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Verkaufsprospekt

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MANAGEMENT- UND FONDSGEBÜHREN<br />

Der Manager hat Anspruch auf eine Jahresgebühr, die an<br />

jedem Handelstag aufläuft und monatlich nachträglich aus<br />

jedem Teilfonds als Prozentsatz des Nettoinventarwerts<br />

jeder Anteilsklasse eines Teilfonds in der im Nachtrag für<br />

den betreffenden Teilfonds genannten Höhe zu zahlen ist.<br />

Für diese Gebühr gilt ein jährlicher Mindestbetrag von<br />

USD 25.000 pro Teilfonds. Sie wird (sofern in dem<br />

Nachtrag für den betreffenden Teilfonds nichts anderes<br />

angegeben ist) von jeder Anteilsklasse jedes Teilfonds<br />

anteilig auf der Grundlage des Nettoinventarwertes jeder<br />

Anteilsklasse jedes Teilfonds getragen.<br />

Dafür zahlt der Manager die Gebühren des bzw. der<br />

Anlageverwalter(s). Der bzw. die Anlageverwalter erhalten<br />

keine direkte Vergütung von einem Teilfonds. Der Manager<br />

zahlt die Gebühren jeder Vertriebsgesellschaft aus den<br />

Gebühren des Managers und nicht direkt aus dem<br />

Vermögen des Fonds oder seiner Teilfonds.<br />

Neben dieser Vergütung hat der Manager Anspruch auf<br />

Erstattung aller seiner Auslagen, zu denen unter anderem<br />

auch die Auslagen des Anlageverwalters und der<br />

Verwaltungsstelle (zzgl. etwaiger Mehrwertsteuer) zählen.<br />

Neben diesen Gebühren kann eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr von<br />

bis zu 1 % per annum des Nettoinventarwerts der<br />

betreffenden Klasse von Anteilen eines Teilfonds (oder zu<br />

demjenigen anderen Satz, der im Nachtrag für den<br />

betreffenden Teilfonds angegeben ist), die an jedem<br />

Handelstag aufläuft und monatlich nachträglich an den<br />

Manager zu zahlen ist, aus dem Vermögen des<br />

betreffenden Teilfonds zahlbar sein.<br />

Zeichnungen von Anteilen der Klasse X, der Klasse X1, der<br />

Klasse X2 oder der Klasse X3 werden nur von Anlegern<br />

angenommen, die eine gesonderte Vereinbarung<br />

(rechtswirksamer Vertrag) mit dem Manager oder seinem<br />

Beauftragten geschlossen haben.<br />

Die Verwaltungsstelle erhält von jedem Teilfonds eine<br />

Gebühr auf Grundlage des Nettoinventarwerts des<br />

jeweiligen Teilfonds, wobei die Gebühr maximal 0,3 % pro<br />

Jahr beträgt und mindestens in einer zwischen dem<br />

Manager und der Verwaltungsstelle zu vereinbarenden<br />

jährlichen Höhe (jeweils zzgl. etwaiger Mehrwertsteuer) zu<br />

zahlen ist. Die Gebühr läuft an jedem Handelstag auf und<br />

wird monatlich nachträglich gezahlt.<br />

Die Verwaltungsstelle hat außerdem Anspruch auf<br />

Erstattung aller ihrer Auslagen.<br />

Alle diese Gebühren und Auslagen werden vom Manager<br />

im Namen des Fonds oder des betreffenden Teilfonds<br />

gezahlt.<br />

Die Jahresvergütung des Treuhänders, die aus jedem<br />

Teilfonds zu zahlen ist, basiert auf dem Nettoinventarwert<br />

des jeweiligen Teilfonds, wobei eine Maximalgebühr von<br />

0,3 % pro Jahr und eine zwischen dem Manager und dem<br />

Treuhänder zu vereinbarende jährliche Mindestgebühr<br />

(zzgl. etwaiger Mehrwertsteuer) fällig ist, und wird vom<br />

Treuhänder aus dem jeweiligen Teilfonds einbehalten.<br />

Die Gebühr läuft an jedem Handelstag auf und ist<br />

monatlich nachträglich zahlbar.<br />

Neben dieser Vergütung hat der Treuhänder Anspruch<br />

auf Erstattung aller seiner Auslagen, zu denen die<br />

Gebühren und Aufwendungen von Unterdepotbanken (zu<br />

marktüblichen Sätzen) zählen, die vom Treuhänder aus<br />

dem betreffenden Teilfonds einbehalten werden, und der<br />

vom Treuhänder erhobenen Transaktionsgebühren<br />

(ebenfalls zu marktüblichen Sätzen).<br />

Der Manager zahlt aus dem Vermögen des Fonds oder<br />

eines Teilfonds die Gebühren und gegebenenfalls die<br />

Barauslagen jeder Zahlstelle bzw. Korrespondenzbank,<br />

die zu marktüblichen Sätzen berechnet werden. Diese<br />

Zahlstellen bzw. Korrespondenzbanken haben außerdem<br />

Anspruch auf Erstattung von Transaktionsgebühren zu<br />

marktüblichen Sätzen durch den Manager.<br />

Die Kosten und Aufwendungen für die Gründung des<br />

Fonds und seiner anfänglichen Teilfonds sowie die<br />

Kosten der Erstausgabe von Anteilen einschließlich der<br />

Kosten in Verbindung mit der Erstellung und<br />

Veröffentlichung des Prospekts und aller Rechts- und<br />

Druckkosten wurden vom Manager getragen.<br />

Die Kosten und Aufwendungen für die Errichtung weiterer<br />

Teilfonds sowie die Kosten der Erstausgabe von Anteilen<br />

einschließlich der Kosten in Verbindung mit der Erstellung<br />

und Veröffentlichung von Nachträgen und aller Rechts-,<br />

Druck- und Registrierungskosten werden von dem<br />

betreffenden Teilfonds getragen und über einen Zeitraum<br />

abgeschrieben bzw. getilgt, der in dem Nachtrag für den<br />

betreffenden Teilfonds angegeben ist.<br />

Der Manager ist für die Aufwendungen verantwortlich, die<br />

ihm in Verbindung mit tatsächlichen oder<br />

voraussichtlichen Rechtsstreitigkeiten entstehen. Gemäß<br />

den Bestimmungen der Treuhandurkunde muss der<br />

Manager den Treuhänder für bestimmte Kosten und<br />

Aufwendungen entschädigen einschließlich Kosten und<br />

Aufwendungen, die ihm bei Rechtsstreitigkeiten<br />

entstehen, die vom Fonds oder einem seiner Teilfonds<br />

oder in dessen oder deren Namen geführt werden. Der<br />

Manager ist berechtigt, vom Fonds oder einem seiner<br />

Teilfonds die Kosten und Aufwendungen erstattet zu<br />

bekommen, die ihm durch Rechtsstreitigkeiten entstehen,<br />

die vom Fonds oder einem seiner Teilfonds oder in<br />

dessen oder deren Namen geführt werden.<br />

Der Manager trägt mit Zustimmung des Treuhänders alle<br />

seine Aufwendungen.<br />

Zu den Aufwendungen, die von dem Fonds (oder einer<br />

hundertprozentigen Tochtergesellschaft, die von dem<br />

Manager gegründet wird) getragen werden, zählen unter<br />

anderem: Maklerprovisionen, Anwalts- und<br />

Gerichtskosten, Prüfungs-, Übersetzungs- und<br />

Rechnungslegungskosten, Zinsen auf aufgenommene<br />

Kredite, Steuern und staatliche Abgaben; Kosten der<br />

Erstellung, des Drucks und der Verteilung von Berichten<br />

und Bekanntmachungen, Kosten der periodischen<br />

Aktualisierung des Prospekts; Verwahr- und<br />

Übertragungskosten, Gebühren für etwaige<br />

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