Verkaufsprospekt
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Emittenten oder Restrukturierungen war es bisher gemäß<br />
den branchenüblichen Vertragsdokumentationen für Credit<br />
Default Swaps unklar, ob ein Kreditereignis, durch das die<br />
Zahlungsverpflichtung des Verkäufers ausgelöst wird,<br />
eingetreten ist oder nicht. In jedem dieser Fälle wäre der<br />
Teilfonds nicht in der Lage, bei einem Ausfall des<br />
Referenzunternehmens den vollen Wert des Credit Default<br />
Swap zu realisieren. Als Verkäufer eines Credit Default<br />
Swap unterliegt der Teilfonds einem Kreditrisiko in Bezug<br />
auf das Referenzunternehmen und in vielen Fällen den<br />
gleichen Risiken wie wenn er die von dem<br />
Referenzunternehmen begebenen Schuldtitel selbst halten<br />
würde. Jedoch besitzt der Teilfonds keine rechtliche<br />
Rückgriffsmöglichkeit auf das Referenzunternehmen oder<br />
auf Sicherheiten, mit denen die Schuldtitel des<br />
Referenzunternehmens besichert sind.<br />
Risiken aus Devisentermingeschäften<br />
Jeder Teilfonds kann jeweils Devisentermingeschäfte<br />
tätigen, indem er für die Zwecke der Absicherung des<br />
Währungsrisikos Devisenterminkontrakte kauft.<br />
Jeder Teilfonds darf Termingeschäfte abschließen, um sich<br />
gegen Schwankungen der Wechselkurse abzusichern, die<br />
zu einer Wertminderung der bestehenden Anlagen führen<br />
würden, die auf eine andere Währung als die<br />
Basiswährung dieses Teilfonds lauten oder hauptsächlich<br />
in einer anderen Währung als der Basiswährung dieses<br />
Teilfonds gehandelt werden. Hierzu würde der jeweilige<br />
Teilfonds ein Termingeschäft über den Verkauf der<br />
Währung, auf die die Anlage lautet oder in der sie<br />
hauptsächlich gehandelt wird, gegen die Basiswährung des<br />
jeweiligen Teilfonds abschließen. Obwohl diese<br />
Transaktionen das Verlustrisiko infolge eines Wertverlusts<br />
der abgesicherten Währung minimieren sollen, vermindern<br />
sie gleichzeitig potentielle Gewinne, die sich im Falle einer<br />
Wertsteigerung der abgesicherten Währung realisieren<br />
ließen. Die genaue Abstimmung der Beträge der<br />
Termingeschäfte mit dem Wert der betreffenden<br />
Wertpapiere ist im Allgemeinen nicht möglich, weil sich der<br />
künftige Wert dieser Wertpapiere infolge von<br />
Schwankungen des Wertes dieser Wertpapiere zwischen<br />
dem Datum, an dem das Termingeschäft abgeschlossen<br />
wird, und dem Fälligkeitsdatum verändern wird. Die<br />
erfolgreiche Umsetzung einer Absicherungsstrategie, die<br />
exakt auf das Profil der Anlagen eines Teilfonds<br />
abgestimmt ist, kann nicht zugesichert werden.<br />
Handel in Futures und Optionen ist spekulativ und volatil<br />
Mit dem Handel in Futures-, Forward- und<br />
Optionskontrakten und verschiedenen anderen<br />
Instrumenten, in denen die jeweiligen Teilfonds anlegen<br />
können, sind erhebliche Risiken verbunden. Bestimmte<br />
Instrumente, in denen die jeweiligen Teilfonds anlegen<br />
können, reagieren sensibel auf Zins- und<br />
Wechselkursveränderungen, d. h. ihr Wert und folglich der<br />
Nettoinventarwert schwankt entsprechend den<br />
Schwankungen der Zinssätze und / oder Wechselkurse.<br />
Die Wertentwicklung eines Teilfonds hängt deshalb<br />
teilweise von seiner Fähigkeit ab, solche Schwankungen<br />
der Marktzinsen vorauszusehen und entsprechend darauf<br />
zu reagieren und geeignete Strategien einzusetzen, um die<br />
Rendite des jeweiligen Teilfonds zu maximieren, und<br />
gleichzeitig zu versuchen, die damit verbundenen Risiken<br />
für sein Anlagekapital zu minimieren. Abweichungen des<br />
Umfangs der Marktvolatilität von den Prognosen eines<br />
Teilfonds können für diesen Teilfonds zu beträchtlichen<br />
Verlusten führen.<br />
Risiko der vorzeitigen Auflösung<br />
Im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Fonds und / oder<br />
seiner Teilfonds müssen der Fonds und / oder seine<br />
Teilfonds möglicherweise die verbleibenden<br />
Vermögenswerte des Fonds und / oder seiner Teilfonds<br />
verkaufen und gleichrangig unter den betroffenen<br />
Anteilinhaber des jeweiligen Teilfonds aufteilen. Es ist<br />
möglich, dass zum Zeitpunkt eines solchen Verkaufs bzw.<br />
einer solchen Verteilung bestimmte vom Fonds und / oder<br />
seinen Teilfonds gehaltene Anlagen weniger wert sind als<br />
ihre ursprünglichen Anschaffungskosten oder ihr<br />
Buchwert, was einen beträchtlichen Verlust für die<br />
betroffenen Anteilinhaber zur Folge haben kann. Ferner<br />
können zu diesem Zeitpunkt noch nicht getilgte<br />
Gründungskosten oder Aufwendungen für den Fonds und<br />
/ oder seine Teilfonds dem Kapital des Fonds und / oder<br />
des jeweiligen Teilfonds belastet werden.<br />
Die Umstände, unter denen ein Fonds und / oder seine<br />
Teilfonds aufgelöst werden können, sind im Abschnitt<br />
„Abwicklung“ im Prospekt dargelegt.<br />
Schwellenmarktrisiko<br />
Bestimmte Teilfonds können in Aktien oder Schuldtiteln<br />
von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
anlegen. Solche Wertpapiere können mit<br />
hochgradigen Risiken behaftet sein und als spekulativ<br />
angesehen werden. Zu den Risiken zählen (i) ein höheres<br />
Risiko der Enteignung, konfiskatorischen Besteuerung,<br />
Verstaatlichung und der sozialen, politischen und<br />
wirtschaftlichen Instabilität; (ii) die derzeit geringe Größe<br />
der Märkte für Wertpapiere von Emittenten aus<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern und das derzeit<br />
geringe oder fehlende Handelsvolumen, das einen<br />
Liquiditätsmangel und Kursvolatilität zur Folge hat; (iii)<br />
eine bestimmte staatliche Politik, die die<br />
Anlagemöglichkeiten eines Teilfonds beschränken kann,<br />
einschließlich Beschränkungen für die Anlage in<br />
Emittenten oder Branchen, mit denen bestimmte<br />
nationale Interessen verbunden sind; (iv) das Fehlen<br />
entwickelter Rechtsstrukturen für private oder<br />
ausländische Anlagen und Privateigentum, (v) die<br />
rechtliche Infrastruktur und die Rechnungslegungs-,<br />
Abschlussprüfungs- und Berichtsstandards in<br />
„Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern bieten<br />
möglicherweise nicht dasselbe Maß an Anlegerschutz<br />
oder Anlegerinformationen wie im Allgemeinen<br />
international üblich; (vi) ein möglicherweise höheres<br />
Risiko in Verbindung mit dem Besitz und der Verwahrung<br />
von Wertpapieren, d. h., in manchen Ländern wird<br />
Anteilsbestand durch Einträge in den Büchern einer<br />
Gesellschaft oder ihrer Registerstelle nachgewiesen; in<br />
solchen Fällen werden vom Treuhänder oder seinen<br />
lokalen Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />
Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten, die<br />
den Anteilsbestand an den Gesellschaften nachweisen;<br />
und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-länder können<br />
einer erheblichen nachteiligen wirtschaftlichen<br />
Entwicklung unterliegen, zu der unter anderem ein Verfall<br />
von Wechselkursen oder nicht gleichbleibende<br />
Wechselkursschwankungen, höhere Zinsen oder<br />
geringeres Wirtschaftswachstum als bei Anlagen in<br />
Wertpapieren von Emittenten in entwickelten Ländern<br />
gehören können.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder<br />
„Entwicklungs“-ländern, in denen ein Teilfonds anlegen<br />
kann, können sich positiv oder negativ von den<br />
Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder<br />
„Entwicklungs“-ländern sind in der Regel stark vom<br />
internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />
bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />
Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />
Steuerung von Wechselkursen und andere<br />
protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern, mit<br />
denen sie Handel treiben, erlassen oder ausgehandelt<br />
werden, beeinträchtigt werden. Anlagen in „Schwellen“-<br />
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