Verkaufsprospekt
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CDO-Emission wird üblicherweise in verschiedene Klassen<br />
bzw. Anleihetranchen unterteilt, die verschiedene<br />
Ratingstufen oder<br />
–grenzen aufweisen. Die meisten CDO-Emissionen sind so<br />
strukturiert, dass die Senior Bond- und Mezzanine-Klassen<br />
ein "investment grade"-Rating erhalten können und das<br />
Kreditrisiko auf die nachrangigeren Klassen verschoben<br />
wird. Falls bei den Vermögenswerten, durch die ein CDO<br />
besichert ist, ein Ausfall eintritt, werden Tilgungs- und<br />
Zinszahlungen zuerst auf die Senior Bond-Klassen<br />
geleistet, dann auf die Mezzanine-Klassen und an letzter<br />
Stelle auf die Klasse, die das niedrigste Rating (oder kein<br />
Rating) besitzt, die auch als "Equity Tranche" bezeichnet<br />
wird.<br />
Ein Teilfonds kann Kreditausfallswaps (Credit Default<br />
Swaps = „CDS“) einsetzen, die DFI darstellen, die eine<br />
Minderung des Kreditrisikos bewirken. Im Rahmen einer<br />
CDS-Vereinbarung kauft eine Partei, die als Käufer des<br />
Schutzes bezeichnet wird, Schutz von der anderen Partei,<br />
die als Verkäufer des Schutzes bezeichnet wird, wobei der<br />
Gegenstand des Geschäfts Verluste sind, die in Folge<br />
eines Ausfall- oder anderen Kreditereignisses bezüglich<br />
eines zugrunde liegenden Wertpapiers eintreten könnten.<br />
Der Käufer des Schutzes zahlt für den Schutz eine Prämie,<br />
und der Verkäufer des Schutzes verpflichtet sich, eine<br />
Zahlung zu leisten, die den Käufer des Schutzes für<br />
Verluste entschädigt, die bei Eintritt eines aus einer Reihe<br />
möglicher spezifizierter Kreditereignisse, die in der CDS-<br />
Vereinbarung aufgeführt werden, eingetreten sind.<br />
Ein Teilfonds kann Credit Linked Notes („CLN“) einsetzen.<br />
Eine CLN ist ein Wertpapier, das während seiner Laufzeit<br />
fest oder variabel verzinst wird (die Verzinsung ist an die<br />
Wertentwicklung eines Referenzwerts, in der Regel<br />
Anleihen, gekoppelt) und dem Emittenten gestattet, ein<br />
spezifisches Kreditrisiko auf einen Investor zu übertragen.<br />
Bei Fälligkeit erhält der Investor den Nominalwert des<br />
zugrundeliegenden Wertpapiers, es sei denn, bei der<br />
Referenzforderung tritt ein Ausfall oder Konkurs ein, in<br />
welchem Fall der Investor einen Betrag in Höhe der<br />
Wiedereinbringungsquote (Recovery Rate) erhält.<br />
In Bezug auf Wertpapiere und Wertpapierindizes kann ein<br />
Teilfonds Total-Return-Swap-Verträge einsetzen, durch die<br />
der Teilfonds Geldströme mit variablem Zinssatz gegen<br />
feste Geldströme, die auf der Gesamtrendite eines Aktien-<br />
oder Renteninstruments oder eines Wertpapierindex<br />
basieren, oder einen festen Geldstrom, der auf der<br />
Gesamtrendite eines Aktien- oder Renteninstruments oder<br />
eines Wertpapierindex basiert, gegen Geldströme mit<br />
variablem Zinssatz tauscht. Diese Verträge ermöglichen es<br />
einem Teilfonds, seine Risiken aus einem Engagement in<br />
bestimmten Wertpapieren oder Wertpapierindizes zu<br />
steuern. Für diese Instrumente basiert die Rendite des<br />
Teilfonds auf der Bewegung von Zinssätzen gegenüber der<br />
Rendite aus dem betreffenden Wertpapier oder Index.<br />
Wertpapierleihe und Pensionsgeschäfte<br />
Ein Teilfonds kann vorbehaltlich der in den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank festgelegten<br />
Bedingungen und Grenzen Wertpapierleihgeschäfte<br />
tätigen. Bei einem solchen Geschäft überträgt der jeweilige<br />
Teilfonds seine Wertpapiere vorübergehend an einen<br />
Entleiher, wobei sich der Entleiher verpflichtet,<br />
gleichwertige Wertpapiere an den Teilfonds<br />
zurückzuliefern. Durch den Abschluss dieser Geschäfte<br />
strebt der jeweilige Teilfonds an, durch Vereinnahmung<br />
einer Gebühr für das Verleihen seiner Wertpapiere an<br />
den Entleiher die Rendite seines Wertpapierbestands zu<br />
steigern. Wegen näherer Angaben zu den mit diesen<br />
Praktiken verbundenen Risiken wird auf das Risiko aus<br />
Wertpapierleihgeschäften im Abschnitt „Risikofaktoren“ im<br />
Prospekt verwiesen.<br />
Durch den Verleih seiner Wertpapiere erzielen der Fonds<br />
und seine Teilfonds Erträge, während sie gleichzeitig das<br />
Kapitalzuwachspotenzial der Wertpapiere behalten. Der<br />
Vorteil solcher Leihgeschäfte liegt darin, dass der Fonds<br />
und seine Teilfonds weiterhin die Zinsen und Dividenden<br />
aus den verliehenen Wertpapieren erhalten, während sie<br />
gleichzeitig Einkünfte aus dem Verleih dieser Wertpapiere<br />
erzielen.<br />
Ein Teilfonds kann vorbehaltlich der in den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank festgelegten<br />
Bedingungen und Grenzen Pensionsgeschäfte und<br />
umgekehrte Pensionsgeschäfte tätigen. Ein solches<br />
Geschäft stellt eine Vereinbarung dar, durch die eine<br />
Partei der anderen ein Wertpapier zu einem festgelegten<br />
Preis mit der Verpflichtung verkauft, das Wertpapier<br />
später zu einem anderen festgelegten Preis<br />
zurückzukaufen. Der jeweilige Teilfonds kann solche<br />
Vereinbarungen wie folgt abschließen: (a) wenn der<br />
Teilfonds kurzfristige Gelder anzulegen hat, dann stellt<br />
die Differenz zwischen dem für das Wertpapier gezahlten<br />
Verkaufs- und Rückkaufspreis eine Rendite für den<br />
Teilfonds dar, die einem Darlehenszins ähnlich ist, oder<br />
(b) wenn der Teilfonds für kurze Zeit Nutzen aus einem<br />
bestimmten Wertpapier zu ziehen wünscht.<br />
Ungeachtet der oben stehenden Ausführungen hat der<br />
Manager festgelegt, dass der Fonds und seine Teilfonds<br />
keine Pensions-, umgekehrten Pensions- oder<br />
Wertpapierleihgeschäfte tätigen. Sollte sich diese<br />
Vorgehensweise ändern, wird der Manager die<br />
Anteilinhaber vorab informieren und der Prospekt wird<br />
entsprechend aktualisiert.<br />
Einsatz derivativer Finanzinstrumente für Anlagezwecke<br />
Wenn dies in dem betreffenden Nachtrag angegeben ist,<br />
kann ein Teilfonds auch in DFI einschließlich<br />
gleichwertiger Instrumente mit Barausgleich, die an einer<br />
anerkannten Börse gehandelt werden, und / oder in OTC-<br />
Derivaten anlegen, und zwar jeweils nach den<br />
Bedingungen und Vorschriften der Zentralbank. Die DFI,<br />
in denen ein Teilfonds anlegen darf, und die erwartete<br />
Auswirkung der Anlage in diesen DFI auf das Risikoprofil<br />
eines Teilfonds wird in dem betreffenden Nachtrag<br />
angegeben.<br />
Risikosteuerungsverfahren<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
DFI verbundenen Risiken genau zu messen zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Anlageverwalter wird<br />
von DFI, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn ein<br />
überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
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