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Verkaufsprospekt

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NACHTRAG 33<br />

PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />

Nachtrag 33 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />

PineBridge Global Funds<br />

Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />

den PineBridge Merger Arbitrage Fund (der<br />

„„Teilfonds“„), einen Teilfonds von PineBridge Global<br />

Funds (der „„Fonds“„), einem offenen Investmentfonds<br />

in Form eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von<br />

der Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften<br />

zugelassen wurde.<br />

Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom<br />

29. März 2011 für den Fonds mit allen<br />

dazugehörigen Nachträgen und sollte in<br />

Verbindung damit und mit der darin enthaltenen<br />

allgemeinen Beschreibung:<br />

- des Fonds und seines Managements und seiner<br />

Verwaltung,<br />

- seiner Anlagebeschränkungen und<br />

Kreditaufnahmebefugnisse,<br />

- seiner allgemeinen Management- und<br />

Fondsgebühren,<br />

- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />

Anteilinhaber,<br />

- seiner Risikofaktoren und<br />

- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />

gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Manager des Fonds ist die PineBridge Investments<br />

Ireland Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des<br />

Managers sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />

Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />

Verantwortung für die im Prospekt enthaltenen<br />

Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />

Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />

Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu<br />

gewährleisten) entsprechen diese Angaben den<br />

Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung<br />

dieser Angaben wahrscheinlich berühren würde. Der<br />

Verwaltungsrat übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />

Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />

Eine Anlage in dem Teilfonds sollte keinen<br />

wesentlichen Teil eines Anlageportefeuilles<br />

darstellen und ist möglicherweise nicht für alle<br />

Anleger geeignet.<br />

Definitionen<br />

„„Geschäftstag“„ bedeutet, soweit im Nachtrag für<br />

den betreffenden Teilfonds nichts anderes angegeben<br />

ist, jeder Tag (außer Samstagen, Sonntagen und<br />

gesetzlichen Feiertagen in Irland), der in Irland ein<br />

Bankgeschäftstag ist, und / oder diejenigen anderen<br />

Tage, die der Manager (nach Rücksprache und<br />

Vereinbarung mit der Verwaltungsstelle) jeweils<br />

bestimmt und den Anteilinhabern im Voraus mitteilt.<br />

„„Handelstag“„ bedeutet jeder Geschäftstag<br />

„„M&A-Transaktion(en)” bedeutet Kapitalmaßnahmen,<br />

wie z.B. Restrukturierungen, Fusionen, Übernahmen,<br />

PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />

Konsolidierungen, Veräußerung von im Wesentlichen<br />

allen Vermögenswerten eines Unternehmens,<br />

Tauschangebote, Übernahmeangebote,<br />

Ausgliederungen, Leveraged Buy-outs, Proxy Contests,<br />

Aktienrückkäufe, Rekapitalisierungen und<br />

Liquidationen.<br />

„„Öffentlich bekanntgemacht” bedeutet, bezogen auf<br />

eine M&A-Transaktion, die öffentliche Ankündigung<br />

einer solchen M&A-Transaktion gemäß den<br />

Wertpapier- und / oder Wettbewerbsgesetzen des<br />

jeweiligen Hoheitsgebiets durch Einreichung bei der<br />

zuständigen Aufsichtsbehörde oder Veröffentlichung in<br />

den Medien.<br />

2. Anlageverwalter<br />

Der Manager hat die PineBridge Investments LLC, c/o<br />

CSC Corp, 2711 Centerville Road, Suite 400,<br />

Wilmington, DE 19808, USA (registrierte Anschrift) und<br />

399 Park Avenue, 4th Floor, New York, NY 10022, USA<br />

(Geschäftsanschrift) zum Anlageverwalter des<br />

Teilfonds bestellt. Der Anlageverwalter trägt die<br />

Verantwortung für die Verwaltung des Vermögens des<br />

Teilfonds im Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />

Der Anlageverwalter, ein in den USA ansässiger und<br />

den Vorschriften der Securities and Exchange<br />

Commission unterliegender Investmentmanager, ist<br />

eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Bridge<br />

Partners. Zum 31. Dezember 2010 hatte der<br />

Anlageverwalter Vermögenswerte in Höhe von USD 44<br />

Mrd. unter Verwaltung.<br />

Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />

der PineBridge Investments. PineBridge Investments<br />

bietet seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />

Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen<br />

an. PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />

Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten<br />

tätig und hatte zum 31. Dezember 2010<br />

Vermögenswerte in Höhe von USD 82,1 Mrd. unter<br />

Verwaltung. PineBridge Investments ist ein führender<br />

Vermögensverwalter mit einer langfristigen<br />

Erfolgshistorie in Strategien mit börsennotierten Aktien,<br />

festverzinslichen Wertpapieren und Alternative<br />

Investments sowie in der Vermögensverwaltung für<br />

eines der weltweit größten Versicherungs- und<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

3. Anlageziel<br />

Der Teilfonds strebt an, durch Anlagen in öffentlich<br />

bekanntgemachten M&A-Transaktionen<br />

kontinuierlichen Kapitalzuwachs zu erzielen.<br />

4. Anlagepolitik<br />

Merger and Acquisitions („„M&A”)-Arbitrage ist eine<br />

Anlagestrategie, bei der Wertpapiere von<br />

Unternehmen, die an öffentlich bekanntgemachten<br />

M&A-Transaktionen beteiligt sind, gekauft oder verkauft<br />

werden, um von den Erwartungen des Investors<br />

hinsichtlich des Ausgangs der Transaktion zu<br />

profitieren. Die Erträge aus M&A-Arbitrage weisen in<br />

der Regel eine geringe Korrelation zu der Entwicklung<br />

der Aktienmärkte auf.<br />

Beim Eingehen der Arbitrage-Position wird der Anlageverwalter<br />

in der Regel versuchen, von der Differenz<br />

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