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Verkaufsprospekt

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5. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt „„Risikofaktoren“„ des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />

folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den<br />

Teilfonds. Die Risikofaktoren stellen keine vollständige<br />

Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit einer<br />

Anlage in den Teilfonds verbunden sind:<br />

Kreditrisiko: Es kann keine Zusicherung geben, dass<br />

die Emittenten der Wertpapiere oder sonstigen<br />

Instrumente, in welche der Teilfonds investiert, nicht in<br />

Kreditschwierigkeiten geraten werden, die eine<br />

Herabstufung dieser Wertpapiere oder Instrumente<br />

oder den Verlust eines Teils des in diese Wertpapiere<br />

oder Instrumente investierten Betrags oder des<br />

Gesamtbetrags oder von Zahlungen, die auf diese<br />

Wertpapiere oder Instrumente fällig werden, nach sich<br />

ziehen können. Der Teilfonds kann auch einem<br />

Kreditrisiko in Bezug auf die Kontrahenten unterliegen,<br />

mit denen er Transaktionen tätigt oder bei denen er<br />

Margen oder Sicherheiten für Transaktionen in einem<br />

DFI hinterlegt, und er kann dem Risiko eines Ausfalls<br />

des Kontrahenten unterliegen. Wenn der Teilfonds in<br />

ein Wertpapier oder sonstiges Instrument investiert, für<br />

die eine Bank oder ein Finanzinstitut anderer Art bürgt,<br />

kann es keine Zusicherung geben, dass der Bürge nicht<br />

selbst in Kreditschwierigkeiten gerät, die eine<br />

Herabstufung dieser Wertpapiere oder Instrumente<br />

oder den Verlust eines Teils des in diese Wertpapiere<br />

oder Instrumente investierten Betrags oder des<br />

Gesamtbetrags oder von Zahlungen, die auf diese<br />

Wertpapiere oder Instrumente fällig werden, nach sich<br />

ziehen können.<br />

Derivative Finanzinstrumente: Die Kurse von DFIs,<br />

einschließlich Futures- und Optionskontrakten, sind<br />

hochvolatil. Die Kursbewegungen von DFIs werden<br />

unter anderem durch Zinssätze, Änderungen im<br />

Verhältnis von Angebot und Nachfrage, Handels-,<br />

Steuer-, Währungs- und Devisenkontrollprogramme<br />

und –grundsätze von Regierungen sowie nationale und<br />

internationale politische und wirtschaftliche Ereignisse<br />

und Politik beeinflusst. Ferner greifen Regierungen von<br />

Zeit zu Zeit direkt oder über Vorschriften in bestimmte<br />

Märkten ein, insbesondere Devisenmärkte und Märkte<br />

für auf Zinsen bezogene Futures- und<br />

Optionskontrakte. Ein solcher Eingriff hat häufig eine<br />

direkte Beeinflussung der Kurse zum Ziel und kann<br />

zusammen mit anderen Faktoren zur Folge haben,<br />

dass sich alle diese Märkte schnell in dieselbe Richtung<br />

bewegen, unter anderem aufgrund von<br />

Zinsschwankungen.<br />

Die Verwendung von DFI beinhaltet außerdem<br />

bestimmte besondere Risiken, unter anderem: (1)<br />

Abhängigkeit von der Fähigkeit, die Kursentwicklung<br />

von Wertpapieren, die abgesichert werden, und die<br />

Zinsentwicklung vorherzusagen, (2) unvollständige<br />

Korrelation zwischen den Kursbewegungen der<br />

Derivate und den Kursbewegungen damit verbundener<br />

Anlagen, (3) die Tatsache, dass für den Einsatz dieser<br />

DFIs andere Fertigkeiten erforderlich sind als bei der<br />

Auswahl der Wertpapiere für den Teilfonds, (4) das<br />

mögliche Nichtvorhandensein eines liquiden Marktes<br />

für ein bestimmtes Instrument zu einem bestimmten<br />

Zeitpunkt, (5) mögliche Hindernisse für eine effektive<br />

Vermögensverwaltung oder die Fähigkeit, Rücknahmen<br />

vorzunehmen, (6) mögliche rechtliche Risiken in<br />

PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />

Verbindung mit der Dokumentation der Derivate,<br />

insbesondere in Verbindung mit der Durchsetzbarkeit<br />

von Verträgen und diesbezüglichen Beschränkungen,<br />

(7) das Abrechnungsrisiko, da die Haftung des<br />

Teilfonds bei Geschäften mit Futures-Kontrakten,<br />

Terminkontrakten, Swaps und Differenzkontrakten<br />

möglicherweise unbegrenzt ist, bis die Position<br />

glattgestellt ist, und (8) das Kontrahentenrisiko, da der<br />

Teilfonds beim Einsatz von OTC-Derivaten wie Futures-<br />

Kontrakten, Terminkontrakten, Swaps und<br />

Differenzkontrakten einem Kreditrisiko in Bezug auf die<br />

Gegenpartei ausgesetzt ist.<br />

Anlagen in DFIs durch den Teilfonds, wie vorstehend<br />

beschrieben, können die Übernahme von<br />

Verpflichtungen, Rechten und Vermögenswerten<br />

beinhalten. Vermögenswerte, die als<br />

Sicherheitsleistung bei Maklern hinterlegt werden,<br />

werden von den Maklern möglicherweise nicht in<br />

gesonderten Depots verwahrt, was zur Folge haben<br />

kann, dass Gläubiger solcher Makler im Fall von deren<br />

Insolvenz oder Konkurs darauf Zugriff haben.<br />

Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />

können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />

sein. Wie vorstehend erwähnt, können einige der<br />

Märkte oder Börsen, an denen ein Teilfonds anlegen<br />

kann, mitunter hochvolatil sein.<br />

M&A-Arbitrage-Risiko: Der Anlageverwalter wendet<br />

statistische Kriterien an, um öffentlich<br />

bekanntgemachte M&A-Transaktionen mit hoher<br />

Abschlusswahrscheinlichkeit zu identifizieren. Dabei<br />

kann nicht gewährleistet werden, dass eine öffentlich<br />

bekanntgemachte M&A-Transaktion auch tatsächlich<br />

zum Abschluss kommt. Falls eine vom Anlageverwalter<br />

ausgewählte öffentlich bekanntgemachte M&A-<br />

Transaktion nicht zum Abschluss kommt, kann dem<br />

Teilfonds ein Verlust entstehen.<br />

Verfügbarkeit von geeigneten öffentlich bekannt<br />

gemachten M&A-Transaktionen und Möglichkeit der<br />

Beteiligung an solchen: Da der Markt für öffentlich<br />

bekanntgemachte M&A-Transaktionen zyklisch und von<br />

der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig ist,<br />

kann nicht gewährleistet werden, dass in ausreichender<br />

Zahl öffentlich bekanntgemachte, für M&A-Arbitrage<br />

geeignete M&A-Transaktionen identifiziert werden<br />

können. Der Anlageverwalter geht zwar davon aus,<br />

dass zahlreiche geeignete öffentlich bekanntgemachte<br />

M&A-Transaktionen vorhanden sein werden, es kann<br />

jedoch nicht zugesichert werden, dass solche<br />

Transaktionen dann zur Verfügung stehen, wenn sie<br />

benötigt werden, um die gewünschte Strategie von<br />

Long- und / oder Short-Anlagen in öffentlich<br />

bekanntgemachten M&A-Transaktionen umzusetzen.<br />

Leerverkäufe: In der Regel legen OGAWs wie der<br />

Teilfonds auf „Long-only“-Basis an. Dies bedeutet, dass<br />

der Nettoinventarwert mit dem Marktwert der von ihm<br />

gehaltenen Vermögenswerte steigt bzw. sinkt. Ein<br />

„Leerverkauf” beinhaltet den Verkauf eines<br />

Wertpapiers, dass der Verkäufer nicht besitzt, in der<br />

Hoffnung, dasselbe Wertpapier (oder ein gegen dieses<br />

Wertpapier austauschbares Wertpapier) zu einem<br />

späteren Zeitpunkt zu einem niedrigeren Preis zu<br />

kaufen. Um das Wertpapier an den Käufer liefern zu<br />

können, muss der Verkäufer das Wertpapier ausleihen<br />

und ist verpflichtet, das Wertpapier (oder ein gegen<br />

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