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Verkaufsprospekt

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PineBridge Global Funds - [Name des betreffenden Teilfonds<br />

einfügen]<br />

c/o State Street Fund Services (Ireland) Limited<br />

78 Sir John Rogerson’s Quay<br />

Dublin 2<br />

Irland.<br />

Folgeanträge auf Ausgabe von Anteilen können per Fax,<br />

per Post, durch elektronische Übermittlung oder telefonisch<br />

übermittelt werden, sofern bei der Verwaltungsstelle das<br />

anfängliche Antragsformular bereits im Original<br />

eingegangen ist.<br />

Anträge auf Ausgabe von Anteilen sollten an dem<br />

betreffenden Handelstag spätestens um 12:00 Uhr (irischer<br />

Zeit) bei der Verwaltungsstelle eingehen, soweit im<br />

Nachtrag für den betreffenden Teilfonds oder dem<br />

jeweiligen länderspezifischen Nachtrag nichts anderes<br />

angegeben ist.<br />

An einem Handelstag nach diesem Zeitpunkt eingehende<br />

Anträge werden am nächstfolgenden Handelstag<br />

bearbeitet. Allerdings kann der Manager nach seinem<br />

alleinigem Ermessen auch nach diesem Zeitpunkt<br />

eingehende Anträge annehmen, sofern sie vor der<br />

Berechnung des Nettoinventarwerts des betreffenden<br />

Teilfonds eingehen.<br />

Der Manager und / oder die Verwaltungsstelle können den<br />

Anlegern künftige Ernennungen von Untertransferstellen,<br />

unabhängigen Vermittlern, Zahlstellen oder Vertriebsstellen<br />

sowie das entsprechende Antragsverfahren für die<br />

Ausgabe von Anteilen über diese Stellen durch eine<br />

Ergänzung zum Nachtrag für den jeweiligen Teilfonds<br />

mitteilen.<br />

Nach Eingang vollständiger Angaben und Bearbeitung des<br />

Antrags durch die Verwaltungsstelle wird dem<br />

Anteilinhaber eine Ausführungsanzeige unter Angabe<br />

seiner Depotnummer ausgestellt. Diese Depotnummer ist<br />

vom Anteilinhaber bei jeder weiteren Kommunikation mit<br />

der Verwaltungsstelle oder dem Manager, auch bei<br />

Zeichnungen und Rücknahmen, anzugeben.<br />

Eine Gutschrift in frei verfügbaren Mitteln muss bei dem<br />

betreffenden Teilfonds spätestens am dritten Geschäftstag<br />

nach dem Handelstag, an dem der Antrag ausgeführt<br />

wurde, eingehen, soweit im Nachtrag für den betreffenden<br />

Teilfonds oder dem jeweiligen länderspezifischen Nachtrag<br />

nichts anderes angegeben ist. Der Manager behält sich<br />

das Recht vor, den Abwicklungszeitraum zu verlängern<br />

oder zu verkürzen, wenn dies von der Marktpraxis<br />

gefordert wird. Falls an dem letzten Tag des<br />

Abwicklungszeitraums Banken in dem Land der<br />

Referenzwährung der betreffenden Anteilsklasse eines<br />

Teilfonds nicht für den Geschäftsbetrieb geöffnet haben,<br />

wird die Zahlung am nächsten Geschäftstag, an dem diese<br />

Banken geöffnet haben, erfolgen.<br />

Der Manager behält sich das Recht vor, Anträge nach<br />

seinem Ermessen insgesamt oder teilweise abzulehnen.<br />

Wenn ein Anteilinhaber für Anteile fällige Beträge an dem<br />

für die Zahlung festgesetzten Tag nicht zahlt, kann der<br />

Manager entweder die Zuteilung dieser Anteile stornieren<br />

oder dem Anteilinhaber eine Mitteilung zustellen, in der die<br />

Zahlung des ausstehenden Betrags zuzüglich<br />

aufgelaufener Zinsen und der dem Fonds oder einem<br />

Teilfonds durch die Nichtzahlung entstandenen Kosten<br />

verlangt wird. Wenn der Manager die Ausgabe von<br />

Anteilen storniert, werden eingegangene Gelder, abzüglich<br />

eines Betrages zur Deckung der dem Fonds oder einem<br />

Teilfonds entstandenen Kosten, auf Gefahr des<br />

Antragstellers an diesen zurückgegeben. Der Manager<br />

behält sich vor, die Ausgabe von Anteilen nach seinem<br />

Ermessen bis zum Eingang frei verfügbarer Mittel<br />

aufzuschieben.<br />

Zeichnungen über ein Clearingsystem<br />

Erst- oder Folgezeichnungen von Anteilen können auch<br />

über ein Clearingsystem zur Weiterleitung an die<br />

Verwaltungsstelle erfolgen. Das Clearingsystem kann<br />

Anlegern, die Anteile über das Clearingsystem kaufen,<br />

einen Nominee-Service anbieten, bei dem der Nominee<br />

die Anteile in eigenem Namen für Rechnung und im<br />

Auftrag der Anleger hält. Ungeachtet des Vorstehenden<br />

haben die Anleger weiterhin die Möglichkeit, direkt in die<br />

Teilfonds anzulegen, ohne von dem Nominee-Service<br />

Gebrauch zu machen. Anteile können an ein von bzw. im<br />

Namen von einem Anleger ernanntes Clearingsystem<br />

(oder seinen Nominee) oder einen Drittanbieter eines<br />

Nominee-Service ausgegeben und auf dessen Namen<br />

registriert werden, soweit diese vom Manager oder der<br />

Verwaltungsstelle anerkannt und akzeptiert worden sind.<br />

Für Kontoinhaber können Gebühren anfallen, die<br />

normalerweise für die Führung und den Betrieb von<br />

Konten in einem solchen Clearingsystem (oder durch<br />

einen solchen Nominee) erhoben werden.<br />

Falls Anträge auf Ausgabe von Anteilen über ein<br />

Clearingsystem gestellt werden, können andere<br />

Zeichnungsverfahren und –fristen gelten, obwohl der<br />

endgültige Annahmeschluss bei der Verwaltungsstelle<br />

unverändert bleibt. Vollständige Zahlungsanweisungen<br />

für Zeichnungen sind über das Clearingsystem erhältlich.<br />

Anleger sollten beachten, dass ein Kauf von Anteilen über<br />

ein Clearingsystem oder die Rückgabe von Anteilen, die<br />

sie über ein Clearingsystem gezeichnet haben,<br />

möglicherweise an Tagen ausgeschlossen ist, an denen<br />

das Clearingsystem nicht geöffnet ist.<br />

Handelspraktiken<br />

Der Manager empfiehlt den Anteilinhabern generell, in<br />

dem Fonds oder einem seiner Teilfonds im Rahmen einer<br />

langfristigen Anlagestrategie anzulegen.<br />

Der Manager bemüht sich im Namen des Fonds,<br />

bestimmte Handelspraktiken, wie übermäßig kurzfristiger<br />

Handel, der manchmal auch als „Markttiming” bezeichnet<br />

wird, die sich nachteilig auf die Teilfonds und ihre<br />

Anteilinhaber auswirken könnten, zu verhindern. Sofern<br />

es zu einer Verzögerung zwischen einer Veränderung<br />

des Wertes der Anlagen eines Teilfonds und dem<br />

Zeitpunkt kommt, zu dem sich diese Veränderung im<br />

Nettoinventarwert der Anteile des Teilfonds widerspiegelt,<br />

besteht für den jeweiligen Teilfonds das Risiko, dass<br />

Anleger versuchen könnten, diese Verzögerung<br />

auszunutzen, um Anteile zu einem Nettoinventarwert zu<br />

kaufen oder zu verkaufen, der nicht dem jeweiligen<br />

angemessenen Kurs entspricht. Der Manager versucht,<br />

dieses Vorgehen zu unterbinden, das manchmal als<br />

"Stale Price Arbitrage" bezeichnet wird.<br />

Der Manager versucht, die Depottätigkeit von<br />

Anteilinhabern zu überwachen, um exzessive und<br />

hinderliche Handelspraktiken zu entdecken und zu<br />

unterbinden. Der Manager behält sich vor, Zeichnungen<br />

oder Umschichtungen zu beschränken oder abzulehnen,<br />

wenn sich das Geschäft nach seiner Ansicht nachteilig<br />

auf die Interessen eines Teilfonds oder dessen<br />

Anteilinhaber auswirken könnte. Wird ein Antrag<br />

abgelehnt, wird die Verwaltungsstelle die<br />

Zeichnungsgelder oder deren Restbetrag innerhalb von<br />

fünf Geschäftstagen nach der Ablehnung auf Kosten und<br />

Gefahr des Antragstellers zinslos per Überweisung auf<br />

das Konto erstatten, von dem sie gezahlt wurden.<br />

Rücknahme von Anteilen – Rücknahmeverfahren<br />

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