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Verkaufsprospekt

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Manager, am letzten Geschäftstag jedes Monats eine<br />

Ausschüttung festzusetzen. Ausschüttungen werden<br />

grundsätzlich aus den ausschüttungsfähigen<br />

Nettoerträgen des Teilfonds (ob in Form von Zinsen,<br />

Dividenden oder anderer Form) und den realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der realisierten Verluste und den<br />

nicht realisierten Gewinnen abzüglich der nicht<br />

realisierten Verluste festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse A, Klasse A1,<br />

Klasse A1H, Klasse A4, Klasse A5H, Klasse A6H,<br />

Klasse J2, Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y1H, Klasse<br />

Y4, Klasse Y5H und Klasse Y6H kann der Manager<br />

einmal jährlich aus den ausschüttungsfähigen<br />

Nettoerträgen des Teilfonds (ob in Form von Zinsen,<br />

Dividenden oder anderer Form) und den realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der realisierten Verluste und den<br />

nicht realisierten Gewinnen abzüglich der nicht<br />

realisierten Verluste eine Ausschüttung festsetzen. Auf<br />

derselben Grundlage kann der Manager außerdem<br />

Zwischenausschüttungen festsetzen. Jährliche<br />

Ausschüttungen (sofern festgesetzt) werden bis zum<br />

30. Juni eines jeden Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

13. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist der US-Dollar.<br />

14. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments LLC, geändert durch<br />

Ergänzungsvereinbarungen vom 19. Mai 2006<br />

und 29. März 2010 sowie durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />

April 2010, nach dem letztere zu einem<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

(ii) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments Europe Ltd., geändert<br />

durch eine Ergänzungsvereinbarung vom 19.<br />

Mai 2006 sowie durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />

April 2010, nach dem letztere zu einem<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der beteiligten<br />

Parteien mit einer Frist von 90 Tagen schriftlich<br />

gekündigt werden.<br />

29. März 2011<br />

PineBridge Strategic Bond Fund<br />

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