Verkaufsprospekt
Verkaufsprospekt
Verkaufsprospekt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
RISIKOFAKTOREN<br />
Potenzielle Anleger sollten vor einer Anlage in einem der<br />
Teilfonds die folgenden Risiken und die in dem jeweiligen<br />
Nachtrag enthaltenen zusätzlichen Risiken eines<br />
bestimmten Teilfonds in Betracht ziehen.<br />
Anleger sollten beachten, dass eine Anlage in einem<br />
Teilfonds an Wert verlieren kann, und sollten in der Lage<br />
sein, auch einen Totalverlust ihrer Anlage in einem<br />
Teilfonds zu verkraften. Eine Anlage in einem Teilfonds<br />
unterscheidet sich von einer Einlage auf einem Bankkonto<br />
und profitiert von keiner Garantie einer Regierung,<br />
staatlichen Stelle oder anderen Sicherungseinrichtung, die<br />
für den Inhaber eines Einlagenkontos bei einer Bank<br />
verfügbar sein könnte. Weder der Manager noch einer der<br />
von dem Manager für einen Teilfonds bestellten<br />
Anlageverwalter, Unteranlageverwalter, Anlageberater<br />
oder Unteranlageberater (wie im jeweiligen Nachtrag<br />
definiert) noch ihre jeweiligen Tochtergesellschaften,<br />
verbundenen oder assoziierten Unternehmen, Vertreter<br />
oder Beauftragten übernehmen eine Garantie für die<br />
Wertentwicklung oder einen zukünftigen Ertrag eines<br />
Teilfonds.<br />
Es besteht keine Gewähr, dass das Anlageziel eines<br />
Teilfonds erreicht wird. Die Wertentwicklung in der<br />
Vergangenheit ist kein Indikator für die zukünftige<br />
Wertentwicklung und Anlagen sollten als mittel- bis<br />
langfristig angesehen werden. Die Anlage in einem<br />
Teilfonds sollte nicht der einzige oder wesentliche<br />
Bestandteil eines Anlageportfolios sein.<br />
Risiko in Verbindung mit Rechnungslegungsstandards<br />
Die Rechnungslegungsstandards in einigen der Länder, in<br />
denen ein Teilfonds anlegen darf, entsprechen nicht<br />
internationalen Rechnungslegungsstandards. Außerdem<br />
unterscheiden sich die Vorschriften und Grundsätze für die<br />
Abschlussprüfung von den an den internationalen<br />
Kapitalmärkten allgemein anerkannten. Folglich ist es<br />
möglich, dass einem Teilfonds über seine Anlagen und<br />
andere Anlagen weniger zuverlässige Finanzinformationen<br />
zur Verfügung stehen, als dies normalerweise bei weiter<br />
entwickelten Märkten der Fall wäre.<br />
Gemeinsame Verwaltung von Vermögenswerten<br />
Anleger sollten beachten, dass die gemeinsame<br />
Verwaltung von Vermögenswerten dazu führen kann, dass<br />
sich die Zusammensetzung des Vermögens eines am<br />
Pooling teilnehmenden Teilfonds ändert, und zwar<br />
aufgrund von Zeichnungen und Rücknahmen in einem<br />
anderen teilnehmenden Teilfonds, die zur Folge haben,<br />
dass der Anlageverwalter Vermögenswerte für den Pool<br />
veräußert oder erwirbt oder den Betrag ergänzender<br />
liquider Mittel, die von ihm gehalten werden, erhöht.<br />
Kontrahentenrisiko<br />
Jeder Teilfonds kann aufgrund von Positionen in Swaps,<br />
Pensionsgeschäften, Forward Exchange Rate Agreements<br />
und anderen Finanz- oder Derivatkontrakten, die vom<br />
jeweiligen Teilfonds gehalten werden, einem Kreditrisiko in<br />
Bezug auf Gegenparteien ausgesetzt sein. Falls eine<br />
Gegenpartei ihre Verpflichtungen nicht erfüllt und der<br />
Teilfonds seine Rechte in Bezug auf die Anlagen in seinem<br />
Portfolio nur mit Verzögerung oder nicht ausüben kann,<br />
könnte der Teilfonds einen Wertverlust in den von ihm<br />
gehaltenen Positionen erleiden, Erträge verlieren und<br />
Kosten in Verbindung mit der Durchsetzung seiner<br />
Ansprüche zu tragen haben.<br />
Jeder Teilfonds kann außerdem einem Kreditrisiko in<br />
Bezug auf Parteien, mit denen er Wertpapiergeschäfte<br />
tätigt, ausgesetzt sein und auch einem Erfüllungsrisiko<br />
unterliegen, insbesondere in Verbindung mit Schuldtiteln<br />
wie Anleihen, Schuldverschreibungen und ähnlichen<br />
Verbindlichkeiten oder Instrumenten.<br />
Ausfall der Gegenpartei: Fehlende Regulierung<br />
In der Regel unterliegen Geschäfte an den OTC-Märkten<br />
(an denen normalerweise Devisen, Kassa- und<br />
Optionskontrakte, bestimmte Optionen auf Devisen und<br />
Swaps gehandelt werden) in geringerem Maße staatlicher<br />
Regulierung und Aufsicht als Geschäfte an anerkannten<br />
Börsen. Ferner könnten viele der Schutzmaßnahmen, die<br />
manche anerkannte Börsen ihren Teilnehmern bieten, wie<br />
z. B. die Leistungsgarantie einer Börsenclearingstelle, für<br />
OTC-Geschäfte nicht zur Verfügung stehen. OTC-<br />
Optionen unterliegen keiner Regulierung. OTC-Optionen<br />
sind nicht börsengehandelte Optionsverträge, die auf die<br />
Bedürfnisse eines einzelnen Investors zugeschnitten sind.<br />
Diese Optionen ermöglichen es dem Nutzer, das Datum,<br />
das Kursniveau und den Umfang einer bestimmten<br />
Position genau zu strukturieren. Da die Gegenpartei<br />
solcher Verträge keine anerkannte Börse, sondern das<br />
spezifische Unternehmen, mit dem die Transaktion<br />
abgeschlossen wird, ist, könnten die Insolvenz oder der<br />
Ausfall einer Gegenpartei, mit der ein Teilfonds Geschäfte<br />
in OTC-Optionen tätigt, für den jeweiligen Teilfonds<br />
erhebliche Verluste zur Folge haben. Ferner könnte eine<br />
Gegenpartei ein Geschäft nicht bedingungsgemäß<br />
erfüllen, weil der Vertrag rechtlich nicht durchsetzbar ist<br />
oder die Absicht der Parteien nicht genau wiedergegeben<br />
ist oder (in gutem Glauben oder nicht) Uneinigkeit über<br />
die Vertragsbestimmungen besteht oder ein Bonitäts-<br />
oder Liquiditätsproblem eintritt, wodurch dem jeweiligen<br />
Teilfonds Verluste entstehen. Falls eine Gegenpartei ihre<br />
Verpflichtungen nicht erfüllt und ein Teilfonds in Bezug<br />
auf die Anlagen in seinem Portfolio seine Ansprüche nur<br />
mit Verzögerung oder nicht durchsetzen kann, könnte der<br />
Teilfonds einen Wertverlust in den von ihm gehaltenen<br />
Positionen erleiden, Erträge verlieren und Kosten in<br />
Verbindung mit der Durchsetzung seiner Ansprüche zu<br />
tragen haben. Das eingegangene Kontrahentenrisiko wird<br />
den Anlagebeschränkungen des jeweiligen Teilfonds<br />
entsprechen. Unabhängig von den Maßnahmen, die ein<br />
Teilfonds zur Verringerung des Kontrahentenrisikos trifft,<br />
kann nicht garantiert werden, dass kein Ausfall einer<br />
Gegenpartei eintritt oder dass dem jeweiligen Teilfonds<br />
infolgedessen keine Verluste aus Geschäften entstehen.<br />
Kreditrisiko<br />
Es kann nicht garantiert werden, dass die Emittenten von<br />
Wertpapieren oder anderen Instrumenten, in denen ein<br />
Teilfonds anlegen kann, keine Bonitätsprobleme haben,<br />
die entweder zu einer Herabstufung des Ratings dieser<br />
Wertpapiere oder Instrumente oder zu einem Teil- oder<br />
Totalverlust der in diese Wertpapiere oder Instrumente<br />
investierten Kapitalbeträge oder der auf solche<br />
Wertpapiere oder Instrumente zu leistenden Zahlungen<br />
führen. Teilfonds können außerdem in Bezug auf<br />
| 19