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Verkaufsprospekt

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Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />

werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />

Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />

Änderung des Anlageziels und/oder einer Änderung der<br />

Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />

angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />

ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />

Änderung zurückgeben können.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />

in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />

höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />

investiert ist.<br />

Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />

mit der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />

Prospekt angegebenen Anlagebeschränkungen.<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />

des Teilfonds erreicht wird.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />

ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />

ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />

Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />

angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger<br />

jüngster Entwicklungen bei den Risiko- und<br />

Renditemerkmalen der Hauptanlagekategorien.<br />

Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFIs zu<br />

Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />

ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />

entsprechend zu ändern.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />

Teilfonds gemäß den Vorschriften der Zentralbank<br />

anlegen darf, enthält der Anhang I zum Prospekt, der<br />

zusammen mit und unter Berücksichtigung des<br />

Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds, wie<br />

vorstehend dargelegt, gelesen werden sollte. Die<br />

Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />

heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nichtbörsennotierten<br />

Wertpapieren ist die Anlage auf die im<br />

Anhang I zum Prospekt aufgeführten Wertpapierbörsen<br />

und Märkte beschränkt.<br />

Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

nachstehendem Abschnitt 4 aufgeführt und umfassen:<br />

Schwellenmarktrisiko und Volatilitätsrisiko. Diese<br />

Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />

4. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />

folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />

Die Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />

PineBridge Southeast Asia Equity Fund<br />

Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />

von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

oder Anlagen an bestimmten<br />

Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />

und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />

zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />

konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />

sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />

die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />

von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

und das derzeit geringe oder fehlende<br />

Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />

Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />

staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />

Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />

Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />

Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />

verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />

Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />

und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />

die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />

Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />

Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />

Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />

möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />

Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />

manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />

in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />

Registerstelle nachgewiesen;In solchen Fällen werden<br />

vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />

Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />

Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />

die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />

nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />

können einer erheblichen nachteiligen<br />

wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />

anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />

gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />

Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />

Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />

Ländern gehören können.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />

in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />

können sich positiv oder negativ von den<br />

Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

sind in der Regel stark vom<br />

internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />

bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />

Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />

Steuerung von Wechselkursen und andere<br />

protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />

mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />

ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />

in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />

Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />

Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />

nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />

Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />

Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />

werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />

geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />

geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />

Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />

Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />

Rücknahme von Anteilen nach einem<br />

Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />

Anlagen verzögern kann.<br />

Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />

können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />

sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />

„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />

geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />

Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

und des derzeit geringen oder fehlenden<br />

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