Verkaufsprospekt
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Manager, am letzten Geschäftstag jedes Monats eine<br />
Ausschüttung festzusetzen. Ausschüttungen werden<br />
grundsätzlich aus den ausschüttungsfähigen<br />
Nettoerträgen des Teilfonds (ob in Form von Zinsen,<br />
Dividenden oder anderer Form) und den realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der realisierten Verluste und den<br />
nicht realisierten Gewinnen abzüglich der nicht<br />
realisierten Verluste festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse A, Klasse A1,<br />
Klasse A1H, Klasse A4, Klasse A5H, Klasse A6H,<br />
Klasse J2, Klasse Y, Klasse Y1, Klasse Y1H, Klasse<br />
Y4, Klasse Y5H und Klasse Y6H kann der Manager<br />
einmal jährlich aus den ausschüttungsfähigen<br />
Nettoerträgen des Teilfonds (ob in Form von Zinsen,<br />
Dividenden oder anderer Form) und den realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der realisierten Verluste und den<br />
nicht realisierten Gewinnen abzüglich der nicht<br />
realisierten Verluste eine Ausschüttung festsetzen. Auf<br />
derselben Grundlage kann der Manager außerdem<br />
Zwischenausschüttungen festsetzen. Jährliche<br />
Ausschüttungen (sofern festgesetzt) werden bis zum<br />
30. Juni eines jeden Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
13. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist der US-Dollar.<br />
14. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments LLC, geändert durch<br />
Ergänzungsvereinbarungen vom 19. Mai 2006<br />
und 29. März 2010 sowie durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, nach dem letztere zu einem<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
(ii) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments Europe Ltd., geändert<br />
durch eine Ergänzungsvereinbarung vom 19.<br />
Mai 2006 sowie durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, nach dem letztere zu einem<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der beteiligten<br />
Parteien mit einer Frist von 90 Tagen schriftlich<br />
gekündigt werden.<br />
29. März 2011<br />
PineBridge Strategic Bond Fund<br />
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