Verkaufsprospekt
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />
Veröffentlichung des Anteilspreises<br />
Wenn die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen nicht<br />
unter den im Abschnitt „Vorübergehende Aussetzung der<br />
Ermittlung des Wertes eines Teilfonds und der Ausgabe<br />
und Rücknahme von Anteilen“ beschriebenen Umständen<br />
ausgesetzt sind, wird der Nettoinventarwert pro Anteil<br />
jedes Teilfonds an der Anschrift der Verwaltungsstelle<br />
bekannt gegeben und an jedem Handelstag im Internet<br />
unter www.pinebridge.com sowie in den anderen Quellen<br />
veröffentlicht, die der Verwaltungsrat für angemessen hält.<br />
Der Nettoinventarwert pro Anteil der Notierten Anteile wird<br />
der Irish Stock Exchange unmittelbar nach Berechnung<br />
mitgeteilt.<br />
Mitteilungen an Anteilinhaber<br />
Alle an Anteilinhaber zu sendenden Mitteilungen können<br />
entweder per Post an die Anschrift jedes Anteilinhabers<br />
oder des im jeweiligen Anteilinhaberregister erstgenannten<br />
von gemeinsamen Anteilinhabern oder an die letzte<br />
verfügbare Faxnummer eines solchen Anteilinhabers oder<br />
per E-Mail gesandt werden.<br />
Versammlungen<br />
Der Treuhänder oder der Manager kann jederzeit eine<br />
Versammlung der Anteilinhaber eines Teilfonds einberufen.<br />
Der Manager muss eine solche Versammlung einberufen,<br />
wenn dies von den Inhabern von insgesamt mindestens<br />
fünfundsiebzig Prozent (75 %) der umlaufenden Anteile<br />
(unter Nichtberücksichtigung der vom Manager gehaltenen<br />
Anteile) des betreffenden Teilfonds verlangt wird.<br />
Auf einer ordnungsgemäß einberufenen und abgehaltenen<br />
Versammlung der Anteilinhaber werden alle Geschäfte<br />
durch Sonderbeschluss erledigt, sofern in der<br />
Einberufungsbekanntmachung nicht anderweitig bestimmt.<br />
Jede Versammlung muss den Anteilinhabern mindestens<br />
einundzwanzig (21) Tage im Voraus bekannt gemacht<br />
werden. In der Bekanntmachung sind Ort, Tag und Uhrzeit<br />
der Versammlung sowie die Bestimmungen des<br />
einzubringenden Antrags anzugeben. Eine Kopie der<br />
Bekanntmachung ist dem Treuhänder per Post<br />
zuzusenden, sofern die Versammlung nicht vom<br />
Treuhänder einberufen wird. Eine Kopie der<br />
Bekanntmachung ist dem Manager per Post zuzusenden,<br />
sofern die Versammlung nicht vom Manager einberufen<br />
wird. Die versehentlich nicht erfolgte Bekanntmachung<br />
gegenüber einem Anteilinhaber oder der Nichterhalt einer<br />
Bekanntmachung durch einen Anteilinhaber macht das<br />
Verfahren auf einer Versammlung nicht ungültig.<br />
Eine Versammlung ist beschlussfähig, wenn Anteilinhaber<br />
persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter vertreten sind,<br />
die mindestens ein Zehntel der Anzahl der zu diesem<br />
Zeitpunkt umlaufenden Anteile des jeweiligen Teilfonds<br />
halten oder vertreten. Geschäfte dürfen auf einer<br />
Versammlung nur erledigt werden, wenn zu Beginn der<br />
Erledigung der Geschäfte die erforderliche<br />
Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />
Auf einer Versammlung hat (a) bei einer Abstimmung<br />
durch Handaufheben jeder persönlich oder durch<br />
Stimmrechtsvertreter vertretene Anteilinhaber eine Stimme<br />
und (b) bei einer Abstimmung durch Stimmzettel jeder<br />
persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter vertretene<br />
Anteilinhaber eine Stimme für jeden von ihm gehaltenen<br />
Anteil.<br />
Für die jeweiligen Rechte der Anteilinhaber an den<br />
verschiedenen Teilfonds gelten die vorstehenden<br />
Bestimmungen vorbehaltlich folgender Änderungen:<br />
(a) ein Beschluss, der nach Ansicht des Managers<br />
nur einen Teilfonds betrifft, gilt als<br />
ordnungsgemäß gefasst, wenn er auf einer<br />
gesonderten Versammlung der Anteilinhaber<br />
dieses Teilfonds gefasst wird;<br />
(b) ein Beschluss, der nach Ansicht des Managers<br />
mehr als einen Teilfonds betrifft, aber nicht zu<br />
einem Interessenkonflikt zwischen den<br />
Anteilinhabern der jeweiligen Teilfonds führt, gilt<br />
als ordnungsgemäß gefasst, wenn er auf einer<br />
gemeinsamen Versammlung der Anteilinhaber<br />
dieser Teilfonds gefasst wird;<br />
(c) ein Beschluss, der nach Ansicht des Managers<br />
mehr als einen Teilfonds betrifft und zu einem<br />
Interessenkonflikt zwischen den Anteilinhabern<br />
der jeweiligen Teilfonds führt oder führen könnte,<br />
gilt nur dann als ordnungsgemäß gefasst, wenn<br />
er nicht auf einer gemeinsamen Versammlung<br />
der Anteilinhaber dieser Teilfonds, sondern auf<br />
gesonderten Versammlungen der Anteilinhaber<br />
dieser Teilfonds gefasst wird.<br />
Abschlüsse und Zustellung von Dokumenten<br />
Das Rechnungsjahr des Fonds und jedes Teilfonds endet<br />
am 31. Dezember jedes Jahres, Ein Jahresbericht des<br />
Fonds und jedes Teilfonds wird spätestens vier Monate<br />
nach dem Ende des Zeitraums, auf den er sich bezieht,<br />
erstellt. Außerdem wird ein Halbjahresbericht des Fonds<br />
und jedes Teilfonds spätestens 2 Monate nach dem Ende<br />
des Zeitraums, auf den er sich bezieht (und bei dem es<br />
sich um die sechs Monate bis zum 30. Juni jedes Jahres<br />
handelt), Der Jahresbericht wird ein geprüfter Bericht und<br />
der Halbjahresbericht ein ungeprüfter Bericht sein. Der<br />
jüngste Jahresbericht und Halbjahresbericht kann von<br />
allen Anteilinhabern beim Manager oder der<br />
Verwaltungsstelle in gedruckter oder elektronischer Form<br />
angefordert werden und wird durch den Manager oder die<br />
Verwaltungsstelle an die Zentralbank und die Irish Stock<br />
Exchange versandt. Potenzielle Anleger erhalten den<br />
jüngsten Jahresbericht auf Anfrage. Die Verteilung dieses<br />
Prospekts und seiner Nachträge ist in allen<br />
Hoheitsgebieten nur in Verbindung mit einem Exemplar<br />
des jeweils letzten Jahresberichts des Fonds und, sofern<br />
dieser danach veröffentlicht wurde, des letzten<br />
Halbjahresberichts zugelassen. Diese Berichte sind<br />
Bestandteil dieses Prospekts.<br />
Wesentliche Verträge<br />
Die folgenden Verträge, bei denen es sich nicht um<br />
Verträge handelt, die im Rahmen des üblichen<br />
Geschäftsverlaufs geschlossen wurden, wurden<br />
abgeschlossen und sind wesentlicher Natur oder können<br />
wesentlicher Natur sein:<br />
(i) Die Treuhandurkunde vom 4. März 2005<br />
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