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Verkaufsprospekt

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Darüber hinaus wird der Teilfonds alle Betriebskosten,<br />

die sich auf die mauritische Tochtergesellschaft<br />

beziehen, tragen, unter anderem Maklerprovisionen,<br />

Rechts-, Abschlussprüfungs-, Übersetzungs- und<br />

Buchführungskosten, Steuern und staatliche Gebühren,<br />

Kosten der Erstellung, des Drucks und der Verteilung<br />

von Berichten und Bekanntmachungen,<br />

Versicherungsprämien und andere Gebühren, wie von<br />

Zeit zu Zeit mit der Zustimmung des Treuhänders<br />

vereinbart.<br />

Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />

Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />

angegeben.<br />

12. Ausschüttungen<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />

und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />

Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />

jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />

Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />

in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />

des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />

den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />

(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />

Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />

kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />

festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />

festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />

Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

13. Handelstag<br />

Handelstag für den Teilfonds ist jeder Geschäftstag.<br />

14. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />

15. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments Asia Limited, geändert<br />

durch eine Ergänzungsvereinbarung vom<br />

30. Juni 2005 sowie durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />

April 2010, nach dem letztere zum<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

(ii) Der Anlageberatungsvertrag vom 1. August<br />

2007 zwischen dem Anlageverwalter und der<br />

AIG Global Asset Management Company (India)<br />

Private Ltd., geändert durch einen<br />

Ergänzungsanlageberatungsvertrag vom 7.<br />

PineBridge India Equity Fund<br />

April 2010, nach dem die letztere zum<br />

Anlageberater des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

(iii) Der Verwaltungsvertrag vom 27. März 2009<br />

zwischen dem Manager, der Verwaltungsstelle<br />

und der mauritischen Tochtergesellschaft,<br />

geändert durch einen<br />

Ergänzungsverwaltungsvertrag vom 7. April<br />

2010, nach dem der Manager die<br />

Verwaltungsstelle zum Verwalter der<br />

mauritischen Tochtergesellschaft bestellt hat.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

(iv) Der Depotbankvertrag vom 27. März 2009<br />

zwischen dem Manager, dem Treuhänder und<br />

der mauritischen Tochtergesellschaft, geändert<br />

durch einen Ergänzungsdepotbankvertrag vom<br />

7. April 2010, nach dem der Manager den<br />

Treuhänder zur Depotbank der mauritischen<br />

Tochtergesellschaft bestellt hat. Dieser Vertrag<br />

kann von jeder der Parteien mit einer Frist von<br />

90 Tagen schriftlich gekündigt werden.<br />

(v) Der Anlageverwaltungsvertrag für die<br />

Tochtergesellschaft vom 27. März 2009<br />

zwischen dem Manager, dem Anlageverwalter<br />

und der mauritischen Tochtergesellschaft,<br />

geändert durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag für die<br />

Tochtergesellschaft vom 7. April 2010, nach<br />

dem der Anlageverwalter zum Anlageverwalter<br />

der mauritischen Tochtergesellschaft bestellt<br />

wurde. Dieser Vertrag kann von jeder der<br />

Parteien mit einer Frist von 90 Tagen schriftlich<br />

gekündigt werden<br />

29. März 2011<br />

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