Verkaufsprospekt
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Ein Anteilinhaber kann an jedem Handelstag die<br />
Rücknahme seines Anteilbestands zum geltenden<br />
Nettoinventarwert pro Anteil verlangen. Der Manager oder<br />
sein Beauftragter kann für jede Anteilsklasse eines<br />
Teilfonds eine Rücknahmegebühr von bis zu 3% des<br />
Nettoinventarwerts pro Anteil erheben, wobei der Manager<br />
nach seinem Ermessen innerhalb der zulässigen Grenzen<br />
auf diese Gebühr verzichten oder bezüglich ihrer Höhe<br />
zwischen den Anlegern differenzieren kann. Die Anzahl der<br />
Anteile, die zu einem gegebenen Zeitpunkt<br />
zurückgenommen werden können, hängt von der<br />
Mindestrücknahme und vom Mindestbestand für die<br />
betreffende Anteilsklasse ab. Der Manager ist befugt, die<br />
Anteile an jedem Handelstag zwangsweise<br />
zurückzunehmen, an dem der Nettoinventarwert aller von<br />
einem Anteilinhaber gehaltenen Anteile geringer wäre als<br />
der Mindestbestand, der zum gegebenen Zeitpunkt vom<br />
Manager gemäß den Bestimmungen der Treuhandurkunde<br />
ermittelt wird.<br />
Anteile können zurückgegeben werden, indem ein<br />
vollständig ausgefüllter Rücknahmeantrag schriftlich, per<br />
Fax, durch elektronische Übermittlung oder telefonisch<br />
abgegeben wird.<br />
Zahlungen auf einen per Fax, per Post, durch elektronische<br />
Übermittlung oder telefonisch eingegangenen<br />
Rücknahmeantrag erfolgen erst, wenn das Original-<br />
Antragsformular für die Erstzeichnung von Anteilen<br />
ausgefüllt und alle erforderlichen Überprüfungen zur<br />
Verhinderung von Geldwäsche durchgeführt worden sind.<br />
Ferner werden Rücknahmeerlöse nur auf das verzeichnete<br />
Konto überwiesen, das im eingereichten Original-<br />
Antragsformular angegeben ist, und alle Änderungen der<br />
eingetragenen Angaben und Zahlungsanweisungen der<br />
Anleger können erst nach Erhalt der Dokumente im<br />
Original vorgenommen werden.<br />
Die Rücknahmeanträge sind an folgende Anschrift zu<br />
richten:<br />
PineBridge Global Funds - [Name des jeweiligen Teilfonds<br />
einfügen]<br />
c/o State Street Fund Services (Ireland) Limited<br />
78 Sir John Rogerson’s Quay<br />
Dublin 2<br />
Irland.<br />
Der Rücknahmeantrag sollte an dem betreffenden<br />
Handelstag spätestens um 12:00 Uhr (irischer Zeit) bei der<br />
Verwaltungsstelle eingehen, soweit im Nachtrag für den<br />
betreffenden Teilfonds oder dem jeweiligen<br />
länderspezifischen Nachtrag nichts anderes angegeben ist.<br />
An einem Handelstag nach diesem Zeitpunkt eingehende<br />
Rücknahmeanträge werden am nächsten Handelstag oder<br />
den nächsten Handelstagen bearbeitet, die auf diese<br />
Anträge folgen. Allerdings kann der Manager nach seinem<br />
alleinigem Ermessen auch nach diesem Zeitpunkt<br />
eingehende Rücknahmeanträge annehmen, sofern sie vor<br />
der Berechnung des Nettoinventarwerts des betreffenden<br />
Teilfonds eingehen.<br />
Rücknahmeerlöse werden spätestens am fünften<br />
Geschäftstag nach dem Handelstag auf Kosten des<br />
Anteilinhabers durch elektronische Überweisung in der<br />
Währung der betreffenden Klasse oder, nach vorheriger<br />
Vereinbarung mit der Verwaltungsstelle und auf Kosten<br />
des Anteilinhabers, in einer anderen Währung auf ein vom<br />
Anteilinhaber geführtes Konto gezahlt, soweit im Nachtrag<br />
für den betreffenden Teilfonds oder dem jeweiligen<br />
länderspezifischen Nachtrag nichts anderes angegeben ist.<br />
Der Manager behält sich das Recht vor, den<br />
Abwicklungszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen,<br />
wenn dies von der Marktpraxis gefordert wird.<br />
Falls an dem letzten Tag des Abwicklungszeitraums in<br />
dem Land der Referenzwährung des betreffenden<br />
Teilfonds Banken nicht für den Geschäftsbetrieb geöffnet<br />
haben, wird die Zahlung am nächsten Geschäftstag, an<br />
dem diese Banken geöffnet haben, erfolgen. Unter<br />
bestimmten Umständen können die Rücknahmeerlöse<br />
nach vorheriger Vereinbarung mit der Verwaltungsstelle<br />
mittels Scheck gezahlt werden, der auf Kosten und<br />
Gefahr des Anteilinhabers per Post an diesen geschickt<br />
wird.<br />
Ein Anteilinhaber kann seinen Rücknahmeantrag nur bei<br />
einer Aussetzung der Ausgabe und Rücknahme von<br />
Anteilen an bzw. von Anteilinhabern widerrufen (siehe<br />
unten); in diesem Falle ist ein Widerruf nur wirksam, wenn<br />
eine schriftliche Mitteilung vor dem Ende der Aussetzung<br />
bei der Verwaltungsstelle eingeht. Wenn der Antrag nicht<br />
auf diese Weise zurückgezogen wird, erfolgt die<br />
Rücknahme an dem Handelstag, der als nächster auf das<br />
Ende der Aussetzung folgt.<br />
Es können andere Rücknahmeverfahren und ein anderer<br />
Annahmeschluss gelten, wenn Rücknahmeanträge über<br />
ein Clearingsystem gestellt werden, obwohl der<br />
endgültige Annahmeschluss bei der Verwaltungsstelle<br />
und die in diesem Prospekt genannten Verfahren<br />
unverändert bleiben. Personen, die die Rücknahme von<br />
Anteilen beantragen wollen, können Informationen über<br />
das Rücknahmeverfahren direkt von dem Clearingsystem<br />
erhalten.<br />
Rücknahmebeschränkungen<br />
Wenn der Nettobetrag der Rücknahmeanträge (d. h. der<br />
Betrag der Rücknahmeanträge abzüglich des Betrags der<br />
Zeichnungsanträge, die beim Manager für einen<br />
bestimmten Handelstag eingehen), die von (i) einem<br />
Anteilinhaber oder (ii) allen Anteilinhabern eines Teilfonds<br />
eingehen, an einem Handelstag 5 % bzw. 10 % des<br />
Nettoinventarwerts dieses Teilfonds übersteigt, können<br />
die an den betreffenden Anteilinhaber bzw. alle<br />
Anteilinhaber zu zahlenden Rücknahmeerlöse ermittelt<br />
werden, nachdem genügend Anlagen verkauft wurden,<br />
um diese Rücknahmeanträge zu erledigen, und der bzw.<br />
die betreffende(n) Anteilinhaber erhalten die Zahlung<br />
eines Rücknahmebetrages, der gemäß den<br />
Bewertungsvorschriften des Fonds für den maßgeblichen<br />
Handelstag berechnet wird, auf anteiliger Basis nach<br />
Durchführung des Verkaufs der betreffenden Anlagen<br />
innerhalb von 14 Tagen nach dem maßgeblichen<br />
Handelstag.<br />
Wenn die Zahl der an einem Handelstag zur Rücknahme<br />
anfallenden Anteile mindestens einem Zehntel des<br />
Nettoinventarwerts eines Teilfonds an jenem Tag<br />
entspricht, kann der Manager nach seinem Ermessen die<br />
Rücknahme von Anteilen ablehnen, die über ein Zehntel<br />
des Nettoinventarwerts des jeweiligen Teilfonds wie zuvor<br />
erwähnt hinausgehen, und im Fall einer solchen<br />
Ablehnung werden nach Mitteilung an die betreffenden<br />
Anteilinhaber die Rücknahmeanträge an diesem<br />
Handelstag anteilig reduziert, und die Anteile, auf die sich<br />
jeder Antrag bezieht und die aufgrund dieser Ablehnung<br />
nicht zurückgenommen werden, werden so behandelt, als<br />
ob ein Rücknahmeantrag für den jeweils folgenden<br />
Handelstag gestellt worden wäre, bis alle Anteile, auf die<br />
sich der ursprüngliche Antrag bezogen hat,<br />
zurückgenommen worden sind. Rücknahmeanträge, die<br />
von einem früheren Handelstag vorgetragen wurden,<br />
werden (stets vorbehaltlich der vorgenannten Grenzen)<br />
vorrangig vor späteren Anträgen ausgeführt.<br />
Wenn die Anzahl der an einem Handelstag zur<br />
Rücknahme anfallenden Anteile mindestens einem<br />
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