Verkaufsprospekt
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vom Manager bestellt und für diesen Zweck vom<br />
Treuhänder genehmigt wurde, geschätzt wird.<br />
Derivatkontrakte, die nicht an einem Markt<br />
gehandelt werden (wie z. B. Swap-<br />
Vereinbarungen), werden (mindestens täglich) auf<br />
der Grundlage eines von einer Gegenpartei<br />
gestellten Kurses bewertet. Dieser Wert wird von<br />
einer von der Gegenpartei unabhängigen Partei,<br />
die für diesen Zweck vom Treuhänder genehmigt<br />
wurde, mindestens wöchentlich überprüft.<br />
(7) Devisentermingeschäfte werden in derselben<br />
Weise wie nicht an einem geregelten Markt<br />
gehandelte Derivatkontrakte oder unter<br />
Bezugnahme auf den Preis bewertet, zu dem ein<br />
neues Termingeschäft mit derselben Größe und<br />
Laufzeit abgeschlossen werden könnte.<br />
(8) Anteile an Einrichtungen für gemeinsame<br />
Anlagen, die nicht gemäß Ziffer 1 und 2 bewertet<br />
werden, werden mit dem letzten verfügbaren<br />
Rücknahmepreis oder mit dem letzten<br />
Nettoinventarwert der Anteile der betreffenden<br />
Einrichtung für gemeinsame Anlagen bewertet.<br />
(9) Der Manager oder sein Beauftragter können<br />
Wertpapiere mit einer Restlaufzeit von höchstens<br />
sechs Monaten mit der Bewertungsmethode des<br />
fortgeführten Anschaffungswerts bewerten.<br />
(10) Bei jedem Teilfonds, der ein Geldmarktfonds ist<br />
(nachstehend ein „Geldmarkt-Teilfonds“) muss die<br />
Verwaltungsstelle den Nettoinventarwert jedes<br />
Teilfonds an jedem Handelstag um 16.30 Uhr<br />
(irischer Zeit) ermitteln. Bei der Ermittlung des<br />
Nettoinventarwerts sind dem Vermögen<br />
aufgelaufene, aber noch nicht vereinnahmte<br />
Zinsen und zur Ausschüttung verfügbare Beträge,<br />
für die noch keine Ausschüttung erfolgt ist,<br />
hinzuzurechnen und sind vom Vermögen alle<br />
aufgelaufenen Verbindlichkeiten einschließlich<br />
festgesetzter Dividenden abzuziehen. Der<br />
Nettoinventarwert pro Anteil einer Anteilsklasse ist<br />
an jedem Handelstag in der Weise zu berechnen,<br />
dass derjenige Teil des Nettoinventarwerts des<br />
betreffenden Teilfonds, der dieser Anteilsklasse<br />
zuzurechnen ist, ermittelt und der sich ergebende<br />
Betrag durch die Anzahl Anteile geteilt wird, die<br />
sich an dem betreffenden Handelstag von dieser<br />
Klasse im Umlauf befindet.<br />
Jeder Geldmarkt-Teilfonds wird nach der Methode<br />
des fortgeführten Anschaffungswerts bewertet.<br />
Dabei wird ein Instrument zu seinen<br />
Anschaffungskosten bewertet, und danach wird<br />
unabhängig von der Auswirkung schwankender<br />
Zinssätze auf den Marktwert des Instruments eine<br />
gleichmäßige Abschreibung eines etwaigen Ab-<br />
oder Aufgelds bis zur Fälligkeit angenommen.<br />
Diese Methode kann zu Zeiträumen führen,<br />
während derer nach den fortgeführten<br />
Anschaffungskosten ermittelte Werte höher oder<br />
niedriger als der Kurs sind, den der Geldmarkt-<br />
Teilfonds erzielen würde, wenn er das Instrument<br />
verkaufte. Es ist nämlich zu erwarten, dass der<br />
Wert von Wertpapieren in dem Geldmarkt-<br />
Teilfonds mit Veränderungen der geltenden<br />
Zinssätze schwankt. Diese Methode kann nur bei<br />
einem Geldmarkt-Teilfonds benutzt werden, der<br />
hauptsächlich in Geldmarktinstrumenten anlegt.<br />
Jeder Geldmarkt-Teilfonds wird eine gewichtete<br />
durchschnittliche Laufzeit aufrecht erhalten, die<br />
dem Ziel des Geldmarkt-Teilfonds angemessen<br />
ist, einen stabilen Nettoinventarwert für<br />
ausschüttende Anteile der Klasse „Y“ zu wahren.<br />
Dabei wird der Geldmarkt-Teilfonds kein<br />
Wertpapier mit einer Restlaufzeit von mehr als<br />
397 Tagen (dreizehn Monaten) und keine<br />
variabel verzinslichen Schuldtitel mit einer<br />
Restlaufzeit von mehr als 2 Jahren kaufen und<br />
keine gewichtete durchschnittliche Laufzeit von<br />
über 60 Tagen aufrecht erhalten. Variabel<br />
verzinsliche Schuldtitel müssen einen Marktwert<br />
haben, der dem Wert nach der Methode des<br />
fortgeführten Anschaffungswerts nahe kommt,<br />
und ihr Zinssatz muss mindestens einmal<br />
jährlich neu festgesetzt werden. Der Manager<br />
hat sich auch verpflichtet, angemessen<br />
konzipierte Verfahren unter Berücksichtigung der<br />
jeweiligen Marktlage und des Anlageziels des<br />
Geldmarkt-Teilfonds festzulegen, um den<br />
Nettoinventarwert pro ausschüttenden „Y“-Anteil<br />
jedes Geldmarkt-Teilfonds für die Zwecke von<br />
Käufen und Rückgaben bei USD 1 (oder einer<br />
anderen ausländischen Währungseinheit, die der<br />
Manager nach seinem Ermessen für geeignet<br />
hält) zu stabilisieren. Zu diesen Verfahren gehört<br />
unter anderem die Überprüfung durch die<br />
Verwaltungsstelle auf wöchentlicher Basis<br />
zwecks Feststellung, inwieweit der anhand<br />
verfügbarer Marktnotierungen berechnete<br />
Nettoinventarwert pro ausschüttenden „Y“-Anteil<br />
des Geldmarkt-Teilfonds gegebenenfalls von<br />
USD 1 pro Anteil (bzw. der anderen<br />
ausländischen Währungseinheit) abweicht. Im<br />
Falle einer Abweichung um mehr als 0,3 % wird<br />
eine tägliche Überprüfung stattfinden. Falls diese<br />
Abweichung 0,5 % übersteigt, muss der<br />
Manager unverzüglich überlegen, welche<br />
Maßnahme gegebenenfalls eingeleitet werden<br />
sollte, wenn der nach der Methode des<br />
fortgeführten Anschaffungswerts ermittelte Preis<br />
pro Anteil zu einer wesentlichen Verwässerung<br />
oder zu anderen ungerechten Ergebnissen für<br />
neue oder bestehende Anleger führen kann, und<br />
diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die er für<br />
geeignet hält, um eine solche etwaige<br />
Verwässerung oder solche etwaigen<br />
ungerechten Ergebnisse, so weit wie<br />
vernünftigerweise durchführbar, zu beseitigen<br />
oder zu vermindern. Diese Maßnahmen können<br />
den Verkauf von Instrumenten aus dem Bestand<br />
vor ihrer Fälligkeit, die Verkürzung der<br />
gewichteten durchschnittlichen Laufzeit, die<br />
Zurückhaltung oder Herabsetzung von<br />
Dividenden, die Verminderung der Anzahl der<br />
umlaufenden Anteile des jeweiligen Teilfonds<br />
ohne Gelddividenden oder die Benutzung eines<br />
Nettoinventarwerts pro Anteil, der durch<br />
Feststellung des vom Manager oder von einer<br />
sachkundigen Person, die vom Manager bestellt<br />
und vom Treuhänder für den Zweck genehmigt<br />
worden ist, sorgfältig und nach Treu und<br />
Glauben geschätzten wahrscheinlichen<br />
Realisierungswerts ermittelt wird, umfassen. Alle<br />
vorstehenden Überprüfungen und Verfahren sind<br />
eindeutig zu dokumentieren.<br />
Falls es unmöglich ist oder unrichtig wäre, einen<br />
bestimmten Vermögenswert nach den in den<br />
vorstehenden Ziffern (1) - (10) genannten<br />
Bewertungsregeln zu bewerten, ist die Verwaltungsstelle<br />
berechtigt, andere allgemein anerkannte<br />
Bewertungsmethoden anzuwenden, um zu einer<br />
angemessenen Bewertung des betreffenden<br />
Vermögenswerts zu gelangen, sofern die alternative<br />
Bewertungsmethode vom Treuhänder genehmigt wird.<br />
Der Wert jedes Teilfonds kann bei extremen<br />
Kursschwankungen am Aktienmarkt ohne vorherige<br />
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