Verkaufsprospekt
Verkaufsprospekt
Verkaufsprospekt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Anteile der Klasse YD 0,75 %<br />
Anteile der Klasse Y1D 0,75 %<br />
Anteile der Klasse Y3D 0,75 %<br />
Anteile der Klasse X 0 %<br />
Anteile der Klasse X1 0 %<br />
Anteile der Klasse X2 0 %<br />
Anteile der Klasse X3 0 %<br />
Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />
Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und unterliegen<br />
einer höheren Managementgebühr als andere<br />
Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die für<br />
lateinamerikanische Länder gelten.<br />
Für Anteile der Klasse A, Klasse A1H, Klasse A1, Klasse<br />
A2, Klasse A3, Klasse A4, Klasse A5H, Klasse A6H und<br />
Klasse AD ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />
Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />
Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen des<br />
Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile der<br />
Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist eine<br />
Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr in<br />
Höhe von bis zu 0,10 % des Nettoinventarwerts des<br />
Teilfonds, der diesen Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus<br />
dem Vermögen des Teilfonds an den Manager zu zahlen.<br />
Die Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />
läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />
nachträglich fällig.<br />
Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach dem<br />
Ermessen des Managers eine Anteilinhaberbetreuungs-<br />
und Depotführungsgebühr von bis zu 1 % p. a. des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds, der der betreffenden<br />
Anteilsklasse zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem<br />
Handelstag aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />
Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />
Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />
Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts angegeben.<br />
11. Währung des Teilfonds<br />
Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />
12. Ausschüttungen<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse AD beabsichtigt der<br />
Manager, am letzten Geschäftstag jedes Monats eine<br />
Ausschüttung festzusetzen. Ausschüttungen werden<br />
grundsätzlich aus den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen<br />
des Teilfonds (ob in Form von Zinsen, Dividenden oder<br />
anderer Form) und den realisierten Gewinnen abzüglich<br />
der realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />
Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />
festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile der Klasse JD, Klasse J3D,<br />
Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D beabsichtigt der<br />
Manager, am letzten Geschäftstag der Monate Februar<br />
und August eines jeden Jahres eine Ausschüttung<br />
festzusetzen. Ausschüttungen werden grundsätzlich aus<br />
den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />
PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />
in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form) und<br />
den realisierten Gewinnen abzüglich der realisierten<br />
Verluste und den nicht realisierten Gewinnen abzüglich der<br />
nicht realisierten Verluste festgesetzt.<br />
In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen des<br />
Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus den<br />
ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob in<br />
Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form) und den<br />
realisierten Gewinnen abzüglich der realisierten Verluste<br />
und den nicht realisierten Gewinnen abzüglich der nicht<br />
realisierten Verluste eine Ausschüttung festsetzen. Auf<br />
derselben Grundlage kann der Manager außerdem<br />
Zwischenausschüttungen festsetzen. Jährliche<br />
Ausschüttungen (sofern festgesetzt) werden bis zum<br />
30. Juni eines jeden Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />
13. Wesentliche Verträge<br />
(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März 2005<br />
zwischen dem Manager und der PineBridge<br />
Investments Europe Ltd., geändert durch eine<br />
Ergänzungsvereinbarung vom 13. Dezember 2005<br />
sowie durch einen<br />
Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7. April<br />
2010, nach dem letztere zum Anlageverwalter des<br />
Teilfonds bestellt wurde. Dieser Vertrag kann von<br />
jeder der Parteien mit einer Frist von 90 Tagen<br />
schriftlich gekündigt werden.<br />
29. März 2011<br />
| 87