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Verkaufsprospekt

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eeinträchtigen und sogar zur Liquidation des jeweiligen<br />

Teilfonds führen könnte. Unter diesen und anderen<br />

außergewöhnlichen Umständen kann der Manager die<br />

Rückgabe von Anteilen beschränken, wie nachstehend<br />

näher beschrieben.<br />

Rückgabebeschränkungen<br />

In bestimmten Situationen kann der Manager die<br />

Rückgabe von Anteilen eines bestimmten Teilfonds oder<br />

des Fonds insgesamt beschränken. In solchen Situationen<br />

erhält der Anteilinhaber seinen Erlös aus der Rückgabe<br />

entweder erst, nachdem Anlagen in einem Umfang<br />

verkauft wurden, die zur Erfüllung der Rückgabeaufträge<br />

ausreichen, oder darf seinen Anteilsbestand erst einen<br />

oder mehrere Handelstage nach dem Handelstag, auf den<br />

sich sein Rückgabeauftrag bezog, zurückgeben, oder<br />

erhält in Erfüllung seines Rückgabeauftrags<br />

Vermögenswerte des betreffenden Teilfonds in natura.<br />

Registrierungsrisiko<br />

In einigen Schwellenländern wird der Nachweis des<br />

rechtlichen Eigentums an Anteilen rein buchmäßig geführt.<br />

Um als eingetragener Inhaber der Anteile einer<br />

Gesellschaft anerkannt zu werden, muss ein Käufer oder<br />

dessen Vertreter persönlich eine Registerstelle aufsuchen<br />

und dort ein Depot eröffnen (wofür in bestimmten Fällen<br />

Depoteröffnungsgebühren zu entrichten sind). Danach<br />

muss der Vertreter des Käufers jedes Mal, wenn weitere<br />

Anteile der Gesellschaft gekauft werden, der Registerstelle<br />

Vollmachten vom Käufer und Verkäufer dieser Anteile<br />

sowie Nachweise über den Kauf vorlegen, woraufhin die<br />

Registerstelle die gekauften Anteile aus dem im Register<br />

geführten Depot des Verkäufers ausbucht und dem im<br />

Register geführten Depot des Käufers gutschreibt.<br />

Die Rolle der Registerstelle ist bei diesen Verwahr- und<br />

Registrierungsverfahren entscheidend. Registerstellen<br />

unterliegen möglicherweise keiner effektiven staatlichen<br />

Aufsicht und ein Teilfonds könnte seine Registrierung<br />

durch Betrug, Fahrlässigkeit oder bloßes Versehen der<br />

Registerstelle verlieren. Ferner sind Gesellschaften in<br />

bestimmten Schwellenländern zwar gegebenenfalls<br />

verpflichtet, unabhängige Registerstellen, die bestimmte<br />

gesetzliche Kriterien erfüllen, zu beauftragen, doch kann in<br />

der Praxis nicht garantiert werden, dass diese Vorschrift<br />

konsequent durchgesetzt wird. Aufgrund dieser möglicherweise<br />

fehlenden Unabhängigkeit kann das Management<br />

von Gesellschaften in diesen Schwellenländern möglicherweise<br />

erheblichen Einfluss auf den Anteilsbesitz an diesen<br />

Gesellschaften ausüben. Eine Vernichtung oder<br />

Beschädigung des Gesellschaftsregisters könnte erhebliche<br />

nachteilige Auswirkungen auf den Anteilsbesitz des<br />

betreffenden Teilfonds an einer Gesellschaft haben und in<br />

bestimmten Fällen könnte dieser Anteilsbesitz nicht mehr<br />

anerkannt werden. Registerstellen schließen häufig keine<br />

Versicherungen für solche Fälle ab und verfügen<br />

voraussichtlich nicht über ausreichendes Vermögen, um<br />

die Anteilseigner zu entschädigen. Auch wenn die<br />

Registerstelle und die Gesellschaft gegebenenfalls zu<br />

Schadensersatz verpflichtet sind, ist nicht garantiert, dass<br />

ein betroffener Teilfonds in der Lage wäre, einen solchen<br />

Schadensersatzanspruch durchzusetzen. Ferner könnte<br />

sich die Registerstelle der betreffenden Gesellschaft<br />

aufgrund der Vernichtung des Gesellschaftsregisters<br />

vorsätzlich weigern, den Fonds oder einen Teilfonds als<br />

registrierten Inhaber der Anteile, die vorher von einem<br />

Teilfonds oder für diesen gekauft wurden, anzuerkennen.<br />

Verlässlichkeit von Bonitätsratings<br />

Einem Teilfonds ist es gemäß seiner Anlagepolitik<br />

möglicherweise nur gestattet, in Wertpapiere/Anlagen mit<br />

einem bestimmten Bonitätsrating zu investieren.<br />

Bonitätsratings sind jedoch nicht immer eine genaue oder<br />

verlässliche Kennzahl für die Finanzkraft der<br />

Wertpapiere/Anlagen, in die investiert wird. Wenn sich<br />

solche Ratings als ungenau oder nicht verlässlich<br />

herausstellen, können einem Teilfonds, der in die<br />

betreffenden Wertpapiere/Anlagen investiert hat, Verluste<br />

entstehen.<br />

Verlässlichkeit von Informationen<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass die<br />

Informationsquellen bezüglich der Zielländer in vollem<br />

Umfang verlässlich sind. Die offiziellen Statistiken werden<br />

möglicherweise auf einer anderen Grundlage erstellt als<br />

in entwickelten Ländern. Angaben zu einigen der<br />

Zielländer sind deshalb wegen der zweifelhaften<br />

Verlässlichkeit der verfügbaren offiziellen und öffentlichen<br />

Informationen nicht ganz sicher.<br />

Überweisung von Kapital und Anlageerträgen<br />

Die Überweisung von Gewinnen, die von ausländischen<br />

Anlegern in bestimmten Ländern erzielt wurden, und die<br />

Rückführung von deren Anlagen unterliegen den<br />

jeweiligen örtlichen Vorschriften. Nach diesen<br />

Vorschriften kann für die Überweisung des Kapitals und<br />

der Anlageerträge aus den Anlagen sowie anderer<br />

Beträge die Genehmigung der jeweiligen<br />

Devisenkontrollbehörden erforderlich sein. Es ist nicht<br />

sicher, dass diese Genehmigungen zu jeder Zeit erlangt<br />

werden können.<br />

Abrechnungsrisiko<br />

Die Handels- und Abrechnungspraktiken und die<br />

Verlässlichkeit der Handels- und Abrechnungssysteme<br />

entsprechen an einigen der Märkte oder Börsen, an<br />

denen ein Teilfonds Anlagen tätigen darf, möglicherweise<br />

nicht denjenigen weiter entwickelter Märkte, was das<br />

Abrechnungsrisiko erhöhen und / oder zu Verzögerungen<br />

beim Erwerb oder der Veräußerung von Anlagen durch<br />

einen Teilfonds führen kann.<br />

Risiko aus Wertpapierleihe<br />

Den Anteilinhabern sollte bewusst sein, dass im Falle des<br />

Abschlusses von Wertpapierleihvereinbarungen durch<br />

einen Teilfonds wie bei allen Kreditgewährungen<br />

Verzugs- und Rückzahlungsrisiken bestehen. Sollte der<br />

Entleiher der Wertpapiere finanziell ausfallen, werden die<br />

empfangenen Sicherheiten in Anspruch genommen. Der<br />

Wert der empfangenen Sicherheiten wird jederzeit dem<br />

Wert der verliehenen Wertpapiere entsprechen oder<br />

diesen übersteigen. Bei einem plötzlichen<br />

Kursaufschwung am Markt besteht das Risiko, dass der<br />

Wert der Sicherheit unter den Wert der übertragenen<br />

Wertpapiere fällt.<br />

Unterdepotbankrisiko<br />

Da ein Teilfonds an Märkten anlegen kann, deren<br />

Verwahr- und / oder Abrechnungssysteme nicht voll<br />

entwickelt sind, können die Vermögenswerte eines<br />

Teilfonds, die an diesen Märkten gehandelt werden und<br />

Unterdepotbanken anvertraut wurden, wenn die<br />

Einschaltung solcher Unterdepotbanken erforderlich ist,<br />

unter bestimmten Umständen, unter denen der<br />

Treuhänder nicht haftet, Risiken ausgesetzt sein. Zu den<br />

Märkten, deren Verwahr-und / oder Abrechnungssysteme<br />

nach Ansicht des Managers noch nicht voll entwickelt<br />

sind, gehört Russland.<br />

Aussetzung des Handels<br />

In bestimmten Situationen kann der Manager mit<br />

Zustimmung des Treuhänders die Ermittlung des<br />

Nettoinventarwerts eines Teilfonds vorübergehend<br />

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