Verkaufsprospekt
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Parteien nicht genau wiedergibt, aus.<br />
Bei OTC-Derivaten halten sich die Anlageverwalter in der<br />
Regel an die Standards, die die International Securities<br />
Dealers Association (ISDA) in ihren Derivate-<br />
Rahmenverträgen setzt. Swap-Bestätigungen der ISDA<br />
werden verfolgt und manuell geprüft, um zu bestätigen,<br />
dass die Konditionen der Transaktionen vollständig und<br />
korrekt dokumentiert sind.<br />
Bei börsengehandelten Futures werden in den Verträgen<br />
der Anlageverwalter mit Brokern generell Standard-<br />
Marktbedingungen angewandt.<br />
Die Anlageverwalter nehmen externe und interne<br />
Rechtsanwälte mit umfassender Fachkenntnis im Einsatz<br />
und der Dokumentation von Derivaten in Anspruch, wenn<br />
sie die Rahmenverträge für Derivate aushandeln, und alle<br />
rechtlichen und dokumentarischen Fragen werden nach<br />
geschäftsüblichen Verfahren behandelt und überwacht,<br />
insbesondere Fragen hinsichtlich der Durchsetzbarkeit von<br />
Kontrakten und diesbezüglichen Beschränkungen.<br />
Ungeachtet der oben genannten Verfahren besteht ein<br />
Risiko, dass ein Kontrahent eine Transaktion nicht gemäß<br />
ihren Konditionen abrechnet, weil der Kontrakt rechtlich<br />
nicht durchsetzbar ist oder die Absichten der Parteien nicht<br />
exakt wiedergibt oder weil eine Streitigkeit bezüglich der<br />
Konditionen des Kontraktes (in gutem Glauben oder nicht)<br />
vorliegt, so dass einem Teilfonds ein Verlust entstehen<br />
kann.<br />
Einige der Gesetze, denen DFIs-Vertragsbeziehungen in<br />
bestimmten Ländern unterliegen, sind neu und noch<br />
weitgehend unerprobt. Infolgedessen kann ein Teilfonds<br />
einer Reihe von außergewöhnlichen Risiken unterliegen,<br />
wie z. B. dem Risiko eines unzureichenden<br />
Anlegerschutzes, widersprüchlicher Gesetzgebung,<br />
unvollständiger, unklarer und sich verändernder Gesetze,<br />
des Risikos von Verletzungen von Bestimmungen seitens<br />
anderer Marktteilnehmer, eines Mangels an etablierten<br />
bzw. effektiven Rechtswegen für die Einlegung von<br />
Rechtsmitteln, eines Mangels an Standardverfahren und<br />
Vertraulichkeitsgepflogenheiten, wie sie in den<br />
entwickelten Märkten üblich sind, sowie einer<br />
mangelhaften Durchsetzung bestehender Bestimmungen.<br />
Darüber hinaus kann es in bestimmten Ländern, in denen<br />
Kontrahenten ansässig sind, schwierig sein, Gerichtsurteile<br />
zu erwirken und zu vollstrecken. Es kann nicht<br />
gewährleistet werden, dass diese Schwierigkeiten beim<br />
Schutz und der Durchsetzung von Rechten keine<br />
wesentlichen nachteiligen Auswirkungen für einen<br />
Teilfonds und seinen Betrieb haben werden.<br />
Abrechnungsrisiko<br />
Da einige der Derivate, in denen ein Teilfonds anlegen<br />
kann, an Märkten gehandelt werden können, an denen der<br />
Handels-, Abrechnungs- und Depotsysteme nicht<br />
vollständig entwickelt sind, können die Derivate eines<br />
Teilfonds, die an solchen Märkten gehandelt werden und in<br />
die Verwahrung von Unterdepotbanken an solchen<br />
Märkten gegeben wurden, Risiken ausgesetzt sein, für die<br />
die Depotbank nicht haftet.<br />
Liquiditätsrisiko<br />
Futures-Positionen können aufgrund von Limits der<br />
betreffenden Börse für tägliche Kursschwankungen illiquide<br />
oder schwer glattzustellen sein. OTC-Positionen sind<br />
definitionsgemäß illiquide, doch wird der Anlageverwalter<br />
OTC-Geschäfte nur mit Gegenparteien abschließen, die<br />
vertraglich verpflichtet sind, eine Position auf Verlangen<br />
glattzustellen.<br />
Marktrisiko<br />
Wenn ein Teilfonds ein Wertpapier oder eine Option<br />
kauft, ist das Risiko des Teilfonds auf den Verlust des von<br />
ihm investierten Betrages begrenzt. Im Fall eines<br />
Geschäfts mit Futures-Kontrakten, Forward-Kontrakten,<br />
Swaps, Differenzkontrakten oder des Schreibens von<br />
Optionen ist die Verbindlichkeit, die dem jeweiligen<br />
Teilfonds bis zur Glattstellung der Position entstehen<br />
kann, potenziell unbegrenzt.<br />
Margin<br />
Ein Teilfonds kann verpflichtet sein, in Verbindung mit<br />
Futures- und Optionskontrakten, die für den jeweiligen<br />
Teilfonds abgeschlossen werden, Sicherheitsleistungen<br />
(Margin) und Optionsprämien an Makler zu zahlen. Auch<br />
wenn börsengehandelte Kontrakte in der Regel durch die<br />
betreffende Börse garantiert sind, ist der betreffende<br />
Teilfonds dennoch dem Risiko des Betrugs oder der<br />
Insolvenz des Maklers, über den das Geschäft ausgeführt<br />
wird, ausgesetzt. Der jeweilige Teilfonds wird versuchen,<br />
dieses Risiko dadurch zu minimieren, dass er Geschäfte<br />
nur über namhafte Makler ausführt.<br />
Liquidität von Futures-Kontrakten<br />
Futures-Positionen können illiquide sein, weil bestimmte<br />
Warenterminbörsen die Kursschwankungen bestimmter<br />
Futures-Kontrakte während eines Tages durch<br />
sogenannte „tägliche Kursschwankungslimits“ bzw.<br />
„Tageslimits“ begrenzen. Dies bedeutet, dass während<br />
eines Handelstages keine Geschäfte zu Kursen unterhalb<br />
des Tageslimits ausgeführt werden dürfen. Sobald der<br />
Kurs eines bestimmten Futures-Kontrakts um einen<br />
Betrag in Höhe des Tageslimits gestiegen oder gesunken<br />
ist, können in diesem Futures-Kontrakt weder Positionen<br />
eingegangen noch Positionen aufgelöst werden, solange<br />
keine Händler bereit sind, die Geschäfte zum Limit oder<br />
im Rahmen des Limits auszuführen. Dies könnte einen<br />
Teilfonds daran hindern, ungünstige Positionen<br />
aufzulösen.<br />
Handel in Forward-Kontrakten<br />
Forward-Kontrakte und Optionen auf diese werden im<br />
Unterschied zu Futures-Kontrakten nicht an Börsen<br />
gehandelt und sind nicht standardisiert. Vielmehr treten<br />
an diesen Märkten Banken und Händler im eigenen<br />
Namen auf und handeln jedes Geschäft individuell aus.<br />
Forward- und „Cash“-Geschäfte unterliegen im<br />
Wesentlichen keiner Regulierung; es gibt keine Limits für<br />
tägliche Kursschwankungen oder Begrenzungen<br />
spekulativer Positionen. Die Personen, die an den<br />
Forward-Märkten in eigenem Namen handeln, sind nicht<br />
verpflichtet, als Market Maker für die von ihnen<br />
gehandelten Währungen oder Waren bzw. Rohstoffe zu<br />
fungieren und diese Märkte können für bestimmte,<br />
mitunter erhebliche Zeit illiquide sein. Die Illiquidität von<br />
Märkten oder Marktstörungen können für einen Teilfonds<br />
zu beträchtlichen Verlusten führen.<br />
Risiko in Verbindung mit Credit Default Swaps<br />
Wenn ein Teilfonds der Käufer eines Credit Default Swap<br />
ist, ist er bei Eintritt bestimmer Kreditereignisse in Bezug<br />
auf das betreffende Referenzunternehmen zum Erhalt<br />
des festgelegten Wertes (oder des Nominalwertes) einer<br />
Referenzforderung von der Swap-Gegenpartei berechtigt.<br />
Als Gegenleistung zahlt der jeweilige Teilfonds der<br />
Gegenpartei während der Laufzeit des Swap periodische<br />
feste Zahlungen und falls kein Kreditereignis eintritt,<br />
entstehen dem Teilfonds aus dem Swap keine Vorteile.<br />
Falls der Teilfonds nicht Inhaber der Schuldtitel ist, die im<br />
Rahmen eines Credit Default Swap zu liefern sind,<br />
unterliegt er dem Risiko, dass lieferbare Wertpapiere am<br />
Markt nicht oder nur zu ungünstigen Preisen erhältlich<br />
sind. In bestimmten Fällen eines Ausfalls eines<br />
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