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Verkaufsprospekt

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des betreffenden Performancezeitraums über die<br />

Hurdle Rate (die „Hurdle Rate“ ist der 3-Monats-LIBOR<br />

plus 1%) oder (ii) den höchsten über die Hurdle Rate<br />

hinausgehenden Nettoinventarwert pro Anteil am<br />

letzten Geschäftstag eines vorangegangenen<br />

Performancezeitraums (die „High Water Mark“)<br />

übertrifft, je nachdem, was höher ist.<br />

Die gesamte zahlbare Performancegebühr wird<br />

handelstäglich durch Multiplikation der Performance pro<br />

Anteil, wie oben beschrieben, mit der Anzahl der an<br />

diesem Handelstag in Umlauf befindlichen Anteile der<br />

betreffenden Anteilsklasse berechnet. Falls ein<br />

Anteilinhaber seine Anteile vor Ende des<br />

Performancezeitraums zurückgibt, sind etwaige für<br />

diese Anteile aufgelaufene, aber noch nicht<br />

ausgezahlte Performancegebühren, die im<br />

Nettoinventarwert pro Anteil berücksichtigt sind, an den<br />

Manager auszuzahlen.<br />

Die Performancegebühr wird durch die<br />

Verwaltungsstelle berechnet und durch den Treuhänder<br />

geprüft. Die Performancegebühr wird zusätzlich durch<br />

die Abschlussprüfer nach der Jahresabschlussprüfung<br />

des Fonds geprüft.<br />

Wird der Teilfonds geschlossen, so werden die an den<br />

Manager zahlbaren Gebühren auf Basis eines<br />

Zeitraums berechnet, der am letzten Tag, an dem der<br />

Teilfonds in Betrieb ist, endet, angepasst um die Anzahl<br />

von Tagen, die im laufenden Performancezeitraum<br />

verstrichen sind, als Prozentsatz der Gesamtzahl von<br />

Tagen des Performancezeitraums.<br />

Der Manager kann auf seine Performancegebühr ganz<br />

oder teilweise verzichten oder jeden Teil der<br />

Performancegebühr reduzieren.<br />

Performancegebühren werden, sofern sie anfallen,<br />

sobald wie möglich nach Geschäftsschluss des<br />

Geschäftstages nach dem Ende des betreffenden<br />

Performancezeitraums ausgezahlt, jedoch spätestens<br />

am letzten Tag des folgenden Performancezeitraums.<br />

Zur Klarstellung wird festgehalten, dass in die<br />

Berechnung der Performancegebühr sämtliche<br />

realisierten und nicht realisierten Nettogewinne und -<br />

verluste einbezogen werden können. Anleger sollten<br />

beachten, dass Performancegebühren auf nicht<br />

realisierte Gewinne bezahlt werden können, die in der<br />

Folge niemals realisiert werden.<br />

Die Kosten und Aufwendungen der Errichtung des<br />

Teilfonds und die mit der Ausgabe von Anteilen<br />

verbundenen Aufwendungen, einschließlich der im<br />

Zusammenhang mit der Erstellung und Veröffentlichung<br />

dieses Nachtrags entstandenen Kosten sowie aller<br />

Rechts- und Druckkosten, die sich auf schätzungsweise<br />

rund USD 120.000 belaufen, werden aus dem<br />

Vermögen des Teilfonds beglichen. Diese Kosten und<br />

Aufwendungen werden in Übereinstimmung mit<br />

üblicher Bilanzierungspraxis über einen Zeitraum von<br />

drei Jahren abgeschrieben.<br />

Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „„Management- und<br />

Fondsgebühren“„ im Hauptteil des Prospekts<br />

angegeben.<br />

10. Ausschüttungen<br />

PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D,<br />

Klasse Y3D, Klasse JD und Klasse J3HD beabsichtigt<br />

der Manager, am letzten Geschäftstag der Monate Mai<br />

und November eines jeden Jahres eine Ausschüttung<br />

festzusetzen. Ausschüttungen werden grundsätzlich<br />

aus den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des<br />

Teilfonds (ob in Form von Zinsen, Dividenden oder<br />

anderer Form) und den realisierten Gewinnen abzüglich<br />

der realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse AD beabsichtigt der<br />

Manager, am letzten Geschäftstag jedes Monats eine<br />

Ausschüttung festzusetzen. Ausschüttungen werden<br />

grundsätzlich aus den ausschüttungsfähigen<br />

Nettoerträgen des Teilfonds (ob in Form von Zinsen,<br />

Dividenden oder anderer Form) und den realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der realisierten Verluste und den<br />

nicht realisierten Gewinnen abzüglich der nicht<br />

realisierten Verluste festgesetzt.<br />

Im Bezug auf alle anderen Anteilsklassen kann der<br />

Manager einmal jährlich eine Ausschüttung festsetzen.<br />

Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />

in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt. Auf derselben Grundlage kann der<br />

Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />

festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />

festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />

Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

11. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />

12. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments LLC, geändert durch<br />

einen Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag<br />

vom 7. April 2010 und eine<br />

Ergänzungsvereinbarung vom 17. November<br />

2010, wonach Letztere zum Anlageverwalter<br />

des Teilfonds bestellt wurde. Dieser Vertrag<br />

kann von jeder der Parteien mit einer Frist von<br />

90 Tagen schriftlich gekündigt werden.<br />

29. März 2011<br />

Q:\Commer PineBridge\PROSPECT\PineBridge Global<br />

Funds - 2010 Update\PineBridge Global Funds - 2010<br />

Update D28DF.doc<br />

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