Verkaufsprospekt
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Anteile der Klasse X1 0 %<br />
Anteile der Klasse X2 0 %<br />
Anteile der Klasse X3 0 %<br />
Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />
Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />
einer höheren Managementgebühr als andere<br />
Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />
lateinamerikanische Länder gelten.<br />
Für Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und<br />
Klasse X3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />
dem Ermessen des Managers eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />
zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />
aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
8. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />
und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />
Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />
jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />
Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />
des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />
den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />
(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />
Ausschüttung festsetzen. Der Manager kann auf der<br />
gleichen Basis auch Zwischenausschüttungen<br />
festsetzen. Die etwaigen jährlichen Ausschüttungen<br />
werden spätestens am 30. Juni jedes Jahres<br />
festgesetzt und gezahlt.<br />
9. Handelstag<br />
Der Handelstag für den Teilfonds ist jeder<br />
Geschäftstag.<br />
10. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />
PineBridge U.S. Focus Equity Fund<br />
11. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und PineBridge<br />
Investments LLC, geändert durch eine<br />
Ergänzungsvereinbarung vom 11. Dezember<br />
2007 sowie durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, wonach die letztere zum<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt worden<br />
ist. Diese Vereinbarung kann von jeder der<br />
beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von 90<br />
Tagen gekündigt werden.<br />
29. März 2011<br />
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