Verkaufsprospekt
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Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
nachstehendem Abschnitt 7 aufgeführt und umfassen:<br />
Schwellenmarktrisiko, Anleihen mit niedriger Bonität,<br />
Mit Hypotheken und anderen Forderungen unterlegte<br />
Wertpapiere, Unternehmensschuldverschreibungen,<br />
DFIs, Festverzinsliche Wertpapiere, Credit Default<br />
Swaps und Volatilitätsrisiko. Diese Risikofaktoren<br />
stellen möglicherweise keine vollständige Aufzählung<br />
aller Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in dem<br />
Teilfonds verbunden sind.<br />
4. Anlagebeschränkungen<br />
Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />
entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />
Hauptteil des Prospekts. Daneben gelten die folgenden<br />
Anlagebeschränkungen, solange der Teilfonds in<br />
Taiwan registriert ist:<br />
● Der Teilfonds darf keine ungedeckten Verkäufe<br />
von Derivaten vornehmen.<br />
● Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen des<br />
Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />
übersteigen; der Gesamtwert der offenen Short-<br />
Positionen in Derivaten darf den Gesamtmarktwert<br />
der entsprechenden Wertpapiere, die von dem<br />
Teilfonds gehalten werden müssen, nicht<br />
übersteigen.<br />
● Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />
seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />
möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />
Finanzaufsichtskommission (Financial Supervisory<br />
Commission) einholen.<br />
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />
Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />
gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />
Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />
Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />
Zentralbank entspricht.<br />
5. Diversifizierungsvorschriften<br />
Der Teilfonds wird die folgenden<br />
Diversifizierungsvorschriften, die nur zum Zeitpunkt<br />
des Erwerbs gelten, einhalten:<br />
Maximal 5 % des Nettoinventarwerts des Teilfonds<br />
dürfen in Wertpapieren ein und desselben<br />
Emittenten angelegt sein (mit Ausnahme von<br />
Wertpapieren, die von der US-Regierung oder<br />
ihren Behörden bzw. Institutionen begeben sind).<br />
Maximal 25 % des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds dürfen in Wertpapieren aus ein und<br />
derselben Branche angelegt sein (zur Klarstellung<br />
gelten die US-Regierung oder ihre Behörden bzw.<br />
Institutionen nicht als eine Branche für diese<br />
Zwecke).<br />
Maximal 50 % des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds dürfen in Anleihen aus Schwellenmärkten<br />
oder anderen Schuldtiteln, die unter Punkt 3 oben<br />
in Bezug genommen werden, angelegt sein.<br />
Maximal 50 % des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds dürfen in nicht auf USD lautenden<br />
Anleihen oder anderen Schuldtiteln, die unter<br />
Punkt 3 oben in Bezug genommen werden,<br />
angelegt sein.<br />
Maximal 50 % des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds dürfen in auf USD lautenden US-High-<br />
Yield-Anleihen oder anderen Schuldtiteln, die unter<br />
Punkt 3 oben in Bezug genommen werden,<br />
angelegt sein.<br />
Vorbehaltlich der Grenze von maximal 50 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds für Anlagen in auf<br />
USD lautenden US-High-Yield-Anleihen oder<br />
anderen Schuldtiteln, die unter Punkt 3 oben in<br />
Bezug genommen werden, dürfen maximal 70 %<br />
PineBridge Strategic Bond Fund<br />
des Nettoinventarwerts des Teilfonds in<br />
Wertpapiere mit einem Rating unterhalb von<br />
Investment Grade angelegt sein.<br />
Maximal 70 % des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds dürfen in US-Unternehmensanleihen mit<br />
Investment Grade-Rating oder anderen<br />
Schuldtiteln, die unter Punkt 3 in Bezug genommen<br />
werden, Schuldtiteln der US-Regierung und ihrer<br />
Behörden, mit Hypotheken unterlegten<br />
Wertpapieren und mit Forderungen unterlegten<br />
Wertpapieren angelegt sein.<br />
6. Anteilsklassenwährungsabsicherung<br />
Nur in Bezug auf Anteile der Klasse A1H, Klasse A5H,<br />
Klasse A6H, Klasse Y1H, Klasse Y5H und der Klasse<br />
Y6H beabsichtigt der Manager oder sein Beauftragter,<br />
das Wechselkursrisiko zwischen der jeweiligen<br />
Währung, auf die die Anteile der Klasse A1H, Klasse<br />
A5H, Klasse A6H, Klasse Y1H, Klasse Y5H und der<br />
Klasse Y1H lauten, und dem US-Dollar (der<br />
Basiswährung des Teilfonds) abzusichern. Der<br />
Manager wird versuchen, eine solche Absicherung<br />
durch den Einsatz von DFIs, unter anderem<br />
Währungsoptionen und Devisentermingeschäften, wie<br />
von der Zentralbank angegeben und innerhalb der von<br />
der Zentralbank vorgegebenen Bedingungen und<br />
Grenzen, zu erreichen. Die Voraussetzungen für den<br />
Einsatz dieser Absicherungsstrategien sind im<br />
Abschnitt "Betrieb des Fonds – Beschreibung der<br />
Anteile" im Prospekt beschrieben. Anleger werden<br />
außerdem auf die mit den Absicherungsstrategien<br />
hinsichtlich der Anteilsklassenwährung verbundenen<br />
Risiken hingewiesen, die im dem Abschnitt<br />
"Anteilswährungsrisiko" im Prospekt beschrieben sind.<br />
7. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />
folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />
Die Risikofaktoren stellen keine vollständige Aufzählung<br />
aller Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in den<br />
Teilfonds verbunden sind:<br />
Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />
von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
oder Anlagen an bestimmten<br />
Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />
und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />
zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />
konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />
sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />
die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />
von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
und das derzeit geringe oder fehlende<br />
Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />
Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />
staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />
Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />
Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />
Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />
verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />
Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />
und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />
die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />
Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />
bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />
Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />
Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />
möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />
Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />
manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />
in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />
Registerstelle nachgewiesen; in solchen Fällen werden<br />
vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />
Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />
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