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Verkaufsprospekt

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Vorübergehende Aussetzung der Ermittlung des<br />

Wertes eines Teilfonds und der Ausgabe und<br />

Rücknahme von Anteilen<br />

Der Manager kann mit Zustimmung des Treuhänders die<br />

Ermittlung des Nettoinventarwerts eines Teilfonds und die<br />

Ausgabe und Rücknahme der Anteile des betreffenden<br />

Teilfonds an bzw. von Anteilinhabern vorübergehend<br />

aussetzen:<br />

- während Zeiträumen (mit Ausnahme<br />

gewöhnlicher Feiertage oder der üblichen<br />

Schließung an Wochenenden), in denen ein Markt<br />

oder eine anerkannte Börse geschlossen ist,<br />

der/die den Hauptmarkt bzw. die wichtigste<br />

anerkannte Börse für einen wesentlichen Teil der<br />

Anlagen des Fonds darstellt, oder in denen der<br />

dortige Handel eingeschränkt oder ausgesetzt ist,<br />

oder<br />

- während Zeiträumen, in denen ein politischer,<br />

wirtschaftlicher, militärischer, geldpolitischer oder<br />

sonstiger Notstand herrscht, in dessen Folge die<br />

Veräußerung von Anlagen, die einen<br />

wesentlichen Teil der Vermögenswerte des<br />

jeweiligen Teilfonds darstellen, durch den<br />

Teilfonds undurchführbar ist oder es nicht möglich<br />

ist, Gelder in Verbindung mit dem Erwerb oder der<br />

Veräußerung von Anlagen zu normalen<br />

Wechselkursen zu überweisen, oder es der<br />

Verwaltungsstelle praktisch nicht möglich ist, den<br />

Wert von Vermögenswerten des Teilfonds<br />

angemessen zu ermitteln, oder<br />

- während Zeiträumen, in denen aus irgendeinem<br />

Grund der Wert eines erheblichen Teils der<br />

Anlagen im Eigentum des jeweiligen Teilfonds<br />

nicht angemessen, unverzüglich oder korrekt<br />

festgestellt werden kann, oder<br />

- während Zeiträumen, in denen der jeweilige<br />

Teilfonds oder der Manager nicht in der Lage ist,<br />

Gelder zurückzuholen, um Zahlungen auf<br />

Rückgaben von Anteilen durch Anteilinhaber zu<br />

leisten, oder Übertragungen von Geldern in<br />

Verbindung mit der Realisierung oder dem Erwerb<br />

von Anlagen auszuführen, oder wenn auf eine<br />

Rückgabe von Anteilen durch Anteilinhaber fällige<br />

Zahlungen nach vernünftiger Ansicht des<br />

Managers zu normalen Wechselkursen nicht<br />

geleistet werden können; oder<br />

- während Zeiträumen, in denen die<br />

Kommunikationsmittel zusammengebrochen sind,<br />

die normalerweise bei der Ermittlung des Preises<br />

der Anlagen oder von aktuellen Kursen an einem<br />

Markt oder einer anerkannten Börse benutzt<br />

werden, oder<br />

- während Zeiträumen, in denen diese Aussetzung<br />

von der Zentralbank im Interesse der<br />

Anteilinhaber und / oder der Öffentlichkeit verlangt<br />

wird.<br />

Jede solche Aussetzung ist der Zentralbank und der Irish<br />

Stock Exchange (bei an der Irish Stock Exchange<br />

notierten Teilfonds) unverzüglich und in jedem Fall an<br />

demselben Geschäftstag, an dem die Aussetzung erfolgt,<br />

anzuzeigen und wird den wahrscheinlich davon<br />

betroffenen Personen in der Weise mitgeteilt, die der<br />

Manager für geeignet hält, wenn die Aussetzung nach<br />

Ansicht des Managers wahrscheinlich länger als vierzehn<br />

(14) Geschäftstage dauern wird, und wird Anlegern, die<br />

die Ausgabe von Anteilen beantragen oder deren<br />

Rücknahme verlangen, von der Verwaltungsstelle zum<br />

Zeitpunkt des Antrags oder des Eingangs des<br />

schriftlichen Rücknahmeantrags mitgeteilt.<br />

In Zeiträumen einer Aussetzung werden keine Anteile<br />

ausgegeben oder zurückgenommen; es werden jedoch<br />

alle angemessenen Maßnahmen ergriffen, um die<br />

Aussetzung so schnell wie möglich zu beenden.<br />

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