Verkaufsprospekt
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Vorübergehende Aussetzung der Ermittlung des<br />
Wertes eines Teilfonds und der Ausgabe und<br />
Rücknahme von Anteilen<br />
Der Manager kann mit Zustimmung des Treuhänders die<br />
Ermittlung des Nettoinventarwerts eines Teilfonds und die<br />
Ausgabe und Rücknahme der Anteile des betreffenden<br />
Teilfonds an bzw. von Anteilinhabern vorübergehend<br />
aussetzen:<br />
- während Zeiträumen (mit Ausnahme<br />
gewöhnlicher Feiertage oder der üblichen<br />
Schließung an Wochenenden), in denen ein Markt<br />
oder eine anerkannte Börse geschlossen ist,<br />
der/die den Hauptmarkt bzw. die wichtigste<br />
anerkannte Börse für einen wesentlichen Teil der<br />
Anlagen des Fonds darstellt, oder in denen der<br />
dortige Handel eingeschränkt oder ausgesetzt ist,<br />
oder<br />
- während Zeiträumen, in denen ein politischer,<br />
wirtschaftlicher, militärischer, geldpolitischer oder<br />
sonstiger Notstand herrscht, in dessen Folge die<br />
Veräußerung von Anlagen, die einen<br />
wesentlichen Teil der Vermögenswerte des<br />
jeweiligen Teilfonds darstellen, durch den<br />
Teilfonds undurchführbar ist oder es nicht möglich<br />
ist, Gelder in Verbindung mit dem Erwerb oder der<br />
Veräußerung von Anlagen zu normalen<br />
Wechselkursen zu überweisen, oder es der<br />
Verwaltungsstelle praktisch nicht möglich ist, den<br />
Wert von Vermögenswerten des Teilfonds<br />
angemessen zu ermitteln, oder<br />
- während Zeiträumen, in denen aus irgendeinem<br />
Grund der Wert eines erheblichen Teils der<br />
Anlagen im Eigentum des jeweiligen Teilfonds<br />
nicht angemessen, unverzüglich oder korrekt<br />
festgestellt werden kann, oder<br />
- während Zeiträumen, in denen der jeweilige<br />
Teilfonds oder der Manager nicht in der Lage ist,<br />
Gelder zurückzuholen, um Zahlungen auf<br />
Rückgaben von Anteilen durch Anteilinhaber zu<br />
leisten, oder Übertragungen von Geldern in<br />
Verbindung mit der Realisierung oder dem Erwerb<br />
von Anlagen auszuführen, oder wenn auf eine<br />
Rückgabe von Anteilen durch Anteilinhaber fällige<br />
Zahlungen nach vernünftiger Ansicht des<br />
Managers zu normalen Wechselkursen nicht<br />
geleistet werden können; oder<br />
- während Zeiträumen, in denen die<br />
Kommunikationsmittel zusammengebrochen sind,<br />
die normalerweise bei der Ermittlung des Preises<br />
der Anlagen oder von aktuellen Kursen an einem<br />
Markt oder einer anerkannten Börse benutzt<br />
werden, oder<br />
- während Zeiträumen, in denen diese Aussetzung<br />
von der Zentralbank im Interesse der<br />
Anteilinhaber und / oder der Öffentlichkeit verlangt<br />
wird.<br />
Jede solche Aussetzung ist der Zentralbank und der Irish<br />
Stock Exchange (bei an der Irish Stock Exchange<br />
notierten Teilfonds) unverzüglich und in jedem Fall an<br />
demselben Geschäftstag, an dem die Aussetzung erfolgt,<br />
anzuzeigen und wird den wahrscheinlich davon<br />
betroffenen Personen in der Weise mitgeteilt, die der<br />
Manager für geeignet hält, wenn die Aussetzung nach<br />
Ansicht des Managers wahrscheinlich länger als vierzehn<br />
(14) Geschäftstage dauern wird, und wird Anlegern, die<br />
die Ausgabe von Anteilen beantragen oder deren<br />
Rücknahme verlangen, von der Verwaltungsstelle zum<br />
Zeitpunkt des Antrags oder des Eingangs des<br />
schriftlichen Rücknahmeantrags mitgeteilt.<br />
In Zeiträumen einer Aussetzung werden keine Anteile<br />
ausgegeben oder zurückgenommen; es werden jedoch<br />
alle angemessenen Maßnahmen ergriffen, um die<br />
Aussetzung so schnell wie möglich zu beenden.<br />
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