Verkaufsprospekt
Verkaufsprospekt
Verkaufsprospekt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Darüber hinaus wird der Teilfonds alle Betriebskosten,<br />
die sich auf die mauritische Tochtergesellschaft<br />
beziehen, tragen, unter anderem Maklerprovisionen,<br />
Rechts-, Abschlussprüfungs-, Übersetzungs- und<br />
Buchführungskosten, Steuern und staatliche Gebühren,<br />
Kosten der Erstellung, des Drucks und der Verteilung<br />
von Berichten und Bekanntmachungen,<br />
Versicherungsprämien und andere Gebühren, wie von<br />
Zeit zu Zeit mit der Zustimmung des Treuhänders<br />
vereinbart.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
12. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />
und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />
Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />
jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />
Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />
des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />
den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />
(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />
Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />
kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />
festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />
festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />
Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
13. Handelstag<br />
Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />
14. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />
15. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments Asia Limited, geändert<br />
durch eine Ergänzungsvereinbarung vom<br />
30. Juni 2005 sowie durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />
April 2010, nach dem letztere zum<br />
Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
(ii) Der Anlageberatungsvertrag vom 1. August<br />
2007 zwischen dem Anlageverwalter und der<br />
AIG Global Asset Management Company (India)<br />
Private Ltd., geändert durch einen<br />
Ergänzungsanlageberatungsvertrag vom 7.<br />
PineBridge India Equity Fund<br />
April 2010, nach dem die letztere zum<br />
Anlageberater des Teilfonds bestellt wurde.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
(iii) Der Verwaltungsvertrag vom 27. März 2009<br />
zwischen dem Manager, der Verwaltungsstelle<br />
und der mauritischen Tochtergesellschaft,<br />
geändert durch einen<br />
Ergänzungsverwaltungsvertrag vom 7. April<br />
2010, nach dem der Manager die<br />
Verwaltungsstelle zum Verwalter der<br />
mauritischen Tochtergesellschaft bestellt hat.<br />
Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />
einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />
werden.<br />
(iv) Der Depotbankvertrag vom 27. März 2009<br />
zwischen dem Manager, dem Treuhänder und<br />
der mauritischen Tochtergesellschaft, geändert<br />
durch einen Ergänzungsdepotbankvertrag vom<br />
7. April 2010, nach dem der Manager den<br />
Treuhänder zur Depotbank der mauritischen<br />
Tochtergesellschaft bestellt hat. Dieser Vertrag<br />
kann von jeder der Parteien mit einer Frist von<br />
90 Tagen schriftlich gekündigt werden.<br />
(v) Der Anlageverwaltungsvertrag für die<br />
Tochtergesellschaft vom 27. März 2009<br />
zwischen dem Manager, dem Anlageverwalter<br />
und der mauritischen Tochtergesellschaft,<br />
geändert durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag für die<br />
Tochtergesellschaft vom 7. April 2010, nach<br />
dem der Anlageverwalter zum Anlageverwalter<br />
der mauritischen Tochtergesellschaft bestellt<br />
wurde. Dieser Vertrag kann von jeder der<br />
Parteien mit einer Frist von 90 Tagen schriftlich<br />
gekündigt werden<br />
29. März 2011<br />
| 163