<br />

(b) ein Beschluss, der nach Ansicht des Managers<br />

mehr als einen Teilfonds betrifft, aber nicht zu<br />

einem Interessenkonflikt zwischen den<br />

Anteilinhabern der jeweiligen Teilfonds führt, gilt<br />

als ordnungsgemäß gefasst, wenn er auf einer<br />

gemeinsamen Versammlung der Anteilinhaber<br />

dieser Teilfonds gefasst wird;<br />

(c) ein Beschluss, der nach Ansicht des Managers<br />

mehr als einen Teilfonds betrifft und zu einem<br />

Interessenkonflikt zwischen den Anteilinhabern<br />

der jeweiligen Teilfonds führt oder führen könnte,<br />

gilt nur dann als ordnungsgemäß gefasst, wenn<br />

er nicht auf einer gemeinsamen Versammlung<br />

der Anteilinhaber dieser Teilfonds, sondern auf<br />

gesonderten Versammlungen der Anteilinhaber<br />

dieser Teilfonds gefasst wird.<br />

Abschlüsse und Zustellung von Dokumenten<br />

Das Rechnungsjahr des Fonds und jedes Teilfonds endet<br />

am 31. Dezember jedes Jahres, Ein Jahresbericht des<br />

Fonds und jedes Teilfonds wird spätestens vier Monate<br />

nach dem Ende des Zeitraums, auf den er sich bezieht,<br />

erstellt. Außerdem wird ein Halbjahresbericht des Fonds<br />

und jedes Teilfonds spätestens 2 Monate nach dem Ende<br />

des Zeitraums, auf den er sich bezieht (und bei dem es<br />

sich um die sechs Monate bis zum 30. Juni jedes Jahres<br />

handelt), Der Jahresbericht wird ein geprüfter Bericht und<br />

der Halbjahresbericht ein ungeprüfter Bericht sein. Der<br />

jüngste Jahresbericht und Halbjahresbericht kann von<br />

allen Anteilinhabern beim Manager oder der<br />

Verwaltungsstelle in gedruckter oder elektronischer Form<br />

angefordert werden und wird durch den Manager oder die<br />

Verwaltungsstelle an die Zentralbank und die Irish Stock<br />

Exchange versandt. Potenzielle Anleger erhalten den<br />

jüngsten Jahresbericht auf Anfrage. Die Verteilung dieses<br />

Prospekts und seiner Nachträge ist in allen<br />

Hoheitsgebieten nur in Verbindung mit einem Exemplar<br />

des jeweils letzten Jahresberichts des Fonds und, sofern<br />

dieser danach veröffentlicht wurde, des letzten<br />

Halbjahresberichts zugelassen. Diese Berichte sind<br />

Bestandteil dieses Prospekts.<br />

Wesentliche Verträge<br />

Die folgenden Verträge, bei denen es sich nicht um<br />

Verträge handelt, die im Rahmen des üblichen<br />

Geschäftsverlaufs geschlossen wurden, wurden<br />

abgeschlossen und sind wesentlicher Natur oder können<br />

wesentlicher Natur sein:<br />

(i) Die Treuhandurkunde vom 4. März 2005<br />

| 48

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!