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Verkaufsprospekt

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Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

nachstehendem Abschnitt 7 aufgeführt und umfassen:<br />

Schwellenmarktrisiko, Anleihen mit niedriger Bonität,<br />

Mit Hypotheken und anderen Forderungen unterlegte<br />

Wertpapiere, Unternehmensschuldverschreibungen,<br />

DFIs, Festverzinsliche Wertpapiere, Credit Default<br />

Swaps und Volatilitätsrisiko. Diese Risikofaktoren<br />

stellen möglicherweise keine vollständige Aufzählung<br />

aller Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in dem<br />

Teilfonds verbunden sind.<br />

4. Anlagebeschränkungen<br />

Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />

entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />

Hauptteil des Prospekts. Daneben gelten die folgenden<br />

Anlagebeschränkungen, solange der Teilfonds in<br />

Taiwan registriert ist:<br />

● Der Teilfonds darf keine ungedeckten Verkäufe<br />

von Derivaten vornehmen.<br />

● Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen des<br />

Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />

übersteigen; der Gesamtwert der offenen Short-<br />

Positionen in Derivaten darf den Gesamtmarktwert<br />

der entsprechenden Wertpapiere, die von dem<br />

Teilfonds gehalten werden müssen, nicht<br />

übersteigen.<br />

● Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />

seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />

möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />

Finanzaufsichtskommission (Financial Supervisory<br />

Commission) einholen.<br />

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />

Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />

gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />

Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />

Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />

Zentralbank entspricht.<br />

5. Diversifizierungsvorschriften<br />

Der Teilfonds wird die folgenden<br />

Diversifizierungsvorschriften, die nur zum Zeitpunkt<br />

des Erwerbs gelten, einhalten:<br />

Maximal 5 % des Nettoinventarwerts des Teilfonds<br />

dürfen in Wertpapieren ein und desselben<br />

Emittenten angelegt sein (mit Ausnahme von<br />

Wertpapieren, die von der US-Regierung oder<br />

ihren Behörden bzw. Institutionen begeben sind).<br />

Maximal 25 % des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds dürfen in Wertpapieren aus ein und<br />

derselben Branche angelegt sein (zur Klarstellung<br />

gelten die US-Regierung oder ihre Behörden bzw.<br />

Institutionen nicht als eine Branche für diese<br />

Zwecke).<br />

Maximal 50 % des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds dürfen in Anleihen aus Schwellenmärkten<br />

oder anderen Schuldtiteln, die unter Punkt 3 oben<br />

in Bezug genommen werden, angelegt sein.<br />

Maximal 50 % des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds dürfen in nicht auf USD lautenden<br />

Anleihen oder anderen Schuldtiteln, die unter<br />

Punkt 3 oben in Bezug genommen werden,<br />

angelegt sein.<br />

Maximal 50 % des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds dürfen in auf USD lautenden US-High-<br />

Yield-Anleihen oder anderen Schuldtiteln, die unter<br />

Punkt 3 oben in Bezug genommen werden,<br />

angelegt sein.<br />

Vorbehaltlich der Grenze von maximal 50 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds für Anlagen in auf<br />

USD lautenden US-High-Yield-Anleihen oder<br />

anderen Schuldtiteln, die unter Punkt 3 oben in<br />

Bezug genommen werden, dürfen maximal 70 %<br />

PineBridge Strategic Bond Fund<br />

des Nettoinventarwerts des Teilfonds in<br />

Wertpapiere mit einem Rating unterhalb von<br />

Investment Grade angelegt sein.<br />

Maximal 70 % des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds dürfen in US-Unternehmensanleihen mit<br />

Investment Grade-Rating oder anderen<br />

Schuldtiteln, die unter Punkt 3 in Bezug genommen<br />

werden, Schuldtiteln der US-Regierung und ihrer<br />

Behörden, mit Hypotheken unterlegten<br />

Wertpapieren und mit Forderungen unterlegten<br />

Wertpapieren angelegt sein.<br />

6. Anteilsklassenwährungsabsicherung<br />

Nur in Bezug auf Anteile der Klasse A1H, Klasse A5H,<br />

Klasse A6H, Klasse Y1H, Klasse Y5H und der Klasse<br />

Y6H beabsichtigt der Manager oder sein Beauftragter,<br />

das Wechselkursrisiko zwischen der jeweiligen<br />

Währung, auf die die Anteile der Klasse A1H, Klasse<br />

A5H, Klasse A6H, Klasse Y1H, Klasse Y5H und der<br />

Klasse Y1H lauten, und dem US-Dollar (der<br />

Basiswährung des Teilfonds) abzusichern. Der<br />

Manager wird versuchen, eine solche Absicherung<br />

durch den Einsatz von DFIs, unter anderem<br />

Währungsoptionen und Devisentermingeschäften, wie<br />

von der Zentralbank angegeben und innerhalb der von<br />

der Zentralbank vorgegebenen Bedingungen und<br />

Grenzen, zu erreichen. Die Voraussetzungen für den<br />

Einsatz dieser Absicherungsstrategien sind im<br />

Abschnitt "Betrieb des Fonds – Beschreibung der<br />

Anteile" im Prospekt beschrieben. Anleger werden<br />

außerdem auf die mit den Absicherungsstrategien<br />

hinsichtlich der Anteilsklassenwährung verbundenen<br />

Risiken hingewiesen, die im dem Abschnitt<br />

"Anteilswährungsrisiko" im Prospekt beschrieben sind.<br />

7. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />

folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />

Die Risikofaktoren stellen keine vollständige Aufzählung<br />

aller Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in den<br />

Teilfonds verbunden sind:<br />

Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />

von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

oder Anlagen an bestimmten<br />

Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />

und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />

zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />

konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />

sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />

die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />

von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

und das derzeit geringe oder fehlende<br />

Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />

Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />

staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />

Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />

Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />

Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />

verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />

Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />

und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />

die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />

Berichtsstandards in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

bieten möglicherweise nicht dasselbe Maß an<br />

Anlegerschutz oder Anlegerinformationen wie im<br />

Allgemeinen international üblich; (vi) ein<br />

möglicherweise höheres Risiko in Verbindung mit dem<br />

Besitz und der Verwahrung von Wertpapieren, d. h. in<br />

manchen Ländern wird Anteilsbestand durch Einträge<br />

in den Büchern einer Gesellschaft oder ihrer<br />

Registerstelle nachgewiesen; in solchen Fällen werden<br />

vom Treuhänder oder seinen lokalen<br />

Korrespondenzstellen oder in einem effektiven<br />

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