Verkaufsprospekt
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Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />
werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />
Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />
Änderung des Anlageziels und/oder einer Änderung der<br />
Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />
angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />
ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />
Änderung zurückgeben können.<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />
in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />
höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />
investiert ist.<br />
Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />
mit der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />
Prospekt angegebenen Anlagebeschränkungen.<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />
des Teilfonds erreicht wird.<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />
ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />
ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />
Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />
angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger<br />
jüngster Entwicklungen bei den Risiko- und<br />
Renditemerkmalen der Hauptanlagekategorien.<br />
Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFIs zu<br />
Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />
ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />
entsprechend zu ändern.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />
Teilfonds gemäß den Vorschriften der Zentralbank<br />
anlegen darf, enthält der Anhang I zum Prospekt, der<br />
zusammen mit und unter Berücksichtigung des<br />
Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds, wie<br />
vorstehend dargelegt, gelesen werden sollte. Die<br />
Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />
heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nichtbörsennotierten<br />
Wertpapieren ist die Anlage auf die im<br />
Anhang I zum Prospekt aufgeführten Wertpapierbörsen<br />
und Märkte beschränkt.<br />
Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
nachstehendem Abschnitt 4 aufgeführt und umfassen:<br />
Schwellenmarktrisiko und Volatilitätsrisiko. Diese<br />
Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />
4. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />
folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />
Die Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />
PineBridge Southeast Asia Equity Fund<br />
Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />
von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
oder Anlagen an bestimmten<br />
Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />
und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />
zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />
konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />
sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />
die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />
von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
und das derzeit geringe oder fehlende<br />
Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />
Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />
staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />
Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />
Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />
Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />
verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />
Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />
und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />
die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />
Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />
Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />
Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />
möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />
Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />
manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />
in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />
Registerstelle nachgewiesen;In solchen Fällen werden<br />
vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />
Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />
Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />
die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />
nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />
können einer erheblichen nachteiligen<br />
wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />
anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />
gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />
Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />
Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />
Ländern gehören können.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />
in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />
können sich positiv oder negativ von den<br />
Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
sind in der Regel stark vom<br />
internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />
bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />
Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />
Steuerung von Wechselkursen und andere<br />
protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />
mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />
ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />
in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />
Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />
Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />
nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />
Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />
Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />
werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />
geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />
geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />
Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />
Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />
Rücknahme von Anteilen nach einem<br />
Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />
Anlagen verzögern kann.<br />
Volatilitätsrisiko: Je nach herrschender Wirtschaftslage<br />
können alle Märkte einer Volatilität ausgesetzt<br />
sein. Bei Wertpapieren in „Schwellen“- oder<br />
„Entwicklungs“-ländern kann aufgrund der derzeit<br />
geringen Größe der Märkte für Wertpapiere von<br />
Emittenten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
und des derzeit geringen oder fehlenden<br />
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