Verkaufsprospekt
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des betreffenden Performancezeitraums über die<br />
Hurdle Rate (die „Hurdle Rate“ ist der 3-Monats-LIBOR<br />
plus 1%) oder (ii) den höchsten über die Hurdle Rate<br />
hinausgehenden Nettoinventarwert pro Anteil am<br />
letzten Geschäftstag eines vorangegangenen<br />
Performancezeitraums (die „High Water Mark“)<br />
übertrifft, je nachdem, was höher ist.<br />
Die gesamte zahlbare Performancegebühr wird<br />
handelstäglich durch Multiplikation der Performance pro<br />
Anteil, wie oben beschrieben, mit der Anzahl der an<br />
diesem Handelstag in Umlauf befindlichen Anteile der<br />
betreffenden Anteilsklasse berechnet. Falls ein<br />
Anteilinhaber seine Anteile vor Ende des<br />
Performancezeitraums zurückgibt, sind etwaige für<br />
diese Anteile aufgelaufene, aber noch nicht<br />
ausgezahlte Performancegebühren, die im<br />
Nettoinventarwert pro Anteil berücksichtigt sind, an den<br />
Manager auszuzahlen.<br />
Die Performancegebühr wird durch die<br />
Verwaltungsstelle berechnet und durch den Treuhänder<br />
geprüft. Die Performancegebühr wird zusätzlich durch<br />
die Abschlussprüfer nach der Jahresabschlussprüfung<br />
des Fonds geprüft.<br />
Wird der Teilfonds geschlossen, so werden die an den<br />
Manager zahlbaren Gebühren auf Basis eines<br />
Zeitraums berechnet, der am letzten Tag, an dem der<br />
Teilfonds in Betrieb ist, endet, angepasst um die Anzahl<br />
von Tagen, die im laufenden Performancezeitraum<br />
verstrichen sind, als Prozentsatz der Gesamtzahl von<br />
Tagen des Performancezeitraums.<br />
Der Manager kann auf seine Performancegebühr ganz<br />
oder teilweise verzichten oder jeden Teil der<br />
Performancegebühr reduzieren.<br />
Performancegebühren werden, sofern sie anfallen,<br />
sobald wie möglich nach Geschäftsschluss des<br />
Geschäftstages nach dem Ende des betreffenden<br />
Performancezeitraums ausgezahlt, jedoch spätestens<br />
am letzten Tag des folgenden Performancezeitraums.<br />
Zur Klarstellung wird festgehalten, dass in die<br />
Berechnung der Performancegebühr sämtliche<br />
realisierten und nicht realisierten Nettogewinne und -<br />
verluste einbezogen werden können. Anleger sollten<br />
beachten, dass Performancegebühren auf nicht<br />
realisierte Gewinne bezahlt werden können, die in der<br />
Folge niemals realisiert werden.<br />
Die Kosten und Aufwendungen der Errichtung des<br />
Teilfonds und die mit der Ausgabe von Anteilen<br />
verbundenen Aufwendungen, einschließlich der im<br />
Zusammenhang mit der Erstellung und Veröffentlichung<br />
dieses Nachtrags entstandenen Kosten sowie aller<br />
Rechts- und Druckkosten, die sich auf schätzungsweise<br />
rund USD 120.000 belaufen, werden aus dem<br />
Vermögen des Teilfonds beglichen. Diese Kosten und<br />
Aufwendungen werden in Übereinstimmung mit<br />
üblicher Bilanzierungspraxis über einen Zeitraum von<br />
drei Jahren abgeschrieben.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „„Management- und<br />
Fondsgebühren“„ im Hauptteil des Prospekts<br />
angegeben.<br />
10. Ausschüttungen<br />
PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D,<br />
Klasse Y3D, Klasse JD und Klasse J3HD beabsichtigt<br />
der Manager, am letzten Geschäftstag der Monate Mai<br />
und November eines jeden Jahres eine Ausschüttung<br />
festzusetzen. Ausschüttungen werden grundsätzlich<br />
aus den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des<br />
Teilfonds (ob in Form von Zinsen, Dividenden oder<br />
anderer Form) und den realisierten Gewinnen abzüglich<br />
der realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse AD beabsichtigt der<br />
Manager, am letzten Geschäftstag jedes Monats eine<br />
Ausschüttung festzusetzen. Ausschüttungen werden<br />
grundsätzlich aus den ausschüttungsfähigen<br />
Nettoerträgen des Teilfonds (ob in Form von Zinsen,<br />
Dividenden oder anderer Form) und den realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der realisierten Verluste und den<br />
nicht realisierten Gewinnen abzüglich der nicht<br />
realisierten Verluste festgesetzt.<br />
Im Bezug auf alle anderen Anteilsklassen kann der<br />
Manager einmal jährlich eine Ausschüttung festsetzen.<br />
Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />
und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt. Auf derselben Grundlage kann der<br />
Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />
festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />
festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />
Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
11. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />
12. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />
2005 zwischen dem Manager und der<br />
PineBridge Investments LLC, geändert durch<br />
einen Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag<br />
vom 7. April 2010 und eine<br />
Ergänzungsvereinbarung vom 17. November<br />
2010, wonach Letztere zum Anlageverwalter<br />
des Teilfonds bestellt wurde. Dieser Vertrag<br />
kann von jeder der Parteien mit einer Frist von<br />
90 Tagen schriftlich gekündigt werden.<br />
29. März 2011<br />
Q:\Commer PineBridge\PROSPECT\PineBridge Global<br />
Funds - 2010 Update\PineBridge Global Funds - 2010<br />
Update D28DF.doc<br />
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