Verkaufsprospekt
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MANAGEMENT- UND FONDSGEBÜHREN<br />
Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die an<br />
jedem Handelstag aufläuft und monatlich nachträglich aus<br />
jedem Teilfonds als Prozentsatz des Nettoinventarwerts<br />
jeder Anteilsklasse eines Teilfonds in der im Nachtrag für<br />
den betreffenden Teilfonds genannten Höhe zu zahlen ist.<br />
Für diese Gebühr gilt ein jährlicher Mindestbetrag von<br />
USD 25.000 pro Teilfonds. Sie wird (sofern in dem<br />
Nachtrag für den betreffenden Teilfonds nichts anderes<br />
angegeben ist) von jeder Anteilsklasse jedes Teilfonds<br />
anteilig auf der Grundlage des Nettoinventarwertes jeder<br />
Anteilsklasse jedes Teilfonds getragen.<br />
Dafür zahlt der Manager die Gebühren des bzw. der<br />
Anlageverwalter(s). Der bzw. die Anlageverwalter erhalten<br />
keine direkte Vergütung von einem Teilfonds. Der Manager<br />
zahlt die Gebühren jeder Vertriebsgesellschaft aus den<br />
Gebühren des Managers und nicht direkt aus dem<br />
Vermögen des Fonds oder seiner Teilfonds.<br />
Neben dieser Vergütung hat der Manager Anspruch auf<br />
Erstattung aller seiner Auslagen, zu denen unter anderem<br />
auch die Auslagen des Anlageverwalters und der<br />
Verwaltungsstelle (zzgl. etwaiger Mehrwertsteuer) zählen.<br />
Neben diesen Gebühren kann eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr von<br />
bis zu 1 % per annum des Nettoinventarwerts der<br />
betreffenden Klasse von Anteilen eines Teilfonds (oder zu<br />
demjenigen anderen Satz, der im Nachtrag für den<br />
betreffenden Teilfonds angegeben ist), die an jedem<br />
Handelstag aufläuft und monatlich nachträglich an den<br />
Manager zu zahlen ist, aus dem Vermögen des<br />
betreffenden Teilfonds zahlbar sein.<br />
Zeichnungen von Anteilen der Klasse X, der Klasse X1, der<br />
Klasse X2 oder der Klasse X3 werden nur von Anlegern<br />
angenommen, die eine gesonderte Vereinbarung<br />
(rechtswirksamer Vertrag) mit dem Manager oder seinem<br />
Beauftragten geschlossen haben.<br />
Die Verwaltungsstelle erhält von jedem Teilfonds eine<br />
Gebühr auf Grundlage des Nettoinventarwerts des<br />
jeweiligen Teilfonds, wobei die Gebühr maximal 0,3 % pro<br />
Jahr beträgt und mindestens in einer zwischen dem<br />
Manager und der Verwaltungsstelle zu vereinbarenden<br />
jährlichen Höhe (jeweils zzgl. etwaiger Mehrwertsteuer) zu<br />
zahlen ist. Die Gebühr läuft an jedem Handelstag auf und<br />
wird monatlich nachträglich gezahlt.<br />
Die Verwaltungsstelle hat außerdem Anspruch auf<br />
Erstattung aller ihrer Auslagen.<br />
Alle diese Gebühren und Auslagen werden vom Manager<br />
im Namen des Fonds oder des betreffenden Teilfonds<br />
gezahlt.<br />
Die Jahresvergütung des Treuhänders, die aus jedem<br />
Teilfonds zu zahlen ist, basiert auf dem Nettoinventarwert<br />
des jeweiligen Teilfonds, wobei eine Maximalgebühr von<br />
0,3 % pro Jahr und eine zwischen dem Manager und dem<br />
Treuhänder zu vereinbarende jährliche Mindestgebühr<br />
(zzgl. etwaiger Mehrwertsteuer) fällig ist, und wird vom<br />
Treuhänder aus dem jeweiligen Teilfonds einbehalten.<br />
Die Gebühr läuft an jedem Handelstag auf und ist<br />
monatlich nachträglich zahlbar.<br />
Neben dieser Vergütung hat der Treuhänder Anspruch<br />
auf Erstattung aller seiner Auslagen, zu denen die<br />
Gebühren und Aufwendungen von Unterdepotbanken (zu<br />
marktüblichen Sätzen) zählen, die vom Treuhänder aus<br />
dem betreffenden Teilfonds einbehalten werden, und der<br />
vom Treuhänder erhobenen Transaktionsgebühren<br />
(ebenfalls zu marktüblichen Sätzen).<br />
Der Manager zahlt aus dem Vermögen des Fonds oder<br />
eines Teilfonds die Gebühren und gegebenenfalls die<br />
Barauslagen jeder Zahlstelle bzw. Korrespondenzbank,<br />
die zu marktüblichen Sätzen berechnet werden. Diese<br />
Zahlstellen bzw. Korrespondenzbanken haben außerdem<br />
Anspruch auf Erstattung von Transaktionsgebühren zu<br />
marktüblichen Sätzen durch den Manager.<br />
Die Kosten und Aufwendungen für die Gründung des<br />
Fonds und seiner anfänglichen Teilfonds sowie die<br />
Kosten der Erstausgabe von Anteilen einschließlich der<br />
Kosten in Verbindung mit der Erstellung und<br />
Veröffentlichung des Prospekts und aller Rechts- und<br />
Druckkosten wurden vom Manager getragen.<br />
Die Kosten und Aufwendungen für die Errichtung weiterer<br />
Teilfonds sowie die Kosten der Erstausgabe von Anteilen<br />
einschließlich der Kosten in Verbindung mit der Erstellung<br />
und Veröffentlichung von Nachträgen und aller Rechts-,<br />
Druck- und Registrierungskosten werden von dem<br />
betreffenden Teilfonds getragen und über einen Zeitraum<br />
abgeschrieben bzw. getilgt, der in dem Nachtrag für den<br />
betreffenden Teilfonds angegeben ist.<br />
Der Manager ist für die Aufwendungen verantwortlich, die<br />
ihm in Verbindung mit tatsächlichen oder<br />
voraussichtlichen Rechtsstreitigkeiten entstehen. Gemäß<br />
den Bestimmungen der Treuhandurkunde muss der<br />
Manager den Treuhänder für bestimmte Kosten und<br />
Aufwendungen entschädigen einschließlich Kosten und<br />
Aufwendungen, die ihm bei Rechtsstreitigkeiten<br />
entstehen, die vom Fonds oder einem seiner Teilfonds<br />
oder in dessen oder deren Namen geführt werden. Der<br />
Manager ist berechtigt, vom Fonds oder einem seiner<br />
Teilfonds die Kosten und Aufwendungen erstattet zu<br />
bekommen, die ihm durch Rechtsstreitigkeiten entstehen,<br />
die vom Fonds oder einem seiner Teilfonds oder in<br />
dessen oder deren Namen geführt werden.<br />
Der Manager trägt mit Zustimmung des Treuhänders alle<br />
seine Aufwendungen.<br />
Zu den Aufwendungen, die von dem Fonds (oder einer<br />
hundertprozentigen Tochtergesellschaft, die von dem<br />
Manager gegründet wird) getragen werden, zählen unter<br />
anderem: Maklerprovisionen, Anwalts- und<br />
Gerichtskosten, Prüfungs-, Übersetzungs- und<br />
Rechnungslegungskosten, Zinsen auf aufgenommene<br />
Kredite, Steuern und staatliche Abgaben; Kosten der<br />
Erstellung, des Drucks und der Verteilung von Berichten<br />
und Bekanntmachungen, Kosten der periodischen<br />
Aktualisierung des Prospekts; Verwahr- und<br />
Übertragungskosten, Gebühren für etwaige<br />
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