Verkaufsprospekt
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5. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt „„Risikofaktoren“„ des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />
folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den<br />
Teilfonds. Die Risikofaktoren stellen keine vollständige<br />
Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit einer<br />
Anlage in den Teilfonds verbunden sind:<br />
Kreditrisiko: Es kann keine Zusicherung geben, dass<br />
die Emittenten der Wertpapiere oder sonstigen<br />
Instrumente, in welche der Teilfonds investiert, nicht in<br />
Kreditschwierigkeiten geraten werden, die eine<br />
Herabstufung dieser Wertpapiere oder Instrumente<br />
oder den Verlust eines Teils des in diese Wertpapiere<br />
oder Instrumente investierten Betrags oder des<br />
Gesamtbetrags oder von Zahlungen, die auf diese<br />
Wertpapiere oder Instrumente fällig werden, nach sich<br />
ziehen können. Der Teilfonds kann auch einem<br />
Kreditrisiko in Bezug auf die Kontrahenten unterliegen,<br />
mit denen er Transaktionen tätigt oder bei denen er<br />
Margen oder Sicherheiten für Transaktionen in einem<br />
DFI hinterlegt, und er kann dem Risiko eines Ausfalls<br />
des Kontrahenten unterliegen. Wenn der Teilfonds in<br />
ein Wertpapier oder sonstiges Instrument investiert, für<br />
die eine Bank oder ein Finanzinstitut anderer Art bürgt,<br />
kann es keine Zusicherung geben, dass der Bürge nicht<br />
selbst in Kreditschwierigkeiten gerät, die eine<br />
Herabstufung dieser Wertpapiere oder Instrumente<br />
oder den Verlust eines Teils des in diese Wertpapiere<br />
oder Instrumente investierten Betrags oder des<br />
Gesamtbetrags oder von Zahlungen, die auf diese<br />
Wertpapiere oder Instrumente fällig werden, nach sich<br />
ziehen können.<br />
Derivative Finanzinstrumente: Die Kurse von DFIs,<br />
einschließlich Futures- und Optionskontrakten, sind<br />
hochvolatil. Die Kursbewegungen von DFIs werden<br />
unter anderem durch Zinssätze, Änderungen im<br />
Verhältnis von Angebot und Nachfrage, Handels-,<br />
Steuer-, Währungs- und Devisenkontrollprogramme<br />
und –grundsätze von Regierungen sowie nationale und<br />
internationale politische und wirtschaftliche Ereignisse<br />
und Politik beeinflusst. Ferner greifen Regierungen von<br />
Zeit zu Zeit direkt oder über Vorschriften in bestimmte<br />
Märkten ein, insbesondere Devisenmärkte und Märkte<br />
für auf Zinsen bezogene Futures- und<br />
Optionskontrakte. Ein solcher Eingriff hat häufig eine<br />
direkte Beeinflussung der Kurse zum Ziel und kann<br />
zusammen mit anderen Faktoren zur Folge haben,<br />
dass sich alle diese Märkte schnell in dieselbe Richtung<br />
bewegen, unter anderem aufgrund von<br />
Zinsschwankungen.<br />
Die Verwendung von DFI beinhaltet außerdem<br />
bestimmte besondere Risiken, unter anderem: (1)<br />
Abhängigkeit von der Fähigkeit, die Kursentwicklung<br />
von Wertpapieren, die abgesichert werden, und die<br />
Zinsentwicklung vorherzusagen, (2) unvollständige<br />
Korrelation zwischen den Kursbewegungen der<br />
Derivate und den Kursbewegungen damit verbundener<br />
Anlagen, (3) die Tatsache, dass für den Einsatz dieser<br />
DFIs andere Fertigkeiten erforderlich sind als bei der<br />
Auswahl der Wertpapiere für den Teilfonds, (4) das<br />
mögliche Nichtvorhandensein eines liquiden Marktes<br />
für ein bestimmtes Instrument zu einem bestimmten<br />
Zeitpunkt, (5) mögliche Hindernisse für eine effektive<br />
Vermögensverwaltung oder die Fähigkeit, Rücknahmen<br />
vorzunehmen, (6) mögliche rechtliche Risiken in<br />
PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />
Verbindung mit der Dokumentation der Derivate,<br />
insbesondere in Verbindung mit der Durchsetzbarkeit<br />
von Verträgen und diesbezüglichen Beschränkungen,<br />
(7) das Abrechnungsrisiko, da die Haftung des<br />
Teilfonds bei Geschäften mit Futures-Kontrakten,<br />
Terminkontrakten, Swaps und Differenzkontrakten<br />
möglicherweise unbegrenzt ist, bis die Position<br />
glattgestellt ist, und (8) das Kontrahentenrisiko, da der<br />
Teilfonds beim Einsatz von OTC-Derivaten wie Futures-<br />
Kontrakten, Terminkontrakten, Swaps und<br />
Differenzkontrakten einem Kreditrisiko in Bezug auf die<br />
Gegenpartei ausgesetzt ist.<br />
Anlagen in DFIs durch den Teilfonds, wie vorstehend<br />
beschrieben, können die Übernahme von<br />
Verpflichtungen, Rechten und Vermögenswerten<br />
beinhalten. Vermögenswerte, die als<br />
Sicherheitsleistung bei Maklern hinterlegt werden,<br />
werden von den Maklern möglicherweise nicht in<br />
gesonderten Depots verwahrt, was zur Folge haben<br />
kann, dass Gläubiger solcher Makler im Fall von deren<br />
Insolvenz oder Konkurs darauf Zugriff haben.<br />
Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />
können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />
sein. Wie vorstehend erwähnt, können einige der<br />
Märkte oder Börsen, an denen ein Teilfonds anlegen<br />
kann, mitunter hochvolatil sein.<br />
M&A-Arbitrage-Risiko: Der Anlageverwalter wendet<br />
statistische Kriterien an, um öffentlich<br />
bekanntgemachte M&A-Transaktionen mit hoher<br />
Abschlusswahrscheinlichkeit zu identifizieren. Dabei<br />
kann nicht gewährleistet werden, dass eine öffentlich<br />
bekanntgemachte M&A-Transaktion auch tatsächlich<br />
zum Abschluss kommt. Falls eine vom Anlageverwalter<br />
ausgewählte öffentlich bekanntgemachte M&A-<br />
Transaktion nicht zum Abschluss kommt, kann dem<br />
Teilfonds ein Verlust entstehen.<br />
Verfügbarkeit von geeigneten öffentlich bekannt<br />
gemachten M&A-Transaktionen und Möglichkeit der<br />
Beteiligung an solchen: Da der Markt für öffentlich<br />
bekanntgemachte M&A-Transaktionen zyklisch und von<br />
der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig ist,<br />
kann nicht gewährleistet werden, dass in ausreichender<br />
Zahl öffentlich bekanntgemachte, für M&A-Arbitrage<br />
geeignete M&A-Transaktionen identifiziert werden<br />
können. Der Anlageverwalter geht zwar davon aus,<br />
dass zahlreiche geeignete öffentlich bekanntgemachte<br />
M&A-Transaktionen vorhanden sein werden, es kann<br />
jedoch nicht zugesichert werden, dass solche<br />
Transaktionen dann zur Verfügung stehen, wenn sie<br />
benötigt werden, um die gewünschte Strategie von<br />
Long- und / oder Short-Anlagen in öffentlich<br />
bekanntgemachten M&A-Transaktionen umzusetzen.<br />
Leerverkäufe: In der Regel legen OGAWs wie der<br />
Teilfonds auf „Long-only“-Basis an. Dies bedeutet, dass<br />
der Nettoinventarwert mit dem Marktwert der von ihm<br />
gehaltenen Vermögenswerte steigt bzw. sinkt. Ein<br />
„Leerverkauf” beinhaltet den Verkauf eines<br />
Wertpapiers, dass der Verkäufer nicht besitzt, in der<br />
Hoffnung, dasselbe Wertpapier (oder ein gegen dieses<br />
Wertpapier austauschbares Wertpapier) zu einem<br />
späteren Zeitpunkt zu einem niedrigeren Preis zu<br />
kaufen. Um das Wertpapier an den Käufer liefern zu<br />
können, muss der Verkäufer das Wertpapier ausleihen<br />
und ist verpflichtet, das Wertpapier (oder ein gegen<br />
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