Verkaufsprospekt
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Anteile der Klasse Y3 0,60 %<br />
Anteile der Klasse Y4 0,60 %<br />
Anteile der Klasse Y5 0,60 %<br />
Anteile der Klasse Y5H 0,60 %<br />
Anteile der Klasse Y6H 0,60 %<br />
Anteile der Klasse YD 0,60 %<br />
Anteile der Klasse Y1D 0,60 %<br />
Anteile der Klasse Y3D 0,60 %<br />
Anteile der Klasse X 0 %<br />
Anteile der Klasse X1 0 %<br />
Anteile der Klasse X2 0 %<br />
Anteile der Klasse X3 0 %<br />
Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />
Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und<br />
unterliegen einer höheren Managementgebühr als<br />
andere Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die<br />
für lateinamerikanische Länder gelten.<br />
Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2, Klasse<br />
A3, Klasse A4, Klasse A5, Klasse A5H und Klasse A6H<br />
ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />
der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />
eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />
des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />
dem Ermessen des Managers eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />
zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />
aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
10. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse JD, Klasse J3D,<br />
Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D beabsichtigt<br />
der Manager, am letzten Geschäftstag der Monate<br />
Februar und August eines jeden Jahres eine<br />
Ausschüttung festzusetzen. Ausschüttungen werden<br />
grundsätzlich aus den ausschüttungsfähigen<br />
Nettoerträgen des Teilfonds (ob in Form von Zinsen,<br />
Dividenden oder anderer Form) und den realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der realisierten Verluste und den<br />
nicht realisierten Gewinnen abzüglich der nicht<br />
realisierten Verluste festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />
des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />
den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />
(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
PineBridge Global Bond Fund<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />
Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />
kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />
festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />
festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />
Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
11. Handelstag<br />
Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />
12. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />
13. Wesentliche Verträge<br />
29. März 2011<br />
Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments Europe Ltd., geändert<br />
durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, nach dem letztere zum<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
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