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Verkaufsprospekt

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vom Manager bestellt und für diesen Zweck vom<br />

Treuhänder genehmigt wurde, geschätzt wird.<br />

Derivatkontrakte, die nicht an einem Markt<br />

gehandelt werden (wie z. B. Swap-<br />

Vereinbarungen), werden (mindestens täglich) auf<br />

der Grundlage eines von einer Gegenpartei<br />

gestellten Kurses bewertet. Dieser Wert wird von<br />

einer von der Gegenpartei unabhängigen Partei,<br />

die für diesen Zweck vom Treuhänder genehmigt<br />

wurde, mindestens wöchentlich überprüft.<br />

(7) Devisentermingeschäfte werden in derselben<br />

Weise wie nicht an einem geregelten Markt<br />

gehandelte Derivatkontrakte oder unter<br />

Bezugnahme auf den Preis bewertet, zu dem ein<br />

neues Termingeschäft mit derselben Größe und<br />

Laufzeit abgeschlossen werden könnte.<br />

(8) Anteile an Einrichtungen für gemeinsame<br />

Anlagen, die nicht gemäß Ziffer 1 und 2 bewertet<br />

werden, werden mit dem letzten verfügbaren<br />

Rücknahmepreis oder mit dem letzten<br />

Nettoinventarwert der Anteile der betreffenden<br />

Einrichtung für gemeinsame Anlagen bewertet.<br />

(9) Der Manager oder sein Beauftragter können<br />

Wertpapiere mit einer Restlaufzeit von höchstens<br />

sechs Monaten mit der Bewertungsmethode des<br />

fortgeführten Anschaffungswerts bewerten.<br />

(10) Bei jedem Teilfonds, der ein Geldmarktfonds ist<br />

(nachstehend ein „Geldmarkt-Teilfonds“) muss die<br />

Verwaltungsstelle den Nettoinventarwert jedes<br />

Teilfonds an jedem Handelstag um 16.30 Uhr<br />

(irischer Zeit) ermitteln. Bei der Ermittlung des<br />

Nettoinventarwerts sind dem Vermögen<br />

aufgelaufene, aber noch nicht vereinnahmte<br />

Zinsen und zur Ausschüttung verfügbare Beträge,<br />

für die noch keine Ausschüttung erfolgt ist,<br />

hinzuzurechnen und sind vom Vermögen alle<br />

aufgelaufenen Verbindlichkeiten einschließlich<br />

festgesetzter Dividenden abzuziehen. Der<br />

Nettoinventarwert pro Anteil einer Anteilsklasse ist<br />

an jedem Handelstag in der Weise zu berechnen,<br />

dass derjenige Teil des Nettoinventarwerts des<br />

betreffenden Teilfonds, der dieser Anteilsklasse<br />

zuzurechnen ist, ermittelt und der sich ergebende<br />

Betrag durch die Anzahl Anteile geteilt wird, die<br />

sich an dem betreffenden Handelstag von dieser<br />

Klasse im Umlauf befindet.<br />

Jeder Geldmarkt-Teilfonds wird nach der Methode<br />

des fortgeführten Anschaffungswerts bewertet.<br />

Dabei wird ein Instrument zu seinen<br />

Anschaffungskosten bewertet, und danach wird<br />

unabhängig von der Auswirkung schwankender<br />

Zinssätze auf den Marktwert des Instruments eine<br />

gleichmäßige Abschreibung eines etwaigen Ab-<br />

oder Aufgelds bis zur Fälligkeit angenommen.<br />

Diese Methode kann zu Zeiträumen führen,<br />

während derer nach den fortgeführten<br />

Anschaffungskosten ermittelte Werte höher oder<br />

niedriger als der Kurs sind, den der Geldmarkt-<br />

Teilfonds erzielen würde, wenn er das Instrument<br />

verkaufte. Es ist nämlich zu erwarten, dass der<br />

Wert von Wertpapieren in dem Geldmarkt-<br />

Teilfonds mit Veränderungen der geltenden<br />

Zinssätze schwankt. Diese Methode kann nur bei<br />

einem Geldmarkt-Teilfonds benutzt werden, der<br />

hauptsächlich in Geldmarktinstrumenten anlegt.<br />

Jeder Geldmarkt-Teilfonds wird eine gewichtete<br />

durchschnittliche Laufzeit aufrecht erhalten, die<br />

dem Ziel des Geldmarkt-Teilfonds angemessen<br />

ist, einen stabilen Nettoinventarwert für<br />

ausschüttende Anteile der Klasse „Y“ zu wahren.<br />

Dabei wird der Geldmarkt-Teilfonds kein<br />

Wertpapier mit einer Restlaufzeit von mehr als<br />

397 Tagen (dreizehn Monaten) und keine<br />

variabel verzinslichen Schuldtitel mit einer<br />

Restlaufzeit von mehr als 2 Jahren kaufen und<br />

keine gewichtete durchschnittliche Laufzeit von<br />

über 60 Tagen aufrecht erhalten. Variabel<br />

verzinsliche Schuldtitel müssen einen Marktwert<br />

haben, der dem Wert nach der Methode des<br />

fortgeführten Anschaffungswerts nahe kommt,<br />

und ihr Zinssatz muss mindestens einmal<br />

jährlich neu festgesetzt werden. Der Manager<br />

hat sich auch verpflichtet, angemessen<br />

konzipierte Verfahren unter Berücksichtigung der<br />

jeweiligen Marktlage und des Anlageziels des<br />

Geldmarkt-Teilfonds festzulegen, um den<br />

Nettoinventarwert pro ausschüttenden „Y“-Anteil<br />

jedes Geldmarkt-Teilfonds für die Zwecke von<br />

Käufen und Rückgaben bei USD 1 (oder einer<br />

anderen ausländischen Währungseinheit, die der<br />

Manager nach seinem Ermessen für geeignet<br />

hält) zu stabilisieren. Zu diesen Verfahren gehört<br />

unter anderem die Überprüfung durch die<br />

Verwaltungsstelle auf wöchentlicher Basis<br />

zwecks Feststellung, inwieweit der anhand<br />

verfügbarer Marktnotierungen berechnete<br />

Nettoinventarwert pro ausschüttenden „Y“-Anteil<br />

des Geldmarkt-Teilfonds gegebenenfalls von<br />

USD 1 pro Anteil (bzw. der anderen<br />

ausländischen Währungseinheit) abweicht. Im<br />

Falle einer Abweichung um mehr als 0,3 % wird<br />

eine tägliche Überprüfung stattfinden. Falls diese<br />

Abweichung 0,5 % übersteigt, muss der<br />

Manager unverzüglich überlegen, welche<br />

Maßnahme gegebenenfalls eingeleitet werden<br />

sollte, wenn der nach der Methode des<br />

fortgeführten Anschaffungswerts ermittelte Preis<br />

pro Anteil zu einer wesentlichen Verwässerung<br />

oder zu anderen ungerechten Ergebnissen für<br />

neue oder bestehende Anleger führen kann, und<br />

diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die er für<br />

geeignet hält, um eine solche etwaige<br />

Verwässerung oder solche etwaigen<br />

ungerechten Ergebnisse, so weit wie<br />

vernünftigerweise durchführbar, zu beseitigen<br />

oder zu vermindern. Diese Maßnahmen können<br />

den Verkauf von Instrumenten aus dem Bestand<br />

vor ihrer Fälligkeit, die Verkürzung der<br />

gewichteten durchschnittlichen Laufzeit, die<br />

Zurückhaltung oder Herabsetzung von<br />

Dividenden, die Verminderung der Anzahl der<br />

umlaufenden Anteile des jeweiligen Teilfonds<br />

ohne Gelddividenden oder die Benutzung eines<br />

Nettoinventarwerts pro Anteil, der durch<br />

Feststellung des vom Manager oder von einer<br />

sachkundigen Person, die vom Manager bestellt<br />

und vom Treuhänder für den Zweck genehmigt<br />

worden ist, sorgfältig und nach Treu und<br />

Glauben geschätzten wahrscheinlichen<br />

Realisierungswerts ermittelt wird, umfassen. Alle<br />

vorstehenden Überprüfungen und Verfahren sind<br />

eindeutig zu dokumentieren.<br />

Falls es unmöglich ist oder unrichtig wäre, einen<br />

bestimmten Vermögenswert nach den in den<br />

vorstehenden Ziffern (1) - (10) genannten<br />

Bewertungsregeln zu bewerten, ist die Verwaltungsstelle<br />

berechtigt, andere allgemein anerkannte<br />

Bewertungsmethoden anzuwenden, um zu einer<br />

angemessenen Bewertung des betreffenden<br />

Vermögenswerts zu gelangen, sofern die alternative<br />

Bewertungsmethode vom Treuhänder genehmigt wird.<br />

Der Wert jedes Teilfonds kann bei extremen<br />

Kursschwankungen am Aktienmarkt ohne vorherige<br />

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