Verkaufsprospekt
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PineBridge Global Funds - [Name des betreffenden Teilfonds<br />
einfügen]<br />
c/o State Street Fund Services (Ireland) Limited<br />
78 Sir John Rogerson’s Quay<br />
Dublin 2<br />
Irland.<br />
Folgeanträge auf Ausgabe von Anteilen können per Fax,<br />
per Post, durch elektronische Übermittlung oder telefonisch<br />
übermittelt werden, sofern bei der Verwaltungsstelle das<br />
anfängliche Antragsformular bereits im Original<br />
eingegangen ist.<br />
Anträge auf Ausgabe von Anteilen sollten an dem<br />
betreffenden Handelstag spätestens um 12:00 Uhr (irischer<br />
Zeit) bei der Verwaltungsstelle eingehen, soweit im<br />
Nachtrag für den betreffenden Teilfonds oder dem<br />
jeweiligen länderspezifischen Nachtrag nichts anderes<br />
angegeben ist.<br />
An einem Handelstag nach diesem Zeitpunkt eingehende<br />
Anträge werden am nächstfolgenden Handelstag<br />
bearbeitet. Allerdings kann der Manager nach seinem<br />
alleinigem Ermessen auch nach diesem Zeitpunkt<br />
eingehende Anträge annehmen, sofern sie vor der<br />
Berechnung des Nettoinventarwerts des betreffenden<br />
Teilfonds eingehen.<br />
Der Manager und / oder die Verwaltungsstelle können den<br />
Anlegern künftige Ernennungen von Untertransferstellen,<br />
unabhängigen Vermittlern, Zahlstellen oder Vertriebsstellen<br />
sowie das entsprechende Antragsverfahren für die<br />
Ausgabe von Anteilen über diese Stellen durch eine<br />
Ergänzung zum Nachtrag für den jeweiligen Teilfonds<br />
mitteilen.<br />
Nach Eingang vollständiger Angaben und Bearbeitung des<br />
Antrags durch die Verwaltungsstelle wird dem<br />
Anteilinhaber eine Ausführungsanzeige unter Angabe<br />
seiner Depotnummer ausgestellt. Diese Depotnummer ist<br />
vom Anteilinhaber bei jeder weiteren Kommunikation mit<br />
der Verwaltungsstelle oder dem Manager, auch bei<br />
Zeichnungen und Rücknahmen, anzugeben.<br />
Eine Gutschrift in frei verfügbaren Mitteln muss bei dem<br />
betreffenden Teilfonds spätestens am dritten Geschäftstag<br />
nach dem Handelstag, an dem der Antrag ausgeführt<br />
wurde, eingehen, soweit im Nachtrag für den betreffenden<br />
Teilfonds oder dem jeweiligen länderspezifischen Nachtrag<br />
nichts anderes angegeben ist. Der Manager behält sich<br />
das Recht vor, den Abwicklungszeitraum zu verlängern<br />
oder zu verkürzen, wenn dies von der Marktpraxis<br />
gefordert wird. Falls an dem letzten Tag des<br />
Abwicklungszeitraums Banken in dem Land der<br />
Referenzwährung der betreffenden Anteilsklasse eines<br />
Teilfonds nicht für den Geschäftsbetrieb geöffnet haben,<br />
wird die Zahlung am nächsten Geschäftstag, an dem diese<br />
Banken geöffnet haben, erfolgen.<br />
Der Manager behält sich das Recht vor, Anträge nach<br />
seinem Ermessen insgesamt oder teilweise abzulehnen.<br />
Wenn ein Anteilinhaber für Anteile fällige Beträge an dem<br />
für die Zahlung festgesetzten Tag nicht zahlt, kann der<br />
Manager entweder die Zuteilung dieser Anteile stornieren<br />
oder dem Anteilinhaber eine Mitteilung zustellen, in der die<br />
Zahlung des ausstehenden Betrags zuzüglich<br />
aufgelaufener Zinsen und der dem Fonds oder einem<br />
Teilfonds durch die Nichtzahlung entstandenen Kosten<br />
verlangt wird. Wenn der Manager die Ausgabe von<br />
Anteilen storniert, werden eingegangene Gelder, abzüglich<br />
eines Betrages zur Deckung der dem Fonds oder einem<br />
Teilfonds entstandenen Kosten, auf Gefahr des<br />
Antragstellers an diesen zurückgegeben. Der Manager<br />
behält sich vor, die Ausgabe von Anteilen nach seinem<br />
Ermessen bis zum Eingang frei verfügbarer Mittel<br />
aufzuschieben.<br />
Zeichnungen über ein Clearingsystem<br />
Erst- oder Folgezeichnungen von Anteilen können auch<br />
über ein Clearingsystem zur Weiterleitung an die<br />
Verwaltungsstelle erfolgen. Das Clearingsystem kann<br />
Anlegern, die Anteile über das Clearingsystem kaufen,<br />
einen Nominee-Service anbieten, bei dem der Nominee<br />
die Anteile in eigenem Namen für Rechnung und im<br />
Auftrag der Anleger hält. Ungeachtet des Vorstehenden<br />
haben die Anleger weiterhin die Möglichkeit, direkt in die<br />
Teilfonds anzulegen, ohne von dem Nominee-Service<br />
Gebrauch zu machen. Anteile können an ein von bzw. im<br />
Namen von einem Anleger ernanntes Clearingsystem<br />
(oder seinen Nominee) oder einen Drittanbieter eines<br />
Nominee-Service ausgegeben und auf dessen Namen<br />
registriert werden, soweit diese vom Manager oder der<br />
Verwaltungsstelle anerkannt und akzeptiert worden sind.<br />
Für Kontoinhaber können Gebühren anfallen, die<br />
normalerweise für die Führung und den Betrieb von<br />
Konten in einem solchen Clearingsystem (oder durch<br />
einen solchen Nominee) erhoben werden.<br />
Falls Anträge auf Ausgabe von Anteilen über ein<br />
Clearingsystem gestellt werden, können andere<br />
Zeichnungsverfahren und –fristen gelten, obwohl der<br />
endgültige Annahmeschluss bei der Verwaltungsstelle<br />
unverändert bleibt. Vollständige Zahlungsanweisungen<br />
für Zeichnungen sind über das Clearingsystem erhältlich.<br />
Anleger sollten beachten, dass ein Kauf von Anteilen über<br />
ein Clearingsystem oder die Rückgabe von Anteilen, die<br />
sie über ein Clearingsystem gezeichnet haben,<br />
möglicherweise an Tagen ausgeschlossen ist, an denen<br />
das Clearingsystem nicht geöffnet ist.<br />
Handelspraktiken<br />
Der Manager empfiehlt den Anteilinhabern generell, in<br />
dem Fonds oder einem seiner Teilfonds im Rahmen einer<br />
langfristigen Anlagestrategie anzulegen.<br />
Der Manager bemüht sich im Namen des Fonds,<br />
bestimmte Handelspraktiken, wie übermäßig kurzfristiger<br />
Handel, der manchmal auch als „Markttiming” bezeichnet<br />
wird, die sich nachteilig auf die Teilfonds und ihre<br />
Anteilinhaber auswirken könnten, zu verhindern. Sofern<br />
es zu einer Verzögerung zwischen einer Veränderung<br />
des Wertes der Anlagen eines Teilfonds und dem<br />
Zeitpunkt kommt, zu dem sich diese Veränderung im<br />
Nettoinventarwert der Anteile des Teilfonds widerspiegelt,<br />
besteht für den jeweiligen Teilfonds das Risiko, dass<br />
Anleger versuchen könnten, diese Verzögerung<br />
auszunutzen, um Anteile zu einem Nettoinventarwert zu<br />
kaufen oder zu verkaufen, der nicht dem jeweiligen<br />
angemessenen Kurs entspricht. Der Manager versucht,<br />
dieses Vorgehen zu unterbinden, das manchmal als<br />
"Stale Price Arbitrage" bezeichnet wird.<br />
Der Manager versucht, die Depottätigkeit von<br />
Anteilinhabern zu überwachen, um exzessive und<br />
hinderliche Handelspraktiken zu entdecken und zu<br />
unterbinden. Der Manager behält sich vor, Zeichnungen<br />
oder Umschichtungen zu beschränken oder abzulehnen,<br />
wenn sich das Geschäft nach seiner Ansicht nachteilig<br />
auf die Interessen eines Teilfonds oder dessen<br />
Anteilinhaber auswirken könnte. Wird ein Antrag<br />
abgelehnt, wird die Verwaltungsstelle die<br />
Zeichnungsgelder oder deren Restbetrag innerhalb von<br />
fünf Geschäftstagen nach der Ablehnung auf Kosten und<br />
Gefahr des Antragstellers zinslos per Überweisung auf<br />
das Konto erstatten, von dem sie gezahlt wurden.<br />
Rücknahme von Anteilen – Rücknahmeverfahren<br />
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