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Verkaufsprospekt

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Ein Anteilinhaber kann an jedem Handelstag die<br />

Rücknahme seines Anteilbestands zum geltenden<br />

Nettoinventarwert pro Anteil verlangen. Der Manager oder<br />

sein Beauftragter kann für jede Anteilsklasse eines<br />

Teilfonds eine Rücknahmegebühr von bis zu 3% des<br />

Nettoinventarwerts pro Anteil erheben, wobei der Manager<br />

nach seinem Ermessen innerhalb der zulässigen Grenzen<br />

auf diese Gebühr verzichten oder bezüglich ihrer Höhe<br />

zwischen den Anlegern differenzieren kann. Die Anzahl der<br />

Anteile, die zu einem gegebenen Zeitpunkt<br />

zurückgenommen werden können, hängt von der<br />

Mindestrücknahme und vom Mindestbestand für die<br />

betreffende Anteilsklasse ab. Der Manager ist befugt, die<br />

Anteile an jedem Handelstag zwangsweise<br />

zurückzunehmen, an dem der Nettoinventarwert aller von<br />

einem Anteilinhaber gehaltenen Anteile geringer wäre als<br />

der Mindestbestand, der zum gegebenen Zeitpunkt vom<br />

Manager gemäß den Bestimmungen der Treuhandurkunde<br />

ermittelt wird.<br />

Anteile können zurückgegeben werden, indem ein<br />

vollständig ausgefüllter Rücknahmeantrag schriftlich, per<br />

Fax, durch elektronische Übermittlung oder telefonisch<br />

abgegeben wird.<br />

Zahlungen auf einen per Fax, per Post, durch elektronische<br />

Übermittlung oder telefonisch eingegangenen<br />

Rücknahmeantrag erfolgen erst, wenn das Original-<br />

Antragsformular für die Erstzeichnung von Anteilen<br />

ausgefüllt und alle erforderlichen Überprüfungen zur<br />

Verhinderung von Geldwäsche durchgeführt worden sind.<br />

Ferner werden Rücknahmeerlöse nur auf das verzeichnete<br />

Konto überwiesen, das im eingereichten Original-<br />

Antragsformular angegeben ist, und alle Änderungen der<br />

eingetragenen Angaben und Zahlungsanweisungen der<br />

Anleger können erst nach Erhalt der Dokumente im<br />

Original vorgenommen werden.<br />

Die Rücknahmeanträge sind an folgende Anschrift zu<br />

richten:<br />

PineBridge Global Funds - [Name des jeweiligen Teilfonds<br />

einfügen]<br />

c/o State Street Fund Services (Ireland) Limited<br />

78 Sir John Rogerson’s Quay<br />

Dublin 2<br />

Irland.<br />

Der Rücknahmeantrag sollte an dem betreffenden<br />

Handelstag spätestens um 12:00 Uhr (irischer Zeit) bei der<br />

Verwaltungsstelle eingehen, soweit im Nachtrag für den<br />

betreffenden Teilfonds oder dem jeweiligen<br />

länderspezifischen Nachtrag nichts anderes angegeben ist.<br />

An einem Handelstag nach diesem Zeitpunkt eingehende<br />

Rücknahmeanträge werden am nächsten Handelstag oder<br />

den nächsten Handelstagen bearbeitet, die auf diese<br />

Anträge folgen. Allerdings kann der Manager nach seinem<br />

alleinigem Ermessen auch nach diesem Zeitpunkt<br />

eingehende Rücknahmeanträge annehmen, sofern sie vor<br />

der Berechnung des Nettoinventarwerts des betreffenden<br />

Teilfonds eingehen.<br />

Rücknahmeerlöse werden spätestens am fünften<br />

Geschäftstag nach dem Handelstag auf Kosten des<br />

Anteilinhabers durch elektronische Überweisung in der<br />

Währung der betreffenden Klasse oder, nach vorheriger<br />

Vereinbarung mit der Verwaltungsstelle und auf Kosten<br />

des Anteilinhabers, in einer anderen Währung auf ein vom<br />

Anteilinhaber geführtes Konto gezahlt, soweit im Nachtrag<br />

für den betreffenden Teilfonds oder dem jeweiligen<br />

länderspezifischen Nachtrag nichts anderes angegeben ist.<br />

Der Manager behält sich das Recht vor, den<br />

Abwicklungszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen,<br />

wenn dies von der Marktpraxis gefordert wird.<br />

Falls an dem letzten Tag des Abwicklungszeitraums in<br />

dem Land der Referenzwährung des betreffenden<br />

Teilfonds Banken nicht für den Geschäftsbetrieb geöffnet<br />

haben, wird die Zahlung am nächsten Geschäftstag, an<br />

dem diese Banken geöffnet haben, erfolgen. Unter<br />

bestimmten Umständen können die Rücknahmeerlöse<br />

nach vorheriger Vereinbarung mit der Verwaltungsstelle<br />

mittels Scheck gezahlt werden, der auf Kosten und<br />

Gefahr des Anteilinhabers per Post an diesen geschickt<br />

wird.<br />

Ein Anteilinhaber kann seinen Rücknahmeantrag nur bei<br />

einer Aussetzung der Ausgabe und Rücknahme von<br />

Anteilen an bzw. von Anteilinhabern widerrufen (siehe<br />

unten); in diesem Falle ist ein Widerruf nur wirksam, wenn<br />

eine schriftliche Mitteilung vor dem Ende der Aussetzung<br />

bei der Verwaltungsstelle eingeht. Wenn der Antrag nicht<br />

auf diese Weise zurückgezogen wird, erfolgt die<br />

Rücknahme an dem Handelstag, der als nächster auf das<br />

Ende der Aussetzung folgt.<br />

Es können andere Rücknahmeverfahren und ein anderer<br />

Annahmeschluss gelten, wenn Rücknahmeanträge über<br />

ein Clearingsystem gestellt werden, obwohl der<br />

endgültige Annahmeschluss bei der Verwaltungsstelle<br />

und die in diesem Prospekt genannten Verfahren<br />

unverändert bleiben. Personen, die die Rücknahme von<br />

Anteilen beantragen wollen, können Informationen über<br />

das Rücknahmeverfahren direkt von dem Clearingsystem<br />

erhalten.<br />

Rücknahmebeschränkungen<br />

Wenn der Nettobetrag der Rücknahmeanträge (d. h. der<br />

Betrag der Rücknahmeanträge abzüglich des Betrags der<br />

Zeichnungsanträge, die beim Manager für einen<br />

bestimmten Handelstag eingehen), die von (i) einem<br />

Anteilinhaber oder (ii) allen Anteilinhabern eines Teilfonds<br />

eingehen, an einem Handelstag 5 % bzw. 10 % des<br />

Nettoinventarwerts dieses Teilfonds übersteigt, können<br />

die an den betreffenden Anteilinhaber bzw. alle<br />

Anteilinhaber zu zahlenden Rücknahmeerlöse ermittelt<br />

werden, nachdem genügend Anlagen verkauft wurden,<br />

um diese Rücknahmeanträge zu erledigen, und der bzw.<br />

die betreffende(n) Anteilinhaber erhalten die Zahlung<br />

eines Rücknahmebetrages, der gemäß den<br />

Bewertungsvorschriften des Fonds für den maßgeblichen<br />

Handelstag berechnet wird, auf anteiliger Basis nach<br />

Durchführung des Verkaufs der betreffenden Anlagen<br />

innerhalb von 14 Tagen nach dem maßgeblichen<br />

Handelstag.<br />

Wenn die Zahl der an einem Handelstag zur Rücknahme<br />

anfallenden Anteile mindestens einem Zehntel des<br />

Nettoinventarwerts eines Teilfonds an jenem Tag<br />

entspricht, kann der Manager nach seinem Ermessen die<br />

Rücknahme von Anteilen ablehnen, die über ein Zehntel<br />

des Nettoinventarwerts des jeweiligen Teilfonds wie zuvor<br />

erwähnt hinausgehen, und im Fall einer solchen<br />

Ablehnung werden nach Mitteilung an die betreffenden<br />

Anteilinhaber die Rücknahmeanträge an diesem<br />

Handelstag anteilig reduziert, und die Anteile, auf die sich<br />

jeder Antrag bezieht und die aufgrund dieser Ablehnung<br />

nicht zurückgenommen werden, werden so behandelt, als<br />

ob ein Rücknahmeantrag für den jeweils folgenden<br />

Handelstag gestellt worden wäre, bis alle Anteile, auf die<br />

sich der ursprüngliche Antrag bezogen hat,<br />

zurückgenommen worden sind. Rücknahmeanträge, die<br />

von einem früheren Handelstag vorgetragen wurden,<br />

werden (stets vorbehaltlich der vorgenannten Grenzen)<br />

vorrangig vor späteren Anträgen ausgeführt.<br />

Wenn die Anzahl der an einem Handelstag zur<br />

Rücknahme anfallenden Anteile mindestens einem<br />

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