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Verkaufsprospekt

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Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />

Hauptteil des Prospekts.<br />

Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />

Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />

Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />

es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />

Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />

ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />

Anlagebeschränkungen:<br />

Der Teilfonds darf keine ungedeckten<br />

Verkäufe von Derivaten vornehmen.<br />

Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen<br />

des Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />

übersteigen; der Gesamtwert der offenen<br />

Short-Positionen in Derivaten darf den<br />

Gesamtmarktwert der entsprechenden<br />

Wertpapiere, die von dem Teilfonds gehalten<br />

werden müssen, nicht übersteigen.<br />

Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />

seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />

möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />

Finanzaufsichtskommission (Financial<br />

Supervisory Commission) einholen.<br />

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />

Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />

gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />

Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />

Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />

Zentralbank entspricht.<br />

6. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />

folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />

Diese Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />

Politisches und wirtschaftliches Risiko: Russland:<br />

Anlagen in Unternehmen, die in den unabhängigen<br />

Staaten gegründet wurden, die früher Teil der<br />

Sowjetunion waren, einschließlich der Russischen<br />

Föderation, oder hauptsächlich dort geschäftlich tätig<br />

sind, bergen besondere Risiken, einschließlich<br />

wirtschaftlicher und politischer Unruhen, und verfügen<br />

möglicherweise nicht über ein transparentes und<br />

verlässliches Rechtssystem zur Durchsetzung der<br />

Rechte von Gläubigern und Anteilinhabern des<br />

Teilfonds. Die Standards für die Unternehmensführung<br />

und -kontrolle und den Anlegerschutz entsprechen in<br />

Russland möglicherweise nicht den in stärker<br />

beaufsichtigten Ländern herrschenden Standards.<br />

Obwohl die Russische Föderation wieder positive<br />

Wachstumszahlen vorweisen kann, einen Haushalts-<br />

und Leistungsbilanzüberschuss erzielt und mit ihren<br />

Verpflichtungen gegenüber Anleihegläubigern nicht in<br />

Verzug ist, bestehen weiterhin Unsicherheiten<br />

bezüglich der strukturellen Reformen (z. B.<br />

Bankenbranche, Landreform, Eigentumsrecht), der<br />

großen Abhängigkeit der Wirtschaft vom Öl, der<br />

unvorteilhaften politischen Entwicklungen und der<br />

Regierungspolitik sowie anderer Fragen. Obwohl der<br />

Teilfonds in begrenztem Umfang in russischen Aktien<br />

anlegen kann, die an der MICEX und an der RTS-<br />

Wertpapierbörse gehandelt werden, wird das<br />

Engagement in Aktien, die in Russland gehandelt<br />

werden, voraussichtlich 20 % des Nettoinventarwerts<br />

PineBridge Emerging Europe Equity Fund<br />

des Teilfonds nicht übersteigen.<br />

Der Nachweis des Rechtsanspruchs auf Aktien an einer<br />

russischen Gesellschaft erfolgt durch Bucheintrag. Zur<br />

Eintragung einer Beteiligung an den Aktien der<br />

Gesellschaft muss eine natürliche Person zur<br />

Registerstelle der Gesellschaft reisen und dort ein<br />

Depot eröffnen. Die Person erhält einen Auszug aus<br />

dem Aktienregister, worin die Beteiligung angegeben<br />

ist, jedoch stellt das Register selbst das einzige<br />

Dokument dar, das als schlüssiger Eigentumsnachweis<br />

anerkannt ist. Die Registerstellen unterliegen keiner<br />

effektiven staatlichen Überwachung. Es besteht die<br />

Möglichkeit, dass der Teilfonds seine Eintragung durch<br />

Betrug, Fahrlässigkeit, Versehen oder ein Unglück, wie<br />

zum Beispiel einen Brand, verlieren könnte.<br />

Registerstellen sind nicht verpflichtet, sich gegen diese<br />

Fälle zu versichern und verfügen wahrscheinlich nicht<br />

über ausreichende Vermögenswerte zur Entschädigung<br />

des Teilfonds im Verlustfall.<br />

Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />

von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

oder Anlagen an bestimmten<br />

Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />

und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />

zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />

konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />

sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />

die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />

von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

und das derzeit geringe oder fehlende<br />

Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />

Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />

staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />

Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />

Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />

Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />

verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />

Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />

und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />

die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />

Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />

Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />

Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />

möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />

Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h., in<br />

manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />

in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />

Registerstelle nachgewiesen; In solchen Fällen werden<br />

vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />

Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />

Zentralverwahrungssystem keine Urkunden gehalten,<br />

die den Anteilsbestand an den Gesellschaften<br />

nachweisen; und (vii) „Schwellen“- oder „Entwicklungs“länder<br />

können einer erheblichen nachteiligen<br />

wirtschaftlichen Entwicklung unterliegen, zu der unter<br />

anderem ein Verfall von Wechselkursen oder nicht<br />

gleichbleibende Wechselkursschwankungen, höhere<br />

Zinsen oder geringeres Wirtschaftswachstum als bei<br />

Anlagen in Wertpapieren von Emittenten in entwickelten<br />

Ländern gehören können.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern,<br />

in denen der Teilfonds anlegen kann,<br />

können sich positiv oder negativ von den<br />

Volkswirtschaften von Industrieländern unterscheiden.<br />

Die Volkswirtschaften von „Schwellen“- oder „Entwicklungs“-ländern<br />

sind in der Regel stark vom<br />

internationalen Handel abhängig und können – wie dies<br />

bereits in der Vergangenheit der Fall war – durch<br />

Handelsschranken, Devisenbewirtschaftung, gezielte<br />

Steuerung von Wechselkursen und andere<br />

protektionistische Maßnahmen, die von den Ländern,<br />

mit denen sie Handel treiben, erlassen oder<br />

ausgehandelt werden, beeinträchtigt werden. Anlagen<br />

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