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Verkaufsprospekt

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Emittenten oder Restrukturierungen war es bisher gemäß<br />

den branchenüblichen Vertragsdokumentationen für Credit<br />

Default Swaps unklar, ob ein Kreditereignis, durch das die<br />

Zahlungsverpflichtung des Verkäufers ausgelöst wird,<br />

eingetreten ist oder nicht. In jedem dieser Fälle wäre der<br />

Teilfonds nicht in der Lage, bei einem Ausfall des<br />

Referenzunternehmens den vollen Wert des Credit Default<br />

Swap zu realisieren. Als Verkäufer eines Credit Default<br />

Swap unterliegt der Teilfonds einem Kreditrisiko in Bezug<br />

auf das Referenzunternehmen und in vielen Fällen den<br />

gleichen Risiken wie wenn er die von dem<br />

Referenzunternehmen begebenen Schuldtitel selbst halten<br />

würde. Jedoch besitzt der Teilfonds keine rechtliche<br />

Rückgriffsmöglichkeit auf das Referenzunternehmen oder<br />

auf Sicherheiten, mit denen die Schuldtitel des<br />

Referenzunternehmens besichert sind.<br />

Risiken aus Devisentermingeschäften<br />

Jeder Teilfonds kann jeweils Devisentermingeschäfte<br />

tätigen, indem er für die Zwecke der Absicherung des<br />

Währungsrisikos Devisenterminkontrakte kauft.<br />

Jeder Teilfonds darf Termingeschäfte abschließen, um sich<br />

gegen Schwankungen der Wechselkurse abzusichern, die<br />

zu einer Wertminderung der bestehenden Anlagen führen<br />

würden, die auf eine andere Währung als die<br />

Basiswährung dieses Teilfonds lauten oder hauptsächlich<br />

in einer anderen Währung als der Basiswährung dieses<br />

Teilfonds gehandelt werden. Hierzu würde der jeweilige<br />

Teilfonds ein Termingeschäft über den Verkauf der<br />

Währung, auf die die Anlage lautet oder in der sie<br />

hauptsächlich gehandelt wird, gegen die Basiswährung des<br />

jeweiligen Teilfonds abschließen. Obwohl diese<br />

Transaktionen das Verlustrisiko infolge eines Wertverlusts<br />

der abgesicherten Währung minimieren sollen, vermindern<br />

sie gleichzeitig potentielle Gewinne, die sich im Falle einer<br />

Wertsteigerung der abgesicherten Währung realisieren<br />

ließen. Die genaue Abstimmung der Beträge der<br />

Termingeschäfte mit dem Wert der betreffenden<br />

Wertpapiere ist im Allgemeinen nicht möglich, weil sich der<br />

künftige Wert dieser Wertpapiere infolge von<br />

Schwankungen des Wertes dieser Wertpapiere zwischen<br />

dem Datum, an dem das Termingeschäft abgeschlossen<br />

wird, und dem Fälligkeitsdatum verändern wird. Die<br />

erfolgreiche Umsetzung einer Absicherungsstrategie, die<br />

exakt auf das Profil der Anlagen eines Teilfonds<br />

abgestimmt ist, kann nicht zugesichert werden.<br />

Handel in Futures und Optionen ist spekulativ und volatil<br />

Mit dem Handel in Futures-, Forward- und<br />

Optionskontrakten und verschiedenen anderen<br />

Instrumenten, in denen die jeweiligen Teilfonds anlegen<br />

können, sind erhebliche Risiken verbunden. Bestimmte<br />

Instrumente, in denen die jeweiligen Teilfonds anlegen<br />

können, reagieren sensibel auf Zins- und<br />

Wechselkursveränderungen, d. h. ihr Wert und folglich der<br />

Nettoinventarwert schwankt entsprechend den<br />

Schwankungen der Zinssätze und / oder Wechselkurse.<br />

Die Wertentwicklung eines Teilfonds hängt deshalb<br />

teilweise von seiner Fähigkeit ab, solche Schwankungen<br />

der Marktzinsen vorauszusehen und entsprechend darauf<br />

zu reagieren und geeignete Strategien einzusetzen, um die<br />

Rendite des jeweiligen Teilfonds zu maximieren, und<br />

gleichzeitig zu versuchen, die damit verbundenen Risiken<br />

für sein Anlagekapital zu minimieren. Abweichungen des<br />

Umfangs der Marktvolatilität von den Prognosen eines<br />

Teilfonds können für diesen Teilfonds zu beträchtlichen<br />

Verlusten führen.<br />

Risiko der vorzeitigen Auflösung<br />

Im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Fonds und / oder<br />

seiner Teilfonds müssen der Fonds und / oder seine<br />

Teilfonds möglicherweise die verbleibenden<br />

Vermögenswerte des Fonds und / oder seiner Teilfonds<br />

verkaufen und gleichrangig unter den betroffenen<br />

Anteilinhaber des jeweiligen Teilfonds aufteilen. Es ist<br />

möglich, dass zum Zeitpunkt eines solchen Verkaufs bzw.<br />

einer solchen Verteilung bestimmte vom Fonds und / oder<br />

seinen Teilfonds gehaltene Anlagen weniger wert sind als<br />

ihre ursprünglichen Anschaffungskosten oder ihr<br />

Buchwert, was einen beträchtlichen Verlust für die<br />

betroffenen Anteilinhaber zur Folge haben kann. Ferner<br />

können zu diesem Zeitpunkt noch nicht getilgte<br />

Gründungskosten oder Aufwendungen für den Fonds und<br />

/ oder seine Teilfonds dem Kapital des Fonds und / oder<br />

des jeweiligen Teilfonds belastet werden.<br />

Die Umstände, unter denen ein Fonds und / oder seine<br />

Teilfonds aufgelöst werden können, sind im Abschnitt<br />

„Abwicklung“ im Prospekt dargelegt.<br />

Schwellenmarktrisiko<br />

Bestimmte Teilfonds können in Aktien oder Schuldtiteln<br />

von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

anlegen. Solche Wertpapiere können mit<br />

hochgradigen Risiken behaftet sein und als spekulativ<br />

angesehen werden. Zu den Risiken zählen (i) ein höheres<br />

Risiko der Enteignung, konfiskatorischen Besteuerung,<br />

Verstaatlichung und der sozialen, politischen und<br />

wirtschaftlichen Instabilität; (ii) die derzeit geringe Größe<br />

der Märkte für Wertpapiere von Emittenten aus<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern und das derzeit<br />

geringe oder fehlende Handelsvolumen, das einen<br />

Liquiditätsmangel und Kursvolatilität zur Folge hat; (iii)<br />

eine bestimmte staatliche Politik, die die<br />

Anlagemöglichkeiten eines Teilfonds beschränken kann,<br />

einschließlich Beschränkungen für die Anlage in<br />

Emittenten oder Branchen, mit denen bestimmte<br />

nationale Interessen verbunden sind; (iv) das Fehlen<br />

entwickelter Rechtsstrukturen für private oder<br />

ausländische Anlagen und Privateigentum, (v) die<br />

rechtliche Infrastruktur und die Rechnungslegungs-,<br />

Abschlussprüfungs- und Berichtsstandards in<br />

„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern bieten<br />

möglicherweise nicht dasselbe Maß an Anlegerschutz<br />

oder Anlegerinformationen wie im Allgemeinen<br />

international üblich; (vi) ein möglicherweise höheres<br />

Risiko in Verbindung mit dem Besitz und der Verwahrung<br />

von Wertpapieren, d. h., in manchen Ländern wird<br />

Anteilsbestand durch Einträge in den Büchern einer<br />

Gesellschaft oder ihrer Registerstelle nachgewiesen; in<br />

solchen Fällen werden vom Treuhänder oder seinen<br />

lokalen Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />

Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten, die<br />

den Anteilsbestand an den Gesellschaften nachweisen;<br />

und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-länder können<br />

einer erheblichen nachteiligen wirtschaftlichen<br />

Entwicklung unterliegen, zu der unter anderem ein Verfall<br />

von Wechselkursen oder nicht gleichbleibende<br />

Wechselkursschwankungen, höhere Zinsen oder<br />

geringeres Wirtschaftswachstum als bei Anlagen in<br />

Wertpapieren von Emittenten in entwickelten Ländern<br />

gehören können.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder<br />

„Entwicklungs“-ländern, in denen ein Teilfonds anlegen<br />

kann, können sich positiv oder negativ von den<br />

Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder<br />

„Entwicklungs“-ländern sind in der Regel stark vom<br />

internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />

bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />

Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />

Steuerung von Wechselkursen und andere<br />

protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern, mit<br />

denen sie Handel treiben, erlassen oder ausgehandelt<br />

werden, beeinträchtigt werden. Anlagen in „Schwellen“-<br />

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