Verkaufsprospekt
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NACHTRAG 33<br />
PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />
Nachtrag 33 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />
PineBridge Global Funds<br />
Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />
den PineBridge Merger Arbitrage Fund (der<br />
„„Teilfonds“„), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />
Funds (der „„Fonds“„), einem offenen Investmentfonds<br />
in Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />
der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />
zugelassen wurde.<br />
Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />
29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />
dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />
Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />
allgemeinen Beschreibung:<br />
- des Fonds und seines Managements und seiner<br />
Verwaltung,<br />
- seiner Anlagebeschränkungen und<br />
Kreditaufnahmebefugnisse,<br />
- seiner allgemeinen Management- und<br />
Fondsgebühren,<br />
- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />
Anteilinhaber,<br />
- seiner Risikofaktoren und<br />
- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />
gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />
Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />
Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />
Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />
Verantwortung für die im Prospekt enthaltenen<br />
Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />
Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />
Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />
gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />
Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />
dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />
Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />
Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />
Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />
wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />
darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />
Anleger geeignet.<br />
Definitionen<br />
„„Geschäftstag“„ bedeutet, soweit im Nachtrag für<br />
den betreffenden Teilfonds nichts anderes angegeben<br />
ist, jeder Tag (außer Samstagen, Sonntagen und<br />
gesetzlichen Feiertagen in Irland), der in Irland ein<br />
Bankgeschäftstag ist, und / oder diejenigen anderen<br />
Tage, die der Manager (nach Rücksprache und<br />
Vereinbarung mit der Verwaltungsstelle) jeweils<br />
bestimmt und den Anteilinhabern im Voraus mitteilt.<br />
„„Handelstag“„ bedeutet jeder Geschäftstag<br />
„„M&A-Transaktion(en)” bedeutet Kapitalmaßnahmen,<br />
wie z.B. Restrukturierungen, Fusionen, Übernahmen,<br />
PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />
Konsolidierungen, Veräußerung von im Wesentlichen<br />
allen Vermögenswerten eines Unternehmens,<br />
Tauschangebote, Übernahmeangebote,<br />
Ausgliederungen, Leveraged Buy-outs, Proxy Contests,<br />
Aktienrückkäufe, Rekapitalisierungen und<br />
Liquidationen.<br />
„„Öffentlich bekanntgemacht” bedeutet, bezogen auf<br />
eine M&A-Transaktion, die öffentliche Ankündigung<br />
einer solchen M&A-Transaktion gemäß den<br />
Wertpapier- und / oder Wettbewerbsgesetzen des<br />
jeweiligen Hoheitsgebiets durch Einreichung bei der<br />
zuständigen Aufsichtsbehörde oder Veröffentlichung in<br />
den Medien.<br />
2. Anlageverwalter<br />
Der Manager hat die PineBridge Investments LLC, c/o<br />
CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400,<br />
Wilmington, DE 19808, USA (registrierte Anschrift) und<br />
399 Park Avenue, 4th Floor, New York, NY 10022, USA<br />
(Geschäftsanschrift) zum Anlageverwalter des<br />
Teilfonds bestellt. Der Anlageverwalter trägt die<br />
Verantwortung für die Verwaltung des Vermögens des<br />
Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />
Der Anlageverwalter, ein in den USA ansässiger und<br />
den Vorschriften der Securities and Exchange<br />
Commission unterliegender Investmentmanager, ist<br />
eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Bridge<br />
Partners. Zum 31. Dezember 2010 hatte der<br />
Anlageverwalter Vermögenswerte in Höhe von USD 44<br />
Mrd. unter Verwaltung.<br />
Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />
der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />
bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />
Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />
an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />
Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />
tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />
Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />
Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />
Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />
Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />
festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />
Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />
eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />
Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
3. Anlageziel<br />
Der Teilfonds strebt an, durch Anlagen in öffentlich<br />
bekanntgemachten M&A-Transaktionen<br />
kontinuierlichen Kapitalzuwachs zu erzielen.<br />
4. Anlagepolitik<br />
Merger and Acquisitions („„M&A”)-Arbitrage ist eine<br />
Anlagestrategie, bei der Wertpapiere von<br />
Unternehmen, die an öffentlich bekanntgemachten<br />
M&A-Transaktionen beteiligt sind, gekauft oder verkauft<br />
werden, um von den Erwartungen des Investors<br />
hinsichtlich des Ausgangs der Transaktion zu<br />
profitieren. Die Erträge aus M&A-Arbitrage weisen in<br />
der Regel eine geringe Korrelation zu der Entwicklung<br />
der Aktienmärkte auf.<br />
Beim Eingehen der Arbitrage-Position wird der Anlageverwalter<br />
in der Regel versuchen, von der Differenz<br />
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