Verkaufsprospekt
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Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />
Hauptteil des Prospekts.<br />
Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />
Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />
Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />
es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />
Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />
ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />
Anlagebeschränkungen:<br />
Der Teilfonds darf keine ungedeckten<br />
Verkäufe von Derivaten vornehmen.<br />
Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen<br />
des Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />
übersteigen; der Gesamtwert der offenen<br />
Short-Positionen in Derivaten darf den<br />
Gesamtmarktwert der entsprechenden<br />
Wertpapiere, die von dem Teilfonds gehalten<br />
werden müssen, nicht übersteigen.<br />
Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />
seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />
möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />
Finanzaufsichtskommission (Financial<br />
Supervisory Commission) einholen.<br />
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />
Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />
gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />
Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />
Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />
Zentralbank entspricht.<br />
6. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />
folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />
Diese Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />
Politisches und wirtschaftliches Risiko: Russland:<br />
Anlagen in Unternehmen, die in den unabhängigen<br />
Staaten gegründet wurden, die früher Teil der<br />
Sowjetunion waren, einschließlich der Russischen<br />
Föderation, oder hauptsächlich dort geschäftlich tätig<br />
sind, bergen besondere Risiken, einschließlich<br />
wirtschaftlicher und politischer Unruhen, und verfügen<br />
möglicherweise nicht über ein transparentes und<br />
verlässliches Rechtssystem zur Durchsetzung der<br />
Rechte von Gläubigern und Anteilinhabern des<br />
Teilfonds. Die Standards für die Unternehmensführung<br />
und -kontrolle und den Anlegerschutz entsprechen in<br />
Russland möglicherweise nicht den in stärker<br />
beaufsichtigten Ländern herrschenden Standards.<br />
Obwohl die Russische Föderation wieder positive<br />
Wachstumszahlen vorweisen kann, einen Haushalts-<br />
und Leistungsbilanzüberschuss erzielt und mit ihren<br />
Verpflichtungen gegenüber Anleihegläubigern nicht in<br />
Verzug ist, bestehen weiterhin Unsicherheiten<br />
bezüglich der strukturellen Reformen (z. B.<br />
Bankenbranche, Landreform, Eigentumsrecht), der<br />
großen Abhängigkeit der Wirtschaft vom Öl, der<br />
unvorteilhaften politischen Entwicklungen und der<br />
Regierungspolitik sowie anderer Fragen. Obwohl der<br />
Teilfonds in begrenztem Umfang in russischen Aktien<br />
anlegen kann, die an der MICEX und an der RTS-<br />
Wertpapierbörse gehandelt werden, wird das<br />
Engagement in Aktien, die in Russland gehandelt<br />
werden, voraussichtlich 20 % des Nettoinventarwerts<br />
PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />
des Teilfonds nicht übersteigen.<br />
Der Nachweis des Rechtsanspruchs auf Aktien an einer<br />
russischen Gesellschaft erfolgt durch Bucheintrag. Zur<br />
Eintragung einer Beteiligung an den Aktien der<br />
Gesellschaft muss eine natürliche Person zur<br />
Registerstelle der Gesellschaft reisen und dort ein<br />
Depot eröffnen. Die Person erhält einen Auszug aus<br />
dem Aktienregister, worin die Beteiligung angegeben<br />
ist, jedoch stellt das Register selbst das einzige<br />
Dokument dar, das als schlüssiger Eigentumsnachweis<br />
anerkannt ist. Die Registerstellen unterliegen keiner<br />
effektiven staatlichen Überwachung. Es besteht die<br />
Möglichkeit, dass der Teilfonds seine Eintragung durch<br />
Betrug, Fahrlässigkeit, Versehen oder ein Unglück, wie<br />
zum Beispiel einen Brand, verlieren könnte.<br />
Registerstellen sind nicht verpflichtet, sich gegen diese<br />
Fälle zu versichern und verfügen wahrscheinlich nicht<br />
über ausreichende Vermögenswerte zur Entschädigung<br />
des Teilfonds im Verlustfall.<br />
Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />
von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
oder Anlagen an bestimmten<br />
Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />
und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />
zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />
konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />
sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />
die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />
von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
und das derzeit geringe oder fehlende<br />
Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />
Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />
staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />
Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />
Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />
Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />
verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />
Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />
und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />
die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />
Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />
Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />
Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />
möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />
Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h., in<br />
manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />
in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />
Registerstelle nachgewiesen; In solchen Fällen werden<br />
vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />
Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />
Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />
die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />
nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />
können einer erheblichen nachteiligen<br />
wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />
anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />
gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />
Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />
Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />
Ländern gehören können.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />
in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />
können sich positiv oder negativ von den<br />
Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />
Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />
sind in der Regel stark vom<br />
internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />
bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />
Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />
Steuerung von Wechselkursen und andere<br />
protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />
mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />
ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />
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