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Verkaufsprospekt

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Parteien nicht genau wiedergibt, aus.<br />

Bei OTC-Derivaten halten sich die Anlageverwalter in der<br />

Regel an die Standards, die die International Securities<br />

Dealers Association (ISDA) in ihren Derivate-<br />

Rahmenverträgen setzt. Swap-Bestätigungen der ISDA<br />

werden verfolgt und manuell geprüft, um zu bestätigen,<br />

dass die Konditionen der Transaktionen vollständig und<br />

korrekt dokumentiert sind.<br />

Bei börsengehandelten Futures werden in den Verträgen<br />

der Anlageverwalter mit Brokern generell Standard-<br />

Marktbedingungen angewandt.<br />

Die Anlageverwalter nehmen externe und interne<br />

Rechtsanwälte mit umfassender Fachkenntnis im Einsatz<br />

und der Dokumentation von Derivaten in Anspruch, wenn<br />

sie die Rahmenverträge für Derivate aushandeln, und alle<br />

rechtlichen und dokumentarischen Fragen werden nach<br />

geschäftsüblichen Verfahren behandelt und überwacht,<br />

insbesondere Fragen hinsichtlich der Durchsetzbarkeit von<br />

Kontrakten und diesbezüglichen Beschränkungen.<br />

Ungeachtet der oben genannten Verfahren besteht ein<br />

Risiko, dass ein Kontrahent eine Transaktion nicht gemäß<br />

ihren Konditionen abrechnet, weil der Kontrakt rechtlich<br />

nicht durchsetzbar ist oder die Absichten der Parteien nicht<br />

exakt wiedergibt oder weil eine Streitigkeit bezüglich der<br />

Konditionen des Kontraktes (in gutem Glauben oder nicht)<br />

vorliegt, so dass einem Teilfonds ein Verlust entstehen<br />

kann.<br />

Einige der Gesetze, denen DFIs-Vertragsbeziehungen in<br />

bestimmten Ländern unterliegen, sind neu und noch<br />

weitgehend unerprobt. Infolgedessen kann ein Teilfonds<br />

einer Reihe von außergewöhnlichen Risiken unterliegen,<br />

wie z. B. dem Risiko eines unzureichenden<br />

Anlegerschutzes, widersprüchlicher Gesetzgebung,<br />

unvollständiger, unklarer und sich verändernder Gesetze,<br />

des Risikos von Verletzungen von Bestimmungen seitens<br />

anderer Marktteilnehmer, eines Mangels an etablierten<br />

bzw. effektiven Rechtswegen für die Einlegung von<br />

Rechtsmitteln, eines Mangels an Standardverfahren und<br />

Vertraulichkeitsgepflogenheiten, wie sie in den<br />

entwickelten Märkten üblich sind, sowie einer<br />

mangelhaften Durchsetzung bestehender Bestimmungen.<br />

Darüber hinaus kann es in bestimmten Ländern, in denen<br />

Kontrahenten ansässig sind, schwierig sein, Gerichtsurteile<br />

zu erwirken und zu vollstrecken. Es kann nicht<br />

gewährleistet werden, dass diese Schwierigkeiten beim<br />

Schutz und der Durchsetzung von Rechten keine<br />

wesentlichen nachteiligen Auswirkungen für einen<br />

Teilfonds und seinen Betrieb haben werden.<br />

Abrechnungsrisiko<br />

Da einige der Derivate, in denen ein Teilfonds anlegen<br />

kann, an Märkten gehandelt werden können, an denen der<br />

Handels-, Abrechnungs- und Depotsysteme nicht<br />

vollständig entwickelt sind, können die Derivate eines<br />

Teilfonds, die an solchen Märkten gehandelt werden und in<br />

die Verwahrung von Unterdepotbanken an solchen<br />

Märkten gegeben wurden, Risiken ausgesetzt sein, für die<br />

die Depotbank nicht haftet.<br />

Liquiditätsrisiko<br />

Futures-Positionen können aufgrund von Limits der<br />

betreffenden Börse für tägliche Kursschwankungen illiquide<br />

oder schwer glattzustellen sein. OTC-Positionen sind<br />

definitionsgemäß illiquide, doch wird der Anlageverwalter<br />

OTC-Geschäfte nur mit Gegenparteien abschließen, die<br />

vertraglich verpflichtet sind, eine Position auf Verlangen<br />

glattzustellen.<br />

Marktrisiko<br />

Wenn ein Teilfonds ein Wertpapier oder eine Option<br />

kauft, ist das Risiko des Teilfonds auf den Verlust des von<br />

ihm investierten Betrages begrenzt. Im Fall eines<br />

Geschäfts mit Futures-Kontrakten, Forward-Kontrakten,<br />

Swaps, Differenzkontrakten oder des Schreibens von<br />

Optionen ist die Verbindlichkeit, die dem jeweiligen<br />

Teilfonds bis zur Glattstellung der Position entstehen<br />

kann, potenziell unbegrenzt.<br />

Margin<br />

Ein Teilfonds kann verpflichtet sein, in Verbindung mit<br />

Futures- und Optionskontrakten, die für den jeweiligen<br />

Teilfonds abgeschlossen werden, Sicherheitsleistungen<br />

(Margin) und Optionsprämien an Makler zu zahlen. Auch<br />

wenn börsengehandelte Kontrakte in der Regel durch die<br />

betreffende Börse garantiert sind, ist der betreffende<br />

Teilfonds dennoch dem Risiko des Betrugs oder der<br />

Insolvenz des Maklers, über den das Geschäft ausgeführt<br />

wird, ausgesetzt. Der jeweilige Teilfonds wird versuchen,<br />

dieses Risiko dadurch zu minimieren, dass er Geschäfte<br />

nur über namhafte Makler ausführt.<br />

Liquidität von Futures-Kontrakten<br />

Futures-Positionen können illiquide sein, weil bestimmte<br />

Warenterminbörsen die Kursschwankungen bestimmter<br />

Futures-Kontrakte während eines Tages durch<br />

sogenannte „tägliche Kursschwankungslimits“ bzw.<br />

„Tageslimits“ begrenzen. Dies bedeutet, dass während<br />

eines Handelstages keine Geschäfte zu Kursen unterhalb<br />

des Tageslimits ausgeführt werden dürfen. Sobald der<br />

Kurs eines bestimmten Futures-Kontrakts um einen<br />

Betrag in Höhe des Tageslimits gestiegen oder gesunken<br />

ist, können in diesem Futures-Kontrakt weder Positionen<br />

eingegangen noch Positionen aufgelöst werden, solange<br />

keine Händler bereit sind, die Geschäfte zum Limit oder<br />

im Rahmen des Limits auszuführen. Dies könnte einen<br />

Teilfonds daran hindern, ungünstige Positionen<br />

aufzulösen.<br />

Handel in Forward-Kontrakten<br />

Forward-Kontrakte und Optionen auf diese werden im<br />

Unterschied zu Futures-Kontrakten nicht an Börsen<br />

gehandelt und sind nicht standardisiert. Vielmehr treten<br />

an diesen Märkten Banken und Händler im eigenen<br />

Namen auf und handeln jedes Geschäft individuell aus.<br />

Forward- und „Cash“-Geschäfte unterliegen im<br />

Wesentlichen keiner Regulierung; es gibt keine Limits für<br />

tägliche Kursschwankungen oder Begrenzungen<br />

spekulativer Positionen. Die Personen, die an den<br />

Forward-Märkten in eigenem Namen handeln, sind nicht<br />

verpflichtet, als Market Maker für die von ihnen<br />

gehandelten Währungen oder Waren bzw. Rohstoffe zu<br />

fungieren und diese Märkte können für bestimmte,<br />

mitunter erhebliche Zeit illiquide sein. Die Illiquidität von<br />

Märkten oder Marktstörungen können für einen Teilfonds<br />

zu beträchtlichen Verlusten führen.<br />

Risiko in Verbindung mit Credit Default Swaps<br />

Wenn ein Teilfonds der Käufer eines Credit Default Swap<br />

ist, ist er bei Eintritt bestimmer Kreditereignisse in Bezug<br />

auf das betreffende Referenzunternehmen zum Erhalt<br />

des festgelegten Wertes (oder des Nominalwertes) einer<br />

Referenzforderung von der Swap-Gegenpartei berechtigt.<br />

Als Gegenleistung zahlt der jeweilige Teilfonds der<br />

Gegenpartei während der Laufzeit des Swap periodische<br />

feste Zahlungen und falls kein Kreditereignis eintritt,<br />

entstehen dem Teilfonds aus dem Swap keine Vorteile.<br />

Falls der Teilfonds nicht Inhaber der Schuldtitel ist, die im<br />

Rahmen eines Credit Default Swap zu liefern sind,<br />

unterliegt er dem Risiko, dass lieferbare Wertpapiere am<br />

Markt nicht oder nur zu ungünstigen Preisen erhältlich<br />

sind. In bestimmten Fällen eines Ausfalls eines<br />

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