Verkaufsprospekt
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eeinträchtigen und sogar zur Liquidation des jeweiligen<br />
Teilfonds führen könnte. Unter diesen und anderen<br />
außergewöhnlichen Umständen kann der Manager die<br />
Rückgabe von Anteilen beschränken, wie nachstehend<br />
näher beschrieben.<br />
Rückgabebeschränkungen<br />
In bestimmten Situationen kann der Manager die<br />
Rückgabe von Anteilen eines bestimmten Teilfonds oder<br />
des Fonds insgesamt beschränken. In solchen Situationen<br />
erhält der Anteilinhaber seinen Erlös aus der Rückgabe<br />
entweder erst, nachdem Anlagen in einem Umfang<br />
verkauft wurden, die zur Erfüllung der Rückgabeaufträge<br />
ausreichen, oder darf seinen Anteilsbestand erst einen<br />
oder mehrere Handelstage nach dem Handelstag, auf den<br />
sich sein Rückgabeauftrag bezog, zurückgeben, oder<br />
erhält in Erfüllung seines Rückgabeauftrags<br />
Vermögenswerte des betreffenden Teilfonds in natura.<br />
Registrierungsrisiko<br />
In einigen Schwellenländern wird der Nachweis des<br />
rechtlichen Eigentums an Anteilen rein buchmäßig geführt.<br />
Um als eingetragener Inhaber der Anteile einer<br />
Gesellschaft anerkannt zu werden, muss ein Käufer oder<br />
dessen Vertreter persönlich eine Registerstelle aufsuchen<br />
und dort ein Depot eröffnen (wofür in bestimmten Fällen<br />
Depoteröffnungsgebühren zu entrichten sind). Danach<br />
muss der Vertreter des Käufers jedes Mal, wenn weitere<br />
Anteile der Gesellschaft gekauft werden, der Registerstelle<br />
Vollmachten vom Käufer und Verkäufer dieser Anteile<br />
sowie Nachweise über den Kauf vorlegen, woraufhin die<br />
Registerstelle die gekauften Anteile aus dem im Register<br />
geführten Depot des Verkäufers ausbucht und dem im<br />
Register geführten Depot des Käufers gutschreibt.<br />
Die Rolle der Registerstelle ist bei diesen Verwahr- und<br />
Registrierungsverfahren entscheidend. Registerstellen<br />
unterliegen möglicherweise keiner effektiven staatlichen<br />
Aufsicht und ein Teilfonds könnte seine Registrierung<br />
durch Betrug, Fahrlässigkeit oder bloßes Versehen der<br />
Registerstelle verlieren. Ferner sind Gesellschaften in<br />
bestimmten Schwellenländern zwar gegebenenfalls<br />
verpflichtet, unabhängige Registerstellen, die bestimmte<br />
gesetzliche Kriterien erfüllen, zu beauftragen, doch kann in<br />
der Praxis nicht garantiert werden, dass diese Vorschrift<br />
konsequent durchgesetzt wird. Aufgrund dieser möglicherweise<br />
fehlenden Unabhängigkeit kann das Management<br />
von Gesellschaften in diesen Schwellenländern möglicherweise<br />
erheblichen Einfluss auf den Anteilsbesitz an diesen<br />
Gesellschaften ausüben. Eine Vernichtung oder<br />
Beschädigung des Gesellschaftsregisters könnte erhebliche<br />
nachteilige Auswirkungen auf den Anteilsbesitz des<br />
betreffenden Teilfonds an einer Gesellschaft haben und in<br />
bestimmten Fällen könnte dieser Anteilsbesitz nicht mehr<br />
anerkannt werden. Registerstellen schließen häufig keine<br />
Versicherungen für solche Fälle ab und verfügen<br />
voraussichtlich nicht über ausreichendes Vermögen, um<br />
die Anteilseigner zu entschädigen. Auch wenn die<br />
Registerstelle und die Gesellschaft gegebenenfalls zu<br />
Schadensersatz verpflichtet sind, ist nicht garantiert, dass<br />
ein betroffener Teilfonds in der Lage wäre, einen solchen<br />
Schadensersatzanspruch durchzusetzen. Ferner könnte<br />
sich die Registerstelle der betreffenden Gesellschaft<br />
aufgrund der Vernichtung des Gesellschaftsregisters<br />
vorsätzlich weigern, den Fonds oder einen Teilfonds als<br />
registrierten Inhaber der Anteile, die vorher von einem<br />
Teilfonds oder für diesen gekauft wurden, anzuerkennen.<br />
Verlässlichkeit von Bonitätsratings<br />
Einem Teilfonds ist es gemäß seiner Anlagepolitik<br />
möglicherweise nur gestattet, in Wertpapiere/Anlagen mit<br />
einem bestimmten Bonitätsrating zu investieren.<br />
Bonitätsratings sind jedoch nicht immer eine genaue oder<br />
verlässliche Kennzahl für die Finanzkraft der<br />
Wertpapiere/Anlagen, in die investiert wird. Wenn sich<br />
solche Ratings als ungenau oder nicht verlässlich<br />
herausstellen, können einem Teilfonds, der in die<br />
betreffenden Wertpapiere/Anlagen investiert hat, Verluste<br />
entstehen.<br />
Verlässlichkeit von Informationen<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass die<br />
Informationsquellen bezüglich der Zielländer in vollem<br />
Umfang verlässlich sind. Die offiziellen Statistiken werden<br />
möglicherweise auf einer anderen Grundlage erstellt als<br />
in entwickelten Ländern. Angaben zu einigen der<br />
Zielländer sind deshalb wegen der zweifelhaften<br />
Verlässlichkeit der verfügbaren offiziellen und öffentlichen<br />
Informationen nicht ganz sicher.<br />
Überweisung von Kapital und Anlageerträgen<br />
Die Überweisung von Gewinnen, die von ausländischen<br />
Anlegern in bestimmten Ländern erzielt wurden, und die<br />
Rückführung von deren Anlagen unterliegen den<br />
jeweiligen örtlichen Vorschriften. Nach diesen<br />
Vorschriften kann für die Überweisung des Kapitals und<br />
der Anlageerträge aus den Anlagen sowie anderer<br />
Beträge die Genehmigung der jeweiligen<br />
Devisenkontrollbehörden erforderlich sein. Es ist nicht<br />
sicher, dass diese Genehmigungen zu jeder Zeit erlangt<br />
werden können.<br />
Abrechnungsrisiko<br />
Die Handels- und Abrechnungspraktiken und die<br />
Verlässlichkeit der Handels- und Abrechnungssysteme<br />
entsprechen an einigen der Märkte oder Börsen, an<br />
denen ein Teilfonds Anlagen tätigen darf, möglicherweise<br />
nicht denjenigen weiter entwickelter Märkte, was das<br />
Abrechnungsrisiko erhöhen und / oder zu Verzögerungen<br />
beim Erwerb oder der Veräußerung von Anlagen durch<br />
einen Teilfonds führen kann.<br />
Risiko aus Wertpapierleihe<br />
Den Anteilinhabern sollte bewusst sein, dass im Falle des<br />
Abschlusses von Wertpapierleihvereinbarungen durch<br />
einen Teilfonds wie bei allen Kreditgewährungen<br />
Verzugs- und Rückzahlungsrisiken bestehen. Sollte der<br />
Entleiher der Wertpapiere finanziell ausfallen, werden die<br />
empfangenen Sicherheiten in Anspruch genommen. Der<br />
Wert der empfangenen Sicherheiten wird jederzeit dem<br />
Wert der verliehenen Wertpapiere entsprechen oder<br />
diesen übersteigen. Bei einem plötzlichen<br />
Kursaufschwung am Markt besteht das Risiko, dass der<br />
Wert der Sicherheit unter den Wert der übertragenen<br />
Wertpapiere fällt.<br />
Unterdepotbankrisiko<br />
Da ein Teilfonds an Märkten anlegen kann, deren<br />
Verwahr- und / oder Abrechnungssysteme nicht voll<br />
entwickelt sind, können die Vermögenswerte eines<br />
Teilfonds, die an diesen Märkten gehandelt werden und<br />
Unterdepotbanken anvertraut wurden, wenn die<br />
Einschaltung solcher Unterdepotbanken erforderlich ist,<br />
unter bestimmten Umständen, unter denen der<br />
Treuhänder nicht haftet, Risiken ausgesetzt sein. Zu den<br />
Märkten, deren Verwahr-und / oder Abrechnungssysteme<br />
nach Ansicht des Managers noch nicht voll entwickelt<br />
sind, gehört Russland.<br />
Aussetzung des Handels<br />
In bestimmten Situationen kann der Manager mit<br />
Zustimmung des Treuhänders die Ermittlung des<br />
Nettoinventarwerts eines Teilfonds vorübergehend<br />
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