Verkaufsprospekt
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Gesellschaftssekretariatsleistungen zu erbringen.<br />
8. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Anlagen in Indien sind neben<br />
den typischen Risiken von Wertpapieranlagen mit<br />
bestimmten zusätzlichen Risikofaktoren verbunden.<br />
Neben den im Prospekt beschriebenen Risikofaktoren<br />
sollten potenzielle Anleger die folgenden Risiken<br />
beachten:<br />
Schwellenmarktrisiko:Anlagen in den Wertpapieren<br />
von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
oder Anlagen an bestimmten<br />
Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />
und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />
zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />
konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />
sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />
die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />
von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
und das derzeit geringe oder fehlende<br />
Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />
Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />
staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />
Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />
Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />
Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />
verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />
Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />
und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />
die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />
Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />
Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />
Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />
möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />
Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />
manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />
in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />
Registerstelle nachgewiesen; in solchen Fällen werden<br />
vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />
Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />
Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />
die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />
nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />
können einer erheblichen nachteiligen<br />
wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />
anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />
gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />
Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />
Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />
Ländern gehören können.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />
in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />
können sich positiv oder negativ von den<br />
Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
sind in der Regel stark vom<br />
internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />
bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />
Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />
Steuerung von Wechselkursen und andere<br />
protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />
mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />
ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />
in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern sind mit<br />
Risiken verbunden, zu denen unter anderem die<br />
Möglichkeit politischer und sozialer Instabilität,<br />
nachteiliger Änderungen in Anlage- oder<br />
Devisenvorschriften, Enteignung und Einbehalt von<br />
Dividenden an der Quelle gehört. Darüber hinaus<br />
werden solche Wertpapiere möglicherweise mit einer<br />
geringeren Umschlagshäufigkeit und in einem<br />
geringeren Volumen gehandelt als Wertpapiere von<br />
Unternehmen und Regierungen entwickelter, stabiler<br />
PineBridge India Equity Fund<br />
Länder. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die<br />
Rücknahme von Anteilen nach einem<br />
Rücknahmeantrag aufgrund der illiquiden Natur solcher<br />
Anlagen verzögern kann.<br />
Offenlegungs-, Rechnungslegungs- und<br />
Aufsichtsstandards: Die indischen Offenlegungs- und<br />
Aufsichtsstandards sind in vielerlei Hinsicht weniger<br />
streng als die Standards bestimmter OECD-Staaten.<br />
Über indische Unternehmen können weniger öffentlich<br />
zugängliche Informationen zur Verfügung stehen als in<br />
der Regel von oder über Unternehmen in diesen<br />
anderen Ländern veröffentlicht werden. Ein schwieriger<br />
Zugang zu solchen Informationen kann zur Folge<br />
haben, dass der Teilfonds Schwierigkeiten hat,<br />
verlässliche Informationen über gesellschaftsrechtliche<br />
Maßnahmen und Dividenden von Unternehmen, in<br />
denen er oder die mauritische Tochtergesellschaft<br />
angelegt hat, zu erhalten, was wiederum zur Folge<br />
haben kann, dass die Ermittlung des Nettoinventarwerts<br />
des Teilfonds mit der gleichen Genauigkeit, die bei<br />
Anlagen an etablierteren Märkten zu erwarten wäre,<br />
erschwert wird. Darüber hinaus unterscheiden sich die<br />
indischen Rechnungslegungsstandards und<br />
Vorschriften erheblich von denjenigen, die für<br />
Unternehmen in vielen OECD-Staaten gelten.<br />
Besteuerung: Die mauritische Tochtergesellschaft wird<br />
bei der Steuerbehörde von Mauritius eine<br />
Bescheinigung über die steuerliche Gebietsansässigkeit<br />
in Mauritius beantragen. Die mauritische<br />
Tochtergesellschaft wird für die Zwecke des Financial<br />
Services Act 2007 eine Category 1 Global Business<br />
Licence besitzen und daher unter der Aufsicht der<br />
Mauritius Financial Services Commission stehen.<br />
Als in Mauritius gebietsansässige Gesellschaft wird die<br />
mauritische Tochtergesellschaft nach dem Income Tax<br />
Act 1995 einer Steuer von 15 % unterliegen. Jedoch hat<br />
die mauritische Tochtergesellschaft Anspruch darauf,<br />
dass ausländische Steuern, die auf ihre außerhalb von<br />
Mauritius erzielten Einkünfte erhoben werden, auf<br />
mauritische Steuern, die auf dieselben Einkünfte<br />
erhoben werden, angerechnet werden. Falls der<br />
Steuerbehörde von Mauritius kein schriftlicher<br />
Nachweis über den Betrag der ausländischen Steuern,<br />
die auf außerhalb von Mauritius erzielte Einkünfte der<br />
mauritischen Tochtergesellschaft erhoben werden,<br />
zugeht, wird abschließend unterstellt, dass der Betrag<br />
der ausländischen Steuern 80 % des Betrags der<br />
mauritischen Steuern auf diese Einkünfte entspricht,<br />
wodurch sich der Steuersatz effektiv auf 3 % verringern<br />
würde. Sollte der Satz der ausländischen Steuern höher<br />
als 12 % sein, könnte der effektive Steuersatz unter<br />
bestimmten Bedingungen noch niedriger sein. Darüber<br />
hinaus fallen auf Veräußerungsgewinne aus dem<br />
Verkauf von Wertpapieren, die von der mauritischen<br />
Tochtergesellschaft gehalten werden, in Mauritius keine<br />
Steuern an.<br />
Anleger sollten beachten, dass die mauritische Tochtergesellschaft<br />
die Bestimmungen des<br />
Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Indien und<br />
Mauritius (das „Besteuerungsabkommen“) in Anspruch<br />
nehmen wird, um die von der mauritischen<br />
Tochtergesellschaft zu zahlenden Steuern soweit wie<br />
möglich zu verringern. Es kann jedoch nicht garantiert<br />
werden, dass die Bestimmungen des<br />
Besteuerungsabkommens nicht in Zukunft neu<br />
verhandelt oder neu ausgelegt werden und jede<br />
Änderung dieser Bestimmungen könnte erhebliche<br />
nachteilige Auswirkungen auf die Erträge der<br />
mauritischen Tochtergesellschaft haben. Es ist somit<br />
nicht garantiert, dass das Besteuerungsabkommen für<br />
die gesamte Dauer des Bestehens der mauritischen<br />
Tochtergesellschaft uneingeschränkt in Kraft bleibt und<br />
die Gesellschaft davon profitieren kann.<br />
Sofern die mauritische Tochtergesellschaft an ihre<br />
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