Verkaufsprospekt
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Anteile der Klasse C1 Euro 250<br />
Anteile der Klasse C2 STG 250<br />
Anteile der Klasse C3 JPY 30.000<br />
Anteile der Klasse H USD 250<br />
Für Anteile der Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse<br />
Y3, Klasse YD, Klasse Y1D, Klasse Y3D, Klasse X,<br />
Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 gilt keine<br />
Mindestfolgezeichnung und Mindestrücknahme.<br />
8. Handelstag<br />
Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />
9. Management- und Fondsgebühren<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die<br />
an jedem Handelstag aufläuft und monatlich<br />
nachträglich aus dem Teilfonds als Prozentsatz des<br />
Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Teilfonds in<br />
nachstehender Höhe zu zahlen ist:<br />
Anteile der Klasse A 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A1 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A2 1,30 %<br />
Anteile der Klasse A3 1,30 %<br />
Anteile der Klasse C 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C1 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />
Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />
Anteile der Klasse H 4,00 %<br />
Anteile der Klasse Y 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y1 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y2 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y3 1,00 %<br />
Anteile der Klasse YD 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y1D 1,00 %<br />
Anteile der Klasse Y3D 1,00 %<br />
Anteile der Klasse X 0 %<br />
Anteile der Klasse X1 0 %<br />
Anteile der Klasse X2 0 %<br />
Anteile der Klasse X3 0 %<br />
Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />
Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und<br />
unterliegen einer höheren Managementgebühr als<br />
andere Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die<br />
für lateinamerikanische Länder gelten.<br />
Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2 und<br />
Klasse A3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />
der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />
eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
PineBridge Japan Small Cap Equity Fund<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />
dem Ermessen des Managers eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />
zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />
aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
10. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />
und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />
Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />
jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />
Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />
des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />
den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />
(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />
Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />
kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />
festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />
festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />
Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
11. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />
12. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments Japan Co. Ltd.,<br />
geändert durch eine Ergänzungsvereinbarung<br />
vom 13. Dezember 2005 sowie durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, nach dem letztere zum<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
29. März 2011<br />
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