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Verkaufsprospekt

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RISIKOFAKTOREN<br />

Potenzielle Anleger sollten vor einer Anlage in einem der<br />

Teilfonds die folgenden Risiken und die in dem jeweiligen<br />

Nachtrag enthaltenen zusätzlichen Risiken eines<br />

bestimmten Teilfonds in Betracht ziehen.<br />

Anleger sollten beachten, dass eine Anlage in einem<br />

Teilfonds an Wert verlieren kann, und sollten in der Lage<br />

sein, auch einen Totalverlust ihrer Anlage in einem<br />

Teilfonds zu verkraften. Eine Anlage in einem Teilfonds<br />

unterscheidet sich von einer Einlage auf einem Bankkonto<br />

und profitiert von keiner Garantie einer Regierung,<br />

staatlichen Stelle oder anderen Sicherungseinrichtung, die<br />

für den Inhaber eines Einlagenkontos bei einer Bank<br />

verfügbar sein könnte. Weder der Manager noch einer der<br />

von dem Manager für einen Teilfonds bestellten<br />

Anlageverwalter, Unteranlageverwalter, Anlageberater<br />

oder Unteranlageberater (wie im jeweiligen Nachtrag<br />

definiert) noch ihre jeweiligen Tochtergesellschaften,<br />

verbundenen oder assoziierten Unternehmen, Vertreter<br />

oder Beauftragten übernehmen eine Garantie für die<br />

Wertentwicklung oder einen zukünftigen Ertrag eines<br />

Teilfonds.<br />

Es besteht keine Gewähr, dass das Anlageziel eines<br />

Teilfonds erreicht wird. Die Wertentwicklung in der<br />

Vergangenheit ist kein Indikator für die zukünftige<br />

Wertentwicklung und Anlagen sollten als mittel- bis<br />

langfristig angesehen werden. Die Anlage in einem<br />

Teilfonds sollte nicht der einzige oder wesentliche<br />

Bestandteil eines Anlageportfolios sein.<br />

Risiko in Verbindung mit Rechnungslegungsstandards<br />

Die Rechnungslegungsstandards in einigen der Länder, in<br />

denen ein Teilfonds anlegen darf, entsprechen nicht<br />

internationalen Rechnungslegungsstandards. Außerdem<br />

unterscheiden sich die Vorschriften und Grundsätze für die<br />

Abschlussprüfung von den an den internationalen<br />

Kapitalmärkten allgemein anerkannten. Folglich ist es<br />

möglich, dass einem Teilfonds über seine Anlagen und<br />

andere Anlagen weniger zuverlässige Finanzinformationen<br />

zur Verfügung stehen, als dies normalerweise bei weiter<br />

entwickelten Märkten der Fall wäre.<br />

Gemeinsame Verwaltung von Vermögenswerten<br />

Anleger sollten beachten, dass die gemeinsame<br />

Verwaltung von Vermögenswerten dazu führen kann, dass<br />

sich die Zusammensetzung des Vermögens eines am<br />

Pooling teilnehmenden Teilfonds ändert, und zwar<br />

aufgrund von Zeichnungen und Rücknahmen in einem<br />

anderen teilnehmenden Teilfonds, die zur Folge haben,<br />

dass der Anlageverwalter Vermögenswerte für den Pool<br />

veräußert oder erwirbt oder den Betrag ergänzender<br />

liquider Mittel, die von ihm gehalten werden, erhöht.<br />

Kontrahentenrisiko<br />

Jeder Teilfonds kann aufgrund von Positionen in Swaps,<br />

Pensionsgeschäften, Forward Exchange Rate Agreements<br />

und anderen Finanz- oder Derivatkontrakten, die vom<br />

jeweiligen Teilfonds gehalten werden, einem Kreditrisiko in<br />

Bezug auf Gegenparteien ausgesetzt sein. Falls eine<br />

Gegenpartei ihre Verpflichtungen nicht erfüllt und der<br />

Teilfonds seine Rechte in Bezug auf die Anlagen in seinem<br />

Portfolio nur mit Verzögerung oder nicht ausüben kann,<br />

könnte der Teilfonds einen Wertverlust in den von ihm<br />

gehaltenen Positionen erleiden, Erträge verlieren und<br />

Kosten in Verbindung mit der Durchsetzung seiner<br />

Ansprüche zu tragen haben.<br />

Jeder Teilfonds kann außerdem einem Kreditrisiko in<br />

Bezug auf Parteien, mit denen er Wertpapiergeschäfte<br />

tätigt, ausgesetzt sein und auch einem Erfüllungsrisiko<br />

unterliegen, insbesondere in Verbindung mit Schuldtiteln<br />

wie Anleihen, Schuldverschreibungen und ähnlichen<br />

Verbindlichkeiten oder Instrumenten.<br />

Ausfall der Gegenpartei: Fehlende Regulierung<br />

In der Regel unterliegen Geschäfte an den OTC-Märkten<br />

(an denen normalerweise Devisen, Kassa- und<br />

Optionskontrakte, bestimmte Optionen auf Devisen und<br />

Swaps gehandelt werden) in geringerem Maße staatlicher<br />

Regulierung und Aufsicht als Geschäfte an anerkannten<br />

Börsen. Ferner könnten viele der Schutzmaßnahmen, die<br />

manche anerkannte Börsen ihren Teilnehmern bieten, wie<br />

z. B. die Leistungsgarantie einer Börsenclearingstelle, für<br />

OTC-Geschäfte nicht zur Verfügung stehen. OTC-<br />

Optionen unterliegen keiner Regulierung. OTC-Optionen<br />

sind nicht börsengehandelte Optionsverträge, die auf die<br />

Bedürfnisse eines einzelnen Investors zugeschnitten sind.<br />

Diese Optionen ermöglichen es dem Nutzer, das Datum,<br />

das Kursniveau und den Umfang einer bestimmten<br />

Position genau zu strukturieren. Da die Gegenpartei<br />

solcher Verträge keine anerkannte Börse, sondern das<br />

spezifische Unternehmen, mit dem die Transaktion<br />

abgeschlossen wird, ist, könnten die Insolvenz oder der<br />

Ausfall einer Gegenpartei, mit der ein Teilfonds Geschäfte<br />

in OTC-Optionen tätigt, für den jeweiligen Teilfonds<br />

erhebliche Verluste zur Folge haben. Ferner könnte eine<br />

Gegenpartei ein Geschäft nicht bedingungsgemäß<br />

erfüllen, weil der Vertrag rechtlich nicht durchsetzbar ist<br />

oder die Absicht der Parteien nicht genau wiedergegeben<br />

ist oder (in gutem Glauben oder nicht) Uneinigkeit über<br />

die Vertragsbestimmungen besteht oder ein Bonitäts-<br />

oder Liquiditätsproblem eintritt, wodurch dem jeweiligen<br />

Teilfonds Verluste entstehen. Falls eine Gegenpartei ihre<br />

Verpflichtungen nicht erfüllt und ein Teilfonds in Bezug<br />

auf die Anlagen in seinem Portfolio seine Ansprüche nur<br />

mit Verzögerung oder nicht durchsetzen kann, könnte der<br />

Teilfonds einen Wertverlust in den von ihm gehaltenen<br />

Positionen erleiden, Erträge verlieren und Kosten in<br />

Verbindung mit der Durchsetzung seiner Ansprüche zu<br />

tragen haben. Das eingegangene Kontrahentenrisiko wird<br />

den Anlagebeschränkungen des jeweiligen Teilfonds<br />

entsprechen. Unabhängig von den Maßnahmen, die ein<br />

Teilfonds zur Verringerung des Kontrahentenrisikos trifft,<br />

kann nicht garantiert werden, dass kein Ausfall einer<br />

Gegenpartei eintritt oder dass dem jeweiligen Teilfonds<br />

infolgedessen keine Verluste aus Geschäften entstehen.<br />

Kreditrisiko<br />

Es kann nicht garantiert werden, dass die Emittenten von<br />

Wertpapieren oder anderen Instrumenten, in denen ein<br />

Teilfonds anlegen kann, keine Bonitätsprobleme haben,<br />

die entweder zu einer Herabstufung des Ratings dieser<br />

Wertpapiere oder Instrumente oder zu einem Teil- oder<br />

Totalverlust der in diese Wertpapiere oder Instrumente<br />

investierten Kapitalbeträge oder der auf solche<br />

Wertpapiere oder Instrumente zu leistenden Zahlungen<br />

führen. Teilfonds können außerdem in Bezug auf<br />

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