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Verkaufsprospekt

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Anteile der Klasse YD 0,75 %<br />

Anteile der Klasse Y1D 0,75 %<br />

Anteile der Klasse Y3D 0,75 %<br />

Anteile der Klasse X 0 %<br />

Anteile der Klasse X1 0 %<br />

Anteile der Klasse X2 0 %<br />

Anteile der Klasse X3 0 %<br />

Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />

Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />

einer höheren Managementgebühr als andere<br />

Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />

lateinamerikanische Länder gelten.<br />

Für Anteile der Klasse A, Klasse A1H, Klasse A1, Klasse<br />

A2, Klasse A3, Klasse A4, Klasse A5H, Klasse A6H und<br />

Klasse AD ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen des<br />

Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile der<br />

Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr in<br />

Höhe von bis zu 0,10 % des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der diesen Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus<br />

dem Vermögen des Teilfonds an den Manager zu zahlen.<br />

Die Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />

nachträglich fällig.<br />

Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach dem<br />

Ermessen des Managers eine Anteilinhaberbetreuungs-<br />

und Depotführungsgebühr von bis zu 1 % p. a. des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der der betreffenden<br />

Anteilsklasse zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem<br />

Handelstag aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />

Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />

Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts angegeben.<br />

11. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />

12. Ausschüttungen<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse AD beabsichtigt der<br />

Manager, am letzten Geschäftstag jedes Monats eine<br />

Ausschüttung festzusetzen. Ausschüttungen werden<br />

grundsätzlich aus den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen<br />

des Teilfonds (ob in Form von Zinsen, Dividenden oder<br />

anderer Form) und den realisierten Gewinnen abzüglich<br />

der realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse JD, Klasse J3D,<br />

Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D beabsichtigt der<br />

Manager, am letzten Geschäftstag der Monate Februar<br />

und August eines jeden Jahres eine Ausschüttung<br />

festzusetzen. Ausschüttungen werden grundsätzlich aus<br />

den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />

PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />

in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form) und<br />

den realisierten Gewinnen abzüglich der realisierten<br />

Verluste und den nicht realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

nicht realisierten Verluste festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen des<br />

Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob in<br />

Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form) und den<br />

realisierten Gewinnen abzüglich der realisierten Verluste<br />

und den nicht realisierten Gewinnen abzüglich der nicht<br />

realisierten Verluste eine Ausschüttung festsetzen. Auf<br />

derselben Grundlage kann der Manager außerdem<br />

Zwischenausschüttungen festsetzen. Jährliche<br />

Ausschüttungen (sofern festgesetzt) werden bis zum<br />

30. Juni eines jeden Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

13. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März 2005<br />

zwischen dem Manager und der PineBridge<br />

Investments Europe Ltd., geändert durch eine<br />

Ergänzungsvereinbarung vom 13. Dezember 2005<br />

sowie durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7. April<br />

2010, nach dem letztere zum Anlageverwalter des<br />

Teilfonds bestellt wurde. Dieser Vertrag kann von<br />

jeder der Parteien mit einer Frist von 90 Tagen<br />

schriftlich gekündigt werden.<br />

29. März 2011<br />

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